{"id":9010,"date":"2012-06-04T17:26:00","date_gmt":"2012-06-04T15:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-rechtsextremismusdatei-aktionismus-ohne-erkenntnisgewinn\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:23","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:23","slug":"die-rechtsextremismusdatei-aktionismus-ohne-erkenntnisgewinn","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/215-216\/publikation\/die-rechtsextremismusdatei-aktionismus-ohne-erkenntnisgewinn\/","title":{"rendered":"Die Rechtsextremismusdatei \u0096 Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 215\/216 (Heft 1\/2012), S. 1-4<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4045 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-450x450.jpg\" alt=\"Die Rechtsextremismusdatei &#8211; Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn\" width=\"450\" height=\"450\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-450x450.jpg 450w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-750x750.jpg 750w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-600x600.jpg 600w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-337x337.jpg 337w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c-250x250.jpg 250w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/nsu2c.jpg 800w\" sizes=\"auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Die sicherheitspolitischen Reflexe funktionieren noch. Nur wenige Tage, nachdem im November 2011 drei Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) als T&auml;ter einer bundesweiten Mordserie entlarvt wurden, einigten sich der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin auf ein ganzes Paket an Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung des rechtsextremistischen Terrors. Noch war v&ouml;llig unklar, wie lang und wie intensiv die NSU-Mitglieder von den Geheimdiensten beobachtet wurden, warum die rechtsextremistischen Motive der Mordserie so lange nicht erkannt bzw. wieder verworfen wurden und welche Fehlleistungen den beteiligten Sicherheitsbeh&ouml;rden noch unterlaufen waren. Dennoch wollte man Handlungsf&auml;higkeit und Entschlossenheit im Kampf gegen die vermeintlich neue Gefahr eines gewaltbereiten Rechtsextremismus demonstrieren.<\/p>\n<p>Zu den ersten Ma&szlig;nahmen geh&ouml;rt die Einrichtung eines &#8222;Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus&#8220;, das bereits am 16. Dezember 2011 mit Sitz in K&ouml;ln und Meckenheim er&ouml;ffnet wurde. In diesem Abwehrzentrum arbeiten rund 140 Beamte von Geheimdiensten, deutschen und europ&auml;ischen Polizeibeh&ouml;rden sowie der Bundesanwaltschaft zusammen. Diese Form der Kooperation &#8211; seit Jahren im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum in Berlin erprobt &#8211; findet ohne besondere Befugnisse zum Datenaustausch und ohne gesetzliche Grundlage statt, und wird gerade deshalb von den Beteiligten als besonders effektiv und gewinnbringend angepriesen.<\/p>\n<p>Auch die zweite Initiative der Bundesregierung griff auf ein Instrument zur&uuml;ck, das im Kampf gegen islamistisch motivierte Terroristen eingef&uuml;hrt wurde: eine neue Verbunddatei, in die die Sicherheitsbeh&ouml;rden ihre Erkenntnisse &uuml;ber rechtsextremistische Gewaltt&auml;ter einspeisen und gemeinsam nutzen sollen. Am 13. Februar 2012 brachte die Bundesregierung ihren &#8222;Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bek&auml;mpfung des Rechtsextremismus&#8220; in den Bundestag ein (BT-Drs. 17\/8672). Das Gesetz beschreibt die Einrichtung, Ziele, Inhalte und Nutzung einer sogenannten &#8222;Rechtsextremismusdatei&#8220;. Der Vorschlag war Gegenstand einer Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung, die der Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 19. M&auml;rz 2012 abhielt. [1] Die dort von den Experten vorgetragene Kritik an der neuen &#8222;Sicherheits&#8220;datei soll im Folgenden kurz dargestellt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"so-funktioniert-die-datei\">So funktio&shy;niert die Datei<\/span><\/h5>\n<p>In die neu zu schaffende &#8222;Rechtsextremismusdatei&#8220; (RED) sollen alle Geheimdienste und Polizeibeh&ouml;rden, die mit der Vorfeldaufkl&auml;rung rechtsextremistischer Gewaltbereitschaft oder der Aufkl&auml;rung entsprechend motivierter Gewalttaten befasst sind, ihre Erkenntnisse &uuml;ber entsprechende Personen, Szenetreffpunkte und Kommunikationswege speichern (s. Infokasten). Die beteiligten Beh&ouml;rden erhalten daf&uuml;r keine neuen Befugnisse zur Datenerhebung oder zum Datenaustausch, sie d&uuml;rfen &#8222;nur&#8220; ihre bisher erfassten Informationen in die Verbunddatei einspeisen.<\/p>\n<p>Alle beteiligten Beh&ouml;rden k&ouml;nnen in der Datei nach Verd&auml;chtigen oder Kontaktpersonen suchen. Sie erhalten bei &#8222;Treffern&#8220; die Grunddaten der Gesuchten sowie die datenhaltende Beh&ouml;rde angezeigt. Von dieser k&ouml;nnen sie die erweiterten Daten abfragen, in so genannten Eilf&auml;llen (die bei einem ernsthaften Verdacht h&auml;ufig gegeben sind) k&ouml;nnen die erweiterten Daten auch direkt eingesehen werden. Im Rahmen von gemeinsamen &#8222;Projekten&#8220; ist zudem eine erweitere Datennutzung der beteiligten Beh&ouml;rden zul&auml;ssig. Sie bietet u. a. erweiterte Suchfunktionen in der Datei, um bisher nicht bekannte Personennetzwerke oder Beziehungen zu ermitteln. Bei der Suche nach unvollst&auml;ndigen Merkmalen (&#8222;Wildcards&#8220;) oder Beziehungsmustern werden die abfragenden Beh&ouml;rden erheblich gr&ouml;&szlig;ere Trefferdatenmengen erzielen als bei der Suche nach einzelnen Verd&auml;chtigen.<\/p>\n<p>In der Diskussion um die RED ist &#8211; wie schon bei der Antiterrordatei &#8211; immer wieder davon die Rede, es handle sich um eine sogenannte Indexdatei, die lediglich Auskunft &uuml;ber gespeicherte Informationen bei anderen Beh&ouml;rden gebe. Das ist schlicht falsch. In beiden Dateien werden umfangreiche Informationen &uuml;ber verd&auml;chtige Personen und Gruppen sowie deren Umfeld gespeichert, und nicht blo&szlig;e Fundstellen. Wie sensibel diese Angaben sind, zeigt ein Blick auf den Katalog der zu speichernden Daten. Darunter finden sich etwa &#8222;besondere k&ouml;rperliche Merkmale&#8220; und &#8222;besuchte Veranstaltungen&#8220;, ein weiteres Feld f&uuml;r freie Bemerkungen erm&ouml;glicht die Eingabe h&ouml;chst vertraulicher Informationen.<\/p>\n<h5><span id=\"aus-erfahrungen-nichts-gelernt\">Aus Erfahrungen nichts gelernt<\/span><\/h5>\n<p>Die RED ist in mehrfacher Hinsicht die hastig erstellte Kopie der Antiterrordatei: Der Katalog der zu speichernden Daten; die Speicherung von prim&auml;r Verd&auml;chtigten und Kontaktpersonen; ihr Aufbau nach Grund- und erweiterten Daten; die Liste zugriffsberechtigter Beh&ouml;rden; die Mechanismen der Speicherung und Abfrage von Daten &#8211; all das gleicht zum Teil bis aufs Komma dem 2006 verabschiedeten Gesetz zur Antiterrordatei.<\/p>\n<p>Damit erbt die RED einen Gro&szlig;teil der damals vorgetragenen Kritik, die vor f&uuml;nf Jahren nicht nur B&uuml;rgerrechtler, sondern auch Fachleute aus dem Kreis der Sicherheitsbeh&ouml;rden vorbrachten. In der Anh&ouml;rung zur Antiterrordatei monierte etwa der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz, Prof. Dr. Hansj&ouml;rg Geiger [2], den unbestimmten Kreis der teilnahmeberechtigten Beh&ouml;rden (eine Ausdehnung auf weitere Polizeivollzugsbeh&ouml;rden ist jederzeit m&ouml;glich); die Speicherung von so genannten dolosen Kontaktpersonen in der Datei (die von den gef&auml;hrlichen Bestrebungen ihrer Bekannten nichts wissen m&uuml;ssen, und dennoch selbst erfasst werden); die zentrale Speicherung auch sensibler Daten (anstelle einer reinen Index-Datei, in der lediglich Verweise auf die Daten f&uuml;hrenden Beh&ouml;rden vermerkt sind); der Zugriff auf alle zu einer Person gespeicherten Daten f&uuml;r den &#8222;Trefferfall&#8220; und die damit verbundene M&ouml;glichkeit, das Sicherheitsbeh&ouml;rden durch die Verbunddatei an Informationen gelangen, &uuml;ber die sie eigentlich (aus guten Gr&uuml;nden) nicht verf&uuml;gen sollen usw.<\/p>\n<p>F&uuml;r die Antiterrordatei steht gerade wegen dieser Einw&auml;nde eine doppelte &Uuml;berpr&uuml;fung an: Zum einen schreibt das entsprechende Gesetz selbst eine Evaluation vor, die eigentlich bis Ende 2011 vorzulegen war. Mit der Untersuchung wurde eine Beratungsfirma betraut, ihr Evaluationsbericht steht aber noch aus. Ebenso offen ist der Ausgang einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz (1 BvR 1215\/07), &uuml;ber die voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden wird. Ein ergebnisorientierter, lernf&auml;higer Gesetzgeber w&uuml;rde das Ergebnis beider Pr&uuml;fungen abwarten, bevor er eine weitere Verbunddatei installiert.<\/p>\n<p>Die fehlende kritische Reflexion bisheriger Erfahrungen hat jedoch Tradition in der deutschen Sicherheitspolitik. Das best&auml;tigt die RED in mehrfacher Hinsicht: Der Gesetzentwurf wurde zu einem Zeitpunkt eingebracht, zu dem die Gremien zur Aufkl&auml;rung des Versagens der Sicherheitsbeh&ouml;rden im Fall der NSU (Untersuchungskommissionen des Bundestages und der L&auml;nder Sachsen und Th&uuml;ringen; gemeinsame Bund-L&auml;nder-Kommission; &#8222;Sch&auml;fer-Kommission&#8220; in Th&uuml;ringen) gerade erst ihre Arbeit aufnahmen. &#8222;<i>Sollten sich durch deren T&auml;tigkeit Fehler &#8230; zeigen und diese auch urs&auml;chlich f&uuml;r die nicht verhinderten Taten des &#8218;Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)&#8216; sein, so ist zun&auml;chst an eine Optimierung dieser sicherheitsbeh&ouml;rdlichen T&auml;tigkeit zu denken.<\/i>&#8220; [3] Die Rechtsextremismusdatei kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort auf die strukturellen Defizite bei der effektiven Verhinderung und Aufkl&auml;rung solcher Taten sein, wie der Sachverst&auml;ndige Prof. Dr. Fredrik Roggan in der Anh&ouml;rung feststellte. Dies gilt umso mehr, darauf hat sein Kollege S&ouml;nke Hilbrans hingewiesen, als die RED keineswegs der erste Versuch ist, rechtsextremistische Gewalttaten durch eine Verbunddatei oder die Zusammenarbeit von Polizeibeh&ouml;rden und Geheimdiensten zu verhindern. Bereits im Jahre 2000 vereinbarten die Innenminister von Bund und L&auml;ndern die Einf&uuml;hrung eines Personenkennzeichens f&uuml;r &#8222;rechtsorientierte politisch motivierte Straftaten, insbesondere Gewalttaten&#8220; in verschiedenen Verbunddateien (INPOL, Personenfahndung, Kriminalaktennachweis und Erkennungsdienst) sowie einer polizeilichen Verbunddatei &#8222;Gewaltt&auml;ter rechts&#8220; beim BKA. Jenes f&uuml;hrt seit 2010 auch eine Zentraldatei &#8222;rechtsextremistische Kameradschaften&#8220; (ReKa). Daneben bestanden (und bestehen zum Teil weiterhin) zahlreiche Kooperationen von Polizeibeh&ouml;rden in Bund und L&auml;ndern sowie Geheimdiensten, die explizit rechtsextremistische Gewaltt&auml;ter beobachten sollten:<\/p>\n<ul>\n<li>etwa die 1992 begr&uuml;ndete &#8222;Informationsgruppe zur Beobachtung und Bek&auml;mpfung rechtsextremistischer \/ terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte&#8220; (IGR) bestehend aus Vertretern von Generalbundesanwaltschaft, BKA, Verfassungsschutzbeh&ouml;rden, die 2009 von der Bund-L&auml;nder-Koordinierungsgruppe PMK-rechts abgel&ouml;st wurde; <\/li>\n<li>die &#8222;Arbeitsgruppe operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus&#8220; (AG OIREX) beim BKA (seit 2000)<\/li>\n<li>die polizeiliche Projektgruppe Fr&uuml;herkennung (PG-F) im Rahmen des &#8222;nationalen Fr&uuml;hwarnsystems Rechtsextremismus&#8220; (2006-2010). <\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei allen offenen Fragen im Fall der NSU &#8211; eines ist sicher: Alle bestehenden Dateien und polizeilich-geheimdienstlichen Kooperationen haben deren Taten weder verhindert noch bei ihrer Aufkl&auml;rung geholfen. Hilbrans verweist darauf, dass auch die NSU-Morde mit dem polizeilichen Fallbearbeitungs- und Analysesystem des BKA (ViCLAS) erfasst und durchleuchtet wurden, was aber &#8222;<i>&uuml;ber die bekannten Fakten (insbesondere: identische Tatwaffe Czeska 83) hinaus keine Erhellung von Tatzusammenh&auml;ngen [erbrachte] &#8230; Dies muss nicht verwundern und ist wertungsfrei festzustellen, wo ideologische T&auml;terzusammenh&auml;nge und Tatmotivation nicht erkannt werden und daher nicht in die Fallauswertung eingehen.<\/i>&#8220; [4] Welchen Mehrwert das neue Abwehrzentrum und die Rechtsextremismusdatei gegen&uuml;ber den bisherigen Dateien und Kooperationsverb&uuml;nden konkret bieten, verr&auml;t bisher niemand.<\/p>\n<p>Diese Skepsis gilt umso mehr, als sich ein zentrales Manko im Informationsaustausch zwischen Polizeibeh&ouml;rden und Geheimdiensten im Gesetzentwurf wiederfindet, welches bei der NSU mutma&szlig;lich eine wichtige Rolle spielte: Nach den bisherigen Medienberichten standen die Verd&auml;chtigen Zsch&auml;pe, Mundlos und B&ouml;hnhardt l&auml;ngere Zeit unter Beobachtung des th&uuml;ringischen Landesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz, das seine Erkenntnisse &uuml;ber Umfeld und Aufenthaltsort der drei jedoch nicht mit anderen Beh&ouml;rden teilte und so die Vollstreckung polizeilicher Haftbefehle verhinderte. Eine solche Zur&uuml;ckhaltung von Informationen wird seitens der Geheimdienste regelm&auml;&szlig;ig mit dem besonderen Schutzbed&uuml;rfnis ihrer Quellen sowie einem Misstrauen gegen die Vertraulichkeit polizeilicher Ermittlungsarbeit begr&uuml;ndet. [5] Der besondere Geheimhaltungsschutz f&uuml;r geheimdienstliche Informationen findet sich im Gesetzentwurf zur Rechtsextremismusdatei als M&ouml;glichkeit der &#8222;beschr&auml;nkten und verdeckten Speicherung&#8220; (&sect; 4 REDG) wieder. Im Falle einer verdeckten Speicherung erf&auml;hrt die abfragende Beh&ouml;rde (Beispiel: Polizeidirektion Jena) nichts &uuml;ber die entsprechenden Treffer auf ihre Suchanfrage, es findet nur eine verdeckte Information der einspeisenden Beh&ouml;rde (Beispiel: Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz) statt. Letztere entscheidet dann eigenm&auml;chtig, ob sie die Fragesteller &uuml;ber den Treffer informiert oder nicht. Warum aber sollten die Verfassungssch&uuml;tzer in der neuen Datei jenes Wissen offenbaren, das sie bisher zur&uuml;ckhielten? [6]<\/p>\n<h5><span id=\"weitere-maengel-der-rechtsextremismusdatei\">Weitere M&auml;ngel der Rechts&shy;ex&shy;tre&shy;mis&shy;mus&shy;datei <\/span><\/h5>\n<p><i>Versto&szlig; gegen das Trennungsgebot<\/i><\/p>\n<p>Die RED ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Trennungsgebotes, wonach polizeiliche und geheimdienstliche Aufgaben und Befugnisse nicht vermischt werden sollen. Diesem Gebot &#8211; urspr&uuml;nglich als Beschr&auml;nkung der alliierten Kontrollm&auml;chte f&uuml;r den Aufbau von Polizei und Geheimdiensten im Nachkriegsdeutschland erlassen [7] &#8211; kommt unabh&auml;ngig von seiner historischen Grundlage eine wichtige Funktion zu als rechtsstaatliche Begrenzung der Arbeit der Sicherheitsbeh&ouml;rden, als &#8222;<i>besondere Auspr&auml;gung informationeller Gewaltenteilung<\/i>&#8220; (Hilbrans). Es besagt vereinfachend gesprochen, dass die Befugnisse zur Informationserhebung und zu unmittelbaren Zwangseingriffen einer Beh&ouml;rde in eine Balance zu bringen sind, die die Freiheitsanspr&uuml;che der B&uuml;rger hinreichend gew&auml;hrleistet. Oder anders gesagt: Wer viel wei&szlig; (Geheimdienste), darf nicht alles tun. Wer viel tun darf (Polizei), darf nicht alles wissen. Indem aber Polizeibeh&ouml;rden auf Informationen zur&uuml;ckgreifen d&uuml;rfen, die mit geheimdienstlichen Mitteln &#8211; also in strafprozessualer Hinsicht: illegal &#8211; erhoben wurden, ist ein effektiver Rechtsschutz gegen solche Ermittlungen kaum noch gegeben.<\/p>\n<p><i>Unbestimmte Zielsetzung und Gewaltbegriff<\/i><\/p>\n<p>Bereits die Zielsetzung, welche Straftaten bzw. gef&auml;hrlichen Bestrebungen und damit welche Personen in der Datei erfasst werden sollen, bleibt &auml;u&szlig;erst vage. Das Deutsche Institut f&uuml;r Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme auf ein gravierendes Bestimmtheitsdefizit im Begriff des &#8222;gewaltbezogenen Rechtsextremismus&#8220; hin, der im Mittelpunkt des Gesetzes steht: &#8222;<i>Aus dem bestehenden Entwurf geht weder hervor, was genau unter Rechtsextremismus zu verstehen ist, insbesondere wie dieser vom Rechtsradikalismus und vom Rechtsterrorismus abzugrenzen ist, noch geht hervor, welchen Gewaltbegriff die Bundesregierung zugrunde legt oder wie der Bezug zwischen dem rechtsextremistischen Hintergrund und der Gewalt beschaffen sein muss.<\/i>&#8220; [8] Der Gesetzentwurf unterscheidet nicht zwischen der Gewalt gegen Personen oder gegen Sachen. Zudem ist der juristische Gewaltbegriff inzwischen derart ausgeweitet, dass auch friedliche DemonstrantInnen, die eine befahrene Stra&szlig;e blockieren, Gewalt aus&uuml;ben, indem sie die AutofahrerInnen am Fortkommen hindern (so genannte &#8222;Zweite-Reihe-Rechtsprechung&#8220; des Bundesgerichtshofes). Somit k&ouml;nnten auch TeilnehmerInnen einer ansonsten friedlichen Demonstration mit rechtsextremen Zielen schnell in der RED gespeichert werden.<\/p>\n<p><i>Speicherung von Kontaktpersonen<\/i><\/p>\n<p>Die RED ist einmal mehr nach der simplen Formel &#8222;Mehr Daten = Mehr Sicherheit&#8220; aufgebaut. Schon die Speicherung der Prim&auml;rverd&auml;chtigen (gewaltpropagierende, rechtsextremistische Bestrebungen verfolgende Personen) setzt teilweise weit im Vorfeld m&ouml;glicher strafrelevanter Handlungen an. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit, welches Handeln eigentlich zum Anlass einer Speicherung in dieser Datei werden kann, versch&auml;rft sich nochmals f&uuml;r die so genannten Kontaktpersonen. Analog zur Antiterrordatei sollen in der RED nicht nur tats&auml;chliche oder mutma&szlig;liche rechtsextremistische Gewaltt&auml;ter, sondern auch ihre Kontaktpersonen gespeichert werden. Diese Kontaktpersonen m&uuml;ssen selbst keinerlei gefahrentr&auml;chtige Handlungen begehen, noch etwas von den Bestrebungen ihrer Bekannten wissen. Sie werden nur gespeichert, um m&ouml;gliche Verdachtsmomente gegen andere weiter ermitteln zu k&ouml;nnen &#8211; sozusagen als informationeller Kollateralschaden. Auf die Folgen einer solchen Ausweitung weist das Deutsche Institut f&uuml;r Menschenrechte hin: &#8222;<i>Damit kommt man jedoch dem, was ausweislich des Gesetzesentwurfs gerade nicht intendiert war, einer Gesinnungsdatei gef&auml;hrlich nahe.<\/i>&#8220; [9] Welcher Personenkreis nach muslimischen und rechtsextremistischen Terroristen als n&auml;chstes mit einer neuen Sicherheitsdatei &uuml;berwacht werden wird, bleibt nur noch eine Frage der Zeit.<\/p>\n<p><i>Sven L&uuml;ders<br \/>ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>1&nbsp; Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverst&auml;ndigen sowie ein Gutachten des Deutschen Instituts f&uuml;r Menschenrechte sind auf der Webseite des Deutschen Bundestages dokumentiert <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a04\/Anhoerungen\/Anhoerung17\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a04\/Anhoerungen\/Anhoerung17\/index.html<\/a> (im Folgenden zitiert als &#8222;Stellungnahmen zum Gesetzentwurf&#8220;).<\/p>\n<p>2&nbsp; S. Innenausschuss des 16. Deutschen Bundestages, A-Drs. 16(4)131 I.<\/p>\n<p>3&nbsp; Fredrik Roggan, Stellungnahme zum Gesetzentwurf, A-Drs. 17(4)460 C, S. 9.<\/p>\n<p>4&nbsp; S&ouml;nke Hilbrans, Stellungnahme zum Gesetzentwurf, A-Drs. 17(4)460 F neu, S. 4.<\/p>\n<p>5&nbsp; S. dazu die Stellungnahme des Sachverst&auml;ndigen Dr. Alexander Eisvogel vom Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz, A-Drs. 17(4)460 G, S. 2.<\/p>\n<p>6&nbsp; S. hierzu Hilbrans (Anm. 4), S. 8.<\/p>\n<p>7&nbsp; Das &#8222;Trennungsgebot&#8220; geht auf die Erfahrungen mit der &#8222;geheimen Staatspolizei&#8220; (Gestapo) w&auml;hrend der NS-Diktatur zur&uuml;ck. Die Gestapo vereinte die Befugnisse einer Polizeibeh&ouml;rde und eines Nachrichtendienstes und nutzte sie zur systematischen &Uuml;berwachung und Verfolgung politischer Gegner. Vor diesem Hintergrund erteilten die drei Allierten Milit&auml;rgoverneure in ihrem &#8222;Polizeibrief&#8220; an den Parlamentarischen Rat vom 14.4.1949 die Auflage eines Trennungsgebots (siehe <a href=\"http:\/\/www.verfassungen.de\/de\/de49\/grundgesetz-schreiben49-3.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.verfassungen.de\/de\/de49\/grundgesetz-schreiben49-3.htm<\/a>). Zur rechtspolitischen Diskussion vgl. Roggan\/Bergemann in: NJW 2007, S. 876 ff.<\/p>\n<p>8&nbsp; Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte, Stellungnahme zum Gesetzentwurf, A-Drs. 17(4)461, S. 11.<\/p>\n<p>9&nbsp; Ebd., S. 15f.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":4045,"template":"","categories":[],"tags":[696],"autoren":[139],"publikationen":[921],"class_list":["post-9010","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-datenschutz-sonstige","autoren-sven-lueders","publikationen-215-216"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Rechtsextremismusdatei \u0096 Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/215-216\/publikation\/die-rechtsextremismusdatei-aktionismus-ohne-erkenntnisgewinn\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Rechtsextremismusdatei \u0096 Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 215\/216 (Heft 1\/2012), S. 1-4 Die sicherheitspolitischen Reflexe funktionieren noch. 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