{"id":9075,"date":"2011-10-11T11:43:00","date_gmt":"2011-10-11T09:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/antraege-und-beschluesse-der-22-ordentlichen-delegiertenkonferenz-der-hu\/"},"modified":"2011-10-11T12:00:00","modified_gmt":"2011-10-11T10:00:00","slug":"antraege-und-beschluesse-der-22-ordentlichen-delegiertenkonferenz-der-hu","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/214\/publikation\/antraege-und-beschluesse-der-22-ordentlichen-delegiertenkonferenz-der-hu\/","title":{"rendered":"Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse der 22. ordentlichen Delegiertenkonferenz der HU"},"content":{"rendered":"<p>Aus: Mitteilungen Nr. 214 (3\/2011), S. 25-28<\/p>\n<p>Wir dokumentierten hier die Antr\u00e4ge an und Beschl\u00fcsse der diesj\u00e4hrigen Delegiertenkonferenz in aller K\u00fcrze. Ein Protokoll der Versammlung, aus dem Diskussionsverlauf und Gr\u00fcnde f\u00fcr manches Abstimmungsergebnis hervorgehen, kann in wenigen Wochen \u00fcber den Mitgliederbereich der HU-Webseite bzw. die Gesch\u00e4ftsstelle abgerufen werden.<\/p>\n<h5><span id=\"antrag-1-praktische-moeglichkeit-zu-direkter-demokratie-satzungsaendernder-antrag-zu-8-der-vereinssatzung-urabstimmung\">Antrag 1: Praktische M&ouml;glichkeit zu direkter Demokratie. Satzungs&shy;&auml;n&shy;dernder Antrag zu &sect; 8 der Vereins&shy;sat&shy;zung (Urabstim&shy;mung)<\/span><\/h5>\n<p>Die Delegiertenkonferenz m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>F\u00fcr satzungs\u00e4ndernde Beschl\u00fcsse per Urabstimmung wird ein praktikables Quorum eingef\u00fchrt. Hierzu wird \u00a7 8 Absatz 3 der derzeit g\u00fcltigen Vereinssatzung wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>&#132;3. Bei der Urabstimmung ist der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen. Bei einem satzungs\u00e4ndernden Beschluss ist eine Mehrheit von 2\/3 der Abstimmenden erforderlich.&#8220;<br \/>[Die \u00c4nderung zur bisherigen Fassung ist fett markiert.]<\/p>\n<p><b>Begr\u00fcndung:<\/b><br \/>Direkte Demokratie geh\u00f6rt zu den Themen der HU, wir fordern sie in Berlin und kooperieren auch an anderen Stellen mit Kr\u00e4ften, die f\u00fcr mehr Demokratie eintreten (z. B. unser Kongress &#8222;60 Jahre Grundgesetz &#8211; mehr Demokratie wagen!&#8220; in Frankfurt, 23. Mai 2009). Nur innerverbandlich ist die direkte Demokratie (leider) unterentwickelt:<\/p>\n<p>Zwar sieht unsere Satzung die Urabstimmung vor &#8211; doch ist das Zustimmungsquorum so hoch gelegt, dass jede Initiative aussichtslos erscheint. Bisher sieht die Satzung der HU f\u00fcr satzungs\u00e4ndernde Beschl\u00fcsse durch Urabstimmung eine Mehrheit von 3\/4 der Abstimmenden vor. In j\u00fcngster Zeit gab es zwei Urabstimmungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen:<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0die Frage, ob Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen ersetzt werden, und<br \/>\u00b7\u00a0die Frage, ob unser Vereinsname ge\u00e4ndert werden soll.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen war eine sehr breite Mehrheit f\u00fcr die \u00c4nderung &#8211; doch in beiden F\u00e4llen fehlte ca. ein halbes Dutzend Stimmen zum au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Quorum von 75 %.<\/p>\n<p>So eine Regelung f\u00e4llt auch unter die Kritik von &#8222;Mehr Demokratie e.V.&#8220; und anderen Verb\u00e4nden, die beklagen, dass in vielen L\u00e4ndern zwar formell die M\u00f6glichkeit zur Volksabstimmung bestehe &#8211; praktisch aber die H\u00fcrden so hoch gelegt sind, dass jede Initiative scheitern muss. Ein lebendiger Verband muss sich aber entwickeln k\u00f6nnen.<br \/>Wenn wir aktive Mitglieder wollen, m\u00fcssen die ihre demokratische Kompetenz auch praktisch erfahren k\u00f6nnen: durch Urabstimmungen mit Erfolgschance!<\/p>\n<p>Sicher ist f\u00fcr satzungs\u00e4ndernde Beschl\u00fcsse eine sehr qualifizierte Mehrheit erforderlich, und das soll so bleiben. Allgemein \u00fcblich sind zwei Drittel. F\u00fcr einen Verband, der sich selbst f\u00fcr direkte Demokratie engagiert, ist es an der Zeit, das innerverbandlich vorzuleben.<\/p>\n<p><i>Antragsteller: Peter Menne (f\u00fcr den OV Frankfurt)<\/i><\/p>\n<p><b>Abstimmungsergebnis:<\/b> Der Antrag wird mit 34 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen angenommen.<\/p>\n<h5><span id=\"antrag-2-neuer-vereinsname\">Antrag 2: Neuer Vereinsname<\/span><\/h5>\n<p>Die 22. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative (im folgenden wird die Abk\u00fcrzung HU verwandt) m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>1. \u00a0Es wird ein Gremium von 3 Personen gebildet, das in Verbindung mit den Regionalgliederungen der HU und interessierten Einzelmitgliedern Vorschl\u00e4ge f\u00fcr einen neuen Vereinnamen unterbreitet.<\/p>\n<p>2. \u00a0Zwei Mitglieder des Gremiums (und ein Vertreter) werden von der 22. Delegiertenkonferenz der HU gew\u00e4hlt. Ein Mitglied des Gremiums (und ein Vertreter) wird von dem auf der Delegiertenkonferenz neu gew\u00e4hlten Vorstand der HU bestimmt.<\/p>\n<p>3. \u00a0Das Gremium unterbreitet zwei Namensvorschl\u00e4ge, die nach Kontakten mit den Regionalgliederungen der HU und interessierten Einzelmitgliedern am aussichtsreichsten f\u00fcr einen neuen Vereinsnamen erscheinen. Die beiden Namensvorschl\u00e4ge sind in den Mitteilungen der HU zu ver\u00f6ffentlichen. Dabei werden die Mitglieder gebeten, auf einem den Mitteilungen beizulegenden Antwortblatt mitzuteilen, welchem Namensvorschlag sie den Vorzug geben.<\/p>\n<p>4. \u00a0Nach diesem informellen Meinungsbildungsprozess findet eine f\u00f6rmliche Urabstimmung zwecks Satzungs\u00e4nderung \u00fcber einen neuen Vereinsnamen statt. Dabei ist der Namensvorschlag, der bei der Mitgliederbefragung die meiste Zustimmung gefunden hat, zur Abstimmung zu stellen.<\/p>\n<p><b>Begr\u00fcndung:<\/b><\/p>\n<p>Der vom Bundesvorstand der HU vorgeschlagene neue Vereinsname &#132;Gesellschaft f\u00fcr B\u00fcrgerrechte&#8220; hat bei der Urabstimmung nicht die f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen erforderliche Dreiviertelmehrheit gefunden. Der Auftrag nach dem Verschmelzungsvertrag zwischen der HU und der GHI, sich auf einen neuen Vereinsnamen zu verst\u00e4ndigen, besteht jedoch weiter fort. Es wird daher das vorstehende transparente Verfahren vorgeschlagen, um eine m\u00f6glichste breite Zustimmung f\u00fcr einen neuen Vereinsnamen zu finden. Zur Begr\u00fcndung weise ich ferner auf meinen Beitrag &#132;Nach der Urabstimmung: Vereinsname &#150; was nun?&#8220; in den Mitteilungen Nr. 213 der HU auf Seite 22 hin.<\/p>\n<p><i>Antragsteller: Gerhard Saborowski (Hannover)<\/i><\/p>\n<p><b>Abstimmungsergebnis: <\/b>Der Antrag wird mit 29 Ja-Stimmen bei acht Gegenstimmen und f\u00fcnf Enthaltungen angenommen.<\/p>\n<h5><span id=\"antrag-3-verfassungsbeschwerde-gegen-rundfunkbeitrag\">Antrag 3: Verfas&shy;sungs&shy;be&shy;schwerde gegen Rundfunk&shy;bei&shy;trag<\/span><\/h5>\n<p>Ab 1.1.2013 wird der Rundfunkgeb\u00fchrenstaatsvertrag in einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgewandelt, d.h. die GEZ fordert nicht mehr &#132;Rundfunkgeb\u00fchren&#8220;, sondern &#132;Rundfunkbeitr\u00e4ge&#8220; ein. Dies bedeutet allerdings eine gravierende \u00c4nderung: Es sind keine Geb\u00fchren mehr f\u00e4llig f\u00fcr Fernseh-Zweitger\u00e4te, z.B. in Ferienwohnungen, f\u00fcr Haushaltsangeh\u00f6rige mit eigenem Einkommen usw. &#150; daf\u00fcr aber ein &#132;Rundfunkbeitrag&#8220; in H\u00f6he der fr\u00fcheren Fernsehgeb\u00fchren von 17,98 Euro\/Monat von jedem Haushalt, auch wenn keine Fernsehm\u00f6glichkeit vorhanden ist (bisher 5,76 Euro\/Monat). <br \/>Die HU m\u00f6ge (evtl. zusammen mit anderen Institutionen) dagegen Verfassungsklage erheben.<\/p>\n<p><b>Begr\u00fcndung:<\/b><\/p>\n<p>1. Sozialer Aspekt: Es gibt Menschen, die netto nur so viel wie den &#132;Hartz IV-Satz&#8220; oder 50 bis 100 Euro dar\u00fcber haben: Niedrigl\u00f6hner oder Rentner (von denen schon jetzt 11,5 % unterhalb der Armutsgrenze leben). Wenn diese Menschen aus finanziellen Gr\u00fcnden auf Fernsehen verzichten, um sich leisten zu k\u00f6nnen, was ihnen wichtiger ist, so m\u00fcssen sie ab 2013 f\u00fcr ihr Radio mehr als das dreifache bezahlen. &#150; Das sind pro Jahr 146,64 Euro ohne Gegenleistung, &#150; w\u00e4hrend einige Wohlhabende weniger zahlen, denn die \u00c4nderung soll &#132;aufkommensneutral&#8220; sein. (siehe Anlage 1)<\/p>\n<p>2. Gesellschaftspolitischer Aspekt: Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten m\u00f6chten eine &#132;verl\u00e4ssliche finanzielle Grundlage&#8220; haben um ihren gesellschaftspolitischen Auftrag zu erf\u00fcllen: Dann m\u00fcsste die Gesellschaft die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten durch einen Solidarbeitrag finanzieren, der einkommensabh\u00e4ngig und pro Person &#150; nicht Haushalt &#150; erhoben werden m\u00fcsste. Indes machen die \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht den Eindruck, sich von Werbung und Quotenj\u00e4gerei zu verabschieden. (siehe Anlagen 2 u. 3). Es ist abzusehen, dass die &#132;Beitr\u00e4ge&#8220; ab 2015 steigen werden, denn das marktwirtschaftliche Prinzip der Preisregulierung durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage ist au\u00dfer kraft gesetzt. &#150; Es kann sich ja niemand gegen steigende &#132;Beitr\u00e4ge&#8220; wehren!<\/p>\n<p>3. Menschenrechts-Aspekt: Dieser Staatsvertrag ist ein absolutes Novum in unserer Geschichte und verst\u00f6\u00dft gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien: Menschen sollen f\u00fcr eine Dienstleistung zahlen, die sie nicht beziehen wollen, ja nicht einmal beziehen k\u00f6nnen!<\/p>\n<p>Zur Zusammenarbeit k\u00e4men infrage: die Verbraucherzentralen, der Parit\u00e4tische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucher Initiative e.V. (Berlin)<\/p>\n<p><i>Antragstellerin: Helgrid Hinze (Hamburg)<\/i><\/p>\n<p><b>Abstimmung:<\/b> Der Antrag wird in ge\u00e4nderter Form zur Abstimmung gestellt. Der letzte Satz wird wie folgt ge\u00e4ndert: Die HU m\u00f6ge evtl. zusammen mit anderen Institutionen gegen diesen Vertrag rechtliche Schritte pr\u00fcfen. Der Antrag wird in ge\u00e4nderter Form mehrheitlich bei f\u00fcnf Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen.<\/p>\n<h5><span id=\"antrag-4-rechte-fuer-whistleblower\">Antrag 4: Rechte f&uuml;r Whist&shy;leblower<\/span><\/h5>\n<p>Die Delegiertenkonferenz m\u00f6ge beschlie\u00dfen: <br \/>Die Humanistische Union tritt in den \u00f6ffentlichen Diskurs \u00fcber den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen des Whistleblowing (Loyalit\u00e4t nicht nur gegen\u00fcber Arbeitgeber\/ Dienstherrn, sondern auch gegen\u00fcber Mitmenschen, der Gesellschaft und der Umwelt) sowie der Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Whistleblowern ein.<br \/>Der Bundesvorstand wird beauftragt, b\u00fcrgerfreundliche rechtliche Regelungen zum Whistleblowing dem Bundestag vorzuschlagen, welche eine f\u00fcr den Informanten gefahrlose Aufkl\u00e4rung von illegalem Handeln erm\u00f6glichen. Als Ausgangspunkt werden die unten erw\u00e4hnten und andere \u00dcberlegungen von Dr. Deiseroth vorgeschlagen.<\/p>\n<p><b>Begr\u00fcndung:<br \/><\/b>Bislang sind Whistleblower in Deutschland vor Sanktionen ihrer Arbeitgeber weitestgehend ungesch\u00fctzt. Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Dr. J\u00fcrgen K\u00fchling schildert die Situation in klaren Worten: &#132;Das Recht sch\u00fctzt &#8211; auch bei uns &#8211; die dunklen Geheimnisse der M\u00e4chtigen. Wer rechtswidrige oder gemeinsch\u00e4dliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitgebers offenlegt, verletzt regelm\u00e4\u00dfig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Ma\u00dfregelungen aus. Der beamtenrechtliche Ausnahmetatbestand ist eng gefasst: Nur strafbares Verhalten darf der Beamte anzeigen. Im Arbeitsrecht gibt es kein allgemein anerkanntes gesetzliches Ma\u00dfregelverbot f\u00fcr &#8218;Whistleblower&#8216;. Der strafrechtliche Schutz von Staats-, Amts- und Gesch\u00e4ftsgeheimnissen reicht weit und kennt ebenfalls keine generelle Ausnahme f\u00fcr rechtswidrige oder gemeinsch\u00e4dliche Tatsachen.<\/p>\n<p>Auch das gesellschaftliche Umfeld des &#8218;Whistleblowers&#8216; ist gew\u00f6hnlich nicht auf seiner Seite. Sein Verhalten wird als Verrat eingestuft, gilt als illoyal. Ein tief verwurzeltes Ethos der Gefolgschaftstreue \u00fcberlagert die Grunds\u00e4tze einer aufgekl\u00e4rten Ethik, die sein Verhalten guthei\u00dft. Zustimmung erf\u00e4hrt er, wenn \u00fcberhaupt, gew\u00f6hnlich von weither. Von Freunden gemieden, vom Recht verfolgt &#8211; das ist das gew\u00f6hnliche Schicksal dessen, der sich im Interesse von Frieden, Umwelt oder anderen h\u00f6chstrangigen Rechtsg\u00fctern zum Bruch der Verschwiegenheit entschlie\u00dft.&#8220;<\/p>\n<p>Bestenfalls erreichen sie nach jahrelangem Rechtsstreit &#8211; mit Unterst\u00fctzung eines m\u00e4chtigen Verbandes &#8211; einen Teilerfolg, wie der gerade bekannt gewordene Fall von Brigitte Heinisch zeigt: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) hat im Juli 2011 entschieden: Die fristlose K\u00fcndigung von Brigitte Heinisch, Berliner Altenpflegerin, und die Weigerung der deutschen Gerichte diese K\u00fcndigung aufzuheben, versto\u00dfen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europ\u00e4ischen Menschenrechts-Konvention garantiert wird.<\/p>\n<p>Anfang 2005 war Heinisch von ihrem Arbeitgeber, dem landeseigenen Berliner Konzern Vivantes fristlos gek\u00fcndigt worden, weil sie im Dezember 2004 eine Strafanzeige gegen Vivantes wegen des Verdachts auf Betrug und weitere Straftaten gestellt hatte. Hintergrund war die Besorgnis von Heinisch \u00fcber erhebliche Personal- und Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel in der Pflege. Hierauf hatte sie, teilweise auch gemeinsam mit Kolleginnen, zuvor schon mehrfach intern hingewiesen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hatte mehrfach Pflegem\u00e4ngel festgestellt. Aber weder Heinischs Hinweise noch die Feststellungen des MDK hatten zu einer Verbesserung der Situation gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>In seiner Entscheidung benennt der EGMR das Verhalten von Frau Heinisch explizit als Whistleblowing und verweist auch auf die j\u00fcngste Entschlie\u00dfung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Thema Whistleblowing.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der Vorf\u00e4lle um den Gammelfleisch-Skandal haben die drei Bundesministerien Ern\u00e4hrung \/ Landwirtschaft \/ Verbraucherschutz, Arbeitsrecht \/ Soziales und Justiz im Jahre 2008 einen gemeinsamen Vorschlag f\u00fcr eine gesetzliche Verankerung des Informantenschutzes f\u00fcr Arbeitnehmer im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (\u00a7 612a n.F. BGB) vorgelegt.<\/p>\n<p>Aber schon im Vorfeld der Behandlung im Parlament hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde BdA m\u00e4chtig gegen eine gesetzliche Regelung zum Whistleblowing getrommelt.<\/p>\n<p>Wie die Anh\u00f6rung des BT-Ausschusses f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 4.6.2008 gezeigt hat, bleibt dieser Vorschlag inhaltlich jedoch weit hinter dem zur\u00fcck, was notwendig ist, um diese Voraussetzungen f\u00fcr mehr Whistleblowing zu schaffen. Dies hat auch HU-Beirat Dr. D. Deiseroth festgestellt, der im eigenen Namen ein Sachverst\u00e4ndigen-Gutachten abgegeben hat. Schlie\u00dflich ist der Vorschlag am Widerstand der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.<\/p>\n<p>Bis Ende 2012 muss Deutschland gesetzliche Reglungen zum Whistleblowerschutz einf\u00fchren, so lautet die Vorgabe der G20 von deren Gipfel im Seoul im November 2010. In einer Petition an den Deutschen Bundestag forderten \u00fcber 5.400 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger &#8222;gesetzliche Regelungen zum bestm\u00f6glichen Schutz von Whistleblowern&#8220; und die SPD Bundestagsfraktion k\u00fcndigte anl\u00e4sslich des Dioxin-Futtermittelskandals Anfang 2011 einen Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause an.<\/p>\n<p>Wie schon 2008 ist gro\u00dfer Widerstand der Arbeitgeberverb\u00e4nde zu erwarten. Auch die gesellschaftliche Unterst\u00fctzung von Informanten wird nicht gewachsen sein.<\/p>\n<p><i>Antragsteller: Wolfgang Killinger (M\u00fcnchen)<\/i><\/p>\n<p><b>Abstimmung<\/b>: Der Antrag wird in ge\u00e4nderter Form zur Abstimmung gestellt. Satz 1 wird wie folgt ge\u00e4ndert: Die Humanistische Union tritt in den \u00f6ffentlichen Diskurs \u00fcber den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen sowie Gefahren des Whistleblowing (Loyalit\u00e4t nicht nur gegen\u00fcber Arbeitgeber\/Dienstherrn, sondern auch gegen\u00fcber Mitmenschen, der Gesellschaft und der Umwelt) sowie der Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Whistleblowern ein.<\/p>\n<p>Satz 2 wird wie folgt ge\u00e4ndert: Der Bundesvorstand wird beauftragt, b\u00fcrgerfreundliche rechtliche Regelungen zum Whistleblowing dem Bundestag vorzuschlagen, welche eine f\u00fcr den Informanten gefahrlose Aufkl\u00e4rung von illegalem Handeln aber auch den Schutz des Beschuldigten erm\u00f6glichen.<br \/>Der Antrag wird mit den genannten \u00c4nderungen einstimmig angenommen.<\/p>\n<h5><span id=\"antrag-5-elternzeit-fifty-fifty\">Antrag 5: Elternzeit fifty-fifty<\/span><\/h5>\n<p>Situation: Seit 5 Jahren gilt in Deutschland eine auf den ersten Blick fortschrittliche Regelung der Elternzeit: sie stellt es Vater und Mutter frei, wie sie die Elternmonate (Beurlaubung+Elterngeld) unter sich aufteilen. Minimal 2 und maximal 12 Monate pro Elternteil sind m\u00f6glich, insgesamt 14 Monate. Die Erfahrung hat gezeigt: M\u00fctter n\u00fctzen die 12 Monate und &#8211; wenige &#8211; V\u00e4ter nehmen die restlichen 2 Monate. Die konventionelle Rollenverteilung wird so fortgesetzt.<\/p>\n<p><b>Antrag:<\/b> Die Delegiertenkonferenz m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, eine neue Regelung der Elternzeit zu erarbeiten und daraus eine politische Initiative entwickeln. Ein neues Gesetz soll die Elternzeit f\u00fcr beide Teile obligatorisch gleich festsetzen. Diese Zeiten sind nicht auf den Partner\/die Partnerin \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeber werden damit verpflichtet, nach einer Geburt sowohl die Mutter 7 Monate frei zu stellen, wie auch den Vater 7 Monate. Ein Arbeitgeber m\u00fcsste dann bei der Einstellung eines Mannes ebenso mit Babypausen rechnen, wie bei einer Frau.<\/p>\n<p><b>Begr\u00fcndung:<\/b><\/p>\n<p>1.) Die Diskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt. Ein solches Gesetz, das f\u00fcr Arbeitgeber das Risiko des Elternurlaubs auf beide Geschlechter verteilt, w\u00fcrde helfen, die Benachteiligung von Frauen bei Einstellung, Bezahlung und Bef\u00f6rderung endlich wirksam abzubauen. Die Lohnbenachteiligung z.B. hat sich in den vergangenen 40 Jahren trotz aller Appelle nicht ge\u00e4ndert!<\/p>\n<p>2.) Der Gedanke von Vaterschafts-Pflichtpausen mag zuerst befremden. Dieses Befremden rief die HU auch &#150; vor 30 Jahren &#150; hervor, als sie forderte, im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes die Quotierung in allen Bereichen und auf allen Ebenen einzuf\u00fchren.<br \/>Alle Appelle der Regierung haben z.B. die Wirtschaft bisher nicht veranlassen k\u00f6nnen, die Aufstiegschancen f\u00fcr Frauen zu verbessern. Nur in der Politik hat sich etwas ge\u00e4ndert und da nur durch Zwang: Erst seit die Parteien &#8211; unterschiedlich bereitwillig und unterschiedlich rigoros &#8211; die Quotierung eingef\u00fchrt haben, hat sich die Zahl der weiblichen Abgeordneten und der Ministerinnen merklich ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>3.) Inzwischen beauftragt das Grundgesetz in Art. 3 GG den Staat ausdr\u00fccklich, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern zu f\u00f6rdern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Erg\u00e4nzung des Art. 3 durch HU Initiative &#132;Frauen in bester Verfassung&#8220;). Dies ist ein Instrument!<\/p>\n<p>4.) EU-Arbeitskommissar Spidla hat eine Regelung f\u00fcr Europa vorgeschlagen, die V\u00e4tern die Babypause zur Pflicht macht (Spiegel v. 18.7.2007). In Frankreich hat Laurence Parisot, Pr\u00e4sidentin des franz\u00f6sischen Unternehmerverbands Medef, die Notwendigkeit eines solchen &#132;Zwangsurlaubs f\u00fcr V\u00e4ter&#8220; postuliert und konkrete Vorschl\u00e4ge ihres Verbandes angek\u00fcndigt (SZ v. 25.3.2011).<\/p>\n<p>5.) Die HU w\u00e4re die erste Organisation in Deutschland, die ein solches Gesetz fordert. Der Pflichturlaub f\u00fcr V\u00e4ter k\u00f6nnte jetzt der entscheidende Schritt zur Gendergerechtigkeit werden.<\/p>\n<p>6.) Dass dieses Gesetz die Beziehung zwischen V\u00e4tern und ihren Kindern st\u00e4rkt, liegt auf der Hand. Und damit wird ein solches Gesetz gleichzeitig zu einer M\u00e4nnerf\u00f6rderungsma\u00dfnahme.<\/p>\n<p><i>Antragstellerinnen: Heide Hering und Helga Killinger<\/i><\/p>\n<p><b>Abstimmung:<\/b> Zur Abstimmung werden lediglich die Abs\u00e4tze 1 und 2 des Antrags gestellt. Der Antrag wird in ge\u00e4nderter Form mit 16 Nein-Stimmen bei 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Der neugew\u00e4hlte Bundesvorstand sagt jedoch zu, sich des Themas gerechte Verteilung der Elternzeit anzunehmen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2639],"tags":[809],"autoren":[328],"publikationen":[922],"class_list":["post-9075","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-delegiertenkonferenz","tag-verband-delegiertenkonferenz","autoren-dokumentation","publikationen-922"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse der 22. ordentlichen Delegiertenkonferenz der HU - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/214\/publikation\/antraege-und-beschluesse-der-22-ordentlichen-delegiertenkonferenz-der-hu\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse der 22. ordentlichen Delegiertenkonferenz der HU - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Mitteilungen Nr. 214 (3\/2011), S. 25-28 Wir dokumentierten hier die Antr\u00e4ge an und Beschl\u00fcsse der diesj\u00e4hrigen Delegiertenkonferenz in aller K\u00fcrze. 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