{"id":9102,"date":"2011-03-31T14:10:00","date_gmt":"2011-03-31T12:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/nichts-wissen-und-nichts-wissen-wollen\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:05","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:05","slug":"nichts-wissen-und-nichts-wissen-wollen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/nichts-wissen-und-nichts-wissen-wollen\/","title":{"rendered":"Nichts wissen und nichts wissen wollen"},"content":{"rendered":"<p>Die Bem&uuml;hungen der Humanistischen Union um eine Bestandsaufnahme der Staatsleistungen an die Kirchen. Mitteilungen Nr. 212 (1\/2011), S. 1-4<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/NikkoNoEvil4902_free2.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4093 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/NikkoNoEvil4902_free2.jpg\" alt=\"Nichts wissen und nichts wissen wollen\" width=\"600\" height=\"289\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/NikkoNoEvil4902_free2.jpg 600w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/NikkoNoEvil4902_free2-450x217.jpg 450w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p><b>I. Die Ausgangslage<\/b><\/p>\n<p>Seit 1919, also seit 91 Jahren, verlangt in Deutschland die Verfassung, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen abzul&ouml;sen (Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung &#8211; WRV, Art. 140 Grundgesetz &#8211; GG). Dieser Verfassungsauftrag richtet sich an den Bundesgesetzgeber (bis 1945 an den Reichsgesetzgeber), der f&uuml;r die Abl&ouml;sung Grunds&auml;tze aufstellen muss, und an die Landesgesetzgebung, die auf der Basis der Grunds&auml;tze die konkrete Abl&ouml;sung vollziehen soll. Der Verfassungsauftrag betrifft alle Bundesl&auml;nder bis auf die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, die keine Staatsleistungen entrichten.<\/p>\n<p>Sieht man von wenigen Randbereichen vor allem bei der staatlichen Bauunterhaltung kirchlicher Geb&auml;ude ab, ist in diesen 91 Jahren nichts in Richtung Abl&ouml;sung geschehen. Im Gegenteil: In zahlreichen Vertr&auml;gen der L&auml;nder mit den Kirchen aus der Zeit nach 1919 sind die Staatsleistungen garantiert und festgeschrieben worden, genau gesagt in 12 Vertr&auml;gen mit der katholischen Kirche und in 15 Vertr&auml;gen mit evangelischen Landeskirchen. Dar&uuml;ber hinaus haben nach 1945 die L&auml;nder Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Staatsleistungen in ihren Verfassungen besonders gew&auml;hrleistet.<\/p>\n<p>Staatsleistungen werden seit 1919 ununterbrochen gezahlt, auch w&auml;hrend der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, auch von und in der DDR von 1949 bis 1990. Im Jahre 2010 bel&auml;uft sich nach den Haushaltspl&auml;nen der L&auml;nder die Summe der Staatsleistungen an die Di&ouml;zesen und die in der EKD zusammengeschlossenen Landeskirchen auf 461,5 Millionen Euro; davon entfallen auf die katholische Kirche rd. 193 Millionen Euro, auf die evangelische Kirche rd. 268 Millionen Euro. Wohlgemerkt: Die Rede ist hier von Staatsleistungen zur Unterst&uuml;tzung der kirchlichen Religionsgemeinschaft als solcher. Zu den Staatsleistungen z&auml;hlen nicht die Subventionen, Zuwendungen, Entgelte oder Finanzhilfen, die der Staat dar&uuml;ber hinaus den Kirchen bzw. kirchlichen Einrichtungen zahlt, weil oder damit diese einen bestimmten, nach staatlichen Ma&szlig;st&auml;ben f&ouml;rderungsw&uuml;rdigen Zweck sozialer, kultureller, entwicklungs- oder bildungspolitischer Art erf&uuml;llen. Staatsleistungen werden ohne Zweckbestimmung und daher auch ohne Verwendungsnachweis oder Verwendungspr&uuml;fung gew&auml;hrt, auch wenn der &#8211; angebliche oder vermeintliche &#8211; historische Bezug in der Zweckbestimmung der Staatsleistungen im Haushaltsplan (sog. Dispositiv) oder in den Erl&auml;uterungen gelegentlich &#8211; vor allen in Bayern &#8211; mit Begriffen wie &#8222;Dotationen zum Unterhalt des Bisch&ouml;flichen Stuhls&#8220;, &#8222;Pfarrbesoldungszusch&uuml;sse&#8220; oder &auml;hnlich beschrieben wird.<\/p>\n<p>Weder der Reichsgesetzgeber noch &#8211; nach &Uuml;bernahme des Artikels 138 Abs. 1 WRV in das Grundgesetz (durch Art. 140 GG) &#8211; der Bundesgesetzgeber haben den Verfassungsauftrag zur Abl&ouml;sung erf&uuml;llt. Nicht einmal einen Gesetzentwurf der Reichs- oder Bundesregierung, aus der Mitte des Reichs- oder Bundestages oder auch des Bundesrates hat es bisher gegeben (vgl. Art. 76 GG). Offensichtlich nehmen die beteiligten Verfassungsorgane nicht zur Kenntnis, dass in puncto Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften das Grundgesetz die Abl&ouml;sung verlangt.<\/p>\n<p><i><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Staatsleistungen\" height=\"178\" alt=\"Staatsleistungen\" hspace=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_Staatsleistungen2009_01.jpg.jpg\" width=\"400\" border=\"0\"><\/i><\/p>\n<p><i>Grafik 1: Die Staatsleistungen der einzelnen Bundesl&auml;nder an die evangelischen Kirchen und die Di&ouml;zesen der Katholischen Kirche f&uuml;r das Jahr 2009. Neben Bremen und Hamburg (die keine Staatsleistungen entrichten) gibt es eine gro&szlig;e Spannbreite der j&auml;hrlichen Zahlungen. Sie reicht von 60 Ct (Saarland) bis 11,92 Euro je Einwohner (Rheinland-Pfalz). Wie sich diese gravierenden Unterschiede mit der historischen Begr&uuml;ndung der Leistungen &#8211; Entsch&auml;digung f&uuml;r S&auml;kularisationsfolgen &#8211; vertragen, bleibt das Geheimnis der Kirche. (Quelle: Recherchen Frerk\/Haupt)<\/i><\/p>\n<h5>II. Bisherige Bem&uuml;hungen<\/h5>\n<p>Wenn man sich &uuml;ber die Staatsleistungen sachkundig machen will, dann trifft man auf eine gro&szlig;e Anzahl gelehrter Abhandlungen und Kommentierungen, findet aber keine konkreten Zahlen &uuml;ber den Gesamtumfang der Staatsleistungen. Das kontrastiert auff&auml;llig mit der gleichzeitig aufgestellten Behauptung, eine &#8222;Abfindung&#8220;, also eine Abl&ouml;sung gegen Entsch&auml;digung der Kirchen, d&uuml;rfte die Finanzkraft der L&auml;nder &uuml;berfordern, wie z.B. im Standardwerk des Staatskirchenrechts [1] behauptet wird. Welcher Faktenbasis bzw. welcher Ma&szlig;stab dieser These zu Grunde liegt, bleibt dunkel.<\/p>\n<p><i>Erste Stufe: Eigene Recherche<\/i><\/p>\n<p>Begibt man sich selbst auf die Suche, stellt man rasch fest, dass jedenfalls die positiven Staatsleistungen in den Haushaltspl&auml;nen der L&auml;nder dargestellt sind, und zwar sowohl die Soll-Ans&auml;tze als auch &#8211; in der Regel &#8211; die Ist-Ergebnisse des jeweils vorvergangenen Jahres. Die Haushaltspl&auml;ne sind &ouml;ffentlich zug&auml;nglich, die neueren mittlerweile sogar durchweg im Internet. So schwierig ist es also gar nicht, die Fakten zu beschaffen. Das Problem liegt eher in der m&uuml;hevollen Kleinarbeit, denn es geht ja &#8211; wenn man etwa nur die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet &#8211; um 14 Bundesl&auml;nder (Bremen und Hamburg kennen keine Staatsleistungen) und rund 60 Jahre. Das Internet gibt hier nur &uuml;ber die letzten 10-15 Jahre Auskunft, die DDR-Zeit ist ohnehin eine Black Box.<\/p>\n<p>Ergebnisse aus den letzten Jahren sind inzwischen ver&ouml;ffentlicht. Ergebnisse meiner eigenen Recherche f&uuml;r die Zeit von 1988 bis 1999 publizierte zuerst Michael Droege &#8211; nahezu unbemerkt &#8211; in seiner Dissertationsschrift &#8222;Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften im s&auml;kularen Kultur- und Sozialstaat&#8220; (2003, S. 548 f.), &uuml;brigens ohne dass dort die Quelle vermerkt ist. Zahlen f&uuml;r 2010 nennt der Spiegel in Heft 30\/2010 v. 26.7.2010. F&uuml;r die Jahre 2000 bis 2010 sind die von mir recherchierten Zahlen in den Vorg&auml;ngen Heft 189 (2010), S. 87 nachzulesen, die Aufschl&uuml;sselung auf evangelische und katholische Kirche f&uuml;r 2009 liefert Carsten Frerks &#8222;Violettbuch Kirchenfinanzen&#8220; auf Seite 257. Demnach sind in den letzten 20 Jahren (1991 bis 2010) in Deutschland insgesamt die Staatsleistungen von 294 auf 465 Millionen Euro j&auml;hrlich angewachsen. [2] Zum Vergleich: Das Kirchensteueraufkommen der evangelischen und katholischen Kirche zusammen betrug im Jahre 2009 rd. 9,4 Milliarden Euro.<\/p>\n<p><i>Zweite Stufe: Anfrage in den zust&auml;ndigen obersten Bundes- und Landesbeh&ouml;rden<\/i><\/p>\n<p>F&uuml;r die Zeit vor 1990 fehlen die Zahlen. Daher hat die Humanistische Union mit Schreiben vom 18.5.2010 offiziell die f&uuml;r die Kirche und die f&uuml;r die Finanzen zust&auml;ndigen Ministerien und Senatsverwaltungen des Bundes und der L&auml;nder&nbsp; um Auskunft &uuml;ber die seit Inkrafttreten des Grundgesetzes gezahlten Staatsleistungen gebeten, den Bund und die neuen Bundesl&auml;nder auch um Auskunft &uuml;ber die Zahlungen zu DDR-Zeiten. Die Antworten, &uuml;berwiegend von den Kultusressorts erteilt, sehr z&ouml;gerlich, teilweise erst nach mehreren Monaten und Erinnerungen, lagen im Wesentlichen auf einer Linie; sie waren meist erkennbar zwischen den L&auml;ndern abgestimmt. Ihr Tenor: Die erbetenen Zahlen liegen nicht vor, sie zu ermitteln erfordert einen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Arbeitsaufwand. Zum Teil wurde auf die M&ouml;glichkeit verwiesen, sich in den Haushaltspl&auml;nen (im Internet oder vor Ort) selbst ein Bild zu machen; Rheinland-Pfalz bot an, f&uuml;r eine Verwaltungsgeb&uuml;hr von voraussichtlich 748,48 Euro die eigenen 21 vorhandenen Aktenb&auml;nde seit 1998 aufzuarbeiten. Der Freistaat Sachsen verwies auf die in zwei Landtagsdrucksachen (5\/2035 und 5\/2037) ver&ouml;ffentlichten Zahlen f&uuml;r die Jahre 1993 bis 2010. Das Saarland &uuml;bermittelte &#8211; immerhin &#8211; nach sieben Monaten die Zahlen von 1972 bis 2009.<\/p>\n<p><i>Dritte Stufe: Informationsbeauftragte der L&auml;nder<\/i><\/p>\n<p>Mit Hinweis darauf, dass es einen Ablehnungsgrund &#8222;unzumutbarer Verwaltungsaufwand&#8220; in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der L&auml;nder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th&uuml;ringen [3] nicht gibt, hat sich die HU mit Schreiben vom 23.9.2010 an die Informationsfreiheitsbeauftragten dieser L&auml;nder, im Falle Th&uuml;ringen mangels eines solchen an das Kultusministerium unter Hinweis auf das Gesetz gewandt mit der Bitte um Unterst&uuml;tzung unseres Anliegens. In zwei F&auml;llen blieb eine Antwort ganz aus (Saarland, Th&uuml;ringen), die anderen Informationsfreiheitsbeauftragten best&auml;tigten zwar die Auskunftspflicht der Ministerien auch bei aufw&auml;ndiger Informationsaufbereitung (diesen selbst war das offenbar bis dahin unbekannt gewesen). Hilfreich war das jedoch in keinem Fall, teils weil immer noch keine Antwort erfolgt ist (z.B. Mecklenburg-Vorpommern); teils weil die Ministerien darauf verwiesen, dass die Antragsteller bei &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen Informationen (und in Haushaltspl&auml;nen sind Informationen &ouml;ffentlich zug&auml;nglich, da in B&uuml;chereien und Archiven vorhanden) auf die Selbstbeschaffung verwiesen werden k&ouml;nnten (so z.B. Brandenburg); teils weil die zu erwartenden Geb&uuml;hren bei beh&ouml;rdlicher Zusammenstellung der Staatsleistungen es verbietet, diesen Weg zu verfolgen (z.B. Berlin: 220 bis 350 Euro f&uuml;r die Zeit ab 1994; Nordrhein-Westfalen: bis 500 Euro).<\/p>\n<p><i>Vierte Stufe: Anfrage bei den Kirchen<\/i><\/p>\n<p>Die Kirchenzentralen (Kirchenamt der EKD und Katholisches B&uuml;ro in Berlin) wurden mit Schreiben vom 2.2.2011 um Mitteilung gebeten, ob ihnen Informationen &uuml;ber den Gesamtumfang der Staatsleistungen seit Inkrafttreten des Grundgesetzes und evtl. auch in der DDR vorliegen. W&auml;hrend das Katholische B&uuml;ro darauf bisher nicht geantwortet hat, teilte das Kirchenamt der EKD mit, diese Daten l&auml;gen ihr nicht vor; die Datenbeschaffung sei mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch nicht m&ouml;glich.<\/p>\n<p><i>F&uuml;nfte Stufe: Parlamentarische Anfragen<\/i><\/p>\n<p>Mangels beh&ouml;rdlicher Ausk&uuml;nfte &uuml;ber die H&ouml;he der Staatsleistungen im abgefragten Zeitraum f&uuml;r den Normalb&uuml;rger haben wir alsdann versucht, Abgeordnete von Bund und L&auml;ndern f&uuml;r das Thema zu gewinnen. Dem Fragerecht der Parlamentarier als Teil der Kontrollfunktion gegen&uuml;ber der Exekutive entspricht die Pflicht der Regierung, ihnen die zur Aus&uuml;bung ihrer Funktion erforderlichen Informationen durch eine vollst&auml;ndige und zutreffende Antwort zu verschaffen. Mitglieder der HU haben sich in ihren L&auml;ndern an solche Abgeordnete gewandt, von denen sie annehmen konnten, dass sie sich zu parlamentarischen Anfragen bereit finden w&uuml;rden. Ein Ertrag ist bisher nicht erkennbar, Anfragen sind nicht gestellt worden, h&auml;ufig wurde auf das schriftlich formulierte Anliegen nicht geantwortet. Soweit Gespr&auml;che mit Abgeordneten stattfanden, wurde erkennbar, dass in allen (!) Parteien die Scheu vorhanden ist, ein auch nur potentiell kirchenkritisches Thema anzusprechen, obwohl in allen in den Parlamenten vertretenen Parteien, sieht man von der CDU\/CSU ab, erkennbar auch kirchenkritische, s&auml;kulare oder laizistische Positionen vertreten werden. Wie weit bei Abgeordneten jeweils die &#8222;Schere im Kopf&#8220; gewirkt hat oder die F&uuml;hrung bzw. die Mehrheit der Fraktion Aktivit&auml;ten unterbunden haben, ist nicht bekannt. Vereinzelt wurde auch die Sorge ge&auml;u&szlig;ert, die Regierung werde sich auch dem Parlament gegen&uuml;ber auf einen &#8222;unzumutbaren Verwaltungsaufwand&#8220; berufen.<\/p>\n<p><i>Sechste Stufe: Eigene Recherche<\/i><\/p>\n<p>Wenn wir denn keine Hilfe aus Wissenschaft, Beh&ouml;rden, Kirchen und Parlamenten bekommen, m&uuml;ssen wir uns selbst auf den Weg machen. Carsten Frerk und ich haben in den letzten Wochen die Zahlen in Bibliotheken und Archiven selbst zusammengesucht. Wir werden demn&auml;chst, kurz nach Erscheinen dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen, das Ergebnis unserer Recherchen vorlegen (s. Infokasten).<\/p>\n<h5>III. Bewertung<\/h5>\n<p>Es besteht ein Verfassungsauftrag: Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 WRV. Er lautet: Die Staatsleistungen sind abzul&ouml;sen. Die Beteiligten sind: Einerseits die Regierungen und Parlamente des Bundes (Grunds&auml;tzegesetz) und der L&auml;nder (Abl&ouml;sungsgesetze), andererseits die evangelische und die katholische Kirche.<br \/>Dass die Kirchen an einer Abl&ouml;sung nicht interessiert und daher nicht t&auml;tig geworden sind, verwundert nicht. Je l&auml;nger der aktuelle Zustand andauert, desto g&uuml;nstiger f&uuml;r sie in finanzieller Hinsicht. Immerhin haben sie inzwischen auf h&ouml;chster Ebene &ouml;ffentlich wissen lassen, dass sie zu Gespr&auml;chen &uuml;ber die Abl&ouml;sung zur Verf&uuml;gung stehen, wenn die staatliche Seite dies w&uuml;nscht.<\/p>\n<p>Staatlicherseits ignorieren die Beteiligten den Verfassungsbefehl, jedenfalls scheren sie sich nicht darum, was sich daran zeigt, dass seit 91 Jahren nichts geschehen ist. Nicht einmal die kirchliche Gespr&auml;chsbereitschaft zu Abl&ouml;severhandlungen scheint bei den staatlichen Akteuren angekommen zu sein. Ebenso offenkundig wollen sie aber auch nichts wissen, denn zu den Informationen, die man braucht, um dem Abl&ouml;sungsauftrag sachgem&auml;&szlig; Rechnung zu tragen, geh&ouml;rt jedenfalls die Kenntnis dar&uuml;ber, in welchem Umfang Staatsleistungen eigentlich seit dem Inkrafttreten des Abl&ouml;sungsauftrags geleistet worden sind. Man h&auml;tte erwarten k&ouml;nnen, dass dar&uuml;ber in den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden kontinuierlich Aufzeichnungen gemacht werden. Das ist nicht geschehen.<br \/>Eine solche Informationsbeschaffung seitens der zust&auml;ndigen obersten Beh&ouml;rden soll erkl&auml;rterma&szlig;en auch weiterhin nicht erfolgen. Dass dabei die Behauptung, es werde ein &#8222;unvertretbarer Verwaltungsaufwand&#8220; verlangt, l&auml;cherlich ist, ergibt sich schon daraus, dass die erforderlichen Zahlen in den staatlichen Haushaltspl&auml;nen enthalten sind (und auch sein m&uuml;ssen: &sect; 12 Abs. 1 Haushaltsgrunds&auml;tzegesetz und &sect; 17 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnungen) und diese Haushaltspl&auml;ne selbstverst&auml;ndlich in allen Finanzministerien und in allen Parlamenten (Parlamentsbibliotheken) der jeweiligen L&auml;nder vollst&auml;ndig vorhanden sind, desgleichen (Bund und L&auml;nder) im Bundesfinanzministerium und in der Bibliothek des Bundestages. Das sich aus den Sollzahlen (Plandaten) und den Ist-Ergebnissen (des jeweiligen Vorjahres) der Haushaltspl&auml;ne eine l&uuml;ckenlose Aufstellung der bundesweiten Staatsleistungen erstellen l&auml;sst, ist unmittelbar einsichtig. Was soll daran unzumutbar sein, in der Regel in jedem Bundesland 120 Zahlen aus den letzten 60 Jahren zusammen zu stellen, n&auml;mlich pro Jahr zwei Zahlen (evangelische \/ katholische Kirche)?<\/p>\n<p>Daraus muss man schlie&szlig;en: Die Regierungen und die Parlamente wollen die reale Situation bei den finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat und den Amtskirchen nicht kennen. Dies erstaunt aus drei Gr&uuml;nden:<\/p>\n<p>1.&nbsp;Die finanzielle Situation der L&auml;nder ist erkl&auml;rterma&szlig;en h&ouml;chst angespannt und seit langem werden Einsparm&ouml;glichkeiten in allen Bereichen schon bei viel kleineren Betr&auml;gen gesucht. Da ist es alles andere als selbstverst&auml;ndlich, dass die staatliche Seite, die inzwischen (Stand: Februar 2011) mit 2 Billionen Euro verschuldet ist, Kirchen unbefristet alimentiert, die selbst null Verschuldung und erhebliches Grund- und Finanzverm&ouml;gen aufweisen.<\/p>\n<p>2.&nbsp;Es geht nicht um staatliche Dauerpflichtleistungen. Im Gegenteil: Der Staat ist nicht einmal berechtigt, dauerhaft zu zahlen, denn es f&uuml;hrt kein Weg daran vorbei, dass die Verfassung gerade die Abl&ouml;sung dieser Leistungen fordert.<\/p>\n<p>3.&nbsp;Die Zahl der nicht in den beiden beg&uuml;nstigten Religionsgemeinschaften organisierten Staatsb&uuml;rger (und W&auml;hler) ist nicht mehr marginal, sie w&auml;chst st&auml;ndig. Mittlerweile&nbsp; tragen 40 v.H. der Bev&ouml;lkerung (der W&auml;hler) zur Finanzierung der ihnen fremden Institution Kirche bei.<\/p>\n<p>Warum die Z&ouml;gerlichkeit, wenn es um die Staatsleistungen geht? Warum traut sich staatlicherseits niemand, &uuml;ber die Abl&ouml;sung auch nur zu reden?<\/p>\n<p>Hier zeigt sich, wie stark die Stellung der beiden gro&szlig;en Kirchen in Deutschland immer noch ist. Das hat etwas mit Tradition zu tun; damit, dass die politischen Meinungsf&uuml;hrer in Beh&ouml;rden und Parlamenten ungleich st&auml;rker mit der Institution Kirche verbunden sind als der Durchschnitt der Bev&ouml;lkerung. Die verbleibenden 60 Prozent Kirchenangeh&ouml;rige in der Bev&ouml;lkerung bilden zudem ein W&auml;hlerpotential, das man zu verprellen f&uuml;rchtet, wenn man den Kirchen Geld &#8222;weg nimmt&#8220;. Auch auf die publizistische Macht der Amtskirchen und die Unterst&uuml;tzung durch bedeutsame Institutionen, vor allem das &uuml;beraus kirchenfreundliche Bundesverfassungsgericht, muss hingewiesen werden.<\/p>\n<p>Zudem entfaltet in einer Gesellschaft, die sich weigert, sich mit den &ouml;konomischen und finanziellen Fragen der Kirchen, mit deren beachtlichem Reichtum zu befassen, die &#8222;caritative&#8220; Behauptung weiterhin ungebrochen ihre Wirkung, mit dem Kirchengeld werde unendlich viel Gutes getan, was sonst andere tun m&uuml;ssten oder gar unter den Tisch fiele.<\/p>\n<p>Was die Parlamente angeht, wird auch von den Oppositionsfraktionen die Kontrollfunktion gerade dort, wo die N&auml;he der Regierung zu bestimmten Religionsgemeinschaften besonders deutlich ist, kaum wahrgenommen. Die &#8222;Unabh&auml;ngigkeit&#8220; der Abgeordneten kontrastiert bemerkenswert mit ihrer &Auml;ngstlichkeit in Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften. Religionsangelegenheiten mag &#8222;man&#8220; nicht thematisieren, jedenfalls nicht in kirchenkritischer Absicht, sondern allenfalls, wenn es um die vom Islam ausgehenden Gefahren geht.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich erwies sich auch die Informationsfreiheit &#8211; jedenfalls hier &#8211; als ein nur beschr&auml;nkt wirksames Instrument. Ein Informationsanspruch existiert nicht in allen L&auml;ndern; dort wo es ihn gibt, ist er in den Beh&ouml;rden immer noch unbekannt. Und bei komplexeren Auskunftsanspr&uuml;chen bilden die hohen Geb&uuml;hren eine faktische Sperre.<\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>[1] Josef Isensee in: Listl\/Pirson, Handbuch des Staatskirchenrechts Bd. 1, 2. Aufl. 1994, S. 1037.<\/p>\n<p>[2] Bis zum Jahr 2001 DM in Euro umgerechnet.<\/p>\n<p>[3] Die &uuml;brigen L&auml;nder haben kein Informationsfreiheitsgesetz.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":4093,"template":"","categories":[],"tags":[713],"autoren":[183],"publikationen":[923],"class_list":["post-9102","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-religion-finanzen","autoren-johann-albrecht-haupt","publikationen-923"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Nichts wissen und nichts wissen wollen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/nichts-wissen-und-nichts-wissen-wollen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Nichts wissen und nichts wissen wollen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Bem&uuml;hungen der Humanistischen Union um eine Bestandsaufnahme der Staatsleistungen an die Kirchen. 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