{"id":9106,"date":"2011-03-31T13:09:00","date_gmt":"2011-03-31T11:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:06","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:06","slug":"die-pid-als-buergerrechtsfrage","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/","title":{"rendered":"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage"},"content":{"rendered":"<p>Pl&auml;doyer f&uuml;r eine liberale Positionierung der HU zur Pr&auml;implantationsdiagnostik. Mitteilungen Nr. 212 (1\/2011), S. 8-11<\/p>\n<p><i>Alle Welt streitet gegenw&auml;rtig &uuml;ber die Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID), wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation bislang nicht. Im Folgenden will ich zeigen, dass es beim Streit um die PID um ein grundlegendes b&uuml;rgerrechtliches Problem der Gegenwart geht. Deshalb werbe ich daf&uuml;r, dass wir uns aktiv in diesen Streit einschalten. Der Grund daf&uuml;r ist einfach: Ich halte den Streit um die neuen Gentechnologien beziehungsweise die sich daraus ergebenden neuen M&ouml;glichkeiten der Medizin f&uuml;r eines der wichtigsten Felder der gegenw&auml;rtigen Auseinandersetzung um die Geltung von Grundrechten. Deshalb meine ich, dass eine B&uuml;rgerrechtsorganisation wie die Humanistische Union, die den Anspruch einer umfassenden Verteidigung von Menschen- und B&uuml;rgerrechten hat, dazu nicht schweigen sollte.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"der-anlass-fuer-den-gegenwaertigen-streit-um-die-pid\">Der Anlass f&uuml;r den gegen&shy;w&auml;r&shy;tigen Streit um die PID<\/span><\/h5>\n<p>Die gegenw&auml;rtigen gesetzgeberischen Versuche zur Regelung der PID&nbsp; hat ein Berliner Frauenarzt mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. In den Jahren 2005 und 2006 wandten sich drei Paare mit dem Ziel einer extrakorporalen Befruchtung an den Arzt. In allen F&auml;llen wies einer der Partner genetische Belastungen auf. Aufgrund dessen bestand die Gefahr, dass auch die erzeugten Embryonen genetisch belastet sein w&uuml;rden, was einen Abort, eine Totgeburt, ein Versterben des Neugeborenen nach der Geburt oder die Geburt eines schwerkranken Kindes hochwahrscheinlich machte. <br \/>Im Hinblick auf die Gefahrenlage und dem Wunsch seiner Patienten entsprechend f&uuml;hrte der Angeklagte jeweils eine Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID) an pluripotenten, d.h. nicht zu einem lebensf&auml;higen Organismus entwicklungsf&auml;higen Zellen durch. Die Untersuchung diente dem Zweck, nur Embryonen ohne genetische Anomalien &uuml;bertragen zu k&ouml;nnen. Dies geschah in allen F&auml;llen. Embryonen mit festgestellten Chromosomenanomalien wurden hingegen nicht weiter kultiviert und starben ab.<br \/>Das Landgericht Berlin hat den Frauenarzt vom Vorwurf einer dreifachen strafbaren Verletzung des Embryonenschutzgesetzes freigesprochen (Urteil vom 14. Mai 2009 &#8211; (512) 1 Kap Js 1424\/06 KLs (26\/08). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts best&auml;tigt (Urteil vom 6. Juli 2010 &#8211; 5 StR 386).<\/p>\n<p>Der BGH gelangte in &Uuml;bereinstimmung mit dem Landgericht zu der Auffassung, dass der Angeklagte weder &sect; 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG (missbr&auml;uchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken) noch &sect; 2 Abs. 1 ESchG (missbr&auml;uchliche Verwendung menschlicher Embryonen) verletzt habe. Das Embryonenschutzgesetz erlaube die extrakorporale Befruchtung zur Herbeif&uuml;hrung einer Schwangerschaft ohne weitere Einschr&auml;nkungen. Bei einer genetischen Belastung der Eltern berge das Einpflanzen des Embryos (ohne vorherige PID) das Risiko, dass sich die Schwangere im weiteren Verlauf nach einer Pr&auml;nataldiagnostik f&uuml;r einen Schwangerschaftsabbruch entscheide. Eine Pr&auml;nataldiagnostik sei bei genetischen Indikationen der Eltern &auml;rztlicherseits angezeigt, bei ihr w&uuml;rden zudem die selben Diagnosemethoden angewandt wie bei einer PID. Die PID erspare der Frau daher ggf. die Einsetzung der befruchteten Zellen und den sp&auml;teren Schwangerschaftsabbruch. Einen gesetzgeberischen Willen zum Verbot der PID konnte der BGH daher nicht erkennen &#8211; die Regelungsl&uuml;cke im Embryonenschutzgesetz erkl&auml;re sich allein daraus, dass dieses Verfahren beim Erlass nicht zur Verf&uuml;gung stand.<\/p>\n<p>Die Richter des BGH betonten jedoch, dass ihre Entscheidung zur Freigabe der PID nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Sch&auml;den erfasse. Eine dar&uuml;ber hinausgehende Selektion von Embryonen, etwa zur Bestimmung des Geschlechts oder anderer genetischer Merkmale f&uuml;r &#8222;Wunschkinder&#8220;, bliebe auch weiterhin verboten.<\/p>\n<h5><span id=\"das-problem-ist-fuer-uns-nicht-neu\">Das Problem ist f&uuml;r uns nicht neu<\/span><\/h5>\n<p>Schon auf der Delegiertenkonferenz zum 40. Jubil&auml;um der HU im Jahre 2001 haben wir uns mit dem Thema besch&auml;ftigt: Nach einem Referat des Medizinethikers Michael Wunder (von 2000-2005 Mitglied Enquete-Kommission &#8222;Ethik und Recht der modernen Medizin&#8220;, seit 2008 Mitglied des Deutschen Ethikrats) beschloss die Versammlung, einen Arbeitskreis Gentechnik einzurichten. Er sollte sich mit gesetzlichen Voraussetzungen, ethischen Grundlagen und b&uuml;rgerrechtlichen Folgeerscheinungen der Genforschung befassen und unter der Federf&uuml;hrung von Dietrich Schade und Nils Leopold eine Verbandsposition vorbereiten. Als Orientierungspunkte f&uuml;r eine b&uuml;rgerrechtliche Positionierung wurden damals benannt:<\/p>\n<ol>\n<li>Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch darf nicht angetastet werden.<\/li>\n<li>Frauen sind &uuml;ber die Risiken der PID und vergleichbarer Technologien aufzukl&auml;ren.<\/li>\n<li>Negative Folgen f&uuml;r den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung und Behinderten m&uuml;ssen gekl&auml;rt und verhindert werden.&nbsp;<\/li>\n<li>Die datenschutzrechtlichen Aspekte genetischer Testverfahren sind dringend diskussions- und regelungsbed&uuml;rftig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Bem&uuml;hungen, innerhalb eines Arbeitskreises bioethische Positionen der HU zu entwickeln, sind leider gescheitert. Zu gegens&auml;tzlich waren die Positionen, die damals innerhalb des Arbeitskreises vertreten wurden. Fortan beschr&auml;nkte sich die HU auf die Weiterentwicklung ihrer Positionen zur Sterbehilfe und zur Patientenverf&uuml;gung. Dies sollten wir schnell &auml;ndern, weil gegenw&auml;rtig nicht nur die PID gesetzlich geregelt werden soll, sondern auch andere gesetzliche Neuregelungen bioethischer Streitfragen (z.B. Organspenden) anstehen, zu denen die HU Position beziehen m&uuml;sste.<\/p>\n<h5><span id=\"was-ist-die-pid\">Was ist die PID?<\/span><\/h5>\n<p>Die PID wird bei einer k&uuml;nstlichen Befruchtung angewandt. Durch sie sind konkrete Aussagen &uuml;ber genetische Sch&auml;digungen einer oder mehrerer in vitro befruchteter Embryozellen m&ouml;glich, noch bevor diese in die Geb&auml;rmutter eingesetzt werden. Bei der PID wird das Erbgut eines Embryos durch die Entnahme von ein bis zwei Zellen ca. drei Tage nach der Befruchtung untersucht. Die Analyse kann bestimmte krankheitsrelevante Mutationen oder Chromosomenanomalien nachweisen. Genetisch stark vorbelasteten Eltern, die etwa bereits ein schwer krankes Kind haben oder bei denen in fr&uuml;heren Schwangerschaften bereits pr&auml;natal genetische St&ouml;rungen diagnostiziert wurden, bietet die PID eine Chance, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen.<\/p>\n<p>Das Verfahren ist in vielen L&auml;ndern legalisiert, innerhalb Europas etwa in Gro&szlig;britannien, Frankreich, Spanien, Skandinavien, Belgien und den Niederlanden. In Deutschland ging man bis zur Entscheidung des Berliner Landgerichtes 2009 und der Best&auml;tigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) 2010 davon aus, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten sei. Durch den Wegfall des vermeintlichen gesetzlichen Verbotes gilt die PID in Deutschland derzeit richterrechtlich als erlaubt (s. Infokasten: Der Anlass). Wie so oft bei der Schaffung von Richterrecht wird die nun entstandene, neue Rechtslage als unsicher angesehen, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung &uuml;bereinstimmend festgestellt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juli vergangenen Jahres entfacht den Streit &uuml;ber die PID in der gesamten Gesellschaft: Parteien und Kirchen, Deutscher Ethikrat und Nationale Akademie der Wissenschaften legten Stellungnahmen vor. Diese Stellungnahmen zeigen, dass einerseits die Gesellschaft hinsichtlich der PID tief gespalten ist, andererseits ergibt sich bei genauerem Hinsehen aber auch eine knappe Mehrheit f&uuml;r die PID. In einer demokratischen Gesellschaft muss der Gesetzgeber einen solchen Streit entscheiden. Da die Parteien in der PID-Frage allesamt zerstritten sind, kam es wie in vergleichbaren F&auml;llen zu Gesetzentw&uuml;rfen aus der Mitte des Bundestages, die kurz nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe vorliegen sollen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-drei-gesetzentwuerfe-zur-pid\">Die drei Gesetz&shy;ent&shy;w&uuml;rfe zur PID<\/span><\/h5>\n<p>F&uuml;r die parlamentarischen Beratungen im Bundestag sind drei Gesetzentw&uuml;rfe angek&uuml;ndigt, von denen einer die PID im begrenzten Umfang erlauben will, ein zweiter sie generell verbieten und ein dritter sie f&uuml;r sehr wenige Ausnahmef&auml;lle zulassen will.<\/p>\n<p><i><b>Der &Ouml;ffnungsantrag<\/b><\/i><\/p>\n<p>Der &Ouml;ffnungsantrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze, Heinz Lanfermann, Jerzy Montag u.a. will die PID in Ausnahmef&auml;llen gestatten, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung f&uuml;r eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Das Gesetz verzichtet auf eine Auflistung von Krankheiten als Indikation f&uuml;r eine PID. Die Entscheidung, in welchen F&auml;llen eine PID durchgef&uuml;hrt werden kann, obliegt dem verantwortlich handelnden Arzt und einer interdisziplin&auml;r zusammengesetzten Ethikkommission, die &uuml;ber jeden Fall einzeln entscheiden muss. Um Rechtssicherheit f&uuml;r die betroffenen Paare und die &Auml;rzte herzustellen, sollen Voraussetzungen und Verfahren einer PID im Embryonenschutzgesetz geregelt werden: Zur Vermeidung von Missbr&auml;uchen ist ein verpflichtendes Aufkl&auml;rungs- und Beratungsgespr&auml;ch vorgesehen, ferner das positive Votum der zu beteiligenden Ethikkommission. Zur Gew&auml;hrleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID nur an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. Die Bundesregierung soll zudem in jeder Legislaturperiode einen Erfahrungsbericht zur PID vorlegen.<\/p>\n<p>Bei der Abw&auml;gung zwischen den &Auml;ngsten und N&ouml;ten der Betroffenen und ethischen Bedenken wegen der Nichtimplantation eines schwer gesch&auml;digten Embryos trifft dieser Gesetzentwurf eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frau.<\/p>\n<p><b><i>Der Verbotsantrag<\/i><\/b><\/p>\n<p>Eine zweite Abgeordnetengruppe um Pascal Kober, Andrea Nahles, Wolfgang Ne&#353;kovic, Ulla Schmidt, Johannes Singhammer u.a. spricht sich mit ihrem Entwurf f&uuml;r ein vollst&auml;ndiges Verbot der PID aus. Nach der Entscheidung des BGH m&uuml;sse die PID aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gr&uuml;nden verboten werden. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdr&uuml;cklich, das jeder Mensch den gleichen Anspruch auf W&uuml;rde und die gleichen und unver&auml;u&szlig;erlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Dieses Wertegef&uuml;ge w&uuml;rde durch die Zulassung der PID nachhaltig besch&auml;digt. Die Schutzfunktion des Staates gegen&uuml;ber dem ungeborenen Leben rechtfertige das Verbot der PID: Im Gesetz &uuml;ber genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) soll deshalb ein Verbot der Durchf&uuml;hrung von PID verankert, die Durchf&uuml;hrung der PID unter Strafe zu gestellt werden.<\/p>\n<p><b><i>Der vermittelnde Entwurf: zweifach begrenzte Zulassung<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die Abgeordneten Ren&eacute; R&ouml;spel, Priska Hinz, Patrick Meinhardt, Norbert Lammert u.a. bringen einen Entwurf zur begrenzten Zulassung der PID ein. Anders als der erste Entwurf begrenzt dieser Vorschlag die Zulassung der Pr&auml;implantationsdiagnostik mittels eines zweistufigen Verfahrens: Die PID bleibe grunds&auml;tzlich rechtswidrig. Von diesem Grundsatz darf nur dann abgewichen und eine PID vorgenommen werden, wenn bei mindestens einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, die zudem mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr f&uuml;hrt. Kriterium f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit ist auch hier nicht ein bestimmtes Krankheitsbild des Embryos, sondern allein dessen (&Uuml;ber-) Lebensf&auml;higkeit. Auch dieser Entwurf sieht eine verpflichtende Beratung sowie das positive Votum einer Ethikkommission vor.<\/p>\n<p>Die zweistufige Beschr&auml;nkung der Zul&auml;ssigkeit der Durchf&uuml;hrung einer PID &#8211; auf die genetische Vorbelastung mindestens eines Elternteils und die Lebensf&auml;higkeit des Embryos &#8211; soll sicherstellen, dass die Indikationsstellung klar begrenzt bleibe und nicht nachtr&auml;glich ausgeweitet werde. Die Erfahrungen in anderen L&auml;ndern, in denen die PID zugelassen wurde, zeige, dass eine Begrenzung auf schwere Krankheitsbilder nicht m&ouml;glich sei.<\/p>\n<p>Die AutorInnen des zweiten Entwurfs sehen keinen grunds&auml;tzlichen Wertungswiderspruch darin, jene diagnostischen Verfahren, die im Rahmen der vorgeburtlichen genetischen Untersuchung (Pr&auml;nataldiagnostik &#8211; PND) zul&auml;ssig sind, bei der Reproduktionsmedizin (PID) zu verbieten. Die PND diene der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind w&auml;hrend einer Schwangerschaft. Ein Schwangerschaftsabbruch nach einer PND ist laut &sect; 218a Abs. 2 StGB nur dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach &auml;rztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr f&uuml;r das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr&auml;chtigung des k&ouml;rperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und dies nicht auf eine andere f&uuml;r sie zumutbare Weise m&ouml;glich ist. Diese Konfliktlage &#8211; zwischen dem Lebensanspruch des Embryos und der Gesundheit der Schwangeren &#8211; liege jedoch im Rahmen der reproduktionsmedizinischen Behandlung (bei einer PID) nicht vor. Es bestehe keine Schwangerschaft, zudem w&uuml;rden bei der PID gezielt mehrere Embryonen erzeugt, aus denen selektiert werde.<\/p>\n<h5><span id=\"grundsatzkritik-an-der-pid-die-selektion-unwerten-lebens\">Grund&shy;satz&shy;kritik an der PID: die Selektion unwerten Lebens<\/span><\/h5>\n<p>Bei allen Wertungsunterschieden, die zwischen den drei Gesetzentw&uuml;rfen sichtbar werden, teilen sie jedoch eine grunds&auml;tzliche Einsch&auml;tzung &uuml;ber die von der PID ausgehende Gefahr: die Selektion unwerten Lebens. Eine grunds&auml;tzliche Freigabe der PID &#8211; die keiner der vorliegenden Entw&uuml;rfe vertritt &#8211; wird paradigmatisch ausgeschlossen, da eine solche Freigabe unweigerlich Menschen mit Behinderungen diskriminieren w&uuml;rde. Auf Probe erzeugte Embryonen, die mittels einer PID nach bestimmten Krankheitsmerkmalen oder zu erwartenden Behinderungen aussortiert werden sollen, stellen &#8211; so der Tenor der PID-Kritik &#8211; gewollt oder ungewollt die W&uuml;rde eines jeden Menschen mit den gleichen Merkmalen in Frage. Wenn der Gesetzgeber sich f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit der PID bei &#8222;schweren genetischen Sch&auml;den&#8220; ausspr&auml;che, w&uuml;rde er damit in lebenswerte und lebensunwerte, erw&uuml;nschte oder unerw&uuml;nschte Krankheiten und Behinderungen unterteilen. Eine derartige Entscheidung sei mit der grundgesetzlich verankerten Unantastbarkeit menschlicher W&uuml;rde nicht vereinbar, egal ob sie vom Gesetzgeber selbst oder durch eine Einzelfallentscheidung der Eltern und ihre beratenden &Auml;rzte getroffenen und durch eine Ethikkommission gebilligt werde.<\/p>\n<h5><span id=\"wie-koennen-wir-einen-buergerrechtlichen-standpunkt-in-sachen-pid-gewinnen-und-begruenden\">Wie k&ouml;nnen wir einen b&uuml;rger&shy;recht&shy;li&shy;chen Standpunkt in Sachen PID gewinnen und begr&uuml;nden?<\/span><\/h5>\n<p>Wenn wir, wie 2001 von unseren Delegierten beschlossen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit unserer Position zur PID nicht antasten wollen, m&uuml;ssen wir uns zun&auml;chst dar&uuml;ber klar werden, was das eigentlich f&uuml;r den Umgang mit der PID bedeutet. <br \/>Seit langem wird in der Diskussion um die PID auf Wertungswiderspr&uuml;che hingewiesen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinen zwei Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch einen abgestuften Lebensschutz in Bezug auf das vorgeburtliche Leben verneinte, ist die nat&uuml;rlich befruchtete Eizelle nach den Schwangerschaftsurteilen keineswegs absolut gesch&uuml;tzt. Sie darf durch Benutzung einer Spirale oder der &#8222;Pille danach&#8220; an der Einnistung gehindert und ausgeschieden werden. Nach der Nidation darf das ungeborene Leben bis zur 12. Woche abget&ouml;tet werden, wenn die Schwangere die Schwangerschaft als schwere, au&szlig;ergew&ouml;hnliche und unzumutbare Belastung empfindet. Dar&uuml;ber hinaus darf bis zur 22. Woche abgetrieben werden, wenn nach &auml;rztlicher Erkenntnis das Leben oder die k&ouml;rperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gef&auml;hrdet ist, unter anderem durch die Belastung der Schwangeren mit einem vermutlich behinderten Kind. Es gibt somit durchaus Abstufungen und Abw&auml;gungen beim Lebensschutz des Embryos in vivo. All dies wird aus dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau gefolgert, trotz der Schutzpflicht des Staates f&uuml;r die Menschenw&uuml;rde des vorgeburtlichen Lebens.<\/p>\n<p>Beim Embryo in vitro dagegen soll dies nicht gelten. So wird die k&uuml;nstlich in der Petrischale befruchtete Eizelle st&auml;rker gesch&uuml;tzt als im Uterus. Bei ihr soll all das verboten sein, was nicht zur Einpflanzung und damit zur Schwangerschaft f&uuml;hrt. Ein Verbot der PID sch&uuml;tzt also den Embryo in vitro absolut &#8211; im Unterschied zum Embryo in vivo, an dem eine Pr&auml;nataldiagnostik mit folgender Abtreibung zul&auml;ssig bleibt.<\/p>\n<p>Auch das bislang geltende Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung steht im Widerspruch zum Stammzellengesetz und zur Praxis der k&uuml;nstlichen Befruchtung: F&uuml;r die k&uuml;nstliche Befruchtung k&ouml;nnen Embryonen erzeugt werden, f&uuml;r die Forschung hingegen sind Embryonen nur unter den Voraussetzungen des Stammzellengesetzes verwendbar.<\/p>\n<p>Diese Situation wirft die Frage auf: Ist das, was wir derzeit in der Rechtsordnung an Abstufungen, Br&uuml;chen und Ungereimtheiten beim Embryonenschutz vorfinden, verfassungsrechtlich aus Gr&uuml;nden des W&uuml;rdeschutzes tats&auml;chlich geboten? Dass diese Br&uuml;che und Ungereimtheiten sich allesamt aus dem Schutz der Menschenw&uuml;rde ergeben sollen, leuchtet jedenfalls nicht ein. Vielmehr wird angesichts dieser Wertungswiderspr&uuml;che sichtbar, dass es bei einem Verbot der PID letztlich um die alte Auseinandersetzung dar&uuml;ber geht, ob das vorgeburtliche Leben absolut zu sch&uuml;tzen ist oder aber ob diesbez&uuml;glich auch andere Erw&auml;gungen gelten d&uuml;rfen. Wollen wir also die in der Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch gewonnenen b&uuml;rgerrechtlichen&nbsp; Positionen nicht aufgeben, m&uuml;ssen wir m.E. strikt gegen ein Verbot der PID argumentieren und &#8211; weitergehend als die bisherigen gesetzgeberischen Vorschl&auml;ge &#8211; die rechtliche Gleichbehandlung der PID mit der PND fordern.<\/p>\n<p>Dabei ist klar, dass einer solchen Argumentation die Kritik am angeblich menschenverachtenden Selektionsvorgang entgegengehalten wird, wie sie z.B. Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde vor wenigen Tagen in der FAZ vortrug: Die PID sondere nicht nur &#8222;defekte&#8220; Samen- oder Eizellen, sondern menschliche Lebewesen aus, wirke als Selektionsinstrument. Deutlicher k&ouml;nne man nicht zum Ausdruck bringen, dass der Embryo keinen Anteil an menschlicher W&uuml;rde habe. Solche Vorw&uuml;rfe sind keineswegs neu, sie wurden bereits in der Diskussion um die Freigabe des Schwangerschaftsabbruches vorgetragen. Letztlich geht es wieder einmal darum, wie weit ein absoluter W&uuml;rdeschutz des vorgeburtlichen Lebens angenommen wird. Der gesellschaftliche Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch tut das nicht, wir sollten es deshalb in der Frage der PID auch nicht tun.<\/p>\n<p><i>Rosemarie Will<br \/>ist Professorin f&uuml;r &ouml;ffentliches Recht an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. Ihr pers&ouml;nlicher Beitrag zum Thema er&ouml;ffnet die verbandsinterne Diskussion.<\/i><\/p>\n<p><b>Zum Thema:<\/b><\/p>\n<p>Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde, Einspruch im Namen der Menschenw&uuml;rde. FAZ vom 15.3.2011<\/p>\n<p>Deutscher Ethikrat, Stellungnahme Pr&auml;implantationsdiagnostik vom 8.3.2011, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.ethikrat.org\/dateien\/pdf\/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.ethikrat.org\/dateien\/pdf\/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf<\/a><\/p>\n<p>Leopoldina &#8211; Nationale Akademie der Wissenschaften, Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID) &#8211; Auswirkungen einer begrenzten Zulassung in Deutschland. Ad-hoc-Stellungnahme vom 18.1.2011, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.leopoldina.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.leopoldina.org<\/a> (-&gt; Politik -&gt; Empfehlungen).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[8],"tags":[767],"autoren":[137],"publikationen":[923],"class_list":["post-9106","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bioethik","tag-bioethik","autoren-rosemarie-will","publikationen-923"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Pl&auml;doyer f&uuml;r eine liberale Positionierung der HU zur Pr&auml;implantationsdiagnostik. Mitteilungen Nr. 212 (1\/2011), S. 8-11 Alle Welt streitet gegenw&auml;rtig &uuml;ber die Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID), wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation bislang nicht. Im Folgenden will ich zeigen, dass es beim Streit um die PID um ein grundlegendes b&uuml;rgerrechtliches Problem der Gegenwart geht. Deshalb werbe ich daf&uuml;r, dass wir uns [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-30T13:41:06+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"14\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/publikation\\\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/publikation\\\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\\\/\",\"name\":\"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2011-03-31T11:09:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-30T13:41:06+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/publikation\\\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/publikation\\\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/publikation\\\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Mitteilungen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Mitteilungen Nr. 212\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/212\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union","og_description":"Pl&auml;doyer f&uuml;r eine liberale Positionierung der HU zur Pr&auml;implantationsdiagnostik. Mitteilungen Nr. 212 (1\/2011), S. 8-11 Alle Welt streitet gegenw&auml;rtig &uuml;ber die Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID), wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation bislang nicht. Im Folgenden will ich zeigen, dass es beim Streit um die PID um ein grundlegendes b&uuml;rgerrechtliches Problem der Gegenwart geht. Deshalb werbe ich daf&uuml;r, dass wir uns [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-30T13:41:06+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"14\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/","name":"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2011-03-31T11:09:00+00:00","dateModified":"2021-08-30T13:41:06+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/publikation\/die-pid-als-buergerrechtsfrage\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Mitteilungen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Mitteilungen Nr. 212","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/212\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Die PID als B\u00fcrgerrechtsfrage"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/9106","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=9106"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=9106"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=9106"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=9106"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=9106"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}