{"id":9204,"date":"2009-12-17T13:35:00","date_gmt":"2009-12-17T12:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:42","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:42","slug":"buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/207\/publikation\/buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechtspolitik in schwarz\/gelben Zeiten"},"content":{"rendered":"<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4\/2009), S.1-8<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4143 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-600x334.jpg\" alt=\"B&uuml;rgerrechtspolitik in schwarz\/gelben Zeiten\" width=\"600\" height=\"334\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-600x334.jpg 600w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-768x428.jpg 768w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-800x445.jpg 800w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-450x251.jpg 450w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw.jpg 900w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Deutschland hat gew&auml;hlt. Anlass f&uuml;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union, sich mit den inhaltlichen und strategischen Konsequenzen f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsarbeit aus den neuen Regierungskonstellationen zu befassen. Bei der Lekt&uuml;re des Koalitionsvertrages fiel uns auf, dass viele Ank&uuml;ndigungen und Reformen im Vagen bleiben, auf seinen 132 Seiten finden sich zahlreiche formelhafte Kompromisse, viele vertagte Entscheidungen (auch &#8222;Evaluationen&#8220; genannt) und ebenso viele L&uuml;cken.<br \/>Einige Vorzeichen haben sich ge&auml;ndert: Hinter der neuen Regierung steht nicht mehr die allgegenw&auml;rtige Drohung, politische Vorhaben notfalls mit einer &Auml;nderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Eine weitere Beschr&auml;nkung hat sich eine Regierungspartei selbst auferlegt: Mit der FDP ist eine neue Partnerin in die Regierung eingetreten, die sich in der vergangenen Legislaturperiode zur H&uuml;terin der B&uuml;rgerrechte aufgeschwungen hat. Nun gibt es kein einfaches Zur&uuml;ck f&uuml;r die FDP. Klar ist: In den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren werden wir vor allem den kleinen Koalitionspartner daran messen, wie wichtig ihm die B&uuml;rgerrechte nach der &Uuml;bernahme der Regierungsverantwortung noch sind.<\/p>\n<h5><span id=\"internet\">Internet<\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" hspace=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_01will.jpg.jpg\" width=\"100\" height=\"125\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Erstmals enth&auml;lt ein Koalitionsvertrag ein eigenes Unterkapitel zum Internet. Nach den Kontroversen der vergangenen Jahre &#8211; vom Verbot der sog. Hackertools &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung bis zu den Netzsperren &#8211; enth&auml;lt der Text ein &uuml;berschw&auml;ngliches Bekenntnis zum neuen Medium: &#8222;Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt&#8230;&#8220; Auf den folgenden Seiten verk&uuml;ndet die Koalition einige erfreuliche Beschl&uuml;sse: Um gegen Rechtsverst&ouml;&szlig;e im Netz vorzugehen (wir erinnern uns an den &#8222;rechtsfreien Raum&#8220;) wolle man die bestehenden Gesetze effektiver anwenden, die IT-Kompetenz der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden mit Internetstreifen der Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausbauen. Neue Strafvorschriften seien erst einmal nicht n&ouml;tig &#8211; ein Zugest&auml;ndnis an ver&auml;rgerte Internetnutzer, die sich zuletzt mehr und mehr kriminalisiert sahen? Die d&uuml;rfen sich noch &uuml;ber ein weiteres Versprechen des Nicht-Handelns freuen: &#8222;Wir werden keine Initiativen f&uuml;r gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.&#8220;<br \/>Daneben verk&uuml;ndet die neue Regierung ein Moratorium bei den Internetsperren: Noch vor wenigen Monaten gegen allen Protest durchgek&auml;mpft, einigte man sich jetzt darauf, f&uuml;r ein Jahr das Prinzip &#8222;L&ouml;schen statt Sperren&#8220; anzuwenden. Demnach soll das BKA vorerst keine Sperrlisten erstellen, sondern bei den Providern auf eine L&ouml;schung inkriminierter Inhalte dr&auml;ngen. Im Herbst 2010 werden Erfolg und Wirksamkeit dieses Verfahrens evaluiert. Da keine Evaluationskriterien benannt sind, kann das alles M&ouml;gliche hei&szlig;en &#8211; f&uuml;r uns kann es nur bedeuten, dass wir weiterhin eine komplette Abkehr von der Zensurpolitik einfordern, schlie&szlig;lich geht es um die Verteidigung von Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz: &#8222;Eine Zensur findet nicht statt.&#8220; <br \/>Wenig erfreulich klingen dagegen die Versprechen, das Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur &#8222;zentralen Cyber-Sicherheitsbeh&ouml;rde&#8220; auszubauen und &uuml;ber ein neues Kommunikationssystem (DE-Mail) sowie einen digital signierten Personalausweis die Voraussetzungen f&uuml;r modernes &#8222;E-Government&#8220; und die elektronische Abwicklung von Gesch&auml;ften zu schaffen. So benutzerfreundlich und zukunftsweisend diese neuen Techniken sein m&ouml;gen &#8211; eine derart kritische Infrastruktur sollte nicht allein auf dem Prinzip des Vertrauens aufbauen, sondern einer &ouml;ffentlichen Kontrolle unterliegen. Und sie sollte nicht in den H&auml;nden jenes Staates liegen, dessen Sucht nach Informationen &uuml;ber seine B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in den letzten Jahren keine Grenzen kannte.<br \/>Ein weiteres Vorhaben, das Beobachter im Vertrag erwartet hatten, fand am Ende keinen Eingang in die Regierungsvereinbarungen: Im Vorfeld hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger &uuml;ber ein &#8222;Internetgesetzbuch&#8220; nachgedacht, mit dem das Medium einer umfassenden (Neu)Ordnung unterworfen werden soll. Die Spekulationen dar&uuml;ber, was dies f&uuml;r digitale Urheberrechte, f&uuml;r den Pers&ouml;nlichkeitsschutz oder die technische Entwicklung des Mediums bedeuten k&ouml;nne, gingen kreuz und quer. Der Bundesvorstand hat sich vorgenommen, diese Pl&auml;ne genau zu beobachten und in den n&auml;chsten Monaten auch eigene Vorschl&auml;ge zu entwickeln, die wir in die Diskussion einbringen wollen. Wir sind zu der Einsicht gelangt, dass sich die HU in ihrer B&uuml;rgerrechtsarbeit grunds&auml;tzlich mit den Entwicklungen im Internet besch&auml;ftigen sollte. Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltages k&ouml;nnen wir nicht allein unter den Aspekten Datenschutz und Informationsfreiheit abhandeln. Vielmehr muss es uns gelingen, die in dem neuen Medium auftretenden grundrechtlichen Probleme explizit zum Gegenstand unserer Arbeit zu machen. Ausgehend von unseren Erfahrungen mit dem AK Vorratsdatenspeicherung und der Piratenpartei hat der Vorstand bereits begonnen, sich mit den sozialen Folgen der Digitalisierung zu befassen. Welche Konsequenzen die Entwicklung der Digitalsph&auml;re und die mit ihr verbundene Szene f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsbewegung hat, ist derzeit noch ungewiss. Wir m&ouml;chten aber vermeiden, diese Entwicklungen zu untersch&auml;tzen.<\/p>\n<p>Datenschutz<\/p>\n<p>Die Koalition&auml;re bem&uuml;hen sich um den Eindruck, der Datenschutz sei ihnen eine Herzensangelegenheit. Sie k&uuml;ndigen eine verbesserte personelle und s&auml;chliche Ausstattung des Bundesdatenschutzbeauftragten an. Au&szlig;erdem wollen sie eine &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220; gr&uuml;nden, die Produkte und Dienstleistungen auf ihre &#8222;Datenschutzfreundlichkeit&#8220; pr&uuml;ft und die Verbraucher &uuml;ber Risiken informiert. Immer wieder spricht die Regierung von Aufkl&auml;rung, Problembewusstsein und Selbstschutz. So richtig all diese Bem&uuml;hungen um die subjektive Seite des Datenschutzes auch sind, sie reichen nicht aus. Was der Gesetzgeber in den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren dazu beitragen will, bleibt vage: Eine weitere &Uuml;berarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes wird angek&uuml;ndigt, es solle die &#8222;europ&auml;ische Rechtsentwicklung&#8220; ber&uuml;cksichtigen, &#8222;lesbarer und verst&auml;ndlicher&#8220; werden und &#8222;zukunftsfest und technikneutral&#8220; ausgestaltet werden &#8211; was immer das am Ende bedeuten mag. Ebenso ungewiss ist, wie der versprochene Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen eine Bespitzelung aussieht, wenn den Unternehmen zugleich eine &#8222;praxisgerechte Regelung&#8220; f&uuml;r ihre Bem&uuml;hungen um eine Aufdeckung korrupten Verhaltens versprochen wird. Eine kritische Begleitung dieses Vorhabens ist jedenfalls sinnvoll. <br \/>Wie wenig sch&ouml;ne Bekenntnisse allein wert sind, hat sich bereits einen Monat nach der Unterzeichnung des Vertrags gezeigt: Hatten die Koalition&auml;re im Oktober noch versprochen, dass sie sich f&uuml;r einen st&auml;rkeren Datenschutz beim transatlantischen Austausch von Finanzdaten (SWIFT-Abkommen) einsetzen &#8211; etwa eine strikte Zweckbindung, Begrenzung des Datenumfangs, klare L&ouml;sch- und Weitergaberegelungen sowie ein effektiver Rechtsschutz &#8211;, brachte der Bundesinnenminister mit seiner Enthaltung auf dem Ratstreffen am 30. November den Vertrag noch schnell auf den Weg, bevor das europ&auml;ische Parlament einen Tag sp&auml;ter h&auml;tte Nachbesserungen verlangen k&ouml;nnen. Nach einem Monat war der Koalitionsvertrag bereits hinf&auml;llig (s. HU-Pressemitteilung v. 25.11.2009). Ob sich Deutschland am Ende wirklich f&uuml;r ein h&ouml;heres Datenschutzniveau auf europ&auml;ischer Ebene einsetzen wird, ist danach mehr als fraglich geworden. <br \/>Einer politischen Bankrotterkl&auml;rung gleichen die d&uuml;rren Anmerkungen von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung. Die FDP, mit einer eigenen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz in Karlsruhe am Start, konnte sich mit ihrer Forderung nach einer Beschr&auml;nkung der pauschalen &Uuml;berwachung der elektronischen Kommunikation nicht durchsetzen. In der Folge &uuml;berl&auml;sst es die neue Regierung ganz dem Verfassungsgericht, was aus der Vorratsdatenspeicherung werden soll. Die Vereinbarung wiederholt allein, was das Gericht in seiner mehrfach verl&auml;ngerten Anordnung bereits festgelegt hat: Zugriffe auf die gespeicherten Kommunikationsdaten sind bis zur endg&uuml;ltigen gerichtlichen Entscheidung auf F&auml;lle der &#8222;Abwehr einer konkreten Gefahr f&uuml;r Leib, Leben und Freiheit&#8220; beschr&auml;nkt.<\/p>\n<h5><span id=\"kein-rueckzug-in-sicht-aufgaben-und-ziele-der-bundeswehr\">Kein R&uuml;ckzug in Sicht: Aufgaben und Ziele der Bundeswehr<\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_02koep.jpg.jpg\" width=\"126\" height=\"158\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Die neue Regierung l&auml;sst keine Zweifel daran, dass sie den in den letzten Jahren vollzogenen Wandel der Bundeswehr von einem Instrument der (Selbst-) Verteidigung hin zu einem Instrument der Wahrnehmung und Durchsetzung deutscher Interessen fortf&uuml;hrt, wenn nicht gar forciert. Dies zeigt besonders Kapitel V, in dem die Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik best&auml;ndig zwischen werte- und interessengeleiteter Politik changiert. Die zahlreichen Beteuerungen, man werde die Menschenrechte und die Multilateralit&auml;t als Leitbilder deutscher Au&szlig;enpolitik wahren, k&ouml;nnen nur schwer dar&uuml;ber hinweg t&auml;uschen, das vermehrt die wirtschaftlichen Beziehungen sowie der Zugang zu Energie und Rohstoffen zu Eckpfeilern deutscher Au&szlig;en- und Entwicklungspolitik werden. Dies zeigt sich allein schon daran, f&uuml;r welche internationalen Gremien die Regierung klare Ziele benennt: es sind dies der st&auml;ndige Sitz im UN-Sicherheitsrat und ein neues strategisches Konzept f&uuml;r die NATO, die Entwicklung einer geschlossenen europ&auml;ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie einer europ&auml;ischen Armee. Nach neuen Impulsen f&uuml;r die internationale menschenrechtliche Diskussion oder Hinweisen auf eine aktive Beteiligung am UN-Menschenrechtsrat oder anderen Pr&auml;ventionsmechanismen sucht man dagegen vergeblich.<br \/>Dazu passt auch ein eher milit&auml;risch gepr&auml;gtes Bild der Sicherheit, das sich im Vertrag immer wieder findet: Welchen Beitrag zivile Konfliktbearbeitung zur Krisenpr&auml;vention leisten kann und wie deren Instrumente weiter entwickelt werden k&ouml;nnten, dazu bietet die neue Koalition noch weniger konkrete Vorstellungen als die beiden Vorg&auml;nger-Regierungen. &Uuml;berhaupt beschr&auml;nken sich die Vorstellungen des Zivilen in der internationalen Politik im Vertrag auf die Justiz, einige Einheiten der Bundespolizei und einen von den L&auml;ndern bereitgestellten &#8222;Pool f&uuml;r internationale Verwendungen&#8220;.<br \/>Gegen&uuml;ber einem derart verk&uuml;rzten Politikverst&auml;ndnis ist es schon ein kleiner Erfolg der FDP, dass sie die von der CDU immer wieder geforderte und in der gro&szlig;en Koalition mehrfach angek&uuml;ndigte Verfassungs&auml;nderung zum Bundeswehreinsatz im Inland (vgl. Mitteilungen Nr. 194\/195) vorerst stoppen konnte. Der Vorschlag taucht im Koalitionsvertrag nicht mehr auf und d&uuml;rfte f&uuml;r die n&auml;chsten Jahre vom Tisch sein. Im Gegenzug konnte die CDU eine Vereinbarung zur Aufweichung des Parlamentsvorbehalts f&uuml;r Bundeswehreins&auml;tze durchsetzen: Dagegen hatte sich die FDP wie auch andere Oppositionsparteien in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder gewandt. (vgl. Grundrechte-Report 2009, S. 224 ff.) Zwar werde der Deutsche Bundestag weiterhin &uuml;ber die laufenden Eins&auml;tze der Armee informiert, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen zu k&ouml;nnen. F&uuml;r kurzfristige Entscheidungen jedoch, bei denen eine &#8222;ausreichende Information&#8220; aller Abgeordneten nicht m&ouml;glich sei, solle ein Vertrauensgremium geschaffen werden, dass offenbar im kleinen Kreis &uuml;ber dringliche Eins&auml;tze entscheiden darf. Das entspricht dem bisherigen Bem&uuml;hen von Sch&auml;uble, nicht aber den Klagen der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht f&uuml;r die Rechte des Parlamentes.<\/p>\n<h5><span id=\"zusammenarbeit-in-europa\">Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit in Europa <\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_03schreinermacher.jpg.jpg\" width=\"113\" height=\"141\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Auf die neue Bundesregierung kommen nicht zuletzt dank der Reformen des Lissabon-Vertrags eine Reihe europapolitischer Herausforderungen zu. Die Regierungsparteien irren, wenn sie meinen, die EU w&uuml;rde nach dem neuen Vertragswerk quasi von allein &#8222;demokratischer und handlungsf&auml;higer&#8220;. Das institutionelle Potenzial der Reformen muss erst noch gef&uuml;llt werden. Wie von deutscher Seite die EU weiter demokratisiert werden&nbsp; soll, l&auml;sst die Koalitionsvereinbarung leider offen. <br \/>Die neue Regierung will &#8211; durchaus begr&uuml;&szlig;enswert &#8211; das Subsidiarit&auml;tsprinzip in der europ&auml;ischen Zusammenarbeit st&auml;rken. Dazu geh&ouml;rt nat&uuml;rlich auch, jene Entwicklung zu stoppen, bei der im Zuge der stetigen Verlagerung von Entscheidungen auf die europ&auml;ische Ebene nationale Grundrechtsstandards f&uuml;r den freien Binnenmarkt geopfert werden. Wie das Bundesverfassungsgericht so betont auch die Regierung das Prinzip der begrenzten Einzelerm&auml;chtigung. Die Subsidiarit&auml;t muss jedoch in der t&auml;glichen politischen Praxis gesichert werden. Nationale Parlamente d&uuml;rfen k&uuml;nftig die Wahrung der Subsidiari&auml;t bei Richtlinienentw&uuml;rfen vor Verhandlungsbeginn pr&uuml;fen. Ob dies innerhalb der vorgesehenen Sechs-Wochen-Frist praktisch m&ouml;glich ist, muss sich erst noch beweisen.<br \/>Angesichts des stetigen Anwachsens europ&auml;ischer Zust&auml;ndigkeiten ist eine aktive Gestaltung internationalisierter Politikbereiche wie der Sozialpolitik, der Bildung oder gar des Strafrechts wichtig. Demokratische Verantwortlichkeiten und der Schutz der Grundrechte k&ouml;nnen nur in europ&auml;ischer&nbsp; Zusammenarbeit gew&auml;hrleistet werden. Dies gilt im besonderen Ma&szlig;e f&uuml;r die Entwicklung eines europ&auml;ischen Sozialsystems. Die Mobilit&auml;t von Arbeitgebern und Kapital gef&auml;hrdet schon jetzt nationale Wohlfahrtssysteme. Grenz&uuml;berschreitende &#8222;EU-Sozialsysteme&#8220; kategorisch abzulehnen w&auml;re vermessen, wenn doch bestimmte sozialpolitische Aufgaben nur noch in miteinander harmonierenden Systemen wahrgenommen werden k&ouml;nnen. Was die Politik nicht angeht, regelt der Markt &#8211; oder der Europ&auml;ische Gerichtshof. Soziale Grundrechte sollten aber nicht davon abh&auml;ngig sein, ob sich die europ&auml;ische Rechtsprechung nun eher in der Richtung des Viking\/Laval-Urteils entwickelt (und dabei bspw. das Streikrecht aush&ouml;hlt) oder ob es im Sinne der Mangold-Entscheidung Antidiskriminierungsrechte st&auml;rkt. <br \/>L&auml;nder wie Italien, Spanien und Frankreich werden die Aufr&uuml;stung Europas in der inneren Sicherheit forcieren. Im Stockholm-Programm, der neuen innenpolitische Agenda der EU, zeichnet sich bereits ab, dass die Mobilit&auml;t im Schengen-Raum immer selektiver wird, polizeiliche Kontrollsysteme ausgebaut und Informationen zwischen europ&auml;ischen Verwaltungen frei zirkulieren werden. Insbesondere f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtlerinnen und B&uuml;rgerrechtler in den Reihen der FDP wird also die Bew&auml;hrungsprobe darin bestehen, nicht zu Mitl&auml;ufern der Festung Europa und ihrer europ&auml;isierten Sicherheitsmanie zu werden.<\/p>\n<h5><span id=\"strafe-als-sozialpolitisches-instrument\">Strafe als sozial&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sches Instrument? <\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_04puschke.jpg.jpg\" width=\"124\" height=\"151\" alt=\"\"><br \/>Entgegen allen Hoffnungen auf eine liberale &Auml;ra sieht der Koalitionsvertrag f&uuml;r den Bereich des Strafrechts zum Teil erhebliche Versch&auml;rfungen bzw. Erweiterungen vor. Was dabei auff&auml;llt: Die neue Koalition begreift das Strafrecht nicht als letztes Mittel staatlicher Sanktionierung, sondern nutzt es f&uuml;r eine symbolische Politik in sozialen Problembereichen. Daf&uuml;r ist das Strafrecht aber weder gedacht &#8211; wie ein Blick in unsere Verfassung zeigt &#8211; noch ist es f&uuml;r eine solche Politik besonders geeignet. <br \/>Im Jugendstrafrecht will die Koalition den sog. Warnschussarrest einf&uuml;hren. Er kann k&uuml;nftig neben einer Jugendstrafe auf Bew&auml;hrung verh&auml;ngt werden, zugleich will man die H&ouml;chstdauer der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre anheben. Beide Vorhaben sind bereits im Jahre 2008 gescheitert, nach einem deutlichen W&auml;hlervotum in Hessen, und beide Vorschl&auml;ge werden in Expertenkreisen kritisch gesehen. Jugendarrest eignet sich nicht, um positiv auf Jugendliche oder Heranwachsende einzuwirken. Das zeigt allein schon die hohe Zahl derjenigen jungen Menschen, die nach einem Arrest erneut straff&auml;llig werden (ca. 70%). Auch ein Warnschussarrest d&uuml;rfte keine besseren Ergebnisse erzielen. Die kurzzeitige Inhaftierung kann negative Folgen f&uuml;r die Arbeitsstelle oder die schulische Ausbildung haben, sie kann ein weiteres Abrutschen in die Kriminalit&auml;t beg&uuml;nstigen. Ebenso wenig hat die Versch&auml;rfung von Strafnormen nach gesicherten kriminologischen Erkenntnissen eine abschreckende Wirkung, da gerade bei schweren Delikten, die regelm&auml;&szlig;ig Konflikttaten sind, die rechtlichen Folgen der Tat vom Handelnden nicht bedacht werden. Eine l&auml;ngere Inhaftierung hat auch keine positive erzieherische Wirkung, die Resozialisierung wird vielmehr aufgeschoben.<br \/>Des Weiteren planen die Koalition&auml;re, die Sicherungsverwahrung erneut auszuweiten. Neben einer Harmonisierung der Anordnungsvoraussetzungen sollen vermeintlich bestehende Schutzl&uuml;cken geschlossen werden, indem die H&uuml;rden f&uuml;r eine Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesenkt werden. Die Politik des Wegschlie&szlig;ens und Einsperrens geht also weiter. Dabei wurde die Sicherungsverwahrung erst im vergangenen Jahr mit der M&ouml;glichkeit einer nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung f&uuml;r Jugendliche und Heranwachsende erweitert. Die Mehrheit der Gutachter im Rechtsausschuss kritisierte diesen Schritt als unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und kontraproduktiv. Eine erneute Versch&auml;rfung w&uuml;rde diese Bedenken verst&auml;rken und ist unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu legitimieren.<br \/>Bedenklich sind die&nbsp; Versch&auml;rfung bestehender und die Einf&uuml;hrung neuer Straftatbest&auml;nde: Die Strafbarkeit des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte soll f&uuml;r schwere F&auml;lle erweitert werden, Zwangsheirat in einem eigenst&auml;ndigen Straftatbestand erfasst und die gewerbsm&auml;&szlig;ige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbstt&ouml;tung unter Strafe gestellt werden. Dabei ist bisher unklar, wie die Straftatbest&auml;nde ausgestaltet werden sollen, Ebenso fraglich ist, ob der intendierte Schutz (etwa bei einer zwangsweisen Verheiratung) mit den Mitteln des Strafrechts &uuml;berhaupt erreichbar ist und die relevanten F&auml;lle nicht ohnehin vom Tatbestand der N&ouml;tigung ausreichend erfasst sind. Warum die gewerbsm&auml;&szlig;ige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbstt&ouml;tung strafbar sein soll, bleibt ein Geheimnis der Koalition&auml;re. Es besteht &uuml;berhaupt kein legitimes Schutzziel, da die freiverantwortliche Beendigung des eigenen Lebens nicht unter Strafe gestellt werden kann. Konsequenterweise muss dies auch f&uuml;r die Beihilfe zu einer Selbstt&ouml;tung gelten, auch wenn sie gewerbsm&auml;&szlig;ig geschieht.<br \/>Positiv ist zu vermerken, dass einige strafrechtliche Neuregelungen laut Ausf&uuml;hrungen des Koalitionsvertrages &uuml;berpr&uuml;ft werden sollen. Das gilt insbesondere f&uuml;r das k&uuml;rzlich in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgef&auml;hrdenden Gewalttaten (&#8222;Terrorcamp-Gesetz&#8220;, s. Mitteilungen Nr. 204). Neben der reinen Wirksamkeit dieser Ermittlungen sollte aber auch gepr&uuml;ft werden, ob die viel zu weit geratenen Vorfeldbefugnisse nach diesem Gesetz mit dem verfassungsrechtlichen Verst&auml;ndnis einer freien Gesellschaft vereinbar sind. Unterst&uuml;tzenswert sind auch die angestrebten Korrekturen im Sexualstrafrecht: So werden seit der letzten Reform (2008) zum Teil jugendspezifische, nicht sch&auml;digende Verhaltensweisen von Personen unter 18 Jahren als Straftat erfasst. Der strafrechtliche Schutz sollte hier auf Missbrauchsf&auml;lle begrenzt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"innenpolitik-der-kleinen-korrekturen\">Innen&shy;po&shy;litik der kleinen Korrekturen <\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_05roggan.jpg.jpg\" width=\"131\" height=\"164\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Nach dem Schlagabtausch der vergangenen Jahre war das innenpolitische Verhandlungsergebnis durchaus mit Spannung erwartet worden. Noch w&auml;hrend der Verhandlungen unterstrichen die Liberalen ihre grunds&auml;tzliche Kritik an sicherheitspolitischen Entscheidungen der Vorg&auml;ngerregierung, immer wieder versprachen sie eine Renaissance der Freiheitsrechte. Beim Blick in den Vertragstext stellt sich Ern&uuml;chterung ein:<br \/>Die vor einem Jahr verabschiedete Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) wird im Kern nicht angetastet. Die zahlreichen (geheim-)polizeilichen Befugnisse, &uuml;ber die die urspr&uuml;nglich als Informationsstelle gegr&uuml;ndete Beh&ouml;rde seit Anfang des Jahres verf&uuml;gt, darf sie weiterhin nutzen. Der Koalitionsvertrag sieht lediglich einen verbesserten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (der Intimsph&auml;re) vor. Au&szlig;erdem wird das Verfahren bei der Anordnung bestimmter &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen ge&auml;ndert: Die Entscheidung &uuml;ber verdeckte Anti-Terror-Ermittlungen trifft k&uuml;nftig ein Richter am Bundesgerichtshof, der &#8222;durch Vermittlung des Generalbundesanwalts&#8220; zust&auml;ndig sein soll. Ein solches Verfahren verwischt aber die Grenzen zwischen pr&auml;ventiven und repressiven Aufgaben. Denn w&auml;hrend das BKA bei der Terrorabwehr in pr&auml;ventiver Mission t&auml;tig ist, handelt es sich bei der Generalbundesanwaltschaft und dem Bundesgerichtshof um Organe der Strafverfolgung. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren w&uuml;rde zwar die im Gesetzgebungsverfahren ger&uuml;gte fehlende justizielle Kontrolle des BKAs geschaffen, jedoch mit einem Systembruch erkauft. Welche Auswirkungen diese Vermischung von Polizei- und Strafverfahrensrecht am Ende haben wird, ist derzeit noch nicht zu beurteilen. Sicher ist dagegen, dass mit der geplanten Verfahrens&auml;nderung der eigentliche Kern der BKA-Reform, die bundespolizeilich zentralisierte Terrorabwehr, nicht angetastet wird.<br \/>Erfreulicherweise soll der Schutz von Rechtsanw&auml;lten als Berufsgeheimnistr&auml;gern vor &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen k&uuml;nftig einheitlich gestaltet werden. Bisher sind lediglich Strafverteidiger durch ein absolutes Abh&ouml;rverbot davor gesch&uuml;tzt, dass ihr Vertrauensverh&auml;ltnis zu ihren Mandaten nicht belauscht wird, w&auml;hrend bei der &Uuml;berwachung anderer Anw&auml;lte durchaus ein Ermessensspielraum besteht. Der Koalitionsvertrag k&uuml;ndigt an, evtl. weitere Berufsgeheimnistr&auml;ger (Geistliche, &Auml;rzte&#8230;) in diesen Schutz einzubeziehen.<br \/>Das war es dann aber fast schon mit den freiheitlichen Errungenschaften im neuen Regierungsprogramm. Viele Fragen, bei denen sich die neuen Partner offenbar nicht einigen konnten, wurden unter einen Evaluationsvorbehalt gestellt: Dazu geh&ouml;ren etwa die Reform der Telekommunikations&uuml;berwachung, die Zusammenarbeit verschiedenster Sicherheitsbeh&ouml;rden in den diversen &#8222;Zentren&#8220; (GIZ, GTAZ, CASIM &amp; Servicezentrum TK&Uuml;) sowie deren gemeinsame Dateien. All diese Pr&uuml;fungen sind grunds&auml;tzlich zu begr&uuml;&szlig;en. Da der Koalitionsvertrag aber keine Festlegungen enth&auml;lt, wer, mit welchen Kriterien und wie diese Pr&uuml;fung vornehmen wird, darf man sich davon nicht zu viel versprechen. Wir werden insbesondere darauf achten, ob sich diese Evaluationen nur auf Fragen der Effektivit&auml;t beschr&auml;nken, oder ob auch grunds&auml;tzliche Fragen nach der Angemessenheit der einzelnen Instrumente, ihre Wirkungen auf die Betroffenen und die Allgemeinheit in das Pr&uuml;fprogramm einbezogen werden und ob eine Unabh&auml;ngigkeit der Evaluierenden gew&auml;hrleistet ist.<\/p>\n<h5><span id=\"fordern-und-foerdern-jetzt-auch-fuer-auslaendische-mitbuergerinnen\">Fordern und F&ouml;rdern &ndash; jetzt auch f&uuml;r ausl&auml;n&shy;di&shy;sche Mitb&uuml;r&shy;ger\/innen <\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_lenz2008.jpg.jpg\" width=\"131\" height=\"175\" alt=\"\"><\/p>\n<p>&#8222;Bittere Pillen&#8220; wie die &Uuml;berwachung und Kontrolle des Verhaltens, die Einschr&auml;nkung existenzsichernder Leistungen oder die Verk&uuml;rzung von Rechtswegen werden h&auml;ufig an Nicht-Deutschen erprobt, bevor sie ihren Weg in andere Politikfelder finden. Diesmal ist es anders herum: Was in den letzten Jahren zum sozialpolitischen Slogan verkam, soll jetzt auch f&uuml;r Asylbewerber und Geduldete gelten: Fordern und F&ouml;rdern. Fl&uuml;chtlinge sind neuerdings Kunden der Ausl&auml;nderbeh&ouml;rden; deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, den dienstleistenden Charakter ihrer Arbeit hervorzukehren. Dass sie zweifelhafte Dienste anbieten, die kaum jemand freiwillig in Anspruch nehmen w&uuml;rde, tut dem Gesch&auml;ftsmodell keinen Abbruch.<br \/>Au&szlig;er derartigen sprachlichen Innovationen bietet der Koalitionsvertrag nur kleine Fortschritte f&uuml;r hier lebende Migrantinnen und Migranten: Die sog. &#8222;Altfallregelung&#8220;, jene immer wieder befristete Verl&auml;ngerung des Aufenthaltsrechts f&uuml;r die seit vielen Jahren hier lebenden Fl&uuml;chtlinge, werden einmal mehr verl&auml;ngert, ohne dass den Menschen eine grunds&auml;tzliche Perspektive auf ein Leben in Deutschland einger&auml;umt wird. So bleibt f&uuml;r bundesweit 30.000 Menschen und ihre hier geborenen Kinder die Unsicherheit bestehen, nach dem Auslaufen der jeweiligen Frist Deutschland verlassen zu m&uuml;ssen, falls sie bis zum festgesetzten Stichtag ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten k&ouml;nnen. Auch soll die Residenzpflicht gelockert werden &#8211; f&uuml;r jene, die sonst keiner Arbeit nachgehen k&ouml;nnen. Eine Abschaffung der in Europa einzigartigen Regelung, die den Bewegungsraum nicht nur f&uuml;r Asylantragstellende, sondern auch die zum Teil langj&auml;hrig hier lebenden &#8222;Geduldeten&#8220; auf Landkreise einschr&auml;nkt (s. Bericht auf S. 32), w&auml;re dringend geboten, steht jedoch leider nicht zur Diskussion. Dar&uuml;ber hinaus soll das Sachleistungsprinzip f&uuml;r Asylbewerber evaluiert werden. Dass die Zeit der Essensmarken, der &#8222;Fresspakete&#8220; und Bekleidungsgutscheine oder die zwangsweise Unterbringung in Lagern endlich bald vorbei ist, wagen wir kaum zu hoffen. <br \/>Passend zur wohlt&auml;terhaften Rhetorik des Forderns und F&ouml;rderns ist die Migrationspolitik vom Gedanken an den m&ouml;glichen &#8222;Leistungsmissbrauch&#8220; durchzogen: Um Scheinehen zu verhindern soll die Ehebestandszeit f&uuml;r die Erlangung eines eigenst&auml;ndigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre verl&auml;ngert werden. F&uuml;r die &uuml;berwiegend betroffenen Ehefrauen kann dies bedeuten, dass sie sich nicht ohne das Risiko der Abschiebung aus einer Gewaltbeziehung l&ouml;sen k&ouml;nnen und so noch mehr dem Ehepartner ausgeliefert sind. Eine Wiederauferstehung feiert im Koalitionsvertrag jene Visa-Warndatei, die Anfang des Jahres am Widerstand der sozialdemokratischen Justizministerin scheiterte. In der Datei sollen neben allen Einreisenden auch die Einlader\/innen erfasst werden &#8211; um dem Visa-Missbrauch vorzubeugen, wie es hei&szlig;t.<\/p>\n<h5><span id=\"viel-heisse-luft-bildung-soziales\">Viel hei&szlig;e Luft: Bildung &amp; Soziales<\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_06roitsch.jpg.jpg\" width=\"125\" height=\"156\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag l&auml;sst kein Schlagwort aus, wenn es um Bildung und Soziales geht: Wohlstand f&uuml;r alle, mehr Netto vom Brutto, Bildungsrepublik, Bildung als B&uuml;rgerrecht, B&uuml;rgergeld&#8230; Das Wort Chancengleichheit taucht in dem gesamten Vertrag nicht auf: die Unionsparteien haben es schon seit langem durch Chancengerechtigkeit ersetzt. Das ist so unverbindlich wie die &Auml;nderung des Grundgesetzes unter der schwarz-gelben Regierung von Helmut Kohl, die im Jahr 1994 den Auftrag an die Bundespolitik, f&uuml;r einheitliche Lebensverh&auml;ltnisse zu sorgen, in &#8222;gleichwertige Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; abschw&auml;chte. Auch die damalige (und heutige) Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stimmte dieser &Auml;nderung zu, die in der Konsequenz und in mehreren Zwischenschritten 2006 die so genannte F&ouml;deralismusreform I zur Folge hatte. Aus dem kooperativen Bundesstaat der letzten Jahrzehnte wurde der Wettbewerbsf&ouml;deralismus, in dem der Bund keinerlei Gestaltungsm&ouml;glichkeiten in der Bildungspolitik mehr hat. An den Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder vorbei geht in diesen gesellschaftspolitischen Feldern nichts mehr. <br \/>Vor diesem Hintergrund beschw&ouml;rt der Koalitionsvertrag in den Kapiteln II (Bildungsrepublik Deutschland) und III (Sozialer Fortschritt) die &#8222;nationale Anstrengung&#8220;, die &#8222;gesamtstaatliche Aufgabe&#8220; und die &#8222;enge Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette&#8220;. Die neue Bundesregierung strebt eine &#8222;Bildungspartnerschaft von Bund, L&auml;ndern und Kommunen&#8220; an. Sie will &#8222;Bildungsb&uuml;ndnisse aller relevanten Akteure&#8220; f&ouml;rdern und winkt diesen B&uuml;ndnissen mit Geld: &#8222;Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche&#8220;. F&ouml;rdern, unterst&uuml;tzen, unentwegt das Nationale bem&uuml;hen &#8211; mehr kann der Bund zur Gestaltung der Bildungsrepublik nicht beitragen.<br \/>Die Verantwortung f&uuml;r all dieses Beste liegt bei den L&auml;ndern: Das Hochschulrahmengesetz wird endg&uuml;ltig aus dem Grundgesetz gel&ouml;scht. Die geforderten Sprachtests f&uuml;r die Vierj&auml;hrigen unterliegen nicht der Bundeskompetenz, die Qualifizierung und Weiterbildung der Erzieherinnen oder Lehrer ebenso wenig. Stipendien, Bildungssparen und Betreuungsgeld f&uuml;r die unter Dreij&auml;hrigen f&ouml;rdern die Privatisierung bei der Bildungsfinanzierung. Gro&szlig;spurig soll der Anteil der Stipendiaten von heute zwei auf zehn Prozent erh&ouml;ht werden: 300 Euro soll es allerdings nur f&uuml;r begabte Studierende geben, aus einem &#8222;nationalen Stipendienprogramm&#8220;: Die H&auml;lfte sollen die Hochschulen &#8222;bei Wirtschaft und Privaten&#8220; einwerben, den Rest teilen sich Bund und L&auml;nder. Ein Anreizprogramm f&uuml;r die Banken verbirgt sich hinter dem &#8222;Zukunftskonto&#8220;, auf das der Bund &#8222;jedem neugeborenen Kind beispielsweise&#8220; 150 Euro &uuml;berweisen lassen will: Einzahlungen von Eltern, Gro&szlig;eltern oder Paten bis zur Vollj&auml;hrigkeit werden mit einer &#8222;Pr&auml;mie&#8220; unterst&uuml;tzt. Ein attraktives &#8222;Bildungssparen&#8220; f&uuml;r alle Kinder und alle Bev&ouml;lkerungsschichten sieht anders aus, aber dieses Thema ist in Deutschland vermint.<br \/>Das &#8222;Betreuungsgeld&#8220; ab 2013 ist nun die merkw&uuml;rdigste Schenkaktion des Bundes. Es ist keine &#8222;Herdpr&auml;mie&#8220; nach CSU-W&uuml;nschen, sondern die 150 Euro (&#8222;gegebenenfalls als Gutschein&#8220;) sollen dazu dienen, &#8222;um Wahlfreiheit zu anderen &ouml;ffentlichen Angeboten und Leistungen zu erm&ouml;glichen&#8220;. Baby-Turnen oder fr&uuml;hkindliches Englisch statt Tagesmutter oder Kindertagesst&auml;tte? Grotesk, wie die Koalition dem Konflikt mit den Christsozialen aus dem Weg zu gehen versucht. &Uuml;berhaupt jeglichem Streit: &uuml;ber die gesellschaftliche Spaltung, die Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen durch das deutsche Bildungswesen sowie die soziale Selektion verliert dieser Koalitionsvertrag kein Wort.<br \/>Zur beruflichen Bildung, die f&uuml;r Jugendliche immer noch der wichtigste Zugang zum Arbeitsmarkt ist, f&auml;llt der Koalition nichts Neues ein. Das duale System von Betrieb und Berufsschule bleibt das unangetastete &#8222;Herzst&uuml;ck&#8220; &#8211; allen Schwierigkeiten zum Trotz. Spannendes k&ouml;nnte sich hinter einem Satz verbergen: &#8222;Das deutsche Berufsbildungssystem muss sich dem internationalen Vergleich stellen&#8220;. Kommt das von Arbeitgebern und Gewerkschaften heftig bek&auml;mpfte Berufsbildungs-Pisa nun doch? Oder lockt der Bund nur mit riesigen Forschungsprogrammen zur Kompetenzmessung? Die hunderttausend Jugendlichen im un&uuml;bersichtlichen &Uuml;bergangssystem ohne verwertbare Berufsqualifikation sind der Koalition zwei S&auml;tze wert. Das System soll neu strukturiert und effizienter werden. Von einem Kampf gegen Bildungsarmut ist weit und breit nichts zu sehen. Im Gegenteil: Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe geht es den Koalition&auml;ren lediglich um Zielgenauigkeit und Effektivit&auml;t, Evaluierung und Standards. Ein &#8222;Herz f&uuml;r die kleinen Leute&#8220; (Westerwelle) und ihre Kinder l&auml;sst sich aus all dem nicht entdecken. Nur f&uuml;r die &#8222;Jungs&#8220; hierzulande schl&auml;gt das Herz der Koalition&auml;re: &#8222;Wir wollen eine eigenst&auml;ndige Jungen- und M&auml;nnerpolitik entwickeln.&#8220; Wenn das nicht ein Fortschritt ist.<\/p>\n<h5><span id=\"arbeit-soziales\">Arbeit &amp; Soziales <\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_07baur.jpg.jpg\" width=\"129\" height=\"158\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Die Zeiten, zu denen die Bundesrepublik als sozialstaatliches Musterland mit einem hohen Anteil regul&auml;rer Arbeitsverh&auml;ltnisse galt, sind lang vorbei. Das zeigt allein schon ein Blick auf die Rahmenbedingungen f&uuml;r prek&auml;re Arbeitsverh&auml;ltnisse: In 21 der 27 europ&auml;ischen Staaten gibt es inzwischen gesetzliche Regelungen zu einem Mindestlohn &#8211; dennoch lehnt die Koalition Vergleichbares f&uuml;r Deutschland ab. Die angek&uuml;ndigte &Uuml;berpr&uuml;fung tariflicher Mindestl&ouml;hne sowie die vereinbarte Ausweitung der Mini- und Midijobs lassen vielmehr bef&uuml;rchten, dass sich Niedrigl&ouml;hne und prek&auml;re Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse weiter verbreiten werden. Wie dann eine Altersvorsorge aussehen soll, die sich auch f&uuml;r Geringverdiener mit einer lebenslangen Vollzeitbesch&auml;ftigung &#8222;lohnt&#8220;, bleibt dahingestellt. L&uuml;ckenlose Erwerbsbiografien d&uuml;rften im Niedriglohnsektor ohnehin die Ausnahme sein.<br \/>Die prinzipielle Unsch&auml;rfe des Koalitionsvertrags wird in der Sozialpolitik durch eine weitere Einschr&auml;nkung verst&auml;rkt: Alle angek&uuml;ndigten Ma&szlig;nahmen stehen unter dem generellen Finanzierungsvorbehalt. Falls man sich nicht einigen kann, bleibt immer noch der elegante Ausweg, dass kein Geld daf&uuml;r vorhanden w&auml;re. Und der Einigungsbedarf ist im Bereich der Sozialpolitik besonders gro&szlig;: Die noch in den Wahlprogrammen sichtbaren Differenzen zur Gesundheitsversicherung oder der Arbeitsmarktpolitik kann der Vertrag nicht aufl&ouml;sen. Deshalb finden sich hier zahlreiche L&uuml;cken im Regierungsprogramm. So hat die Koalition gegen die noch im Wahlkampf viel zitierte Armut von Kindern und Jugendlichen &#8211; jedes siebte Kind hierzulande lebt im Hartz-IV-Bezug &#8211; keine konkreten Ma&szlig;nahmen anzuk&uuml;ndigen. Offenbar wartet man lieber auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Kinders&auml;tzen. Ebenso wenig tastet die neue Regierung die bestehenden &#8222;Verschiebebahnh&ouml;fe&#8220; im Sozialversicherungssystem an. Das Nebeneinander von Kranken- und Pflegekassen mit der Folge unklarer Zuordnungen bleibt uns voraussichtlich erhalten. <br \/>Auf dem Arbeitsmarkt will die Koalition zun&auml;chst die &#8222;Vielzahl bestehender Arbeitsmarktinstrumente&#8220; reduzieren. Insbesondere sieht der Koalitionsvertrag eine Strukturreform der Hartz-IV-Organisation (v.a. der Jobcenter) vor. In den Optionskommunen kann die Betreuung grunds&auml;tzlich weiter wie bisher erfolgen. Ansonsten ist vorgesehen, dass die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit den Kommunen Angebote zur Zusammenarbeit vorschl&auml;gt. Hierzu soll das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales einen &#8222;Mustervertrag&#8220; ausarbeiten, der die k&uuml;nftige Zusammenarbeit in den Kommunen regelt. F&uuml;r Bezieher\/innen von Hartz-IV-Leistungen soll die M&ouml;glichkeit zum Hinzuverdienst erleichtert werden. Dieses Zugest&auml;ndnis kommt nur sog. &#8222;Aufstockern&#8220; in prek&auml;ren Arbeitsverh&auml;ltnissen zugute, deren Niedrigeinkommen dann durch Hartz-IV erg&auml;nzt w&uuml;rde. So wird der ohnehin wachsende Markt f&uuml;r prek&auml;re Arbeitsverh&auml;ltnisse staatlich gef&ouml;rdert. <br \/>Bei den Leistungen selbst ist dagegen Sparen angesagt: Die Koalition plant, die Wohnkosten von Hartz-IV-Empf&auml;ngern pauschaliert abzugelten; hierzu geh&ouml;rt neben Energie- und Nebenkosten auch die Miete selbst. Auch keine Zugest&auml;ndnisse gibt es bei den vielfach umstrittenen Sanktionen gegen Leistungsempf&auml;nger. Im Gegenteil k&uuml;ndigt die Koalition an, dass man &#8222;neue L&ouml;sungsans&auml;tze des &#8218;Forderns und F&ouml;rderns&#8216; f&uuml;r Langzeitarbeitslose in gr&ouml;&szlig;eren Kommunen&#8220; erproben wolle. Offenbar will man die Leistungsbezieher mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit zur &#8222;B&uuml;rgerarbeit&#8220;, d.h. zu gemeinwohlbezogenen Eins&auml;tzen verpflichten.<br \/>In der Gesundheitspolitik bleibt es zun&auml;chst beim vielfach kritisierten Fonds, ab 2011 ist dann offenbar ein Systemwechsel zu einer Gesundheitspr&auml;mie geplant. Der bisher parit&auml;tisch geregelte Arbeitgeberanteil soll dabei fixiert werden, die zu erwartenden Mehrausgaben allein die Versicherten tragen. Das ist ein weiterer Schritt zum Ausstieg aus dem parit&auml;tischen Solidarsystem (&#8222;Sozialpartnerschaft&#8220;) und k&ouml;nnte die Entwicklung hin einer Zwei-Klassen-Medizin beschleunigen. M&ouml;glichst ab 2011 sollen alle Versicherten &#8211; unabh&auml;ngig vom individuellen Einkommen &#8211; Pauschalbeitr&auml;ge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.<br \/>Damit ist ein Konflikt der Koalition&auml;re programmiert: Mit dem Wechsel zu einer Kopfpauschale (dieser Begriff wird vermieden) wird ein wenig popul&auml;res Vorhaben wieder ausgegraben, das seit 2005 als erledigt galt. Noch kurz vor der Wahl hatte die Kanzlerin eine solche Pauschale ausdr&uuml;cklich abgelehnt, nun soll sie kommen: Alle gesetzlich Versicherten &#8211; ob Putzmann oder Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin &#8211; w&uuml;rden dann unabh&auml;ngig von ihrem Einkommen gleichviel zahlen. Die Kopfpauschale enth&auml;lt nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern ist&nbsp; zugleich der Einstieg in eine neue Umverteilungsb&uuml;rokratie durch das Finanzamt, das den Sozialausgleich f&uuml;r Geringverdienende vornehmen soll; vom neuerlichen Datenhunger zur Bedarfspr&uuml;fung ganz zu schweigen. <br \/>Daneben plant die Koalition den Aufbau einer zweiten S&auml;ule der Pflegeversicherung. Diese soll vergleichbar der Riester-Rente &uuml;ber einen Kapitalstock gebildet werden, die daf&uuml;r n&ouml;tigen Beitr&auml;ge werden zus&auml;tzlich zur bisherigen Pflegeversicherung erhoben.<\/p>\n<h5><span id=\"staat-und-religionsgemeinschaften\">Staat und Religi&shy;ons&shy;ge&shy;mein&shy;schaften<\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_09haupt.jpg.jpg\" width=\"133\" height=\"166\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Gro&szlig;e Kirchenn&auml;he kann nicht nur den sich ausdr&uuml;cklich als &#8222;christlich&#8220; bezeichnenden Regierungsparteien attestiert werden, sondern inzwischen auch der FDP. Deren emanzipatorische Freiburger Thesen von 1974 (&#8222;Freie Kirchen im freien Staat&#8220;) waren schon lange stillschweigend beerdigt, als der Bundesvorstand der FDP sie am 10. Dezember 2007 durch neue &#8222;Leitlinien zum Verh&auml;ltnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften&#8220; ersetzte. Darin fand sich u.a. der Laizismus als &#8222;Staatsideologie&#8220; verdammt, zugleich strebte man Staatsvertr&auml;ge (!) auch&nbsp; mit nichtkirchlichen Religionsgemeinschaften an und sah den Religionsunterricht als &#8222;Teil der Werteerziehung&#8220;. Es gibt also in der Koalition kein prinzipielles Konfliktpotential im Verh&auml;ltnis von Staat und Religionsgemeinschaften.<br \/>Folgerichtig &auml;u&szlig;ert sich der Koalitionsvertrag &uuml;ber das Verh&auml;ltnis der Politik zu den Religionsgemeinschaften auch nur knapp, kurioser Weise im Teil III (Sozialer Fortschritt). Ein einziger Satz zu den christlichen Kirchen&nbsp; (&#8222;unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte&#8220;), ein einziger Satz zu den anderen Religionen (&#8222;vermitteln auch Werte, die einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben&#8220;). Dazu noch der erhabene Satz &#8222;Wir achten alle Religionen&#8220;. Und eine Reverenz an die j&uuml;dischen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger (&#8222;Besondere Verantwortung tragen wir f&uuml;r die j&uuml;dischen Gemeinden als Teil unserer Kultur&#8220;). Der Islam wird im Zusammenhang mit der Islamkonferenz erw&auml;hnt (die fortgesetzt werden soll).<br \/>Die Amtskirchen wird allerdings ein anderer Teil des Regierungsprogramms mehr interessieren. Nach den fetten Jahren 2007 und 2008, in denen das Kirchensteueraufkommen beider Konfessionen gestiegen war, ist f&uuml;r 2009 und die kommenden Jahre mit deutlichen Einbr&uuml;chen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen, ganz zu schweigen von den Steuerausf&auml;llen wegen der zunehmenden Kirchenaustritte. In dieser Situation muss die Kirchen die Ank&uuml;ndigung steuerlicher Entlastungen der B&uuml;rger zus&auml;tzlich beunruhigen. Da die Kirchensteuer direkt von der Einkommensteuer abh&auml;ngt, m&uuml;ssten die angestrebten Entlastungen in diesem Bereich unmittelbare Auswirkungen auf das Kirchensteueraufkommen haben. Es wird spannend sein, in den n&auml;chsten Monaten zu beobachten, wie die kirchlichen Lobbyisten versuchen werden zu verhindern, dass dieser Mechanismus eintritt.<\/p>\n<h5><span id=\"bioethik-patientenrechte-und-organspenden\">Bioethik: Patien&shy;ten&shy;rechte und Organ&shy;spenden<\/span><\/h5>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" border=\"0\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/RTEmagicC_01will_01.jpg.jpg\" width=\"118\" height=\"148\" alt=\"\"><\/p>\n<p>Die Rechte von Patienten sollen demn&auml;chst in einem eigenen Patientenschutzgesetz geb&uuml;ndelt werden, hei&szlig;t es im Vertrag. Wir sollten darauf achten, dass sich dieser Schutz am Recht auf Selbstbestimmung orientiert und keine paternalistische Bevormundung der Kranken betrieben wird. Insofern k&ouml;nnen wir das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um unsere Vorschl&auml;ge zur Sterbehilfe erneut in die Diskussion zu bringen.<br \/>Die Einf&uuml;hrung der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen: Nachdem die Konzepte f&uuml;r eine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten auf eine breite Ablehnung stie&szlig;en und &Auml;rzteverb&auml;nde mit einem Boykott drohten, erwies sich selbst die abgespeckte Version in ersten Fl&auml;chentests als wenig praxistauglich und weitgehend nutzlos. (vgl. Mitteilungen Nr. 203) Dennoch h&auml;lt die Koalition an der Einf&uuml;hrung fest, auch wenn sie das Konzept der Karte erneut pr&uuml;fen will, insbesondere darauf hin, ob die sensible Beziehung zwischen Arzt\/&Auml;rztin und Patient\/ Patientin ausreichend gesch&uuml;tzt wird. Die Karte ist aber erst der Anfang einer Entwicklung, die wir sorgf&auml;ltig beobachten m&uuml;ssen: gemeint ist der Aufbau einer so genannten Telematik-Infrastruktur. Sie schafft die technischen Voraussetzungen daf&uuml;r, dass medizinische Daten im Bedarfsfall ausgetauscht werden k&ouml;nnen.&nbsp; <br \/>Au&szlig;erdem k&uuml;ndigt die Koalition eine kritische Bestandsaufnahme der Transplantationsmedizin in Deutschland an. Die freie Entscheidung f&uuml;r oder gegen Organspende und Organtransplantation sind traditionelle Themen der Humanistischen Union (s. Nachruf auf S. 25), wir werden deshalb pr&uuml;fen, wie wir uns in die zu erwartenden Diskussionen einschalten k&ouml;nnen.<\/p>\n<p><i>F&uuml;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union: <br \/>Tobias Baur, Johann-Albrecht Haupt, Werner Koep-Kerstin, Helga Lenz, Jens Puschke, Fredrik Roggan, Bj&ouml;rn Schreinermacher, Rosemarie Will und Jutta Roitsch-Wittkowsky.<\/i><\/p>\n<p><b>Informationen:<\/b><\/p>\n<p>CDU, CSU und FDP: Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Koalitionsvertrag f&uuml;r die 17. Legislaturperiode. Berlin, 26. Oktober 2009, unter<br \/><a href=\"http:\/\/www.cdu.de\/doc\/pdfc\/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.cdu.de\/doc\/pdfc\/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>Zu den menschen- und b&uuml;rgerrechtlichen Erwartungen an die neue Bundesregierung empfiehlt sich auch die Lekt&uuml;re des Forderungskatalogs des Forum Menschenrechtes zur Bundestagswahl 2009, an dessen Erarbeitung sich die Humanistische Union beteiligt hat. Die Brosch&uuml;re kann &uuml;ber die HU-Gesch&auml;ftsstelle bezogen werden oder ist im Internet abrufbar unter <a href=\"http:\/\/forum-menschenrechte.de\/cms\/upload\/PDF\/ab_05-2008\/Endfassung_Forderungskatalog.PDF\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/forum-menschenrechte.de\/cms\/upload\/PDF\/ab_05-2008\/Endfassung_Forderungskatalog.PDF<\/a><\/p>\n","protected":false},"featured_media":4143,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[216],"publikationen":[928],"class_list":["post-9204","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","autoren-bundesvorstand","publikationen-928"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerrechtspolitik in schwarz\/gelben Zeiten - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/207\/publikation\/buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerrechtspolitik in schwarz\/gelben Zeiten - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4\/2009), S.1-8 Deutschland hat gew&auml;hlt. 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