{"id":9218,"date":"2009-12-17T12:33:00","date_gmt":"2009-12-17T11:33:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ulrich-vultejus-1927-2009\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:44","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:44","slug":"ulrich-vultejus-1927-2009","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/207\/publikation\/ulrich-vultejus-1927-2009\/","title":{"rendered":"Ulrich Vultejus (1927-2009)"},"content":{"rendered":"<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4\/2009), S.26-28<\/p>\n<p>Genau vor 20 Jahren hat die Humanistische Union dazu aufgerufen, die deutsch-deutsche Vereinigung zu nutzen, um in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 GG eine gemeinsame, neue Verfassung zu schaffen. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union war damals Ulrich Vultejus. Vorausgegangen war sein Brief an den Pr&auml;sidenten der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit der wichtigen Frage, wie eine Vereinigung beider Deutscher Staaten geschehen k&ouml;nnte. Der Anschluss der DDR nach Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes ohne Schaffung einer neuen Verfassung wurde von der HU kategorisch abgelehnt. &#8222;Artikel 23 GG &#8211; Kein Anschlu&szlig; unter dieser Nummer&#8220; war der Slogan. In einem 10-Punkte Programm formulierten wir Forderungen f&uuml;r die Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Ein demokratischer Rechtsstaat sollte verwirklicht werden, und dazu geh&ouml;rte ein Referendum f&uuml;r die B&uuml;rgerInnen beider Staaten. Folgerichtig geh&ouml;rte Ulrich Vultejus zu den Mitbegr&uuml;ndern des &#8222;Kuratoriums f&uuml;r einen demokratisch verfassten Bund deutscher L&auml;nder&#8220;. Wir denken heute nach 20 Jahren daran, wie viele Menschen aus Ost und West am &#8218;Runden Tisch&#8216; mit gearbeitet und schlie&szlig;lich eine neue Verfassung in der Paulskirche vorgestellt haben.<\/p>\n<p>Und wir gedenken gleichzeitig in Trauer<br \/>Ulrich Vultejus, der jetzt gestorben ist.<\/p>\n<p>Wir lernten ihn kennen und sch&auml;tzen, als er 1981 in Marburg den Fritz Bauer-Preis bekam &#8211; zum 20-j&auml;hrigen Bestehen der HU &#8211; f&uuml;r seine Zivilcourage als Richter und stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hildesheim. Ohne R&uuml;cksicht auf seine Karriere und sein Ansehen bei Vorgesetzten hatte er stets f&uuml;r seine Unabh&auml;ngigkeit gek&auml;mpft und immer der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Rechtspflege den Vorrang gegeben. In seiner Dankesrede &#8222;Der domestizierte Richter&#8220; nannte er die Justiz ein Bef&ouml;rderungssystem, das &#8222;Richter zu korrumpieren geeignet ist&#8220;. Auch damit stellte er unweigerlich seine Karriere zur Disposition. In 40 Jahren hat Ulrich Vultejus auf allen Gerichtsebenen, vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht und in verschiedenen Staatsanwaltschaften gearbeitet. Aber nur als Amtsrichter konnte er verwirklichen, was er oft geschrieben und gesagt hat, den &#8222;Traum vom guten Richter &#8230;&#8220;, &#8222;&#8230;der unabh&auml;ngig ist und menschlich, der seinen Namen nicht verdiente, wenn er nicht zu einem Urteil k&auml;me, mit dem der Mensch, der vor ihm steht, nicht weiterleben kann&#8230;&#8220; &#8211; wahrhaftig im Sinne Fritz Bauers!<br \/>In seinen Erinnerungen &#8222;Nachrichten aus dem Inneren der Justiz&#8220; schreibt er noch: &#8222;Ein Amtsrichter hat kaum echte Bef&ouml;rderungschancen. Er wei&szlig; es, und darum ist er in seinem Denken unabh&auml;ngiger als viele Richter an Obergerichten. Die Justizverwaltung wei&szlig; es auch und leidet still unter der Unabh&auml;ngigkeit der Amtsrichter.&#8220; [1]<\/p>\n<p>Als Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union habe ich Ulrich Vultejus ab 1981 als Vorstandsmitglied und von 1987 bis 1995 als Vorsitzenden erlebt und in diesen 14 Jahren mit ihm zusammengearbeitet. Es waren produktive Jahre. In jene Zeiten fallen viele politische Ereignisse, neue B&uuml;rgerrechtsthemen kamen dazu, an denen Ulrich Vultejus ma&szlig;geblich beteiligt war. Und davon wiederum stehen auch heute noch viele auf dem Programm der Humanistischen Union.<\/p>\n<p>Die Wiedervereinigung &#8211; auch ein Thema der HU<\/p>\n<p>Ankn&uuml;pfend an das Thema eines vereinten Deutschlands und der Arbeit an einer neuen Verfassung, fanden gleich nach der Wende die ersten Vorstandssitzungen und diverse Veranstaltungen in Ostdeutschland statt, um die dortige B&uuml;rgerrechtsarbeit mit der unsrigen zu vernetzen. Gemeinsame Themen waren u. a. Justiz, Verfassungsschutz, Datenschutz, Polizeigesetze, &sect; 218 StGB. Die Gespr&auml;chspartnerInnen kamen z. B. aus dem Neuen Forum, von Demokratie jetzt und der Initiative Frieden und Menschenrechte. Ein Ergebnis dieser Diskussionen zwischen B&uuml;rgerrechtlerInnen aus Ost und West findet sich in der Brosch&uuml;re &#8222;Weg mit dem Verfassungsschutz &#8211; der (un)heimlichen Staatsgewalt&#8220; von 1991: ein gemeinsamer Aufruf zur Abschaffung des Verfassungsschutzes. Die damalige Situation: Im Westen erhielten Bundesnachrichtendienst und Milit&auml;rischer Abschirmdienst erstmals eine gesetzliche Grundlage, zugleich verlangte der Bundeskanzler Helmut Kohl in einer TV-Sendung die Abschaffung der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden f&uuml;r die DDR. &#8222;Hatte er die BRD vergessen?&#8220; fragte Ulrich Vultejus in einem Aufruf an die Fraktionen des Deutschen Bundestages.<br \/>Ein weiteres ost-\/westdeutsches Gemeinschaftsprojekt war die Beteiligung der HU an der ostdeutschen Wochenzeitung &#8222;die andere&#8220;, gegr&uuml;ndet vom Neuen Forum. Da die Existenz der Zeitung gef&auml;hrdet war, wurde die HU Mitgesellschafterin. Man sah darin die M&ouml;glichkeit eines lebendigen Meinungsaustausches zwischen Ost und West, was f&uuml;r einige Zeit auch gelang, bis leider das finanzielle Defizit von der HU nicht mehr zu tragen war.<\/p>\n<p>&#8222;Soldaten sind M&ouml;rder&#8220;<\/p>\n<p>Gro&szlig;es Aufsehen erregte in den 1990er Jahren der Streit um Kurt Tucholskys ber&uuml;hmtes Zitat, das Carl von Ossietzky einst in der Weltb&uuml;hne ver&ouml;ffentlicht hatte. Die Anklage lautete auf Beleidigung und endete 1932 mit einem Freispruch. Das Landgericht Frankfurt stellte 1989 den abgleiteten Satz &#8222;Jeder Soldat ist ein potentieller M&ouml;rder&#8220;, gesprochen bei einer &ouml;ffentlichen Diskussion, wieder unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Ein Sturm der Entr&uuml;stung &uuml;ber das &#8222;Soldaten-Urteil&#8220; brach los, so dass man sagen konnte: Noch nie ist ein Gericht so massiv angegangen worden, weil es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit &uuml;ber die Staatsr&auml;son stellte. Eine Zeitungsanzeige der Humanistischen Union, unterzeichnet von &uuml;ber 1800 B&uuml;rgerInnen wurde lediglich von Frankfurter Rundschau und ZEIT ver&ouml;ffentlicht, S&uuml;ddeutsche Zeitung, Die Welt und Rheinischer Merkur weigerten sich. Zusammen mit anderen Organisationen entstand der Band &#8222;Sind Soldaten M&ouml;rder?&#8220; mit Dokumentation und Analysen.<\/p>\n<p>Selbstbestimmungsrecht der Frauen<\/p>\n<p>&#8222;Jede Frau hat das Recht, allein zu entscheiden, ob sie ein Kind austr&auml;gt oder nicht&#8220; &#8211; Memmingen und kein Ende, wer erinnert sich noch? Angeklagt war ein Arzt aus Memmingen. Der Vorwurf lautete: Abtreibungen an 156 Frauen, deren Indikationen vom Gericht bestritten wurden. Aus geringf&uuml;gigem Anlass, der nichts mit dem dann Folgenden zu tun hatte, wurde die gesamte PatientInnenkartei durchsucht, beschlagnahmt und damit das Arztgeheimnis unterlaufen. Im folgenden Gerichtsverfahren wurde das Vertrauen von Arzt\/PatientInnenen missbraucht. Ob die Durchsuchung rechtens war, wurde vom Gericht nicht er&ouml;rtert, die Frauen, bei denen eine Abtreibung nach Indikationsstellung durch den Arzt festgestellt worden war, wurden zur Zeugenaussage vor Gericht gezwungen. Die Konsequenz aus Memmingen war f&uuml;r die HU &#8211; mal wieder &#8211; die Streichung des &sect; 218 StGB zu fordern, auch wegen der Gefahr, dass die unertr&auml;gliche Bestimmung der Indikationen auch den Frauen in der DDR aufgezwungen werden k&ouml;nnte &#8211; noch hatten jene die legale Fristenregelung. Im Buch &#8222;Das Urteil von Memmingen&#8220; ist neben Kommentaren auch der Wortlaut des Urteils enthalten. &#8222;Es geh&ouml;rt zu den erstaunlichsten Dokumenten der Rechtsgeschichte&#8220;, so Ulrich Vultejus &uuml;ber diese Entscheidung. Der Kampf f&uuml;r eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs f&uuml;hrte schlie&szlig;lich zu einem weiteren Urteil des Verfassungsgerichts, das die HU wieder als verfassungswidrig bezeichnet und kritisiert hat in der Brosch&uuml;re &#8222;Im Namen des Volkes: Unfreundliche Bemerkungen zum &sect; 218-Urteil von Karlsruhe&#8220;.<\/p>\n<p>Religionsfreiheit<\/p>\n<p>Immer wieder ging es um Staat\/Kirche, besser deren Trennung in jener Zeit: Da gab es Klagen von Eltern gegen das Kreuz im Klassenzimmer, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schlie&szlig;lich &#8211; so interpretierte es Ulrich Vultejus &#8211; f&uuml;r alle &ouml;ffentlichen Geb&auml;ude, die zwingend betreten werden m&uuml;ssen, wie eben Schulen, Universit&auml;ten, Gerichtss&auml;le, Krankenh&auml;user, Rath&auml;user &#8230;, versagt hatte. Bayern h&auml;lt sich mit seinem Gesetz bis heute nur teilweise daran, mit H&uuml;rden f&uuml;r die, die ohne Kreuz leben m&ouml;chten. Die Kreuze h&auml;ngen nach wie vor, wer sie entfernt haben will, muss sich z.B. mit dem Schulleiter auseinandersetzen.<br \/>Die Religionskritik: Obwohl der Begriff der Gottesl&auml;sterung bereits 1969 von der gro&szlig;en Koalition aus dem &sect; 166 StGB gestrichen wurde, besch&auml;ftigte uns der &#8222;Gottesl&auml;sterungsparagraph&#8220; immer wieder. Er verbietet die Beschimpfung der Religion, nicht aber ihre Kritik. Wie aber lassen sich Beschimpfung und Kritik in der Praxis unterscheiden? Noch eine Merkw&uuml;rdigkeit benennt Ulrich Vultejus in der &#8222;Enzyklika f&uuml;r die Freiheit der Religionskritik&#8220; (HU-Schrift 16): Weder die Religion noch die Kirchen sind das gesch&uuml;tzte Rechtsgut, sondern eine Handlung, die geeignet ist, den &#8218;&ouml;ffentlichen Frieden&#8216; zu st&ouml;ren. Ein Antrag des Landes Bayern forderte, auf dieses Merkmal zu verzichten und als Rechtsgut die Achtung des religi&ouml;sen oder weltanschaulichen Bekenntnisses Dritter anzuerkennen. Der Vorschlag fand bisher keine Mehrheit im Bundesrat&#8230; <br \/>Die Milit&auml;rseelsorge in staatlicher Tr&auml;gerschaft ist von der Verfassung her unzul&auml;ssig. Ulrich Vultejus protestierte scharf, als sich Bischof Dyba zum obersten Milit&auml;rbischof ernennen lie&szlig;. Dyba wurde damit geistlicher Dienstherr von 99 hauptamtlichen katholischen Milit&auml;rseelsorgern, die in Kasernen stationiert sind. In seinem ersten Brief an sie &uuml;bte Dyba kaum verhohlene Kritik an der Friedensbewegung: Die Soldaten der Alliierten am Golf seien &#8222;Diener der Sicherheit und Freiheit der V&ouml;lker&#8220;. Wenn aktive Soldaten den Wehrdienst verweigern wollen, werden sie regelm&auml;&szlig;ig zu einem (Durchhalte)-Gespr&auml;ch an die Milit&auml;rseelsorge verwiesen: St&auml;rkung der Kampfmoral oder Wehrkraftzersetzung?<\/p>\n<p>Rechtspolitische Bem&uuml;hungen<\/p>\n<p>Der Radikalenerlass der SPD im Jahre 1972 hat vielen Menschen die berufliche Existenz genommen und zog einen monstr&ouml;sen &Uuml;berwachungs- und Bespitzelungsapparat nach sich, die deutsche Bezeichnung &#8222;Berufsverbote&#8220; ging in fremde Sprachen ein. In einem Brief an die SPD-Parteif&uuml;hrung forderte die HU nach 15 Jahren (1988) diesen Erlass&nbsp; ebenso wie die innerparteilichen Unvereinbarkeitsbeschl&uuml;sse wieder aufzuheben. Jene wurden u.a. zur Disziplinierung aufm&uuml;pfiger Jusos und von ASF-Frauen zweckentfremdet, die in den neuen sozialen Bewegungen mit Kommunisten zusammen arbeiteten. Zwei Jahre sp&auml;ter, 1990, versuchte die HU erneut, die SPD vor politischen Fehlentscheidungen zu warnen: Zum einen vor der Legalisierung des Lauschangriffs. Zum anderen mit der eindringlichen Bitte an den Ehrenvorsitzenden Willy Brandt, er m&ouml;ge eingedenk seiner eigenen Erfahrungen verhindern, dass seine Partei einer Einschr&auml;nkung des Asylgrundrechts (Art. 16 GG) zustimmt. Beides wurde mit den Stimmen der SPD beschlossen. Ulrich Vultejus lie&szlig; sich davon nicht beirren und begr&uuml;ndete die &#8222;Rechtspolitischen Gespr&auml;che&#8220; mit VertreterInnen der Bundestagsparteien.<br \/>Um es nicht zu vergessen &#8211; Ulrich Vultejus hat der HU neuere Arbeitsfelder erschlossen:<\/p>\n<p>Organtransplantation, Drogenfreigabe, Gentechnik.<\/p>\n<p>Grundpositionen zur Gentechnik hat die HU vor und im Anschluss an den Kongress &#8222;Der Griff nach den gl&auml;sernen Genen&#8220; in Marburg beschlossen. Wichtig war uns, einen wirksamen Datenschutz zu garantieren, der die genetische Disposition eines jeden Menschen vor privatwirtschaftlichen Interessen sch&uuml;tzt, z.B. dem sog. Arbeitnehmer-Screening. Der Einsatz gentechnischer Methoden zur Ermittlung von Straft&auml;tern wurde abgelehnt, da sie uns damals nicht als sicher galten. Gegen den &#8222;Genetischen Fingerabdruck&#8220; in Ausweisen und P&auml;ssen wendet sich die HU noch heute.<br \/>Die Forderung nach Freigabe illegaler Drogen bezog sich auf die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen zum Eigengebrauch. Dies w&uuml;rde, davon waren und sind wir &uuml;berzeugt, die Beschaffungskriminalit&auml;t verringern. Die HU ging noch weiter: Wenn der Staat selbst &#8222;Drogendealer&#8220; w&auml;re (&#8222;Drogen in die Drogerie&#8220;) k&ouml;nnten Menge und Qualit&auml;t kontrolliert werden, es g&auml;be viel weniger Tote zu beklagen! Unsere Forderungen: ein Pflichtunterricht zu Drogenkunde und Suchtproblematik an den Schulen, sowie ein absolutes Werbeverbot f&uuml;r alle Drogen. Es d&uuml;rfe nicht die viel gr&ouml;&szlig;ere Gefahr der legalen Drogen Alkohol und Nikotin vergessen werden &#8211;&nbsp; auf deren Konto sehr viel mehr Tote und eine gr&ouml;&szlig;ere Abh&auml;ngigkeit gehen. <br \/>Die Teilnahme an einer Konferenz der Gesundheitsminister zur Organtransplantation &uuml;berzeugten Ulrich Vultejus davon, dass es n&ouml;tig sei, sich in dieser Frage f&uuml;r das Selbstbestimmungsrecht einzusetzen. Mit einem Organpass k&ouml;nne man im sog. &#8218;Zustimmungsmodell&#8216; im Voraus festlegen, ob man SpenderIn sein will oder nicht. Ulrich Vultejus war sich der Gefahr bewusst, dass angesichts steigender Transplantationsw&uuml;nsche Politiker und &Auml;rzteschaft vereint versuchen w&uuml;rden, das &#8218;Widerspruchsmodell&#8216; durchzusetzen. Dann m&uuml;sste jeder, der sich mit dieser Frage noch nicht befasste und keinen Organpass hat, damit rechnen, dass ihm im Todesfall Organe entnommen werden. Letztlich war die Initiative von Ulrich Vultejus erfolgreich: Bis heute gilt, dass eine Organentnahme nur mit eindeutiger Zustimmung der Patienten und\/oder deren Angeh&ouml;rigen erfolgen darf.<\/p>\n<p>Was lange w&auml;hrt&#8230;<\/p>\n<p>Bevor Ulrich Vultejus als HU-Vorsitzender ausschied, kam es 1995 endlich zu einem begr&uuml;&szlig;enswerten Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mit knapper Mehrheit best&auml;tigte das Gericht einen von jeher vertretenen Standpunkt der Humanistischen Union: &#8222;Die Sitzblockaden vor milit&auml;rischen Einrichtungen sind keine Gewalt und stellen deshalb keine N&ouml;tigung dar&#8220;. Sie seien allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Das Gericht korrigierte damit seine Entscheidung von 1986. Die HU forderte, dass der Entscheid zum Anlass genommen werden solle, um die in der Vergangenheit abgeurteilten F&auml;lle aus dem Strafregister zu streichen. Die HU bot allen Verurteilten anwaltliche und finanzielle Hilfe an zur Durchf&uuml;hrung der jetzt n&ouml;tigen Wiederaufnahmeverfahren.<\/p>\n<p>Der &#8222;Traum vom guten Richter&#8220;?<\/p>\n<p>&#8222;Wie mag ein Richter gef&uuml;hlt haben, der so viele Menschen verurteilt hat, deren ehrenwerte Motive nicht zu bezweifeln sind und die er nur verurteilen konnte, wenn er ihr Tun trotzdem nach &sect;240 StGB als &#8216;verwerflich&#8217; kennzeichnete? &#8230; Er steht nicht als Mensch hinter seinen Urteilen, sondern hat nur als Richter seine Pflicht getan.&#8220; Ulrich Vultejus hat in den &#8222;Nachrichten aus dem Innern der Justiz&#8220; damit Richter Offenloch aus Schw&auml;bisch-Gm&uuml;nd beschrieben, der in den 1980er Jahren die meisten Friedensdemonstranten wegen N&ouml;tigung verurteilte. Offenloch konnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptieren. Wie man sich damals erz&auml;hlte, pr&auml;sentierte Offenloch in seinen Vorlesungen den StudenInnen weiter den &sect;240 StGB einschlie&szlig;lich &#8218;Gewalt und Verwerflichkeit&#8216;. Dazu noch einmal Ulrich Vultejus: &#8222;In seiner &#8211; Offenlochs &#8211; Person wird die Tragik des Richterberufs sichtbar.&#8220; Damit nehmen wir Abschied von Ulrich Vultejus, der uns als Richter und Vorsitzender der Humanistischen Union Wichtiges gelehrt und vorgelebt hat.<\/p>\n<p>Helga Killinger<br \/>war von 1975-1997 Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union<\/p>\n<p>[1] zitiert nach Helmut Kramer: Ulrich Vultejus zum Achtzigsten. W&uuml;rdigung eines Freundes und Mitstreiters, abrufbar unter<br \/><a href=\"http:\/\/kramerwf.de\/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/kramerwf.de\/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html<\/a><\/p>\n<p>Artikel von und &uuml;ber Ulrich Vultejus sind in der Onlineausgabe der HU-Mitteilungen verzeichnet.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[843,2528],"autoren":[355],"publikationen":[928],"class_list":["post-9218","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-beirat","tag-verband-nachrufe","autoren-helga-killinger","publikationen-928"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ulrich Vultejus (1927-2009) - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/207\/publikation\/ulrich-vultejus-1927-2009\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ulrich Vultejus (1927-2009) - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4\/2009), S.26-28 Genau vor 20 Jahren hat die Humanistische Union dazu aufgerufen, die deutsch-deutsche Vereinigung zu nutzen, um in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 GG eine gemeinsame, neue Verfassung zu schaffen. 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