{"id":9353,"date":"2008-08-08T13:48:00","date_gmt":"2008-08-08T11:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/erster-versuch-der-gesetzlichen-regelung-von-patientenverfuegungen\/"},"modified":"2021-08-31T10:14:20","modified_gmt":"2021-08-31T08:14:20","slug":"erster-versuch-der-gesetzlichen-regelung-von-patientenverfuegungen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/erster-versuch-der-gesetzlichen-regelung-von-patientenverfuegungen\/","title":{"rendered":"Erster Versuch der gesetzlichen Regelung von Patientenverf\u00fcgungen"},"content":{"rendered":"<p>Gesetzgebungsverfahren auf der Kippe &ndash; was kann die Humanistische Union tun? Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 15-17<\/p>\n<p>Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des Betreuungsrechts beraten. [1] Der Entwurf will das Rechtsinstitut der Patientenverf&uuml;gung im b&uuml;rgerlichen Recht festschreiben ( &sect; 1901a Abs. 1 BGB). Nach der Sommerpause werden die Beratungen in den Bundestagsaussch&uuml;ssen erwartet, die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung &uuml;ber das Gesetz werden fr&uuml;hestens im sp&auml;ten Herbst stattfinden.<\/p>\n<p>Dieser erste Versuch des Gesetzgebers, die Patientenverf&uuml;gung gesetzlich zu regeln, ist l&auml;ngst &uuml;berf&auml;llig. Es ist jedoch keineswegs ausgemacht, dass der Entwurf die erforderlichen Mehrheiten erreicht. Beim jetzt beratenen, so genannten St&uuml;nker-Entwurf, handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von 206 Abgeordneten von insgesamt 612 Mitgliedern des Bundestages. Das d&uuml;rfte f&uuml;r die Mehrheit noch nicht reichen. Bisher haben den Entwurf 113 von 222 SPD-Abgeordneten, 43 von 61 FDP-Abgeordneten und jeweils 25 Abgeordnete der LINKEN und von B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen (bei 53 bzw. 51 Fraktionsmitgliedern) unterschrieben. Die zur Mehrheitsbildung ben&ouml;tigten weiteren 100 Stimmen m&uuml;ssten aus den selben Fraktionen wie die Antragssteller gewonnen werden, da sich CDU\/CSU massiv gegen eine allgemeine Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen wehren. Ob diese Mehrheit erreicht werden kann, ist noch offen.<\/p>\n<h5><span id=\"blockadepolitik\">Blocka&shy;de&shy;po&shy;litik <\/span><\/h5>\n<p>Nachdem das Parlament bereits im letzten Jahr &uuml;ber die gesetzliche Regelung der Patientenverf&uuml;gung diskutierte, erwarteten Beobachter eine Debatte dreier Gesetzentw&uuml;rfe. Die Abgeordneten Bosbach, R&ouml;spel u.a. hatten einen Gegenentwurf angek&uuml;ndigt, hinter dem vor allem die CDU\/CSU-Fraktion und ein Teil der SPD-Fraktion stehen. Ihr Vorschlag sah eine strikte Reichweitenbegrenzung von Patientenverf&uuml;gungen vor, die nur noch dann verbindlich sein sollten, wenn die Grunderkrankung bereits einen irreversiblen, t&ouml;dlichen Verlauf genommen hat. Da in einem solchen Fall der Arzt ohnehin zur Sterbebegleitung verpflichtet ist, w&auml;re eine Patientenverf&uuml;gung in diesem engen Zeitfenster nahezu wirkungslos. Als dritten Entwurf hatte der Abgeordnete Strecker einen vermittelnden Vorschlag angek&uuml;ndigt. [2]<\/p>\n<p>Ein Jahr nach der Er&ouml;ffnungsdebatte und der Ank&uuml;ndigung der drei Gesetzentw&uuml;rfe war die Geduld der St&uuml;nker-Fraktion offenbar aufgebraucht. Um die Verz&ouml;gerungstaktik der Gegner einer gesetzlichen Regelung von Patientenverf&uuml;gungen zu beenden, brachte Joachim St&uuml;nker seinen Entwurf ins Parlament ein und er&ouml;ffnete damit das Gesetzgebungsverfahren. Theoretisch k&ouml;nnten die anderen Gruppierungen ihre Entw&uuml;rfe noch ins laufende Gesetzgebungsverfahren einbringen und versuchen, daf&uuml;r eine Mehrheit zu erringen. Ihre Erfolgsaussichten daf&uuml;r sind eher als gering einzusch&auml;tzen. Umso wahrscheinlicher ist es, dass diese beiden Abgeordnetengruppen gegen den St&uuml;nker-Entwurf stimmen werden.<\/p>\n<p>Damit zeichnet sich im Parlament eine Patt-Situation ab. Bekommt kein Entwurf die erforderliche Mehrheit, bleibt alles so wie es ist. Das bisher in der Bundesrepublik zur Patientenverf&uuml;gung geltende Richterrecht gilt fort, aber dieses &uuml;ber viele Rechtstreite entstandene Recht ist un&uuml;bersichtlich, unzureichend und teilweise in sich widerspr&uuml;chlich. Deshalb kommt es immer wieder zu Konflikten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. So wird wiederkehrend dar&uuml;ber gestritten, ob eine Patientenverf&uuml;gung auch dann gilt, wenn die Grunderkrankung noch keinen irreversiblen t&ouml;dlichen Verlauf genommen hat, wenn z.B. der Patient im Wachkomma liegt. Aber weder dem Sterbenden, ihren N&auml;chsten noch den behandelnden &Auml;rzten und Pflegern ist in dieser Situation Rechtstreit oder gar Rechtsverweigerung zuzumuten.<\/p>\n<p>Neben der Realisierung von F&uuml;rsorge und Hilfe gegen&uuml;ber dem Sterbenden gilt es, auch seine Rechtspositionen zu sichern und zu st&auml;rken. Es ist an der Zeit, endlich Klarheit &uuml;ber die Verbindlichkeit und Wirksamkeit von Patientenverf&uuml;gungen durch eine gesetzliche Regelungen zu schaffen. Beim Streit um die gesetzliche Regelung geht es letztlich immer um die St&auml;rkung grundrechtlicher Positionen, um die Sicherung der Selbstbestimmung und der W&uuml;rde der Patienten, Pflegebed&uuml;rftigen und Sterbenden. Obwohl Patientenverf&uuml;gungen &#8211; auch dank der Humanistischen Union &#8211; in den letzten Jahrzehnten immer popul&auml;rer und wichtiger geworden sind, fehlt es bis heute an einer gesetzlichen Regelung. Der Gesetzgeber ist bisher blind geblieben vor dem existenziellen Problem des Sterbens. In der Politik wird das Thema Sterben nach wie vor am liebsten tabuisiert. Dieses Tabu muss endlich mit gesetzlichen Regelungen zum Thema Sterbehilfe\/ Patientenverf&uuml;gung gebrochen werden, damit in der Gesellschaft neben den individuellen Vorstellungen &uuml;ber den eigenen Tod auch Rechtsicherheit &uuml;ber die Rechte des Sterbenden und die Pflichten der ihn dabei Begleitenden entsteht. Die gesetzliche Anerkennung der Bindungswirkung von Patientenverf&uuml;gungen ist ein wichtiger Schritt daf&uuml;r.<\/p>\n<h5><span id=\"was-bringt-der-stuenker-entwurf\">Was bringt der St&uuml;nker-&shy;Ent&shy;wurf?<\/span><\/h5>\n<p>Der Entwurf stellt zun&auml;chst einmal klar, dass die in der Patientenverf&uuml;gung getroffenen Entscheidungen &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung oder Verweigerung bestimmter &auml;rztlicher Ma&szlig;nahmen nach dem Eintritt der Einwilligungsunf&auml;higkeit des Betreuten fortgelten. Dar&uuml;ber hinaus verpflichtet er den Betreuer, den in einer Patientenverf&uuml;gung ge&auml;u&szlig;erten Willen durchzusetzen. Anders als bisher soll es keiner eigenen Entscheidung des Betreuers &uuml;ber die Zustimmung oder Ablehnung einer anstehenden &auml;rztlichen Behandlung mehr bed&uuml;rfen. Der Betreuer hat dann vielmehr f&uuml;r die Durchsetzung der vom Betreuten bereits getroffenen Entscheidung Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>Die gr&ouml;&szlig;te Leistung dieses Entwurfes besteht sicherlich darin, dass er keine Reichweitenbeschr&auml;nkung f&uuml;r die Geltung einer Patientenverf&uuml;gung vornimmt. Bei &Auml;u&szlig;erungsunf&auml;higkeit soll der in einer Patientenverf&uuml;gung niedergelegte Wille unabh&auml;ngig vom Krankheitsstadium gelten ( &sect; 1901a Abs. 1 BGB). Insoweit k&ouml;nnte der Gesetzentwurf jene Irritationen ausr&auml;umen, die nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. M&auml;rz 2003 entstanden sind. F&uuml;r das Verlangen des Betreuers, eine medizinische indizierte Behandlung nicht durchzuf&uuml;hren oder einzustellen, sei auch dann Raum, wenn das Grundleiden des Betroffenen noch keinen irreversibel t&ouml;dlichen Verlauf angenommen hat und durch die Behandlung das Leben des Betroffenen erhalten oder verl&auml;ngert werden k&ouml;nnte.<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus bindet der Gesetzentwurf mit Absatz 4 des vorgeschlagenen &sect; 1901a BGB auch den Bevollm&auml;chtigten an den in einer Patientenverf&uuml;gung niedergelegten Willen. Mit den vorgeschlagenen &Auml;nderungen von &sect; 1904 wird zudem die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts klar geregelt: Zustimmungspflichtige Entscheidungen des Betreuers werden auf die Konfliktf&auml;lle zwischen ihm und dem Arzt beschr&auml;nkt. Nach dem vorgeschlagenen Absatz 3 soll das Vormundschaftsgericht die Genehmigung erteilen, wenn die Entscheidung des Betreuers dem Patientenwillen entspricht. Nach &sect; 1904 Abs. 5 BGB soll Entsprechendes f&uuml;r Entscheidungen des Bevollm&auml;chtigten gelten.<br \/>Mit der Einf&uuml;hrung der Patientenverf&uuml;gung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht wird, dies sollte nicht verkannt werden, verbindlich festgelegt, wer bei Entscheidungsunf&auml;higkeit eines Patienten die Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung und die Fortdauer einer &auml;rztlichen Behandlung treffen kann, von wem eine in einer Patientenverf&uuml;gung getroffene Entscheidung durchgesetzt werden soll, wer daran gebunden ist und wann das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Dies w&auml;re ein Fortschritt zur bisherigen, ausschlie&szlig;lich durch Richterrecht gepr&auml;gten un&uuml;bersichtlichen Situation und wird deshalb von der Humanistischen Union begr&uuml;&szlig;t und unterst&uuml;tzt.<\/p>\n<p>Leider beschr&auml;nkt sich der St&uuml;nker-Entwurf auf die beschriebenen zivilrechtlichen Regelungen. Er bleibt damit nicht nur hinter unseren Erwartungen, sondern auch hinter schon lange in der &Ouml;ffentlichkeit diskutierten Entw&uuml;rfen &ndash; insbesondere denen der so genannten Kutzer-Kommission (interdisziplin&auml;re Arbeitsgruppe des Bundesministeriums f&uuml;r Justiz 2004) &ndash; zur&uuml;ck. Im Unterschied zum Vorschlag der Kutzer-Kommission verschlechtert der im Bundestag eingebrachte Entwurf die Stellung des selbst ausgew&auml;hlten Bevollm&auml;chtigten. Au&szlig;erdem verzichtet er durch seine Beschr&auml;nkung auf zivilrechtliche Regelungen im Betreuungsrecht auf jene l&auml;ngst &uuml;berf&auml;lligen Klarstellungen im Strafrecht, wie sie die Kutzer-Kommission vorgeschlagen hatte und die auch der Deutsche Juristentag 2006 mit gro&szlig;er Mehrheit bef&uuml;rwortete. Der Gesetzesvorschlag der Humanistischen Union, den wir auf unserer Delegiertenkonferenz 2007 diskutiert und beschlossen haben, geht in dieser Hinsicht ebenfalls weiter. Wir fordern eine allgemeine Anerkennung der Patientenverf&uuml;gung auch au&szlig;erhalb des Betreuungsverh&auml;ltnisses und eine strafrechtliche Klarstellung der bereits erlaubten passiven und indirekten Sterbehilfe sowie eine gesetzliche Einf&uuml;hrung der aktiven Sterbehilfe.<\/p>\n<h5><span id=\"wie-koennen-wir-eine-kampagne-zu-patientenverfuegung-und-sterbehilfe-fuehren\">Wie k&ouml;nnen wir eine Kampagne zu Patien&shy;ten&shy;ver&shy;f&uuml;&shy;gung und Sterbehilfe f&uuml;hren?<\/span><\/h5>\n<p>Die Delegiertenkonferenz hat den Bundesvorstand aufgefordert, eine Kampagne zum Thema Patientenverf&uuml;gung\/Sterbehilfe zu entwickeln. Wir sind uns seit langem im Bundesvorstand dar&uuml;ber einig, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zur Patientenverf&uuml;gung zum Anlass f&uuml;r eine Kampagne nehmen wollen. Dabei ist uns klar, dass eine Kampagne mehr ist als das &uuml;bliche Agieren des Bundesvorstandes zu einem unserer Sachthemen. Eine erfolgreiche Kampagne muss von der Mitgliedschaft insgesamt getragen und durchgef&uuml;hrt werden und sie muss relevante Bev&ouml;lkerungsschichten und Politiker erreichen. Das gab es in der Humanistischen Union schon lange nicht mehr. Ob wir es jetzt schaffen k&ouml;nnen, h&auml;ngt von vielerlei ab, so auch von der Popularit&auml;t des Themas und vom Einsatz unser Mitglieder.<\/p>\n<p>Das Thema Sterbehilfe\/Patientenverf&uuml;gung scheint uns in besonderer Weise kampagnef&auml;hig zu sein: Fragen nach der Selbstbestimmung am Lebensende schlagen nicht nur immer wieder hohe mediale Wellen, sondern besch&auml;ftigen viele Menschen, letztlich alle.<\/p>\n<p>So stellt sich die Frage: Wie packen wir es an? Um m&ouml;glichst viele Menschen und zugleich auch relevante Politiker zu erreichen, sollten wir gezielt am Gesetzgebungsverfahren entlang operieren. Dabei sollten wir mit den Informationen &uuml;ber das Gesetzgebungsverfahren zugleich unseren eigenen Entwurf bekannt machen. Da die politische Berichterstattung vor allem aus der parlamentarischen Perspektive erfolgen wird, m&uuml;ssen wir unsere Kritik au&szlig;erhalb des g&auml;ngigen Nachrichtenstromes platzieren. Wir haben deshalb &uuml;berlegt, wie und wo wir unsere Informationen zum Thema am besten publizieren k&ouml;nnen. Angesichts der &bdquo;Lebensn&auml;he&#8220; des Themas halten wir die ratgeberorientierten, kostenlos verteilten Wochenzeitschriften f&uuml;r ein ideales Medium. Diese Bl&auml;tter haben eine enorme Breitenwirkung und sprechen vor allem Menschen an, die selten den politischen Teil einer Tageszeitung lesen. Wir werden deshalb eine ratgeberorientierte Darstellung unserer Positionen entwickeln, die wir solchen Zeitschriften anbieten.<\/p>\n<p>Und nicht zuletzt sind auch Sie, unsere Mitglieder, gefragt: Wir werden in K&uuml;rze auf unserer Webseite ein Flugblatt zur Verf&uuml;gung stellen, dass sowohl &uuml;ber den St&uuml;nker-Entwurf als auch &uuml;ber unsere eigenen Vorschl&auml;ge informiert. Das Flugblatt kann bei &ouml;ffentlichen Veranstaltungen der Bundestagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis verteilt und erl&auml;utert werden. Abgeordnete, die gegen das Gesetz stimmen wollen, sollten &ouml;ffentlichkeitswirksam zur Stellungnahme in ihrem Wahlkreis aufgefordert werden. Wo man so etwas sinnvoll verteilen bzw. auch ankleben kann, wissen Sie am besten. Daneben sollten Sie jede M&ouml;glichkeit nutzen, in Ihrem Umfeld auf die HU-Positionen zum Thema aufmerksam zu machen. Das kann beispielsweise durch eine Mailsignatur geschehen, die Sie jeder verschickten Nachricht anh&auml;ngen.<\/p>\n<p>Eine erfolgreiche Kampagne zur Patientenverf&uuml;gung\/ Sterbehilfe werden wir nur erreichen, wenn m&ouml;glichst viele HU-Mitglieder und Ortsverb&auml;nde in dieser Weise auftreten. Wir sollten ausprobieren, ob wir kampagnef&auml;hig sind.<\/p>\n<p><i>Rosemarie Will<br \/>lehrt &ouml;ffentliches Recht an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin und ist Bundesvorsitzende der Humanistischen Union<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>[1] Joachim St&uuml;nker et al., Entwurf eines Dritten Gesetzes zur &Auml;nderung des Betreuungsrechts. Gesetzentwurf vom 6.3.2008, BT-Drs. 16\/8442, abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/084\/1608442.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/084\/1608442.pdf<\/a><\/p>\n<p>[2] Ein Vergleich der drei Gesetzentw&uuml;rfe findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums f&uuml;r Justiz unter <a href=\"http:\/\/www.bmj.de\/files\/-\/2514\/Synopse%20Positionen%203%20GE.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bmj.de\/files\/-\/2514\/Synopse%20Positionen%203%20GE.pdf<\/a><\/p>\n<p>Die Patientenverf&uuml;gung der Humanistischen Union, unser eigener Gesetzentwurf sowie weitere Hintergrundinformationen zum Thema finden sich unter: <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/shortcuts\/patientenverfuegung\/\">https:\/\/www.humanistische-union.de\/shortcuts\/patientenverfuegung\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[57],"tags":[2541],"autoren":[137],"publikationen":[934],"class_list":["post-9353","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-positionen","tag-patientenverfuegung-positionen","autoren-rosemarie-will","publikationen-934"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Erster Versuch der gesetzlichen Regelung von Patientenverf\u00fcgungen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/erster-versuch-der-gesetzlichen-regelung-von-patientenverfuegungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Erster Versuch der gesetzlichen Regelung von Patientenverf\u00fcgungen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gesetzgebungsverfahren auf der Kippe &ndash; was kann die Humanistische Union tun? 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