{"id":9376,"date":"2008-04-17T15:00:00","date_gmt":"2008-04-17T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/telekommunikationsdaten-ein-begehrtes-gut\/"},"modified":"2021-08-31T10:14:18","modified_gmt":"2021-08-31T08:14:18","slug":"telekommunikationsdaten-ein-begehrtes-gut","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/200\/publikation\/telekommunikationsdaten-ein-begehrtes-gut\/","title":{"rendered":"Telekommunikationsdaten \u0096 ein begehrtes Gut"},"content":{"rendered":"<p>Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg stellt Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Frage und warnt vor dem &Uuml;berwachungspotential der Verkehrsdaten.<\/p>\n<p>Mitteilungen Nr. 200, Seite 10 &#8211; 12<\/p>\n<p><i>Am 9. November 2007 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Keiner der Abgeordneten konnte zum damaligen Zeitpunkt die bisherige Praxis der Abfrage sogenannter Telekommunikations-Verkehrsdaten seri&ouml;s einsch&auml;tzen. Es lagen weder wissenschaftlich gesicherte Informationen noch Statistiken dazu vor, welche Rolle die Daten f&uuml;r eine effektive Strafverfolgung spielen, wie die Auskunftsersuchen in der Praxis umgesetzt w&uuml;rden oder ob eine sechsmonatige Speicherfrist der Daten wirklich unerl&auml;sslich sei. Einen Bericht zur bisherigen Praxis der Verkehrsdatenabfrage, der genau auf diese Fragen eingehen sollte, hatte der Bundestag bereits drei Jahre zuvor angefordert. Als eine Woche vor der Abstimmung bekannt wurde, dass eine Studie des Max-Planck-Instituts f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht bereits erstellt war, verweigerte das Bundesjustizministerium (BMJ) ihre Ver&ouml;ffentlichung jedoch mit dem Hinweis, es gebe noch redaktionellen &Auml;nderungsbedarf. So musste das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Blindflug verabschiedet werden. Im M&auml;rz diesen Jahres ver&ouml;ffentlichte das BMJ die Studie &#8211; die Gelegenheit f&uuml;r eine erste Lekt&uuml;re.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"die-verkehrsdatenabfrage-das-neue-standardinstrument-verdeckter-ermittlungen\">Die Verkehrs&shy;da&shy;te&shy;n&shy;ab&shy;frage &ndash; das neue Standard&shy;in&shy;stru&shy;ment verdeckter Ermitt&shy;lungen<\/span><\/h5>\n<p>Die Studie zur &bdquo;<i>Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung &uuml;ber Telekommunikationsverbindungsdaten nach &sect; &sect; 100g, 100h StPO&#8230;<\/i>&#8220; (Albrecht et al. 2008) bezieht ihre empirische Basis aus drei Quellen: Einerseits f&uuml;hrten die Forscher Experteninterviews mit Vertretern der Polizei, der Staatsanwaltschaften und Richtern, aber auch mit Strafverteidigern, Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern der Telekommunikationsfirmen. Dar&uuml;ber hinaus werteten die Autoren insgesamt 467 Verfahrensakten (der Jahre 2003 und 2004) sowie Daten von verschiedenen Telekommunikations-Providern aus. In den 467 Akten fanden sich 1.257 Beschl&uuml;sse zur Verkehrsdatenabfrage, die insgesamt 1.909 Telekommunikationsanschl&uuml;sse (mit gro&szlig;er Mehrheit Mobilfunkanschl&uuml;sse) betrafen. Insbesondere die Analyse dieser Ermittlungs- und Verfahrensakten zeichnet ein interessantes Bild von der Realit&auml;t der Verkehrsdatenabfrage, das die an einigen Stellen verzerrten Einsch&auml;tzungen der Beteiligten zu korrigieren vermag. Aus der umfangreichen Untersuchung seien hier nur einige b&uuml;rgerrechtlich bedeutsame Highlights angef&uuml;hrt:<\/p>\n<p>&bull;&nbsp;<b>Die Abfrage von Verkehrsdaten trifft meistens Unschuldige<\/b>: Wie viele Personen jeweils von einer Abfrage der Verkehrsdaten betroffen waren, lie&szlig; sich den Akten nicht entnehmen. Aufhorchen l&auml;sst aber die Tatsache, dass nur in 30% der F&auml;lle die Beschuldigten auch die Inhaber der abgefragten Anschl&uuml;sse waren &ndash; in 60% der F&auml;lle geh&ouml;rte der &uuml;berwachte Anschluss Dritten, die selbst nicht beschuldigt wurden. (S. 276ff)<\/p>\n<p>&bull;&nbsp;<b>Die richterliche Pr&uuml;fung der Antr&auml;ge zur Verkehrsdatenabfrage bleibt weitgehend wirkungslos<\/b>: In einem Vergleich zwischen den polizeilichen Anregungen, den Antr&auml;gen der Staatsanwaltschaften und den richterlichen Beschl&uuml;ssen zeigen die Autoren, dass nur 25% der richterlichen Beschl&uuml;sse auf eine substantielle Pr&uuml;fung der Antr&auml;ge schlie&szlig;en lassen (S. 196). Mehrheitlich finden sich in den richterlichen Beschl&uuml;ssen pauschale Verweise auf die gesetzlichen Voraussetzungen, formelhafte Entscheidungen, Verweise auf die Begr&uuml;ndung der staatsanwaltschaftlichen Antr&auml;ge oder gar fertige Formulare, die den Richtern zur Beschlussfassung vorgelegt wurden und die sie nur noch unterzeichnen mussten. Dazu passend erkl&auml;rte lediglich einer der zehn befragten (Ermittlungs-)Richter (S. 215), dass er die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die richterlichen Beschl&uuml;sse zur Verkehrsdatenabfrage selbst formuliere. Die mangelnden richterlichen Kontrollm&ouml;glichkeiten spiegeln sich auch im Zeitaufwand wider, den die Richter f&uuml;r die Genehmigung eines Antrags angeben: &bdquo;<i>Teilweise wurde ausgef&uuml;hrt, dass die Bearbeitung nur ein paar Minuten dauere, da meist kaum Erkenntnisse vorliegen.<\/i>&#8220; (S. 216)<\/p>\n<p>&bull;&nbsp;<b>Die Verkehrsdatenabfrage funktionierte auch ohne Vorratsdatenspeicherung besser, als ihr nachgesagt wurde<\/b>: In den Interviews berichteten die Staatsanw&auml;lte von zahlreichen Problemen in der Kooperation mit den TK-Anbietern. Nach ihren Angaben (S. 250)&nbsp; w&uuml;rden die Dienstleister h&auml;ufig oder gelegentlich Anfragen zu sp&auml;t beantworten (50%), w&uuml;rden Abfragebeschl&uuml;sse nicht akzeptieren (33%) oder h&auml;tten die notwendigen Daten zu kurz (49%) oder &uuml;berhaupt nicht (31%) gespeichert. Die Auswertung der Akten ergab jedoch ein g&auml;nzlich anderes Bild: Lediglich bei 27 von 1.257 Beschl&uuml;ssen weigerten sich die Anbieter, die geforderten Verkehrsdaten herauszugeben. Darunter waren 11 F&auml;lle, in denen die Provider nach einer Eilanordnung zun&auml;chst einen richterlichen Beschluss einforderten, um die Daten zu &uuml;bermitteln sowie 8 F&auml;lle, in denen die Provider aufgrund offensichtlicher Fehler in den Beschl&uuml;ssen die Daten&uuml;bermittlung verweigerten (z.B. falsche oder unvollst&auml;ndige Rufnummern, Anbieter nicht als Verpflichteter aufgef&uuml;hrt, keine oder nicht die aktuelle Rechtslage benannt). &bdquo;<i>Zu sonstigen Verz&ouml;gerungen ohne explizite, den Akten zu entnehmende Weigerung der Anbieter, kam es in 32 F&auml;llen. In acht F&auml;llen beruhte dies darauf, dass der Beschluss fehlerhaft war, wobei vor allem eine falsche Ruf- oder IMEI-Nummer die Fehlerhaftigkeit begr&uuml;ndete (f&uuml;nf). Daneben gab es einen Fall, in dem kein Abfragezeitraum genannt wurde und zwei F&auml;lle, in denen der Beschluss nicht eindeutig war.<\/i>&#8220; (S. 252) <br \/>Auch in Bezug auf die Ergebnisse der Datenabfrage bestand nach der Aktenlage wenig Grund zur Klage. Bei 1909 abgefragten TK-Anschl&uuml;ssen gab es nur 42 F&auml;lle, bei denen die angefragten Daten bereits gel&ouml;scht waren bzw. 12 F&auml;lle (z.B. bei Prepaid-Mobiltarifen), bei denen &uuml;berhaupt nicht gespeichert wurde.<\/p>\n<p>&bull;&nbsp;<b>Die Benachrichtigung der Betroffenen &uuml;ber die Datenerhebung ist die seltene Ausnahme<\/b>: Bei insgesamt 1.257 Beschl&uuml;ssen zur Verbindungsdatenabfrage fanden sich in der Mehrzahl der F&auml;lle (1.105) keinerlei Hinweise darauf, ob die Betroffenen nachtr&auml;glich informiert wurden oder nicht. Lediglich in 40 F&auml;llen wurden Betroffene ausdr&uuml;cklich benachrichtigt, bei weiteren 53 F&auml;llen erhielten die Betroffenen durch andere Umst&auml;nde (etwa w&auml;hrend einer Befragung im Ermittlungsverfahren) Kenntnis von der Verkehrsdatenabfrage. F&uuml;r ganze 33 dokumentierte F&auml;lle einer ausr&uuml;cklichen Nicht-Benachrichtigung wurde mehrheitlich die Gef&auml;hrdung des Untersuchungszweckes, f&uuml;nf Mal die nicht einschl&auml;gige Geheimhaltungspflicht f&uuml;r nicht-&ouml;ffentliche Nachrichten ( &sect; 89 Telekommunikationsgesetz) sowie einmal der Schutz einer V-Person als Begr&uuml;ndung genannt. (s.S. 280)<\/p>\n<p>In Bezug auf die quantitative Ausbreitung der Verkehrsdatenabfrage kann die Untersuchung wenig Neues vermelden. Da es bisher keine Statistiken &uuml;ber Verkehrsdatenabfragen gab, k&ouml;nnen die empirischen Grundlagen der Studie nur einen Ausschnitt beschreiben. Vor dem Hintergrund ihrer eigenen Untersuchung und der Forschungsliteratur sch&auml;tzen die Autoren, dass es im Jahre 2005 in Deutschland&nbsp; ca. 41.000 Verkehrsdatenabfragen gab (S. 90). Wie rasant sich diese Nutzung von Kommunikationsdaten in den letzten Jahren entwickelt hat, zeigt ein Vergleich mit neueren Daten der Deutschen Telekom. Der Konzern rechnete 2007 allein f&uuml;r seinen Bereich mit 25.500 Abfragen im Telefonbereich und 210.000 Abfragen im Internetbereich.<\/p>\n<h5><span id=\"telekommunikationsdaten-inhaltsreicher-als-bisher-angenommen\">Telekom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;daten inhalts&shy;rei&shy;cher als bisher angenommen?<\/span><\/h5>\n<p>Es sind aber nicht nur solche Zahlen, sondern auch die systematischen in der Praxis zutage tretenden M&auml;ngel, die nach einer strikten Begrenzung dieser massenhaften Kommunikations&uuml;berwachung verlangen. In Ihrer Studie gehen die Freiburger Forscher der Frage nach, welche Aussagekraft den Kommunikationsdaten zukommt. Wenn Telefonate abgeh&ouml;rt oder E-Mails mitgelesen werden ist unbestritten, dass dies einen Eingriff in die Privatsph&auml;re der &uuml;berwachten Personen bedeutet. Umstritten ist jedoch, wie jener Eingriff in die grundrechtlich gesch&uuml;tzte Vertraulichkeit der Kommunikation zu bewerten ist, der sich aus der Einsichtnahme in Verkehrsdaten ergibt. Oder anders gefragt: Was k&ouml;nnen Ermittlungsbeh&ouml;rden und Geheimdienste schon erkennen, wenn sie meine Kommunikationsdaten auswerten? Welche Informationen sind in den &bdquo;&auml;u&szlig;eren Umst&auml;nden der Kommunikation&#8220; enthalten, welche Aufschl&uuml;sse geben diese m&ouml;glicherweise &uuml;ber die Inhalte meines Austauschs, &uuml;ber mein Verhalten und meine Beziehungen zu anderen?<\/p>\n<p>Gemeinhin wird in der Erhebung von Verkehrsdaten im Verh&auml;ltnis zu den Inhalten der Kommunikation, wie sie eine &Uuml;berwachung nach &sect; 100a Strafprozessordnung offenlegt, ein geringf&uuml;gigerer Eingriff in die Privatsph&auml;re der Betroffenen gesehen. Auf den ersten Blick ist dies auch verst&auml;ndlich: Allein aus der Erkenntnis, wann, wie und wo zwei Menschen miteinander kommunizierten, kann man nicht schlussfolgern, dass sie sich dabei zu einer Straftat verabredet haben. Aus der Sicht der Ermittlungsbeh&ouml;rden bieten die Verkehrsdaten gegen&uuml;ber dem gesprochenen oder geschriebenen Wort allerdings einen Vorteil: Sie lassen sich automatisiert auswerten und verarbeiten, mit ihnen k&ouml;nnen ganze Kommunikationsnetze ermittelt werden.<\/p>\n<p>Die Freiburger Studie zitiert zwei neuere Forschungsans&auml;tze, die sich dieses Themas annehmen und die einige Hinweise darauf geben, dass die Abstufung der Grundrechtssensitivit&auml;t zwischen Kommunikationsinhalten und Kommunikationsumst&auml;nden neu zu &uuml;berdenken ist. Beim ersten handelt es sich um ein Forschungsprojekt am Massachusetts Institute of Technology (MIT). Dort wertete die <i>Human Dynamics Group <\/i>unter Leitung von <i>Nathan Eagle<\/i> die Kommunikationsdaten von 95 Testpersonen &uuml;ber mehrere Monate aus. Als Datenbasis nutzten die Forscher vor allem Verkehrsdaten der Mobiltelefone, zur Erfassung der direkten Kontakte und Nahkommunikationen kamen auch Bluetooth-Empf&auml;nger zum Einsatz. Aus den Daten versuchten die Forscher, pers&ouml;nliche Beziehungen zwischen den TeilnehmerInnen sowie&nbsp; deren Berufszufriedenheit vorauszusagen. Die Ergebnisse der Datenanalyse wurden mit einer Befragung der Probanden verglichen. Das &uuml;berraschende Ergebnis dieses Vergleichs: Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Testgruppe und die Zufriedenheit der Teilnehmenden lie&szlig;en sich mit den Verkehrsdaten besser (mit einer Wahrscheinlichkeit von 95%) vorhersagen als mit den Ergebnissen der direkten Befragung.<\/p>\n<p>Die zweite Untersuchung von <i>George Danezis <\/i>und <i>Bettina Wittneben <\/i>von der Erasmus-Universit&auml;t Rotterdam widmet sich vor allem der effektiven &Uuml;berwachung eines Kommunikationsnetzwerkes. Ihre Untersuchung geht von der &Uuml;berlegung aus, dass die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation nicht nur auf der Absicherung des &Uuml;bertragungsweges beruht. Die meisten technischen Systeme zur Absicherung elektronischer Kommunikation, die etwa die Integrit&auml;t von Absender und Empf&auml;nger (durch Authentifizierung), den Weg der Nachrichten&uuml;bertragung (durch Anonymisierung) und deren Inhalte (durch Verschl&uuml;sselung) sch&uuml;tzen wollen, &uuml;bersehen dabei, dass sich solche Kommunikationen innerhalb sozialer Netzwerke abspielen, in dem sich Spuren einer Kommunikation an verschiedensten Stellen wiederfinden. &bdquo;<i>In most cases Alice and Bob would be embedded in a social network, and their identities and conversations would not only leak information about themselves but also about other actors in the network.<\/i>&#8220; Eine &Uuml;berwachung von Alice und Bob (den klassischen Personenbeispielen von Kommunikationstechnikern) k&ouml;nne deshalb auch au&szlig;erhalb von deren Kommunikationswegen stattfinden.<\/p>\n<p>Danezis und Wittneben untersuchten deshalb, wie viele Beteiligte eines gr&ouml;&szlig;eren Kommunikationsnetzes &uuml;berwacht werden m&uuml;ssten, um alle bzw. die meisten Kommunikationen innerhalb des Netzwerkes kontrollieren zu k&ouml;nnen, wie eine effiziente Auswahl der &uuml;berwachten Personen erfolgen sollte und wie stark eine Anonymisierung des Netzwerkes dessen &Uuml;berwachung behindere. Als Datenbasis nutzten sie das Archiv einer politisch ausgerichteten Mailingliste mit 2.338 Teilnehmern verteilt auf 373 Orte. Ihr erstes Ergebnis: S&auml;mtliche Kommunikation auf der Mailingliste lie&szlig; sich mit einer &Uuml;berwachung von 8% ihrer Teilnehmer kontrollieren.<\/p>\n<p>Nun stellt eine solche Mailingliste nat&uuml;rlich ein besonderes Kommunikationsnetzwerk dar. Die Forscher untersuchten nur Kommunikationen, die &uuml;ber diese Liste vermittelt wurden &ndash; der m&ouml;glicherweise privat nebenher laufende Austausch wurde nicht erfasst. Allerdings pr&auml;sentiert die Untersuchung einen Ansatz, wie aus einer probeweisen &Uuml;berwachung einzelner Teilnehmer der Mailingliste sukzessive Informationen &uuml;ber das Netzwerk und die Auswahl besser geeigneter Personen zur &Uuml;berwachung gewonnen werden k&ouml;nne, bis das gesamte Netzwerk offen liege. Die Kommunikation aller Beteiligten lie&szlig;e sich deshalb nur sch&uuml;tzen, wenn das gesamte Netzwerk anonymisiert arbeite, da andernfalls immer Ansatzpunkte f&uuml;r eine Ausforschung best&uuml;nden. Genau hierin besteht nach Danezis und Wittneben auch die Gefahr der europaweiten Vorratsdatenspeicherung: &bdquo;<i>Similarly, the debate about traffic data retention can be illuminated by our findings. The availability of such data makes the job of target selection trivial allowing the selection of a handful of targets that are exactly within the 8% of the people that would provide most information, allowing the optimal invasion of everyone elses privacy.<\/i>&#8220;<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Mit Bezug auf derartige Untersuchungen kommen Albrecht et al. (S.88) zu der Frage, ob die Auswertung von Verkehrsdaten konventionelle Ermittlungsmethoden wie die Befragung von Zeugen und Verd&auml;chtigen verdr&auml;ngen k&ouml;nnte. Eine solche Entwicklung d&uuml;rfte vor allem dadurch bef&ouml;rdert werden, dass die Abfrage und Auswertung der Kommunikationsdaten unter &ouml;konomischen Gesichtspunkten wesentlich effizienter, weil mit geringem Personaleinsatz verbunden ist. Vor dieser Form der Effizienz muss jedoch gewarnt werden: Selbst die beste prognostische Methode liefert am Ende nur Indizien, aber keinen kausalen Beweis f&uuml;r eine Straftat. Jenseits der reinen, mittels Kommunikationseinrichtungen begangenen Vergehen sind Verkehrsdaten meist nur Spuren der T&auml;ter, und nicht Spuren der Tat.<\/p>\n<p>Mit Blick auf das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird ein weiteres Manko im Umgang mit den Verkehrsdaten deutlich: Es ist eben nicht nur die Frage der Erhebung und Speicherung solcher Daten, die einen Eingriff in die Privatsph&auml;re der Betroffenen ausmacht. Dar&uuml;ber entscheidet am Ende auch, welche Methoden des Data-Mining, der Gewinnung neuer Informationen aus den kumulierten Kommunikationsdaten, eingesetzt werden. In dieser Hinsicht gibt der Gesetzgeber bisher keine Grenzen vor: Sofern Sicherheitsbeh&ouml;rden die Daten erst einmal abgefragt haben, d&uuml;rfen sie in jeder nur erdenklichen Form ausgewertet werden.<\/p>\n<p><i>Sven L&uuml;ders<br \/>ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union e.V.<\/i><\/p>\n<p><b>Hintergrund:<br \/><\/b>Hans-J&ouml;rg Albrecht, Adina Grafe und Michael Kilchling: Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung &uuml;ber Telekommunikationsverbindungsdaten nach &sect; &sect; 100g, 100h StPO. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz. Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Institut f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht. Freiburg, <br \/>Februar 2008. 499 Seiten. Online: <a href=\"http:\/\/www.bmj.de\/files\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bmj.de\/files\/<\/a> 3dfc9ae120ef598aa31e13850a22f470\/3045\/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf<\/p>\n<p>Nathan Eagle, Alex Pentland &amp; David Lazer (2007): Inferring Social Network Structure using Mobile Phone Data. Science Report. Online: <a href=\"http:\/\/www.socialsciences.cornell.edu\/0508\/sciencereport_formatted_10.12.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.socialsciences.cornell.edu\/0508\/sciencereport_formatted_10.12.pdf<\/a><br \/>Ausf&uuml;hrliche Informationen zur Arbeit der Human Dynamics Group am MIT unter: <a href=\"http:\/\/reality.media.mit.edu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/reality.media.mit.edu\/<\/a><\/p>\n<p>George Danezis und Bettina Wittneben (2006): The Economics of Mass Surveillance and the Questionable Value of Anonymous Communications. K.U. Leuven, ESAT\/COSIC, RSM Erasmus University, Rotterdam. Online: <a href=\"http:\/\/weis2006.econinfosec.org\/docs\/36.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/weis2006.econinfosec.org\/docs\/36.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[737],"autoren":[139],"publikationen":[935],"class_list":["post-9376","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vds-humeldung","autoren-sven-lueders","publikationen-935"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Telekommunikationsdaten \u0096 ein begehrtes Gut - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/200\/publikation\/telekommunikationsdaten-ein-begehrtes-gut\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Telekommunikationsdaten \u0096 ein begehrtes Gut - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg stellt Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Frage und warnt vor dem &Uuml;berwachungspotential der Verkehrsdaten. 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