{"id":9460,"date":"2006-12-14T23:50:00","date_gmt":"2006-12-14T22:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-ausweitung-der-kampfzone\/"},"modified":"2006-12-14T12:00:00","modified_gmt":"2006-12-14T11:00:00","slug":"die-ausweitung-der-kampfzone","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/195\/publikation\/die-ausweitung-der-kampfzone\/","title":{"rendered":"Die Ausweitung der Kampfzone"},"content":{"rendered":"<p>Zur Verabschiedung des Terrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetzes<\/p>\n<p>Mitteilungen Nr. 195, S. 6-7<\/p>\n<p>Am 1. Dezember 2006 verabschiedete der Bundestag auch das Terrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetz (TBEG). Damit sollten die 2001 im Rahmen der Terrorbek\u00e4mpfung eingef\u00fchrten Sonderbefugnisse der Geheimdienste erneut um f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert werden. Das TBEG beinhaltet jedoch mehr als eine Fristverl\u00e4ngerung der bisherigen Sonderrechte im Kampf gegen terroristische Gefahren. Es verschafft den Geheimdiensten neue Befugnisse in Bereichen, die mit Terrorismus wenig zu tun haben. Dabei h\u00e4tte es gute Gr\u00fcnde gegeben, die bisherigen Regelungen einer genaueren Pr\u00fcfung zu unterziehen.<\/p>\n<h5><span id=\"evaluation-ist-sicherheitspolitisch-geboten\">Evaluation ist sicher&shy;heits&shy;po&shy;li&shy;tisch geboten<\/span><\/h5>\n<p>Unter dem Eindruck der Anschl\u00e4ge des 11. September 2001 hatte der Bundestag noch im Dezember des gleichen Jahres das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz (TBG) verabschiedet. Dieses Gesetzespaket r\u00e4umte den Geheimdiensten u.a. Zugriffsrechte auf die Daten von Postdienstleistern, TK-Anbietern, Fluggesellschaften ein, um die Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus zu erleichtern. Bereits damals bestanden erhebliche Zweifel, ob die vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen \u00fcberhaupt geeignet seien, terroristische Bedrohungen abzuwehren, oder ob nicht die herk\u00f6mmlichen polizeilichen und strafprozessualen Mittel ausreichen w\u00fcrden (siehe: &#8222;Schilys Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz: Der falsche Weg.&#8220; Stellungnahme vom 30.11.2001) Die Frage nach der pr\u00e4ventiven Wirksamkeit der neuen Geheimdienstbefugnisse des TBG stellt sich heute immer noch. Die im TBG vorgesehene Evaluierung der neuen Befugnisse w\u00e4re auch eine gute Gelegenheit gewesen, die neuen Regelungen einer Pr\u00fcfung auf ihren tats\u00e4chlichen Sicherheitsgewinn zu unterziehen. Die Antwort darauf blieben aber sowohl die Vertreter der Sicherheitsbeh\u00f6rden, als auch die Bundesregierung schuldig. Auch bei der Vorbereitung des TBEG wurde keine Analyse der Gef\u00e4hrdungslage vorgelegt. Und so bleibt der Eindruck zur\u00fcck, dass es einerseits um die Sicherheit Deutschlands nicht so schlecht bestellt sein kann (zumindest, wenn man sich an den &#8222;Sicherheitsbericht&#8220; der Bundesregierung h\u00e4lt), dass aber konkrete Sicherheit &#8211; etwa im Flugverkehr &#8211; mit viel profaneren Mitteln erreicht wird (Beispiel: Plastiktaschen). Nach Ansicht der Bundesregierung erf\u00fcllt der &#8222;Bericht zu den Auswirkungen der nach Artikel 22 Abs. 2 des Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes befristeten \u00c4nderungen&#8230;&#8220; vom xxx. die gesetzlich vorgeschriebene Evaluationspflicht. Dies wurde jedoch nicht nur von den Oppositionsfraktionen im Bundestag, sondern von fast allen geladenen Sachverst\u00e4ndigen der Anh\u00f6rung verneint. Tats\u00e4chlich leistet dieser Anwendungsbericht des Bundesinnenministeriums in mehrfacher Hinsicht keine Evaluation:<\/p>\n<p>&#149; Der Bericht legt seine verwendete Datenbasis nicht offen, etwa die Kosten und die Anzahl der betroffenen Personen der beim BfV durchgef\u00fchrten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen (Stellungnahme des DAV, Seite 6)<\/p>\n<p>&#149; Der Bericht bleibt den Nachweis einer Erforderlichkeit der zu evaluierenden Ma\u00dfnahmen schuldig, denn er erlaubt keine nachhaltige Bewertung der Wirksamkeit der Eingriffsbefugnisse. Das beispielsweise die neuen Auskunftsbefugnisse &#8222;relevante Informationen&#8220; erbrachten oder bei 3 von 19 IMSI-Catcher-Eins\u00e4tzen neue Mobilfunkanschl\u00fcsse ermittelt werden konnten, sagt nichts \u00fcber den tats\u00e4chlichen &#8222;Sicherheitsgewinn&#8220; dieser Ma\u00dfnahmen aus, &#8222;[d]enn weder Art und Umfang der Information noch Ergebnis der Telefon\u00fcberwachung stehen fest.&#8220; (Stellungnahme des DAV, Seite 7)<\/p>\n<p>&#149; Der Bericht bewertet die mit dem TBG eingef\u00fchrten Befugnisse aus der Sicht der anwendenden Sicherheitsbeh\u00f6rden. Dies ist insofern nicht \u00fcberraschend, als er vom BMI und damit der Dienstaufsichtsbeh\u00f6rde jener Stellen verfasst wurde, welche die mit dem TBG neu eingef\u00fchrten Befugnisse anwenden. Eine Evaluation, die auch wissenschaftlichen Kriterien der Unabh\u00e4ngigkeit entsprechen w\u00fcrde, m\u00fcsste dagegen durch eine unabh\u00e4ngige Stelle vorgenommen werden. Von einer solchen unabh\u00e4ngigen Untersuchung w\u00e4ren auch Hinweise darauf zu erwarten, welche Auswirkungen die erfolgten Eingriffe f\u00fcr die Betroffenen hatten (etwa Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe, Einschr\u00e4nkung der Arbeit von NGOs&#8230;). Im nun verabschiedeten TBEG findet sich mit dem Hinweis, dass innerhalb von f\u00fcnf Jahren die Befugnisse &#8222;unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverst\u00e4ndigen&#8220; erneut evaluiert werden sollen, wiederum nur ein halbes Zugest\u00e4ndnis, aber keine wirkliche L\u00f6sung des Evaluationsproblems. Weder personell noch organisatorisch ist eine Untersuchung der Auswirkungen dieses Gesetzes durch einen Sachverst\u00e4ndigen ausreichend, noch finden sich Hinweise darauf, nach welchen Verfahren, auf welcher Datenbasis, unter Ber\u00fccksichtigung welcher Folgen und &#8222;Nebenwirkungen&#8220; dies geschehen soll.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"was-ist-neu\">Was ist neu?<\/span><\/h5>\n<p>Mit dem TBEG werden die 2001 eingef\u00fchrten Auskunftsrechte der Geheimdienste um weitere f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert. Zudem werden zahlreiche Befugnisse durch vereinfachte Verfahren &#8222;anwenderfreundlicher&#8220; gestaltet, obwohl sich die Ma\u00dfnahmen selbst nach dem sogenannten Evaluationsbericht nicht bew\u00e4hrt haben. Zu den Vereinfachungen geh\u00f6rt etwa, dass alle Ausk\u00fcnfte \u00fcber Bestandsdaten bei Postdienstleistern und Teledienstanbietern (Kundenanschriften, Vertragsverh\u00e4ltnisse) jetzt nicht mehr der Kontrolle durch die G10-Kommission unterliegen. Die Ausk\u00fcnfte \u00fcber Flugdaten (Kundenanschrift, Buchungs- und Flugdaten) werden durch eine einfache Dienstvorschrift der jeweiligen Beh\u00f6rden geregelt und sind zul\u00e4ssig, &#8222;soweit dies zur Erf\u00fcllung [ihrer] Aufgaben erforderlich ist&#8220; &#150; also ohne qualifizierte Einschr\u00e4nkungen. Die weitergehenden Auskunftsersuchen \u00fcberBank-, Post-, Telekommunikations- und Teledienst-Verkehrsdaten(etwa Kontenbewegungen, &#8222;Umst\u00e4nde des Postverkehrs&#8220;,TK-Verbindungsdaten) werden k\u00fcnftig vom Beh\u00f6rdenleiter oder seinem Vertreter beantragt und sind durch das Bundesinnenministerium (BND, BfV) bzw. das Verteidigungsministerium (MAD) zu genehmigen. Der entscheidende Wendepunkt d\u00fcrfte jedoch sein, dass die besonderen Auskunftsrechte der Geheimdienste jetzt nicht mehr nur auf die Verfolgung terroristischer Aktivit\u00e4ten begrenzt sind. K\u00fcnftig darf der Verfassungsschutz diese Ausk\u00fcnfte nach \u00a7 8a Absatz 2 BVerfSchG auch \u00fcber Personen einholen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und dar\u00fcber hinaus mit ihren Handlungen andere &#8222;zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung&#8220; aufstacheln oder &#8222;deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden&#8220; angreifen bzw. solche &#8222;Verfassungsst\u00f6rer&#8220;, die Gewalt anwenden, unterst\u00fctzen, vorbereiten, hervorrufen oder bef\u00fcrworten. Damit richtet sich das TBEG, dessen Ziel die Bek\u00e4mpfung internationaler terroristischer Bedrohungen sein sollte, nun auch gegen inl\u00e4ndische, friedliche Verfassungsfeinde. &#8222;Wird die Weite des in der Rechtssprechung vertretenen Gewaltbegriffs hinzugenommen, wonach bereits bestimmte Formen der Sitzblockade Gewalt beinhalten, k\u00f6nnen nach der Begriffsbestimmung des [Gesetzes] blo\u00dfe Bef\u00fcrworter von Sitzblockaden zum Gegenstand jener geheimdienstlichen Instrumente gemacht werden, die im ersten Antiterrorgesetz zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus und der Abwehr von Anschl\u00e4gen &#8230; eingef\u00fchrt worden sind.&#8220; (Stellungnahme Poscher, Seite 10) Dar\u00fcber hinaus ist diese Beschreibung von &#8222;Verfassungsst\u00f6rern&#8220; \u00e4u\u00dferst nebul\u00f6s: Sie setzt einen Rechtsversto\u00df voraus, der nicht in einem strafbaren Handeln, etwa einer Verleumdung, einer Beleidigung oder einer Gef\u00e4hrdung, sondern an einer Wirkung gemessen wird, die dieses Handeln bei anderen Menschen hinterl\u00e4sst. Das TBEG l\u00e4sst hier &#150; genauso wie die Anti-Terror-Datei &#150; eine klare Unterscheidung zwischen dem Innehaben einer Meinung (\u00fcber die andere sich aufregen m\u00f6gen) und gef\u00e4hrlichen Handlungen vermissen. Wie jemand durch das Hervorrufen einer hasserf\u00fcllten Reaktion Anderer (die sich m\u00f6glicherweise gegen die eigene Meinung richtet) selbst zu einer schwerwiegenden Gefahr f\u00fcr die gesch\u00fctzten Verfassungsg\u00fcter werden kann, bleibt genauso geheimnisvoll wie die Frage, worin die Menschenw\u00fcrde von &#8222;Teilen der Bev\u00f6lkerung&#8220; bestehe. Doch nicht nur der Verfassungsschutz bekommt mit dem TBEG neue Einsatzfelder zugesprochen. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Milit\u00e4rische Abschirmdienst (MAD) d\u00fcrfen &#150; nat\u00fcrlich &#8222;nur&#8220; zur Verfolgung ihrer Aufgaben &#150; die erweiterten Auskunftsbefugnisse des \u00a7 8a BVerfSchG einsetzen. Dar\u00fcber hinaus wird ihnen gestattet, f\u00fcr ihre Arbeit auch im Inland Daten zu erheben. In der Sprache der Bundesregierung nennt sich das &#8222;Informationsgewinnung \u00fcber das Ausland&#8220; durch &#8222;Datenerhebung im Inland&#8220;. Damit werden in Deutschland k\u00fcnftig alle deutschen Geheimdienste operieren d\u00fcrfen. Sie d\u00fcrfen dabei auch noch von polizeilichen Befugnissen profitieren: mit dem TBEG wird es ihnen gestattet, verd\u00e4chtige Personen im Schengener Informationssystem (SIS) zur verdeckten Fahndung ausschreiben zu lassen ( \u00a7 17 Absatz 3 BVerfSchG), also auf polizeilich erhobene Daten zuzugreifen. Inwiefern diese Form der Kooperation mit dem Trennungsgebot vereinbar ist, sei dahingestellt.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"5-euro-rabatt-fuer-2-fingerabdruecke\">5 Euro Rabatt f&uuml;r 2 Finger&shy;ab&shy;dr&uuml;cke<\/span><\/h5>\n<p>Buchst\u00e4blich in der letzten Minute f\u00fcgte die Regierungskoalition noch ein vorgezogenes &#8222;Weihnachtsgeschenk&#8220; in den Gesetzentwurf ein: Mit der abschlie\u00dfenden Beratung des Innenausschusses am 29. November wurde eine Novellierung des Passgesetzes in das TBEG eingearbeitet, mit der ein Feldversuch zur Einf\u00fchrung von elektronisch auslesbaren Fingerabdr\u00fccken in Reisep\u00e4sse gestartet wird. Die Methode, in der abschlie\u00dfenden Beratung eines Gesetzentwurfs g\u00e4nzlich neue Gegenst\u00e4nde einzuf\u00fchren, erinnert stark an das Zustandekommen der Regelung zum IMSI-Catcher. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Fingerabdruck- P\u00e4ssen wurde erst am Mittag des 1. Dezember ver\u00f6ffentlicht, zu einem Zeitpunkt, als das Plenum des Bundestages den gesamten Gesetzentwurf bereits in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hatte. So war auch nicht verwunderlich, dass diese Neuregelung weder in der abschlie\u00dfenden parlamentarischen Debatte, noch in der Berichterstattung dar\u00fcber genannt wurde. Es wu\u00dfte schlicht niemand davon. Was wurde nun beschlossen? Bei 50 ausgesuchten Passbeh\u00f6rden in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern m\u00fcssen AntragstellerInnen, die zwischen dem 1. M\u00e4rz und dem 30. Juni 2007 einen neuen Pass beantragen, zugleich Abdr\u00fccke ihrer linken und rechten Zeigefinger abliefern. Die Abgabe der Fingerabdr\u00fccke ist f\u00fcr Passantragssteller in den teilnehmenden Beh\u00f6rden obligatorisch. (&#8222;Der Passbewerber hat bei der Abnahme der Fingerabdr\u00fccke mitzuwirken.&#8220;) Ihre Fingerabdr\u00fccke werden digitalisiert, in einer gesonderten Datei in der Passbeh\u00f6rde gespeichert und an die passproduzierende Bundesdruckerei \u00fcbermittelt. Jene kann dann neben den \u00fcblichen P\u00e4ssen, welche die AntragstellerInnen ausgestellt bekommen, noch zus\u00e4tzliche Testp\u00e4sse mit den gespeicherten Daten der Fingerabdr\u00fccke produzieren. Die bei der Passbeh\u00f6rde gespeicherten Fingerabdruck-Daten sind bei der Aush\u00e4ndigung des (fingabdruckfreien) Passes an die AntragstellerInnen zu l\u00f6schen, alle bei der Bundesdruckerei gespeicherten Fingerabdruck-Daten sowie die Testp\u00e4sse sollen bis zum 31. Juli gel\u00f6scht bzw. vernichtet werden. F\u00fcr alle teilnehmenden Personen werden die Passgeb\u00fchren um 5 Euro gemindert.<\/p>\n<p>Sven L\u00fcders<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[46],"tags":[739],"autoren":[139],"publikationen":[918],"class_list":["post-9460","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-anti-terror-kampf","tag-anti-terror-kampf","autoren-sven-lueders","publikationen-918"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Ausweitung der Kampfzone - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/195\/publikation\/die-ausweitung-der-kampfzone\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Ausweitung der Kampfzone - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur Verabschiedung des Terrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetzes Mitteilungen Nr. 195, S. 6-7 Am 1. 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