{"id":9828,"date":"2001-03-01T19:10:00","date_gmt":"2001-03-01T18:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/"},"modified":"2001-03-01T12:00:00","modified_gmt":"2001-03-01T11:00:00","slug":"wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/","title":{"rendered":"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 173, S. 4-6<\/p>\n<p>9. November 2000 am Brandenburger Tor. Eine riesige Menschenmenge. Sie stehen beisammen f\u00fcr Menschlichkeit und Toleranz. Eine Demonstration ist es nicht, vielmehr ein Aufstand. Der Aufstand der Anst\u00e4ndigen. Eigentlich ein Aufmarsch. Denn aufgerufen haben die Spitzen des Staates und der politischen Elite, voran der Bundespr\u00e4sident und der Bundeskanzler. Die Rede ist vom H\u00f6hepunkt des im Sommerloch antrompeteten Kampfes gegen Rechts. Hauptziel dieses Kampfes ist ein Verbot der NPD.<br \/>Sieben Monate zuvor. Den neu gew\u00e4hlten Bundesvorstand der JD\/JL erreicht die Nachricht, dass sich der Bundesverband im Verfassungs-schutzbericht 1999 wiederfindet. Als linksextremistische Organisation, die die fdGO ablehnt.<\/p>\n<h5><span id=\"das-npd-verbot-und-der-fall-jungdemokratinnen-junge-linke\">Das NPD-Verbot und der Fall Jungde&shy;mo&shy;kra&shy;tInnen \/ Junge Linke. <\/span><\/h5>\n<p>Sch\u00fctzt sich hier eine Demokratie vor ihren Feinden von links und rechts? Was uns betrifft, ist das grober Unfug. Ist es Zufall? In beiden Geschichten spielt der Verfassungsschutz die tragende Rolle.<br \/>Der Verfassungsschutz ist mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung betraut, so hei\u00dft es. Und das sagt uns selbstverst\u00e4ndlich noch \u00fcberhaupt nichts. Seine bedeutsame Legitimationsfigur bildet erst der Begriff, der auch schon den Modus angibt, in dem der Schutz gew\u00e4hrleistet werden soll: &#132;Streitbare Demokratie&#148; hei\u00dft er oder auch &#132;wehrhafte Demokratie&#148;. Die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz sind eine der wichtigsten Bewaffnungen dieser wehrhaften Demokratie.<br \/>Ich m\u00f6chte diesem Konzept der &#132;wehrhaften Demokratie&#148; im folgenden nachgehen. Daf\u00fcr greife ich zur\u00fcck auf die Arbeiten des Gie\u00dfener Verfassungsrechtlers Helmut Ridder und der Frankfurter Politologin Ingeborg Maus. Beide liefern mir das Fundament eines radikalen Verst\u00e4ndnisses von Demokratie, mit dem ich die &#132;wehrhafte Demokratie&#148; konfrontieren m\u00f6chte. [In der Debatte um das NPD-Verbot] haben demokratisch motivierte Vorbehalte nicht einmal Eingang in den Kreis derjenigen Argumente gefunden, die man einer Zur\u00fcckweisung f\u00fcr wert befindet. Die Vorg\u00e4nge um das NPD-Verbot werden dem Konzept der &#132;wehrhaften Demokratie&#148; und seinen Waffen eine positive Konjunktur verschaffen, die unheimlich werden sollte.<\/p>\n<h5><span id=\"i-wehrhafte-demokratie-versus-offene-verfassung\">I. Wehrhafte Demokratie versus offene Verfassung<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Demokratie ist die Form menschlicher Freiheit in seiner gesellschaftlichen Existenz. Denn sie ist dadurch konstituiert, da\u00df alle Menschen gleichberechtigt an der Steuerung gesellschaftlicher Prozesse beteiligt sind. Um die gleichberechtigte Teilhabe aller zu gew\u00e4hrleisten, ist der demokratische Proze\u00df durch eine Reihe von fundamentalen subjektiven Freiheiten und institutionellen Freiheitsgarantien n\u00e4her bestimmt. Wir finden sie im Grundgesetz normiert. Da ist einmal die subjektive Meinungsfreiheit in Art. 5, Abs. 1. Dazu geh\u00f6rt Art. 8, Abs. 1, das Recht, sich zu versammeln und zu demonstrieren. Ihm folgt Art. 9, Abs. 1, der das Recht normiert, sich in Vereinen und Gesellschaften zusammenzuschlie\u00dfen. Schlie\u00dflich geh\u00f6rt jedenfalls f\u00fcr die Bundesrepublik auch Art. 21, Abs. 1 dazu, der die freie Gr\u00fcndung von Parteien garantiert. Das ist das Konzept einer offenen demokratischen Verfassung. Sie k\u00f6nnte sich dann radikaldemokratisch nennen, wenn sie nicht mehr auf vermachtete gesellschaftliche Verh\u00e4ltnisse stie\u00dfe, die die Gleichheit aller im Proze\u00df konterkariert.<br \/>Aber ich will jetzt nicht \u00fcber die Widerspr\u00fcchlichkeit einer Demokratie im Kapitalismus sprechen. Denn die &#132;wehrhafte Demokratie&#148; setzt den offenen demokratischen Proze\u00df nicht von au\u00dfen, sondern von innen her unter Druck. Die &#147;wehrhafte Demokratie&#148; haben die Grundgesetzstifter schon in die demokratischen Freiheiten selbst hineingeschraubt. Zwar ist der Zusammenschlu\u00df in Vereinen frei, aber sie sind verboten, wenn sie sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richten, Art. 9 Abs. 2. Parteien, die nach den Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig, Art. 21 Abs. 2. Wer schlie\u00dflich als einzelner bestimmte Grundrechte, unter ihnen wiederum gerade die Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit, zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht, der kann sie verwirken nach Art. 18. Noch bevor wir also nach gesellschaftlichen Machtverh\u00e4ltnissen zu fragen brauchen, die den demokratischen Proze\u00df unterminieren und darum nach M\u00f6glichkeit selbst demokratisiert werden m\u00fcssen, begegnen uns im demokratischen Proze\u00df selbst schon Verk\u00fcrzungen seiner zentralen Freiheiten. Verk\u00fcrzungen durch die Verpflichtung dieser Freiheiten auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Zum Schutz der Ordnung werden subjektive Rechte und gesellschaftliche Freiheitsgarantien partiell suspendiert. Dies ist nicht irgendeine allgemeine Freiheits-beschr\u00e4nkung, sondern wir sto\u00dfen hier auf die Struktur des Notstands, des Ausnahmezustands.<br \/>Die deutschen Verfassungen des 19. Jahrhunderts kannten den Ausnahmezustand insbesondere als Belagerungszustand. Im Falle einer Bedrohung von au\u00dfen konnte die Rechtsordnung im inneren partiell ausgesetzt werden. Die Weimarer Reichsverfassung hatte die Notstandsverfassung \u00fcber Art. 48 zur st\u00e4ndigen Nebenver-fassung erhoben, indem bereits eine erhebliche St\u00f6rung oder Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung die Notverordnungskompetenz des Reichspr\u00e4sidenten ausl\u00f6ste, die die Aussetzung von Grundrechtsgarantien einschlo\u00df. <br \/>F\u00fcr die Ausgestaltung des Ausnahmezustands im Grundgesetz waren nun aus fortschrittlicher Perspektive insbesondere zwei Motive ausschlaggebend: erstens sollte der Ausnahmezustand verrechtlicht werden. Seine Voraussetzungen sollten abschlie\u00dfend festgelegt werden, ebenso seine Folgen. Zweitens sollte nicht die politische Staatsf\u00fchrung, sondern die regierungsferne und zudem nazifreie Institution Bundesverfassungsgericht dar\u00fcber entscheiden.<br \/>Leider verbanden sich diese beiden Motive mit einem weiteren vielleicht aufrichtigen, n\u00e4mlich dem &#132;Nie wieder!&#148; und &#132;Wehret den Anf\u00e4ngen&#148;. Der neue Schutz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung sollte pr\u00e4ventiv greifen. Aus diesem Motiv heraus wurde auf eine objektive Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als rechtliche Voraussetzung f\u00fcr die Ausl\u00f6sung von Notstandsfolgen verzichtet. H\u00f6ren wir kurz einem wahrhaften Kenner der Notstandsmaterie zu. Carl Schmitt, der sogenannte Kronjurist des Dritten Reiches, schreibt 1958 in einer Fu\u00dfnote: &#132;Der Verwaltungs-staat [&#8230;] darf die Krise, die t\u00f6dlich enden k\u00f6nnte, nicht abwarten, um sie dann repressiv zu unterdr\u00fccken, sondern er mu\u00df sie rechtzeitig im voraus verhindern. Der klassische Ausnahmezustand erscheint jetzt als etwas Altmodisches. Daf\u00fcr werden legale Verfahren der Verwirkung von Grundrechten und Illegalit\u00e4ts-Erkl\u00e4rungen von Parteien eingef\u00fchrt. Artikel 9 Absatz 2, Artikel 18 und Artikel 21 des Bonner Grundgesetzes reichen als legale M\u00f6glichkeiten aus. Der Ausnahmezustand ist bis auf einige \u00dcberbleibsel [&#8230;] abgeschafft.&#148;<br \/>Mit der &#132;wehrhaften Demokratie&#148; gibt es keinen Normalzustand jenseits des Ausnahmezustands mehr. Die &#132;wehrhafte Demokratie&#148; ist die normale Ausnahmeverfassung.<\/p>\n<h5><span id=\"ii-entgrenzung-der-wehrhaften-demokratie\">II. Entgrenzung der wehrhaften Demokratie<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Das Grundgesetz sah die Grundrechtssuspensionen als streng geregelte Ausnahmen von der Regel unverk\u00fcrzter politischer Freiheit vor. Durch den Druck der erfolgreichen Restauration repressiver Staatlichkeit in der Bundesrepublik brach diese Konstruktion bald zusammen. Der methodische Weg der Zerlegung der notd\u00fcrftigen und bem\u00fchten Verrechtlichung des Ausnahmezustands war der folgende: Die Vorschriften in Art. 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 und Art. 18 wurden nicht als isolierte Ausnahmevorschriften interpretiert, sondern als Ausdruck eines Grundgedankens. Diesen Grundgedanken erhob das Bundesverfassungsgericht im n\u00e4chsten Schritt zum rechtsverbindlichen &#132;Verfassungsprinzip&#148;. Ein Verfassungsprinzip ist eine m\u00e4chtige und zugleich sehr flexible Sache. Ein Verfassungsprinzip ist ein Interpretationsgrundsatz, der die Auslegung auch alles einfachgesetzlichen Rechtes steuern darf. Und er darf bei der Beurteilung der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit von einfachgesetzlichem Recht zur Geltung kommen. Die Betonung liegt hier jeweils auf &#132;darf&#148;, denn ein Verfassungsgrundsatz kommt dann zum Einsatz, wenn er f\u00fcr das jeweilige Ergebnis n\u00fctzlich ist. Das macht ihn flexibel. M\u00e4chtig ist er, weil er sich stets auch gegen geschriebenes Verfassungsrecht, insbesondere die Grundrechte und den Gleichheitssatz, durchzusetzen vermag. <br \/>Wenn &#132;wehrhafte Demokratie&#148; nicht mehr nur der Oberbegriff, das Schlagwort f\u00fcr drei Ausnahmeregelungen im \u00fcbrigen unverk\u00fcrzter Freiheitsgarantie ist, sondern zum Verfassungsprinzip erhoben wird, ist es auch mit ihrem begrenzten, limitierten Charakter vorbei. Sie gestattet Grundrechtsverk\u00fcrzungen auf einfachgesetzlicher Ebene und auf der Ebene schierer Verwaltung.<br \/>Entsprechend hat sich bis heute ein ansehnliches Waffen-Arsenal der wehrhaften Demokratie in einfachen Gesetzen und Verwaltungs-erm\u00e4chtigungen angesammelt. Da sind einmal die Strafvorschriften des politischen Strafrechts. Weiter geht es mit den Berufsverboten. Insbesondere uns betrifft hierbei die Vergabe von F\u00f6rdermitteln. Noch eine Reihe weiterer Beispiele lie\u00dfe sich anf\u00fchren, Entsch\u00e4di-gungsrecht, Soldatenrecht und so fort. Das Bundesverfassungs-gericht wird vom Souver\u00e4n des Ausnahmezustands zum blo\u00df noch obersten Verfassungssch\u00fctzer. Nunmehr sitzen in vielen Amtsstuben kleine Verfassungssch\u00fctzer, die \u00fcber den Ausnahmezustand verf\u00fcgen und die entsprechenden Grundrechtsaufhebungen verh\u00e4ngen k\u00f6nnen.<br \/>Der &#132;Verfassungsfeind&#148; hat keinerlei rechtliche Kontur. Die Herrschaft \u00fcber den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit, die lag von vorneherein bei der Regierung. Um ihre verfassungswidrig angeeignete Aufgabe zu erf\u00fcllen, hat die Regierung die gro\u00dfen und auch noch geheimen \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz geschaffen. Sie sammeln im Wege von grundgesetzlich nicht vorgesehener Grundrechtsverletzung durch geheimdienstliche T\u00e4tigkeit Informationen. Sie ver\u00f6ffentlichen daraus selektiv und nach tagespolitischer Konjunktur in den j\u00e4hrlichen Verfassungsschutz-berichten, den &#132;hoheitlichen Verrufserkl\u00e4rungen&#148;, wie J\u00fcrgen Seifert sie bezeichnet hat. Und vor allen Dingen kann die Regierung selbst bestimmen, wie weit der Pr\u00e4ventionsgedanke getrieben werden soll, wie &#132;sicher&#148; die freiheitliche demokratische Grundordnung gemacht werden soll.<br \/>Ein eigent\u00fcmlicher Effekt besteht darin, da\u00df je weniger &#132;Ordnungsverst\u00f6\u00dfe&#148; der Organisation zur Last gelegt werden k\u00f6nnen und je weniger Anhaltspunkte sie aufweist, desto absurder wird nicht der Bericht, sondern desto gef\u00e4hrlicher weil schlauer und durchtriebener wirkt die Organisation. Ich darf hier einen besonders unverfrorenen Beleg aus der Feder des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz einf\u00fcgen, der sich auf der Internetseite unter dem Feld &#132;Linksextremismus&#148; anklicken l\u00e4\u00dft. Dort hei\u00dft es: &#132;Die extremistische Linke hat es immer wieder verstanden, sich als eine politische Bewegung darzustellen, die in aufkl\u00e4rerischer Tradition stehe, die radikal im besten Sinne sei, n\u00e4mlich radikaldemokratisch. Sie gibt vor, gegen Unterdr\u00fcckung und illegitime Herrschaft zu k\u00e4mpfen. [&#8230;] Geschickt benutzen Linksextremisten demokratische und soziale Ans\u00e4tze, bedienen sich vorhandener Anti-Autorit\u00e4ts-stimmungen [&#8230;] So gelingt es ihnen immer wieder, die Unterst\u00fctzung einer meist jugendlichen Sympathisantenszene zu gewinnen und selbst Nachsicht durch Teile einer sich als kritisch verstehenden \u00d6ffentlichkeit zu erfahren.&#148;<br \/>Drei zentrale Bereiche, die die &#132;wehrhafte Demokratie&#148; durchkrakt, habe ich bis hierher bewusst ausgespart. Es sind das Ausl\u00e4nderrecht, das Zuwanderungsrecht und das Fl\u00fcchtlingsrecht. Schon lange sind Ausl\u00e4nder trotz gesicherten Aufenthaltsstatus als Verfassungsfeinde von Ausweisung und Abschiebung bedroht. Das gleiche gilt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Dessen ungeachtet macht sich gerade in den Reformdiskussionen der j\u00fcngsten Zeit die &#132;wehrhafte Demokratie&#148; mit einer bedr\u00fcckenden Impertinenz geltend. Da ist zum einen das neue Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht. Wer als Verfassungsfeind gilt, verliert seinen Anspruch auf Einb\u00fcrgerung. Es ist grotesk, da\u00df dies scheinbar niemandem bislang aufgefallen ist. Aber Einb\u00fcrgerung ist in der Bundesrepublik an vergleichbare Voraussetzungen gekn\u00fcpft wie die Ernennung zum Beamten. Der Ausl\u00e4nder wird nicht eingeb\u00fcrgert, er wird verbeamtet. Eine einst grundrechtsfeindliche Anforderung, die sich nur aufwendig durch die besondere Stellung des Beamten im Staat herleiten lie\u00df und Gegenstand heftigster innenpolitischer Kontroversen war, gilt nun unter der Hand f\u00fcr jeden, der ein einfacher vollberechtigter Grundrechtstr\u00e4ger werden will.<br \/>Leider ist das Ende der Fahnenstange nicht erreicht. Alle, die nicht am heillosen Gerede um die deutsche Leitkultur teilnehmen, scheinen sich einig: die Zuwanderer sollen die Werte des Grundgesetzes bejahen, Verfassungspatrioten sein, wie Renate K\u00fcnast formuliert hat. Freundlich kann man hier empfehlen, den Text des Grundgesetzes einfach mal zu lesen. Dort finden sich keinerlei Werte, sondern eben verbriefte Freiheiten. Die Naiven m\u00f6gen daran denken, da\u00df die Zuwanderer die Gleichheit der Frau respektieren oder sich f\u00fcr demokratische Politik interessieren sollen. Dem ist moralisch beizupflichten, nur kennt die Verfassung eine derartige Pflicht des B\u00fcrgers nicht. Die Verfassung ist die Freiheitscharta der B\u00fcrger und kein Pflichtenkatalog. Die einzige Pflicht, die die Verfassung dank des in sie hineingedichteten Grundsatzes ihrer &#132;Wehrhaftigkeit&#148; enth\u00e4lt, ist, kein Verfassungsfeind zu sein. Darin liegt der repressiv-antidemokratische Charakter dieser Vorschl\u00e4ge, weshalb die CDU-Leute M\u00fcller und Gei\u00dfler so erfreut auf den gr\u00fcnen Schwenk reagiert haben.<\/p>\n<h5><span id=\"iii-in-der-132wehrhaften-demokratie147-ist-die-regierung-der-souveraen\">III. In der &#132;wehrhaften Demokratie&#147; ist die Regierung der Souver&auml;n<br \/><\/span><\/h5>\n<p>\u00dcber das Konzept der allgegenw\u00e4rtigen und pr\u00e4ventiv wehrhaften Demokratie hat sich die Regierung des Notstandsinstrumentariums wieder vollst\u00e4ndig bem\u00e4chtigt. Die jeweils im Amt befindliche Regierung hat formal die Macht festzulegen, wer seine Grundrechte noch genie\u00dfen darf und wer sie durch Missbrauch schon verwirkt hat.<br \/>Die Feindbilder dieser &#132;wehrhaften Demokratie&#147; sind darum auch austauschbar. Die Feinderkl\u00e4rung kassiert, wessen Positionen und Haltungen jenseits der von Regierungsseite f\u00fcr w\u00fcnschenswert gehaltenen Konsens- und Dissensbreite sichtbar auftreten. Das Zusammentreffen des Falles der JungdemokratInnen \/ Junge Linke und des NDP-Verbotsantrags macht dies nur zu deutlich. Die NPD kassiert die Feinderkl\u00e4rung, weil sie die national-\u00f6konomisch erforderliche Zuwanderungspolitik empfindlich st\u00f6rt. JungdemokratInnen haben sie kassiert, weil sie trotz &#132;gerechter Kriege&#147; auf einer fundamentalen Kritik an Milit\u00e4r und Krieg bestehen &#150; und dabei eine ideologisch wichtige Veranstaltung wirksam gest\u00f6rt haben.<br \/>Wenn wir die Geheimdienste abschaffen wollen, gen\u00fcgt es nicht, ihre Skandale, \u00dcbertreibungen und Exzesse zu kritisieren. Wir m\u00fcssen das Konzept der &#132;wehrhaften Demokratie&#148; bek\u00e4mpfen. Ein politischer Kampf im Namen unbeschr\u00e4nkbarer Freiheiten einer radikaldemokratischen Gesellschaft in offener Verfassung.<\/p>\n<p>Florian R\u00f6dl,<br \/>Stv. Bundesvorsitzender der JungdemokratInnen \/ Junge Linke<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[21],"tags":[682,680],"autoren":[370],"publikationen":[871],"class_list":["post-9828","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-demokratisierung","tag-demokratisierung","tag-pluralismus","autoren-florian-roedl","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 173, S. 4-6 9. November 2000 am Brandenburger Tor. Eine riesige Menschenmenge. Sie stehen beisammen f\u00fcr Menschlichkeit und Toleranz. Eine Demonstration ist es nicht, vielmehr ein Aufstand. Der Aufstand der Anst\u00e4ndigen. Eigentlich ein Aufmarsch. Denn aufgerufen haben die Spitzen des Staates und der politischen Elite, voran der Bundespr\u00e4sident und der Bundeskanzler. Die Rede [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"10\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/publikation\\\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/publikation\\\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\\\/\",\"name\":\"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2001-03-01T18:10:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/publikation\\\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/publikation\\\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/publikation\\\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Mitteilungen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/mitteilungen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union","og_description":"Mitteilung Nr. 173, S. 4-6 9. November 2000 am Brandenburger Tor. Eine riesige Menschenmenge. Sie stehen beisammen f\u00fcr Menschlichkeit und Toleranz. Eine Demonstration ist es nicht, vielmehr ein Aufstand. Der Aufstand der Anst\u00e4ndigen. Eigentlich ein Aufmarsch. Denn aufgerufen haben die Spitzen des Staates und der politischen Elite, voran der Bundespr\u00e4sident und der Bundeskanzler. Die Rede [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"10\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/","name":"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2001-03-01T18:10:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/wehrhafte-demokratie-die-normale-ausnahmeverfassung\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Mitteilungen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"\u201eWehrhafte Demokratie\u201c \u0096 die normale Ausnahmeverfassung"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/9828","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=9828"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=9828"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=9828"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=9828"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=9828"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}