{"id":9848,"date":"2001-03-01T15:50:00","date_gmt":"2001-03-01T14:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/jahrzehnt-der-ns-prozesse-politische-kultur-in-der-brd-der-60er-jahre\/"},"modified":"2001-03-01T12:00:00","modified_gmt":"2001-03-01T11:00:00","slug":"jahrzehnt-der-ns-prozesse-politische-kultur-in-der-brd-der-60er-jahre","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/jahrzehnt-der-ns-prozesse-politische-kultur-in-der-brd-der-60er-jahre\/","title":{"rendered":"Jahrzehnt der NS-Prozesse: Politische Kultur in der BRD der 60er Jahre"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 173, S. 24-25<\/p>\n<p>Fast 40 Jahre sind vergangen, seitdem Ende 1963 in Frankfurt\/Main der erste Auschwitz-Proze\u00df er\u00f6ffnet wurde. Es war Fritz Bauer, der beim Bundesgerichtshof die Zust\u00e4ndigkeit des Landgerichts Frankfurt f\u00fcr alle in Auschwitz begangenen Straftaten beantragt hatte. Und es war der langj\u00e4hrige hessische Generalstaatsanwalt Bauer, der 1961 zur Gr\u00fcndung der &#132;Humanistischen Union&#147; beitrug. Anla\u00df genug f\u00fcr das Bildungswerk der Humanistischen Union, in einer Tagung in M\u00fclheim\/Ruhr am 25.\/26. November den NS-Prozessen der 1960er Jahre nachzugehen, die damalige Selbstaufkl\u00e4rung der bundes-deutschen Gesellschaft \u00fcber die NS-Verbrechen zu untersuchen und vor allem den von Fritz Bauer ma\u00dfgeblich beeinflu\u00dften Beitrag der strafrechtlichen Judikatur zu thematisieren.Waren die sechziger Jahre aus dieser Perspektive der Beginn eines politischen Aufbruchs ? Bernd Faulenbach (Bochum) beschrieb diese Zeit als &#132;Achsenjahre&#147;, in denen tiefgreifende Ver\u00e4nderungen der politischen Rahmenbedingungen einher gingen mit einer &#132;Fundamentalpolitisie-rung&#147;. Die &#132;Spiegel-Aff\u00e4re&#147; und die Auseinandersetzungen um die sog. &#132;Notstandsverfassung&#147; sind bekannte Stichworte. Doch auch und gerade im Blick auf die NS-Zeit erfolgten mehrere Umorientier-ungen, die Faulenbach mit vielen Beispielen belegen konnte: Es war nicht nur Adenauers Ansatz, die NS-Vergangenheit nur minimal zu thematisieren, der zunehmend auf Widerstand gesto\u00dfen sei. Auch die Totalitarismusthese, in den f\u00fcnfziger Jahren noch ganz vorherrschend, erfuhr jetzt st\u00e4rkere Kritik, und die Vorstellung der monolithisch-totalit\u00e4ren Struktur des NS-Regimes zerbrach. Die daraus folgenden Thesen von Polykratie und Institutionendarwinis-mus h\u00e4tten zugleich die bisherige Polarit\u00e4t heroischer Widerstand einerseits, Verbrechen andererseits aufgel\u00f6st und so den Blick auf die Durchschnittlichkeit der Verbrecher er\u00f6ffnet. All dies habe, so Faulenbach, die Wahrnehmung der Strafverfahren gegen NS-T\u00e4ter gepr\u00e4gt. Schon im Ulmer-Einsatzgruppenproze\u00df (ab 1958) sei die Verstrickung gr\u00f6\u00dferer Bev\u00f6lkerungsteile evident geworden. Vor allem der Eichmann-Proze\u00df in Israel und der gro\u00dfe &#132;Auschwitz-Proze\u00df&#147; in Frankfurt\/Main h\u00e4tten dann endg\u00fcltig die Vorstellung des von den Nazis nur besetzten Deutschlands beseitigt. Doch sei in diesem &#132;Jahrzehnt der Prozesse&#147; der Judengenozid selbst kaum thematisiert worden, sondern im Vordergrund standen dessen Ursachen. Doch warum fand sich seit dem Anfang der sechziger 1960er Jahre eine Gruppe von Juristen, die die strafrechtliche Verfolgung von NS-T\u00e4tern mit zuvor unbekannter Energie aufnahm ? Marc v. Miquel (Bochum) konnte bei seiner Antwort die schon von Faulenbach erw\u00e4hnte &#132;asynchrone Symmetrie&#147; der Geschichte in West- und Ostdeutschland nutzbar machen und auf die Katalysatorfunktion verweisen, die die\u00a0 1957 begonnene &#132;Blutrichterkampagne&#147; der DDR hatte. Zwar war diese justizpolitische Offensive der DDR &#150; wie laut Dieter Gosewinkel (Berlin) auch neuere Quellenfunde belegen &#150; auf eine Destabilisierung der Bundesrepublik gerichtet und sollte zugleich von inneren Problemen der DDR ablenken. Doch trotz dieser Motivation lie\u00dfen sich die bisherigen Vers\u00e4umnisse der Justiz nun und eben aufgrund einer DDR-Intervention weniger gut verschweigen. Au\u00dferdem habe die 1958 in Ludwigsburg gegr\u00fcndete Zentralstelle einen institutionellen R\u00fcckhalt zur Vorbereitung der Verfahren gegen NS-T\u00e4ter geboten. Aufgrund des ersten Auschwitz-Prozesses habe dann, so v. Miquel, erstmals eine breitere \u00d6ffentlich-keit die Massenmorde an Juden thematisiert, wobei eine Begleitaus-stellung insoweit noch verst\u00e4rkend gewirkt und zus\u00e4tzlich zur Modernisierung des Geschichtsbildes beigetragen habe. Doch das damalige Medienbild der T\u00e4ter habe (insbesondere im Eichmann-Proze\u00df) zu einer Verzeichnung als sadistische M\u00f6rder gef\u00fchrt, so da\u00df sich der &#132;Einzelne&#147; entlastet f\u00fchlen konnte: Eine klare Grenzziehung zwischen T\u00e4tern und Unbeteiligten blieb so m\u00f6glich. Und sp\u00e4ter sei sogar die Personalisierung der T\u00e4ter, die die Prozesse bewirkt haben, teilweise wieder unterlaufen worden: Je mehr system-orientierte &#132;&#150;ismen&#147; die Studentenbewegung betonte, je mehr auch die Geschichtswissenschaft strukturalistische Ans\u00e4tze hervorhob, um so weniger sei es f\u00fcr die Nazi-Zeit auf Handlungen und Schuld des Einzelnen angekommen. Und erst recht blieb das konkrete Schicksal der Opfer (jenseits ihrer Reduktion auf die Opferrolle) noch weitgehend au\u00dferhalb des Wahrnehmungshorizonts. In den mehrmals gef\u00fchrten Debatten der sechziger Jahre \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrung f\u00fcr NS-Verbrechen fanden diese Stimmungslagen und ihre jeweilige Ver\u00e4nderung, wie v. Miquel nachweisen konnte, ihre jeweils genaue Wiederspiegelung. Als es jedoch einer Juristengruppe um den Strafrechtskommentator und Ministerialdirigenten im Justizministerium, Dreher, zum Ende der 1960er Jahre gelang, die Verj\u00e4hrung f\u00fcr eine Vielzahl von NS-Taten durch eine versteckte Gesetzes\u00e4nderung eintreten zu lassen, war das von Faulenbach so genannte &#132;Jahrzehnt der Prozesse&#147; vor\u00fcber. Da ein geplantes Referat \u00fcber den Beitrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zu den damaligen Prozessen nicht gehalten wurde, beleuchtete Dieter Gosewinkel (Berlin) mit Adolf Arndt lediglich einen anderen der damaligen sozialdemokratischen Akteure. Aus seinem Blickwinkel konnte Gosewinkel die grundlegenden Thesen von v. Miquel best\u00e4tigen: Die spektakul\u00e4re, 1959 er\u00f6ffneteKarlsruher Ausstellung \u00fcber &#132;Unges\u00fchnte Nazijustiz&#147; sei von der \u00d6ffentlichkeit zwar vor allem deshalb abgelehnt worden, weil sie auschlie\u00dflich als Teil einer DDR-Kampagne gedeutet wurde. Doch nachdem der damalige Generalbundesanwalt die ausgestellten Dokumente vom Vorwurf der F\u00e4lschung befreit habe, sei die Wirkung nicht mehr zu stoppen gewesen, was Gosewinkel an der langsamen, aber folgenreichen \u00c4nderung der Ansichten Arndts zeigen konnte: Noch 1960 hatte Arndt die gro\u00dfe personelle Kontinuit\u00e4t zwischen Nazi- und bundesdeutscher Justiz f\u00fcr einen tragbaren Zustand gehalten. Anfang 1961 r\u00fcckte er aber von der bisher bevorzugten &#132;stillen L\u00f6sung&#147; ab und forderte, da\u00df an Unrechtsurteilen beteiligte Richter zwangsweise aus dem Dienst ausscheiden sollten. Einen strukturell \u00e4hnlichen Positionswechsel nahm Arndt bei den gro\u00dfen Verj\u00e4hrungsdebatten der sechziger Jahre vor: 1960 noch ein Gegner der verl\u00e4ngerten Verj\u00e4hrung, sprach er sich in einer ber\u00fchmten Bundestagsrede 1965 f\u00fcr das Gegenteil aus.Auch im Hinblick auf den Umfang der Beteiligung von Richtern an verbrecherischen Urteilen spiegelte Arndt jene zeitgen\u00f6ssischen Ansichten, die v. Miquel dargelegt hatte: In Arndts Vorstellung konnten es letztlich nur einzelne Richter sein, die zu T\u00e4tern geworden waren. Die auch wissenschaftlich erst sp\u00e4ter analysierte kollektive &#132;unbegrenzte Auslegung&#147; der Gesetzestexte in der NS-Zeit (Bernd R\u00fcthers) war au\u00dferhalb von Arndts Vorstellungskraft, weil f\u00fcr ihn die Richter als Angeh\u00f6rige eines Standes mit hohem Ethos nur ausnahmsweise zu T\u00e4tern in der Robe werden konnten. Gepr\u00e4gt vom Standesdenken der Weimarer Republik und bem\u00fcht um die Wahrung der Staatsr\u00e4son, war Arndt also, wie Gosewinkel res\u00fcmierte, eine &#132;Zwischenfigur&#147;.Den parallelen Kulturwandel konnten Norbert Reichling und Paul Ciupke (Essen) am Beispiel der Geschichte der &#132;Humanistischen Union&#147; (HU) und der politischen Bildungsarbeit zeigen. Ungef\u00e4hr zeitgleich mit amnesty international gegr\u00fcndet, war die HU ebenfalls eine neue, von den Parteien und etablierten Verb\u00e4nden unabh\u00e4ngige Organisation mit einem auf Menschen- und B\u00fcrgerrechte zentrierten Programm. Als &#132;Ideenpool der Medienin-telligenz&#147; versammelte die HU vor allem eine &#132;aufkl\u00e4rungsorientierte Avantgarde&#147; (Reichling), ohne dabei elit\u00e4r wirken zu wollen. War die Aufkl\u00e4rung \u00fcber den Nationalsozialismus dabei nur eines unter vielen durchaus disparaten Themen, war der Stellenwert dieser Fragen in der Erwachsenenbildung der sechziger Jahre wesentlich zentraler. In bewu\u00dfter Abkehr von der an Weimarer Konzepten orientierten Kultur- und Zivilisationskritik der f\u00fcnfziger Jahre brachten die fr\u00fchen sechziger Jahre eine &#132;realistische Wende&#147; (Ciupke), so da\u00df zum Beispiel in der Begleitausstellung zum ersten Auschwitz-Proze\u00df vor allem Empirie pr\u00e4sentiert wurde. Allerdings blieben andere Opfergruppen als Juden noch weitgehend ausgeblendet. Da\u00df letztlich nur eine kleine Minderheit der NS-T\u00e4ter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, ist heute allgemein bekannt. Bernhard Brunner (Freiburg) konnte dies an einer kleineren T\u00e4ter-gruppe durch kollektivbiographische Untersuchungen eindrucksvoll illustrieren. Von 119 M\u00e4nnern, die f\u00fchrend an den Judendeporta-tionen und Geiselerschie\u00dfungen im besetzten Frankreich beteiligt waren, sind nur drei in der Bundesrepublik strafrechtlich verurteilt worden. Und erst in den siebziger Jahren begann eine st\u00e4rkere strafrechtliche Verfolgung dieser T\u00e4tergruppe, begann sich die allgemeine &#132;Solidarit\u00e4t mit den Hauptschuldigen&#147; (Norbert Frei) zu verfl\u00fcchtigen. Wolfgang Scheffler (Berlin), langj\u00e4hriger historischer Gutachter in Strafverfahren gegen NS-T\u00e4ter, erg\u00e4nzte aus Zeitzeugensicht assoziativ aneinandergereihte Reflexionen. Im Kampf gegen Proze\u00dfbeteiligte und Anfeindungen geschult, pr\u00e4sentierte Scheffler vor allem Erfahrungen, die den Spagat eines Historikers zwischen Wissenschaft und gerichtlicher Verwertbarkeit seiner Gutachten betrafen. Wenn Geschichte der Versuch ist, vergangene Wirklichkeitssichten zu rekonstruieren und in den aktuellen Diskurs \u00fcber gegenw\u00e4rtige Realit\u00e4tsdefinitionen einzubringen (Dieter Simon), kann die Tagung als Erfolg gewertet werden. Ein st\u00e4rkeres Bewu\u00dftsein von Voraussetzungen, Erfolgen und Unzul\u00e4nglichkeiten der gesellschaftlichen Selbstaufkl\u00e4rung mittels Gerichtsverfahren mag beispielsweise zu neuen Blicken auf die Auswirkungen des geplanten NPD-Verbotsverfahrens motivieren. Auch gewinnt die kulturgeschichtliche Debatte \u00fcber die &#132;Verwestlichung&#147; der bundesdeutschen Gesellschaft, von Detlef Siegfried (Kiel) engagiert in die Tagung eingebracht, an Kontur, wenn sie wie auf der Tagung durch die Dramatik und das kulturellen Umfeld eines Strafverfahrens konkretisiert wird. &#132;Die unbew\u00e4ltigte Vergangenheit&#147; war schon 1959 Thema eines Volkshochschulkurses von Hermann Glaser in N\u00fcrnberg. Rund vierzig Jahre sp\u00e4ter zeigte sich, da\u00df die darauf folgenden 1960er Jahre ein &#132;Jahrzehnt der Prozesse&#147; waren. Hingegen behauptet der 1989 publizierte Katalog zur Ausstellung &#132;Justiz und Nationalsozialismus&#147;, veranstaltet vom damaligen Bundesminister der Justiz: &#132;Zumindest f\u00fcr die f\u00fcnfziger und sechziger Jahre l\u00e4\u00dft sich [das Verh\u00e4ltnis der Gesellschaft] zum Dritten Reich mit den Vokabeln umschreiben: vergessen, verdr\u00e4ngen, verschweigen.&#147; Der \u00c4rger \u00fcber zum Beispiel den &#132;Freispruch f\u00fcr die Nazi-Justiz&#147; (J\u00f6rg Friedrich) und die Nachkriegskarrieren der &#132;furchtbaren Juristen&#147; (Ingo M\u00fcller) sollte jedoch nicht den Blick f\u00fcr die NS-Prozesse der sechziger Jahre verstellen, ihren Beitrag gegen das Vergessen, Verschweigen und Verdr\u00e4ngen und ihren Einflu\u00df auf die politische Kultur dieser Zeit. Schon \u00fcber die Tagung hinaus zielte die mehrfach aufgeworfene Frage, inwieweit dies auch schon f\u00fcr die f\u00fcnfziger Jahre gilt. Beispielsweise w\u00e4re an die Vorgeschichte des jeden Juristen bekannten L\u00fcth-Urteils zu denken. Wie Wolfgang Kraushaar gezeigt hat, gab es in den f\u00fcnfziger Jahren in fast allen Universit\u00e4tsst\u00e4dten eine intensive und auch erfolgreiche Protestbewegung gegen die Auff\u00fchrung von Filmen, die Veit Harlan, in der NS-Zeit Regisseur unter anderem des antisemitischen Propagandafilms &#132;Jud S\u00fc\u00df&#147;, gedreht hatte. Die justizielle Besch\u00e4ftigung mit NS-Unrecht und ihr Beitrag zur politischen Kultur der f\u00fcnfziger Jahre w\u00e4re also ein weiteres, vermutlich \u00e4hnlich ergiebiges Tagungsthema.<\/p>\n<p>Dr. Thomas Henne (z.Zt. Max Planck-Institut f\u00fcr Europ\u00e4ische Rechtsgeschichte)<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[16],"tags":[681],"autoren":[619],"publikationen":[871],"class_list":["post-9848","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-rechtspolitik","tag-rechtspolitik","autoren-thomas-henne","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Jahrzehnt der NS-Prozesse: Politische Kultur in der BRD der 60er Jahre - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/jahrzehnt-der-ns-prozesse-politische-kultur-in-der-brd-der-60er-jahre\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Jahrzehnt der NS-Prozesse: Politische Kultur in der BRD der 60er Jahre - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 173, S. 24-25 Fast 40 Jahre sind vergangen, seitdem Ende 1963 in Frankfurt\/Main der erste Auschwitz-Proze\u00df er\u00f6ffnet wurde. 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