{"id":9862,"date":"2000-12-01T18:00:00","date_gmt":"2000-12-01T17:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-landesmedienanstalten-fuer-privaten-rundfunk\/"},"modified":"2000-12-01T12:00:00","modified_gmt":"2000-12-01T11:00:00","slug":"die-landesmedienanstalten-fuer-privaten-rundfunk","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/die-landesmedienanstalten-fuer-privaten-rundfunk\/","title":{"rendered":"Die Landesmedienanstalten f\u00fcr Privaten Rundfunk"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 172, S. 94-95<\/p>\n<p>Bereits 1961 entschied das Bundesverfassungsgericht, da\u00df unter bestimmten Bedingungen auch privaten Veranstaltern die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gestattet werden k\u00f6nne. Diese Entscheidung wurde im 3. Fernsehurteil des BVerfG 1981 pr\u00e4zisiert und inhaltlich ausgef\u00fcllt. Bis Ende 1983 blieb der Rundfunk jedoch fest in \u00f6ffentlich-rechtlicher Hand. Der private Rundfunk startete erst im Januar 1984 mit RTL und SAT1. Als Aufsichtsorgane wurden, in Anlehnung an die Rundfunkr\u00e4te in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern, Landesmedienanstalten gegr\u00fcndet. Landesrundfunkgesetze (LRG) regeln in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Zulassung und Beaufsichtigung der privaten Rundfunkveranstalter.<br \/>Mittlerweile ist der private Rundfunk dem \u00f6ffentlich-rechtlichen in der Publikumsgunst hart auf den Fersen. Nach der neuesten Medienanalyse f\u00fchrt RTL mit 14,6% Marktanteil. Die ARD bringt es auf 13,3%, das ZDF auf 12,7% und die Dritten liegen bei 12,4%. Ihnen folgen SAT 1 mit 10,8% und ProSieben mit 8,2%. Spitzenreiter der werberelevanten Zielgruppe der 14 bis 49j\u00e4hrigen sind ProSieben (14 bis 29j\u00e4hrige) und RTL (30 bis 49j\u00e4hrige) Erst dann kommen die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender zum Zuge.<br \/>Die Einschaltquoten im Fernsehen sind hoch. Auch wenn die Deutschen 1999 t\u00e4glich 3 Minuten weniger vor dem Bildschirm verbrachten als im Jahr davor &#150; die t\u00e4gliche Sehdauer betrug immer noch 185 Minuten. Selbst f\u00fcr die 3 bis 5j\u00e4hrigen Kinder wurden durchschnittlich 76 Minuten ermittelt. Auch der H\u00f6rfunk erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Bundesb\u00fcrgerInnen h\u00f6rten in diesem Jahr t\u00e4glich 222 Minuten Radio, das sind 36 Minuten mehr als im Jahr 1999.<br \/>Angesichts dieser Entwicklung r\u00fccken die Landesmedienanstalten zunehmend ins \u00f6ffentliche Interesse. Die Kritik konzentriert sich dabei auf eine angeblich zu laxe Programmaufsicht. Jede mi\u00dfliebige Sendung der Privaten wird ihnen angelastet. Papiertiger seien sie, zahnlos und ohne Bi\u00df, aufgebl\u00e4hte Verwaltungsapparate, die nichts bewirken &#150; so das Vorurteil.<br \/>Wie steht es nun wirklich mit den Landesmedienanstalten? Ich vertrete seit 1 1\/2 Jahren die HU in der Nieders\u00e4chsischen Landesmedienanstalt (NLM) und bin immer noch beeindruckt von der Sorgfalt, Gr\u00fcndlichkeit und Weitsichtigkeit, mit der hier gearbeitet wird. Es ist schade, da\u00df es trotz vielf\u00e4ltiger Versuche nicht zu gelingen scheint, der \u00d6ffentlichkeit das breite Aktionsspektrum der NLM zu vermitteln.<br \/>Die NLM ist eine selbst\u00e4ndige Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts. Sie hat zwei Organe: den Direktor und die Versammlung. Die Versammlung besteht aus 43 Mitgliedern, die von den im Landtag vertretenen Parteien, den Gewerkschaften und den im Gesetz festgelegten gesellschaftlich relevanten Gruppierungen entsandt werden. Dabei gilt nach \u00a7 55 Abs. 4 LRG, da\u00df Organisationen, die mehrere Mitglieder entsenden, mindestens zur H\u00e4lfte Frauen benennen m\u00fcssen. Gruppierungen, die nur mit einem Mitglied vertreten sind, &#132;haben f\u00fcr mindestens jede 2. Amtszeit eine Frau zu entsenden&#147;. Gegen diese Bestimmung klagt der Deutsche Beamtenbund vor dem Verwaltungs-gericht. Er sieht sich nicht in der Lage, eine Frau zu nominieren. Da die F.D.P. nicht mehr im Landtag vertreten ist, besteht die Versammlung derzeit aus nur 41 Personen, 24 Frauen und 17 M\u00e4nnern. Sie w\u00e4hlt aus ihrer Mitte die\/den Vorsitzende\/n und die Mitglieder der 5 Fachaussch\u00fcsse. Diese Aussch\u00fcsse erarbeiten im engen Kontakt mit der Verwaltung die Vorlagen f\u00fcr die Versammlung.<br \/>Die Aufgaben der Landesmedienanstalten sind vielf\u00e4ltig. Im Vordergrund steht die Vergabe von Lizenzen zur Veranstaltung von privatem H\u00f6rfunk und Fernsehen. Dabei ist neben der Wirtschaftlich-keit vor allem der Aspekt der Meinungsvielfalt zu beachten, eine Aufgabe, die angesichts der wachsenden Medienverflechtung von den Landesmedienanstalten allein nicht mehr zu erf\u00fcllen ist. Im RStV von 1997 ist entsprechend den Forderungen des BVerfG, das 1986 der Aufsicht eine vorbeugende, unternehmens- und marktstrukturell ansetzende Konzentrationskontrolle \u00fcbertrug, eine neue Institution geschaffen worden: Die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration). Gemeinsam mit der KDLM (Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten) ist sie &#132;zust\u00e4ndig f\u00fcr die abschlie\u00dfende Beurteilung von Fragestellungen der Sicherung von Meinungsviel-falt&#147;\u00a0( \u00a7 36 Abs. 2 RStV). Die KEK ermittelt mit Unterst\u00fctzung der Landesmedienanstalten die Zuschaueranteile und die Medienver-flechtung der Anbieter. Sie mu\u00df informiert werden, wenn eine Lizenz oder eine Lizenz\u00e4nderung beantragt wird. Kein Veranstalter darf mit seinen Programmen einen Marktanteil von 30% \u00fcberschreiten. Die Landesmedienanstalten k\u00f6nnen \u00fcber Neuantr\u00e4ge erst dann entscheiden, wenn die KEK eine Unbedenklichkeitserkl\u00e4rung abgegeben hat. Ich habe in der kurzen Zeit meiner Mitarbeit \u00fcber mehrere Lizenzvergaben mitentschieden und kann best\u00e4tigen, da\u00df die Meinungsvielfalt bei der NLM in guten H\u00e4nden ist.<br \/>Bei der Vergabe von Lizenzen hat die NLM bewiesen, da\u00df sie sowohl zukunftsorientiert als auch b\u00fcrgernah operiert. Zu den gef\u00f6rderten Projekten der Medienzukunft geh\u00f6ren etwa die Modellversuche mit DAB (Digital Audio Broadcast = digitaler H\u00f6rfunk) und DVB-T (Digital Video Broadcast Terrestrical = digitales terrestrisches Fernsehen). B\u00fcrgern\u00e4he zeigt sich in dem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Betriebsversuch zur Einrichtung von nichtkommerziellem lokalem H\u00f6rfunk (NKL) und Offenen Kan\u00e4len (OK &#8211; H\u00f6rfunk und Fernsehen), die beide die Bev\u00f6lkerung in ihre Arbeit einbeziehen. Nach der von der NLM in Auftrag gegebenen Emnid-Untersuchung haben die 14 arbeitenden Modellprojekte nach jetzt dreij\u00e4hriger Laufzeit einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bev\u00f6lkerung erreicht. Sie sind in ihrem Empfangsbereich bei 80% der EinwohnerInnen bekannt. Ihre Programmangebote werden \u00fcberwiegend selektiv und als Erg\u00e4nzung zu den etablierten Radio- und Fernsehprogrammen genutzt. Das Konzept der B\u00fcrgern\u00e4he ist gel\u00e4ufig und wird &#132;sehr positiv eingesch\u00e4tzt&#147;. Die bef\u00fcrchtete negative Auswirkung auf die lokale Presse ist ausgeblieben.<br \/>Die bekannteste und am h\u00e4ufigsten mi\u00dfverstandene Aufgabe der Landesmedienanstalten ist die Beobachtung und rechtsaufsichtliche Kontrolle der Programme der von ihnen lizenzierten Rundfunkveran-stalter. In Niedersachsen pr\u00fcft die NLM die von ihr zugelassenen Sender auf die Einhaltung der Lizenzgrundlagen und der gesetzlichen Bestimmungen des LRG beziehungsweise des RStV. Sie kontrolliert stichprobenartig und konzentriert sich dabei besonders auf neue Programmangebote und problematisch erscheinende Sendungen. Neben dieser \u00dcberpr\u00fcfung von Amts wegen, wird allen Beschwerden nachgegangen, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger an die NLM herantragen. Sie werden nach Bearbeitung in den jeweiligen Fachaussch\u00fcssen in der Versammlung diskutiert und entschieden.<br \/>Programmaufsicht bedeutet nun aber nicht, da\u00df die Landesmedien-anstalten ihnen problematisch erscheinende Sendungen bereits im Vorfeld verbieten k\u00f6nnen. In Art. 5 GG hei\u00dft es zur Meinungsfreiheit ausdr\u00fccklich: &#132;Eine Zensur findet nicht statt.&#147; Die Landesmedien-anstalten d\u00fcrfen also nur die Wiederholung einer als unzul\u00e4ssig erkannten Sendung untersagen oder, und das gilt vor allem f\u00fcr den Jugendschutz, ihre erneute Ausstrahlung zeitverschoben anordnen. Und genau hier sehe ich die Ursache f\u00fcr die Bezeichnung &#132;Papiertiger&#8220;. Gro\u00dfe Teile der Bev\u00f6lkerung sind emp\u00f6rt dar\u00fcber, da\u00df die Landesmedienanstalten bestimmte Sendungen zulassen. Sie erwarten eine Vorkontrolle und fr\u00fchzeitiges Eingreifen im Sinne einer &#132;Aktion sauberer Bildschirm&#147;. Damit ignorieren sie das Zensurverbot und \u00fcbersehen, da\u00df die Landesmedienanstalten nicht zust\u00e4ndig sind f\u00fcr guten Geschmack. Immer wieder wird auf deren angebliche Handlungsunf\u00e4higkeit bei Sendeverst\u00f6\u00dfen hingewiesen. Dabei hat sich im Laufe der Jahre herausgestellt, da\u00df den Landesmedienan-stalten durch Beanstandungsverfahren, Bu\u00dfgeldentscheidungen, Sendezeitverschiebungen oder gar Zulassungsentzug ausreichend Sanktionsm\u00f6glichkeiten an die Hand gegeben sind. Ohnehin wird ein gro\u00dfer Teil der Beschwerden im Dialog mit dem Veranstalter geregelt.<br \/>Ein weiterer f\u00fcr mich wichtiger Arbeitsbereich liegt in dem Bem\u00fchen, die Medienkompetenz der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen, um gegebenen-falls \u00fcber die Einschaltquoten die Sender zu Programm\u00e4nderungen zu veranlassen. Denn die Einschaltquoten bestimmen die Preise f\u00fcr die Werbung und damit den \u00fcberwiegenden Teil des Etats der Privaten (ein 30-Sekunden-Werbespot im Rahmen der Big-Brother-Sendungen kostet etwa 24.120,- DM). Die NLM arbeitet in diesem Feld auf 3 Ebenen: sie investiert in Medienp\u00e4dagogik, l\u00e4dt ein zu Mediengespr\u00e4chen und organisiert Medienkongresse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in dem Bem\u00fchen, die Auswirkungen von Medien auf Kinder zu untersuchen, um Eltern und ErzieherInnen brauchbare Instrumente zur Vermittlung von Medienkompetenz an die Hand geben zu k\u00f6nnen.<br \/>Die NLM untersucht ebenso wie die anderen Medienanstalten regelm\u00e4\u00dfig im Rahmen von Forschungsauftr\u00e4gen die Entwicklung des privaten Rundfunks. Die vorliegenden Dokumentationen flie\u00dfen in die Arbeit der Gremien ein. Sie werden diskutiert und bieten immer wieder Anla\u00df zu neuen \u00dcberlegungen und Konzepten. Regelm\u00e4\u00dfige Gespr\u00e4che mit den Rundfunkveranstaltern und die j\u00e4hrliche Verleihung des nieders\u00e4chsischen H\u00f6rfunkpreises stellen die Teilhabe am aktuellen Rundfunkgeschehen sicher.<br \/>Von Stagnation kann nicht die Rede sein. Die NLM arbeitet nicht abgehoben. Sie ist wachsam und kritisch, sie \u00f6ffnet sich der Bev\u00f6lkerung und ist bem\u00fcht ein breites Meinungsspektrum zu garantieren. Wenn es auf dieser Ebene weiterhin gelingt, den Rundfunk offener zu gestalten, Minderheiten nicht nur gelegentlich einzubeziehen und gesellschaftskritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen, dann leisten die Landesmedienanstalten einen nicht unerheblichen Beitrag zur Demokratisierung unserer Gesellschaft.<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ute K\u00fchling<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[680],"autoren":[373],"publikationen":[871],"class_list":["post-9862","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-pluralismus","autoren-ute-kuehling","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Landesmedienanstalten f\u00fcr Privaten Rundfunk - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/die-landesmedienanstalten-fuer-privaten-rundfunk\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Landesmedienanstalten f\u00fcr Privaten Rundfunk - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 172, S. 94-95 Bereits 1961 entschied das Bundesverfassungsgericht, da\u00df unter bestimmten Bedingungen auch privaten Veranstaltern die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gestattet werden k\u00f6nne. 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