{"id":9967,"date":"1999-09-01T18:10:00","date_gmt":"1999-09-01T16:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/antraege-an-die-delegiertenkonferenz-1999\/"},"modified":"1999-09-01T12:00:00","modified_gmt":"1999-09-01T10:00:00","slug":"antraege-an-die-delegiertenkonferenz-1999","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/antraege-an-die-delegiertenkonferenz-1999\/","title":{"rendered":"Antr\u00e4ge an die Delegiertenkonferenz 1999"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 167, S. 74-76<\/p>\n<p>1. Antr\u00e4ge zu HU-internen Strukturen \/ Satzungsantr\u00e4ge<\/p>\n<p>(Vorbem. der Red.) Bekanntlich wurde auf der Delegiertenkonferenz 1997 eine Satzungskommission (Rudolf Ladwig, J\u00fcrgen Roth und J\u00fcrgen Seifert) zur Aufarbeitung der zahlreichen Satzungsantr\u00e4ge und weiterer Vorschl\u00e4ge zur Reform und Aktualisierung unserer Vereinssatzung gew\u00e4hlt. <br \/>Hierzu liegen nun verschiedene Entw\u00fcrfe vor, zum einen aus der Feder von Rudolf Ladwig (Antr\u00e4ge Nrn. 1&#150;12) sowie ein weiterer Vorschlag zur \u00c4nderung der Satzung in mehreren Punkten, der gemeinsam von J\u00fcrgen Roth und J\u00fcrgen Seifert formuliert wurde (Antrag 13). Beide Vorschlagssammlungen \u00fcberschneiden sich teilweise und sind von den jeweiligen Autoren getrennt zu verantworten. Da aus Zeitgr\u00fcnden eine inhaltliche Verbindung der verschiedenen Vorschl\u00e4ge leider nicht stattfinden konnte, werden sie hier als gesonderte Antr\u00e4ge abgedruckt. Zum Ende der Satzungsantr\u00e4ge wird erg\u00e4nzend das Kurzprotokoll des Verbandstages 1998 in Berlin wiedergegeben, der ebenfalls \u00fcber m\u00f6gliche Satzungs\u00e4nderungen beraten hatte.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 1: Ziele der HU (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a72 (Ziele des Vereins), Ziff. 1 soll lauten: (Es ist Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu f\u00f6rdern, welche&#8230;) &#132;die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religi\u00f6sen, philosophischen, wissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gew\u00e4hrleisten&#147;<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 2: Ziele der HU (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a72, Ziffer 4 wird wie folgt neu gefasst: &#132;der Entfaltung und Erziehung zu demokratisch-zivilgesellschaftlichem Verhalten und zu gegenseitiger Achtung dienen&#147;<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 3: Ziele der HU (Rudolf Ladwig)<br \/>zwischen den bisherigen Ziffern 4 und 5 des \u00a72 wird neu eingef\u00fcgt (die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend h\u00f6her numeriert): &#132;dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verh\u00e4ltnis dienen und Minderheiten vor Diskriminierung sch\u00fctzen.&#147;<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 4: Mitgliedschaft im Verein (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a76 (Die Mitgliedschaft im Verein) wird wie folgt neu gefasst:<br \/>1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>2. Juristische Personen k\u00f6nnen durch Beschlu\u00df des Vorstands nur als au\u00dferordentliche Mitglieder, d.h. ohne Stimmrecht und ohne W\u00e4hlbarkeit in Vereins\u00e4mter, aufgenommen werden.<br \/>3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschlu\u00df oder Aufl\u00f6sung. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er wird mit dem Zugang der Austrittserkl\u00e4rung beim Vorstand wirksam.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 5: Urabstimmung (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a78 (Urabstimmung) wird wie folgt neu gefasst:<br \/>1. Die Delegiertenkonferenz, der Vorstand, der Verbandstag und die Mitgliedschaft k\u00f6nnen Vorlagen und Beschl\u00fcsse zur Urabstimmung stellen. Antr\u00e4ge aus der Mitgliedschaft m\u00fcssen von wenigstens 10 Vereinsmitgliedern unterst\u00fctzt sein, um vereins\u00f6ffentlich gemacht zu werden. Die Vereinsmitglieder entscheiden in geheimer und schriftlicher Urabstimmung, wenn binnen 6 Monaten nach Ver\u00f6ffentlichung (Stichtag) das Anliegen von 75 Mitgliedern unterst\u00fctzt wurde.<br \/>2. Die f\u00fcr die Mitglieder erforderlichen Informationen \u00fcber den Inhalt der Abstimmungsvorlage und m\u00f6gliche Gegen\u00e4u\u00dferungen dazu sind von der Diskussionsredaktion alsbald zu ver\u00f6ffentlichen.<br \/>3. Bei der Urabstimmung ist der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen. Bei einem satzungs\u00e4ndernden Beschlu\u00df ist eine Mehrheit von 3\/4 der Abstimmenden erforderlich.<br \/>4. Die Urabstimmung wird unverz\u00fcglich vom Vorstand durchgef\u00fchrt und von der Wahlkommission \u00fcberwacht. Die Ergebnisse von Urabstimmungen sind den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 6: Wahl der Delegierten (Rudolf Ladwig)<br \/>(Anm. der Red.: entspr. Satzungsantrag Nr. 9 des BuVo zur DK 1997: Wahl der Delegierten)<br \/>\u00a711,1, Absatz 2 wird wie folgt gefa\u00dft: &#132;Liegt aus einem Wahlbezirk kein Wahlvorschlag vor, legt der Bundesvorstand diesen Wahlbezirk mit einem benachbarten Wahlbezirk zusammen.&#147; (Rest dieses Absatzes bleibt unver\u00e4ndert)<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 7: Vorstand (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a712 (Der Vorstand) wird wie folgt neu gefa\u00dft:<br \/>1. Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden und sechs bis zehn weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt die Delegiertenkonferenz. Ein Vorstandsmitglied ist mit der Funktion Schatzmeisterin\/Schatzmeister zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar zum Vorstand sind nur nat\u00fcrliche Personen, die auch Vereinsmitglieder sind.<br \/>2. Der Vorstand leitet die Gesch\u00e4fte des Vereins. Er kann f\u00fcr die Erledigung der laufenden Gesch\u00e4fte eine hauptamtliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bestellen. <br \/>3. Der Vorstand vertritt den Verein nach au\u00dfen.<br \/>4. Die\/der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich (\u00a726 BGB). Im Behinderungsfall \u00fcbertr\u00e4gt der Vorstand die Vertretungsbefugnis der\/des Vorsitzenden einem anderen Vorstandsmitglied.<br \/>5. Schriftlich und telefonisch k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse des Vorstands mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner <br \/>Mitglieder gefa\u00dft werden, sofern keines dieser Beschlu\u00dffassung au\u00dferhalb einer Vorstandssitzung widerspricht. Vorstandssitzungen k\u00f6nnen auch auf dem Wege <br \/>telefonischer Konferenzschaltungen veranstaltet werden.<br \/>6. Im \u00fcbrigen nimmt der Vorstand die Gesch\u00e4ftsverteilung unter seinen Mitgliedern f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode selbst vor. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>7. Sitzungen des Gesamtvorstandes sind zu protokollieren. Die Protokolle sind vereins\u00f6ffentlich zu publizieren. Entscheidungsprozesse sind transparent darzustellen.<br \/>8. Der Gesamtvorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, das trotz zweimaliger Mahnung mit mindestens zwei Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist. <br \/>Das ausgeschlossene Mitglied kann mit einer Frist von vier Wochen das Schiedsgericht gegen diesen Beschlu\u00df anrufen.<br \/>9. Der Gesamtvorstand kann ein Mitglied, wegen akuter Sch\u00e4digung des Vereins mit zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder, von der Aus\u00fcbung seiner Rechte und Pflichten mit sofortiger Wirkung entbinden. Wenn das Schiedsgericht dem Beschlu\u00df nicht binnen acht Wochen zustimmt, so ist die Suspendierung aufgehoben.<br \/>10. Der Gesamtvorstand entsendet eine\/n voll stimmberechtigte\/n Beisitzer\/in in den Vorstand des Bildungswerkes.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 8: Verbandstag (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a713 (Der Verbandstag) wird wie folgt neu gefa\u00dft:<br \/>1. &#8230;besteht aus allen anwesenden ordentlichen Mitgliedern, sowie Beiratsmitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist rede- und antragsberechtigt. Der Verbandstag wird in den Jahren ohne Delegiertenkonferenz vom Vorstand einberufen. Er kann jederzeit auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Ortsverbandsvorst\u00e4nde einberufen werden. <br \/>2. (Nr. 2 bleibt)<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 9: Beirat (Rudolf Ladwig)<br \/>(Anm. der Red.: entspricht Satzungsantrag Nr.12 von Rudolf Ladwig zur Delegiertenkonferenz 1997: Beirat)<br \/>\u00a714 (Der Beirat) wird wie folgt neu gefa\u00dft:<br \/>1. Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand in allen Sachfragen.<br \/>2. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die sich durch ihre wissenschaftliche T\u00e4tigkeit, durch ihr k\u00fcnstlerisches, publizistisches und politisches Wirken um die Ziele und Zwecke des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Sie werden von der Delegiertenkonferenz berufen.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 10: Schiedsgericht (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a715 neu (ersetzt \u00a715 und \u00a717; falls angenommen, werden \u00a718 bis 22 um die Ziffer Eins niedriger numeriert) lautet wie folgt:<br \/>Das Schiedsgericht<br \/>1. Das Schiedsgericht besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern. Mitglieder und Angestellte des Vorstandes sowie von Regionalvorst\u00e4nden sowie die Diskussionsredaktion und die Wahlkommission k\u00f6nnen nicht zugleich Mitglieder des Schiedsgerichts sein.<br \/>2. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden von der ordentlichen Delegiertenkonferenz gew\u00e4hlt. Zu ihrer Wahl hat jede\/jeder Delegierte zwei Stimmen. Stimmenh\u00e4ufung ist unzul\u00e4ssig. Gew\u00e4hlt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen.<br \/>3. Jedes Organ oder Mitglied des Vereins kann das Schiedsgericht anrufen, um Verst\u00f6\u00dfe gegen die satzungsm\u00e4\u00dfige Ordnung \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<br \/>4. Das Schiedsgericht kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstands oder der Delegiertenkonferenz aus dem Verein ausschlie\u00dfen, wenn es die Bestrebungen des Vereins in der \u00d6ffentlichkeit gr\u00f6blich gesch\u00e4digt hat. Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitglieds durch den Vorstand bedarf der Zustimmung des Schiedsgerichts.<br \/>5. Ebenso kann das Schiedsgericht auf Antrag des Vorstands oder der Delegiertenkonferenz ein Mitglied eines Amtes im Verein entheben, wenn es die Bestrebungen des Vereins verletzt oder das Ansehen oder den Bestand des Vereins gef\u00e4hrdet. Das Recht zur erneuten Kandidatur bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/>6. Das Schiedsgericht h\u00f6rt die Beteiligten an. Es pr\u00fcft die M\u00f6glichkeit einer g\u00fctlichen Einigung. Es fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse nicht-\u00f6ffentlich mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidungen sind den Beteiligten unverz\u00fcglich mitzuteilen und das Ergebnis in den Mitteilungen zu ver\u00f6ffentlichen. Es kann nur im Ausnahmefall durch einen einstimmigen Beschlu\u00df von einer Ver\u00f6ffentlichung absehen.<br \/>7. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endg\u00fcltig.<br \/>8. Um einer akuten Sch\u00e4digung des Vereins vorzubeugen, kann der Vorstand mit zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder ein Mitglied von der Aus\u00fcbung seiner Rechte und Pflichten als Amtstr\u00e4ger des Vereins mit sofortiger Wirkung vorl\u00e4ufig entbinden.<br \/>9. Mit der Suspendierung ist der Antrag auf Ausschlu\u00df oder Amtsenthebung verbunden. Stimmt das Schiedsgericht dem Antrag nicht binnen acht Wochen zu, so ist die Suspendierung aufgehoben.<br \/>10. Das Schiedsgericht erl\u00e4\u00dft eine Verfahrensordnung f\u00fcr Ausschl\u00fcsse, Amtsenthebungen und Suspendierungen. Sie ist den Mitgliedern des Vereins bekanntzugeben.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 11: Wahlkommission (Rudolf Ladwig)<br \/>(Anm. der Red.: entspricht Satzungsantrag Nr. 14 von R. Ladwig zur Delegiertenkonferenz 1997)<br \/>\u00a716 (Wahlkommission) wird wie folgt neu gefa\u00dft:<br \/>1. Die Wahlkommission besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie weiteren drei Ersatzmitgliedern. Sie \u00fcberwacht die Wahlen zur Delegiertenkonferenz und die Urabstimmungen. Mitglieder des Vorstandes, oder des Schiedsgerichtes k\u00f6nnen nicht gleichzeitig Mitglied der Wahlkommission sein.<br \/>2. Jedes Mitglied oder Gremium kann bei der Wahlkommission Wahlen oder Urabstimmungen mit einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Wahlkommission anfechten. Stimmt die Wahlkommission dem Begehren nicht zu, kann das Schiedsgericht angerufen werden.<br \/>3. Die Wahlkommission kann selbst Wahlen oder Urabstimmungen mit einer Frist von einer Woche nach Abschlu\u00df der Wahlen oder der Urabstimmung anfechten, wenn zwei Mitglieder der Wahlkommission dies verlangen. In solchem Fall wird die neue Wahl oder Urabstimmung von der Wahlkommission durchgef\u00fchrt.<br \/>4. Alles weitere regelt eine Wahlordnung, die von der Delegiertenkonferenz zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 12: Regionalverb\u00e4nde und Themengruppen (Rudolf Ladwig)<br \/>\u00a719, Ziffer 1 (bisher: Orts- und Landesverb\u00e4nde) wird wie folgt neu gefa\u00dft:<br \/>\u00a719 (neuer Titel:) Regionalverb\u00e4nde und Themengruppen<br \/>Die Regionalverb\u00e4nde (Orts- und Landesverb\u00e4nde, sowie l\u00e4nder\u00fcbergreifende Verb\u00e4nde) und Themengruppen f\u00f6rdern die Ziele der Humanistischen Union in ihrem regionalen bzw. inhaltlichen Wirkungsbereich auf eigene Initiative oder auf Anregung des Vorstands. Ihre Arbeit kann aufgrund nachpr\u00fcfbarer Belege auf Antrag beim Vorstand im Rahmen der Finanzbeschl\u00fcsse der Delegiertenkonferenz finanziell aus Vereinsmitteln unterst\u00fctzt werden. Daf\u00fcr mu\u00df dem Vorstand eine durch den Regionalverband oder die Mitglieder der Themengruppe legitimierte und verantwortliche Kontaktperson benannt werden.<br \/>\u00a719, Ziffer 7 (Orts- und Landesverb\u00e4nde) wird wie folgt neu <br \/>gefa\u00dft: Es k\u00f6nnen Regionalverb\u00e4nde gebildet werden. Aufgabe der Regionalverb\u00e4nde ist es, die Ziele der HU in der Region zu vertreten, bestehende Ortsverb\u00e4nde und Arbeitskreise zu unterst\u00fctzen und die Neugr\u00fcndung von Ortsverb\u00e4nden und Arbeitskreisen zu f\u00f6rdern. Zu einer Regionalversammlung kann ein bestehender Regionalvorstand oder Landesvorstand oder ein Ortsverband oder der Bundesvorstand einladen. Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 und 6 gelten entsprechend. Mindestens alle zwei Jahre ist eine Regionalversammlung durchzuf\u00fchren. Die Regionalversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren den Regionalvorstand. Sie ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber die ihr vorgelegten oder aus ihrer Mitte kommenden Antr\u00e4ge, insbesondere \u00fcber die vergangene und k\u00fcnftige T\u00e4tigkeit des Regionalvorstandes, die Entlastung des Regionalvorstandes und die Grunds\u00e4tze der Haushaltsplanung des Regionalverbandes. Sie w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen der Regionalverbandskasse, die mindestens alle zwei Jahre Bericht erstatten. Die Beschl\u00fcsse der Regionalversammlung werden protokolliert und von der Protokollf\u00fchrung unterzeichnet.<br \/>\u00a719, Ziffer 8 (Orts- und Landesverb\u00e4nde) wird wie folgt neu gefa\u00dft: Der Regionalvorstand regelt die laufenden Gesch\u00e4fte des Regionalverbandes. Seine Beschl\u00fcsse werden protokolliert und dem Bundesvorstand (Gesamtvorstand) unverz\u00fcglich mitgeteilt. Die Protokolle des Regionalvorstandes sind den Mitgliedern des Regionalverbandes zug\u00e4nglich zu machen. Mitglieder eines Regionalvorstandes k\u00f6nnen nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundesvorstandes oder des Schiedsgerichtes sein.<br \/>\u00a719, Ziffer 9 (Orts- und Landesverb\u00e4nde) wird wie folgt neu gefa\u00dft: Regionalverb\u00e4nde und Themengruppen sind aufgefordert und berechtigt, der Gesamtmitgliedschaft in geeigneter Weise \u00fcber ihre Arbeit zu berichten.<\/p>\n<p>Satzungsantrag Nr. 13: Satzungs\u00e4nderungen (J\u00fcrgen Roth, J\u00fcrgen Seifert)<\/p>\n<p>\u00a71 Abs.3 (Name, Eintragung, Sitz) <br \/>\u00a71 Abs.3 &#132;Er hat seinen Sitz in Berlin.&#147;<\/p>\n<p>\u00a72 (Ziele)<br \/>Ziffer 1 wird wie folgt ge\u00e4ndert: &#132;die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen und religi\u00f6sen, wissenschaftlichen, philosophischen sowie k\u00fcnstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung zu gew\u00e4hrleisten&#147;.<br \/>\u00a72 Ziffer 4 wird wie folgt gefa\u00dft: &#132;der Entfaltung und Erziehung zu demokratisch-zivilgesellschaftlichem Verhalten und gegenseitiger Achtung dienen.&#147;<br \/>\u00a72 Ziffer 5 (neu) folgende Ziffern verschieben sich um eine Nummer: &#132;dem friedlichen Zusammenleben der in der Bundesrepublik lebenden Menschen und dem Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung dienen.&#147;<\/p>\n<p>\u00a76 (Die Mitgliedschaft im Verein)<br \/>\u00a76 1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand. (Abs.2 der geltenden Satzung)<br \/>\u00a76 2. &#132;\u00dcber die Aufnahme juristischer Personen und deren Wahrnehmung von Mitgliedsrechten entscheidet der Vorstand. Ein mehrfaches Stimmrecht wird ausgeschlossen.&#147;<br \/>\u00a76 3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschlu\u00df oder Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>\u00a78 (Urabstimmung)<br \/>\u00a78 Absatz 1<br \/>Statt 10% soll es hei\u00dfen: 75 Mitglieder<br \/>\u00a78 (Urabstimmung) Absatz 3<br \/>Statt einem F\u00fcnftel soll es hei\u00dfen: 200 Mitglieder<br \/>\u00a713 (Der Verbandstag) <br \/>\u00a713 Absatz 1 <br \/>Satz 1 mu\u00df redaktionell auf \u00a719 abgestimmt werden (eine \u00c4nderung h\u00e4ngt von einer m\u00f6glichen \u00c4nderung des \u00a719 ab).<br \/>\u00a713 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen. Absatz 2 bleibt unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>\u00a715 (Das Schiedsgericht) <br \/>\u00a715 Absatz 3 &#132;Das Schiedsgericht h\u00f6rt die Beteiligten an. Es pr\u00fcft die M\u00f6glichkeit einer g\u00fctlichen Einigung.<br \/>Es fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse nicht-\u00f6ffentlich mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidungen sind den Beteiligten unverz\u00fcglich mitzuteilen und in den Mitteilungen zu ver\u00f6ffentlichen. Es kann durch ausdr\u00fccklichen Beschlu\u00df von einer Ver\u00f6ffentlichung absehen.&#147;<\/p>\n<p>\u00a719 (Orts- und Landesverb\u00e4nde)<br \/>(Vorschlag auf der Grundlage des Antrags von Tim Hering)<br \/>\u00a719 Neue \u00dcberschrift:<br \/>Orts, Regional- und Themengruppen<br \/>&#132;Die Orts-, Regional-, und Themengruppen f\u00f6rdern die Ziele der Humanistischen Union in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich auf eigene Initiative und auf Anregung des Vorstands&#147;.<br \/>\u00a719 In Absatz 7 und 8 werden die Regionalverb\u00e4nde an die Stelle der Landesverb\u00e4nde gesetzt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2639],"tags":[809],"autoren":[],"publikationen":[871],"class_list":["post-9967","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-delegiertenkonferenz","tag-verband-delegiertenkonferenz","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Antr\u00e4ge an die Delegiertenkonferenz 1999 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/antraege-an-die-delegiertenkonferenz-1999\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Antr\u00e4ge an die Delegiertenkonferenz 1999 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 167, S. 74-76 1. 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