{"id":873,"count":0,"description":"<h1>Wer sch\u00fctzt die Verfassung?<\/h1>\r\nJahr f\u00fcr Jahr legen der Bundesinnenminister und seine L\u00e4nderkollegen ihre Verfassungsschutzberichte vor. In ihnen wird der \u00d6ffentlichkeit dargelegt, welche \"Erkenntnisse\" die deutschen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u00fcber verfassungsfeindliche oder -widrige Bestrebungen von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern oder Organisationen gewonnen haben. Dieser Informationen bed\u00fcrfe es - so Bundesinnenminister Manfred Kanther im letzten Verfassungsschutzbericht vom August 1996 -, \"weil die Gegner unserer Verfassung nicht selten ihre wahren Ziele verschleiern, Scheinbekenntnisse zum Grundgesetz ablegen oder durch Umwertung von Verfassungsnormen, politischen und juristischen Begriffen vermeintlich als Verfechter demokratischer Prinzipien auftreten\". Die Botschaft ist eindeutig: Verfassungsfeindlich gesinnte B\u00fcrgerinnen oder B\u00fcrger gef\u00e4hrden unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Kernbestand sich aus den Grundrechten unserer Verfassung ergibt, und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder m\u00fcssen die so bedrohte Verfassung sch\u00fctzen. Der B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko, Vater Staat als Besch\u00fctzer.\r\n\r\nDas Gegenteil jedoch ist richtig. Keine der in den Verfassungsschutzberichten genannten Personen und Organisationen hat je ernsthaft unsere Verfassung bedroht. Und soweit sie tats\u00e4chlich eine potentielle Gefahr waren, ist sie nicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gebannt worden, sondern durch den Souver\u00e4n der Verfassung selbst, das Volk. Die terroristischen Organisationen, zum Beispiel die RAF, wurden nicht etwa wirksam durch Verfassungsschutzbeh\u00f6rden bek\u00e4mpft (schon gar nicht wurde irgendeine ihrer Aktionen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden verhindert), sondern sie fanden mit ihren Gewaltaktionen keinen Widerhall in der Bev\u00f6lkerung und verloren dadurch an Bedeutung. Die scheinbaren Anfangserfolge von NPD, DVU und den Republikanern wurden nicht von Verfassungsschutzbeamten gestoppt, sondern von m\u00fcndigen W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hlern, die ihre m\u00f6gliche Gef\u00e4hrlichkeit f\u00fcr Demokratie und Rechtsstaat erkannten und ihnen mit dem Stimmzettel eine Abfuhr erteilten, die sie in die Bedeutungslosigkeit zur\u00fcckfallen lie\u00df. Und die st\u00e4rkste Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die es je auf deutschem Boden gegeben hat, der Staatssicherheitsdienst der DDR mit \u00fcber 100000 hauptamtlichen Mitarbeitern, hat es nicht fertiggebracht, \"seine\" Verfassung gegen das Volk zu sch\u00fctzen. Der Schutz der Verfassung und ihrer Grundrechte ist Aufgabe der demokratisch und rechtsstaatlich engagierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger selbst, wie es erstmals im Mai 1990 elf B\u00fcrgerrechtsorganisationen aus der damaligen DDR und BRD in einem gemeinsamen Aufruf erkl\u00e4rt haben (dokumentiert in Heft 17 der Schriftenreihe der Humanistischen Union: \"Weg mit dem Verfassungsschutz, der (un)heimlichen Staatsgewalt\"). [...]\r\n\r\nEs geht nicht allein um zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte durch \u00f6ffentliche Institutionen; wir fragen auch nach dem aktuellen Stellenwert der \"Staatsziele\" des Grundgesetzes und stellen einige positive Entwicklungen zum Ausbau des demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates dar. Ist es symptomatisch, da\u00df neben b\u00fcrgerrechtlichen Aktionen (letzter Beitrag des Buches) in dieser Positivliste ausschlie\u00dflich gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel des Bundesverfassungsgerichts, des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte des Europarates und des Gerichtshofes der Europ\u00e4ischen Union, zu verzeichnen sind? Wie ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, da\u00df nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Kruzifix in Schulen und zum Tucholsky-Zitat von h\u00f6chsten staatlichen Repr\u00e4sentanten verfassungsfeindliche Kritik am obersten deutschen Gericht ge\u00fcbt und dazu aufgerufen wurde, seine Entscheidungen durch neue Gesetze in Bayern oder im Bund zu unterlaufen? Warum fehlt es an gesetzgeberischen Initiativen oder Verwaltungspraktiken, die den demokratischen Rechtsstaat ausbauen statt abbauen?\r\n\r\nAusgangspunkt f\u00fcr die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbed\u00fcrfnisse; Ausgangspunkt f\u00fcr den Grundrechte-Report sind Menschenw\u00fcrde, Grundrechte und Rechtsstaat. Denn: \"Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren\" (Benjamin Franklin, \"Verfassungsvater\" der USA). Dieses allj\u00e4hrlich als Kontrapunkt zu den offiziellen Verfassungsschutzberichten deutlich zu machen ist Aufgabe des Grundrechte-Reports. Themenvorschl\u00e4ge f\u00fcr die n\u00e4chste Ausgabe sind den Herausgebern willkommen.\r\n\r\n<i>Till M\u00fcller-Heidelberg\r\n(aus: Grundrechte-Report 1997)<\/i>\r\n\r\n<strong>Sie finden die b\u00fcrgerrechtliche Arbeit der Humanistischen Union und den Grundrechte-Report gut? Dann spenden Sie uns gerne! Damit erm\u00f6glichen Sie es uns, weiterhin den Grundrechte-Report mitherauszugeben. Klicken Sie daf\u00fcr bitte auf den unteren Link.<\/strong>\r\n\r\nhttps:\/\/www.humanistische-union.de\/unterstuetzen\/spenden-2\/","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/","name":"Grundrechte-Report","slug":"grundrechte-report","taxonomy":"publikationen","parent":0,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grundrechte-Report Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Grundrechte-Report Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wer sch\u00fctzt die Verfassung? 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[&#8230;] Es geht nicht allein um zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte durch \u00f6ffentliche Institutionen; wir fragen auch nach dem aktuellen Stellenwert der &#8222;Staatsziele&#8220; des Grundgesetzes und stellen einige positive Entwicklungen zum Ausbau des demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates dar. Ist es symptomatisch, da\u00df neben b\u00fcrgerrechtlichen Aktionen (letzter Beitrag des Buches) in dieser Positivliste ausschlie\u00dflich gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel des Bundesverfassungsgerichts, des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte des Europarates und des Gerichtshofes der Europ\u00e4ischen Union, zu verzeichnen sind? 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Und die st\u00e4rkste Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die es je auf deutschem Boden gegeben hat, der Staatssicherheitsdienst der DDR mit \u00fcber 100000 hauptamtlichen Mitarbeitern, hat es nicht fertiggebracht, &#8222;seine&#8220; Verfassung gegen das Volk zu sch\u00fctzen. Der Schutz der Verfassung und ihrer Grundrechte ist Aufgabe der demokratisch und rechtsstaatlich engagierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger selbst, wie es erstmals im Mai 1990 elf B\u00fcrgerrechtsorganisationen aus der damaligen DDR und BRD in einem gemeinsamen Aufruf erkl\u00e4rt haben (dokumentiert in Heft 17 der Schriftenreihe der Humanistischen Union: &#8222;Weg mit dem Verfassungsschutz, der (un)heimlichen Staatsgewalt&#8220;). [&#8230;] Es geht nicht allein um zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte durch \u00f6ffentliche Institutionen; wir fragen auch nach dem aktuellen Stellenwert der &#8222;Staatsziele&#8220; des Grundgesetzes und stellen einige positive Entwicklungen zum Ausbau des demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates dar. Ist es symptomatisch, da\u00df neben b\u00fcrgerrechtlichen Aktionen (letzter Beitrag des Buches) in dieser Positivliste ausschlie\u00dflich gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel des Bundesverfassungsgerichts, des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte des Europarates und des Gerichtshofes der Europ\u00e4ischen Union, zu verzeichnen sind? Wie ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, da\u00df nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Kruzifix in Schulen und zum Tucholsky-Zitat von h\u00f6chsten staatlichen Repr\u00e4sentanten verfassungsfeindliche Kritik am obersten deutschen Gericht ge\u00fcbt und dazu aufgerufen wurde, seine Entscheidungen durch neue Gesetze in Bayern oder im Bund zu unterlaufen? Warum fehlt es an gesetzgeberischen Initiativen oder Verwaltungspraktiken, die den demokratischen Rechtsstaat ausbauen statt abbauen? Ausgangspunkt f\u00fcr die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbed\u00fcrfnisse; Ausgangspunkt f\u00fcr den Grundrechte-Report sind Menschenw\u00fcrde, Grundrechte und Rechtsstaat. Denn: &#8222;Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren&#8220; (Benjamin Franklin, &#8222;Verfassungsvater&#8220; der USA). 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