{"id":14572,"date":"1991-08-01T13:47:00","date_gmt":"1991-08-01T11:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/der-fall-erna-wazinski-von-richterlichem-versagen-1\/"},"modified":"2020-08-03T07:52:45","modified_gmt":"2020-08-03T05:52:45","slug":"der-fall-erna-wazinski-von-richterlichem-versagen-1","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/1991\/der-fall-erna-wazinski-von-richterlichem-versagen-1\/","title":{"rendered":"Der Fall Erna Wazinski &#8211; Von richterlichem Versagen"},"content":{"rendered":"<p>Helmut Kramer<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 112 (Heft 4\/1991), S. 30-33<\/p>\n<p>Von der Festnahme der &#132;T\u00e4terin&#148; (Freitag, 20. Oktober 1944, 17.30 Uhr) und ihrer ersten polizeilichen Vernehmung (unterst\u00fctzt durch brutale Schl\u00e4ge) bis zur Verurteilung &#132;als Volkssch\u00e4dling&#148; zum Tode vergingen nicht einmal neunzehn Stunden. Am Samstag, 21. Oktober 1944, verk\u00fcndete in einem in der Braunschweiger Untersuchungshaftanstalt provisorisch als Verhandlungssaal hergerichteten Raum der Sondergerichtsvorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Walter Lerche, das Todesurteil. Die Hinrichtung erfolgte, nach Wochen qualvollen Wartens, am 23. November 1944 in Wolfenb\u00fcttel.<\/p>\n<p>Was hatte Erna Wazinski verbrochen? Laut Urteil des Sondergerichts hatte sie in der Nacht zum Sonntag, dem 15. Oktober 1944, gearbeitet &#151; in jenem R\u00fcstungsbetrieb, in den sie dienstverpflichtet war. In dieser Nacht ereignete sich der gr\u00f6\u00dfte Bombenangriff auf Braunschweig. Als Erna nach dem Bombenangriff nach Hause kam, fand sie die meisten H\u00e4user in der Langedammstra\u00dfe, darunter auch das Haus, in dem sie mit ihrer Mutter wohnte, bis auf den Grund abgebrannt vor. Von der Mutter fehlte zun\u00e4chst jede Spur. Am Tage darauf half Erna dem Sondergerichtsurteil zufolge Bewohnern des ebenfalls abgebrannten Nachbarhauses beim Bergen von Gegenst\u00e4nden. Dabei soll sie &#151; nach dem Sondergerichtsurteil &#151; einige fremde Kleidungs- und billige Schmuckst\u00fccke an sich genommen haben.<\/p>\n<p>Die knapp 19j\u00e4hrige Erna Wazinski war nur eines der 516 Opfer, die die Richter der nationalsozialistischen Justiz unter das Fallbeil der Hinrichtungsst\u00e4tte des Wolfenb\u00fctteler Gef\u00e4ngnisses brachten (die Hinrichtungsst\u00e4tte ist seit April 1990 als Gedenk- und Dokumentationsst\u00e4tte hergerichtet [1]. Auch gibt es unter den Hingerichteten viel prominentere Pers\u00f6nlichkeiten (etwa unter den hingerichteten franz\u00f6sischen und belgischen Widerstandsk\u00e4mpfern mehrere Professoren und Priester). Und doch l\u00e4\u00dft sich gerade am Beispiel des Todesurteils gegen Erna Wazinski und der Art der Aufarbeitung dieses Urteils nach 1945 viel Aussagekr\u00e4ftiges \u00fcber den Zustand unserer Justiz und Gesellschaft ableiten.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\">Bekenntnis zum Unrechts&shy;ge&shy;setz<\/h5>\n<p>Die Verh\u00e4ngung der Todesstrafe wegen einer Bagatelle, wie sie Erna Wazinski vorgeworfen wurde, ist so grausam und menschenrechtswidrig, da\u00df man annehmen sollte, nach dem Ende des NS-Terrorregimes sei das Urteil schleunigst ersatzlos aufgehoben worden. Die Vermutung t\u00e4uscht. In den Nachkriegsjahrzehnten wehrte sich die Braunschweiger Justiz hartn\u00e4ckig gegen jeden Versuch, die Verurteilte zu rehabilitieren und das Versagen der Juristen von 1944 festzustellen. Eine &#132;Umwandlung&#148; der (vollstreckten) Todesstrafe in neun Monate Gef\u00e4ngnis war das \u00e4u\u00dferste Zugest\u00e4ndnis des Landgerichts Braunschweig. In einem Beschlu\u00df des Landgerichts vom 7. Oktober 1965 wurde sogar festgestellt, da\u00df die Hitlersche &#132;Volkssch\u00e4dlingsverordnung&#148; von 1939 nicht als &#132;schlechthin unverbindlich, weil unsittliches&#148; Gesetzesrecht angesehen werden k\u00f6nne. Die Verordnung sei lediglich darauf gerichtet gewesen, dem &#132;durch Kriegswirren&#148; besonders gef\u00e4hrdeten Eigentum Schutz zu verleihen. Hierzu erw\u00e4hnte das Landgericht als vorbildlich, da\u00df auch w\u00e4hrend des Vietnam-Krieges mit Billigung der USA f\u00fcr Reisdiebst\u00e4hle die Todesstrafe eingef\u00fchrt sei. Das war gewisserma\u00dfen ein zweites Todesurteil f\u00fcr Erna Wazinski und eine Ehrenerkl\u00e4rung f\u00fcr die Richter des Sondergerichts.<\/p>\n<p>Dementsprechend waren auch Strafanzeigen gegen die Richter des Sondergerichts und die beteiligten Staatsanw\u00e4lte erfolglos. Schlimmer noch: diejenigen, die &#132;den Dolch unter der Richterrobe verborgen&#148; gehalten hatten (Worte des N\u00fcrnberger Juristenurteils) waren zum Teil nach 1945 wieder in der Braunschweiger Justiz t\u00e4tig. Der als besonders &#132;scharfer&#148; Richter geltende Sondergerichtsvorsitzende, Dr. Walter Lerche, stieg sogar zum Oberlandeskirchenrat und damit in einen der h\u00f6chsten Posten auf, die die Landeskirche n\u00e4chst dem Amt des Landesbischofs zu vergeben hatte.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\">Chance zur Selbst&shy;rei&shy;ni&shy;gung der Justiz<\/h5>\n<p>Im Jahre 1991, mehr als 46 Jahre nach dem Justizverbrechen von 1944, hat sich der Justiz eine neue Chance geboten, sich von dem Unrecht zu distanzieren. Nachdem gewerkschaftlich organisierte Richter den Fall bereits 1980 der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt hatten[2], nahm sich 1989 ein junger Rundfunkredakteur des Falles an. Ihm gelang es, mehrere Zeitzeugen aufzufinden. Im Zusammenhang mit einer ersten Ausstrahlung seines H\u00f6rfunk-Features[3] meldete sich schlie\u00dflich ein weiterer Zeuge, der bei der angeblichen &#132;Tat&#148; und auch bei der Festnahme von Erna Wazinski anwesend war. Nach seiner verl\u00e4\u00dflichen Schilderung hat Erna Wazinski &#151; mit seiner Hilfe &#151; in den Tr\u00fcmmern lediglich Sachen geborgen, von denen sie vermutete, da\u00df sie ihrer Mutter geh\u00f6rten. Auch wurde das polizeiliche Gest\u00e4ndnis Ernas offensichtlich durch Ohrfeigen oder Faustschl\u00e4ge erzwungen.<\/p>\n<p>Durch die aufsehenerregende Rundfunksendung war die wichtige Zeugenaussage offenkundig. Nun h\u00e4tten die Braunschweiger Justizbeh\u00f6rden t\u00e4tig werden m\u00fcssen. Doch nichts geschah. Ich habe mich deshalb f\u00fcr verpflichtet angesehen, von mir aus ein Wiederaufnahmeverfahren anzuregen. Inzwischen, mit Beschlu\u00df vom 19. M\u00e4rz 1991, hat das Landgericht Braunschweig das Todesurteil von 1944 aufgehoben und Erna Wazinski wegen der ver\u00e4nderten Beweislage freigesprochen.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\">Vergan&shy;gen&shy;heits&shy;ent&shy;sor&shy;gung anstelle Selbst&shy;kritik<\/h5>\n<p>Manche werden sich fragen: Was soll ein Verfahren, das das Opfer doch nicht mehr zum Leben erwecken kann? In der Tat macht es wenig Sinn, 47 Jahre danach festzustellen, ob jemand einen Koffer mit wenig wertvollen Sachen entwendet oder nur verwechselt hat. Ungleich bedeutsamer ist die Frage: Ist damals, im Jahre 1944, nicht wirklich ein verbrechen begangen worden, ver\u00fcbt allerdings nicht von einem 19j\u00e4hrigen M\u00e4dchen, sondern von den Volljuristen des Sondergerichts? Haben jene Richter &#151; ob sie es nun mit einem kleinen Diebstahl zu tun hatten oder nicht &#151; nicht Rechtsbeugung und Mord begangen? Und war ein solches Urteil nicht von vornherein nichtig? All diesen Fragen, \u00fcberhaupt jedweder Kritik an dem Sondergerichtsurteil, sind die Richter des Landgerichts geflissentlich aus dem Wege gegangen. H\u00e4tten die Richter diese Fragen gestellt und dahin beantwortet, da\u00df ihre Vorg\u00e4nger von 1944 dem Unrecht und nicht dem Recht dienten, h\u00e4tte dies eine ganz andere Rehabilitierung des Opfers bedeutet als der jetzt ergangene Freispruch lediglich wegen ver\u00e4nderter Tatsachengrundlage, nicht aufgrund revidierter Rechtsauffassung. Mit einer Feststellung der Nichtigkeit des Todesurteils von 1944 und der von den NS-Richtern begangenen Rechtsbeugung h\u00e4tte das Landgericht sich zugleich zu der Selbstbesinnung und Selbstreinigung der Justiz bekannt, die seit Jahrzehnten \u00fcberf\u00e4llig ist.[4]<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\">Richter in eigener Sache<\/h5>\n<p>Der Unmut der Richter angesichts der Zumutung, sich mit der NS-Justiz befassen zu m\u00fcssen, zeigte sich schon im Vorfeld der Entscheidung. Vor allem mit der Begr\u00fcndung, da\u00df (au\u00dfer der sich v\u00f6llig passiv verhaltenden Staatsanwaltschaft) nur ein Verteidiger durch Rechtsmittelung auf eine \u00dcberpr\u00fcfung der bevorstehenden Entscheidung hinwirken k\u00f6nne, hatte ich die Beiordnung einer Verteidigerin beantragt. Trotz der schwierigen Rechtslage verneinte die Strafkammer aber zun\u00e4chst jedes Bed\u00fcrfnis f\u00fcr die Mitwirkung eines Rechtsanwalts. Damit wollten die Richter eine \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Entscheidung in einer weiteren Instanz verhindern. Das Landgericht verkannte die Verfahrenslage so gr\u00fcndlich, da\u00df sich schlie\u00dflich der Generalstaatsanwalt einschalten mu\u00dfte. In dem Bestreben, den Fall m\u00f6glichst ger\u00e4uschlos und ungest\u00f6rt zu erledigen, verlegte sich die Kammer nun auf eine ungew\u00f6hnliche Verteidigerauswahl: gemeldet hatte sich (\u00fcberdies unter Verzicht auf Geb\u00fchren) meine Ehefrau (in ihrer Funktion als Rechtsanw\u00e4ltin), die seit Jahren sowohl mit dem Fall Erna Wazinski als auch mit den Problemen der NS-Sondergerichtsbarkeit vertraut ist. Das Landgericht lehnte sie wegen &#132;Befangenheit&#148; mit der Begr\u00fcndung ab, sie habe sich &#132;schon zu lange mit der Sache befa\u00dft&#148;. Bei dem stattdessen bestellten Rechtsanwalt bestand diese Gefahr in der Tat nicht. Er hatte sich bislang weder mit dem Fall Erna Wazinski noch \u00fcberhaupt mit der NS-Justiz besch\u00e4ftigt. Sein Engagement beschr\u00e4nkte sich darauf, genau den Antrag zu stellen, der den Richtern in das Konzept pa\u00dfte. Er erkl\u00e4rte, ihm sei an einer Nichtigerkl\u00e4rung des sondergerichtlichen Urteils nicht gelegen.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\">Zweierlei Ma&szlig; &#151; Richter als Verteidiger von NS-Juristen<\/h5>\n<p>Der &#151; bei einem Verteidiger ohnehin absurde &#151; Befangenheitsvorwurf mu\u00df an die Richter der Strafkammer zur\u00fcckgegeben werden: \u00e4hnlich wie der Sondergerichtsvorsitzende Dr. Walter Lerche nimmt der Vorsitzende der heutigen Strafkammer, Gerhard Eckels, eine hohe Funktion in der Landeskirche wahr: er ist Pr\u00e4sident der Landessynode der Kirche. Als Richter hatte er nun insoweit in eigener Sache zu entscheiden, als die Kirche und mit ihr die Landessynode mit der Abwehr der Antr\u00e4ge kritischer Christen befa\u00dft sind, die Kirche m\u00f6ge sich von dem einst von ihr so gepriesenen Sondergerichtsvorsitzenden und Oberlandeskirchenrat Lerche distanzieren. Hierzu kann sich die Kirchenleitung aber nicht \u00fcberwinden.[5] Die Feststellung, da\u00df dem Sondergericht im Jahre 1944 nicht blo\u00df ein (verzeihlicher) Irrtum unterlaufen war, sondern da\u00df es unter Leitung von Dr. Lerche ein m\u00f6rderisches Terrorurteil gef\u00e4llt hatte, h\u00e4tte den Vorw\u00fcrfen gegen Dr. Lerche Auftrieb gegeben. Hier liegt wohl die Erkl\u00e4rung daf\u00fcr, da\u00df die Strafkammer jedwedes Unwerturteil \u00fcber das Sondergericht vermeiden wollte.<\/p>\n<p>Das Sondergericht Braunschweig hat unter dem Vorsitz von Dr. Lerche mindestens f\u00fcnfzehn weitere Todesurteile gef\u00e4llt, \u00fcberwiegend wegen l\u00e4cherlich geringf\u00fcgiger Diebst\u00e4hle, begangen meist aus Not, zum Beispiel von halbverhungerten franz\u00f6sischen und italienischen Zwangsarbeitern.[6] In ihrem im landeskirchlichen Amtsblatt von 1962 abgedruckten Nachruf auf Dr. Lerche gedachte die Braunschweiger Kirchenregierung ihrem treuen Mitarbeiter &#132;in Dankbarkeit und herzlicher Verehrung&#148;, und es hie\u00df darin: &#132;Das Gedenken an Oberlandeskirchenrat Dr. jur. Lerche wird uns allen ein gesegnetes bleiben.&#148;<\/p>\n<p>Es handelt sich nur scheinbar um Vorg\u00e4nge, mit denen wir nichts mehr zu tun haben. Es geht vielmehr auch um die Justiz von heute, um die Frage, mit welchem juristischen Handwerkszeug und mit welchem Verfassungsverst\u00e4ndnis Richter ihr Amt versehen. Deshalb sind Entscheidungen, wie die des Landgerichts Braunschweig vom 20. M\u00e4rz 1991 im Fall Erna Wazinski auch innerhalb der Richterschaft nicht unumstritten. Gerade unter den j\u00fcngeren Juristen gibt es viele, die die Frage nach den Ursachen f\u00fcr das Versagen der Richter im Dritten Reich zu kritischer Selbstpr\u00fcfung gebracht hat. Die in der Gewerkschaft \u00d6TV organisierten Richter und Staatsanw\u00e4lte haben bei der Deutschen Richterakademie regelm\u00e4\u00dfige Fortbildungstagungen zur NS-Justiz durchgesetzt. Diese vom nieders\u00e4chsischen Justizministerium ausgerichteten Tagungen sind st\u00e4ndig ausgebucht.[7]<\/p>\n<p>Die Akte Erna Wazinski haben die Richter des Landgerichts Braunschweig mit ihrem trickreichen Vorgehen wieder schlie\u00dfen k\u00f6nnen. Die Aufgabe der Bew\u00e4ltigung der Justizvergangenheit kann damit noch l\u00e4ngst nicht zu den Akten gelegt werden.<\/p>\n<p><i>1 Vgl. Nds. Justizministerium (Hg.) Nationalsozialistische Justiz und Todesstrafe, Braunschweig.<\/i><\/p>\n<p><i>2 Vgl. Helmut Kramer (Hg.) Braunschweig unterm Hakenkreuz, Braunschweig 1981, S. 32 ff, 40 ff.<\/i><\/p>\n<p><i>3 H\u00f6rfunk-Feature &#132;Der Fall Erna Wazinski&#148;, NDR III, 19.10.1989.<\/i><\/p>\n<p><i>4 Zu den Schwierigkeiten einer Distanzierung vom Volksgerichtshof des &#132;Dritten Reiches&#148; vgl. u.a. Ingo M\u00fcller, Demokratie und Recht 1985, S. 153 ff, Denzel, Kritische Justiz 1991, S. 31 ff.<\/i><\/p>\n<p><i>5 Inzwischen &#151; nach elfj\u00e4hriger Diskussion des Falles Dr. Lerche &#151; hat die Braunschweiger Kirchregierung in einer amtlichen Erk\u00e4rung das durch Dr. Lerche gef\u00e4llte Todesurteil &#132;zur Kenntnis genommen&#148; und eine Kommission mit dem Auftrag einberufen, die unmittelbare Nachkriegsgeschichte der Landeskirche und die Rolle des Dr. Lerche zu untersuchen.<\/i><\/p>\n<p><i>6 Vgl. &#132;Kirche von unten&#148;, Heft 51 (Februar 1991), S. 37 ff. &#151; Landgerichtsdirektor a. D. \/ Oberlandeskirchenrat Dr. Lerche war auch 2. Pr\u00e4sident der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.<\/i><\/p>\n<p><i>7 In seinem auf der Basis der Koalitionsvereinbarung der nieders\u00e4chsischen Regierungskoalition erarbeiteten Arbeitsprogramm vom Juni 1990 hat das Nds. Justizministerium sich zur Aufgabe gemacht, die notwenige Forschung und Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Rolle der NS-Justiz in Niedersachsen zu f\u00f6rdern. Inzwischen ist mir ein entsprechender (hauptamtlicher) Arbeitsauftrag erteilt worden.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2616,2645],"tags":[],"autoren":[],"class_list":["post-14572","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-2616","category-fritz-bauer-preis"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Fall Erna Wazinski - Von richterlichem Versagen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/1991\/der-fall-erna-wazinski-von-richterlichem-versagen-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der Fall Erna Wazinski - Von richterlichem Versagen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Helmut Kramer Aus: vorg\u00e4nge Nr. 112 (Heft 4\/1991), S. 30-33 Von der Festnahme der &#132;T\u00e4terin&#148; (Freitag, 20. 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