{"id":14923,"date":"2020-08-30T10:24:08","date_gmt":"2020-08-30T08:24:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/kontrolle\/"},"modified":"2020-08-30T10:24:08","modified_gmt":"2020-08-30T08:24:08","slug":"kontrolle","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/kontrolle\/","title":{"rendered":"Die (un)heimliche Staatsgewalt"},"content":{"rendered":"<h5><span id=\"memorandum-zur-reform-des-verfassungsschutzes\">Memorandum zur Reform des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes<\/span><\/h5>\n<div>\n<h1><span id=\"v-kontrolle\">V. Kontrolle<\/span><\/h1>\n<\/div>\n<p>Die Arbeit des Verfassungsschutzes vollzieht sich, wie immer wieder betont wird, &#132;notwendig im Geheimen&#8220; (1). Seine Arbeitsweisen, sein Vorgehen, der Schutz seiner Informanten und die R\u00fccksicht auf die Zusammenarbeit mit befreundeten Nachrichtendiensten verlangen nach Ansicht der Gerichte &#132;strengste Diskretion&#8220; (2). Demzufolge sollen die bei der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes anfallenden, schriftlichen Vorg\u00e4nge als &#132;ihrem Wesen nach geheimhaltungsbed\u00fcrftig&#8220; anzusehen sein, mit der Folge, da\u00df der Betroffene kein Recht zur Einsicht, in die \u00fcber ihn neben der Personalakte gef\u00fchrten besonderen &#132;Sicherheitsakten&#8220; hat und im Verwaltungsproze\u00df kein Vorlegungsanspruch besteht (3).<\/p>\n<p>Man wird annehmen d\u00fcrfen, da\u00df aus der Sicht der Geheimdienstakteure ihre Arbeit vermutlich (noch) weniger effektiv sein w\u00fcrde, wenn sie ihrer T\u00e4tigkeit nicht weitestgehend &#132;verdeckt&#8220; nachgehen d\u00fcrften; das gilt vor allem f\u00fcr die Nachrichtenbeschaffung vor Ort: das Observieren, Belauschen, Fotografieren, kurz das Kundschaften, wie es &#8211; mit gewandelten technischen Mitteln &#8211; seit biblischen Zeiten bei den Geheimdiensten \u00fcblich ist (4). Je heimlicher staatliche Gewalt ausge\u00fcbt wird, desto dringender wird die Notwendigkeit, wirksame Kontrolle \u00fcber sie auszu\u00fcben. Die Kontrolle mu\u00df sicherstellen, da\u00df<\/p>\n<ul>\n<li>die Nachrichtendienste sich nicht gegen\u00fcber den politisch Verantwortlichen verselbst\u00e4ndigen, <\/li>\n<li>die Befugnisse nur in dem pr\u00e4zise umschriebenen gesetzlichen Rahmen ausge\u00fcbt werden, <\/li>\n<li>die Rechte, vor allem die Grundrechte der B\u00fcrger gewahrt werden und <\/li>\n<li>die in den Geheimdiensten T\u00e4tigen gegebenenfalls f\u00fcr ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Entgegen st\u00e4ndig wiederholten, um &#132;Vertrauen&#8220; werbenden, beruhigenden Aussagen von Politikern (5) ist eine wirksame Kontrolle \u00fcber die Nachrichtendienste derzeit nicht gew\u00e4hrleistet. Zu den Formen der Kontrolle ist im einzelnen folgendes zu sagen:<\/p>\n<h5><span id=\"parlamentarische-kontrolle\">Parla&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sche Kontrolle<\/span><\/h5>\n<p>Nach z\u00e4hem und hinhaltendem Widerstand der Dienste wie der Innenminister wurde seit 1978 im Bund (6)\u00a0und in der Mehrzahl der Bundesl\u00e4nder (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Baden-W\u00fcrttemberg, Rheinland-Pfalz, demn\u00e4chst Nordrhein-Westfalen) die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste gesetzlich verankert. Die Tatsache, da\u00df alle Beteiligten &#8211; die Parteien, die Minister, die Dienste &#8211; inzwischen ihren Frieden mit dieser besonderen Form der Kontrolle geschlossen haben (7), weist jedoch offenbar darauf hin, da\u00df die von Fachleuten seit langem ge\u00e4u\u00dferte Vermutung zutrifft: die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist wirkungslos, jedenfalls in der jetzt vorgesehenen Form. Kein parlamentarisches Gremium hat die zahlreichen Verfassungsschutzskandale und die dabei deutlich gewordenen Verfassungsverst\u00f6\u00dfe verhindert. Eine wirksame Kontrolle der geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten wird vorget\u00e4uscht, w\u00e4hrend in Wirklichkeit die Parlamente in ihrer Gesamtheit der Notwendigkeit enthoben sind, die Regierung hinsichtlich der Nachrichtendienste zu kontrollieren (8).<\/p>\n<p>Einige wenige hochgestellte (9) Mandatstr\u00e4ger, die zudem zur Geheimhaltung verpflichtet sind, werden als Parlamentarische Kontrollkommission in die Pflicht genommen. Ihre Funktion ist nicht, die Dienste zu kontrollieren, sondern sie gegen Kontrolle abzuschirmen. So war es fr\u00fcher bereits bei dem &#132;Parlamentarischen Vertrauensm\u00e4nnergremium&#8220; (schon der Name spricht f\u00fcr sich), und daran hat sich auch heute nichts ge\u00e4ndert (10). Die mit Fragen des Verfassungsschutzes befa\u00dften Mitglieder des Parlaments &#8211; auch die Vertreter der jeweiligen Opposition &#8211; sind abh\u00e4ngig von der Bereitschaft des jeweiligen Ressortministers, Informationen von sich zu geben: &#132;Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung der Bundesregierung bestimmt&#8220; ( \u00a7 2 Absatz 2 des Gesetzes \u00fcber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit des Bundes) oder auf Deutsch: Die Bundesregierung bestimmt, was die Kontrollkommission erf\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Die Kontrollkommission kann durch gezielte Informationspolitik eingebunden werden in die Welt- und Feindbilder der Nachrichtendienste, zumal die Mitglieder durch ihre Verschwiegenheitspflicht daran gehindert sind, das, was sie in der Kommission erfahren haben, innerhalb oder au\u00dferhalb des Parlaments zu er\u00f6rtern. Die Klausel des Kontrollgesetzes ( \u00a7 1 Absatz 2), die Rechte des Bundestags und seiner Aussch\u00fcsse blieben unber\u00fchrt, tr\u00fcgt. So lehnte es der nieders\u00e4chsische Innenminister <i>M\u00f6cklinghoff<\/i> ab, im Innenausschu\u00df des Landtages Fragen im Zusammenhang mit dem V-Mann Lepzien zu beantworten: Er k\u00f6nne nicht im Innenausschu\u00df, sondern nur vor der parlamentarischen Kontrollkommission eine Antwort geben. Der Ausschu\u00dfvorsitzende <i>Walter Remmers<\/i> (CDU) forderte die Mitglieder des Innenausschusses auf, der Kontrollkommission Vertrauen entgegenzubringen; wer ihr nicht angeh\u00f6re, m\u00fcsse sich deswegen in der \u00d6ffentlichkeit mit Erkl\u00e4rungen zur\u00fcckhalten (11).<\/p>\n<p>Auch eine Budgetkontrolle der Nachrichtendienste findet faktisch nicht statt. W\u00e4hrend in einigen Haushaltspl\u00e4nen die Mittel f\u00fcr den Verfassungsschutz \u00fcberhaupt nicht gesondert ausgewiesen werden (1)2, finden sich in anderen (13) jeweils Pauschalans\u00e4tze, die den Grunds\u00e4tzen der Haushaltsklarheit und der Einzelveranschlagung der Mittel Hohn sprechen. Die Wirtschaftspl\u00e4ne der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden einschlie\u00dflich der Stellenpl\u00e4ne werden nicht dem Parlament als Ganzem, sondern nur einzelnen Mitgliedern (etwa des Haushaltsausschusses) zug\u00e4nglich gemacht. Es mag zweifelhaft sein, ob unter den gegenw\u00e4rtigen Bedingungen des Parlamentarismus eine ausreichende und wirksame parlamentarische Kontrolle \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist. Sicher d\u00fcrfte jedenfalls sein, da\u00df eine effektive Kontrolle bei der Verabschiedung der Kontrollgesetze seit 1978 nicht gewollt war und mit den geltenden gesetzlichen Regelungen auch nicht erreicht werden kann (14).<\/p>\n<p>In drei Punkten sollte jedoch eine Verbesserung der gegenw\u00e4rtigen Rechtslage wenigstens versucht werden:<\/p>\n<p>&#149; Die Er\u00f6rterung von Problemen der Nachrichtendienste mu\u00df in das Parlament zur\u00fcckverlagert werden, um eine \u00f6ffentliche Diskussion zu erm\u00f6glichen. Die Mitglieder der <i>Parlamentarischen Kontrollkommission<\/i> m\u00fcssen das Recht erhalten, alle Angelegenheiten der Nachrichtendienste allgemeinpolitischer Art im Plenum des Parlaments und in seinen Aussch\u00fcssen anzusprechen, sofern der Schutz des Nachrichtenzugangs gewahrt bleibt.<\/p>\n<p>\u00b7 Die f\u00fcr die Nachrichtendienste bereitzustellenden \u00f6ffentlichen Mittel m\u00fcssen in den Haushaltspl\u00e4nen von Bund und L\u00e4ndern detailliert und wahrheitsgetreu ausgewiesen werden. Es geht nicht an, da\u00df die \u00d6ffentlichkeit sich aus in Ostberlin erscheinenden Publikationen <i>(Charisius\/Madet; Nicht l\u00e4nger geheim, 3. Aufl. 1978)<\/i> besser unterrichten kann als aus amtlichen Quellen.<\/p>\n<p>\u00b7 Mitarbeiter der Nachrichtendienste m\u00fcssen das Recht erhalten, sich sanktionslos an Parlamentarier zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, da\u00df in ihrem T\u00e4tigkeitsbereich der Rahmen des geltenden Rechts \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>Solange Nachrichtendienstbeauftragte nicht bestellt sind (dazu unten im Text), m\u00fcssen die Parlamentarischen Kontrollkommissionen mindestens folgende Rechte haben: Uneingeschr\u00e4nkte Akteneinsicht, Zeugenvernehmung, Unterrichtung \u00fcber Weitergabe von Verfassungsschutzinformationen an au\u00dferstaatliche Stellen.<\/p>\n<h5><span id=\"verwaltungsinterne-kontrolle\"><span lang=\"DE\">Verwal&shy;tungs&shy;in&shy;terne Kontrolle<\/span><\/span><\/h5>\n<p>Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind organisatorisch entweder Teil der lnnenministerien (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (15) oder den Innenministern\/-senatoren nachgeordnete selbst\u00e4ndige \u00c4mter (Bund und \u00fcbrige L\u00e4nder). Form, Ausma\u00df und Inhalt der politischen und der administrativen Steuerung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden entziehen sich nahezu volllst\u00e4ndig der Beurteilung von au\u00dfen. Dies betrifft etwa Personalauswahl und -einsatz, Organisation, Mittelzuweisung und Kontrolle der Mittelbewirtschaftung, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Berichtspflichten, Zustimmungsvorbehalte, Weisungsrechte etc. (16). Gelegentlich &#8211; etwa im <i>Fall Traube <\/i>&#8211; bekannt gewordene Pannen lassen den Schlu\u00df zu, da\u00df die Dienste dazu neigen, den Informationsflu\u00df nach oben (zum Minister) d\u00fcnn zu halten, sei es um etwaigen Interventionen bei Einzelf\u00e4llen vorzubeugen, sei es, um den Minister von anr\u00fcchigen F\u00e4llen zu entlasten. M\u00f6glicherweise kann die im Kapitel III &#132;Befugnisse&#8220; geforderte Einschaltung des Ministers bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel auch eine st\u00e4rkere politisch-administrative Kontrolle der Dienste erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist auch in diesem Bereich mehr Offenheit zu verlangen. So sollten die bestehenden allgemeinen Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes &#8211; etwa \u00fcber die Anwerbung und F\u00fchrung von V-Leuten oder \u00fcber die Kooperation mit den &#132;befreundeten Diensten&#8220; &#8211; ver\u00f6ffentlicht werden. Es ist nicht einsichtig, warum etwa die Richtlinien f\u00fcr die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinien) vom 18. 9. 1970 in der Fassung vom 23. 7. 1973 amtlich geheimgehalten werden m\u00fcssen (17). Die Furcht vor Geheimdiensten und die Sorge vor dem Mi\u00dfbrauch der Befugnisse, von allen Politikern immer wieder als unberechtigt und unverst\u00e4ndlich bezeichnet, beruht zu einem gro\u00dfen Teil auf der Unkenntnis der Praxis und der bestehenden Vorschriften. Mit der Angst der Menschen darf nicht Politik gemacht werden. Nur Offenheit, das hei\u00dft, \u00d6ffentlichkeit kann der Angst entgegenwirken.<\/p>\n<h5><span id=\"kontrolle-durch-nachrichtendienstbeauftragte\"><span lang=\"DE\">Kontrolle durch Nachrich&shy;ten&shy;dienst&shy;be&shy;auf&shy;tragte<\/span><\/span><\/h5>\n<p>Die Geheimt\u00e4tigkeit der Nachrichtendienste bedarf eines unabh\u00e4ngigen, sachkundigen und wirksamen Korrektivs. Die positiven Erfahrungen mit der Institution des Datenschutzbeauftragten lassen es als angezeigt erscheinen, eine solche Institution auch f\u00fcr den Bereich der Nachrichtendienste zu fordern. Sie sollte bei Bund und L\u00e4ndern den Auftrag erhalten, zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorschriften (18) eingehalten werden (19). Sie mu\u00df zugleich die fachkundige Kontrolle der &#132;Dienste&#8220; (20) gew\u00e4hrleisten, Ansprechstelle f\u00fcr die &#8211; wirklich oder vermeintlich &#8211; betroffenen B\u00fcrger sein und das Vertrauen der in den Diensten Besch\u00e4ftigten genie\u00dfen. Ein solcher Nachrichtendienst-Beauftragter mu\u00df volle pers\u00f6nliche und dienstliche Unabh\u00e4ngigkeit besitzen; er darf nicht lediglich Instrument der jeweiligen politischen Mehrheit sein.<\/p>\n<p>Daher wird vorgeschlagen, jeweils zwei Beauftragte von den Parlamenten bestellen zu lassen. Dabei steht den im Parlament vertretenen Fraktionen nach dem H\u00f6chstzahlverfahren (d&#8217;Hondt) das Vorschlagsrecht f\u00fcr je einen Beauftragten zu. Die beiden Beauftragten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet; jedem von ihnen stehen die vollen Rechte des Nachrichtendienstbeauftragen zu; der Vorsitz alterniert im j\u00e4hrlichen Wechsel. Der Nachrichtendienstbeauftragte hat das Recht auf Zutritt zu den Dienstr\u00e4umen der Nachrichtendienste, ihm ist Einsicht in alle Akten zu gew\u00e4hren und vollst\u00e4ndige Auskunft zu erteilen. Er unterst\u00fctzt die Verfassungsorgane, vor allem das Parlament in den Angelegenheiten der Nachrichtendienste. Er beanstandet Rechtsverst\u00f6\u00dfe gegen\u00fcber den zust\u00e4ndigen obersten Beh\u00f6rden und verbindet mit der Beanstandung Vorschl\u00e4ge zur Verbesserung.<\/p>\n<p>Jedermann, also auch die Mitarbeiter der Nachrichtendienste, kann sich an den Beauftragten wenden. Dieser ist verpflichtet, allen Beschwerden nachzugehen und die beschwerdef\u00fchrenden B\u00fcrger in geeigneter Form \u00fcber das Ergebnis seiner Nachforschungen zu unterrichten. Angesichts der sorgf\u00e4ltigen Geheimhaltung in nachrichtendienstlichen Angelegenheiten wird bei Rechtsverletzungen, von denen die Nachrichtendienstbeauftragten Kenntnis erhalten, h\u00e4ufig kein Kl\u00e4ger vorhanden sein. Es sollte erwogen werden, den Nachrichtendienstbeauftragten in gravierenden F\u00e4llen das Recht zu geben, ein objektives gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit ingangzusetzen. Im \u00dcbrigen sollten die Nachrichtendienstbeauftragten in \u00e4hnlicher Form, wie derzeit die Datenschutzbeauftragten, dem Parlament j\u00e4hrlich einen T\u00e4tigkeitsbericht erstatten.<\/p>\n<h5><span id=\"oeffentliche-kontrolle\">&Ouml;ffentliche Kontrolle<\/span><\/h5>\n<p>Die wichtigste Form der Kontrolle ist die durch die \u00d6ffentlichkeit. Dies hat sich in zahlreichen F\u00e4llen der vergangenen Jahre gezeigt, in denen erst durch Ver\u00f6ffentlichungen in den Massenmedien sowohl den politisch Verantwortlichen wie der breiteren \u00d6ffentlichkeit der brisante Gehalt der nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten und die f\u00fcr die Gesellschaft damit verbundenen Gefahren bewu\u00dft geworden sind. Zu erinnern ist etwa an die Traube-Aff\u00e4re (21)&#130; die Finanzierung von Hochschulgruppen und parteigebundenen Stiftungen aus dem Etat des Verfassungsschutzes (22), das Fotografieren von P\u00e4ssen durch den Bundesgrenzschutz f\u00fcr den BND (23), die systematische \u00dcberpr\u00fcfung der Betriebsr\u00e4te durch den Verfassungsschutz (24) und ganzer Wehrpflichtjahrg\u00e4nge durch den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) (25), die massenhafte Brief- und Telefonkontrolle im Ostblockverkehr (26), die &#132;Sonderanweisung \u00fcber die Erfassung bestimmter Erkenntnisse bei der grenzpolizeilichen Kontrolle&#8220; (So-GK) mit den Listen \u00fcber 287 verd\u00e4chtige Zeitschriften und 239 verd\u00e4chtige Vereinigungen (27). Ohne diese Form der \u00f6ffentlichen Kontrolle w\u00e4re ein Bewu\u00dftsein f\u00fcr die Problematik und die Gef\u00e4hrdung der Grundfreiheiten vermutlich auch nicht in Ans\u00e4tzen vorhanden. Wie notwendig diese \u00f6ffentliche Kontrolle ist, ergibt sich aus den empfindsamen Reaktionen der Dienste und der f\u00fcr sie verantwortlichen Politiker. Zwei Beispiele: &#132;Inzwischen hat sich eine qualifizierte Minderheit der Medien geradezu auf den Verfassungsschutz eingeschossen. Der Verfassungsschutz ist dadurch zu einem Pappkameraden geworden, an dem auch Gegner des ,Systems&#8216; gefahrlos Methoden erproben k\u00f6nnen, die ihrer jeweiligen strategischen Gesamtkonzeption entsprechen!&#8220; <i>(H.J. Horchem, Pr\u00e4sident des hamburgischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutzes am 26. 10. 1979 in der Zeit)<\/i>. &#132;Die gegenw\u00e4rtige extensive Behandlung der T\u00e4tigkeit der Nachrichtendienste in der \u00d6ffentlichkeit erf\u00fcllt die Bundesregierung mit Sorge. Die Effektivit\u00e4t der Spionageabwehr setzt erstens strikte Geheimhaltung und zweitens Vertrauen der Bev\u00f6lkerung zu den Staatsschutzorganen voraus. Diesen Zielen dient (!) eine Presseberichterstattung nicht, die h\u00e4ufig auf Indiskretionen beruht.. . und zeitweise die Form einer Kampagne gegen die Nachrichtendienste annimmt&#8220; (A. v. B\u00fclow, Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r beim Bundesminister der Verteidigung am 19.4. 1978 vor dem Deutschen Bundestag).<\/p>\n<p>Auch wenn vermutlich durch die \u00f6ffentliche Kontrolle nur ein geringer Teil der &#132;Kundschaftert\u00e4tigkeit&#8220; der Dienste bekannt wird, so kann doch vermutet werden, da\u00df die &#132;Kontrolle durch \u00d6ffentlichkeit&#8220; sich m\u00e4\u00dfigend auf Arbeit und Methoden der Nachrichtendienste auswirkt. Daher ist zu fordern, da\u00df<\/p>\n<p>\u00b7 die Freiheit der Massenmedien, ungehindert auch \u00fcber die Nachrichtendienste zu berichten, ohne Einschr\u00e4nkung gewahrt bleibt;<\/p>\n<p>\u00b7 Versuche, Zensur auszu\u00fcben oder Journalisten &#8211; direkt oder indirekt &#8211; zu disziplinieren (28) unterbleiben;<\/p>\n<p>\u00b7 die offenbar jahrelang ge\u00fcbte Praxis insbesondere des BND abgestellt wird, Journalisten als V-Leute anzuwerben oder Geheimdienstinformationen zu politischen Zwecken publizistisch zu lancieren (29);<\/p>\n<p>\u00b7 Vorschriften des politischen Strafrechts nicht mi\u00dfbraucht werden, um \u00fcber Telefonkontrolle und Beschlagnahme von Unterlagen mi\u00dfliebigen Presseinformanten auf die Spur zu kommen (30)<\/p>\n<p>Die Information der \u00d6ffentlichkeit, vollst\u00e4ndig und wahrheitsgetreu, hat Vorrang vor dem Geheimhaltungsinteresse der Nachrichtendienste (31).<\/p>\n<p>(1) Christoph Gusy, Der Schutz gegen rechtswidrige Informationsermittlung durch die Nachrichtendienste, in: Die \u00d6ffentliche Verwaltung 1980 S. 432; Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte, Urteil vom 6. 9. 1978, Abschnitt 48, in: Neue Juristische Wochenschrift 1979 S. 1757.<\/p>\n<p>(2) Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. 1. 1978, in: Deutsches Verwaltungsblatt 1978 S. 607<\/p>\n<p>(3) Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlu\u00df vom 4. 2. 1977, in: Die \u00d6ffentliche Verwaltung 1977 S. 683<\/p>\n<p>(4) 4. Mose, Kp. 13: Die Geschichte der Falsch- und Schauermeldungen ist &#8211; wie man sicht &#8211; so alt wie die der sie provozierenden Nachrichtendienste<\/p>\n<p>(5) &#132;Die notwendige Kontrolle der Dienste (ist) gew\u00e4hrleistet &#8230; Die \u00d6ffentlichkeit darf Vertrauen zu den Diensten haben&#8220;, Bundeskanzler Schmidt bei der 25-Jahr-Feier des BND am 1. 4. 1981, zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 2. 4. 1981, S 1.<\/p>\n<p>(6) Gesetz v. 11. 4. 1978, BGBI. 1 S. 543, dazu C. Arndt, Gesetzliche Neuregelungen auf dem Gebiet der Nachrichtendienste, in: Deutsches Verwaltungsblatt 1978 S. 385, und H.-U. Evers, Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, in: Neue Juristische Wochenschrift 1978 S. 1144.<\/p>\n<p>(7) Die CDU verlangte bei der Verabschiedung des Gesetzes zus\u00e4tzlich die Verankerung der Kontrollkommission in der Verfassung.<\/p>\n<p>(8) Vgl. die Argumente gegen eine parlamentarische Kontrollkommission im Zwischenbericht der Enquete-Kommission f\u00fcr Fragen der Verfassungsreform, Bundestags-Drucksache VI\/3829 S. 25f.<\/p>\n<p>(9) Die Fraktion der CDU\/CSU entsandte z. B. im Jahre 1978 die Parteivorsitzenden Strau\u00df und Kohl in die Kontrollkommission.<\/p>\n<p>(10) Vgl. etwa die Aussagen mit dieser Materie vertrauter Politiker bei Th. Walde, ND-Report, M\u00fcnchen 1971 S. 251f.<\/p>\n<p>(11) Frankfurter Rundschau vom 1. 11.1980; der Verfassungsschutzmitarbeiter Lepzien besorgte dem Neonazi Otte Sprengstoff zur Bombenherstellung und wurde deswegen vom Oberlandesgericht Celle zu 3 Jahren Haft verurteilt, vgl. Frankfurter Rundschau vom 20. 2. 1981.<\/p>\n<p>(12) Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>(13) Bund und die in Anm. 12 nicht genannten L\u00e4nder.<\/p>\n<p>(14) Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollkommissionen auch bei Evers aa0.<\/p>\n<p>(15) Unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Trennung von Verfassungsschutz und Polizei ist das sehr bedenklich, da die L\u00e4nderinnenminister zugleich Polizeiminister sind.<\/p>\n<p>(16) Organisations- und Haushalts\u00fcbersichten f\u00fcr den Bund bei Br\u00fcckner\/Schmitt, Verfassungsschutz und innere Sicherheit, Wuppertal 1977 S. 41f; Andeutungen zur Bund-L\u00e4nder-Arbeitsteilung bei Kortmann, Verfassungsschutz in Bund und L\u00e4ndern, Bonn 1979 S. 29f.<\/p>\n<p>(17) abgedruckt in der Frankfurter Rundschau v. 7. 11. 1979, S 5.<\/p>\n<p>(18) die f\u00fcr BND und MAD erst noch zu schaffen w\u00e4ren; so &#8211; f\u00fcr MAD &#8211; auch Bundesinnenminister Maihofer am 9. 3. 1978 vor dem Bundestag<\/p>\n<p>(19) auf Bundesebene neben dem Verfassungsschutz auch BND und MAD, auf L\u00e4nderebene nur der Verfassungsschutz.\u00a0<\/p>\n<p>(20) Der hier geforderte Nachrichtendienstbeauftragte hat nichts zu tun mit dem heutigen &#132;Beauftragten f\u00fcr die Nachrichtendienste&#8220;, dem Chef des Bundeskanzleramts, der f\u00fcr die Koordinierung der T\u00e4tigkeit von Verfassungsschutz, BND und MAD zust\u00e4ndig ist, vgl.\u00a0 Organisationserla\u00df vom 29. 1. 1975, abgedruckt in DAS PARLAMENT v. 17. 1. 1976 S. 13.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>(21) Spiegel v. 28. 2. 1977<\/p>\n<p>(22) Frankfurter Rundschau v. 4. 1. 1979.\u00a0<\/p>\n<p>(23) Frankfurter Rundschau v. 11.4. 1979.<\/p>\n<p>(24) Spiegel v. 3. 9. 1979.<\/p>\n<p>(25) Spiegel v. 10. 9. 1979; dazu und zum derzeitigen Verfahren vgl. 3. T\u00e4tigkeitsbericht des Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz, Bundestags-Drucksache 9\/93 S. 56.<\/p>\n<p>(26) STERN v. 16. 11. 1978; dazu E. Schwan, Das Abh\u00f6rurteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte, in: Neue Juristi- sche Wochenschrift 1980 S. 1966f.<\/p>\n<p>(27) Frankfurter Rundschau v. 16. 5. 1978; Abdruck der Listen in &#132;Berliner Extra-Dienst&#8220; v. 26. 5. 1978 und Frankfurter Rundschau v.\u00a030. 5. 1978.<\/p>\n<p>(28) &#132;Was die Bem\u00fchungen der Bundesregierung angeht, so versuchen wir in Einzelgespr\u00e4chen &#8211; man kann das nicht als eine offizielle Aktion der Bundesregierung starten -, die Journalisten darauf hinzuweisen, in welchem Terrain sie sich bewegen.&#8220; Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r A. von Schoeler am 19. 4. 1978 vor dem Deutschen Bundestag.<\/p>\n<p>(29) So im Fall Faust\/Dirnhofer, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. 4.\u00a01980 , Juristenzeitung 1980 S. 776.<\/p>\n<p>(30) D. Damm, Die Praktiken des BND, oder: Was man aus dem Guillaume-Untersuchungsausschu\u00df lernen kann, in: Kritische Justiz\u00a0 1975, S 90-98, bes. S. 94.<\/p>\n<p>(31) Abzulehnen die These des Bundestagsabgeordneten H. H. Klein\u00a0 (CDU\/CSU): &#132;Insofern demokratische Kontrolle nach ihrem Begriff \u00d6ffentlichkeit impliziert, kann sie in Bezug auf die T\u00e4tigkeit der f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Dienste jedenfalls nur mit erheblicher Einschr\u00e4nkung stattfinden&#8220; (Am 9. 3. 1978 vor dem Deutschen Bundestag).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"class_list":["post-14923","thema","type-thema","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die (un)heimliche Staatsgewalt - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/kontrolle\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die (un)heimliche Staatsgewalt - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Memorandum zur Reform des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes V. 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