{"id":6342,"date":"2019-11-26T22:00:00","date_gmt":"2019-11-26T21:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/pruem-und-die-vernetzung-nationaler-dna-datenbanken-in-europa-1\/"},"modified":"2021-09-04T00:02:28","modified_gmt":"2021-09-03T22:02:28","slug":"pruem-und-die-vernetzung-nationaler-dna-datenbanken-in-europa-1","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/pruem-und-die-vernetzung-nationaler-dna-datenbanken-in-europa-1\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcm und die Vernetzung nationaler DNA-Datenbanken in Europa"},"content":{"rendered":"<p><i>Zur Unberechenbarkeit gro\u00dftechnischer Systeme der Inneren Sicherheit.* In: vorg\u00e4nge Nr. 227 (3\/2019), S. 135-146<\/i><\/p>\n<p><i>Der l&auml;nder&uuml;bergreifende Informations- und Datenaustausch zwischen den europ&auml;ischen Polizeibeh&ouml;rden ist nicht nur f&uuml;r Recht und Politik eine gro&szlig;e Herausforderung, auch die technologische und praktische Realisierung wirft zahlreiche Probleme auf. Am Beispiel der 2005 gestarteten Vernetzung nationaler DNA-Datenbest&auml;nde zeigt der folgende Beitrag, wie die urspr&uuml;nglichen Erwartungen an eine europaweite Verf&uuml;gbarkeit dieser Daten aufgrund zahlreicher Inkompatibilit&auml;ten und riesiger Daten(fehler)mengen immer weiter nach unten korrigiert werden mussten.<\/i><\/p>\n<p>Die Vision, polizei-relevante Informationen aus separaten Datencontainern zu &#8222;befreien&#8220; und &ndash; lediglich reguliert durch ein abgestuftes Zugriffsrechtemanagement &ndash; m&ouml;glichst umfassend f&uuml;r Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verf&uuml;gbar zu machen, hat eine lange Tradition. Aktuellen Niederschlag findet sie in Deutschland mit dem Projekt &#8222;Polizei 2020&#8220; und auf EU-Ebene mit den Pl&auml;nen, die gro&szlig;en IT-Systeme im Bereich Asyl, Migration und Sicherheit interoperabel zu machen. Dass solche gro&szlig;technischen IT-Projekte im Feld der Polizei jedoch kein geschmierter, linearer Prozess sind, sondern es sich dabei um die h&ouml;chst ambivalente Entwicklung heterogener sozio-technischer Netzwerke handelt, der Dysfunktionalit&auml;t und Ineffizienz inh&auml;rent ist, hat der Politikwissenschaftler Stephan Heinrich bereits am Beispiel der Entwicklung von INPOL-neu gezeigt. Daher ist es notwendig, so Heinrich, jenseits der &uuml;blichen und wichtigen normativen Diskussion &uuml;ber die rechtliche Zul&auml;ssigkeit von polizeilichem Technikeinsatz auch seine Implementierung und die Realfunktionen zu betrachten, um ein besseres Verst&auml;ndnis seiner gesellschaftlichen Bedeutung zu gewinnen (Heinrich 2007, 379ff.). Eben dies versucht der vorliegende Beitrag f&uuml;r ein Projekt der europ&auml;ischen Innenpolitik, dessen zentrales Anliegen die grenz&uuml;berschreitende &#8222;Verf&uuml;gbarmachung&#8220; von personenbezogenen Daten ist: Nachgezeichnet werden die Entwicklung und Praxis der europaweiten Vernetzung nationaler Datenbanken &ndash; insbesondere der forensischen DNA-Register &ndash; f&uuml;r polizeiliche und strafjustizielle Zwecke, die vor mehr als 14 Jahren durch den Vertrag von Pr&uuml;m angesto&szlig;en wurde. An ihrem Beispiel soll gezeigt werden, wie die Realisierung gro&szlig;technischer Systeme der Inneren Sicherheit in den M&uuml;hen der Ebene aufgrund ihrer Komplexit&auml;t an Grenzen st&ouml;&szlig;t und die technokratischen Versprechen sich in widerspr&uuml;chlichen Praktiken aufl&ouml;sen, die sich nicht nur der politischen Steuerung, sondern auch einer sinnvollen Evaluation entziehen.<\/p>\n<h5><span id=\"der-pruem-verbund-ein-albtraum-fuer-buergerrechte-und-strafverfolger\">Der Pr&uuml;m-&shy;Ver&shy;bund &ndash; ein &bdquo;Albtraum&ldquo; f&uuml;r B&uuml;rger&shy;rechte und Straf&shy;ver&shy;fol&shy;ger?<\/span><\/h5>\n<p>Der Pr&uuml;m-Verbund ist ein dezentrales Netzwerk der 28 EU-Mitgliedstaaten f&uuml;r den gegenseitigen automatisierten Zugriff von Polizeien und Strafverfolgungsbeh&ouml;rden auf die nationalen Datenbanken f&uuml;r forensische DNA-Profile und daktyloskopische Daten sowie auf Fahrzeugregister. Mittelfristig sollen auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein in das Netzwerk eingebunden werden. Der Datenzugriff wird vermittelt &uuml;ber sogenannte Nationale Kontaktstellen, in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt und das Kraftfahrzeug-Bundesamt. DNA-Daten &ndash; einzelne Profile, aber auch die Datens&auml;tze aller offenen Spuren &ndash; d&uuml;rfen ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Zwecke der Strafverfolgung einzeln abgefragt oder massenhaft abgeglichen werden. Gescannte Bilder von Fingerabdr&uuml;cken oder Handballen sowie bereits f&uuml;r AFIS-Systeme codierte Datens&auml;tze k&ouml;nnen auch zur Verhinderung von Straftaten &uuml;bermittelt werden. Zugriffe auf Fahrzeugregister sind dar&uuml;ber hinaus zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren f&uuml;r die &ouml;ffentliche Sicherheit autorisiert. Im Fall von DNA- und daktyloskopischen Daten werden die Abfragen lediglich in einem &#8222;Treffer\/Kein Treffer&#8220;-Verfahren durchgef&uuml;hrt. Dabei wird in einem ersten Schritt nur ermittelt, ob eine angefragte Kontaktstelle &uuml;bermittelte Daten ebenfalls gespeichert hat. Eventuell vorliegende Informationen zu Personen, die sich hinter &bdquo;Treffern&ldquo; verbergen, werden erst in einem zweiten Schritt &uuml;ber andere Kan&auml;le der europ&auml;ischen Polizeikooperation und au&szlig;erhalb des Rechtsrahmens von Pr&uuml;m &uuml;bermittelt. Durch dieses mehrstufige Verfahren soll verhindert werden, dass Unschuldige vorschnell ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten. Beim Zugriff auf die Fahrzeugregister k&ouml;nnen hingegen neben Daten zu Fahrzeugen auch unmittelbar personenbezogene Informationen zu Eigent&uuml;mern und Haltern ausgetauscht werden.<br \/>Ins Leben gerufen wurde der Verbund am 27. Mai 2005 durch den Vertrag von Pr&uuml;m, den urspr&uuml;nglich nur sieben L&auml;nder unterzeichnet hatten: Deutschland, &Ouml;sterreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien und Frankreich. In den kommenden Jahren folgten sieben weitere, insbesondere osteurop&auml;ische Beitrittsl&auml;nder. Mit dieser kritischen Masse im R&uuml;cken gelang es der deutschen Ratspr&auml;sidentschaft 2007, die &Uuml;bernahme weiter Teile des Pr&uuml;m-Vertrages in EU-Recht auf den Weg zu bringen. Am 23. Juni 2008 verabschiedete der Rat schlie&szlig;lich die beiden Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse 2008\/ 615\/JI und 2008\/616\/JI, ersterer f&uuml;r die grundlegenden Regeln des Datenaustausches und letzterer f&uuml;r Fragen der technischen Durchf&uuml;hrung.<br \/>Die Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse stellen einen zentralen Baustein bei der Umsetzung des &#8222;Grundsatzes der Verf&uuml;gbarkeit&#8220; dar, der &ndash; vom Europ&auml;ischen Rat im November 2004 im &#8222;Haager Programm&#8220; deklariert &ndash; darauf abzielt, die in nationalen Datenbanken vorgehaltenen Informationen unionsweit f&uuml;r Polizei und Strafverfolgung verf&uuml;gbar zu machen. Hintergrund war die geringe Nutzung zentraler Datenbanken der EU (etwa vom Schengen-Informationssystem oder den Europol-Computersystemen) durch die Beh&ouml;rden der Mitgliedstaaten, so dass Br&uuml;ssel auf der Suche nach einem &#8222;innovativen Konzept&#8220; f&uuml;r den grenz&uuml;berschreitenden Datenaustausch war. Nach den Pl&auml;nen des Haager Programms sollte mit Wirkung zum 1. Januar 2008 den Strafverfolgungsbeh&ouml;rden (inklusive Europol) ein gleichberechtigter und m&ouml;glichst unmittelbarer Zugang zu Informationen einger&auml;umt werden &ndash; gegebenenfalls durch den gegenseitigen (Online-)Zugriff auf nationale und die bestehenden zentralen europ&auml;ischen Datenbanken. Anders als geplant nahmen jedoch die Pr&uuml;m-Vertragsstaaten der EU-Kommission die Initiative aus der Hand. Dies insbesondere, weil man bei der von Br&uuml;ssel angestrebten gemeinsamen Harmonisierung von Informationsaustausch und Datenschutz langwierige Verhandlungen f&uuml;rchtete und die Vorhaben daher entkoppeln wollte.<br \/>Entsprechend enth&auml;lt der Pr&uuml;m-Beschluss 2008\/615\/JI, &auml;hnlich wie bereits der Vertrag von Pr&uuml;m, zwar ein eigenes Kapitel zu Datenschutzbestimmungen, das eine Zweck&not;bindung der Datenbankabrufe, Vorgaben zur Datensicherheit und umfassende Protokollie&not;r&not;ungspflichten vorsieht. Vielfach wird jedoch auf innerstaatliches Recht verwiesen, etwa wenn es um Betroffenenrechte geht. Als Mindeststandard gelten lediglich die mehr als 30 Jahre alte Datenschutzkonvention des Europarates von 1981 und die unverbindliche Empfehlung R (87) 15 f&uuml;r die Anwendung der Konvention im Polizeibereich von 1987. Die Entscheidung dar&uuml;ber, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen erf&uuml;llt sind, obliegt dem Rat der EU, also den Regierungen der Mitgliedstaaten. In den Verhandlungen wurde weder die Forderung aufgegriffen, den gegenseitigen Zugriff auf die DNA-Datenbanken auf F&auml;lle schwerer Kriminalit&auml;t zu begrenzen, noch wurden die Rechte von Betroffenen einheitlich definiert. Auch der Wunsch der Datensch&uuml;tzer, an der &Uuml;berpr&uuml;fung des angemessenen Datenschutzniveaus in den teilnehmenden Staaten beteiligt zu werden, wurde ignoriert (Schaar 2006). Angesichts der deutlichen Defizite nannte der damalige Europ&auml;ische Datenschutzbeauftragte den EU-weiten Informationsaustausch im Mai 2008 einen <i>&#8222;Albtraum nicht nur f&uuml;r die B&uuml;rger, sondern auch f&uuml;r die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden selbst&#8220;<\/i> (zit. in Krempl 2008).<br \/>Hoffnungen, dass ein Datenschutzrecht der EU f&uuml;r den Polizeibereich Abhilfe schaffen k&ouml;nnte, erwiesen sich als tr&uuml;gerisch. Der Rahmenbeschluss 2008\/977\/JI von 27. November 2008 regulierte nur den grenz&uuml;berschreitenden Transfer der Daten, lie&szlig; aber die nationale Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten unber&uuml;hrt; zudem klammerte er die bis dato verabschiedeten &Uuml;bereink&uuml;nfte zum europ&auml;ischen Datenaustausch &ndash; also auch die Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse &ndash; aus und r&auml;umte den jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorschriften Vorrang ein (Artikel 28 des Rahmenbeschlusses). Dies gilt auch f&uuml;r die neue Richtlinie (EU) 2016\/680 &uuml;ber den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz (Artikel 60 der Richtlinie), die seit 25. Mai 2018 g&uuml;ltig ist. Zwar zielt die sogenannte JI-Richtlinie auf die Harmonisierung nationaler Datenschutzvorschriften, so dass auch das Schutzniveau im Pr&uuml;m-Regime steigen k&ouml;nnte, etwa wenn es um die Voraussetzungen zur Erhebung von nunmehr besonders gesch&uuml;tzten genetischen Daten oder die Rechte Betroffener geht. Allerdings r&auml;umt die Richtlinie den Mitglied-staaten mit zahlreichen Ausnahmeklauseln gro&szlig;en Spielraum ein, aus Gr&uuml;nden etwa des Schutzes der &ouml;ffentlichen oder nationalen Sicherheit von den Vorgaben abzuweichen (z.B. Art. 15 der Richtlinie zur Einschr&auml;nkung des Auskunftsrechts).<\/p>\n<h5><span id=\"netz-mit-webfehlern\">Netz mit Webfehlern<\/span><\/h5>\n<p>Schwierig gestaltet sich jedoch nicht nur die Harmonisierung des Datenschutzes, sondern auch die Umsetzung der Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse durch die Mitgliedstaaten. Zum gesetzlichen Stichtag f&uuml;r die technische Implementierung der automatisierten Datenbankzugriffe am 26. August 2011 waren lediglich elf der damals 27 Mitgliedstaaten in der Lage, ihre DNA-Datenbanken abzugleichen und nur sechs bzw. sieben konnten daktyloskopische Daten bzw. Fahrzeugregister abfragen (Council of the European Union 2011a). Entsprechend r&auml;umte die EU-Kommission Ende 2011 ein, dass die gesteckten Ziele &#8222;&uuml;berambitioniert&#8220; waren (Council of the European Union 2011b).<\/p>\n<p>Die Gr&uuml;nde f&uuml;r die schleppende Vernetzung waren vielf&auml;ltig: Schwierigkeiten, politische Mehrheiten f&uuml;r mitunter notwendige Anpassungen des nationalen Rechts an die Vorgaben von Pr&uuml;m zu mobilisieren; Kompetenzstreitigkeiten zwischen Beh&ouml;rden bei der Benennung der Nationalen Kontaktstelle; &Auml;rger bei organisationsinternen Neustrukturierungen, die aus der Internationalisierung resultieren sowie personelle und finanzielle Engp&auml;sse. Die gr&ouml;&szlig;te Herausforderung schienen aber technische Probleme zu sein: Existierende Hard- oder Software erwiesen sich als inkompatibel; der Anschluss an das VPN-Netzwerk TESTA f&uuml;r die verschl&uuml;sselte Daten&uuml;bermittlung gelang nicht reibungslos; mitunter mussten existierende Systeme komplett abgel&ouml;st werden. Allein die Umr&uuml;stung f&uuml;r den Austausch von DNA-Profilen soll durchschnittlich knapp zwei Millionen Euro pro Land gekostet haben (Council of the European Union 2010b). In den L&auml;ndern, die erst durch die Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse verpflichtet worden waren, nationale DNA-Datenbanken einzurichten, d&uuml;rften die Kosten deutlich h&ouml;her gelegen haben. Entsprechend haben zahlreiche Mitgliedstaaten betr&auml;chtliche technische und finanzielle Hilfen erhalten. Bereits bis Ende 2012 hatte die EU-Kommission knapp 17 Millionen Euro f&uuml;r die Umsetzung der Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse bereitgestellt (Europ&auml;ische Kommission 2012, 5), und im Jahr 2017 stellte sie weitere 22 Millionen Euro zur Verf&uuml;gung (Europ&auml;ische Kommission 2017, 10). Nachdem auch die finanziellen Anreize nur unzureichend geholfen hatten, leitete die Kommission 2017 schlie&szlig;lich Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien, Irland, Italien und Griechenland ein (Europ&auml;ische Kommission 2017, 10), die so auf Linie gebracht wurden und bis Juni 2019 &ndash; mit Ausnahme Italiens &ndash; zumindest alle formalen Voraussetzungen f&uuml;r die Teilnahme am Pr&uuml;m-Verbund erf&uuml;llt hatten.<\/p>\n<p>In 25 von 28 EU-Mitgliedstaaten l&auml;uft der automatisierte Datenaustausch mindestens f&uuml;r eine der drei Datenkategorien mittlerweile im Wirkbetrieb. Lediglich Irland, Italien und Gro&szlig;britannien konnten bis Ende Juni 2019 keine Daten austauschen; Griechenland nur DNA-Profile und Kroatien keine daktyloskopischen Daten. Aber auch jene Staaten, die im Wirkbetrieb an den Verbund angeschlossen sind, sind noch l&auml;ngst nicht in der Lage, an alle beteiligten Partner automatisiert Information zu &uuml;bermitteln. Um das Pr&uuml;m-Netzwerk umf&auml;nglich zu verwirklichen, sind insgesamt 1.134 Schnittstellen f&uuml;r den bilateralen Datenaustausch zu verwirklichen &ndash; 81 pro Land. Mitte 2019 hatte Deutschland davon 64 Schnittstellen realisiert und konnte so mit 23 L&auml;ndern KfZ-Registerdaten, mit 21 L&auml;ndern Fingerabdr&uuml;cke und mit 20 L&auml;ndern DNA-Profile austauschen. Hingegen konnte etwa Kroatien nur mit zw&ouml;lf L&auml;ndern DNA-Profile austauschen und Frankreich nur mit 14 L&auml;ndern Fingerabdr&uuml;cke (Council of the European Union 2019b). Angesichts dieser Schwierigkeiten wurde 2017 die Idee eines &#8222;Pr&uuml;m Routers&#8220; f&uuml;r die zentrale Vermittlung von Datenabfragen als Alternative zum existierenden Netzwerk ins Spiel gebracht (High-Level Expert Group on Information Systems and Interoperability 2017, 20). Allerdings wurde der Vorschlag, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, bislang nicht wieder aufgegriffen.<\/p>\n<h5><span id=\"falsche-treffer\">Falsche Treffer<\/span><\/h5>\n<p>Doch nicht nur die technische Einrichtung des Pr&uuml;m-Verbundes ist mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, sondern auch die allt&auml;gliche Praxis des Datenaustauschs. Ein zentrales Problem beim Abruf und Abgleich von DNA-Profilen ist das Risiko falsch positiver Treffer, sogenannter &#8222;Zufallstreffer&#8220;. Was als &#8222;Treffer&#8220; gilt, wird im Anhang zum Ratsbeschlusses 2008\/616\/JI definiert: Demnach m&uuml;ssen &uuml;bermittelte DNA-Profile die Allelwerte f&uuml;r mindestens sechs der sieben DNA-Abschnitte (&#8222;Loci&#8220;) enthalten, auf die man sich mit dem alten <i>&#8222;European Standard Set of Loci&#8220;<\/i> (ESS) geeinigt hatte. Zus&auml;tzlich d&uuml;rfen die DNA-Profile Allelwerte weiterer Loci &ndash; erlaubt sind insgesamt 24 &ndash; oder Leerfelder enthalten. Als &#8222;Treffer&#8220; gilt jedoch bereits die &Uuml;bereinstimmung von mindestens sechs Loci. Unterschieden wird dabei zwischen &#8222;full matches&#8220;, bei denen alle Allelwerte &uuml;bereinstimmen, und &#8222;near matches&#8220;, bei denen die Allelwerte von sechs Loci &uuml;bereinstimmen, aber ein weiterer Allelwert abweicht.&nbsp;[1] Diese Regelung wurde aus dem Vertrag von Pr&uuml;m &uuml;bernommen, der Standards f&uuml;r nur sieben Mitglieder festgelegt hatte. Mit der wachsenden Zahl von Mitgliedern im Pr&uuml;m-Netzwerk wuchs jedoch die statistische Wahrscheinlichkeit von falschen Treffern, durch die ein zum Abgleich &uuml;bermitteltes DNA-Profil f&auml;lschlicherweise einer Person zugeordnet wird, die bereits in einer forensischen DNA-Datenbank erfasst ist (Toom 2018, 51f.).<br \/>Bekannt sind die Risiken schon l&auml;nger. Bereits 2005 diskutierten europ&auml;ische Forensiker die M&ouml;glichkeit, den alten ESS aus dem Jahr 2001 um weitere Loci zu erweitern (Gill et al. 2006). Nachdem man sich 2008 darauf einigte, den ESS um f&uuml;nf auf zw&ouml;lf Loci zu erweitern, verabschiedete der EU-Ministerrat im November 2009 eine entsprechende Entschlie&szlig;ung. Allerdings handelt es sich dabei nur um unverbindliches &#8222;soft law&#8220;, mit dem den EU-Mitgliedstaaten lediglich empfohlen wird, &#8222;<i>den neuen Europ&auml;ischen Standardsatz so bald wie m&ouml;glich, sp&auml;testens jedoch 24 Monate nach der Annahme dieser Entschlie&szlig;ung, anzuwenden&#8220;<\/i> (Rat der Europ&auml;ischen Union 30.11.2009). Umgangen wurde damit eine &Auml;nderung der Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse, die insbesondere nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages und der neuen Mitspracherechte des Europaparlamentes im Bereich der Polizeikooperation politisch kaum durchsetzbar schien. Die niederl&auml;ndische Delegation in der &#8222;Arbeitsgruppe Informationsaustausch&#8220; behauptete zwar in einer Note vom Juni 2010, dass die Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse ausdr&uuml;cklich zur Umsetzung eines neuen ESS verpflichten (Council of the European Union 2010a). In der deutschen Version des bem&uuml;hten Rechtsaktes hei&szlig;t es allerdings:<i> &#8222;Jeder Mitgliedstaat sollte, so bald wie praktisch m&ouml;glich, die Loci eines neuen ESS, der von der EU &uuml;bernommen wurde, einf&uuml;hren.&#8220; <\/i>(&sect; 1.1 in Kapitel 1 des Anhangs zum Ratsbeschluss 2008\/616\/JI) Keine Muss-, sondern eine Soll-Vorschrift, die sich zudem an der praktischen Realisierbarkeit orientiert. Und eben hier liegt der Haken, da die Anpassung der nationalen Infrastruktur an den neuen ESS zumindest bei einigen Mitgliedstaaten mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand verbunden w&auml;re.<\/p>\n<p>Auf Initiative Europols gelang 2013 die weitgehende Anpassung der technischen Infrastruktur auf den neuen ESS, und auch biotechnologische Unternehmen reagierten schnell und brachten neue Analyse-Kits auf den Markt. Gleichwohl entsprechen auch weiterhin viele der gespeicherten DNA-Profile nicht dem neuen ESS. Zum einen lassen sich mitunter nur Teilabschnitte aus DNA-Spuren extrahieren und zum anderen haben L&auml;nder, die vergleichsweise fr&uuml;h DNA-Datenbanken eingerichtet haben, noch zahlreiche Profile gespeichert, die mit mittlerweile &uuml;berholten Analyse-Kits generiert wurden, so dass weniger als die zw&ouml;lf ESS-Loci erfasst sind (ENSFI DNA Working Group 2016, 10). &Uuml;ber Deutschland wird z.B. berichtet, dass auch 2015 noch mehr als 50 Prozent &ndash; mehr als 600.000 &ndash; der beim BKA gespeicherten DNA-Profile nicht mehr als acht Loci z&auml;hlten (Home Office 2015, 51).<br \/>DNA-Experten gehen davon aus, dass etwa 60 Prozent der &#8222;Treffer&#8220;, bei denen die Allelwerte von nur sechs Loci verglichen werden, bzw. sechs Prozent der Treffer, bei denen die Werte von sieben Loci verglichen werden, falsch positive Treffer sind (siehe Toom et al. 2019, 54). Vor diesem Hintergrund empfahl die &#8222;Arbeitsgruppe Informationsaustausch&#8220; des Rates der EU schon 2010, dass &#8222;Treffer&#8220;, die einer anfragenden Kontaktstelle aus einem anderen Land gemeldet werden, manuell &uuml;berpr&uuml;ft werden sollten, bevor sie an andere Polizei- oder Justizbeh&ouml;rden weitergeleitet w&uuml;rden: <i>&#8222;Es gelte, die Balance zu wahren zwischen der Bereitstellung von Ermittlungshilfen f&uuml;r die Strafverfolgung, die das Ziel des Pr&uuml;mer Datenaustausches war, und der Vermeidung unn&ouml;tigen Aufwandes bei der Nachverfolgung falscher Treffer.&#8220;<\/i> (Council of the European Union 2019a, 5) F&uuml;r die nationalen Kontaktstellen aber bedeutet die manuelle &Uuml;berpr&uuml;fung in jedem Fall erheblichen Aufwand, den Beteiligte als <i>&#8222;Verschwendung von Zeit und Ressourcen&#8220;<\/i> beklagen (zit. in Toom 2018, 33).<\/p>\n<h5><span id=\"uneinheitliches-follow-up\">Unein&shy;heit&shy;li&shy;ches &bdquo;Follow-up&ldquo;<\/span><\/h5>\n<p>Auch bei der eventuellen Anfrage nach Zusatzinformationen zu einem Pr&uuml;m-Treffer &ndash; die jedoch nicht durch die Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse geregelt wird &ndash; hakt es an verschiedenen Stellen. Schon l&auml;nger ist die EU darum bem&uuml;ht, den Informationsaustausch in klassischen Rechtshilfeverfahren zu beschleunigen. Mit der &#8222;Schwedischen Initiative&#8220;, dem Rahmenbeschluss 2006\/960\/JI, hatte sie im Dezember 2006 verbindliche Fristen von maximal 14 Tagen vorgegeben. Auch wenn die Vorgaben mittlerweile weitgehend in nationales Recht umgesetzt worden sind, steht ihre praktische Umsetzung vor erheblichen Problemen, zu deren Ursachen Personalmangel oder die fehlende bzw. unzureichende Standardisierung von Datenformaten geh&ouml;rt, die eine automatisierte &Uuml;bermittlung unm&ouml;glich machen. Auch scheinen ungezielte Rundum-Abfragen in allen Pr&uuml;m-L&auml;ndern und die Tendenz, jede Abfrage als &#8222;dringlich&#8220; zu markieren, zu gewissen Erm&uuml;dungserscheinungen gef&uuml;hrt zu haben (Doherty et al. 2015, 28ff.).<\/p>\n<p>Doch selbst dort, wo die &#8222;Schwedische Initiative&#8220; etabliert ist, gibt sie nicht notwendigerweise auch die Wege des tats&auml;chlichen Informationsaustauschs vor. Viele Beamte nutzen andere Kan&auml;le, insbesondere &uuml;ber Interpol, so dass die gelebte Vielfalt an &Uuml;bermittlungsverfahren ein weiterer Faktor f&uuml;r Verz&ouml;gerungen ist und zudem die Schwierigkeiten erkl&auml;rt, Informationen &uuml;ber das &#8222;Follow-up&#8220; zu Pr&uuml;m-Treffern statistisch zu erfassen (Doherty et al. 2015, 41ff.). Hinzu kommt, dass die bearbeitenden Nationalen Kontaktstellen recht unterschiedlichen Logiken folgen, je nachdem um welchen Organisationstyp es sich handelt. W&auml;hrend in vielen L&auml;ndern Innenministerien oder zentrale Polizeidienststellen zust&auml;ndig sind, die den lokalen Dienststellen bereitwillig beim Sammeln der Hinweise helfen, scheinen Staatsanwaltschaften oder rechtsmedizinische Institute, wie sie etwa in Belgien, den Niederlanden, Portugal oder Schweden zust&auml;ndig sind, deutlich h&ouml;here Anforderungen an die Weiterbearbeitung von Treffern zu legen (Toom et al. 2019, 54). So wird etwa aus den Niederlanden berichtet, dass von den 2.020 Treffern, die es im Jahr 2010 bei DNA-Abgleichen gab, lediglich in 138 F&auml;llen ein Ersuchen nach Zusatzinformationen ins Ausland &uuml;bermittelt wurde, von denen wiederum nur 37 F&auml;lle zur Er&ouml;ffnung eines Gerichtsverfahrens f&uuml;hrten (Toom et al. 2019, 54).<\/p>\n<h5><span id=\"unklarer-und-ungleicher-nutzen\">Unklarer und ungleicher Nutzen<\/span><\/h5>\n<p>Eine Gesamtbilanz des gigantischen Unterfangens liegt nur in Bruchst&uuml;cken vor. Statistiken sind nur teilweise &ouml;ffentlich zug&auml;nglich und weisen zudem deutliche Inkonsistenzen auf. Gleichwohl sind sie Indikator f&uuml;r die Gr&ouml;&szlig;enordnung und Muster des Datenaustauschs: Im Jahr 2015 wurden mehr als 1,3 Millionen DNA-Profile zur Abfrage oder zum Abgleich von einem Mitgliedstaat in den anderen &uuml;bermittelt. Die Hauptnutzer sind Deutschland und &Ouml;sterreich: Zwei Drittel der &uuml;bermittelten Daten kamen allein aus diesen beiden L&auml;ndern; 2016 waren es sogar drei Viertel der dann 1,2 Millionen &uuml;bermittelten DNA-Profile (eigene Berechnungen auf Grundlage der Zahlen in Council of the European Union 2016, 2017). Nach einer Auswertung der Pr&uuml;m-Statistiken von 2011 bis 2015 durch die portugiesischen Soziologen Santos und Machado verzeichneten Abfragen aus Deutschland, &Ouml;sterreich, Spanien, Frankreich und den Niederlanden die meisten Treffer in den DNA-Datenbanken anderer Mitgliedstaaten, haupts&auml;chlich in Rum&auml;nien und Litauen (Santos und Machado 2017, 309f.). Folgerichtig konstatieren Santos und Machado, dass es insbesondere osteurop&auml;ische L&auml;nder sind, die zum Nutzen anderer L&auml;nder &ndash; insbesondere Deutschlands, das in dem Zeitraum j&auml;hrlich zwischen etwa 4.500 und 7.000 Treffer r&uuml;ckgemeldet bekam &ndash; die Kosten tragen f&uuml;r die Sammlung von DNA-Profilen und den Unterhalt entsprechender Datenbanken (Santos und Machado 2017, 311).<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus sind die statistischen Angaben zu den &#8222;Treffern&#8220; wenig aussagekr&auml;ftig. Zum einen handelt es sich keineswegs immer um Treffer einer offenen Spur mit dem DNA-Profil einer bekannten Person, sondern h&auml;ufig auch um sogenannte Spur-Spur-Treffer. Zum anderen werden die oben genannten falsch positiven Treffer nicht aus der Statistik gefiltert. Auch findet sich kein Hinweis auf die Relevanz f&uuml;r Ermittlungsverfahren oder die Schwere der Delikte. Die Diskussion um &#8222;aussagekr&auml;ftige&#8220; Statistiken f&uuml;hrt die EU-Kommission gegen Widerst&auml;nde aus den Mitgliedstaaten. Gerne w&uuml;rde sie auch Angaben zum &#8222;Follow up&#8220; sammeln, um zu erfahren, wie viele &#8222;Treffer&#8220; denn bei Strafermittlung wirksam werden, um so f&uuml;r zuk&uuml;nftige Verhandlungen mit dem Parlament ger&uuml;stet zu sein, falls die Weiterentwicklung der Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse einmal auf die Tagesordnung kommt. Doch die Mitgliedstaaten zieren sich mit dem Hinweis auf den hohen Verwaltungsaufwand, entsprechende Daten zu erheben, obwohl Br&uuml;ssel zwischenzeitlich sogar Kompensationszahlungen f&uuml;r die administrative Mehrarbeit angeboten hat (Council of the European Union 2013).<br \/>Aktuell kein Interesse besteht auch an der Erfassung der Art der Delikte, die mittels Pr&uuml;mer DNA-Abgleich verfolgt werden. Aus der ersten Bilanz des deutschen Datenabgleichs mit &Ouml;sterreich, Spanien und Luxemburg von Dezember 2007 ist nur bekannt, dass von den damals 2.330 &#8222;Treffern&#8220; mehr als 86 Prozent (2.005 Treffer) auf Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Betrug entfielen, knapp zehn Prozent (227 Treffer) im Zusammenhang mit Gewaltdelikten oder gemeingef&auml;hrlichen Straftaten standen und nicht einmal zwei Prozent (40 Treffer) im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung standen (T&ouml;pfer 2008, 18). Es ist zu vermuten, dass der quantitative kriminalistische Nutzen des DNA-Abgleichs im Rahmen der Pr&uuml;m-Beschl&uuml;sse allen spektakul&auml;ren Erfolgsmeldungen zum Trotz auch heute noch im Bereich der Eigentumskriminalit&auml;t liegt.<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Mit dem Begriff des &#8222;technologischen Momentums&#8220; beschrieb der Technikhistoriker Thomas P. Hughes Technisierungsprozesse, die, einmal in Schwung gebracht von einem Netzwerk interessierter Akteure, kaum mehr zu bremsen sind (Hughes 1993). Die Schaffung und Erweiterung des Pr&uuml;m-Verbundes wurde &ndash; wie nicht wenige andere Instrumente im Feld der europ&auml;ischen Innenpolitik &ndash; von einer kerneurop&auml;ischen Staatengruppe unter F&uuml;hrung Deutschlands vorangetrieben, dessen Polizeien zugleich auch zu den st&auml;rksten Nutzern der neuen M&ouml;glichkeiten geh&ouml;ren. Ob sich die Versprechungen und Erwartungen an die multilaterale Vernetzung nationaler DNA-Datenbanken allerdings erf&uuml;llt haben und im Verh&auml;ltnis zu den grundrechtlichen und &ouml;konomischen Kosten stehen, bleibt im Dunkeln. Jenseits der von Bef&uuml;rwortern der Vernetzung gerne bem&uuml;hten spektakul&auml;ren Einzelf&auml;lle, in denen Pr&uuml;m-Abfragen dazu beitragen konnten, schwere Verbrechen mit grenz&uuml;berschreitenden Bez&uuml;gen aufzukl&auml;ren, entziehen sich Wirkung und Nutzen des gigantischen Apparates einer sinnvollen Evaluation. Weder ist bekannt, in welchem Ausma&szlig; DNA-Abfragen &uuml;ber die Pr&uuml;m-Kan&auml;le bei welchen strafrechtlichen Ermittlungen ausschlaggebend waren; noch wei&szlig; man, wie viele falsch positive &#8222;Zufallstreffer&#8220; in der Bilanz zu Buche schlagen oder welche grundrechtlichen Kollateralsch&auml;den der grenz&uuml;berschreitende Informationsaustausch zeitigt, weil Betroffene zu Unrecht in Verdacht geraten. Fest steht jedoch, dass nicht nur die technische Realisierung, sondern auch die allt&auml;gliche Praxis des Informationsaustausches erhebliche Ressourcen bindet, wodurch sich unter anderem erkl&auml;rt, warum die Umsetzung der ambitionierten Pl&auml;ne, insbesondere in den wirtschaftsschwachen Staaten der europ&auml;ischen Peripherie, trotz aller Hilfen aus Br&uuml;ssel auf erhebliche Widerst&auml;nde stie&szlig;, zumal der kriminalistische Mehrwert ungleich verteilt ist.<br \/>Anders als das politische Versprechen suggeriert, ist Pr&uuml;m nicht das effektive Instrument zur technokratischen L&ouml;sung des &#8222;Problems&#8220; grenz&uuml;berschreitender Kriminalit&auml;t. Vielmehr handelt es sich um eine komplexe und heterogene sozio-technische Konstellation, deren Entwicklung immer wieder neue Probleme generiert. Dass nur ein exklusiver Kreis von Fachleuten aus Innenbeh&ouml;rden, IT und Forensik in europ&auml;ischen Expertengremien nach Antworten auf diese Probleme sucht, um die Funktionsf&auml;higkeit des Netzwerks sicherzustellen, ohne sich jedoch &uuml;ber deren tats&auml;chliche Funktion wirklich im Klaren zu sein oder die lokale Umsetzung &uuml;berpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen, demonstriert, dass die Netzwerke des europ&auml;ischen Informationsaustausches sich nicht nur in wachsendem Ma&szlig;e der politischen Kontrolle entziehen, sondern auch der Steuerung durch die Verwaltung selbst.<\/p>\n<p>Umso problematischer ist es vor diesem Hintergrund, dass die &ouml;sterreichische Ratspr&auml;sidentschaft im September 2018 unter dem Schlagwort &#8222;Next Generation Pr&uuml;m&#8220; schon eine neue Runde in der Entwicklung des Pr&uuml;m-Verbundes eingel&auml;utet hat: Angeregt wurde, auch den Austausch von Zusatzinformationen vollst&auml;ndig zu automatisieren, Lichtbilder mit Gesichtserkennung und neue forensische Methoden wie die DNA-Familiensuche zu integrieren sowie Europol und Drittstaaten mit an das Netzwerk anzubinden (Council of the European Union 2018). Wieder finden die Diskussionen &uuml;ber die weitreichenden Pl&auml;ne in kleinem Kreis statt, obwohl eine umfassende und selbstkritische Bestandsaufnahme unter Einbeziehung einer breiten &Ouml;ffentlichkeit geboten w&auml;re.<\/p>\n<p><b>ERIC T&Ouml;PFER<\/b><i>&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1970, ist Politologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut f&uuml;r Menschenrechte, der unabh&auml;ngigen nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Dort ist er zust&auml;ndig f&uuml;r den Bereich Menschenrechte im Politikfeld Innere Sicherheit. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universit&auml;t Berlin und Research Consultant f&uuml;r die britische NGO Statewatch. Eine &Uuml;bersicht seiner Publikationen findet sich unter: <\/i><a href=\"http:\/\/www.emato.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>www.emato.de<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p>* Bei diesem Artikel handelt es sich um eine &uuml;berarbeitete und aktualisierte Fassung des Beitrages &#8222;Verheddert im Netz der DNA-Datenbanken. Pr&uuml;m und die Mythen der Interoperabilit&auml;t&#8220;. In: Pl&ouml;se, M., Fritsche, T., Kuhn, M., L&uuml;ders, S. (Hrsg.) (2016): &#8222;Wor&uuml;ber reden wir eigentlich?&#8220; Festgabe f&uuml;r Rosemarie Will. Berlin: Humanistische Union, S. 809-826. Er gibt ausschlie&szlig;lich die<br \/>pers&ouml;nliche Auffassung des Autors wieder.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Council of the European Union, 2010a: &#8222;Pr&uuml;m Decision&#8220; &#8211; Implementation of the new European Standard Set of Loci. Note from Dutch delegation to Ad hoc Group on Infor-mation Exchange, Council Document 11084\/10.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2010b: Analysis of replies to the questionnaire on the Implementation of the &#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220;, Council Document 14918\/10.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2011a: Implementation of the provisions on infor-mation exchange of the &#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220; &#8211; overview of documents and procedures &#8211; overview of declarations &#8211; state of play of implementation of automated data ex-change, Council Document 6077\/7\/11 REV 7.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2011b: Semi-annual report on the implementation of automated data exchange provisions of Council Decisions 2008\/615\/JHA and 2008\/616\/JHA (&#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220;), Council Document 17761\/11.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2013: Summary of discussions. Outcome of Proceed-ings of DAPIX \/ experts DNA\/FP meeting on 2 October 2013, Council Document 14568\/13.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2016: &#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220; &#8211; statistics and reports on au-tomated data exchange for 2015, Council Document 5129\/16.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2017: &#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220; &#8211; statistics and reports on au-tomated data exchange for 2016, Council Document 6126\/17.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2018: &#8222;Next Generation Pr&uuml;m&#8220; &#8211; Discussion paper on developing Pr&uuml;m, Council Document 11868\/18.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2019a: Summary of discussions. Outcomes of Proceed-ings of Ad Hoc Group on Information Exchange (experts DNA + fingerprints) meeting on 31 March &#8211; 1 April 2009, Council Document 8505\/09.<\/p>\n<p>Council of the European Union, 2019b: Implementation of the provisions on infor-mation exchange of the &#8222;Pr&uuml;m Decisions&#8220; &#8211; overview of documents and procedures &#8211; overview of declarations &#8211; state of play of implementation of automated data ex-change, Council Document 5322\/3\/19 REV 3.<\/p>\n<p>Doherty, Richard, Vandresse, Beno&icirc;t, Kamar&aacute;s, &Eacute;va, Siede, Anna, Segerberg, Jan, De Hert, Paul, Mitsilegas, Valsamis, 2015: Study on the implementation of the European Information Exchange Model (EIXM) for strengthening law enforcement cooperation. Final report. European Commission,<\/p>\n<p>ENSFI DNA Working Group, 2016: DNA database management. Review and recom-mendations. Unter: <a href=\"http:\/\/www.enfsi.eu\/sites\/default\/files\/documents\/final_version_enfsi_2016_document_on_dna-database_management_0.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.enfsi.eu\/sites\/default\/files\/documents\/final_version_enfsi_2016_document_on_dna-database_management_0.pdf<\/a> (aufgerufen 13.07.2019).<\/p>\n<p>Europ&auml;ische Kommission, 2012: Bericht der Kommission an das Europ&auml;ische Parlament und den Rat zur Durchf&uuml;hrung des Beschlusses 2008\/615\/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenz&uuml;berschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bek&auml;mpfung des Terrorismus und der grenz&uuml;berschreitenden Kriminalit&auml;t (&#8222;Pr&uuml;mer Beschluss&#8220;), COM(2012) 732 final.<\/p>\n<p>Europ&auml;ische Kommission, 2017: Neunter Bericht &uuml;ber die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion, COM(2017) 407 final.<\/p>\n<p>Gill, Peter, Fereday, Lyn, Morling, Niels, Schneider, Peter M., 2006: The evolution of DNA databases. Recommendations for new European STR loci. In: Forensic Science Interna-tional (156), S. 242&ndash;244.<\/p>\n<p>Heinrich, Stephan, 2007: Innere Sicherheit und neue Informations- und Kommunikationstechnologien. Ver&auml;nderungen des Politikfeldes zwischen institutionellen Faktoren, Akteursorientierungen und technologischen Entwicklungen, M&uuml;nster: LIT Verlag.<\/p>\n<p>High-Level Expert Group on Information Systems and Interoperability, 2017: Final re-port, Brussels. Unter: <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/regexpert\/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&amp;id=32600&amp;no=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/regexpert\/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&amp;id=32600&amp;no=1<\/a>. (aufgerufen 13.07.2019).<\/p>\n<p>Home Office, 2015: Pr&uuml;m business and implementation case. To asssess fairly the im-pact on the UK, including the potential practical benefits, the potential negative im-pacts and the steps that would be necessary, of rejoining the Pr&uuml;m Decisions (EU Coun-cil Decision 2008\/615\/JHA and its implementing decision, 2008\/616\/JHA of 23 June 2008 in conjunction with Council Framework Decision 2009\/905\/JHA), London.<\/p>\n<p>Hughes, Thomas Parke, 1993: Networks of power. Electrification in Western society, 1880-1930, Baltimore, Md.: Johns Hopkins University Press.<\/p>\n<p>Krempl, Stefan, 2008: EU-Datensch&uuml;tzer tadelt Sch&auml;ubles Polizei-Superdatenbank. In: heise online, 15.05.2008. Unter: <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/EU-Datenschuetzer-tadelt-Schaeubles-Polizei-Superdatenbank-207975.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/EU-Datenschuetzer-tadelt-Schaeubles-Polizei-Superdatenbank-207975.html<\/a> (aufgerufen 13.07.2019).<\/p>\n<p>Rat der Europ&auml;ischen Union (30.11.2009): Entschlie&szlig;ung des Rates vom 30. November 2009 &uuml;ber den Austausch von DNS-Analyseergebnissen. In: Amtsblatt der Europ&auml;ischen Union C 296\/1.<\/p>\n<p>Santos, Filipe, Machado, Helena, 2017: Patterns of exchange of forensic DNA data in the European Union through the Pr&uuml;m system. In: Science and Justice, 57 (4), S. 307&ndash;313.<\/p>\n<p>Schaar, Peter, 2006: Datenaustausch und Datenschutz im Vertrag von Pr&uuml;m. In: Datenschutz und Datensicherheit, 30 (11), S. 691&ndash;693.<\/p>\n<p>Toom, Victor, 2018: Cross-border exchange and comparison of forensic DNA data in the context of the Pr&uuml;m Decision. Br&uuml;ssel: European Parliament, LIBE Study PE 604.971.<\/p>\n<p>Toom, Victor, Granja, Rafaela, Ludwig, Anika, 2019: The Pr&uuml;m Decisions as an aspira-tional regime. Reviewing a decade of cross-border exchange and comparison of foren-sic DNA data. In: Forensic Science International: Genetics, 41, S. 50&ndash;57.<\/p>\n<p>T&ouml;pfer, Eric, 2008: Europ&auml;ischer DNA-Binnenmarkt. In: GID. Gen-ethischer Informationsdienst (191), S. 14&ndash;19.<\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>1 &#8222;Allele&#8220; sind die Zahlenpaare zur Bestimmung der individuellen Basensequenzvariation eines be-<br \/>stimmten DNA-Abschnitts (&#8222;Locus&#8220;), die als numerische Daten in den DNA-Datenbanken gespei-<br \/>chert werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[12,69,37],"tags":[],"class_list":["post-6342","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-datenschutz","category-europa","category-europa-internationales"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Pr\u00fcm und die Vernetzung nationaler DNA-Datenbanken in Europa - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/pruem-und-die-vernetzung-nationaler-dna-datenbanken-in-europa-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Pr\u00fcm und die Vernetzung nationaler DNA-Datenbanken in Europa - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur Unberechenbarkeit gro\u00dftechnischer Systeme der Inneren Sicherheit.* In: vorg\u00e4nge Nr. 227 (3\/2019), S. 135-146 Der l&auml;nder&uuml;bergreifende Informations- und Datenaustausch zwischen den europ&auml;ischen Polizeibeh&ouml;rden ist nicht nur f&uuml;r Recht und Politik eine gro&szlig;e Herausforderung, auch die technologische und praktische Realisierung wirft zahlreiche Probleme auf. 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