{"id":6534,"date":"1993-07-01T16:39:00","date_gmt":"1993-07-01T14:39:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/brief-an-den-herrn-bundesverfassungsgericht\/"},"modified":"1993-07-01T12:00:00","modified_gmt":"1993-07-01T10:00:00","slug":"brief-an-den-herrn-bundesverfassungsgericht","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/brief-an-den-herrn-bundesverfassungsgericht\/","title":{"rendered":"Brief an den Herrn Bundesverfassungsgericht"},"content":{"rendered":"<p>aus: Ulrich Vultejus &#038; Ursula Neumann, Im Namen des Volkes. Unfreundliche Bemerkungen zum \u00a7 218-Urteil von Karlsruhe. HU-Schriften Nr. 19, M\u00fcnchen 1993<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Bundesverfassungsgericht!<\/p>\n<p>Jede Abtreibung ist eine Abtreibung zuviel. Die Probleme, die damit zusammenh\u00e4ngen, sind komplex und heikel. Deswegen h\u00e4tten Sie sich ruhig M\u00fche machen k\u00f6nnen mit Ihrer Entscheidung zum \u00a7 218. Da\u00df Sie sich so wenig M\u00fche gegeben haben, eine hilfreiche L\u00f6sung zu finden, ist schlimm. Aber ich glaube, den Grund zu kennen: Ihr Interesse galt nicht einer solchen hilfreichen L\u00f6sung, sondern Ihr Interesse war ein anderes, n\u00e4mlich: Machtaus\u00fcbung durch Kontrolle. Und daf\u00fcr haben Sie dann in der Tat keine M\u00fche gescheut. Sie lieben es zu kontrollieren und haben Angst davor Kontrolle aufzugeben. Sie f\u00fcrchten (zu Unrecht \u00fcbrigens), da\u00df das Aufgeben von Kontrolle einen Ansehensverlust zur Folge h\u00e4tte, und Sie haben (ebenfalls zu Unrecht) Angst, da\u00df ohne Ihre Kontrolle alles aus den Fugen ger\u00e4t. Womit wir bei einem zweiten Grund w\u00e4ren, der Ihre Ausf\u00fchrungen vom 28.05.1993 so ausfallen lie\u00df, wie sie ausgefallen sind: Ihre Gr\u00f6\u00dfenfantasien. Sie verwechseln Recht und Moral in einer Weise, da\u00df sie sich nicht nur als H\u00fcter der Rechtsordnung f\u00fchlen &#8211; was Ihnen zukommt &#8211; sondern auch als H\u00fcter der Moral. Wobei Sie dann noch Ihre Moral f\u00fcr die Moral schlechthin halten. Sie scheinen zu glauben, die Menschen verl\u00f6ren das Gef\u00fchl f\u00fcr Gut und B\u00f6se, wenn Sie nicht da w\u00e4ren, um es ihnen einzubl\u00e4uen.<\/p>\n<p>Ihr wortreiches Lippenbekenntnis lautet: &#8218;Schutz des ungeborenen Lebens&#8216;. Wie komme ich darauf, Ihnen zu unterstellen, da\u00df Ihre wahren Motive ganz andere seien als die, die Sie \u00e4u\u00dfern? Nun: Wenn jemand behauptet, ein bestimmtes Ziel erreichen zu wollen, es aber so anstellt, da\u00df dieses Ziel offensichtlich gar nicht erreicht werden kann, lehrt die allgemeine Lebenserfahrung, da\u00df es &#8218;eigentlich&#8216; um etwas anderes geht. Sie f\u00e4deln es so ein, da\u00df aus dem &#8218;Lebensschutz&#8216; nichts werden kann. Schlimmer noch: Sie wissen es sogar! Ziemlich zu Beginn Ihrer Ausf\u00fchrungen verraten Sie das unfreiwillig, wenn Sie schreiben: &#8222;Sie (gemeint: die beratende Person) hat&#8230;die f\u00fcr den Abbruch genannten wesentlichen Gr\u00fcnde&#8230;zu vermerken.&#8220; (S.4 (1)) Sie schreiben eben nicht: &#8218;die f\u00fcr einen erwogenen (oder m\u00f6glichen, geplanten usw.) Abbruch&#8216;. Das hei\u00dft: Sie gehen davon aus, da\u00df nach der Beratung der Abbruch erfolgt, die Beratung &#8211; so, wie Sie sie erzwingen &#8211; also kein ungeborenes Leben sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Ich habe eine Fantasie &#8211; zugegeben, nur eine Fantasie &#8211; wie es Ihnen ergangen ist, als Sie \u00fcber die Neufassung des Abtreibungsrechtes entscheiden sollten: Sie haben sich ge\u00e4rgert, weil an Sie das Ansinnen gestellt wurde, Kontrolle aufzugeben und Sie f\u00fchlten sich in der Klemme: Ein gar zu rigides Durchsetzen Ihrer Position h\u00e4tte dazu gef\u00fchrt, da\u00df man Sie nicht mehr f\u00fcr voll nimmt. Was tun, in einer solchen Situation? Ganz einfach: \u00dcberm Tisch geht man auf die Vorstellungen des Anderen ein und unterm Tisch tritt man ihm kr\u00e4ftig gegen das Schienbein. Genau dies haben Sie mit Ihrer Winkeladvokaten-Argumentation praktiziert: Weil Gesetzgeber und Frauen weg vom Indikationenmodell wollen, d\u00fcrften &#8218;logischer-weise&#8216; die Kassen die Kosten f\u00fcr die Abtreibung nicht \u00fcbernehmen. &#8218;Liebe Frauen&#8216;, so Ihre Botschaft, &#8218;da Ihr Euch nicht mehr \u00fcberpr\u00fcfen lassen wollt, k\u00f6nnen wir Euch auch nicht den Stempel &#8218;rechtm\u00e4\u00dfiger Abbruch&#8216; erteilen, und deshalb m\u00fc\u00dft Ihr &#8211; leider, leider &#8211; selber zahlen. Aber Ihr habt es ja so gewollt!&#8216; Der ganze Passus (S.22 bis 24) ist durchtr\u00e4nkt von einem \u00b4\u00c4tsch, reingefallen&#8216;. Daran \u00e4ndert Ihre &#8218;Hier-stehe-ich,-ich-kann-nicht-anders&#8216;-Attit\u00fcde nichts. Sie h\u00e4tten sehr wohl anders gekonnt. Wenn Sie gewollt h\u00e4tten. (2)<\/p>\n<p>Mittels Recht das Volk zur Moral zu bringen hat Tradition. &#8218;Sittenbildende und sittenst\u00e4rkende Kraft des Strafrechts&#8216; hie\u00df das mal. In den 60er Jahren focht man unter dieser \u00dcberschrift f\u00fcr die Beibehaltung der strafrechtlichen Verfolgung des Ehebruchs: &#8222;Die Anh\u00e4nger einer Beibehaltung der Strafsanktionen gegen Ehebruch sind allerdings nicht so naiv, der Strafdrohung zuzutrauen, sie werde die eheliche Treue f\u00f6rdern; indes sind sie&#8230; der wohlbegr\u00fcndeten Ansicht, da\u00df die Streichung der derzeitigen Strafandrohung im Volke nicht verstanden und den Eindruck erwecken w\u00fcrde, als ob der Gesetzgeber den Ehebruch nicht mehr f\u00fcr sittlich verwerflich halten. Unser Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen verpflichtet, die Ehe in Schutz zu nehmen; er hat deshalb alle Ma\u00dfnahmen zu unterlassen, die auf dem Gebiet des Ehe-und Familienschutzes wie ein Dammbruch wirken k\u00f6nnten. &#8220; (3) Die Logik m\u00fc\u00dfte Ihnen bekannt vorkommen. Nur, Ehebruch ist nicht mehr strafbar, und die D\u00e4mme sind &#8211; mal wieder- nicht gebrochen. Aus einem einfachen Grund: Die meisten B\u00fcrgerInnen bed\u00fcrfen nicht des Nachhilfeunterrichts durch die Justiz, um zu wissen, was Recht und Unrecht ist. Und den anderen vermitteln Sie das durch Sanktionen auch nicht. Abgesehen davon habe ich nicht den Eindruck, da\u00df das Lebensrecht Geborener wie Ungeborener in jener Zeit unserer deutschen Geschichte am besten gesch\u00fctzt war, in der das strengste Abtreibungsrecht galt. Und ich kann auch nicht finden, da\u00df unseren Ex-Br\u00fcdern und -Schwestern aus den neuen Bundesl\u00e4ndern, die der einschl\u00e4gigen Sittenbildung so lange entbehren mu\u00dften, ein fehlendes Rechts- bzw. Unrechtsbewu\u00dftsein attestiert werden k\u00f6nnte. Deren Geburtenrate halbierte sich erst unter dem sittigenden Einflu\u00df Westdeutschlands.&#8216;<br \/>Wie Sie im \u00fcbrigen in Ihren Ausf\u00fchrungen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der ehemaligen DDR und deren Erfahrungen \u00fcberschweigen, entspricht bester Wessi-Manier. Das nur nebenbei.<\/p>\n<p>Unter die Rubrik &#8218;Sittenbildung&#8216; ordnen Sie das Verbot ein, Abbr\u00fcche au\u00dferhalb der engen Indikationen durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen: &#8222;Die Gew\u00e4hrung sozialversicherungs-rechtlicher Leistungen f\u00fcr Schwangerschaftsabbr\u00fcche &#8230; deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit aber nicht feststeht, ist &#8230; deshalb mit der staatlichen Schutzpflicht f\u00fcr das ungeborene menschliche Leben nicht vereinbar, weil dadurch das allgemeine Bewu\u00dftsein in der Bev\u00f6lkerung, da\u00df &#8230; der Abbruch der Schwangerschaft grunds\u00e4tzlich Unrecht ist, erheblich besch\u00e4digt w\u00fcrde.&#8220; (S.37) Ich glaube, ich stehe Lieschen M\u00fcller n\u00e4her als Sie und bin mir sicher, da\u00df deren Schlu\u00dffolgerungen ganz andere sein werden. Sie wird eher sagen: &#8222;Wenn es um Alkohol- oder Tabaksteuer geht, da ist pl\u00f6tzlich nichts mehr zu h\u00f6ren, da\u00df &#8218;die Rechtsstaatlichkeit&#8230; im Kern verletzt&#8216; w\u00e4re, wenn &#8218;der Staat.. mittelbar oder unmittelbar (Mit-) Verantwortung f\u00fcr Vorg\u00e4nge&#8216; \u00fcbern\u00e4hme, &#8218;von deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit er nicht \u00fcberzeugt sein kann'(37), da z\u00e4hlen dann andere &#8218;Werte&#8216; als der Schutz des Lebens! (5) Aber Frauen, die kann man ja schikanieren.&#8220;<br \/>Einen Argumentationsstrang in diesem Zusammenhang kann ich nur zynisch nennen. Da k\u00f6nnen Sie froh sein, da\u00df so wenige Ihre Ausf\u00fchrungen lesen. Weil &#8211; so schreiben Sie &#8211; die privat &#8211; und die auf Grund Ihres Wohlstandes gar nicht versicherten Frauen f\u00fcr Abbr\u00fcche selber aufkommen m\u00fc\u00dften, sei &#8222;nicht ersichtlich,&#8230;Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, anders zu behandeln&#8220;(S.37). Jede Arbeiterin mit 2000 DM netto w\u00e4re im Recht, Ihnen f\u00fcr diese Unversch\u00e4mtheit die Fensterscheiben einzuwerfen. Moralisch gesehen.<\/p>\n<p>Wenn ich das lese, was Sie sich zum Thema Recht und Moral so zusammengedacht haben, kommt mir eine meiner Patientinnen in den Sinn. Sie hat abgetrieben. Bei ihr lag &#8211; unter Anlegung strengster Ma\u00dfst\u00e4be &#8211; sowohl eine medizinische wie eine embryopathische Indikation vor. Und wissen Sie, was diese Frau heute noch &#8211; lange nach dem Abbruch &#8211; tut? Sie weint dar\u00fcber.\u00a0O nein, nicht da\u00df wir uns mi\u00dfverstehen: Sie bereut ihn nicht. Sie weint. Sie weint \u00fcber ihr Ungl\u00fcck, in eine Situation gekommen zu sein, in der sie schuldig werden mu\u00dfte.<br \/>Und angesichts dieser Tr\u00e4nen werden Ihre gelehrten Distinktionen und Ihre moralisch geschwellte Brust l\u00e4cherlich.<\/p>\n<p>Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Exkurs mit der \u00dcberschrift: &#8218;Je rigider der moralische Anspruch, umso unmoralischer die Folgen&#8216;: Ihnen ward nicht die Gabe weiser Selbstbescheidung zuteil, aufgrund deren Sie h\u00e4tten sagen k\u00f6nnen: &#8218;Bestimmte hoch-komplizierte Fragen klammere ich aus, weil sie nur weltanschaulich gef\u00e4rbt beantwortet werden k\u00f6nnen. Dies ist mir &#8211; als Organ eines zur weltanschaulichen Neutralit\u00e4t verpflichteten Staates &#8211; verwehrt. Ich beschr\u00e4nke mich auf eine praktikable L\u00f6sung, die m\u00f6glichst viele Gesichtspunkte mitbedenkt und einen m\u00f6glichst guten Ausgleich aller gegens\u00e4tzlichen Interessen bietet.&#8216; Statt dessen dekretieren Sie: &#8222;Menschenw\u00fcrde kommt schon dem ungeborenen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalit\u00e4t&#8220;, der F\u00f6tus entwickle &#8222;sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch&#8220;, sowie: &#8222;Wo immer menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenw\u00fcrde zu.&#8220; Und: &#8222;Das Lebensrecht (steht) dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zu&#8230;,(es) ist das elementare und unver\u00e4u\u00dferliche Recht, das von der W\u00fcrde des Menschen ausgeht.&#8220; (S.16f.) Kurz gesagt also: W\u00fcrde und Rechte des F\u00f6tus = W\u00fcrde und Rechte des Menschen. Der Meinung kann man sein. Nur: Wer so denkt, darf au\u00dfer der medizinischen Indikation keine andere in Erw\u00e4gung ziehen. Sie aber gehen ganz selbstverst\u00e4ndlich von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer embryopathischen Indikation aus. Und jetzt bin ich mal gespannt, wie Sie in Ihrer Logik jemandem klarmachen wollen, weshalb die Abtreibung eines behinderten F\u00f6tus rechtm\u00e4\u00dfig und von der Kasse zu finanzieren ist, die T\u00f6tung eines behinderten Menschen (Kosten f\u00fcr einen Heimplatz: mindestens 4000 DM pro Monat) aber ein Unrecht und strafbar sein soll. Wenn Lebensrecht gleich Lebensrecht, dann gilt eben auch: Wer vor der Geburt kein Lebensrecht hat, hat danach auch keins. Sie haben hier einzig und allein aufgrund Ihrer, ach so moralischen Argumentation einer menschenverachtenden und menschenunw\u00fcrdigen Denkweise Sch\u00fctzenhilfe geleistet. Hier &#8211; und nicht bei der Kassenfinanzierung &#8211; w\u00e4re der Ort gewesen, sich dar\u00fcber Gedanken zu machen, welchen &#8222;Eindruck&#8220; der Staat bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern &#8222;erweckt&#8220; (vgl. S.37).<\/p>\n<p>Nun zu meiner Behauptung, Ihre Konzeption von Beratung habe lediglich Machtaus\u00fcbung durch Kontrolle zum Ziel, verhindere aber tats\u00e4chlich den Schutz des ungeborenen Lebens.<br \/>Ihre Lieblingsw\u00f6rter in diesem Zusammenhang sind &#8222;ermutigen&#8220; und &#8222;Ermutigung&#8220;, sie tauchen \u00fcber zehnmal auf. Die Beratung habe das Ziel, die Schwangere zur Fortf\u00fchrung der Schwangerschaft zu ermutigen. So hei\u00dft es. Pauschal, ohne jede Differenzierung. Und was, wenn es nichts zu ermutigen gibt? Wie w\u00fcrden Sie das Verhalten eines Versicherungsvertreters qualifizieren, der einen Kunden &#8218;ermutigt&#8216;, Vertr\u00e4ge zu unterzeichnen, die ihn nach menschlichem Ermessen erdr\u00fccken werden&#8216;? Wenn Sie eine Beraterin darauf verpflichten, ohne R\u00fccksicht auf die Umst\u00e4nde zur Fortf\u00fchrung jedweder Schwangerschaft zu &#8218;ermutigen&#8216;, degradieren Sie sie zu einer Art Versicherungsvertreter, blo\u00df da\u00df dieser wenigstens Provision f\u00fcr seine \u00dcberredungsk\u00fcnste kassiert. Wer in jedem Fall &#8218;ermutigt&#8216; und nie abr\u00e4t, nie Bedenken anmeldet, bzw. bereits vorhandene Bedenken best\u00e4tigt, dessen Ermutigung ist wertlos. Da k\u00f6nnen Sie auch gleich ein Tonband ablaufen lassen.<\/p>\n<p>Ihre Vorschrift korrumpiert die beratenden Menschen. Wenn eine Beraterin &#8222;der Frau die Einsichten und Informationen&#8220; vermitteln soll, &#8222;deren sie f\u00fcr eine verantwortliche Entscheidung bedarf&#8220; (S.22), dann geh\u00f6rt dazu auch die Information, da\u00df laut Familienministerin R\u00f6nsch 77% der Alleinerziehenden mit einem Einkommen unterhalb der Sozialhilfegrenze auskommen m\u00fcssen (6), da\u00df sich die V\u00e4ter nichtehelicher Kinder in steigendem Ma\u00dfe vor Unterhaltszahlungen dr\u00fccken&#8216; (von sonstigen Vaterpflichten ganz zu schweigen), da\u00df Kindergartenpl\u00e4tze und Teilzeitstellen ein rares Gut sind und da\u00df z.B. in Baden-W\u00fcrttemberg weniger als 5% der Schulen Ganztagsschulen sind.<br \/>In dem Zusammenhang fand ich Ihren Einfall bestechend, die Personen in das Schutzkonzept mit einzubeziehen, die die Frau gegen das Kind einnehmen k\u00f6nnten (S.22). Da w\u00e4re dann der Kindsvater zu fragen, wieviele Tage im Jahr er sich um das Kind k\u00fcmmert, der Leiter des Wohnungsamtes w\u00e4re zu h\u00f6ren, bis wann er eine billige Wohnung beschaffen kann, der Arbeitgeber w\u00e4re aufzufordern, schriftlich darzulegen, ob er gewillt ist, die Schwangere unter angemessenen Bedingungen weiter zu besch\u00e4ftigen, usw. Informativ w\u00e4re eine solche Runde f\u00fcr die Schwangere unbedingt. Aber ermutigend? Sehen Sie: All das, was Sie schreiben \u00fcber die notwendigen st\u00fctzenden und f\u00f6rdernden Ma\u00dfnahmen, die das &#8218;Ja zum Kind&#8216; erleichtern sollen, all das ist Lyrik. Kaum war vom Bundestag der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz f\u00fcr jedes Kind beschlossen, legten sich die Finanzminister quer. (8) Nicht einmal das ist durchsetzbar! Die Finanzminister werden nicht ins Gef\u00e4ngnis kommen, weil sie sich nicht an das Gesetz halten, aber bei andern setzen Sie unverdrossen auf das Strafrecht: Nachdem Sie zun\u00e4chst sehr richtig festgestellt haben, da\u00df Schwangerschafts-konflikte h\u00e4ufig aus einer gest\u00f6rten Partnerbeziehung oder dem Druck entstehen, der von nahestehenden Personen der Schwangeren ausge\u00fcbt wird, folgern Sie messerscharf: &#8222;Dem mu\u00df die Rechtsordnung entgegentreten&#8230;&#8220; (S.30) Und deshalb: &#8222;Es w\u00e4re&#8230; nicht zureichend,&#8230; lediglich an das Verantwortungsbewu\u00dftsein dieser Personen zu appellieren,&#8230; f\u00fcr Personen des famili\u00e4ren Umfeldes (sind) in bestimmtem Umfang strafbewehrte Verhaltensgebote und -verbote unerl\u00e4\u00dflich:&#8220; (S.31) Verheben Sie sich nicht, mein Herr!<\/p>\n<p>Die Frauen, die sich also zum Zwecke moralischer Aufr\u00fcstung in der Beratungsstelle einzufinden haben, wissen nat\u00fcrlich was sie er-wartet. Und sie werden die &#8218;Ermutigungen&#8216; unter der Rubrik &#8218;die m\u00fcssen halt so reden&#8216; genauso abhaken wie die Predigt des Pfarrers. Das hei\u00dft: Die durchschnittliche Schwangere wird selbst den wahrhaften Argumenten mi\u00dftrauen, die f\u00fcr eine Fortsetzung der Schwangerschaft sprechen.<\/p>\n<p>Da\u00df eine Schwangere nicht unvoreingenommen in Ihre Beratung gehen wird, hat aber noch einen anderen Grund, n\u00e4mlich Ihre Voreingenommenheit gegen die Schwangere. Wer so mi\u00dftrauisch wie Sie gegen\u00fcber den Frauen ist, ihren guten Willen und ihre moralische Integrit\u00e4t anzweifelt, kann Offenheit und Vertrauen nicht erwarten. Wie man in den Wald hineinruft&#8230;.!<br \/>Sie schreiben: &#8222;Das Beratungskonzept nimmt die Frau als handelnde Person ernst, indem es sie als Verb\u00fcndete bei dem Schutz des ungeborenen Lebens zu gewinnen sucht und dabei von ihr eine verantwortliche Mitwirkung erwartet.&#8220;(S.25) Korrekt m\u00fc\u00dfte es hei\u00dfen: &#8218;insofern sie als Verb\u00fcndete gebraucht wird&#8216;. Ihnen ist ja nicht verborgen geblieben, da\u00df das ungeborene Leben nur mit der Mutter (nicht wie Sie schreiben &#8222;besser mit der Mutter&#8220; (S.37)) gesch\u00fctzt werden kann.<br \/>Wenn Sie die Schwangere nicht f\u00fcr Ihren &#8218;Schutz des ungeborenen Lebens&#8216; br\u00e4uchten, legten Sie noch nicht einmal verbal Wert darauf, sie als Verb\u00fcndete zu gewinnen!<br \/>Eine ungewollt schwangere Frau ist in aller Regel ambivalent. Entweder man nimmt sie in ihrer Ambivalenz ernst, oder man nimmt sie \u00fcberhaupt nicht ernst. Um es in einer Ihnen verst\u00e4ndlichen Weise zu erl\u00e4utern: Wenn Gretel nicht wei\u00df, ob sie den Hans oder den Fritz heiraten soll, und ein &#8218;Berater&#8216; wischt alle Argumente f\u00fcr den Hans vom Tisch und l\u00e4\u00dft nur die f\u00fcr den Fritz gelten, sagt Gretel mit Recht: Du steckst wohl mit dem Fritz unter einer Decke.<br \/>Gell, das hat Sie jetzt ge\u00e4rgert mit der &#8222;Ihnen verst\u00e4ndlichen Weise&#8220;. Genauso ist es mir gegangen. Zweimal schreiben Sie in Ihrem Text, da\u00df den Frauen etwas &#8222;in einer ihnen verst\u00e4ndlichen Weise&#8220; erl\u00e4utert werden solle (S.24 und S.26). Da\u00df jedermann und jedefrau gehalten ist, sich einer verst\u00e4ndlichen Sprache zu beflei\u00dfigen, ist eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Die ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung dieser Selbstverst\u00e4ndlichkeit l\u00e4\u00dft darauf schlie\u00dfen, was Sie von der Auffassungsgabe der Frauen halten. N\u00e4mlich nichts. Oder w\u00fcrden Sie den Bundespr\u00e4sidenten verpflichten, etwas in einer dem Bundeskanzler verst\u00e4ndlichen Weise zu erl\u00e4utern?<\/p>\n<p>Nicht genug damit, da\u00df Sie pauschal unterstellen, die Beratenden seien die, die Moral vermitteln k\u00f6nnten, und die Beratenen br\u00e4uchten Nachhilfeunterricht in Sachen Moral. Schief wird die Beratung zus\u00e4tzlich durch die aus Ihrem Mi\u00dftrauen resultierende Konstruktion der Beratung. Diese ist nicht einmal formal die Begegnung von zwei gleichberechtigten Personen, sondern hier hat eine(r) das Sagen, die andere hat sich zu f\u00fcgen: &#8222;In F\u00e4llen, in denen die Schwangere &#8230; begleitet wird, ist es hingegen geboten zu pr\u00fcfen, ob von dieser ein f\u00fcr das ungeborene Leben sch\u00e4dlicher Einflu\u00df zu bef\u00fcrchten und die Schwangere daher aufzufordern ist, noch einmal ohne Begleitung zu einem Beratungsgespr\u00e4ch zu kommen.&#8220; (S.27) Wenn eine Schwangere sich begleiten l\u00e4\u00dft, geschieht das fast immer auf ihren ausdr\u00fccklichen Wunsch hin, z.B. weil sie allein Angst hat. Glauben Sie im Ernst, da\u00df diese Frau es anders denn als Schikane erleben wird, wenn Sie noch einmal allein einbestellt wird? In den wenigen F\u00e4llen, in denen jemand die Schwangere gegen ihren Willen begleitet, bedarf es gro\u00dfen Fingerspitzengef\u00fchls; mit einer plumpen Wiedereinbestellung bewirkt man nichts. So dumm sind auch Sie nicht, um sich die Konsequenzen dieses Kunstfehlers nicht ausrechnen zu k\u00f6nnen. Und aus einer ganzen Reihe solcher Indizien l\u00e4\u00dft sich eben der Schlu\u00df ziehen: Es geht Ihnen um Anderes als um den Schutz des ungeborenen Lebens!<br \/>Dasselbe gilt auch f\u00fcr den Satz, &#8218;..da\u00df die Beratungsstelle die Bescheinigung erst ausstellt, wenn sie die Beratung als abgeschlossen sieht.&#8220;(S.27) Warum schreiben Sie nicht: &#8218;Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Beraterin und Ratsuchende die Beratung f\u00fcr abgeschlossen halten.&#8216; Ich will es Ihnen sagen: Weil Sie sich unter Beratung alles M\u00f6gliche vorstellen, nur nicht den Dialog von zwei gleichberechtigten und verantwortungsbewu\u00dften Personen. Hier spricht die Obrigkeit! Und dann erwarten Sie von der Schwangeren Kooperationsbereitschaft!<br \/>Summa summarum: Die kluge Frau wird folgendes tun: Sie wird tunlichst allein in die Beratung kommen, eine vertrauensvolle und kooperative Miene aufsetzen und dabei innerlich das ihr entgegen-gebrachte Mi\u00dftrauen mit Zins und Zinseszins zur\u00fcckgeben. Denn das ist keine Beratung, das ist Manipulation.<\/p>\n<p>Die Beraterinnen andererseits werden nicht nur auf ein &#8218;Beratungs&#8216;-Konzept verpflichtet, das sie in ihrer Arbeit frustrieren und in ihrer Berufsehre &#8211; verzeihen Sie den altmodischen Begriff &#8211; kr\u00e4nken mu\u00df. Was bislang nur die Beraterinnen der Caritas-Stellen traf, schreiben Sie jetzt fl\u00e4chendeckend vor. Von daher trifft Lebenssch\u00fctzer Milit\u00e4rbischof Dyba den Nagel auf den Kopf mit seiner Feststellung, aufgrund Ihres Urteils m\u00fc\u00dfte Pro Familia &#8222;umschulen&#8220;, denn die katholischen Beratungsstellen seien &#8222;praktisch zum Muster und Modell f\u00fcr alle Schwangerschaftsberatungen&#8220; geworden. (9) Sie \u00fcbernehmen &#8211; manchmal bis in Einzelformulierungen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz f\u00fcr die Caritas-Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. (10) Ihr Urteil ist der Versuch der Rekatholisierung Deutschlands. Sie erkl\u00e4ren die Moralvorstellungen der katholischen Kirche und deren f\u00e4lschlich Beratung genannte Indoktrination als verbindlich f\u00fcr die gesamte bundesrepublikanische Gesellschaft.&#8220;<br \/>Die Beratungsstellen, die f\u00fcr Sie anscheinend nichts weiter sind als ausf\u00fchrende Organe Ihrer pers\u00f6nlichen Moralvorstellungen, werden von Ihnen noch zus\u00e4tzlich durch Vorschriften in die Zange genommen, deren exakte Bezeichnung Korinthenkackerei w\u00e4re (vgl. dazu S. 34). Es fehlt lediglich, da\u00df Sie das Fabrikat des Rechners vor-schreiben, mit dem eine der &#8222;\u00dcberwachungspflicht des Staates&#8220; (S.28) gen\u00fcgende Statistik durchzuf\u00fchren ist. So ist das eben: Wer sich einmal f\u00fcr Mi\u00dftrauen entschieden hat, der kann von der Kontrolle nicht mehr lassen. Und wer von der Kontrolle nicht mehr lassen kann, wird sein Mi\u00dftrauen best\u00e4tigt bekommen. Sie schaffen sich &#8211; aus Einfalt oder Raffinesse? &#8211; die scheinbare Rechtfertigung f\u00fcr immer mehr Kontrolle.<\/p>\n<p>Das wird zwei Folgen haben: In einem Teil der Beratungsstellen werden zunehmend unselbst\u00e4ndige Zw\u00e4ngler im Dienst nach Vorschrift ihre Erf\u00fcllung und in der Verbeamtung ihr h\u00f6chstes Ziel sehen. In den anderen Beratungsstellen wird ein betr\u00e4chtlicher Teil der Kreativit\u00e4t darauf verwendet werden, Ihre Vorschriften geschickt auszulegen, zu umgehen und zu konterkarieren.<\/p>\n<p>Sie werden die Beratungsstellen bekommen, die Sie verdienen. (12) Die Beraterinnen, die Frauen und &#8211; last but not least &#8211; das &#8218;ungeborene Leben&#8216; h\u00e4tten allerdings Besseres verdient!<\/p>\n<p>Von Ihrem Bed\u00fcrfnis zu kontrollieren und zu regeln bleibt auch &#8222;der Arzt&#8220; nicht verschont. Er taucht nur in seiner m\u00e4nnlichen Form auf, was nicht verwundert: schlie\u00dflich ist er der Einzige, der Indikationen f\u00fcr den Abbruch aussprechen darf.<br \/>F\u00fcr die \u00c4rzte stellen Sie fest: &#8222;Danach kann&#8230;nicht darauf gesetzt werden, da\u00df den dargestellten \u00e4rztlichen Verhaltenspflichten durch eine berufsrechtliche Normierung und Sanktionierung in dem Ma\u00dfe zur Beachtung verholfen w\u00fcrde, wie sie f\u00fcr einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens unabdingbar ist&#8220;, weshalb Sie auf &#8222;strafrechtliche Sanktion&#8220; setzen (S.29). Wirklich, sehr originell! Und so erfolgversprechend, wie die obsoleten Strafbestimmungen zu Kuppelei, Ehebruch, Homosexualit\u00e4t, Werbung f\u00fcr empf\u00e4ngnisverh\u00fctende Mittel (13) etc. belegen!<br \/>Einen &#8218;Erfolg&#8216; werden Ihre unglaublichen Vorschriften (vgl. S.28f.) haben, die Sie den \u00c4rztInnen machen: Die schwangere Frau wird ein zweites Mal v\u00f6llig sinnlos gequ\u00e4lt. Unmittelbar vor dem Abbruch soll Sie nochmal &#8222;dem Arzt&#8220; ihre Situation und Gr\u00fcnde darlegen, und er ist verpflichtet, ihr zu sagen, &#8222;da\u00df der Schwangerschaftsabbruch menschliches Leben zerst\u00f6rt.&#8220; (S.28) Das erinnert daran, da\u00df man der Hexe auf dem Scheiterhaufen noch das Kreuz vor Augen hielt. In reinster Absicht, versteht sich. F\u00fcr die \u00c4rztInnen bedeuten Ihre Zumutungen, da\u00df sie von nun an st\u00e4ndig mit Denunziation und Bespitzelung zu rechnen haben. Entsprechende Beispiele f\u00fcr Beratungsstellen sind ja bekannt. Aus Gr\u00fcnden des verst\u00e4ndlichen Selbstschutzes werden sie geneigt sein, Ihre Vorgaben Punkt f\u00fcr<br \/>Punkt abzuspulen, um f\u00fcr eventuelle Anzeigen keine Angriffsfl\u00e4chen zu bieten. Auf die Patientin kann dabei allerdings keine R\u00fccksicht genommen werden. \u00c4rztliches Ethos und Ihre Moral, das geht nicht zusammen.<\/p>\n<p>&#8222;Sie brauchen mich nicht zu lieben, wenn sie mich nur f\u00fcrchten!&#8220;, hat ein r\u00f6mischer Kaiser gesagt. F\u00fcr r\u00f6mische Kaiser mochte es reichen, gef\u00fcrchtet zu werden. Sie aber, Herr Bundesverfassungsgericht, sind zwar nicht darauf angewiesen geliebt zu werden. Aber von unserer Achtung sind Sie sehr wohl abh\u00e4ngig. Geachtet wird aber nur, wer Achtung erweist. Vertrauen wird nur dem entgegengebracht, der nicht unbegr\u00fcndet anderen Schlechtes unterstellt. Verstanden wird nur, wer selbst um Verst\u00e4ndnis bem\u00fcht ist. Ernst genommen wird nur, wer ernst nimmt.<br \/>Sie haben in arroganter Weise auf Bevormundung und \u00dcberwachung gesetzt. Ihre &#8218;moralische&#8216; Devise lautet: Diktat statt Dialog. Die Antwort wird sein: Konterkarieren statt kooperieren, austricksen statt Loyalit\u00e4t, auflaufen lassen statt Offenheit, sich verweigern statt mitdenken.<\/p>\n<p>Sie haben mehr getan, als ein Urteil zum \u00a7 218 zu f\u00e4llen. Sie haben die Atmosph\u00e4re vergiftet!<\/p>\n<p>In der Hoffnung, meinen Standpunkt in einer Ihnen verst\u00e4ndlichen Weise erl\u00e4utert zu haben, verbleibe ich!<\/p>\n<p><u>Anmerkungen:<\/u><\/p>\n<p>1.\u00a0Die Seitenangaben beziehen sich jeweils auf die Ausgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch vom 28.05.1993 in der Sonderausgabe der Juristenzeitung, T\u00fcbingen 1993.<br \/>2.\u00a0Eine Bewertung der ldee, das Sozialversicherungsrecht als letztes Aufgebot heranzuziehen, damit Ihr Motto &#8218;Strafe mu\u00df sein&#8216; durchgesetzt wird, nachdem sich das Strafrecht daf\u00fcr als v\u00f6llig unpraktikabel erwiesen hat, kann ich mir sparen. Dazu haben sich Mahrenholz\/Sommer einerseits und B\u00f6ckenf\u00f6rde andererseits so ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df dem nichts hinzuzuf\u00fcgen ist. Dem Herrn Lebenssch\u00fctzer B\u00f6ckenf\u00f6rde scheint m\u00f6glicherweise zu d\u00e4mmern, welchen Holzweg er gewiesen hat.<br \/>3.\u00a0Dieter Giesen, Zur Strafw\u00fcrdigkeit der Delikte gegen Familie und Sittlichkeit, FamRZ 5\/65, 248-236.255.<br \/>4.\u00a0Unter der \u00dcberschrift: &#8222;Geburtenrate halbiert&#8220; schreibt die Frankfurter Rundschau am 24.06.1993, da\u00df &#8222;die Geburtenrate in den neuen Bundesl\u00e4ndern zwischen 1989 und 1992 von zw\u00f6lf auf 5,5 Babies auf tausend Einwohner&#8220; sank. In Westdeutschland wurden \u00fcbrigens 1989 elf Babies auf 1000 Einwohner geboren.<br \/>5.\u00a0S.37. &#8222;Rund 500 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sind nach Sch\u00e4tzungen der deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren alkoholkrank oder stark alkoholgef\u00e4hrdet.&#8220; Schw\u00e4bisches Tagblatt vom 21.06.1993.<br \/>6.\u00a0&#8222;Ministerin R\u00f6nsch kann keine &#8218;Krise der Familie&#8216; erkennen&#8220;, Frankfurter Rundschau vom 12.11. 1991<br \/>7.\u00a0&#8222;Kinder, die ihren Vater nicht kennen&#8220; in Schw\u00e4bisches Tagblatt vom 17.06.1992<br \/>8.\u00a0Vgl. Frankfurter Rundschau vom 12.06.1992 (&#8222;Moral ja, Mittel nein&#8220;) und 16.06.1992 (&#8222;Kinderg\u00e4rten f\u00fcr Waigel zu teuer&#8220;).<br \/>9.\u00a0&#8222;Pro Familia soll &#8218;umschulen&#8216; &#8211; Dybas Forderung nach dem Urteil zum Paragraphen 218&#8220;, Frankfurter Rundschau vom 11.06.1993.<br \/>10.\u00a0&#8222;Ziel der Beratung ist der Schutz des ungeborenen Lebens durch \u00dcberwindung der Not- und Konfliktlage, in der sich die Rat suchende Schwangere befindet. Sie ist zur Fortsetzung der Schwangerschaft und zur Annahme ihres Kindes zu ermutigen.&#8220; Zitiert nach Johannes Reiter, Schwangerschaftskonfliktberatung &#8211; Mitwirkung der Kirche, in: Caritas, Zeitschrift f\u00fcr Caritasarbeit u. Caritaswissenschaft, Bd. 91, 1990, Nr. 11, 507 -524, 516<br \/>11.\u00a0Da\u00df viele Caritas-Beraterinnen tats\u00e4chlich gute Beratung leisten, wei\u00df ich wohl, sie handeln dabei aber gegen die Intentionen ihres Arbeitgebers.<br \/>12.\u00a0In Ihrem Zwang alles regeln zu wollen denken Sie an vieles, z.B. daran, da\u00df nur &#8222;Beratungsstellen mit hinreichender personeller Ausstattung anerkannt werden, bei denen Beratungsgespr\u00e4che nicht unter Zeitdruck stehen (S.32) Sie regeln aber nicht, wer diese &#8218;hinreichende personelle Ausstattung&#8216; finanzieren mu\u00df. &#8222;Frauenministerin fehlen 18 Millionen f\u00fcr Ausbau der Schwangeren-Beratung&#8220; war am 01.07.1993 f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg zu lesen (Schw\u00e4bisches Tagblatt vom 01.07.1993). Wir d\u00fcrfen gespannt sein, wer sie ihr geben wird. Grunds\u00e4tzlich hat Ihre Bestimmung doch wohl zur Folge (oder hat sie gar zur Absicht?): Dieselbe staatliche Stelle, die einer finanzschwachen Organisation die erforderlichen Zusch\u00fcsse verweigern kann, hat dann als Aufsichtsbeh\u00f6rde dar\u00fcber zu befinden, ob deren Beratungsstelle wegen unzul\u00e4nglicher Ausstattung geschlossen werden mu\u00df. Im Klartext: Stellen in kirchlicher Tr\u00e4gerschaft, die zur Not auf staatliche Zusch\u00fcsse verzichten k\u00f6nnen, \u00fcberleben auf alle F\u00e4lle, Pro-Familia-Stellen l\u00e4\u00dft man (mindestens) zappeln. Zufall?<br \/>13. Da sie mehrmals das Gesetz \u00fcber Aufkl\u00e4rung, Verh\u00fctung, Familienplanung und Beratung zitieren, kann ich es mir nicht verkneifen, an den alten \u00a7 184 Abs. 3a StGB zu erinnern, der die Werbung f\u00fcr Verh\u00fctungsmittel bis weit in die 60er Jahre unter Strafe stellte. Der BGH hat sich allein zwischen 1959 und 1961 dreimal sittenbildend dazu ge\u00e4u\u00dfert. Z.B. so: &#8222;Wer in Warenautomaten an \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen Gummischutzmittel (Pr\u00e4servative) feilh\u00e4lt, verletzt Sitte und Anstand schlechthin &#8230; &#8222;(Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 17.03.1959, FamRZ 59, 238).<\/p>\n<p>Ursula Neumann, Oberkirch-Bottenau, ist Diplompsychologin.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[8],"tags":[],"class_list":["post-6534","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-bioethik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Brief an den Herrn Bundesverfassungsgericht - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/brief-an-den-herrn-bundesverfassungsgericht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Brief an den Herrn Bundesverfassungsgericht - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: Ulrich Vultejus &#038; Ursula Neumann, Im Namen des Volkes. 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