{"id":7070,"date":"2011-03-30T12:51:00","date_gmt":"2011-03-30T10:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1\/"},"modified":"2021-08-31T10:13:17","modified_gmt":"2021-08-31T08:13:17","slug":"schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1\/","title":{"rendered":"Schutz der B\u00fcrger- und Menschenrechte im Strafvollzug"},"content":{"rendered":"<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 97-104<\/p>\n<h5><span id=\"i-daten-und-fakten\">I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Daten und Fakten<\/span><\/h5>\n<p>Bevor ich zum eigentlichen Thema &ndash; Schutz der B&uuml;rger- und Menschenrechte im Strafvollzug &ndash; komme, m&ouml;chte ich Ihnen einige Daten und Fakten zum Strafvollzug nahe bringen.<\/p>\n<p>Die Freiheitsentziehung wird in der Bundesrepublik ganz &uuml;berwiegend in rund 200 Gef&auml;ngnissen vollzogen. Dort sind rund 74.000 Menschen in Haft.<\/p>\n<p>Davon befinden sich etwa<\/p>\n<p>&#8211; 50.000 im Strafvollzug,<\/p>\n<p>&#8211; 11.500 in Untersuchungshaft,<\/p>\n<p>&#8211; 4.200 verb&uuml;&szlig;en Ersatzfreiheitsstrafe,<\/p>\n<p>&#8211; 1.500 befinden sich in Sozialtherapeutischen Einrichtungen,<\/p>\n<p>&#8211; 630 in Abschiebungshaft,<\/p>\n<p>&#8211; und 500 in Sicherungsverwahrung.<\/p>\n<p>F&uuml;r die Betreuung und &Uuml;berwachung stehen 37.000 Mitarbeiter zur Verf&uuml;gung. Davon entfallen rund 27.200 auf den Allgemeinen Vollzugsdienst. Dies ist die gr&ouml;&szlig;te Gruppe und in der Regel uniformiert; in einigen L&auml;ndern tragen Mitarbeiter des AVD sogar wieder Rangabzeichen.<\/p>\n<p>F&uuml;r die Straft&auml;terbehandlung im engeren Sinne stehen allerdings nur rund 4.620 Mitarbeiter zur Verf&uuml;gung und zwar:<\/p>\n<p>&#8211; 600 Psychologen,<\/p>\n<p>&#8211; 1.250 Sozialp&auml;dagogen,<\/p>\n<p>&#8211; 280 &Auml;rzte,<\/p>\n<p>&#8211; 350 Lehrer,<\/p>\n<p>&#8211; 2.140 Mitarbeiter in den Arbeitsbetrieben.<\/p>\n<p>Die meisten der genannten Zahlen stammen aus den Haushaltspl&auml;nen der Bundesl&auml;nder von 2008.<\/p>\n<p>Nach dieser sicher l&uuml;ckenhaften Beschreibung des deutschen Strafvollzugs wenden wir uns jetzt der rechtlichen Situation zu.<\/p>\n<h5><span id=\"ii-die-rechte-der-gefangenen\">II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Rechte der Gefangenen<\/span><\/h5>\n<p>Formal gesehen haben die Gefangenen im Prinzip die gleichen Rechte wie die freien B&uuml;rger. Durch das Strafvollzugsgesetz werden lediglich die Grundrechte aus Art.&nbsp;2&nbsp;II&nbsp;1 und&nbsp;2 GG, also die k&ouml;rperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person und aus Art.&nbsp;10 GG das Briefgeheimnis eingeschr&auml;nkt. Alle &uuml;brigen Grundrechte bleiben &ndash; jedenfalls formal &ndash; unangetastet.<\/p>\n<p>Diese Rechtssituation war nicht immer so. Vor dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 hielt man noch nicht viel davon, Gefangenen Rechte einzur&auml;umen. Es gab auch keine gesetzliche Regelung. Eingriffe in die Rechte der Gefangenen wurden mit dem sogenannten &bdquo;besonderen Gewaltverh&auml;ltnis&ldquo; begr&uuml;ndet. Mit dieser Rechtsfigur konnten alle f&uuml;r erforderlich gehaltenen Eingriffe wie etwa ein Arrest gerechtfertigt werden. Die damals g&uuml;ltige Dienst- und Vollzugsordnung hatte keine Gesetzesqualit&auml;t. Es war eine reine Verwaltungsvorschrift, an die sich zwar die Strafvollzugsbediensteten, nicht aber die Gerichte halten mussten.<\/p>\n<p>Ich gebe Ihnen ein drastisches Beispiel daf&uuml;r, wie wenig selbst die Gerichte an der Gew&auml;hrung von Rechten interessiert waren:<\/p>\n<p>Ein Anstaltsleiter hat (1965) den Antrag eines Lebensl&auml;nglichen auf Gestattung eines Interviews mit einem Journalisten abgelehnt. Das angerufene Kammergericht<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn267\" name=\"_ftnref267\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[261]<\/span><\/a> sah in dieser Ablehnung keine Verletzung von Rechten des Gefangenen. Ich zitiere verk&uuml;rzt aus dem Urteil: &bdquo;Strafhaft schlie&szlig;t ihrer Natur nach uneingeschr&auml;nkte Aus&uuml;bung zahlreicher Grundrechte aus. (&#8230;) Mit dem Verlust der pers&ouml;nlichen Freiheit (&#8230;) verliert der Gefangene im Prinzip tats&auml;chlich alle diejenigen Grundrechte, zu deren uneingeschr&auml;nkter Aus&uuml;bung er der pers&ouml;nlichen Freiheit bedarf. Er hat dementsprechend uneingeschr&auml;nkt nur noch das Recht auf Leben und k&ouml;rperliche Unversehrtheit.&ldquo;<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn268\" name=\"_ftnref268\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[262]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Beschr&auml;nkt sei dabei auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschlie&szlig;lich vorbereitender Handlungen wie Besuche von Journalisten. So drastisch hat sich die Rechtsprechung sp&auml;ter nicht mehr ge&auml;u&szlig;ert. Allerdings muss man festhalten, dass sich die Gerichte nur z&ouml;gerlich mit der Verrechtlichung des Strafvollzuges durch ein Strafvollzugsgesetz anfreunden konnten.<\/p>\n<p>Das gilt auch f&uuml;r den Gesetzgeber, der f&uuml;nf Jahre daf&uuml;r gebraucht hat und zwei &Uuml;bergangsfristen des BVerfG verstreichen lie&szlig;, bis er schlie&szlig;lich 1977 ein StVollzG erlie&szlig;. Obwohl es zum Teil erhebliche M&auml;ngel hat, ist es doch eine heute nicht wiederholbare Kulturleistung. Auch der Polizei ging die Verrechtlichung des Strafvollzugs zu weit. Sie kritisierte massiv insbesondere die Lockerungen. Ihr Slogan war: &bdquo;Wir fangen die Verbrecher unter Einsatz unseres Lebens ein und der Vollzug l&auml;sst sie wieder laufen&ldquo;. Ein Hemmnis f&uuml;r die Strafvollzugsreform war und ist leider auch heute noch das Strafvollzugspersonal. Darauf komme ich noch zur&uuml;ck.<\/p>\n<p>Bis heute tut sich die Gesellschaft schwer, den &bdquo;neuen Gefangenen&ldquo; als Tr&auml;ger von Rechten und Anspr&uuml;chen zu akzeptieren. Auch das im StVollzG und in der Rechtsprechung verankerte Resozialisierungskonzept hat bis heute keine hinreichende Unterst&uuml;tzung in der Gesellschaft gefunden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Umfragen von <i>Schwind<\/i> zur Akzeptanz des Resozialisierungsgedankens. Er stellte bei Befragungen 1976, 1987 und 1999 ein allm&auml;hliches Abschmelzen der Zahl der Bef&uuml;rworter fest. Allerdings zeigte sich auch, dass es einen gleich gro&szlig; bleibenden &bdquo;harten Kern&ldquo; von Bef&uuml;rwortern gibt.<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn269\" name=\"_ftnref269\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[263]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Ich komme jetzt zum Schutz der Rechte und der Menschenw&uuml;rde der Gefangenen. Sie kann nur durch eine nachhaltige Resozialisierung gew&auml;hrleistet werden. Das Menschenw&uuml;rdekonzept ist sonst permanent in Gefahr, denn es ist ohnehin eine Kulturleistung auf d&uuml;nnem Eis. Die Beachtung der Menschenw&uuml;rde ist im Gef&auml;ngnis abh&auml;ngig von den subkulturellen Machtverh&auml;ltnissen und der Qualit&auml;t und Motivation der Bediensteten. Sie wird beispielsweise dann verletzt, wenn Gefangene st&auml;ndig unter Angst leben m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Aus englischen Studien<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn270\" name=\"_ftnref270\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[264]<\/span><\/a> wissen wir, dass nicht nur Gefangene, sondern dass auch Bedienstete Angst haben. Die Ausl&ouml;ser f&uuml;r Angstzust&auml;nde sind Gewalt, Bedrohung, Erniedrigung und physische und psychische Qu&auml;lereien. Angst engt h&auml;ufig die ohnedies schon begrenzten Bewegungsm&ouml;glichkeiten zus&auml;tzlich ein. Gefangene, die Angst haben, verzichten bspw. auf den Aufenthalt im Freien, die Teilnahme an bestimmten Freizeitveranstaltungen und manche werden von Mitgefangenen gezwungen, ihren gesamten Einkauf abzugeben. Angst ist m&ouml;glicherweise die Ursache f&uuml;r eine Suizidrate, die 10mal so hoch ist wie au&szlig;erhalb der Gef&auml;ngnisse.<\/p>\n<p>Einige Bemerkungen zur Rolle der Bediensteten:<\/p>\n<p>Das Gelingen oder Scheitern der Resozialisierung h&auml;ngt ma&szlig;geblich von den Bediensteten ab. Die Bediensteten haben gro&szlig;e Macht &uuml;ber die Gefangenen, wissen &uuml;ber deren Straftaten Bescheid und kennen h&auml;ufig deren Akten. Der interne und externe Datenschutz &ndash;&nbsp;ein B&uuml;rgerrecht&nbsp;&ndash; wird nicht mit der erforderlichen Strenge durchgesetzt. Insbesondere die Kenntnis von schweren Straftaten f&uuml;hrt bei den Bediensteten zu einem Bed&uuml;rfnis nach psychischer und physischer Distanz zu den Gefangenen, zumal sie die Gefangenen den ganzen Tag sehen, sp&uuml;ren und riechen m&uuml;ssen. Nicht selten m&uuml;ssen die Bediensteten auch b&ouml;sartige Beschimpfungen und manche &bdquo;Anmache&ldquo; ertragen. So entstehen Feindbilder.<\/p>\n<p>Noch immer kann man von Bediensteten &Auml;u&szlig;erungen wie diese h&ouml;ren:<\/p>\n<p>&bdquo;Die haben Zuwendung nicht verdient.&ldquo; &bdquo;Muss man erst ins Gef&auml;ngnis kommen, um eine Lehrstelle zu bekommen.&ldquo; &bdquo;Den Gefangenen geht es sowieso zu gut, begehen scheu&szlig;liche Straftaten und stellen dann noch Anspr&uuml;che.&ldquo; &bdquo;Wir, die Bediensteten, sind die Schuhabstreifer, Oberkellner und Laufburschen f&uuml;r diese verwahrlosten und kaputten Typen.&ldquo;<\/p>\n<p>Solche &Auml;u&szlig;erungen machen deutlich, dass es bei den Bediensteten immer noch ein Bed&uuml;rfnis nicht nur nach Distanz, sondern auch nach zus&auml;tzlicher Bestrafung gibt, obwohl die Strafe ausschlie&szlig;lich aus dem Freiheitsentzug bestehen darf. Diese Rechtslage ist bedauerlicherweise vielen Bediensteten, aber auch anderen Mitb&uuml;rgern weitgehend unbekannt.<\/p>\n<p>Die folgenden zwei Beispiele zeigen, dass auch die Gerichte, wenn auch sehr selten, von dieser Rechtslage zu Ungunsten der Gefangenen abgewichen sind.<\/p>\n<p>Das OLG Karlsruhe hat es z.B. zugelassen, dass eine Nazigr&ouml;&szlig;e, die f&uuml;r den Tod vieler Menschen verantwortlich war, keine Lockerungen bekam, obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen daf&uuml;r erf&uuml;llt waren. Das Gericht hat die besonders schwere Schuld als Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Lockerungsversagung angef&uuml;hrt. Offensichtlich ging es aber auch darum, einen Aufschrei in der Bev&ouml;lkerung zu vermeiden. Bis zu dieser Entscheidung des OLG entsprach es der Rechtslage, neben dem Strafzweck der Resozialisierung keine weiteren Strafzwecke zuzulassen. Leider hat diese Entscheidung Schule gemacht. Dar&uuml;ber hinaus hat sie mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit zu einer restriktiveren Lockerungspraxis beigetragen.<\/p>\n<p>Im zweiten Fall geht es um das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip, das aus der Grundsatzentscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1977<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn271\" name=\"_ftnref271\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[265]<\/span><\/a> entstanden ist.<\/p>\n<p>Das BVerfG hat klargemacht, dass es zu den Voraussetzungen eines menschenw&uuml;rdigen Strafvollzuges geh&ouml;re, dass auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grunds&auml;tzlich eine realisierbare Chance verbleiben muss, &bdquo;je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden&ldquo;<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn272\" name=\"_ftnref272\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[266]<\/span><\/a>.<\/p>\n<p>Dieses Hoffnungsprinzip schlie&szlig;t auch ein, dass Gefangene nicht erst als Kranke oder Lebensunt&uuml;chtige entlassen werden d&uuml;rfen. Gegen das Hoffnungsprinzip wird immer wieder versto&szlig;en.<\/p>\n<p>Der &bdquo;Extremfall&ldquo; Heinrich Pommerenke hatte eine einzigartige Serie von Morden, Raubtaten und Vergewaltigungen begangen und die Bev&ouml;lkerung einer ganzen Region in Angst und Schrecken versetzt. Daf&uuml;r erhielt er lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Nach vielen erfolglosen Antr&auml;gen erhielt er nach 34 Jahren Haft die erste bewachte Ausf&uuml;hrung. Das LG Karlsruhe hatte wegen der Schwere der Schuld eine Mindestverb&uuml;&szlig;ungsdauer von 50 Jahren f&uuml;r gerechtfertigt gehalten.<a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn273\" name=\"_ftnref273\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[267]<\/span><\/a> Entlassungs- und Urlaubsantr&auml;ge wurden stets mit einer fortdauernden Gef&auml;hrlichkeit begr&uuml;ndet, was angesichts seines desolaten k&ouml;rperlichen Zustandes nur als zynisch betrachtet werden kann. Heinrich Pommerenke ist schlie&szlig;lich im Alter von 72 Jahren kurz vor der Vollendung von knapp 50 Jahren in Haft gestorben.<\/p>\n<p>In diesen beiden F&auml;llen handelt es sich meines Erachtens um Verletzungen der Menschenw&uuml;rde durch die rechtswidrige Verweigerung von Lockerungen und der Entlassung.<\/p>\n<h5><span id=\"iii-schutzderbuergerrechteundmenschenwuerde-von-inhaftierten\">III.&nbsp;&nbsp; Schutz&nbsp;der&nbsp;B&uuml;rger&shy;rechte&nbsp;und&nbsp;Menschen&shy;w&uuml;rde <br \/>von Inhaf&shy;tierten<\/span><\/h5>\n<p>&Uuml;berall dort, wo Menschen eingesperrt werden, ist das Menschenw&uuml;rdekonzept gef&auml;hrdet und wird vielfach verletzt. Um das so gut als m&ouml;glich zu verhindern, sind nationale und internationale Schutz- und Kontrollmechanismen geschaffen worden.<\/p>\n<p>Die Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1984 hat das Folterverbot insoweit konkretisiert, als sie das Erzwingen eines Gest&auml;ndnisses mittels Folter verbietet. &ndash; Sie erinnern sich an die Diskussionen anl&auml;sslich der Androhung von Folter durch den Frankfurter Polizeipr&auml;sidenten, um einen Entf&uuml;hrer zu zwingen, das Versteck des entf&uuml;hrten Kindes preiszugeben. Das absolute Folterverbot ist vielen Menschen fremd geblieben. Selbst der ehemalige Pr&auml;sident des deutschen Richterbundes hielt es in gravierenden F&auml;llen f&uuml;r verhandelbar. Es ist wichtig, dass alle begreifen, dass das Folterverbot absolut unantastbar ist.Eine weitere wichtige Institution ist die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahre 1950. Diese Konvention hat ein exekutives &Uuml;berwachungs&shy;organ, n&auml;mlich das Commitee for the Prevention of Torture in human or degrading Treatment or Punishment (CPT). Das CPT besteht aus 47 Mitgliedern (aus jedem Mitgliedsland eines). Sie besuchen vorwiegend Gef&auml;ngnisse und andere Einrichtungen, in denen Menschen untergebracht sind, denen die Freiheit entzogen wurde. Das CPT ist bei den Leitern von Strafanstalten nicht gerade beliebt, weil das CPT sehr streng pr&uuml;ft, kontrolliert und beanstandet. Besuche k&ouml;nnen jederzeit unangemeldet stattfinden. Dabei geht es &uuml;berwiegend um menschenw&uuml;rdige Haftbedingungen. Es interessiert sich bspw. auch f&uuml;r das Anstaltsklima, die Belegungssituation sowie f&uuml;r die Arbeits- und Freizeitm&ouml;glichkeiten. Die Arbeit des CPT tr&auml;gt durchaus zum Schutz der B&uuml;rger- und Menschenrechte in den Gef&auml;ngnissen Deutschlands und Europas bei.<\/p>\n<p>Auch die bereits erw&auml;hnte Konvention der UN vom Dezember 1984 erhielt 2006 ein neues exekutives Kontrollinstrument, n&auml;mlich das &bdquo;Fakultativprotokoll gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe&ldquo;. Die Bundesrepublik hat dieses Protokoll 2008 nach erheblichen Diskussionen und Widerst&auml;nden aus einigen Bundesl&auml;ndern unterzeichnet.<\/p>\n<p>Mit Staatsvertrag haben die L&auml;nder eine gemeinsame nationale Kommission vereinbart. Daneben richtet der Bund ebenfalls eine Bundesstelle zur Verh&uuml;tung von Folter ein, die die entsprechenden Aufgaben f&uuml;r Personen wahrnimmt, denen im Zust&auml;ndigkeitsbereich des Bundes die Freiheit entzogen ist (Beispiel Arrestlokal Bundeswehr). Die L&auml;nderkommission sieht die Einrichtung nationaler Mechanismen zur Verh&uuml;tung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vor. Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern, die ehrenamtlich t&auml;tig sind. Die Mitglieder sind unabh&auml;ngig und keinen Weisungen unterworfen. Sie werden durch eine Justizministerkonferenz f&uuml;r eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Die Kommission gibt ihre Berichte und Empfehlungen einheitlich ab. Ein Mitglied der Kommission hat den Vorsitz inne. Der erste Vorsitzende ist Staatssekret&auml;r a.D. Dr. Hansj&ouml;rg Geiger. Weitere Mitglieder sind VRiOLG Stuttgart Albrecht Rie&szlig;; Prof. Dr. R&ouml;ssner, Universit&auml;t Marburg sowie Frau Ltd. Reg. Dir. a.D. Elsava Sch&ouml;ner. Die Kommission hat die Aufgabe, Orte regelm&auml;&szlig;ig zu besuchen, an denen staatlich organisierte Freiheitsentziehung stattfindet. Solche Orte sind z.B. Gef&auml;ngnisse, geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenh&auml;user, Polizeidienststellen sowie freiheitsentziehende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Alten- und Pflegeheime. Noch hat es keinen einzigen Besuch gegeben. Viele Details m&uuml;ssen noch verhandelt werden, bspw. die Frage, ob die Kommissionsmitglieder unangemeldete Besuche durchf&uuml;hren und in welchen konkreten Intervallen diese stattfinden.<\/p>\n<p>&Uuml;ber diese neu geschaffene Kommission hinaus gibt es weitere Schutzmechanismen f&uuml;r die Menschenrechte im Gef&auml;ngnis, bspw. Strafvollzugsbeauftragte der Parlamente oder die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Beir&auml;te. In der Praxis des Strafvollzuges wirkt sich auch die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer sch&uuml;tzend aus; sie h&ouml;ren und sehen mehr als mancher Mitarbeiter.<\/p>\n<p>Ein wichtiges Schutzkriterium ist die Transparenz, die u.a. auch von Gefangenenvertretungen und Gefangenenzeitungen profitiert.<\/p>\n<h5><span id=\"iv-anmerkungen-zur-foederalismusreform\">IV.&nbsp; Anmerkungen zur F&ouml;dera&shy;lis&shy;mus&shy;re&shy;form<\/span><\/h5>\n<p>Es zeichnet sich ab, dass einige L&auml;nder ihre neue Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r den Strafvollzug dazu benutzen, eilig z.B. die Bedeutung der Sicherheit &uuml;ber den Behandlungsauftrag zu stellen. So wird der bisherige &sect;&nbsp;10 StVollzG, wonach der Offene Vollzug die Regel sein soll, im hamburgischen und bayerischen Strafvollzugsgesetz gerade umgedreht. Dort ist jetzt der geschlossene Vollzug die Regel. Es gibt viele andere nicht so wichtige &Auml;nderungen; leider &uuml;berwiegen die restriktiven.<\/p>\n<p>Hoffnung macht allerdings, dass sich elf Bundesl&auml;nder, die noch das Bundes-Strafvollzugsgesetz haben, in einer Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Musterentwurfs f&uuml;r ein gemeinsames Strafvollzugsgesetz zusammengefunden haben. Es ist anzunehmen, dass dadurch die Unterschiede nicht so schwerwiegend ausfallen. Es bleibt allerdings ein Rechtsproblem, dass Gefangene in einem Bundesland gravierend anders behandelt werden als in einem anderen.<\/p>\n<p>Im &Uuml;brigen ist die F&ouml;deralismusreform, soweit sie den Strafvollzug betrifft, noch l&auml;ngst nicht beendet. Man kann auf die weitere Entwicklung gespannt sein.<\/p>\n<h5><span id=\"v-konsequenzen-fuer-den-strafvollzug\">V.&nbsp;&nbsp; Konse&shy;quenzen f&uuml;r den Straf&shy;vollzug<\/span><\/h5>\n<p>Wenn man wirklich Ernst machen wollte mit der Resozialisierung und dem Schutz der Menschenrechte der Gefangenen, m&uuml;sste mindestens Folgendes geschehen:<\/p>\n<p>&#8211; konsequente &Auml;chtung jeder Gewalt und bedingungsloser Schutz,<\/p>\n<p>&#8211; keine Mehrfachbelegung von Haftr&auml;umen,<\/p>\n<p>&#8211; Ausweitung der Sozialtherapie auf 10% aller Strafgefangenen: Jedem therapiewilligen und -f&auml;higen Gefangenen sollte eine Therapie erm&ouml;glicht werden.<\/p>\n<p>&#8211; Analog zum Jugendstrafvollzug sollte auch der Strafvollzug in freien Formen und in Wohngruppen realisiert werden.<\/p>\n<p>&#8211; Sinnvolle Arbeit f&uuml;r alle arbeitsf&auml;higen Gefangenen oder deren berufliche oder schulische Qualifizierung,<\/p>\n<p>&#8211; Staatliche Lohnzusch&uuml;sse f&uuml;r die Einstellung von entlassenen Strafgefangenen.<\/p>\n<p>&#8211; Grunds&auml;tzlich muss jeder Gefangene die M&ouml;glichkeit zu Langzeitbesuchen haben.<\/p>\n<p>&#8211; S&uuml;chtige Gefangene sollten nicht im Gef&auml;ngnis untergebracht werden. Die Sozialverwaltungen m&uuml;ssen geeignete Einrichtungen schaffen.<\/p>\n<p>&#8211; Verletzlichen Gefangenen ist besonderer Schutz zu gew&auml;hren.<\/p>\n<p>&#8211; Der Personalschl&uuml;ssel muss deutlich angehoben werden. Ziel sollte eine schrittweise Ann&auml;herung an ein Verh&auml;ltnis von Bediensteten zu Gefangenen von 1:1 sein.<\/p>\n<p>&#8211; Die Gefangenen m&uuml;ssen in die Rentenversicherung aufgenommen werden.<\/p>\n<p>Nur eine konsequente Ausrichtung am Vollzugsziel der Resozialisierung durch die Anstalten selbst kann helfen, die Risiken st&auml;ndiger Verletzungen der Menschenw&uuml;rde zu reduzieren.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref266\" name=\"_ftn266\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">*<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Harald Preusker<\/i> war langj&auml;hriger Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal und Leiter der Abteilung Justizvollzug im S&auml;chsischen Staatsministerium der Justiz.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref267\" name=\"_ftn267\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[261]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; KG NJW 1966, 1088&nbsp;ff.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref268\" name=\"_ftn268\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[262]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; KG NJW 1966, 1088 (1089).<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref269\" name=\"_ftn269\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[263]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Schwind<\/i>, in: Britz\/Jung\/Koriath\/M&uuml;ller (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Heinz M&uuml;ller-Dietz, 2001, S.&nbsp;841&nbsp;ff.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref270\" name=\"_ftn270\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[264]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Adler<\/i>, Fear in Prisons, Occasional Paper, (London Prison Reform Trust), 1994.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref271\" name=\"_ftn271\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[265]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 45, 187&nbsp;ff.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref272\" name=\"_ftn272\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[266]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 45, 187.<\/p>\n<p><a href=\"\/\/C%3a\/Dokumente%20und%20Einstellungen\/Praktikant\/Desktop\/Strafvollzug%20in%20Deutschland\/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref273\" name=\"_ftn273\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[267]<\/span><\/a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG StV 1995, 596.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[66],"tags":[],"class_list":["post-7070","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-strafvollzug-2010"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Schutz der B\u00fcrger- und Menschenrechte im Strafvollzug - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Schutz der B\u00fcrger- und Menschenrechte im Strafvollzug - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. 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