{"id":7905,"date":"2013-07-24T23:45:00","date_gmt":"2013-07-24T21:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-oder-nichts-bleibt-wie-es-war\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:40","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:40","slug":"alles-oder-nichts-bleibt-wie-es-war","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-oder-nichts-bleibt-wie-es-war\/","title":{"rendered":"Alles oder Nichts \u0096 bleibt wie es war &#8211; Die Zukunft der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Sicht der Bundestagsfraktionen"},"content":{"rendered":"<p><i>Die Zukunft der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Sicht der Bundestagsfraktionen.<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 201\/202 (1\/2-2013), S. 12-28<\/i><\/p>\n<p>Die Fehlersuche ist noch nicht abgeschlossen. Doch schon jetzt hat der NSU-Skandal deutlich werden lassen, wie tief verstrickt die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden in die Szene militanter Rechtsextremisten waren und wie wenig zugleich sie sich um die Aufkl&auml;rung der Neonazi-Mordserie bem&uuml;hten. Offenkundig sind die Fehleinsch&auml;tzungen des Verfassungsschutzes in der Beurteilung dieser Szene; die mangelnde Steuerbarkeit der von ihm eingesetzten V-Leute; seine vorrangigen Bem&uuml;hungen um den Schutz seiner Quellen vor dem Zugriff der Strafverfolger, und nicht zuletzt die Aktenvernichtungen just zu Beginn der Aufkl&auml;rungsarbeiten. <br \/>Grund genug, die Arbeit des Verfassungsschutzes ernsthaft in Frage zu stellen, oder zumindest breiter zu diskutieren &ndash; sollte man meinen. Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien befragt, wie sie zu den gegenw&auml;rtigen Vorschl&auml;gen zur Schlie&szlig;ung, Umwandlung oder Reform der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden stehen.<\/p>\n<p>Neben den parlamentarischen Untersuchungsaussch&uuml;ssen findet bzw. fand die Diskussion um die Zukunft des Geheimdienstes auf drei Ebenen statt: <br \/>Am 23.&nbsp;Mai 2013 pr&auml;sentierten die Mitglieder der Bund-L&auml;nder-Kommission Rechtsterrorismus ihren Abschlussbericht und die Empfehlungen zum Reformbedarf bei der Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbeh&ouml;rden. (1) Sie kamen (erwartungsgem&auml;&szlig;) zu dem Ergebnis, dass die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden nicht abzuschaffen seien. F&uuml;r das Versagen der Sicherheitsbeh&ouml;rden bei der Aufkl&auml;rung bzw. Verhinderung der NSU-Mordserie machten die Experten ein &bdquo;Trennungsgebot in den K&ouml;pfen&ldquo; verantwortlich, dass &bdquo;zu Gunsten eines gemeinsamen Verst&auml;ndnisses von Verantwortung f&uuml;r die Sicherheit&ldquo; abgebaut werden m&uuml;sse. Neue gesetzliche Befugnisse seien dazu nicht notwendig, die au&szlig;ergesetzlichen Vorschriften zur gegenseitigen Amtshilfe jedoch anzupassen. Zu ihren weiteren Ergebnissen geh&ouml;rt u.a. die St&auml;rkung des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz als &bdquo;Zentralstelle&ldquo;. Dazu soll eine erweiterte, gesetzlich festgeschriebene Pflicht zum Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landes&auml;mtern eingef&uuml;hrt werden. Die L&auml;nder sollen alle gewonnenen Informationen und Auswertungen an das Bundesamt &uuml;bermitteln und umgekehrt von jenem &uuml;ber alle, ihr jeweiliges Land betreffende Erkenntnisse informiert werden. Zugleich sollen im Kooperationsfall die gemeinsame Auswertung sowie die Abstimmung operativer Ma&szlig;nahmen gesetzlich verpflichtend werden. Daf&uuml;r sind umfangreiche &Auml;nderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz (v.a. &sect;&nbsp;5 BVerfSchG) sowie den Landesgesetzen notwendig. <br \/>Bereits im Februar 2013 stellte der Pr&auml;sident des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz, Hans-Georg Maa&szlig;en, Eckpunkte f&uuml;r eine Reform vor (2), &uuml;ber deren erste Umsetzungsschritte auf einer Pressekonferenz am 3. Juli 2013 berichtet wurde. (3) Ziel der Reform ist demnach eine Neuausrichtung der Beh&ouml;rde und ihrer Priorit&auml;tensetzungen. Der Schwerpunkt der Arbeit soll k&uuml;nftig auf der Beobachtung des gewaltorientierten Extremismus liegen, der Einsatz von V-Leuten durch eine zentrale Datei koordiniert sowie der Informationsaustausch mit anderen Beh&ouml;rden insgesamt intensiver werden. Daneben sind interne Umstrukturierungen angek&uuml;ndigt zur engeren Verzahnung zwischen Auswertung und Beschaffung von Informationen, zur bereichs&uuml;bergreifenden Analyse, f&uuml;r mehr IT-Kompetenz und einheitliche Standards der Aktenverwaltung (und -vernichtung). Schlie&szlig;lich will das Amt seine Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit ausbauen. So weit die beh&ouml;rdeninterne Antwort auf den NSU-Skandal. <br \/>Noch keine Ergebnisse vorzuweisen hat die Regierungskommission zur &Uuml;berpr&uuml;fung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001, deren Einsetzung bereits im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbart wurde, die ihre Arbeit jedoch erst im Januar 2013 aufnehmen konnte. <br \/>Die im Bundestag vertretenen Parteien haben diese Debatten in den vergangenen 18 Monaten unterschiedlich intensiv und kontrovers begleitet. Wir stellen hier ihre Positionen und Vorschl&auml;ge zur Zukunft des Verfassungsschutzes bzw. der Nachrichtendienste vor. Dabei konzentrieren wir uns auf sechs Bereiche: grunds&auml;tzliche Existenz der Beh&ouml;rde, Organisation, Aufgaben, Befugnisse, Kooperationen und Kontrolle. Die Vorschl&auml;ge sind als innenpolitische Standortbestimmungen vor der Bundestagswahl am 22.&nbsp;September 2013 zu lesen. Eine kurze Problembeschreibung und Leitfragen sollen die Orientierung erleichtern. <br \/>1. Grunds&auml;tzliches<br \/>Die Kritik am Verfassungsschutz ist nicht neu, auch seine Abschaffung wurde bereits mehrfach gefordert (siehe den Beitrag von L&uuml;ders, S.&nbsp;78&nbsp;ff.). Neben der grunds&auml;tzlichen Kritik am heimlichen Ausforschen von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern mehrten sich nach dem NSU-Skandal die Zweifel an Qualit&auml;t, Ergiebigkeit und Notwendigkeit der verfassungssch&uuml;tzerischen Erkenntnisse &ndash; zumal es f&uuml;r manche Aufgaben (z.B. IT-Sicherheit und Spionageschutz, Akteure und Strukturen der sog. extremistischen Szenen) kompetentere Ansprechpartner gibt, die ohne geheimdienstliche Mittel auskommen. <br \/>Unsere Fragen: Kann der Verfassungsschutz abgeschafft werden? Welche seiner Aufgaben sind unverzichtbar, wer k&ouml;nnte bzw. sollte sie im Falle einer Aufl&ouml;sung &uuml;bernehmen?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; Das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz ist f&uuml;r sie &bdquo;wichtiger Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur&ldquo; und damit weder verzichtbar noch abzuschaffen.<br \/>B&Uuml;NDNIS&nbsp;90\/DIE&nbsp;GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Die Fraktion B&uuml;ndnis 90\/ Die Gr&uuml;nen sprechen sich &bdquo;angesichts des massiven Versagens der Geheimdienste, das die Parlamentarischen Untersuchungsaussch&uuml;sse des Bundes und der L&auml;nder ans Licht gebracht haben, f&uuml;r eine klare Z&auml;sur und einen umfassenden strukturellen und personellen Neustart&ldquo; (4) aus. Ihre grunds&auml;tzliche Position: &bdquo;Verfassungsschutz ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Geheimdienste sollen k&uuml;nftig ausschlie&szlig;lich Aufgaben wahrnehmen, die nicht ohne den Einsatz verdeckter Mittel m&ouml;glich sind und nicht durch &ouml;ffentlich und parlamentarisch besser kontrollierbare Institutionen erbracht werden k&ouml;nnen.&ldquo; (5) Das Reformkonzept f&uuml;r die Geheimdienste soll zuk&uuml;nftig auf zwei S&auml;ulen stehen: ein neues unabh&auml;ngiges &bdquo;Institut zur Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen&ldquo; soll demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen aus &ouml;ffentlichen Quellen und mit wissenschaftlichen Methoden beobachten und analysieren.<br \/>Nach Aufl&ouml;sung des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz soll eine neue &bdquo;Inlandsaufkl&auml;rung&ldquo; mit klar eingegrenzten nachrichtendienstlichen Befugnissen, neuem, verkleinertem Personalstab und anderem Selbstverst&auml;ndnis gegr&uuml;ndet werden. Die Aufgaben der Inlandsaufkl&auml;rung sollen auf die Spionageabwehr und die Aufkl&auml;rung gewaltbereiter Bestrebungen beschr&auml;nkt sein, die Anwendung nachrichtendienstlicher Befugnisse soll per Gesetz differenziert und begrenzend geregelt werden.<\/p>\n<p>DIE&nbsp;LINKE&nbsp;&nbsp; Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form aufgel&ouml;st werden. Als konkreten Handlungsvorschlag hat der Arbeitskreis &bdquo;B&uuml;rgerrechte und Demokratie&ldquo; im August 2012 ein 12-Punkte-Sofortprogramm (6) vorgelegt, welches die Abwicklung der &Auml;mter behandelt. Dem BfV sollen alle Geheimdienst-Sonderrechte entzogen, inklusive der quasi polizeilichen Befugnisse und der Befugnisse zur Bek&auml;mpfung von Organisierter Kriminalit&auml;t; das Amt selbst wird als kompetente Politikberatung neu gestaltet. (7)<br \/>Einige Aufgaben, die derzeit bei den &Auml;mtern f&uuml;r Verfassungsschutz angesiedelt sind, m&uuml;ssten k&uuml;nftig durch andere Beh&ouml;rden &uuml;bernommen und polizeilich bearbeitet werden. Dazu geh&ouml;ren die Spionageabwehr und die Personal&uuml;berpr&uuml;fung in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen. <br \/>Im Falle der (voraussichtlichen) Nicht-Abschaffung wird die Fraktion zu einzelnen Reformschritten dann Stellung beziehen, wenn es real um deren Vollzug geht. Die Position, die auf eine Schw&auml;chung des VS als Geheimdienst zielt, soll dabei zentral und beibehalten werden. Damit will sich die Fraktion von der Reform-Logik der anderen Fraktionen absetzen. (8)<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Die FDP will den Verfassungsschutz nicht abschaffen. F&uuml;r die Liberalen sind &bdquo;die Beobachtung extremistischer Personen und Gruppen sowie die systematische Informationssammlung unerl&auml;sslich f&uuml;r den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung&ldquo; (9). Zentral bleibt das Trennungsgebot: Eine Trennung der Zust&auml;ndigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei ist f&uuml;r die FDP-Fraktion auch zuk&uuml;nftig unerl&auml;sslich, eine &Uuml;bernahme von Verfassungsschutz-Aufgaben durch die Polizei scheidet daher aus.<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Die Sozialdemokratische Partei spricht sich ebenfalls f&uuml;r die Beibehaltung des Verfassungsschutzes als Sicherheitsbeh&ouml;rde aus. Aber es bed&uuml;rfe eines grundlegenden &bdquo;Mentalit&auml;tswechsels&ldquo; beim Bundesamt, hin zu mehr Transparenz, mehr Kontrolle und klareren Regeln, um wieder mehr Vertrauen in die Beh&ouml;rden entstehen lassen zu k&ouml;nnen. Sofern einzelne Abteilungen oder Beh&ouml;rdenteile an einen anderen Dienstort verlegt werden, sollten die Bed&uuml;rfnisse der Mitarbeiter so weit als m&ouml;glich ber&uuml;cksichtigt werden: &bdquo;Dabei sollte &ndash; wie damals bei der Abteilung 6 &ndash; ein striktes Freiwilligkeitsgebot herrschen, so dass ein konzeptioneller und personeller Neuaufbau dieses Bereichs erm&ouml;glicht wird (&bdquo;frischer Wind&ldquo;). (10)<br \/>2. Organisation der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden<br \/>Es gibt in Deutschland 17 &Auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz: 16 Landes&auml;mter und das Bundesamt. Der interne Aufbau (etwa die Abl&auml;ufe der Informationsauswertung), die Anbindung und Zust&auml;ndigkeiten sind in den L&auml;ndern unterschiedlich geregelt. Gemein ist allen Landesverfassungsschutzbeh&ouml;rden, dass sie bisher eigenst&auml;ndig, d.h. jeweils f&uuml;r den gesamten Aufgabenbereich zust&auml;ndig sind. Dabei variiert die personelle Ausstattung der Landes&auml;mter und damit die &bdquo;Tiefe&ldquo; ihrer Arbeit stark (siehe Dokumentation, S.&nbsp;76&nbsp;f.). <br \/>Die grunds&auml;tzliche Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbeh&ouml;rden regelt &sect;&nbsp;5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG): Bislang sind die Landesbeh&ouml;rden angehalten, ihre Informationen dem Bundesamt bzw. anderen Landes&auml;mtern zu &uuml;bermitteln, &bdquo;soweit es f&uuml;r deren Aufgabenerf&uuml;llung erforderlich ist&ldquo; (&sect;&nbsp;5 Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;1 BVerfSchG). Umgekehrt darf das Bundesamt in einem Land nur t&auml;tig werden, sofern Schutzg&uuml;ter des Bundes oder ausw&auml;rtige Belange betroffen sind, es sich um l&auml;nder&uuml;bergreifende Bestrebungen handelt, oder ein Bundesland speziell um Unterst&uuml;tzung ersucht. <br \/>Unsere Fragen: Welche Vorschl&auml;ge haben Sie im Fall der Beibehaltung zur Beh&ouml;rden(neu)organisation? Sollte die Anzahl der Landes&auml;mter reduziert, oder das Verh&auml;ltnis von Bundes- und Landesbeh&ouml;rden gesetzlich neu geregelt werden? Wie sch&auml;tzen Sie den Personalbedarf der Beh&ouml;rden ein? Muss das Verh&auml;ltnis von Auswertung und Verarbeitung von Informationen neu strukturiert werden? Welchen weiteren Bedarf f&uuml;r Organisationsreformen sehen Sie?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; Die Christdemokraten wollen die Landes- und Bundes&auml;mter als eigenst&auml;ndige Beh&ouml;rden erhalten, auch wenn nach ihrer Auffassung &bdquo;eine st&auml;rkere Koordinierung und Zentralisierung bestimmter Aufgaben unverzichtbar ist&ldquo; (11). Die L&auml;nder sollen eigenst&auml;ndig &uuml;ber eine Reduzierung oder Zusammenlegung entscheiden. Die St&auml;rkung des Bundesamtes als Zentralstelle wird bef&uuml;rwortet, ebenso eine Aufstockung des Personals. Eine Neuorganisation von Informationsbeschaffung und Auswertung, so die Fraktion, schlie&szlig;e &bdquo;eine bessere Verzahnung von Auswertung und Beschaffung, st&auml;rkere Nutzung wissenschaftlicher Analysekompetenzen f&uuml;r Auswertung und Analyse und die Verst&auml;rkung der internationalen Zusammenarbeit in der Analyse&ldquo; ein. Die Position des Beauftragten f&uuml;r den Datenschutz im Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz solle gest&auml;rkt werden.<\/p>\n<p>B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Die Fraktion will im Hinblick auf zahlenm&auml;&szlig;ige und inhaltliche Neuorientierungen &bdquo;eine breite ergebnisoffene Diskussion &uuml;ber Schwerpunkte, Zust&auml;ndigkeiten und die m&ouml;gliche Zusammenlegung von Verfassungsschutzbeh&ouml;rden&ldquo; anregen. Da der Aufgabenbereich der nach den Pl&auml;nen der Gr&uuml;nen neu zu gr&uuml;ndenden &bdquo;Inlandsaufkl&auml;rung&ldquo; auf die Spionageabwehr und die Aufkl&auml;rung gewaltbereiter Bestrebungen beschr&auml;nkt sein soll, wird auf jeden Fall weniger Personal f&uuml;r die reduzierten Aufgabenbereiche veranschlagt. Die neue Inlandsaufkl&auml;rung brauche, so die Fraktion, das Selbstverst&auml;ndnis &bdquo;eines Nachrichtendienstes in einer freiheitlichen Gesellschaft&ldquo;. Analysef&auml;higkeit, Unvoreingenommenheit und Bereitschaft zu Transparenz m&uuml;ssten &bdquo;Kernkompetenzen&ldquo; des neuen Personals sein. Weiterhin soll die Ausbildung in Menschenrechts- und Demokratiefragen intensiviert werden. F&uuml;r die Beobachtung und Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen soll k&uuml;nftig ein unabh&auml;ngiges Institut zust&auml;ndig sein, das sich aus &ouml;ffentlichen Quellen informiert und wissenschaftliche Methoden anwendet. Das Institut soll Beh&ouml;rden und Politik beraten und der &Ouml;ffentlichkeit und dem Bundestag j&auml;hrlich berichten. (12)<\/p>\n<p>DIE LINKE&nbsp;&nbsp; Es obliegt der Hoheit des Bundes und der jeweiligen L&auml;nder, wie die neuen VS-Beh&ouml;rden zur wissenschaftlichen Politik- und Gesellschaftsberatung konkret ausgestaltet werden. Die Fraktion will sich deshalb bei der Frage nach der Anzahl dieser &Auml;mter nicht festlegen. (13)<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Die FDP ruft auf zu einem &bdquo; intensiven Erneuerungsprozess aller &Auml;mter&ldquo;. Sie will kleinere Landes&auml;mter zusammenlegen und die verbleibenden &Auml;mter durch gr&ouml;&szlig;ere Zust&auml;ndigkeitsbereiche sowie thematische Spezialisierung st&auml;rken. Zudem fordert sie gemeinsame Standards f&uuml;r die Beh&ouml;rden von Bund und L&auml;ndern bei Ausbildung, F&uuml;hrung und Eins&auml;tzen von V-Leuten und fordert eine gesetzliche Regelung f&uuml;r die gegenseitige Information der Beh&ouml;rden &uuml;ber ihre jeweils eingesetzten V-Leute. Sie will die Ausbildung professionalisieren, die Kooperation und den Informationsfluss zwischen den &Auml;mtern verbessern sowie die parlamentarische Kontrolle st&auml;rken. (14)<br \/>Zur Personalausstattung schreibt der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hartfrid Wolff: &bdquo;Grunds&auml;tzlich geht es weniger darum, mehr Leute einzusetzen. Vielmehr muss gepr&uuml;ft werden, ob die eingesetzten Personen an der richtigen Stelle eingesetzt sind, ob die Schwerpunkte der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden richtig gesetzt werden. Die Ausbildung der Besch&auml;ftigten des Verfassungsschutzes muss dringend verbessert werden. Dazu m&uuml;ssen Bund und L&auml;nder gemeinsame Richtlinien erarbeiten. Personalauswahlverfahren sind durch klare Qualit&auml;tskriterien und Leitlinien zu organisieren, Weiterentwicklungsm&ouml;glichkeiten transparent zu handhaben.&ldquo; (15) Die Fraktion schl&auml;gt &bdquo;eine dreij&auml;hrige, qualifizierte und verbindliche Ausbildung f&uuml;r alle in Bund und L&auml;nder t&auml;tigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor &ndash; mit einer standardisierten Abschlusspr&uuml;fung&ldquo; (16). Auch &uuml;ber bessere Verdienstm&ouml;glichkeiten m&uuml;sse geredet werden. Wichtig sei vor allem eine professionelle Informationssammlung, Auswertung und Verarbeitung. Die Abl&auml;ufe m&uuml;ssen st&auml;ndig gepr&uuml;ft werden.&ldquo;<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Laut Regierungsprogramm will die SPD &bdquo;wo notwendig, neue Kompetenzen schaffen &hellip;, ohne in bestehende L&auml;nderkompetenzen einzugreifen&ldquo;. Innerhalb dieser Grenzen soll die Zentralstellenfunktion des BfV gest&auml;rkt werden. Durch eine &Auml;nderung von &sect;&nbsp;5 des BVerfSchG soll das Bundesamt erm&auml;chtigt werden, in den L&auml;ndern selbstst&auml;ndig Informationen sammeln zu k&ouml;nnen und operative Ma&szlig;nahmen zu koordinieren, sowie deren Auswertung an sich zu ziehen. Dar&uuml;ber wiederum muss es die betroffenen Landes&auml;mter informieren. Zudem soll es eine gesetzliche Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen LfV und BfV geben.<br \/>3. Aufgaben<br \/>Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes geh&ouml;ren die Sammlung und Auswertung von Informationen &uuml;ber:<br \/>a) Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (&sect;&nbsp;3, 1 Nr.&nbsp;1 BVerfSchG), das meint die Beobachtung linker\/rechter\/ausl&auml;ndischer &bdquo;Extremisten&ldquo;<br \/>b) sogenannte gewaltbereite Extremisten (&sect;&nbsp;3, 1 Nr.&nbsp;1 BVerfSchG)<br \/>c) (Wirtschafts-)Spionage (&sect;&nbsp;3, 1 Nr.&nbsp;2 BVerfSchG) <br \/>d) v&ouml;lkerrechtswidrige Bestrebungen (&sect;&nbsp;3, 1 Nr.&nbsp;3f. BVerfSchG).<\/p>\n<p>Zudem wirken Verfassungsschutzbeh&ouml;rden mit bei Sicherheits&uuml;berpr&uuml;fungen in &ouml;ffentlichen Einrichtungen (&sect;&nbsp;3, 2 BVerfSchG), bei Besch&auml;ftigten in sog. sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Luftverkehr, Wasser- und Energieversorgung; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;4f. S&Uuml;G) sowie von Bewerbern im &ouml;ffentlichen Dienst (17). Daneben beobachten einige Landes&auml;mter das Umfeld der organisierten Kriminalit&auml;t (18) sowie Strukturen\/Akteure des ehem. Ministeriums f&uuml;r Staatssicherheit (19).<br \/>Einige Aufgaben sind in den Augen der Kritiker demokratiefeindlich: etwa wenn der Geheimdienst entscheidet, welche politischen Positionen zul&auml;ssig sind (und welche nicht); welche Personen oder Gruppen gef&auml;hrlich sind und deshalb &uuml;berwacht werden. Zudem zeichnet den Verfassungsschutz oft eine eingeengten Perspektive aus: Bedrohungen r&uuml;hren demnach von Minderheiten, gef&auml;hrlichen B&uuml;rgern oder geheimen Zirkeln; offenkundige, politisch-institutionalisierte Angriffe auf die Verfassungsordnung &uuml;bersieht er dagegen h&auml;ufig. In anderen Bereichen (etwa der Spionageabwehr) haben die Verfassungssch&uuml;tzer kaum nennenswerte Ergebnisse vorzuweisen. <br \/>Das Bundesamt selbst will seine Legitimationskrise auch durch eine st&auml;rkere &Ouml;ffentlichkeits- und Bildungsarbeit &uuml;berwinden, durch noch mehr Fortbildungen (u.a. zu Extremisten), durch Ausstellungen oder Materialien wie die &bdquo;ANDI&ldquo;-Comics. Dies ist nicht unumstritten, denn weder besitzt das Bundesamt einen gesetzlichen Auftrag daf&uuml;r, noch h&auml;lt es sich an die Regeln der politischen Bildungsarbeit (s. den Beitrag von Pohner in diesem Heft). <br \/>Unsere Fragen: Das interne Reformprogramm des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz sieht eine Neupriorisierung der gesetzlichen Aufgaben vor. Wie stehen Sie dazu: Welche Aufgaben sollten nach Ihrer Auffassung st&auml;rker als bisher, welche k&ouml;nnen nachrangiger behandelt werden; welche k&ouml;nnen ggf. ganz aus dem Zust&auml;ndigkeitsbereich gestrichen werden? Welche Beh&ouml;rden oder Institutionen k&ouml;nnen einzelne Aufgaben evtl. &uuml;bernehmen?Und wer soll &uuml;ber die Priorit&auml;tensetzung entscheiden: Ministerium, Kontrollgremien und\/oder Parlament? Soll die Informations- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit der &Auml;mter ausgebaut werden, auch durch Bildungsangebote?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; &bdquo;Bei der Reform des Bundesamtes geht es unter anderem darum, die notwendigen Schlussfolgerungen aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu ziehen.&ldquo; Daher solle das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz k&uuml;nftig zusammen mit anderen Sicherheitsbeh&ouml;rden ermitteln, wo die besondere Gef&auml;hrlichkeit verfassungsfeindlicher Organisationen liegt und danach eine Aufgabenpriorisierung vornehmen und gemeinsam mit den L&auml;ndern anhand der neuen Priorisierung arbeitsteilig seine Aufgaben wahrnehmen. Gewaltorientierte und gewaltaus&uuml;bende Organisationen seien dabei im besonderen Blickfeld des Bundesamtes. Die Aufgaben werden gemeinsam mit den L&auml;ndern anhand der neuen Priorisierung arbeitsteilig wahrgenommen, entschieden werde wie bisher auch vom BfV in Abstimmung mit dem Ministerium. Das gelte f&uuml;r alle Ph&auml;nomenbereiche. Das BfV m&uuml;sse zudem seine Aufkl&auml;rungsarbeit intensivieren: &bdquo;neben dem j&auml;hrlichen Verfassungsschutzbericht und Ausstellungen sind die Pressearbeit zu verst&auml;rken und die parlamentarischen Gremien proaktiv zu unterrichten&ldquo; (20).<\/p>\n<p>B&Uuml;NDNIS&nbsp;90\/DIE&nbsp;GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Der Aufgabenbereich der Inlandsaufkl&auml;rung soll k&uuml;nftig auf solche Bestrebungen beschr&auml;nkt bleiben, die sich &bdquo;gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht ver&auml;nderbaren Grunds&auml;tze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der V&ouml;lker richten und sich zu diesem Zweck tats&auml;chlich auf die Anwendung von Gewalt und den Aufbau auf Gewalt ausgerichteter Handlungsstrukturen vorbereiten oder fortgesetzt gewaltt&auml;tige Akteure unterst&uuml;tzen oder Kontakt zu diesen suchen&ldquo;. Angesichts der herausragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz sollen zuk&uuml;nftig Gruppierungen und Einzelpersonen, die ihre Gedanken lediglich in Wort, Schrift und Bild &auml;u&szlig;ern, grunds&auml;tzlich nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln &uuml;berwacht werden, wenn ihre Aktivit&auml;ten keinen Gewaltbezug aufweisen. Die Beobachtung solcher Aktivit&auml;ten ohne Gewaltbezug w&auml;re Aufgabe des neu zu gr&uuml;ndenden Instituts zur Beobachtung und Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen. Das Institut kann die Inlandsaufkl&auml;rung auf Bestrebungen aufmerksam machen, die dabei sind, Gewaltbezug und Gewaltstrukturen zu entwickeln. Ausschlie&szlig;lich zur Kl&auml;rung der eigenen Zust&auml;ndigkeit kann die Inlandsaufkl&auml;rung zeitlich eng begrenzt Informationen &uuml;ber Bestrebungen ohne Gewaltbezug erheben und auswerten. Strafbare &Auml;u&szlig;erungsdelikte sollen wie bisher von der Polizei und den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. <br \/>&Uuml;berfl&uuml;ssige Arbeitsfelder des BfV, etwa die Beobachtung der Partei Die LINKE oder des neu zu gr&uuml;ndenden Instituts entfallen ersatzlos. Die Verfassungsschutz&auml;mter sollen keine &Ouml;ffentlichkeits- und Bildungsarbeit durchf&uuml;hren.<br \/>DIE&nbsp;LINKE&nbsp;&nbsp; &bdquo;Die vor allem in den L&auml;ndern unter dem Mantel der Aufkl&auml;rung vom VS entwickelte Bildungsarbeit wird eingestellt. Die f&uuml;r diese Zwecke eingesetzten finanziellen Mittel werden unabh&auml;ngigen Bildungseinrichtungen zugewiesen.&ldquo; (21)<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Die FDP-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass &bdquo;Extremisten beobachtet werden m&uuml;ssen, egal von welcher Seite sie kommen&ldquo;. Es g&auml;be allerdings erheblichen &Uuml;berarbeitungsbedarf bei der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene. Die Gefahren insbesondere f&uuml;r Anschl&auml;ge aus dem islamistischen Bereich sollten nicht untersch&auml;tzt werden und die linksextreme Szene &bdquo;nicht vernachl&auml;ssigt&ldquo; werden. Da der Bereich Wirtschaftsspionage an Bedeutung gewinne, m&uuml;sse verst&auml;rkte Aufmerksamkeit darauf verwandt werden. &Auml;nderungsbedarf bei den anderen Aufgaben des BfV wird nicht gesehen. Die Fraktion w&uuml;nscht sich eine verst&auml;rkte &ouml;ffentlichkeitswirksame Aufkl&auml;rungs- und Bildungsarbeit bei den Beh&ouml;rden. Die &bdquo;professionell gepflegte Abschottung der Verfassungsschutz&auml;mter sollte aufh&ouml;ren. Um Vertrauen bei der Bev&ouml;lkerung zur&uuml;ckzugewinnen, ist eine verst&auml;rkte &Ouml;ffentlichkeitsarbeit notwendig.&ldquo; (22)<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Die SPD ist der Ansicht, dass der Verfassungsschutz einen Mentalit&auml;tswechsel ben&ouml;tigt. Wichtig sei, dass der Verfassungsschutz seinen Mehrwert f&uuml;r die Sicherheit der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger deutlich und sein Handeln nachvollziehbar macht. Im Vordergrund stehe dabei die nachrichtendienstliche Aufgabe des Verfassungsschutzes als Fr&uuml;hwarnsystem der Demokratie, das Radikalisierungstendenzen erkennen soll. Eine verst&auml;rkte &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsangebote erachtet die SPD-Fraktion f&uuml;r w&uuml;nschenswert &ndash; sie m&ouml;chte vom BfV &bdquo;mehr Aufkl&auml;rung vor Ort&ldquo;.<br \/>4. Befugnisse des Verfassungsschutzes<br \/>Der Verfassungsschutz hat grunds&auml;tzlich keine polizeilichen Befugnisse, er darf jedoch nachrichten- oder geheimdienstliche Mittel anwenden. F&uuml;r das Bundesamt sind das beispielsweise der Einsatz von V-Leuten, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen im &ouml;ffentlichen Raum (&bdquo;kleiner Lauschangriff&ldquo;), &Uuml;berwachungen der Telekommunikation und des Postverkehrs (G10). Daneben stehen dem BfV besondere Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbek&auml;mpfungs(erg&auml;nzungs-)gesetz zur Verf&uuml;gung<br \/>a) &uuml;ber Bestandsdaten bei Teledienstanbietern (&sect;&nbsp;8a, 1 BVerfschG)<br \/>b) zu Flugbuchungen bei Luftverkehrsanbietern (&sect; 8a, 2 Nr. 1 BVerfschG)<br \/>c) zu Konten, Inhabern und Zahlungsverkehr bei Finanzdienstleistern (&sect;&nbsp;8a, 2 Nr.&nbsp;2 BVerfschG)<br \/>d) zu Kommunikationsverbindungsdaten bei TK-Anbietern (&sect;&nbsp;8a, 2 Nr.&nbsp;4 BVerfschG)<br \/>e) zu Identifikations- und Nutzungsdaten bei den Teledienstanbietern (&sect;&nbsp;8a, 2 Nr. 5 BVerfschG)<\/p>\n<p>Der Einsatz geheimer Ermittlungsmethoden durch den Verfassungsschutz ist grunds&auml;tzlich umstritten &ndash; da seine Ermittlungen nicht allein auf mutma&szlig;lich strafbares Handeln beschr&auml;nkt sind (s. Extremismus-Beobachtung), bereits sehr unbestimmte Anhaltspunkte f&uuml;r die Bespitzelung ausreichen und oft unverd&auml;chtige Personen aus dem Umfeld &uuml;berwacht werden. Nach dem NSU-Skandal gerieten besonders die sogenannten V-Leute in die Kritik: Ihr Einsatz ist bisher nicht gesetzlich geregelt, und es gibt keinerlei Koordination oder &Uuml;berblick dar&uuml;ber, welche Beh&ouml;rden wie viele V-Leute wo einsetzen. <br \/>Unsere Fragen: Welche bisherigen Befugnisse sollen zuk&uuml;nftig beibehalten, eingeschr&auml;nkt, abgeschafft, neu eingef&uuml;hrt werden? Wie soll die Auskunftsverpflichtung bei telekommunikativer &Uuml;berwachung, wie der Umgang mit V-Leuten k&uuml;nftig gehandhabt werden? Soll es ein (gemeinsames) V-Leute-Register geben?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; Alle derzeitigen Befugnisse (Einsatz von V-Leuten, Observation, Bild- und Tonaufzeichnungen im &ouml;ffentlichen Raum, G10-Ma&szlig;nahmen, besondere Auskunftsbefugnisse) sollen erhalten bleiben, ein Gesetz zur Einsatzregelung sowie ein zentrales V-Leute-Register sei hingegen w&uuml;nschenswert. Weitergehende Befugnisse m&uuml;ssten die bestehenden Kommissionen festlegen. (23)<\/p>\n<p>B&Uuml;NDNIS&nbsp;90\/DIE&nbsp;GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Die Fraktion setzt sich laut ihrem zentralen Papier f&uuml;r eine grundrechtsorientierte, methodisch hochwertige Evaluierung der Antiterrorgesetzgebung mit unabh&auml;ngiger wissenschaftlicher Begleitung ein. Dabei soll das Parlament das Design der Evaluierung ma&szlig;geblich mitbestimmen. Der Evaluationsbericht soll die Grundlage f&uuml;r die politische Entscheidung &uuml;ber die Verl&auml;ngerung oder Abschaffung der verschiedenen Eingriffsnormen sein. Grunds&auml;tzlich fordern sie m&ouml;glichst starke Verfahrenssicherungen, eine transparente Pr&uuml;fung der Erforderlichkeit jeder (neuen) Eingriffsnorm und die vollst&auml;ndige Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, u.a. zum Lauschangriff und zur Antiterrordatei. Im Hinblick auf den Informationsaustausch mit der Polizei sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei s&auml;mtliche &Uuml;bermittlungsvorschriften an den verfassungsrechtlichen Ma&szlig;st&auml;ben, insbesondere dem informationellen Trennungsgebot, zu &uuml;berpr&uuml;fen. <br \/>Die anwendbaren, geheimdienstlichen Befugnisse sind gesetzlich zu begrenzen. Die verdeckten Aufkl&auml;rungsmethoden sollen einschlie&szlig;lich ihrer Eingriffsvoraussetzungen im Gesetz abschlie&szlig;end und pr&auml;zise aufgelistet werden. Den Einsatz von V-Leuten will die Fraktion abschaffen. Falls das nicht durchsetzbar ist, m&uuml;sse ihr Einsatz zumindest gesetzlich geregelt werden, ein bundesweites Register w&auml;re w&uuml;nschenswert.<\/p>\n<p>DIE&nbsp;LINKE&nbsp;&nbsp; Die V-Leute-Praxis w&auml;re gem&auml;&szlig; der Fraktion Die LINKE sofort zu beenden, alle V-Leute in der NPD und der Nazi-Szene w&auml;ren sofort abzuschalten. Die Regelungen zur &Uuml;bermittlung von Informationen des BfV an Landes- und Polizeibeh&ouml;rden werden im BVerfSchG gestrichen. Alle Dateien und Akten in Bund und L&auml;ndern werden jeglicher nachrichtendienstlicher Verwendung entzogen, automatisierte technische Verbindungen gekappt, Dateien und Akten gesichert, archiviert und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und Information der Betroffenen aufgearbeitet, laufende Vorg&auml;nge werden Gremien in Bund und L&auml;ndern zur Pr&uuml;fung der weiteren Verwendung der jeweiligen Information vorgelegt. (24) Als langfristige Ma&szlig;nahmen sieht das 12-Punkte-Sofortprogramm u.a. vor: &bdquo;Die &Uuml;bermittlung von personenbezogenen Daten an und von Beh&ouml;rden, die &uuml;ber nachrichtendienstliche Befugnisse auf Grundlage anderer Gesetze als der Strafprozessordnung oder der das allgemeine Polizeirecht regelnden Gesetze des Bundes und der L&auml;nder verf&uuml;gen, ist ausgeschlossen. Jede B&uuml;rgerin und jeder B&uuml;rger kann sich mit der Bitte um Auskunft an die Informations- und Dokumentationszentren wenden.&ldquo;<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Bei der n&auml;chsten Evaluierung des Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetzes, so die Fraktion, m&uuml;ssten alle Befugnisse auf den Pr&uuml;fstand. Nicht erforderliche Befugnisse sollen abgeschafft werden. Das NSU-Debakel habe den Einsatz von V-Leuten in Misskredit gebracht. Um dies zu korrigieren, soll es klare gesetzliche Regeln f&uuml;r den Einsatz von V-Leuten geben, deren Vollzug durch praxistaugliche Dienstvorschriften sicherzustellen sei. Bund und L&auml;nder m&uuml;ssen sich zudem intern &uuml;ber Richtlinien zum Einsatz von V-Leuten verst&auml;ndigen. Dazu geh&ouml;ren u.a. Vorgaben dar&uuml;ber, wer als V-Person in Frage komme (Anforderungen an die Pers&ouml;nlichkeit), wie er von wem gef&uuml;hrt werde (z.B. F&uuml;hrungs-\/Zuverl&auml;ssigkeitsanforderungen an die V-Personen-F&uuml;hrer) und welche Entsch&auml;digungsm&ouml;glichkeiten bestehen. &Uuml;ber den Einsatz von V-Leuten sollen sich Landes&auml;mter und das Bundesamt gegenseitig informieren. Ein bundesweites Register der V-Leute aller Sicherheitsbeh&ouml;rden ist w&uuml;nschenswert. Der Einsatz m&uuml;sse im ersten Jahr alle 6 Monate, danach alle drei Monate von einem Vorgesetzten des V-Mann-F&uuml;hrers auf Rechtm&auml;&szlig;igkeit und Notwendigkeit hin gepr&uuml;ft werden; die Pr&uuml;fung sei zu dokumentieren. <br \/>Bei Kapitaldelikten (wie Mord) m&uuml;sse gew&auml;hrleistet werden, dass wichtige Erkenntnisse f&uuml;r Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Sperrerkl&auml;rungen und Quellenschutz m&uuml;sse so konkret als m&ouml;glich begr&uuml;ndet werden. Zugleich sei der Schutz von V-Personen und ihrem F&uuml;hrungspersonal zu gew&auml;hrleisten. (25)<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Die SPD-Fraktion fordert ein V-Leute-Gesetz, dass die Voraussetzungen und Grenzen f&uuml;r ihren Einsatz rechtsstaatlich festlegt und Regelungen zu deren parlamentarischer Kontrolle vorsieht. Anhand dieses Gesetzes soll festgestellt werden k&ouml;nnen, inwieweit Personen mit Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren als V-Leute in Frage kommen. Weiterhin &bdquo;bedarf es einer gesetzlichen Aufforderung an die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden, sicherzustellen, dass die an V-Personen zu erbringenden staatlichen Gegenleistungen nicht dazu genutzt werden k&ouml;nnen, Zielsetzung oder Aktivit&auml;ten der beobachteten Organisation bewusst zu steuern&ldquo; (26). Es soll eine gesetzliche Verpflichtung in Form einer regelm&auml;&szlig;igen Meldepflicht zur Koordination der Quellen geben.<\/p>\n<p>5. Kooperation der Sicherheitsbeh&ouml;rden<br \/>Seit 1949 gilt das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten einerseits und Polizei- bzw. Strafverfolgungsbeh&ouml;rden andererseits. Umstritten ist, ob darunter nur die Aufgaben und Befugnisse fallen, oder was das Trennungsgebot f&uuml;r den Informationsaustausch zwischen den Beh&ouml;rden besagt. Es gab und gibt immer wieder Doppelzust&auml;ndigkeiten (also Aufgaben, die von Polizei und Geheimdiensten gleichzeitig wahrgenommen werden), in den letzten Jahren wurde der Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und dem Verfassungsschutz intensiver. Besonders bei den Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld ist die Trennung zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher T&auml;tigkeit kaum noch zu erkennen. <br \/>Polizeiliche bzw. Zwangsbefugnisse f&uuml;r die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden sind bislang: das Recht zur Ausschreibung f&uuml;r die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;17 Abs.&nbsp;3 BVerfSchG vornehmen darf; weiterhin die Auskunftsverpflichtung zahlreicher Unternehmen (Telekommunikations- und Teledienstanbieter, Kreditinstitute, Luftfahrtunternehmen) gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;8b VI BVerfSchG. Eine Aufgabendopplung gibt es dar&uuml;ber hinaus mit der Befugnis zahlreicher Landespolizeien zur Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld der organisierten Kriminalit&auml;t.<br \/>Das Bundesamt ist an mehreren &uuml;bergreifenden Kooperationseinrichtungen beteiligt. Das 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) koordiniert die operative Arbeit der Sicherheitsbeh&ouml;rden von Bund und L&auml;ndern. Die in Berlin ans&auml;ssige Einrichtung besch&auml;ftigt sich ausschlie&szlig;lich mit der Bek&auml;mpfung des islamistischen Terrorismus. In ihr arbeiten Verbindungsbeamte des Verfassungsschutzes (Bund und L&auml;nder), von BND und MAD mit Vertretern der Generalbundesanwaltschaft, von BKA, Zollkriminalamt, Bundespolizei und Landeskriminal&auml;mtern sowie dem Bundesamt f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge zusammen. Nach dem Bekanntwerden des NSU-Skandals er&ouml;ffnete der Bundesinnenminister zwei weitere Einrichtungen nach dem gleichen Organisationsmodell: zun&auml;chst im Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR); am 15. November 2012 schlie&szlig;lich ein gemeinsames Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ), in dem das GAR aufgehen soll. Bislang gibt es keine gesetzliche Vorgaben f&uuml;r die Arbeit dieser Zentren, die Zusammenarbeit erfolgt informell bzw. auf der Basis der geltenden Austausch- und &Uuml;bermittlungsbefugnisse. Eine Kontrolle der konkreten Informationsabl&auml;ufe ist nicht gegeben.<br \/>Daneben gibt es mittlerweile mehrere gemeinsame Dateien (Verbunddateien), &uuml;ber die ein Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten und Polizeibeh&ouml;rden stattfindet. 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei (ATD) eingef&uuml;hrt. In der Datei werden nicht allein Terrorverd&auml;chtige, sondern auch deren Unterst&uuml;tzer, Bef&uuml;rworter oder (unwissende) Kontaktpersonen, Vereinigungen etc. gespeichert. Strafverfolgungsbeh&ouml;rden wie Geheimdienste k&ouml;nnen so wechselseitig abfragen, &uuml;ber welche Personen Informationen bei der jeweils anderen Seite vorliegen. Daneben gestattet das Gesetz sog. Projektdateien, die f&uuml;r laufende, gemeinsame (!) Ermittlungsvorhaben genutzt werden und aufgrund ihrer offenen Datenstruktur noch viel weniger kontrollierbar sind. In Folge des NSU-Skandals wurde 2012 nach dem Vorbild der ATD die Verbunddatei Rechtsextremismus (RED) aufgebaut. Die zunehmende Vernetzung der Sicherheitsbeh&ouml;rden ist vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes und der allgemeinen Datenschutzregeln ein andauernder Streitpunkt in Politik und Rechtswissenschaften (s. dazu den Beitrag von Will in diesem Heft).<br \/>Unsere Fragen: Soll das Trennungsgebot weiter beibehalten bzw. wie soll es ausgelegt werden? Soll es weiterhin dienst- bzw. beh&ouml;rden&uuml;bergreifende Sicherheitszentren wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) oder das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) geben? Wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diesen operieren? Ist die Notwendigkeit gegeben, gemeinsame Datenbanken, sogenannte Verbunddateien weiterzuf&uuml;hren bzw. neu einzurichten?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; Zum Trennungsgebot steht die CDU\/CSU-Fraktion zwar grunds&auml;tzlich, dennoch bezeichnet ihr innenpolitischer Sprecher &bdquo;die Existenz und den genauen Inhalt eines solchen Gebotes&ldquo; als &bdquo;strittig&ldquo; und &bdquo;letztlich unklar&ldquo; in dem, was darunter zu fassen sei. Es sei zu bef&uuml;rworten, solange die Nachrichtendienste keine Zwangsbefugnisse erhalten. (27) Wird darunter &bdquo;jegliche Zusammenarbeit und jeglicher Informationsaustausch zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten verstanden&ldquo;, sei es abzulehnen. Die Befugnis zur Ausschreibung f&uuml;r die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;17 Abs.&nbsp;3 BVerfSchG vornehmen darf, h&auml;lt die Fraktion f&uuml;r &bdquo;zul&auml;ssig und angemessen, da diese Ma&szlig;nahme allein der Informationsbeschaffung und damit origin&auml;r der Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste dient&ldquo;. Die Auskunftsverpflichtung zahlreicher Unternehmen (TK- und Teledienste-Anbieter, Kreditinstitute, bei Luftfahrtunternehmen) erachtet die CDU\/CSU als zul&auml;ssig und angemessen, die Befugnis zahlreicher Landespolizeien zur Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld organisierter Kriminalit&auml;t als unproblematisch. Die gemeinsamen Zentren GTAZ und GETZ seien hinsichtlich ihres Erhalts ausreichend gesetzlich legitimiert, besondere juristische Festlegungen seien &bdquo;entbehrlich&ldquo;. Verbunddateien wie ATD und RED m&uuml;ssen erhalten bleiben &ndash; &bdquo;Letztlich w&auml;ren derartige gemeinsame Dateien f&uuml;r alle Extremismusbereiche, mithin auch f&uuml;r den Linksextremismus, w&uuml;nschenswert&ldquo;, so die Fraktion.<\/p>\n<p>B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Da sich die Fraktion bedingungslos f&uuml;r die Beibehaltung des sog. Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten und Polizei- bzw. Strafverfolgungsbeh&ouml;rden ausspricht, lehnt sie doppelte Zust&auml;ndigkeiten in der Aufgabenbestimmung ab. Ebenso spricht sie sich grunds&auml;tzlich gegen einen Austausch personenbezogener Daten zwischen VS und Strafverfolgungsbeh&ouml;rden aus. Die Befugnis zur Ausschreibung f&uuml;r die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;17 Abs.&nbsp;3 BVerfSchG vornehmen darf, bewertet die Fraktion unter grundrechtlichen Gesichtspunkten als bedenklich. Ebenso kritisch sei die polizeiliche Befugnis f&uuml;r Ermittlungen im Gefahrenvorfeld Organisierter Kriminalit&auml;t, sowie die Ann&auml;herung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten. Das im November 2012 gegr&uuml;ndete Gemeinsame Extremismus- und Abwehrzentrum GETZ bezeichnet die Fraktion als &bdquo;blindlings&ldquo; und lehnt es ebenso aufgrund seiner inhaltlichen Ausrichtung ab. Die existierenden Verbunddateien und gemeinsamen Projektdateien (ATDG, RED) sollen nach dem Willen der Fraktion zuk&uuml;nftig beschr&auml;nkt bzw. am Ma&szlig;stab des Urteils des Bundesverfassungsgerichts &uuml;berpr&uuml;ft werden, andere daneben bestehende sollen abgeschafft werden. Die Einrichtung weiterer gemeinsamer Dateien und den Ausbau der bestehenden Dateien werden abgelehnt. Weiter zu betreibende Dateien m&uuml;ssten auf eine (neue) gesetzliche Grundlage gestellt werden.<\/p>\n<p>DIE LINKE&nbsp;&nbsp; Zentren wie GTAZ und GETZ lehnt die Fraktion, besonders im Hinblick auf das Trennungsgebot ab. Daran &auml;ndere auch das j&uuml;ngste Pro-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Anti-Terror-Datei nichts. Verfassungsschutzbeh&ouml;rden ohne Geheimdienstcharakter w&uuml;rden diese Problematik allerdings deutlich entsch&auml;rfen. Daher sieht das 12-Punkte-Sofortprogramm vor: Die Vertreter der derzeitigen &Auml;mter werden aus allen Kooperationsgremien abgezogen. Dazu geh&ouml;ren auch die Arbeitsgruppen der Innenministerkonferenz, alle EU-Gremien, an denen sie als Vertreter deutscher Geheimdienste beteiligt sind, sowie alle Gremien zur &bdquo;Bek&auml;mpfung des Terrorismus&ldquo;. (28) Die Verbunddateien erachtet die LINKE als demokratisch nicht kontrollierbar. Letztlich w&uuml;rden die Dateien die Informationsmacht der Geheimdienste st&auml;rken und zugleich die Rechtsunsicherheit f&uuml;r viele Menschen erh&ouml;hen. &bdquo;Die Logik der Geheimdienste, der diese Dateien entsprechen m&uuml;ssen, legt dem polizeilichen Informationsaustausch wiederum Ketten an &ndash; Stichwort Quellenschutz &ndash; die im Ernstfall den Erfolg des Verbunds in Frage stellen.&ldquo; (29)<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Laut FDP schlie&szlig;en sich Trennungsgebot und Informationsaustausch nicht aus. Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz seien hinreichend verschieden. Gemeinsame Datenbanken, wie die Datei zur Bek&auml;mpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, bef&uuml;rwortet die Fraktion unter der Bedingung hoher rechtsstaatlicher Standards. Idealerweise wird im Fall einer konkreten Gefahr zusammengearbeitet. Die bestehende Kompetenzverteilung in der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben d&uuml;rfe nicht ausgehebelt werden. Wichtig sei die verbesserte Zusammenarbeit von Bund und L&auml;ndern, Polizeien und Nachrichtendiensten in allen einschl&auml;gigen Bereichen. Dabei k&ouml;nnen gemeinsame Zentren helfen, allerdings ohne das Trennungsgebot zu unterlaufen. Eine gesetzliche Grundlage f&uuml;r die Zusammenarbeit w&auml;re w&uuml;nschenswert. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei m&uuml;ssen alle gemeinsamen Dateien auf den Pr&uuml;fstand, ob sie den Vorgaben entsprechen, bzw. welche &Auml;nderungen erforderlich sind.<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Eine grunds&auml;tzliche St&auml;rkung des Standorts Berlin wird perspektivisch f&uuml;r zweckm&auml;&szlig;ig erachtet, das BfV solle jedoch nicht komplett nach Berlin umziehen. Zu den Gemeinsamen Sicherheitszentren (GETZ, GTAZ) schl&auml;gt die SPD-Fraktion vor, das GETZ an einem Dienstort zu konzentrieren (bisher: Meckenheim und K&ouml;ln), dessen Verlagerung nach Berlin (an den Sitz des GTAZ) sei w&uuml;nschenswert. Generell spricht sich die SPD f&uuml;r eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzbeh&ouml;rden aus. Im &Uuml;brigen bekennt sie sich &bdquo;wie bisher auch zum Trennungsgebot zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbeh&ouml;rden&ldquo;. Bei Ermittlungen, in denen es um Opfer mit Migrationshintergrund geht, brauche es eine deutliche Sensibilisierung f&uuml;r rechtsextremistische Motive.<br \/>6. Kontrolle<br \/>Das Bundesministerium des Innern &uuml;bt die Dienst- und Fachaufsicht &uuml;ber das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz aus, der Bundesrechnungshof die Finanzkontrolle. Er unterrichtet u.a. das Vertrauensgremium, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sowie das Bundesministerium des Inneren &uuml;ber die Ergebnisse seiner Pr&uuml;fung. Daneben existieren mehrere Kontrollmechanismen f&uuml;r die Arbeit der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden:<br \/>a) Das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat das Recht auf Akteneinsicht, das Zutrittsrecht zu s&auml;mtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste und kann Angeh&ouml;rige der Nachrichtendienste befragen. Mitarbeiter der Dienste d&uuml;rfen sich in dienstlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an das PKGr wenden. Das PKGr erstattet dem Deutschen Bundestag aller zwei Jahre Bericht. <br \/>b) Das parlamentarische Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses setzt sich aus ausgew&auml;hlten Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammen. Es beschlie&szlig;t die Wirtschaftspl&auml;ne der drei Nachrichtendienste des Bundes und kontrolliert deren Umsetzung bzw. die Mittelverwendung. Es verf&uuml;gt &uuml;ber die gleichen Rechte wie das PKGr und erstattet dem Deutschen Bundestag aller zwei Jahre Bericht. Zwischen PKGr und Vertrauensgremium bestehen wechselseitige Mitberatungsrechte.<br \/>c) Die G-10-Kommission entscheidet (vorab) &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen der Brief-, Post- und Fernmeldekontrolle sowie besondere Auskunftsbefugnisse nach den Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetzen. Ihre Mitglieder werden vom PKGr bestimmt, es m&uuml;ssen keine Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein. Die Kommission tritt mindestens monatlich zusammen. Die Kontrolle umfasst die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der aus &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen erlangten personenbezogenen Daten, einschlie&szlig;lich der Entscheidung &uuml;ber die Benachrichtigung der Betroffenen. (30). Daf&uuml;r steht ihr ein weitreichendes Auskunfts-, Akteneinsichts- und Zutrittsrecht zu.<br \/>d) Die Datenschutzaufsicht wird durch den Bundesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wahrgenommen. Er pr&uuml;ft die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen sowie entsprechender Dienstvorschriften. Er verf&uuml;gt &uuml;ber das Recht zur Akteneinsicht und zur Einsichtnahme in Dateien und Abl&auml;ufe.<br \/>e) Eine gerichtliche Kontrolle oder anderer Rechtsschutz ist f&uuml;r Betroffene nur dann m&ouml;glich, wenn sie &uuml;ber die bereits erfolgte &Uuml;berwachung benachrichtigt werden. Da dies oft unterbleibt, bestehen kaum Chancen auf effektiven Rechtsschutz. <br \/>Die bestehenden Kontrollmechanismen haben keinen der zahlreichen Skandale des Verfassungsschutzes verhindern k&ouml;nnen. Den parlamentarischen Kontrollgremien mangelt es an Personal und Ressourcen f&uuml;r eine effektive Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben; von den Verfehlungen erfahren sie meist aus den Medien oder anderen Quellen &ndash; und k&ouml;nnen sich retrospektiv nur um Aufkl&auml;rung bem&uuml;hen. Die Mitglieder der Kontrollgremien sind zudem einer strikten Geheimhaltung unterworfen &ndash; was die &ouml;ffentliche Debatte von Missst&auml;nden verhindert. Faktisch sind die Kontrollgremien auf die Information durch Beh&ouml;rde bzw. das zust&auml;ndige Bundesinnenministerium angewiesen. <br \/>Unsere Fragen: Welche Kontrollmechanismen f&uuml;r die Arbeit des Verfassungsschutzes haben sich aus Ihrer Sicht bew&auml;hrt, welche sollten verbessert werden? Wie stehen Sie zum Vorschlag eines parlamentarisch bestellten Geheimdienstbeauftragten? Wie sollte die Benachrichtigungspflicht f&uuml;r die Betroffenen k&uuml;nftig umgesetzt werden?<\/p>\n<p>CDU\/CSU&nbsp;&nbsp; Die CDU\/CSU erachtet das parlamentarische Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses, die G-10-Kommission, die gerichtliche Kontrolle, die Rechtsschutzm&ouml;glichkeiten sowie die Aufsicht der Datenschutzbeh&ouml;rden als geeignet, um die Arbeit der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden zu kontrollieren. Verbesserungsw&uuml;rdig sei lediglich die Kontrolle des parlamentarischen Kontrollgremiums selbst. Die Ausnahmetatbest&auml;nde, unter denen von einer nachtr&auml;glichen Information der Betroffenen &uuml;ber erfolgte &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen abgesehen werden kann, sollten in ihrer jetzigen Form beibehalten werden. Ein parlamentarisch bestellter Geheimdienstbeauftragten sei grunds&auml;tzlich vorstellbar, dieser k&ouml;nne beispielsweise die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums unterst&uuml;tzen.<\/p>\n<p>B&Uuml;NDNIS&nbsp;90\/DIE&nbsp;GR&Uuml;NEN&nbsp;&nbsp; Alle bisherigen Kontrollm&ouml;glichkeiten (interne Beh&ouml;rdenaufsicht, parlamentarische Kontrolle, G10-Kontrolle und Datenschutzkontrolle) m&uuml;ssen deutlich verbessert werden. Ein starker, zentraler und &ouml;ffentlich tagender parlamentarischer Kontrollausschuss sei zu schaffen. Dem Kontrollausschuss soll ein Ermittlungsbeauftragter mit angemessenem Personalstab beigeordnet werden. Die Mitglieder des Kontrollausschusses m&uuml;ssen das Recht haben, der &Ouml;ffentlichkeit mitzuteilen, wenn die Geheimdienste ihrer qualifizierten Unterrichtungspflicht gegen&uuml;ber dem Ausschuss nicht nachkommen. Dar&uuml;ber hinaus soll eine Auskunftspflicht der Dienste gegen&uuml;ber allen Abgeordneten des Bundestags eingef&uuml;hrt werden.<br \/>Zudem fordern die Gr&uuml;nen einen personellen Neustart beim VS und ein neues Selbstverst&auml;ndnis der Beh&ouml;rde. F&uuml;r mehr Transparenz brauche es klare und strafbewehrte Vorschriften &uuml;ber die F&uuml;hrung, Aufbewahrung und Vernichtung von Akten, sowie die Durchsetzung der Verpflichtung, &ouml;ffentlichen Archiven Unterlagen anzubieten.<\/p>\n<p>DIE&nbsp;LINKE&nbsp;&nbsp; Laut dem Korte-Papier &bdquo;(k&ouml;nnen) parlamentarische Kontrollgremien (&hellip;) am grunds&auml;tzlichen Problem nichts &auml;ndern. Denn es ist im System angelegt, dass Parlamenten die Kontrolle eines nachrichtendienstlichen VS im Sinne von Grundrechtsschutz und Demokratie nicht m&ouml;glich ist.&ldquo; Dennoch will DIE LINKE &ndash; abgesehen von der Forderung nach einer Aufl&ouml;sung des Verfassungsschutzes &ndash; eine ma&szlig;gebliche St&auml;rkung des Innen- und Rechtsausschusses. &bdquo;Gerade die &ouml;ffentlich tagenden parlamentarischen Gremien m&uuml;ssen mit mehr Kontrollrechten gegen&uuml;ber den Sicherheitsbeh&ouml;rden ausgestattet sein.&ldquo; (31)<\/p>\n<p>FDP&nbsp;&nbsp; Die Liberalen wollen eine st&auml;rkere parlamentarische Kontrolle. Diese k&ouml;nne &uuml;ber das PKGr erfolgen, aber auch &uuml;ber das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses (jenes kann &uuml;ber die Wirtschaftspl&auml;ne des VS auch dessen Priorit&auml;tensetzungen beeinflussen). Die Fraktion fordert:<br \/>ungehinderten Zugang zu den Diensten und Akteneinsicht f&uuml;r die Mitglieder des PKGr<br \/>das Recht zur Ladung von Mitarbeitern der Dienste<br \/>den erleichterten Zugang zum PKGr f&uuml;r die Mitarbeiter der Dienste<br \/>die bislang bestehende M&ouml;glichkeit der Nachrichtendienste, die Informationsweitergabe an das PKGr &bdquo;aus zwingenden Gr&uuml;nden der Nachrichtenbeschaffung&ldquo; zu verweigern (&sect; 6 Abs.2 PKGrG), abzuschaffen <br \/>die Bestellung eines st&auml;ndigen Sachverst&auml;ndigen<br \/>die Genehmigung der Dienstvorschriften der Nachrichtendienste durch das PKGr<br \/>die regelm&auml;&szlig;ige Unterrichtung des PKGr &uuml;ber V-Leute-Eins&auml;tze<br \/>eine grunds&auml;tzliche Teilnahme von sicherheits&uuml;berpr&uuml;ften Mitarbeitern der Fraktionen an Sitzungen des PKGr<br \/>Protokollf&uuml;hrung im PKGr<br \/>das Recht f&uuml;r Mitglieder des PKGr, ihre Fraktionsvorsitzenden zu informieren<br \/>gegenseitige Unterrichtungsm&ouml;glichkeit f&uuml;r PKGr und PKKs der L&auml;nder <br \/>St&auml;rkung der G-10-Kommission. (32)<\/p>\n<p>SPD&nbsp;&nbsp; Die Fraktion der SPD fordert f&uuml;r das Parlamentarische Kontrollgremium deutlich mehr qualifizierte Mitarbeiter und dar&uuml;ber hinaus einen &bdquo;besonderen Arbeitsstab in der Bundestagsverwaltung&ldquo; unter der F&uuml;hrung eines leitenden Beamten. Das PKGr m&uuml;sse k&uuml;nftig befugt sein, auch Personen anzuh&ouml;ren, die nicht Angeh&ouml;rige der Nachrichtendienste sind.<\/p>\n<p>Anmerkungen<\/p>\n<p>1 S. Bund-L&auml;nder-Kommission Rechtsterrorismus, Abschlussbericht vom 30.4.2013, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.imk2013.niedersachsen.de\/portal\/live.php?article_id=115358&amp;navigation_id=31932\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.imk2013.niedersachsen.de\/portal\/live.php<\/a>&amp; _psmand=1042.<\/p>\n<p>2 S. Bundesamt, Presseinformation zum Projekt &bdquo;Reform des Verfassungsschutzes&#8220; vom 22.2.2013, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.verfassungsschutz.de\/download\/me-20130222-presseinformation-verfassungsschutzreform.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.verfassungsschutz.de\/download\/me-20130222-presseinformation-verfassungsschutzreform.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>3 S. Bundesamt, Ergebnisse des Reformprozesses im Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz &ndash; Zusammenfassung, K&ouml;ln Juli 2013, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.verfassungsschutz.de\/download\/broschuere-1307-ergebnisse-des-reformprozesses-im-bfv.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.verfassungsschutz.de\/download\/broschuere-1307-ergebnisse-des-reformprozesses-im-bfv.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>4 B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen: F&uuml;r eine Z&auml;sur in der deutschen Sicherheitsarchitektur, Fraktionsbeschluss vom 30.11.2012, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.gruene-bundestag.de\/?id=4386556\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.gruene-bundestag.de<\/a>.<\/p>\n<p>5 Bettina K&uuml;nzel, Mitarbeiterin der BT-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>6 Abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.jankorte.de\/nc\/im_bundestag\/themen_a_bis_z\/detail\/browse\/4\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.jankorte.de\/nc\/im_bundestag\/themen_a_bis_z\/detail\/browse\/4\/<\/a> zurueck\/themen-a-bis-z\/artikel\/praktizierter-verfassungsschutz\/.<\/p>\n<p>7 Ebd.: Alle Landesbeh&ouml;rden werden zu Abteilungen der Landesinnenministerien umstrukturiert (Nr. 1), die Grundlage zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung wird abgeschafft durch: schrittweises Abschalten aller V-Leute, das Abschalten &bdquo;menschlicher Quellen&#8220;, Streichung der Verwendung von Legenden und Tarnpapieren, Streichung der Befugnisse zur &Uuml;berwachung Krieg\/L&uuml;ders: Position der Parteien vorg&auml;nge #201\/202<\/p>\n<p>des Fernmelde- und Postverkehrs, von verdeckten Ermittlungen, Observationen, Aufzeichnung und Entschl&uuml;sselung von Kommunikation, Beobachtung des Funkverkehrs (Nr. 2)<\/p>\n<p>8 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>9 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>10 Vgl. Thomas Oppermann, MdB\/Michael Hartmann, MdB\/Dr. Eva H&ouml;gl, MdB: Den Verfassungsschutz fit machen f&uuml;r den Schutz unserer Demokratie. Eckpunkte der SPD-Bundestagsfraktion v. 20.8.2012; abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.spdfraktion.de\/themen\/positionen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.spdfraktion.de\/themen\/positionen<\/a>.<\/p>\n<p>11 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>12 B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen vom 30.11.2012, s. Anm. 4.<\/p>\n<p>13 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>14 FDP-Bundestagsfraktion, Geheimdienstkontrolle st&auml;rken, Positionspapier v. 25.9.2012, abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/www.fdp-fraktion.de\/files\/1228\/Pos.Papier-Geheimdienstkontrolle_staerken.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.fdp-fraktion.de\/files\/1228\/Pos.Papier-Geheimdienstkontrolle_staerken.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>15 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>16 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.<\/p>\n<p>17 S. &sect; 3 Abs. 3 Ziff. 4 LVSG BW f&uuml;r Baden-W&uuml;rttemberg; Art. 3, Abs. 3 Ziff. 1 BayVSG f&uuml;r Bayern, &sect; 2 Abs. 2 Ziff. 4 S&auml;chsVS f&uuml;r Sachsen sowie &sect; 2 Abs. 6 Th&uuml;rVSG f&uuml;r Th&uuml;ringen.<\/p>\n<p>18 S. Art. 3, Abs. 1 Ziff. 5 BayVSG f&uuml;r Bayern; &sect; 2, Abs. 2 Ziff. 4 VerfSchutzG HE f&uuml;r Hessen; &sect; 3, Abs. 1 Ziff. 4 SVerfSchG f&uuml;r Saarland; &sect; 2 Abs. 1 Ziff. 5 Th&uuml;rVSG f&uuml;r Th&uuml;ringen.<\/p>\n<p>19 S. &sect; 2 Abs. 1 Ziff. 4 S&auml;chsVS f&uuml;r Sachsen, &sect; 4 Abs. 1 Ziff. 2 VerfSchG-LSA f&uuml;r Sachsen-Anhalt und &sect; 2 Abs. 1 Ziff. 6 Th&uuml;rVSG f&uuml;r Th&uuml;ringen.<\/p>\n<p>20 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>21 Nummer 9 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.<\/p>\n<p>22 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.<\/p>\n<p>23 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>24 Nummern 2, 5 und 8 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.<\/p>\n<p>25 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.<\/p>\n<p>26 Vgl. Oppermann\/Hartmann\/H&ouml;gl, s. Anm. 10.<\/p>\n<p>27 Zwangsbefugnisse &uuml;bt die Polizei aus. Beim Verdacht, dass Personen eine Straftat begangen haben oder eine Gefahr f&uuml;r die &Ouml;ffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, darf sie z. B. Personen festnehmen, durchsuchen, vorladen, vernehmen oder erkennungsdienstlich behandeln. Ferner darf sie Wohnungen durchsuchen und Gegenst&auml;nde beschlagnahmen.<\/p>\n<p>28 Nummern 4, 6 und 7 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.<\/p>\n<p>29 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n<p>30 Momentan ist die Regel, dass unter zahlreichen Umst&auml;nden von einer nachtr&auml;glichen Information der Betroffenen &uuml;ber erfolgte &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen abgesehen werden kann (s. z.B. &sect; 8b Abs. 7 BVerfSchG i.V.m. &sect; 12 Abs. 1 G10-G), die Benachrichtigung der Betroffenen deshalb nur in selten F&auml;llen erfolgt.<\/p>\n<p>31 S. Anm. 6.<\/p>\n<p>32 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorg&auml;nge-Redaktion.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[24],"tags":[],"class_list":["post-7905","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-innere-sicherheit"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Alles oder Nichts \u0096 bleibt wie es war - Die Zukunft der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Sicht der Bundestagsfraktionen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-oder-nichts-bleibt-wie-es-war\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Alles oder Nichts \u0096 bleibt wie es war - Die Zukunft der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Sicht der Bundestagsfraktionen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Zukunft der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Sicht der Bundestagsfraktionen. 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