{"id":7998,"date":"2008-01-14T12:00:00","date_gmt":"2008-01-14T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/fuer-eine-verschaerfung-des-jugendstrafrechts-besteht-kein-anlass\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:55","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:55","slug":"fuer-eine-verschaerfung-des-jugendstrafrechts-besteht-kein-anlass","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/fuer-eine-verschaerfung-des-jugendstrafrechts-besteht-kein-anlass\/","title":{"rendered":"F\u00fcr eine Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass"},"content":{"rendered":"<p><i>Gemeinsame Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um eine Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts<\/i><\/p>\n<p>1.&nbsp;F&uuml;r eine Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass. Richtig ist, dass junge Menschen &#8211; in quantitativer Betrachtung &#8211; &uuml;berproportional h&auml;ufig als Straft&auml;ter auffallen. Diese H&ouml;herbelastung ist aber keine Besonderheit der Gegenwart, sondern wurde in jeder Generation beobachtet. Die sog. age-crime-Kurve besitzt universelle G&uuml;ltigkeit.<\/p>\n<p>Relativiert wird die &Uuml;berrepr&auml;sentation junger Menschen unter den Tatverd&auml;chtigen wie unter den Verurteilten, wenn Art und Schwere der ver&uuml;bten Delikte betrachtet werden. Der Anteil der leichten Delikte ist bei Kindern und bei Jugendlichen am h&ouml;chsten. Jugendkriminalit&auml;t ist &uuml;berwiegend opportunistische (durch Gelegenheiten ausgel&ouml;ste, nicht planvoll begangene), unprofessionelle Bagatellkriminalit&auml;t. Dies ist einer der Gr&uuml;nde f&uuml;r die leichte &#8211; und h&auml;ufige &#8211; &Uuml;berf&uuml;hrung junger Menschen. Unter dem Gesichtspunkt der Deliktsschwere m&uuml;sste dagegen die Erwachsenenkriminalit&auml;t im Mittelpunkt des kriminologischen und kriminalpolitischen Interesses stehen. Erwachsene, nicht junge Menschen, sind die T&auml;ter von Organisierter Kriminalit&auml;t, von Wirtschafts- und Umweltkriminalit&auml;t, von Menschenhandel, von Korruption und Bestechlichkeit usw. Allein durch registrierte Wirtschaftskriminalit&auml;t werden weitaus h&ouml;here Sch&auml;den verursacht als durch die gesamte sonstige polizeilich erfasste Eigentums- oder Verm&ouml;genskriminalit&auml;t. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik entfielen 2006 auf Wirtschaftskriminalit&auml;t 2,4% aller vollendeten F&auml;lle der Eigentums- und Verm&ouml;gensdelikte (einschlie&szlig;lich Raubmord), aber 53% der registrierten Schadenssummen. Derartige Erwachsenendelikte sind schwerer zu entdecken und schwerer nachzuweisen. Insofern ist die &Uuml;berrepr&auml;sentation junger Menschen auch eine Folge der Unterrepr&auml;sentation von Erwachsenen.<\/p>\n<p>2.&nbsp;Weder ist die Jugendkriminalit&auml;t insgesamt noch ist die Gewaltkriminalit&auml;t junger Menschen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen.&nbsp; S&auml;mtliche Sch&uuml;lerbefragungen zur selbstberichteten Delinquenz (sog. T&auml;terbefragungen) zeigen seit Beginn dieses Jahrhunderts (im Unterschied noch zu den 1990er Jahren) entweder eine weitgehende Konstanz oder gar einen R&uuml;ckgang der Delinquenzbelastung, und zwar auch im Gewaltbereich.&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br \/>Der j&uuml;ngste Bericht der Bund-L&auml;nder-AG &#8222;Entwicklung der Gewaltkriminalit&auml;t junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf st&auml;dtischen Ballungsr&auml;umen&#8220; (2007) f&uuml;r die Innenministerkonferenz&nbsp; stellt zutreffend fest, dass es zwar im Hellfeld (Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik) einen Anstieg bei K&ouml;rperverletzungsdelikten, einen R&uuml;ckgang bei Raubdelikten und bei vors&auml;tzlichen T&ouml;tungsdelikten gegeben hat. Es wird aber betont, es seien &#8222;keine gesicherten Aussagen zu den Fragen m&ouml;glich, ob die Jugendgewaltkriminalit&auml;t in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg zeigt&#8220; (S. 5). Nach den Ergebnissen der Dunkelfeldforschung sei Ursache dieser Zahlen &#8222;eine vorrangig aufgrund steigender Anzeigebereitschaft zunehmende Aufhellung des Dunkelfeldes&#8220;. Es wird ferner festgestellt: &#8222;Auch hinsichtlich der Schwere der Gewaltdelikte ist keine eindeutige Aussage m&ouml;glich&#8220; (S. 5). Und was die sog. &#8222;kriminellen Ausl&auml;nder&#8220; angeht, kommt der Bericht hinisichtlich der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zum Ergebnis: Angaben &#8222;zu Tatverd&auml;chtigen mit Migrationshintergrund sind derzeit gar nicht oder nur aufgrund unterschiedlicher Erhebungen in einzelnen L&auml;ndern bzw. einzelne regionale Auswertungen vorhanden&#8220; (S. 5). &nbsp;<\/p>\n<p>Die jetzige Bundesregierung hat in ihrem Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht&nbsp; von 2006 ausgef&uuml;hrt: &#8222;Gewaltkriminalit&auml;t ist ein qualitatives, kein quantitatives Problem der polizeilich registrierten Kriminalit&auml;t; auf deren schwere Formen entfallen derzeit 3,3%, darunter zu &uuml;ber zwei Dritteln gef&auml;hrliche und schwere K&ouml;rperverletzung. Innerhalb der Gewaltkriminalit&auml;t entfallen auf vors&auml;tzliche T&ouml;tungsdelikte etwas mehr als 1%. &#8230; Die schwersten Formen der Gewaltdelikte &#8211; Mord und Totschlag &#8211; sind seit Anfang der 1970er Jahre r&uuml;ckl&auml;ufig. K&ouml;rperverletzungsdelikte haben dagegen &#8211; in quantitativ-statistischer Betrachtung &#8211; zugenommen. In langfristiger Betrachtung hat auch die Zahl polizeilich bekannt gewordener Raubdelikte zugenommen: Seit 1997 sind hier die Zahlen r&uuml;ckl&auml;ufig, in den letzten Jahren blieben sie weitgehend konstant. Insgesamt gesehen gehen die T&auml;ter-Opfer-Konstellationen bei diesen Delikten zu Lasten von jungen Menschen. Opfer von Gewalt Erwachsener sind h&auml;ufig junge Menschen, Opfer von Gewalt junger Menschen sind in der Regel Gleichaltrige. &#8230; Unter den Tatverd&auml;chtigen sind junge Menschen &uuml;berproportional vertreten.<\/p>\n<p>Junge Menschen weisen allerdings in jeder Gesellschaft und zu allen Zeiten eine deutlich h&ouml;here Belastung mit registrierter Kriminalit&auml;t auf als Erwachsene. Jugendkriminalit&auml;t ist weitaus &uuml;berwiegend Jungenkriminalit&auml;t. Die Belastung junger M&auml;dchen und Frauen ist wesentlich geringer als die ihrer m&auml;nnlichen Altersgenossen. Die Situation von &uuml;berproportional kriminalit&auml;tsbelasteten T&auml;tergruppen, z. B. Gruppen von schlecht integrierten Nichtdeutschen, deutet daraufhin, dass hier problematische Sozialisationserfahrungen, individuelle und soziale M&auml;ngellagen sowie Perspektivlosigkeit vielfach den Hintergrund von Kriminalit&auml;t bilden&#8220; (S. 10).&nbsp;<\/p>\n<p>Die j&uuml;ngste und derzeit umfassendste Wiederholungsbefragung junger Menschen, die Sch&uuml;lerbefragung durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, die 1998 in M&uuml;nchen, Stuttgart, Hannover und Schw&auml;bisch-Gm&uuml;nd erstmals durchgef&uuml;hrt und 2002 sowie 2004 wiederholt wurde, kam zum Ergebnis, dass Jugendgewalt (K&ouml;rpververletzung, Raub, Erpressung und Bedrohung mit Waffen) in allen Befragungsgebieten zur&uuml;ckgegangen ist, ausgenommen M&uuml;nchen (dort kam es 2005 zu einem Anstieg gegen&uuml;ber 2000). Die Autoren fassen zusammen: &#8222;Anhand des Gesamttrends l&auml;sst sich, unter Absehung der lokalen Besonderheit (erg. M&uuml;nchen, Heinz), aussagen, dass aktuell ca. ein Sechstel weniger Jugendliche durch Gewalt in Erscheinung treten als noch vor sieben Jahren (von 20,1 auf 17,2%).&#8220;&nbsp; &nbsp;<\/p>\n<p>Die Annahmen, die den Ausgangspunkt f&uuml;r die Forderung nach einer Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts bilden, Jugendkriminalit&auml;t steige und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen nehme deutlich zu, wird durch die eigenen Ministeriums- bzw. Regierungsberichte nicht gest&uuml;tzt.<\/p>\n<p>3.&nbsp;Entgegen der in der Wiesbadener Erkl&auml;rung der CDU zur strafrechtlichen Bek&auml;mpfung von Jugendkriminalit&auml;t (&#8222;Eingreifen&#8220;)&nbsp; vertretenen Annahme, harte Strafen schreckten st&auml;rker ab und wirkten spezialpr&auml;ventiv besser, ist nach s&auml;mtlichen vorliegenden empirischen Erkenntnissen der Kriminologie &#8222;von Sanktionsversch&auml;rfungen weder unter spezial- noch unter generalpr&auml;ventiven Gesichtspunkten eine Reduzierung von Jugendkriminalit&auml;t zu erwarten.&#8220;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht der jetzigen Bundesregierung&nbsp; wird zur Abschreckungsthese folgender Forschungsstand referiert: &#8222;Entgegen einer weit verbreiteten Alltagsmeinung erscheinen nach dem gegenw&auml;rtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalpr&auml;vention) von Androhung, Verh&auml;ngung oder Vollzug von Strafen eher gering. F&uuml;r den Bereich der leichten bis mittelschweren Kriminalit&auml;t jedenfalls gilt grunds&auml;tzlich,dass H&ouml;he und Schwere der Strafe keine messbare Bedeutung haben. Lediglich das wahrgenommene Entdeckungsrisiko ist &#8211; allerdings nur bei einer Reihe leichterer Delikte -etwas relevant. Bislang wurden auch keine Anhaltspunkte daf&uuml;r gefunden, dass eine Versch&auml;rfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen w&uuml;rde&#8220; (S. 665 f.).&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Es gibt auch keinen empirischen Befund, der die Annahme st&uuml;tzen w&uuml;rde, durch h&auml;rtere Sanktionen oder l&auml;ngere Strafen messbar die R&uuml;ckfallwahrscheinlichkeit (des bestraften T&auml;ters) reduzieren zu k&ouml;nnen.&nbsp;<\/p>\n<p>In allen methodisch ad&auml;quat durchgef&uuml;hrten Untersuchungen erwiesen sich die R&uuml;ckfallraten nach einer Verurteilung nicht niedriger als nach einer Verfahrenseinstellung (Diversion). Wo &#8211; in vergleichbaren Gruppen &#8211; Unterschiede beobachtet wurden, waren vielmehr die R&uuml;ckfallraten nach Diversion niedriger. Negative Effekte der Diversion im Vergleich zur formellen Sanktionierung sind danach nicht belegt. Im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalit&auml;t haben unterschiedliche Sanktionen ebenfalls keine feststellbar differenzierende Wirkung auf die Legalbew&auml;hrung; die Sanktionen sind vielmehr weitestgehend ohne messbare Konsequenzen auf die R&uuml;ckfallraten austauschbar.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Ergebnisse sind folgenreich. Denn im Jugendstrafrecht muss die Wahl der Sanktion stets dadurch gerechtfertigt werden, dass ein solcher Eingriff notwendig und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist. Es ist nicht der Nachweis eines gr&ouml;&szlig;eren Erfolgs weniger eingriffsintensiver Ma&szlig;nahmen gegen&uuml;ber den intensiveren Reaktionen&nbsp; zu erbringen, vielmehr bed&uuml;rfen umgekehrt die eingriffsintensiveren Ma&szlig;nahmen der Begr&uuml;ndung ihrer pr&auml;ventiven Effizienz.<\/p>\n<p>4.&nbsp;Die Befunde der deutschen Sanktionsforschung f&uuml;gen sich bruchlos ein in den allgemeinen Wissensstand kriminologischer Forschung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Insbesondere die neueren US-amerikanischen Sekund&auml;ranalysen&nbsp; zeigen, dass von einer &#8222;tough on crime&#8220;-Kriminalpolitik, die auf Strafsch&auml;rfungen, insbesondere auf freiheitsentziehende Sanktionen setzt, keine positiven Effekte zu erwarten sind. Programme, die auf spezialpr&auml;ventive Abschreckung abzielten, sei es durch kurzen Freiheitsentzug (shock probation), durch l&auml;ngere, mit milit&auml;rischem Drill verbundene Internierung (boot camps) oder in Form von Gef&auml;ngnisbesuchsprogrammen (scared straight), hatten nicht die erw&uuml;nschten Effekte, die R&uuml;ckfallraten der (nicht in diese Programme einbezogenen) Vergleichsgruppen waren nicht h&ouml;her, in einer Reihe von Untersuchungen sogar niedriger. Kurz: nach h&auml;rteren, insbesondere nach freiheitsentziehenden Sanktionen waren die R&uuml;ckfallraten bei vergleichbaren Tat- und T&auml;tergruppen nicht niedriger, sondern eher h&ouml;her als nach weniger eingriffsintensiven Sanktionen.&nbsp;<\/p>\n<p>5.&nbsp;Deshalb wird schon seit Jahren in der deutschsprachigen kriminologischen Forschung formuliert: &#8222;Vern&uuml;nftige, vorsichtige, zur&uuml;ckhaltende Sanktionen zahlen sich in der Bilanz auch oder sogar gerade bei Karrieret&auml;tern noch am ehesten aus.&#8220;&nbsp; Oder noch k&uuml;rzer formuliert: &#8222;Dem Glauben an die instrumentelle N&uuml;tzlichkeit eines &#8218;harten&#8216; Strafrechts fehlt heute mehr denn je die erfahrungswissenschaftliche Basis.&#8220;&nbsp; Und denjenigen, die ein &#8222;Wehret den Anf&auml;ngen&#8220; durch fr&uuml;he und deutliche strafrechtliche Sanktionen fordern, wurde schon vor Jahren entgegengehalten: &#8222;Je fr&uuml;her und je konsequenter auf einen bestimmten Delikttyp strafend reagiert wird, desto gr&ouml;&szlig;er ist die Wahrscheinlichkeit, dass die kriminelle Karriere verl&auml;ngert wird. Bestimmte rein strafende Sanktionsabfolgen erh&ouml;hen das Risiko, dass es nach einer dritten noch zu einer vierten Straftat kommt, auf das Dreifache.&#8220;&nbsp;<\/p>\n<p>6.&nbsp;Das derzeit popul&auml;re Konzept &#8222;tough on crime&#8220; ist ein Katastrophenrezept, weil es dem falschen Prinzip &#8222;mehr desselben&#8220;&nbsp; folgt. Es steht zu s&auml;mtlichen Ergebnissen der einschl&auml;gigen empirischen Forschung in Widerspruch. Kriminalit&auml;t wird durch h&auml;rtere Sanktionen nicht reduziert, sondern allenfalls gef&ouml;rdert. Innere Sicherheit wird dadurch jedenfalls nicht erh&ouml;ht, sondern gef&auml;hrdet, indem Steuergelder in verfehlte Ma&szlig;nahmen investiert werden, statt sie dort einzusetzen, wo es erzieherisch und integrativ sinnvoll w&auml;re.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Mit einer &#8222;tough on crime&#8220;-Kriminalpolitik werden aber nicht nur falsche Erwartungen &#8211; Kriminalit&auml;tsraten nachhaltig zu senken &#8211; geweckt, sondern es wird auch der richtige Ansatz systematisch verfehlt. Eine derartige Kriminalpolitik verk&uuml;rzt Kriminalpolitik auf Strafrechtspolitik und &uuml;bersch&auml;tzt dabei zugleich die pr&auml;ventiven M&ouml;glichkeiten des Strafrechts. Kriminalit&auml;t ist durch eine Vielzahl von &ouml;konomischen, sozialen, individuellen und situativen Faktoren bedingt, die regelm&auml;&szlig;ig au&szlig;erhalb des Einflusses des strafrechtlichen Systems liegen. So zeigen z.B. Untersuchungen zur Kriminalit&auml;t sowohl jugendlicher Mehrfach- und Intensivt&auml;ter wie jugendlicher Gewaltt&auml;ter ein hohes Ma&szlig; sozialer Defizite und M&auml;ngellagen bei diesen T&auml;tergruppen, angefangen von erfahrener, beobachteter und tolerierter Gewalt in der Familie, materiellen Notlagen, Integrationsproblemen vor allem bei jungen Zuwanderern (mit oder ohne deutschen Pass), bis hin zu Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung und dadurch bedingter Chancen- und Perspektivlosigkeit. Lebenslagen und Schicksale sind positiv beeinflussbar &#8211; aber nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Die Forschungen zeigen, dass die negativen Entwicklungsdynamiken krimineller Karrieren gebrochen werden k&ouml;nnen, aber nicht durch strafrechtliche Intervention, sondern durch &#8222;Verbesserung der Chancen der Jugendlichen auf soziale Teilhabe&#8220;.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Von den Einsichten eines Thomas Morus, der bereits im 16. Jahrhundert eine Sozialpolitik statt einer Kriminalpolitik forderte, eines Aufkl&auml;rers des 18. Jahrhunderts &#8211; Cesare Beccaria: &#8222;Besser ist es, den Verbrechen vorzubeugen als sie zu bestrafen&#8220; &#8211; oder eines Strafrechtslehrers zu Beginn unseres Jahrhunderts &#8211; Franz von Liszt: &#8222;Sozialpolitik (stellt) zugleich die beste und wirksamste Kriminalpolitik dar&#8220; &#8211; ist die gegenw&auml;rtige, in Teilen populistisch orientierte kriminalpolitische Diskussion weit entfernt. Soziale Defizite und M&auml;ngellagen, die insbesondere bei jugendlichen Mehrfach- und Intensivt&auml;tern, bei jugendlichen Gewaltt&auml;tern und bei auff&auml;llig gewordenen Zuwanderern festzustellen sind, k&ouml;nnen mit den Mitteln des Strafrechts nicht beseitigt werden. Mit Strafrecht lassen sich soziale Probleme nicht l&ouml;sen. Strafrecht kann weder Ersatz noch darf es L&uuml;ckenb&uuml;&szlig;er sein f&uuml;r Kinder- und Jugendhilfe, f&uuml;r Sozial- und Integrationspolitik. (Jugend?)Strafrecht ist ultima ratio.<\/p>\n<p>7.&nbsp;Entgegen Forderungen nach einer Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts, die von Teilen der CDU\/CSU nicht erst jetzt im Zusammenhang mit den Landtagswahlk&auml;mpfen in Hessen und Niedersachen sondern schon in den vergangenen Jahren erhoben worden sind,&nbsp; hat die (rot-gr&uuml;ne) Bundesregierung in ihrem Ersten Periodischen Sicherheitsbericht von 2001 in &Uuml;bereinstimmung mit den empirischen Befunden festgehalten: &nbsp;<\/p>\n<p>&#8222;Hinter der Forderung nach einer Ausweitung und Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts steht insbesondere die Vorstellung, hierdurch lasse sich der Jugendkriminalit&auml;t wirksamer begegnen. F&uuml;r diese Annahme gibt es keine Belege aus der empirischen Sozialforschung. Vielmehr bestehen Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass einer erneuten Straff&auml;lligkeit durch nichtf&ouml;rmliche (Diversion) und ambulante Ma&szlig;nahmen wirksamer vorgebeugt werden kann, als dies durch traditionelle (Geldauflage) und insbesondere station&auml;re Sanktionen (Jugendarrest, Jugendstrafe) erreicht werden k&ouml;nnte. Da freiheitsentziehende Ma&szlig;nahmen und vor allem Untersuchungshaft die Entwicklung von Jugendlichen nachhaltig zu beeintr&auml;chtigen verm&ouml;gen, sollte hierauf nur als ultima ratio zur&uuml;ckgegriffen werden.&#8220;&nbsp; Weiter wurde ausgef&uuml;hrt: &#8222;Die Bundesregierung sieht nach den im Sicherheitsbericht getroffenen Analysen keinen Anlass, Versch&auml;rfungen des Jugendstrafrechts vorzunehmen oder auf eine fr&uuml;here Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden hinzuwirken. &#8230; Hinter der Forderung nach einer Ausweitung und Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts steht insbesondere die Vorstellung, hierdurch lasse sich der Jugendkriminalit&auml;t wirksamer begegnen. F&uuml;r diese Annahme gibt es keine Belege aus der empirischen Sozialforschung.&#8220;<\/p>\n<p>Bekr&auml;ftigt wird diese Auffassung auch im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht der jetzigen Bundesregierung von 2006: &#8222;Das geltende Jugendstrafrecht hat sich bew&auml;hrt. Es bietet ausreichende und angemessene M&ouml;glichkeiten zur flexiblen Verfahrensgestaltung und zur differenzierten Reaktion und Sanktionierung bei Straftaten junger Menschen. Deren Straftaten sind insgesamt weiterhin von leichterer bis mittelschwerer Delinquenz gepr&auml;gt. Die kriminologischen und empirischen Erkenntnisse, die f&uuml;r die Ausgestaltung des Jugendkriminalrechts unter dem Erziehungsgedanken ma&szlig;geblich waren, haben unver&auml;ndert G&uuml;ltigkeit.&#8220;<\/p>\n<p>Die Bundesregierung befindet sich mit dieser Haltung in voller &Uuml;bereinstimmung mit der weit &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Stimmen aus Fachverb&auml;nden,&nbsp; Praxis&nbsp; und Wissenschaft.&nbsp; Die Wiesbadener Erkl&auml;rung der CDU zur Jugendkriminalpolitik&nbsp; steht dazu in krassem Widerspruch.<\/p>\n<p>Links<\/p>\n<dd>\n<p class=\"bodytext\"><a href=\"http:\/\/www.dvjj.de\/artikel.php?artikel=989\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zur Stellungnahme und der Liste der Unterst&uuml;tzer\/innen auf den Seiten der DVJJ<\/a><\/p>\n<\/dd>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[16],"tags":[],"class_list":["post-7998","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-rechtspolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>F\u00fcr eine Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/fuer-eine-verschaerfung-des-jugendstrafrechts-besteht-kein-anlass\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"F\u00fcr eine Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gemeinsame Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um eine Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts 1.&nbsp;F&uuml;r eine Versch&auml;rfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass. 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