{"id":8332,"date":"2001-11-27T13:11:00","date_gmt":"2001-11-27T12:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/hu-stellungnahme-zur-bundestags-anhoerung-terrorismusbekaempfungsgesetz\/"},"modified":"2001-11-27T12:00:00","modified_gmt":"2001-11-27T11:00:00","slug":"hu-stellungnahme-zur-bundestags-anhoerung-terrorismusbekaempfungsgesetz","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/hu-stellungnahme-zur-bundestags-anhoerung-terrorismusbekaempfungsgesetz\/","title":{"rendered":"HU-Stellungnahme zur Bundestags-Anh\u00f6rung &#8222;Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>An das Sekretariat<br \/>des Innenausschusses des<br \/>Deutschen Bundestages<br \/>Platz der Republik 1<br \/>11011 Berlin<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Anh\u00f6rung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Freitag, 30. November 2001, zum Entwurf eines Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes, Drucksache 14\/7386<\/p>\n<p>1. Der Unterzeichner dankt in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender der \u00e4ltesten deutschen B\u00fcrgerrechtsorganisation, der HUMANISTISCHEN UNION, f\u00fcr die Einladung als Sachverst\u00e4ndiger zur o.g. Anh\u00f6rung im Innenausschu\u00df. Dies \u00e4ndert aber nichts an der zu \u00e4u\u00dfernden Kritik am Verfahren und der damit verbundenen Hektik. Der Unterzeichner hat die Einladung mit Telefax am Donnerstag, den 22.11.2001, erhalten, die Original-Einladung mit der Drucksache 14\/7386 am Montag, den 26.11.2001. Stellungnahmen wurden erbeten bis zum 27.11.2001 ! Eine sorgf\u00e4ltige und umfassende, etwa gar wissenschaftliche Analyse des Gesetzesentwurfs ist unter diesen Umst\u00e4nden ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Angesichts der Tatsache, da\u00df keine einzige der im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen den Anschlag vom 11. September 2001 in den USA verhindert h\u00e4tte und dar\u00fcber hinaus (mit Ausnahme der vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Luftverkehrsgesetzes) fast keine Ma\u00dfnahme im Gesetzesentwurf mit Terrorismusbek\u00e4mpfung etwas zu tun hat, ist dieser Zeitdruck nicht nur unangemessen, sondern auch v\u00f6llig \u00fcberfl\u00fcssig.<\/p>\n<p>In der Begr\u00fcndung im Abschnitt B (Seite 84 des Gesetzesentwurfs) hei\u00dft es, der Entwurf beinhalte &#8222;die f\u00fcr eine entschlossene, aber auch wirkungsvolle Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus dringend erforderlichen Ma\u00dfnahmen. Hierzu bedarf es der Anpassung zahlreicher Sicherheitsgesetze, wie des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BNDGesetzes, des Bundesgrenzschutzgesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, aber auch des Ausl\u00e4ndergesetzes und anderer ausl\u00e4nderrechtlicher Vorschriften. Der Schwerpunkt der Gesetzes\u00e4nderungen liegt darin, den Sicherheitsbeh\u00f6rden wie dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesgrenzschutz und dem Bundeskriminalamt die n\u00f6tigen gesetzlichenBefugnisse zu geben.&#8220;<\/p>\n<p>Das Bundesjustizministerium hat in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2001 (Seite 3) ausgef\u00fchrt, im Hinblick auf den Titel Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz scheine es &#8222;angeraten, den Gesetzentwurf auch tats\u00e4chlich auf Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus zu beschr\u00e4nken.&#8220; Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz hat in seiner Stellungnahme vom 23. Oktober 2001 beispielhaft unter Ziffer 5 zu den vorgesehenen \u00c4nderungen im Pa\u00df- und Personalausweisgesetz bemerkt, &#8222;da\u00df es sich in den beiden Gesetzen um \u00c4nderungen handelt, die nur schwerlich in einen Zusammenhang mit der mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigten Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus zu bringen sind. Es handelt sich um Sicherheitsbestrebungen im Bereich der deutschen Ausweisdokumente, die ohne konkrete Darlegung der geplanten Ma\u00dfnahmen lediglich die T\u00fcr f\u00fcr das technisch M\u00f6gliche \u00f6ffnen. Es sind daher keine Gr\u00fcnde zu erkennen, die gegen eine Behandlung dieser Fragen in einem eigenen Gesetzesverfahren ohne den jetzt erkennbaren Zeit- und Beratungsdruck sprechen w\u00fcrden.&#8220;<\/p>\n<p>Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder haben in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung verk\u00fcndet:<\/p>\n<p>&#8222;Gegenw\u00e4rtig wird ohne R\u00fccksicht auf das grundrechtliche \u00dcberma\u00dfverbot vorgeschlagen, was technisch m\u00f6glich erscheint, anstatt zu pr\u00fcfen, was wirklich geeignet und erforderlich ist. Freiheits- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte drohen, verloren zu gehen.&#8220;<\/p>\n<p>Und ausgerechnet der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erkl\u00e4rt laut SPIEGEL vom 5.11.2001: &#8222;Mit den von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen w\u00e4ren die Anschl\u00e4ge vom 11. September niemals verhindert worden &#8230;. Wir brauchen eine kritische Fachdiskussion und keine politische Kraftmeierei.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Gesetzgebungshektik besteht keinerlei Anla\u00df und die umfangreichen vorgesehenen Eingriffe in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung w\u00fcrden eine umfassende, sachgerechte Behandlung in einem ordentlichen, nicht unter Zeitdruck stehenden Gesetzgebungsverfahren nicht nur rechtfertigen, sondern erfordern. Dabei k\u00f6nnten dann auch die vom Bundesjustizministerium zu Recht betonten Zweifel an der Erforderlichkeit, der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und der Geeignetheit der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen er\u00f6rtert werden &#8211; s\u00e4mtlichst Pr\u00fcfgesichtspunkte, zu denen die Verfassung zwingt!<\/p>\n<p>Desungeachtet sollen einige Punkte des Gesetzentwurfes (nicht abschlie\u00dfend) er\u00f6rtert werden.<\/p>\n<h5><span id=\"2-zu-artikel-1-aenderung-des-bundesverfassungsschutzgesetzesaehnliches-gilt-fuer-artikel-2-und-3-aenderung-des-madg-und-bndg\">2. Zu Artikel 1, &Auml;nderung des Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;schutz&shy;ge&shy;setzes<br \/>(&auml;hnliches gilt f&uuml;r Artikel 2 und 3 &Auml;nderung des MADG und BNDG)<\/span><\/h5>\n<p>Aus der Erfahrung der Vergangenheit (sowohl mit der Gestapo im nationalsozialistischen Staat wie dem Staatssicherheitsdienst in der DDR) gilt in der Bundesrepublik Deutschland von Verfassungs wegen das Trennungsgebot zwischen Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendiensten. Dies dient nicht nur der Verhinderung von Gefahren, sondern entspricht auch den unterschiedlichen Aufgaben: Die Polizeibeh\u00f6rden sind zur Strafverfolgung berufen als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sowie zur Gefahrenabwehr; dies ist nicht die Aufgabe von Geheimdiensten. Und obendrein hat der BND nichts in der Bundesrepublik zu ermitteln und der Verfassungsschutz nichts im Ausland. Durch den Gesetzesentwurf soll erkl\u00e4rterma\u00dfen ein Informationsaustausch zwischen Polizeibeh\u00f6rden und Geheimdiensten erm\u00f6glicht und damit das Trennungsgebot durchl\u00f6chert, wenn nicht beseitigt werden. Dies ist verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Dar\u00fcber hinaus dient es nicht der Terrorismusbek\u00e4mpfung, wie an Einzelbeispielen noch aufgezeigt werden wird: Auch der Austausch der (nicht vorhandenen) Erkenntnisse von deutschen und amerikanischen Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendiensten h\u00e4tte bekanntlich den Anschlag vom 11. September 2001 nicht verhindert.<\/p>\n<p>Die Doppel- (oder Dreifach-) Kompetenz verschiedener Beh\u00f6rden f\u00fcr den gleichen Gegenstand ist ein typisches Merkmal totalit\u00e4rer Regime, weil sie die Kontrolle \u00fcber die Sicherheitsbeh\u00f6rden und die Verteidigung der B\u00fcrgerrechte des etwa in Verdacht geratenen B\u00fcrgers erschwert. Die Bundesrepublik Deutschland mu\u00df wieder zur\u00fcckkommen zur klaren Aufgabentrennung (und diese nicht noch weiter vermischen als schon bisher), da\u00df die Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig sind f\u00fcr die Strafverfolgung und f\u00fcr die Abwehr konkreter Gefahren, der nachrichtendienstliche Verfassungsschutz f\u00fcr Vorfeldermittlungen \u00fcber allgemeine den Staat bedrohende Gef\u00e4hrdungen durch verfassungsfeindliche Bestrebungen und der BND zust\u00e4ndig ist f\u00fcr Angriffe der Bundesrepublik von Au\u00dfen.<\/p>\n<p>Nach dem neu vorgeschlagenen \u00a7 8 Abs. 5 &#8211; 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes soll der Verfassungsschutz bei Kreditinstituten, Postdienstleistungserbringern, Telekommunikationsdiensten und Luftfahrtunternehmen personenbezogene Informationen einholen d\u00fcrfen. Dasselbe gilt f\u00fcr den MAD und BND. Ausreichen sollen &#8222;tats\u00e4chliche Anhaltspunkte&#8220; &#8211; diese wird ein Geheimdienst immer behaupten und auch immer haben, denn darunter l\u00e4\u00dft sich alles verstehen. Die Kontrolle erfolgt nach dem Text des Gesetzesentwurfes nach den &#8222;Grunds\u00e4tzen des \u00a7 5 Abs. 1 des Kontrollgremiumgesetzes&#8220;, also geheim. Der Betroffene soll nach dem Entwurfstext ausdr\u00fccklich nichts davon erfahren.<\/p>\n<p>Solange kein Straftatbestand gegen einen B\u00fcrger besteht &#8211; und dann w\u00e4ren die Strafverfolgungsorgane und nicht die Geheimdienste zust\u00e4ndig -, geht es den Staat nichts an, ob und wohin der B\u00fcrger fliegt, wem er e-mails schreibt, von wem er Post empf\u00e4ngt oder welche Bank\u00fcberweisungen er t\u00e4tigt. Diese geheime Informationseinholung z.B. bei Banken wird dazu f\u00fchren, da\u00df die Bank sich sagt, sie will keine gesch\u00e4ftlichen Beziehungen mit Personen haben, f\u00fcr die sich der Verfassungsschutz interessiert, und z.B. Kreditverbindungen daraufhin k\u00fcndigt, ohne da\u00df der Bankkunde sich dagegen wehren kann. Die vorgeschlagenen Vorschriften f\u00fchren, wie Bundestagsvizepr\u00e4sident Dr. Burkhard Hirsch in der S\u00fcddeutschen Zeitung vom 2. November ausgef\u00fchrt hat, in Richtung \u00dcberwachungsstaat, n\u00fctzen nichts zur Terrorismusbek\u00e4mpfung und sind abzulehnen. Ich verweise erg\u00e4nzend auf den Leserbrief von Prof. Dr. J\u00fcrgen Seifert, Mitglied der G-10-Kommission, in der FAZ vom 26.11.2001 Seite 11, der ebenfalls diese Informationseinholung ohne richterliche Kontrolle f\u00fcr rechtsstaatswidrig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Wieso diese neuen Kompetenzen obendrein nicht gelten sollen f\u00fcr die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes nach \u00a7 3 Abs.1 Nr. 1 &#8211; gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen -, sondern nur gegen die anderen und teilweise neuen Aufgaben, ist nicht erkennbar. Dasselbe gilt f\u00fcr die im neuen \u00a7 12 Abs. 3 vorgeschlagene Verl\u00e4ngerung der L\u00f6schungsfristen von 10 auf 15 Jahre.<\/p>\n<h5><span id=\"3-artikel-5-aenderung-des-sicherheitsueberpruefungsgesetzes\">3. Artikel 5 &Auml;nderung des Sicher&shy;heits&shy;&uuml;ber&shy;pr&uuml;&shy;fungs&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h5>\n<p>Zus\u00e4tzlich zur bisher bereits vorgesehenen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bei sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten soll nun durch einen neuen \u00a7 1 Abs. 4 eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung auch erfolgen bei weiteren Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerst\u00f6rung eine erhebliche Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Gesundheit oder das Leben von gro\u00dfen Teilen der Bev\u00f6lkerung zu bef\u00fcrchten ist &#8222;oder die f\u00fcr das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar&#8220; sind. In der politischen Diskussion werden auch hier Banken, Medien, Krankenh\u00e4user und praktisch beliebige weitere Institutionen genannt, da die gesetzliche &#8222;Definition&#8220; keine ist. Auch hier gilt, was z.B. das Bundesverfassungsgericht in einem konkreten Fall 1999 und der Verfasser als Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen seinerzeit zu entscheiden hatte: Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung wird mitgeteilt, da\u00df es Erkenntnisse gebe, die zum Arbeitsplatzverlust f\u00fchren, ohne da\u00df der betroffene B\u00fcrger erf\u00e4hrt, um welche angeblichen Erkenntnisse es sich handelt, und er folglich falsche &#8222;Erkenntnisse&#8220; nicht widerlegen und sich nicht wehren kann! Und dies soll nun in einem praktisch beliebig erweiterbaren beruflichen Umfeld gelten!<\/p>\n<h5><span id=\"4-artikel-6-und-7-aenderung-des-pass-und-personalausweisgesetzes\">4. Artikel 6 und 7 &Auml;nderung des Pa&szlig;- und Perso&shy;na&shy;l&shy;aus&shy;weis&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h5>\n<p>Hier sollen in Zukunft biometrische Merkmale in verschl\u00fcssselter Form in das Ausweispapier aufgenommen werden; Einzelheiten sollen durch Bundesgesetz geregelt werden. Begr\u00fcndet wird dies mit verbesserter Identifizierung und F\u00e4lschungssicherheit. Bereits 1988 wurden f\u00e4lschungssichere Personalausweise eingef\u00fchrt. Gerade erst im November dieses Jahres hat der Bundesinnenminister den neuen Personalausweis mit Hologrammen &#8211; noch schwieriger f\u00e4lschbar &#8211; vorgestellt. Auch auf Nachfrage in den Vorberatungen hat der Bundesminister des Innern keinerlei Zahlen \u00fcber angebliche F\u00e4lschungen von Personalausweisen und P\u00e4ssen vorlegen k\u00f6nnen. Die deutschen Ausweispapiere d\u00fcrften schon heute zu den f\u00e4lschungssichersten geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die vorgesehene Aufnahme von biometrischen Merkmalen greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, w\u00e4re also verfassungsrechtlich allenfalls zul\u00e4ssig, wenn sie erforderlich, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und geeignet w\u00e4re. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dar\u00fcber hinaus ist vorgesehen, da\u00df die Einzelheiten durch Bundesgesetz geregelt werden sollen, so da\u00df die jetzige Aufnahme der grunds\u00e4tzlichen M\u00f6glichkeit in \u00a7 4 Pa\u00dfgesetz und \u00a7 1 Personalausweisgesetz in einem \u00fcberhasteten Gesetzgebungsverfahren \u00fcberhaupt nichts n\u00fctzt, sondern &#8211; worauf der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz bereits nachdr\u00fccklich hingewiesen hat &#8211; dieser Komplex aus dem Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz herausgel\u00f6st und sorgf\u00e4ltig beraten werden mu\u00df, zumal er offensichtlich mit Terrorismusbek\u00e4mpfung nichts zu tun hat &#8211; die Attent\u00e4ter von New York und Washington hatten bekanntlich keine deutschen Ausweispapiere!<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einzelheiten verweise ich auf das Schreiben der HUMANISTISCHEN UNION vom 27. November 2001 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, welches ich in der Anlage beif\u00fcge. Wollte der Gesetzgeber \u00fcberhaupt trotz der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken eine solche Ma\u00dfnahme beschlie\u00dfen, so m\u00fc\u00dfte ausdr\u00fccklich gesetzlich vorgeschrieben werden, da\u00df diese biometrischen Merkmale keinesfalls in einer zentralen Datei erfa\u00dft werden d\u00fcrfen und da\u00df ihre Verwendung zu anderen Zwecken als zur Identit\u00e4tsfeststellung des Inhabers strafbar ist. Nur so k\u00f6nnte dem bereits politisch diskutierten und auf der Hand liegenden Wunsch der Sicherheitsbeh\u00f6rden nach Nutzung dieser Ausweise zu anderen Zwecken &#8211; biometrische Merkmale als eine allgemeine Personenkennziffer (PKZ) &#8211; entgegengewirkt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"5-artikel-11-aenderung-des-auslaendergesetzes\">5. Artikel 11 &Auml;nderung des Ausl&auml;n&shy;der&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h5>\n<p>Nach \u00a7 5 Abs. 4 und \u00a7 39 Abs. 1 sollen die biometrischen Daten auch in die Aufenthaltsgenehmigung von Ausl\u00e4ndern und in den Ausweisersatz aufgenommen werden.<br \/>Hier gelten dieselben Bedenken wie beim Pa\u00df- und Personalausweisgesetz. Es kommt allerdings hinzu, da\u00df hier entgegen dem Pa\u00df- und Personalausweisgesetz (!) die Einzelheiten nicht durch Gesetz, sondern durch Verordnung des Bundesinnenministers festgelegt werden sollen und kein Zweckbindungsgebot vorgesehen ist. Dies bedeutet einen klaren Verfassungsversto\u00df, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes abgeleitet wird und diese Grundrechte nicht nur f\u00fcr Deutsche, sondern f\u00fcr alle Menschen gelten, also auch f\u00fcr Ausl\u00e4nder.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 64 a sollen die Daten sowohl der Visa-Antragsteller wie der einladenden deutschen Personen an die Nachrichtendienste gegeben werden, ebenso bei Aufenthaltsgenehmigungen.<br \/>Wenn etwa der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst gesetzm\u00e4\u00dfig arbeitet, darf er gar keine Kenntnisse \u00fcber ausl\u00e4ndische Visa-Antragssteller haben! Und was geht der deutsche Einlader die Nachrichtendienste und das BKA an? Hier werden sowohl der Visa-Antragsteller wie der Einlader von vornherein als potentielle Straft\u00e4ter behandelt, da ansonsten die Sicherheitsbeh\u00f6rden nichts zu \u00fcberpr\u00fcfen h\u00e4tten. Auch die Vorstellung eines jeden B\u00fcrgers als potentielles Sicherheitsrisiko und als potentieller Straft\u00e4ter (was nat\u00fcrlich von der Logik her richtig ist) widerspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem freheitlichen demokratischen Rechtsstaat und der Rechtsordnung des Grundgesetzes!<\/p>\n<p>V\u00f6llig unannehmbar ist Artikel 11 Ziff. 14, der f\u00fcr jeden normalen Menschen v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich lautet: &#8222;In \u00a7 72 Abs 1 werden nach dem Wort Aufenthaltsgenehmigung die W\u00f6rter &#8222;und gegen Entscheidungen nach \u00a7 47 Abs. 1 und 2&#8243; eingef\u00fcgt.&#8220; Hierunter versteckt sich schlicht die Abschaffung der Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (die ebenfalls nicht nur f\u00fcr Deutsche, sondern f\u00fcr alle Menschen gilt) bei Ausweisungen von Ausl\u00e4ndern!<\/p>\n<p><b>6.<\/b> Ich gehe davon aus, da\u00df andere geladene Sachverst\u00e4ndige vertieft zu den vorgesehenen Vorschriften f\u00fcr Ausl\u00e4nder und Asylbewerber Stellung nehmen werden. Dies ist im Rahmen der Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION nicht leistbar. Es sei aber nachdr\u00fccklich darauf hingewiesen, da\u00df die Grundrechte des Grundgesetzes (bis auf wenige hier nicht interessierende Ausnahmen) keine Deutschen, sondern Menschenrechte sind und auch f\u00fcr Ausl\u00e4nder und Asylbewerber gelten. Diesen Personenkreis unter Generalverdacht zu stellen und massiv \u00fcber die Mitteilung an das Ausl\u00e4nderzentralregister und die Weitergabe der Informationen an s\u00e4mtliche Sicherheitsbeh\u00f6rden einschlie\u00dflich Nachrichtendienste eine Datenbeschaffung auf Vorrat zuzulassen, halte ich &#8211; insbesondere nach dem Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts &#8211; f\u00fcr schlicht verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Angesichts des Wortlautes von \u00a7 130 StGB (Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand &#8222;die Menschenw\u00fcrde anderer dadurch angreift, da\u00df er Teile der Bev\u00f6lkerung beschimpft, b\u00f6swillig ver\u00e4chtlich macht &#8230;..&#8220;) ist der Vorwurf mancher Kommentatoren, dies grenze an staatliche Volksverhetzung, nicht v\u00f6llig abwegig.<\/p>\n<h5><span id=\"7-artikel-18-aenderung-des-sgb-x\">7. Artikel 18 &Auml;nderung des SGB X<\/span><\/h5>\n<p>Von der \u00d6ffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt soll der Datenschutz im Bereich von Sozialdaten weitgehend aufgehoben werden. Gegenw\u00e4rtig sieht \u00a7 68 SGB X die Weitergabe von Daten durch die Sozialversicherungsbeh\u00f6rden in Kenntnis der Sensibilit\u00e4t dieser Daten sehr restriktiv vor an Polizeibeh\u00f6rden, Staatsanwaltschaften und Gerichte: Nur &#8222;im Einzelfall&#8220; und nur relativ unsensible Daten, wie Name, Geburtsdatum, Wohnort. Durch den neuen \u00a7 68 Abs. 3 soll die &#8222;\u00dcbermittlung von Sozialdaten&#8220; zul\u00e4ssig werden, also ohne jede Einschr\u00e4nkung, einschlie\u00dflich des Berufs- und Arbeitslebens (Arbeitslosigkeit) und einschlie\u00dflich z.B. s\u00e4mtlicher Krankheiten (!) und weiter zur Rasterfahndung, also gerade nicht im Einzelfall, sondern generell. Und als &#8222;Krone&#8220; der Regelung wird ausdr\u00fccklich festgeschrieben, da\u00df die Sozialverwaltung, wenn sie um die Preisgabe dieser Daten (und im Rahmen der Rasterfahndung folglich \u00fcber s\u00e4mtlich unverd\u00e4chtige B\u00fcrger) gebeten wird, ausdr\u00fccklich die Berechtigung der Anforderung dieser Daten nicht \u00fcberpr\u00fcfen darf ! Wenn der Bundestag als Gesetzgeber wei\u00df, was er hier beschlie\u00dfen soll, wird er so nicht beschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>8.<\/b> Bei aller Kritik im einzelnen bleibt festzuhalten, da\u00df die Erforderlichkeit, Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Geeignetheit der vorgesehenen Ma\u00dfnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung nicht dargetan ist, zu einem erheblichen Teil sogar ganz offensichtlich nicht vorliegt.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber hat die Monitor-Sendung vom 18. Oktober aufgezeigt, da\u00df auch f\u00fcnf Wochen nach dem Anschlag vom 11. September 2001 die wirklich erforderlichen konkreten Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung eines solchen Anschlags nicht ergriffen waren:<\/p>\n<p>Journalisten gelangten mit genau denselben Teppichmessern, die die Terroristen am 11. September als Angriffswaffe benutzt haben, ohne Probleme durch s\u00e4mtliche Sicherheitskontrollen an den deutschen Gro\u00dfflugh\u00e4fen in Berlin, D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln und Frankfurt und konnten an Bord der in der Luft befindlichen Flugzeuge den Besitz dieser Angriffswaffen problemlos filmen &#8211; und h\u00e4tten sie folglich auch einsetzen k\u00f6nnen. Straft\u00e4ter werden nicht mit Gesetzen bek\u00e4mpft, denn bekanntlich halten Straft\u00e4ter sich nicht an Gesetze. Straft\u00e4ter werden bek\u00e4mpft durch konkrete Ma\u00dfnahmen wie bessere Kontrollen und eine bessere Ausstattung der Polizei &#8211; aber dies kostet im Gegensatz zur Verabschiedung von Gesetzen Geld.<\/p>\n<p>Eine abgewogene Stellungnahme war in der K\u00fcrze der Bearbeitungszeit (1 Tag) nicht m\u00f6glich; daf\u00fcr bitte ich um Verst\u00e4ndnis. Ich hoffe aber, da\u00df der Gesetzgeber diese \u00dcberlegung bedenkt und sorgf\u00e4ltig abw\u00e4gt &#8211; es besteht absolut keine Notwendigkeit, \u00fcber dieses Gesetzespaket im Dezember 2001 zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Dr. Till M\u00fcller-Heidelberg<br \/>&#8211; Bundesvorsitzender &#8211;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[46,24],"tags":[],"class_list":["post-8332","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-anti-terror-kampf","category-innere-sicherheit"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>HU-Stellungnahme zur Bundestags-Anh\u00f6rung &quot;Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/hu-stellungnahme-zur-bundestags-anhoerung-terrorismusbekaempfungsgesetz\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"HU-Stellungnahme zur Bundestags-Anh\u00f6rung &quot;Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"An das Sekretariatdes Innenausschusses desDeutschen BundestagesPlatz der Republik 111011 Berlin \u00d6ffentliche Anh\u00f6rung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Freitag, 30. 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