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Demon­s­tra­ti­ons­frei­heit in Berlin auf dem Rückmarsch. Berliner Verfas­sungs­ge­richtshof billigt Übersichts­auf­nahmen

13. April 2014

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union zeigt sich vom kürzlich ergangenen Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs schwer enttäuscht. Das Gericht hatte am 11. April 2014 über die Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ entschieden und das Gesetz gebilligt.

Die Richter befanden, dass es sich bei den Videoaufnahmen um keine schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigung handle. Zwar greife das Abfilmen von Demonstrationen in die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein, es könne auch zur Einschüchterung und Abschreckung von Einzelnen kommen. Der mit den Aufnahmen zu erzielende Gewinn für die Leitung und Lenkung einer Versammlung sei jedoch höher zu bewerten, so die Richter. Sie schlossen sich auch der Einschätzung des Gesetzgebers an, dass andere Methoden zur Lenkung und Leitung von großen und unübersichtlichen Demonstrationen weniger geeignet seien.

Die Humanistische Union hält das Urteil für bedenklich. Anja Heinrich vom Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation: „Einer offenen und uneingeschüchterten Demonstrationskultur in der Hauptstadt dient dieses Urteil jedenfalls nicht.“ In ihren Augen ist auch die rechtliche Wertung fraglich. „Das Gericht hat richtig erkannt, dass staatliche Kameras auf Demonstrationen geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger von der Teilnahme abzuschrecken. Wie es dennoch von einem nicht schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit ausgehen kann, ist nicht nachvollziehbar. Frei und uneingeschüchtert über die Beteiligung an einer Versammlung entscheiden zu können, ist grundlegendes Element der Versammlungsfreiheit. Wenn Einzelne von einer Teilnahme abgeschreckt werden, bleibt von ihrer Versammlungsfreiheit nichts mehr übrig.

Die Humanistische Union fordert nach dem Urteil das Berliner Abgeordnetenhaus auf, nun wenigstens das sogenannte Vermummungsverbot abzuschaffen. „Bürgerinnen und Bürger haben umso mehr ein berechtigtes Interesse daran, bei der Teilnahme an einer Versammlung anonym bleiben zu dürfen“, so Anja Heinrich. Andere Landesparlamente sollten sich die Einführung der Übersichtsaufnahmen gut überlegen. „Nicht alles was nun rechtlich möglich erscheint, ist auch politisch sinnvoll“, betont Heinrich.

Die Humanistische Union kritisiert auch, dass das Gericht die Erforderlichkeit der Grundrechtseinschränkung nicht näher geprüft hat. Die zweijährige Praxis vor der Einführung des Gesetzes habe deutlich gezeigt, dass auch große und unübersichtliche Demonstrationen ohne Übersichtsaufnahmen durchführbar seien. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli 2010 die bis dahin gängige Praxis polizeilicher Videoaufnahmen von Demonstrationen für rechtswidrig erklärt, weil eine gesetzliche Grundlage dafür fehlte (VG 1K 905.09), Seitdem musste die Berliner Polizei – bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2013 – die Versammlungen mit anderen Mitteln lenken und leiten. Die Polizei durfte währenddessen Versammlungen und einzelne Demonstranten nur dann filmen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich war. Aus dieser Zeit sind keine größeren Probleme bekannt geworden, auch nicht bei Großveranstaltungen wie am 1. Mai. Eine Begründung, warum die in der Zwischenzeit angewandten Mittel nicht ausreichend seien, ist der Gesetzgeber bis heute schuldig geblieben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof bejahte dennoch die Erforderlichkeit des Grundrechtseingriffs, indem er auf den Beurteilungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers verwies. Die Humanistische Union sieht das auch mit Blick auf künftige Gesetze kritisch.

Nach der jetzt ergangenen Entscheidung dürfen ganze Versammlungen schon allein deshalb gefilmt werden, weil sie groß oder unübersichtlich sind. Wann dies der Fall ist, entscheidet die Polizei. Das Gesetz macht darüber keine näheren Vorgaben. Allein schon deshalb hatte die Humanistische Union auf den Erfolg der jetzt entschiedenen Klage gehofft. Die Organisation hatte anlässlich der Debatte um die Videoaufzeichnung von Demonstrationen gemeinsam mit anderen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit gegründet und versucht, die Einführung des entsprechenden Gesetzes zu verhindern.

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