Pressemeldungen

Die Zukunft der Bürger­rechte im digitalen Zeitalter

22. Februar 2008

Presseinformation der Humanistischen Union zur bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Online-Durchsuchungen

Am kommenden Mittwoch, dem 27. Februar 2008, wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen verkünden. In dem Gesetz ist die bislang einzige Regelung über sog. „Online-Durchsuchungen“ von privaten Computern enthalten. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union erwartet von der Entscheidung wichtige Aussagen darüber, wie der Schutz der digitalen Privatsphäre künftig gewährleistet werden kann. In der mündlichen Verhandlung am 10. Oktober 2007 hatten die Verfassungsrichter bereits zu erkennen gegeben, dass sie eine über das angegriffene Gesetz hinausgehende Entscheidung fällen wollen. Das Urteil dürfte deshalb Auswirkungen auf die aktuelle sicherheitspolitische Diskussion entfalten. Die Humanistische Union erhofft sich insbesondere, dass die Karlsruher Richter klare Worte für die Grenzen des heimlichen elektronischen Ausspähens von Computern finden.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, vertritt zwei der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht. Er steht Ihnen am Tag der Urteilsverkündung in Karlsruhe für Fragen und Interviews zur Verfügung. Sie erreichen ihn nach der Urteilsbegründung (ca. 13.30 Uhr) am Bundesverfassungsgericht bzw. unter der Mobilnummer 0174 / 753 00 79.

Die Humanistische Union wird am 27. Februar 2008 gegen 13 Uhr eine erste rechtspolitische Bewertung der Entscheidung abgeben. Diese Stellungnahme können Sie über die Berliner Geschäftsstelle der Humanistischen Union, unter Telefon 030 / 204 502 56 bzw. E-Mail info@humanistische-union.de beziehen.

Weitere Hintergrund-Informationen zum Thema Online-Durchsuchung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.humanistische-union.de/shortcuts/onlinedurchsuchung/, etwa:

  • den Verweis auf die Entscheidung des BGH vom Januar 2007
  • die Beschwerdeschrift gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz
  • fünf Gründe, die gegen eine Legalisierung der Online-Durchsuchung sprechen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, zur Verfügung.

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