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	<title>Pressemeldungen Archiv - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 08:26:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht. Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/">Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der <a class="cursor-init" href="https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-stimmt-dem-entwurf-eines-gesetzes-zur-neufassung-des-niedersachsischen-gesetzes-uber-hilfen-und-schutzmassnahmen-fur-psychisch-kranke-zu-247999.html%0a">Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen</a> werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht.</p>
<p>Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen an Polizeibehörden weitergeben. Diese umfassen den Gesundheitszustand und Krankheitsbild, den Behandlungsverlauf sowie Behandlungsinhalte (§38, 1-3). Als Voraussetzung reichen Anhaltspunkte, dass eine Person zu einer erheblichen Gefahr für andere werden könnte. Konkret geht es im §38, 1-3 um drei Stufen, nach denen Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln <em>können</em>, <em>sollen </em>oder letztendlich <em>müssen</em>.</p>
<p>Der Vorgang ist Teil eines bundesweiten Vorstoßes von Politik und Sicherheitsbehörden gegen Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Er geht zurück auf die Forderung nach einem Register für „psychisch kranke Gefährder“ von <a href="https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2025-01-02-register-psychisch-kranke-body-mass-index-verbeamtung-verhuellungsverbot-schweiz">CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann</a>. dies vorgeblich zur Verhinderung möglicher Gewalttaten. Damit werden Personen pauschal zum Sicherheitsrisiko erklärt, die ihrerseits besonders vulnerabel sind. Derartige <a href="https://netzpolitik.org/2026/niedersaechsisches-psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wann-daten-bei-der-polizei-landen-koennen-sollen-oder-muessen/">Prognosen einer potentiellen „drohenden“ Gefahr</a> haben in den letzten Jahren bereits Einzug in die Polizeigesetze gehalten und haben zu einer besorgniserregenden Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse geführt.</p>
<p>Zwar wird nach massiver Kritik der Begriff „Register“ von Politiker*innen inzwischen vermieden, doch stellt die jetzt geplante verpflichtende Meldung und Aushändigung von persönlichen Gesundheitsdaten an Polizeibehörden faktisch weiterhin die zentrale Erfassung von vulnerablen Personen dar.</p>
<p>Die Gesetzesverschärfung in Niedersachsen ist Teil eines alarmierenden, bundesweiten Vorstoßes gegen Menschen in psychischen Krisen oder mit psychiatrischen Diagnosen: Es wird auf althergebrachte Vorurteile zurückgegriffen, nach denen diese Menschen als unberechenbar und potentiell gefährlich gelten. Diese Vorurteile werden schamlos zur Durchsetzung sicherheitspolitischer Verschärfungen benutzt und befeuert. Doch weisen Menschen in psychischen Ausnahmezuständen selbst ein erhöhtes Risiko auf, physische Gewalt zu erfahren.</p>
<p>Das Niedersächsische Vorgehen ist Teil eines generellen Trends hin zu einer zunehmend abwertenden, behindertenfeindlichen Politik.</p>
<p>In mehreren Bundesländern werden gerade ähnliche Gesetzesvorhaben vorangetrieben, parallel durchforsten Polizeibehörden ihre Datenbanken nach ihnen verdächtig erscheinenden Personen. Alle Personen, die dort jetzt schon mit dem Vermerk „Psychische und Verhaltensstörung“ (PSYV) gelistet sind, werden aktuell polizeilich überprüft. Niedersachsen hat außerdem über den Bundesrat eine bundesweite Initiative angestoßen, den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und Gesetze anzupassen.</p>
<p>Während damit mehr und mehr Ressourcen in Maßnahmen der Kontrolle gesteckt werden, müssen wir beobachten, wie Gelder für soziale und gesundheitliche Belange empfindlich zusammengestrichen werden. Damit werden die vielfältigen Ursachen für psychische Krisen in unserer Gesellschaft nicht behoben. Soziale Fragen werden sicherheitspolitisch beantwortet, ein fataler Fehler.</p>
<p>Diese Vernetzung von „Erkenntnissen zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen Behörden geschieht vor dem Hintergrund der möglichen behördlichen Nutzung automatisierter Datenanalysen wie „Palantir“. Der häufig geäußerte Verweis auf die Konsequenzen aus den gesammelten <a href="https://www.bundesarchiv.de/im-archiv-recherchieren/archivgut-recherchieren/nach-themen/euthanasie-im-dritten-reich/">Patientenakten von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen während des Nationalsozialismus</a> ist vor diesem Hintergrund als ernste Warnung zu verstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Erstunterzeichnende Organisationen und Einzelpersonen:</strong></p>
<p>Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e.V.<br />
<a href="http://www.die-bpe.de/">Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.</a><br />
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.<br />
CILIP | Bürgerrechte &amp; Polizei, Berlin<br />
Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten – ESH<br />
EXPA-Trialog e.V., Expert*innen Partnerschaft im Trialog, Genesungsbegleitung in Bremen e.V.<br />
Humanistische Union e.V.<br />
Initiative Gerechtigkeit für Lorenz<br />
Institut für Bürgerrechte &amp; öffentliche Sicherheit e.V., Berlin<br />
<a class="cursor-init" href="http://www.antipsychiatrie.de/">Irren-Offensive e.V.</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.<br />
<a class="cursor-init" href="https://www.psychiatrie-erfahren.de/">Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.</a><br />
LVPE Bremen e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrene-Bremen e.V.<br />
My Brain My Choice Initiative<br />
Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln/Bonn<br />
Neue Richter*innenvereinigung e.V.<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.<br />
Selbsthilfegruppe Psychiatrie-Erfahrene Osnabrück<br />
Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="300" height="215" class="aligncenter size-full wp-image-20518" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/PM-Logos-1-300x215-1.jpg" alt="" /></p>
<p>sowie</p>
<p>Funny Badeda, Berlin<br />
Marlene Baues, Berlin<br />
Ruth Berthold<br />
Yaw Boateng, Berlin<br />
Detlef J.F. Briese<br />
RA Dr. Sven-U. Burkhardt, Vertretungsprofessor an der HS Neubrandenburg<br />
Prof. Dr. Helga Cremer-Schäfer, Bad Vilbel<br />
Hubert Cremer, Dipl. Psychologe<br />
Petra Fiedler<br />
Alaska Gahrenberg<br />
Magda v. Garrel<br />
Carl Grünheid, Berlin<br />
Annegret Heinker<br />
Uli Herding, Frankfurt<br />
Dobroslawa Ewa Hergemöller, Herne<br />
Wolfgang Hille<br />
Ines Hoffmann Berlin<br />
John Jannik, Berlin<br />
Melek Khaled, Berlin<br />
Florian Klose, Berlin<br />
Espen Knapp, Berlin<br />
Jennifer Kriehmig, Berlin<br />
Sören Kriehmig, Berlin<br />
Martina Maier Berlin<br />
Sabine Meier, Berlin<br />
Uwe Pankow, Berlin<br />
Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen<br />
Monika v. Richthofen (Beirat Ruth Fricke Stiftung)<br />
Moussa Röber, Berlin<br />
Swen Romanski, Dortmund<br />
Julia Schnabel, Berlin<br />
Christoph Schröder, Hannover<br />
Dipl.-Ing. Sabrina Schwanczar<br />
Anne Seeck, Teilhabe e.V., Berlin<br />
Tessa Sieverts, Berlin<br />
Manuel Sommer, Berlin<br />
Thies Sorgenfrei, Berlin<br />
Doris Steenken, Osnabrück<br />
Rene Talbot Berlin<br />
Sandra Tapfer, Berlin<br />
Lothar Tiedtke, Stralsund<br />
Arda Turhan, Berlin<br />
Anne Vommer, Berlin<br />
Thanh Vu Nguyen, Berlin<br />
Andrea Wichmann, Wittendörp (MV)<br />
Beate Winzer<br />
Dr. Martin Zinkler, Psychiater und Psychotherapeut, Bremen</p>
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		<title>Lex Palantir gefährdet Grundrechte &#8211; Fachstellen üben vehemente Kritik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/lex-palantir-gefaehrdet-grundrechte-fachstellen-ueben-vehemente-kritik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 15:55:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte und Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr als ein Dutzend Fachstellen, darunter auch die Humanistische Union, kritisieren die Pläne der Bundesregierung, KI-Systeme wie PimEyes und Palantir für die Polizeiarbeit zu erlauben, weil damit erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Gefahren verbunden sind. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizministerium am Mittwoch eine umfassende Stellungnahme übersandt. Laut der namhaften Jurist*innen und Datenschützer*innen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als ein Dutzend Fachstellen, darunter auch die Humanistische Union, kritisieren die Pläne der Bundesregierung, <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/OESI3/refE-ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">KI-Systeme wie PimEyes und Palantir für die Polizeiarbeit zu erlauben</a>, weil damit erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Gefahren verbunden sind. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizministerium am Mittwoch eine <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">umfassende Stellungnahme</a> übersandt. Laut der namhaften Jurist*innen und Datenschützer*innen fehlen in den Gesetzentwürfen zentrale rechtsstaatliche Elemente &#8211; vom Richtervorbehalt über effektiven Rechtsschutz bis zur menschlichen Überprüfung der automatisierten Analysen.</p>
<p><em>&#8222;Alle Videos, Fotos und andere biometrische Daten im Netz zu durchsuchen, nur um einige wenige Personen zu finden, die nicht einmal einer Straftat verdächtig sein müssen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre&#8220;</em>, erklärt RAV-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Lukas Theune. Der Strafverteidiger warnt zudem: <em>&#8222;Mit dieser KI können Profile unzähliger Menschen erstellt werden. Recherchen zum Einsatz von KI in Behörden zeigen, dass ohnehin marginalisierte Gruppen dadurch besonders diskriminiert werden.&#8220;</em></p>
<p><em>&#8222;Mit biometrischen Massenabgleichen und umfassenden Datenanalysen mittels Künstlicher Intelligenz würde die Bundesregierung eine rote Linie überschreiten: Sie schafft die Infrastruktur zur flächendeckenden Überwachung ihrer eigenen Bevölkerung – und gefährdet damit Grundrechte, die sie eigentlich schützen muss&#8220;</em>, kritisiert Lena Rohrbach, Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International. <em>&#8222;Weil kaum absehbar ist, welches Verhalten &#8218;Datenspuren&#8216; hinterlassen kann, die die KI verdächtig findet, führt das Vorhaben auch zu sogenannten &#8218;Chilling Effects&#8216;. Das heißt, es kann Menschen einschüchtern und davon abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen, etwa an Versammlungen teilzunehmen oder eine Anzeige aufzugeben&#8220;</em>, so die Expertin weiter.</p>
<p>Hintergrund des aktuellen Gesetzentwurfs ist, dass die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse, die bis dato in Hessen und Hamburg galten, vom Bundesverfassungsgericht 2023 bereits für verfassungswidrig erklärt wurden (Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023, <a href="https://www.bverfg.de/e/rs20230216_1bvr154719">1 BvR 1547/19 &amp; 1 BvR 2634/20 &#8211; Automatisierte Datenanalyse</a>). Die vorherige Bundesregierung hatte sich nicht einigen können.</p>
<p>Unterzeichnet haben die Stellungnahme die folgenden Organisationen: algorithm-watch, Amnesty International, Chaos Computer Club, D64, Digitale Gesellschaft, Humanistische Union, LOAD e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richter*innenvereinigung, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung demokratischer Jurist*innen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Zur Stellungnahme gelangen Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">hier</a>. Und hier können Sie die Stellungnahme <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">als PDF herunterladen</a>.</em></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/lex-palantir-gefaehrdet-grundrechte-fachstellen-ueben-vehemente-kritik/">Lex Palantir gefährdet Grundrechte &#8211; Fachstellen üben vehemente Kritik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Grundkonsens über progressive Gleichstellungspolitik als Staatsziel erhalten – Förderung des Feministischen Jurist*innentages wiederaufnehmen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundkonsens-ueber-progressive-gleichstellungspolitik-als-staatsziel-erhalten-foerderung-des-feministischen-juristinnentages-wiederaufnehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 12:00:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[BMBFSFJ]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfamilienministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Feminismus]]></category>
		<category><![CDATA[Feministischer Jurist*innentag]]></category>
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		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Karin Prien]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtspopulismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rita Süssmuth]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Feministische Jurist*innentag (FJT) wurde von 1986 bis 2025 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert. Das Ministerium hat jüngst entschieden, diese Förderung zu beenden. Zur Begründung wird auf „haushalterische Einsparzwänge“ verwiesen und darauf, dass „im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik und im Angesicht großer Herausforderungen die Aktivitäten klug priorisiert und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundkonsens-ueber-progressive-gleichstellungspolitik-als-staatsziel-erhalten-foerderung-des-feministischen-juristinnentages-wiederaufnehmen/">Grundkonsens über progressive Gleichstellungspolitik als Staatsziel erhalten – Förderung des Feministischen Jurist*innentages wiederaufnehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Feministische Jurist*innentag (FJT) wurde von 1986 bis 2025 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert. Das Ministerium hat jüngst entschieden, diese Förderung zu beenden. Zur Begründung wird auf „haushalterische Einsparzwänge“ verwiesen und darauf, dass „im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik und im Angesicht großer Herausforderungen die Aktivitäten klug priorisiert und auf Wirksamkeit geprüft werden müssen“.</p>
<p>Eine Priorisierung ist nicht erkennbar, stattdessen schlicht eine Streichung von Fördermitteln. Welche „moderne Gleichstellungspolitik“ gemeint sein soll, bleibt gleichermaßen unklar. Deutlich wird lediglich, dass eine solche ganz im Sinne rechtspopulistischer Kulturkampfideolog*innen offenbar nicht mehr feministisch sein soll.</p>
<p>Der FJT schafft Möglichkeiten zur Vernetzung der Teilnehmer*innen und beleuchtet Jahr für Jahr eine große Bandbreite von Themen unter feministischer Perspektive. Die regelmäßig daraus resultierenden Fachstellungnahmen sind für einen dem Gleichheitsgedanken und der Teilhabe aller verpflichteten Staat von unschätzbarem Wert. Diese wichtigen Impulse durch Streichung der Förderung zu gefährden, ist unverantwortlich.</p>
<p>Die erstmalige Förderung des FJT fällt zeitlich zusammen mit der Übernahme des Ministerinnenamtes durch Rita Süssmuth. Anlässlich ihres Todes ließ Ministerin Karin Prien wissen, dass Rita Süssmuth „frauen- &amp; gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt hat, wo sie heute noch hingehören“. Die Versagung der Förderung des FJT steht dazu im Widerspruch. Die staatliche Förderung war neben der finanziellen Sicherheit für die Organisator*innen ein wichtiges Zeichen für eine geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten beseitigende Gleichstellungspolitik als Staatsziel. Wir fordern dazu auf, diesen bisher unter den demokratischen Parteien bestehenden Grundkonsens durch eine Wiederaufnahme der Förderung des FJT zu erneuern.</p>
<p><strong><em><u>Unterzeichnet von:</u></em></strong></p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.</p>
<p>Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV)</p>
<p>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)</p>
<p>Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ)</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/960px-Berlin_Mitte_Glinkastrasse_Neubau_Bundesfamilienministerium-e1773749146481.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2026 09:48:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirche & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[666 Millionen]]></category>
		<category><![CDATA[evangelisch]]></category>
		<category><![CDATA[katholisch]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[konfessionslos]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe Tabelle in der Anlage). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe Tabelle in der</span> <span dir="ltr">Anlage</span><span dir="ltr">). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Staatsleistungen werden von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin gezahlt, obwohl seit über 100 Jahren ein Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen im Wege der Ablösung besteht. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung plant offenbar nicht, in dieser Frage tätig zu werden, nachdem <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben</a>, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleichzeitig sinkt die die Zahl der Christen in beiden Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Abgesehen von den Staatsleistungen und anderen Einnahmen &#8211; etwa aus Immobilien (Verpachtung und Vermietung), Vermögenserträgen oder Finanzanlagen &#8211; finanzieren sich die Kirchen vor allem aus den Kirchensteuereinnahmen. Diese betrugen allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Das gesamte Volumen der laufenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland beträgt derzeit schätzungsweise mindestens 22 Milliarden Euro pro Jahr.</span></p>
<p><strong>Dieser Pressemitteilung beigefügt sind</strong></p>
<ul>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Laender-2026.pdf">eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2026 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern</a></li>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Summen_1949-2026.pdf">und eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949</a>.</li>
</ul>
<h3 class="">Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p class="">Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2015/"><strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208</a> sowie den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/ewige-rente-fuer-die-kirchen/">Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189</a>.</p>
<p><em>Für Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per Telefon (0160 / 977 369 72).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2025)</h4>
<p class="">Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen.</p>
<p>Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2026.</p>
<p>Hessen: Quelle ist der 24. Finanzbericht des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2026 LT-Drs. 21/3039 S. 31.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (Stand: 14.06.2024).</p>
<p>Spalten 6, 9-10: errechnet.</p>
<p>Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen (Stand: 31.12.2024).</p>
<p>Spalte 8: DBK Kirchliche Statistik der Bistümer in Deutschland (Stand 27.03.2025).</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h4>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Abk&uuml;rzungen</h4>
<p class="">BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/josh-applegate-S8rNBK8Rwu4-unsplash-1-scaled-e1710327522334.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2026 10:33:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Anatol Anuschewski]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Interventionistische Linke Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Thorge Koehler]]></category>
		<category><![CDATA[V-Mann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski. Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird. Ein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/">Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski.</p>
<p>Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird.</p>
<p>Ein von dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen eingesetzter V-Mann soll die politische Gruppe <i>Interventionistische Linke Bremen</i> bespitzelt haben. Nun wird laut Medienberichten unserem Kollegen vorgeworfen, bei der Befragung des V-Mannes anwesend gewesen zu sein.</p>
<p><strong>Es handelt sich dabei ganz eindeutig um eine anwaltliche Tätigkeit</strong>, die durch die kürzlich von Deutschland unterzeichnete Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung geschützt ist.</p>
<p>Angebracht wäre stattdessen der Rücktritt des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, der die rechtswidrige Bespitzelungsaktion zu verantworten hat. Nicht nur, dass er die friedliche politische Betätigung Bremer Bürger*innen dadurch unnötig behindert und unter Generalverdacht gestellt hat; er hat es Berichten zufolge zudem geduldet, dass der V-Mann auch sexuelle und amouröse Beziehungen in die von ihm bespitzelte Gruppe unterhielt. Ein Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen, der nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht wieder gut zu machen ist.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br />
<a href="https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/</a></p>
<p><a href="https://www.anwaltsverein-bremen.de/#" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.anwaltsverein-bremen.de/#</a> PM des Bremischen Anwaltverein</p>
<p><strong>Rechtsprechung:</strong><br />
VG Hamburg, Teilurteil vom 19.04.2017 &#8211; 17 K 7997/16</p>
<p class="text-justify"><strong>Unterzeichner:</strong><br />
Humanistische Union e.V. <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. <a href="http://www.rav.de" target="_blank" rel="noopener">www.rav.de</a><br />
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. <a href="http://www.vdj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/">Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/260210_Logos_PM_Anatol.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 10:05:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
		<category><![CDATA[GEAS]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinsames Europäisches Asylsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/">GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen. Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend.</p>
<p><strong>Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu überführen sind.</strong> Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder gestrichen werden.</p>
<p>Geschaffen werden sollen <strong>„Aufnahmeeinrichtungen</strong> zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen insbesondere das sog. Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In diesen Lagern unterliegen die Betroffenen strengen Wohnverpflichtungen, die in ihre Bewegungsfreiheit eingreifen und sie von einem eigentlich grundrechtlich garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen medizinischen Versorgung abschneiden. Aus der Vergangenheit ist durch wissenschaftliche Forschung und Menschenrechtsdokumentationen bekannt, dass solche Lagerstrukturen stets mit menschenrechtswidrigen Zuständen einhergehen. Jedoch sind diese „Aufnahmeeinrichtungen“ ein deutscher Sonderweg und von der GEAS-Reform gerade nicht vorgesehen. <strong>Deswegen sollte von der Einführung dieser Lager Abstand genommen werden.</strong></p>
<p>Mit großer Sorge blicken wir als juristische Organisationen auf die ausufernden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Ausweitung von Freiheitsentzug (Haft), die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergeht. Vorgesehen ist für Deutschland beispielsweise die Inhaftierung von Minderjährigen, sofern dies „ihrem Wohl“ dient. Dieser Fall soll demnach dann vorliegen, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. <strong>Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig kinderrechtswidrig.</strong> Haftanstalten jeder Art sind kein geeigneter Ort für Kinder. Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen. Zwar gibt es diesen Inhaftierungsgrund in der Aufnahmerichtlinie des neuen GEAS &#8211; aber hier wird den Mitgliedstaaten explizit offengehalten, ob sie diese Form der Inhaftierung einführen wollen. Auch für besonders schutzbedürftige Personen (Vulnerable) sollen Freiheitsentziehungen geschaffen werden. Eine grundrechts- und kinderrechtsschonende Umsetzung macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. <strong>Deutschland kann sich noch gegen die Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Personen entscheiden.</strong></p>
<p>Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag für das GEAS-Anpassungsgesetz einen besonders restriktiven Weg gewählt und setzt erkennbar ihren <strong>Kurs der „Schärfe und Härte“</strong> fort. Verloren geht die gemeinsame Grundlage, dass auch schutzsuchende Personen Grundrechtsträger*innen sind.</p>
<p><strong>Der Deutsche Bundestag sollte in den abschließenden Verhandlungen daher rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen.</strong></p>
<p><strong>Unterzeichnende Organisationen:</strong></p>
<p>Humanistische Union (HU)<br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie<br />
Neue Richter*innenvereinigung (NRV)<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)<br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/">GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/04/eugene-chystiakov-KxKTe7uCaFU-unsplash-scaled-e1765188313115.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Humanistische Union kritisiert die Auflösung der Stabsstelle für Bürgerräte im Bundestag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/humanistische-union-kritisiert-die-aufloesung-der-stabsstelle-fuer-buergerraete-im-bundestag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 12:59:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
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		<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[Julia Klöckner]]></category>
		<category><![CDATA[politische Partizipation]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Stabsstelle Bürgerrat]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheid]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=20245</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Stabsstelle für Bürgerräte im Deutschen Bundestag wurde aufgelöst. Grund dafür ist, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sich nicht auf einen Bürgerrat einigen konnte. Die Präsidentin des Bundestags, Julia Klöckner, meint zudem, es müsse der Eindruck vermieden werden, die Bedeutung des Parlaments würde geschmälert. Im Koalitionsvertrag fand sich noch folgendes Bekenntnis: &#8222;Ergänzend zur [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/humanistische-union-kritisiert-die-aufloesung-der-stabsstelle-fuer-buergerraete-im-bundestag/">Humanistische Union kritisiert die Auflösung der Stabsstelle für Bürgerräte im Bundestag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stabsstelle für Bürgerräte im Deutschen Bundestag wurde aufgelöst. Grund dafür ist, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sich nicht auf einen Bürgerrat einigen konnte. Die Präsidentin des Bundestags, Julia Klöckner, meint zudem, es müsse der Eindruck vermieden werden, die Bedeutung des Parlaments würde geschmälert.</p>
<p>Im <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf">Koalitionsvertrag</a> fand sich noch folgendes Bekenntnis: &#8222;Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.&#8220; Die Stabsstelle könnte wiedereingesetzt werden, wenn der Bundestag einen weiteren Bürgerrat initiiert und die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag einhält. Die Verweigerungshaltung der CDU und CSU gegenüber Bürgerräten macht dies jedoch in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union kritisiert diese Abwendung vom Koalitionsvertrag. Die Auflösung der Stabsstelle und vor allem die Nichteinberufung weiterer Bürgerräte ist nicht nur das falsche Signal für die wachsende Anhängerschaft solcher Beteiligungsformate in der Zivilgesellschaft. Es zeigt auch das Desinteresse daran, Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen in einer Form zu beteiligen, die über die Wahl von Abgeordneten hinausgeht. Bürgerräte führen nicht zu einem Macht- und Bedeutungsverlust von Parlamenten. Denn <a href="https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/artikel-inhalt-943198">Bürgerräte</a> sind lediglich Versammlungen von 30 bis 200 ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, die bei mehreren Terminen gemeinsam ein vorgegebenes Thema diskutieren und einem Parlament ihre Handlungsempfehlungen übergeben. Eine solche Empfehlung hat keinen bindenden Charakter und nimmt dem adressierten Parlament keine Entscheidungsbefugnis weg. Bestenfalls sind Bürgerräte eine Ergänzung repräsentativer Systeme, nicht ihre Konkurrenz.</p>
<p>Dass vom Bundestag einberufene Bürgerräte die Macht des Bundestags als Gesetzgeber schwächen, ist also unzutreffend; dies wäre auch verfassungswidrig. Allein die Erarbeitung von Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger gilt aber schon als Bedeutungsschmälerung. Wie fragil und dysfunktional muss ein Parlament sein, damit man daraus eine Bedrohungslage konstruiert?</p>
<p>In der Tat kann man kritisieren, dass solche dialogischen Beteiligungsformate politische Partizipation derzeit lediglich simulieren, wenn von Bürgerinnen und Bürgern erarbeitete Empfehlungen ignoriert werden. Dass eine so schwache Form der Beteiligung schon abgelehnt wird, offenbart ein elitäres Demokratieverständnis. Dagegen <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">fordert die Humanistische Union</a> eine Befassungspflicht mit den Empfehlungen von Bürgerräten durch die adressierten Parlamente. Zudem können Bürgerräte sinnvoll sein, um Volksentscheide vorzubereiten und damit den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht, zu wählen <em>und</em> abzustimmen (Art. 20, Abs. 2 GG), auch auf Bundesebene zu ermöglichen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/humanistische-union-kritisiert-die-aufloesung-der-stabsstelle-fuer-buergerraete-im-bundestag/">Humanistische Union kritisiert die Auflösung der Stabsstelle für Bürgerräte im Bundestag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 09:48:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/">Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht nur der Sozialstaat wird repressiver, auch die bürgerlichen Freiheiten stehen unter Druck.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Würde des Menschen (Artikel 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ ab, das auch die Gesetzgebung beachten muss. Sanktionen, mit denen Leistungen unter das Niveau des Existenzminimums abgesenkt werden, hat das Bundesverfassungsgericht nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt. Sanktionen, die einen strafenden Charakter haben, sind grundsätzlich verboten.</p>
<p>Mit dem Gesetzesvorschlag für eine &#8222;Neue Grundsicherung&#8220; unternimmt die Bundesregierung einen systematischen Angriff auf die Würde des Menschen und das Sozialstaatsprinzip. Geplant sind u.a. Totalsanktionen bei drei versäumten Terminen, eine Begrenzung der Unterkunftskosten für Betroffene ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs und umfangreiche Nachweispflichten für Bewerbungen, die bei Nichterbringen auch Sanktionen zur Folge haben können. Es steht bereits fest, wen diese Maßnahmen besonders hart treffen werden: psychisch kranke und vulnerable Menschen. Anstatt ihnen mit einem Ausbau Sozialer Arbeit zu helfen, werden sie schikaniert. Auch Kinder werden überproportional von den Sanktionen betroffen sein. Mittlerweile lebt jeder vierte Minderjährige in einem Haushalt, in dem Sozialleistungen bezogen werden. Zunehmend werden auch mächtige digitale Werkzeuge zur detaillierten Überwachung und Repression eingesetzt, siehe etwa Ideen ähnlich der „Asylcard“ oder Socialmedia-Überwachung.</p>
<p>Die Angriffe auf den Sozialstaat laufen parallel zu einer stark steigenden Staatsverschuldung. Diese Verschuldung ist aber nicht die Folge eines ausufernden Sozialstaats, sondern einer beispiellosen Aufrüstung der Bundesrepublik. Wirksame Maßnahmen, um Finanzbedarfe zu decken oder das Leben der Menschen zu verbessern, wie eine gerechte Besteuerung von Reichen und Erbschaften, die Verfolgung von Steuerhinterziehung oder eine Deckelung der Mieten und Vergesellschaftung von Wohnraum, geht die Bundesregierung nicht an. Der Kampf der Regierung gegen arme und hilfebedürftige Menschen soll von diesen sozialpolitischen Leerstellen ablenken.</p>
<p>Die Verschärfung des Sanktionsregimes im Sozialrecht ist zugleich ein Angriff auf die Arbeitnehmer*innen. Im Kontext von Werkschließungen und einer angespannten wirtschaftlichen Lage droht vielen Beschäftigten in die soziale Bedürftigkeit zu fallen, wo nun sogar der Verlust der eigenen Wohnung droht. Damit wird der Druck erhöht, schlechtbezahlte Jobs zu akzeptieren und unterhalb der eigenen Qualifikation zu arbeiten. Angriffe auf den Sozialstaat sind immer auch Instrumente, um Lohndumping zu vereinfachen. Die Verteidigung eines Sozialstaats, der eine angemessene Sicherheit des Lebensstandards effektiv sicherstellt, ist deshalb das Interesse aller Lohnabhängigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unterzeichnende Organisationen:</p>
<p>FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.</p>
<p>Neue Richter*innenvereinigung (NRV)</p>
<p>Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)</p>
<p>Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Berliner Abgeordnetenhaus]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Racial Profiling]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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