Pressemeldungen

HU begrüßt Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum Lausch­an­griff

03. März 2004

Die Humanistische Union (HU), Deutschlands älteste Bürgerrechtsvereinigung, begrüßt das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zum Lauschangriff. Die Karlsruher Richter hatten die gesetzlichen Regelungen zum Abhören von Privatwohnungen in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt, halten die zugrundeliegende Verfassungsänderung des Artikel 13 Grundgesetz allerdings für verfassungsgemäß.

Der hartnäckige Widerstand insbesondere unserer Beiräte Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die verfassungswidrigen Abhörbestimmungen hat sich gelohnt. Die Humanistische Union dankt ihnen für ihren persönlichen Einsatz. Die Humanistische Union hatte sich gemeinsam mit Ihnen von Anfang an für das Grundgesetz und gegen eine Ausweitung von staatlichen Lauschbefugnissen bis in die private Wohnung hinein eingesetzt.

Dr. Fredrik Roggan, Strafverteidiger und Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: „Deutschland befindet sich auf rasantem Weg in eine Überwachungsgesellschaft. Neben der Wohnraumüberwachung droht eine Vielzahl von unbescholtenen Bürgern auch beim Telephonieren oder beim Gang durch die Stadt überwacht zu werden. Das Gericht stellt sich solchen Entwicklungen mit teilweise grundsätzlichen Erwägungen entgegen. Das Urteil verdient es, als Auftakt einer rechtsstaatlichen Wende zugunsten der Freiheit und der Bürgerrechte verstanden zu werden.“

Der HU-Bundesgeschäftsführer Nils Leopold: „Das Urteil stärkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir versprechen uns von der heutigen Entscheidung eine Ausstrahlungswirkung von zentralen Aussagen des Urteils auf ähnlich gelagerte Sachverhalte. Höchstpersönliche Kommunikationen der BürgerInnen sind Grundlage freier Selbstentfaltung und vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Das heutige Urteil wird deshalb voraussichtlich auch Auswirkungen auf unsere beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage gegen den IMSI-Catcher haben. Aber auch die Praxis ausufernder Überwachungen in anderen Bereichen gehört auf den Prüfstand. Die populistische Law and Order Politik bundesdeutscher Innen- und SicherheitspolitikerInnen hat heute einen wichtigen Dämpfer erhalten.“

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