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	<title>Grundrechte-Report 2002 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorwort der Herausgeber</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/vorwort-der-herausgeber-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2002, S. 13 Der Grundrechte-Report erscheint zum sechsten Mal. Er ist stark von der Auseinandersetzung mit den staatlichen Maßnahmen nach dem 11. September 2001 geprägt. Es geht um die Grundrechte als Schutzrechte der Menschen gegenüber der Staatsgewalt. Sie sollen die Würde der Menschen sichern, aller Menschen, nicht nur die der Deutschen. Aber die Rechte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/vorwort-der-herausgeber-2/">Vorwort der Herausgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2002, S. 13</p>
<p>Der Grundrechte-Report erscheint zum sechsten Mal. Er ist stark von der Auseinandersetzung mit den staatlichen Maßnahmen nach dem 11. September 2001 geprägt. Es geht um die Grundrechte als Schutzrechte der Menschen gegenüber der Staatsgewalt. Sie sollen die Würde der Menschen sichern, aller Menschen, nicht nur die der Deutschen. Aber die Rechte der Nichtdeutschen werden in besonderer Weise immer mehr beschnitten, ihre Würde wird missachtet. Die Begründung mit Sicherheitsproblemen nach dem 11. September überzeugt uns nicht. Gerade in Krisensituationen ist die Beachtung der Grundrechte notwendig. Sie sind von zentraler Bedeutung für einen freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat und dürfen nicht panikartig aufgegeben werden.</p>
<p>Der Herausgeberkreis des Grundrechte-Reports ist erweitert worden um die Vorsitzenden von Pro Asyl, dem Republikanischen AnwältInnenverein (RAV) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ). Gemeinsam rufen wir dazu auf, unser Grundgesetz ernst zu nehmen und sich nicht durch noch so schwere Verbrechen irremachen zu lassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/vorwort-der-herausgeber-2/">Vorwort der Herausgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Terror und Antiterror. Zur Beratung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2001</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Burkhard Hirsch Grundrechte-Report 2002, S. 15-26 Der 11. September 2001 hat die Welt nicht verändert. Nichts ist möglich geworden, was nicht schon vorher möglich war. Aber er zwingt dazu, die Positionen zu überprüfen. Neu ist das Bewusstsein für die Bedrohung und Verwundbarkeit einer modernen, auf berechenbare Zusammenarbeit angelegten Zivilisation. Neu ist das Ausmaß des Hasses [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/terror-und-antiterror-zur-beratung-des-terrorismusbekaempfungsgesetzes-im-deutschen-bundestag-am-14/">Terror und Antiterror. Zur Beratung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Burkhard Hirsch</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 15-26</p>
<p>Der 11. September 2001 hat die Welt nicht verändert. Nichts ist möglich geworden, was nicht schon vorher möglich war. Aber er zwingt dazu, die Positionen zu überprüfen. Neu ist das Bewusstsein für die Bedrohung und Verwundbarkeit einer modernen, auf berechenbare Zusammenarbeit angelegten Zivilisation. Neu ist das Ausmaß des Hasses in Teilen unserer Welt gegen eine politische, militärische und ökonomische Supermacht in ihrer Überlegenheit als Weltpolizist und Weltenrichter zugleich. Was auch immer sein Anlass sein mag, der Terrorismus verdeutlicht die Zerbrechlichkeit einer auf Frieden und Toleranz angewiesenen Völkergemeinschaft. Die Anschläge waren brutale Verbrechen. Keine religiösen oder ideologischen Begründungen können sie rechtfertigen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Mitgliedsstaaten aufgerufen, den Terrorismus zu bekämpfen und die Täter, ihre Organisationen und ihre Förderer zur Verantwortung zu ziehen. Es ist legitim, mit geeigneten Mitteln die Organisation zu bekämpfen, die für die mörderischen Anschläge verantwortlich ist. Das eigentliche politische Problem kann jedoch weder mit militärischen noch mit strafrechtlichen Mitteln gelöst werden.</p>
<p>Am 14. Dezember 2001 hätte der Bundestag einmütig erklären können, dass das Grundgesetz keine Schönwetter-Veranstaltung ist, dass wir uns auch von Terroristen nicht dazu verleiten lassen werden, unsere Verfassung auszuhöhlen, und dass man die Freiheit nicht verteidigen kann, indem man sie immer weiter einschränkt. Er hätte erklären können, dass ein starker Staat nicht auf immer mehr Kontrollen, Überwachungen und Sanktionen beruht, sondern darauf, dass seine Bürger ihn als gerecht und vernünftig anerkennen und darum bereit sind, sich für ihn zu engagieren.</p>
<p>Stattdessen änderte der Bundestag 17 Gesetze in einem unerhörten Verfahren. Der Referentenentwurf des Innenministeriums bestand überwiegend aus Vorschlägen, die schon vor Jahren abgelehnt worden waren. Seine Begründung war formelhaft und nichts sagend. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen brachten den komplizierten Gesetzentwurf gleichzeitig in Bundesrat und Bundestag ein. Die Sachverständigen einer Anhörung konnten sich nur wenige Tage vorbereiten. Sie forderten umfangreiche Änderungen und Beratungen. Am Vorabend der unverzüglich folgenden einzigen Sitzung des federführenden Innenausschusses legten die Koalitionsfraktionen 36 zum Teil außerordentlich umfangreiche Änderungsanträge vor und nahmen dann ihre eigenen Vorschläge an. Das Plenum entschied noch in derselben Woche in zweiter und dritter Lesung.</p>
<p>Nur die Liberalen und die PDS protestierten. Man könne es als eine «große Verfassungsreform», nämlich als «Abschied von der liberalen Verfassungsidee» bezeichnen, zitierte die Abgeordnete der PDS einen Artikel der Berliner Zeitung. «Denn der verheißene Zugewinn an Sicherheit durch den Staat wird mit einem signifikanten Verlust an Sicherheit vor dem Staat &#150; also Freiheit &#150; bezahlt.» Der Bundesminister des Inneren fuhr die Abgeordnete an, für sie seien offenbar die Sicherheitsinstitutionen des Staates die Gefahr und nicht der Terrorismus. «Ich möchte wissen, in welcher Welt Sie leben. Wahrscheinlich haben Sie noch ein bisschen Erinnerung an die DDR.» Wir leben, hätte sie antworten können, offenbar in einem Staat, dessen Regierung sich Machtmissbrauch nur noch als unerledigte Vergangenheitsbewältigung vorstellen kann. Der Innenminister hätte es begrüßen sollen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen an ihren Erfahrungen messen wollen. Hatte er selbst keine Erfahrungen mit staatlicher Macht? Nicht jeder vergisst so schnell den Unterschied, den es macht, ob man sie ausübt oder ihr unterworfen ist. Es ist kein Beleg für Handlungsfähigkeit, wenn die Mehrheit den Bundestag zu einer Abstimmungsmaschine macht, in der selbst die meisten Abgeordneten des zuständigen Ausschusses nur noch funktionieren, aber keine Chance mehr haben, den Inhalt ihrer Entscheidungen zu erfassen. Die Wähler erwarten wirksame, durchdachte und rechtsstaatlich hinnehmbare Regelungen als Ergebnis einer ernsthaften Beratung. Das Grundgesetz ist kein Versuchsobjekt und kein Steinbruch zur gefälligen Bedienung.</p>
<p>Ohne Sicherheit gebe es keine Freiheit, wird Wilhelm von Humboldt zitiert. Aber er wäre nicht auf die Idee gekommen, dass die Freiheit des Einzelnen umso größer und sicherer werde, je mehr der Staat den Bürger überwacht und kontrolliert. Die Überwacher von heute kommen nicht mehr in den Stiefeln der Macht, sondern auf den leisen Sohlen des Beschützers, der den Bruder umsorgt, seine Rechte wahrt, ihn wohlmeinend entmündigt. Sie sind voll guten Willens. Es gehe doch um das Recht auf Sicherheit des Bürgers, und in einer Demokratie sei er selbst der Staat. Auch Konservative bestreiten nicht, dass der Staat sich letzten Endes Grenzen setzen müsse, wenn er ein Rechtsstaat bleiben will. Aber sie schweigen betreten, wenn sie diese Grenzen definieren sollen, jenseits derer der Schutz in Überwachung und Gewalt umschlägt. Diese Grenze hängt nicht davon ab, ob der Bürger an der Legitimation der staatlichen Gewalt beteiligt war oder nicht. Auch in einer Demokratie wird Macht ausgeübt, der der Bürger unterworfen ist. Eine Wanze bleibt eine Wanze, eine Abschiebung bleibt eine Abschiebung. Entscheidend ist nur, was der Staat wann machen darf, wie er dabei kontrolliert wird, und ob die Verfassungswirklichkeit dem Geist der Verfassung entspricht.</p>
<p>Auf demokratischen Konsens und Standhaftigkeit allein sollte man dabei nicht allzu sehr vertrauen. Der ehemalige Ministerpräsident Albrecht hatte einst unter bestimmten Umständen die Anwendung der Folter für gerechtfertigt gehalten. Während der Schleyer-Entführung 1977 wurden von konservativen Persönlichkeiten Vorschläge gemacht, die eine Mischung von Brutalität und Würdelosigkeit waren. In den Vereinigten Staaten wurde jetzt erwogen, Verdächtige der Folter auszuliefern, nicht öffentlich tagende Militärgerichte einzusetzen und ohne Rechtsmittel selbst die Todesstrafe verhängen zu dürfen. Über tausend Personen sollen ohne konkrete Beschuldigung inhaftiert worden sein. In England wird die Inhaftierung verdächtiger Ausländer ohne richterliche Entscheidung erwogen. In Deutschland schlägt ein konservativer Abgeordneter, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, ebenfalls vor, verdächtige Ausländer ohne richterliche Entscheidung in Gefängnisse oder leere Kasernen einzusperren, «so lange wie nötig». Niemand aus seiner christlich-demokratischen Partei fordert ihn auf, auf den Boden der Verfassung und der Vernunft zurückzukehren.</p>
<p>Der Überwachungsstaat ist nicht fern, schrieb Hassemer 1995, wo die Freiheit als Gefährdung und die Sicherheit als ein Rechtsgut erscheint. Das Recht auf Sicherheit in Art. 5 EMRK ist ein Recht auf Sicherheit gegen staatliche Willkür. Heute erscheint es plötzlich als verfassungsrechtliche Generalklausel, ja geradezu als Pflicht, Grundrechte einzuschränken, wenn es dem Staat dadurch erleichtert wird, die Rechte des Bürgers zu schützen. Aber zur Rechtsordnung gehören nicht nur Leben, Eigentum, Besitz und körperliche Unversehrtheit, sondern in gleicher Weise Menschenwürde, Privatheit, berufliche Schweigerechte, die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, die Ausreisefreiheit, das Recht, nicht ohne konkreten Anlass kontrolliert und in seiner eigenen Wohnung nicht vom Staat belauscht zu werden, wenn man mit seinem Ehepartner unter vier Augen sprechen will. Die Behauptung eines «Grundrechts auf Sicherheit» soll einen «schlagkräftigen, wehrhaften» Staat vom lästigen Rankenwerk rechtsstaatlicher Beschränkungen in der Vorstellung befreien, dass diese Beschränkungen eben nur privates Interesse und dem öffentlichen Interesse an einem «wehrhaften » Staat nachgeordnet seien. Es ist das Urbild der gerechten, wohlmeinenden, aber letzten Endes bedingungslosen Obrigkeit. Mit der Rechtsordnung des Grundgesetzes ist das nicht vereinbar.</p>
<p>Gesetzgeber und Verwaltung haben in den letzten zwanzig Jahren, ausgelöst vom Terrorismus der RAF, von angeblich ständig zunehmenden «Gewaltdemonstrationen», dann unter ständiger Beschwörung der so genannten «organisierten Kriminalität» eine innenpolitische Aufrüstung ohnegleichen vollzogen, die Vorfeld-Ermittlungen aus- und die Unschuldsvermutung abgebaut: Vermummungsverbot und «passive Bewaffnung», Rasterfahndung, Kontaktsperre und Beobachtende Fahndung, Inpol, NADIS und Eurodac, die Dateien so genannter reisender Gewalttäter, der maschinenlesbare und fälschungssichere Personalausweis, verdeckte Ermittler, die auch im Strafverfahren verdeckt bleiben, die Einziehung des gesamten Vermögens eines Täters als Vermögensstrafe, das beschleunigte Verfahren einschließlich der so genannten «Hauptverhandlungssicherungshaft », erleichterte U-Haft ohne Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr, polizeiliche Vorbeugehaft, Kronzeugen, Geldwäsche mit Anzeigepflicht für Banken, Deklarationspflicht von Bargeld an der Grenze bei Androhung seiner Einziehung, elektronisches Belauschen innerhalb und außerhalb von Wohnungen schon bei einfachem Tatverdacht, Telefonkontrolle einzelner Personen und gegebenenfalls ganzer Unternehmen, Überwachung der Auslandsgespräche nach Stichworten durch den BND im Inland, Verdachtsdateien und Speicherung von Personen, die «nach ihrer Persönlichkeit» in Zukunft eine Straftat begehen könnten, Verdatung auch von Zeugen, Hinweisgebern und «Begleitpersonen », vorsorgliche Speicherung von Straftätern in einer DNA-Datei, das Recht der Polizei, als so genannte Schleierfahndung die Identität einer Person ohne äußeren Anlass festzustellen, die drastische Erleichterung der Passversagung und des Ausreiseverbotes &#150; übrigens ohne dass dem Betroffenen die Aufnahme in die entsprechende Datei mitgeteilt werden muss, die Ausweisung auf Verdachtsbasis, die Einrichtung von Europol ohne staatsanwaltschaftliche Kontrolle und &#150; besonders empörend &#150; mit praktischer Immunität auch bei Straftaten, die bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit begangen wurden.</p>
<p>Die jüngste Änderung der Strafprozessordnung ermöglicht es, von privaten Netzbetreibern die gespeicherten und zukünftigen Teledaten Beschuldigter anzufordern, zunächst unabhängig davon, ob dadurch ein Zeugnisverweigerungsrecht beeinträchtigt wird oder nicht. Die Bundesregierung plant die Umsetzung einer EU-Richtlinie, durch die auch beratende Anwälte gezwungen werden, ihre Mandanten bei Geldwäscheverdacht heimlich anzuzeigen. Manches davon ist für sich genommen durchaus diskutabel. In seiner Gesamtheit verändert es das Verhältnis des Bürgers zum Staat. Vor allem: Irgendeine öffentliche Erfolgskontrolle aller dieser Maßnahmen fand nicht statt oder wurde von den zuständigen Bundesländern als zu arbeitsintensiv abgelehnt. Die Telefonkontrollen nehmen von Jahr zu Jahr dramatisch zu. Unter demokratischen Staaten sind wir in dieser Beziehung Weltmeister. Die bisher gelegten Wanzen bezogen sich mehrheitlich auf Nichtbetroffene, zwei Drittel von ihnen wurden nicht benachrichtigt.</p>
<p>Das alles reicht offenbar nicht. Die Maßnahmen, die nun als Anti-Terror-Gesetz erlassen wurden, beziehen sich nur zu einem Teil auf die Vorgänge des 11. September. Teilweise haben sie mit ihnen nichts zu tun, sondern richten sich auf eine schärfere Überwachung der Ausländer und des Ausländerrechts. Keine dieser Maßnahmen hätte dazu geführt, die späteren Täter aufzuspüren, die sich unauffällig und gesetzeskonform verhielten. Das Auffälligste an ihnen war, dass es sich um Studenten moslemischen Glaubens handelte, mal mit Bart, mal ohne. Anscheinend erfuhren sie selbst erst im letzten Augenblick, was sie tun sollten.</p>
<p>Die unmittelbaren Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes werden drastisch und nicht mehr konkret abgrenzbar erweitert. Es soll eigenständige Ermittlungen ohne Anfangsverdacht unabhängig von den Länderpolizeien beginnen können &#150; ein weiterer Schritt zur Schaffung einer von der Verfassung bisher abgelehnten zentralen Kriminalpolizei. Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes wird auf Bestrebungen ausgedehnt, die sich nicht gegen die Bundesrepublik richten, sondern gegen das friedliche Zusammenleben und die Störung des Friedens irgendwo sonst auf der Welt. Wer will da und bei dem geplanten § 129b StGB für alle überzeugend entscheiden, was ein legitimer Freiheitskampf und was Terror ist? Was ist Islamismus angesichts der 59 Staaten mit dem Islam als Staatsreligion, die gleichwohl Mitglieder der Vereinten Nationen sind? Der Verfassungsschutz des Bundes und der Länder darf zukünftig bei entsprechender Gefahrenannahme Kontenbewegungen und Finanzdienstleistungen aller Art überwachen, von den Fluglinien Passagierlisten und sonstige Transportaufträge anfordern, Auskünfte über Postdienstleistungen aller Art einholen, von Netzbetreibern Auskünfte über gespeicherte und zukünftige Televerbindungen und Teledienste einholen, die Standorte eingeschalteter Handys überwachen und den so genannten IMSI-Catcher einsetzen, um die benutzten Geräte- und Kartennummern zu erfahren. Der jeweils Betroffene darf von diesen Maßnahmen und den erteilten Auskünften nichts erfahren. Auch die Bank, von der er einen Kredit haben will, darf ihn nicht fragen, was mit ihm eigentlich los ist. Es würde sie sicherlich interessieren. Die Überwachung erfolgt nach den Regeln des G-10-Gesetzes im Wesentlichen durch die G-10-Kommission. Sie berichtet in Abständen dem parlamentarischen Kontrollgremium, das seinerseits dem Bundestag jährlich einen Bericht erstattet, durch den die Geheimhaltungspflichten aber nicht verletzt werden dürfen. Die vom Verfassungsschutz gewonnenen Informationen dürfen bei einschlägigen Delikten an andere Stellen weitergegeben werden. Die Speicherdauer wird «zur Arbeitserleichterung » bis zur ersten Überprüfung auf zehn Jahre verdoppelt. Flüchtlings- und Ausländerämter werden verpflichtet, ihnen sachdienlich erscheinende Informationen dem Verfassungsschutz von sich aus zuzuleiten. Die Weiterleitung der Daten kann auch an ausländische Dienste erfolgen, wenn «die Übermittlung völkerrechtlich geboten» ist &#150; was immer das hei ßen soll. Kein Flüchtling kann mehr darauf vertrauen, dass seine Informationen nicht dem Land übermittelt werden, aus dem er geflohen ist. Ähnliche Rechte werden dem MAD und sogar dem BND im Inland eingeräumt.</p>
<p>Besonders gravierend ist die Veränderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Bisher galt sein Prüfmechanismus dem Zugang zu klassifizierten Dokumenten oder Vorgängen. Zukünftig soll er sich auf sicherheitsempfindliche Tätigkeiten in verteidigungs- oder lebenswichtigen Einrichtungen beziehen, in Versorgungs- und Verkehrsbetrieben, Krankenhäusern, chemischen und pharmazeutischen Fabriken, Banken, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Die Bundesregierung entscheidet allein, wer darunter fällt. Nach einer umfangreichen Sicherheitserklärung des Betroffenen folgt die Abfrage aller einschlägigen Register und Dateien, auch hinsichtlich des Ehe- oder Lebenspartners. Zu negativen Ergebnissen wird der Betroffene gehört. Ein privater Arbeitgeber erfährt nur, ob sein Mitarbeiter nach Meinung der Behörden zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Offen bleibt, was er dann machen soll.</p>
<p>Merkwürdig ist die Regelung zu Pässen und Personalausweisen. Die Aufnahme maschinenlesbarer so genannter biometrischer Angaben von Fingern, Händen oder Gesicht, von Lichtbild und Unterschrift in verschlüsselter Form soll von einem späteren Bundesgesetz abhängen. Die Bundesregierung will sich offenbar angesichts der erheblichen Kosten und der langen Einführungsdauer zunächst freie Hand für europäische Verhandlungen über diese Maßnahmen schaffen, deren Verwirklichung allein für deutsche Pässe und Ausweise nur eine sehr beschränkte Wirkung hätte. Es geht nicht um die Fälschungssicherheit der Ausweise. Es geht um die Totalerfassung der biometrischen Daten aller Deutschen und aller Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Das ist schon seit über hundert Jahren immer wieder abgelehnt worden. Man könne nicht einfach jeden Bürger vorbeugend wie einen Straftäter behandeln. Für Deutsche wird &#150; noch &#150; keine Zentraldatei eingeführt. Für Ausländer können allerdings praktisch alle Ausweisdaten verschlüsselt und von allen Behörden gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.</p>
<p>Ein zentraler Datenvergleich ist in der Tat unvermeidbar, wenn man verhindern will, dass ein und dieselbe Person in verschiedenen Ländern unter unterschiedlichen Namen auftaucht und jeweils ein Ausweispapier bekommt. Angesichts des hohen Kostenaufwandes wird eine Zentraldatei nicht lange auf sich warten lassen. Und das System ist dann sehr ausbaufähig.</p>
<p>Das Ausländerrecht nähert sich endgültig polizeirechtlichen Kategorien. Eine politische Tätigkeit im Inland außerhalb deutscher Parteien wird aufenthaltsrechtlich zum Risiko, das Verbot von Ausländervereinen wird wesentlich erleichtert. Dabei werden unter Berufung auf die fortgeschrittene Integration Europas EU-Ausländer nur für das Vereinsrecht den Deutschen gleichgestellt, sonst komischerweise nicht. Schon die Beantragung eines Visums löst erkennungsdienstliche Maßnahmen aus und kann zu umfangreichen nachrichtendienstlichen Recherchen auch hinsichtlich des Einladers führen. Bei welchen Staaten das geschieht, entscheiden allein Innen- und Außenministerium. Die biometrischen Merkmale, die bei der Identitätsfeststellung oder generell im Asylverfahren anfallen, werden beim Bundeskriminalamt gespeichert, verschlüsselte Ausweisdaten sind für alle beteiligten Behörden verfügbar. Die Übermittlung persönlicher Angaben von Asylbewerbern auch an befreundete Dienste ist möglich, wenn das völkerrechtlich geboten ist. Die Auswei sungsgründe werden erweitert, Abschiebungen erleichtert. Auch bei früheren Straftaten im Ausland kann das Asylrecht verweigert werden. Die Ausländerzentraldatei, jetzt schon eine umfangreiche Vorrats-Datensammlung, wird drastisch ausgebaut und nicht nur der Polizei, sondern auch den Nachrichtendiensten im Online-Verkehr zugänglich gemacht, auch für «Gruppenauskünfte », eine Art Rasterfahndung. Auch nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bleibt der neue Staatsbürger für fünf Jahre im AZR. Man kann die Aufzählung der Neuerungen fortsetzen.</p>
<p>Ganz wohl ist dem Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen nicht gewesen. Einzelne besonders drastische Forderungen wurden im letzten Augenblick durch Entscheidung innerhalb der Koalition gemildert. Die neuen Kontrollbefugnisse der Sicherheitsdienste und die Ausdehnung der Sicherheitsüberprüfung wurden zunächst auf fünf Jahre begrenzt.</p>
<p>Der konservativen Opposition ist es schwer gefallen, weitere Forderungen aufzustellen. Natürlich fordert sie neue Kronzeugenregelungen, den Einsatz der Bundeswehr im Inland und rühmt, dass einzelne Bundesländer schon längst ihren Verfassungsschutz zur Kriminalitätsbekämpfung einsetzen, sozusagen als von den lästigen Beschränkungen des Polizeirechts befreite Vorfeld-Polizei.</p>
<p>Ist der Staat nun stärker geworden? Fühlen wir uns sicherer? Regierung und Koalition freuen sich, in einem Wahljahr «Handlungsfähigkeit » gezeigt zu haben. Manche Bürger werden den versprochenen Zuwachs an Sicherheit in der festen Überzeugung begrüßen, dass sie selbst von den Neuregelungen nicht berührt werden. Sie werden erst dann darüber nachdenken, wenn sie selbst, natürlich unberechtigt, in einen Verdacht geraten sind. Vielleicht steigt auch die Zahl der Bürger, die sich überwacht, kontrolliert und darin bestärkt fühlen, sich lieber auf ihre Privatheit zurückzuziehen, als sich in öffentlichen Dingen zu engagieren. Natürlich muss ein Staat in der Lage sein, die Aufgaben zu erfüllen, die der Bürger von ihm verlangt. Das erreicht man nicht, indem man immer neue Gesetze macht, immer neue Kontrollen und Zuständigkeiten übereinander häuft, anstatt zu prüfen, ob die schon beschlossenen Gesetze denn auch angewendet werden, wie sie wirken, wie es mit den personellen Ressourcen aussieht und mit der institutionellen Zusammenarbeit, und indem man bekennt, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, nicht in einer Demokratie und erst recht nicht in einer Diktatur. Die Freiheit des Einzelnen ist nicht denkbar ohne die Freiheit der Gesellschaft. «Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung.» So heißt es im Manifest der Humanistischen Union von 1978. Erstunterzeichner war Rechtsanwalt Otto Schily.</p>
<p>Die Ursachen des Terrorismus und die Motive der Täter werden mit dem Abbau der verfassungsmäßigen Grenzen, durch Kontrollen und Ermächtigungen nicht verändert. Mit ihnen<br />wird keine der eigentlich wichtigen Fragen beantwortet, nämlich<br />durch welche politischen Entscheidungen und Leistungen<br />die überall zunehmenden ethnischen, ökonomischen und kulturellen<br />Konflikte abgebaut oder gemildert werden können. Das<br />stand am 14. Dezember 2001 jedoch nicht auf der Tagesordnung.<br />Leider.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/terror-und-antiterror-zur-beratung-des-terrorismusbekaempfungsgesetzes-im-deutschen-bundestag-am-14/">Terror und Antiterror. Zur Beratung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nichts ist so unsicher wie der Krieg. Wer den Terror besiegen will, muss das Recht stärken</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/nichts-ist-so-unsicher-wie-der-krieg-wer-den-terror-besiegen-will-muss-das-recht-staerken-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ulrich Finckh Grundrechte-Report 2002, S. 27-35 Wer den Terror besiegen will, m uss das Recht stärk enDie Bilder vom Einsturz des World Trade Center am 11. September2001 haben betroffen gemacht. Was für ein monströses Verbrechen!Und wie bedrohlich! Wer hat nicht schon mit einemleichten Schwindel von einem Hochhaus geschaut? Wer ist nichtschon geflogen mit der bangen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/nichts-ist-so-unsicher-wie-der-krieg-wer-den-terror-besiegen-will-muss-das-recht-staerken-1/">Nichts ist so unsicher wie der Krieg. Wer den Terror besiegen will, muss das Recht stärken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ulrich Finckh</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 27-35</p>
<p>Wer den Terror besiegen will, m uss das Recht stärk en<br />Die Bilder vom Einsturz des World Trade Center am 11. September<br />2001 haben betroffen gemacht. Was für ein monströses Verbrechen!<br />Und wie bedrohlich! Wer hat nicht schon mit einem<br />leichten Schwindel von einem Hochhaus geschaut? Wer ist nicht<br />schon geflogen mit der bangen Frage, ob alle und alles richtig<br />funktionieren? Da bleibt das nüchterne Wissen auf der Strecke,<br />dass es nach wie vor gefährlicher ist, eine Hauptstraße zu überqueren<br />als ein Hochhaus zu besteigen oder mit dem Auto statt<br />mit dem Flugzeug von Hamburg nach München zu reisen. Die<br />Katastrophenbilder überrennen unser nüchternes Wissen. Regierungen,<br />die seit Jahren ihre Macht ausbauen, beeilen sich,<br />dem Gefühl der Unsicherheit populistisch nachzugeben durch<br />das Versprechen von mehr Sicherheit, und das Militär behauptet:<br />«Wir produzieren Sicherheit.» In Wahrheit ist nichts so unsicher<br />wie Krieg.</p>
<h5>Schock ist ein schlechter Ratgeber</h5>
<p>Wenn schockierende Ereignisse verunsichern, besteht die Gefahr<br />folgenreicher Fehlentscheidungen. Das zeigt ein Blick in die Geschichte.<br />Der Schock über den Mord an dem Habsburger Kronprinzenpaar<br />1914 führte in den Ersten Weltkrieg mit über acht<br />Millionen Toten und ungezählten weiteren Opfern. Der Schock<br />des Reichstagsbrandes ermöglichte 1933 über das «Gesetz zur<br />Behebung der Not von Volk und Reich» die Diktatur Hitlers mit<br />Zustimmung aller konservativen, christlichen und liberalen Abgeordneten.<br />Diesem Brand des Symbols folgte wenige Jahre später<br />ein Weltenbrand mit Millionen Ermordeten, insgesamt über<br />55 Millionen Toten und vielen Millionen Vergewaltigter, Vertriebener<br />und Verkrüppelter.<br />Den Schock des 11. September 2001 hat Präsident Bush in<br />einer Weise ausgenutzt, die den genannten Beispielen des Reagierens<br />auf eine Schocksituation nicht unähnlich ist. Er sprach<br />sofort von einem Krieg, der den USA aufgezwungen werde, vom<br />Kampf des Guten gegen das Böse, von einem Kreuzzug und kündigte<br />einen lang dauernden Krieg gegen den internationalen Terrorismus<br />an. Auf das schauerliche Verbrechen reagierte er nicht<br />mit rechtsstaatlichen Mitteln der Strafverfolgung, sondern mit<br />einer Kriegserklärung. Aber für den Kampf des Guten gegen das<br />Böse sind Religionsstifter zuständig. Wo Staaten das Gute organisieren<br />oder erkämpfen wollten, endete das stets in Gesinnungsterror<br />und Diktatur. In Wahrheit treibt Präsident Bush ein<br />doppeltes Spiel. Wenn er Krieg führt, muss er die Gegner als<br />Kriegsgefangene korrekt nach den Rote-Kreuz-Konventionen<br />behandeln. Das geschieht aber nicht, sondern sie werden als<br />Verbrecher behandelt. Verbrechensbekämpfung ist auf die Angemessenheit<br />der Mittel verpflichtet und darf nicht zum Luftkrieg<br />führen. Was die USA in Afghanistan getan haben, ist mit<br />dem Völkerrecht unvereinbar; der Anspruch Gut gegen Böse ist<br />überzogen.</p>
<h5>Terrorismus, die unbestimmte Gr&ouml;&szlig;e</h5>
<p>Terrorismus ist ein vager Begriff. Bisher gibt es zwar Konventionen<br />gegen Piraterie und Luftpiraterie, aber in vielen Fällen ist<br />Terrorismus sogar privilegiert. In Auslieferungsabkommen wer<br />den in der Regel politische Straftaten ausgenommen. Was die<br />einen Terrorismus nennen, ist für andere berechtigter politischer<br />Protest, Widerstand gegen staatlichen Terror oder Freiheitskampf<br />gegen Fremdherrschaft. Die separatistische und terroristische<br />Uá&#128;¡K im Kosovo wurde von der Nato unterstützt. Die<br />kurdischen Parteien in der Türkei werden als Terroristen verfolgt,<br />selbst wenn sie mit friedlichen Mitteln nur die Anerkennung<br />ihrer Sprache auch in Schulen und Ämtern fordern. Ein anderes<br />Beispiel ist Tschetschenien. Für Russland ist der Krieg ein<br />Kampf gegen Terroristen. Für den Westen war es bis vor kurzem<br />der Freiheitskampf eines unterdrückten Volkes. Aber nach der<br />Annäherung Russlands an den Westen sollen wir das auf einmal<br />anders sehen. Was ist also Terrorismus? Für Pazifisten ist das<br />klar, sie kritisieren jede kriegerische Gewalt. Aber für die, die<br />zum Einsatz militärischer Gewalt bereit sind, ist es schwierig.<br />Ihre Definition von Terrorismus wird von den eigenen Interessen<br />bestimmt und bleibt deshalb willkürlich.</p>
<h5>Durch Unrecht zur Gerech&shy;tig&shy;keit?</h5>
<p>Terrorismus kann ein Ausmaß annehmen, dass er den Frieden<br />bedroht. Der Sicherheitsrat der Uno hat das im Blick auf den<br />11. September festgestellt und in zwei Resolutionen polizeiartige<br />Maßnahmen beschlossen.1 Die USA haben sich damit aber nicht<br />begnügt, sondern das Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UNCharta<br />über jedes vernünftige Maß hinaus in Anspruch genommen.<br />Weil sie den Anstifter Osama bin Laden in Afghanistan<br />vermuteten, haben sie unter Kriegsdrohung seine Auslieferung<br />verlangt, sich aber nicht darauf eingelassen, seine Schuld zu beweisen,<br />um ihn vor ein Gericht zu stellen.<br />Statt die Uno und das internationale Recht zu stärken, haben<br />die USA sich für kriegerische Machtpolitik entschieden und dafür<br />Verbündete gesucht. Dass viele Verbündete mit Menschenrechten,<br />Rechtsstaat und Demokratie nicht das Geringste zu tun<br />haben wollen, wird geflissentlich übersehen. Andererseits wird<br />die Erinnerung an den 11. September zelebriert. Noch nach Monaten<br />haben amerikanische Fernsehnachrichten dicke Titel-Balken<br />«AMERICA at WAR» oder «WAR against TERROR».<br />Der Nationalismus wird dabei in einer für uns schwer nachvollziehbaren<br />Weise angeheizt. Aber niemand fragt, ob die hohe<br />Zahl von fast 3000 Opfern der Anschläge unvermeidbar war.<br />Warum haben die Geheimdienste und die Passagierkontrollen so<br />versagt? Warum sind in so gewaltigen Hochhäusern nicht zwei<br />möglichst weit voneinander getrennt liegende Treppenhäuser<br />vorgeschrieben? Warum wurden Feuerwehrleute in die Türme<br />geschickt, deren Instabilität bei einem solchen Brandinferno<br />Fachleuten bewusst sein musste? Jetzt werden die toten Firefighter<br />als Helden verehrt (was sie subjektiv ja auch waren). Die<br />vielen Opfer dienen als Rechtfertigung für rigorose Einschränkungen<br />von Menschenrechten, für die Errichtung von unfairen<br />Kriegsgerichten, für die unkontrollierte Ächtung von Menschen<br />und Firmen auf Terroristenlisten, für Geheimdienstvollmachten<br />bis hin zu Mordaktionen &#150; und eben für Krieg.</p>
<h5>Krieg als Mittel der Politik</h5>
<p>Auch deutsches Militär wurde für den Krieg bereitgestellt, den<br />der Sicherheitsrat der UN weder gebilligt noch gar gefordert<br />hat. Den Bundestagsbeschluss dazu hat der Bundeskanzler<br />durch die Verbindung mit der Vertrauensfrage erwirkt, die aus<br />der Sachentscheidung eine Machtentscheidung gemacht hat.<br />Damit erscheint der kriegerische Einsatz von Militär als norma<br />les Mittel der Politik, sofern man nur Vertrauen zur Regierung<br />hat. Neben dem vom Sicherheitsrat inzwischen beschlossenen<br />Militärkontingent zur Sicherung der afghanischen Hauptstadt<br />Kabul sind Seestreitkräfte ins Seegebiet vor Somalia und Jemen<br />entsandt und ABC-Abwehrkräfte bereitgestellt worden. Niemand<br />weiß, welche kriegerischen Verwicklungen daraus entstehen.<br />Was der frühere Verteidigungsminister Rühe mit der Aufstellung<br />der Krisenreaktionskräfte vorbereitete, ist damit unerwartet<br />schnell zur ständigen Praxis geworden.<br />Den handelnden Politikern ist zuzustimmen, dass es bei der Auseinandersetzung<br />mit den terroristischen Verbrechen des 11. September<br />auch um freiheitliches Leben und friedliches Miteinander<br />der Menschen und Staaten über politische, religiöse und<br />andere Grenzen hinweg geht. Wie kann dies aber bewahrt werden,<br />wenn man es als Erstes aufgibt? Und wie können die Spielregeln<br />friedlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Lebens<br />verteidigt werden, wenn man sie selbst nicht beachtet?<br />Afghanistan wurde von den USA, Saudi-Arabien und Pakistan<br />erst den Mudschaheddin, dann den Taliban mit viel Geld<br />und Waffen in die Hände gespielt, obwohl diese die Menschenrechte,<br />besonders die der Frauen, mit Füßen traten und zu den<br />schlimmsten Drogenbossen gehörten. Da ging es nicht um Freiheit<br />und Recht, sondern um das Zurückdrängen der UdSSR in<br />der Zeit des Kalten Krieges und um den Zugang zu den Erdölund<br />Erdgasfeldern Mittelasiens. Das Land wurde durch die<br />Kämpfe verwüstet und die lebenswichtige Arbeit der Hilfsorganisationen<br />wurde immer wieder fatal gestört.</p>
<h5>Der andere 11. September &#150; Anlass zum Nachdenken?</h5>
<p>Das Datum der Attentate in New York und Washington erinnert<br />an den 11. September vor 28 Jahren. Damals hat, von den<br />USA gefordert und gefördert, General Pinochet in Chile gegen<br />den demokratisch gewählten Präsidenten Allende geputscht.<br />Tausende fielen den Mördern und Folterknechten seiner Diktatur<br />zum Opfer. Unrecht und Terror haben die USA verschiedentlich<br />unterstützt. Beispiele waren die Unterstützung des<br />völkerrechtswidrigen Angriffs- und Eroberungskrieges von<br />Saddam Hussein gegen den Iran (trotz Giftgaseinsatzes) oder<br />von Savimbi in Angola oder von Todesschwadronen in Mittelamerika.<br />Der Nobelpreisträger Erzbischof Tutu meint: Die<br />Amerikaner haben viele Frankensteins geschaffen.2 Aber die<br />von ihnen mitgegründete Uno und ihre Unterorganisationen<br />werden von ihnen viel zu wenig unterstützt. Gegen internationales<br />Recht sperren die USA sich. In letzter Zeit haben sie die<br />Überprüfung der Konvention gegen Biowaffen platzen lassen.<br />Wie die Milzbrandbriefe zeigten, hatten sie die Konvention<br />nicht eingehalten. Sie haben den internationalen Strafgerichtshof<br />abgelehnt, der jetzt nötig wäre. Sie haben den ABM-Vertrag<br />gekündigt, aber sie wundern sich, dass die meisten Menschen<br />ihre Politik kritisieren, die zwischen amerikanischen und<br />anderen Opfern so unterscheidet, dass das alle Welt als ungerecht<br />empfinden muss, weil die eigenen moralischen Ansprüche<br />nicht beachtet werden.</p>
<h5>Zauberlehrlinge</h5>
<p>Verbrechen wie am 11. September 2001 entstehen vermutlich<br />auch aus Gewalt und Unrecht und antworten darauf.3<br />Osama bin Laden, sein Netzwerk Al-Qaida und die Mudschaheddin<br />wurden von den USA und anderen gefördert, ausgerüstet<br />und zum Partisanenkrieg gegen die als Unrecht empfundene<br />Besetzung Afghanistans durch die UdSSR ermutigt &#150; nach<br />heutigem Sprachgebrauch also als «Terroristen» zu agieren. Als<br />die Warlords sich gegenseitig bekriegten, wurden die Taliban gegen<br />sie gefördert und mit ihnen wieder bin Laden und Al-Qaida.<br />Aus den geschäftlichen Kontakten seiner Familie kannte bin Laden<br />ohne Zweifel die Erdöl- und Erdgasinteressen der USA in<br />Mittelasien. Aber die USA verstanden anscheinend nicht, dass er<br />und seine islamistischen Mitarbeiter fremde Großmachtansprüche<br />grundsätzlich ablehnen. Für fundamentalistische Moslems<br />sind die USA ebenso «westlich » gottlos und unmoralisch wie<br />früher die UdSSR. Hinzu kommt in der Dritten Welt die Empörung<br />darüber, wie die Industriestaaten ihre Macht gebrauchen,<br />um Zugänge zu Rohstoffen zu sichern, unfaire Handelsbedingungen<br />durchzusetzen und willfährige Diktatoren zu inaugurieren<br />oder im Amt zu halten. Und in der islamischen Welt ist<br />Islamismus oft auch Protest gegen Regierungen, die als Kollaborateure<br />angesehen werden, und er ist im Schutz der Berufung auf<br />die Religion verständlicher Protest, wo andere Proteste mit Gewalt<br />unterdrückt werden.<br />Im Westen wird kaum nach dem Nährboden terroristischer<br />Verbrechen gefragt, um Abhilfe zu schaffen und künftigen Verbrechen<br />möglichst vorzubeugen. Die Auskunft, bin Laden sei<br />doch Multimillionär, es könne nicht um Ungerechtigkeit gehen,<br />greift zu kurz. Empörung über Ungerechtigkeit gibt es nicht nur<br />bei den selbst Betroffenen, wie man seit Dr. Karl Marx und dem<br />Unternehmer Friedrich Engels wissen sollte. Und das Ausnutzen<br />von Unzufriedenheit hat schon Julius Cäsar praktiziert, der<br />wahrlich nicht zur Unterschicht gehörte. Es geht deshalb darum,<br />sowohl selbstkritisch nach Versäumnissen des reichen Westens<br />zu fragen als auch positiv Frieden, weltweiten sozialen Ausgleich<br />und das internationale Recht zu fördern.</p>
<h5>Neue Wertungen</h5>
<p>Deutschland macht beim Krieg gegen den Terrorismus mit.<br />Manche Kommentatoren nennen das «erwachsen werden».<br />Krieg und Gewalt als Kriterium für das Erwachsensein ist pubertärer<br />Irrglaube. Damit arbeiten zwar weltweit die Werber<br />fürs Militär, wenn sie sich an 16-, 17-Jährige wenden, um deren<br />pubertäre Unsicherheit auszunutzen und ihnen einzureden, als<br />Soldaten seien sie richtige Männer. Erwachsen ist man(n) jedoch<br />erst, wenn man(n) solche Pseudomännlichkeit nicht mehr nötig<br />hat und Konflikte auf rechtsstaatliche, möglichst friedliche<br />Weise lösen kann. Deshalb sind solche Kommentare ebenso unsinnig<br />wie die Rede von den neuen, nichtstaatlichen Konflikten.<br />Stehen nicht hinter den meisten innerstaatlichen Konflikten andere<br />Staaten, die auf diese Weise ihre Interessen mit möglichst<br />geringem eigenem Einsatz verfolgen, oder nationalistische<br />Ideen, die Staaten zur eigenen Konstituierung hegen und pflegen?<br />Höchst problematisch ist ebenso die Behauptung, nun seien<br />die Deutschen in der Realität angekommen. Das gilt allenfalls,<br />wenn man als Realität ansieht und akzeptiert, dass der Zugang<br />zu Erdöl und Erdgas Kriege und Komplizenschaft mit Mafia<br />und üblen Diktatoren rechtfertigt. Wir weigern uns, das als<br />rechtens zu sehen, und bleiben bei dem, was das Grundgesetz<br />fordert: Frieden, Rechtsstaat, Achtung von Grund- und Menschenrechten,<br />Ernstnehmen des internationalen Rechts, wie wir<br />es nach 1945 von den USA, Großbritannien und Frankreich gelernt<br />haben und wie es auch heute von den Menschenrechtsgruppen<br />und Friedenskirchen in den USA gegen die derzeitige<br />Kriegspolitik vehement vertreten wird. Auch für die Außenpolitik<br />gilt, dass Frieden und Gerechtigkeit nur gefördert werden<br />können, wenn alle, auch die reichen und mächtigen Staaten, sich<br />dem internationalen Recht im Rahmen der Uno unterordnen<br />und die gemeinsamen Institutionen unterstützen.</p>
<h5>Anmerkungen</h5>
<p>1 Resolutionen 1368 und 1373<br />2 Magazin der Frankfurter Rundschau vom 12. Januar 2002<br />3 Chalmers Johnson:» Ein Imperium verfällt», München 2001, analysiert die Problematik<br />der US-Politik vor allem am Beispiel Ostasiens und begründet damit<br />die Gefahr von «Rückstößen» («Blowback» &#150; englischer Titel)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/nichts-ist-so-unsicher-wie-der-krieg-wer-den-terror-besiegen-will-muss-das-recht-staerken-1/">Nichts ist so unsicher wie der Krieg. Wer den Terror besiegen will, muss das Recht stärken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Klima des Terrors. Die informationelle Behandlung von Ausländern verstößt gegen Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/klima-des-terrors-die-informationelle-behandlung-von-auslaendern-verstoesst-gegen-grundrechte-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Thilo Weichert Grundrechte-Report 2002, S. 36-40 In der kontroversen Diskussion über die Reaktion der Gesetzgebungauf die Anschläge am 11. September wurde viel über Fingerabdrückeim Personalausweis, über neue Befugnisse für Polizeiund Geheimdienste, über eine Kontenevidenzzentrale undüber den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesprochen. Überdie informationelle Erfassung von Ausländerinnen und Ausländernwar wenig zu hören, obwohl der größte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/klima-des-terrors-die-informationelle-behandlung-von-auslaendern-verstoesst-gegen-grundrechte-1/">Klima des Terrors. Die informationelle Behandlung von Ausländern verstößt gegen Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Thilo Weichert</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 36-40</p>
<p>In der kontroversen Diskussion über die Reaktion der Gesetzgebung<br />auf die Anschläge am 11. September wurde viel über Fingerabdrücke<br />im Personalausweis, über neue Befugnisse für Polizei<br />und Geheimdienste, über eine Kontenevidenzzentrale und<br />über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesprochen. Über<br />die informationelle Erfassung von Ausländerinnen und Ausländern<br />war wenig zu hören, obwohl der größte Teil des «Terrorismusbekämpfungsgesetzes<br />» genau diese zum Inhalt hat und obwohl<br />mit diesen Normen schwer wiegende Verstöße gegen die<br />bundesdeutsche Verfassung verbunden sind. Das Grundrecht<br />auf informationelle Selbstbestimmung, das Ausländerinnen und<br />Ausländer in gleichem Maße zusteht wie Deutschen, wird Ersteren<br />vorenthalten, worin zugleich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes liegt. Gravierend ist auch der<br />informationelle Eingriff in das Asylgrundrecht. Mangels kritischer<br />Lobbyarbeit war es dem Bundesinnenminister leicht, ge-<br />rade diesen Teil politisch gegen den Koalitionspartner durchzusetzen.<br />Erst in letzter Minute wurden einige Regelungen modifiziert.<br />&#149; Während die Reisepässe und Personalausweise mit biometrischen<br />Daten von Hand, Finger und/oder Gesicht bei Deutschen<br />durch einen Gesetzesvorbehalt auf unbefristete Zeit<br />verschoben werden, erlaubt das Gesetz die Einführung genau<br />solcher Ausweise für Ausländer, verbunden mit Referenzdateien,<br />die von der Polizei genutzt werden können.<br />&#149; Zur Herkunftsbestimmung von Ausländern wird eine<br />Sprachanalyse eingeführt. Hiergegen ist nichts einzuwenden,<br />wohl aber dagegen, dass diese Sprachprofile zehn Jahre lang<br />aufbewahrt werden, um der Polizei für Abgleichzwecke &#150;<br />zum Beispiel bei Telefonüberwachungsmaßnahmen &#150; zur Verfügung<br />zu stehen.<br />&#149; Bisher liegen von sämtlichen Flüchtlingen Fingerabdrücke in<br />einer gesonderten Datei vor, dem Automatisierten Fingerabdruckidentifikationssystem<br />(AFIS), die von der Polizei im<br />Einzelfall genutzt werden darf. Künftig werden beim Bundeskriminalamt<br />von einer erheblich größeren Gruppe von Ausländerinnen<br />und Ausländern Fingerabdrücke gespeichert, die<br />ohne jegliche Restriktion zu polizeilichen Zwecken, zum Beispiel<br />zu Spurenvergleichen, abgeglichen werden dürfen.<br />&#149; Über Visaantragsteller können &#150; je nach Vorgabe durch Innen-<br />und Außenministerium &#150; Regelanfragen der Botschaften<br />und Konsulate bei sämtlichen Sicherheitsbehörden, von den<br />Geheimdiensten bis zum Bundeskriminalamt, vorgenommen<br />werden. Die dabei übermittelten Daten können dann dort<br />weiter aufbewahrt und genutzt werden.<br />&#149; Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörden, vor Erteilung<br />von Aufenthaltsgenehmigungen von in Deutschland lebenden<br />Ausländern ebensolche Regelanfragen durchzuführen.<br />&#149; Mit sämtlichen Daten, die beim Ausländerzentralregister<br />(AZR) vorhanden sind, dürfen nicht nur die Polizeien, sondern<br />sämtliche Geheimdienste Rasterfahndungen durchführen.<br />Hierfür ist nicht einmal eine konkrete Gefahr nötig.<br />&#149; Sämtliche Geheimdienste erhalten unbeschränkten direkten<br />elektronischen Zugriff auf sämtliche Daten des AZR. Die<br />verfassungsrechtlich geforderte Trennung zwischen der Verwaltung<br />und den weitgehend kontrollfreien Geheimdiensten<br />wird dadurch zu Makulatur.<br />&#149; Die größte Zumutung enthielt eine Regelung, die es Ausländer-<br />und Asylbehörden ohne jegliche Einschränkung auferlegt,<br />sämtliche als interessant angesehenen Daten an den behördlichen<br />«Verfassungsschutz» weiterzugeben, zum Beispiel<br />auch die Begründungen von Asylanträgen. Ebenso sollte es<br />erlaubt sein, diese Daten an die Polizei- und Geheimdienste<br />der Heimatstaaten weiterzugeben, wo sie zur politischen<br />Verfolgung genutzt werden können. Der Verstoß gegen das<br />Asylgrundrecht liegt bei dieser Regelung geradezu auf der<br />Hand. Im letzten Augenblick wurde ein Passus aufgenommen,<br />wonach die Datenweitergabe an ausländische Stellen<br />darauf beschränkt wird, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung<br />zur Datenweitergabe besteht und die schutzwürdigen Interessen<br />der Betroffenen nicht überwiegen.<br />Terrorismusgefahr geht keinesfalls allein von Ausländerinnen<br />und Ausländern aus. Die meisten von ihnen halten sich vielmehr<br />nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetz. Ohne<br />den Nachweis, dass von Nichtdeutschen pauschal mehr Kriminalität,<br />mehr Terrorismus oder mehr Gefahr für die Sicherheit<br />ausginge, werden diese einem Überwachungsregime unterworfen,<br />das sie ohne konkreten Anlass in Ermittlungen der Geheimdienste<br />und der Polizei einbezieht. Schon bisher war die Beob<br />achtungsdichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Ausländern<br />etwa 20-mal höher als bei Deutschen. Während die<br />Deutschen von Polizei und Geheimdiensten noch relativ unbehelligt<br />sind, werden unsere nichtdeutschen Mitbürgerinnen und<br />Mitbürger nun absolut dem informationellen Zugriff der<br />Dienste ausgesetzt.<br />Als Konsequenz der Sicherheitsgesetze werden sich bei der ausländischen<br />Bevölkerung Angst, Abwehr und Aggression zumindest<br />in Bezug auf Polizei und Geheimdienste verbreiten. Es<br />droht ein Klima, in dem sich terroristische Anschläge gegen<br />Ausländer und von Ausländern vortrefflich entwickeln können.<br />Von dem Gesetz geht eher eine Terrorismusgefahr aus, als<br />dass es diese bekämpft. Das Bestreben, den nichtdeutschen Teil<br />unserer Bevölkerung in den informationellen Griff zu bekommen,<br />ist der untaugliche Versuch der Sicherheitsbürokratie,<br />diesen besser kennen zu lernen. Er wird unweigerlich darin enden,<br />dass sich weniger angepasste Nichtdeutsche isolieren, ja<br />abschotten.<br />Es stellt sich die Frage: Wie soll arabischen Staatsangehörigen<br />oder Anhängern des Islam klar gemacht werden, Deutschland<br />verteidige Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit<br />gegen den Terrorismus, wenn gerade ihnen diese Errungenschaften<br />vorenthalten werden? Wer nicht bereit ist, Menschen &#150;<br />egal welchen Glaubens, welcher Herkunft und welcher Staatsangehörigkeit<br />&#150; die Unschuldsvermutung zuzuerkennen, muss<br />sich nicht wundern, wenn diese ihrerseits kollektive Vorurteile<br />gegen «die Deutschen» entwickeln. Die Ausländerinnen und<br />Ausländer dürfen mit Recht erwarten, von unserem Rechtssystem<br />nicht mit einem Generalverdacht überzogen und als potenzielle<br />Kriminelle oder gar Terroristen behandelt zu werden.<br />Die politische Absicht, die der Bundesinnenminister mit die<br />sem Gesetz verbindet, ist offensichtlich: Bis zur Bundestagswahl<br />im September 2002 soll die CDU/ CSU-Opposition im Bereich<br />der Ausländer- und Sicherheitspolitik keinen Zoll Profilierungsmöglichkeit<br />im rechten Lager bekommen.<br />Die Regelungen gehen auch Deutsche an. Zuerst kommt der<br />neue Biometrie-Pass für Ausländer, dann der für die Deutschen.<br />Erst werden vom beamteten Verfassungsschutz die Flüchtlinge<br />erfasst, dann weitere Bevölkerungsgruppen. Erst erfolgt der Zugriff<br />der Dienste auf das Ausländerzentralregister, dann auf die<br />Melde-, Bank- oder Reisedaten.<br />Gegen rechtsstaatliche Ermittlungen wegen einer Terrorismusgefahr<br />oder einer solchen Straftat ist nichts einzuwenden,<br />wenn ein konkreter Anfangsverdacht oder tatsächliche Anhaltspunkte<br />vorliegen, unabhängig davon, ob der oder die<br />Verdächtige einen ausländischen Pass hat oder nicht. Sämtliche<br />bisher bekannt gewordenen Erkenntnisse über die Terroristen<br />vom 11. September basieren offensichtlich auf dem akribischen<br />Abarbeiten von Spuren und Verdächten. Hier müssen die gesamten<br />Energien und personellen und technischen Ressourcen unserer<br />Sicherheitsbehörden konzentriert werden.<br />Es dürfte unstreitig sein, dass der beste Schutz vor Terrorismus<br />in der Prävention liegt. Das Gesetz sieht aber keine einzige<br />Maßnahme sozialer oder technischer Prävention vor, keine<br />Maßnahme, um das Verständnis für und die Verständigung etwa<br />unter Christen und Muslimen zu intensivieren. Solche Maßnahmen<br />wären nicht nur billiger und erfolgreicher; mit ihnen würden<br />zudem die Grundrechte und der Rechtsstaat nicht beschädigt,<br />sondern gestärkt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/klima-des-terrors-die-informationelle-behandlung-von-auslaendern-verstoesst-gegen-grundrechte-1/">Klima des Terrors. Die informationelle Behandlung von Ausländern verstößt gegen Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Unter Generalverdacht. Biometrische Merkmale in Pässen und Ausweisen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/unter-generalverdacht-biometrische-merkmale-in-paessen-und-ausweisen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hansjürgen Garstka Grundrechte-Report 2002, S. 41-46 Wie der RAF-Terrorismus (u. a. Raster- und Schleppnetzfahndung) und die vermehrte «organisierte Kriminalität» nach dem Zerfall des Ostblocks (Großer Lauschangriff, Schleierfahndung) wurde nun auch der 11. September 2001 als Gelegenheit genutzt, auch exzessive Kriminalistenträume zu erfüllen: Personalausweise und Pässe sollen mit biometrischen Merkmalen angereichert werden. Dabei ist eine Beziehung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/unter-generalverdacht-biometrische-merkmale-in-paessen-und-ausweisen-1/">Unter Generalverdacht. Biometrische Merkmale in Pässen und Ausweisen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hansjürgen Garstka</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 41-46</p>
<p>Wie der RAF-Terrorismus (u. a. Raster- und Schleppnetzfahndung) und die vermehrte «organisierte Kriminalität» nach dem Zerfall des Ostblocks (Großer Lauschangriff, Schleierfahndung) wurde nun auch der 11. September 2001 als Gelegenheit genutzt, auch exzessive Kriminalistenträume zu erfüllen: Personalausweise und Pässe sollen mit biometrischen Merkmalen angereichert werden. Dabei ist eine Beziehung zwischen der Situation nach den Anschlägen in den USA und den geforderten Maßnahmen gar nicht vorhanden: Nach Aussagen von Mitarbeitern der Bundesdruckerei sind der vor Jahren eingeführte und als völlig fälschungssicher gepriesene Personalausweis und der ähnliche Reisepass praktisch in der Tat noch nicht gefälscht worden, geschweige denn von Ausländern, die terroristische Gewalttaten planen. Gleichwohl ist das Projekt aus den Schubladen der Innenministerien in das Terrorismusbekämpfungsgesetz gelangt, wenn auch mit der Maßgabe, dass die tatsächliche Einführung neuer Pässe und Ausweise erst eines konkretisierenden Gesetzes bedarf.</p>
<p>Jeder, der sich mit Sicherheitsfragen befasst, sei dies zu Strafverfolgung und Gefahrenabwehr oder auch in anderen Sicherheitsbereichen wie Objektschutz oder Informationssicherheit, benötigt Instrumente zur &#149; Authentifizierung, also der Feststellung, ob eine bestimmte Person diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, sei dies durch Au42 genschein, durch die Vorlage von Dokumenten oder durch modernste Mittel wie die digitale Signatur, und zur &#149; Identifizierung, also der Feststellung, wer eine bestimmte Person ist (Personenidentifizierung) oder von welcher Person eine bestimmte Spur, insbesondere am Tatort, stammt (Spurenidentifizierung).</p>
<p>Die Verlässlichkeit der eingesetzten Methoden ist das entscheidende Kriterium für den Erfolg der Sicherheitsbemühungen. Traditionell wird die Authentifizierung, wenn nicht Zeugen zur Verfügung stehen («von Person bekannt»), mit Dokumenten vorgenommen, für deren Wirksamkeit das Siegel der ausgebenden Stelle, in der Regel des Staates, steht. Durch gewisse Angaben zu den Personen in den Papieren (Geburtsdatum, Augenfarbe, Größe, später auch die Fotografie) wird ein grobes Raster geschaffen, durch das jedoch geschickte Fälschungen und Missbräuche fremder Dokumente fallen können.</p>
<p>Die Identifizierung war bis ins vorletzte Jahrhundert auf Zeugenaussagen angewiesen; erst die Versuche zur Verwissenschaftlichung der Kriminalistik ermöglichten es, durch Vergleich vorhandener Daten mit an der Person oder als Spur gewonnener Daten eine objektive Identifizierung vorzunehmen. Nach allerlei Versuchen wie etwa der «Bertillonage » (der Knochenvermessung) setzte sich Anfang des 20. Jahrhunderts der Fingerabdruck (Daktyloskopie) zunächst als Identifizierungsmittel durch. Nutzbar war diese Methode jedoch nur, wenn von der betreffenden Person bereits Abdrücke vorlagen. Der allgemeinen Überzeugung folgend, dass Straftäter immer wieder dazu neigen, Straftaten zu begehen, konzentrierte man sich darauf, Fingerabdrücke von Personen zu sammeln, die bereits auffällig geworden waren, «erkennungsdienstliche Sammlungen » anzulegen und diese bei nicht identifizierbaren Perso nen oder Tatortspuren zurate zu ziehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer berühmten Entscheidung im Jahr 1967 diese «Delinquenzprophylaxe» zum entscheidenden Kriterium für die Aufbewahrung von Fingerabdrücken gemacht. Wörtlich stellte das Gericht fest, «dass nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht jedermann als potenziellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat (. . .) ohne weiteres erkennungsdienstlich behandeln darf» (BVerwGE 26, S. 170). Eine umfassende Registrierung der Bürgerinnen und Bürger «widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates » (ebd. S. 171). Es dürfte außer Zweifel stehen, dass sich das Bundesverfassungsgericht hinter diese Position stellen<br />würde.</p>
<p>Damit bestätigte das in jener Zeit nicht unbedingt für liberale Rechtsprechung bekannte Gericht die Abfuhr, die seit Erfindung der Daktyloskopie im 19. Jahrhundert allen Vorschlägen erteilt wurde, eine «Volksdaktyloskopie» einzuführen. So hatte Hans Grosse, der Autor eines berühmten kriminalistischen Lehrbuchs, vorgeschlagen, «die gesamte männliche (!) Bevölkerung über 20 Jahre» zu erfassen (Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik, 4. Auflage, München 1904, S. 278).</p>
<p>Fingerabdrücke taugen allerdings nicht nur für die Identifikation, sondern auch für die Authentifikation. Vernachlässigt man abstruse (Abschneiden fremder Finger) oder aufwendige (Fertigung von Wachsabdrücken fremder Finger) Verfahren, hat man damit eine Sicherheit, deren Beweiswert der Bundesgerichtshof 1952 «uneingeschränkt » anerkannt hat. Daraus folgt schon seit Jahrzehnten das Bedürfnis, Ausweisdokumente mit Fingerabdrücken anzureichern; viele Staaten der Erde haben dies in den Personalausweisen und anderen Dokumenten umgesetzt, häufig unter Hinweis auf eine hohe Analphabetenquote. Für individuelle Sicherheitslösungen steht heute bereits eine breite Palette von informationstechnischen Lösungen etwa zur Zutrittskontrolle in Rechenzentren zur Verfügung.</p>
<p>Aus der Sicht des Grundrechtsschutzes ist das Authentifikationsverfahren mit Fingerabdrücken dann harmlos, wenn es nur der Verifikation gegenüber dem Dokument selbst dient, mithin etwa nur überprüft wird, ob der Abdruck auf dem Dokument mit demjenigen des Trägers übereinstimmt. Damit kann aber bereits ein mit der Authentifizierung verbundenes Problem nicht gelöst werden: die Prüfung, ob für dieselbe Person mehrere Dokumente unter verschiedenem Namen ausgestellt wurden (was natürlich einen Mangel an Fälschungssicherheit des Dokuments voraussetzt). Bereits hierfür braucht man eine zentrale Sammlung, auf die bei der Prüfung zugegriffen wird. Existiert allerdings eine solche Sammlung, werden die Dämme zwischen Authentifizierung und Identifizierung fallen. Keine Sicherheitsbehörde wird daran zu hindern sein, Personen- und Spurenidentifikation auf Grund der nur zu Zwecken der Authentifikation gesammelten Daten zu nutzen. Im Effekt wird das erm@¶glicht, was das Bundesverwaltungsgericht für rechtsstaatswidrig hält.</p>
<p>Das Terrorismusbekämpfungsgesetz hat neben den «biometrischen Merkmalen von Fingern» auch Merkmale von «Händen oder Gesicht» ins Spiel gebracht. Das ist zum einen die Handgeometrie, also der Umriss der Hand; unter Gesichtsgeometrie sind die geometrischen Bezüge zwischen hervorragenden Gesichtsmerkmalen sowie Iris- oder Retinaanalyse zu verstehen. Die Aufnahme dieser Daten in Dokumente einerseits, in Sammlungen andererseits führt zur gleichen Problematik wie bei den Fingerabdrücken, die Folgen für die Persönlichkeitsrechte diffe rieren allerdings: Der Eingriff ist dann am geringsten, wenn tatsächlich nur eine Authentifikation und eine Personenidentifikation, aber keine Spurenidentifikation vorgenommen werden kann. Dies dürfte bei der Handgeometrie und der Augenanalyse der Fall sein. Niemand hinterlässt exakt positionierte Handabdrücke irgendwo, auch die Augen hinterlassen keine Spuren; bei der Analyse muss man sich vielmehr recht nahe an entsprechende Analysegeräte stellen.</p>
<p>Eine Spurenidentifikation lässt unter den aufgeführten Merkmalen wohl nur der Fingerabdruck zu; erheblich riskanter wäre die Verwendung von genetischen Merkmalen, da es nicht zu verhindern ist, wo immer Hautpartikel, Haare und anderes Zellmaterial zu verlieren. Besonders riskant im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte ist die Verwendung der Gesichtsgeometrie. Sie erlaubt eine Kombination zwischen Personen- und Spurenidentifikation. Geeignete Software vorausgesetzt, die derzeit fieberhaft entwickelt wird, können an einer (unbemerkt angebrachten?) Videokamera vorbeigehende Personen automatisch identifiziert und ihrem jeweiligen Aufenthaltsort zugeordnet werden. Hinreichende Kameradichte sowie eine zentrale Speicherung zumindest von gesuchten Personen vorausgesetzt, wird damit im wörtlichen Sinn die Verfolgung der Spur möglich, die ein Mensch hinterlässt. Die daraus resultierenden Szenarien lassen sich bei George Orwell nachlesen.</p>
<p>Die Antiterrorismusgesetzgebung des Jahres 2001 geht den ersten Schritt in diese Richtung. Die Grundsatzentscheidung für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Ausweise ist gefallen; der Druck der Sicherheitsbehörden dürfte so groß sein, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bald folgen wird. Zwar sehen die Neuregelungen das Verbot bundesweiter Da teien vor, zur Spurenidentifikation werden die Daten nicht zugelassen, genetische Daten sind nicht vorgesehen. Der Weg zur «Volksbiometrisierung» ist also noch nicht zu Ende gegangen, er zeichnet sich jedoch schon ab. Das nächste große Verbrechen könnte schon zum Anlass genommen werden, die bisherigen Beschränkungen zu beseitigen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/unter-generalverdacht-biometrische-merkmale-in-paessen-und-ausweisen-1/">Unter Generalverdacht. Biometrische Merkmale in Pässen und Ausweisen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>«Irgendwas muss die Polizei ja machen». Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/irgendwas-muss-die-polizei-ja-machen-rasterfahndungen-nach-dem-11-september-2001-1/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fredrik Roggan Grundrechte-Report 2002, S. 46-50 Wie leicht man derzeit unter Terrorismusverdacht geraten kann, zeigen die durchgeführten Rasterfahndungen nach den so genannten «Schläfern», also Terroristen im Wartestand. Da heißt es etwa in einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 20. September 2001, dass bestimmte Einrichtungen (von Universitäten bis hin zu Catering- und Reinigungsfirmen) verpflichtet werden, Daten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/irgendwas-muss-die-polizei-ja-machen-rasterfahndungen-nach-dem-11-september-2001-1/">«Irgendwas muss die Polizei ja machen». Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fredrik Roggan</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 46-50</p>
<p>Wie leicht man derzeit unter Terrorismusverdacht geraten kann, zeigen die durchgeführten Rasterfahndungen nach den so genannten «Schläfern», also Terroristen im Wartestand. Da heißt es etwa in einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 20. September 2001, dass bestimmte Einrichtungen (von Universitäten bis hin zu Catering- und Reinigungsfirmen) verpflichtet werden, Daten von bestimmten Personen an die Polizei herauszugeben. Man mag es kaum glauben, aber diese Personen werden definiert mit Merkmalen wie: «islamische Religionszugehörigkeit ohne nach außen tretende fundamentalistische Grundhaltung, legaler Aufenthalt, Studientätigkeit, keine Auffälligkeiten im allgemein kriminellen Bereich, finanzielle Unabhängigkeit ». Vermutlich der Hektik der damaligen Sicherheitshysterie war es geschuldet, dass der entsprechende Beschluss schon einen Tag später berichtigt werden musste. Betroffen sein sollten nun allgemein alle Menschen, die vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit sind und vermutlich einen legalen Auf enthaltsstatus in Deutschland besitzen. Die Korrektur war unvermeidbar, denn man hatte übersehen, dass die zunächst verlangten Informationen weder bei Arbeitgebern noch Hochschulverwaltungen vorhanden sind. Nochmals «präzisiert » wurde die in Berlin betroffene Personengruppe mit einem Beschluss vom 24. Oktober 2001. Darin wurde bestimmt, dass von einer zu vermutenden islamischen Religionszugehörigkeit auszugehen sei, wenn der Geburtsort einer Person in einem Land einer beigefügten Länderliste liege. Zu den aufgeführten Ländern gehörte<br />auch Frankreich.</p>
<p>Die Befugnis der Polizei zur Rasterfahndung ist sowohl in der Strafprozessordnung (StPO) als auch in den Polizeigesetzen der Länder (Ausnahme: Schleswig-Holstein) enthalten. Entsprechend den Gesetzgebungskompetenzen ist in den § § 98a und 98b StPO die Rasterfahndung im Falle eines besonderen Straftatverdachts geregelt, während die Polizeigesetze sie zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter (Leib, Leben oder Freiheit einer Person, Bestand des Bundes oder eines Landes) vorsehen. Die Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001 hatten ihre Grundlage in den Polizeigesetzen. Insofern befanden sich einige Bundesländer, darunter Bremen und Niedersachsen, in der Bredouille, weil ihre Polizeigesetze solche Maßnahmen nicht vorsahen und sich die Universitäten deshalb &#150; zu Recht &#150; weigerten, die Daten ihrer Studierenden herauszugeben. In kürzester Zeit wurden deshalb passende Ermächtigungsgrundlagen durch die Parlamente geschleust &#150; ohne nennenswerten Widerspruch. Dabei ergab sich in Bremen die Besonderheit, dass eben jene Rasterfahndungen durch das gerade verabschiedete neue Polizeigesetz vom 4. September 2001 (sic!) abgeschafft worden waren und nun (schnellstmöglich) wieder eingeführt werden mussten. Dazu brauchte die Bremische Bürgerschaft &#150; erklärbar nur unter Be rücksichtigung des innenpolitischen Klimas &#150; gerade einmal bis zum 26. Oktober 2001.</p>
<p>Nicht einmal das Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr schien eine ernsthafte Hürde für die Rasterfahndungen des Jahres 2001 gewesen zu sein. Der bereits genannte Berliner Beschluss vom 20. September 2001 zum Beispiel ging über diese Voraussetzung erstaunlich souverän hinweg. Anstelle einer Begründung wurde unter Hinweis auf eine «besondere Konstellation » festgestellt, dass an «die Zeitkomponente der Gegenwärtigkeit der Gefahr keine überzogenen Anforderungen gestellt werden» dürften. Das wäre grundsätzlich nicht zu beanstanden gewesen, wenn die Einwirkung auf das betroffene Rechtsgut unmittelbar oder zumindest in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorgestanden hätte. Nun hatte aber Innenminister Schily persönlich und wiederholt festgestellt, dass es zum damaligen Zeitpunkt (überhaupt) keine konkreten Anzeichen für Anschläge in der BRD gebe. Die bloße Möglichkeit, dass in Deutschland irgendwann irgendwo von irgendwem einmal irgendein Anschlag verübt werden könnte, reichte also den für die Anordnung der Rasterfahndung zuständigen (Amts-)Gerichten aus. Zu Unrecht, wie im Januar 2002 das Berliner Landgericht auf die Beschwerden von einigen «gerasterten » Berliner Studenten der Humboldt-Universität entschied: Die erforderliche konkrete Gefahr sei nicht ersichtlich. Die Einleitung einer Rasterfahndung sei nicht schon deswegen gerechtfertigt, weil sich nicht definitiv ausschließen lasse, dass sich in Deutschland so genannte Schläfer befänden. Konsequenz dieser Entscheidung müsste eigentlich die Löschung sämtlicher im Rahmen der Fahndung erhobenen Daten sein &#150; einschließlich derer, die inzwischen an Bundeskriminalamt und andere Behörden weitergegeben wurden. Der Berliner Innensenator Körting gab sich indessen unbeeindruckt und kündigte an, den Beschluss anfechten zu wollen. Sollte er auch in nächster Instanz vor dem Kammergericht scheitern, so der Innensenator weiter, würden<br />eben die Gesetze geändert.</p>
<p>Selbst wenn die juristischen Unzulänglichkeiten der Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001 außer Betracht bleiben, so wurde die Behauptung, es handele sich um eine «schonende Fahndungsmethode», widerlegt: Die Kriterien für die Auswahl der Personen waren nämlich denkbar unbestimmt. Dies verwundert nicht, denn über Attentäter á  la Mohammed Atta wusste man damals kaum etwas. Dieser Umstand brachte es mit sich, dass nach der Rasterfahndung eben nicht, wie es nach dem Idealfall einer solchen Maßnahme sein sollte, nur einzelne Menschen übrig blieben, die sich dann mit konventionellen Ermittlungen (Befragungen, Durchsuchungen o. Ä.) durch die Polizei konfrontiert sahen. Die Stadt Bernau etwa lieferte den Ermittlern die Daten von fast jedem zehnten Einwohner. Von einem verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann da nicht mehr die Rede sein. Die Folgen dieser polizeilichen «Zielgenauigkeit » waren eklatant: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland beispielsweise klagte, dass mehrere Unschuldige zum Teil auf Grund von Namensgleichheiten mitten in der Nacht zum Verhör abgeholt und bis zu drei Tage bei der Polizei festgehalten wurden. Die öffentlichen Stigmatisierungen führten auch dazu, dass die Eigenschaft, Araber und/ oder Muslim zu sein, in der Wahrnehmung nicht weniger deutscher Mitbürger zum Anknüpfungspunkt von Verdächtigung und Denunziation<br />wurden.</p>
<p>Ohnehin ist die Rasterfahndung eine denkbar erfolglose Fahndungsmethode. Sie war seit ihrer Erfindung durch den ehemaligen BKA-Präsidenten Herold in den 70er Jahren überhaupt erst ein einziges Mal erfolgreich. Im Rahmen der Fahndung nach RAF-Angehörigen trug sie zur Festnahme von Rolf Heißler bei. Als polizeiliches Instrument könnte sie nur dann Erfolg versprechen, wenn das ihr zugrunde gelegte Täterprofil demjenigen der gesuchten Personen genau entspricht. Diesem Erfordernis entsprechen die gerichtlich abgesegneten Rastermerkmale der Fahndungen nach dem 11. September 2001 nicht annähernd: Verdächtig war, wer unverdächtig und rechtstreu lebte. Auf diese Weise wurden Zehntausende nichtdeutsche Menschen unter einen Massenverdacht gestellt, durch den ihr Alltag in Deutschland massiv erschwert wurde. Eine Polizei, die eine solche &#150; vorhersehbare &#150; Entwicklung hätte verhindern wollen, hätte auf eine Rasterfahndung der beschriebenen Art verzichten müssen. Aber vielleicht war ja diejenige Maxime Richtschnur, die ein Polizist dem Verfasser auf einer Podiumsdiskussion entgegenhielt: «Irgendwas muss die Polizei ja machen .. .»</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/irgendwas-muss-die-polizei-ja-machen-rasterfahndungen-nach-dem-11-september-2001-1/">«Irgendwas muss die Polizei ja machen». Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Rechtlos durch geheime Staatsdatei? Das Recht auf Ausreise, «Limo» und die Gipfel der EU</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 12:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Burkhard Hirsch Grundrechte-Report 2002, S. 50-58 Der Grenzbeamte warf einen Blick auf das Gesicht, den Pass und sein Terminal. Dann beschied er den Reisenden: «Steigen Sie aus, Ihre Reise ist hier zu Ende.» Es handelte sich nicht um einen Grenz-Vopo der DDR und um keinen Flüchtling von dort. Es war 2001, der Beamte gehörte zum [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/rechtlos-durch-geheime-staatsdatei-das-recht-auf-ausreise-limo-und-die-gipfel-der-eu-1/">Rechtlos durch geheime Staatsdatei? Das Recht auf Ausreise, «Limo» und die Gipfel der EU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Burkhard Hirsch</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 50-58</p>
<p>Der Grenzbeamte warf einen Blick auf das Gesicht, den Pass und sein Terminal. Dann beschied er den Reisenden: «Steigen Sie aus, Ihre Reise ist hier zu Ende.» Es handelte sich nicht um einen Grenz-Vopo der DDR und um keinen Flüchtling von dort. Es war 2001, der Beamte gehörte zum Bundesgrenzschutz, der Reisende war ein Student auf dem Weg nach Genua. Das wiederholte sich in einer nicht be kannten Zahl von Fällen, auch bei Reisenden zum EU-Gipfel in Belgien. Da hatten manche von der Polizei kulanterweise ein «Gefährderanschreiben » bekommen. Die Beamten handelten nicht auf eigene Faust, sondern in Übereinstimmung mit dem zurzeit geltenden deutschen Passgesetz.</p>
<p>Der Student hatte Fahrkarte und Pass. Er wurde weder polizeilich noch sonst gesucht. Gegen ihn lief kein Straf- oder Ermittlungsverfahren. Er hatte einmal gegen eine NPD-Kundgebung demonstriert. Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz war gegen ein Bußgeld von 300 DM eingestellt worden, eine bescheidene Summe im Vergleich zu den Beträgen, die der hessische Innenminister Bouffier oder der Herr Altbundeskanzler Dr. Kohl der Staatskasse entrichten mussten, damit ihre Strafverfahren eingestellt würden. Der Student war in der Datei «Limo » gelandet. Er wurde weder über diese Verdatung noch über ihre Gründe informiert. Er hatte also keine Möglichkeit gehabt, sie gerichtlich nachprüfen zu lassen. Wo kämen wir auch hin, wenn wir diesen Rechtsbrechern auch noch mitteilen würden, dass wir uns ihre Namen gemerkt haben!</p>
<p>Wer wissen wollte, wer, wie lange und warum in die bundesweite Datei «Linksmotivierte Gewalttäter» eingestellt wird, stieß auf entschlossenes Schweigen. Es ist keine Errichtungsanordnung veröffentlicht, Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium verweisen an die Länder. Und sie werde ja gerade überarbeitet &#150; mit anderen Worten, es gibt sie nicht. Der Sache kommt man näher durch Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper (SPD) vom 20. Februar 2001, (BT-Drs 14/5376) und 27. September 2001, (BT-Drs 14/ 6990) auf Fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke<br />(PDS).</p>
<p>Die Innenminister hätten am 24. November 2000 derartige Dateien «Gewalttäter Rechts» und «Gewalttäter Links» beschlossen. Das BKA habe sie im Januar 2001 eingerichtet, die Errichtungsanordnung werde mit dem Datenschutzbeauftragten noch beraten, man sei noch nicht fertig. Die Länder seien informiert, sie hätten sich dazu nicht geäußert. Es gehe um Verurteilte und Beschuldigte, Hausfriedensbruch und Versammlungsgesetz seien auch dabei, natürlich gehe es «nicht nur» um Gewalttaten. Auch sonstige Personen könnten aufgenommen werden, wenn «Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen» würden. Und dann kommt der wirklich schöne Satz: Eine darüber hinausgehende Definition «verbietet sich, weil Lebenssachverhalte und Präventionsbedürfnisse sich solcher starren Einordnung grundsätzlich entziehen». Wie schön! Verbietet sich! Der Verfasser muss sich kaputtgelacht haben, als er das zu Papier gebracht hatte. Die Speicherung erfolgt für fünf Jahre, bei Kindern für zwei Jahre &#150; und kann verlängert werden.</p>
<p>Wenn der Staatssekretär nicht nur scherzen wollte, sondern die Dateien ernsthaft geschildert haben sollte, dann reicht bei einer unbestimmten Zahl von Delikten, die keine Gewaltausübung durch den Beschuldigten voraussetzen, schon die Einleitung von Ermittlungen, um zumindest auf fünf Jahre in die Datei als politisch motivierter Gewalttäter aufgenommen zu werden. Der Verdatete wird nicht etwa gelöscht, wenn er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt oder wenn eine Verurteilung schließlich im Bundeszentralregister gelöscht wurde. Er bleibt auf fünf Jahre verdatet. Der Polizei brauchen keine noch so vagen Tatsachen dafür vorliegen, dass der Betroffene in Zukunft erneut in ein Verfahren verwickelt sein könnte. Nur wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, setzt die Verdatung eine negative Prognose voraus. Die «Annahme» genügt auch hier für zunächst mal fünf Jahre. Auch Kinder können er fasst werden. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt erklärtermaßen nicht. Selbst auf eine Anfrage hin können sie nicht sicher erfahren, ob sie verdatet wurden oder nicht. Außer den beiden Anfragen gibt es keine Reaktion des Parlaments. Es weiß nur, dass inzwischen 1423 Personen als potenzielle Gewalttäter verdatet sind. Die Bundesregierung konnte nicht sagen, warum sie erfasst wurden. Über den Erfolg dieser für äußerst dringend erklärten Maßnahme wisse sie nichts. Keiner wurde benachrichtigt, und darum hat sich bisher auch niemand beschwert. Der Staatssekretär fand das gut so.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass schon die Aufnahme in eine Datei die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletze und daher eine klare gesetzliche Grundlage erforderlich sei. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verlange, dass jedermann anhand der gesetzlichen Regelung erkennen kann, wer was über ihn wisse. Die Bundesregierung beruft sich auf das BKA-Gesetz. Es kann jedoch nicht ernsthaft bestritten werden, dass das nicht reicht und die dargestellte Handhabung dieser Dateien eine solche Kenntnis unmöglich macht.</p>
<p>Das Ergebnis ist verheerend: Zwar ist die Datei nicht unmittelbare Grundlage für polizeiliches Handeln. Das ist § 10 des Passgesetzes. Er gibt den Polizeibehörden &#150; nach einer Rechtsänderung aus Anlass des Hooligan-Anschlags auf den Polizeibeamten Nivel &#150; die Möglichkeit, «einem Deutschen die Ausreise in das Ausland zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen», er gefährde erhebliche Belange der Bundesrepublik. Früher konnte nur die Bundesregierung durch Einzelweisung unter engen Bedingungen die Ausreise unterbinden. Heute können die Polizeibehörden ein grundlegendes Recht aufheben, wenn «Tatsachen die Annahme rechtfertigen», es würden «Belange gefährdet». Für die Polizei genügt die Eintragung in die Datei und das Reiseziel Genua oder Brüssel, um die Annahme zu rechtfertigen, man wolle dort Krawall schlagen &#150; auch ein politisches Werturteil über die EU-Gipfel.</p>
<p>Ausgerechnet der Berliner Senator für Inneres beschwichtigte, das Recht zur Ausreise sei nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Grundrecht. Er täte gut daran, das Elfes-Urteil vom 16. Januar 1957 nicht nur lesen zu lassen, sondern selbst zu lesen und die damals geltende Fassung des Passgesetzes ebenso. Die Ausreisefreiheit, sagt das Verfassungsgericht, sei durch die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet. Das &#150; damalige &#150; Passgesetz sei insofern nicht zu beanstanden, als ein Pass bei Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit des Bundes oder eines Landes versagt werden könne. Bedenken könnten allerdings entstehen, sagt das Gericht, soweit die Passversagung schon wegen der «Gefährdung sonstiger erheblicher Belange» erfolgen könne. Bei solchen allgemeinen Begriffen bestehe die Gefahr, dass der Gesetzgeber die Passversagung und damit die Ausreisefreiheit in das unüberprüfbare Ermessen der Passbehörde stelle. Das könne verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber dürfe «sich seines Rechts, die Schranken der Freiheit zu bestimmen, nicht dadurch begeben, dass er mittels einer vagen Generalklausel die Grenzziehung im Einzelnen der Verwaltung überlässt ». Die Verwaltung müsse zunächst die konkreten Tatsachen feststellen, die sie zur Passversagung führten. Diese Gründe müssten im Einzelfall so erheblich sein, dass sie einer Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik nahe kommen und «so erheblich sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung der Bundesrepublik aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen». Das Gericht missbilligt ausdrücklich das Verhalten der Passbehörde, weil sie dem Betroffenen die Versagungsgründe nicht mitgeteilt hatte. Ausnahmen vom Begründungszwang seien mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz unvereinbar, dass ein Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen werde, einen Anspruch auf eine Begründung habe, weil er sonst seine Rechte nicht sachgemäß verteidigen<br />könne.</p>
<p>Diese rechtsstaatlichen Mindestvoraussetzungen sind nicht nur in dem dargestellten Fall verletzt worden. Die bisher bekannten Bedingungen für die Aufnahme in die Dateien, die Aufrechterhaltung für fünf Jahre auch bei einer Einstellung des Verfahrens oder Freispruch und die Nichtbenachrichtigung der Betroffenen widersprechen der Verfassung. «Jedermann », formuliert Art. 13 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, «hat das Recht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen und in dieses Land zurückzukehren.» Der Art. 12 Abs. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 verspricht: «Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.» Dieses Recht dürfe nur zum Schutz der nationalen Sicherheit und des ordre public eingeschränkt werden. In der Schlussakte von Helsinki und nicht zuletzt in der «Charta von Paris über ein neues Europa» vom 21. November 1990 wird nicht vergessen, über die menschliche Dimension von Begegnungen mit herzzerreißender Lyrik zu sprechen, über die Reisefreiheit als unerlässliche und nach Kräften zu fördernde und über die Verpflichtung aller demokratischen Staaten, diese Rechte mit Feuer und Schwert zu schützen. Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erließ die Richtlinie 64 /221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, gebilligt vom Parlament, zuletzt geändert am 3. Januar 1994: Die Gründe für die Verweigerung einer Einreise dürften nur schwerwiegender Natur sein, und strafrechtliche Verurteilungen als solche reichten dafür nicht aus. War das alles<br />nur Kalter Krieg?</p>
<p>Lieb Vaterland, magst ruhig sein. Der Bundesinnenminister weiß das alles. In der Begründung seines Zuwanderungsgesetzes führt er aus &#150; zu Art. 2 § 6 des Gesetzentwurfs &#150;, die Einschränkung der Freizügigkeit setze nach ständiger Rechtsprechung des EuGH eine tatsächliche und so schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit voraus, dass sie ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre. Maßnahmen, die die Freizügigkeit begrenzen, seien auch bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen «mittelschwerer oder schwerer Delinquenz» nicht gerechtfertigt. Es müsse sich um besonders schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handeln, die insbesondere bei drohender Wiederholung von Verbrechen und besonders schweren Vergehen anzunehmen sei, «wenn der Betroffene wegen eines einzelnen Deliktes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt und die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde». Es müsse sich um gefährdendes persönliches Verhalten des Betroffenen handeln.</p>
<p>Dementsprechend reicht nach Art. 2 § 6 des Gesetzentwurfs eine strafrechtliche Verurteilung für sich allein nicht. «Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt.»</p>
<p>Es ist unverständlich, dass derselbe Innenminister, der diese Grundsätze für die Gestattung oder Versagung der Einreise eines Unionsbürgers in die Bundesrepublik gesetzlich verankern will, den deutschen Bürger bei der Gestattung oder Versagung der Ausreise in ein anderes Land der Europäischen Union entscheidend diskriminieren will. Warum sollten wir die Ausreise eines Deutschen schärfer beschränken als die Einreise eines Unionsbürgers? Das ist weder mit dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch mit dem heutigen Rechtsverständnis vereinbar. Der Bundestag hat die Entscheidung über ein Ausreiseverbot de facto einer Vielzahl von Grenzbehörden übertragen und lässt dafür die Gummiformel der «sonstigen Belange» genügen. Er verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot, die Grenzen einer Freiheitsbegrenzung selbst zu bestimmen und nicht dem Belieben der Verwaltung anheim zu geben. Der Bundestag weiß genau, dass in der grenzpolizeilichen Praxis keine langen Einzelermittlungen oder Überlegungen angestellt werden können und mit der Aufnahme in die so überaus praktische «Gewaltdatei» das Ausreiseverbot praktisch besiegelt ist, ohne dass der Betroffene es vorher erfährt und ohne dass er sich rechtzeitig dagegen<br />wehren kann.</p>
<p>Der Bundestag wollte, dass die Polizei Hooligans daran hindern kann, die Grenze zu überschreiten. Tatsächlich hat er der Verwaltung ein Instrument in die Hand gedrückt, das zu massivem Missbrauch verleitet hat und unsere verfassungsmäßigen Rechte ebenso verletzt, wie es gegen den Sinn der von uns feierlich verabschiedeten Menschenrechtskonventionen, gegen die europäische Freizügigkeit und gegen die Regeln verstößt, die der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung dazu aufgestellt<br />hat.</p>
<p>Der Bundestag sollte es nicht zulassen, dass die eigenen Staatsbürger gegenüber europäischen Rechtssätzen diskriminiert werden.</p>
<p>Der Bundestag sollte aufhören, sich in aller Eile Regelungen zur Behebung eines Problems aufschwatzen zu lassen, die gegen Sinn und Geist unserer Verfassung verstoßen. Die Beschränkung der Reisefreiheit war keine denkwürdige Spezialität eines Fußballspiels oder von EU-Gipfeln. Sie kann und wird sich jederzeit wiederholen.</p>
<p>Die notwendigen Regeln sind klar: Es müssen in jedem Einzelfall belegbare Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich bei dem Betroffenen um jemanden handelt, der Gewalt geübt hat und das fortsetzen will. Wenn das Strafverfahren eingestellt, wenn er freigesprochen oder wenn die Eintragung im Bundeszentralregister getilgt wird, dann muss er auch in der Datei gelöscht werden, nicht erst nach fünf Jahren. Er muss von der Eintragung benachrichtigt werden und die Gründe erfahren. Er muss die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit nachprüfen zu lassen. Und: Kinder haben in einer solchen Datei absolut nichts zu suchen. Schließlich: Die Datei darf nicht ohne ein veröffentlichtes Dateistatut betrieben werden. Es ist nicht akzeptabel, dass fast ein Jahr lang erst einmal ausprobiert wird, in welchem Umfang man die Reisefreiheit der Bürger einschränken kann. Die verfassungsmäßige Reisefreiheit und die Bürger dieses Landes sind keine Versuchskaninchen. Und ganz zum Schluss sollte einer der Beteiligten einmal in aller Stille darüber nachdenken, was in Genua eigentlich passiert<br />ist.</p>
<p>Gewalt ist nie gerechtfertigt. Aber der majestätische Leerlauf der großen Gipfel mit ihrem protokollarischen Getöse, gespreizter Wichtigkeit, einschlägiger Hofberichterstattung und albernen Gruppenfotos, diese Kombination der größten Staatsmänner mit dem Ritual eines Betriebsausflugs ist eine Provokation. Er ist der Größe und dem Ernst der politischen, sozialen und menschlichen Probleme unserer Zeit nicht angemessen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/rechtlos-durch-geheime-staatsdatei-das-recht-auf-ausreise-limo-und-die-gipfel-der-eu-1/">Rechtlos durch geheime Staatsdatei? Das Recht auf Ausreise, «Limo» und die Gipfel der EU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Du bist nicht allein. Zur Videoüberwachung öffentlicher Räume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/du-bist-nicht-allein-zur-videoueberwachung-oeffentlicher-raeume-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 11:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nils Leopold Grundrechte-Report 2002, S. 59-64 Videobilder, die nach den Attentaten in den USA ausgewertet werden, zeigen den Terroristen Mohammed Atta, kurz vor dem Todesflug auf das World Trade Center, an einem Geldautomaten, im Supermarkt und am Flughafen von Portland (Maine). Nach und nach ver&#246;ffentlichen die Medien weitere Videobilder: Wenige Tage vor dem 11. September [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/du-bist-nicht-allein-zur-videoueberwachung-oeffentlicher-raeume-1/">Du bist nicht allein. Zur Videoüberwachung öffentlicher Räume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nils Leopold</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 59-64</p>
<p>Videobilder, die nach den Attentaten in den USA ausgewertet werden, zeigen den Terroristen Mohammed Atta, kurz vor dem Todesflug auf das World Trade Center, an einem Geldautomaten, im Supermarkt und am Flughafen von Portland (Maine). Nach und nach ver&ouml;ffentlichen die Medien weitere Videobilder: Wenige Tage vor dem 11. September war einer der Attent&auml;ter wegen &uuml;berh&ouml;hter Geschwindigkeit angehalten und bei der Polizeikontrolle gefilmt worden. Die Bilder, die letztlich noch blo&szlig;e Zufallsfunde darstellten, gingen um die Welt. Sie waren zun&auml;chst die einzigen sichtbaren Erkenntnisse bei der Frage nach den T&auml;tern. Wie ein immer dichter gewirktes Mosaik aber rekonstruieren Videobilder das Leben von sich scheinbar anonym in der Masse der Bev&ouml;lkerung bewegenden Menschen. Irgendwo l&auml;uft offenbar immer eine Kamera. Aus Gro&szlig;britannien (zur Lage in England vgl. bereits Th. Weichert in Grundrechte- Report 2000, S. 45&#8211; 49) ist bereits seit langem bekannt: Polizeiliche Ermittlungen nach einer Straftat beginnen heute so: Scotland Yard schw&auml;rmt aus. Die Beamten, mit einer gro&szlig;en Plastikt&uuml;te bewaffnet, suchen alle Video&uuml;berwachungsanlagen am Tatort und in der Umgebung auf, sammeln die vorhandenen Videob&auml;nder ein und werten diese dann auf Hinweise aus.</p>
<h5>Video&shy;ka&shy;meras, Gesichts&shy;er&shy;ken&shy;nung und Ausweise</h5>
<p>Die Sicherheitsbranche boomt nicht erst seit dem Anschlag weltweit. Endlich aber verkauft sich nun auch die bei Kameras mitlieferbare Gesichtserkennungssoftware. So haben in den USA bereits die Flugh&auml;fen von Oakland, Boston, Fresno und Providence den Einsatz dieser &laquo;Biometriktechnik &raquo; in Verbindung mit Videoaufnahmen eingef&uuml;hrt oder k&uuml;ndigen dies an. Die Technik erlaubt es, digital erhobene und gespeicherte Bilder vollautomatisch auszuwerten: Bereits bekannte, in einer Bilddatenbank gespeicherte Gesichter, aber auch bestimmte Bewegungsmuster k&ouml;nnen auf diese Weise wiedererkannt werden. Kanadische Flugh&auml;fen und Spielcasinos verwenden diese Technik bereits seit l&auml;ngerem. US-amerikanische B&uuml;rgerrechtler (American Civil Liberties Union (ACLU); vgl. unter http:// www.aclu.org) kritisieren, dass auch mit Hilfe dieser neuen Ger&auml;te kein Einziger der Attent&auml;ter gestoppt worden w&auml;re. Denn die T&auml;ter waren bis dato nicht in Erscheinung getreten und ihre Bilder in keiner (Fahndungs-)Datenbank vorgehalten. Jetzt wird diskutiert, die Gesichtsdaten (so genannte biometrische Merkmale) der Gesamtbev&ouml;lkerung in einer zentralen Referenzdatei zu speichern. Im Januar 2001 ist in Tampa (Florida) das gesamte Publikum eines Fu&szlig;ballstadions mit Kameras und Gesichtserkennungssoftware erfasst worden. Die Bilder wurden in Bruchteilen von Sekunden mit einer Bilddatenbank abgeglichen. 19 &laquo;Kleinstkriminelle &raquo; konnten identifiziert werden. Schwerwiegender Straftaten Verd&auml;chtige wurden nicht entdeckt. Jedoch kam es zu zahlreichen Fehlidentifizierungen. Die ausnahmslose Erfassung aller anwesenden B&uuml;rger f&uuml;hrte zu heftiger Kritik. Sachverst&auml;ndige sind sich einig, dass Gesichtserkennungssysteme nach wie vor eine hohe Fehlertoleranz aufweisen: Fehlerkennungen und Nichterkennungen lie gen bei bis zu 50 Prozent. Die Mitte 2001 auch auf das Vergn&uuml;gungsviertel der Stadt Tampa erweiterte Video&uuml;berwachung ist zwischenzeitlich wegen Erfolglosigkeit eingestellt worden (vgl. dazu <a href="http://www.heise.de/" target="_blank" rel="noopener">www.heise.de</a> / newsticker / data /odi-</p>
<p>06.01.02-001/ ).</p>
<h5>Voll im Bilde &ndash; auch bei uns</h5>
<p>In Deutschland hat sich vor allem die von Privaten zu verantwortende Video&uuml;berwachung rasant ausgeweitet. Markantes Beispiel hierf&uuml;r stellt das so genannte 3-S-Konzept (Sicherheit, Sauberkeit, Service) der Deutschen Bahn dar, als dessen integraler Bestandteil umfassende Video&uuml;berwachungen (noch ohne Gesichtserkennung) der Bahnh&ouml;fe eingef&uuml;hrt wurden. Die Bahnh&ouml;fe aller gr&ouml;&szlig;eren bundesdeutschen St&auml;dte sind mit zum Teil mehr als 100 Kameras ausgestattet, die jeden Winkel des Gel&auml;ndes ausspionieren. Kaufh&auml;user sowie Banken und Tankstellen sind ebenfalls mit aufwendigen &Uuml;berwachungsanlagen ausgestattet. Die &Uuml;berwachung der im privaten Besitz befindlichen, jedoch eigentlich &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze ist bereits umfangreich.</p>
<p>Die polizeiliche Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher Pl&auml;tze ist noch nicht ganz so umfassend. In Pilotprojekten, in der Stadt Leipzig bereits seit 1997, bem&uuml;ht man sich um den Nachweis der Notwendigkeit und Effektivit&auml;t der &Uuml;berwachung des &ouml;ffentlichen Raums bei der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung. Der wissenschaftliche Beweis hierf&uuml;r gilt allerdings bis heute als nicht gef&uuml;hrt. Klagen von B&uuml;rgern gegen die &Uuml;berwachung wurden in Mannheim und Halle dessen ungeachtet zur&uuml;ckgewiesen. Die Verantwortlichen versichern regelm&auml;&szlig;ig, dass eine fl&auml;chendeckende &Uuml;berwachung nicht beabsichtigt sei. Erkl&auml;rtes Ziel aber ist es, zeitgem&auml;&szlig;er symbolischer Politik entsprechend, mit &Uuml;berwachung die Steigerung des &laquo;subjektiven Sicherheitsgef&uuml;hls der Bev&ouml;lkerung&raquo; zu erreichen.</p>
<h5>Gesetze gegen die Ausbrei&shy;tung?</h5>
<p>Was bleibt von einer demokratischen Gesellschaft, wenn B&uuml;rger aus Furcht vor Identifikation und Repressalien nicht mehr an &ouml;ffentlichen Versammlungen teilnehmen oder sich, unter dem Blick allgegenw&auml;rtiger Kameras, nicht mehr unbefangen bewegen und miteinander kommunizieren, sprich ihre B&uuml;rgerrechte aus&uuml;ben k&ouml;nnen oder wollen? Innerhalb der letzten zwei Jahre haben alle Bundesl&auml;nder (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Th&uuml;ringen &#8211; Gesetzesentw&uuml;rfe liegen jedoch vor) Befugnisnormen f&uuml;r die Video&uuml;berwachung so genannter gef&auml;hrlicher Orte geschaffen. Damit wird rechtlich eine neue Qualit&auml;t der &Uuml;berwachung erreicht. Bestehende Regelungen zur &Uuml;berwachung von Veranstaltungen oder bestimmter gef&auml;hrdeter Objekte hatten die Erfassung g&auml;nzlich Unbeteiligter durch die Kameras (teilweise ausdr&uuml;cklich) in Kauf genommen. Jetzt wird jedoch jeder B&uuml;rger pauschal unter Verdacht gestellt. In der Konsequenz wird einmal mehr der rechtsstaatliche Grundsatz der Beschr&auml;nkung polizeilicher Eingriffe auf so genannte St&ouml;rer, also auf diejenigen, von denen tats&auml;chlich eine Gefahr ausgeht, missachtet. Diese Form der &Uuml;berwachung stellt eine weitere fragw&uuml;rdige, weil bislang in ihren gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen nicht absehbare Ma&szlig;nahme so genannter &laquo;Gefahrenvorsorge&raquo; dar.</p>
<h5>Private Filmwut</h5>
<p>Eine weitere Regelung zur Video&uuml;berwachung ist im Mai 2001 in Kraft getreten: &sect; 6b des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt &laquo;die Beobachtung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume zur Aufgabenerf&uuml;llung &ouml;ffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen f&uuml;r konkret festgelegte Zwecke (. . .)&raquo; Mit dieser Vorschrift werden erstmals private &Uuml;berwacher explizit einer rechtlichen Regelung unterworfen. Denn diese haben nach Verfassungsrecht ebenfalls das betroffene Grundrecht des B&uuml;rgers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 GG) zu beachten. Doch die Regelung setzt der &Uuml;berwachung keine Grenzen. Vielmehr verschafft sie f&uuml;r die &uuml;ber die Republik verstreuten und willk&uuml;rlich aufgeh&auml;ngten Kameras eine weite Rechtsgrundlage. Das so genannte &laquo;berechtigte Interesse&raquo; nutzen Juristen als Leerformel. Anstatt gesetzlich zumindest enge Ausnahmen f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit &#8211; etwa den Zweck der &laquo;&ouml;ffentlichen Sicherheit &raquo; &#8211; festzulegen, kann weiterhin jeder Betreiber selbst beliebige Zwecke festlegen. Laut Gesetz sind auf Hinweisschildern die Verantwortlichen zu benennen. Aber der Betroffene erf&auml;hrt nicht, zu welchem Zweck die Kamera dort h&auml;ngt und wie die Verantwortlichen zu kontaktieren sind. Auch k&ouml;nnen die oft ganze Fu&szlig;g&auml;ngerzonen mitablichtenden Filme an die Polizei weitergegeben werden, obwohl Private sich nicht an die f&uuml;r die Polizei geltenden h&ouml;heren Eingriffsh&uuml;rden (etwa nachweislich gef&auml;hrlicher Ort; schneller pr&auml;ventiver Zugriff) halten m&uuml;ssen. Schlie&szlig;lich konnte man sich auch nicht einigen, Meldepflichten bzw. ein &ouml;ffentlich gef&uuml;hrtes Melderegister einzuf&uuml;hren. Der vom Verfassungsgericht wiederholt geforderten Beachtung m&ouml;glicher gesamtgesellschaftlicher Konsequenzen zunehmender &Uuml;berwachung wurde somit nicht gefolgt. Video&uuml;berwachungen am Arbeitsplatz bleiben gesetzlich weiterhin ungeregelt, weil es sich dort meist nicht um &ouml;ffentlich zug&auml;ngliche R&auml;ume handelt. Hier m&uuml;ssen sich B&uuml;rger in ihrem Recht weiterhin auf vereinzelt gebliebene Gerichtsentscheidungen st&uuml;tzen. So bleibt der einzelne B&uuml;rger letztlich David im Kampf gegen die Ausspionierung von privat und von oben. Der weiteren unkontrollierten Ausbreitung, bis hin zu einer fl&auml;chendeckenden Video&uuml;berwachung,bleibt damit T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet.</p>
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		<title>Die Gen-Datei muss gesperrt werden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/die-gen-datei-muss-gesperrt-werden-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 11:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus Rauschert Grundrechte-Report 2002, S. 64-67 Der Grundrechte-Report hat die Problematik des «genetischen Fingerabdrucks» seit 1999 in jedem Jahr aufgegriffen. Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dazu sowie das Unvermögen der Bundesregierung, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen, geben Veranlassung, das ein viertes Mal zu tun. Das BVerfG hat am 3. Oktober 1999, am 14. Dezember 2000 und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Klaus Rauschert</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 64-67</p>
<p>Der Grundrechte-Report hat die Problematik des «genetischen Fingerabdrucks» seit 1999 in jedem Jahr aufgegriffen. Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dazu sowie das Unvermögen der Bundesregierung, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen, geben Veranlassung, das ein viertes Mal zu tun.</p>
<p>Das BVerfG hat am 3. Oktober 1999, am 14. Dezember 2000 und am 15. März 2001 über insgesamt acht Verfassungsbeschwerden entschieden, die gegen gerichtliche Anordnungen zur Herstellung und Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern erhoben worden waren. In fünf Fällen hat es den Verfassungsbeschwerden stattgegeben und die Beschlüsse der Amts- und Landgerichte aufgehoben. In allen acht Fällen ging es nicht um Maßnahmen in anhängigen Strafverfahren ( § 81a StPO), sondern um Anordnungen gegen Verurteilte «zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren» nach dem Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) vom 7. September 1998 (BGBl I S. 2646). Es ging also um die Fälle, die aus bürgerrechtlicher Sicht von Anfang an als besonders problematisch empfunden worden sind. Das BVerfG hat diese Sicht bestätigt. Von Bedeutung sind dabei sowohl der verfassungsrechtliche Ausgangspunkt als auch die Bewertung der &#150; in allen acht Fällen weitgehend übereinstimmenden &#150; Sachverhalte.</p>
<p>Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt der Entscheidungen ist, dass eine Anordnung, ein DNA-Identifizierungsmuster &#150; einen «genetischen Fingerabdruck» &#150; herzustellen und zu speichern, stets in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung eingreift (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Solange die Anordnung ausschließlich der Identitätsfeststellung dient, also vor allem nicht der Feststellung persönlicher Eigenschaften oder Merkmale, verletze sie, so das Gericht, zwar nicht den «absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit», aber sie könne trotzdem nur mit einem «Gemeinwohlbelang von hohem Rang» gerechtfertigt werden. Als einen solchen sieht das BVerfG in ständiger Rechtsprechung auch eine funktionstüchtige Strafrechtspflege an. Nur muss der Grundrechtseingriff dieser auch wirklich dienen. Deshalb seien die Begrenzungen, die das DNA-IFG vorsieht, von Verfassung wegen zwingend geboten: Die Beschränkung auf Straftaten «von erheblicher Bedeutung» und die Voraussetzung einer «Negativprognose »: dass im konkreten Fall «Grund zu der Annahme besteht», dass gegen den Verurteilten «künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen</p>
<p>sind».</p>
<p>An dieser verfassungsrechtlichen Norm maß das BVerfG nun die ihm vorgelegten acht Sachverhalte. Es stellte fest, dass in fünf Fällen die Amts- und Landgerichte die Negativprognose offenbar überhaupt nicht geprüft hatten; meist war diese Voraus setzung mit einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts abgetan worden. Eine sechste Verfassungsbeschwerde war wegen formaler Mängel erfolglos, obwohl der Sachverhalt im Wesentlichen gleich war. In zwei Fällen fand das BVerfG die Negativprognose ausreichend begründet &#150; in einem Viertel der Fälle also. Man sollte wohl davon ausgehen, dass dieser Anteil repräsentativ ist; Beobachterinnen und Beobachter aus den Bürgerrechtsorganisationen haben den Anteil rechtmäßiger Verfahren noch deutlich niedriger eingeschätzt (vgl. Martin Singe, Grundrechte- Report 2001, S. 50ff.).</p>
<p>Aus bürgerrechtlicher Sicht ergeben sich zwei Folgerungen aus den verfassungsgerichtlichen Entscheidungen. Zunächst: Die in der Gen-Datei beim Bundeskriminalamt gespeicherten DNA-Identifizierungsmuster sind nicht nur hin und wieder, sondern ganz überwiegend auf rechtswidrige Weise gewonnen worden; sie dürfen nicht gespeichert und in Strafverfahren nicht verwertet werden. Die Bundesjustizministerin hat der Humanistischen Union (HU), die sie deshalb angeschrieben hatte, dazu erklärt, dass dies in einem späteren Strafverfahren doch geltend gemacht und berücksichtigt werden könne und müsse. Aber dieser Hinweis läuft darauf hinaus, dass die Rechtswidrigkeit der Herstellung und Speicherung dann geltend gemacht und geprüft werden muss, wenn mit Hilfe der Gen-Analyse ein Täter überführt worden ist. Das ist der das Verfahren beobachtenden Öffentlichkeit kaum zu vermitteln. Es führt kein Weg daran vorbei, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, bevor das gespeicherte Muster in ein neues Verfahren eingeführt wird. Das könnte zwar bedeuten, dass der gesamte gegenwärtige Bestand der Gen-Datei einer Sperre unterworfen werden muss, bis diese Überprüfung stattgefunden hat. Auch ein solcher Schritt müsste der Öffentlichkeit vermittelt werden. Aber wer dieser Konsequenz entgehen will, muss erklären, wie er das Grundrecht wirksam schüt zen will. Wenn Verstöße folgenlos bleiben, werden die Gerichte auch künftig wenig Neigung haben, von ihrem «praxisorientierten » &#150; das heißt arbeitssparenden &#150; Weg abzugehen. Eine weitere bürgerrechtliche Folgerung aus den verfassungsgerichtlichen Entscheidungen lautet, jeder weiteren Grundrechtseinschränkung im Gesetz wachsam zu widerstehen. Einen ersten Versuch hat es im Mai 2001 in Form einer bayerischen Bundesratsinitiative bereits gegeben: Die Beschränkung auf «Straftaten von besonderer Bedeutung» sei zu eng und müsse beseitigt werden (BR-Drs. 360/01). Das BVerfG hatte klargestellt, dass dies mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. Es wäre gefährlich zu meinen, die weitere Voraussetzung der «Negativprognose » allein schütze vor Ausuferungen. Das ist das Wesen der Salami-Taktik: Jede einzelne Scheibe, die fortgenommen wird, scheint kaum Gewicht zu haben. Die Verfechter eines Vorrangs der Sicherheitspolitik haben eine Vision vor Augen: eine Gen-Datei, in der alle Menschen gespeichert sind. Ihr muss eine andere entgegengesetzt werden: Die genetische Struktur der in ihm lebenden Menschen geht den Staat nichts an.</p>
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		<title>Demonstriere nie mit dem Ministerpräsidenten. Risiken und Nebenwirkungen einer Beschwerde an das Landesoberhaupt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2002/publikation/demonstriere-nie-mit-dem-ministerpraesidenten-risiken-und-nebenwirkungen-einer-beschwerde-an-das-lan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2002 11:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wilhelm Achelpöhler Grundrechte-Report 2002, S. 68-70 Jana N. ist 17 Jahre alt und Schülersprecherin an einer am Rande des Ruhrgebiets gelegenen Gesamtschule. Sie organisiert gemeinsam mit anderen Schülern und Schülerinnen Aktivitäten gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit. Als sie davon hört, dass am 21. Oktober 2000 eine Demonstration des Hamburger Rechtsextremisten Christian Worch in Dortmund stattfinden soll [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wilhelm Achelpöhler</p>
<p>Grundrechte-Report 2002, S. 68-70</p>
<p>Jana N. ist 17 Jahre alt und Schülersprecherin an einer am Rande des Ruhrgebiets gelegenen Gesamtschule. Sie organisiert gemeinsam mit anderen Schülern und Schülerinnen Aktivitäten gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit. Als sie davon hört, dass am 21. Oktober 2000 eine Demonstration des Hamburger Rechtsextremisten Christian Worch in Dortmund stattfinden soll und sogar von dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Clement zu einem «Aufstand der Anständigen » aufgerufen wird, fährt sie nach Dortmund, um an einer Gegendemonstration teilzunehmen. Hauptredner der Auftaktkundgebung ist der Ministerpräsident selbst.</p>
<p>Im Anschluss an die Kundgebung nimmt sie an einem Demonstrationszug meist jugendlicher Demonstrantinnen und Demonstranten teil, die direkt zum Kundgebungsort der Rechtsradikalen ziehen wollen. Sie muss dann erleben, dass dieser Demonstrationszug von der Polizei eingekesselt wird und mehrere hundert Polizisten auf die Demonstranten mit Knüppeln und Tränengas losgehen. Jana bekommt es mit der Angst zu tun, will weglaufen. Plötzlich lässt sie der Schlag eines Polizisten niedergehen, sie taumelt gegen eine Laterne, ihr wird für einige Momente schwarz vor Augen.</p>
<p>Zurück in ihrem Heimatort setzt sie sich an den PC und schreibt an den Ministerpräsidenten ihres Landes, was sie während der Demonstration erlebt hat. Sie ist empört über das Ver69 halten der Polizei und äußert die Frage: «Auf welcher Seite steht unsere Polizei?» Enttäuscht und sehr nachdenklich versichert sie: «Ich werde nicht resignieren und für mehr Solidarität und gegen den wieder aufkommenden Nationalsozialismus friedlich weiter kämpfen.» Beigefügt hatte sie dann gleich einen Artikel, den sie nach dem Besuch des KZs Auschwitz für das Jahrbuch ihrer Schule geschrieben hatte.</p>
<p>Dieses Schreiben wird zu einer Nachhilfestunde in Sachen Sozialkunde für Jana. Zunächst erhält sie eine Mitteilung der Staatskanzlei, dass ihr Schreiben an das fachlich zuständige Innenministerium mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben worden sei. Das Innenministerium reicht das Schreiben an das Polizeipräsidium Dortmund weiter, das den Eltern etwa zwei Monate später schreibt: «Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass gegen Ihre Tochter Jana bei meiner Unterabteilung Staatsschutz unter der Tagebuch-Nr. . . . ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs pp. eingeleitet wurde. Von Rückfragen bei meiner Unterabteilung Staatsschutz bitte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch abzusehen.» Einige Tage danach wurde dies dann auch noch mit einem Schreiben von NRW-Innenminister Behrens bestätigt. Das Polizeipräsidium Dortmund habe ihr Schreiben gleich weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft Dortmund mit der Bitte um Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Wieder einige Wochen danach erhalten die Eltern einen Anruf der Abteilung des polizeilichen Staatsschutzes: «Ihre Tochter Jana soll erkennungsdienstlich behandelt werden.»</p>
<p>Anlass für diese Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft ist die von Jana in ihrem Schreiben an den Ministerpräsidenten geschilderte Teilnahme an der Demonstration, obwohl in diesem Schreiben nur in einer Hinsicht ein unfriedliches Verhalten geschildert wird, nämlich das Verhalten der Polizei gegenüber den Gegendemonstranten. Die Vorgehensweise des Polizeipräsidiums Dortmund, die stundenlang mehrere hundert insbesondere jugendliche Demonstranten eingekesselt hat, führte sogar dazu, dass das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 2. März 2001 für nötig befand, der Polizei in Dortmund ein Einkesseln von Versammlungsteilnehmern ohne vorherige Auflösung der Demonstration im Eilverfahren zu untersagen.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft Dortmund leitete daraufhin gegen die eingekesselten Demonstrationsteilnehmer Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs ein und stellte diese Verfahren später nach § 45 Abs. 1 JGG i. V. m. § 153 StPO ein. Folge: Ein Eintrag im Erziehungsregister. Diese Vorgehensweise wurde aus Dortmund auch der für Jana zuständigen Staatsanwaltschaft nahe gelegt. Diese allerdings stellte das Ermittlungsverfahren dann mangels hinreichenden Tatverdachts endgültig ein.</p>
<p>Dem politischen Engagement von Jana tat all dies keinen Abbruch: Gemeinsam mit den anderen Schülersprecherinnen und -sprechern organisierte sie eine Demonstration von 5000 Schülerinnen und Schülern auf dem Marktplatz ihrer Heimatstadt. Der sozialkundliche Nachhilfeunterricht durch Landesregierung und Staatsanwaltschaft vermittelte ihr allerdings einen deutlichen Eindruck davon, welche Folgen es für eine Schülerin haben kann, wenn sie sich an einer Demonstration beteiligt, an der auch ihr Ministerpräsident teilnimmt, und was geschehen kann, wenn sie sich nach dieser Demonstration empört über das Verhalten der Polizeibeamten an ihren Ministerpräsidenten wendet. Über Ergebnisse der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte ist Jana bis zum heutigen Tage nichts bekannt.</p>
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