<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Grundrechte-Report 2013 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:41:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Ein bitterer Sieg &#8211; EGMR: Menschenrechte von El Masri wurden verletzt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/ein-bitterer-sieg-egmr-menschenrechte-von-el-masri-wurden-verletzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 08:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ein-bitterer-sieg-egmr-menschenrechte-von-el-masri-wurden-verletzt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 22 Nach fast acht Jahren vergeblicher juristischer Bemühungen in fünf Staaten konnten der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri und seine US-amerikanischen Anwälte am 13. Dezember 2012 einen historischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verbuchen. Die Große Kammer verurteilte die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien wegen ihrer Beteiligung an [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/ein-bitterer-sieg-egmr-menschenrechte-von-el-masri-wurden-verletzt/">Ein bitterer Sieg &#8211; EGMR: Menschenrechte von El Masri wurden verletzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 22</p>
<p>Nach fast acht Jahren vergeblicher juristischer Bemühungen in fünf Staaten konnten der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri und seine US-amerikanischen Anwälte am 13. Dezember 2012 einen historischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verbuchen. Die Große Kammer verurteilte die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien wegen ihrer Beteiligung an der Folter, willkürlichen Festnahme und unmenschlicher Behandlung bei El Masris Festnahme in Skopje, der mazedonischen Hauptstadt, am 31. Dezember 2003. Von dort wurde er danach von CIA-Agenten nach Afghanistan entführt und ohne Angabe von Gründen am 29. Mai 2004 nach Albanien verbracht und freigelassen. Es war das erste Urteil des Straßburger Gerichtes über die Praktiken des US-Geheimdienstes im Rahmen des Extraordinary Rendition-Programmes. Weitere Fälle sind gegen Polen und Litauen anhängig, da die USA Geheimgefängnisse in beiden Staaten unterhielten, in denen Terrorismusverdächtige festgehalten und teilweise gefoltert wurden.</p>
<p>Das Urteil erfuhr nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in den USA große Aufmerksamkeit. Dort hatte El Masri mehrfach vergeblich versucht, die Hauptverantwortlichen für seine Odyssee, die US-Regierung und die CIA zur Verantwortung ziehen zu lassen. Doch obwohl die Fakten in seinem Fall weltweit bekannt ist und weitgehend gesichert sind, wiesen US-Gerichte seine Klagen mit der absurden Begründung ab, seine Entführung und Misshandlung stelle ein Staatsgeheimnis dar (state secrets privilige). In Spanien fanden immerhin umfangreiche Ermittlungen statt, da die CIA-Entführungsflüge in diesem und anderen Fällen vom Flughafen Mallorca  aus durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen gingen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft München ein, die zuständig ist, weil El Masri Deutscher ist (sogenanntes passives Personalitätsprinzip). Das Amtsgericht München erließ zwar Haftbefehle gegen 13 an der Entführung mutmaßlich beteiligte CIA-Agenten. Doch die Bundesregierung verzichtete darauf, gegenüber den USA auf die Auslieferung der Tatverdächtigen zu drängen. Mazedonien und Albanien blockten von Anfang an jegliche Bemühungen von Anwälten und Menschenrechtsorganisationen ab, die Straftaten aufzuklären und gerichtlich zu ahnden.</p>
<h2 class="auto-created">Imposantes S&uuml;nden&shy;re&shy;gister</h2>
<p>Nun hat es also das schwächste Glied in dieser Kette in Straßburg erwischt: Mazedonien. Hinsichtlich des Sachverhaltes folgte der EGMR der Darstellung des Klägers, der die Ereignisse ausführlich und widerspruchsfrei geschildert hatte. Mazedonien hatte bis zuletzt entgegen der soliden Dokumentation deutscher und europäischer Stellen die Fakten bestritten. Der EGMR stellt mehrere Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)  fest und zwar wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch eine 23-tägige Isolationshaft im Hotel in Skopje und wegen Folter durch Prügel und Vergewaltigung am Flughafen in Skopje. Durch die Überstellung von El Masri an die USA sei er zudem der Gefahr weiterer Verstöße gegen Art. 3 ausgesetzt gewesen. Auch die mangelhafte Untersuchung der Vorfälle durch Mazedonien verletzt Art. 3. Dazu kommen noch Verstöße gegen Art. 5 wegen des fehlenden gerichtlichen Haftbefehls, gegen das Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 und gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK. Ein imposantes Sündenregister also. Kein Wunder, dass vor allem die US-Juristen positiv auf das Urteil regiert hatten, die seit über 11 Jahren vergeblich versuchten, vor US-Gerichten auf die Einhaltung scheinbar selbstverständlicher Bürger- und Menschenrechte zu klagen.</p>
<p>So spricht Scott Horton vom Harper&#8217;s Magazine von einem wegweisenden Ereignis, weil erstmals ein hochrangiges Gericht mit juristischer Bindungskraft die routinemäßig von der CIA verwandten Praktiken rechtlich als Folter einordne. Horton fordert, dass sich US-Präsident Obama auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung entschuldigt, eine Entschädigung sowie medizinische Behandlung für El Masri anbietet und erklärt, dass die CIA diese und ähnliche Maßnahmen nicht mehr anwende. Doch es ist kaum zu erwarten, dass die US-Regierung diesem Begehren nachkommt oder sich gar entschließt, die beteiligten Agenten und deren Vorgesetzte strafzuverfolgen. So wird es also in den nächsten Jahren bei dem Zustand weitestgehender Straflosigkeit der Menschenrechtsverletzungen der USA bleiben, es sei denn die Tatverdächtigen reisen in den Einzugsbereich des Europäischen Haftbefehls oder in solche Ländern, von denen aus eine Auslieferung nach Deutschland oder anderswo möglich wäre.</p>
<h2 class="auto-created">Mehr Schutz gegen Folter</h2>
<p>Doch das Urteil entfaltet nicht nur innerhalb der USA Sprengkraft. Die klaren juristischen Ausführungen zu Artikel 3 EMRK, insbesondere zu Folter, werden in vielen anhängigen Verfahren zu den Geheimgefängnissen in Polen und Litauen sowie zu den Praktiken der britischen Streitkräfte bei der Gefangenenbehandlung in Irak eine große Rolle spielen. Schon am 25. September 2012 hatte der Straßburger Gerichtshof im Fall EL Haski gegen Belgien den europäischen Strafverfolgungsbehörden Grenzen im Umgang mit lnformationen gesetzt, die mutmaßlich durch Folter erlangt wurden. Der aus Marokko stammende El Haski war von einem Brüsseler Gericht wegen terroristischer Straftaten auf der Grundlage von Beweisen verurteilt worden, die die marokkanische Polizei den Belgiern übermittelt hatte. Die belgische und die britische Regierung hatten in Straßburg vertreten, dass El Haski den vollen Nachweise hätte erbringen müssen, dass die Beweise unter Einsatz von Folter gewonnen wurden. Der EGMR wandte demgegenüber einen deutlich niedrigen Beweisstandard an. In Marokkos Gefängnissen würden Terrorismusverdächtige  regelmäßig gefoltert, daher bestünde eine reelle Gefahr, dass dies auch im Falle der Aussagen der Fall war, die zur Verurteilung El Haskis führten. Innerhalb weniger Wochen fällten die Straßburger Richter somit zwei Urteile die den rechtlichen Schutz vor Folter deutlich verbessern.</p>
<p>Khaled El Masri wird sich über das Urteil vom 13. Dezember 2012 und die dort ausgesprochene Entschädigung von 60.000 Euro für den immateriellen Schaden dennoch wenig freuen. Für ihn kommen das Geld als auch die Genugtuung zu spät, er erlebte die Urteilsverkündung in der Justizvollzugsanstalt in Kempten. Die unbarmherzige bayrische Justiz hatte den Mann, obschon offenkundig durch die Folter und die erlittene Behandlung traumatisiert, wegen Körperverletzung und anderer Delikte zu insgesamt über drei Jahren Haft verurteilt. El Masri hat den bis dahin bestehenden guten Kontakt zu den ihn unterstützenden Menschenrechtorganisationen in der Haft abgebrochen und auch von den noch laufenden Gerichtsverfahren nichts erwartet. So wertvoll also der Urteilsspruch aus Straßburg für die juristischen Debatten um Folter und für die Folterprävention in der Zukunft sein mag, als Gerechtigkeit für Khaled El Masri wird man ihn dennoch nicht ansehen können.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Folter und die Verwertung von Informationen bei der Terrorismusbekämpfung. Die Fälle Kurnaz, Zammar und El Masri vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Berlin 2011</p>
<p>Dominik Steiger, Die CIA, die Menschenrechte und der Fall Khaled El Masri. Potsdam 2007</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/ein-bitterer-sieg-egmr-menschenrechte-von-el-masri-wurden-verletzt/">Ein bitterer Sieg &#8211; EGMR: Menschenrechte von El Masri wurden verletzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Menschenwürdiges Existenzminimum auch für Asylsuchende</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-asylsuchende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-asylsuchende/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 26 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. Juli 2012 entschieden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Teilen verfassungswidrig ist. Geklagt hatten ein 35-jähriger irakischer Flüchtling und ein 12-jähriges Mädchen, dessen Eltern aus Liberia stammen und das selbst mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das Gericht entschied, dass die deutlich reduzierten Sozialleistungen für Asylsuchende nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-asylsuchende/">Menschenwürdiges Existenzminimum auch für Asylsuchende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 26</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. Juli 2012 entschieden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Teilen verfassungswidrig ist. Geklagt hatten ein 35-jähriger irakischer Flüchtling und ein 12-jähriges Mädchen, dessen Eltern aus Liberia stammen und das selbst mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das Gericht entschied, dass die deutlich reduzierten Sozialleistungen für Asylsuchende nicht mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip zu vereinbaren sind. Asylsuchenden und andere Gruppen, die ebenfalls unter das AsylbLG fielen, erhielten 224,97 Euro monatlich, was im Vergleich zu Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII) eine Reduzierung um 38 Prozent bedeutete. Für sechsjährige Kinder war die Diskrepanz zur Sozialhilfe am größten: Sie erhielten monatlich Leistungen in Höhe von 132,94 Euro, das waren ganze 47 Prozent weniger als der Regelsatz eines gleichaltrigen Kindes nach der Sozialhilfe (ca. 251 Euro). Die Karlsruher Richter stellten nun erstmals klar, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vom Aufenthaltsrecht abhängig gemacht werden kann. Abweichungen von der Sozialhilfe oder Hartz IV unterliegen strengen Prüfungsvorgaben. Praktisch bleibt nach dem Karlsruher Urteil kaum ein Spielraum für eine Fortsetzung der sozialen Diskriminierung von Asylsuchenden.</p>
<h2 class="auto-created">Inhaltliche Vorgaben f&uuml;r eine k&uuml;nftige Neuregelung</h2>
<p>Für die Zukunft hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgetragen, unverzüglich eine Neuregelung zu treffen. Die Leistungshöhe muss nachvollziehbar, realitätsgerecht, auf Bedarfe orientiert und insofern aktuell existenzsichernd berechnet werden. Für minderjährige Flüchtlinge müssen die besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarfe ermittelt werden. Ob ein Abweichen von SGB II/XII-Leistungen überhaupt noch zu rechtfertigen wäre, ist zweifelhaft. Jedenfalls darf laut BVerfG eine Differenzierung nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus erfolgen. Das BVerfG macht darüber hinaus deutlich, dass auch der angeblich nur vorübergehende Aufenthalt oder Abschreckungszwecke die Minderleistungen nicht rechtfertigen können.</p>
<p>In der Vergangenheit wurden die gekürzten Leistungen an Asylsuchende damit zu rechtfertigen versucht, dass der Bedarf an soziokultureller Teilhabe bei den Adressaten des AsylbLG ein geringerer sei als bei der übrigen Bevölkerung. Begründet wurde dies damit, dass der Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehender Natur sei und ein geringerer Integrationsbedarf vorhanden sei. Die Leistungen sollten gegenüber der Sozialhilfe &#8222;vereinfacht und auf die Bedürfnisse eines in aller Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthaltes abgestellt werden&#8220;.</p>
<p>Die Annahme, dass die Betroffenen sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten würden, war jedoch nicht realitätsgerecht. Bei einer genaueren Betrachtung der Personengruppen, die in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallen, zeigt sich, dass sie sich entweder schon aus rechtlichen oder aber faktischen Gründen nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.</p>
<p>Betroffen sind nicht nur Asylsuchende, sondern auch Geduldete und Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis. Selbst bei den Geduldeten, deren Status der schwächste ist, widerspricht die Annahme des nur vorübergehenden Aufenthalts vielfach der Realität. Zum Stichtag 30. Juni 2012 lebten knapp 40.000 von den insgesamt 85.000 Geduldeten bereits seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Das Gericht macht dementsprechend klar: &#8222;Es liegt auch kein plausibler Beleg dafür vor, dass die vom AsylbLG erfassten Leistungsberechtigten sich typischerweise nur für kurze Zeit in Deutschland aufhalten.&#8220;</p>
<p>Ebenfalls dürfen soziale Minderleistungen nicht mehr als Abschreckungsinstrument eingesetzt werden. Ausdrücklich stellt das BVerfG fest: &#8222;Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.&#8220; Und weiter: &#8222;Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Sachleis&shy;tungen m&uuml;ssen tats&auml;chlich menschen&shy;w&uuml;rdig sein</h2>
<p>Andere Aspekte als die Höhe der Leistungen wurden vom BVerfG nicht thematisiert, da es sich weitgehend nur auf die Vorlagefragen des Landessozialgerichts NRW bezogen hat. Nur am Rande geht es auf die Frage der Sachleistungen ein. In vielen Kommunen wird nach wie vor kein Bargeld, sondern werden nur Sachleistungen (Lebensmittel-, Kleidungs- und Hygienepakete) zur Existenzsicherung gewährt. In anderen Kommunen werden Gutscheine ausgegeben. In der Praxis sind diese Leistungsformen nicht bedarfsdeckend, entmündigend und oftmals von extrem defizitärer Qualität. Zu solchen Sachleistungen sagt das BVerfG: &#8222;Unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass Sachleistungen aktuell das menschenwürdige Existenzminimum tatsächlich decken, greift die Übergangsregelung nicht in die Regelungssystematik des Asylbewerberleistungsgesetzes hinsichtlich der Art der Leistungen ein.&#8220; Es verlangt damit, dass die Sachleistungen im Sinne der zuvor aufgestellten Anforderungen an die Geldleistungen existenzsichernd sein müssen. Es kann also nicht sein, dass die Sachleistungen einen geringeren Gegenwert haben als die Geldleistungen. Werden Gutscheine ausgegeben, so muss mit diesen dieselbe Kaufkraft im Ergebnis vorliegen, wie dies mit Barmitteln der Fall wäre.</p>
<p>Keine Äußerungen finden sich zu den Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG. Hiernach können die Leistungen nochmals gekürzt werden, wenn unterstellt wird, der Betreffende sei zur Leistungserschleichung nach Deutschland eingereist oder habe seine Abschiebung selbst verhindert.</p>
<p>Dies wurde vom BVerfG zwar nicht konkret kommentiert, allerdings lässt der migrationspolitische Sanktionscharakter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auch dieser Norm aufkommen.</p>
<h2 class="auto-created">AsylbLG abschaffen</h2>
<p>Das Urteil des BVerfG ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung von gleichen sozialen Rechten unabhängig von der Herkunft oder dem Aufenthaltsstatus der hier Lebenden. Karlsruhe hat klargemacht, dass die Menschenwürde auch für Flüchtlinge gilt. Diese Leitentscheidung muss zu einem Umdenken in der Flüchtlingspolitik insgesamt führen. Weitere Instrumente, die zu einem menschenunwürdigen und fremdbestimmten Leben führen, müssen auf den Prüfstand gestellt werden, wie z. B. das Sachleistungsprinzip. Kritikwürdig ist zudem, dass das AsylbLG eine Ausgrenzung von einer regulären Gesundheitsversorgung und stattdessen eine medizinische Notversorgung festlegt.</p>
<p>Es wäre konsequent, die noch fortbestehenden Ungleichbehandlungen von Flüchtlingen im Sinne der vom BVerfG ausgegeben Parole &#8211; &#8222;Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren&#8220; &#8211; zu überwinden, was hieße, das AsylbLG gänzlich abzuschaffen. Einige Bundesländer haben entsprechende Gesetzgebungsinitiativen im Bundesrat eingebracht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte indes Ende 2012 einen Gesetzentwurf vor, der erneut die Ausgrenzung ganzer Personengruppe aus dem menschenwürdigen Existenzminimum vorsieht: Selbst für diejenigen, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis haben, soll das AsylbLG weiter anwendbar sein. Erst nach zwei Jahren (statt bisher vier) sollen die regulären Sozialhilfesätze gewährt werden. An der medizinischen Notversorgung soll indes gar nichts verändert werden. Auch Sachleistungen und die Sanktionsmöglichkeiten (Leistungsentzug) bleiben unangetastet. Hier zeigt sich: Wenn es um hier lebende Flüchtlinge und MigrantInnen geht werden Verfassungsrechte nur widerwillig umgesetzt. So werden ganze Gruppen marginalisiert und an den sozialen Rand der Gesellschaft gedrückt. </p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>BVerfG 18.07.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, Urt. v. 18.07.2012</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-asylsuchende/">Menschenwürdiges Existenzminimum auch für Asylsuchende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; Bundesverfassungsgericht soll erneut entscheiden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/das-recht-auf-ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-bundesverfassungsgericht-soll-erneut-entscheide/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 07:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-recht-auf-ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-bundesverfassungsgericht-soll-erneut-entscheide/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 30 Ob der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum an Bedingungen zu knüpfen ist und welcher Betrag angemessen ist, war in jüngerer Zeit zunehmend zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass der Gesetzgeber das Existenzminimum in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren festzulegen hat. Aufgrund von statistischen Erhebungen setzte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/das-recht-auf-ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-bundesverfassungsgericht-soll-erneut-entscheide/">Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; Bundesverfassungsgericht soll erneut entscheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 30</p>
<p>Ob der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum an Bedingungen zu knüpfen ist und welcher Betrag angemessen ist, war in jüngerer Zeit zunehmend zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass der Gesetzgeber das Existenzminimum in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren festzulegen hat. Aufgrund von statistischen Erhebungen setzte dieser anschließend den Regelbedarf neu fest, wobei die Regelbedarfsstufe 1 mit 364 Euro den höchsten Satz vorsieht (382 Euro ab 1. Januar 2013). Das Bundessozialgericht hält die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende in einer Entscheidung aus dem Juli 2012 auch für verfassungsgemäß. Ein Berliner Sozialgericht ist dagegen von der Verfassungswidrigkeit der Neu-Festsetzung überzeugt. Es hat im April 2012 ein laufendes Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.  Dieses Verfahren ist eine gute Gelegenheit, um sich damit zu beschäftigen, wie es mit der Gewährleistung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich bestellt ist.</p>
<h2 class="auto-created">Unbelehr&shy;bar? Gesetzgeber missachtet Verfas&shy;sungs&shy;vor&shy;gaben</h2>
<p>Es mutet absurd an, dass erstens der Gesetzgeber jahrelang trotz massiver Kritik aus der Erwerbslosenbewegung und von Sozialverbänden nicht in der Lage war, den Regelbedarf in einer verfassungskonformen Weise zu ermitteln. Zweitens hat er es erneut nicht geschafft, einen verfassungsgemäßen Regelbedarf vorzulegen, weil er den vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich formulierten Anforderungen nicht nachgekommen ist.</p>
<p>Dabei ist der verfassungsrechtliche Rahmen hinreichend klar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Artikel 1 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 20 Absatz 1 GG (Sozialstaatsgebot). Mit dem Urteil vom Februar 2010  führte das Bundesverfassungsgericht einmal mehr aus, dass dessen Gewährleistung sowohl die physische Existenz eines Menschen (Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene, Gesundheit) als auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und in einem Mindestmaß die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasse. Das Grundgesetz erlaube zwar keine exakte Bezifferung dieses Minimums, so dass sich die gerichtliche Kontrolle auf die Frage beschränke, ob die Leistungen evident unzureichend seien. Allerdings erfordere das Grundrecht, dass die Festsetzung der Leistungen aufgrund verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren erfolgt. </p>
<h2 class="auto-created">Erneute Vorlage ans BVerfG</h2>
<p>Die erneute Anrufung des BVerfG war deswegen erforderlich. Anlass war der Fall einer dreiköpfigen Familie, die geltend machte, dass der Regelbedarf für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreiche. Nach dem Berliner Sozialgericht ist die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe des Regelbedarfes aus mehreren Gründen verfassungswidrig. So sei die Referenzgruppe fehlerhaft bestimmt worden. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, bei welcher Referenzgruppe die tatsächliche Ausgabestruktur eine Absicherung realitätsgerecht ergebe. Dabei sei zu berücksichtigen, dass bei sehr armen Haushalten sich die Ausgabenstruktur weniger nach dem tatsächlichen Bedarf als nach der tatsächlichen finanziellen Situation richte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum als Referenzgruppe lediglich die unteren 15 Prozent gewählt worden seien und nicht wie bisher die unteren 20 Prozent.</p>
<p>Das Berliner Sozialgericht bemängelt zudem, dass nicht plausibel begründet worden sei, aus welchem Grund der Bedarf für Haushalte mit Kindern genauso hoch ausfallen sollte, wie der Bedarf für Alleinstehende. Vielmehr seien für Familien die spezifischen Bedarfe, die sich aus einer Familiensituation ergeben, zu berücksichtigen.</p>
<p>Im Übrigen seien langlebige Konsumgüter (Waschmaschine, Fahrrad etc.) nicht ausreichend berücksichtigt worden. Des Weiteren seien bestimmte Güter und Dienstleistungen in nicht nachvollziehbarer Weise in dem Katalog zur Ermittlung des Regelbedarfs zu gering berücksichtigt bzw. herausgehalten worden. Dies betrifft z.B. Aufwendungen für Verkehr, alkoholische Getränke, Schnittblumen und Zimmerpflanzen, auswärtige Speisen und Getränke, chemische Reinigung, Reparaturen von Einrichtungsgegenständen oder für Vorstellungsgespräche. Dadurch sei außerdem die Möglichkeit des internen Ausgleichs (nach der höhere Kosten in einem Bereich (z.B. hohe Telefonkosten) mit geringeren Ausgaben in einem anderen (z.B. kaum Mobilitätskosten) ausgeglichen werden können sollten) nicht mehr gewahrt, obwohl die Möglichkeit hierzu Kernelement der Pauschalierung der Leistung sei.  Die Fehler würden bei zusammenlebenden Ehepaaren bzw. Partnern zu einem normativen Fehlbetrag von mindestens 31,83 Euro und bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren von mindestens 20 bis 28,30 Euro führen.</p>
<h2 class="auto-created">Sozialstaat ohne Misstrau&shy;ens&shy;kultur</h2>
<p>So lange es keine Neuorientierung in der Sozialpolitik gibt, steht außer Frage, dass der Gesetzgeber sich zumindest an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten hat. Dem ist er, wie das Sozialgericht überzeugend ausführt, nicht nachgekommen. Bei der Ermittlung des Regelbedarfs u.a. zu fordern, dass statistisch signifikante Daten zugrunde gelegt werden, Zirkelschlüsse (Berechnung des Bedarfs anhand der tatsächlichen Ausgaben von ALG II bzw. Sozialhilfe-Empfängern) vermieden werden und die Abgrenzung zwischen regelleistungsrelevantem bzw. nicht regelleistungsrelevantem Konsum sachgerecht begründet wird. Ob das Statistikmodell zur Ermittlung eines angemessenen Bedarfs geeignet ist, darf bezweifelt werden. Das ist z.B. daran zu sehen, wie der Bedarf für eine gesunde Ernährung ermittelt wird. Faktisch führt der derzeitige Regelbedarf zu einer Unterversorgung, insbesondere bei Ernährung, Strom und Mobilität.</p>
<p>Grundsätzlich ist eine Form der Regelbedarffestsetzung zu fordern, die nicht wie bisher von einer Haltung des Misstrauens und der Missgunst erwerbslosen Menschen gegenüber geprägt ist. Sozialpolitik muss die Achtung der Menschenwürde zugrunde liegen; sie darf nicht von Nützlichkeitserwägungen geleitet sein, nach denen nur erwerbswilligen Menschen ein Anspruch auf Existenzsicherung zusteht. Da dies nach geltendem Recht, wie z.B. auch an dem Kontroll- und Sanktionssystem zu sehen ist, nicht der Fall ist, ist es an der Zeit, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch in tatsächlicher Hinsicht zum Durchbruch zu verhelfen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 &#8211; 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09</p>
<p>Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2012 &#8211; B 14 AS 153/11 R und B</p>
<p>Berliner Sozialgericht, Beschluss vom 25. April 2012 &#8211; S 55 AS 9238/12</p>
<p>Udo Geiger, Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 9. Auflage, Stand: 1. Juli 2012. Frankfurt a.M. 2012</p>
<p>Andy Groth/Steffen Luik/Heiko Siebel-Huffmann, Das neue Grundsicherungsrecht, Baden-Baden 2011</p>
<p>Wilhelm Heitmeyer, Deutsche Zustände, Folge 10, 2012</p>
<p>Helga Spindler, Verfassungsrecht trifft auf Statistik. Wie soll man mit den Regelsätzen weiter umgehen?, in: info also 2011, S. 243</p>
<p>Frank Jäger/Harald Thomé, Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z, 26. Auflage, Stand: 1. Juni 2011</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/das-recht-auf-ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-bundesverfassungsgericht-soll-erneut-entscheide/">Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; Bundesverfassungsgericht soll erneut entscheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Sammelleidenschaft von Facebook: Kein schönes Hobby, ein fragwürdiges Geschäft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/die-sammelleidenschaft-von-facebook-kein-schoenes-hobby-ein-fragwuerdiges-geschaeft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 07:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-sammelleidenschaft-von-facebook-kein-schoenes-hobby-ein-fragwuerdiges-geschaeft/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 34 Die Kontroverse um Datenschutz im Internet wurde zuletzt von einem Aufreger dominiert: Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Facebook-Gefällt-mir-Buttons und der Facebook-Fanseiten. Besuchen Internetnutzer eine Webseite, die das Tool einbindet oder eine Fanseite, werden Nutzerdaten an Facebook übermittelt. Zudem wird der Nutzer auf weiteren Wegen durch das Internet von Facebook verfolgt. Das Unabhängige [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/die-sammelleidenschaft-von-facebook-kein-schoenes-hobby-ein-fragwuerdiges-geschaeft/">Die Sammelleidenschaft von Facebook: Kein schönes Hobby, ein fragwürdiges Geschäft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 34</p>
<p>Die Kontroverse um Datenschutz im Internet wurde zuletzt von einem Aufreger dominiert: Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Facebook-Gefällt-mir-Buttons und der Facebook-Fanseiten. Besuchen Internetnutzer eine Webseite, die das Tool einbindet oder eine Fanseite, werden Nutzerdaten an Facebook übermittelt. Zudem wird der Nutzer auf weiteren Wegen durch das Internet von Facebook verfolgt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutzrecht (ULD) in Schleswig-Holstein erkannte darin einen Verstoß gegen Datenschutzrecht, wobei die Verantwortlichkeit der Webseitenbetreiber sowie die Zuständigkeit des ULD jedoch umstritten sind. Das ULD mahnte zahlreiche öffentliche Stellen ab (vgl. Hofmann, Grundrechte-Report 2012, S. 29 ff.). Bei Redaktionsschluss waren drei Verfahren beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig. Das ULD begrüßte dies, damit endlich Rechtssicherheit geschaffen werde. Das Vorgehen des ULD gegen die greifbaren Webseitenbetreiber ist wohl zu Teilen auch als Hilferuf an den Gesetzgeber zu deuten, dass man dem eigentlichen Problem &#8211; der Datensammelwut von Facebook &#8211; nur beikommen könne, wenn endlich ein tragfähiges Datenschutzrecht für das digitale Zeitalter entwickelt werde.</p>
<h2 class="auto-created">Kein Ausweg aus Facebook?</h2>
<p>Facebook sammelt indes weiter fleißig Daten seiner einer Milliarde Nutzer. So hat Facebook laut dem Audit-Bericht der irischen Datenschutzbehörde von September 2012 nicht nachweisen können, dass es Nutzerprofile und -daten unwiederbringlich innerhalb von 40 Tagen nach dem Begehren durch den Nutzer löscht. Eine Lösung deutete sich Ende 2012 aber für die scharf kritisierte Gesichtserkennung an. Bislang hielt Facebook für den Dienst, auf hochgeladenen Fotos abgebildete Personen automatisch zu identifizieren, eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen vor, ohne eine Einwilligung für die Speicherung und Nutzung dieser Merkmale eingeholt zu haben. Facebook erklärte, die Funktion endgültig abzuschalten und die Datenbank zu löschen. Die bisherige Möglichkeit, nachträglich Widerspruch gegen die Nutzung biometrischer Merkmale einzulegen, genügte nicht dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Facebook wird sich wohl nicht endgültig von diesem Feature verabschieden. Das Unternehmen hat im Juni 2012 für ca. 80 &#8211; 100 Millionen US-Dollar das Start-up Face.com gekauft, das sich dafür rühmt, die genaueste Gesichtserkennungssoftware der Welt zu besitzen, die neben dem Geschlecht einer Person nun auch deren Alter und Stimmung erkennen will.</p>
<h2 class="auto-created">Neue Transparenz! Das hei&szlig;t: Bessere Sicht auf alte Probleme</h2>
<p>Die neuen Nutzungsbedingungen, mit denen Facebook als Reaktion auf die Kritik von Datenschützern mehr Transparenz schaffen wollte, sind ein Schlag ins Wasser. Facebook hatte diese seinen Nutzern nach Protesten zur Abstimmung gestellt. Fast 87 Prozent stellten sich gegen die neuen Regelungen. Um bindend zu sein, hätte der Beschluss jedoch von 1/3 der Facebook-Nutzer getragen werden müssen, also von mehr als 250 Millionen Menschen; an der Abstimmung beteiligt hatten sich jedoch nur etwas weniger als 350.000 Personen. Bereits die Abstimmung litt unter fehlender Transparenz. Nur die Facebook-Nutzer erfuhren davon, die die Seite &#8222;Facebook Site Governance&#8220; per &#8222;Gefällt mir&#8220;-Button gewürdigt hatten. Dies traf nur auf ca. 2 Millionen Facebook-Nutzer zu. Wenigstens das Transparenz-Problem kann als gelöst gelten: Im Dezember 2012 hat Facebook das Mitbestimmungsrecht der Nutzer über Änderungen von Nutzungsbedingungen gänzlich abgeschafft. Die seit Juni 2012 geltenden Bestimmungen enthalten neben einigen Klarstellungen zur Datenerhebung und -verwendung auch eine Ausweitung der Speicherdauer sowie der öffentlichen Zugänglichmachung zahlreicher personenbezogener Daten. An diversen Stellen wird das Einwilligungserfordernis weiterhin ignoriert. Künftig soll zudem die Durchsuchbarkeit von Facebook weiter erleichtert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Noch mehr Datendiebe &ndash; Ausfor&shy;schen&hellip;</h2>
<p>Mit dem wachsenden Umfang der erfassten Daten werden zunehmend Begehrlichkeiten von Dritten geweckt. Im Juni 2012 wurde bekannt, dass die SCHUFA künftig Zugriff auf die in sozialen Netzwerken preisgegebenen Daten nehmen wolle, um so die Kreditwürdigkeit einer Person besser bewerten zu können. Nach aufbrandendem Protest  hat die SCHUFA schnell das vorläufige Ende des Projekts angekündigt, ohne sich jedoch inhaltlich davon zu distanzieren. Die interessierenden Daten waren neben Adress- und Kontaktdaten solche, aus denen Rückschlüsse auf das Vermögen einer Person gezogen werden könnten. Hierbei handelt es sich um eindeutig personenbezogene Daten, weshalb für eine solche Nutzung ein Rechtfertigungstatbestand vorliegen müsste. Während eine Einwilligung nicht vorliegt, stellt das Gesetz sowohl an die Sammlung als auch an die Auswertung der Daten strenge Anforderungen. Sich auf die allgemeine Zugänglichkeit zu berufen, scheint jedenfalls angesichts des ständigen Ignorierens der Einwilligungserfordernisse bei Datenerhebungen zu kurz gedacht.</p>
<h2 class="auto-created">&hellip; und jagen</h2>
<p>Auch die Strafverfolgungsbehörden nutzen soziale Netzwerke für ihre Zwecke. Bis vor kurzem veröffentlichte die Polizei in Niedersachsen Fahndungen direkt auf Facebook. Im Januar 2012 war diese Praxis eingestellt worden, da behördliche Daten nicht ohne gesetzliche Legitimation auf Servern im Ausland liegen dürfen. Seither liefert die Facebook-Fahndung &#8222;nur&#8220; einen Link mit ersten Informationen, der auf die Seite der Polizei führt, sodass weitere personenbezogene Daten auf dem polizeieigenen Server verbleiben sollten, wo sie von den &#8222;Freunden&#8220; der Polizei eingesehen werden können. Dass Facebook ohne gewisse technische Vorkehrungen, die zuletzt zumindest seitens der Polizei noch nicht implementiert waren, verlinkte Seiten durch seine Roboter durchsuchen lässt und damit Daten auch weiterhin auf dem Facebook-Server im Ausland liegen, scheint die Technikabteilung des LKA übersehen zu haben. Ein anderes Konzept sieht vor, die Fahndungsseiten der Polizei künftig bei Facebook einzubetten, sodass dort die Kommentar- und Chatfunktion genutzt werden können. Problematisch werden solche als Treibjagd ausgestalteten Massenfahndungen spätestens dann, wenn sich der Gesuchte am Ende als unschuldig erweist. Die betreffenden Daten finden sich weiterhin im Netz und dürften regelmäßig die Grenzen Facebooks überschreiten. Tatsächlich schien z.B. die Polizei in Hannover teilweise nach dem Prinzip &#8222;Wir schießen mal in den Busch und schauen was sich bewegt&#8220; zu fahnden. Im Falle einer Brandstiftung lieferte sie einen Link auf einen Karton, der bei einem Brandanschlag auf einem Bundeswehrgelände genutzt wurde, verbunden mit der Frage: &#8222;Wer kann Angaben zu Personen machen, die solche Kartons &#8211; möglicherweise in größerer Stückzahl &#8211; gekauft oder besessen haben?&#8220;. Das hierbei unweigerlich auch Unschuldige angeschwärzt werden können, liegt auf der Hand. In einem anderen Fall verlautbarte die hannoversche Polizei öffentlich, dass man sich um eine namentlich genannte Internetseite mit kinderpornografischen Inhalten bereits kümmere. Generell erhöht ein solches Vorgehen die Bekanntheit einer solchen Seite. Auch der &#8222;shitstorm&#8220; auf die Seite ließ nicht lange auf sich warten. Die weitere polizeiliche Prüfung ergab schließlich, dass auf der verlinkten Seite keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu finden sei. Darüber hinaus drängt die Strafverfolgung auf eine unmittelbare Kooperation. Die &#8222;Junge Polizei&#8220; fordert, Facebook müsse gewährleisten, dass künftig Accounts realen Nutzern zuordenbar seien und die Ermittlungsbehörden schnelleren Zugriff auf die Daten der Nutzer bekämen, insbesondere um illegale Facebook-Parties zu bekämpfen. Ein datenschutzrechtlich tragfähiges Konzept blieb man schuldig. Das Ansinnen steht zudem im Gegensatz zur datenschutzrechtlichen Forderung einer pseudonymen Nutzungsmöglichkeit für Facebook. Die AGB von Facebook, die derzeit einen Klarnamenzwang auch für das Profil vorsehen, verstoßen gegen § 13 Telemediengesetz. Die Datenschutzbehörden drohen mit einem Zwangsgeld; ein Prozess ist möglich. Facebook beruft sich stets darauf, dem Datenschutzrecht in Irland, wo es einzig Daten von EU-Bürgern verarbeite, zu genügen. In anderen Bereichen ist die Kooperation zwischen Facebook und den Behörden angelaufen. Facebook kann die privaten Chats seiner Nutzer anhand von Schlüsselbegriffen scannen. In Zusammenschau mit den persönlichen Daten der Nutzer werden die Inhalte ausgewertet und können bei Verdachtsfällen den Behörden übermittelt werden. In dem Scannen der privaten Kommunikation liegt ein immenses Potenzial zur Totalüberwachung und tendenziell eine Kollision mit dem Fernmeldegeheimnis und weiteren datenschutzrechtlichen Grundsätzen.</p>
<h2 class="auto-created">Do it yourself!</h2>
<p>Das Geschäftsgebaren von Facebook, das mähdrescherartige Abernten von Nutzerdaten und die gefahrträchtigen Begehrlichkeiten, die das Netzwerk und dessen Datenbestand auf Seiten Dritter wecken, sind zwei Seiten einer Medaille. Es ist Aufgabe der supranationalen Gesetzgebung, ein dem digitalen Zeitalter angemessenes Datenschutzrecht zu entwickeln. Die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung könnte ein einheitliches und fähigeres Datenschutzrecht bedeuten.  Bis dahin kann nur stets erinnert werden: Facebook ist ein Geschäft. Facebook will Geld verdienen. Facebook verdient Geld mit den Daten der Nutzer. Das ist das Geschäftsmodell. Facebook selbst ist kein Gesetz. Niemand wird gezwungen, einen Facebook-Account zu nutzen. Effektiver Datenschutz ist zurzeit in erster Linie eine Frage der Datenschutzkompetenz der Nutzer und der bewussten Nutzerentscheidung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/die-sammelleidenschaft-von-facebook-kein-schoenes-hobby-ein-fragwuerdiges-geschaeft/">Die Sammelleidenschaft von Facebook: Kein schönes Hobby, ein fragwürdiges Geschäft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Brüder, zur Sonne, zu Facebook?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/brueder-zur-sonne-zu-facebook/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 07:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/brueder-zur-sonne-zu-facebook/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 39 Junge Menschen treffen sich. Sie unterhalten sich. Sie streiten und freuen sich. Sie schmieden Pl&#228;ne und zeigen Urlaubsfotos. Das ist normal und war immer so. Seit 2004 geschieht all dies aber nicht nur in Parks, Kneipen und WGs sondern auch bei Facebook. Eine Milliarde Nutzer weltweit. 25 Millionen davon in Deutschland. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/brueder-zur-sonne-zu-facebook/">Brüder, zur Sonne, zu Facebook?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 39</p>
<p>Junge Menschen treffen sich. Sie unterhalten sich. Sie streiten und freuen sich. Sie schmieden Pl&auml;ne und zeigen Urlaubsfotos. Das ist normal und war immer so. Seit 2004 geschieht all dies aber nicht nur in Parks, Kneipen und WGs sondern auch bei Facebook. Eine Milliarde Nutzer weltweit. 25 Millionen davon in Deutschland. Millionen von Posts (Eintragungen in Online-Foren) werden in Deutschland t&auml;glich auf Profilen und in Gruppen verfasst.</p>
<h2 class="auto-created">Facebook als Organi&shy;sa&shy;ti&shy;ons&shy;platt&shy;form&hellip;</h2>
<p>Manche dieser Posts drehen sich um Eiscreme, Hundebabys und Seitenspr&uuml;nge. Andere handeln jedoch von schwer- bis unertr&auml;glichen Arbeitsbedingungen, von Menschen, die sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppen, von K&uuml;ndigungen unbequemer Mitarbeiter und den Versuchen eine Gegenwehr dem Arbeitgeber gegen&uuml;ber zu entwickeln. Haben sich vor 150 Jahren die Sozialisten in Turnvereinen und vor 50 Jahren gestandene Gewerkschafter im DGB &#8211; Haus getroffen, so treffen sich heute junge Arbeitnehmer in geheimen Gruppen bei Facebook. Nicht nur in der &bdquo;Arabellion&ldquo; sondern auch im ruhigen Deutschland wird Facebook zunehmend als Plattform zur Organisation von Arbeiterk&auml;mpfen entdeckt.</p>
<p>Im November 2012 wurde in M&uuml;nster vor dem Arbeitsgericht ein Fall verhandelt, in dem nicht nur die Chancen sondern auch die Gefahren von Facebook deutlich wurden.</p>
<p>In einer Stadt wie M&uuml;nster lebt das Call-Center Gewerbe auf wie Schimmel in schlecht bel&uuml;fteten B&auml;dern. Tausende von Studenten suchen einen Job. Viele zum ersten Mal. Sie h&auml;ngen nicht an dem Job, planen nicht, ihr ganzes Leben davon zu bestreiten. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, das wissen sie. Eine Prise Naivit&auml;t, dazu die Bereitschaft, schlechte Arbeitsbedingungen hinzunehmen, gepaart mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad gegen Null, ergeben ein prima Rezept f&uuml;r aufstrebende Arbeitgeber. Bessere Bedingungen f&uuml;r Lohndr&uuml;ckerei sind kaum zu finden.</p>
<p>Ein Call-Center in M&uuml;nster hatte in Arbeitsvertr&auml;gen jeglichen Urlaubsanspruch kategorisch ausgeschlossen. Nach der erfolgreichen Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin schien das Risiko, nun doch Urlaubzeiten bezahlen zu m&uuml;ssen, zu gro&szlig; geworden. Neue Vertr&auml;ge sollten her. Hierin wurde bezahlter Urlaub nun formal gew&auml;hrt. Im Kleingedruckten allerdings wurde der faktisch gleich bleibende Lohn in einen &bdquo;Grundlohn&ldquo; und eine &bdquo;Voraburlaubsabgeltung&ldquo; gespalten. Letztlich war dies nichts anderes als der rechtlich &uuml;beraus fragw&uuml;rdige Versuch, den Urlaub auf diesem Weg weiterhin nicht zahlen zu m&uuml;ssen. <br />Bei ca. 15 der &uuml;ber 100 Mitarbeiter regte sich gegen diese Vertr&auml;ge Widerstand. Man beschloss, sie nicht zu unterzeichnen. Der Arbeitgeber regierte ungehalten und begann nach einigen Drohungen Taten in Form von exemplarischen K&uuml;ndigungen folgen zu lassen. Um dem entgegen zu treten, gr&uuml;ndeten die Mitarbeiter des Call-Centers bei Facebook eine geheime Gruppe. &bdquo;Geheime Gruppen&ldquo; sind bei Facebook private Nachrichtenseiten, auf denen nur Gruppenmitglieder schreiben k&ouml;nnen. Solche Seiten sind f&uuml;r alle anderen User unsichtbar.&nbsp; In dieser Gruppe begannen sie sich dar&uuml;ber auszutauschen, wie man auf den Druck von oben reagieren k&ouml;nnte. Von Anzeigen bei Gewerbeaufsicht und Staatsanwaltschaft bis zur Gr&uuml;ndung eines Betriebsrates wurden kunterbunt Ideen notiert und hin und her gesendet. So auch die Idee, bei der n&auml;chsten K&uuml;ndigung unwilliger Mitarbeiter, aus Protest kollektiv Arbeitsschichten abzusagen. In dem Ma&szlig;e, wie der Druck des Arbeitgebers zunahm, versch&auml;rfte sich auch der Ton in der geheimen Facebook-Gruppe. Dann wurde der Kl&auml;gerin gek&uuml;ndigt. Als sie dies bereits am Abend zuvor vermuten musste, postet sie, dass sie am kommenden Tag zum Arzt und nicht zur Arbeit gehen werde. Gesagt getan. Am n&auml;chsten Tag war sie krank und erhielt am selben Tag die erwartete K&uuml;ndigung.</p>
<h2 class="auto-created">&hellip;und wie man den Chef damit gl&uuml;cklich macht</h2>
<p>Was war geschehen? Die geheime Gruppe hatte sich als Falle entpuppt. Mitnichten waren die Arbeitnehmer in ihrem abgeschlossenen Forum unter sich. Der Arbeitgeber hatte die ganze Zeit &uuml;ber mitgelesen. Wie er an die Zugangsdaten kam, wollte er vor Gericht nicht im Detail darlegen. Schenkte man ihm Glauben, m&uuml;sste der Gruppenmitglieder nicht nur offiziell sondern auch inoffiziell Mitarbeiter des Chefs gewesen. Schenkte man ihm keinen Glauben, bliebe es der Fantasie &uuml;berlassen, mit welchen Tricks er auf die Profile zugreifen konnte.&nbsp; Laut der Homepage &bdquo;Chip.de&ldquo; ben&ouml;tigt man hierf&uuml;r ganze 4 Minuten.</p>
<p>Die K&uuml;ndigungsgr&uuml;nde bezogen sich auf Aussagen, die in ausschlie&szlig;lich der geheimen Gruppe get&auml;tigt worden waren. Sowohl der gruppeninterne Vorschlag einer kollektiven Schichtabsage als auch die angek&uuml;ndigte Krankmeldung sollten dem Arbeitgeber als K&uuml;ndigungsgrund dienen. Das Arbeitsgericht M&uuml;nster sah im Ergebnis in der Ank&uuml;ndigung der Krankmeldung einen ausreichenden K&uuml;ndigungsgrund.</p>
<p>Der Arbeitgeber hatte nicht nur einen kurzen Blick auf das Facebook Profil geworfen oder nur einen kurzen Post zugespielt bekommen. Im Prozess pr&auml;sentierte er hunderte von Seiten voller Facebook-Screenshots. Auf diesen Seiten fanden sich nicht nur die Posts der Kl&auml;gerin. In seinem Besitzt waren dar&uuml;ber hinaus die pers&ouml;nlichen Daten von allen Gruppenmitgliedern.</p>
<p>&Uuml;ber Monate hatten die Gruppenmitglieder unz&auml;hlige Kommentare in Facebook ver&ouml;ffentlicht. Viele mit Bezug auf das Arbeitsverh&auml;ltnis, andere aber auch rein pers&ouml;nlicher Natur. Es ist schwer vorstellbar wie ein Arbeitgeber an tiefere Einblicke in die Gef&uuml;hls- und Gedankenwelt seiner Untergebenen gelangen sollte, wenn nicht durch das unerw&uuml;nschte Eindringen in den privaten Austauschbereich der Gruppe. Diese so gewonnenen Daten wertete der Arbeitgeber systematisch aus und pickte sich aus ihnen die belastenden Posts heraus, um mit ihnen seine K&uuml;ndigung zu begr&uuml;nden. Die unliebsamen Mitarbeiter hatten ihm auf diesem Weg also nicht nur einen Vorwand f&uuml;r die K&uuml;ndigung, sondern auch gleich den ben&ouml;tigten Beweis f&uuml;r das Gericht mitgeliefert.</p>
<h2 class="auto-created">Privat&shy;sph&auml;re? Nicht mit uns!</h2>
<p>Naiv<b> </b>k&ouml;nnte man meinen, private Kommunikation mit Freunden und Mitarbeitern w&auml;re Privatsache. Man k&ouml;nnte meinen, nach Art 1 GG iVm Art 2 Absatz 1 GG m&uuml;sse der Staat die Privatsph&auml;re sch&uuml;tzen und achten. Weit gefehlt. Wenn unternehmerische Interessen auf dem Spiel stehen kann man so einen unzug&auml;nglichen Schutzraum schlecht gebrauchen. Der Arbeitgeber habe das &bdquo;berechtigte Interesse&ldquo; zu wissen, ob ein Arbeitnehmer ihm Schaden will, sagen die Juristen, wenn sie meinen, dass wirtschaftlichen Interessen Priorit&auml;t einger&auml;umt werden soll. Dass im Fall von Facebook Gruppen neben den &bdquo;sch&auml;digenden&ldquo; Posts regelm&auml;&szlig;ig ein komplettes Pers&ouml;nlichkeitsprofil der Mitglieder erstellt werden kann und dass bei der Frage der Verwertbarkeit solcher Daten mindestens eine genaue Abw&auml;gung zwischen den beeintr&auml;chtigten Grundrechten und dem &bdquo;berechtigten Interesse&ldquo; des Arbeitgebers stattzufinden h&auml;tte, hat bei den deutschen Arbeitsgerichten bislang wenig Anklang gefunden. Mit einer Selbstverst&auml;ndlichkeit, die um den&nbsp; Vorrang &ouml;konomischer Interessen wei&szlig;, wurden die Daten aus M&uuml;nster &#8211; wie auch in anderen St&auml;dten und Verfahren &#8211; als Beweise gegen die Arbeitnehmer herangezogen.</p>
<p>Politisch noch brisanter wird die Angelegenheit, wenn man sich noch einmal die Dimension der Facebook Nutzung zum einen und den konkreten, Inhalt der Facebook Gruppe in M&uuml;nster vor Augen f&uuml;hrt. Abgesehen von einem ziellosen Ausspionieren von Arbeitnehmern wird den Arbeitgebern durch die Arbeitsgerichte so zudem erm&ouml;glicht, die ersten Versuche junger Menschen, sich als Arbeitnehmer zu organisieren, gezielt zu torpedieren. Denn wie soll es &uuml;berhaupt den Ansatz einer Organisation geben wenn stets bef&uuml;rchtet werden muss, dass der Chef mitliest und eine Verwertung aller Aussagen im Arbeitsverh&auml;ltnis und vor Gericht bef&uuml;rchtet werden muss? Solch weitgehende Arbeitgeberbefugnisse sind also, insbesondere nachdem das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben hat, auch im Lichte von Artikel 9 GG kritisch zu betrachten. Die Koalitionsfreiheit kann n&auml;mlich als Grundrecht nur funktionieren, wenn auch bereits die Schritte zu einer gewerkschaftlichen Organisation hin einen Schutz erfahren. Und der erste Schritt ist und war immer, dass sich Arbeitnehmer &uuml;ber ihre Arbeitsbedingungen austauschen. Die daf&uuml;r notwendigen, gesch&uuml;tzten und vertraulichen R&auml;ume k&ouml;nnen aber nicht statisch sein, sondern m&uuml;ssen sich mit einem ver&auml;nderten gesellschaftlichen Kommunikationsverhalten ebenfalls &auml;ndern.</p>
<p>Auch wenn die einzelnen Gerichte solche politischen Implikationen nicht bedacht haben m&ouml;gen: Der Startschuss f&uuml;r die fr&ouml;hliche Datenjagd ist gefallen. Insoweit kann Arbeitnehmern nur geraten werden, bei &Uuml;berlegungen zum Arbeitskampf in Facebook-Gruppen auch immer freundlich den Chef zu gr&uuml;&szlig;en.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>&#8222;Hackademy&#8220;: Fieser Facebook-Hack im Video, Artikel vom 20.10.2012,&nbsp; siehe: <a href="http://www.chip.de/news/-Hackademy-Fieser-Facebook-Hack-im-Video_58062031.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.chip.de/news/-Hackademy-Fieser-Facebook-Hack-im-Video_58062031.html</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/brueder-zur-sonne-zu-facebook/">Brüder, zur Sonne, zu Facebook?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kampf gegen Rechts gegen das Grundgesetz &#8211; Undemokratische „Sicherheitsarchitektur“ verletzt Freheitsrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/kampf-gegen-rechts-gegen-das-grundgesetz-undemokratische-sicherheitsarchitektur-verletzt-freheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kampf-gegen-rechts-gegen-das-grundgesetz-undemokratische-sicherheitsarchitektur-verletzt-freheit/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 44 Man könnte annehmen, die rechte Szene bekäme endlich, was sie verdient: Eine speziell auf die Bedürfnisse ihrer Verfolgung zugeschnittene Rechtsextremismus-Datei und eine Zentralstelle aller Sicherheitsbehörden im Kampf gegen rechtsextremistische Gewalttaten. Nachdem im Herbst 2011 die entsetzliche Blutspur des &#8222;Nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; (NSU) bekannt wurde und seitdem eine Kaskade von Fehlleistungen der Geheimdienste [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/kampf-gegen-rechts-gegen-das-grundgesetz-undemokratische-sicherheitsarchitektur-verletzt-freheit/">Kampf gegen Rechts gegen das Grundgesetz &#8211; Undemokratische „Sicherheitsarchitektur“ verletzt Freheitsrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 44</p>
<p>Man könnte annehmen, die rechte Szene bekäme endlich, was sie verdient: Eine speziell auf die Bedürfnisse ihrer Verfolgung zugeschnittene Rechtsextremismus-Datei und eine Zentralstelle aller Sicherheitsbehörden im Kampf gegen rechtsextremistische Gewalttaten. Nachdem im Herbst 2011 die entsetzliche Blutspur des &#8222;Nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; (NSU) bekannt wurde und seitdem eine Kaskade von Fehlleistungen der Geheimdienste und der Polizei bei seiner Nicht-Verfolgung an die Öffentlichkeit kamen, musste der amtierende Bundesinnenminister einmal mehr schnell handeln. Und tatsächlich: Schon am 16. Dezember 2011 nahm das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) seine Arbeit auf, welches unter der freundlichen Gastgeberschaft des Bundeskriminalamts auch alle relevanten Staatsschutzdienststellen der Polizeien der Länder und die Verfassungsschutzämter an einen runden Tisch zum Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten versammelte. Am 19. September 2012 wurde schließlich auch die so genannte Rechtsextremismus-Datei (kurz: RED [!]) in den so genannten Wirkbetrieb genommen. Die Datei soll das gegenseitige Weiterleiten von Daten über Rechtsextremisten erleichtern und besteht zu diesem Zweck aus einem Datenpool, auf den sowohl die angeschlossenen Geheimdienste als auch die Polizeibehörden Zugriff haben.</p>
<h2 class="auto-created">Gegen Rechts ist jedes Mittel recht?</h2>
<p>Der Kampf gegen rechte Gewalt ist praktischer Schutz von Grund- und Menschenrechten. Ein Fortschritt also? Der Autor dieser Zeilen wünscht Neonazis und rechten Gewalttätern jedenfalls das ganze Unglück an den Hals, welches ihnen der real existierende Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland zuteil werden lassen kann &#8211; einschließlich all der Fehler, Ungerechtigkeiten und Härten, die seine Vollzugsbehörden verursachen werden. Trotzdem sollte die Rechtsextremismusdatei nicht als Durchbruch für den praktischen Grund- und Menschenrechtsschutz durch Verfolgung von rechten Gewalttätern gefeiert werden. Die Leserinnen und Leser des Grundrechte-Reports erinnern sich: Schon 2007 musste mit der Anti-Terror-Datei (ATD) eine gemeinsame Datenbank von Polizeien und Geheimdienstbehörden in Deutschland gerügt werden (siehe Roggan in Grundrechte-Report 2007, S. 157 ff.). Im Zentrum der Kritik stand schon damals, dass es sich bei dieser Datei um eine gemeinsame Datenbasis von Polizeibehörden und Geheimdiensten handelt, welche mit der Verfassungstradition des so genannten Trennungsgebots bricht. Dieses Trennungsgebot hatte und hat im Kern den Inhalt, dass ein Geheimdienst keine vollzugspolizeilichen Befugnisse und Aufgaben haben darf. Wo aber eine gemeinsame Datei von Verdächtigen, Beschuldigten und anderen mutmaßlich relevanten Personen, Sachen, Orten und Ereignissen besteht, beginnen die faktischen und juristischen Mauern zwischen Polizei und Geheimdienst einzustürzen. Über das Trennungsgebot ist seitdem viel diskutiert worden. Die Befürworter einer gemeinsamen Infrastruktur von Sicherheitsbehörden konnten für sich ins Feld führen, dass es kein ausdrückliches Trennungsgebot im Grundgesetz gibt, wohingegen die Befürworter einer strikten Trennung Jahrzehnte unangefochtener gemeinsamer Rechtsüberzeugung und einige Hinweise in Verfassungstexten des Bundes und einiger Bundesländer auf ihrer Seite wissen. Erneut stritten sich daher die Gelehrten über die Vereinbarkeit gemeinsamer Dateien mit der Verfassung, aber es hatte den Anschein, dass die Zahl der Verteidiger des Trennungsgebots mit der Gewöhnung an die Anti-Terror-Datei abgenommen hat. So mochte das Publikum am 6. November 2012 in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der ATD den Eindruck gewinnen, dass seine Gegner inzwischen in der Überzahl sind und gerade an dieser sensiblen Stelle einer Verfassungsinterpretation die Zukunft gehören sollte, welche keine besonderen Sicherungsvorkehrungen vor der Macht der geheimen Dienste mehr erkennen will.</p>
<h2 class="auto-created">Wenn es schon gegen Rechts nicht helfen kann&hellip;</h2>
<p>Werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass eine technische und organisatorische Trennung von Polizei und Geheimdiensten der Vergangenheit angehört? Sie hätte es jedenfalls nicht verdient: Gerade die alte Bundesrepublik, welche das Trennungsgebot jahrzehntelang als Verfassungstradition verstanden hat, hatte schon existenziellere Sicherheitsgefährdungen zu überstehen als heute. Vor allem aber lagen die wesentlichen Mängel der Kooperation von Polizeien und Geheimdiensten bei der Verfolgung der Mitglieder des NSU nicht etwa in einer übertriebenen Trennung. Vielmehr bestanden und bestehen intransparente und gravierend auseinander fallende Geheimhaltungspraktiken der beteiligten Behörden, welchen häufig der Schutz ihrer eigenen Zuträger wichtiger war als die seinerzeit schon gesetzlich zulässige Kooperation. Und wo auf Seiten der Polizei rechtsterroristische Straftaten gar nicht erst als solche erkannt werden &#8211; wie die Morde, Banküberfälle und Bombenattentate des NSU &#8211; wird auch eine gemeinsame Datenbasis keine blinden Augen sehend machen.</p>
<h2 class="auto-created">&hellip; dann vielleicht gegen den &bdquo;Extre&shy;mismus&ldquo;?</h2>
<p>So lässt auch aufhorchen, wie es mit dem GAR weitergegangen ist: Schon am 15. November 2012 eröffnete der Bundesinnenminister das &#8222;Gemeinsame Extremismus- und Terrorismus Abwehrzentrum&#8220; (GETZ), welches als Ausdehnung des GAR auf alle Formen von &#8222;Extremismus&#8220; (mit Ausnahme des islamistischen Terrorismus) und der Spionage und des Waffenhandels gedacht ist. Da ist er wieder, der Traum konservativer Sicherheitspolitik, in dem die weißen Ritter der Sicherheitsbürokratie unter der Flagge der Bekämpfung jedweden &#8222;Extremismus&#8220; die gute Mitte der Gesellschaft vor ihren Feinden an ihren politischen Rändern retten. Das Problem rechten Terrors in Deutschland wird so vom Gradmesser gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und behördlicher Blindheit speziell auf dem rechten Auge wieder herabgestuft zur Fußnote im Programm der Bekämpfung jedes &#8222;Extremismus&#8220;. Wenn nicht die parlamentarischen Untersuchungen und die strafrechtliche Aufarbeitung des NSU noch weiteres konkretes Behördenversagen zu Tage fördern, wird der kurze Sommer des Kampf gegen Rechts vor allem eine liberale Rechtstradition beseitigt und der inhaltsleeren Formel vom &#8222;Extremismus&#8220; eine erneute Bestätigung in der Gesetzgebung verschafft haben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/kampf-gegen-rechts-gegen-das-grundgesetz-undemokratische-sicherheitsarchitektur-verletzt-freheit/">Kampf gegen Rechts gegen das Grundgesetz &#8211; Undemokratische „Sicherheitsarchitektur“ verletzt Freheitsrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Behördeninternes Ordnungsmerkmal oder Personenkennzeichen? &#8211; Der Bundesfinanzhof verwirft Musterklagen gegen die Steueridentifikationsnummer</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/behoerdeninternes-ordnungsmerkmal-oder-personenkennzeichen-der-bundesfinanzhof-verwirft-musterklag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/behoerdeninternes-ordnungsmerkmal-oder-personenkennzeichen-der-bundesfinanzhof-verwirft-musterklag/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 47 Im Januar 2012 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) &#252;ber erste Musterklagen gegen die Zuteilung und Verwendung der neuen Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID). Das Gericht befand: &#8222;Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.&#8220; (BFH II R 49/10, Leitsatz) Aus der Ziffer selbst [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/behoerdeninternes-ordnungsmerkmal-oder-personenkennzeichen-der-bundesfinanzhof-verwirft-musterklag/">Behördeninternes Ordnungsmerkmal oder Personenkennzeichen? &#8211; Der Bundesfinanzhof verwirft Musterklagen gegen die Steueridentifikationsnummer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 47</p>
<p>Im Januar 2012 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) &uuml;ber erste Musterklagen gegen die Zuteilung und Verwendung der neuen Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID). Das Gericht befand: &bdquo;Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.&ldquo; (BFH II R 49/10, Leitsatz) Aus der Ziffer selbst gingen keine Informationen &uuml;ber die Steuerb&uuml;rger/innen hervor, sie sei deshalb unbedenklich &#8211; so der Tenor der Entscheidung.</p>
<h2 class="auto-created">Worum geht es?</h2>
<p>Die Steuer-ID wird seit dem 1. Juli 2007 vom Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern (BZSt) vergeben. Bereits 2003 hatte die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung die gesetzliche Grundlage daf&uuml;r in der Abgabenordnung geschaffen. Die neue Steuer-ID ersetzt die alte, nur innerhalb eines Bundeslandes g&uuml;ltige Steuernummer. Sie wird heute direkt nach der Geburt zugeteilt und bleibt bis zur Verj&auml;hrung der letzten Steuerpflichten 20 Jahre nach dem Tod g&uuml;ltig und gespeichert. Sie soll zu mehr Steuergerechtigkeit f&uuml;hren (weil Steuerfl&uuml;chtige leichter ausfindig gemacht werden k&ouml;nnen), soll die Besteuerung von Einkommen und Kapitalertr&auml;gen sowie die Verwaltung der dazugeh&ouml;rigen Steuermerkmale (Freibetr&auml;ge, Steuerklassen, Steuerbeg&uuml;nstigungen etc.) erleichtern und den Bezug von Kindergeld kontrollierbarer gestalten. Schlie&szlig;lich ist die Steuer-ID auch die Voraussetzung der seit geraumer Zeit geplanten Ersetzung papierner Lohnsteuerkarten durch elektronische Melde- und Nachweissysteme.</p>
<p>Der Einf&uuml;hrung der neuen Steuernummern ging ein bundesweiter Datenabgleich zwischen allen Meldebeh&ouml;rden voraus, den das BZSt 2007 startete.</p>
<h2 class="auto-created">Profil&shy;bil&shy;dung und infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nelle Gewal&shy;ten&shy;tei&shy;lung</h2>
<p>Die Gef&auml;hrdungen der informationellen Selbstbestimmung liegen bei der Steuer-ID nicht in der Nummer selbst &#8211; sie enth&auml;lt keine codierten Informationen &#8211; sondern in dem Umstand, dass die Nummer <i>eineindeutig</i> ist. Das hei&szlig;t: Jede/r Bundesb&uuml;rger/in hat in seinem ganzen Leben nur eine Nummer; umgekehrt l&auml;sst sich aus jeder Nummer eindeutig deren Tr&auml;ger/in bestimmen. Das unterscheidet sie von den anderen &bdquo;amtlichen&ldquo; Nummern f&uuml;r Pass, Personalausweis, Sozialversicherung usw. Mit ihrer Eineindeutigkeit erf&uuml;llt die Steuer-ID das wichtigste Kriterium eines universellen Personenkennzeichens. Alle Datenbanken, in denen die Steuer-ID gespeichert ist, lassen sich automatisch miteinander abgleichen. Der &bdquo;Traum&ldquo; von der umfassenden Profilbildung r&uuml;ckt in greifbare N&auml;he.</p>
<p>Die Gefahren einer Profilbildung standen bereits Anfang der 1980er Jahre im Mittelpunkt der Bewegung gegen die Volksz&auml;hlung. Ein Staat, der in unkontrollierbarer Weise Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen &uuml;ber seine B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger miteinander verbindet, schr&auml;nkt deren Freiheitsspielraum ein, so der damalige Konsens. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vertrat 1983 im &bdquo;Volksz&auml;hlungs-Urteil&ldquo; die Auffassung, dass eine Zusammenf&uuml;hrung bestehender Dateien und Register noch problematischer sei, als die 1983 geplante Vollerhebung der Daten in einer Volksz&auml;hlung: &bdquo;[D]ie Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien w&uuml;rde voraussetzen, da&szlig; technische, organisatorische und rechtliche Ma&szlig;nahmen getroffen werden, die es erst erlauben, diese Daten, bezogen auf bestimmte Personen oder Institutionen, zusammenzuf&uuml;hren. Eine solche Ma&szlig;nahme w&auml;re zum Beispiel die Einf&uuml;hrung eines einheitlichen, f&uuml;r alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies w&auml;re aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen B&uuml;rger in seiner ganzen Pers&ouml;nlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren.&ldquo; (BVerfGE 65, 56 f.)</p>
<p>Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung beschreibt jedoch nicht nur ein bestimmtes Freiheitsverst&auml;ndnis des Menschen, sondern auch eine neue Auspr&auml;gung staatlicher informationeller Gewaltenteilung im Informationszeitalter.</p>
<p>Dass mit der Steuer-ID &bdquo;technische, organisatorische und rechtliche Ma&szlig;nahmen&ldquo; zur Datenzusammenf&uuml;hrung verbunden sind, l&auml;sst sich kaum bestreiten. Eine ernsthafte Pr&uuml;fung, wie die Steuer-ID die informationelle Gewaltenteilung aufweichen kann, sucht man jedoch vergeblich in der Entscheidung des BFH. Die Grunds&auml;tze der h&ouml;chstrichterlichen Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung werden zwar ausf&uuml;hrlich zitiert (s. Rdnr. 35-45), ohne sie jedoch auf die Steuer-ID konkret anzuwenden. Kritiklos &uuml;bernimmt das Gericht die Darstellung der Bundesregierung, wonach es sich bei der Nummer lediglich um ein &bdquo;beh&ouml;rdeninternes Ordnungsmerkmal&ldquo; handle, aber nicht um ein Personenkennzeichen. Worin der Unterschied zwischen beidem besteht, wird nirgends erkl&auml;rt. Dabei zeigt sich bereits jetzt, dass sich die Steuer-ID nahezu unkontrollierbar ausbreitet: Au&szlig;er bei Finanz&auml;mtern wird sie inzwischen bei Arbeitgebern und Arbeitsagenturen, Tr&auml;gern der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, bei Familienkassen und Banken sowie bei Versicherungsunternehmen gespeichert, teilweise auch im Ausland.</p>
<h2 class="auto-created">Zweck&shy;bin&shy;dung? Fehlanzeige!</h2>
<p>Eine zentrale Erkenntnis des Volksz&auml;hlungsurteils lautet, dass es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung keine belanglosen personenbezogenen Daten gibt. Ob und in welchem Ma&szlig;e eine Information sensibel ist, h&auml;ngt von ihrem Verwendungskontext ab. Da mit jedem Transfer die Daten in einen neuen Kontext gestellt werden, kann die Sensibilit&auml;t von Informationen nicht abstrakt (aus den Daten allein) bestimmt werden.</p>
<p>Auch diesen Lehrsatz des Datenschutzrechts zitiert der BFH in seiner Entscheidung (Rdnr. 36), tappt wenige Abs&auml;tze sp&auml;ter jedoch wieder in die Falle: Nach Ansicht der Richter/innen sind die beim Bundeszentralamt gespeicherten Daten harmlos, sie lie&szlig;en &bdquo;keine Einblicke in oder R&uuml;ckschl&uuml;sse auf &#8230; soziales Umfeld, pers&ouml;nliche Angelegenheiten, Interessen, Neigungen und Gewohnheiten sowie Einkommens- und Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse zu.&ldquo; (Rdnr. 82) Sch&ouml;n w&auml;re es &#8230; Dem Bundeszentralamt, einst nur f&uuml;r die Vergabe der Steuernummern zust&auml;ndig, wurden in den vergangenen Jahren immer neue Aufgaben &uuml;bertragen. Heute sammeln sich dort u.a. Informationen zu Einkommenssteuerklassen, Steuerfaktoren und Freibetr&auml;gen; zur Mitgliedschaft in steuererhebenden Religionsgemeinschaften; der Beitragsh&ouml;he bei privaten Kranken- oder Pflegeversicherungen; dem Familienstand und ggf. den Identifikationsnummern von Ehegatten und Kindern. Schon die Angaben zur Anschrift eines Steuerpflichtigen (und der abweichenden Adresse des Ehepartners), zu weiteren unter dieser Adresse gemeldeten Mitbewohner/innen, zur Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft, bergen unter Umst&auml;nden ein enormes Offenbarungspotential.</p>
<p>Die kontinuierliche Aufgabenerweiterung des Bundeszentralamtes und die damit verbundene Ausbreitung der Steuer-ID war von Beginn an vorgesehen: Die Abgabenordnung enth&auml;lt eine &Ouml;ffnungsklausel, wonach die Finanzbeh&ouml;rden (und private Stellen) die Nummer f&uuml;r all ihre gesetzlichen Aufgaben verwenden d&uuml;rfen oder wenn neue Rechtsvorschriften dies zulassen (&sect; 139b Absatz 2 AO). Zweckerweiterung und -entfremdung waren also vorprogrammiert. Der BFH begn&uuml;gt sich in seiner Pr&uuml;fung jedoch damit, dass die juristische Kommentarliteratur (nicht das Gesetz selbst!) aus den Motiven des Gesetzgebers und den allgemeinen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes eine Zweckbindung rekonstruiert (vgl. Rdnr. 67 ff.). Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Steuer-ID nicht das letzte Wort der Gerichte ist. Einige Kl&auml;ger, wie der von der Humanistischen Union unterst&uuml;tzte Beschwerdef&uuml;hrer, haben angek&uuml;ndigt, ihre Verfahren fortzuf&uuml;hren.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Bundesfinanzhof, Az. II R 49/10 vom 18.1.2012, abrufbar unter: <a href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Art=en&amp;Gericht=bfh&amp;nr=25290" target="_blank" rel="noopener">http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=25290</a>.</p>
<p>Thilo Weichert: eGovernment als zentralisierte B&uuml;rgerkontrolle, in: Grundrechte-Report 2009, S. 62 ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/behoerdeninternes-ordnungsmerkmal-oder-personenkennzeichen-der-bundesfinanzhof-verwirft-musterklag/">Behördeninternes Ordnungsmerkmal oder Personenkennzeichen? &#8211; Der Bundesfinanzhof verwirft Musterklagen gegen die Steueridentifikationsnummer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beobachtung von Polizeieinsätzen erlaubt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/beobachtung-von-polizeieinsaetzen-erlaubt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/beobachtung-von-polizeieinsaetzen-erlaubt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 51 Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ein Bürger aus dem freiburger Umland musste 2 ½ Jahre darauf warten, dass die gegen ihn gerichtete Polizeimaßnahme für rechtswidrig erklärt wurde &#8211; eine späte Genugtuung. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied am 23. Februar 2012, dass die am 14. November 2009 von der Polizei vorgenommene Feststellung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/beobachtung-von-polizeieinsaetzen-erlaubt/">Beobachtung von Polizeieinsätzen erlaubt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 51</p>
<p>Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ein Bürger aus dem freiburger Umland musste 2 ½ Jahre darauf warten, dass die gegen ihn gerichtete Polizeimaßnahme für rechtswidrig erklärt wurde &#8211; eine späte Genugtuung. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied am 23. Februar 2012, dass die am 14. November 2009 von der Polizei vorgenommene Feststellung der Identität des Klägers, dessen filmische Erfassung, der ausgesprochene Platzverweis und die Androhung der Gewahrsamnahme rechtswidrig gewesen sind (Urteil vom 23.02.2012, 4 K 2649/10, NVwZ-RR 2012,535). Dieses Urteil hatte die Polizei mit alle möglichen Umgehungsstrategien zu verhindern versucht. Der Bürger blieb hartnäckig &#8211; und erhielt am Ende Recht.</p>
<p>Was war geschehen? Der besagte Bürger, der 42-jährige Diplom-Betriebswirt Herr K., nahm am 14. November 2009 an einer Demonstration in Freiburg teil, die aus dem Spektrum der Autonomen Antifa veranstaltet wurde. Hintergrund war ein Neonazi-Brandanschlag auf das Autonome Zentrum KTS in Freiburg zwei Monate zuvor. Dieser Brandanschlag war als unmittelbare Reaktion darauf gewertet worden, dass aus der autonomen Szene Freiburgs Bombenbaupläne südbadischer Neonazis aufgedeckt worden waren, was letztlich zur Festnahme eines Rechtsextremisten und NPD-Funktionärs aus dem Kreise Lörrach führte.</p>
<h2 class="auto-created">Beobachtung unerw&uuml;nscht</h2>
<p>Das Vorgehen der Polizei auf der besagten Demonstration ließe sich aus bürgerrechtlicher Sicht aus verschiedenen Gründen kritisieren. So stellten sich den zunächst ca. 500 Demonstranten eine gleich hohe Zahl von Polizeibeamten entgegen, die die gesamte Demonstration kurzerhand einkesselte und  über 4 Stunden lang alle eingekesselten 374 Teilnehmer zu Zwecken der ID-Feststellung einzeln herausgriffen hat. Herr K. war, wie viele andere auch, nur unbeteiligter Beobachter des Geschehens vom Rande aus. Trotzdem wurde K. gegen  plötzlich von drei Polizisten von hinten rechts und links an den Armen gepackt und zur nahen Hauswand gedrängt.K. sollte seinen Personalausweis zeigen.  Ein herbeigerufener anderer Polizeitrupp begann K. erkennungsdienstlich zu behandeln.  K. wurde der Personalausweis vor die Brust gehalten und die Anordnung gegeben, man möge K. &#8222;abfilmen&#8220;. Dies geschah in recht intensiver Weise: Ca. 30 Sekunden wurde K. gründlich über den ganzen Körper hinweg von der Videokamera gefilmt. Dann hatte der Beamte die Rückseite des Personalausweises vor die Brust des an die Wand gestellten Bürgers gehalten und dieser wurde für weitere ca. 20 Sekunden abgefilmt. Danach zog sich der ED-Trupp wieder zurück. Der Beamte blickte nun auf seine Uhr und sagte: &#8222;Es ist 19.20 Uhr. Ich erteile ihnen einen Platzverweis für die Freiburger Innenstadt und einen Kilometer rings um den Demonstrationsort für 12 Stunden&#8220;, den er mit der Drohung unterstützte, dass K. im Falle der Zuwiderhandlung in Gewahrsam genommen werden würde. Da K. nicht riskieren wollte, polizeilich festgenommen zu werden, hat er den Bereich verlassen.</p>
<p>K. hat sich gegen die unwürdige Behandlung gewehrt und in eigener Initiative immerhin die schriftliche Mitteilung der Polizei erreicht, dass die über ihn angefertigten Videoaufnahmen gelöscht worden seien. Dieser Sachverhalt wurde auch vom zwischenzeitlich eingeschalteten Landesdatenschutzbeauftragten überprüft und bestätigt.</p>
<h2 class="auto-created">Abfilmen zur Abschre&shy;ckung von Beobachtern</h2>
<p>Da die Polizei dabei geblieben ist, dass ihre Maßnahmen allesamt rechtmäßig gewesen seien, hatte K. im November 2010 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der gegen ihn gerichteten Polizeimaßnahmen erhoben. Im Prozess hat die Polizei die Maßnahmen mit ihrer präventiven Wirkung begründet: &#8222;Insofern war die Personenfeststellung als Gefahrenabwehrmaßnahme sinnvoll, da sie grundsätzlich dazu geeignet ist, potentielle Störer von weiteren Störungen, hier von der Behinderung der Amtsausübung, abzuhalten (weil diese) aus ihrer Anonymität gerissen werden.&#8220;</p>
<p>Eine  gefährliche Situation bestand tatsächlich nicht. Der Einsatzleiter beschrieb die Situation vielmehr so: Es handelte sich um eine Ansammlung von Personen, welche auf die Feststellung ihrer Identität wartete und hierbei aufgrund der abgespielten Musik zunehmend sich in eine gewisse Partystimmung versetzte hätten. Die Stimmung ginge somit von zunächst feindselig und aggressiv in eine gewisse Entspanntheit über. Eine feindselige Stimmung gegenüber der Polizei habe er selbst nicht wahrnehmen können. Jedenfalls seien keine Maßnahmen im Bezug auf diese Personengruppe erforderlich gewesen.</p>
<h2 class="auto-created">Ziel der Polizei: kein Urteil</h2>
<p>Nach Klageerhebung hat die Polizei Kontakt mit dem Rechtsanwalt von K. aufgenommen und bei Rücknahme der Klage den vollständigen Ersatz aller Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten angeboten. Der Hintergrund dieses Angebotes ist leicht durchschaubar: Die Polizei hatte offenbar zwischenzeitlich eingesehen, dass die von ihr vertretene Auffassung rechtlich nicht haltbar ist. Und sie wollte in jedem Fall verhindern, der gerichtlichen Anordnung folgen zu müssen, die anlässlich der Demonstration gemachten Video-Aufnahmen vorlegen zu müssen. Deshalb setzte die Polizei nun alles daran, selbst um den Preis der vollständigen Kostenübernahme, ein Urteil zu verhindern. Hierauf hat sich K. nicht eingelassen, auch wenn er damit jedes finanziellen Prozessrisikos losgeworden wäre. Nun versuchte die Polizei mit einer weiteren Variante, ein Urteil zu verhindern. Die Polizei räumte gegenüber dem Gericht die Rechtswidrigkeit aller gegen den Beobachter gerichteten Polizeimaßnahmen aus &#8222;rein prozessökonomischen Gründen&#8220; ein, mit Ausnahme der Identitätsfeststellung, und argumentierte damit, dass nun das Rechtsschutzbedürfnis für einen Richterspruch entfallen sei, die Feststellungsklage insoweit als unbegründet zurückzuweisen sei.</p>
<p>In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ging die Polizei nun noch einen Schritt weiter. Sie hat auch die Maßnahme der anfänglichen Identitätsfeststellung als rechtswidrig eingeräumt, um dem Gericht jeden Anlass zu einem Urteil auch nur in diesem Punkt zu nehmen. Ohne Erfolg. Das Gericht ist der Argumentation des Klägers gefolgt, wonach bei der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Polizeimaßnahme es die Polizei nicht in der Hand haben dürfe, durch ein nachträgliches Einräumen der Rechtswidrigkeit einer Polizeihandlung einen entsprechenden Richterspruch zu verhindern, und nachträglich das Rechtsschutzinteresse der Klage in Fortfall zu bringen.</p>
<h2 class="auto-created">Kontrolle durch &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit</h2>
<p>Aufgrund der Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen hatte das Gericht zwar keine eigene Überprüfung der Rechtswidrigkeit vorgenommen. Dies mindert aber nicht den Wert des ergangenen (nur) Anerkenntnis-Urteils, denn die polizeiliche Strategie, durch Anerkenntnis einen gerichtlichen Urteilsausspruch zu verhindern, ist nicht erfolgreich gewesen. Und man wird davon ausgehen können, dass ein Gericht niemals die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Polizeimaßnahmen aussprechen würde, wenn es nicht selbst davon überzeugt wäre. Hierin, und damit in der impliziten Stärkung und des Rechtes, Polizeieinsätze vollständig beobachten zu dürfen als einem dem Demonstrationsrecht korrespondierenden Recht zur Kontrolle der Polizei durch das Publikum und dem damit gewährten Schutz für die einzelnen Demonstrationsteilnehmer, liegt die eigentliche Bedeutung des Urteils. Die Polizei hat dem Bürger im Anschluss an das Verfahren ein Schmerzensgeld von 350,- Euro bezahlt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/beobachtung-von-polizeieinsaetzen-erlaubt/">Beobachtung von Polizeieinsätzen erlaubt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Peinliche Ausforschung der Privatsphäre &#8211; „Scheinehe“-Ermittlungen gegen binationale Ehepaare</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 55 Wie war das Wetter am Hochzeitstag? Welche Sitzmöbel haben Sie im Wohnzimmer? Was unternehmen Sie am liebsten mit Ihren Freunden? Wie oft besuchen Sie eine religiöse Einrichtung? Welche und wo? Ihr Ehegatte? Haben Sie einen Kosenamen für Ihren Ehegatten? Und umgekehrt&#8230; Wann waren Sie und Ihr Ehegatte zuletzt gemeinsam aus? Wohin? [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/">Peinliche Ausforschung der Privatsphäre &#8211; „Scheinehe“-Ermittlungen gegen binationale Ehepaare</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 55</p>
<p>Wie war das Wetter am Hochzeitstag? Welche Sitzmöbel haben Sie im Wohnzimmer? Was unternehmen Sie am liebsten mit Ihren Freunden? Wie oft besuchen Sie eine religiöse Einrichtung? Welche und wo? Ihr Ehegatte? Haben Sie einen Kosenamen für Ihren Ehegatten? Und umgekehrt&#8230; Wann waren Sie und Ihr Ehegatte zuletzt gemeinsam aus? Wohin? Was gab es gestern bei Ihnen zu essen? Wo war Ihr Ehegatte gestern? Wo waren Sie gestern? Haben Sie für heute noch gemeinsame Pläne? Welche? Was ist Ihr Lieblingsessen und das Ihres Ehegatten? Welche Filme gucken Sie am liebsten? Ihr Ehegatte? Liest Ihr Ehegatte gerne? Wenn ja, was? Tragen Sie ein Foto Ihres Ehegatten bei sich? Hat Ihr Ehegatte ein Foto von Ihnen bei sich?</p>
<h2 class="auto-created">Katalog mit intimen Fragen</h2>
<p>Das sind nur einige Fragen aus einem 115 Fragen umfassenden Katalog, den Ausländerbehörden unter gewissen Voraussetzungen den Partnern binationaler Ehen in getrennten Befragungsrunden zur Beantwortung vorlegen. Mit der getrennten Befragung will die Ausländerbehörde oder das Visum erteilende deutsche Konsulat im Ausland Widersprüche und Wissenslücken über den jeweils anderen Ehegatten aufdecken, die auf eine vermeintliche &#8222;Scheinehe&#8220; hindeuten könnten. Denn kommt die Behörde zu dem Schluss, dass trotz formal wirksam geschlossener Ehe keine dauerhafte eheliche Lebensgemeinschaft vorliege, dann ist ein Ehegattennachzug aus einem Nicht-EU-Staat sowie eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. §§ 27a, 28, 86, 91 AufenthG).</p>
<p>Der Fragebogen enthält Fragen zum Kennenlernen und täglichen Miteinander, zu Rollenverteilung und persönlichen Vorlieben, zu Wohnung, Arbeit, Krankheiten, Freizeit, Familie und Freunden, Religionsausübung und weiteren persönlichen Themen, die bis hinein ins Schlafzimmer der Eheleute reichen. Auch Fragen, die frisch Vermählte und selbst langjährige Ehepartner nicht spontan beantworten könnten. Bei Zweifeln wird ein Ehegattennachzug oder eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis aufgrund behördlicher Interpretation versagt, die viele der Betroffenen für willkürlich halten. Verdächtig erscheinen vor allem solche binationalen Paare, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die keine für beide verständliche Sprache sprechen, bei denen der Altersunterschied groß ist, die sich erst vor Kurzem kennen gelernt haben, die die Gewohnheiten und Vorlieben des jeweils anderen nicht kennen oder wenn der ausländische Partner sich zuvor &#8222;illegal&#8220; oder nur geduldet in Deutschland aufgehalten hat.</p>
<h2 class="auto-created">Rechts&shy;wid&shy;rig: verdachts&shy;un&shy;ab&shy;h&auml;n&shy;gige &bdquo;Scheinehe&ldquo;-Ermittlung</h2>
<p>Ende Mai 2012 hat das Verwaltungsgericht Bremen im Fall eines deutsch-türkischen Ehepaars per Eilentscheidung die Praxis verdachtsunabhängiger &#8222;Scheinehe&#8220;-Ermittlung mithilfe eines solchen Fragenkatalogs für unzulässig erklärt, weil sie nicht durch Gesetz oder wirksame Einwilligung der Befragten gedeckt sei (Beschluss vom 23.5.12; Az. 4 V 320/12). Deshalb müssen Teile der Ausländerakte gesperrt, die Befragungsdaten gelöscht werden. Die Ausländerbehörde hätte die Daten nicht erheben dürfen, weil sie dafür einen begründeten Anfangsverdacht gegen das Paar hätte haben müssen &#8211; und zwar schon vor der Befragung. Davon könne nach Feststellung des Gerichts jedoch keine Rede sein &#8211; im Gegenteil: Es habe &#8222;deutliche Anhaltspunkte für das tatsächliche Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft&#8220; gegeben.</p>
<p>Das Ausländeramt hatte die beiden Kläger verdächtigt, eine Scheinehe zu führen. Grund: Das Amt will Widersprüche in ihren Antworten auf die Fragen des als &#8222;Verschlusssache &#8211; Nur für den Dienstgebrauch&#8220; eingestuften Katalogs entdeckt haben &#8211; Fragen, die das Amt erst gar nicht hätte stellen dürfen. Statt einer Aufenthaltserlaubnis für den türkischen Ehemann bekamen beide Ehegatten ein Ermittlungsverfahren, ihre Wohnung wurde durchsucht. Daraufhin erhoben die beiden Klage, weil sie, wie ihr Anwalt Jan Sürig vorträgt, ihr Grundrecht auf Privatsphäre und &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; verletzt sahen.</p>
<p>Mit diesem Fall ist der Skandal offenbar geworden, dass im Bundesland Bremen &#8211; wie auch in anderen Bundesländern &#8211; ein solch inquisitorisch anmutender Fragenkatalog offenbar auch zur verdachtslosen Ausforschung in Gebrauch ist. Solche Praktiken sind unverhältnismäßige Angriffe auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Mit den Antworten auf die teils intimen Fragen zum Privatleben entstehen regelrechte Persönlichkeitsprofile, die zu einer tief greifenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung führen. Außerdem kann es bei gewissen Widersprüchlichkeiten in den Antworten der Eheleute, wie im vorliegenden Fall, zu weiteren gravierenden Folgen kommen, so etwa zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und polizeilichen Wohnungsdurchsuchungen.</p>
<p>Obwohl die Beantwortung prinzipiell freiwillig ist, kann von Freiwilligkeit nicht die Rede sein, wenn die unter massivem Druck stehenden, mitwirkungspflichtigen Betroffenen den Eindruck gewinnen müssen, sie hätten keine andere Wahl, als die Fragen zu beantworten, um die begehrte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Denn werden die Fragen nicht beantwortet, kann dies als Verdachtsmoment gewertet werden und zur Ablehnung des Aufenthaltstitels führen. Auch das Verwaltungsgericht Bremen stellte die erforderliche Freiwilligkeit im vorliegenden Fall in Frage.</p>
<h2 class="auto-created">Binationale Ehen unter Genera&shy;l&shy;ver&shy;dacht? Bremen &auml;ndert Verfahren</h2>
<p>Der &#8222;Verband binationaler Familien und Partnerschaften&#8220; stellt fest, dass der Bremer Fall keine Einzelerscheinung sei, sondern gängige bundesdeutsche Praxis, mit der fast routinemäßig eine Scheinehe vermutet werde. Deshalb müssen Betroffene oft jahrelang um die Anerkennung ihrer Ehen kämpfen. &#8222;Unsere Erfahrung ist, dass auch ganz unverdächtige Menschen ausgeforscht werden&#8220;, weshalb der Verband sich dagegen wehrt, &#8222;dass Paare praktisch unter Generalverdacht gestellt werden, die nichts weiter verbrochen haben, als unterschiedliche Nationalitäten zu haben&#8220; (Der Tagesspiegel 10.06.2012) und die, wie es eine betroffene Ärztin in Berlin ausdrückt, &#8222;nur in Frieden und Harmonie zusammenleben&#8220; wollen. Wie passt das in eine globalisierte Welt?</p>
<p>Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel eingelegt, weil er diesen offenbar für gerechtfertigt hält. Der türkische Ehemann hat mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis. Inzwischen wurden auch Fragebogen und Befragungspraxis geändert: Einzelne von der Bremer Datenschutzbeauftragten monierte Fragen wurden gestrichen, weil sie nicht erforderlich waren oder die Intimsphäre der Befragten verletzten. So etwa Frage Nummer 32: &#8222;Wer von Ihnen schläft auf der linken Seite des Ehebettes, wenn man davor steht?&#8220; sowie Fragen zur Religionsausübung und zu Krankheiten. Mit Dienstanweisung vom 21.06.2012 hat die Innenbehörde nun geregelt, dass Ermittlungen nur dann erfolgen dürfen, &#8222;wenn im konkreten Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer Scheinehe&#8220; vorliegen. Dann dürfen die Fragebögen &#8222;nicht schematisch&#8220; eingesetzt werden, sondern nur solche Fragen dürfen &#8222;einzelfallbezogen&#8220; gestellt werden, &#8222;die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sind&#8220;. Ein Ende der peinlichen Ausforschung binationaler Ehen sieht allerdings anders aus.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Reinhard Marx, Ausländer- und Asylrecht, 1. Auflage 2008, Rdnr. 64 &#8211; 79 (Susanne Schröder)</p>
<p>Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.03.2010, BVerwG 1 C 7/09, Anmerkung von Fricke im jurisPraxisreport Extra 8+9/2010, Seite 186 ff., JURISPR-BVerwG 14/2010 Anm. 3, Fricke</p>
<p>Entschließung des Rates vom 4.12.1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen, Amtsblatt Nr. C 382 vom 16.12.1997 mit Kriterien, die vermuten lassen, dass es sich um eine Scheinehe handele.</p>
<p>Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie &#8211; FZF-RL -, ABl. EU Nr. L 251 S. 12) vgl. §§ 27a, 28, 86, 91 AufenthG; Nr. 27.1a  der Allg. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, Okt. 2009</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/">Peinliche Ausforschung der Privatsphäre &#8211; „Scheinehe“-Ermittlungen gegen binationale Ehepaare</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nicht nur im (nationalsozialistischen) „Untergrund“ &#8211; Zwei bis drei rechte Gewalttaten täglich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/nicht-nur-im-nationalsozialistischen-untergrund-zwei-bis-drei-rechte-gewalttaten-taeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/nicht-nur-im-nationalsozialistischen-untergrund-zwei-bis-drei-rechte-gewalttaten-taeglich/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 60 Seit der Selbstenttarnung des &#8222;Nationalsozialistischen Untergrunds&#8220; (NSU) im November 2011 und der nachfolgenden Auseinandersetzung mit dem eklatanten Staatsversagen im NSU-Komplex, konzentriert sich die Berichterstattung &#252;ber rechte Gewalt fast ausschlie&#223;lich auf den organisierten Rechtsterrorismus. Nahezu unbemerkt von der &#214;ffentlichkeit bleibt die Tatsache, dass sich nichts ge&#228;ndert hat an dem &#8222;unertr&#228;glichen Zustand, dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/nicht-nur-im-nationalsozialistischen-untergrund-zwei-bis-drei-rechte-gewalttaten-taeglich/">Nicht nur im (nationalsozialistischen) „Untergrund“ &#8211; Zwei bis drei rechte Gewalttaten täglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 60</p>
<p>Seit der Selbstenttarnung des &bdquo;Nationalsozialistischen Untergrunds&ldquo; (NSU) im November 2011 und der nachfolgenden Auseinandersetzung mit dem eklatanten Staatsversagen im NSU-Komplex, konzentriert sich die Berichterstattung &uuml;ber rechte Gewalt fast ausschlie&szlig;lich auf den organisierten Rechtsterrorismus. Nahezu unbemerkt von der &Ouml;ffentlichkeit bleibt die Tatsache, dass sich nichts ge&auml;ndert hat an dem &bdquo;unertr&auml;glichen Zustand, dass wir t&auml;glich zwei bis drei rechte Gewalttaten in Deutschland haben&ldquo;, so der Pr&auml;sident des Bundeskriminalamts J&ouml;rg Ziercke im Sommer 2012 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.</p>
<p>Im Gegenteil: Die Militanz der Neonazibewegung, aber auch nicht in neonazistischen Strukturen eingebundener rassistischer Schl&auml;gerinnen und Schl&auml;ger ist ungebrochen. Zentraler jedoch wirkt sich aus, dass Opfer rechter und rassistischer Gewalt noch immer mit der fatalen Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz, Verharmlosung und Vertuschung bei Strafverfolgern und Justiz konfrontiert sind, die das Staatsversagen im NSU-Komplex im Zusammenspiel mit institutionellem Rassismus erst erm&ouml;glicht haben. Allen Sonntagsreden zum Trotz hat sich an diesem Zustand seit dem 4. November 2011 wenig ge&auml;ndert.</p>
<p>Ein Ausschnitt dieser Realit&auml;t spiegelt sich in den Chroniken der spezialisierten, unabh&auml;ngigen Beratungsstellen f&uuml;r Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt wider, die nur in den neuen Bundesl&auml;ndern und Berlin fl&auml;chendeckend arbeiten k&ouml;nnen. Deutlich wird hier auch immer wieder eine mangelnde Bereitschaft, die normalen Instrumente der Strafverfolgung auch bei rassistischen und rechten Gewaltt&auml;tern ad&auml;quat anzuwenden.</p>
<h2 class="auto-created">&bdquo;Das habt ihr nun davon, ihr Ausl&auml;nder&ldquo; </h2>
<p>&bdquo;Wie kann jemand von hinten mit einem Schlagstock voller Wucht auf einen Menschen einschlagen&ldquo;, fragt eine Zeugin eines rassistisch motivierten Angriffs auf&nbsp;vier pal&auml;stinensische Familienmitglieder und deren pal&auml;stinensische Freunde&nbsp;&#8211; darunter drei Kinder im Alter von zwei, sieben und zw&ouml;lf Jahren&nbsp;&#8211; am 29. April 2012 in Lutherstadt-Eisleben (Sachsen-Anhalt). Ein Fall, in dem sogar sehr detaillierte Zeugenaussagen dar&uuml;ber vorliegen, wie mindestens drei u. a. mit einem Teleskopschlagstock und einem Schlagring bewaffnete Neonazis w&auml;hrend des Eislebener Fr&uuml;hlingsfestes die migrantischen Familien v&ouml;llig unvermittelt angegriffen. Mit dem Satz &bdquo;Das habt ihr nun davon, Ausl&auml;nder&ldquo; schl&auml;gt einer der M&auml;nner einen 32-j&auml;hrigen Pal&auml;stinenser mit einem Schlagring von hinten zu Boden. Der Mann &bdquo;blutete aus jeder Pore, aus der Nase, aus dem Mund,&ldquo; so eine Zeugin. Weitere Rechte kommen hinzu und schlagen immer wieder gezielt auf den Kopf des am Boden Liegenden ein. Bei ihren Versuchen, dem 32-J&auml;hrigen zu helfen, werden auch sein Schwiegervater, dessen Freund und seine Ehefrau sowie seine Schwiegermutter angegriffen und verletzt. Letztere wird mehrfach so massiv mit ihrem Kopf auf den Fu&szlig;boden geschlagen, dass sie das Bewusstsein verliert. Als ein Zeuge ihr helfen will, wird auch er geschlagen und verletzt. Auch die 22-j&auml;hrige Verlobte wird von einem der Angreifer zu Boden getreten und dann weiter geschlagen und getreten. Ihr 32-j&auml;hriger Partner muss wegen seiner schweren Kopfverletzungen per Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden, dort liegt er mehrere Tage im Koma.</p>
<p>An der Tatmotivation gab es sowohl f&uuml;r die unmittelbar betroffenen Familien als auch ZeugInnen angesichts rassistischer Parolen und einschl&auml;giger politischer Statements auf T-Shirts und Jacken der Angreifer keine Zweifel: &bdquo;Combat 18 &#8211; Time to talk is over, time for action is now&ldquo; lautete das Motto des T-Shirts, das einer der mutma&szlig;lichen T&auml;ter offensiv zur Schau stellte. Combat 18 ist eine Ansammlung bewaffneter Zellen des in Deutschland seit dem Jahr 2000 verbotenen Neonazinetzwerks &bdquo;Blood&amp;Honour&ldquo;; das Motto &bdquo;Die Zeit zum Reden ist vorbei, jetzt ist es Zeit zu handeln&ldquo; verweist unter anderem auf den t&ouml;dlichen Bombenanschlag auf einen Treffpunkt von Schwulen in London im Jahr 1999, mit dem Combat 18 schlagartig in der internationalen Neonaziszene zum Vorbild wurde.</p>
<p>Da es dem Schwiegervater gelungen war, den Hauptangreifer einzuholen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, schien in Eisleben eine effektive Strafverfolgung zumindest m&ouml;glich &ndash; auch wenn die Beamten vor Ort beispielsweise eine Augenzeugin einfach wegschicken wollten, ohne ihre Daten aufzunehmen. Tats&auml;chlich nahmen Polizeibeamte einen18-j&auml;hrigen polizeibekannten Neonazi mit Verdacht auf versuchten Totschlag fest. Doch trotz des Bew&auml;hrungsversagens eines seiner mutma&szlig;lichen Mitt&auml;ter, der wegen eines einschl&auml;gigen K&ouml;rperverletzungsdelikts unter Bew&auml;hrung stand, detaillierter Zeugenaussagen zum Vorsatz der Angriffshandlungen und zur Bewaffnung der T&auml;ter, ordnete die Staatsanwaltschaft Halle die Freilassung des 18-J&auml;hrigen und seiner Mitt&auml;ter an und f&uuml;hrte die Ermittlungen fortan nur noch wegen des Vorwurfs der gef&auml;hrlichen K&ouml;rperverletzung. Auch ansonsten unterlie&szlig;en die Ankl&auml;ger eigentlich selbstverst&auml;ndliche Ermittlungsschritte, so vers&auml;umten sie es, die Verletzungen der Betroffenen unmittelbar nach der Tat durch Gerichtsmediziner feststellen zu lassen. &bdquo;Mein Mandant hat sein Leben vermutlich nur einem gl&uuml;cklichen Zufall zu verdanken,&ldquo; sagt der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der den verletzten Pal&auml;stinenser vertritt. &bdquo;Dennoch hat die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt Ermittlungen wegen eines versuchten T&ouml;tungsdelikts gef&uuml;hrt.&ldquo;</p>
<h2 class="auto-created">Verschlepptes Verfahren &ndash; verspieltes Vertrauen</h2>
<p>Neun Monate lang versuchten Scharmer und die Rechtsanw&auml;lte der anderen Betroffenen vergeblich, die Staatsanwaltschaft Halle zu einer der Tat angemessenen Strafverfolgung zu bewegen. Eine Anklage war bis Mitte Dezember 2012 nicht in Sicht &#8211; obwohl das Jugendstrafrecht zumindest f&uuml;r den 18-j&auml;hrigen Tatverd&auml;chtigen eine zeitnahe Strafverfolgung aus &bdquo;erzieherischen Gr&uuml;nden&ldquo; nahe legt. Erst nachdem eine Reporterin der S&uuml;ddeutschen Zeitung mit Recherchen in dem Fall begann und mehrfach beim Pressesprecher der Staatsanwaltschaft anfragte, kam es am 27. Dezember 2012 zur Erhebung einer Anklage &#8211; wegen gef&auml;hrlicher K&ouml;rperverletzung beim Amtsgericht Eisleben. Damit wird von vornherein auch der Strafrahmen festgelegt: n&auml;mlich maximal vier Jahre Haft. Die mutma&szlig;lichen T&auml;ter hingegen f&uuml;hlten sich durch die mangelnde Strafverfolgung offenbar derart ermutigt, dass sie Zeugen bedrohten. Die zum Teil erheblich traumatisierten Betroffenen haben mittlerweile aus Angst vor weiteren Angriffen Sachsen-Anhalt verlassen.</p>
<p>Wie gro&szlig; der Vertrauensverlust unter Angeh&ouml;rigen von gesellschaftlichen Minderheiten in die Institutionen der Strafverfolgung seit dem Bekanntwerden des NSU-Komplexes tats&auml;chlich ist, kann mangels einschl&auml;giger Studien nur vermutet werden. Schon im Jahr 2009 hatte die Grundrechteagentur der Europ&auml;ischen Union in einer ersten europaweiten Studie zu rassistischer Gewalt und Diskriminierung festgestellt, dass sich lediglich ein F&uuml;nftel der Betroffenen an die Polizei wandte. J&auml;hrlich blieben tausende F&auml;lle rassistischer Gewalt, Bedrohung und Diskriminierung unsichtbar, lautet die Schlussfolgerung der EU-Grundrechteagentur. Mangelnde Strafverfolgung, T&auml;ter-Opfer-Schuldumkehr und das Leugnen m&ouml;glicher rechter und rassistischer Tatmotive tragen jedenfalls erheblich dazu bei, Betroffene rassistischer und rechter Gewalt zu entmutigen. Von den (potenziellen) T&auml;tern hingegen wird dieser Zustand als Freibrief f&uuml;r weitere rassistische Gewalt verstanden.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Ramelsberger, Annette, &bdquo;Akte Eisleben&ldquo;, in: S&uuml;ddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2013</p>
<p>EU-MIDIS: European Union minorities and discrimination survey, abrufbar unter: <a href="http://fra.europa.eu/en/project/2011/eu-midis-european-union-minorities-and-discrimination-survey" target="_blank" rel="noopener">http://fra.europa.eu/en/project/2011/eu-midis-european-union-minorities-and-discrimination-survey</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/nicht-nur-im-nationalsozialistischen-untergrund-zwei-bis-drei-rechte-gewalttaten-taeglich/">Nicht nur im (nationalsozialistischen) „Untergrund“ &#8211; Zwei bis drei rechte Gewalttaten täglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
