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	<title>Mitteilungen Nr. 163 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Entschädigung für jüdische KZ- und Ghetto-Überlebende in Osteuropa</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 14:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 63 Unter dieser Überschrift hatte ich in den Mitteilungen Nr. 161 vom März über die Situation der Überlebenden in Lettland berichtet. Leider wurde dabei vergessen, am Schluß meine Spendenkonto-Nr. anzugeben, so daß keine Reaktion der Leser erfolgen konnte. Dies soll hier nachgeholt werden: Konto-Nr.: 1605222 bei Kreissparkasse Tübingen,BLZ 641 500 20, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 63</p>
<p>Unter dieser Überschrift hatte ich in den Mitteilungen Nr. 161 vom März über die Situation der Überlebenden in Lettland berichtet. Leider wurde dabei vergessen, am Schluß meine Spendenkonto-Nr. anzugeben, so daß keine Reaktion der Leser erfolgen konnte. Dies soll hier nachgeholt werden:</p>
<p>Konto-Nr.: 1605222 bei Kreissparkasse Tübingen,<br />BLZ 641 500 20, Waltraud Balbirschky,<br />Kennwort: KZ-Überlebende Riga.</p>
<p>Inzwischen war ich eine Woche in Riga und lernte viele Mitglieder des &#132;Vereins der ehemaligen jüdischen Ghetto- und KZ-Häftlinge in Lettland&#147; kennen, die alle so sehr auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Ich konnte DM 22.000, &#8212; aus meinem Spendenkonto dem Vorsitzenden des Vereins, Alexander Bergmann, überbringen.<br />Wie zu erwarten, ist das von der Bundesregierung versprochene Geld, das ich in meinem Beitrag erwähnte, noch nicht eingegangen, so daß die Situation der NS-Opfer sich nicht gebessert hat. Der Kreis der Bezugsberechtigten ist inzwischen weiter geschrumpft. Darüber hinaus hat sich die Befürchtung bestätigt, daß etwa 15 bis 20% der Vereinsmitglieder als nicht berechtigt eingestuft wurden, weil die notwendigen Unterlagen nicht erbracht werden können. Schriftliche Zeugenaussagen werden nicht anerkannt. Aber die Fälle nehmen zu, die auf dringende und ärztliche Hilfe angewiesen sind. Mein Fazit: ich sammle vorläufig weiter.</p>
<p>Waltraud Balbarischky, Tübingen</p>
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		<title>Gerhard Szczesny zum achzigsten Geburtstag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/gerhard-szczesny-zum-achzigsten-geburtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anläßlich des 80. Geburtstags von Gerhard Szczesny am 31.7.1998, dem Publizisten und Initiator der Humanistischen Union&#8230; Mitteilungen Nr. 163, S. 66 Anläßlich des 80. Geburtstags von Gerhard Szczesny am 31.7.1998, dem Publizisten und Initiator der Humanistischen Union dokumentieren wir einen Teil seines Referats mit programmatischen Aussagen zur Arbeit der Humanistischen Union, gehalten am 19. November [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anläßlich des 80. Geburtstags von Gerhard Szczesny am 31.7.1998, dem Publizisten und Initiator der Humanistischen Union&#8230;</p>
<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 66</p>
<p>Anläßlich des 80. Geburtstags von Gerhard Szczesny am 31.7.1998, dem Publizisten und Initiator der Humanistischen Union dokumentieren wir einen Teil seines Referats mit programmatischen Aussagen zur Arbeit der Humanistischen Union, gehalten am 19. November 1963, vor der ersten Bundes-Mitgliederversammlung der HU:</p>
<p>[&#8230;] Ich sprach von dem deutlich gegen einen christlichen Totalitarismus in der Bundesrepublik gerichteten Akzent bei der Gründung der Humanistischen Union. In den im § 2 unserer Satzung formulierten Aufgaben haben wir diese Ausgangsposition dann bereits wesentlich erweitert. Danach treten wir ein für die ungehinderte Entfaltung der wissenschaftlichen und künstlerischen Strömungen und treten ein für das Recht der individuellen Lebensgestaltung überhaupt.<br />Die politischen Ereignisse der vergangenen zwei Jahre haben diese allgemeine Zielsetzung der Humanistischen Union nun mit sehr konkretem Inhalt gefüllt. Die Vorgänge um Franz Josef Strauss, die Spiegel- und Panorama-Affären, der Entwurf eines neuen Strafgesetzes, der Plan einer Notstandsgesetzgebung, die zur Zeit diskutierten Vorkommnisse um das Brief- und Postgeheimnis sind Gefährdungen unserer demokratischen Ordnung, die zunächst nicht ausdrücklich angesprochen waren, aber sich ganz von selbst als Themen präsentieren, zu denen wir Stellung zu nehmen haben.</p>
<p>Es scheint mir nun jedoch wichtig, darauf zu achten, daß das Programm unserer Vereinigung nicht ins Uferlose ausgeweitet oder aber mit Forderungen belastet wird, die in keinem Fall Forderungen einer Humanistischen Union sein können. [&#8230;]<br />Die Humanistische Union kann sich nicht mit irgendeiner Religion oder Philosophie oder Weltanschauung identifizieren. Sie kann Forum sein für die Einübung eines fairen Gesprächs zwischen den verschiedenen Anschauungen, aber im Glaubensstreit nicht selbst Stellung beziehen. Die Humanistische Union kann und darf sich sodann nicht identifizieren mit irgendeiner der innerhalb unserer demokratischen Anschauungen und Spielregeln möglichen politischen Richtung. Es ist nicht ihre Aufgabe, zu Fragen der NATO-Politik oder der europäischen Einigung Stellung zu nehmen, es ist nicht ihre Aufgabe, für diese oder jene Sozial- oder Wirtschaftsordnung einzutreten, es ist nicht ihre Aufgabe, einen pazifistischen Standpunkt zu vertreten, sondern es kann nur ihre Aufgabe sein, dafür zu sorgen, daß Pazifisten in unserem Lande unangefochten Pazifisten sein dürfen. Alle diese Dinge, oder die meisten von ihnen gehören zu den Aufgaben unserer politischen Parteien oder spezieller weltanschaulich-politischer Verbände, für die die Humanistische Union nach wie vor kein Ersatz sein will.</p>
<p>Andererseits nun gehören satzungsgemäß zu den Aufgaben der Humanistischen Union alle Fragen, die die freie Entfaltung des kulturellen und des einzelmenschlichen Lebens betreffen. Das ist offenbar nicht so selbstverständlich, wie es sich anhört. [&#8230;] Sie wissen daß die Humanistische Union sich zu jener Schulform bekannt hat, die im Gutachten des Deutschen Ausschusses &#132;Gemeinschaftsschule als Schule für alle&#147; heißt. Die Humanistische Union ist der Meinung, daß öffentliche Schulen in einem freiheitlich-demokratischen Staat nur Schulen sein können, die nicht dem Einfluß einer bestimmten Glaubensgruppe unterstellt sind. Wir sagen also ganz offen, daß wir die diesbezüglichen Bestimmungen im Grundgesetz für ein mit den allgemeinen Prinzipien unserer Verfassung nicht zu vereinbarendes Relikt aus der Zeit des Staats-Kirchentums halten. Nun habe ich von einigen Mitgliedern Briefe bekommen, in denen gefragt wurde, wie die Humanistische Union es mit ihrer Toleranzforderung vereinbaren könne, den Eltern das Recht vorzuenthalten, über die Schulform für ihre Kinder zu bestimmen. Die Antwort ist sehr einfach: Die Schulfrage ist nicht etwa, wie die Anhänger des Konfessionalismus glauben machen wollen, eine Frage, die die Freiheit der Eltern, sondern sie ist eine Frage, die die Freiheit der Kinder betrifft. Wenn man der Meinung ist, daß die Forderung nach der freien Entfaltung der Person zu Recht im Mittelpunkt aller demokratischen Verfassungen steht, dann wird man nicht umhin können, bei der Erörterung des Schulproblems von der Frage auszugehen, welche Schulform am ehesten eine Garantie dafür bietet, daß der sich entwickelnde Mensch wirklich zu der ihm gemäßen Person heranreift und nicht etwa das Objekt von Gesinnungs- und Bildungswünschen wird, die ihm von außen aufgezwungen werden. Der Verzicht des zivilisierten Menschen auf die Herrschaft über andere Menschen schließt den Verzicht der Eltern auf die absolute Verfügungsgewalt über ihre Kinder ein. [&#8230;] Die Humanistische Union geht nicht von irgendeiner Weltanschauung oder Ideologie aus, bei der Erörterung der Schulfrage, sondern sie ist gegen jede glaubensmäßig und weltanschaulich gebundene Schule, sei sie christlich oder sei sie atheistisch, weil diese Schule das Grundrecht der heranwachsenden Menschen auf personale Entfaltungsfreiheit verletzt. [&#8230;]</p>
<p>Es gibt in der Bundesrepublik eine Fülle von Vereinigungen, die sich um die Verbesserung des demokratischen Klimas und Stärkung des demokratischen Bewußtseins bemühen. All diese Bemühungen haben ihren guten Sinn. Die Humanistische Union sollte jedoch darüber hinaus die in unserem Staat vorhandenen liberalen und demokratischen Kräfte, die sich in keine Partei-Maschinerie einbauen lassen, zur politischen Wirksamkeit bringen. Das fachliche Wissen, die Erfahrung und die persönliche Reife der vernünftigen Mitglieder unserer Gesellschaft sind ein Kapital, das bisher nur ganz unzureichend ausgewertet und angelegt worden ist.</p>
<p>Eben dies nun scheint mir die Aufgabe einer Humanistischen Union. Sie soll nicht nur Fragen aufgreifen und die berühmten heißen Eisen einen Vortragsabend lang anpacken, sondern ihre Mitglieder veranlassen, verbindliche Antworten zu geben und diese Antworten dann auch durchsetzen &#150; mit allen Mitteln, derer man sich in einer freien Gesellschaft zur Propagierung und Verwirklichung seiner Vorstellungen bedienen kann.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gegenreform im Jugendstrafrecht? Wider die repressive Hilflosigkeit!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/gegenreform-im-jugendstrafrecht-wider-die-repressive-hilflosigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 67-69 Wenn wir den Medien und der Politik glauben dürfen, wächst sich die Jugendkriminalität gegenwärtig zu einer der ernsthaften Bedrohungen jener Basis unseres Zusammenlebens aus, die man innere Sicherheit nennt. Als die wichtigsten Gründe hierfür werden bekanntlich genannt:&#150; der ständige Anstieg der Jugendkriminalität;&#150; die steigende Anzahl von Gewaltdelikten junger Menschen;&#150; die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 67-69</p>
<p>Wenn wir den Medien und der Politik glauben dürfen, wächst sich die Jugendkriminalität gegenwärtig zu einer der ernsthaften Bedrohungen jener Basis unseres Zusammenlebens aus, die man innere Sicherheit nennt. Als die wichtigsten Gründe hierfür werden bekanntlich genannt:<br />&#150; der ständige Anstieg der Jugendkriminalität;<br />&#150; die steigende Anzahl von Gewaltdelikten junger Menschen;<br />&#150; die Ausübung von Gewalt durch immer jüngere Jugendliche, ja durch Kinder.</p>
<p>Auf den einen oder anderen &#150; oder mehrere &#150; dieser Gründe stützen sich so gut wie alle Behauptungen einer von der jungen Generation heute ausgehenden Gefahr. Ebenso bekannt sind die Empfehlungen, wie ihr zu begegnen sei. Die Jugendgerichte, zuständig für alle zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahre alten Beschuldigten, müßten mit viel strengeren Sanktionen vorgehen; Freiheitsentzug als Sanktion müßte viel intensiver eingesetzt werden, d.h. sowohl häufiger gegenüber noch jüngeren Tätern, als auch allgemein durch längere Strafen. Vom Gesetzgeber wird verlangt, dem Rechnung zu tragen z.B. durch die Anhebung von Strafobergrenzen, die Herausnahme der 18- bis 20jährigen Täter aus dem Jugendstrafrecht oder durch Herabsetzung der für die Strafmündigkeit geltenden Altersgrenze von 14 Jahren.</p>
<p>Das Problem des Gesetzgebers, in dieser Lage dem Anspruch rationalen Handelns zu entsprechen, ist ein doppeltes: Könnte es erstens &#150; unabhängig von einem tatsächlichen Anstieg der Jugendkriminalität &#150; nicht sein Anliegen sein, die Vorstellungen der Bevölkerung, die sich als Angst vor Kriminalität und persönlicher Verunsicherung äußern, ernst zu nehmen und durch eine härtere (Jugend-) Kriminalgesetzgebung zu beschwichtigen? Und gibt &#150; zweitens &#150; ein wie immer ausgeprägter Anstieg der Jugendkriminalität nicht bereits als solcher einen Anlaß, gesetzgeberisch zu intervenieren?</p>
<p>Die erste Frage erscheint uns leichter zu beantworten als die zweite. Denn dem Ziel allein, zu demonstrieren, daß Ängste und Sorgen der Bevölkerung auch vom Gesetzgeber ernst genommen werden, darf seine Tätigkeit niemals dienen; das widerspräche der Forderung der Rationalität seines Tuns. Es könnte ja sein, daß jene Ängste und Sorgen der Menschen ihr aktuelles Niveau vor allem den vielfältigen öffentlichen Informationen über Kriminalität verdanken, nicht aber der Kenntnis ihrer tatsächlichen Dimensionen. Dann aber liegt die Gefahr auf der Hand, daß der Gesetzgeber zur Bekämpfung des Phänomens Mittel vorschriebe, die in der Realität entweder nichts bewirken oder die tatsächliche Lage sogar verschlimmern. Eine solche bloße &#132;Anlaß-Gesetzgebung&#147; &#150; mitunter noch krasser &#132;Panik-Gesetzgebung&#147; genannt &#150; hat noch nie mehr genutzt als geschadet.</p>
<p>Stattdessen wäre, bezogen auf das Thema Kriminalität, durch eine Politik der Aufklärung deren Dramatisierungen entgegenzuwirken; so zum Beispiel durch die Information, daß die Opfer von Gewaltanwendung durch männliche Jugendliche überwiegend selber männliche Jugendliche (und nicht Frauen oder alte Menschen) sind. Ein weiteres Beispiel wäre der Befund, daß die sog. Ausländerkriminalität im Gegensatz zur Zahl der deutschen Tatverdächtigen in den Jahren nach 1993 insgesamt zurückgegangen ist und bei den Jugendlichen ihr Zuwachs immer noch beträchtlich hinter dem Zuwachs der Deutschen bleibt.</p>
<p>Die zweite Frage gilt der Notwendigkeit gesetzgeberischen Eingreifens in Anbetracht eines realen Kriminalitätsanstiegs überhaupt. Denn der ergibt sich in der Tat aus dem Anstieg der Zahlen der polizeilichen ermittelten Tatverdächtigen und &#8211; wenn auch z.T. deutlich abgeschwächt &#150; der Zahlen der von den Gerichten dann auch verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden. Zwar bilden die Statistiken die &#132;wahre Realität&#147; nicht ganz wirklichkeitsgetreu ab &#150; es genügt der Hinweis auf das Dunkelfeld der unbekannt bleibenden Täter und Opfer &#150;, und zugleich unterliegt ihr Zustandekommen Einflüssen wie z.B. den Prioritäten, die die Polizei für ihre Ermittlungen setzt, oder den von Staatsanwälten und/oder Richtern verfügten Einstellungen von Bagatellverfahren. Dennoch bleibt der Statistik genügend Substanz, um den Anstieg der Jugendkriminalität als Anlaß für gesetzgeberisches Eingreifen zur Diskussion zu stellen.</p>
<p>Wir meinen indessen, daß ein solcher Anlaß nicht besteht, und zwar aus folgenden Gründen:</p>
<p>Die verfügbaren Daten und kriminologischen Informationen lassen jenen Anstieg weit hinter seiner aktuellen Dramatisierung zurückstehen. Nach wie vor tritt nur ein sehr kleiner Teil aller Jugendlichen und Heranwachsenden strafrechtlich als tatverdächtig oder gar verurteilt in Erscheinung.</p>
<p>Phasenhafte Entwicklungen der Jugendkriminalität sind seit ihrer Zählung nicht neu. Daß bei ihrem Auf und Ab insgesamt eine ständige Zunahme unverkennbar ist, stellt ein &#132;Schicksal&#147; dar, das Deutschland mit allen modernen Industriestaaten teilt. &#132;Härte&#147; als Antwort nutzt im Zweifel nichts. Hinweise auf die Vereinigten Staaten von Amerika liefern in diesem Zusammenhang keine Argumente; denn wo dort &#132;hart zurückgeschlagen&#147; wird, gingen auch die kriminellen Aktionen Jugendlicher (z.B. in Großstädten) über alles hier Bekannte weit hinaus; und als Bilanz der amerikanischen Politik bleibt insoweit vorerst noch abzuwarten, ob nicht vor allem mit einer Praxis der radikalen Inhaftierung die Probleme nur zeitlich verlagert, wenn nicht gar gesteigert werden.</p>
<p>Die Bilanz der kriminologischen Forschung ist eine andere: Etwa mit Beginn des dritten Lebensjahrzehnts nimmt die Kriminalitätsbelastung kontinuierlich wieder ab. Auch das ist zwar eine Feststellung mit langer Tradition, sie gewinnt jedoch besondere Bedeutung, wenn sie sich auch in Zeiten des Anstiegs von Delikten im Jugendlichenalter bewahrheitet. Wäre dem nicht so, müßten ganze Lawinen von Straffälligen in späteren Lebensaltern die Strafjustiz erdrücken.</p>
<p>Entsprechendes gilt auch für den Anstieg von Gewaltdelikten junger Menschen. Zwar wird das Phänomen einer &#132;neuen Jugendgewalt&#147; häufig berufen, ggf. in Verbindung mit der Annahme einer brutalisierten jungen Generation. Indessen fehlen für eine solche neue Qualität bisher die empirischen, einer Verallgemeinerung fähigen Beweise. Vielmehr stützt jene Annahme sich auf die Schilderung von Einzelfällen, bei denen die Art und Weise der ausagierten Gewalt sich entweder plausibel als (oft nur allzu früh) gelerntes und den Erwachsenen nachgeahmtes Verhalten darstellt oder aber (wie schon immer) auf gravierende, oft genug sehr frühe psychische Schädigungen hinweist.</p>
<p>Bekanntlich befindet sich in der Gruppe von jungen Straffälligen von Generation zu Generation eine kleine Untergruppe von um die 10%, die im Laufe der Zeit eine sogenannte kriminelle Karriere einschlagen, indem sie immer wieder rückfällig werden und sich in z.T. gravierende Delikte verstricken. Diese &#132;Intensivtäter&#147; früh identifizieren zu können, wäre ein erheblicher kriminalpolitischer Fortschritt, und entsprechende Anstrengungen kriminologischer Forschung waren und sind international verbreitet. Dennoch gibt es für eine derartige Frühprognose (bisher) noch keine verläßliche Methode. Deshalb würde, wollte man aus Sicherheitsgründen die einer solchen Entwicklung auch nur Verdächtigen vorsichtshalber erst einmal einsperren, gerade der Sicherheit damit nicht gedient. Denn die von einer solchen Maßnahme unbegründet Betroffenen würden am Ende und aufgrund derselben erst in eine solche Karriere gedrängt.</p>
<p>Der hiermit angesprochene Mechanismus ist den meisten Bürgern aus Redensarten wie &#132;Gefängnisse als Hochschulen des Verbrechens&#147; vertraut. Was daran richtig ist und wieviel davon Übertreibung, steht hier nicht zur Debatte. Denn allein schon die Jedermanns- und Jederfrau-Alltagserfahrungen mit jungen Menschen lassen es ratsam erscheinen, mit Freiheitsentzug als Sanktion gegen junge Straftäter so sparsam wie möglich umzugehen; ist uns doch allen nur allzu vertraut, wie unvergleichlich wichtig für diese Altersgruppe die körperliche Bewegungsfreiheit als solche ist, weshalb auch nur wenig Phantasie nötig ist um sich auszumalen, welche und wie viele Aggressionen jede Einsperrung hier schon von vornherein auslösen muß. Zu den wenigen international übereinstimmend bejahten Grundsätzen der Kriminalpolitik gehört deshalb der, den Freiheitsentzug gegenüber jungen Straftätern auf das Mittel der letzten Wahl und &#132;äußersten&#147; Lösung zu reduzieren.</p>
<p>Aus alledem folgt &#150; auch das ist keine neue Erkenntnis &#150;, daß kriminalpolitisches Handeln sich nur partiell auf wirklich &#132;harte&#147; Fakten stützen kann und sich weithin unter Bedingungen relativen Nicht-Wissens vollzieht. Das erschwert es, und zwar dem Gesetzgeber allen voran, mit solchem Handeln dem zuvor genannten Rationalitätsanspruch wirklich gerecht zu werden. Das Wunschbild von einst, wonach die empirische Wissenschaft nur die nötigen Daten über die (Täter und Opfer betreffenden) Zusammenhänge zu unterbreiten brauche, um damit zugleich die Richtung und die Instrumente der nötigen Gegensteuerung vorzugeben, hat sich längst aufgelöst in den immer schnelleren und immer komplexeren gesellschaftlichen Veränderungen von Modernisierung und Globalisierung; deren Schattenseiten ingestalt von Armutsentwicklung, Arbeits- und Perspektivlosigkeit gefährden bekanntlich junge Menschen besonders und belasten die Klientel der Jugendgerichtsbarkeit erst recht.</p>
<p>Die einzige Konsequenz daraus kann nur lauten: Verantwortliche Jugendkriminalpolitik muß vor allem behutsame Kriminalpolitik sein!</p>
<p>Hieraus wiederum folgt nahezu zwingend das Postulat, die gesetzlichen Vorgaben für die Jugendgerichtsbarkeit derzeit nicht zu verändern. Das geltende Jugendstrafrecht hat dem Erwachsenenstrafrecht vor allem zweierlei voraus: Vielfalt des möglichen Reagierens und Flexibilität der Prozeduren. Mit beidem steht ein Instrumentarium zur Verfügung, das es erlaubt, den Verhältnissen, Bedürfnissen und &#132;Lagen&#147; der 14 bis 21jährigen, die strafrechtlich auffallen, mit einem hohen Grad an Individualisierung (im Wortsinn:) gerecht zu werden. Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, Jugendgerichts- und Jugendbewährungshelfer haben es im letzten Jahrzehnt immer besser verstanden, dieses Instrumentarium genau in diesem Sinne zu nutzen. Sie &#150; die Praktiker &#150; waren es auch, die in den Jahren 1993/94 durch ihre einhellige Ablehnung der damaligen Pläne gesetzlicher Veränderungen eine Verarmung an Vielfalt und Flexibilität verhindert haben.</p>
<p>Noch konkreter bedeutet dies, daß sowohl die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren beizubehalten als auch die Regelungen des Heranwachsendenstrafrechts in ihrem heutigen Zuschnitt zu erhalten sind. Das vollendete 14. Lebensjahr stellt die international verbreitetste Altersmarke für den Eintritt von Verantwortlichkeit dar, deren Verschiebung sich nicht einfach dekretieren läßt, ohne zugleich ganz erhebliche Folge-Änderungen im gesamten System des Jugendgerichtsgesetzes auszulösen. Die geltenden Regelungen für die 18- bis 20jährigen ermöglichen eine nach Tat, Entwicklungsstand und Reaktion austarierte Antwort auf die Delinquenz Heranwachsender und haben sich eben deshalb praktisch bewährt. Die Jugendstrafanstalten schließlich, als Orte des &#132;letzten Mittels&#147;, arbeiten mit hohem Einsatz auf die Wiedereingliederung ihrer Insassen hin; sie dürfen nicht &#150; und sei es auch nur wegen Überfüllung &#150; zu Sicherungsinstitutionen denaturieren.</p>
<p>Wehret den Anfängen!</p>
<p>August 1998</p>
<h5>Zur Erkl&auml;rung &uuml;ber die Gegenreform im Jugend&shy;s&shy;traf&shy;recht</h5>
<p>Mit der hier veröfffentlichten Erklärung haben insgesamt 52 Jugendstrafrechtsprofessoren und Kriminologen in der Bundesrepublik Deutschland Stellung gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bezogen (vgl. Namensliste am Schluß des Artikels). Dies ist die ganz eindeutige Mehrheit in diesem Wissenschaftsbereich.<br />&#132;Auf die Beine gestellt&#147; wurde die Resolution von dem Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr. Heribert Ostendorf (von 1989 bis 1997 Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein).</p>
<p>Zusammengefaßt sprechen sich die deutschen Jugendstrafrechtsprofessoren und Kriminologen aus:</p>
<p>gegen<br />· eine Dramatisierung der Sicherheitslage,<br />· eine Herabsetzung des Strafbarkeitsalters,<br />· eine pauschale Verurteilung von Heranwachsenden · · als Erwachsene,<br />· eine allgemeine Verschärfung des Jugendstrafrechts,</p>
<p>für<br />· eine differenzierende Behandlung jugendlicher/ heranwachsender Straftäter entsprechend ihrer Verantwortungsreife;<br />· eine ursachenbezogene strafjustizielle Reaktion, die unterscheidet zwischen Entwicklungstätern und gefährdeten Intensivtätern;<br />· einen Vorrang ambulanter erzieherischer Maßnahmen, vor freiheitsentziehenden repressiven Sanktionen,<br />· eine behutsame Kriminalpolitik.</p>
<p>Diese Unterschriftenaktion ist in der deutschen Strafrechtsgeschichte bislang einmalig. Damit bezieht die Wissenschaft Position: Professor = Bekenner. Wissenschaft muß sich zu ihren Erkenntnissen bekennen, auch wenn gerade diese dem Zeitgeist zuwiderlaufen. Wenn wir krank sind, verlassen wir uns nicht auf Quacksalber sondern gehen zum Fachmann, zum Arzt; wenn die Gesellschaft am Verbrechen leidet, muß sie auch auf den Fachmann hören und darf sich nicht auf Kurpfuscher verlassen.</p>
<p>Unterzeichnende:<br />Prof. Dr. J. Baumann, Tübingen; Prof. Dr. A. Böhm, Mainz; Prof. Dr. L. Böllinger, Bremen; Prof. Dr. B. Burkhardt, Mannheim; Prof. Dr. H. Colla-Müller, Lüneburg; Prof. Dr. D. Dölling, Heidelberg; Prof. Dr. R. Egg, Wiesbaden; Prof. Dr. D. Fabricius, Frankfurt/Main; Prof. Dr. J. Feest, Bremen; Prof. Dr. Th. Feltes, Villingen-Schwenningen; Priv.Doz. Dr. W. Feuerhelm, Regensburg; Prof. Dr. D. Frehsee, Bielefeld; Prof. Dr. M. Frommel, Kiel; Prof. Dr. H. Giehring, Hamburg; Prof. Dr. G. Grünwald, Bonn; Prof. Dr. B. Haffke, Passau; Prof. Dr. W. Heinz, Konstanz; Prof. Dr. W. Heitmeyer, Bielefeld; Dr. R. Herz, Köln; Prof. Dr. J.-M. Jehle, Göttingen; Prof. Dr. H. Jung, Saarbrücken; Prof. Dr. H.-J. Kerner, Tübingen; Prof. Dr. D. Krauß, Berlin; Prof. Dr. A. Kreuzer, Gießen; Prof. Dr. H.-H. Kühne, Trier; Prof. Dr. R. Lempp, Stuttgart; Prof. Dr. K. Lüderssen, Frankfurt/Main; Prof. Dr. E. Müller, Saarbrücken; Prof. Dr. S. Müller, Tübingen; Prof. Dr. H. Müller-Dietz, Saarbrücken; Prof. Dr. C. Nestler, Köln; Prof. Dr. R. Northoff, Neubrandenburg; Prof. Dr. H. Ostendorf, Kiel; Prof. Dr. Chr. Pfeiffer, Hannover; Prof. Dr. J. Plewig, Lüneburg; Prof. Dr. L. Pongratz, Hamburg; Prof. Dr. C. Prittwitz, Rostock; Prof. Dr. C. Roxin, München; Prof. Dr. F. Sack, Hamburg; Prof. Dr. K. Sessar, Hamburg; Prof. Dr. B.-R. Sonnen, Hamburg; Prof. Dr. U. Schroth, München; Prof. Dr. H. Schüler-Springorum, München; Prof. Dr. K.-F. Schumann, Bremen; Prof. Dr. H. Steinert, Frankfurt/Main; Prof. Dr. F. Streng, Erlangen; Prof. Dr. Th. Trenczek, Jena; Prof. Dr. M. Walter, Köln; Prof. Dr. Th. Weigend, Köln; Prof. Dr. E. Weßlau, Bremen; Prof. Dr. G. Wolfslast, Rostock.</p>
<p>Stand: August 1998</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/gegenreform-im-jugendstrafrecht-wider-die-repressive-hilflosigkeit/">Gegenreform im Jugendstrafrecht? Wider die repressive Hilflosigkeit!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Fälschung der Kriminalstatistik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/die-faelschung-der-kriminalstatistik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 70 In jeder Diskussion über die &#132;Innere Sicherheit&#147; in Deutschland wird mit der Statistik des Bundeskriminalamtes argumentiert. Auch ich verfahre so. Nur muß man wissen, daß sie nur bedingt zuverlässig ist, offensichtlich weltweit.Jede Kriminalstatistik ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß oft entgegengesetzte Interessen auf hohe oder [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/die-faelschung-der-kriminalstatistik/">Die Fälschung der Kriminalstatistik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 70</p>
<p>In jeder Diskussion über die &#132;Innere Sicherheit&#147; in Deutschland wird mit der Statistik des Bundeskriminalamtes argumentiert. Auch ich verfahre so. Nur muß man wissen, daß sie nur bedingt zuverlässig ist, offensichtlich weltweit.<br />Jede Kriminalstatistik ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß oft entgegengesetzte Interessen auf hohe oder niedrige Zahlen hinwirken. Die deutsche Gewerkschaft der Polizei etwa ist an hohen Zahlen interessiert und begründet mit ihnen die Forderung nach neuen Stellen. Folgt man dieser Gesellschaft, fehlen 50.000 Planstellen für Polizeibeamte. Der Politik andererseits dienen niedrige Zahlen als Leistungsnachweis.<br />Von dem Staatsratsvorsitzenden Honecker ist der Satz überliefert, für kleine Delikte sei in der Statistik kein Platz.<br />Aus den USA &#150; dort werden die Polizeiführer in öffentlicher Wahl bestimmt &#150; werden jetzt vielfache Fälschungen bekannt. Atlanta verzeichnete 1996 einen drastischen Rückgang von Rechtsbrüchen, um die Stadt &#132;olympiareif&#147; erscheinen zu lassen. Gewaltverbrechen wurden zu gewaltlosen Übertretungen geschönt und unaufgeklärte Verbrechen als grundlos angezeigt geschönt. In Philadelphia hatte die Polizeiführung einfach einen Abschlag von acht Prozent vorgenommen.<br />In Deutschland gibt es vielleicht keine offensichtlichen Fälschungen, aber doch, sagen wir, unterschiedliche Auffassungen bei der Aufstellung von Statistiken. In den süddeutschen Ländern Bayern und Baden-Württemberg ist man auf Sauberkeit und damit niedrige Kriminalitätsziffern bedacht. Sachsen und Thüringen haben diese Praxis nach dem Zusammenbruch des Kommunismus übernommen, da deren Polizei vornehmlich von Beamten aus Bayern und Baden-Württemberg aufgebaut worden ist. In Norddeutschland, besonders ausgeprägt in Schleswig-Holstein, herrscht dagegen, sagen wir, das gewerkschaftliche, an hohen Zahlen interessierte Moment vor. Trotzdem bleibt es richtig, daß die Kriminalität in den genannten, von der CDU/CSU regierten Ländern geringer ist, als in den von der SPD dominierten Ländern. Das braucht nicht, jedenfalls nicht ausschließlich, auf eine effektivere Verbrechensbekämpfung zurückzuführen zu sein, sondern kann auch an den günstigeren wirtschaftlichen Bedingungen dort liegen, die sich die jeweilige Landespolitik freilich auch zugute halten kann.<br />Besonderes Mißtrauen ist gegenüber den angegebenen Aufklärungsquoten angebracht. Sie besagen nämlich nicht, daß die Tat wirklich aufgeklärt ist, sondern lediglich, daß die Polizei der Tat einen bestimmten Täter zuordnet; hier besteht natürlich ein großer Ermessensspielraum.<br />Etwa in 10 bis 20 Prozent erhebt die Staatsanwaltschaft bei den &#132;aufgeklärten&#147; Straftaten keine Anklage; in weiteren knapp 10 Prozent der Fälle erfolgt später ein Freispruch. Man macht deshalb keinen Fehler, wenn man von den Aufklärungsquoten etwa 20 Prozent abzieht.<br />Ich richte mich lieber nach der Verurteiltenstatistik der Justiz. Hier steht hinter jedem Eintrag ein gerichtlich geprüfter Schuldvorwurf.<br />Doch auch die Justizstatistik hat ihre Mängel. Zum einen ist sie sehr langsam, nicht unbedingt wegen der Langsamkeit der Gerichte, sondern weil die Zusammenarbeit der Justizverwaltung mit den Landesämtern für Statistik zu wünschen übrig läßt. Es gibt Anzeichen dafür, daß sich dieses &#150; auch auf mein Drängen &#150; bessern wird. Zum anderen ist die Statistik mit Abstand nicht so differenziert aufgegliedert, wie die insoweit vorbildliche Kriminalstatistik.<br />Der Hauptmangel indessen: Nicht jeder auch noch so begründete Tatverdacht führt zu einer Verurteilung. Auch bei einem derartigen Tatverdacht wird vor einem Urteil in einem Drittel (Süddeutschland) und der Hälfte (Norddeutschland) der Straftaten das Verfahren eingestellt, sei es, daß die Tat wegen schwereren Schuldvorwürfen als &#8222;Nebenstraftat erscheint ( § 154 der Strafprozeßordnung) oder die Schuld des Täters als &#132;gering&#147; bewertet wird ( § § 153, 153 a der Strafprozeßordnung). Diese unterschiedliche Einstellungspraxis wirkt sich zum Nachteil der süddeutschen und zum Vorteil der norddeutschen Länder aus.<br />Die Frage bleibt offen, ob man es so genau wissen muß. Wenn sich die Fehler in den unterschiedlichen Statistiken Jahr für Jahr gleichmäßig wiederholen, sind sie jeweils in den Jahresabständen untereinander vergleichbar.<br />Die Politiker gehen ohnehin, so muß es jedenfalls der Fachmann sehen, mit der Kriminalstatistik höchst unehrlich um und picken sich die für ihre jeweilge Argumentation günstigen Zahlen heraus. Ist z.B. in einem Bundesland die Zahl der Einbrüche zurückgegangen, die der Vergewaltigungen jedoch gestiegen, so wird der Landesinnenminister von der Zahl der Einbrüche sprechen, von den Vergewaltigungen jedoch schweigen.<br />Die vorstehenden Zeilen verfolgen den Zweck, ein wenig Licht in das Dunkle zu tragen und Bürgerinnen und Bürger gegen jegliche unehrliche Argumentation zu wappnen.</p>
<p>Ulrich Vultejus</p>
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		<title>Kalenderblatt für Dienstag, den 30. Juni 1998. 30. Todestag von Fritz Bauer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der folgende Beitrag wurde vom Hessischen Rundfunk (hr4) in der täglichen Sendereihe &#132;Kalenderblatt&#147;, am 30. Juni 1998 gesendet, zusammen mit einer knapp einminütigen Orginalaufzeichnung von Fritz Bauer. aus: Mitteilungen Nr. 163, S. 71 Groß war die Bestürzung am Frankfurter Oberlandesgericht, als man dort, heute vor genau 30 Jahren, vom Tod des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der folgende Beitrag wurde vom Hessischen Rundfunk (hr4) in der täglichen Sendereihe &#132;Kalenderblatt&#147;, am 30. Juni 1998 gesendet, zusammen mit einer knapp einminütigen Orginalaufzeichnung von Fritz Bauer.</p>
<p>aus: Mitteilungen Nr. 163, S. 71</p>
<p>Groß war die Bestürzung am Frankfurter Oberlandesgericht, als man dort, heute vor genau 30 Jahren, vom Tod des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer erfuhr. Hessens oberster Ankläger war in der Badewanne einem Herzversagen erlegen. Nicht ganz 65 Jahre alt war der gebürtige Stuttgarter Fritz Bauer bei seinem Tod &#150; zeitlebens ein unerschrockener und unbequemer Streiter für Fortschritt und Aufklärung in der deutschen Strafjustiz, ein leidenschaftlicher Vorkämpfer für mehr Menschlichkeit im Strafrecht und Strafvollzug, ein Jurist, der sich nach den Jahren des Unrechts in Deutschland um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sorgte und als einer der ersten in der Bundesrepublik Ernst machte mit der gerichtlichen Ermittlung und Verfolgung von NS-Mördern. Ein Jahr nach seinem Tod stiftete die Humanistische Union zum Gedenken an ihren Mitbegründer den Fritz-Bauer-Preis. Bauers Wahlspruch hieß: &#132;Die Würde des Menschen zu achten ist Aufgabe aller Staatlichen Gewalt&#147;. Den Mißbrauch staatlicher Gewalt hatte Bauer &#150; einst Deutschlands jüngster Amtsrichter &#150; in der NS-Zeit am eigenen Leibe erfahren: Mit seinem Freund, dem Sozialdemokraten Kurt Schumacher, verbüßte er eine KZ-Haft wegen antinazistischer Haltung. 1936 emigrierte er nach Dänemark und Schweden, kehrte 1949 zurück, wurde Generalstaatsanwalt in Braunschweig und 1956 dann Generalstaatsanwalt in Hessen. Fritz Bauer plädierte immer wieder für eine zeitgemäße Strafrechtsreform. Er wollte das traditionelle Vergeltungsstrafrecht ersetzen durch die sozialtherapeutische Behandlung und &#150; wenn möglich &#150; durch die Wiedereingliederung des Straffälligen in die Gesellschaft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/kalenderblatt-fuer-dienstag-den-30-juni-1998-30-todestag-von-fritz-bauer/">Kalenderblatt für Dienstag, den 30. Juni 1998. 30. Todestag von Fritz Bauer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Förderverein Fritz-Bauer-Institut</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/foerderverein-fritz-bauer-institut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 71 Im Jahre 1993 wurde der Förderverein Fritz Bauer Institut e.V. gegründet, der die wissenschaftliche, pädagogische und dokumentarische Arbeit des Fritz-Bauer-Instituts unterstützt.Das ideelle und finanzielle Engagement der Vereinsmitglieder und zahlreicher Spender ermöglichte die Gründung des Fritz-Bauer-Instituts in Frankfurt/ Main. Der Förderverein sammelt Spenden für die Projekte des Fritz-Bauer-Instituts sowie die Weiterentwicklung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 71</p>
<p>Im Jahre 1993 wurde der Förderverein Fritz Bauer Institut e.V. gegründet, der die wissenschaftliche, pädagogische und dokumentarische Arbeit des Fritz-Bauer-Instituts unterstützt.<br />Das ideelle und finanzielle Engagement der Vereinsmitglieder und zahlreicher Spender ermöglichte die Gründung des Fritz-Bauer-Instituts in Frankfurt/ Main. Der Förderverein sammelt Spenden für die Projekte des Fritz-Bauer-Instituts sowie die Weiterentwicklung seiner Arbeitsbereiche. Zugleich unterstützt der Verein die Arbeit des Instituts durch eigene Veranstaltungen.<br />Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, das Fritz-Bauer-Institut langfristig zu sichern und dessen Unabhängigkeit zu wahren.</p>
<p>Der Verein ist erreichbar über die Adresse des Fritz-Bauer-Instituts:<br />Fritz Bauer Institut: Rheinstraße 29, 60325 Frankfurt/Main, Tel. 069/9758110</p>
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		<title>Fünf Minuten Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/fuenf-minuten-rechtsphilosophie-und-rechtsgeschichte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Mitteilungen Nr. 163, S. 72 Fritz Bauer, Mitbegründer und Vorstandsmitglied der HU ist vor 30 Jahren verstorben. Auch jährt sich in diesen Tagen zum 30. Mal die Begründung des Fritz-Bauer-Preises. Aus diesem Anlaß beschäftigen sich mehrere Beiträge dieser Ausgabe mit der Person Fritz Bauers. Auch die Buchbesprechungen (Seite 90) widmen sich einer aus diesem [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Mitteilungen Nr. 163, S. 72</p>
<p>Fritz Bauer, Mitbegründer und Vorstandsmitglied der HU ist vor 30 Jahren verstorben. Auch jährt sich in diesen Tagen zum 30. Mal die Begründung des Fritz-Bauer-Preises. Aus diesem Anlaß beschäftigen sich mehrere Beiträge dieser Ausgabe mit der Person Fritz Bauers. Auch die Buchbesprechungen (Seite 90) widmen sich einer aus diesem Anlaß vom Fritz-Bauer-Institut herausgegebenen Publikation:</p>
<h5>Erste Minute</h5>
<p>Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, kennt der Jurist, seit vor etwa 100 Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solchen Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen.<br />Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung, wir nennen sie die positivistische Lehre) hat den Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich: nur wo die Macht ist, ist das Recht.</p>
<h5>Zweite Minute</h5>
<p>Man hat diesen Satz durch einen anderen Satz ergänzen oder ersetzen wollen: Recht ist, was dem Volke nützt.<br />Das heißt: Willkür, Vertragsbruch, Gesetzwidrigkeit sind, sofern sie nur dem Volke nützen, Recht. Das heißt praktisch: was den Inhaber der Staatsgewalt gemeinnützig dünkt, jeder Einfall und jede Laune des Despoten, Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken sind Recht. Das kann heißen: der Eigennutz der Herrschenden wird als Gemeinnutz angesehen. Und so hat die Gleichstellung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt.<br />Nein, es hat nicht zu heißen: alles, was dem Volke nützt, ist Recht, vielmehr: nur was Recht ist, nützt dem Volke.</p>
<h5>Dritte Minute</h5>
<p>Recht ist Wille zur Gerechtigkeit. Gerechtigkeit aber heißt: Ohne Ansehen der Person richten, an gleichem Maße alle messen.<br />Wenn die Ermordung politischer Gegner geehrt, der Mord an Andersrassigen geboten, die gleiche Tat gegen die eigenen Gesinnungsgenossen aber mit den grausamsten, entehrensten Strafen geahndet wird, so ist das weder Gerechtigkeit, noch Recht.<br />Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewußt verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.</p>
<h5>Vierte Minute</h5>
<p>Gewiß, neben der Gerechtigkeit ist auch der Gemeinnutz ein Ziel des Rechts. Gewiß, auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz, hat noch immer einen Wert &#8211; den Wert, das Recht Zweiflern gegenüber sicher zu stellen. Gewiß, menschliche Unvollkommenheit läßt im Gesetz nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig, abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetze um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen, oder um seiner Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei. Das aber muß sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: Es kann Gesetze mit einem solchen Maß von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß.</p>
<h5>F&uuml;nfte Minute</h5>
<p>Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiß sind sie im einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so weitreichender Übereinstimmung gesammelt, daß in Hinsicht auf manche von ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann.<br />In der Sprache des Glaubens aber sind die gleichen Gedanken in zwei Bibelworten niedergelegt. Es steht einerseits geschrieben: Ihr sollt gehorsam sein der Obrigkeit, die Gewalt über Euch hat. Geschrieben steht aber andererseits: Ihr sollt Gott mehr gehorchen als den Menschen &#8211; und das ist nicht etwa nur ein frommer Wunsch, sondern ein geltender Rechtssatz. Die Spannung aber zwischen diesen beiden Worten kann man nicht durch ein drittes lösen, etwa durch den Spruch: Gebet dem Kaiser was des Kaisers und Gott was Gottes ist &#8211; denn auch dieses Wort läßt die Grenzen im Zweifel. Vielmehr: es überläßt die Lösung der Stimme Gottes, welche nur angesichts des besonderen Falles im Gewissen des einzelnen zu ihm spricht.</p>
<p>Zitiert nach Fritz Bauer, in: Gedächtnisschrift für Gustav Radbruch, 1968, S. 140.</p>
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		<title>Fritz Bauer  Stationen eines Lebens</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/fritz-bauer-stationen-eines-lebens-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 73-74 Lebensweg und -werk Fritz Bauers wurden von zwei Weltkriegen geprägt: Als Student in Heidelberg, München und Tübingen gehörte er zur Nachkriegsjugend des Ersten Weltkriegs, die in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik den Weg in ein aktives Berufsleben suchte. Als Remigrant, der als rassisch und politisch Verfolgter des NS-Regimes 1936 [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/fritz-bauer-stationen-eines-lebens-1/">Fritz Bauer  Stationen eines Lebens</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 73-74</p>
<p>Lebensweg und -werk Fritz Bauers wurden von zwei Weltkriegen geprägt: Als Student in Heidelberg, München und Tübingen gehörte er zur Nachkriegsjugend des Ersten Weltkriegs, die in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik den Weg in ein aktives Berufsleben suchte. Als Remigrant, der als rassisch und politisch Verfolgter des NS-Regimes 1936 nach Dänemark und 1943 mit den dänischen Juden nach Schweden flüchten mußte, zählte er nach 1949 zu der Minderheit politischer Flüchtlinge, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der westdeutschen Nachkriegsjustiz am Neuaufbau eines demokratischen Rechtsstaats beteiligt waren.<br />Fritz Bauer wurde am 16. Juli 1903 als Sohn des Textilgroßhändlers Ludwig Bauer und dessen Ehefrau Ella, geborene Hirsch, in Stuttgart geboren. Sein Großvater mütterlicherseits, Gustav Hirsch, wurde 1848 als siebtes Kind von Leopold und Therese Hirsch in Wankheim geboren. Er stammte aus einem streng orthodoxen Elternhaus.<br />Leopold Hirsch, Altwarenhändler und Kaufmann, seit 1837 Vorsteher der Jüdischen Gemeinde, beantragte als erster seit der Vertreibung der Tübinger Juden in der Mitte des 15. Jahrhunderts die Aufnahme in den Tübinger Bürgerverband. Sein erfolgreicher Rechtsstreit wurde zum Präzedenzfall und Leopold Hirsch zum Vorreiter der Emanzipation in Württemberg.<br />Gustav Hirsch ist es erspart geblieben, die Emigration seiner Tochter Ella, die 1902 den Kaufmann Ludwig Bauer in Stuttgart heiratete, und seiner Enkelkinder Margot und Fritz Bauer zu erleben. Die Familie väterlicherseits spiegelt ebenso die Geschichte einer angestrebten, letztlich gescheiterten deutsch-jüdischen Assimilation. Ludwig Bauer, freiwilliger Grenadier des Regiments Königin Olga 1894/95, Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkriegs 1914 bis 1918 und seit 1935 Ehrenkreuzträger, war mit seinen beiden Brüdern Besitzer einer Textilwarenhandlung in der Stuttgarter Innenstadt, die ebenso wie das eigene Haus &#150; und das Tübinger Geschäft &#150; 1938 unter Wert verkauft werden mußten. Ludwig und Ella Bauer emigrierten nach Dänemark.<br />Von 1912 bis 1921 besuchte Fritz Bauer das Eberhard-Ludwig-Gymnasium in Stuttgart und begann nach dem Abitur ein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg, München und Tübingen. Im Dezember 1924 legte er seine erste Juristische Staatsprüfung in Tübingen ab, trat im selben Monat sein Referendariat an und promovierte 1925 bei Karl Geiler in Heidelberg zum Dr. jur. mit einer Dissertation über &#132;Die rechtliche Struktur der Truste&#147;.<br />Begeistert las der Student Fritz Bauer in den Wäldern rings um das Heidelberger Schloß Gustav Radbruchs 1910 erschienene Einführung in die Rechtswissenschaft und machte dicke Unterstreichungen: &#132;Der Neigung zur Reglementierung und Rationalisierung ein Gegengewicht zu bieten, ist die historische Aufgabe des Juristen aus Freiheitssinn, vom Amtsrichter, der Übergriffe der polizeilichen Verordnungsgewalt als solche kennzeichnet, bis zum Verteidiger, der die Kunst gegen unzüchtige Richter schützt. Diese Juristen sind die Vorposten des Rechtsstaats gegen unseren angeborenen Hang zum Polizeistaat.&#147; &#132;Ich habe gewußt, wohin ich gehören möchte&#147;, kommentierte Fritz Bauer später seine Erinnerungen. Die Verbindung von juristischer, auch richterlicher Tätigkeit betrachtete er schon in seiner Jugend als selbstverständlich. Im Februar 1928 legte er seine zweite Juristische Staatsprüfung ab, wurde Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stuttgart und schließlich im April 1930 beim Amtsgericht Stuttgart jüngster Amtsrichter Deutschlands. Fritz Bauer war Mitbegründer des Republikanischen Richterbunds in Württemberg, 1930 wurde er Vorsitzender der Ortsgruppe Stuttgart des &#132;Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold&#147;.<br />Im April 1933 wurde Fritz Bauer aufgrund seiner politischen Aktivitäten von der Gestapo verhaftet, in das KZ Heuberg und später in die Ulmer Strafanstalt verbracht, und erst Ende 1933 wieder entlassen. Er mußte 1936 nach Dänemark flüchten, wo er in Kopenhagen &#8211; wie auch 1943 im Exil in Schweden &#8211; in politischen Exilkreisen aktiv wurde. Gemeinsam mit Willy Brandt gründete er in Schweden die Sozialistische Tribüne als theoretisches Organ der sozialdemokratischen Partei im Exil. Von 1945 bis 1949 kehrte Fritz Bauer nach Dänemark zurück, wo er vorübergehend in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung und vor allem in der Redaktion der Flüchtlingszeitung Deutsche Nachrichten tätig war.<br />Die Rückkehr nach Deutschland fiel Fritz Bauer nicht leicht, doch in Dänemark fand er keine seinem juristischen und wirtschaftswissenschaftlichem Format angemessene Stellung. Drei Jahre bemühte er sich um eine Rückkehr, bis er 1949 zum Landgerichtsdirektor, dann zum Generalstaatsanwalt in Braunschweig berufen wurde. In der SPD und Gewerkschaftskreisen wurde er zu einer bedeutenden Gestalt und war Mitglied der &#132;Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen&#147; und des &#132;Rechtspolitischen Ausschusses&#147; sowie Mitherausgeber der theoretischen Zeitschrift der SPD, Die neue Gesellschaft. In Frankfurt am Main zählte er zu den Mitbegründern des Ortsverbandes der &#132;Humanistischen Union&#147;. Der Hessische Ministerpräsident Georg August Zinn rief Fritz Bauer 1956 als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt am Main, wo er bis zu seinem plötzlichen Tod im Jahr 1968 lebte.<br />Fritz Bauer machte die Gedankenwelt des republikanischen Rechtsdenkens von Weimar, das er in der Emigration im Kampf gegen das NS-Regime aufrecht erhielt, für den Aufbau einer demokratischen Ordnung fruchtbar. Die Verfahren gegen die nationalsozialistischen Verbrecher waren für ihn Prüfsteine der Herausbildung eines neuen Rechtsbewußtseins, verbunden mit der Aufforderung an die Gesellschaft zur Selbstaufklärung. Wie kaum ein anderer trieb er die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des NS-Regimes voran. Zahlreiche Bücher und Aufsätze dokumentieren vor allem sein Engagement für die Begründung einer neuen Rechtsauffassung innerhalb der deutschen Nachkriegsjustiz der 50er und 60er Jahre. Die NS-Prozesse waren für ihn Bestandteile eines demokratischen Neubeginns, wobei die normative Abgrenzung vom NS-Unrechtsstaat verbunden war mit einer systematischen Interpretation des Widerstandsrechts und der Widerstandspflicht eines jeden gegenüber diktatorischer Staatsgewalt. Diese Auffassung vertrat er nicht nur in seinem Plädoyer im &#132;Remer-Prozeß&#147; von 1952, sondern ebenso hinsichtlich der Beteiligung der deutschen Justiz an der NS-Euthanasie und der Täterschaft bei den Morden der Einsatzgruppen und in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern. Mit dem &#132;Remer-Prozeß&#147;, der in der bundesdeutschen Öffentlichkeit starke Resonanz fand, brachte er den spektakulärsten Prozeß zur Wiederherstellung der Integrität der Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime in Gang.<br />Fritz Bauer plädierte für die Anerkennung formaler Demokratieprinzipien, für eine umfassende Reform des Strafrechts und Strafvollzugs. Bei der Bewertung der Gewaltverbrechen in den Konzentrationslagern insistierte er, daß der Begriff des gesetzlichen Unrechts nicht nur die objektive Seite des Tatgeschehens bezeichnete, sondern auch die subjektive Tatseite einschließen müsse, indem er fragte: &#132;Sind diejenigen, die in Auschwitz waren, dabeigewesen, weil sie selber Nazis waren oder nicht?&#147; Aus seiner Sicht mußte &#132;die Bejahung des durch keinen Gesetzgeber antastbaren Kernbereich des Rechts &#150; ein Minimum an Menschenrechten wie das Recht auf Leben&#147; auch die Bejahung eines &#132;Kernbereichs an Rechts- und Unrechtsbewußtsein bei einem jeden nach sich ziehen&#147;. Diese Sicht stand im Gegensatz zur Tendenz der zeitgenössischen Rechtsprechung, die Einsatzgruppenführer, administrative Leiter von Konzentrationslagern und am Anstaltsmord beteiligte Ärzte, das ausführende Personal der Vernichtungslager als bloße Gehilfen in einem ihnen fremden Geschehen zu qualifizieren.<br />Neben zahlreichen anderen Nachforschungen übernahm die Dienststelle Fritz Bauers 1959 die Ermittlungen gegen den &#132;Euthanasie&#147;-Professor Werner Heyde, dem die Ermordung von 100.000 behinderten und kranken Menschen angelastet wurde. Im Jahr 1960, die Vorbereitungen zum Auschwitz-Prozeß hatten bereits begonnen, wurde auf seinen Hinweis Adolf Eichmann in Argentinien gefaßt und vom israelischen Geheimdienst nach Jerusalem gebracht. Ein Ermittlungsverfahren gegen Staatssekretär Globke im Bonner Bundeskanzleramt, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, gegen den Beschuldigungen erhoben worden waren, an NS-Verbrechen in Griechenland beteiligt gewesen zu sein, brachte Fritz Bauer Kritik der Medien und der hessischen CDU ein, die sich wiederholen sollte. Man warf ihm eine Politisierung der Justiz vor; aber die hessische Landesregierung wehrte die Kritik ab und stellte sich hinter den Generalstaatsanwalt. So auch kurz vor der Eröffnung des Auschwitz-Prozesses. [&#8230;]<br />Der Auschwitz-Prozeß war eines der wichtigsten Anliegen Fritz Bauers. Im Februar 1959 stellte er den Antrag, der Bundesgerichtshof möge die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main für alle in Auschwitz begangenen Straftaten begründen. Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer das Auschwitz-Verfahren &#132;gegen Mulka und andere&#147;. Unter den Augen von allein 20 000 Zuschauern im Gerichtssaal kam das in Auschwitz geschehene akribisch genau zur Sprache und fand in den Medien, in Ausstellungen und auf der Bühne in Peter Weiss´ Oratorium ´Die Ermittlung´ seinen Niederschlag. Erstmals gewann die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in Deutschland eine öffentliche Dimension.<br />Der Auschwitz-Prozeß war noch nicht abgeschlossen, als die Voruntersuchung für einen neuen Prozeß begann, der sich gegen die Teilnehmer einer reichsweiten Justizkonferenz von 1941, die juristischen Erfüllungsgehilfen der &#132;Euthanasie&#147;-Morde richten sollte. Geplant war ein exemplarischer Prozeß gegen die in die Verbrechen verstrickte Justiz &#150; doch der Prozeß fand nie statt. Zwei Jahre nach Fritz Bauers Tod wurde das Verfahren gegen die Justizelite wegen Beihilfe zum Anstaltsmord eingestellt, ohne daß eine Auseinandersetzung mit der Anklageschrift Fritz Bauers stattgefunden hätte. Die NS-Verbrecherprozesse hatten für Fritz Bauer über die Selbstaufklärung der Gesellschaft hinaus einen demokratischen Sinn: Ihre entscheidende Lehre bestand in der Bereitschaft zu einem eindeutigen Nein gegenüber staatlichem Unrecht. In der Wahrnehmung des Widerstandes bestand für ihn die andere Handlungsmöglichkeit &#150; im Gegensatz zu der Auffassung, die Individuen seien im NS-System zu willenlosen Rädchen einer ihnen äußerlichen Vernichtungsmaschinerie herabgesetzt worden. Die innere Beziehung von Unrechtsstaat und Widerstandsrecht arbeitete er in seinem Plädoyer im Remer-Prozeß heraus: Gruppen der Arbeiterbewegung, der bekennenden Kirche, einzelne Vertreter der katholischen Kirche, der Bürokratie und der Wehrmacht hatten sie wahrgenommen. Fritz Bauer betrachtete dieses oppositionelle Handeln gegen den Unrechtsstaat als einen den demokratischen Rechtsstaat konstituierenden Akt. In der bundesrepublikanischen Justiz der 50er und frühen 60er Jahre machte dieses Rechtsdenken ihn zum Außenseiter. Zweifellos gilt es heute, die innerjuristischen und gesellschaftlichen Geltungs- und Blockierungsbedingungen eines humanen Rechts in den Blick zu nehmen, die dem Anliegen Fritz Bauers enge Grenzen setzten. Fritz Bauer starb in der Nacht vom 30. 6. auf den 1.7. 1968 in seiner Wohnung in Frankfurt/Main.</p>
<p>Dr. Irmtrud Wojak, Fritz Bauer Institut</p>
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		<title>Eindringliche Erinnerung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/eindringliche-erinnerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Ausl&#228;ndische Mitb&#252;rger&#8220; sind B&#252;rger, Ausl&#228;nderinnen und Ausl&#228;nder d&#252;rfen nicht l&#228;nger als S&#252;ndenb&#246;cke mi&#223;braucht werden Mitteilungen Nr. 163, S.75 Sch&#252;tzen wir unser Land und seine Bewohner vor Demagogen und bedenkenlosen Wahlk&#228;mpfern Wir Unterzeichner sehen mit Sorge und Emp&#246;rung, da&#223; sich bedenkenlose Wahlk&#228;mpfer quer durch das politische Spektrum anschicken, den Bundestagswahlkampf 1998 auf dem R&#252;cken der &#8222;ausl&#228;ndischen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&bdquo;Ausl&auml;ndische Mitb&uuml;rger&ldquo; sind B&uuml;rger,</p>
<p>Ausl&auml;nderinnen und Ausl&auml;nder d&uuml;rfen nicht l&auml;nger</p>
<p>als S&uuml;ndenb&ouml;cke mi&szlig;braucht werden</p>
<p>Mitteilungen Nr. 163, S.75</p>
<p>Sch&uuml;tzen wir unser Land und seine Bewohner vor Demagogen und bedenkenlosen Wahlk&auml;mpfern</p>
<p>Wir Unterzeichner sehen mit Sorge und Emp&ouml;rung, da&szlig; sich bedenkenlose Wahlk&auml;mpfer quer durch das politische Spektrum anschicken, den Bundestagswahlkampf 1998 auf dem R&uuml;cken der &bdquo;ausl&auml;ndischen Mitb&uuml;rger&ldquo; auszutragen. Nach Hoyerswerda und Rostock, H&uuml;nxe, Solingen, L&uuml;beck gebieten es der Respekt vor den Opfern und die demokratische Selbstachtung, da&szlig; nicht erneut Menschen in diesem Lande gegeneinander aufgehetzt, nicht erneut Mitmenschen zu S&uuml;ndenb&ouml;cken gemacht werden.</p>
<p>Da gewinnt in Sachsen-Anhalt eine Phantompartei mit &bdquo;Deutsche zuerst&ldquo;- Parolen auf Anhieb fast 13 Prozent, darunter rund ein Drittel der W&auml;hler unter Drei&szlig;ig. Da werden in Ostdeutschland vermehrt &bdquo;national befreite Zonen&ldquo; ausgerufen. Da spickt die CSU, eine Regierungspartei, ihr Wahlprogramm mit Slogans wie &bdquo;Deutschland ist kein Einwanderungsland&ldquo;, &bdquo;straff&auml;llige Ausl&auml;nder verwirken ihr Gastrecht und geh&ouml;ren abgeschoben&ldquo; oder mit der erneuten Diskreditierung doppelter Staatsb&uuml;rgerschaft. Selbst die Kanzlerkandidaten der beiden gro&szlig;en Parteien werden mit einschl&auml;gigen &Auml;u&szlig;erungen zitiert.</p>
<p>Auch in der ablaufenden Legislaturperiode haben die Parteien im Bundestag wiederum keine zivile Abl&ouml;sung des Staatsangeh&ouml;rigkeitsrechts von 1913 (ius sanguinis), kein Zuwanderungsgesetz, keine befriedigende Einb&uuml;rgerungsregelung zustandegebracht. Nicht einmal f&uuml;r die in Deutschland geborenen Kinder von Zuwanderern. Nun spekulieren einige der Hauptverantwortlichen darauf, ausgerechnet die Folgen ihres &bdquo;ausl&auml;nderpolitischen&ldquo; Versagens instrumentalisieren zu k&ouml;nnen, um Wahlk&auml;mpfe zu gewinnen. Ihr Kalk&uuml;l wird dadurch beg&uuml;nstigt, da&szlig; Millionen nicht &bdquo;deutschst&auml;mmiger&ldquo; Bewohner dieses Landes auch 1998 zwar Steuern und Abgaben zahlen, aber nicht w&auml;hlen d&uuml;rfen.</p>
<p>Wahlkampf autorisiert nicht zur Volksverhetzung. Niemanden. Sch&uuml;tzen wir unser Land, sch&uuml;tzen wir unsere Landsleute, gleich welcher Abstammung, vor der Stimmungsmache bedenkenloser Wahlk&auml;mpfer.<br />Die deutsche Politik darf sich nicht l&auml;nger an der Wirklichkeit vorbeimogeln:<br />&ndash; Die Bundesrepublik ist ein Einwanderungsland. Seit Jahrzehnten.<br />&ndash; Zuwanderern, die seit geraumer Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, darf die deutsche Staatsb&uuml;rgerschaft nicht verweigert werden.<br />&ndash; Straftaten sind unabh&auml;ngig davon zu beurteilen, welcher Abstammung die T&auml;ter sind.<br />&ndash; B&uuml;rgerkriegsfl&uuml;chtlinge, Asylbewerber, Fremde sind nicht vogelfrei. Die Achtung ihrer Menschrechte verlangt eine Revision der deutschen Asylrechtspraxis.<br />Jede Kandidatin, jeder Kandidat mu&szlig; sich die Frage stellen, was sie oder er konkret zur Herstellung gleicher Rechte f&uuml;r alle beitragen will, die B&uuml;rger/innen dieses Landes sind oder w&auml;ren es unter einem aufgekl&auml;rten Staatsb&uuml;rgerschaftsrecht l&auml;ngst &ndash; gleich welcher Herkunft, Religion, Hautfarbe.</p>
<p>Machen wir es zu einem Schl&uuml;sselkriterium der Bundestagswahl 1998, da&szlig; der Bundestag in Berlin endlich nachholt, was er in Bonn allzu lange vor sich hergeschoben hat &ndash;</p>
<p>ohne freie, gleiche und solidarische B&uuml;rgerschaft<br />erstickt die Republik.</p>
<p>Die Initiative zu dieser Erkl&auml;rung geht aus von der &bdquo;Bl&auml;tter&ldquo;-Redaktion (1) und wurde bisher unterst&uuml;tzt von unter anderen Micha Brumlik, Hajo Funke, J&uuml;rgen Habermas, Karlheinz Koppe, Claus Leggewie, Ingeborg Maus, Dieter Obernd&ouml;rfer, J&uuml;rgen Seifert und Till M&uuml;ller-Heidelberg</p>
<p>(1) Kontakt: Redaktion &bdquo;Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik&ldquo;, Postfach 2831, 53018 Bonn, Fax: 0228/650251, E-Mail: <a href="mailto:blaetter%40t-online.de">blaetter@t-online.de</a></p>
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		<title>Bundesverwaltungsgericht weist Revision gegen Ethikunterricht teilweise ab.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/163/publikation/bundesverwaltungsgericht-weist-revision-gegen-ethikunterricht-teilweise-ab/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1998 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union fordert: Diskriminierung des Ethikunterrichts beseitigen! Pressemitteilung vom 17.06.1998. Mitteilungen Nr. 163, S. 76 Mit Urteil von heute nachmittag wies der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Revisionsklage eines Sch&#252;lers und seiner Eltern gegen das Land Baden-W&#252;rttemberg im Grundsatz ab. Wie auch in anderen Bundesl&#228;ndern m&#252;ssen dort alle Sch&#252;ler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union fordert: Diskriminierung des Ethikunterrichts beseitigen! Pressemitteilung vom 17.06.1998.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 163, S. 76</p>
<p>Mit Urteil von heute nachmittag wies der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Revisionsklage eines Sch&uuml;lers und seiner Eltern gegen das Land Baden-W&uuml;rttemberg im Grundsatz ab. Wie auch in anderen Bundesl&auml;ndern m&uuml;ssen dort alle Sch&uuml;ler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, statt dessen den eigens eingerichteten Ersatzunterricht &bdquo;Ethik&ldquo; besuchen. Diese Regelung h&auml;lt das BVerwG f&uuml;r verfassungsrechtlich noch hinnehmbar. Der Sch&uuml;ler und seine Eltern hatten demgegen&uuml;ber u.a. ausgef&uuml;hrt, dies stelle eine unzul&auml;ssige Ankn&uuml;pfung eines staatlichen Unterrichtsfachs (Ethik) an eine religi&ouml;se Veranstaltung dar.</p>
<p><b>Erster Schritt in die richtige Richtung</b></p>
<p>Im verk&uuml;ndeten Urteil stellt das BVerwG aber auch schwerwiegende Benachteiligungen jener Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler fest, die den Ethikunterricht besuchen (m&uuml;ssen): So ist das Fach Ethik nicht als Pr&uuml;fungsfach ausgestaltet und bringt im Verh&auml;ltnis zum Fach Religion Anrechnungsnachteile beim Abitur mit sich. Im Urteil wird deshalb festgestellt, da&szlig; der Landesgesetzgeber hier nachbessern mu&szlig;, um eine &bdquo;curriculare Gleichwertigkeit&ldquo; des Ersatzfaches Ethik sicherzustellen. Damit ist Ethik kein Ersatzfach mehr.<br />Die Humanistische Union, &auml;lteste deutsche B&uuml;rgerrechtsorganisation, k&auml;mpft seit Jahren f&uuml;r ein f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler verbindliches Fach &bdquo;Ethik und Religionskunde&ldquo;. Aus diesem Grund ist sie gegen Ethik als blo&szlig;es &bdquo;Ersatzfach&ldquo;. Die Humanistische Union fordert die Kultusministerien der L&auml;nder auf, ihrer Pflicht zur Gew&auml;hrleistung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Sinne des Grundgesetzes f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nachzukommen.<br />Es ist nach wie vor unertr&auml;glich, da&szlig; aus dem Recht, n&auml;mlich Religionsunterricht besuchen zu k&ouml;nnen (Art. 7, Abs.3 GG), eine Pflicht f&uuml;r solche statuiert wird, die dieses Recht nicht in Anspruch nehmen wollen. So wird ein B&uuml;rgerrecht in eine B&uuml;rgerpflicht verkehrt.</p>
<p>Humanistische Union, Bundesgesch&auml;ftsstelle</p>
<p>Weitere Materialien und eine umfangreiche Proze&szlig;dokumentation sind erh&auml;ltlich bei:<br />Bundesgesch&auml;ftsstelle: Humanistische Union e.V., Haus der Demokratie, Friedrichstr. 165, 1O117 Berlin, Tel. O3O/2O45O2-56, Fax -57 e-mail: <a href="mailto:HU%40IPN-B.de">HU@IPN-B.de</a></p>
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