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	<title>Mitteilungen Nr. 164 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Polizei im europäischen Verfassungsstaat</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 97, 100 und 101 Die Entwicklung der Europäischen Union wird in den Medien unseres Landes aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet: Das Hauptaugenmerk der Berichterstattung ist eindeutig auf die Wirtschafts- und Währungsunion gerichtet. Das zweite zentrale Thema ist die Bedrohung der Unionsbürger durch die grenzüberschreitende (organisierte) Kriminalität. Der Abbau der Grenzkontrollen wird [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 97, 100 und 101</p>
<p>Die Entwicklung der Europäischen Union wird in den Medien unseres Landes aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet: Das Hauptaugenmerk der Berichterstattung ist eindeutig auf die Wirtschafts- und Währungsunion gerichtet. Das zweite zentrale Thema ist die Bedrohung der Unionsbürger durch die grenzüberschreitende (organisierte) Kriminalität. Der Abbau der Grenzkontrollen wird als Ursache dafür genannt. Die Argumentation klingt dabei oft paradox, was sich am Beispiel der Drogenkriminalität darstellen läßt: Gelingt einer Behörde ein &#132;Aufgriff&#147;, bei dem eine große Menge Rauschgift sichergestellt werden konnte, so wird dies als Beleg dafür genommen, daß nach dem Wegfall der Grenzkontrollen die Drogenschmuggler ungehindert ins Land kommen können. Sinkt dagegen die Menge des sichergestellten Rauschgifts, so wird als Begründung die nun fehlende &#132;Filterfunktion&#147; der Grenze angeführt. In beiden Fällen werden von den verantwortlichen Politikern unverzüglich &#132;wirksame Ausgleichsmaßnahmen&#147; gefordert. Dies führt dazu, daß in der Bundesrepublik die Grenzkontrollen &#150; entgegen anders lautender Beteuerungen &#150; immer mehr in das Landesinnere verlagert werden.<br />Ein großer Teil der Bevölkerung stimmt diesem entschlossenen Vorgehen der Politiker vorbehaltlos zu. Die Szenarien von der &#132;Verbrechensflut&#147;, die Deutschland zu überschwemmen droht, sind sehr wirksam. Eine Befragung von über 5000 repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus vier Ländern der Europäischen Union, nämlich aus Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden im Jahre 1996, zeigt das Ausmaß der Kriminalitätsangst in Europa: Auf die Frage &#132;Sind Sie in erster Linie froh darüber, daß die Menschen ohne Grenzkontrollen reisen können oder sind Sie besorgt darüber, daß die Kriminalität im eigenen Land steigen wird, weil Grenzkontrollen abgeschafft wurden?&#147;, zeigen sich in Westdeutschland 51% und in Ostdeutschland 61% der Befragten eher besorgt. In Belgien waren es 56%, in Frankreich 52% und den Niederlanden sogar 60% der Befragten. In den genannten Staaten befürworten über 90% der Befragten, daß eine gemeinsame Polizei (Europol) aufgebaut wird, &#132;die berechtigt ist, gegen Straftäter in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zu ermitteln&#147;.<br />Nicht nur konservative Politiker greifen &#132;Volkes Stimme&#147; gern auf und zeigen die notwendige Entschlossenheit: Der &#132;Kampf gegen das Verbrechen&#147; soll mit &#132;vereinten Kräften&#147; geführt werden. Deutsche Großstädte sollen nicht zu &#132;Rückzugsräumen&#147; und &#132;Ruhezonen&#147; für die Mafia werden. Straffällig gewordene Bürger ausländischer Nationalität sollen sofort ausgewiesen werden.<br />Der Bundesinnenminister hat das Jahr 1998 zum &#132;Sicherheitsjahr&#147; erklärt und die Aktion &#132;Sicherheitsnetz&#147; ins Leben gerufen. Auf europäischer Ebene soll die &#132;Union der öffentlichen Sicherheit&#147; folgen. Fernziel ist eine &#132;europäische Innenpolitik&#147; mit eigener Polizeimacht. Eine europäische Polizeibehörde soll in allen Staaten der Europäischen Union ermitteln dürfen. Ähnlichkeiten mit der amerikanischen Bundespolizei FBI sind beabsichtigt.<br />Zur Zeit konzentrieren sich die Bemühungen um eine engere polizeiliche Zusammenarbeit auf folgende drei Bereiche:</p>
<p>Auf die Zusammenarbeit mit den ehemaligen Ostblockstaaten. Weil diese Staaten noch nicht Mitglied der EU sind, geschieht dies aufgrund bilateraler Vereinbarungen.</p>
<p>Auf die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten des &#132;Schengener Durchführungsübereinkommens&#147;.</p>
<p>Auf die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der sogenannten &#132;3. Säule&#147; des EU-Vertrages von Maastricht. Dazu gehört auch die Errichtung eines &#132;europäischen Polizeiamtes&#147; (Europol).</p>
<p>Europol gilt dabei als &#132;Wunderwaffe&#147; im &#132;Kampf gegen die Kriminalität&#147;. Auf die aktuelle Entwicklung nach der Ratifizierung der Europol-Konvention durch den Deutschen Bundestag werde ich deshalb näher eingehen. Zunächst aber ein Blick auf die Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten. Grundlage dafür sind Verwaltungsabkommen. Deutschland wird dabei durch den Bundesinnenminister vertreten. Parallel dazu gibt es noch die &#132;polizeiliche Aufbauhilfe&#147; für die osteuropäischen Staaten, die von den Länderpolizeien betrieben wird. Dieser Bereich ist der Öffentlichkeit kaum bekannt, spielt in der Praxis jedoch zunehmend eine Rolle.<br />Die Bundesregierung verfolgte bei den Vertragsverhandlungen mit den Regierungen einzelner mittel- und osteuropäischer Staaten (MOE-Staaten) insbesondere das Ziel, die Einfuhr von Drogen nach Westeuropa über die sogenannte &#132;Balkanroute&#147; zu verhindern. Dieser Transportweg für Heroin aus den Ländern des &#132;Goldenen Halbmondes&#147; führt wegen der Situation im ehemaligen Jugoslawien nunmehr über die Staaten Bulgarien, Rumänien, Ungarn und die Tschechische Republik. Außerdem soll durch die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien die Aufklärung und Verhinderung solcher Fälle verbessert werden, in denen Osteuropa den Absatzmarkt für die gestohlenen Güter bietet (wie z.B. bei der &#132;Autoverschiebung&#147;). Es wurden deshalb Vereinbarungen über die &#132;Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten&#147; getroffen (&#132;OK-Abkommen&#147;). Zweck ist eine Verbesserung des gegenseitigen Informationsaustausches über erkannte Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen grenzüberschreitend agierender Straftäter. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Personalien von Tatbeteiligten, insbesondere auch von &#132;Hinterleuten&#147; und &#132;Drahtziehern&#147; mitzuteilen. Die Vereinbarungen enthalten zwar auch Datenschutzbestimmungen; in der Praxis verläuft der Informationsaustausch jedoch weitestgehend unkontrolliert. Eine gemeinsame Kontrollinstanz, welche die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen überprüfen könnte, ist nicht vorgesehen. Im Einzelfall wird es daher kaum möglich sein, die weitere Verwendung der übermittelten Informationen durch die Polizei des ausländischen Vertragspartners nachzuvollziehen. Im Hinblick auf die politische Entwicklung in einigen osteuropäischen Staaten (wie zum Beispiel in Weißrußland) ist dies bedenklich.<br />Derzeit besteht für die Staaten des ehemaligen Ostblocks nicht die Möglichkeit, in das &#132;Sicherheitssystem der Europäischen Union&#147; einbezogen zu werden. Es wird aber darüber nachgedacht, wie einzelnen Staaten &#150; zum Beispiel Polen &#150; der Beitritt zum &#132;Schengener Durchführungsübereinkommen&#147; (SDÜ) vom 19. Juni 1990 ermöglicht werden kann.<br />Diese Übereinkommen gilt als Modell für zukünftige Formen polizeilicher Zusammenarbeit in Europa. Es trat am 26. März 1995 für Deutschland, die BeNeLux Staaten, Spanien und Portugal in Kraft und gilt inzwischen auch in Österreich und Italien. Das SD § enthält sogenannte &#132;Ausgleichsmaßnahmen&#147; für den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den &#132;Schengen-Staaten&#147;. Neben Verbesserungen der Zusammenarbeit bei der internationalen Rechts- und Amtshilfe ist hier besonders die Einrichtung und der Betrieb eines gemeinsamen (Computer-) Fahndungssystems zu nennen. Dieses &#132;Schengener Informationssystem&#147; (SIS) soll eine polizeiliche Fahndung nach gesuchten Personen oder Sachen &#150; zum Beispiel nach gestohlenen Kraftfahrzeugen &#150; in allen Vertragsstaaten ermöglichen.<br />Ob mit Hilfe des &#132;Schengener Informationssystems&#147; tatsächlich verhindert werden kann, daß reisende Straftäter unerkannt von einem Land in das andere wechseln, ist zweifelhaft. Im Grundrechte-Report 1997 (Rowohlt Taschenbuch: RoRoRo aktuell -&#150; Nr 22124) hat Heiner Busch dargestellt, daß beinahe 90% der im SIS erfaßten Personen aus Staaten außerhalb der EU kommen, also sogenannte &#132;Drittausländer&#147; sind, denen eine Abschiebung droht oder denen an der Grenze die Einreise verweigert werden soll. Das SIS ist also in erster Linie ein Bollwerk gegen die unerwünschte Einwanderung. Wenn gleichwohl vom Bundesinnenministerium die große Zahl der &#132;Treffer&#147;, das heißt der Aufgriffe von ausgeschriebenen Personen, gemeldet wird, so hat dies mit der Ausländer- und Asylpolitik der Bundesrepublik zu tun und ist kein Beweis für die Tauglichkeit der Computerfahndung im Hinblick auf die Ergreifung von Straftätern.<br />Mit dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu benachbarten &#132;Schengen-Staaten&#147; ging eine Intensivierung der Kontrollen an den &#132;Schengen-Außengrenzen&#147; einher. Der &#132;kontrollierte Raum&#147; wird dabei zunehmend größer. Die Regelungen des Schengener Übereinkommens sollen nach Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam in den EU-Vertrag übernommen werden. Dies ist ein weiterer Baustein für die &#132;Festung Europa&#147;. Der Grundstein wurde bereits mit der &#132;Ministervereinbarung über die Einrichtung der Europol &#150; Drogeneinheit&#147; vom 2. Juni 1993 gelegt. Seit dem 3. Januar 1994 arbeitet die Organisation in Den Haag. Das Aufgabengebiet war zunächst auf Delikte der Drogenkriminalität beschränkt, wurde aber schon bald auf den illegalen Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, die Schleuserkriminalität, die Verschiebung von Kraftfahrzeugen, Menschenhandel sowie Ausbeutung und sexuelle Gewalt gegen Minderjährige ausgedehnt. Es zeigt sich, daß die fehlende demokratische Legitimation bereits ein Geburtsfehler von Europol war. Die genannten Aufgaben sind der Organisation durch eine &#132;Gemeinsame Maßnahme&#147; (Art. K. 3 II b EUV) ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments oder der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten übertragen worden. Nach dem Inkrafttreten der Europol-Konvention wird dieser Zustand festgeschrieben. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss, warnt deshalb auch (in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1997): &#132;Man kann nicht sagen, weil wir Europol demokratisch nicht hinkriegen, dann machen wir Europol eben undemokratisch. Man kann in einer Demokratie doch auch nicht sagen, wenn wir bestimmte Gesetze nicht durchbekommen, schaffen wir mal für zwei Jahre die Demokratie ab und errichten eine Diktatur, und wenn wir dann in den zwei Jahren all das gemacht haben, was wir sonst nicht hinbekommen hätten, dann führen wir die Demokratie wieder ein. Das funktioniert nicht. Wenn man in einer rechtsstaatlichen Demokratie lebt, dann muß man auch mit ihren Regeln leben.&#147;<br />Arbeitsweise sowie Aufgaben und Kompetenzen von Europol sind in einer Vereinbarung der Mitgliedstaaten festgehalten, welcher der Deutsche Bundestag am 16. Dezember 1997 (BGBl. II, 2150) zugestimmt hat. In der Debatte anläßlich der ersten Lesung des Vertragsentwurfs machte der Innenpolitiker Burkhard Hirsch die folgenden verfassungsrechtlichen Bedenken deutlich, die gegen diese Europol-Konvention sprechen:<br />Die fehlende demokratische Legitimation und Kontrolle von Europol. Es bestehen begründete Zweifel daran, daß die Kontrolle der bei Europol tätigen Polizisten der Intensität entspricht, mit denen der Bürger, auch der unbeteiligte Bürger, der in Verdacht gerät, belastet werden kann.<br />Die Datensammlungen von Europol sind mit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine rechtsstaatlich einwandfreie Datenverarbeitung stellt (BVerfGE 65,1), nicht zu vereinbaren. Ein Grund dafür ist die Erfassung von völlig unbescholtenen Bürgern (Opfern, Zeugen) in den Analysedateien, die fehlende Bestimmtheit der entsprechenden Vertragsbestimmungen, die nicht selten auf noch zu erlassende &#132;Durchführungsbestimmungen&#147; verweisen, und die unzureichende datenschutzrechtliche Kontrolle.<br />Europol ist im Bereich der internationalen Rechtshilfe tätig, ohne in das Justizsystem der jeweiligen Staaten eingebunden zu sein. So ist die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, die nach deutschem Verfahrensrecht vorgeschrieben ist, überhaupt nicht gewährleistet. Die Polizei ist nicht mehr nur Gehilfe der Strafverfolgungsbehörden, sondern faktisch die dominierende &#132;Sicherheitsbehörde&#147;.<br />Neben diesen Kritikpunkten an der Konvention wurden erhebliche Bedenken gegen folgende Regelung in Artikel 41 der Europol-Konvention geäußert: &#132;Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol genießen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Vorrechte und Immunitäten nach Maßgabe eines Protokolls, das die in allen Mitgliedstaaten anzuwendenden Regelungen enthält.&#147; Dieses Protokoll sollte ursprünglich außerhalb des Zustimmungsverfahrens nach Art. 59 GG als sogenanntes Verwaltungsabkommen vereinbart werden. Die massive Kritik bewirkte schließlich, daß dem Bundestag doch der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes vorgelegt wurde. Allerdings konnten sich die Kritiker nicht durchsetzen. Ebenso wie die Europol-Konvention wurde auch das Immunitätenprotokollgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet.<br />Gemäß Art. 8 I a) der Vereinbarung genießen die Mitglieder der Organe und des Personals von Europol &#132;Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie Handlungen&#147;. Damit wird erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte Polizeibeamten das Privileg der Immunität eingeräumt. Professor Simitis, der viele Jahre hessischer Datenschutzbeauftragter war, hat dazu (in der Süddeutschen Zeitung vom 3. Mai 1997) unzweideutig gesagt: &#132;Das ist unhaltbar. Dieses Europa ist, spätestens nach dem Maastricht-Vertrag, eindeutig den Grundrechten seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Deswegen machen wir doch dieses Europa! Also muß man sich fragen: Wie verträgt sich denn eine Immunität mit den Grundrechten der Bürger? Gar nicht!&#147;<br />Die Bundesregierung verweist darauf, daß es der &#132;allgemeinen völkerrechtlichen Praxis&#147; entspricht, Bediensteten internationaler Organisationen Immunität zu gewähren. Tatsächlich hat die Straflosstellung der Europapolizisten aber nichts mit &#132;Immunität&#147; zu tun. Die Immunität von Abgeordneten und Diplomaten, an die sprachlich angeknüpft wird, ist örtlich, zeitlich und sachlich beschränkt. Sie ist also keine Exemtion, d.h. Abgeordnete und Diplomaten bleiben verantwortlich. Der Polizist soll hingegen frei von strafrechtlicher Verantwortung sein. Das widerspricht der in Art. 20 Abs. 3 GG unabänderlich verankerten Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht.<br />Trotz dieser Vorbehalte im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa zweifele ich nicht an der Notwendigkeit dieser Kooperation. Eine große Bedeutung kommt dabei der unmittelbaren Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Grenzbereich zu. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aachen arbeiten niederländische, belgische und deutsche Polizisten im &#132;Dreiländereck&#147; schon seit vielen Jahren bei der Verhütung und Aufklärung grenzüberschreitender Straftaten erfolgreich zusammen. In anderen Grenzregionen, insbesondere auch an der deutschen Ostgrenze, gibt es ähnliche Kooperationsformen.<br />Wenn eine europaweit agierende Polizei jedoch unverzichtbar ist, muß sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen organisiert sein. Das heißt: Aufgaben und Befugnisse müssen durch einen demokratisch legitimierten Gesetzgeber bestimmt werden. In der Europäischen Union kann dies nur das Europaparlament sein. Diesem obliegt dann auch die Kontrolle der europäischen Polizei. Dabei kann es sich durch einen europäischen Datenschutzbeauftragten unterstützen lassen. Der wirksame Rechtsschutz für die vom Polizeihandeln betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch ein Gericht auf europäischer Ebene muß garantiert sein. Schließlich &#150; und dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Polizeiarbeit im europäischen Verfassungsstaat &#150; muß die Verfassung einen verbindlichen Grundrechtskatalog enthalten.</p>
<p>Der Polizeioberrat Reinhard Mokros ist Mitglied der HU und arbeitet als Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Fachbereich Polizei. Er verfaßte u.a. das Kapitel &#132;Polizeiliche Zusammenarbeit in Europa&#147; im &#132;Handbuch des Polizeirechts&#147; (hg. von Hans F. Lisken/ und Erhard Denninger, 2. Aufl. München 1996).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/polizei-im-europaeischen-verfassungsstaat/">Polizei im europäischen Verfassungsstaat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bericht vom HU-Verbandstag 1998 in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/bericht-vom-hu-verbandstag-1998-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 18:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 98-99 Der diesjährige Verbandstag vom 2. &#150; 4. Oktober wurde am Freitagabend mit einer Schifffahrt um die Berliner City eröffnet. Bei diesem Wiedersehen kamen die Gespräche mit alten und neuen Bekannten nicht zu kurz. Sehr schön war u.a. das Feuerwerk am neuen Potsdamer Platz. Der &#132;eigentliche&#147; Verbandstag begann tags darauf im [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 98-99</p>
<p>Der diesjährige Verbandstag vom 2. &#150; 4. Oktober wurde am Freitagabend mit einer Schifffahrt um die Berliner City eröffnet. Bei diesem Wiedersehen kamen die Gespräche mit alten und neuen Bekannten nicht zu kurz. Sehr schön war u.a. das Feuerwerk am neuen Potsdamer Platz. Der &#132;eigentliche&#147; Verbandstag begann tags darauf im Haus der Demokratie mit der Abstimmung der inhaltlichen Tagesordnung.</p>
<p>1. Bundeswehr und Kosovo-Konflikt<br />2. Innere Sicherheit<br />3. Trennung Staat &#150; Kirche<br />4. Strafverfolgung durch Hoheitsträger &#150;<br />4. Berufsverbote in Ostdeutschland<br />5. 50 Jahre Grundgesetz: offene Bürgerrechte<br />6. Volksentscheid<br />7. Ausländerrechte<br />8. Braunkohleabbau Garzweiler<br />9. Kultursteuer (vgl. Antrag zur DK 1997)</p>
<p>Im Mittelpunkt des Interesses stand auch die Diskussion zur Reform der HU-Satzung auf der Grundlage eines von Jürgen Roth ausgearbeiteten Vorschlagspapiers. Wegen der besonderen Bedeutung der Satzungsdiskussion und als Info zu den Vorschlägen wird auf die im Anschluß an diesen Verbandstags-Bericht veröffentlichte Zusammenfassung verwiesen. Zu den weiteren Themen des Verbandstags:</p>
<p>1.<br />Bundeswehr und Kosovo-Konflikt. Zu diesem Punkt verabschiedeten die Teilnehmenden am Sonntag eine Resolution in Form eines offenen Briefes an die Mitglieder des SPD-Parteirates, dessen Wortlaut das Diskussionsergebnis wiedergibt:</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>der Verbandstag der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hat sich am 4. Oktober in Berlin mit der aktuellen Situation im Kosovo befaßt und appelliert an den am 5. Oktober in Bonn tagenden Parteirat der SPD mit einem offenen Brief:<br />Die Humanistische Union wendet sich dagegen, auf aktuelle Menschenrechtsverletzungen im Kosovo durch militärische Schläge ohne UNO-Mandat zu reagieren. Im Namen der humanitären<br />Verantwortung darf die NATO nicht die eigene Bindung an Humanität und Völkerrecht außer Kraft setzen. Insbesondere darf die Ausübung des Vetorechts im Sicherheitsrat nicht im Fall Kosovo als Mißbrauch, in den Fällen Palästina und Kurdistan dagegen als problemlos bewertet werden.<br />Wer sich für Tornado-Kampfeinsätze auf die Gefühle &#132;jedes anständig denkenden Menschen&#147; (Günter Verheugen im WDR-Interview v. 30.09.1998) beruft, übersieht, daß solche Gedanken an einen &#132;gerechten Krieg&#147; immer wieder zu Grausamkeiten, Tod und Leid unbeteiligter Zivilisten, Frauen und Kinder geführt haben. Geeignetere Mittel zur Befriedung und Trennung der Konfliktparteien sind Einsätze wie SFOR in Bosnien, Waffenembargo und Wirtschaftssanktionen.<br />HU, gez. Dr. Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender</p>
<p>2.<br />Innere Sicherheit. Die Debatte drehte sich zunächst um die programmatischen Aussagen der Parteien zu diesem wahlkampfbestimmenden Politikfeld (Stichwort &#145;Instrumentalisierung von Kriminalität&#145;). Eine rege Diskussion entwickelte sich zu der aus Sicht unserer Nicht-Regierungsorganisation neuartigen Tatsache, daß gleich mehrere Mitglieder der HU und des Beirats an den laufenden Koalitionsverhandungen teilnehmen und voraussichtlich zu zentralen Akteuren der kommenden Regierung werden könnten. In diesem Zusammenhang wurden mögliche Interessenkonflikte zur beratenden Funktion eines Beiratsmitglieds diskutiert: Eine förmliche Sanktionsmöglichkeit gegenüber Beiratsmitgliedern wird von der Satzung keinem Vereinsorgan ausdrücklich zugebilligt. Auch wenn eine solche Entscheidung im Verantwortungsbereich des Bundesvorstands gesehen wird, wäre eine entsprechende Parteinahme wohl auch wenig förderlich für die Arbeit der HU, zumalen diese satzungsgemäß keine parteipolitischen Ziele verfolgt Dem Vorstand wurde von Teilnehmenden des Verbandstags empfohlen, sich in solchen Fällen mit besonders exponierten Regierungsmitgliedern ins Benehmen zu setzen, ob ein Verbleiben im Beirat sinnvoll und gewünscht ist oder die Mitgliedschaft im Beirat beispielsweise ruhen solle. Besprochen wurde auch die eher technische Seite der Problematik (Aktualisierungen des Briefkopfs).<br />Übrigens: Die Bundesgeschäftsstelle stellt für Orts- und Landesverbände gerne eine Kopiervorlage des Briefkopfs oder aktualisierte Druck-Dateien bereit.</p>
<p>3.<br />Trennung Staat &#150; Kirche. Der Arbeitskreis Staat &#150; Religion &#150; Weltanschauung informierte zu seiner Arbeit, u.a. zum Thema &#132;Missionierung in den Neueren Bundesländern&#147; (Bundeswehr, Kirchen-Arbeitsrecht), sowie dem Themenkomplex: LER-Unterricht und Pflichtfach &#145;Ethik&#145; in Brandenburg bzw. &#145;praktische Philosophie&#145; in NRW, dem Urteil des BVerwG vom 17.06.1998 (Fam. Neumann gg. Land Baden-Württemberg) sowie dem Abschlußbericht der Bundestags-Enquête &#132;sog. Sekten und Psychogruppen&#147;. Zum Tendenzschutz im Kirchen-Arbeitsrecht verabschiedeten die Anwesenden dann am Sonntag eine Resolution in Form einer Pressemitteilung (Wortlaut s. unter Pressemitteilungen).</p>
<p>4.<br />Strafverfolgung durch Hoheitsträger &#150; Berufsverbote in Ostdeutschland. In der Debatte hierzu informierte u.a. Rosemarie Will zum &#145;Rentenstrafrecht&#145; in Ostdeutschland. Hierzu wird für November eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet. Erich Küchenhoff erläuterte die aktuelle Urteilspraxis (u.a. BVerwG 1995 zu Eignungskündigung unter teilw. Übernahme der Extremisten-Rechtsprechung des Jahres 1975). Der Verbandstag beschloß eine Anregung an den Bundesvorstand, dieses Thema zusammen mit weiteren Interessierten zu beraten sowie die Geltung der Berufsverbotspraxis (Extremisten-beschlüsse) in den alten Bundesl@¤ndern kritisch zu hinterfragen.</p>
<p>Die TO-Punkte 5.-9. wurden nur andiskutiert.</p>
<p>Besonders zu erwähnen bleibt das Kulturangebot vom Samstagnachmittag für die Teilnehmenden des Verbandstags: Die gebotenen Sonderführungen &#132;aus erster Hand&#147; durch das künftige Jüdische Museum sowie durch die Topographie des Terrors fanden großes Interesse und dienten gerade zum Nationalfeiertag als eindrückliche Kontrapunkte zu den &#145;offiziellen&#145; Jubelfeierlichkeiten. Herzlichen Dank an alle, die dies ermöglicht hatten!<br />Der öffentliche Vortrag des Kriminologen Prof. Dr. Fritz Sack mit dem Titel &#132;Vom wohltätigen zum strafenden Staat?&#147; und die anschließende Diskussion zur gesellschaftspolitischen Instrumentalisierung der &#132;Inneren Sicherheit&#147;/ Kriminalität bildeten ein weiteres Hauptthema des Verbandstages. Fritz Sack referierte zum evidenten Paradigmenwechsel und die Wende in der Kriminalpolitik der neunziger Jahre: An die Stelle des Resozialisierungdenkens tritt verstärkt der technische Einsatz repressiver Mittel. Parallel zum festgestellten Wachsen undifferenzierter (erzeugter?) &#150; Bedrohungsgefühle werden die Polizeien gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten aufgewertet. Dem steht in den meisten Bereichen eine empirisch belegbare jahrelange Stagnation &#150; wo nicht Rückgang &#150; der Kriminalitätsziffern entgegen. Die verstärke Forderung nach Freiheitsstrafen und Herabsetzung der Strafmündigkeit (anstelle von Geld&#150; oder Bewährungsstrafen sowie die Diskussion zur Übernahme der zero-tolerance-Ansätze &#150; der kompromißlosen Verfolgung von Bagatelldelikten &#150; veranschaulicht für Fritz Sack eine Entwicklung analog dem gesellschaftlichen Wandel (Individualisierung): Rückgang der Erwerbsarbeit und zunehmende Ökonomisierung (&#132;the rich get richer &#150; the poor get prisoned&#147;) bei institutioneller Verschlankung und Schwächung des Staates. In letzter Konsequenz münde diese Entwicklung in einer Zurechenbarkeit des Verhaltens nach sozialen Kriterien. Zu diesen Thesen fand im Anschluß an den Vortrag eine intensive Diskussion statt.</p>
<p>Resümee: Etliche der zentralen Diskussionsthemen des Verbandstages spiegelten auch die Tagesaktualität im Vorfeld der rot-grünen Koalitionsverhandlungen wieder. Auch die Intensität der Diskussion hierzu zeigte, daß der Zeitpunkt des Verbandstages zwischen Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen glücklich gewählt war. Last but not least bot der Veranstaltungsort allen Teilnehmern auch die Gelegenheit, die Bundesgeschäftsstelle nach ihrem ersten Jahr an neuem Ort kennenzulernen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Satzungsdiskussion des Verbandstages: Kurzprotokoll</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/satzungsdiskussion-des-verbandstages-kurzprotokoll/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 18:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 99 Bekanntlich wurde auf der Delegiertenkonferenz 1997 eine Satzungskommission (Rudolf Ladwig, Jürgen Roth und Jürgen Seifert) zur Aufarbeitung der zahlreichen Satzungsanträge und weiterer Vorschläge zur Reform und Aktualisierung unserer Vereinssatzung gewählt. Beim Verbandstag wurden nun mögliche Satzungsänderungen diskutiert. Folgendes Kurzprotokoll aus der Feder von Till Müller-Heidelberg dokumentiert den Verlauf der Diskussion: [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/satzungsdiskussion-des-verbandstages-kurzprotokoll/">Satzungsdiskussion des Verbandstages: Kurzprotokoll</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 99</p>
<p>Bekanntlich wurde auf der Delegiertenkonferenz 1997 eine Satzungskommission (Rudolf Ladwig, Jürgen Roth und Jürgen Seifert) zur Aufarbeitung der zahlreichen Satzungsanträge und weiterer Vorschläge zur Reform und Aktualisierung unserer Vereinssatzung gewählt. Beim Verbandstag wurden nun mögliche Satzungsänderungen diskutiert. Folgendes Kurzprotokoll aus der Feder von Till Müller-Heidelberg dokumentiert den Verlauf der Diskussion:</p>
<p>Aufruf zu Ideen und Vorschlägen für die Satzungsdiskussion Vorbemerkung:<br />Grundlage der Diskussion waren Änderungsvorschläge von Jürgen Roth sowie der Vorstandsvorschlag zur letzten Delegiertenkonferenz hinsichtlich der Urabstimmung. Es bestand Einigkeit, daß der Verbandstag nichts zu beschließen, sondern lediglich ein Meinungs-bild zu erstellen hat. Dieses Meinungsbild ist eine unverbindliche Leitlinie für die Satzungskommission, den Vorstand und die Delegiertenkonferenz.<br />Till Müller-Heidelberg</p>
<p>(zitierte § § beziehen sich auf die aktuelle Satzung der HU, zuletzt geändert am 20.6.1993)</p>
<p>1.<br />§ 1 (Sitz der HU): 14 Stimmen für München, 11 Stimmen für Berlin, div. Enthaltungen</p>
<p>2.<br />§ 2 (Ziele), Ziff. 1: Mit großer Mehrheit wird der Vorschlag von Jürgen Roth in geänderter Fassung angenommen: &#132;Die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen [an erster Stelle], 2. religiösen &#8230; Auffassungen [statt &#8218;Strömungen&#8216;] in gegenseitiger Achtung [nicht: &#8218;Toleranz&#8216;] zu gewährleisten.&#147;</p>
<p>3.<br />Der Vorschlag von Jürgen Roth zu einer neuen Ziff. 5 in § 2 [&#132;das friedliche Zusammenleben mit Angehörigen verschiedener Minderheiten und deren Schutz vor Diskriminierung&#147; Anm. 3. T.B.] wurde im Prinzip angenommen, aber nicht aus der Sicht der Mehrheit zur Minderheit. Deshalb wird eine Neuformulierung empfohlen.</p>
<p>4.<br />Der Vorschlag von Jürgen Roth zur Ergänzung von § 4 Abs. 2 [&#132;der Verein fördert die Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel als Teil der Vereinsarbeit&#147;] wurde abgelehnt.</p>
<p>5.<br />Der Vorschlag von Jürgen Roth zur Mitgliedschaft gemäß § 6 (auch nicht natürliche Personen sollen Mitgliedschaft erwerben können) wurde grundsätzlich begrüßt. Gegebenenfalls soll er 5. nicht durch Streichung in Abs. 1 des Wortes &#8222;natürliche&#8220;, sondern durch einen zusätzlichen neuen Absatz in die Satzung aufgenommen werden.</p>
<p>6.<br />§ 8 (Urabstimmung). Der Vorstandsvorschlag zur letzten DK wird grundsätzlich für gut gehalten mit folgender Modifikation: Es muß eine Regelung gefunden werden für die Zeitdauer der 6. Diskussion. Evt. muß die Antragsberechtigung des Verbandstages überprüft werden, wenn dieser (siehe unten) informeller wird. [Meiner Auffassung nach sollte er in jedem Falle dennoch 6. antragsberechtigt bleiben, T.M.-H.]. Für ein Beteiligungsquorum sprechen sich 8 anwesende Mitglieder, dagegen 17 aus. Ggf. soll das Abstimmungsquorum bei der Satzung erhöht werden auf 3/4, § 22 ist zu berücksichtigen bzw. zu ändern.</p>
<p>7.<br />Der Vorschlag von Jürgen Roth zu § 12 (Vorstand) wird von der großen Mehrheit für überflüssig angesehen.</p>
<p>8.<br />§ 13 (Verbandstag). Till Müller-Heidelberg schlägt vor, Abs. 2 unverändert zu belassen, Abs. 1 jedoch dahingehend zu ändern, daß ohne jede Formalien alle Mitglieder der Humanistischen Union, des Beirats und Vorstands teilnahme-, rede-, antrags- und stimmberechtigt sind. Der Verbandstag stimmt einmütig zu.</p>
<p>9.<br />§ 15 (Schiedsgericht). Der Neuformulierungsvorschlag von Jürgen Roth für Abs. 3 Satz 2 [&#132;Beratungsergebnisse sind allen Vereinsmitgliedern bekanntzumachen&#147; T.B.] findet inhaltlich Zustimmung, soll in der Formulierung jedoch nochmals überprüft werden. Auch der neu vorgeschlagene Absatz 4 findet Zustimmung mit Formlierungsänderungen: Es sollen nicht alle Beteiligten, sondern die Beteiligten angehört werden. Es soll keine Rüge ausgesprochen werden. Es soll Aufgabe des Schiedsgerichtes sein, ggf. auf eine Einigung hinzuwirken. Die Regelungen in § 17 sollen einbezogen werden, so daß sämtliche Kompetenzen des Schiedsgerichtes an einer Stelle geregelt sind.</p>
<p>10.<br />Über die Anregung von Jürgen Seifert, den Namen &#132;Humanistische Union&#147; in &#132;Humanistische Bürgerrechtsorganisation HU&#147; zu ändern, wird negativ entschieden.</p>
<p>11.<br />In den nächsten Mitteilungen soll eine Notiz erscheinen, daß Satzungsänderungswünsche von Mitgliedern an die Geschäftsstelle gerichtet werden sollen zur Weiterleitung an die Satzungskommission.</p>
<p>Aufruf:<br />In Umsetzung des letzgenannten Punktes aus obigem Kurzprotokoll ruft die Redaktion der Mitteilungen hiermit alle Mitglieder der Humanistischen Union auf, weitere eventuelle Änderungswünsche zur Überarbeitung unserer Vereinssatzung an die Bundesgeschäftsstelle zu senden (Adr. siehe Impressum dieser Mitteilungen), möglichst unter Angabe des Stichwortes &#132;Satzungskommission&#147;.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/satzungsdiskussion-des-verbandstages-kurzprotokoll/">Satzungsdiskussion des Verbandstages: Kurzprotokoll</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorstellung des AKISMemorandums zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/vorstellung-des-akismemorandums-zur-entwicklung-der-inneren-sicherheit-in-der-bundesrepublik-deutsc/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 18:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung des AKIS und der Humanistischen Union, Montag, 31.08.1998: Mitteilungen 164, S. 104 Gemeinsame Pressemitteilung des AKIS und der Humanistischen Union, Montag, 31.08.1998:Im Rahmen einer öffentlichen Pressekonferenz, organisiert vom Interdisziplinären Arbeitskreis Innere Sicherheit (AKIS) in Zusammenarbeit mit der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), wird vorgestellt: Memorandum zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung des AKIS und der Humanistischen Union, Montag, 31.08.1998:</p>
<p>Mitteilungen 164, S. 104</p>
<p>Gemeinsame Pressemitteilung des AKIS und der Humanistischen Union, Montag, 31.08.1998:<br />Im Rahmen einer öffentlichen Pressekonferenz, organisiert vom Interdisziplinären Arbeitskreis Innere Sicherheit (AKIS) in Zusammenarbeit mit der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), wird vorgestellt:</p>
<p>Memorandum zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland, verfaßt von Dr. Hans-Jürgen Lange, Rafael Behr, Prof. Dr. Christoph Gusy, Prof. Dr. Martin Kutscha, Prof. Dr. Karlhans Liebl, Prof. Dr. Peter Nitschke und Prof. Dr. Rainer Prätorius.<br />Die Pressekonferenz findet statt am: Mittwoch, den 09. September 1998 um 17.30 Uhr, im &#132;Haus der Demokratie&#147; (Großer Saal), Friedrichstr. 165, 10117 Berlin. Schirmherr der Veranstaltung ist Dr. Till Müller-Heidelberg (Bundesvorsitzender der Humanistischen Union).<br />Das &#132;Memorandum zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland&#147; ist im Rahmen der Arbeiten des Interdisziplinären Arbeitskreises Innere Sicherheit (AKIS), einem Zusammenschluß von derzeit 110 Wissenschaftlern aus dem bundesdeutschen Hochschul- und Forschungsbereich, zwischen März und Juli 1998 entstanden. Das Memorandum versteht sich als eine aus der wissenschaftlichen Arbeit der Autoren hervorgegangene bürgerrechtliche Denkschrift, die die Voraussetzungen, die Chancen und Möglichkeiten für eine anders formulierte Politik der Inneren Sicherheit aufzeigen und diskutieren will.<br />Das Memorandum ist veranlaßt worden, einerseits aus dem Eindruck der rasanten Veränderungen, denen die Politik der Inneren Sicherheit derzeit unterworfen ist; andererseits aus der Besorgnis über die Art und Weise, wie dieses Thema politisch gehandhabt wird. An die Stelle einer dringend zu führenden Diskussion über die Ziele und Instrumente der Inneren Sicherheit, tritt zunehmend ein verbaler Schlagabtausch mit vereinfachten Parolen und ebenso einfachen Lösungen, die vor allem dadurch gekenn-zeichnet sind, pauschal immer mehr &#132;Härte&#147; des Staates zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzufordern. Bürgerrechtliche Standards treten nicht nur vollständig in den Hintergrund &#150; an sie zu erinnern gilt geradezu schon als Verharmlosung des scheinbar allgegenwärtigen Verbrechens. Mit dieser Entwicklung leitet sich nicht nur ein bedenklicher rechtsstaatlicher und politisch-kultureller Qualitätsverlust ein, sondern es geht auch die Einsicht in die Voraussetzungen und Chancen verloren, diesen rasanten Veränderungsprozeß, beispielsweise im Zuge der europäischen Einigung, als eine Möglichkeit für eine andere Sicherheitspolitik zu nutzen. Das Memorandum enthält 32 Thesen, die jeweils neben einem Problemaufriß konkrete Gestaltungsempfehlungen formulieren. Im Anschluß an die Pressekonferenz stehen die Autoren für vertiefende Gespräche zur Verfügung.</p>
<p>Das Memorandum kann über den Buchhandel, beim Verlag od. über die HU-Geschäftsstelle bezogen werden:</p>
<p>Memorandum zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland<br />S. Roderer Verlag (AKIS-Schriften 1), Regensburg 1998, 72 Seiten, DM 19,80 (ISBN 3-89073-975-X) Verlagadr.: S.Roderer Verlag, Postfach 11 05 06, 93018 Regensburg, Fax: 0941/ 79 51 98 Tel: 0941/799 22 70</p>
<p>AKIS-Kontakt: Dr. H.-J. Lange, Philipps-Univ. Marburg, Fachb. 03, Wilhelm-Röpke-Str. 6, 35032 Marburg</p>
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		<title>Humanistische Union zieht bürgerrechtliche Schadensbilanz der Ära Kohl</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/humanistische-union-zieht-buergerrechtliche-schadensbilanz-der-aera-kohl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 18:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung, Samstag, 19.09.1998: 16:00 Uhr Mitteilungen Nr. 164, S. 104 Pressemitteilung, Samstag, 19.09.1998: 16:00 UhrDie älteste Bürgerrechtsorganisation der Bundesrepublik warnt vor einer Ausweitung des Lauschangriffs und veröffentlicht eine Bilanz zum Stand der Bürgerrechte. Die bürgerrechtliche Schadensbilanz der Ära Kohl ist beachtlich. Das Asylrecht wurde faktisch abgeschafft. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung besteht nach Einführung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung, Samstag, 19.09.1998: 16:00 Uhr</p>
<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 104</p>
<p>Pressemitteilung, Samstag, 19.09.1998: 16:00 Uhr<br />Die älteste Bürgerrechtsorganisation der Bundesrepublik warnt vor einer Ausweitung des Lauschangriffs und veröffentlicht eine Bilanz zum Stand der Bürgerrechte.</p>
<p>Die bürgerrechtliche Schadensbilanz der Ära Kohl ist beachtlich. Das Asylrecht wurde faktisch abgeschafft. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung besteht nach Einführung des Lauschangriffs nur noch für einige Berufsgruppen. Nach dem Willen des Bundeskanzlers soll es freilich im Fall eines erneuten Wahlsiegs auch Journalisten, Ärzten, Anwälten und Pfarrern an den Kragen gehen.<br />Kohl schwimmt wie ein Wal am rechten Beckenrand und versucht, dort noch möglichst viele braune Fische zu fangen. Sein verzweifelter Versuch, mit dem Schüren diverser Ängste die Wahl doch noch zu gewinnen, ist beunruhigend. Diese Kampagne reiht sich ein in die lange Liste einer Politik auf Kosten der Grundrechte.<br />Mit einer Veröffentlichung unter dem Titel &#132;Mit Sicherheit weniger Freiheit&#147; zieht die Humanistische Union eine umfassende Bilanz zum Stand der Bürgerrechte, die in den letzten Jahren schrittweise abgebaut wurden. Die Publikation erscheint am 21.09.98 in der tageszeitung und kann außerdem (mit weiteren Materialien) direkt von der Geschäftsstelle der Humanistischen Union bezogen werden. Darin weist die Humanistische Union den Mißbrauch der Kriminalstatistik nach und zeigt die Konsequenzen der verfehlten Politik im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#147; auf. Mit eigenen Stellungnahmen sind namhafte Fachleute beteiligt, so der ehemalige Polizeipräsident von Düsseldorf, Prof. Dr. Hans Lisken.<br />Die Humanistische Union fordert von der Politik Respekt vor den Menschen- und Bürgerrechten. Wer diese im Wahlkampf leichtfertig zur Disposition stellt, bekämpft nicht die Kriminalität, sondern gefährdet den Rechtsstaat und damit die Grundlagen eines zivilen Zusammenlebens der Menschen.</p>
<p>Jürgen Roth, Pressesprecher</p>
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		<title>Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert: Durchsetzung der Gleichberechtigung für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/buergerrechtsorganisation-humanistische-union-fordert-durchsetzung-der-gleichberechtigung-fuer-besch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung, Sonntag, 04.10.1998: 15:10 Uhr Mitteilungen Nr. 164, S. 105 Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland im sozialkaritativen Bereich &#150; in vielen Gebieten mit Monopolstellung. Obwohl solche kirchlichen Einrichtungen fast ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden, genießen sie gleichwohl das Privileg, bei Einstellungen und Entlassungen sachfremde, allein bekenntnisgebundene Kriterien [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung, Sonntag, 04.10.1998: 15:10 Uhr</p>
<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 105</p>
<p>Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland im sozialkaritativen Bereich &#150; in vielen Gebieten mit Monopolstellung. Obwohl solche kirchlichen Einrichtungen fast ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden, genießen sie gleichwohl das Privileg, bei Einstellungen und Entlassungen sachfremde, allein bekenntnisgebundene Kriterien anzuwenden, die sich auch auf das Privatleben der Beschäftigten beziehen.<br />Darum ist eine Angleichung der kirchlichen Vertragsverhältnisse an das für alle geltende Arbeitsrecht durchzusetzen, die den allgemeinen Erfordernissen individueller Menschenrechte Rechnung trägt.<br />Insbesondere hat die Gesetzgebung darauf zu achten, daß künftig seitens der Arbeitgeber jegliche Nötigung von Beschäftigten zur Kirchenmitgliedschaft unterbleibt.<br />Auch ist sicherzustellen, daß die in kirchlichen Einrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausgenommen jene, die in seelsorglichen und theologischen Positionen im strengen Sinne tätig sind, durch Gewerkschaften vertreten werden können und ein Selbstorganisationsrecht erhalten.</p>
<p>Humanistische Union, Bundesgeschäftsstelle</p>
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		<title>Bürgerrechts-Organisationen fordern: SPD muß sich bewegen  Drogenpolitik dringend reformbedürftig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/buergerrechts-organisationen-fordern-spd-muss-sich-bewegen-drogenpolitik-dringend-reformbeduerftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung Mittwoch, 14.10.1998: 17:10 Uhr Mitteilungen Nr. 164, S. 105 Die unterzeichnenden Vertreter verschiedener Bürgerrechtsvereinigungen hoffen, daß Meldungen unzutreffend sind, wonach die Sozialdemokraten dabei sind, ihre drogenpolitischen Forderungen aus der vergangenen Legislaturperiode fallen zu lassen. Wir erwarten die Einlösung der früher gemachten Versprechungen. Wer die repressive Innenpolitik von Kanther fortschreibt, versäumt eine große Chance zur [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung Mittwoch, 14.10.1998: 17:10 Uhr</p>
<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 105</p>
<p>Die unterzeichnenden Vertreter verschiedener Bürgerrechtsvereinigungen hoffen, daß Meldungen unzutreffend sind, wonach die Sozialdemokraten dabei sind, ihre drogenpolitischen Forderungen aus der vergangenen Legislaturperiode fallen zu lassen. Wir erwarten die Einlösung der früher gemachten Versprechungen. Wer die repressive Innenpolitik von Kanther fortschreibt, versäumt eine große Chance zur überfälligen Humanisierung der verfehlten Drogenpolitik.<br />Die Drogenpolitik der Bundesrepublik ist dringend reformbedürftig. Ideologische Blockaden der alten Bundesregierung haben außer zur weiteren Kriminalisierung von Kranken auch zu einer unsinnigen Belastung der Polizeiarbeit geführt. Die längst gescheiterte Drogenprohibition sollte entsprechend dem Erkenntnisstand der Gesundheits- und Kriminalwissenschaften durch eine behutsame Liberalisierung nach dem Prinzip &#132;Hilfe statt Strafe&#147; ersetzt werden.<br />Eine drogenpolitische Wende ist erforderlich. Die Kriminalisierung der Konsumenten muß ein Ende haben. Wichtig ist die Möglichkeit, Haschisch und andere Cannabisprodukte legal zu kaufen. Darüber hinaus müssen Süchtige über Substitutionsprogramme hinaus auch unter ärztlicher Kontrolle Heroin bekommen können. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Betroffenen und zum Schutz der Bürger gegen die Beschaffungskriminalität.</p>
<p>&#150; Humanistische Union e.V., Bundesgeschäftsstelle<br />&#150; Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.<br />&#150; Rainer B. Ahues, Vorstandsmitglied Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.<br />&#150; Strafverteidigervereinigungen, Organisationsbüro<br />&#150; Neue Richtervereinigung e.V.</p>
<h5>Infor&shy;ma&shy;ti&shy;onen gew&uuml;nscht?</h5>
<p>Informationen zu einzelnen Themengebieten oder zur Mitgliedschaft in der Humanistischen Union erhalten Sie in der Bundesgeschäftsstelle:<br />Humanistische Union e.V., Haus der Demokratie, Friedrichstr. 165, 1O117 Berlin,<br />Tel. O3O/2O45O2-56, Fax -57 oder e-mail:hu@ipn-b.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/buergerrechts-organisationen-fordern-spd-muss-sich-bewegen-drogenpolitik-dringend-reformbeduerftig/">Bürgerrechts-Organisationen fordern: SPD muß sich bewegen  Drogenpolitik dringend reformbedürftig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Demokratie schützen, MAI stoppen! Humanistische Union fordert Ausstieg aus Verhandlungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/demokratie-schuetzen-mai-stoppen-humanistische-union-fordert-ausstieg-aus-verhandlungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ortsverband Marburg 13/98 vom 18.10.1998 &#8211; Pressemitteilung Humanistische Union: Mitteilungen Nr. 164, S. 106 &#8222;Die neue Bundesregierung kann das MAI noch stoppen, wenn sie will&#8220;, meint Franz-Josef Hanke, Vorsitzender des HU-Ortsverbands Marburg. Dem wahrscheinlich n&#228;chsten EU-Ratspr&#228;sidenten kommt seiner Einsch&#228;tzung nach dabei eine Schl&#252;sselrolle zu: &#8222;Wenn die EU insgesamt aus den Verhandlungen aussteigt, ist das Abkommen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ortsverband Marburg 13/98 vom 18.10.1998 &ndash; Pressemitteilung Humanistische Union:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 106</p>
<p>&bdquo;Die neue Bundesregierung kann das MAI noch stoppen, wenn sie will&ldquo;, meint Franz-Josef Hanke, Vorsitzender des HU-Ortsverbands Marburg. Dem wahrscheinlich n&auml;chsten EU-Ratspr&auml;sidenten kommt seiner Einsch&auml;tzung nach dabei eine Schl&uuml;sselrolle zu: &bdquo;Wenn die EU insgesamt aus den Verhandlungen aussteigt, ist das Abkommen vermutlich gestorben.&ldquo; In dieser Woche werden die Verhandlungen zum MAI, dem &bdquo;multilateralen Abkommen f&uuml;r Investitionen&ldquo;, fortgef&uuml;hrt. Nicht nur die Humanistische Union, sondern auch die franz&ouml;sische &Ouml;ffentlichkeit, stehen dieser internationalen Vereinbarung sehr kritisch gegen&uuml;ber: &bdquo;Das MAI, wie es derzeit im Entwurf vorliegt, schr&auml;nkt die Souver&auml;nit&auml;t der Unterzeichnerstaaten zugunsten internationaler Investoren drastisch ein&ldquo;, erkl&auml;rt Hanke, &bdquo;demokratische Mitwirkungsrechte werden dadurch ebenso eingeschr&auml;nkt wie soziale Standards, der Umweltschutz und die kulturellen Eigenheiten der Regionen und Nationen.&ldquo;<br />Nach dem MAI-Entwurf darf kein Investor bei Gesch&auml;ften in den Unterzeichnerstaaten gegen&uuml;ber inl&auml;ndischen Anlegern benachteiligt werden. Dieses angebliche &bdquo;Benachteilungsverbot&ldquo; f&uuml;hrt jedoch zu Einschr&auml;nkungen der Gesetzgebungskompetenz in den Unterzeichnerstaaten. &bdquo;Regieren werden dann die Spekulanten und nicht die demokratisch gew&auml;hlten Volksvertreter&ldquo;, bef&uuml;rchtet der B&uuml;rgerrechtler. Soziale und &ouml;kologische Standards werden im vorliegenden Entwurf des &bdquo;Multilateral agreement on Investment&ldquo; als &bdquo;Investitionshemmnis&ldquo; sehr engen Begrenzungen unterworfen. Mit einer Unterschrift unter das Abkommen g&auml;ben Regierungen, einen Gro&szlig;teil ihrer nationalen Souver&auml;nit&auml;t und damit auch der demokratischen Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten der B&uuml;rger ab. Noch k&ouml;nne die Bundesregierung das MAI stoppen, meint Hanke: &bdquo;Die amtierende Regierung sollte die Verhandlungen in der n&auml;chsten Woche nicht fortf&uuml;hren; und die neue Bundesregierung sollte sich gegen Weiterverhandlungen dieses undemokratischen Abkommens enden.&ldquo; Entschiede sich die rot-gr&uuml;ne Regierung gegen Weiterverhandlungen, dann b&ouml;te das sogar eine Chance, das MAI insgesamt zum Kippen zu bringen, hofft Hanke: &bdquo;Ab dem 1.1.1999 geht die EU-Ratspr&auml;sidentschaft an Deutschland &uuml;ber. Der dann als Au&szlig;enminister wahrscheinlich amtierende EU-Ratspr&auml;sident &ndash; vermutlich &ndash; Joschka Fischer hat durchaus gro&szlig;e M&ouml;glichkeiten, im Verbund mit anderen europ&auml;ischen Politikern, einen Ausstieg der EU aus den MAI-Verhandlungen zu erkl&auml;ren. Ohne die EU macht das MAI f&uuml;r seine Bef&uuml;rworter wahrscheinlich aber keinen Sinn mehr.&ldquo;</p>
<p>Dragan Pavlovic (Pressesprecher) HU-Ortsverband, Marburg,<br />Tel. 06043/40 18 66, e-Mail: <a href="mailto:hu-marburg%40t-online.de">hu-marburg@t-online.de</a><br />Internet-Homepage: <a href="http://www.info-line.scm.de/hu.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.info-line.scm.de/hu.html</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/demokratie-schuetzen-mai-stoppen-humanistische-union-fordert-ausstieg-aus-verhandlungen/">Demokratie schützen, MAI stoppen! Humanistische Union fordert Ausstieg aus Verhandlungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bayerischer Sonderweg zu § 218 ist weitgehend verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/164/publikation/bayerischer-sonderweg-zuue-218-ist-weitgehend-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern der Humanistischen Union vom 27.10.1998: HU begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus: Mitteilungen Nr. 164, S. 106 Das Bundesverfassungsgericht hat heute die wesentlichen Verschärfungen des bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes und des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt.Dazu erklärte Sophie Rieger, die Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Humanistischen Union: &#132;Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern der Humanistischen Union vom 27.10.1998: HU begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</p>
<p>aus: Mitteilungen Nr. 164, S. 106</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute die wesentlichen Verschärfungen des bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes und des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt.<br />Dazu erklärte Sophie Rieger, die Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Humanistischen Union: &#132;Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung dem Freistaat Bayern klar gemacht, wo die Länderkompetenzen ihre Grenzen haben. Weitgehend selbstbestimmt werden Frauen nun auch in Bayern darüber entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen. Auch wenn die Humanistische Union weiterhin fordert, daß die Beratung auf freiwilliger Basis stattfinden sollte, steht nun zumindest fest, daß weder Staat noch Kirche Frauen dazu zwingen können, einen Grund für ihren Abtreibungswunsch zu offenbaren.&#147;<br />Weiter weist Sophie Rieger darauf hin, daß die Staatsregierung und die CSU ein Eigentor geschossen haben, in dem sie nur Frauenärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen zulassen. Da das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung, daß nur 25% der Einkünfte der Ärzte aus Schwangerschaftsabbrüchen herrühren dürfen, aufgehoben hat, werden in Zukunft &#150; und das ist ausdrücklich zu begrüßen &#150; vermehrt gut ausgerüstete, auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxen entstehen. Genau das wollte der Bayerische Sonderweg verhindern.<br />Im Sinne der Frauen ist auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Übergangsregelung, denn sie gewährleistet, daß die bereits zuverlässig praktizierenden Ärzte weiterhin zur Verfügung stehen.<br />Sophie Rieger fährt fort: &#132;Die Humanistische Union begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die dem Bayerischen Sonderweg endlich ein Ende setzt. Der Bayerische Landtag ist nun aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesänderungen umgehend vorzunehmen. Als wirksamste Methode, die Anzahl unerwünschter Schwangerschaften zu minimieren, haben sich eine weitgehende Freigabe von Verhütungsmitteln und fundierte Sexualaufklärung erwiesen. Hier sehen wir noch erheblichen Nachholbedarf bei der Bayerischen Staatsregierung und der CSU, indem sie sich von den überholten Sexualmoralvorgaben der katholischen Kirchenführung emanzipieren.<br />Der vorallem von der Koalition der Frauen aus allen Parteien im Bundestag 1995 herbeigeführte Kompromiß der Abtreibungsregelung hat Bestand. Der höhere Frauenanteil im neuen Bundestag läßt uns hoffen, auf Fortschritte auf dem Weg der faktischen Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft.&#147;</p>
<p>Wolfgang Killinger, i. A. des LV Bayern der Humanistischen Union</p>
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		<title>Auf neuen Pfaden &#8211; Humanisten auf der Suche nach tragfähigen Konzepten</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 17:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 107-109 Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) &#150; die verwandte Bezeichnung läßt auf Berührungspunkte zur Humanistischen Union schließen: Tatsächlich gibt es Kontakte, sei dies in Anhörungen zum Ethikunterricht, gemeinsamen Veranstaltungen oder auch über paralleles Engagement einiger HumanistInnen in beiden Vereinigungen, wie beispielsweise durch unser im März 1998 verstorbenes Gründungs- und Beiratsmitglied Prof. Dr. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 164, S. 107-109</p>
<p>Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) &#150; die verwandte Bezeichnung läßt auf Berührungspunkte zur Humanistischen Union schließen: Tatsächlich gibt es Kontakte, sei dies in Anhörungen zum Ethikunterricht, gemeinsamen Veranstaltungen oder auch über paralleles Engagement einiger HumanistInnen in beiden Vereinigungen, wie beispielsweise durch unser im März 1998 verstorbenes Gründungs- und Beiratsmitglied Prof. Dr. Ossip K. Flechtheim. Im folgenden dokumentieren wir eine Selbstdarstellung des HVD aus der Feder des Berliner Landesvorsitzenden und zugleich verantwortlichen Redakteurs der humanistischen Zeitschrift &#132;diesseits&#147;, Christian John.<br />Die Redaktion</p>
<p>Freigeistige und freidenkerische Organisationen haben sich in Deutschland zu lange ausschließlich als intellektuelle Bewegungen verstanden &#150; es gab nur wenig Humanismus der unmittelbaren sozialen Tat. Seit gut fünf Jahren gibt es den Versuch, es besser zu machen: Geistige Orientierung und Diskurs, dies in Verbindung mit sozialen Dienstleistungen und praktischer Lebenshilfe &#150; dies ist der konzeptionelle Ansatz des 1993 neugegründeten Humanistischen Verbandes.<br />Ins Leben riefen den Humanistischen Verband westdeutsche Traditionsverbände wie die Freigeistige Landesgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (1859). Aus Ostdeutschland waren die Freien Humanisten Sachsen-Anhalt (1990), der Interessenverband der Konfessionslosen in Brandenburg (1991) mit von der Partie sowie der Berliner Landesverband des Deutschen Freidenker-Verbandes (Sitz Berlin), der auf das Jahr 1905 zurückgeht. Später schloß sich auch der Bund für Geistesfreiheit in Nürnberg (1848) an. Kleinere Landesverbände als Neugründungen gibt es inzwischen in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für die neue bundesweite Organisation galt es einen Namen zu finden, mit dem sich alle identifizieren konnten. Der Blick über deutsche Grenzen brachte die Lösung: Im internationalen Maßstab beschreiben viele Konfessionslosenverbände ihre Sicht auf die Welt als &#132;humanistische Lebensauffassung&#147;. Viele englischsprachige Nachschlagewerke und philosophische Wörterbücher definieren Humanismus per se als nicht-religiöse Lebensauffassung. Bei uns in Deutschland ist dies anders &#150; noch.</p>
<h5>Niederlande und Norwegen als Modell</h5>
<p>Pate für die neue Entwicklung stand der Humanistische Verband der Niederlande, der mit vielen Angeboten für konfessionslose Menschen eine Breite erreicht hat, von der deutsche Humanisten nur träumen können. Ähnliches gilt für die norwegischen Humanisten. Wie die Niederländer bieten sie seit Jahrzehnten den Menschen nicht nur &#132;geistiges Futter&#147; an, sondern praktische Lebenshilfe. In Deutschland setzte der Prozeß des Nachdenkens darüber, wie man &#132;real existierende Konfessionslose&#147; anspricht, erst sehr spät ein. Als Entschuldigung dafür mag gelten, daß sich Freidenker und Freireligiöse in der Nachkriegszeit niemals von ihrer brutalen Zerschlagung durch die Nationalsozialisten erholten. In der sowjetisch besetzten Zone und später in der DDR wurde die Gründung von Freidenker-Organisationen bis 1989 gar nicht erst zugelassen. Es gab zwar Freireligiöse, so in Leipzig und Magdeburg, die allerdings ein eher kümmerliches Dasein fristeten. Im Westen hängt der relative Mißerfolg sicher damit zusammmen, daß die Kirchen als Gegenpol längst nicht mehr so ein dankbares Feindbild abgaben, aber auch die Verweltlichung der Gesellschaft voranschritt. In den fünfziger und sechziger Jahren zeigte sich zudem, wie sehr die Freidenker Kind eines bestimmten Milieus innerhalb der Arbeiterschaft waren. Während die Sozialdemokraten 1959 mit ihrem &#132;Godesberger Programm&#147; der Auflösung des Arbeitermilieus und damit neuen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen versuchten, gab es vergleichbare strategische Diskussionen in humanistischen Kreisen nicht. Man dümpelte vor sich hin, tat vorsichtshalber nichts und beklagte die stetig nachlassende Resonanz. Erst Anfang der achtziger Jahre begannen erste Diskussionen: Welche Funktionen und Aufgaben müßte unter heutigen gesellschaftlichen Bedingungen ein Verband für Konfessionslose übernehmen? Was wäre sein ideologischer Standort? Die Debatte mündete letztendlich in die Gründung des Humanistischen Verbandes. Der Humanistische Verband setzt als einzige Organisation in Deutschland die lebenslaufbezogene Feierkultur der Freidenker und Freireligiösen breit fort. An seinen Jugendfeiern nehmen bundesweit fast 11.000 Jugendliche teil, nicht nur in Ostdeutschland, sondern auch im tiefen Westen in Städten wie Dortmund, Wuppertal oder Nürnberg. Vom Traditionsbegriff der Jugendweihe haben die Humanisten sich allerdings bereits 1989 verabschiedet. Nicht etwa, um sich von dem abzugrenzen, was unter diesem Namen in der DDR stattfand. Man fand einfach den Begriff der Weihe sprachlich antiquiert, meinte auch, er habe zu starke religiöse Anklänge. Jugendliche feiern mit Unterstützung der Humanisten die Tatsache, daß sie erwachsen werden &#150; deshalb also Jugendfeier.</p>
<h5>Ankn&uuml;pfen an alte Traditionen</h5>
<p>Das zweite Standbein der Freidenker und Freireligiösen neben der Jugendweihe war stets das Bestattungswesen. Sie unterhielten Unterstützungskassen für den Todesfall und machten in Deutschland die Feuerbestattung populär. Diese hat heutzutage ihren spezifisch freidenkerischen Charakter verloren. Im Bestattungswesen konnten die Freidenker in den fünziger und sechziger Jahren an alte Traditionen auch deshalb nicht anknüpfen, weil das von den Nationalsozialisten beschlagnahmte Versicherungsvermögen aus politischen Gründen nicht erstattet oder rückübertragen wurde. Viele Arbeitergroschen landeten über die &#132;Deutsche Bestattungskasse&#147; der NS-Zeit schließlich bei der Versicherungsgesellschaft &#132;Ideal&#147;. Die nordrhein-westfälischen Humanisten haben eine ganze Reihe von Trauerrednern, ebenso die freien Humanisten Niedersachsen. In Berlin konzentrieren sich die Humanisten auf Bereiche wie Selbsthilfegruppen für trauernde Angehörige und geistigen Beistand für schwerkranke Patienten. Übergreifendes Ziel der Humanisten ist es, Menschen zu einem würdigen und selbstbestimmten Lebensende zu verhelfen. Ein wichtiges Instrument sind dabei indviduelle Patientenverfügungen, bei deren Abfassung geholfen wird. Patientenverfügungen sind eine attraktive Dienstleistung, über die inzwischen zahlreiche neue Mitglieder (in Berlin jährlich rund 150) zum Humanistischen Verband finden.</p>
<h5>Humanis&shy;ti&shy;scher Verband als Sammel&shy;be&shy;cken</h5>
<p>Der Humanistische Verband wird in den nächsten Jahren immer mehr zum Sammelbecken aller weltlich-humanistischen Kräfte in Deutschland werden. Die Mitglieder anderer freigeistiger Verbände blicken mit Interesse auf die Entwicklung, die der Verband seit seiner Gründung vor fünf Jahren nimmt. Er ist zwar mit seinen bundesweit 10.000 Mitgliedern immer noch sehr klein, weist im Gegensatz zu allen anderen freigeistigen Verbänden aber eine positive Dynamik auf. Immerhin ist es in fünf Jahren gelungen, ein kleines Netz von Projekten und humanistischen Serviceleistungen aufzubauen. Über 600 hauptamtliche Mitarbeiter sind inzwischen bundesweit für den Humanistischen Verband in sozialen Projekten, in Beratungsstellen, in Kindertagesstätten oder in Berlin als Lebenskundelehrer tätig. Mittelfristig kann der Verband auf die vielen Konfessionslosen setzen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen: in sozialen Projekten, in Beratungs- oder Betreuungseinrichtungen. Immer mehr Menschen wissen die lebenslaufbezogene Begleitung durch die Humanisten zu schätzen und sind dankbar für Orientierungshilfe oder den Diskurs über ethische Fragen. Wenn es gelingt, auch nur einen kleinen Teil derjenigen organisatorisch zu binden, die schon heute kommen, dann muß einem um die Zukunft der bereits existierenden Gruppen und Verbände nicht bange sein. Mittel- und langfristig muß der Humanistische Verband die schwierige Aufgabe meistern, Menschen von seiner Sache zu überzeugen, die bisher noch keinen Kontakt mit ihm haben. Um dies zu erreichen, muß all das abgelegt werden, was dem Humanistischen Verband noch Sektiererisches anhaftet. Noch sträuben sich manche gegen weltanschauliche und politische Breite und fühlen sich in einem Nischendasein recht wohl. Oft verbindet sich eine solche Haltung mit einer distanzierten Sicht auf unseren Staat. Dabei ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat, ein Staat, mit dem Humanisten sich identifizieren können. Die Zeiten des Bündnisses Thron und Altar sind längst vorbei. Humanisten müssen heute notwendigerweise aus ihren Grundsätzen andere Entscheidungen ableiten als vor 10 oder 20 Jahren. Humanisten begehen einen schweren Fehler, wenn sie sich in fundamentalistischen Posen verkrampfen und jegliche Kooperation mit dem Staat ablehnen. Speziell die Berliner Humanisten haben in den vergangen Jahren de facto begonnen, das Verhältnis von Staat auf der einen und Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften auf der anderen Seite durch ihre Praxis neu zu bestimmen. Sie bieten nunmehr seit 1982 gleichberechtigt neben den Kirchen ihren humanistischen Unterricht Lebenskunde in der Berliner Schule an. Das Fach erfreut sich in Berlin einer enormen Nachfrage. Mittlerweile nehmen an dem freiwilligen Unterricht über 20.000 Berliner Schüler teil. Über 350 speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten das Fach. Ein Drittel der Lehrkräfte ist direkt beim Humanistischen Verband beschäftigt. Eltern wünschen ganz offentsichtlich eine lebenspraktische, an humanistischen Werten ausgerichtete Moralerziehung für ihre Kinder. Es gibt in Berlin eine Gesetzeslage, die von der anderer Bundesländer abweicht und die es Humanisten erleichtert, in der staatlichen Schule zu arbeiten. Religions- und Weltanschauungsunterricht findet zwar in staatlichen Schulen Zeit und Raum, ist aber ein freiwilliger Unterricht. Den inhaltlichen Rahmen setzt für seinen Unterricht der jeweilige Träger, der auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Lehrkräfte hat. Ein großer Vorteil ist, daß der Staat 90 Prozent der Personalkosten trägt.</p>
<h5>Kirchen und Staat</h5>
<p>Dies alles sind Vorgaben, die auch jemand akzeptieren kann, der sich eine deutliche Trennung von Staat und Kirche wünscht. Insofern ist das Berliner Modell eines, für das sich Humanisten bundesweit stark machen sollten. Humanisten sollten in Zukunft deutlich sagen: Trennung von Staat und Kirche heißt, daß bestimmte gesellschaftliche Aufgaben von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eigenverantwortlich und im wesentlichen ohne staatliche Einmischung wahrgenommen werden. Zum Beispiel in der Schule oder auf dem weiten Feld der sozialen Arbeit. Pflicht des Staates ist es, ein weltanschauliches pluralistisches Konzept zu verfolgen und einen Alleinvertretungsanspruch der Großkirchen zurückzuweisen. Gesamtgesellschaftlich ist der Humanistische Verband noch immer ein &#132;Schmuddelkind&#147;. Trotz aller Erfolge und Fortschritte spielen Humanisten in der Zweiten Liga. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gelingt es bisher fast gar nicht, Politiker oder prominente Künstler, Wissenschaftler, Spitzenmanager, Journalisten und Sportler an den Humanistischen Verband zu binden. Noch wird eine Mitgliedschaft von vielen nicht als opportun empfunden, selbst dann nicht, wenn sie mit Kirche und Religion nichts verbindet. Vielfach sieht man den Humanistischen Verband &#150; nicht ganz zu unrecht &#150; als eine kleine Glaubensgemeinschaft von lauter Überzeugungstätern an, als eine Art Ersatzkirche für Atheisten. Bezeichnend ist der Steckbrief, den eine Studie vom typischen Konfessionslosen zeichnet: Der ist jung und ledig, lebt in der Großstadt, hat einen hohen Bildungsstand und arbeitet in qualifizierter Stellung. Inwieweit deckt sich dieses Bild mit der Mitgliederzusammensetzung des Humanistischen Verbandes? Die Antwort lautet: kaum. Hier hilft Public Relation allerdings nur begrenzt weiter. Es geht nicht um die gefällige Verpackung des Produkts Humanistischer Verband. Profilierung allein über Religionskritik reicht nicht aus. Der Diskurs über humanistischen Lebensstil, über Formen humanistischer Lebens- und Orientierungshilfe ist mindestens ebenso wichtig. Letztlich muß der Begriff Humanismus besser ausgefüllt werden. Die Nagelprobe dafür, inwieweit dies gelingt, wird die geplante Überarbeitung des &#132;Humanistischen Selbstverständnisses&#147; werden. Die Zeit in Deutschland ist längst reif für ein &#132;Humanistisches Manifest&#147;.</p>
<p>Christian John</p>
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