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	<title>Mitteilungen Nr. 166 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beitrag aus der Woche der Bürgergesellschaft* &#150; 50. Geburtstag des Grundgesetzes: Mitteilungen Nr. 166, S. 33 &#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/zur-lage-der-buergerrechte-bemerkungen-zum-grundgesetz/">Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Beitrag aus der Woche der Bürgergesellschaft* &#150; 50. Geburtstag des Grundgesetzes:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 33</p>
<p>&#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.&#147; Das sind die Anfangsworte unserer Verfassung. Wir wollen wissen, was in der Verfassungswirklichkeit aus dieser Verheißung geworden ist. <br />Niemand könnte heute ernsthaft bestreiten, daß wir in einer funktionierenden Demokratie, in einem freien Staat und in einer Gesellschaft leben, die sich der Bedeutung dieser Werte bewußt ist. Wir achten die Verfassung und betonen bei jeder Gelegenheit, daß sie die freieste ist, die es je in Deutschland gab. Gelegentlich wird die Meinung vertreten, unsere Demokratie sei nicht stabil, weil wir sie nicht erkämpft hätten. Das Grundgesetz sei uns von den Besatzungsmächten oktroyiert worden. Das ist so nicht richtig. Der Kampf um eine demokratische Verfassung beginnt nicht erst zum Ende des zweiten Weltkriegs, sondern mit dem 17. März 1848, als der Aufstand der Berliner Demokraten auf dem Schloßplatz zusammengeschossen wurde, spätestens mit dem Zusammentritt des Paulskirchenparlamentes am 18. Mai 1848. Er endete auch nicht mit der Kapitulation von Rastatt am 22. Juli 1849, sondern dauerte 100 blutige Jahre. Es ist richtig, daß die Besatzungsmächte erheblichen Anteil daran hatten, daß das Grundgesetz vor 50 Jahren als Verfassung eines westdeutschen Staates überhaupt zustande kam. Wir wollten eigentlich keinen Teilstaat und akzeptierten ihn schließlich als &#132;Provisorium&#147;, seine Verfassung als &#132;Grundgesetz&#147;. Aber die Struktur der Verfassung, ihr Grundrechtskatalog, ihre föderalistische Organisation entsprach alter deutscher Verfassungstradition.</p>
<p>Im Prinzip ist also bei uns alles in Ordnung. Allerdings tauchen in den internationalen Stellungnahmen zur inneren Lage der Bundesrepublik Schönheitsfehler auf, die wir ganz gerne verdrängen. So wird z.B. im Bericht der UN-Menschenrechtskommission über Deutschland Ende 1996 insbesondere auf Übergriffe der Polizei gegenüber Ausländern, ethnischen Minderheiten und Asylbewerbern hingewiesen. Die Kommission führt dazu aus, es sei offenbar schwer, dazu zuverlässige Stellungnahmen für eine Strafverfolgung zu treffen. Sie drückt ihre Sorge darüber aus, daß es trotz aller Anstrengungen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gibt. Sie fordert im übrigen eine gerichtliche Entscheidung, wenn eine Einzelhaft länger als drei Monate dauern solle. Es müsse auch mehr Rechtssicherheit in der Frage geben, wann Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der früheren DDR entlassen werden können, obwohl das Grundgesetz eine Benachteiligung wegen politischer Überzeugungen ausdrücklich verbietet. Der UN-Ausschuß gegen Folter rügt im Mai 98 die erhebliche Anzahl polizeilicher Übergriffe gegen Minderheiten und Ausländer. Er fordert einen weiteren Bericht an über Selbstmorde von Ausländern in Abschiebungshaft, von denen die Bundesregierung für die Jahre 96 bis 98 insgesamt 10 Fälle berichtet. Im Menschenrechtsbericht 1998 des US-Außenministeriums wird zur Bundesrepublik zwar hervorgehoben, daß fremdenfeindliche und antisemitische Übergriffe und Straftaten zurückgegangen seien. Es gebe sie aber auch weiterhin, ebenso wie Diskriminierungen von Ausländern im gesellschaftlichen Bereich.<br />Wir haben also trotz unserer Verfassungsgewißheit konkrete Veranlassung, Licht und Schatten näher zu betrachten. Wir leben in einer stabilen Demokratie und nicht in einem <br />Polizeistaat. Es gibt &#150; im Gegensatz zur Weimarer Republik &#150; kein Bürgertum, das den Staat ablehnt und ihn mehr oder weniger offen verhöhnt. Der Anteil der demokratischen Wähler ist mit regelmäßig gut 95% der abgegebenen Stimmen größer und beständiger als bei allen unseren westlichen Nachbarn. Trotz der bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt es einen unvergleichlichen Massenwohlstand und eine langfristige wirtschaftliche Stabilität, die ihresgleichen sucht. Tarifhoheit, Koalitionsfreiheit und Streikrecht sind unbestritten. Die Währung ist stabil, jedenfalls droht keine richtige Inflation. Außenpolitisch sind wir ein geachteter Partner in der Europäischen Union und ausschließlich von befreundeten Demokratien umgeben. Wir haben auf eigene atomare Waffen verzichtet und Angriffskriege als verfassungswidrig verboten. Wir diskutieren keine heimliche Rüstung, sondern die Abschaffung der Wehrpflicht oder die Frage, ob wir zum Schutz elementarer Menschenrechte in anderen Staaten militärische Mittel einsetzen dürfen. Zur Feldherrnhalle marschieren allenfalls Touristen. Es gibt keine bewaffneten Privatarmeen und unser politisches System ist nicht ernsthaft bedroht &#150; übrigens auch nicht von der sogenannten &#132;Organisierten&#147; oder von der normalen gutbürgerlichen Kriminalität. Für die meisten unserer jüngeren Mitbürger ist das sogenannte &#132;Dritte Reich&#147; kaum nachvollziehbare Geschichte. Dieses positive Bild ist die eine Seite der Republik. Wir müssen uns aber auch die andere Seite ansehen. Das wird nicht jedem in gleicher Weise gefallen.<br />Zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik gehört auch, daß wir nicht nur rechtsradikale Wähler, sondern fremdenfeindliche, faschistoide Gewalttaten haben, und das nicht erst seit der Wiedervereinigung, aber doch mit einem deutlichen Schwergewicht in den neuen Bundesländern. Das Potential rechtsradikaler Wähler wird &#150; wie bei unseren westlichen Nachbarn &#150; als zweistellig geschätzt. Wir haben Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund erlebt, die wir noch vor kurzem für in Deutschland undenkbar hielten. In Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen, Lübeck, Magdeburg und anderswo leben plötzlich junge Leute Fremdenhaß in einer Umgebung aus, in der es kaum Ausländer gibt.<br />Manche Erwachsene verharmlosen das und sehen weg. Wo ein festes &#132;Halt&#147; geboten wäre, lassen sie die Menschenjäger gewähren. Die gehen kurzgeschoren in uniformähnlicher Aufmachung mit der Reichskriegsflagge auf die Straße und sind auf der Suche nach Sündenböcken für ihre eigenen Probleme. Dabei fühlen sie sich als Vollstrecker der wahren Wünsche der Bürger, die von der &#145;political correctness&#145; daran gehindert werden, sie zu verwirklichen. Da spuken dümmliche Wahlparolen demokratischer Politiker von einer &#132;durchraßten&#147; oder &#132;multikriminellen&#147; Gesellschaft in den Köpfen und vom &#132;Mißbrauch des Gastrechts&#147;. Die anheizende Wirkung dieser politischen Parolen ist offensichtlich, wenn sich solche Pogrome in Ländern ereignen, in denen der ausländische Bevölkerungsanteil so minimal ist wie in Sachsen-Anhalt.<br />Die praktische Politik unseres Staates &#150; von uns selbst als weltoffen und der Menschenwürde verpflichtet gerühmt &#150; beginnt, auf diese Befindlichkeit Rücksicht zu nehmen. Der sozialdemokratische Bundesinnenminister versichert, wir könnten Flüchtlinge nicht mehr aufnehmen. Die Grenzen der Belastbarkeit seien überschritten. Er sagt nicht, wie er diese Grenzen definiert und ermittelt. Er verstärkt den Eindruck vieler Bürger, Ausländer seien Belastungen, die man eigentlich loswerden müsse. Es ist richtig, daß es Integrationslasten gibt und daß diese Integrationslasten in der deutschen Bevölkerung unterschiedlich verteilt sind, je danach, ob der Ausländer als Wettbewerber um Bildung, Arbeitsplatz und Wohnung erscheint oder nicht. Aber der Minister sagt nichts vom Recht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Er sagt nicht, daß keine europäische Regierung mehr über die Zahl der Ausländer im eigenen Land entscheiden kann. Er sagt nichts darüber, daß wir inzwischen einen negativen Wanderungssaldo haben und daß sich die Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung aus der Familienzusammenführung und aus den Geburten im Inland ergibt. Er sagt nicht, daß diese &#132;Gäste&#147; dieselben Steuern &#150; einschließlich des Solitaritätszuschlages! &#150; und Sozialabgaben zahlen wie wir auch, und daß ein wesentlicher Teil von ihnen hier geboren wurde &#150; nämlich über 40% aller Ausländer unter 25 Jahren und gut 25% aller überhaupt in Deutschland lebenden Ausländer. Wirtschaftswachstum und Wohlstand könnten nicht erhalten werden, wenn diese &#132;Gäste&#147; Deutschland verlassen würden. Sie investieren hier ihre Lebensarbeitskraft. Darum wollen sie als Bürger akzeptiert werden und nicht als bewegliche Teile irgendwelcher Maschinen.<br />Es ist richtig, daß wir mehr Flüchtlinge aufgenommen haben als die anderen europäischen Länder zusammengenommen. Das Asylrecht war unsere Freiheitsstatue im sicheren Hafen unserer Verfassung. Inzwischen haben wir es bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Wer töricht genug ist, sich an den Grenzen als politischer Flüchtling zu erkennen zu geben, wird über die Grenze zurückgeschickt, mag er politisch verfolgt sein oder nicht, gleichviel, es interessiert uns nicht. Da muß man schon mit dem Flugzeug kommen oder mit einem Touristenvisum. In den letzten Jahren haben sich etwa 50 Menschen in Abschiebungshaft das Leben genommen, ohne daß das die Öffentlichkeit wesentlich berührt hätte. Die Bundesregierung hat zwar gegenüber den UN versichert, sie prüfe sorgfältig jeden Einzelfall gemeinsam mit den Ländern und nehme das sehr ernst. Anfang dieses Jahres hat sie auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag hingegen erklärt, und zwar durch den Staatsminister Vollmer von den &#132;Grünen&#147;, das gehe sie nichts an. Es sei Sache der Länder und sie wissen nicht, wie viele es gewesen seien.<br />Zur Verfassungswirklichkeit der BRD gehört, daß vor allem die moderne Informationstechnik das Verhältnis vom Staat zum Bürger so tiefgreifend verändert hat, daß das Bundesverfassungsgericht sich &#150; anläßlich der Volkszählung &#150; veranlaßt sah, aus dem Grundrecht der Menschenwürde ein verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung herzuleiten. In meiner Zeit als Innenminister bin ich zum ersten Mal mit Dossiers des Verfassungsschutzes über einzelne Personen bekannt geworden. Sie waren nicht rechtswidrig. Der Verfassungsschutz ist das legitime Kind des Kalten Krieges. Ich war erstaunt, was da alles vorhanden war. Die Unterlagen reichten teilweise bis in die Studentenzeit einzelner Personen, ja bis in ihre Schulzeit zurück. Woher hatte man das? Wieso hat man etwas über Kinder aufgehoben? Ich habe erst 1990, also 15 Jahre später, Vorschriften über einen Minderjährigenschutz durchsetzen und gesetzlich einführen können.<br />Zusammen mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung bot sich mir eine neue Welt. Während der Staat sonst in einem Wust von Akten untergegangen wäre wie einst das Reichsgericht zu Wetzlar, ermöglicht es die neue Technik, das gesamte staatliche Wissen über eine Person jederzeit verfügbar zu machen, zu nutzen, das Wissen ebenso wie die Irrtümer. Es gibt höchst bemerkenswerte und verdienstvolle Datensammlungen. Moderne Kriminalitätsbekämpfung ist ohne Datenverarbeitung nicht möglich. Aber man speichert nicht nur Tatverdächtige, sondern in geeigneten Fällen auch sogenannte Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgeber und potentielle Opfer. Der Polizeipräsident in München hatte zeitweise mehr Leute in seiner örtlichen Datei als Straftäter gespeichert, als München Einwohner hat. Im SIS sind ca. 490.000 Personen und 3,8 Mio. Sachen gespeichert, ein System mit Zugriff auf ca. 40.000 Terminals. Das ist legal. <br />Wir haben heftige Auseinandersetzungen um den maschinenlesbaren Personalausweis gehabt. Wir haben sichergestellt, daß er nichts enthält, was nicht auch augenlesbar ist. Soll der <br />Bürger sein eigenes polizeiliches Führungszeugnis präsentieren müssen ohne zu wissen, was er offenbart? Nun wird seit Monaten an der sogenannten Asylcard gebastelt, die als Ausweis für Asylbewerber dienen soll und auf deren Chip alles &#150; einschließlich der Fingerabdrücke &#150; gespeichert werden soll, was der Staat über ihn weiß und über ihn entschieden hat. Nicht so schlimm, trifft ja nur Fremde. Aber wenn es funktioniert, dann wäre es ein schönes Vorbild für Bezieher von Sozialleistungen. Technisch fabelhaft und gibt es in diesem Bereich etwa nicht genug Betrug?<br />Wir haben heftige Auseinandersetzungen um das sogenannte Vermummungsverbot gehabt. In meiner Verfassung steht nicht, daß das Demonstrationsrecht davon abhängt, daß man dabei photographiert, erkannt und registriert werden kann. Vermummungen, gleichzeitig Provokation und Signal der Angst besonders junger Leute vor Verdatung, vor Speicherung auf unbestimmte Zeit und vor Beeinträchtigung ihrer späteren beruflichen Chancen. Die Vermummung wurde schließlich ein Straftatbestand. Heute amüsiert es mich fast, daß ich nicht einen Fall kenne, in dem jemand tatsächlich nur wegen der Vermummung bestraft worden ist. Im Fernsehen sehe ich inzwischen mehr vermummte Polizeibeamte als vermummte Demonstranten. Die Öffentlichkeit war mit der Strafandrohung zufrieden. Sie hat sich auch nicht über den merkwürdigen Tatbestand erheitert, der unter dem Begriff &#132;passive Bewaffnung&#147; Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden hat. Die wasserfeste Jacke als Waffe &#150; das ist ein hübscher Einfall.<br />Besondere Erfahrungen haben wir mit dem Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG gemacht. Dabei gilt meine Beschwerde nicht mehr dem sogenannten G 10-Gesetz, nachdem schließlich durchgesetzt wurde, daß der Innenminister Telefongespräche nur überwachen kann, wenn eine unabhängige Kommission zuvor der Maßnahme zugestimmt hat, und nachdem schließlich auch die merkwürdige Bestimmung gefallen ist, daß der Betroffene nicht mehr benachrichtigt werden mußte, wenn das fünf Jahre lang nicht möglich war. Dafür haben die Telefonkontrollen mit richterlicher Zustimmung einen bemerkenswerten Umfang angenommen. Die Telefonkontrolle ist inzwischen bei etwa 80 Straftaten zulässig, für 1996 hat die Bundesregierung 6428 Anordnungen über 9002 Anschlüsse angegeben. Man kann demnach davon ausgehen, daß jährlich etwa 500.000 Personen als Gesprächsteilnehmer in eine Telefonkontrolle geraten, ohne es zu wissen oder später darüber benachrichtigt zu werden.<br />Erst nach der Wiedervereinigung wurde bekannt, daß man heute Telefongespräche über weite Entfernungen mithören kann, die über Richtfunk abgewickelt werden. Das ist die Mehrzahl. Computer und Wortbanken ermöglichen es, aus dem ungeheuren Wortsalat Gespräche herauszufiltern. Für den BND wurde das gesetzlich bei allen Auslandsgesprächen ohne besonderen Anlaß zugelassen. Unsere Bemühungen, dazu ein Berichtswesen einzuführen, das etwa dem amerikanischen Wireless Tape Report entspricht, sind bisher fehlgeschlagen, auch bei Einführung der Wanze.<br />In diesem Zusammenhang muß ich schließlich die Einführung des sogenannten Großen Lauschangriffs erwähnen, also den Einbruch in eine Wohnung und ihre Verwanzung, um heimlich mithören und aufnehmen zu können, was in ihr gesprochen wird. Es ist ein brutaler Eingriff in die Privatsphäre, die bewußte Ausnutzung der Arglosigkeit des Belauschten. Bei der vom Bundestag beschlossenen Regelung halte ich es für verfassungswidrig, daß sich der Lauschangriff auch gegen Personen richten kann, die nicht einmal verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben, daß auch das Vier-Augen-Gespräch eines Ehepaares in seiner eigenen Wohnung belauscht werden darf und schließlich, daß die Benachrichtigung des Betroffenen auf unabsehbare Zeit verschoben werden kann, und zwar auch aus Gründen, die mit den Ermittlungen im konkreten Fall nichts zu tun haben. Diese Darstellung könnte ich mit vielen Beispielen auch aus dem privaten Bereich der Wirtschaft, des Arbeitslebens oder anderer Bereiche ergänzen.<br />Ist Datenschutz Täterschutz? Wenn er das wäre, dann würden nicht nur Strafprozeßordnung und Polizeigesetze, sondern weite Teile der Rechtsordnung zu störenden Erblasten liberalistischer Bürgerlichkeit, zu klassischen Bremsklötzen am Siegeswagen des staatlichen Strafanspruchs. Der Datenschutz, also das Recht auf Privatheit, will den Staat nicht dumm machen, sondern nur verhindern, daß er allwissend wird. Ein Staat, der nichts vergißt, was er einmal erfahren hat, gleicht dem Räderwerk einer seelenlosen Maschine. Er wird unmenschlich, allwissend, gottgleich.<br />Unbestreitbar haben die Überwachungsmöglichkeiten des Staates zu Lasten der Privatheit und der klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte drastisch zugenommen. Motor dieser Entwicklungen war nicht die Lust zur Unterdrückung, sondern der Wunsch nach Perfektion, Effektivität und Sicherheit. Die wohlmeinende Entmündigung des Bürgers ist die große Versuchung aller Regierenden. Begründet wurde die Entwicklung stets mit dem Argument, es handele sich um die Abwehr einer dringenden, gegenwärtigen und anders nicht zu behebenden Gefahr. Der Staat war nicht so sehr auf dem Wege zum Bürger, sondern auf der Suche nach einem Gegner: Kommunisten, Terroristen, Kernkraftgegner, Sitzblockierer, Friedensfreunde, Volkszählungsgegner, reisende Gewalttäter, militante Tierschützer, Dealer und schließlich als geniales Passepartout die &#132;Organisierte Kriminalität&#147;. Natürlich gibt es sie alle und natürlich hat der Staat die Verpflichtung, den Bürger vor Gewalt und Straftaten zu bewahren, indem er die Rechtsordnung durchsetzt. Das ist wirklich nicht neu, sondern gilt seit dem Mainzer Ewigen Landfrieden von 1495.<br />Der Bundesminister des Innern, Schily hat gefragt, wenn es eine Kontinuität der Außenpolitik gebe, warum es denn keine Kontinuität der Innenpolitik geben könne? Die Frage ist schon deswegen bemerkenswert, weil man ja eine neue Regierung normalerweise nicht deswegen wählt, damit sie die Politik der alten Regierung fortsetzt. Die Antwort ist einfach: weil es in den letzten Jahren in der Innenpolitik eine Politik der Aufrüstung ohnegleichen gegeben hat. Wir haben in den letzten drei Legislaturperioden in Bund und Ländern zur Abwehr der angeblich steigenden Bedrohung durch &#132;organisierte Kriminalität&#147; die Straf- und Strafverfahrensgesetze drastisch verändert. Ich sage deswegen &#132;angeblich steigende Bedrohung&#147;, weil sich aus den internen Lageberichten &#132;Organisierte Kriminalität&#147; des Bundeskriminalamtes eine solche steigende Bedrohung nicht erkennen läßt und wir eine ganz andere Kriminalitätsproblematik haben, die sich mit gesetzgeberischen Heldentaten nicht bewältigen läßt.</p>
<p>Als Beispiele nenne ich eine ganze gesetzgeberische Heldentatenliste, der Innenpolitischen Aufrüstung, nämlich</p>
<p>&#150; die ständige Verschärfung zahlreicher Strafdrohungen,</p>
<p>&#150; die Ausdehnung der Untersuchungshaft, bei der die klassischen Voraussetzungen Verdunklungs- oder Fluchtgefahr zurückgedrängt werden,</p>
<p>&#150; die polizeirechtliche Vorbeugehaft bis zu 14 Tage für Taten, die man nicht begangen hat, sondern von denen die Polizei fürchtet, daß man sie begehen könnte,</p>
<p>&#150; Kontrollstellen, Rasterfahndung und &#132;beobachtende Fahndung&#147;,</p>
<p>&#150; eine DNA-Datei,</p>
<p>&#150; ein besonderes Ausländerzentralregister und die erkennungsdienstliche Behandlung aller Flüchtlinge und Asylbewerber,</p>
<p>&#150; die Ausdehnung der sogenannten Kronzeugenregelung trotz ihrer Erfolglosigkeit,</p>
<p>&#150; der erweiterte Verfall, also die Einziehung von Gegenständen, auch wenn man nicht genau weiß, ob sie tatsächlich für eine Straftat verwendet wurden,</p>
<p>&#150; die sogenannten Vermögensstrafe, also die völlige Expropriierung des Täters, so daß die Höhe der Strafe nicht mehr von der persönlichen Schuld, sondern vom Umfang des Vermögens des Täters abhängt,</p>
<p>&#150; die Verpflichtung, Geldbeträge ab 30.000,&#150; DM an der Grenze zu deklarieren bei Androhung ihrer Einziehung,</p>
<p>&#150; die ständige Ausdehnung der Telefonkontrolle, in der wir unter den Demokratien inzwischen mengenmäßig Weltmeister sind,</p>
<p>&#150; die Beteiligung des BND an Telefonüberwachungen, für die ein konkreter Verdacht nicht erforderlich ist und für die weder eine richterliche, noch eine parlamentarische Kontrolle vorgesehen wurde,</p>
<p>&#150; das elektronische Belauschen innerhalb und außerhalb von Wohnungen schon bei einfachem Tatverdacht und ohne zwingende Benachrichtigung der belauschten Personen, so daß eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit nicht gesichert ist,</p>
<p>&#150; die strafrechtliche Immunität der Beamten von Europol für Straftaten, die sie im Zusammenhang oder auch nur bei Gelegenheit ihrer dienstlichen Aufgaben begehen. Sie dürfen praktisch nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Direktor von Europol seine Zustimmung gibt. Wir haben übrigens bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß alle europäischen Beamten, selbst die des Europäischen Patentamtes in München, diplomatische Immunität genießen,</p>
<p>&#150; die Ausschließung der Anrufung des Europäischen Gerichtshofes bei Datenmißbrauch durch Europol,</p>
<p>&#150; schließlich die sogenannte Schleierfahndung, also das Recht der Polizei, Personen ohne polizeilichen Anlaß anzuhalten und zu identifizieren, was zur Mitnahme und Festhaltung auf der Wache führen kann &#150; jetzt z.B. neu eingeführt für das gesamte Gebiet Sachsens. Das gab es zuletzt im preußischen Polizeirecht von 1850, aber nur nach Verhängung des Belagerungszustandes.</p>
<p>Eine Erfolgsbilanz aller dieser Maßnahmen wurde bisher nicht vorgelegt. Eine spezielle Untersuchung haben die Länder mit der bemerkenswerten Begründung abgelehnt, daß sie &#132;unerwünschte rechtspolitische Folgen&#147; haben könne. Gegen diese innenpolitische Aufrüstung hat es kaum öffentlichen Widerstand gegeben. Konservative und freidemokratische, neuerdings auch sozialdemokratische Politiker versichern übereinstimmend, es gehe doch nur um den Schutz der Bürger, es treffe ihn also nicht oder höchstens aus Versehen, sozusagen &#132;kollateral&#147;. Man ziele auf den &#132;Ganoven&#147; und seine Wohnung, auf den organisierten oder sonstigen Kriminellen, also nicht auf den guten Bürger, sondern auf die anderen. &#132;Ich habe nichts zu verbergen&#147;, heißt die Formel des guten Bürgers mit dem guten Gewissen, und &#132;Der Staat sind wir doch schließlich selbst&#147;. Sollten wir Demokraten uns etwa vor uns selbst fürchten?<br />Wer staatliche Eingriffsrechte nur zu Lasten der anderen verstärken will, der möchte politische Zechprellerei begehen. Natürlich muß der Bürger für die aufgezählten Errungenschaften selbst zahlen, wenn nicht mit dem Verlust der persönlichen, dann zumindest mit dem Verlust an gesellschaftlicher Freiheit.<br />Es beunruhigt mich, daß die notwendigen Grenzen legitimer staatlicher Machtausübung mit leichter Hand verwischt worden sind, und immer zu Lasten der freiheitlichen und humanitären Substanz unserer Verfassung. Man kann die Werte einer Gesellschaft nicht dadurch verteidigen, daß man sie immer weiter einschränkt. Wir haben uns in den letzten Jahren vom Ideal der Bürgergesellschaft immer weiter entfernt. Es ist notwendig sich diesen Prozeß bewußt zu machen, weil er sonst fortgesetzt werden wird. Wir leben in keinem Polizeistaat. Aber die freiheitliche Substanz unserer Verfassung ist ohne den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit spürbar verringert worden. Man muß leider auch festhalten, daß es nach der Wiedervereinigung und nach bis dahin 40 Jahren gelebter Verfassung nicht gelungen ist, die veränderten Hoffnungen, Erwartungen und unsere eigenen Erfahrungen in das bewährte System des Grundgesetzes aufzunehmen. Die nach der Wiedervereinigung eingeleitete Verfassungsreform ist im <br />wesentlichen gescheitert.</p>
<p>Ich möchte abschließend 6 Thesen aufstellen:</p>
<p>1. Wir sollten keine weiteren Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit und unserer verfassungsmäßigen Rechte mehr akzeptieren. Das sollte auch für einen Europäischen Grundrechtskatalog gelten.</p>
<p>2. In einen modernen Grundrechtskatalog gehören nicht nur die klassischen Freiheitsrechte, sondern auch ein moderner Schutz der Privatheit und als Staatsziele die sozialen Grundwerte, die aus formalen Freiheitsrechten überhaupt erst erlebbare Menschenwürde machen. Ich fordere kein Recht auf Arbeit, aber die verfassungsmäßige Pflicht des Staates, sich um bestimmte soziale Grundlagen zu kümmern, deren Sicherung durch den Generationenvertrag in wenigen Jahren nicht mehr selbstverständlich sein wird. Soziale Gerechtigkeit wird sich auch in Zukunft nicht sozusagen im Selbstlauf als zwangsläufige Folge erfolgreicher Wirtschaftspolitik einstellen. Diesen Glauben werden auch die Neoliberalen aufgeben müssen. Soziale Gerechtigkeit muß staatliche Aufgabe bleiben.</p>
<p>3. Wir müssen die Zuschauerdemokratie überwinden, der Bürger muß mehr Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen. Der Bürger kann nicht zu politischer Tätigkeit gezwungen werden, aber er sollte auch nicht gezwungen werden, Berufspolitiker zu werden, wenn er an politischen Entscheidungen mitwirken will. Darum sollten Formen der direkten Demokratie auch in das Grundgesetz aufgenommen werden.</p>
<p>4. Zu mehr Eigenverantwortung und Mitwirkung der Bürger gehört das Recht auf Information. Dazu gehört auch die steuerliche Erleichterung für Stiftungen und für Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen.</p>
<p>5. Wir müssen mehr für die Integration der unter uns lebenden Ausländer tun. Das ist nicht nur eine Frage der Staatsbürgerschaft und des Wahlrechts oder nur des Gesetzgebers, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für unbescholtene Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union mit dauerndem Aufenthaltsrecht sollte grundsätzlich auch die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werden.</p>
<p>6. Wir sollten fremdenfeindlichen und extremistischen Straftaten und Aktionen überall entgegentreten, wo immer wir mit ihnen konfrontiert werden. Wir brauchen weder diese Brandstifter noch die Biedermänner, die ihnen in Wort und Schrift scheinbare Rechtfertigungen liefern. Wir müssen allerdings erheblich mehr dafür tun, die sozialen Ursachen dieser Vorgänge auszuräumen. Dafür bedarf es auch einer nachhaltigen Reform in den Bereichen Bildung und Ausbildung.</p>
<p>Von der Verwirklichung dieser Ziele sind wir noch ziemlich weit entfernt. Aber das Ziel muß die praktische Politik bestimmen. Die zivile Bürgergesellschaft ist das Leitbild unserer Verfassung. Sie muß das Leitbild der Politik werden.</p>
<p>Dr. Burkhard Hirsch</p>
<p>*Der gekürzt dokumentierte Beitrag des HU-Beiratsmitgliedes Dr. Burkhard Hirsch steht stellvertretend für zahlreiche HU-Veranstaltungen zum &#132;runden&#147; Verfassungstag (&#132;40&#147; + &#132;10&#147;). Die Rede wurde im Rahmen einer Vortragsreihe des HU Ortsverbandes München (in Zusammenarbeit mit der VHS München und der Initiative Bayerischer StrafverteidigerInnen) zur &#132;Woche der Bürgergesellschaft&#147; vorgetragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/zur-lage-der-buergerrechte-bemerkungen-zum-grundgesetz/">Zur Lage der Bürgerrechte  Bemerkungen zum Grundgesetz.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Rückkehr zum demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat“ Forderungen zur Innenpolitik an die neue Bundesregierung*</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/rueckkehr-zum-demokratischen-freiheitlichen-rechtsstaat-forderungen-zur-innenpolitik-an-die-neue-bu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union ver&#246;ffentlicht Memorandum: Mitteilungen Nr. 166, S. 36 Die neue Regierungsmehrheit ist 1998 nicht zuletzt deswegen zustande gekommen, weil engagierte B&#252;rgerrechtler in ihr die letzte Chance gesehen haben, zur Grundrechtsordnung, wie sie die Verfassungssch&#246;pfer von 1949 gedacht und gewollt haben, zur&#252;ckzukehren. Nicht der weitere Abbau der Grundrechte, sondern die Wiederherstellung unver&#228;u&#223;erlicher Menschenrechte unter anderem [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/rueckkehr-zum-demokratischen-freiheitlichen-rechtsstaat-forderungen-zur-innenpolitik-an-die-neue-bu/">„Rückkehr zum demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat“ Forderungen zur Innenpolitik an die neue Bundesregierung*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union ver&ouml;ffentlicht Memorandum:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 36</p>
<p>Die neue Regierungsmehrheit ist 1998 nicht zuletzt deswegen zustande gekommen, weil engagierte B&uuml;rgerrechtler in ihr die letzte Chance gesehen haben, zur Grundrechtsordnung, wie sie die Verfassungssch&ouml;pfer von 1949 gedacht und gewollt haben, zur&uuml;ckzukehren. Nicht der weitere Abbau der Grundrechte, sondern die Wiederherstellung unver&auml;u&szlig;erlicher Menschenrechte unter anderem auf dem Gebiet der Polizei und der Geheimdienste kennzeichnet den &bdquo;starken&ldquo; Staat, wie ihn die Verfassungssch&ouml;pfer verstanden haben.<br />Seit 1968 &ndash; mit der Einf&uuml;hrung der Notstandsverfassung, der Beschr&auml;nkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Rechtsschutzgarantie &ndash; sind die Freiheitsrechte der B&uuml;rger kontinuierlich zum Zweck vermeintlich gr&ouml;&szlig;erer &bdquo;Sicherheit&ldquo; reduziert worden. &bdquo;Sicherheit&ldquo; l&auml;&szlig;t sich in einer auf Vorteil bedachten Gesellschaft leicht und eing&auml;ngig als Minimalisierung der allgemeinen und besonderen Lebensrisiken propagieren und als Bed&uuml;rfnis vermarkten. Wer sich dabei als kompetenter Helfer zu profilieren versteht, gewinnt die Zustimmung der Menge, ihre Stimmen und damit die Macht zur Einf&uuml;hrung und Nutzung &bdquo;sch&auml;rferer&ldquo; Machtmittel. Da&szlig; es haupts&auml;chlich um die Macht im Staate geht und da&szlig; die Verfassung uns zuv&ouml;rderst vor jener Macht und ihren Risiken sch&uuml;tzen will, wird vergessen oder als &uuml;berholt geleugnet, obwohl die Entscheidungsb&auml;nde des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit der Machtbeschr&auml;nkung, insbesondere zum Schutz der Minderheiten vor den Mehrheiten, nachdr&uuml;cklich belegen. Die zunehmende Kritik am Bundesverfassungsgericht von Seiten der M&auml;chtigen unterstreicht dies anschaulich.<br />G&auml;be es wieder mehr Freiheit, mehr Toleranz und mehr Anst&auml;ndigkeit bei der Schaffung und Anwendung des Rechts, w&auml;re die Arbeitsflut beim Bundesverfassungsgericht geringer und das Grundgesetz als Aufgabe des Rechts &ndash; im Sinne von Adolf Arndt &ndash; eher &bdquo;erf&uuml;llt&ldquo;.<br />Auf diesem Weg zur Freiheitsordnung m&uuml;ssen zun&auml;chst alle &bdquo;Feindbilder&ldquo; &uuml;berwunden werden, die seit jeher als Vehikel dienen, um die Forderung nach &bdquo;Waffengleichheit&ldquo; zu begr&uuml;nden. Der Staat kann nicht zum &bdquo;besseren&ldquo; Terroristen oder Umweltgangster werden. Man kann nicht mit Methoden des Unrechts Recht schaffen. Es bedarf auch nicht der Mittel des B&uuml;rgerkrieges, wenn die &uuml;berw&auml;ltigende Mehrheit des Volkes &bdquo;Recht und Freiheit&ldquo; will. Folglich bedurfte es nicht der &bdquo;Isolierung&ldquo; Verd&auml;chtiger, die ohne jeden R&uuml;ckhalt im Publikum mit Attentaten die Welt ver&auml;ndern wollten. Es galt, sie zu fassen und &ndash; wie jeden Kriminellen &ndash; vor Gericht zu stellen. Dazu bedurfte es keiner &bdquo;Kontaktsperre&ldquo;, keiner Verteidigerbegrenzung und keiner &bdquo;Kronzeugenregelung&ldquo;, die nichts anderes war und ist als der Versuch, Mitwisser zu kaufen und zu korrumpieren. Bereits die Constitutio Criminalis Carolina des Jahres 1532 hat &bdquo;belonte Zeugen&ldquo; ausdr&uuml;cklich &bdquo;verworffen&ldquo; und geboten, sie &bdquo;peinlich zu strafen&ldquo;. Auch noch der Code d&lsquo;Instruction Criminelle, vor bald 200 Jahren in westlichen Teilen Deutschlands geltend, schlo&szlig; belohnte Denunzianten von der Vernehmung als Zeugen aus. Der Gesetzgeber vergangener Zeiten, im angeblich so finsteren Mittelalter, wu&szlig;te warum. Die Gegenwart hat es vergessen und ver&auml;ndert Strafproze&szlig;- und Polizeirecht.<br />Der vor 120 Jahren reformierte Strafproze&szlig;, der zur Sicherung der Menschenrechte aller Beteiligten den Maximen der Fairness und Offenheit folgen soll, vertr&auml;gt keine geheimen Ermittlungs- und unsittlichen &Uuml;berf&uuml;hrungsmethoden, weder im Strafproze&szlig;recht noch im Polizeirecht, welches allzuoft, wenn die Strafproze&szlig;ordnung &bdquo;hinderlich&ldquo; erscheint, im Wege des Etikettenschwindels und zum angeblichen Zweck der Pr&auml;vention benutzt wird, um Schranken des Ermittlungsverfahrens nach StPO zu unterlaufen.<br />Deswegen mu&szlig; auch das Lauschen in Wohnungen Unverd&auml;chtiger, gleichg&uuml;ltig, ob nach StPO oder dem Polizeirecht, ebenso unterbleiben wie das Operieren mit &bdquo;Schattenm&auml;nnern&ldquo;, also mit Polizisten, die sich mit Legenden und falschen Papieren, also mit Lug und Trug in das Vertrauen von jedem einschleichen sollen, der zur Aufkl&auml;rung des Verdachtes beitragen k&ouml;nnte. Der falsche Prokurist, B&uuml;rovorsteher, Journalist oder Anwalt mag im Einzelfall &bdquo;erfolgreich&ldquo; sein, aber er dient nicht dem Recht, sondern nur einem unrechtm&auml;&szlig;igen Vorteil.<br />Das T&auml;uschen im Rechtsverkehr wird nicht deshalb bestraft, weil jemand besonders gesch&uuml;tzt werden mu&szlig;, sondern weil die T&auml;uschung des Redlichen in einer auf Redlichkeit angelegten und angewiesenen Gesellschaft zutiefst asozial und verwerflich ist. Im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch ist dies ebenso dokumentiert wie im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das T&auml;uschungsverbot gilt auch f&uuml;r alle Gerichtsverfahren. Ein Zeuge, der nicht seinen wahren Namen sagt, macht sich ebenso &ndash; gegebenenfalls sogar des Meineides &ndash; strafbar wie jener, der zur Sache falsch aussagt. Aber der &bdquo;verdeckte Ermittler&ldquo;, wie der Geheimagent versch&auml;mt und zur Verschleierung seiner unseri&ouml;sen Aufgabe genannt wird, soll jedermann, sogar das Gericht, &uuml;ber seine Identit&auml;t bel&uuml;gen d&uuml;rfen. Roxin sagt in seinem Standardlehrbuch des Strafrechts zur&uuml;ckhaltend eindeutig, da&szlig; diese Ermittlungsmethode eine &bdquo;Ausnahme vom T&auml;uschungsverbot&ldquo; ( &sect; 136 a StPO) schaffen solle, aber das Problem damit &bdquo;nicht abschlie&szlig;end gekl&auml;rt&ldquo; sei. Der Widerspruch zum Anspruch auf ein &bdquo;rechtsstaatliches Verfahren&ldquo; nach Art. 6 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention ist ebenso offenkundig wie die Unvereinbarkeit der Methode mit dem Gebot zur Achtung der Menschenw&uuml;rde nach Art. 1 des GG, wie sie von Immanuel Kant definiert und von den Grundgesetzsch&ouml;pfern gedacht worden ist.<br />Es w&auml;re f&uuml;r eine Regierungsmehrheit, die zur Wiederherstellung der Grundrechtsordnung berufen ist, vordringlich zu erwarten, da&szlig; sie sowohl das Strafproze&szlig;recht, den besten Seismographen des Rechtsstaates als auch das Polizeirecht wieder neu justiert. Daher ist das Bundespolizeirecht auf die Aufgabe der Gefahrenabwehr zur&uuml;ckzuf&uuml;hren und jegliche Ausforschung &bdquo;zur besseren Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung&ldquo; zu unterbinden. Die Polizei hat niemanden zu &bdquo;bek&auml;mpfen&ldquo;, sondern akute Rechtsgutgefahren abzuwehren, bis die zust&auml;ndigen Instanzen die Konfliktregelung &uuml;bernehmen k&ouml;nnen.<br />Der als Kellner, Sanit&auml;ter oder Bordmechaniker verkleidete Polizist wird zur Lebensrettung nach wie vor n&ouml;tig sein, aber als Perspektivagent, der auf lange Sicht jemanden &bdquo;beschatten&ldquo; soll, der im Geruch illegalen Treibens steht, liegt sein Tun jenseits der verfassungsrechtlichen M&ouml;glichkeiten. Er operiert n&auml;mlich im Vorfeld von Gefahr und Verdacht und damit in jenem Freiheitsbereich, in dem jedermann &bdquo;vom Staat in Ruhe zu lassen&ldquo; ist. Nur wer eine Gefahr f&uuml;r andere schafft, kann &ndash; neben dem Nothelfer &ndash; &bdquo;polizeipflichtig&ldquo; sein. Dieses seit dem Preu&szlig;ischen Allgemeinen Landrecht von 1794 geltende Prinzip hat in Art. 2 I i.V.m. Art. 1 GG Verfassungsrang erhalten (BVerGE 27,1 und 65, 1).<br />Zur Menschenw&uuml;rde geh&ouml;rt die Autonomie. Ohne sie kann keine Willens- und Handlungsfreiheit gedacht werden. Das Risiko sozialsch&auml;dlichen Verhaltens ist also unvermeidbar. Soll aber die Freiheit vorrangig erhalten bleiben, dann kann nur dem Mi&szlig;brauch im Einzelfall entgegen getreten werden und nicht vorher, nicht vor jeglichem Indiz f&uuml;r ein sozialsch&auml;dliches Verhalten. Folglich hat jedermann bis dahin das Recht zur Selbstbestimmung, also auch zur Bestimmung dessen, was andere &uuml;ber sein Denken, Tun und Aussehen wissen d&uuml;rfen.<br />Mit diesem Menschenbild des Grundgesetzes, wie es das Verfassungsgericht beschrieben hat, vertragen sich keine vorsorglichen Ausforschungen oder &ndash; wie es im Sprachgebrauch der Polizeioberen hei&szlig;t &ndash; &bdquo;Initiativermittlungen&ldquo;, die auf eine pr&auml;ventivpolizeiliche Beschattung bis zur strafprozessualen &Uuml;berf&uuml;hrung zielen. Hier wird deutlich, wie mit dem angeblich pr&auml;ventiv auch ohne konkrete Gefahr einsetzbaren Polizeirecht unter Umgehung der Vorschriften der Strafproze&szlig;ordnung Erkenntnisse gesammelt werden, die letztendlich sp&auml;ter, wenn es m&ouml;glicherweise zu einer Straftat gekommen ist, als Erkenntnisse im Strafverfahren verwertet werden, obwohl sie in einem Ermittlungsverfahren nie h&auml;tten gewonnen werden k&ouml;nnen und d&uuml;rfen. Dieser tagt&auml;gliche Etikettenschwindel mu&szlig; beendet werden durch R&uuml;ckf&uuml;hrung des Polizeirechts weg von der diffusen Verdachtssch&ouml;pfung (die eo ipso rechtlich nicht greifbar und folglich auch nicht eingrenzbar ist) auf die Gefahrenabwehr.<br />Deshalb darf auch kein Unverd&auml;chtiger Objekt heimlicher Aussp&auml;hung sein. F&uuml;r den Arbeitsbereich der Geheimdienste hat das Bundesverfassungsgericht im ber&uuml;hmten Abh&ouml;rurteil (BVerfGE 30, 1/22f.) deswegen ausdr&uuml;cklich festgestellt, da&szlig; &bdquo;die durch die &Uuml;berwachung erlangte Kenntnis anderen (Verwaltungs-) Beh&ouml;rden f&uuml;r ihre Zwecke&ldquo; nicht &bdquo;zug&auml;nglich gemacht&ldquo; werden darf. Es sollte niemand durch die staatsnotwendige Geheimdienstarbeit im Vorfeld von Gefahr und Verdacht pers&ouml;nliche Nachteile erleiden. Diese Eingriffsschwelle kann auch nicht dadurch umgangen werden, da&szlig; durch den Gesetzgeber &ndash; wie in Bayern &ndash; dem Verfassungsschutz die Hilfe f&uuml;r die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden als Aufgabe zugewiesen wird oder der Polizei selber kurzerhand geheimdienstliche Befugnisse im Gefahrenvorfeld einger&auml;umt werden. Zwar werden in den meisten Polizeigesetzen f&uuml;r die Methodenwahl &bdquo;Tatsachen&ldquo; verlangt, die auf Tatabsicht schlie&szlig;en lassen, aber wenn dieser subjektive Schlu&szlig; als Eingriffsvoraussetzung gen&uuml;gt, verbindet sich die Befugnismacht allzu leicht mit dem Ziel der &Uuml;berf&uuml;hrung aus der Gedankenwelt der &bdquo;Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung&ldquo;, wobei Polizeirecht und Strafproze&szlig;recht als sich erg&auml;nzende Mittel zum Schutz der &bdquo;Inneren Sicherheit&ldquo; mi&szlig;verstanden werden.<br />Dieses Mi&szlig;verstehen liegt auch den Versuchen zugrunde, eine Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz (im G-10-Gesetz und im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz) mit Polizei und Staatsanwaltschaften auf dem Gebiet der sog. Organisierten Kriminalit&auml;t zu legalisieren. Die Geheimdienste werden verfassungswidrig als strafprozessual und polizeilich einsetzbare &bdquo;Sicherheitsbeh&ouml;rden&ldquo; betrachtet. Das Ermittlungsverbot gegen Unverd&auml;chtige und das der Gleichbehandlung dienende Legalit&auml;tsprinzip sowie das Verbot der Beweismittelunterdr&uuml;ckung (durch das Geheimhalten von Quellen) werden au&szlig;er Acht gelassen. <br />Das einzige Mittel, solche Irrt&uuml;mer oder Mi&szlig;br&auml;uche auszuschlie&szlig;en, liegt in der konsequenten Abschaffung solcher Zusammenarbeitsm&ouml;glichkeiten, der strikten Trennung von geheimdienstlicher Aufkl&auml;rungsarbeit, polizeilicher Pr&auml;ventionsarbeit im Gefahrenfall und strafprozessualer Ermittlungsarbeit bei einem konkreten Tatverdacht.<br />Dar&uuml;ber hinaus sind alle Methoden aus dem Arsenal der Geheimdienste (wo sie ihre spezifische Bedeutung haben) anderen Beh&ouml;rden zu untersagen. Wie im Strafproze&szlig; ist auch im Polizeirecht der verdeckte Ermittler ersatzlos abzuschaffen. Bei einer erkannten Gefahr ist er &uuml;berfl&uuml;ssig, und im Vorfeld einer Gefahr hat die Polizei ohnehin nichts zu suchen. Die Beschattung eines Menschen, dem die Polizei zutraut, da&szlig; er Strafbares tun wird, ist verbotene Ausforschung, ein Eingriff in die psychische Integrit&auml;t, also ein Versto&szlig; gegen Art. 1 des Grundgesetzes. <br />Dar&uuml;ber hinaus ist die Methode der &bdquo;Fallenstellerei&ldquo; (Adolf Arndt) sittenwidrig im Sinne von Art. 2 Grundgesetz, auch wenn ein Polizist sich der Methoden von Lug und Trug bedient.<br />Die noch geltenden Erm&auml;chtigungen zu solchem Staatsunrecht gehen auf einen sogenannten Musterentwurf f&uuml;r bundeseinheitliche Polizeigesetze zur&uuml;ck, der vor mehr als 20 Jahren unter Beteiligung des Bundes erstellt worden war. Ebenso k&ouml;nnte der Bund wiederum an einer Reform mit dem Ziel einer R&uuml;cknahme geheimdienstlicher Methoden im Polizeibereich arbeiten. Denn verdeckte Ermittler m&uuml;ssen zwangsl&auml;ufig tatbestandsm&auml;&szlig;ige Straftaten begehen, angeblich nur im unteren strafrechtlichen Bereich, wenn sie nicht auffallen wollen. Alle Rechtfertigungsversuche hierf&uuml;r &auml;ndern aber nichts an dem Tatbestand, da&szlig; wir damit &bdquo;beamtete Straft&auml;ter&ldquo; haben &ndash; eine f&uuml;r einen Rechtsstaat unertr&auml;gliche Konstruktion, die das notwendige Vertrauen zwischen Bev&ouml;lkerung und Polizei zerst&ouml;rt.<br />Zu dieser Reform w&uuml;rde im Bundesrecht selber die Streichung der Heimlichkeitsbefugnisse in 23 II des Bundeskriminalamtsgesetzes und in &sect;28 II des Bundesgrenzschutzgesetzes geh&ouml;ren, wo neben der Observation &uuml;ber Tage hinweg auch das heimliche Fotografieren und Abh&ouml;ren und der Einsatz von privaten Geheimagenturen gestattet sind. Diese Mittel sind f&uuml;r die schutzpolizeiliche Aufgabenerf&uuml;llung des Bundes unn&ouml;tig und als Surrogat f&uuml;r das Fehlen strafprozessualer Ausforschungsbefugnisse ohnehin unzul&auml;ssig. <br />Das Verbot von Ermittlungen ohne konkreten Verdacht gem&auml;&szlig; &sect;152 II der Strafproze&szlig;ordnung l&auml;&szlig;t die Verwertung von polizeilichen Vorfelderforschungen ohnehin nicht zu. Ebenso sind die Heimlichkeitsbefugnisse des Zollkriminalamtes zu revidieren.<br />Ein besonderes &Auml;rgernis f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsbewegungen sind die neuen Befugnisse zur Kontrolle von Jedermann auch wenn gegen ihn oder sie nichts vorliegt. Diese von Bayern im Jahre 1995 geschaffene Polizeibefugnis hat zu entsprechenden Regelungen in Baden-W&uuml;rttemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Th&uuml;ringen gef&uuml;hrt. In anderen L&auml;ndern sind solche Versuche zur Einf&uuml;hrung der vom damaligen Bundesinnenminister so genannten &bdquo;Schleierfahndung&ldquo; gescheitert, weil diese polizeirechtlich ausgestaltete Befugnis zum Zugriff auf jedermanns Privatheit und Integrit&auml;t, um leichter gesuchte Personen zu finden, im Grunde eine Fahndung im Sinne der Strafproze&szlig;ordnung darstelle, die &ndash; wenn sie zul&auml;ssig w&auml;re &ndash; nur in der Strafproze&szlig;ordnung zu regeln sei. Aber auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes f&uuml;r das Strafverfahrensrecht und das Verfahrensrecht des Bundesgrenzschutzes erm&auml;chtigt nicht zur Einf&uuml;hrung einer Kontrollbefugnis gegen&uuml;ber jedermann, der sein Haus verl&auml;&szlig;t und auf Reisen geht. <br />Polizeipflichtig kann nur derjenige sein, der eine latente Gefahr &ndash; etwa als Kraftfahrzeugf&uuml;hrer oder Kraftwerksbetreiber &ndash; oder eine akute Gefahr &ndash; als Rechtsst&ouml;rer &ndash; herbeif&uuml;hrt. Die Annahme einer weitergehenden oder totalen Sozialpflichtigkeit setzt gedanklich voraus, da&szlig; jedermann ein Verbrecher oder Verd&auml;chtiger sein k&ouml;nnte. Darin liegt ein Versto&szlig; gegen das vom Bundesverfassungsgericht immer wieder herausgearbeitete Menschenbild des Grundgesetzes, wonach bis zum Beweis des Gegenteils vom rechtstreuen B&uuml;rger auszugehen ist, der Subjekt und nicht Objekt staatlichen Handelns ist, und ein latenter Eingriff in die psychische Integrit&auml;t von jedermann, wie der fr&uuml;here Bundesinnenminister und Pr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts Benda im Handbuch des Verfassungsrechts diesen Angriff auf die Menschenw&uuml;rde beschrieben hat.<br />Folglich hat der Bund vordringlich die neue Befugnis zur Jedermannkontrolle durch den Bundesgrenzschutz au&szlig;erhalb des Grenzgebietes, wie sie seit dem 1. Oktober 1998 gilt (&sect;23 I i.V.m. &sect;44 BGSG), ersatzlos wieder zu streichen. Gleiches gilt f&uuml;r die analogen L&auml;nderbefugnisse (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 BayPAG; &sect;26 Abs. 1 Nr. 6 PolG B-W; &sect;29 Abs. 1 Nr. 5 SOG M-V; &sect;19 Abs. 1 Nr.5 Sachs PolG; &sect;14 Abs.1 Nr. 5 Th&uuml;rPAG). Niemand schuldet dem Staat seine Freiheit zur Erleichterung der Polizeiarbeit. Dies gilt erst recht, wenn es um eine grundrechtsbeschr&auml;nkende Mitarbeit ohne jede Voraussetzung geht. Die B&uuml;rger wollen nicht in einem Polizeistaat leben, wo jede Bewegung unter Polizeivorbehalt steht und jeder nach Gutd&uuml;nken der Polizeioberen kontrolliert werden kann. Dies anders zu sehen und zu betreiben, pervertiert die Freiheitsordnung zu einer Sicherheitsordnung, die am Ende das freie Atmen unm&ouml;glich macht, weil das Streben nach einer nie erreichbaren Sicherheit zwangsl&auml;ufig in einem Sykophantenstaat enden mu&szlig;, wie ihn Adolf Arndt hellsichtig genannt hat. <br />Dem Staat ist ein vorgreifliches Mi&szlig;trauen &ndash; anders als dem B&uuml;rger in einer Demokratie &ndash; nicht erlaubt. Der offen oder heimlich &uuml;berwachte B&uuml;rger wird am Ende auf &bdquo;lauter Fallen gefa&szlig;t sein und niemandem mehr Vertrauen entgegen bringen&ldquo; (Arndt). Dies m&ouml;gen die M&auml;chtigen nicht planen, aber ihr permanentes Sicherheitsversprechen wird sie &ndash; wie bisher &ndash; zu immer mehr Grundrechtsbeschr&auml;nkungen und damit zu immer weniger Freiheit f&uuml;r alle f&uuml;hren. Hier sind Mut und Standfestigkeit gefordert, um jene Verfassungstreue zu zeigen, die das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Extremistenbeschlu&szlig; von 1975 (BVerfGE 39, 334) nicht nur f&uuml;r Au&szlig;enseiter definiert hat. Es gilt, auch dem staatlichen Verfassungsverrat zu widerstehen. <br />Die amtierende Regierungsmehrheit wird sich an diesen grundrechtlichen Vorgaben messen lassen m&uuml;ssen. Wenn der Pr&auml;sident des Bundesgerichtshofes Gei&szlig; &bdquo;von der neuen Regierung erwartet, da&szlig; das Gewicht des Rechts und des Rechtsstaates wieder den ihm zustehenden Rang zur&uuml;ck erlange und da&szlig; in der Rechtspolitik statt des Kosten-Nutzen-Denkens wieder Gerechtigkeit und Qualit&auml;t der Rechtsprechung im Mittelpunkt der Bem&uuml;hungen st&uuml;nden&ldquo;, und wenn die Bundesjustizministerin in ihrem ZEIT-Gespr&auml;ch im Januar 1999 dasselbe ausf&uuml;hrt mit dem Satz &bdquo;zur Demokratie geh&ouml;ren B&uuml;rgerrechte und Rechtsstaatlichkeit&ldquo;, so ist dem nichts hinzuzuf&uuml;gen &ndash; und dies gilt auch f&uuml;r das Innenressort.<br />Es geht nicht um das vermeintliche Recht auf Sicherheit, sondern um die Sicherheit des Rechts in einer demokratischen Freiheitsordnung.</p>
<p>Prof. Dr. Hans F. Lisken, Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg</p>
<p>*Dieses Memorandum wurde federf&uuml;hrend erstellt von dem fr&uuml;heren Polizeipr&auml;sidenten, Beirat und Fritz-Bauer-Preistr&auml;ger, Prof. Dr. Hans F. Lisken k&uuml;rzlich an den Bundesminister des Innern, Otto Schily, sowie weitere HU-Mitglieder in Kabinett und Bundestag, den Innenausschu&szlig;, die Innenminister der L&auml;nder sowie weitere InnenpolitikerInnen zugeleitet. <br />Unter dem selben Titel: &bdquo;R&uuml;ckkehr zum demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat&ldquo; wurde Ende M&auml;rz ein umfangreiches Memorandum mit &bdquo;Forderungen zur Rechtspolitik an dieselben AdressatInnen in Regierung und Bundestag sowie weitere RechtspolitikerInnen versendet. Letzteres wurde als gemeinsames Memorandum der Gustav Heinemann-Initiative und der Humanistischen Union erstellt, von der HU-Beir&auml;tin und Sprecherin der GHI, Dr. Ilse Bechthold in Abstimmung mit dem HU-Bundesvorsitzenden und ebenfalls vom HU-Bundesvorstand beschlossen.</p>
<p>Dieses Memorandum zur Rechtspolitik l&auml;&szlig;t sich leider nicht in den Mitteilungen abdrucken. Es kann gerne angefordert werden in der HU-Bundesgesch&auml;ftsstelle. mail: <a href="mailto:hu%40ipn-b.de">hu@ipn-b.de</a></p>
<p>Erste Reaktionen zeigen &uuml;brigens, da&szlig; beide Papiere &bdquo;angekommen&ldquo; sind, wobei abzuwarten bleibt, in welchem Umfang unsere Forderungen auch politisches Geh&ouml;r finden (T.B.)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/rueckkehr-zum-demokratischen-freiheitlichen-rechtsstaat-forderungen-zur-innenpolitik-an-die-neue-bu/">„Rückkehr zum demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat“ Forderungen zur Innenpolitik an die neue Bundesregierung*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Fritz-Bauer-Preisträgerin der HU Helga Seibert verstorben</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/fritz-bauer-preistraegerin-der-hu-helga-seibert-verstorben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 37 Leider sollte es für die Preisträgerin Helga Seibert nicht vergönnt sein, den ihr im Februar verliehenen Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union selbst entgegenzunehmen. Sie verstarb nach schwerer Krankheit am 12. April, wenige Tage vor dem geplanten Termin der Ehrung. Dem Wunsch der Preisträgerin entsprechend, sowie im Einvernehmen mit ihrer Familie und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 37</p>
<p>Leider sollte es für die Preisträgerin Helga Seibert nicht vergönnt sein, den ihr im Februar verliehenen Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union selbst entgegenzunehmen. Sie verstarb nach schwerer Krankheit am 12. April, wenige Tage vor dem geplanten Termin der Ehrung. Dem Wunsch der Preisträgerin entsprechend, sowie im Einvernehmen mit ihrer Familie und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesverfassungsgericht wurde beschlossen, die geplante Feierstunde in Karlsruhe nicht abzusagen und den Preis, stellvertretend für Helga Seibert ihrem Bruder Dr. Gerhard Seibert, dem früheren Bundesverwaltungsrichter, zu überreichen.<br />Auf den folgenden Seiten dokumentieren wir die Reden zur Übergabe des Fritz-Bauer-Preises am 30. April 1999 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Begrüßung und Preisübergabe durch den Bundesvorsitzenden der Humanistischen Union Dr. Till Müller-Heidelberg, die Laudatio der Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB und die Dankesworte von Dr. Gerhard Seibert in Stellvertretung für Helga Seibert, die sich Zeit ihres Lebens als Richterin in unnachahmlicher und objektiver Weise für Bewahrung und Ausbau der Grundrechte eingesetzt hat.</p>
<p>Tobias Baur</p>
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		<title>Ansprache des HU-Bundesvorsitzenden Dr. Till Müller-Heidelberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/ansprache-des-hu-bundesvorsitzenden-dr-till-mueller-heidelberg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis: Mitteilungen Nr. 166, S. 38 &#8230; ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur Übergabe des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union 1999 und darf mich zunächst bei der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Limbach, ebenso herzlich bedanken für ihre Begrüßungsworte und für die Möglichkeit, daß wir diese Preisverleihung heute im Bundesverfassungsgericht, am [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/ansprache-des-hu-bundesvorsitzenden-dr-till-mueller-heidelberg/">Ansprache des HU-Bundesvorsitzenden Dr. Till Müller-Heidelberg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 38</p>
<p>&#8230; ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur Übergabe des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union 1999 und darf mich zunächst bei der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Limbach, ebenso herzlich bedanken für ihre Begrüßungsworte und für die Möglichkeit, daß wir diese Preisverleihung heute im Bundesverfassungsgericht, am &#132;Sitz des Rechts&#147; vornehmen können, was für eine Bürgerrechtsorganisation, die seit bald 40 Jahren für die Einhaltung und den Ausbau der Grundrechte und des Rechtsstaates kämpft, von besonderer Bedeutung und Symbolkraft ist.<br />Die Humanistische Union, die älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, verleiht heute den Fritz-Bauer-Preis an Frau Helga Seibert. Leider kann ich den Preis heute Frau Seibert nicht persönlich überreichen. Mir ist aber nachdrücklich von mehreren Seiten versichert worden, wie sehr Frau Seibert, die so ganz unprätentiöse Verfassungsrichterin, sich gefreut hat, als ich ihr im Februar dieses Jahres als Bundesvorsitzender der Humanistischen Union den Fritz-Bauer-Preis angetragen und sie gebeten habe, ihn anzunehmen. Deshalb haben wir uns im Einvernehmen mit ihrer Familie und ihrem beruflichen Umfeld, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und seiner Präsidentin Frau Limbach, entschlossen, dennoch heute diese Preisverleihung vorzunehmen und den Preis ihrem Bruder, Herrn Dr. Gerhard Seibert, zu überreichen.<br />Der &#150; ideelle &#150; Preis ist benannt nach Fritz Bauer, dem früheren hessischen Generalstaatsanwalt, und wird verliehen an Frauen und Männer, die sich besonders für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eingesetzt haben. Wieso ist ein solcher Preis benannt nach einem Generalstaatsanwalt? Wieso wird er heute &#150; erstmals &#150; an eine ehemalige Bundesverfassungsrichterin verliehen? Was hat die heutige Preisträgerin gemeinsam mit ihren Vorgängerinnen und Vorgängern.<br />Fritz Bauer wurde 1933 als jüngster Richter in Deutschland wegen seiner Nazigegnerschaft aus dem Justizdienst entlassen, während die große Masse der deutschen Richterschaft mit den neuen Machthabern gut zurecht kam. Fritz Bauer fiel aus dem Rahmen. Als er 1961 als hessischer Generalstaatsanwalt zu den Mitgründern der ersten Bürgerrechtsorganisation in Deutschland, der Humanistischen Union, gehörte, war auch das nicht typisch für einen deutschen Staatsanwalt. Und als er mit Energie und gegen viele Widerstände in Frankfurt den Auschwitz-Prozeß durchsetzte, ging es ihm in erster Linie darum, dieses Schandmal nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, es allen bewußt zu machen, aufzuklären. Ein Strafprozeß als Instrument der Aufklärung, der gesellschaftlichen Entwicklung, und nicht in erster Linie zum Zwecke der Bestrafung &#150; auch das war ungewöhnlich. Die Höhe der Bestrafung war Fritz Bauer relativ gleichgültig. Eher im Gegenteil. In seiner Amtszeit war ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt die Humanisierung des Strafvollzugs.<br />Deshalb verleiht die Humanistische Union den Fritz-Bauer-Preis an Frauen und Männer, die aus dem Rahmen fallen, die gegen den Strich bürsten, die sich für Gerechtigkeit und Menschlichkeit einsetzen &#150; schlimm genug, daß letzteres häufig schon automatisch als aus dem Rahmen fallend gilt.<br />Wenn sich heute mit Frau Seibert erstmals eine Bundesverfassungsrichterin in die Liste der Fritz-Bauer-Preisträger einreiht, so stellt sich die Frage, was verbindet sie? Das Verbindende ist &#150; wie schon eben beim Namensgeber des Preises gezeigt &#150; das Handeln gegen den Trend, der Einsatz für Menschlichkeit und Gerechtigkeit, für Minderheitsgruppen, für die Schwachen. Wie ich es bei den letzten Preisverleihungen formuliert habe und heute schon aus Gründen der Kontinuität wiederholen möchte: &#132;Das Gemeinsame ist das Streben, eine gerechte menschliche Gesellschaft zu schaffen.&#147;<br />Hier reiht sich die heutige Preisträgerin würdig ein. Im einzelnen wird dies die Laudatorin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, darstellen. Dies ist immer die schwierige Abgrenzung zwischen Laudatio und Preisbegründung. Aber eins läßt sich schon jetzt feststellen: Während sich seit langem, von den Bürgerrechtsorganisationen überwiegend vergeblich bekämpft, ein Trend zum Abbau und zur Einschränkung von Grundrechten feststellen läßt, hat Frau Seibert in ihrem Arbeitsgebiet &#150; Familienrecht, Kindschaftsrecht, Gleichstellung &#150; gegen diesen allgemeinen Trend einen Ausbau und eine Vertiefung der Grundrechte erreicht. Und dabei hat sie sich nicht nur auf Artikel, Paragraphen und Dogmatik gestützt, sondern die soziale Wirklichkeit in den Blick genommen, weil es bei Rechtsprechung eben um Menschlichkeit und Gerechtigkeit zu gehen hat. In meinem Brief an Frau Seibert mit der Bitte, den Fritz-Bauer-Preis anzunehmen, habe ich geschrieben: &#132;Diese mit Ihrer Rechtsprechung erzielte Wirkung der Reformen im Ehe- und Kindschaftsrecht stellt für uns Bürgerrechtsarbeit im besten Sinne dar.&#147;<br />Deshalb überreicht die Humanistische Union heute stellvertretend für die Preisträgerin an ihren Bruder Dr. Gerhard Seibert den Fritz-Bauer-Preis, und wenn ich Ihnen nunmehr das Bildnis von Fritz Bauer und die Preismedaille überreiche, so möchte ich das darauf eingravierte Zitat von Fritz Bauer verlesen:</p>
<p>Gesetze sind nicht auf Pergament, sondern auf empfindliche<br />Menschenhaut geschrieben.</p>
<p>(Fritz Bauer, 1903 &#150; 1968)</p>
<p>Ein Satz, den jeder Gesetzgeber und jeder Richter permanent bedenken sollte, wie es Frau Seibert vorbildhaft und preiswürdig getan hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/ansprache-des-hu-bundesvorsitzenden-dr-till-mueller-heidelberg/">Ansprache des HU-Bundesvorsitzenden Dr. Till Müller-Heidelberg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Laudatio auf Helga Seibert</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/laudatio-auf-helga-seibert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB: Mitteilungen Nr. 166, S. 39 Ein ehrenvoller Anlaß hat uns heute im Bundesverfassungsgericht zusammenkommen lassen: die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Helga Seibert, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ein eigentlich schöner Anlaß zum Feiern. Ich maße mir an, im Namen von Ihnen allen, sehr geehrte Anwesende, zu sprechen, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 39</p>
<p>Ein ehrenvoller Anlaß hat uns heute im Bundesverfassungsgericht zusammenkommen lassen: die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Helga Seibert, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ein eigentlich schöner Anlaß zum Feiern. Ich maße mir an, im Namen von Ihnen allen, sehr geehrte Anwesende, zu sprechen, wenn ich sage, daß wir noch immer von tiefer Trauer erfüllt sind, daß Helga Seibert am 12. April nach langem Leiden verstorben ist und leider nicht persönlich, den ihr im Februar verliehenen Preis, entgegennehmen kann. Ich fühle mich, meine Damen und Herren, geehrt, die Laudatio auf eine großartige Juristin, eine unermüdliche Arbeiterin, eine anerkannte Verfassungsrechtlerin und -richterin und eine international hoch geschätzte Fachfrau halten zu dürfen. Helga Seibert wegen ihrer Verdienste ehren und auszeichnen zu können, schafft die einzigartige Gelegenheit, die Würdigung der Person mit der von ihr entscheidend geprägten Rechtsprechung zum Familienrecht zu verbinden. So streng und unerbittlich Helga Seibert gegen sich selbst war, so konsequent und grundsätzlich korrigierte sie am Maßstab des Grundgesetzes, seines Gebotes der Gleichberechtigung und seines Verfassungsauftrages zur Herstellung der gleichen Lebensbedingungen für nichteheliche Kinder wie für eheliche Kinder die Gesetzgebung in wichtigen Teilen des Familienrechts. Das hatten viele von Helga Seibert bei Ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht erwartet. Aufgewachsen als Lehrerstochter in der hessischen Kleinstadt Kleinalmerode, als Studentin der englischen und französischen Sprache an der Dolmetscherschule in Germersheim hat sie mit diesem Start in die Berufsausbildung nicht den direkten Weg zur Jurisprudenz beschritten. Dieser Start zeigte aber ihre Neigung und Ausrichtung zur Internationalität, ihr Denken über die nationalen Grenzen hinaus. 1960 begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaft in Marburg. Die Wege führten sie über Berlin mit stipendiengeförderten Studien nach Bologna und Yale. Ihre erstklassigen Sprachkenntnisse versetzten sie in die Lage, ihr Studium international auszurichten und damit die Grundlage für hervorragende Kontakte, gute Zusammenarbeit und großes Ansehen im Ausland zu schaffen. Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Marburg, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verfassungsfragen der SPD-Bundestagsfraktion, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht und viele Jahre Referentin für Europafragen, mehrere Jahre als Beauftragte für Menschenrechtsfragen und Grundrechte-Referatsleiterin in der Verfassungsabteilung des Bundesjustizministeriums zeichnen ihren zielstrebigen Weg zur grundsätzlichen Befassung mit den verfassungsrechlichen Grundlagen des materiellen Rechtsstaats und mit der Bedeutung der Grundrechte in einer Demokratie.Die Stellung des Individuums, die Wahrung seiner Rechte, der Schutz seiner Persönlichkeit unbeeindruckt von Konventionen und gesellschaftlichen Anschauungen waren für Helga Seibert Verfassungsauftrag. Die FAZ vom 17. November bringt dies anläßlich ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts in der ihr eigenen Betrachtungsweise mit Worten zum Ausdruck: &#132;Eine in den Tiefen des Marxismus gründende Ideologin ist Frau Seibert sicherlich nicht, eher eine Gefühlssozialistin: mehr Gerechtigkeit, mehr Gleichheit, Milde des Staates gegenüber denen, die sich abweichend von den Normen verhalten.&#147; Der Minderheitenschutz als eine wesentliche Funktion der Grundrechte in einer Demokratie hat es naturgemäß schwer, als selbstverständlich anerkannt zu werden, verlangt er doch die Einsicht in die Selbstbestimmung des Einzelnen, in die Vorrangstellung des Individuums vor dem Kollektiv, in die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden und im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung auch in das Andershandeln. Während ihrer 15jährigen Tätigkeit im Bundesjustizministerium erwarb sie sich die Anerkennung als souveräne Kennerin der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Büro war gespickt mit kleinen Zetteln, so daß sie jedem verfassungsrechtlichen Problem nicht nur die einschlägige Entscheidung zuordnen konnte, sondern auch gleich die richtige Seitenzahl. Die auf den ersten Blick vielleicht eher der Ordnungsliebe entspringende Gewohnheit zeigt sich bei richtiger Einschätzung der Persönlichkeit Helga Seiberts als eine ihrer tiefen Überzeugung innewohnende Hochachtung und Wertschätzung der Verfassung. Ihr eigenes rechtspolitisches Engagement, zu dem sie sich als Sozialdemokratin und aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen bekannte, konnte sie von der verfassungsrechtlichen Subsumtion trennen. Schlug ihr Herz in der ein oder anderen Frage woanders, wenn die Verfassung es nicht hergab, brauchte niemand eine rechtspolitisch motivierte Umdeutung oder Auslegung der Verfassung befürchten. Sie war von unbestechlicher gedanklicher Klarheit im Umgang mit dem Verfassungstext. Als sehr bescheidene Persönlichkeit genoß sie im Justizministerium hohes Ansehen. Freundlich, angenehm und immer sehr sachbezogen war ihr Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen. Von sich und Ihrem Innersten gab sie nichts preis. Auch im Justizministerium kam ihr ihre Vielsprachigkeit zu gute. Sie wurde die Expertin für das amerikanische Recht. Ihr fließendes Englisch setzte sie aber auch ein, als in den 80iger Jahren die englische Übersetzung des Grundgesetzes überarbeitet werden mußte. Sie war sich nicht zu schade, zusammen mit dem Sprachendienst jegliche Mißverstände des Textes und des Geistes des Grundgesetzes bei seiner englischen Lektüre vermeiden zu helfen. Niemand im Ministerium wußte von ihrem Magister legum. Denn das begründete Hochachtung hervorrufende Kürzel LL.M. verwandte sie noch nicht einmal auf ihrer Visitenkarte. Sie war nicht nur vollkommen uneitel, sondern von einer Zurückhaltung und Bescheidenheit, die es fast unmöglich machte, emotionale Bindungen und menschliche Wärme entstehen zu lassen. Sie hat es sich damit selbst vielleicht sehr schwer gemacht. Sehr aufgeklärt, die protestantische Ethik verinnerlicht, entwickelte sie einen asketischen Lebenszuschnitt, der von Strenge und Disziplin geprägt war. Offenheit gegenüber dem Leben und seinen Genüssen erlaubte sie sich nicht. Darin liegt bestimmt ein Grund für ihre bewundernswerte Leistung als Dienerin des Rechts. Ihr Pflichtbewußtsein kann nur fabelhaft genannt werden. Ein Pflichtbewußtsein, das unteilbar war und ihre Arbeitsbelastung extrem erhöhte. Denn es fiel ihr schwer, es dosiert anzuwenden. Für sie war jede Frage, jede Angelegenheit wichtig. Später im Bundesverfassungsgericht, bürdete sie sich deshalb viel auf. Befaßte sie sich doch mit der selben Genauigkeit und Intensität auch mit den Verfahren, in denen sie nicht Berichterstatterin war. Mit großer Anteilnahme und Hilfsbereitschaft widmete sie sich allen Verfahren, die in ihrem ersten Senat beraten wurden. Und ihr Wirken dort hat Spuren hinterlassen. Nachhaltige Spuren, die auch die Medienöffentlichkeit wahrgenommen hat. In der Badischen Zeitung vom 16. April 1997 schreibt Christian Rath: &#132;Helga Seibert ist eine der mächtigsten Frauen Deutschlands. Sie ist nicht nur Richterin am Bundesverfassungsgericht, Karlsruher Insidern gilt sie sogar als die starke Frau im ersten Senat.&#147; Helga Seibert war kraft ihrer überragenden Intelligenz, ihres scharfen Verstandes und ihres unermeßlichen präsenten Wissens von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar einschließlich der Fundstellen eine Frau mit viel Autorität &#8211; hinter den Kulissen, wie Christian Rath den Artikel tituliert. Im ersten Senat umfaßte das Dezernat von Helga Seibert vor allem das Familienrecht, einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen des Namensrechts, des Personenstandsrechts, des Transsexuellengesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts. Obwohl ein Gebiet, um das sie sich nicht &#150; wie sie freimütig bekennt &#150; gerade gerissen habe, widmete sie sich ihm mit dem Großteil ihrer Arbeitszeit mit der ihr eigenen Intensität. Und es gab dringenden Entscheidungsbedarf. Die gesellschaftlichen Familienstrukturen hatten sich in den 70iger und 80iger Jahren zunehmend verändert. Das Verständnis von der Familie entwickelte sich von der Ehe mit Kindern weiter zu der Gemeinschaft des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter oder des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater, die als Familie anzusehen sind. Die Ehe wurde und wird immer häufiger nicht mehr als die für das ganze Leben eingegangene Verantwortungsgemeinschaft angesehen, sondern die Zahl der Trennungen und Scheidungen stieg an. Daraus ergaben und ergeben sich geänderte Anforderungen an den Umgang und die Wahrnehmung der Verantwortung für Kinder. Sie nicht als Objekte zu betrachten, sondern als Subjekte, als eigene Rechtspersönlichkeiten mit Rechtsansprüchen gegenüber ihren Eltern, war das Verfassungsgebot und die Auffassung Helga Seiberts. Genannt sei nur der Beschluß vom 6. Mai 1997 zum Anspruch des Kindes gegenüber der Mutter auf Nennung des Vaters. Aber das Wirken Helga Seiberts war viel weitgehender. Sie hat entscheidend die Grundlagen geschaffen, die für den Gesetzgeber die zwingende Aufforderung enthielten, das Familienrecht in wesentlichen Teilen zu reformieren und den geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ihr Beschluß zum Sorgerechtsverlust der Mutter bei Ehelicherklärung des Kindes vom 7. Mai 1991 war der letzte entscheidende Anstoß für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der auch nicht verheirateten Eltern generell die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorge für die Kinder einräumt. Helga Seibert hätte gern diese Entscheidung nicht getroffen, sondern hätte sie gern dem Gesetzgeber überlassen. Wie sie übrigens stets die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers hoch geachtet hat. Aber die längst überkommenen Sichtweisen, die wenig mit der gesellschaftlichen Realität zu tun hatten, waren bei den Organen der Legislative noch so stark, daß es dieser besseren Erkenntnisse seitens des Bundesverfassungsgerichts bedurfte, um den Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen. Von 1992 bis 1995 habe ich einen Großteil meiner Arbeitszeit der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Kindschaftsrechtsreform gewidmet, der unter anderem der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern enthält und die notwendige weitgehende Gleichstellung nicht ehelicher Kinder endlich entsprechend dem Verfassungsauftrag gemäß Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz herstellt. Ohne ständige Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es noch viel schwieriger gewesen, für diesen Gesetzentwurf die Mehrheit im Deutschen Bundestag zu bekommen. Helga Seibert ist bei aller gebotenen richterlichen Zurückhaltung bei diesem Gesetzentwurf Patin gewesen. Helga Seibert hat nicht nur die Persönlichkeit des einzelnen mit ihren Beschlüssen zum Familienrecht gestärkt, sondern auch der Gleichberechtigung in einem wesentlichen Bereich entscheidend zum Durchbruch verholfen. Ihr erster großer Fall war der Beschluß vom 5. März 1991 zur Bestimmung des Familiennamens bei Eheschließung. Dem in langer Tradition gewachsenen Privileg des Mannes, den Familiennamen zu bestimmen, hat Helga Seibert die Rechtsgrundlage entzogen. Dem ersten Schritt zur Feststellung des Rechts der Frau, ihren Mädchennamen beizubehalten, folgten dann vom Gesetzgeber die logischen notwendigen weiteren Schritte, wie den Doppelnamen als Familiennamen zuzulassen, das Recht eines jeden Ehepartners zur Beibehaltung seines Namens und eine deutlich weitergehende Freiheit bei der Gestaltung des Familiennamens. Ja, es trifft zu, Helga Seibert war eine starke Frau mit erheblichem Einfluß. Weil sie erheblichen Einfluß auf die Auslegung der Grundrechte und auf das Verfassungsverständnis hatte, weil sie damit Rechtsgeschichte geschrieben hat, hat die HU im Februar 1999 beschlossen, ihr den Fritz-Bauer-Preis 1999 zu verleihen. Fritz Bauer, Mitbegründer der Humanistischen Union und Namensgeber des erstmals 1969 vergebenen Preises, war ein Jurist aus Freiheitssinn, ein radikaler Demokrat und ein streitbarer Kämpfer gegen Unterdrückung und Diskriminierung. Er bewegte sich zwischen den Polen Recht und Gerechtigkeit, Staatsgewalt und Widerstand, Gedächtnis und Vergessen. Helga Seibert wurde mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet, weil sie sich in besonderer Weise bemüht hat, der Gerechtigkeit in unserer Rechtsprechung Geltung zu verschaffen. Mit ihren eigenen Worten dies auszudrücken, wird Helga Seibert wahrscheinlich am ehesten gerecht. Sie führte in einem Festvortrag 1993 zum Thema Rechtsstaat und Gerechtigkeit aus: &#132;Rechtsstaat und Gerechtigkeit stehen nicht im Widerspruch zueinander. Man darf von ihm aber nicht vollkommene Gerechtigkeit erwarten. Dem steht auch schon das Fehlen einer allgemein verbindlichen Idee der Gerechtigkeit entgegen. Auch die Tatsache, daß alle Entscheidungen letztendlich von Menschen getroffen werden müssen, läßt von vornherein immer nur eine unvollkommene Annäherung an Gerechtigkeit zu. Der Rechtsstaat kann aber in erheblichem Maße Unrecht verhindern. Dafür sind materielle Festlegungen wichtig, wie sie insbesondere in den Grundrechten enthalten sind. Da das Grundgesetz mit den materiellen und formellen Elementen des Rechtsstaats ein Mindestmaß an Gerechtigkeit gewährleisten will, wird mit der Frage nach der Gerechtigkeit eines Gesetzes häufig zugleich die Frage nach seiner Verfassungswidrigkeit aufgeworfen.&#147; Einen Beitrag zum Streben nach mehr Gerechtigkeit zu leisten, war Triebfeder und Überzeugung Helga Seiberts. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gesetz oder eine Entscheidung verfassungswidrig ist, können, das war ihre Auffassung, unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen einfließen. Insoweit nimmt also das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Aufgaben am Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen teil. Helga Seibert hat zu mehr Gerechtigkeit beigetragen, indem sie den Grundrechten auch entgegen der formulierten öffentlichen Meinung unerschrocken zu mehr Geltung verholfen hat. Helga Seibert ist als Trägerin des Fritz-Bauer-Preises in einen Kreis herausragender Persönlichkeiten eingereiht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Gustav Heinemann, Heinrich Hannover, Liselotte Funcke und das letzte Mal Günther Grass seien beispielhaft erwähnt. Helga Seibert sollte uns allen Mut und Ansporn sein, im mutigen Einsatz für die Grundrechte auch gegen Widerstände nicht nachzulassen. Ohne diesen Einsatz, ohne die Bereitschaft, unbequem und streitbar zu sein, können die Grundrechte nicht erfolgreich verteidigt und kann auf neue Herausforderungen nicht im Geiste unseres Grundgesetzes reagiert werden. 50 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes befinden wir uns nicht in der Verfassung, in der dieses von Helga Seibert vertretene und praktizierte Grundrechtsverständnis selbstverständlich wäre. Wir hätten sie allein deshalb noch länger gebraucht.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB</p>
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		<title>Dankesworte des Bruders der Preisträgerin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dr. jur. Gerhard Seibert, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.: Mitteilungen Nr. 166, S. 40 &#8230;Wenn ich hier in Stellvertretung für meine verstorbene Schwester Helga Seibert den ihr verliehenen Fritz-Bauer-Preis entgegen genommen habe, so habe ich dies mit sehr zwiespältigen Gefühlen getan. Im Vordergrund steht &#150; zumal so kurz nach ihrem Tode und in dem Wissen, wie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. jur. Gerhard Seibert, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 40</p>
<p>&#8230;Wenn ich hier in Stellvertretung für meine verstorbene Schwester Helga Seibert den ihr verliehenen Fritz-Bauer-Preis entgegen genommen habe, so habe ich dies mit sehr zwiespältigen Gefühlen getan. Im Vordergrund steht &#150; zumal so kurz nach ihrem Tode und in dem Wissen, wie gern meine Schwester diese Ehrung persönlich entgegen genommen hätte &#150; eine grenzenlose Trauer, unausweichlich verbunden mit der Frage, warum ihr dieses Schicksal widerfahren mußte. Aber da ist auch das Gefühl der Dankbarkeit und der Freude darüber, daß ihr Wirken als Richterin des Bundesverfassungsgerichts von Ihnen, der Humanistischen Union, durch die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises in solch herausragender Weise gewürdigt worden ist. Ich habe am Krankenbett meiner Schwester miterleben können, wie tief die Nachricht von der beschlossenen Ehrung sie bewegt und wie sehr sie sich darüber gefreut hat, zumal sie davon in der Endphase ihrer Krankheit erfuhr, als auch ihr die Aussichtslosigkeit ihres Kampfes immer deutlicher wurde. Diese starke Freude &#150; und in gewisser Weise auch Genugtuung &#150; die sie sich in ihrer aktiven Richterzeit mit Sicherheit nicht gegönnt hätte, währte nicht nur für den Augenblick, sondern begleitete sie wie ein ständiger Trost von der ersten Kenntnisnahme bis zu ihrem Tode wenige Wochen später. Dabei war &#150; wie sie meine Schwester gekannt haben &#150; ganz gewiß nicht Eitelkeit der Grund ihrer Freude, sondern das Empfinden, daß damit ihr Wirken als Richterin des Bundesverfassungsgerichts, dem sie alle ihre Kraft gewidmet hatte, sowie ihre dabei stets verfolgte Maxime richtig verstanden und anerkannt wurden. Dieses Wirken war insgesamt und in jedem zu entscheidenden Einzelfall von der Maxime geleitet, die Würde eines jeden Menschen zu achten und zu schützen. Insoweit darf ich auf Ihre, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, freundliche Würdigung meiner Schwester verweisen.Diesem obersten Gebot unserer Verfassung fühlte sich meine Schwester aber nicht allein in ihrem Richteramt, sondern gleichermaßen im unmittelbaren Umgang mit ihren Mitmenschen verpflichtet, und zwar in einem Maße und mit einer Rigidität, die in ihren Konsequenzen gelegentlich schwer verständlich waren und von manchen sogar schmerzlich empfunden wurden. Das galt vor allem für ihre Distanziertheit selbst gegenüber nahen Angehörigen, guten Freunden und anderen ihr wohl vertrauten Menschen. Wer sie gut genug kannte, wußte indessen, daß diese Distanziertheit nichts mit persönlicher Ferne oder gar Desinteresse zu tun hatte, sondern ausschließlich Konsequenz ihrer &#150; geradezu unerbittlichen und in erster Linie gegen sich selbst verfolgten &#150; Maxime war, aus ihrer hohen Achtung vor der individuellen Würde eines jeden Menschen niemandem zu nahe zu treten, sich niemandem aufzudrängen, niemandem lästig zu werden, niemandem ungebetene Ratschläge zu erteilen, kurzum: sich in niemandes Leben einzumischen. Erst dann, wenn ihre persönliche Hilfe offenkundig gebraucht oder ausdrücklich erbeten wurde, war sie selbstverständlich zu jeglicher Hilfe und Unterstützung bereit.Warum ich im Rahmen dieser Preisverleihung hierauf zu sprechen komme? Weil ich meine, daß man erst in Kenntnis dieses Zusammenhangs den grundlegenden Wandel ermessen kann, den die schwere Krankheit meiner Schwester bei ihr bewirkt hat, nämlich hinsichtlich ihrer Bereitschaft und ihrer Fähigkeit, sich anderen Menschen persönlich zu öffnen und die mannigfachen Beweise persönlicher Zuneigung dieser Menschen unbefangen und dankbar entgegen zu nehmen, ja, sie gleichsam wie eine heilsame Medizin in sich aufzusaugen.Dies gilt auch für ihre vorbehaltlose und dankbare Freude darüber, daß Sie, die Humanistische Union, sie durch ihre Verleihung des Fritz-Bauer-Preises persönlich geehrt haben. Nach meinem Empfinden hat sie diese Ehrung nämlich nicht in erster Linie als Zeichen fachlicher und persönlicher Wertschätzung, sondern vor allem auch als einen Beweis persönlicher Zuneigung für den Menschen Helga Seibert begriffen und sich darüber gefreut, gleichermaßen, wie auch die mannigfachen Beweise persönlicher Zuneigung aus dem Kreis ihrer Kolleginnen und Kollegen, ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Sekretärinnen und vieler anderer Menschen sie offenkundig sehr glücklich gemacht haben. Jedenfalls war ihr die Ehrung durch die Verleihung dieses Preises so bedeutsam, daß sie immer wieder darauf zu sprechen kam und sich insbesondere auch mit dem Zeitpunkt und den Modalitäten der Übergabe des Preises beschäftigte. Dabei brachte sie, solange sie sich noch äußern konnte, wiederholt ihren Wunsch zum Ausdruck, daß notfalls ich, der Bruder, &#150; sofern ich dazu bereit sei &#150; in Stellvertretung für sie den Preis entgegennehmen solle. Nur deshalb war ich auf Ihre &#150; der Humanistischen Union &#150; Anfrage ohne Vorbehalt bereit, in Erfüllung dieses Wunsches meiner Schwester für sie den Preis in Empfang zu nehmen, und aus diesem Grunde habe ich auch nach dem so plötzlich eingetretenen Tod meiner Schwester ihre Frage, ob die Übergabe des Preises dennoch stattfinden solle, spontan bejaht: Es war ihr ausdrücklicher Wunsch, daß diese Ehrung, die sie in der letzten, schmerzlichsten Phase ihrer Krankheit so sehr glücklich gemacht hat, auch vollzogen werde. Ich möchte Ihnen daher in Stellvertretung für meine Schwester nicht allein für die Ehrung danken, die sie ihr durch die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises haben zuteil werden lassen, sondern auch dafür, daß Sie meiner Schwester diesen letzten Wunsch erfüllt haben.Darf ich außerdem Ihnen, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, für Ihre so freundliche und einfühlsame Würdigung meiner Schwester herzlich danken. Last not least geht mein Dank an Sie, sehr verehrte Frau Präsidentin, daß Sie Ihr Haus, das meiner Schwester so viele Jahre Heimat war und in dem sie so gern gewirkt hat, für diesen Festakt zur Verfügung gestellt und so würdig gestaltet haben.</p>
<p>Dr. jur. Gerhard Seibert</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/dankesworte-des-bruders-der-preistraegerin/">Dankesworte des Bruders der Preisträgerin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bilanz eines Jahres</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/bilanz-eines-jahres/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vermittlungen von Gefangenenbriefkontakten: Mitteilungen Nr. 166, S. 41 Vor etwa einem Jahr begannen wir die Vermittlungen von Gefangenenbriefkontakten zu intensivieren. Nach wie vor werben wir über Annoncen in verschiedenen Zeitschriften Menschen, die bereit sind, mit Briefen der seelischen Vereinsamung in den Gefängnissen zu begegnen. In den ersten Wochen gab es mehr Angebote von draußen als [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/bilanz-eines-jahres/">Bilanz eines Jahres</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vermittlungen von Gefangenenbriefkontakten:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 41</p>
<p>Vor etwa einem Jahr begannen wir die Vermittlungen von Gefangenenbriefkontakten zu intensivieren. Nach wie vor werben wir über Annoncen in verschiedenen Zeitschriften Menschen, die bereit sind, mit Briefen der seelischen Vereinsamung in den Gefängnissen zu begegnen. In den ersten Wochen gab es mehr Angebote von draußen als Nachfragen von drinnen &#150; eine unerwartete Konstellation, die aber den Vorteil hatte, daß wir Inhaftierten mehrere Briefpartner anbieten konnten. Über Gefangenenzeitungen wie &#132;Lichtblick&#147; aus Tegel, &#132;unsere zeitung&#147; aus Brandenburg und &#132;Diskus 70&#147; aus Bremen erfuhren die Häftlinge von der Möglichkeit dieser Kontakte. Langsam hat sich durchgesetzt, daß wir Einsame von drinnen und draußen zusammenbringen, nicht aber Partner vermitteln. Nicht selten wird sogar um ältere Briefpartner gebeten in der Hoffnung, mit einem lebenserfahrenen Menschen individuelle Probleme per Brief diskutieren zu können.<br />Mit Stand vom 15. April 1999 haben 235 Menschen aus allen Bundesländern ihre Bereitschaft zum Schreiben angeboten. Demgegenüber stehen 170 Nachfragen aus den JVAen von Aichach bis Lübeck und von Chemnitz bis Geldern. Was uns besonders freut, sind die vielen dankbaren Rückmeldungen von beiderseits der Mauern. So schrieb ein Mann über seinen seit Oktober 1998 bestehenden Kontakt zu einem Häftling in Straubing: &#132;Inzwischen hat sich ein reger Briefverkehr entwickelt, den ich eigentlich nicht mehr missen möchte.&#147; Eine Dame formulierte es so: &#132; &#8230; möchte ich Ihnen für die zwei Adressen danken, und es läuft bestens. Es ist ganz toll, was Sie für diese Menschen leisten und was das für eine Bedeutung für die Gefangenen hat &#8230;&#147; Einige Menschen bieten sogar Hilfe für einen Start nach der Entlassung an. Im Zuge dieser Kontakte gelang es überdies, drei Vollzugshelferschaften zu vermitteln, zwei in Tegel, eine in NRW. Auch einige andere Wünsche konnten wir &#132;nebenbei&#147; mit erfüllen &#150; eine Liste mit Adressen von Ämtern, die Vermittlung eines Rechtsanwalts, eine rechtliche Auskunft und anderes.<br />Wir versuchen, in unseren Informationen vor zu hohen Erwartungen zu warnen. Diese sind nicht gänzlich zu vermeiden, und deshalb klappt es nicht in jedem Fall sofort mit einem Briefkontakt. Aber jeder kann sich erneut an uns wenden. Ich denke, was wir tun ist gut und wichtig. Mir persönlich macht es Freude zu erleben, wie dankbar diese Kontakte angenommen werden. Deshalb werden wir uns weiterhin um Kontinuität in dieser Arbeit bemühen.</p>
<p>Helga Engel</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/bilanz-eines-jahres/">Bilanz eines Jahres</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stille Post</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/stille-post/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 16:30:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/stille-post/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Privatisierung der (gelben) Post führt wegen der Schließungen von Postfilialen zu Einschränkungen: Mitteilungen Nr. 166, S. 43 Auch Verbraucherschutz ist ein Anliegen von Bürgerrechtsarbeit &#150; vor allem dann, wenn öffentliche Aufgaben zunehmend privatisiert und damit eingeschränkt werden. Bereits in der letzten Ausgabe der Mitteilungen konnten wir von unserer erfolgreichen Klage gegen Datenschutzverstöße der Bahn AG [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/stille-post/">Stille Post</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Privatisierung der (gelben) Post führt wegen der Schließungen von Postfilialen zu Einschränkungen:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 43</p>
<p>Auch Verbraucherschutz ist ein Anliegen von Bürgerrechtsarbeit &#150; vor allem dann, wenn öffentliche Aufgaben zunehmend privatisiert und damit eingeschränkt werden. Bereits in der letzten Ausgabe der Mitteilungen konnten wir von unserer erfolgreichen Klage gegen Datenschutzverstöße der Bahn AG berichten. HU-Mitgliedern gelang es mit Hilfe zahlreicher Unterstützenden unsere Bedenken gegen die Datenspeicherung via BahnCard durchzusetzen.<br />Auch die Privatisierung der (gelben) Post führt wegen der begleitenden Schließungen der Postfilialen zu tatsächlichen Einschränkungen der Brief- und Paketkommunikation, vor allem für Privatkunden außerhalb der Innenstädte. Die tageszeitung meldete am 7. Juni 1999 weitere geplante Schließungen: 2.000 von bisher 14.000 Filialen sollen bis Ende 2.000 dicht machen, weitere 2.000 Filialen werden später stillgelegt. Längerfristig sollen durch die Post AG selbst nur noch ca. 5.000 Geschäftsstellen betrieben werden. Dienstleistungen für Privatkunden werden von der Deutschen Post AG also bundesweit massiv eingeschränkt.<br />HU-Mitglied Gerhard Saborowski engagiert sich seit Jahren in einer hannoverschen Bürgerinitiative gegen Schließungen von Postfilialen. Die Bürgerinitiative Hannover-Waldheim führt wegen der Versorgung mit Postfilialen einen Musterprozeß und wird dabei vom HU-Bundesvorsitzenden Till Müller-Heidelberg anwaltlich vertreten. Hierzu hat Gerhard Saborowski folgende Bitte:</p>
<p>Berichte über BürgerInnenproteste gegen solche Einschränkungen erscheinen fast nur in den Lokalteilen der Regionalzeitungen, in Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern. Gerhard Saborowski bittet daher um Zusendung von Zeitungsausschnitten über Schließung von Postfilialen, Umwandlung in Postagenturen oder McPaper-Filialen und auch über sonstige Einschränkungen von Dienstleistungen. Bitte senden Sie solche Meldungen an die Anschrift:</p>
<p>Gerhard Saborowski, Graefenhainweg 18, 30519 Hannover, Tel/Fax (0511) 83 32 19</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/stille-post/">Stille Post</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Es gibt keinen gerechten Krieg.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/es-gibt-keinen-gerechten-krieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 16:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Resolution der Humanistischen Union: Mitteilungen Nr. 166, S. 44 Die Humanistische Union, älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, verurteilt die menschenverachtende Politik der jugoslawischen Führung gegen die Kosovo-Albaner und ebenso die Terrorakte der UCK. Wir fordern seit Jahren friedliche und humanitäre Lösungen auf dem Verhandlungswege. Dazu hätte gehört, daß der Westen rechtzeitig die friedlichen Autonomiebestrebungen der Kosovo-Albaner nachdrücklich [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Resolution der Humanistischen Union:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 44</p>
<p>Die Humanistische Union, älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, verurteilt die menschenverachtende Politik der jugoslawischen Führung gegen die Kosovo-Albaner und ebenso die Terrorakte der UCK. <br />Wir fordern seit Jahren friedliche und humanitäre Lösungen auf dem Verhandlungswege. Dazu hätte gehört, daß der Westen rechtzeitig die friedlichen Autonomiebestrebungen der Kosovo-Albaner nachdrücklich unterstützt und humanitäre Hilfe geleistet hätte; statt dessen hat er die Kosovo-Albaner in ihrem Bemühen um die Erhaltung der früher vorhandenen Autonomie im Stich gelassen. Dies drängte den Konflikt in Richtung Gewalt, notwendigerweise verbunden mit Menschenrechtsverletzungen.</p>
<p>Menschenrechtsverletzungen der einen Seite können aber nicht durch militärische Aktionen &#150; also neuen Menschenrechtsverletzungen &#150; anderer Kräfte beantwortet werden.</p>
<p>Wie die Humanistische Union bereits in ihrer Erklärung vom 4. Oktober 1998 betont hat, darf nicht &#132;im Namen der humanitären Verantwortung die eigene Bindung an Humanität und Völkerrecht außer Kraft gesetzt werden. Insbesondere darf die Ausübung des Vetorechts im Sicherheitsrat nicht im Fall Kosovo als Mißbrauch, in anderen Fällen wie z.B. Palästina oder Kurdistan dagegen als problemlos gewertet werden.&#147; Die strikte Einhaltung von UNO-Charta, NATO-Vertrag, 2+4-Vertrag und Grundgesetz ist unabdingbare Voraussetzung eines friedlichen Zusammenlebens der Völkergemeinschaft. Ihr Bruch ist unter keinen Umständen hinnehmbar; er führt zur Relativierung des Rechts und somit zum willkürlichen &#132;Recht des Stärkeren&#147;.</p>
<p>Menschenrechtsverletzungen werden durch Völkerrechts- und Verfassungsbruch nicht verhindert, sondern verstärkt.</p>
<p>Bundesvorstand der Humanistischen Union, Karlsruhe, den 1. Mai 1999</p>
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			</item>
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		<title>Der Kosovo</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/der-kosovo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 16:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ulrich Vultejus zur Lage im Kosovo: Mitteilungen Nr. 166, S. 45 &#8222;Ich hasse von Natur aus die breiten Worte, die mehr als gebührend dehnbaren Begriffe, als da sind die Civilisation, die Fortschritte, das Gleichgewicht, das europäische Interesse; ich hasse den Mißbrauch solcher Worte.&#8220; Fürst Metternich 1856 anläßlich der Beendigung des Krimkrieges (1) Es war und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ulrich Vultejus zur Lage im Kosovo:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 45</p>
<p>&#8222;Ich hasse von Natur aus die breiten Worte, die mehr als gebührend dehnbaren Begriffe, als da sind die Civilisation, die Fortschritte, das Gleichgewicht, das europäische Interesse; ich hasse den Mißbrauch solcher Worte.&#8220; <br />Fürst Metternich 1856 anläßlich der Beendigung des Krimkrieges (1)</p>
<p>Es war und ist in der Geschichte und Gegenwart nicht ungewöhnlich, daß in einem Staat Bewegungen auftreten, die einen Teil des Staatsgebietes, und notfalls auch mit Gewalt, vom Staatsgebiet trennen wollen, um einen neuen selbständigen Staat zu gründen oder das Gebiet einem anderen Staat anzugliedern. In der Gegenwart kennen im europäischen Umfeld diese Probleme etwa die NATO-Partner Großbritannien (Nordirland), Frankreich (Korsika), Spanien (Baskenland) und die Türkei (Kurdistan).<br />Diese Trennungsbemühungen stoßen in aller Regel auf heftigen Widerstand des Mutterlandes. Sie werden als Hochverrat verfolgt und mit der Höchststrafe geahndet.<br />In § 81 des deutschen Strafgesetzbuchs wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe u.a. derjenige bedroht, der es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Nach § 82 desselben Gesetzes ist sogar das Unternehmen, das Gebiet eines Bundeslandes ganz oder zum Teil mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt einem anderen Bundesland einzuverleiben unter der Überschrift &#8222;Hochverrat gegen ein Land&#8220; mit Strafe bedroht.<br />In der Alltagssprache sind die Täter Freiheitshelden oder Terroristen, je nach Standpunkt.<br />Im Herzen kalte Politiker sehen bei der Einverleibung eines fremden Gebietes diese Konflikte voraus und vertreiben rechtzeitig die ihnen fremde Bevölkerung, &#132;säubern das Gebiet ethnisch&#147;. Als Deutsche haben wir dieses schreckliche Phänomen zuletzt bei der Vertreibung der Deutschen aus Ostpreußen und Schlesien erleiden müssen. Aktuell ist dieses Thema in der Türkei (Kurdistan) und in Jugoslawien (Kosovo).<br />Wie verhalten sich die zuschauenden Mächte? Sie kalkulieren kalt nach ihrem nationalen Interesse. Reichskanzler Fürst Bismarck am 1. Dezember 1876 im Reichstag: &#132;Ich werde zu irgend welcher activen Betheiligung Deutschlands an diesen Dingen (nämlich den orientalischen) nicht rathen, so lange ich in dem Ganzen für Deutschland kein Interesse sehe, welches auch nur &#150; entschuldigen Sie die Derbheit des Ausdrucks &#150; die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers werth wäre.&#147;<br />Bei dem Kurdistankonflikt ist das europäische und das US-amerikanische nationale Interesse schnell erklärt. Wir brauchten die Türkei als Basis für die Abhörstationen in den sowjetischen und in den vorderasiatischen Raum. Wir brauchen die Türkei als &#145;Flugzeugträger&#145; für militärische Operationen in Vorderasien. Überdies würden wir es bei einer Parteinahme für die Kurden nicht nur mit der Türkei, sondern auch mit dem Iran und dem Irak auf die Dauer verderben. Also beschränken wir uns auf die Forderung, Öá§alan möge zwar wegen Hochverrats und Mordes zum Tode verurteilt werden, aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren.<br />Im Kosovokonflikt ist die Interessenlage nicht so schnell durchsichtig. (Auch das neue) Jugoslawien hat traditionell enge Beziehungen zu Rußland. Jugoslawien ist der Hebel, mit dessen Hilfe Rußland sich in den Balkan einmischen und so mittelbar einen Zugang zum Mittelmeer gewinnen könnte. Also sind wir für die Albaner und beklagen die Verletzung von deren Menschenrechten.<br />1995 haben die Kroaten in der Krajina binnen weniger Tage 150 000 Serben aus dem Gebiet vertrieben, das 500 Jahre ihre Heimat war. Die NATO protestierte nicht einmal. Die USA ermunterten die Kroaten sogar eher.<br />Die Widersprüche sind offensichtlich. Sie werden noch sichtbarer, wenn man bedenkt, daß sich an den militärischen Operationen auch Großbritannien, Frankreich und Spanien beteiligen, die auf ihrem eigenen Staatsgebiet nichts, aber auch rein gar nichts von Separatisten halten.<br />Wie soll ein aufgeklärter Mensch mit diesen Problemen umgehen?<br />Ihre Ursprünge scheinen mir in der Identifikation von Staat und Volk im vergangenen Jahrhundert zu liegen, an der Deutsche maßgeblich mitgewirkt haben, zunächst noch harmlos in der der Aufklärung folgenden Romantik und dann friedensgefährdend (1. Weltkrieg!) im staatspolitischen Raum. &#132;Deutschland, Deutschland über Alles, über Alles in der Welt&#147; (Hoffmann von Fallersleben). Der Weg vom einheitlichen Staat für alle Deutschen zur einheitlichen, verordneten Weltanschauung für alle Deutschen war nur konsequent. &#132;Kameraden, die Rotfront und Reaktion erschossen&#147; (Horst Wessel). Das cujus regio, ejus religio war gewandelt zurückgekehrt.<br />Die &#132;Verreichlichung&#147; durch die Nationalsozialisten, das heißt die Abschaffung der Länder, entsprach der totalitären Weltanschauung der Nationalsozialisten. &#132;Ein Reich, ein Volk, ein Führer&#147;. Die DDR ist nicht zufällig diesem Muster gefolgt und hat die Länder beseitigt, als in einige Landesparlamente (etwa Thüringen) weniger willfährige Abgeordnete eingezogen waren.<br />Das nach dem ersten Weltkrieg zerbrochene Kaiserreich Österreich-Ungarn mit vielen Völkern unter einem Dach und einem erfahrenen Krisenmanagement ist zu seiner Zeit immer wieder verspottet worden und wäre doch heute ein Modell für die Zukunft. Das bundesstaatliche deutsche Modell von der Verfassung von 1871 über die Verfassung von 1919 bis zum Grundgesetz könnte auch Modellcharakter haben und aus dieser Sicht muß man bedauern, daß sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zentralistische Tendenzen immer mehr durchgesetzt haben.<br />Wenn diese Analyse stimmt, liegen die Strategien zur Überwindung der Krisen offen zu Tage. Wir müssen in unserem Denken die Funktion des Staates zurücknehmen. Der Staat ist nicht mehr, aber auch nicht weniger, als eine notwendige Serviceeinrichtung für die Organisation unseres Zusammenlebens, die hier besser und dort schlechter arbeitet, die aber keine darüber hinausgehende Funktion hat. Sie ist kein Religionsersatz.<br />Im Kern ist dieses &#150; nur weniger despektierlich formuliert &#150; die alte, in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts formulierte liberale Idee zur Unterscheidung von Staat und Gesellschaft. Die Liberalen sind damals, zu unser aller Unglück wie wir heute wissen, in der geistig-politischen Auseinandersetzung den Konservativen unterlegen. Nicht zufällig nannten sich die Konservativen nach 1918 Deutsch-Nationale. Aber vielleicht, so muß man einräumen, brauchten die Menschen damals den deutschen Nationalismus, um die Bildung des Deutschen Reiches aus den einzelnen Bundesstaaten durchzusetzen, die aus ökonomischen Gründen notwendig geworden war, ähnlich, wie die der Europäischen Union heute.<br />Wenn wiederum dieses alles stimmt, bedeutet es für die Gegenwart: Es bringt nichts, sich eher zufällig auf die eine oder andere Seite zu schlagen. Wir müssen auf Lebensbedingungen dringen, die es den Menschen &#150; der &#132;Gesellschaft&#147; &#150; ermöglicht, nach eigenen und nicht nach von der jeweiligen Staatsführung vorgegebenen Vorstellungen zu leben. Dann, so muß die Tendenz sein, wird es immer unwichtiger, in welchem Staat ein Mensch lebt. Dann können die Türken türkisch, die Kurden kurdisch sprechen und die Serben sich auch im Kosowo als Serben, die Albaner sich als Albaner fühlen. Die Staatsführungen aber haben nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz allen die gleichen Rechte zu gewährleisten.</p>
<h5>Zur Erinnerung</h5>
<p>Der jetzige Luftangriff auf Belgrad ist nicht der erste in der Geschichte, den deutsche Flugzeuge flogen. Im April 1941 attackierte die deutsche Luftwaffe, damals alliiert mit Italien, Ungarn und Bulgarien, in Belgrad und Umgebung fast die selben &#132;strategischen Ziele&#147;, die heute auf der Liste der NATO stehen. Nach der Besetzung Belgrads wurden damals neunzig Prozent der Juden ermordet. Zugleich übernahm in Kroatien die Ustascha die Macht und wütete grausam gegen die serbische Minderheit. Eine halbe Million Serben wurde ermordet, eine Viertelmillion vertrieben, 200.000 gezwungen, zum Katholizismus überzutreten. Mit Hilfe der Deutschen und Italiener entstand damals vorübergehend ein großalbanisches Reich mit der Annexion des Kosowo und Teilen von Mazedonien, Montenegro und Griechenland. Am moderatesten ist der jugoslawische Staatspräsident Tito mit dem Kosowo umgegangen und hat dort eine albanische Regierung etabliert. Die Folge: 100.000 Serben verließen den Kosowo, so daß die Frankfurter Rundschau am 8.10.1984 melden konnte: &#132;Jeder zweite Ort ist schon rein albanisch.&#147;</p>
<h5>Die UNO</h5>
<p>Jede Bombe auf serbischem Boden erschüttert auch die UNO. Sie ist von der NATO &#150; der zielgerichteten schon längerfristig zu beobachtenden US-amerikanischen Politik folgend &#150; bewußt völkerrechtswidrig aus den Bemühungen um den Kosovo ausgeschaltet worden und verliert so ihre wichtigste Aufgabe, die Erhaltung des Friedens. <br />Das hat eine historische Parallele. Der 1920 unter dem Eindruck des ersten Weltkrieges gegründete Völkerbund verlor seine Kraft, als es ihm 1935/1936 nicht gelang, den Einmarsch italienischer Truppen in Äthiopien zu verhindern. Der Ausschluß der Sowjetunion aus dem Völkerbund 1940 nach deren Überfall auf Finnland war ein letztes Aufbäumen. Der weitere Verlauf der Geschichte nach dem Scheitern des Völkerbundes ist bekannt.<br />Schon im vergangenen Jahrhundert hat sich im Völkerrecht der Begriff der &#132;humanitären Intervention&#147; herausgebildet. Er war zu Völkergewohnheitsrecht geworden und besagt, daß Kriege als humanitäre Intervention erlaubt seien. Dieses Völkergewohnheitsrecht hat einen entscheidenden Schwachpunkt: Der Aggressor entscheidet selbst darüber, ob der von ihm begonnene Krieg eine humanitäre Intervention darstellt oder nicht. So könnte man etwa die deutschen Überfälle auf die Tschechoslowakei und Polen Ende der dreißiger Jahre als humanitäre Intervention jeweils zum Schutze der deutschen Minderheit werten. Eben wegen dieses Schwachpunktes ist 1945 unausgesprochen das Recht der humanitären Intervention durch die Eingriffsmöglichkeiten der UNO-Charta ersetzt worden. Das Völkerrecht hat die Intervention an die Verfahrensregeln der UNO (Beschluß des Sicherheitsrats und, wenn dieser durch ein Veto einer der Großmächte gehindert wird, durch eine &#132;Uniting for Peace Resolution&#147; der Vollversammlung) gebunden. Das bestätigt mittelbar der 2+4-Vertrag, der der deutschen Wiedervereinigung zugrunde liegt, und in dessen Art. 2 bestimmt ist, &#132;daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen&#147;.<br />Die bewußte Mißachtung der UNO und die Rückkehr zum Recht vor der Gründung der UNO kann in der Zukunft Konsequenzen haben, die weit über den Kosovo hinausreichen und die heute noch niemand überblicken kann. Es ist vielleicht die größte humanitäre Leistung unseres Jahrhunderts, unter dem Eindruck zweier Weltkriege &#150; jeweils mit mehr Opfern, als der Holocaust &#150; Kriege zu ächten.<br />Wird die UNO dasselbe Schicksal, wie der Völkerbund, erleiden?</p>
<p>Geschrieben am 27. März 1999, ergänzt am 19. April 1999.<br />Ulrich Vultejus</p>
<p>(1) Der Krimkrieg (1853-1856) ähnelt nach den beteiligten Staaten, dem Anlaß des Krieges (Ausgreifen Rußlands in den Mittelmeerraum), seines Verlaufs und der Zahl der Opfer dem Krieg der NATO gegen Serbien wegen des Kosovo. Wer den Kriegsverlauf im Kosovo voraussagen will, schlage ein Geschichtsbuch auf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/der-kosovo/">Der Kosovo</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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