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	<title>Mitteilungen Nr. 170 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ansprache des HU-Bundesvorsitzenden</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jun 2000 17:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>(zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Regine Hildebrandt). Mitteilungen Nr. 170 (Heft 2/2000), S. 26 (&#8230;) Der heute verliehene Preis ist benannt nach dem früheren hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der zu den Mitbegründern der ersten Bürgerrechtsorganisation in Deutschland, der HUMANISTISCHEN UNION, gehörte. Er wird verliehen an unbequeme und unerschrockene Frauen und Männer, die sich besonders für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>(zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Regine Hildebrandt). Mitteilungen Nr. 170 (Heft 2/2000), S. 26</p>
<p>(&#8230;) Der heute verliehene Preis ist benannt nach dem früheren hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der zu den Mitbegründern der ersten Bürgerrechtsorganisation in Deutschland, der HUMANISTISCHEN UNION, gehörte. Er wird verliehen an unbequeme und unerschrockene Frauen und Männer, die sich besonders für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eingesetzt haben. Wieso ist ein solcher Preis benannt nach einem Generalstaatsanwalt? Wieso wird er heute nach langer Zeit erstmals wieder an eine Politikerin verliehen? Was hat die heutige Preisträgerin mit ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, von denen ich lediglich beispielhaft einige erwähnen will, gemeinsam, was preiswürdig ist? &#8211; Helga Einsele, damalige Leiterin der Frauenvollzugsanstalt in Frankfurt &#8211; Gustav Heinemann, Justizminister und Bundespräsident &#8211; Heinrich Hannover, Strafverteidiger und Kinderbuchautor &#8211; die Journalisten Werner Hill, Peggy Parnass, Eckart Spoo &#8211; der Kriegsdienstverweigererpastor Ulrich Finckh &#8211; die Ausländerbeauftragte Lieselotte Funcke &#8211; der Polizeipräsident Hans Lisken &#8211; der Literaturnobelpreisträger Günter Grass &#8211; die Bundesverfassungsrichterin Helga Seibert?</p>
<p>Fritz Bauer wurde 1933 als jüngster Richter in Deutschland wegen seiner Nazigegnerschaft aus dem Justizdienst entlassen, während die große Masse der deutschen Richterschaft mit den neuen Machthabern gut zurecht kam. Fritz Bauer fiel aus dem Rahmen. Auch als er 1961 zu den Mitgründern der HUMANISTISCHEN UNION gehörte, war dies nicht typisch für einen deutschen Staatsanwalt. Ebensowenig, als er mit Energie und gegen viele Widerstände in Frankfurt den Auschwitz-Prozeß durchsetzte &#8211; nicht um die Schuldigen zu bestrafen, sondern um einen Strafprozeß als Instrument der Aufklärung, der gesellschaftlichen Entwicklung zu benutzen. Deshalb verleiht die HUMANISTISCHE UNION den Fritz-Bauer-Preis an Frauen und Männer, die aus dem Rahmen fallen, die gegen den Strich bürsten, die sich für Gerechtigkeit und Menschlichkeit einsetzen &#8211; schlimm genug, daß letzteres häufig schon automatisch als aus dem Rahmen fallend gilt.</p>
<p>Aus dem Rahmen fällt auch unsere heutige Preisträgerin, wie sich schon darin zeigt, daß wir seit drei Jahrzehnten keinen Anlaß mehr gesehen haben, eine Spitzenpolitikerin oder einen Spitzenpolitiker mit diesem Preis (nach Gustav Heinemann) auszuzeichnen, denn die Übernahme politischer Spitzenfunktionen beinhaltet eben allzu oft auch Stromlinienförmigkeit mit den Strömungen in Gesellschaft und Partei, also das Gegenteil von aus dem Rahmen fallen.</p>
<p>Stromlinienförmigkeit ist nun das letzte, was man Frau Hildebrandt nachsagen könnte. Und das eben ist das Besondere an ihr.</p>
<p>Unsere Preisträgerin hat nicht mitgemacht, was die jeweiligen Mehrheiten in den sog. staatstragenden Parteien forderten, nämlich die Ausgrenzung von rechts und links. Sie hat sich nicht angeschlossen dem Anathema gegen die PDS und genausowenig gegen die Rechtsparteien. Die HUMANISTISCHE UNION hat nicht in den 70er Jahren in vorderster Front gegen die Berufsverbote gegen Kommunisten in Westdeutschland gekämpft, um heute Berufsverbote in Ostdeutschland für frühere Funktionsträger oder auch von rechten Parteigruppierungen zu unterstützen. Einer Demokratie ist nicht gedient durch Ausgrenzung, sondern nur durch Einbeziehung.</p>
<p>Genauso hat sich unsere Preisträgerin gewehrt gegen das Vergessen der sozial Ausgegrenzten, sie hat immer wieder reklamiert, daß es nicht nur politische und bürgerliche Grundrechte gibt, sondern auch soziale Rechte, insbesondere auf Arbeit. Und sie hat immer wieder ihre Stimme erhoben zur Interessenwahrung der Ostdeutschen, die allzu leicht zu Ausgegrenzten im gesamtdeutschen politischen Diskurs werden. Und schließlich: Als deutlich wurde, daß nach der letzten Landtagswahl in Brandenburg die von ihr gewünschte Koalition und Politik nicht realisiert werden würde, hat Frau Hildebrandt eben nicht um des schönen Amtes willen geschwiegen und mitgemacht, sondern dann lieber auf das ihr sichere Ministeramt verzichtet. Dabei geht es uns nicht darum, ob nun eine bestimmte bzw. welche Koalition in Brandenburg geschlossen wurde, dies ist nicht Amt einer Bürgerrechtsorganisation. Uns geht es darum, daß hier eine Spitzenpolitikerin deutlich gemacht hat, daß es in der Politik um die Durchsetzung politischer Grundsätze zu gehen hat und nicht nur um persönlichen Machterhalt. Auch hiermit fällt Frau Dr. Hildebrandt &#8211; leider! &#8211; aus dem Rahmen.</p>
<p>Dieses ist das Gemeinsame der Fritz-Bauer-Preisträger seit 30 Jahren: Das Bürsten gegen den Strich, der Einsatz für die politisch oder sozial Ausgegrenzten, für die Schwachen &#8211; denn die Starken können sich selbst helfen -, die Aufrichtigkeit, der Kampf um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Es ist &#8211; wie ich es schon bei den vergangenen Preisverleihungen formuliert habe &#8211; &#8222;das Einstehen für den demokratischen Rechtsstaat, aber auch das Wissen, daß es nicht reicht, sich an die Formen des Rechts zu halten, sondern daß Menschlichkeit und das Streben nach Gerechtigkeit hinzukommen müssen, daß der Gesetzesvollzug nicht genügt, sondern daß man mit dem Herzen dabei sein muß. Das gemeinsame ist das Streben, eine gerechte menschliche Gesellschaft zu schaffen.&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Gesetze sind nicht auf Pergament,<br />sondern auf empfindliche Menschenhaut geschrieben,<br />(Fritz Bauer, 1903 &#8211; 1968)</p>
</blockquote>
<p>ein Satz, den u.a. jeder Gesetzgeber und damit jeder Politiker (und Politikerin) permanent bedenken sollte.</p>
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		<title>Gegen den westlichen Nonsens &#8211; Regine Hildebrandt</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jun 2000 17:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Laudatio auf Regine Hildebrandt zum Fritz-Bauer-Preis. In: Mitteilungen Nr. 170 (Heft 2/2000), S. 27/28 Liebe Regine Hildebrandt, &#8222;Muß ein guter Mensch auch ein guter Politiker sein?&#8220; So fragte eine Berliner Zeitung vor drei Jahren. Es ging um Sie. Doch die Zeitung fand keine eindeutige Antwort. Auf der Einladung zur heutigen Preisverleihung werden Sie gekennzeichnet als [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Laudatio auf Regine Hildebrandt zum Fritz-Bauer-Preis. In: Mitteilungen Nr. 170 (Heft 2/2000), S. 27/28</p>
<p>Liebe Regine Hildebrandt,</p>
<p>&#8222;Muß ein guter Mensch auch ein guter Politiker sein?&#8220; So fragte eine Berliner Zeitung vor drei Jahren. Es ging um Sie. Doch die Zeitung fand keine eindeutige Antwort. Auf der Einladung zur heutigen Preisverleihung werden Sie gekennzeichnet als politische Gesinnungsethikerin frei nach dem Grundsatz: &#8222;Hier stehe ich, ich kann nicht anders!&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">1. Entschieden aus Verant&shy;wor&shy;tung</h2>
<p>Fürst Bismarck hat einmal gesagt: &#8222;Mit der Bergpredigt kann ich nicht regieren&#8220;. Die Peanuts-Banker von heute aus Frankfurt pflichten ihm bei, wenn sie sagen: &#8222;Mit der Bibel können wir keine Kreditwürdigkeit eines Kunden überprüfen&#8220;. Helmut Schmidt hatte vor Jahren den NATO-Doppelbeschluß so verteidigt: &#8222;Die Friedensbewegten sind emotional außerordentlich betroffen, doch das Parlament vertritt eine rationale Sicherheitspolitik. Der einzelne Christ orientiert sich an der Gewaltfreiheit der Bergpredigt, wer aber politische Verantwortung für andere trägt, muß auch den Einsatz von Verteidigungsmitteln in Erwägung ziehen. Theologen können sich auf die Aufrichtigkeit ihrer Gesinnung berufen, Politiker dagegen haben die Folgen für andere zu verantworten und nicht nur die Lauterkeit ihrer persönlichen Motive&#8220;.</p>
<p>Finden Sie sich in dieser Unterscheidung, die auf Max Weber zurückgeht, wieder? Lassen Sie sich in solche Kategorien pressen? Hoffentlich nicht. Denn Webers Unterscheidung hat eine politische Wirkungsgeschichte gehabt, die verheerend ist. Er spricht von zwei getrennten Sphären &#8211; vom Erfahrungswissen und von normativen Vorstellungen, von Tatsachenurteilen und Werturteilen, von dem, was ist, und von dem, was sein soll. Entsprechend unterscheidet er eine Gesinnungsethik von einer Verantwortungsethik, dem Wert einer Handlung nach der Absicht und nach den voraussehbaren Folgen. Die Ethik der Bergpredigt leite zur Gewaltlosigkeit an, der Politiker dagegen müsse die Ursachen der Gewalt und deren Folgen bedenken, folglich mit den Mitteln der Gewalt die Gewalt eindämmen.</p>
<p>Doch Weber selbst hat bereits diesen Dualismus getrennter Sphären zurückgenommen. Der verantwortungsethisch Handelnde ist nicht: gesinnungslos, der gesinnungsethisch Handelnde handelt aus ethischer Verantwortung. Der Erfolgswert kann nicht gegen den Gesinnungswert ausgespielt werden. Auch der verantwortungsethische Realpolitiker kann seine Ideale nicht preisgeben. Niemand erreicht das Mögliche wenn er nicht nach dem Unmöglichen ausgreifen würde.</p>
<h2 class="auto-created">2. Ostdeutsche Frau</h2>
<p>&#8222;Die ostdeutsche Mutter Courage&#8220; werden Sie von einer Berliner Zeitung genannt, deren Journalist vermutlich das Brecht-Stück nicht kennt. &#8222;Die populärste ostdeutsche Politikerin&#8220; schreibt eine seriöse Berliner Zeitung. &#8222;Die populärste märkische Politikerin&#8220;, &#8222;die Identifikationsfigur der märkischen SPD&#8220;, sagt man in Brandenburg. Sie haben auch die Herzen nicht aller, aber vieler Westdeutschen gewonnen. Wie haben Sie es erreicht, für Ostdeutschland zu stehen, für den Typ eines Politikers, einer Politikerin aus dem Osten? Sie sind Berlinerin mit einer unverkennbaren Sprache &#8211; ohne Wenn und Aber, mit einem Ja, hinter dem sich kein Nein versteckt, und mit einem Nein, das, wenn man lange genug hinhört, nach einem möglichen Ja schmeckt. Wenn Ihre Sprache so erfrischend schnoddrig wird, sind Sie besonders verletzbar. Kann das sein?</p>
<p>Sie gelten als die ostdeutsche Frau. In Ihnen leuchtet etwas auf von dem, was eigentlich zusammengehörte, obwohl es mehr und mehr auseinanderfällt: Daß die Wertschöpfung in Ostdeutschland jährlich nur die Hälfte der Einkommen ausmacht, ist eine fortwährende Demütigung und Verletzung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Und daß die neuen Bundesländer teilweise zum Versuchsfeld einer Marktwirtschaft ohne Adjektiv gemacht wurden, ist der entscheidende Bruch des Gesellschaftsvertrags der Nachkriegszeit. In ihrem sozialen Engagement und in der Sozialpolitik stellen Sie die unvollendet gebliebene Vereinigung dar: Sozialpolitik ist nicht das Lazarettzelt eines entfesselten Kapitalismus, sondern die Voraussetzung einer leistungsfähigen Wirtschaft. Sie haben in Ihrem Wirkungsbereich die Polikliniken gerettet, Ihren Lehrerinnen und Lehrern die Gleichstellung und Autonomie der Frauen zugetraut und Sie haben die Arbeit finanziert und nicht das Nichtarbeiten. In Ihnen steckt noch viel von dem Stolz der ersten frei gewählten Regierung der DDR, daß von den Menschen in den neuen Bundesländern nicht nur Schrott in die Vereinigung eingebracht worden ist, sondern die Sehnsucht nach persönlicher Freiheit und Wohlstand, nach sozialer Demokratie und leistungsfähigen Unternehmen.</p>
<h2 class="auto-created">3. Super&shy;scha&shy;rfer Blick</h2>
<p>Für den politischen Nonsens aus dem Westen haben Sie einen superscharfen Blick. Eine Gesundheitsreform, die sich ausschließlich an dem Maßstab orientiert, die Lohnnebenkosten zu senken, geht Ihnen nicht in den Kopf. Eine Arbeitspolitik, die den schwarzen Peter der Leistungen und Lasten vom Bund auf die Länder, von den Ländern auf die Gemeinden und von diesen auf die Arbeitsverwaltung weiterwälzt, halten Sie für potenzierten Schwachsinn. Die jungen Herren aus Essen, die zu Abteilungsleitern bei Karstadt-Ost aufrücken und 50jährige qualifizierte Frauen von ihrem Posten verdrängen, die dann die Regale auffüllen, würden Sie am liebsten an die Ruhr zurückschicken. Sie wünschen sich taube Ohren, wenn Sie den sächsischen Ministerpräsidenten dozieren hören, daß die Arbeitslosenquote in Dresden unter die in Saarbrücken sinken würde, wenn die ostdeutschen Frauen nicht eine so hohe Erwerbsneigung hätten. Wie halten Sie das aus, wenn jetzt eine 25jährige Informatikstudentin nüchtern kalkuliert: Bevor ich mich in den IT-Männerclub hineinboxe oder arbeitslos werde, breche ich lieber gleich das Studium ab und heirate ich einen Devisenhändler.</p>
<p>Sie haben die kreative Phantasie und finden die Kraft, dem westdeutschen Nonsens einen Namen zu geben: Das Sparen des Bundesfinanzministers ist Umverteilung &#8211; von den öffentlichen Haushalten zu den privaten, von den abhängig Beschäftigten zu den Selbständigen, von den Investoren zu den Geldvermögenseigentümern, von den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden zum Bund, von den Belegschaften in den Firmen zu den Anteilseignern an den Börsen.</p>
<p>Sie bieten gesellschaftliche Intelligenz gegen die Dummheit des Marktes und seiner angeblich unbestechlichen Signale. Sie rechnen nach, daß es keine Sozial- oder Arbeitslosenfalle gibt, als müssen man den Arbeitslosen Beine machen, indem man ihre Sozialhilfe kürzt. Sie weigern sich, jenen sozialdemokratischen Zynismus nachzuplappern, von unten her Druck zu machen oder am Ende der Röhre zu kurieren, weil durch derartige Zirkusvorstellungen die Massenarbeitslosigkeit nicht beseitigt wird. Durch einen Sog von vorn, bei niedrigen Zinsen, die Spekulanten entmutigen und Investoren anregen, durch die Belebung der Güternachfrage, durch ökologischen Umbau, durch den Bau kinderfreundlicher Wohnungen und Städte, durch personennahe Dienste im Krankenhaus, in der Schule und in den Kindertagesstätten, im Bereich der Kunst und Musik, im kulturellen Bereich, durch eine Kombination von öffentlichen Aufträgen und privater Ausführung sehen Sie den gleitenden Wechsel von der Industriegesellschaft in die kulturelle Dienstleistungsgesellschaft gelingen.</p>
<p>Befreiend wirken Ihre messerscharfen Urteile: Wenn die Mächtigen auf der Bühne vor dem Volk daherstolzieren, wenn die Kaiser in ihren neuen Kleidern glänzen, bringen Sie es fertig, den Schleier zu zerreißen, den öffentlichen Schein wegzunehmen und zu rufen: &#8222;Die haben ja gar nichts an&#8220;.</p>
<h2 class="auto-created">4. Kein Gedr&auml;ngel in der Mitte</h2>
<p>Nach dem Ausscheiden aus der Regierung, und nachdem Sie Ihr Landtagsmandat niedergelegt haben, wurden Sie von einem Journalisten gefragt, ob Sie daran dächten, zur PDS zu wechseln. Natürlich nicht. Wie man in meiner ursprünglichen Heimat, dem Ruhrgebiet, nicht aus der SPD und nicht aus der Kirche austritt. Aber der SPD ist eine allzu große Distanz Ihnen gegenüber nicht zu wünschen.</p>
<p>In der alten Bundesrepublik hat die SPD nur einmal eine Bundestagswahl gewonnen. Sonst war sie immer zweite Wahl. Sie kommt in der Regel dann zum Zug, wenn die CDU programmatisch nichts zu bieten hat und personell ausgeblutet ist. Das könnte nach der Vereinigung anders sein, denn rechnerisch gäbe es eine mehrheitsfähige Linke. Wer transplantiert der SPD die Schere in den Kopf, daß die Sammlung der Linken nicht sein darf, während die Flanke nach rechts offen ist bis jenseits des demokratischen Randes? Statt dessen balgt die SPD sich mit der CDU in der neuen Mitte, übersetzt: in der innovativen Mitte, um die beste CDU zu werden, die es je gab. Die SPD wird nach dem Absturz Helmut Kohls und seiner Partei stromlinienförmig auf den Kanzler Schröder zugeschnitten, Parteiprogramme fliegen in den Mülleimer, der Machterhalt hat höchste Priorität. Welchen Sinn macht das?</p>
<p>In einer Zeit, da der Anteil der Arbeitseinkommen am Volkseinkommen tendentiell sinkt, der Anteil der Kapitaleinkommen dagegen steigt, da die Einkommen in den einzelnen Haushaltsgruppen sich zunehmend spreizen, da die Ungleichheit der Einkommens- und vorallem der Vermögensverteilung wächst, sinniert die SPD über einen neuen Begriff von Gerechtigkeit nach: Man dürfe sich nicht an der Gleichheit festbeißen, müsse vielmehr aktuelle Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten hinnehmen, um in der Zukunft das Wohlstandsniveau aller zu erhöhen. Ist die neue Gerechtigkeit etwas anderes als die Kapitulation der Demokratie vor der Kaufkraft? Menschenrechte im Schatten des Marktes? Nein Danke, liebe SPD!</p>
<p>Ihre Vorstellungen von Gerechtigkeit haben einen biblischen Grund und die Logik der Menschenrechtsbewegung: Richte die Kranken, die Schwachen, die Fremden auf! Israel, denk daran: Auch Du warst ein Fremder und Sklave im Arbeitshaus Ägypten, bevor Gott Dich daraus befreit und zu einem Volk gemacht hat. Die US-amerikanischen Bischöfe haben in einem Wirtschaftshirtenbrief so formuliert, daß die Gerechtigkeit einer Gesellschaft daran gemessen werden kann, wie diese ihre Mitglieder am Rand behandelt. Beteiligung ist der neue Name für Gerechtigkeit: Beteiligtsein an der gesellschaftlich organisierten Arbeit, um so einen fairen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum zu gewinnen. Beteiligt sein ist alles!</p>
<p>Liebe Frau Hildebrandt, Sie können Vogelstimmen nachahmen. Vor einiger Zeit wurden Sie nach dem Gesang des Rotkehlchens gefragt. Den könne man nicht nachahmen, sagten Sie, weil es so singt, als ob es den Ton gerade nicht trifft: ein schöner Flöter, der auch länger singt. Sind Sie diese unnachahmliche Sängerin? In der letzten Woche, als ich an einem Abend sehr spät einige Interviews von Ihnen gelesen und in Internet herumgestöbert hatte, träumte ich nachts, ich führe mit Ihnen auf einer Dampflok in voller Fahrt durch die brandenburgische Ebene. Sie standen hinten am Kohlentender, mit einem kohleverstaubten Gesicht und beobachteten die Strecke, ohne durch die Seitenfenster zu schauen, sondern mit einem Blick ganz geradeaus, als wäre der Dampfkessel aus Glas und der Dampf durchsichtig. Ich wunderte mich, daß Sie nicht an den Stangen und Rädern vorne herumhantierten, sondern von hinten wie mit einer Fernbedienung alles regelten. Daß Sie mit allen Fahrgästen heil und wohlgemut am Ziel ankommen, davon war ich überzeugt. So wünsche ich Ihnen, daß Sie Ihrem Lebensentwurf treu bleiben und mit Ihren Freundinnen und Freunden sehr, sehr viel davon verwirklichen.</p>
<p><i>Friedhelm Hengsbach</i></p>
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		<title>Bericht vom Verbandstag in Marburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2000 18:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 172, S. 85-88 Selten wurde auf einem Verbandstag so sachlich, vorbereitet und intensiv diskutiert, wie in Marburg, so faßte der Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg die Beratungen im Schlußwort zusammen. Den Auftakt des HU-Wochenendes im Kulturladen &#132;KFZ&#147; bildete die Podiumsdiskussion: &#132;Frieden schaffen durch Krieg?&#147; Es debattierten der hessische Sprecher der Grünen Dr. Hubert Kleinert und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 172, S. 85-88</p>
<p>Selten wurde auf einem Verbandstag so sachlich, vorbereitet und intensiv diskutiert, wie in Marburg, so faßte der Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg die Beratungen im Schlußwort zusammen. Den Auftakt des HU-Wochenendes im Kulturladen &#132;KFZ&#147; bildete die Podiumsdiskussion: <i>&#132;Frieden schaffen durch Krieg?&#147;</i> Es debattierten der hessische Sprecher der Grünen Dr. Hubert Kleinert und der IALANA-Vorsitzende Dr. Peter Becker (Juristenorg. für den Frieden), Moderator war der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg.</p>
<p>Einleitend referierte Peter Becker Thesen zum Kosovo-Krieg. Nach seiner Ansicht seien die Möglichkeiten ziviler Konfliktschlichtung unzureichend genutzt wurden: Das Holbrooke-Abkommen wurde von den Serben beachtet, auch gab es keinen &#132;Völkermord&#147; (vgl. Brigadegeneral H. Loquai: &#132;Wege in einen vermeidbaren Krieg&#147;, Nomos, 2000). Der Entschluß der USA zur völkerrechtswidrigen Intervention habe bereits festgestanden, die OSZE blieb dabei außer acht. Im Ergebnis stellte Becker fest, daß die Bombardierung keine Probeme löste: das Regime wurde gestärkt und die Opposition geschwächt; auch bleibe die EU mit immensen Aufwendungen im Kosovo langfristig gebunden. Auch der Aufbau einer neuen EU-Militärstruktur sei falsch, denn militärische Mittel lösen weder Ursachen noch Folgen von Auseinandersetzungen wie in Jugoslawien. Als Alternative schlug Peter Becker eine neue Konfliktschlichtungskultur unter strikter Beachtung der UN-Charta vor. Hierfür müssten besondere Unterstützungsprogramme für UN und OSZE und insbesondere deren friedenserhaltende und -schaffende Maßnahmen aufgelegt werden.</p>
<p>Hubert Kleinert kritisierte die Einseitigkeit dieser Argumente aus &#132;zweiter Hand&#147;. Nach seiner Überzeugung waren zum Frühjahr 1999 Menschenrechtsverletzungen, Völkervertreibung und Terror in höchstem Grade absehbar. Er formulierte die Frage: &#132;Kann durch den Einsatz von Gewaltmitteln der Einsatz schlimmerer Gewalt verhindert werden?&#147; Dabei gebe es im Verhältnis von Macht, und Recht immer Wertungswidersprüche. Im Kosovo wurde vieles zumindest verzerrt dargestellt, unter anderem die Verharmlosung des Milosevic-Regimes. Rückblickend sieht Hubert Kleinert auch Fehler, so das Denken in Analogien und die fraglose Übernahme der Erfahrungen aus Bosnien. Anfang 1999 erschienen die Luftschläge erfolgversprechend und geboten: Die Politik ging von einem schnellen Ende aus. Im Ergebnis bewirkte dies aber den Wegfall der Unterstützung für den Liberalen Rugova. Im Anschluß an den Beitrag Kleinerts entfaltete sich eine lebendige Diskussion entlang der vorgetragenen Positionen. Zum Schluß verlas Peter Becker den Appell von Aachen, der &#150; auch unterstützt von Hubert Kleinert &#150; allgemeinen Beifall fand.</p>
<p>Der Verbandstags-Samstag startete mit dem Bericht des Vorstands zu Arbeitsschwerpunkten des letzten Jahres, u.a. drei erfolgreichen Musterprozessen der HU: der &#132;BahnCard-Prozeß&#147; wegen Datenschutzverletzungen der Bahn; auch machte die Post die Schließung einer kundennahen Filiale in Hannover-Waldheim rückgängig.</p>
<p>Ebenfalls von Till Müller-Heidelberg für die HU vertreten, wurde vom Bundesverfassungsgericht nach 9 Jahren eine Klage zugunsten der früheren Abgeordneten Mathias Büchner und Siegfried Geißler (Neues Forum) entschieden. Das Grundsatzurteil bestätigte im wesentlichen die Ansicht der Kläger, wonach Abgeordnete keinerlei Sonderzulagen erhalten dürfen. Solche sind nur zulässig für Fraktionsgeschäftsführende, Parlamentspräsident-Innen und deren Stellvertretende (für letztere bereits früher entschieden), nicht aber für Ausschußvorsitzende und sonstige Vertretungsfunktionen. Weitere Schwerpunkte waren ein Bürgerrechtsgespräch mit den Streitgenossen der Gustav Heinemann-Initiative, der Liga für Menschenrechte und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie zahlreiche Stellungnahmen (unter anderem zu JungdemokratInnen im Verfassungsschutzbericht, zu DNA-Analyse und Gendateien, zur ZPO-Reform und zum Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz).</p>
<p>Ingeborg Rürup berichtete zur Arbeit der HU im Netzwerk des Forum Menschenrechte, Rosemarie Will berichtete zur Umstrukturierung der vorgänge: Unter Mitarbeit des Medienwissen-schaftlers Thymian Bussemer wurde eine Neugestaltung und verbesserte inhaltliche Konzeption eingeleitet.</p>
<p>Die Diskussion des Vorstandsberichts brachte etliche Anregungen zu Themengebieten wie Antidiskriminierungsgesetz, Antirassismus/ Rechtsradikalismus, Volksentscheid, Datenschutznovelle, Aktenein-sicht, Videoüberwachung u.v.m.</p>
<p>Nachmittags begaben sich die HU-Mitglieder &#150; kundig geführt von Franz-Josef Hanke &#150; bei schönstem Wetter auf einen kulturhistorischen Gang durch Marburg.</p>
<h5>Diskussion der Themenschwer&shy;punkte und Antr&auml;ge</h5>
<p>Zu behandeln waren die beiden von der Delegiertenkonferenz (DK) im September 1999 vorgegebenen Themenschwerpunkte &#132;Kultursteuer&#147; und &#132;Sexualstrafrecht&#147;.</p>
<p>Diskussionsgrundlage zur Kultursteuer waren ein Gutachten von Johannes Neumann und ein Papier des Bonhoeffer-Vereins sowie zwei Stellungnahmen pro und contra Kultursteuer von Till Mül-ler-Heidelberg und Johannes Neumann (abgedruckt in den Mitteilungen 170, S. 30 ff.). Statements dieser beiden führten auch in die Debatte ein:</p>
<p>Die doppelte List einer Kultursteuer, so Till Müller-Heidelberg, wäre ein Förderung gemeinnütziger Zwecke bei gleichzeitiger Rücknahme von Kirchenprivilegien: An Stelle der Kirchensteuer tritt eine allgemeine Steuerpflicht zugunsten gemeinnütziger Organisationen, die vom Steuerbürger ausgewählt werden. Wesentliche Elemente einer solchen Kultursteuer wären: Bessere Förderung gemeinnütziger Institutionen, mehr Mitbestimmung und eine Ausdehnung auch auf die Körperschaftssteuer (= Einkommensteuer). Wegen der eher schwachen Kirchenbindung der Gemeindeglieder dürften diese Schritte im Ergebnis zu einer faktischen Abschaffung der Kirchensteuer führen.</p>
<p>Hiergegen trug Johannes Neumann Bedenken vor: Im Ergebnis sieht er in einer Kultursteuer eine Strategie, Kirchenaustritte zu unterbinden, ähnlich dem Ethikunterricht. Auch wäre unsicher, ob alle Gemeinnützigen hiervon profitieren, denn Voraussetzung wäre wohl eine förmliche Anerkennung durch den Staat. Dies führe eher zu einer Benachteiligung kleinerer Organisationen. Für die Begünstigten kämen organisatorische Probleme hinzu, da die Einnahmen jährlich unterschiedlich wären, auch weil die Finanzierung neue Gruppen anlocke. Schließlich würde eine Kultursteuer zu einem eher marktwirtschaftlichen Verhalten der Wohlfahrtsverbände führen, auch mit negativen Folgen für deren Arbeitsbereiche.<br />In der Diskussion wurde erörtert, daß der Kreis Begünstigter möglicherweise sehr klein bliebe. Erläutert wurde auch das Beispiel Italien (7 Zwecke), wo eher große Organisationen profitieren. Auch wurden Datenschutzbedenken gegen ein zentrales Verzeichnis vorgebracht und daß die Trennung kommerziell/nichtkommerziell praktisch schwierig sei.</p>
<p>Die Aussprache endete mit der Abstimmung über folgende Formulierung: &#132;Die HU tritt ein für die Erarbeitung eines Konzeptes der Kultursteuer bei gleichzeitiger Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs.&#147; (Ergebnis: 8 Stimmen pro, circa 30 contra, 3 Enthaltungen).</p>
<p>Danach trafen sich die Mitglieder zum gemeinsamen Abendessen, dabei gab es noch lange Gelegenheit zum Meinungsaustausch.</p>
<p>Am Sonntagmorgen wurde die vom Vorstand beschlossene Erklärung zum Sexualstrafrecht (vgl. Mitteilungen 171, S. 63 bis 65) diskutiert. Die Diskussionsleiterin Rosemarie Will verlas den Beschluß der DK 1999 in Nürnberg: &#8222;Die Delegiertenkonferenz bittet den Arbeitskreis Sexualstrafrecht eine eigene Erklärung der HU (analog zum Themenbereich der &#132;Bostoner Erklärung&#147;) zu formulieren. Diese Erklärung wird dem Vorstand zugereicht, der wiederum die Erklärung als Diskussionsgrundlage für die Mitteilungen und den nächsten Verbandstag weiterleitet. Auf dem Verbandstag kann dann eine Unterstützung durch die HU beschlossen werden.&#8220;</p>
<p>Hierzu wurden unter anderem zwei Anträge des Berliner Landesvorstandes vorgelegt. Ein dritter Antrag des LV (vgl. Mitteilungen Nr. 171, S. 67) wurde später klarstellend als gegenstandslos zurückgezogen.</p>
<p>Fritz Sack erläutete die vom Vorstand beschlossene &#132;Erklärung zum Sexualstrafrecht&#147;: Die Absicht war, den kriminalpolitischen Hintergrund dieser Materie zu betonen, wobei auch Erkenntnisse seines Vortrages zum Verbandstag 1998 einflossen, nämlich die zunehmende &#132;Verpolizeilichung&#147; der Gesellschaft, auch als Strategie zur Legitimation staatlichen Handelns. Feststellbar sei dies gerade in den teils erheblichen Strafverschärfungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und des -vollzugs, etwa der Beschränkung des Schweigerechts von Therapeuten. Verschärfungen des Sexualstrafrechts seien aber ebenso wenig geeignet, Abhilfe zu schaffen wie die dämonisierende Behandlung von Beziehungen zwischen erwachsenen Männern und jungen Männern. Im Extremfall führe dies bis zu Hetzjagden auf vermeintliche Täter wie in Großbritannien und Italien.</p>
<p>Roland Otte erläutert den Antrag des Berliner Landesvorstands (s.u.): Die &#132;Erklärung zum Sexualstrafrecht&#147; thematisiere allgemeine Kriminalisierungstendenzen, wobei Pädophilie als ein Anwendungsfall angeführt wird. Als wenig hilfreich sieht er die Ausführlichkeit, in der Argumentationsgänge teils vermischt werden sowie einige verabsolutierende Begriffe, die ein dramatisierendes Bild ergäben. Als zentral wertet Otte die Frage sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern: Hinsichtlich sexueller Handlungen könne bei Kindern generell keine Freiwilligkeit vorliegen, schon wegen des vorhandenen Machtgefälles. Wegen der Ambivalenz der Erklärung hält Roland Otte die vorliegende Erklärung für ungeeignet, eine abschließende Positition der HU zu formulieren und sieht darin allenfalls ein Zwischenergebnis.</p>
<p>In der Diskussion faßte Klaus Rauschert die Verschärfungen des Sexualstrafrechts zusammen (14 Änderungen seit 1966) und interpretierte die Gesetzgebung hierzu als wenig sachgerecht und übereilt. Als gravierend kennzeichnete er die Verschärfung der Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung sowie Verschärfungen in der Sicherungsverwahrung. Nach Auffassung von Fachleuten seien die Verschärfungen nicht durch die Kriminalitätsentwicklung gerechtfertigt, auch gelte der Resozialisierungsgedanke im Sexualstrafrecht offenbar nur eingeschränkt.</p>
<p>Verschärfungen im Sexualstrafrecht hängen vermutlich auch mit den teilweise überzogenen Darstellungen der Medien zusammen, vor allem im Zusammenhang mit Kindesmißbrauch und Vergewaltigung. Till Müller-Heidelberg gab hierzu zu bedenken, daß dies im Gegensatz stehe zu den stagnierenden oder zurückgehenden Kriminalitätsziffern in diesen Deliktsbereichen. Dem Eindruck, die Erklärung des Bundesvorstand äußere sich wertend zur Pädophilie selbst, trat der Bundesvorsitzende energisch entgegen. Keine Stellungnahme oder Veröffentlichung der HU hat sich je positiv zu dieser Form abweichenden Verhaltens geäußert! Einigkeit bestand auch darin, daß jede Form von Druck gegenüber Kindern verwerflich sei und daß im Vordergrund die strikte Einhaltung eines rechtsstaatlichen Vorgehens zu stehen habe, wobei auch die bürgerrechtliche Problematik betrachtet werden muß.</p>
<p>In der Diskussion wurde am Papier bemängelt, daß die Strafrechtverschärfungen fehlen; auch werde eine Positionierung zur Sexualität zwischen Angeschuldigten und Opfern vermißt, insbesondere aber die Betroffenensicht der Opfer. Sicher habe sich in den letzten Jahren ein stärkeres Bewußtsein für die Persönlichkeitsrechte der Kinder gebildet, auch habe sich die Wahrnehmung der Verdecktheit von Sexualstraftaten verschärft. Vorgeschlagen wurde, einen konsequentrechtsstaatlichen Schutz sowohl von Tätern als auch von Opfern einzufordern, gegen jegliche übertriebene Aufgeregtheiten. Dabei brauche die aufklärerische radikallibertäre Tradition der HU nicht aufgegeben zu werden.</p>
<p>Rosemarie Will wies auf die bestehenden rechtlichen Abweichungen zum sonstigen Strafvollzugs- und Strafrecht. Der wesentliche Resozialisierungsgedanke sei bei Sexualstraftätern in den Hintergrund geraten, Therapieangebote existieren kaum und im Strafvollzug herrschten zusätzliche Diskriminierungen, z.B. rangieren verurteilte Kindesmißbraucher am unteren Ende der Hierarchie im Strafvollzug &#150; oft selbst Opfer sexualisierter Gewalt. Schließlich verhindere eine Dämonisierung des abweichenden Verhaltens &#132;Pädophilie&#147; jede Diskussion von vornherein. Für die Debatte sei jedenfalls genau zu differenzien, daß Pädophile nicht per se Kindesmißbraucher sind.</p>
<p>Nach eingehender Diskussion wurde von den HU-Mitgliedern darüber abgestimmt, ob eine Neuformulierung des Textes unter Einbeziehung der Orts- und Landesverbände sowie weiterer Experten erfolgen solle. Dieses wurde vom Verbandstag mit 18 Stimmen abgelehnt, dafür stimmten 13 Personen (3 Enthaltungen).</p>
<p>Anschließend wurde über den Antrag I (zur &#132;Erklärung des Bundesvorstands der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht&#147;) des Landesverbands Berlin abgestimmt. Mit 15 Stimmen beschlossen (Gegenstimmen 13, Enthaltungen: 5) wurde die Formulierung:</p>
<p>1. Der Verbandstag lehnt die vorliegende Erklärung des Bundesvorstands der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht (vgl. Mitteilungen 171, S. 63 ff.) ab.<br />2. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, seine Erklärung nicht als Position der Humanistischen Union zu verbreiten.</p>
<p>In der Diskussion der weiteren Anträge des Berliner Landesvorstandes (siehe unten) erläutete der Vorsitzende des Landesverbandes Roland Otte die Internetpräsenz der HU sowie hierauf verweisende Internet-Verbindungen (&#132;Links&#147;) seitens interessierter Pädophilenorganisationen. Vor diesem Hintergrund könne der Eindruck einer vorbehaltlosen Unterstützung von deren Positionen entstehen sowie der Eindruck von Zusammenhängen im Internet. Nach der Ausprache wurden vier Unterpunkte des Antrags II des LV Berlin einzeln abgestimmt:</p>
<p>Antrag II (der Antrag zur Klarstellung der Position der Humanistischen Union zu Pädosexualität):</p>
<p>Der Bundesvorstand wird aufgefordert,</p>
<p>1. in geeigneter Weise klarzustellen, dass die HU sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern weder billigt, noch in irgendeiner Weise unterstützt.<br /><i>Beschlossen mit 19 Stimmen, dagegen 12 Mitglieder und 3 Enthaltungen.</i></p>
<p>2. elektronische Verweise (Links) auf die HU-Homepage zu unterbinden, die den Eindruck erwecken, die HU billige derartige Kontakte. Diesbezüglich sind unter anderem die Webseiten der &#132;Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität&#147; und des offenbar von ihr betriebenen &#132;Pädo-Portals&#147; zu überprüfen.<br /><i>Dieser Punkt wurde mit 16 Stimmen beschlossen, bei 15 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.</i></p>
<p>3. auf Links von der HU-Homepage auf andere Internetseiten zu verzichten, die den Eindruck erwecken, die HU billige pädosexuelle Kontakte.<br /><i>Beschlossen mit 19 Stimmen, dagegen 13 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.</i></p>
<p>4. dafür zu sorgen, dass die Pressemitteilung &#132;Pornografie vermindert sexuelle Gewalt&#147; (Nr.99/11 vom 15.11.1999) künftig nicht mehr in gedruckter oder elektronischer Form als Position der HU verbreitet wird.<br /><i>Für diesen Antrag stimmen 21 Mitglieder, dagegen 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</i></p>
<p>Sophie Rieger formulierte eine Empfehlung an den Bundesvorstand, eine (isolierte) Erklärung auf der Basis des Strafrechts zu verfertigen. <i>Diesem Antrag stimmten 16 Personen zu, dagegen 3 Personen, Enthaltungen 13.</i></p>
<p>Anschließend wurden noch folgende Anträge besprochen und beschlossen:</p>
<p><i>Antrag NPD-Verbot (Antrag OV Marburg)</i><br />Die Humanistische Union spricht sich gegen ein Verbort der NPD aus. In einem Verbot sieht die Bürgerrechtsorganisation kein geeignetes Mittel, rechtsextremistischen Tendenzen und Gesinnungen entgegenzuwirken. Vielmehr steht zu befürchten, dass damit einer &#150; mehr oder weniger beliebigen &#150; Unterdrückungspraxis nicht regierungskonformer parteipolitischer Aktivitäten Tür und Tor geöffnet werden könnte. Statt eines Verbotsantrages durch die Bundesregierung sollten die Bürger rechtsradikalen Tendenzen ihrer Mitbürger mit Argumenten begegnen.<br /><i>In der Abstimmung wird dieser Antrag ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, beschlossen.</i></p>
<p>Ein weiterer Antrag des Ortsverbandes Marburg (für ein existenz-sicherndes Grundeinkommen für alle) wurde an den HU-Bundesvor-stand weiterverwiesen.</p>
<p><i>Antrag Gott in der EU-Charta? </i>(Antrag Wolfgang Killinger)<br />Mit Schreiben vom 5. September 2000 an den Präsidenten des Konventes zur Erarbeitung der Charta der EU-Grundrechte beantragt die Weltunion der Katholischen Frauenverbände, in der Präambel der Grundrechte-Charta einen Bezug zu Gott aufzunehmen. Unter Verweis auf die in der HU stattgefundene Diskussion zum Grundgesetz zu diesem Thema schlägt Wolfgang Killinger eine Empfehlung an den Vorstand vor, eine dementsprechende Erklärung an Präsidenten des Konventes zuzusenden. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wird dieser Antrag befürwortet (vgl. das Anschreiben auf Seite 82).</p>
<p>Ein ausführlicheres Protokoll der DK ist auf Wunsch bei der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.</p>
<p>                                                                                          Tobias Baur</p>
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		<title>Mitglieder schreiben</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/mitglieder-schreiben-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 17:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 58 Wissenswertes aus dem Umfeld der HU wurde bereits öfter an dieser Stelle in den Mitteilungen wiedergegeben. Im folgenden dokumentieren wir ein Schreiben des HU-Beiratsmitglieds und ASJ-Bundesvorsitzenden Klaus Hahnzog an den Bundesminister des Innern, Otto Schily (vgl. Mitteilungen 170, Seite 33) Sozialdemokratische Partei Deutschlands &#150; Der ParteivorstandArbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 58</p>
<p>Wissenswertes aus dem Umfeld der HU wurde bereits öfter an dieser Stelle in den Mitteilungen wiedergegeben. Im folgenden dokumentieren wir ein Schreiben des HU-Beiratsmitglieds und ASJ-Bundesvorsitzenden Klaus Hahnzog an den Bundesminister des Innern, Otto Schily (vgl. Mitteilungen 170, Seite 33)</p>
<p>Sozialdemokratische Partei Deutschlands &#150; Der Parteivorstand<br />Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) &#150; Der Bundesvorsitzende</p>
<p>Herrn<br />Bundesminister des Innern,<br />Otto Schily, MdB<br />Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin</p>
<p>Verfassungsschutzbericht, hier: Erwähnung der JungdemokratInnen/Junge Linke</p>
<p>München, 18. Juli 2000</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundesminister,<br />lieber Otto,</p>
<p>die Jusos haben sich wegen der Aufführung der Jungdemokrat-Innen/Junge Linke in den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1999 auch an die ASJ und mich als deren Bundesvorsitzenden gewandt.<br />Ich unterstütze die im Schreiben vom 30. Juni 2000 an Dich ausgedrückte Position der Jusos, daß für den Verfassungsschutz-bericht 2000 die Einschätzung hinsichtlich der JungdemokratInnen/ Junge Linke revidiert werden sollte.<br />Ich würde mich freuen, wenn Du Dich dieses Falles persönlich annehmen würdest und das Bundesministerium des Innern seine Haltung überdenken würde.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />Dr. Klaus Hahnzog</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/mitglieder-schreiben-1/">Mitglieder schreiben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anmerkungen zur Rubrizierung der &#8222;Jungdemokraten&#8220; als verfassungsfeindlich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/anmerkungen-zur-rubrizierung-der-jungdemokraten-als-verfassungsfeindlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2000 16:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 34 Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1999 werden neuerdings auch die &#132;Jungdemokraten/Junge Liste&#147; als linksextremistische Bestrebungen rubriziert (S. 136f.). I. Die Rubri&#173;zie&#173;rung wird folgen&#173;der&#173;ma&#223;en begr&#252;ndet 1. Die JD/JL hätten sich &#132;zu einem ständigen Partner von linksextremistischen Aktionsbündnissen&#147; entwickelt. 2. Die JD/JL vertrete eine &#132;sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 34</p>
<p>Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1999 werden neuerdings auch die &#132;Jungdemokraten/Junge Liste&#147; als linksextremistische Bestrebungen rubriziert (S. 136f.).</p>
<h5>I. Die Rubri&shy;zie&shy;rung wird folgen&shy;der&shy;ma&szlig;en begr&uuml;ndet</h5>
<p>1. Die JD/JL hätten sich &#132;zu einem ständigen Partner von linksextremistischen Aktionsbündnissen&#147; entwickelt.</p>
<p>2. Die JD/JL vertrete eine &#132;sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#147;.</p>
<p>3. Das Grundsatzprogramm folge der &#132;marxistischen Lehre, nachdem der politischen Ordnungsform (&#145;gesellschaftlicher Überbau&#145;) gegen-über der angeblich entscheidenden Wirtschaftsform (&#145;sozialökono-mische Basis&#145;) lediglich eine nachgeordnete Bedeutung zukomme&#147;.</p>
<p>4. Eine Unterorganisation, die &#145;Junge Liste Hannover&#145;, &#132;bezeichne sich als kommunistische Organisation&#147; und wolle andere Menschen &#132;aufklären&#147;, um die Erkenntnis zu verbreiten, &#132;daß Staat und Kapital sich abschaffen lassen und abgeschafft werden müssen&#147;.</p>
<h5>II. Ausein&shy;an&shy;der&shy;set&shy;zung mit der Begr&uuml;ndung</h5>
<p>ad 1: Der Vorwurf der &#132;Partnerschaft&#147; mit linksextremistischen Bestrebungen ist für eine Rubrizierung als verfassungsfeindliche Bestrebung nicht ausreichend. Die Argumentation mit einer &#132;Kontaktschuld&#147; widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung!</p>
<p>ad 2: Der Vorwurf einer &#132;sozialrevolutionären Ablehnung der freiheitlichen Grundordnung&#147; wird nicht belegt. Die Verfasser verkennen, dass der Begriff &#132;sozialrevolutionäre&#147; ein Gegenbegriff gegen das &#132;politisch Revolutionäre&#147; ist und eine Umgestaltung der Gesellschaft der Verfassung meint.</p>
<p>ad 3: Das BVerfG hat im KPD-Urteil weder die &#132;marxistische Lehre&#147; noch die Unterscheidung zwischen &#132;gesellschaftlichen Überbau&#147; und einer &#132;sozialökonomischen Basis&#147; für verfassungswidrig erklärt. Eine freiheitliche Grundordnung kennt keine Denkverbote. Das Grundge-setz ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wirtschaftpolitisch neutral. Derjenige ist kein Verfassungsfeind, der den Bedeutungs-verlust von Politik gegenüber den Gesetzmäßigkeiten der Wirtschaft registriert!</p>
<p>ad 4: Das Verhalten einer Unterorganisation ist einem Gesamtver-band nur dann zuzurechnen, wenn nachgewiesen wird, dass dieses Verhalten von der Gesamtorganisation getragen wird. Der Bericht unterläßt nicht nur diesen Nachweis, sondern auch den Beweis dafür, dass die auf Seite 137 zitierte Äußerung in der Zeitschrift &#132;RAZZ&#147; der &#132;Jungen Liste Hannover&#147; verantwortlich zugeschrieben werden kann. Im Übrigen beachtet der Verfassungsschutzbericht nicht, dass auch das Vertreten der bloßen Auffassung, Staat und Kapital seien abschaffbar, im Rahmen der Verfassung der Bundesrepublik zulässig ist.</p>
<h5>III. Aktions&shy;felder und Aktions&shy;formen f&uuml;r sich recht&shy;fer&shy;tigen keine Rubri&shy;zie&shy;rung</h5>
<p>Aktionsfelder wie &#132;Antifaschismus&#147;, &#132;Antimilitarismus&#147;, &#132;Antirassis-mus&#147; und gegen &#132;Staatliche Repression&#147; sind im Rahmen einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ebenso zulässig wie Kampagnen &#132;Kein Mensch ist Illegal&#147; oder Aktionen gegen öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr. Selbst wenn dabei Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt würden (nach meiner Kenntnis sind solche gegen die Störungen am 20. Juli 1999 nicht erfolgt), begründen &#132;militante Störungen staatlicher Veranstaltungen&#147; nicht ohne weitere Faktoren eine Rubrizierung als &#132;linksextremistische Bestrebung&#147;.</p>
<h5>IV. Schlu&szlig;&shy;fol&shy;ge&shy;rung</h5>
<p>In meiner Sicht ist aus rechtlichen und politischen Gründen dringend die sofortige Rücknahme dieser Rubrizierung geboten.</p>
<p>Prof. Dr. Jürgen Seifert</p>
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		<title>Erklärung des Bundesvorstandes der Humanistischen Union zur Strafbarkeit von Pornografie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/erklaerung-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-zur-strafbarkeit-von-pornografie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2000 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 44 § 184 Strafgesetzbuch stellt die &#132;Verbreitung pornografischer Schriften&#147; unter Strafe, die PorNo-Kampagne einer bestimmten feministischen Strömung (Alice Schwarzer/ Emma) fordert ein weit umfassenderes Verbot. Andere wiederum verlangen im Geiste von Meinungs- und Kunstfreiheit die Entkriminalisierung von Pornografie &#150; und erhalten als Gegenruf die Frage, welche denn erlaubt sein solle, die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 170, S. 44</p>
<p>§ 184 Strafgesetzbuch stellt die &#132;Verbreitung pornografischer Schriften&#147; unter Strafe, die PorNo-Kampagne einer bestimmten feministischen Strömung (Alice Schwarzer/ Emma) fordert ein weit umfassenderes Verbot. Andere wiederum verlangen im Geiste von Meinungs- und Kunstfreiheit die Entkriminalisierung von Pornografie &#150; und erhalten als Gegenruf die Frage, welche denn erlaubt sein solle, die es noch nicht sei, ob man tatsächlich die Freigabe von Darstellungen von Vergewaltigung und Kindesmißbrauch wolle.</p>
<p>So redet man aneinander vorbei. Nötig ist daher zunächst Begriffsklarheit. Natürlich ist Pornografie grundsätzlich beliebig definierbar, wenn es aber um Strafbarkeit oder Straffreiheit geht, bietet sich die strafrechtliche Definition an. Danach ist pornografisch eine Darstellung, die &#132;auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielt und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreitet&#147; (Tröndle/Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 49. Aufl., § 184 Anm. 6). Pornografie hat also zunächst einmal mit sexueller Gewalt, Kindes-mißbrauch u.ä. nichts zu tun, sondern beinhaltet jede sexuelle Darstellung, die aufreizend wirken soll und gegen die &#150; im Zeitverlauf wechselnden &#150; &#132;guten Sitten&#147; verstößt.</p>
<p>Damit fehlt eine eindeutige &#150; nicht dem Zeitgeschmack unterliegende &#150; Feststellung, was überhaupt Pornografie ist. Durch die mangelnde Bestimmtheit des Begriffs erhalten Bürger und Bürgerinnen keine Rechtssicherheit; willkürlichen Aktionen von Strafverfolgungsorganen sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Eine Strafrechtsbestimmung, die die Verbreitung von Bildern und Schriften ahndet, ohne den Inhalt des strafwürdigen Tatbestands exakt und unmißverständlich zu bestimmen, birgt die Gefahr willkürlicher Eingriffe in die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit (und ist daher nach Auffassung mancher wegen Verletzung des Bestimmtheitsgebots verfassungswidrig). Die Subsumierung schriftlicher Darstellungen unter den Pornografie-begriff erhöht diese Gefahr, galt doch in einigen US-Bundesstaaten selbst &#132;Die Blechtrommel&#147; von Günter Grass als pornografisches Buch. Wenn auch nach deutschem Recht Kunstwerke vom Pornografieverbot ausgenommen sind (vgl. Sieghart Ott in Vorgänge-Heft 149 &#150; März 2000 &#150; Seite 125 ff.), so ist doch der Kunstbegriff genauso unbestimmt wie der Begriff der Pornografie und daher die Strafbarkeit oder Straflosigkeit vor Gericht häufig abhängig von Sachverständigengutachten. Kunst- und Meinungsfreiheit sind dann am besten gewährleistet, wenn Texte und Bilder grundsätzlich nicht als Pornografie geahndet werden.</p>
<p>Erotische Darstellungen sind so alt wie die Menschheit selbst &#150; man denke an antike griechische Vasen oder römische Wandgemälde in Pompeij. Sie zu verbieten kommt einem Verbot oder der Unterdrückung der Sexualität nahe. Sexuell stimulierende Gemälde, Fotos, Filme oder Texte können zu erotischen Handlungen anregen oder auch nur die Fantasie beflügeln. Wenn kritische Stimmen aus der Frauenbewegung anmerken, daß Frauen durch erotisierende Darstellungen ihres Körpers zu Objekten männlicher Begierde abgestempelt werden, daß dies männliche Fantasien nähre, Frauen seien allzeit willig und bereit, und daß deshalb Pornografie als Verstoß gegen die weibliche Menschenwürde grundsätzlich verboten werden müsse, so stellt sich die Frage, ob nicht statt dessen genauso gut argumentiert werden könnte, daß vielmehr der Mann hierdurch in seiner Menschenwürde herabgesetzt werde, da er als reine auf Kommando &#132;funktionierende&#147;, auf Knopfdruck an- und abstellbare Sexmaschine dargestellt werde. Und wird nicht dabei vergessen, daß eine klare Grenzlinie zwischen erotischer und pornografischer Darstellung kaum zu ziehen ist und daß Erotik/Sexualität auch positiv, selbstbewußt und subjektbezogen (statt lediglich objektbezogen) verstanden werden können ?</p>
<p>Die weit verbreitete Auffassung, &#132;einfache, normale&#147; Pornografie sei doch heute schon straflos, ist falsch. Nach § 184 Abs. 1 StGB macht sich u.a. strafbar, wer pornografische Schriften &#132;öffentlich an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann,&#147; verbreitet, ankündigt oder anpreist, wer &#132;pornografische Schriften an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,&#147; oder wer pornografische Schriften &#132;in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt&#147;, wer Pornografie &#132;im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt&#147;; ebenfalls wird bestraft nach § 184 Abs. 2 StGB, &#132;wer eine pornografische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.&#147; Wenn man dies ernst nimmt, erleben wir strafbare Pornografie ununter-brochen, und wenn nicht permanent die Strafverfolgungsbehörden einschreiten, zeigt dies lediglich die &#150; unerträgliche &#150; Willkür und Unberechenbarkeit des strafrechtlichen Repressionsapparates.</p>
<p>Die strafrechtlichen Vorschriften des § 184 Abs. 1 StGB berufen sich überwiegend (nicht ausschließlich) auf den erforderlichen Jugendschutz und beruhen auf der These, pornografische Darstellungen seien lediglich der Einstieg und verführten zu sexueller Gewalt. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen hingegen nach Eric Möller (Vorgänge-Heft 149 &#150; März 2000 &#150; S. 118 ff.), daß derartige Darstellungen die Neigung zu sexueller Gewalt nicht vergrößern. Auch wenn eine direkte Kausalitätsverknüpfung nicht nachweisbar sein mag, ist jedenfallsfestzustellen, daß eine Liberalisierung des Sexualstrafrechts und insbesondere der Freigabe von Pornografie in zahlreichen europäischen Ländern mit einer Verringerung der Vergewaltigungszahlen einhergeht und die höchsteVergewaltigungsrate man in jenen Ländern findet, wo eine rigide Haltung zu Pornografie und Sexualität vorherrscht. Freiheit im Umgang mit Pornografie und Sexualität verstärkt jedoch nach diesen Untersuchungen auch die Fähigkeit der Menschen zu einem souveränen Umgang damit, und Freiheit und Selbstbestimmung sind ein Wert in sich.</p>
<p>Und ob ein besonderer Jugendlichenschutz notwendig oder auch nur nützlich ist, erscheint zweifelhaft: In den Niederlanden etwa, wo Pornoläden anders als in Deutschland nicht verdunkelt sind, sondern einschlägige Werbung von der Straße aus betrachtet werden kann, gibt es weder Berichte über zunehmende Vergewaltigungen und andere Gewalttaten unter Jugendlichen noch sammeln sich zu Hauf Kinder und Jugendliche vor diesen Geschäften an, weil der offene Umgang mit pornografischem Material für sie eine Selbstverständlichkeit ist. Eher läßt die aus § 184 StGB folgende Geheimniskrämerei um sexuelle Darstellungen bei Kindern und Jugendlichen den Eindruck entstehen, Sexualität sei etwas Unheimliches, das es zu verbergen gilt.</p>
<p>Etwas völlig anderes &#150; und zu Unrecht oft genug (bewußt oder unbewußt) mit Pornografie gleichgesetzt &#150; ist hingegen das Verbot pornografischer Schriften nach § 184 Abs. 3 StGB, &#132;die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.&#147; Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, der Schutz der Kinder vor Gewalt und Manipulation sind ein wichtiges Feld auch bürgerrechtlichen Engagements. § 184 Abs. 3 StGB, der Darstellungen mit sexueller Gewalt oder des Mißbrauchs von Kindern zum Gegenstand hat, hat daher seine Berechtigung.</p>
<p>Strafrecht darf in einem liberalen Rechtsstaat nur die ultima ratio zur Verhinderung von sozial schädlichen Gefahren sein, Strafrecht taugt hingegen nicht zur Durchsetzung von Moralvorstellungen oder zur Verhinderung schlechten Geschmacks. Die Humanistische Union bekennt sich zur Befreiung des Menschen von sexuellen Tabus und Zwängen, von überkommenen bürgerlichen und patriarchalischen Vorstellungen. Das bedeutet die Zulassung unterschiedlicher sexueller Phantasien und ihre Darstellung, ein In-Frage-Stellen des Bildes von einer angeblich &#132;normalen&#147; Sexualität, kurzum sie bekennt sich zur sexuellen Selbstbestimmung. &#132;Schmuddelkram&#147; mag unappetitlich sein &#150; ist aber nicht strafwürdig, und zudem ist auch wieder die Einschätzung, was &#132;unappetitlicher Schmuddelkram&#147; ist, höchst subjektiv. Da Pornografie wissenschaftlich erwiesen nicht zu sexualisierter Gewalt führt, ist sie nicht sozialschädlich und darf nicht verboten werden &#8211; § 184 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch sind daher zu streichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/erklaerung-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-zur-strafbarkeit-von-pornografie/">Erklärung des Bundesvorstandes der Humanistischen Union zur Strafbarkeit von Pornografie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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