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	<title>Mitteilungen Nr. 171 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Beschlüsse des Verbandstages in Marburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2001 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 173, S. 15 Auf dem Verbandstag der Humanistischen Union in Marburg wurden an dessen letztem Tag, dem 24. 9., unter dem dann üblichen Zeitdruck und ohne Diskussion einige Anträge des Berliner Landesvorstandes der HU angenommen, die fragwürdig waren und sind. Davor war schon die &#8222;Erklärung des Bundesvorstandes der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht&#8220; (vgl. Mitteilungen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 173, S. 15</p>
<p>Auf dem Verbandstag der Humanistischen Union in Marburg wurden an dessen letztem Tag, dem 24. 9., unter dem dann üblichen Zeitdruck und ohne Diskussion einige Anträge des Berliner Landesvorstandes der HU angenommen, die fragwürdig waren und sind.</p>
<p>Davor war schon die &#8222;Erklärung des Bundesvorstandes der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht&#8220; (vgl. Mitteilungen 171, S.63ff.) diskutiert und abgelehnt und der Bundesvorstand aufgefordert worden, diese seine Erklärung nicht als Position der Humanistischen Union zu verbreiten.</p>
<p>Dass dieses Papier nicht durchging, verwundert mich nun nicht.  Die vorgebrachte Kritik, es sei stellenweise unklar formuliert, ist nicht von der Hand zu weisen.  Es hätte aber verbessert werden können, hätte es die Mehrheit nur gewollt.  Hinter der Feststellung, dem Papier mangle es an Differenzierung, verbirgt sich dagegen die wahre Ursache für die Ablehnung, nämlich die Abwehr jedweder Auffassung von Pädophilie als diskutabler sexueller Orientierung, selbst wenn sie bestimmten ethischen Maximen folgt.</p>
<p>Zu den Anträgen:  Berechtigt finde ich die Berliner Kritik am Bericht über die Pornographie-Tagung. Undifferenzierte Hurra-Formulier-ungen (die dort von der Überschrift angefangen leider zu lesen sind) werden einem so emotional besetzten und strittigen Thema nämlich nicht gerecht.</p>
<p>Auch die Berliner Aufforderung an die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS), ihre Links zur HU-Homepage zu löschen, finde ich teilweise nachvollziehbar. Links lassen den Leser leicht die Grenze zwischen Organisationen und deren Positionen übersehen.  Hauptsächlich spielten für diesen Antragspunkt vermutlich aber wieder die Berührungsängste vor einer Thematisierung der Pädophilie auch aus Betroffenensicht die Hauptrolle, die auf der AHS-Homepage ausführlich und an einigen Stellen recht differenziert vorgenommen wird.</p>
<p>Wirklich inakzeptabel ist aber aus meiner Sicht der Beschluss des Verbandstages, mit dem der Bundesvorstand aufgefordert wird, in geeigneter Weise klarzustellen, dass die HU sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern nicht billigt. Fair ist ja noch die ebenfalls beschlossene Aufforderung an den Vorstand, klarzustellen, dass die HU sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern nicht in irgend-einer Weise unterstützt.  Erstere Forderung nach Nicht-Billigung geht aber weit darüber hinaus und ist in ihrer Undifferenziertheit geradezu fundamentalistisch und darüber hinaus schlichtweg falsch, weil sie nicht den Tatsachen entspricht. Die HU ist in dieser Frage nämlich seit langem uneins. Es gibt hier keine eindeutige HU-Haltung unter den Mitgliedern, eine solche kann daher auch nicht ausposaunt werden. Es ist außerdem ein Armutszeugnis für eine Bürgerrechts-organisation, ohne vorhergehende profunde Sachdebatte unter ihren gegensätzlichen Meinungsträgern, per Kampfabstimmung &#8211; wie geschehen &#8211; eine derartige einseitige und pauschale Distanzierung in einer vielmehr differenziert und sensibel zu betrachtenden strittigen Materie durchzupowern.  So etwas stellt eine unerträgliche Bevormundung aller Mitglieder dar, die sich um eine reflektiertere Position bemühen, eine Art Denkverbot- und Maulkorberlass. So etwas kann keinem noch so strittigen Thema gerecht werden. Der HU-Vorstand kann und darf redlicherweise diesem Beschlusspunkt nicht folgen.</p>
<p>Dass auch der Berliner Antrag abschließend ausdrücklich festhält, dass die HU bei entsprechendem Anlass energisch darauf hinweisen könne, dass Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte auch für den Umgang mit Pädophilen gelten, weist die Berliner Mitglieder letztlich aber doch als Bürgerrechtler aus und verschließt die künftige HU-Arbeit in diesem Bereich nicht.</p>
<p>Angesichts des Dilemmas der jetzigen Beschlusslage erwarte ich vom HU-Vorstand, dass er bald eine Sachdebatte unter den gegensätz-lichen HU-Meinungsträgern organisiert.  An dieser will ich als &#150; wegen der Entfernung leider nur sporadisches &#8211; Mitglied des HU-Arbeitskreises Sexualstrafrecht gerne teilnehmen.  Ich hoffe, dass auch die involvierten Berliner HU-Mitglieder an einer gemeinsamen Aufarbeitung des Konfliktes interessiert sind, obwohl keines von ihnen je am entsprechenden HU-Arbeitskreis teilgenommen hat, wo dies im Vorfeld besser hätte geschehen können.</p>
<p>                                                   Paul Steinacher, Dipl.- Soz., München</p>
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		<title>Europa braucht den Laizismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/171/publikation/europa-braucht-den-laizismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2000 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Artikel von Henri Pena-Ruiz &#132;Europa braucht den Laizismus&#147; (Mitteilungen 171, Seite 57 ff.): Mitteilung Nr. 172, S. 90 Einige der Argumente und Schlußfolgerungen von Henri Pena-Ruiz fordern mich zum Widerspruch heraus:So das Beispiel der jungen Musliminnen in Frankreich, die sich freuen, daß &#132;das Gesetz der Väter&#147; an französischen Gymnasien nicht gilt. Was ist mit [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Artikel von Henri Pena-Ruiz &#132;Europa braucht den Laizismus&#147; (Mitteilungen 171, Seite 57 ff.):</p>
<p>Mitteilung Nr. 172, S. 90</p>
<p>Einige der Argumente und Schlußfolgerungen von Henri Pena-Ruiz fordern mich zum Widerspruch heraus:<br />So das Beispiel der jungen Musliminnen in Frankreich, die sich freuen, daß &#132;das Gesetz der Väter&#147; an französischen Gymnasien nicht gilt. Was ist mit den jungen Musliminnen, die es anerkennen und Kopftücher tragen möchten? Die gibt es nämlich auch.<br />Wenn der Laizismus sich weigert, &#132;Machtbeziehungen als &#145;kulturell&#145; und respektabel zu betrachten, bloß weil sie im Gewand von Brauch und Sitte auftreten und so im Lauf der Zeit wie Merkmale einer &#145;kollektiven Identität&#145; aussehen&#147; &#150; dann sollten wir als erstes die zwar rechtlich gefaßten, aber letztlich kulturell und traditionell begründeten Machtbeziehungen zwischen Eltern und Kindern in unserer eigenen Kultur kritisieren. Außerdem hat der Staat nicht das Recht, das richtige Selbstverständnis irgendeines Bekenntnisses zu definieren.<br />Wenn die Schule als öffentlicher Raum jeden Angriff auf ihre Neutralität zurückzuweisen hat, dann richtet sich das gegen den Staat, der zum Beispiel kein Schulgebet vorschreiben darf. Das Grundrecht der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit stützt jedoch die Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und entsprechend zu handeln. Diese Religionsfreiheit wird in ihr Gegenteil pervertiert, wenn der Staat vorgibt, die jeweils Andersgläubigen vor Äußerungen oder Anzeichen von Glaubensüberzeugungen schützen zu müssen.<br />Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ein Staat religiöse Privatschulen bezuschußt oder für ausgewählte Kirchen Kirchensteuern einzieht &#150; das halte ich auch für falsch &#150; oder ob er Schülern verbietet, ein Kreuz, eine Kippa oder ein Kopftuch als Zeichen ihres Bekenntnisses zu tragen. Müßten nicht auch Mao-Kragen oder Lenin-Bärte in der Öffentlichkeit verboten werden? Schließlich ist auch der Kommunismus eine Weltanschauung. Verletzt es die Rechte der Christen, wenn Juden und Moslems beim Schulessen das Schweinefleisch übriglassen?<br />Die Schule ist doch gerade der Ort, an dem Kinder Toleranz und die Auseinandersetzung mit anderen lernen können. Es wäre völlig unlogisch, das Kopftuch zu verbieten, aber das Reden über Religion zu gestatten. Es ist mit absolut unverständlich, wie sich jemand in seiner Freiheit eingeengt fühlen kann, wenn jemand anders seiner religiösen Überzeugung &#150; in diesem Fall noch dazu ohne Worte &#150; Ausdruck verleiht. Mich erinnert das an die berühmte Zitrone, die zu Zeiten der großen Demonstrationen zur Waffe erklärt und beschlag-nahmt worden sein soll.<br />Im übrigen ist auch die Straße öffentlicher Raum.</p>
<p>Antonie Brinkmann, Bremen</p>
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		<title>Ursula und Johannes Neumann erhalten den Erwin-Fischer-Preis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/171/publikation/ursula-und-johannes-neumann-erhalten-den-erwin-fischer-preis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>PLUS Impressum Mitteilungen Nr. 171, S. 80 Der Erwin-Fischer-Preis wird am 14. Oktober diesen Jahres in Ro&#223;dorf/ Darmstadt erstmals vergeben. Mit dem Preis will der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) besondere Verdienste oder herausragenden Einsatz f&#252;r die Trennung von Staat und Kirche, von Politik und Religion auszeichnen.Der IBKA e.V. verleiht der Psychologin [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>PLUS Impressum</p>
<p>Mitteilungen Nr. 171, S. 80</p>
<p>Der Erwin-Fischer-Preis wird am 14. Oktober diesen Jahres in Ro&szlig;dorf/ Darmstadt erstmals vergeben. Mit dem Preis will der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) besondere Verdienste oder herausragenden Einsatz f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche, von Politik und Religion auszeichnen.<br />Der IBKA e.V. verleiht der Psychologin Ursula Neumann und dem Kirchenjuristen Prof. Dr. Johannes Neumann den Erwin-Fischer-Preis f&uuml;r ihre Lebensleistung und das Engagement gegen den Zwangs-ethikunterricht als &bdquo;Ersatzfach&ldquo; f&uuml;r konfessionellen Religionsunterricht.<br />Der Preis soll in der Regel alle zwei Jahre vergeben werden. Er ist benannt nach dem Anwalt Erwin Fischer (1904 bis 1996), der als erster Jurist die enge Verflechtung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik auf der rechtlichen Ebene kritisierte und die Interessen von Konfessionslosen vor Gericht vertrat.<br />Erwin Fischer, geboren 1904 in Reutlingen, trat 1919 aus der Kirche aus. Von 1922 bis 1925 studierte er Rechtswissenschaften in M&uuml;nchen, Hamburg und Berlin; seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt t&auml;tig, seit Oktober 1930 auch als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Deutschen Hochschule f&uuml;r Politik.<br />1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mitgliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. W&auml;hrend der Nazi-Zeit arbeitete er als Anwalt (u.a. vertrat er Paul Hindemith), 1942 wurde er eingezogen.<br />Nach der R&uuml;ckkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 lie&szlig; sich Erwin Fischer in Ulm als Anwalt nieder. Er gr&uuml;ndete die &bdquo;Gesellschaft f&uuml;r B&uuml;rgerrechte&ldquo; und geh&ouml;rte auch zu den Gr&uuml;ndungsmitgliedern der Humanistischen Union (1961). 1993 wurde er von der HU mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.<br />Mit seinem Buch &bdquo;Trennung von Staat und Kirche&ldquo;, das 1964 erstmals erschien, formulierte er pr&auml;zise seine Zielvorstellung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien f&uuml;r bestimmte Religions-gemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker f&uuml;r eine Reform des sog. Staatskirchenrechts &ndash; die bis heute nicht erf&uuml;llt ist.<br />Die Preisverleihung findet im Rahmen der diesj&auml;hrigen IBKA-Mitgliederversammlung statt. R&uuml;ckfragen, Anmeldungen IBKA e.V. &ndash; Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, Postfach 1745, 58017 Hagen, Tel/Fax 02334-923311</p>
<p>Nach: IBKA Rundbrief Juli 2000 mit frdl. Genehmigung</p>
<h5>Impressum</h5>
<p>Verlag: Humanistische Union e.V.<br />Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin<br />Telefon: 030/204502-56, Telefax: 030/204502-57<br />web: <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de</a><br />mail: <a href="mailto:hu%40ipn-b.de">hu@ipn-b.de</a></p>
<p>Redaktion: Tobias Baur (TB)<br />Mitarbeit: Canan Ulug&acute; , Constanze Oehlrich</p>
<p>Den Inhalt namentlich gezeichneter Artikel verantworten<br />die AutorInnen; K&uuml;rzungen bleiben der Redaktion vorbehalten.</p>
<p>Diskussionsteil:<br />Irmgard Koll, Zunzinger Str. 7a, 79379 M&uuml;llheim</p>
<p>Bankverbindung:<br />BfG AG, Bankleitzahl: 10010111, Kontonummer 19886698</p>
<p>Satz print-Ausgabe: ernst./Jan Gattnar, Berlin</p>
<p>Layout und Programmierung online-Ausgabe: ernst./Jan Gattnar, Berlin<br />web: <a href="http://www.ernstxl.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.ernstxl.de</a><br />mail: <a href="mailto:jg%40ernstxl.de">jg@ernstxl.de</a></p>
<p>Erscheinungsweise der Mitteilungen: viertelj&auml;hrlich.<br />Der Bezugspreis der print-Ausgabe ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.</p>
<p>Redaktionsschlu&szlig; dieser Ausgabe: 31. Juli 2000<br />Redaktionsschlu&szlig; n&auml;chste Ausgabe: 15. Nov. 2000</p>
<p>ISSN 0046-824X</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/171/publikation/ursula-und-johannes-neumann-erhalten-den-erwin-fischer-preis/">Ursula und Johannes Neumann erhalten den Erwin-Fischer-Preis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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