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	<title>Mitteilungen Nr. 174 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Presseerklärung zum „Revolutionäre-ZellenProzess“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union &#150; Internationale Liga für Menschenrechte &#150; Komitee für Grundrechte und Demokratie. Mitteilungen Nr. 174, S. 39 Berlin 21. März 2001 Die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werden den morgen beginnenden Prozess vor dem Berliner Kammergericht mit Argusaugen beobachten.Gemeinsam engagiert für die unverkürzte Geltung der Grund- und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union &#150; Internationale Liga für Menschenrechte &#150; Komitee für Grundrechte und Demokratie.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 174, S. 39</p>
<p>Berlin 21. März 2001</p>
<p>Die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werden den morgen beginnenden Prozess vor dem Berliner Kammergericht mit Argusaugen beobachten.Gemeinsam engagiert für die unverkürzte Geltung der Grund- und Menschenrechte rügen die genannten Menschenrechtsorganisationen schon heute,</p>
<ul>
<li>dass die vier Angeklagten, Sabine Eckle, Harald Glöde, Axel Haug und Matthias Borgmann vor 15 Monaten in einer &#150; in jeder Hinsicht unverhältnismäßigen Nacht- und Nebelaktion verhaftet worden sind,
</li>
<li>dass sie seitdem, d. h. seit nunmehr anderthalb Jahren (Mathias Borgmann seit 11 Monaten) entgegen allen strafrechtlichen und -prozessualen Prinzipien in streng kontrollierter Untersuchungshaft gehalten werden,
</li>
<li>dass die Bundesanwaltschaft sich nahezu ausschließlich auf die Aussagen eines &#147;Kronzeugen&#148; stützt, der sich auf der Grundlage der, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bereits Ende 1999 aufgehobenen, Kronzeugenregelung Strafmilderung verschaffte,
</li>
<li>dass die Bundesanwaltschaft ein weiteres Mal den grundgesetzwidrigen § 129a zur Anklageerhebung heranzieht, dessen Abschaffung schon lange fällig ist.</li>
</ul>
<p>Wir werden jeden Verfahrensschritt des auf 31 Verhandlungstage angesetzten Prozesses peinlich genau verfolgen. Wir werden uns immer dann zu Wort melden, wenn die Rechte der Angeklagten oder ihrer Verteidigung eingeschränkt werden sollten. Das Gericht wird beobachtet. Wir setzen darauf, dass die Richter um die grund- und menschenrechtliche Tragweite des Prozesses und insbesondere um ihre Verantwortung gegenüber den vier Angeklagten wissen, deren Grundrechte seit 15 Monaten ohne erkennbaren Grund und ohne Not so gravierend eingeschränkt sind. Der Prozess wird zeigen, ob die Bundesrepublik Deutschland jene, durch Unverhältnismäßigkeit und Rache gegen jedes abweichende Verhalten, geprägte Strafgesetz-gebung, die in den 70er und 80er Jahren zu den verfassungswidri-gen Paragraphen 129, 129a StGB und zur Kronzeugenregelung führte, im Interesse der Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und Stärkung der Demokratie zu überwinden vermag. </p>
<p>gezeichnet: Humanistische Union, Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie</p>
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		<title>Wundersames aus dem Beirat der HU</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachtrag zur Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Versammlungsrecht. Mitteilungen Nr. 174, S. 40/41 Am 16. 05. 2001 fand eine kurzfristig anberaumte Anhörung des Innenausschusses des Bundestages statt. Gegenstand war der Gesetzentwurf der Unionsparteien zur Verschärfung des Versammlungsrechts. Da die Union mehr als 25 Prozent der Abgeordneten hat, kann sie solche Anhörungen durchsetzen. Aus bürgerrechtlicher Sicht lief [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag zur Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Versammlungsrecht.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 174, S. 40/41</p>
<p>Am 16. 05. 2001 fand eine kurzfristig anberaumte Anhörung des Innenausschusses des Bundestages statt. Gegenstand war der Gesetzentwurf der Unionsparteien zur Verschärfung des Versammlungsrechts. Da die Union mehr als 25 Prozent der Abgeordneten hat, kann sie solche Anhörungen durchsetzen. Aus bürgerrechtlicher Sicht lief die Veranstaltung gut. Der vom Berliner Innensenator inszenierte Gesetzentwurf fand nicht einmal den ungeteilten Beifall der Münchener Polizeibehörden. Letztlich saß der Senator &#150; pikanterweise von der CDU als Sachverständiger benannt &#150; allein da, mit seinem Machwerk. Die Koalitionsparteien haben, durch ihre beiden innenpolitischen Sprecher Wiefelspütz (SPD) und Özdemir (Bündnis 90/Grüne), mit klaren Worten den Entwurf abgelehnt. Ärgerlich war in diesem Zusammenhang das Bekenntnis des als Sachverständigen geladenen HU-Beirats Prof. Kutscha zu einer &#132;Antifa-Klausel&#147; im Grundgesetz. Im Gefolge der Landesregier-ung von Mecklenburg-Vorpommern schlägt die PDS vor, &#132;Handlungen, die geeignet sind&#8230;, nationalsozialistisches Gedankengut wiederzubeleben&#147; ausdrücklich für verfassungswidrig zu erklären. Mit diesem Vorstoß &#150; zu allem Übel auch noch in diesem Rahmen vorgetragen &#150; gerät eine liberale Position wie die der HU in die Zange. Wenn es so einfach ist, das Böse schlicht zu verbannen, stehen wir Bürgerrechtler als Deppen da. Wenn die HU zugestehen muß, das Freiheit auch die Duldung des Unliebsamen bedeuten kann, muß sie sich jetzt von Werthebach und Kutscha ihre jeweiligen Patentrezepte vor die Nase halten lassen. Der Vorschlag selbst ist auch juristisch zweifelhaft. Nicht jede rechte Aktion ist automatisch eine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Bei dem zu Grunde liegenden Rechtsverständnis dürften entsprechende Analogien &#150; auch im Strafrecht &#150; wohl keinen Hemmungen begegnen. Mit Rechtsstaatlichkeit hätten diese juristischen Freiübungen aber wenig zu tun. Ein weiterer Antrag der PDS zur Verschärfung des Strafrechts macht das Vorhaben nur noch schlimmer. Wollen BürgerInnen und Behörden wirksam und doch rechtsstaatlich gegen Neonazis vorgehen, dürfen nicht wie Werthebach es fordert zuerst die Bürgerrechte wie das Versammlungsrecht zusammengestrichen werden. Eine Generalklausel zu Diensten der Behörden ist rechtstaatlich bedenklich. Anders als das Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes entscheiden hier die Behörden nach Gutdünken, nicht das oberste deutsche Gericht auf Antrag oberster Verfassungsorgane. Um der historischen Wahrheit die Ehre zu geben, sei indes folgendes angemerkt. Bei der Entstehung des Grundgesetzes hatte der Kalte Krieg und die Lehre vom Totalitarismus längst auch den Parlamentarischen Rat erreicht. Anders als die ersten Länderverfassungen lässt sich dieser politische Stimmungswandel nach dem Zerbrechen der Anti-Hitler-Koalition nicht allein an den Verfassungsberatungen, sondern auch am Grundgesetztext selbst gut nachweisen. Wer die subjektiv-historische Methode bei der Verfassungsinterpretation bemüht, sollte daher ihrem wissenschaftlichen Anspruch auch gerecht werden. Wer heute unter Berufung auf die Verfassungseltern Beschränkungen der bürgerlichen Rechte fordert, bereitet in der Konsequenz unweigerlich einem autoritären Verfassungsverständnis mit weniger Rechten für die BürgerInnen den Weg. Wer dies anstrebt oder zumindest riskiert, sollte das redlicherweise sagen. Die HU als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation ist hier in der Pflicht, in dieser Diskussion Stellung zu beziehen.</p>
<p>                                                                                          Jürgen Roth</p>
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		<title>Liebe Leute von der Humanistischen Union</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an die Erstunterzeichner des Aufrufs zur Fahnenflucht anlässlich des Kosovo-Krieges Mitteilungen Nr. 174, S. 43 Liebe Leute von der HU, nach fast 40 Jahren Mitgliedschaft war ich nahe daran, aus der HU auszutreten. Die Beiträge in den HU-Mitteilungen Nr. 173 haben mich davon noch einmal abgehalten, besonders die von Prof. Dr. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an die Erstunterzeichner des Aufrufs zur Fahnenflucht anlässlich des Kosovo-Krieges</p>
<p>Mitteilungen Nr. 174, S. 43</p>
<p>Liebe Leute von der HU,</p>
<p>nach fast 40 Jahren Mitgliedschaft war ich nahe daran, aus der HU auszutreten. Die Beiträge in den HU-Mitteilungen Nr. 173 haben mich davon noch einmal abgehalten, besonders die von Prof. Dr. Kutscha und Frau Antonie Brinkmann zum Angriffskrieg auf Jugoslawien &#150; aber auch der zur &#132;Wehrhaften Demokratie&#147;.</p>
<p>Zum Krieg noch eine Bemerkung: So wenig wie die Reichstagsabge-ordneten des Jahres 1933 berechtigt waren, die Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und Hitler die Diktaturgewalt zu übertragen, so wenig Recht hatten die Bundestagsabgeordneten, unter Umgehung und Bruch des Grundgesetzes und des Völkerrechts einem Angriffskrieg zuzustimmen.</p>
<p>Die Abkehr Deutschlands von der braunen Vergangenheit beginnt damit, daß die gewählten Parteien und Abgeordneten lernen und gezwungen werden, sich strikt an die Verfassung zu halten. Nur dadurch kann, was Deutschland anlangt, künftiges politisches Unheil mit einiger Sicherheit verhindert werden. Damit bin ich beim Artikel zur &#132;Wehrhaften Demokratie&#147;:</p>
<p>Der Verfassungsschutz hätte dann einen vernünftigen Sinn, wenn seine Hauptaufgabe darin bestünde, die Herrschenden, als vor allem die herrschenden Parteien zu überwachen und die Bürger &#150; das für alles verantwortliche Volk &#150; vor neuem Machtmißbrauch von oben zu schützen. Dann könnte man evtl. von &#132;wehrhafter Demokratie&#147; sprechen. Doch davon sind wir, wie Florian Rödl aufzeigt, meilenweit entfernt; was für die Zukunft weit Schlimmeres als die Bombardierung Jugoslawiens befürchten läßt.</p>
<p>                                                                                            Hans Holdt</p>
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