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	<title>Mitteilungen Nr. 185 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis 2004 an Dr. Susanne von Paczensky</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.1 Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis 2004 an die Publizistin und Soziologin Dr. Susanne von Paczensky. Zum ersten Mal ehrt dieser Preis damit eine Frau für ihre Verdienste im Kampf um die Rechte der Frau. 1923 geboren, war ihr als Halbjüdin während der Nazizeit keine Berufausbildung möglich &#150; erst mit 57 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.1</p>
<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis 2004 an die Publizistin und Soziologin Dr. Susanne von Paczensky. Zum ersten Mal ehrt dieser Preis damit eine Frau für ihre Verdienste im Kampf um die Rechte der Frau.</p>
<p>1923 geboren, war ihr als Halbjüdin während der Nazizeit keine Berufausbildung möglich &#150; erst mit 57 Jahren konnte sie als Soziologin promovieren. Nach dem Krieg wurde sie als Berichterstatterin zu den Nürnberger Prozessen bestellt, als einzige Frau unter den deutschen Korrespondenten. Als Journalistin berichtete Sie aus London und Paris, heiratete den Publizisten Gert von Paczensky und bekam 2 Kinder.</p>
<p>Als SPD-Mitglied engagierte sie sich in Hamburg zunächst im Gefängnisbeirat. Die Missstände im Strafvollzug, allem voran im Jugendvollzug, forderten sie heraus. Sie kämpfte für dringend notwendige Reformen und half mit, ein Übergangsheim und die erste therapeutische Anstalt zu gründen.</p>
<p>Ihr frauenpolitisches Engagement begann mit der Teilnahme an der großen Frauendemo 1969 in New York. Sie gründete mit anderen die Hamburger Frauengruppe F.R.A.U. und später die &#132;Fraueninitiative 6. Oktober&#147;. Gegen den unseligen § 218 trat sie als eine Bekennerin beim Sternaufruf &#132;Ich habe abgetrieben&#147; in die Öffentlichkeit. Von nun an brachte sie erfolgreich die Entwicklung der Frauenbewegung voran, und damit auch den Kampf um die Frauenrechte in Deutschland. Dabei ist es Susanne von Paczensky gelungen, durch ihre Auftritte in der Öffentlichkeit das Feindbild der zickigen Feministin Lügen zu strafen.</p>
<p>Sie forderte das Recht der Frau auf freie Entscheidung bei einer ungewollten Schwangerschaft. Zu einem solchen Engagement gehörte bei einer damals durchweg feindlichen Öffentlichkeit viel Mut &#150; und diesen Mut hat Susanne von Paczensky in ihrem Leben immer bewiesen. Die Entscheidungsfreiheit propagierte sie in unzähligen Artikeln und vielen Büchern. Und sie machte diese Forderung nicht nur publik, sondern auch menschlich verständlich. Damit hat sie sicher wesentlich zur Änderung der öffentlichen Meinung über den § 218 beigetragen. Als Initiatorin der Taschenbuchreihe rororo-aktuell-frauen gab sie etwa 40 Bücher zu politischen Frauenthemen heraus &#150; die Titel sind ein Abbild der Fragen, die uns Frauen in den 70er und 80er Jahren bewegt haben.</p>
<p>Susanne von Paczensky hat sich nicht nur theoretisch engagiert: sie war eine der Gründerinnen des Hamburger Familienplanungszentrums, einer Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche ambulant vorgenommen wurden. Das war etwas, das damals von fast allen Ärzten abgelehnt wurde. Das Anliegen war aber nicht nur der schonendere Eingriff durch die Absaugmethode, sondern vor allem auch der verständnisvolle menschliche Umgang mit den betroffenen Frauen. Unter ihrer Regie wurde in diesem Zentrum &#132;Ein kurzer Film über den Schwangerschaftsabbruch&#147; gedreht. Bis dahin existierten nur üble Hetzfilme zum Thema. Jetzt berichtete dies frauenfreundliche Dokument darüber, wie so ein Eingriff sein könnte; ein manchmal notwendiges und verständliches Ereignis im Leben einer Frau.</p>
<p>Unternehmenslustig wie immer, machte sie sich noch mit 65 nach Kalifornien auf und berichtete von dort aus über soziale Themen, etwa Missbräuche im Gefängnis. Ihr ganz besonderes Engagement galt in den USA dem Kampf gegen die Todesstrafe. Jetzt, mit 80, ist sie nach Hamburg zurückgekehrt. Es ist der richtige Zeitpunkt, ihr Lebenswerk zu würdigen.</p>
<p>Susanne von Paczensky erhält den Fritz-Bauer-Preis am 10.09.2004 in Lübeck.</p>
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		<title>HU-Verbandstag in Lübeck vom 11.  12. September 2004</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/hu-verbandstag-in-luebeck-vom-11-12-september-2004/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.2 Beginn: Samstag, 11. September 2004, ab 10 Uhr, Ende: Sonntag, 12. September, gegen 12.30 Uhr Ort: Neue R&#246;sterei, Wahmstra&#223;e 43-45 in L&#252;beck. Der Veranstaltungsort, die Neue R&#246;sterei, befindet sich in der L&#252;becker Innenstadt. Alle Mitglieder &#8211; aber auch Interessierte &#8211; der Humanistischen Union sind wie immer ganz herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.2</p>
<p>Beginn: Samstag, 11. September 2004, ab 10 Uhr,</p>
<p>Ende: Sonntag, 12. September, gegen 12.30 Uhr</p>
<p>Ort: Neue R&ouml;sterei, Wahmstra&szlig;e 43-45 in L&uuml;beck.</p>
<p>Der Veranstaltungsort, die Neue R&ouml;sterei, befindet sich in der L&uuml;becker Innenstadt. Alle Mitglieder &ndash; aber auch Interessierte &#8211; der Humanistischen Union sind wie immer ganz herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!</p>
<h5>Zum Ablauf</h5>
<p>Auf den vergangenen Verbandstagen gab es mitunter Diskussionen &uuml;ber den vom Vorstand angebotenen, von einigen Mitgliedern als zeitlich zu eng empfundenen Programmablauf. Der Bundesvorstand m&ouml;chte daher in diesem Jahr auf feste Vorgaben verzichten und ruft alle Mitglieder auf, mit konkreten Anregungen und Vorschl&auml;gen die Idee des Verbandstages als einem basisdemokratischen Ort wiederzubeleben.</p>
<p>Daher gibt es folgende Anregung: Im Vorfeld des diesj&auml;hrigen Verbandstages wurde immer wieder die auch innerhalb der HU kontrovers gef&uuml;hrte Kopftuchdebatte als m&ouml;gliches Thema genannt. Gro&szlig;e Aktualit&auml;t haben auch die neu entflammte Debatte um Patientenverf&uuml;gungen als auch die Sterbehilfe. Ein dritter wichtiger Themenkomplex betrifft die Frage glaubw&uuml;rdiger B&uuml;rgerrechtsarbeit in Zeiten des Terrors, bei der es, neben m&ouml;glichen inhaltlichen Fragen, auch konkret darum gehen k&ouml;nnte, welche Argumente im Meinungskampf in der &Ouml;ffentlichkeit heute m&ouml;glicherweise ein besseres Geh&ouml;r finden als andere.</p>
<p>Der Bundesvorstand bittet um m&ouml;glichst rasche R&uuml;ckmeldung hinsichtlich konkreter Themenvorschl&auml;ge, damit Zeit f&uuml;r die eventuelle Einladung von Referenten oder die Vorbereitung eventueller Referate aus unseren eigenen Reihen verbleibt.</p>
<h5>Unter&shy;brin&shy;gung und Fahrtkosten</h5>
<p>Wie immer stehen eine begrenzte Zahl von privaten Unterbringungsm&ouml;glichkeiten von HU-Mtgliedern f&uuml;r HU-Mitglieder zur Verf&uuml;gung. Hier gilt: wer sich zuerst meldet, bekommt zuerst! Ansonsten stehen in L&uuml;beck auch preisg&uuml;nstige Unterk&uuml;nfte zur Verf&uuml;gung. Bei vorhandenem Internetanschluss k&ouml;nnen &uuml;ber die Webseite der HU (<a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de</a>) oder unter folgender Adresse Unterk&uuml;nfte recherchiert werden: <a href="http://www.luebeck-galeria.de/" target="_blank" rel="noopener">www.luebeck-galeria.de</a>. Au&szlig;erdem kann in der Gesch&auml;ftsstelle eine Liste mit Adressen von Unterk&uuml;nften in L&uuml;beck abgerufen werden.</p>
<p>Die Kosten f&uuml;r Fahrt und Unterkunft beim Verbandstag k&ouml;nnen &ndash; abgesehen von Ausnahmef&auml;llen &#8211; leider nicht von der HU &uuml;bernommen werden. F&uuml;r Anfahrt und &Uuml;bernachtung/Verpflegung k&ouml;nnen aber Aufwandsspendenbescheinigungen ausgestellt werden (dazu die Belege aufbewahren).</p>
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		<item>
		<title>Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen legen   Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit vor</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/journalisten-und-buergerrechtsorganisationen-legen-gesetzentwurf-zur-informationsfreiheit-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bund Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IFG: Bund]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.3 &#132;Mit der Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde Deutschland den Anschluss an die demokratische Entwicklung innerhalb der EU endlich wieder herstellen.&#147; So erläuterte Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union die Bedeutung eines Gesetzentwurfs, der am heutigen Freitag vor dem Reichstagsgebäude in Berlin von Vertretern der Humanistischen Union, Transparency International (Deutsches Chapter), netzwerk [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.3</p>
<p>&#132;Mit der Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde Deutschland den Anschluss an die demokratische Entwicklung innerhalb der EU endlich wieder herstellen.&#147; So erläuterte Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union die Bedeutung eines Gesetzentwurfs, der am heutigen Freitag vor dem Reichstagsgebäude in Berlin von Vertretern der Humanistischen Union, Transparency International (Deutsches Chapter), netzwerk recherche, des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben wurde. Die fünf Organisationen hatten sich im vergangenen Jahr zusammengetan und den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der eine Informationspflicht staatlicher Stellen einführt.</p>
<p>&#132;In Deutschland gibt es zwar eine Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Medien. Doch aus der Pflicht ist längst eine Ausnahme geworden&#147;, beschrieb Dr. Thomas Leif, Vorsitzender von netzwerk recherche, die bisherige Situation. &#132;Was Behörden und Ministerien nicht passt, bleibt Amtsgeheimnis. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden die Blockaden der Bürokratie gelockert.&#147;</p>
<p>Der Anspruch auf Zugang zu Informationen steht nun nach dem Gesetzentwurf jeder Person als so genanntes subjektives Recht zu und wird damit viel weiter gefasst, als dies bisher der Fall war. Insbesondere sind der Nachweis eines Interesses oder eine sonstige Begründung, die bisher für spezielle Informationsansprüche notwendig waren, nicht mehr erforderlich. Nach dem Entwurf der fünf Organisationen müssen staatliche Stellen vielmehr begründen, warum sie den Zugang zu Informationen verweigern. &#132;Die Beweislast würde also zugunsten der Bürger und der Medien umgekehrt. Die Demokratie wird durch bessere Beteiligungs-möglichkeiten gestärkt&#147;, erläuterte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den positiven Effekt des Informationsfreiheitsgesetzes. &#132;Ein solches Gesetz ist ein wichtiges Anliegen des DJV, denn es schafft eine Transparenz im häufig undurchsichtigen staatlichen Bereich, die den Journalisten die Erfüllung ihres Informationsauftrags erleichtert und in manchen Fällen, zum Beispiel durch legale Akteneinsicht, sogar erst ermöglicht.&#147;</p>
<p>Ausnahmen von dieser weit reichenden Informationspflicht finden sich im Gesetzentwurf hinsichtlich besonderer öffentlicher Interessen wie dem Schutz polizeilicher Ermittlungen und schützenswerter privater Rechte, insbesondere personenbezogener Daten. Die Ausnahmen sind allerdings eng begrenzt und genau bestimmt. Und selbst wenn Informationen teilweise unzugänglich sein sollten, müssen Restinformationen stets zugänglich bleiben.</p>
<p>&#132;Demokratie, die auf Bürgerbeteiligung basiert, erfordert eine umfassende Information der Öffentlichkeit&#147;, so Helmut Platow, Leiter der Rechtspolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di-Bundesvorstand. &#132;Das Gesetz würde Rechtssicherheit herstellen, der Interessenkonflikt zwischen Informationspflicht und Amtsgeheimnis würde zugunsten der Informationsfreiheit entschieden und die demokratische Willensbildung gefördert.&#147;</p>
<p>Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency International, ergänzte: &#132;Eine Ausweitung der Informationsfreiheit wird auch dazu beitragen, dass Korruption und Ämterpatronage leichter aufgedeckt oder von vornherein verhindert werden können. Es ist wünschenswert, dass die Vorschläge zugunsten einer größeren Transparenz des staatlichen Geschehens so schnell wie möglich umgesetzt werden. Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Bürgern werden gesteigert, Korruption wird schon im Ansatz verhindert. Deshalb hoffen wir, dass der Deutsche Bundestag so bald wie möglich ein modernes und weit reichendes Informationsfreiheitsgesetz beschließt.&#147;</p>
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		<item>
		<title>Humanistische Union begrüßt Urteil des  Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/humanistische-union-begruesst-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zum-lauschangriff/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lauschangriff]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.5 Die Humanistische Union (HU), Deutschlands älteste Bürgerrechtsvereinigung, begrüßt das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zum Lauschangriff. Die Karlsruher Richter hatten die gesetzlichen Regelungen zum Abhören von Privatwohnungen in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt, halten die zugrundeliegende Verfassungsänderung des Artikel 13 Grundgesetz allerdings für verfassungsgemäß. Der hartnäckige Widerstand insbesondere unserer Beiräte Burkhard [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.5</p>
<p>Die Humanistische Union (HU), Deutschlands älteste Bürgerrechtsvereinigung, begrüßt das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zum Lauschangriff. Die Karlsruher Richter hatten die gesetzlichen Regelungen zum Abhören von Privatwohnungen in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt, halten die zugrundeliegende Verfassungsänderung des Artikel 13 Grundgesetz allerdings für verfassungsgemäß.</p>
<p>Der hartnäckige Widerstand insbesondere unserer Beiräte Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die verfassungswidrigen Abhörbestimmungen hat sich gelohnt. Die Humanistische Union dankt ihnen für ihren persönlichen Einsatz. Die Humanistische Union hatte sich gemeinsam mit Ihnen von Anfang an gegen eine Ausweitung von staatlichen Lauschbefugnissen in den höchstpersönlichen Lebensraum der Wohnung hinein eingesetzt.</p>
<p>Dr. Fredrik Roggan, Strafverteidiger und Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: &#132;Deutschland befindet sich auf rasantem Weg in eine Überwachungsgesellschaft. Neben der Wohnraumüberwachung droht eine Vielzahl von unbescholtenen Bürgern auch beim Telefonieren oder beim Gang durch die Stadt überwacht zu werden. Das Gericht stellt sich dieser Entwicklung mit teilweise grundsätzlichen Erwägungen entgegen. Das Gericht sollte eine rechtsstaatliche Wende zugunsten von mehr Freiheit und Bürgerrechten in der Bundesrepublik einläuten.&#147;</p>
<p>Der HU-Bundesgeschäftsführer Nils Leopold: &#132;Das Urteil stärkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir versprechen uns von der heutigen Entscheidung eine Ausstrahlungswirkung von Aussagen des Urteils auf ähnlich gelagerte Sachverhalte. Höchstpersönliche Kommunikationen der BürgerInnen sind Grundlage freier Selbstentfaltung und vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Das heutige Urteil wird deshalb voraussichtlich auch Auswirkungen auf unsere beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage gegen den IMSI-Catcher haben. Aber auch die Praxis ausufernder Überwachungen insgesamt sollte nun auf dem Prüfstand stehen. Die populistische Law and Order Politik bundesdeutscher Innen- und SicherheitspolitikerInnen hat heute einen wichtigen, einen deutlichen Dämpfer erhalten.&#147;</p>
<p><i>Pressemitteilung vom 3. März 2004</i></p>
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		<item>
		<title>Grundsatzurteil für eine Wende in der Sicherheitsdebatte nutzen!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/grundsatzurteil-fuer-eine-wende-in-der-sicherheitsdebatte-nutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Lauschangriff]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.5 Seit fast 15 Jahren kämpft die HU schon gegen die Legalisierung des großen Lauschangriffs. Darunter wird das Abhören von Wohnungen mit Hilfe von technischem Gerät (Wanzen, Richtmikrophone etc.) verstanden. Erste Vorstöße des Bundes, Lauschangriffe zu Strafverfolgungszwecken einzuführen, erfolgten Anfang der 90er Jahre. Schließlich kam es 1998 zu der aus Sicht fast [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.5</p>
<p>Seit fast 15 Jahren kämpft die HU schon gegen die Legalisierung des großen Lauschangriffs. Darunter wird das Abhören von Wohnungen mit Hilfe von technischem Gerät (Wanzen, Richtmikrophone etc.) verstanden. Erste Vorstöße des Bundes, Lauschangriffe zu Strafverfolgungszwecken einzuführen, erfolgten Anfang der 90er Jahre. Schließlich kam es 1998 zu der aus Sicht fast aller politischen Parteien erforderlichen Grundgesetzänderung von Artikel 13 und es wurde eine gesetzliche Befugnisnorm in die Strafprozessordnung eingebracht. Aus Sicht vieler Bürger war dies der traurige Höhepunkt auf dem Weg zu einem &#8211; im Grunde bereits in den 70er Jahren &#8211; eingeleiteten Umbau der Bundesrepublik zu einem die Grundrechte gefährdenden Sicherheits- und Präventionsstaat. Am 3. März diesen Jahres, also fast sechs Jahre nach seiner Anrufung, hat das Bundesverfassungsgericht die damals gegen das Gesetz erhobenen Klagen entschieden. Das Urteil hat nun eine erste eingehendere Analyse erfahren. Auf einer HU-Fachtagung vom 14. Juni diskutierten Fachleute und HU-Mitglieder die möglichen Konsequenzen der umfangreichen Entscheidung. Unter der Federführung von Dr. Fredrik Roggan, und in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Naumann-Stiftung, kamen u.a. die HU-Beiräte Prof. Denninger, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Burkhard Hirsch, sowie Prof. Edda Weßlau und Dr. Johann Bizer zusammen und referierten die aus Sicht ihrer jeweiligen juristischen Fachrichtung möglichen Konsequenzen. Einig war man sich darin, dass dem Urteil mindestens in zwei Punkten ganz außerordentliche Bedeutung beizumessen ist: Zum einen benennt es, erstmalig in der Geschichte des Gerichts, einen konkreten Bereich grundrechtlicher Freiheit, der keiner weiteren Abwägung gegen sonstige Interessen des Staates zugänglich sei &#8230;<i>(Fortsetzung S,6)</i></p>
<p>(&#132;Kernbereich des Privatlebens&#147;). Zum anderen abstrahiert die Entscheidung vom zugrundeliegenden Fall des Abhörens von Wohnungen (nicht ortsgebunden!) und schützt ganz allgemein Gesprächsinhalte. Beide Punkte veranlassten die Referenten, weitreichende, mit der Entscheidung nunmehr zwingend notwendig gewordene Veränderungen des geltenden Rechts zu fordern. So sind aus Sicht von Dr. Roggan die Landesgesetzgeber aufgefordert, sowohl ihre Polizeigesetze als auch die Landesverfassungsschutzgesetze an die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts anzupassen. Und auch für die Telekommunikationsüberwachung gilt es, so Dr. Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, entsprechende Vorkehrungen zum Schutz etwa von Telefongesprächen zu treffen, die dem Kernbereich des Privatlebens zuzuordnen sind (zum Beispiel persönliche Gespräche zwischen Eheleuten).</p>
<p>Die Beiträge der Referenten werden voraussichtlich bereits im Herbst im Berliner Wissenschaftsverlag veröffentlicht werden. Der Band wird dem kürzlich verstorbenen langjährigen Beiratsmitglied Prof. Hans Lisken gewidmet sein.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gedenken an Erwin Fischer zum 100. Geburtstag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/gedenken-an-erwin-fischer-zum-100-geburtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.6 Am 7. August 2004 jährt sich zum 100. Mal der Geburtstag von Erwin Fischer, der 1961 die Humanistische Union mit begründete. Er gehörte von 1967 bis 1970 dem HU-Vorstand an und war bis zu seinem Tod Mitglied unseres Beirats. Erwin Fischer war eine der prägenden Persönlichkeiten der Humanistischen Union. Die Befreiung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/gedenken-an-erwin-fischer-zum-100-geburtstag/">Gedenken an Erwin Fischer zum 100. Geburtstag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.6</p>
<p>Am 7. August 2004 jährt sich zum 100. Mal der Geburtstag von Erwin Fischer, der 1961 die Humanistische Union mit begründete. Er gehörte von 1967 bis 1970 dem HU-Vorstand an und war bis zu seinem Tod Mitglied unseres Beirats. Erwin Fischer war eine der prägenden Persönlichkeiten der Humanistischen Union. Die Befreiung der Menschen von obrigkeitlicher und klerikaler Entmündigung, so wie es im Gründungsaufruf der HU steht, war sein Lebensthema.</p>
<p>Am 7. August 1904 in Reutlingen geboren, besuchte Erwin Fischer die Schule in Ulm und studierte Rechtswissenschaften. Er begann seine juristische Laufbahn als Rechtsassessor in Berlin und wurde 1930 als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin zugelassen. Aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der deutschen Hochschule für Politik wurde er von den Nazis wegen seiner Mitgliedschaft in der SPD und der Sozialistischen Juristenvereinigung entlassen.</p>
<p>Nach Rückkehr aus Krieg und Gefangenschaft arbeitete Erwin Fischer als Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Ulm. In Verbindung mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender der von ihm in den 50er Jahren begründeten &#132;Gesellschaft für Bürgerrechte&#147; befasste er sich mit zahlreichen Problemen von Religion und Weltanschauung: Er vertrat Mandanten in Prozessen wegen Kirchensteuerpflichtigkeit des religionsfremden Ehepartners, gegen den Religionsunterricht als Versetzungsfach, gegen die christliche Gemeinschaftsschule als Zwang für alle, gegen das Schulgebet, gegen Anstalts- und Militärseelsorge, gegen Konkordatslehrstühle&#8230; also den ganzen Kanon einer nicht realisierten Trennung von Kirche und Staat und die hiermit gegebene Gefährdung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.</p>
<p>Dabei kämpfte Erwin Fischer nicht gegen die Kirche oder gar gegen die Religion, sondern gegen die Bevormundung der Menschen im Namen der Religion, gegen die Verachtung menschlicher Freiheit im Namen unveränderlicher Werte und Wahrheiten, wie Johannes Neumann anlässlich der Erwin-Fischer-Preis-Verleihung an ihn durch den IBKA hervorhob. &#132;Um der Selbstbestimmung und Freiheit des Menschen willen hat er zahlreiche Prozesse geführt, war er doch einer der wenigen Juristen, die es wagten, den kirchlichen Ansprüchen zu widerstehen.&#147;</p>
<p>Bemerkenswert war, dass Erwin Fischer auf diesem Gebiet ohne spezielle Vorkenntnisse heimisch geworden ist. Ohne Belastung durch fachwissenschaftliche Begrenzung gelangte er auf der Grundlage seiner agnostischen Weltanschauung zu radikalen Konsequenzen. Sein Standardwerk &#132;Trennung von Staat und Kirche&#147; (zuletzt überarbeitet 1993, dann unter dem Titel &#132;Volkskirche ade! &#150; Trennung von Staat und Kirche&#8220;) fand auch bei seinen Gegnern Beachtung und Anerkennung.</p>
<p>Nach der Wiedervereinigung gab er noch eine Schrift heraus: &#132;Staat und Kirche im vereinigten Deutschland.&#147; Daneben war er mit zahlreichen Veröffentlichungen in einschlägigen Zeitschriften &#150; u.a. den &#132;Vorgängen&#147; &#8211; publizistisch tätig. 1993 wurde Erwin Fischer als einer der nachhaltigsten Streiter der HU für eine Trennung von Staat und Kirche mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Laudatio wies Ulrich K. Preuß darauf hin, dass das Lebenswerk Erwin Fischers auch zukunftsweisend bleibt. Denn wenn das Thema Staat und Kirche heutzutage vielen &#132;etwas abseits gelegen erscheint in einer durch und durch säkularisierten Welt, in der die Religion allenfalls noch eine Privatangelegenheit ist und ihrer einstigen politischen Sprengkraft beraubt zu sein scheint&#147;, so hat das Lebensthema Erwin Fischers keineswegs seine Harmlosigkeit eingebüßt angesichts der &#132;sich ungeheuer steigernde Bedeutung der Religion und einer Intensivierung ihrer Beziehung zur Politik&#8230;. Alle heutigen Weltreligionen haben ihre Fundamentalisten&#147;, so Preuß weiter. Und das gilt nicht nur für den Islam und nicht nur für christliche soziale Bewegungen in den USA, auch in Europa sind &#132;in den christlichen Ländern die Grenzen zwischen Religion und Politik nicht klar und eindeutig und nach den Maßstäben des modernen weltlichen Staates gezogen.&#147;</p>
<p>Erwin Fischer starb am 15. Juli 1996. Die Gedenkreden für die HU hielten Johannes Neumann und Jürgen Roth. Sein Werk sollte uns weiterhin Verpflichtung und Ansporn sein.</p>
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		<title>Konkordat mit Brandenburg: HU legte Gutachten zur Anhörung vor</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/konkordat-mit-brandenburg-hu-legte-gutachten-zur-anhoerung-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7 Zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem &#8222;Hl. Stuhl&#8220; setzte die Opposition (PDS) im brandenburgischen Landtag eine Anhörung durch, die nach der 1. Lesung des Vertragswerks am 25. März vor dem Hauptausschuss stattfand. Zu dieser Anhörung waren eine Reihe Juristen und Vertreter von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geladen. Die HU beteiligte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7</p>
<p>Zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem &#8222;Hl. Stuhl&#8220; setzte die Opposition (PDS) im brandenburgischen Landtag eine Anhörung durch, die nach der 1. Lesung des Vertragswerks am 25. März vor dem Hauptausschuss stattfand. Zu dieser Anhörung waren eine Reihe Juristen und Vertreter von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geladen. Die HU beteiligte sich mit einem von Dr. Gerhard Czermak erstellten Gutachten (s. auch HU-Pressemitteilung und HU Webseite), in dem die Unsinnigkeit eines solchen Konkordats begründet wird.</p>
<p>So beträgt der katholische Bevölkerungsanteil im Land Brandenburg lediglich 3,5 %. Angesichts einer solch schmalen Repräsentanz sind die finanziellen Verpflichtungen, die das Land, das zu den ärmsten Bundesländern gehört, gegenüber der katholischen Kirche eingeht, unvertretbar. Andere, kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden ungerechtfertigter weise benachteiligt. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass Staat und Gemeinden weltanschaulich neutrale öffentliche Einrichtungen aufgrund des Subsidiaritätsprinzips künftig durch kirchliche Einrichtungen ersetzen &#8211; mit den bekannten arbeitsrechtlichen Folgen zu Lasten der Arbeitnehmer.</p>
<p>In seiner Zusammenfassung stellte Dr. Czermak außerdem fest: &#8222;Das Konkordat enthält weitgehend überflüssige sowie rechtlich unausgereifte und grundgesetzwidrige oder sonst problematische Regelungen, die Gerichtsprozesse vorprogrammiert erscheinen lassen. Es enthält so gut wie ausschließlich Vorteile für die Kirche. Dem <i>ordre public</i> widerspricht die traditionelle Festlegung der Unkündbarkeit, obwohl bekanntlich alle rechtlichen Dauerverhältnisse Beendigungsgründe haben. Der Sinn der Regelung besteht somit darin, den Staat bei notwendigen Änderungen in eine ungünstige Verhandlungsposition zu drängen.&#8220; Trotz der kritischen Vorbehalte gegen das Konkordat wurde es im Mai 2004 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU vom Landtag bestätigt.&#8220;</p>
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		<title>Präambel zur EU-Verfassung  erneute Vorstöße zur Einführung eines Gottesbezuges.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/praeambel-zur-eu-verfassung-erneute-vorstoesse-zur-einfuehrung-eines-gottesbezuges/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief an Gerhard Schröder Mitteilungen Nr. 185, S.7 Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, in dem vom EU-Konvent vorgelegten Entwurf einer Präambel der Verfassung für die Europäische Union hatten sich die Konventsmitglieder nach langen Diskussionen auf eine Formulierung geeinigt, die einen guten Kompromiss und eine tragfähige Grundlage darstellt. Der Bezug auf die &#132;kulturellen, religiösen und humanistischen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief an Gerhard Schröder</p>
<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,</p>
<p>in dem vom EU-Konvent vorgelegten Entwurf einer Präambel der Verfassung für die Europäische Union hatten sich die Konventsmitglieder nach langen Diskussionen auf eine Formulierung geeinigt, die einen guten Kompromiss und eine tragfähige Grundlage darstellt. Der Bezug auf die &#132;kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen&#8220; berücksichtigt, dass die europäische Geschichte sich keineswegs nur aus christlichen, sondern eben auch aus humanistischen und säkularen Quellen nährt. Aus Pressemitteilungen vom 4. Juni diesen Jahres erfuhren wir nun, dass die Vorsitzenden der beiden deutschen Amtskirchen, Bischof Huber und Kardinal Lehmann, sich in einem gemeinsamen Brief an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, gewandt haben, um doch noch einen &#8222;Bezug auf Gott&#8220; in der Präambel der EU-Verfassung durchzusetzen. Die HUMANISTISCHE UNION, die sich der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der grundgesetzlich garantierten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gleichermaßen verpflichtet fühlt, sieht in den neuerlichen Vorstößen zur Aufnahme eines Gottesbezuges in die Präambel der EU-Verfassung eine Diskriminierung derjenigen zahlreichen EU-BürgerInnen, für die ein solcher Gott nicht existiert. Darüber hinaus stellen diese Vorschläge einen Affront gegenüber nichtchristlich geprägten, zukünftigen Beitrittsländern dar. Aus unserer Sicht ist vielmehr strikte weltanschauliche und religiöse Neutralität auch und erst Recht im europäischen Rahmen geboten. Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, in der in Kürze beginnenden Endphase der Beratungen zum EU-Verfassungswerk unbeirrt von der jüngsten Initiative der beiden deutschen Amtskirchen an der jetzigen Formulierung der Präambel festzuhalten. Sie allein bildet eine zukunftsfähige Grundlage für die erweiterte europäische Union.</p>
<p>Mit freundlichen Grüssen</p>
<p>Reinhard Mokros</p>
<p>Bundesvorsitzender HUMANISTISCHE UNION</p>
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		<title>Aufruf zur Gründung eines AK Antidiskriminierungsgesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7 Forderungen nach einem Antidiskriminierungsgesetz reichen in der HU bis in die 70er Jahre zurück. Bereits 1977 umriss die Broschüre &#132;Ein Antidiskriminierungsgesetz für die Bundesrepublik&#147; aus dem Jahre 1977 (Herausgeberin: Heide Hering) Grundzüge einer etwaigen gesetzlichen Regelung. Bis heute ist es, trotz wiederholter Ankündigungen auch von Rot-Grün, zu keiner umfassenderen bundesgesetzlichen Regelung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/aufruf-zur-gruendung-eines-ak-antidiskriminierungsgesetz/">Aufruf zur Gründung eines AK Antidiskriminierungsgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7</p>
<p>Forderungen nach einem Antidiskriminierungsgesetz reichen in der HU bis in die 70er Jahre zurück. Bereits 1977 umriss die Broschüre &#132;Ein Antidiskriminierungsgesetz für die Bundesrepublik&#147; aus dem Jahre 1977 (Herausgeberin: Heide Hering) Grundzüge einer etwaigen gesetzlichen Regelung. Bis heute ist es, trotz wiederholter Ankündigungen auch von Rot-Grün, zu keiner umfassenderen bundesgesetzlichen Regelung gekommen. Ulrich Fuchs vom Bundesvorstand regt an, einen &#132;Arbeitskreis Antidiskriminierungsgesetz&#147; zu gründen. Interessenten melden sich bitte bei der Kanzlei Ulrich Fuchs, Wallenburger Str. 16, 83714 Miesbach, Tel. 08025/1233 oder Fax 08025/4571</p>
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		<title>Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbehörden bedeutet offenen Rechtsbruch und Missachtung des Europäischen Parlaments</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/fluggast-datentransfer-an-us-sicherheitsbehoerden-bedeutet-offenen-rechtsbruch-und-missachtung-des-e/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HU und Liga kritisieren Umgang von EU-Kommission und Rat mit sensiblen Daten von EU-Bürgern und fordern umgehende Einstellung des rechtswidrigen Datentransfers Mitteilungen Nr. 185, S.8 Im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses des europäischen Parlamentes am 16. Juni 2004 zur Frage der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA fordern BürgerrechtlerInnen die EU-Parlamentarier auf, alle Hebel in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>HU und Liga kritisieren Umgang von EU-Kommission und Rat mit sensiblen Daten von EU-Bürgern und fordern umgehende Einstellung des rechtswidrigen Datentransfers</p>
<p>Mitteilungen Nr. 185, S.8</p>
<p>Im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses des europäischen Parlamentes am 16. Juni 2004 zur Frage der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA fordern BürgerrechtlerInnen die EU-Parlamentarier auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um sich ihrer eigenen Entmachtung entgegenzustellen. Rat und Kommission hatten in einer Entscheidung vom 17. Mai die pauschale Weitergabe von Fluggastdaten der EU-Bürger an US-Sicherheitsbehörden beschlossen. Sie setzten sich damit über das negative Votum und den massiven Protest des EU-Parlamentes hinweg. Die systematische Weitergabe von teilweise hochsensiblen Daten &#8211; wie Reiseverlauf, Hotelbuchungen, Kreditkarten, Telefonnummern oder Essgewohnheiten &#8211; verstößt aus Sicht der Bürgerrechtsorganisationen Humanistische Union und Internationale Liga für Menschenrechte eindeutig gegen europäische und nationale Datenschutz-Bestimmungen.</p>
<p>Sie fordern deshalb das Europäische Parlament auf, schon um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen gegen das in jeder Hinsicht rechtswidrige Abkommen Einspruch zu erheben und in jedem Falle auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Da dieses Abkommen bereits in Kraft gesetzt wurde und der Datentransfer längst stattfindet, ist höchste Eile geboten.</p>
<p>Der Pressesprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, betont die Bindung europäischer Institutionen an europäische Menschenrechtsstandards: &#132;Der pauschale Zugriff von US-Behörden auf die Datenbänke europäischer Fluggesellschaften ist ein handfester Skandal. Weder die Mitgliedstaaten noch die EU selbst sind offenbar bereit, ihrer Schutzpflicht gegenüber den Menschenrechten ihrer eigenen Bürger nachzukommen. Die Bürger haben Anspruch auf angemessenen Schutz ihrer Daten. Das Abkommen unterläuft jedoch in mehreren Punkten zentrale europäische Rechtsprinzipien. Das ist der exemplarische Ausverkauf des europäischen Rechtsstaates und offener Rechtsbruch.&#147; Die bislang in Datenschutzfragen vergleichsweise engagierte EU verdiene das in sie gesetzte Vertrauen nicht, wenn es ihr nicht einmal gelingt, europäische Schutz- und Menschenrechtsstandards gegenüber Drittstaaten, hier den USA, zu bewahren.</p>
<p>Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, weist auf die besonderen Risiken hin, die mit diesem skandalösen Datentransfer verbunden sind: &#132;Fluggäste aus EU-Staaten in die USA werden damit praktisch zu gläsernen Passagieren. Sie müssen damit rechnen, dass sie zu Opfern rigider Anti-Terror-Maßnahmen werden und sich wie Verbrecher behandeln lassen müssen.&#147; Die Übermittlung sensibler Daten an US-Sicherheitsorgane könne letztlich zu peinlichen Verhören und erkennungsdienstlicher Behandlung, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen und schließlich zu Ausweisungen auch vollkommen unschuldiger Personen führen &#150; ohne Begründung und ohne die Möglichkeit, einen Anwalt oder die deutsche Botschaft einzuschalten. Beispiele hierfür gebe es leider schon genug.</p>
<p><i>Presseerklärung von Humanistischer Union (HU) und Internationaler Liga für Menschenrechte vom 15. Juni 2004</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/fluggast-datentransfer-an-us-sicherheitsbehoerden-bedeutet-offenen-rechtsbruch-und-missachtung-des-e/">Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbehörden bedeutet offenen Rechtsbruch und Missachtung des Europäischen Parlaments</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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