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	<title>Mitteilungen Nr. 187 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Quo vadis, Datenschutz?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.1-4 [&#8230;] Ihrer Bitte, zu Ehren der von mir hochgeschätzten Herren Dr. Helmut Bäumler und Dr. Thilo Weichert vor diesem erlesenen Auditorium zu sprechen, bin ich ohne Zögern und vor allem sehr gerne nachgekommen. Dass Ihre Referentenwahl ausgerechnet auf mich gefallen ist, begreife ich als Ehre aber auch als Ausdruck Ihres Zutrauens, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.1-4</p>
<p>[&#8230;] Ihrer Bitte, zu Ehren der von mir hochgeschätzten Herren Dr. Helmut Bäumler und Dr. Thilo Weichert vor diesem erlesenen Auditorium zu sprechen, bin ich ohne Zögern und vor allem sehr gerne nachgekommen. Dass Ihre Referentenwahl ausgerechnet auf mich gefallen ist, begreife ich als Ehre aber auch als Ausdruck Ihres Zutrauens, das zu rechtfertigen, ich mich bemühen werde. Ganz leicht ist dies schon deshalb nicht, weil ich ihrer freundlichen Einladung entnehme, dass unsere heutige Feier weniger von datenschützerischem Pessimismus, sondern von Optimismus, mehr noch, von &#132;italienisch beschwingtem&#147; Optimismus geprägt sein soll.</p>
<p>Nun, sehr geehrte Damen und Herren, da ich weder über das Rüstzeug einer ausgemachten Stimmungskanone, noch über das in diesem Falle vielleicht hilfreiche &#132;sonnige Gemüt&#147; verfüge, fällt es mir zugegebenermaßen ein wenig schwer, in dem Wortpaar Datenschutz und Optimismus ein unbedingt wohlharmonisches Begriffsduett zu sehen. [&#8230;]</p>
<p>Der Datenschutz hat, daran gibt es keinen Zweifel, in den knapp drei Jahrzehnten seiner Entwicklung seit der Verabschiedung des ersten Bundesdatenschutzgesetzes (1977), unsere Gesellschaft, die zivile wie die öffentliche, strukturell geprägt und durchdrungen.</p>
<p>An allen wichtigen Stellen, privaten wie öffentlichen, haben sich sozusagen die &#132;Bäumlers&#147;, die &#132;Weicherts&#147; und die &#132;Bizers&#147; festgesetzt, wo sie alles Mögliche tun, um dem aus dem Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich abgeleiteten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen.</p>
<p>Ohne den Datenschutz, wie er sich formal- und materiell-rechtlich sowie organisatorisch-strukturell etabliert hat, lebten wir heute in einer anderen Welt, in einer Welt, gegenüber der sich die Orwell`sche von 1984 vielleicht sogar als liberale Idylle darstellen würde. Kurzum und ohne pathetisch werden zu wollen: Datenschutz ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden, für unsere freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung unverzichtbaren Institution geworden.</p>
<p>Datenschutz ist eine Kulturleistung ersten Ranges.</p>
<p>Also, lieber Herr Bäumler und lieber Herr Weichert, wie Sie, so bin auch ich weit davon entfernt, mit Blick auf den Datenschutz in Resignation und Pessimismus zu verfallen. [&#8230;]</p>
<p>Ganz unitalienisch wende also auch ich mich gegen einen datenschützerischen Catenaccio, also dagegen, dass der Datenschutz sich freiwillig in die Defensive begibt, um sich dort griesgrämig, selbstzweiflerisch und kulturpessimistisch einzuigeln. Dort nämlich möchten nicht wenige unserer Zeitgenossen den Datenschutz am liebsten sehen. Vor allem diejenigen, die mit ganz unangebrachten Ratschlägen wonach sich der Datenschutz nicht zum Täterschutz entwickeln dürfe oder mit so dümmlichen Sprüchen, wonach &#132;die Würde des Fingers auch nicht größer als die des Gesichts sei&#147; (O. Schily lt. SZ vom 24.8.04 in Athen) die öffentliche Reputation und Legitimation des Datenschutzes zu untergraben trachten.</p>
<p>Genau darin, sehr geehrte Damen und Herren, in den zunehmenden Versuchen, dem Datenschutz das Etikett des Unzeitgemäßen anzuhängen, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen und damit letztlich zu delegitimieren, darin sehe ich eine ernstzunehmende Gefahr für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p>Und diese Lage spitzt sich zu. Nicht also deshalb, weil &#8211; wie Peter Gola und Christoph Klug in ihrem Überblick über die jüngsten datenschutzrechtlichen Entwicklungen richtig bemerken &#8211; die Begehrlichkeiten staatlicher und privater Stellen hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht weniger werden (NJW 34/2004, S.2428 ff). Das ist das &#132;täglich Brot&#147; des Datenschutzes, derentwegen er erfunden wurde. Mit dem Datenhunger privater und öffentlicher Stellen, mit dem hin und wieder ins manische gesteigerten Kontroll- und Überwachungsbedürfnis der Sicherheitsorgane müssen und werden sich die Politik und der Datenschutz jetzt und bis auf weiteres dauerhaft zu beschäftigen haben.</p>
<p>Die Lage spitzt sich meines Erachtens vielmehr deshalb zu, weil nicht erst, besonders aber seit dem 11. September 2001 immer stärker werdende Anzeichen einer grundsätzlichen, paradigmatischen, besser wäre zu sagen, einer ideologischen Abwendung von konstitutiven Elementen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats ausgemacht werden können. Ich rede von einer Tendenz zum &#132;Starken Staat&#147;, zum autoritären Schutzstaat, also von einer Tendenz weg vom Verständnis des Staates, dessen Macht und Machtbefugnis an den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger und Bürgerinnen seine Grenze findet.</p>
<p>Wie gesagt: Nicht ausgelöst, aber verstärkt durch die Ereignisse des 11. Septembers und dem Bedürfnis, sich vor dem Terror zu schützen, erleben wir auch in Deutschland eine Akzentverschiebung im Staatsverständnis. Eine Verschiebung der Akzente, deren Unterschiede bis in die Anfangszeiten der vertragstheoretischen Staatsbegründung und des Naturrechts im 17. Jahrhundert zurückreichen und etwa mit den Namen Thomas Hobbes und John Locke verbunden sind.</p>
<p>Beiden Denkern, Hobbes und Locke, ging es darum, um der Überwindung des Naturzustandes, des Kampfes aller gegen alle, also des allgemeinen Friedens willen, das Machtverhältnis zwischen Individuum und Staat gedanklich aufzuklären. Sie kamen zu völlig unterschiedlichen und bis in die heutige Politik wirkenden Ergebnissen.</p>
<p>Während für Hobbes der Mensch unentrinnbar seinen von Existenzängsten gesteuerten Trieben und deshalb seinem auf Selbsterhaltung reflektierenden Machtstreben unterworfen ist, sieht John Locke in der menschlichen Vernunft das Medium, das den Menschen in seinem Wesen ausmacht. Der allein von Existenzängsten bestimmte Hobbes&#145;sche Mensch schließt nun, um der Anarchie zu entgehen, einen Vertrag, in dem er unwiderruflich und uneingeschränkt sein naturgegebenes Recht auf Selbsterhaltung an den Staat abtritt, wofür der ihm im Gegenzug Sicherheit vor inneren und äußeren Feinden garantiert.</p>
<p>Der wesentlich vernunftbestimmte Locke&#145;sche Mensch hingegen ist skeptischer. Um der Anarchie zu entgehen schließt auch er einen Vertrag, in dem er sich zum bedingten Gehorsam gegenüber dem Staat verpflichtet, sofern und so lange dieser vermittels einer Rechtsordnung sein naturgegebenes Recht auf Freiheit respektiert. So stehen sich in der staatsphilosophischen Tradition also der Sicherheit garantierende autoritäre Schutzstaat und der die Freiheitsgrundrechte respektierende liberale Verfassungsstaat als konkurrierende Staatsformen idealtypisch gegenüber.</p>
<p>Dass sich zumindest in der westlichen Welt &#8211; dort früh und hier verspätet &#8211; im Anschluss an John Locke und Charles des Montesquieu, der den Lock&#145;schen Staat um die Gewaltenteilung anreicherte, der liberale Verfassungsstaat als Leitbild durchgesetzt hat, brauche ich hier nicht besonders zu erörtern. Das jedenfalls ist der Hintergrund der sich andeutenden Akzentverschiebung im Staatsverständnis.</p>
<p>Und dies ist auch der eigentliche gedankliche Boden, in dem das heutzutage so ausgiebig diskutierte &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; ideologisch wurzelt. Manche von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, werden wissen, dass trotz der Tatsache, dass der Begriff Sicherheit in unserem Grundgesetz nicht vorkommt, von einem grundgesetzimmanenten &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; schon vor Jahrzehnten gesprochen wurde. Ohne allerdings größere Aufmerksamkeit oder politische Wirkung zu entfalten, waren es vor allem der lange Zeit als Kronjurist der konservativen Politik geltende Bonner Staatsrechtler Josef Isensee (1984) und der Trierer Staatsrechtler Gerhard Robbers (1987), die mit ausdrücklichem Bezug auf Thomas Hobbes die Existenz eines solchen Grundrechts schon Mitte der 80er Jahren behaupteten. Mit einer ausdrücklichen Kritik an der Abwehrdimension des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wurde den beiden noch von dem Hamburger Verfassungsrechtler Rupert Scholz und dem Speyrer Verwaltungsrechtler Rainer Pitschas sekundiert. (Scholz/Pitschas: Informationelle Selbstbestimmung und staatliche Informationsverantwortung, Berlin 1984)</p>
<p>Öffentlich und politisch wirksam wurde das Grundrecht auf Sicherheit allerdings erst im Zuge der Auseinandersetzungen um den Großen Lauschangriff 1998 und zwar von dem damaligen innenpolitischen Sprecher der SPD, Otto Schily in die Diskussion gebracht. Adressiert an die Gegner des Lauschangriffs sagte er damals im Rahmen der 247. Sitzung des Deutschen Bundestages (ich zitiere) &#132;wer meint, ein Grundrecht auf Sicherheit sei die Erfindung konservativer Professoren, der irrt sich und beweist damit nur seine Unkenntnis der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte&#147;. Schon in der Virginia Bill of Rights, so Schily weiter, sei das Grundrecht auf Sicherheit enthalten gewesen. Es setze sich über die verschiedenen Verfassungsdokumente bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention fort, in deren Artikel 5 das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit verankert sei. Da die Europäische Menschenrechtskonvention, die EMRK, bei uns unmittelbare Rechtswirkung im Verfassungsrange entfaltet, ergibt sich aus deren Artikel 5, so das Schily&#145;sche Kalkül, dass das Bemühen um Sicherheit nicht nur zu den selbstverständlichen Staatsaufgaben gehört, was ja auch von niemandem bestritten wurde, sondern dass der Staat von Verfassungswegen verpflichtet, gezwungen ist, die innere und äußere Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten.</p>
<p>Mit anderen Worten: Unter Ausnutzung des im deutschen Verfassungsrecht besonders ausgeprägten Grundrechtsdualismus, dessen verfassungsrechtliche Genese über das Lüth- und andere Urteile des Bundesverfassungsgericht ich vor diesem Auditorium nicht besonders erläutern muss, könnte &#8211; wenn es denn ein Grundrecht auf Sicherheit gäbe &#8211; der an der Ausweitung seiner Macht interessierte Staat sich unter dem Deckmantel seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der Bürger voreinander all jene Befugnisse zum Eingriff in die Grundrechte zusammenklauben, die mit der Einführung der Grundrechte gerade abgewehrt werden sollten.</p>
<p>Die vom Bundesverfassungsgericht und von nahezu allen Verfassungsrechtlern nach wie vor hochgehaltene Meinung, dass die Grundrechte &#8211; in den Worten des Bundesverfassungsgerichts &#8211; &#132;ohne Zweifel in erster Linie Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat&#147; sind, würde ihres Inhalts beraubt und geriete zur Farce.</p>
<p>© www.gruene-jugend.de</p>
<p>Nun, sehr geehrte Damen und Herren, aus diesem guten Grunde, kennt unser Grundgesetz eben auch kein Grundrecht auf Sicherheit. Es mag dahinstehen, ob es Unkenntnis oder Absicht war, den Artikel 5 der EMRK, der in der Tat von einem &#132;Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit&#147; spricht, als falschen, irreführenden Beleg für die Existenz eines Grundrechts auf Sicherheit im deutschen Verfassungsrecht heranzuziehen. Faktum ist jedenfalls, dass die Sicherheit, die im Artikel 5 der EMRK neben das Grundrecht auf Freiheit gestellt ist, nicht nur nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, sondern auch nach aller Kommentarliteratur nicht wie von Otto Schily behauptet wird, Sicherheit durch, sondern Sicherheit vor dem Staat bedeutet. [&#8230;]</p>
<p>Daneben hat der Begriff Sicherheit keine eigenständige Bedeutung. Er ist nach ständiger Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur im Zusammenhang mit dem Begriff Freiheit zu verstehen und soll sich gegen willkürliche Eingriffe seitens der staatlichen Gewalt in das Freiheitsrecht des einzelnen richten.&#147;</p>
<p>Soweit, sehr geehrte Damen und Herren, das Zitat, dass wohl unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die Sicherheit, auf die das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit der EMRK abzielt, eine Bedeutung hat, die der politischen Absicht des Bundesinnenministers diametral entgegengesetzt ist.</p>
<p>Das mag auch der Hintergrund für den in letzter Zeit immer wieder ersatzweise nachgeschobenen Hinweis auf Wilhelm von Humboldt sein, der als vermeintlicher Kronzeuge der Existenz eines Grundrechts auf Sicherheit herhalten muss. Wilhelm von Humboldt nämlich hatte in seinen sogenannten &#132;Ideen&#147; von 1792, genauer in seinen &#132;Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen&#147; die Forderung erhoben, dass &#132;Der Staat sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger (enthalte) und keinen Schritt weiter (gehe) als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist&#147;.</p>
<p>Nun stellt sich natürlich generell die Frage, ob es ausreicht nur einen verdienstvollen Menschen wie Wilhelm von Humboldt zu zitieren, um ein verfassungsrechtlich und in seinen Konsequenzen so bedeutsames Grundrecht auf Sicherheit zu begründen. Aber selbst wenn man sich darauf einlässt und den Aufsatz Wilhelm von Humboldts etwas näher betrachtet, dann ergeben sich &#8211; wie bei der EMRK &#8211; auch hier etliche Ungereimtheiten, die von den Apologeten des Starken Staates hätten erkannt und berücksichtigt werden müssen. Man müsste zum Beispiel bedenken, dass Sicherheit im Sinne Humboldts ausdrücklich Rechtssicherheit oder &#8211; in seinen eigenen Worten &#8211; &#132;Gewissheit der rechtmäßigen Freiheit&#147; bedeutet.</p>
<p>Zu der hier allein interessierenden Frage, ob und inwieweit der Staat zur Gewährleistung dieser Sicherheit seiner Bürger deren Freiheit einschränken darf, äußert sich Humboldt nur vage mit dem Hinweis, dass die von den Befugnissen abhänge, die dem Staat eingeräumt sind. Aber, so Humboldt wörtlich, &#132;um die Sicherheit der Bürger zu erhalten, kann das nicht notwendig sein, was gerade die Freiheit und mithin auch die Sicherheit aufhebt&#147;.</p>
<p>Schon aus diesen wenigen Bemerkungen dürfte deutlich werden, dass &#8211; wie schon der Bezug zur EMRK &#8211; auch der nachgeschobene Verweis auf das Staatsverständnis Wilhelm von Humboldts ungeeignet ist, ein Grundrecht auf Sicherheit zu begründen. Weil das so ist und weil man auch den Apologeten des &#132;Starken Staates&#147; die Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen nicht absprechen sollte, kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass es ihnen überhaupt nicht um eine wie immer geartete rechtstheoretische oder rechtsdogmatische Begründung eines Grundrechts auf Sicherheit geht. Vielmehr geht es ihnen um eine Neujustierung unser aller Staatsverständnis in Richtung auf den autoritären Schutzstaat im Sinne des Thomas Hobbes. Einer Neujustierung, die hinter dem ideologischen Schleier einer scheinbar verfassungsrechtlichen Zwangsläufigkeit und Begründung Legitimität und öffentliche Akzeptanz erheischen möchte. Was dies im Erfolgsfalle für die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte bedeutet, liegt auf der Hand und kann schon bei uns, mehr aber noch in den Vereinigten Staaten von Amerika besichtigt werden. Das Machthandeln des Staates wird zunehmend von seiner grundgesetzlichen Beschränkung entbunden. Eines der typischen Abwehrrechte, das gegen die Verfügungsgewalt des Staates über personenbezogene Daten gerichtete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, würde zunehmend seines Inhalts beraubt und als Grundrecht ins Leere laufen. Die mit der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung legitimierte und mit der Schutzpflicht des Staates begründete schrankenlose Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten durch den Staat, droht zum Normalfall staatlichen Handelns zu werden.</p>
<p>Dass unsere kaum von einem Wässerchen der Erkenntnis getrübte Presse nahezu keinen Beitrag zur Aufdeckung des genannten ideologischen Schleiers leistet, ist ein trauriger Umstand, der einer gesonderten Betrachtung würdig wäre. Wie also die Erfahrung zeigt, ist von der Presse, auch von der gehobenen, keine Abhilfe zu erwarten.</p>
<p>Eher noch vom Bundesverfassungsgericht. Zumindest hat das jüngst vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Großen Lauschangriff der Schutzpflicht des Staates Grenzen aufgezeigt und gegen die hier geschilderten Tendenzen das Gewicht der Grundrechte in ihrer gegen den Staat gerichteten Abwehrfunktion gestärkt. Das gilt zumindest und besonders für die Freiheitsgrundrechte, die sich, wie auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, allesamt durch einen starken Menschenwürdegehalt auszeichnen, dessen Kern, so dass Bundesverfassungsgericht, durch staatliche Maßnahmen nicht angetastet werden darf.</p>
<p>Mehr noch: Ein staatlicher Eingriff in diesen Kernbereich der Grundrechte ist unter keinen Umständen, also auch dann nicht erlaubt, wenn er im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegt oder mit ihm der Schutz hochrangiger Rechtsgüter bezweckt werden soll. Eine Abwägung findet nicht statt, so sagt es kurz und bündig das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Angesichts dieses Urteils, das erstmalig in der deutschen Verfassungsrechtsgeschichte einen unzulässigen Eingriff des Staates in den abwägungsfesten Kernbereich eines Grundrechts konstatiert hat, neige ich und &#8211; damit schließe ich an meine einleitenden Bemerkungen an &#8211; zu einem gewissen Optimismus. Auch die Apologeten des &#132;Starken Staates&#147;, die Verfechter einer rigiden eingriffszentrierten Politik der Inneren Sicherheit, werden sich in Zukunft vorsichtiger verhalten müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, vom Bundesverfassungsgericht dauernd zurückgepfiffen zu werden.</p>
<p>So bin ich mir auch gar nicht sicher, sehr geehrte Damen und Herren, ob einige der gerade in jüngster Zeit verabschiedeten Gesetze zur Inneren Sicherheit einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung im Lichte der Lauschangriffsentscheidung standhalten werden. [&#8230;]</p>
<p>Bei Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>* Gekürzte Fassung eines Vortrags von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, Bundesjustizministerin a.D. zur Feier anlässlich der Verabschiedung des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Dr. Helmut Bäumler und der Amtseinführung des neuen ULD-Leiters Dr. Thilo Weichert am 30. August 2004 in Kiel.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Regierungfraktionen entdecken den Datenschutz!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/die-regierungfraktionen-entdecken-den-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.5 Zwei Themen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung &#132;Moderner Datenschutz zwischen Markt und staatlicher Überwachung&#147;, zu der die Friedrich-Ebert-Stiftung am 18. Oktober 2004 nach Berlin eingeladen hatte: Zum einen die Perspektiven einer modernen Steuerung der Informationstechnik durch das Wettbewerbsinstrument Datenschutzaudit für Produkte und Verfahren und zum anderen die Bestrebungen auf europäischer Ebene, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.5</p>
<p>Zwei Themen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung &#132;Moderner Datenschutz zwischen Markt und staatlicher Überwachung&#147;, zu der die Friedrich-Ebert-Stiftung am 18. Oktober 2004 nach Berlin eingeladen hatte: Zum einen die Perspektiven einer modernen Steuerung der Informationstechnik durch das Wettbewerbsinstrument Datenschutzaudit für Produkte und Verfahren und zum anderen die Bestrebungen auf europäischer Ebene, eine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten einzuführen.</p>
<p>Wer das Thema Datenschutz für randständig hält, verbindet mit dieser Aussage bereits ein entsprechendes politisches Interesse. Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall. Mag sich die Regierung auch nicht an den Koalitionsvertrag gebunden sehen, jedenfalls die größere der beiden Regierungsfraktionen scheint nun ihr parlamentarisches Herz entdeckt zu haben: Erst soll das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden, ein Kind der rot-grünen Regierungsfraktionen, und dann soll das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit folgen &#150; so jedenfalls der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wiefelspütz im Einklang mit dem datenschutzpolitschen Sprecher dieser Fraktion Jörg Tauss. Als Vorlage wird sicherlich das Gütesiegel- und Auditverfahren aus Schleswig-Holstein dienen &#150; mit seit 2001 praktische Erfahrungen gesammelt werden. Also keine Theorie, sondern praktische Datenschutzpolitik wie der Anbieter einer Software für die elektronische Speicherung von Medizindaten, Andreas Dobler (telepax) seine Motive für ein Datenschutzgütesiegel anschaulich darzustellen wusste.</p>
<p>Unter der Überschrift &#132;Quick Freeze* oder Lagerhaltung? Offene Fragen der Vorratsdatenspeicherung&#147; standen die nationalen und europäischen Pläne der Sicherheitspolitik im zweiten Teil der Veranstaltung auf der Agenda. Zentrale Botschaft war die öffentliche Inszenierung eines Schulterschlusses zwischen TK-Wirtschaft und dem institutionellen Datenschutz in dieser Frage. Einhellig die Botschaft: Nachdem sich in Deutschland der Gesetzgeber mit dem Telekommunikationsgesetz nach kontroverser Debatte und einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat eindeutig gegen eine Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten ausgesprochen hatte, sei jedes andere Verhalten der Bundesregierung auf europäischer Ebene ein Affront gegenüber dem Deutschen Bundestag. &#132;Wir würden dies in einem solchen Fall zu würdigen wissen&#147;, versprach der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss dem Fachpublikum.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Für eine Kultur der Menschenrechte und der internationalen Rechtsstaatlichkeit in Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/fuer-eine-kultur-der-menschenrechte-und-der-internationalen-rechtsstaatlichkeit-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.6 Das FORUM MENSCHENRECHTE ist ein Zusammenschluss von mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen, deren Ziel es ist, die Menschenrechtspolitik in Deutschland kritisch und konstruktiv zu begleiten. Das Forum besteht seit 10 Jahren, die Humanistische Union war von Beginn an dabei. Am 30. April 2002 hat das FORUM MENSCHENRECHTE einen &#132;16-Punkte-Katalog&#147; mit Forderungen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.6</p>
<p><i>Das FORUM MENSCHENRECHTE ist ein Zusammenschluss von mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen, deren Ziel es ist, die Menschenrechtspolitik in Deutschland kritisch und konstruktiv zu begleiten. Das Forum besteht seit 10 Jahren, die Humanistische Union war von Beginn an dabei. Am 30. April 2002 hat das FORUM MENSCHENRECHTE einen &#132;16-Punkte-Katalog&#147; mit Forderungen an den neu zu wählenden Bundestag und die neue Bundesregierung gerichtet (siehe im Internet www.forum-menschenrechte.de). Die Halbzeit der Wahlperiode nimmt das FORUM MENSCHENRECHTE zum Anlass für eine Bilanz, in wie weit Parlament und Regierung die Verwirklichung der Menschenrechte tatsächlich zur Leitlinie ihres außen- und innenpolitischen Handelns gemacht haben. Das Papier würdigt bereits Erreichtes und greift zentrale Forderungen des &#132;16-Punkte-Kataloges&#147; auf, die bisher unerfüllt geblieben sind. Nachfolgend dokumentieren wir einen Auszug aus dieser kritischen Bestandsaufnahme. </i></p>
<p><i>Es wundert nicht, dass die Bilanz nach sechs Jahren rot-grüner Bundesregierung für uns Bürgerrechtler nicht erfreulich ist. Der leichtfertige Umgang mit den im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechten zeigte sich erst kürzlich wieder, als sich der Bundestag mit Erteilung von Auskünften über die Telefonverbindungen an die Ermittlungsbehörden befasste. (s.S. 8/9 dieser Ausgabe) Da ist die oft gehörte Aussage: &#132;Unter einer CDU geführten Bundesregierung wäre alles noch schlimmer&#147;, ein schwacher Trost. Bei keiner Bundesregierung war die Differenz von Anspruch und Wirklichkeit so eklatant wie bei dieser.</i></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mehr Transparenz in deutschen Amtsstuben &#8211; durch das Engagement der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/mehr-transparenz-in-deutschen-amtsstuben-durch-das-engagement-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.7-8 Seit den 80er Jahren fordert die HU ein Informationsfreiheitsgesetz für die Verwaltungen des Bundes und der Länder. Sie stand mit dieser Forderung nicht allein, mehrheitsfähig war dieses Anliegen im &#8222;vorwendlichen&#8220; Deutschland jedoch nie. Das änderte sich nach der Wiedervereinigung, als in Brandenburg 1992 Repräsentanten der ehemaligen DDR-Opposition die Aufnahme eines Gebotes [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/mehr-transparenz-in-deutschen-amtsstuben-durch-das-engagement-der-humanistischen-union/">Mehr Transparenz in deutschen Amtsstuben &#8211; durch das Engagement der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.7-8</p>
<p>Seit den 80er Jahren fordert die HU ein Informationsfreiheitsgesetz für die Verwaltungen des Bundes und der Länder. Sie stand mit dieser Forderung nicht allein, mehrheitsfähig war dieses Anliegen im &#8222;vorwendlichen&#8220; Deutschland jedoch nie.</p>
<p>Das änderte sich nach der Wiedervereinigung, als in Brandenburg 1992 Repräsentanten der ehemaligen DDR-Opposition die Aufnahme eines Gebotes für Informationsfreiheit &#8211; im Sinne von Verwaltungstransparenz &#8211; mit Art. 21 in die Verfassung des Landes und 1998 darauf aufbauend ein Informationsfreiheitsgesetzes durchsetzen. Beide Schritte, die weder in Brandenburg noch bundesweit in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit drangen, bildeten den Keim für eine Entwicklung, die hoffentlich die politische Kultur dieses Landes hin zu einer Verstärkung der politischen Partizipationsmöglichkeiten verändern wird.</p>
<p>Diese Hoffnung wird nicht nur durch die Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen in Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000) und Nordrhein-Westfalen (2001) genährt. Die Übernahme von Regierungsverantwortung durch rot-grün 1998 brachte auch auf Bundesebene Bewegung in die Haltung zur Verbesserung der politischen Partizipationsmöglichkeiten im Allgemeinen und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Speziellen. Das Versprechen zu Letzterem wurde Bestandteil des Koalitionsvertrages von 1998.</p>
<p><i>Deutschland als Schlusslicht bei den Informationszugangs</i><i>rechten in Europa: Staaten mit IFG-Gesetzen (dunkelgrau), mit Verfassungsregeln zum Informationszugang (mittelgrau) sowie Staaten ohne Gesetze bzw. mit Gesetzentwürfen (weiß)</i></p>
<p>Diese Willensbekundung führte zu einem Anlauf für eine IFG-Gesetzgebungsverfahren, das aufgrund starker Widerstände aus der Verwaltung und auch von wichtigen Interessenvertretern der Wirtschaft nie richtig in die Gänge kam und wurde spätestens nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Opfer einer aus bürgerrechtlicher Sicht fatalen Sicherheitspolitik. Die wiedergewählte Regierungskoalition hielt 2002 an ihrem Versprechen fest und schrieb es erneut in den Koalitionsvertrag. Allerdings blieb es bei dieser Absichterklärung. Ansätze zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren wurden nicht erkennbar.</p>
<p>In dieser Situation sah die Humanistische Union zusammen mit Netzwerk Recherche, Transparency International, der Deutschen Journalisten Union und dem Deutschen Journalisten Verband die Notwendigkeit politischen Druck zu erzeugen und die Aussicht, dass der in diesem Rahmen auszuübende Einfluss auch tatsächlich etwas bewirken könnte. Die fünf Organisationen beschlossen gemeinsam einen IFG-Entwurf zu erarbeiten. Die interne Ankündigung dieses Projektes stieß bei den einschlägig interessierten Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf große Aufmerksamkeit. Wie in den Mitteilungen bereits berichtet, wurde der Entwurf im April dieses Jahres öffentlichkeitswirksam Bundestagspräsident Thierse übergeben.</p>
<p>Etwa zeitgleich entschloss sich die oben genannte Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition, unter ihnen die innenpolitischen SprecherInnen der beiden Fraktionen Silke Stokar von Neuforn und Dieter Wiefelspütz, einen IFG-Entwurf zu erarbeiten und nicht auf eine Initiative aus dem Hause Schily zu warten. Ohne dies belegen zu können, kann davon ausgegangen werden, dass diese Arbeitsgruppe ohne unser Engagement nicht zu Stande gekommen wäre bzw. nicht so produktiv gearbeitet hätte, wie sie es zwischenzeitlich getan hat. Die Chancen stehen gut, dass im November das Gesetzgebungsverfahren für ein Bundes-IFG offiziell eröffnet wird. An diesem Erfolg hat die Humanistische Union wesentlichen Anteil.</p>
<p>In den nächsten Monaten gilt es Defizite im Entwurf, die sich bereits abzeichnen, so weit wie möglich zu korrigieren. Dazu wird es erneut einer Anstrengung zur Erzeugung politischen Drucks bedürfen. Die Möglichkeiten, Druck zu entfalten sind eng daran geknüpft, ob es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit für das Gesetz herzustellen. Vor allem in den letzten Wochen beginnen die Medien dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Entwicklung ist zu wesentlichen Teilen Resultat unserer Pressearbeit. Für das grundsätzliche Politikverständnis der Humanistischen Union und insbesondere im Kontext eines Gesetzes, das primär der Steigerung der Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft dient, ist es wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern. Dem dient eine Vortragsreihe zum Thema IFG, die die Humanistische Union organisiert. In der zweiten Novemberwoche werden Interessierte in München, Frankfurt/M, Marburg und Essen die Gelegenheit haben, mehr über den Sinn und Zweck von IFG und den Stand des Gesetzgebungsverfahren zu erfahren. Wenn, wovon ausgegangen werden kann, im kommenden Jahr der Bundestag endlich ein IFG beschließen wird und damit Deutschland sein in diesem Politikfeld im internationalen Vergleich bestehendes Demokratiedefizit reduzieren kann, haben die Mitglieder der Humanistischen Union auch ein wenig Grund zum Stolz. In der Folgezeit wird es darauf ankommen, die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam zu begleiten.</p>
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		<title>Auskunft über TK-Verbindungsdaten verlängert</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S. 8 Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. Oktober eine Regelung verlängert, die den Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten erlaubt. (BT-Drucksache 15/3349) Durch die Bestimmungen nach § § 100g/100h StPO können die Strafverfolgungsbehörden von den TK-Betreibern (Telekom, Vodafone usw.) Auskunft darüber verlangen, wer, wann wie lange welche Rufnummern angerufen hat. Bei [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S. 8</p>
<p>Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. Oktober eine Regelung verlängert, die den Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten erlaubt. (BT-Drucksache 15/3349) Durch die Bestimmungen nach § § 100g/100h StPO können die Strafverfolgungsbehörden von den TK-Betreibern (Telekom, Vodafone usw.) Auskunft darüber verlangen, wer, wann wie lange welche Rufnummern angerufen hat. Bei Mobilfunktelefonen können zusätzlich die Standortdaten abgefragt werden.</p>
<p>Die Humanistische Union hat sich nach dem Bekanntwerden der Pläne an die Mitglieder des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt und sie zu dringenden Nachbesserungen aufgefordert. Vor allem die erneute Verlängerung ohne regelmäßige Berichtspflichten würde dazu führen, dass wir in drei Jahren vor der gleichen Situation stehen wie heute: eine Bewertung dieser schwerwiegenden Grundrechtseingriffe scheitert am fehlenden Zahlenmaterial.</p>
<p>Durch den engagierten Einsatz unseres Mitglieds Gerhard Saborowski konnte erreicht werden, dass die Regelung nicht &#150; wie ursprünglich geplant &#8211; ohne Diskussion verabschiedet wird. Nach einer Vertagung einigte sich der Rechtsausschuss auf einen Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 30.6.2007 einen Bericht über die Anwendungen, Ergebnisse und die Anzahl der Betroffenen dieser Auskünfte abzugeben. In der abschließenden Parlamentsdebatte sprachen sich Petra Pau (PDS) und Jörg van Essen (FDP) nochmals für die gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht aus. Die Regierungskoalition lehnte dies jedoch mit Verweis auf die dann nötige Zustimmung durch den Bundesrat ab.</p>
<p>Wir dokumentieren auf der folgenden Seite den Brief an die Abgeordneten des Rechtsausschusses. Die Reaktionen auf diesen Brief und der Ablauf des Beschlussverfahrens im Bundestag haben uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig die bürgerrechtliche Aufmerksamkeit in solchen Punkten ist.</p>
<p>Schlag auf Schlag bei den Überwachungsgesetzen</p>
<p>Die Verlängerung der Regelungen in der Strafprozessordnung bildet den Auftakt für eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen zu Abhör- und Auskunftsbefugnissen. Derzeit stehen folgende Gesetzesvorhaben zur Kommunikationsüberwachung an:</p>
<p>&#8211; Im November ist eine Novellierung der präventiven TK- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt geplant. (BT-Drucksache 15/3931)</p>
<p>&#8211; Bis zum 30. Juni 2005 läuft die Frist für die durch das Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform des &#132;Großen Lauschangriffs&#147;. Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin liegt im Bundesrat vor. (BR-Drucksache 722/04)</p>
<p>&#8211; Auf europäischer Ebene liegen Pläne einer verdachtsunabhängigen Speicherung <i>aller</i> Verkehrsdaten für die Dauer von mind. einem Jahr vor. Von dieser Regelung wären alle Telefonverbindungen (inkl. Mobiltelefonie und SMS/MMS), alle Webseitenbesuche und Mailsendungen betroffen. Obwohl sich der Bundestag anlässlich der Reform des Telekommunikationsgesetzes gegen eine Vorratsspeicherung ausgesprochen hatte, ist die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage auf EU-Ebene noch offen. Die Humanistische Union unterstützt einen gemeinsamen Aufruf gegen diese Pläne. (siehe dazu auch den Bericht auf S.5)</p>
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		<title>Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S. 9 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3879) wurden die § § 100g und 100h &#150; Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten &#150; in die StPO eingefügt. Die Neuregelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Durch den [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S. 9</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,</p>
<p>durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3879) wurden die § § 100g und 100h &#150; Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten &#150; in die StPO eingefügt. Die Neuregelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Durch den oben bezeichneten Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Geltungsdauer der § § 100g, 100h StPO um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2007 verlängert werden.</p>
<p>Die Bundesregierung begnügt sich in der Begründung des Gesetzesentwurfs mit dem pauschalen Hinweis, die Auskunftsanordnung hätte sich &#132;als wichtiges Ermittlungsinstrument erwiesen&#147; und sei daher &#132;unabdingbar&#147;. Wegen fehlender Berichtspflichten liegt jedoch nicht einmal eine statistische Übersicht über die Zahl der Auskunftserteilungen in den vergangenen drei Jahren vor. Die HUMANISTISCHE UNION sieht einen solch leichtfertigen Umgang mit dem Grundrecht aus Artikel 10 GG mit großer Sorge.</p>
<p>Die Neuregelung der &#132;Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten&#147; durch das Gesetz vom 20. Dezember 2001 wurde laut Begründung im seinerzeitigen Gesetzentwurf (BT-Drs. 14 / 7008, S. 6) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004 befristet, weil &#132;auf der Grundlage gegenwärtig erstellter Gutachten bis dahin insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von Zeugnisverweigerungsrechten ein den Besonderheiten aller heimlichen Ermittlungsmaßnahmen gerecht werdendes Gesamtkonzept erarbeitet und umgesetzt werden wird.&#147; Mit der im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen befristeten Geltung bis zum 1. Januar 2008 will die &#132;Bundesregierung sicherstellen, dass eine Gesamtüberarbeitung der betroffenen Regelungen mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen kann&#8230;&#147;. Die HUMANISTISCHE UNION fordert eine solche verfassungskonforme Ausgestaltung seit langem. Im Interesse einer solchen Gesetzesreform mag eine befristete Weitergeltung der § § 100g, 100h StPO auch notwendig sein. Unverständlich ist jedoch, dass im vorliegenden Gesetzentwurf &#150; wie schon in dem Ursprungsgesetz &#150; keine Berichtspflichten über erteilte Auskünfte normiert werden. Bei der angekündigten Gesamtnovellierung der Telekommunikationsüberwachung in der StPO steht der Gesetzgeber dann vor dem gleichen Problem wie heute: Eine Evaluierung scheitert am fehlenden Zahlenmaterial über die vorgenommen Eingriffe gemäß § § 100g, 100h StPO.</p>
<p>Die HUMANISTISCHE UNION bittet daher die Abgeordneten des Rechtsausschusses dringend, in einem besonderen Artikel des Gesetzentwurfs jährliche Berichtspflichten zu folgenden Sachverhalten aufzunehmen:</p>
<p>1. Zahl der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnungen zur Auskunftserteilung über TK-Verbindungsdaten.</p>
<p>2. Zahl der erteilten Auskünfte über TK-Verbindungsdaten, unterteilt nach den verschiedenen Auskunftsarten. Insbesondere sind Daten über die so genannte &#132;Zielwahlsuche&#147; ( § 100g Abs. 2 StPO) und die so genannte &#132;Funkzellenabfrage&#147; ( § 100h Abs. 1 StPO) erforderlich, weil hierbei eine große Zahl von unverdächtigen Telekommunikationsteilnehmern erfasst wird.</p>
<p>3. Dauer der angeordneten Auskunftserteilungen.</p>
<p>4. Zahl der TKÜ-Maßnahmen nach den § § 100a, 100b StPO, die durch Auskunftserteilungen nach den § § 100g, 100h StPO ausgelöst wurden.</p>
<p>5. Relevanz der angeordneten Auskunftserteilungen für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und für Verurteilungen.</p>
<p>6. Zahl der Unverdächtigen, die von den angeordneten Auskunftserteilungen betroffen waren.</p>
<p>7. Benachrichtigung / Nichtbenachrichtigung der Beteiligten nach § 101 Abs. 1 StPO.</p>
<p>8. Höhe der Kosten, die bei den Betreibern von Telekommunikationsanlagen durch die angeordneten Auskunftserteilungen entstehen.</p>
<p>Zu Nr. 1 und 2 könnten die erforderlichen Angaben künftig auch auf einfachere Weise erlangt werden. Die im § 110 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I 2004, 1190) vorgesehene Jahresstatistik der Betreiber von Telekommunikationsanlagen wäre auch auf die TKÜ-Maßnahmen nach den § § 100g, 100h StPO auszudehnen. (So auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in der Entschließung &#132;Transparenz bei der Telekommunikationsüberwachung&#147; auf der 65. Konferenz am 27./28. März 2003).</p>
<p>Die HUMANISTISCHE UNION sieht mit großem Interesse das Bemühen des Gesetzgebers, durch Vorschriften über die Evaluation und Befristung von Eingriffsgesetzen, die regelmäßige Überprüfung hinsichtlich deren Notwendigkeit und der verfassungskonformen Ausgestaltung zu erreichen. Es wäre im Interesse der Rechtsstaatlichkeit höchst bedauerlich, wenn solche Vorschriften zu bloßen Floskeln verkommen würden, die bei Bedarf einfach ignoriert werden können.</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die HUMANISTISCHE UNION bittet Sie, der Vorlage in der jetzigen Form nicht zuzustimmen. Die von uns vorgeschlagenen Berichtspflichten halten wir für unabdingbar, um bei der angestrebten Reform der Regelungen des Ermittlungsverfahrens in der StPO überhaupt Aussagen zur Wirksamkeit und Notwendigkeit der Auskunftsverpflichtung machen zu können. Wir würden uns freuen, wenn unsere Anregungen im Rechtssausschuss des Deutschen Bundestages Gehör finden würden.</p>
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		<title>Verbandstag 2004 in Lübeck</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/verbandstag-2004-in-luebeck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.12-13 Nach der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am Vorabend waren etwa 45 Mitglieder am Samstag Morgen zum Verbandstag der HU erschienen. Als Treffpunkt diente die Neue Rösterei, ein Kultur- und Sozialzentrum in der Lübecker Innenstadt. Das Programm versprach an diesem Tag große Diskussionen. Rosemarie Will eröffnete die Tagung deshalb pünktlich um 10.00 Uhr. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.12-13</p>
<p>Nach der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am Vorabend waren etwa 45 Mitglieder am Samstag Morgen zum Verbandstag der HU erschienen. Als Treffpunkt diente die Neue Rösterei, ein Kultur- und Sozialzentrum in der Lübecker Innenstadt. Das Programm versprach an diesem Tag große Diskussionen. Rosemarie Will eröffnete die Tagung deshalb pünktlich um 10.00 Uhr.</p>
<p>Den Auftakt bildete die <b><i>Diskussion über die Stellungnahme des Bundesvorstandes</i></b> zu Kindesmissbrauch und Pädophilie (s. Mitteilungen 186, S.4) sowie die vorausgegangenen Vorwürfe nach der Sendung &#132;Report München&#147; vom 19. Juli. Einige Mitglieder wünschten in diesem Zusammenhang eine Aufklärung über die Hintergründe des Rücktritts von Fredrik Roggan nach der Sitzung des Bundesvorstands im Mai diesen Jahres. Anschließend widmeten sich die Diskussionsbeiträge dem Für und Wider einer Abgrenzung von der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität. Nach einer ausführlichen Debatte stimmte die große Mehrzahl der Anwesenden bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung für eine nachhaltige Unterstützung der Erklärung des Bundesvorstandes vom 7. August. Mit der klärenden Aussprache verband sich bei vielen die Hoffnung, nun wieder zu konstruktiver Arbeit zurückzukehren.</p>
<p>Nach der Mittagspause stand die <b><i>Kopftuch-Diskussion</i></b> auf der Tagesordnung. (s. hierzu den Bericht auf S.14)</p>
<p>Den Abschluss für diesen Tag bildete die Diskussion um das <b><i>sozialpolitische Engagement der HU</i></b>. Der Marburger Ortsverband hatte dazu einige Anträge vorgestellt, in denen einerseits die Kritik am sog. Hartz IV-Gesetz als auch eine grundsätzliche Position der HU gegen den Abbau des Sozialstaats vorgeschlagen wurde. Während die grundsätzliche Bedeutung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Grundrechten innerhalb des Verbandes unumstritten ist, schieden sich die Geister an der Beurteilung der aktuellen Gesetzesinitiativen. Die einen lehnten diese wegen ihrer Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen grundsätzlich ab, andere sahen zumindest konzeptionelle Fortschritte bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. In der Diskussion wurde aber deutlich, dass ein Kernproblem der aktuellen Sozialpolitik hausgemacht ist: Die Steuersenkungspolitik der vergangenen Jahre habe wesentlich zur Verarmung des Staates beigetragen, weshalb dieser nicht mehr seinem Sozialstaatsauftrag nachkommen könne. Am Ende einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen Beschluss, der auf der nächsten Seite dokumentiert ist.</p>
<h5>Vorstellung aktueller HU-Projekte</h5>
<p>Am Sonntag stellte zunächst Wolfgang Killinger das Arbeitspapier <b><i>&#132;Die alltäglichen Daten-Spuren&#147;</i></b> des Münchner Arbeitskreises &#132;Gläserner Mensch&#147; vor. Das Faltblatt weist anhand eines fiktiven Tagesablaufs auf die konkreten Möglichkeiten des Ausspionierens persönlicher Daten hin. Während der Vorstellung des Papiers wurde deutlich, mit welcher rasanten Geschwindigkeit die technischen Möglichkeiten der Datengewinnung derzeit zunehmen: Obwohl der Text erst vor einem Jahr fertig gestellt wurde, fanden sich auf Anhieb zahlreiche neue Gefahrenquellen, etwa durch die anstehende Einführung der RFID-Technik in Supermärkten, der Zugriff auf Schufa-Daten durch Dienstleistungsfirmen oder die Einführung einer elektronischen Krankenkarte. Deshalb wurde vereinbart, den Alltagsbericht gemeinsam zu erweitern und zu aktualisieren. Interessierte können das Papier in der Bundesgeschäftsstelle anfordern und ihre Ergänzungsvorschläge einbringen.</p>
<p>Anschließend berichtete Christoph Bruch vom Stand des Gemeinschaftsprojektes <b><i>&#132;Informationsfreiheitsgesetz&#147;</i></b>, an dem die HU mit zahlreichen anderen Initiativen beteiligt ist. Sowohl die Erarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfs für ein IFG als auch die durch die Kampagne &#132;Pro Information&#147; erzeugte Öffentlichkeit für das Thema sprechen für ein Projekt, an dessen Erfolg die HU maßgeblichen Anteil hatte. Dennoch wurde überlegt, wie wir angesichts des vermutlich &#132;lauen&#147; Gesetzentwurfs, der uns demnächst präsentiert werden wird, als auch angesichts der Kompromisse, die wir in dem Bündnis eingehen mussten, die bürgerrechtlichen Kriterien eines solchen Gesetzes künftig stärker vertreten können. (s. dazu auch S. 7 dieser Ausgabe)</p>
<p>Roland Otte präsentierte schließlich Ergebnisse der AG Öffentlichkeitsarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Grafikerin neues Werbematerial für die HU erstellt hat. Bei dem einheitlich gestalteten Material handelt es sich um einen Flyer mit allgemeinen Informationen über die HU (für die Interessenten- und Mitgliederwerbung), einen Vordruck für Einladungen und Handplakate und eine Vorlage für Informationsmappen der HU. Außerdem wurde ein neuer Aufsteller präsentiert, der als Blickfang für Veranstaltungen und Stände eingesetzt werden kann. Die Druckvorlagen und der Aufsteller können bei Bedarf in der Bundesgeschäftsstelle abgerufen werden.</p>
<h5>Neue Initiativen und Arbeits&shy;kreise</h5>
<p>In der Diskussion über den derzeit laufenden Abbau des Sozialstaats wurde deutlich, dass es wieder mal an der Zeit ist, in der HU nach alternativen Wirtschaftsformen Ausschau zu halten. Dragan Pavlovic (Marburg) regte dazu die Bildung einer AG <b><i>&#132;Reform des Genossenschaftsrechts&#147;</i></b> an.</p>
<p>In Vorbereitung auf die Delegiertenkonferenz im nächsten Jahr regte Katharina Ahrendts (Berlin) eine Arbeitsgruppe für <b><i>Satzungsänderungen</i></b> an.</p>
<p>Bei Interesse an einem der beiden Projekte bitte in der Bundesgeschäftsstelle melden.</p>
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		<title>Der Sozialstaat muss verteidigt werden! HU engagiert sich für Soziale Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/der-sozialstaat-muss-verteidigt-werden-hu-engagiert-sich-fuer-soziale-grundrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Verbandstag]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.13 Die &#8222;Soziale Marktwirtschaft&#8220; war das Erfolgsrezept der Bundesrepublik nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Doch 60 Jahre danach betrachten viele Politiker Mitmenschlichkeit und soziale Verantwortung als &#8222;Relikt der Vergangenheit&#8220;. &#8222;Die Bundesrepublik ist ein sozialer Rechtsstaat&#8220;, heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die aktuelle Politik der rot-grünen Bundesregierung wie auch die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/der-sozialstaat-muss-verteidigt-werden-hu-engagiert-sich-fuer-soziale-grundrechte/">Der Sozialstaat muss verteidigt werden! HU engagiert sich für Soziale Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.13</p>
<p>Die &#8222;Soziale Marktwirtschaft&#8220; war das Erfolgsrezept der Bundesrepublik nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Doch 60 Jahre danach betrachten viele Politiker Mitmenschlichkeit und soziale Verantwortung als &#8222;Relikt der Vergangenheit&#8220;.</p>
<p>&#8222;Die Bundesrepublik ist ein sozialer Rechtsstaat&#8220;, heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die aktuelle Politik der rot-grünen Bundesregierung wie auch die von CDU/CSU und FDP macht diese Festlegung jedoch zur Makulatur.</p>
<p>&#8211; Die im Sozialgesetzbuch II vorgesehene Höhe des Arbeitslosengeldes II von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten drängt Millionen Menschen in die Armut ab.</p>
<p>&#8211; Die &#8222;Gesundheitsreform&#8220; belastet in besonderem Maße Behinderte, Rentner und chronisch Kranke.</p>
<p>&#8211; Bund und Länder sparen an den Ausgaben für soziale Dienste. So werden vielfach gerade die sozial Schwachen doppelt und dreifach von Kürzungen und Leistungseinschnitten betroffen. Über diese sozialpolitische Entwicklung ist die Humanistische Union tief beunruhigt. Zum Einen führt diese Politik zur Spaltung der Gesellschaft in Besitzende und Arme. Wer wenig hat, der verfügt damit auch über geringere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an demokratischen Entscheidungen.</p>
<p>Zum Anderen verstärkt die drohende Verarmung von Millionen Menschen die Gefahr steigender Kriminalität wie auch zu deren Beantwortung mit rigiden Maßnahmen zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Dabei formulierte schon Franz Eduard von Liszt 1882 in seinem &#8222;Marburger Manifest&#8220;: &#8222;Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.&#8220;</p>
<p>Die Humanistische Union fordert alle verantwortungsbewussten Menschen auf, für den Erhalt des Sozialstaates einzutreten. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Knappheit ist es unerlässlich, zusammenzurücken und die vorhandenen Ressourcen gerecht zu teilen. Soziale Haltungen erweisen sich immer in der Krise. Selbstverständlich befürwortet auch die HU eine Modernisierung der Sozialsysteme und verhältnismäßige Maßnahmen, die einen möglichen Missbrauch verhindern oder zumindest erschweren. Eine solche Reform muss aber immer von der Maxime getragen sein, dass in der reichen Bundesrepublik niemand in existentielle Not getrieben werden darf. Einen Missbrauch der Sozialsysteme macht die HU in der gegenwärtigen Politik eindeutig bei Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft aus, die ihre Profite auf Kosten der Sozial Schwachen mit Einsparungen an den Sozialausgaben erhöhen wollen. Folge dieser Politik wäre eine Entlassung der Unternehmen aus ihrer sozialen Verantwortung.</p>
<p>Deswegen wird die Humanistische Union für eine gerechte, menschenwürdige und existenzsichernde Sozialpolitik eintreten. Dazu ist erforderlich eine Beendigung der Steuersenkungspolitik, da sie die Staatsverarmung bewirkt und den Staat der erforderlichen Mittel beraubt, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Bedürfnisse seiner Bürger zu gewährleisten. Die Bundesregierung fordert sie auf, sozial Schwache &#150; wie vor dem 1. Januar 2004 &#150; von Zuzahlungen bei Krankheit und von der Praxisgebühr zu befreien.</p>
<p>Soziale Bürgerrechte sind notwendige Grundlage jedes Staatswesens. Wer sie aushebelt, legt damit die Axt an eine notwendige Grundbedingung der Demokratie an. Die Humanistische Union wird unvertretbare Eingriffe in die Bürgerrechte der Erwerbslosen nicht akzeptieren und die Betroffenen bei ihrer berechtigten Gegenwehr nach Kräften unterstützen.</p>
<p><i>(Der Text wurde auf dem Verbandstag der Humanistischen Union e.V. am 11. September 2004 in Lübeck mit großer Mehrheit bei 6 Enthaltungen beschlossen.)</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/der-sozialstaat-muss-verteidigt-werden-hu-engagiert-sich-fuer-soziale-grundrechte/">Der Sozialstaat muss verteidigt werden! HU engagiert sich für Soziale Grundrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Lebhafte Diskussionen zum Kopftuch auf dem Verbandstag der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/lebhafte-diskussionen-zum-kopftuch-auf-dem-verbandstag-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.14-15 Trennung von Staat und Kirche, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter &#150; wie sind diese bürgerrechtlichen Kernforderungen unter einen Hut zu bringen, wenn es um das Kopftuch geht? Die lebhafte Diskussion beim Verbandstag der HU zeigte, dass mehrere Möglichkeiten denkbar sind. Jürgen Kühling erläuterte zunächst die rechtliche Auffassung des Bundesvorstandes der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.14-15</p>
<p>Trennung von Staat und Kirche, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter &#150; wie sind diese bürgerrechtlichen Kernforderungen unter einen Hut zu bringen, wenn es um das Kopftuch geht? Die lebhafte Diskussion beim Verbandstag der HU zeigte, dass mehrere Möglichkeiten denkbar sind.</p>
<p>Jürgen Kühling erläuterte zunächst die rechtliche Auffassung des Bundesvorstandes der HU, die dieser zum Fall Ludin geäußert hatte und die im Kern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmte: Das Kopftuchverbot für Frau Ludin stelle einen Eingriff in die persönliche Religionsfreiheit dar, der nach bisheriger Rechtslage nicht zu rechtfertigen sei. Kühling erinnerte daran, dass in der bisherigen Spruchpraxis in der Bundesrepublik die Trennung von Staat und Kirche nicht als eine strikte, laizistische Neutralität verstanden wurde, sondern als eine, die alle Religionen in gleicher Weise fördern könne. Neutralität bedeute damit in erster Linie, dass der Staat sich mit keiner Religion identifizieren dürfe, um allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich zu sein. In seiner Entscheidung zum Fall Ludin habe das BVerfG nun den Bundesländern zwei mögliche Wege aufgezeigt: a) das gesetzliche Verbot aller religiösen Zeichen im Sinne einer strikten Neutralität oder b) begrenzte Freiräume für alle im Sinne einer &#8222;fördernden&#8220; Neutralität. Begrenzt würden die Freiräume in letzterem Fall durch das Mäßigungsgebot und die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Eltern: Auch wenn die religiöse Überzeugung erkennbar bleiben darf, sind Missionierung und Indoktrination verboten.</p>
<p>In der Diskussion wurden noch einmal die verschiedenen rechtlichen Argumente vorgebracht, die im Kopftuchstreit eine Rolle gespielt hatten: Mehrere betonten, beim Kopftuch handele es sich um ein persönliches Attribut, das sich der Staat (im Gegensatz zum Kruzifix) nicht zurechnen lassen müsse. Andere wiederum hoben hervor, dass es sich bei den Lehrerinnen um Beamtinnen handele, denen Schülerinnen und Schülern zwangsläufig ausgesetzt sind. Unterschiedlich eingeschätzt wurde entsprechend das Verhältnis von positiver und negativer Religionsfreiheit.</p>
<p>Wie sichtbar darf Religion im staatlichen bzw. öffentlichen Raum sein? Für eine strikten Laizismus sprach sich u.a. Gerhard Saborowski aus. Die negative Religionsfreiheit sei beschränkt, wenn die Ausübung der positiven Religionsfreiheit über die private Sphäre hinausgehe. Andere vertraten die Auffassung, in einem liberalen und pluralistischen Gemeinwesen sei es hinzunehmen, wenn die zunehmend vielfältigen religiösen Überzeugungen auch im öffentlichen Raum sichtbar werden. Die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich auch in der Schule und auch in der Zusammensetzung der Lehrerinnen und Lehrern wiederfinden. Rosemarie Will erinnerte daran, dass das von vielen gerühmte Modell Frankreich sich in der Praxis nicht als Garant für Integration und Toleranz erwiesen habe.</p>
<p>Keinen Widerspruch zwischen einer laizistischen und einer liberalen Position sah Till Müller-Heidelberg. Man könne sowohl für eine strikte Trennung von Staat und Kirche sein als auch gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Zum einen entsprächen die vorliegenden Gesetzentwürfe auf Landesebene keinesfalls dem Neutralitätsgebot, wenn sie nur auf religiöse Symbole bei muslimischen Frauen abzielten. Zum anderen seien die Motive der Kopftuchträgerinnen vielfältig und negative Wirkungen des Anblicks einer kopftuchtragenden Lehrerin nicht nachweisbar.</p>
<p>In letzterem Punkt widersprach u.a. Heide Hering. Sie warnte davor, die Ideologien und Strategien des Islamismus auf die leichte Schulter zu nehmen und den Druck auf Frauen, sich zu verschleiern, zu deren freiwilliger Entscheidung herunterzuspielen. Sie hob das Geschlechterbild hervor, das hinter dem Kopftuch stehe, nämlich die Vorstellung, Frauen müssten sich bedecken, weil sie sonst Attacken von Männern ausgeliefert seien. Die Verantwortung für die Übergriffe werde damit den Frauen zugeschrieben, die kein Kopftuch tragen. Dass Männer mit dieser Legitimation unverschleierte Frauen gewalttätig aus dem öffentlichen Raum vertreiben, zeigten Beispiele aus Algerien und den Pariser Banlieus. Ein solches Frauen- aber auch Männerbild sei nicht mit der grundgesetzlichen Gleichheitsvorstellung vereinbar. Von beamteten Lehrerinnen müsse aber erwartet werden können, dass sie die Gleichberechtigung glaubwürdig vertreten. Im Kopftuch komme ein Geschlechterbild zum Ausdruck, das nicht einfach mit dem Verweis auf Religionsfreiheit akzeptabel werde. [&#8230;]</p>
<p>Immer wieder stand die Frage im Raum, ob es vielleicht andere Wege zu diesem Ziel gebe als Verbote. Viel Applaus erhielt Gunda Diercks-Elsner am Schluss der Diskussion für ihr Plädoyer für Programme und politische Initiativen zur Stärkung von muslimischen Frauen, um diese in den Stand zu versetzen, tatsächlich selbstbestimmt das Kopftuch ablegen zu können.</p>
<p>Bei aller Vielfalt der Positionen schien beim Verbandstag Einigkeit darin zu bestehen, dass landesgesetzliche Regelungen, die einseitig die Merkmale einer Religion verbieten, andere dagegen zulassen, für die HU nicht tragbar sind. Die Diskussion wird weitergehen &#150; nicht nur, weil die Landesgesetze absehbar wieder in Karlsruhe vorliegen werden, sondern auch, weil das weiterreichende Thema, die Integration von Muslimen in einem (unvollständig) säkularisierten Rechtsstaat, auch in Zukunft grundrechtliche Fragen aufwerfen wird. Um Antworten darauf zu entwickeln, werden wir prüfen müssen, inwiefern die Positionen, die wir in Auseinandersetzung mit einem hegemonialen Staatskirchentum entwickelt haben, anwendbar sind auf die minoritären und ganz anders als die Kirchen organisierten (und damit weitgehend von Privilegien ausgeschlossenen) islamischen Gemeinschaften. Als zugleich freiheitlich-rechtsstaatliche und gesellschaftlich-emanzipatorische Kraft kann die HU dazu wichtige Diskussionsstränge bündeln und Impulse geben.</p>
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		<title>Nonnentracht als Berufskleidung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/nonnentracht-als-berufskleidung/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 16:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.15-16 In der Sache der Lehrerin Fereshta Ludin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.6.2001 zurückgewiesen (BVerwG 2 C 45.03). In der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung erklärte das BVerwG auf der Grundlage des 2004 geänderten baden-württembergischen Schulgesetzes für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.15-16</p>
<p>In der Sache der Lehrerin Fereshta Ludin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.6.2001 zurückgewiesen (BVerwG 2 C 45.03).</p>
<p>In der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung erklärte das BVerwG auf der Grundlage des 2004 geänderten baden-württembergischen Schulgesetzes für rechtens, die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis abzulehnen, wenn die Bewerberin nicht bereit ist, im Unterricht auf das Tragen eines &#132;muslimischen&#8220; Kopftuches zu verzichten.</p>
<p>Damit hat das BVerwG die mangelnde Eignung für den Schuldienst bestätigt: Dieser Eignungsmangel bestehe darin, dass Frau Ludin sich wegen ihrer religiösen Bindungen nicht in der Lage sehe, ohne die von ihrem Glauben geforderte und diesen Glauben nach außen erkennbar machende Kleidung ihrem Beruf als Lehrkraft nachzugehen. &#132;Als persönliches Eignungsmerkmal &#8230; muss der Bewerber &#8230; die Gewähr dafür bieten, dass er das in § 38 Abs.2 Satz 1 Schulgesetz geregelte Verbot einhält, in der Schule politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.&#8220;</p>
<p>Das Verbot religiöser Bekundungen müsse auf Grund des Gesetzes in Baden-Württemberg für alle Religionen gelten: &#8222;&#8230; das Gebot strikter Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen [ist] sowohl in der Begründung als auch in der Praxis der Durchsetzung &#8230; zu beachten &#8230; Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten Regionen &#8230; kommen daher nicht in Betracht.&#8220; Soweit die Urteilsbegründung. Die baden-württembergische</p>
<p>Kultusministerin Schavan beabsichtigt jedoch offenbar nicht, sich daran zu halten. Sie sieht keinen Anlass, Ordensschwestern an staatlichen Schulen das Unterrichten in Nonnentracht zu untersagen. Sie bezeichnet diese als &#8222;Berufskleidung&#8220;, nicht als Bekenntnis einer Glaubensüberzeugung. Über das &#8222;Tragen einer Berufskleidung von Ordensschwestern&#8220; habe das Gericht nicht entschieden. Im übrigen habe es anerkannt, dass die Darstellung christlicher Traditionen als Kulturgut nicht unter das Verbot falle.</p>
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