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	<title>Mitteilungen Nr. 188 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union am 18./19. Juni 2005 in Mainz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.1 Der Bundesvorstand hat die 19. ordentliche Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union für das Wochenende 18./19. Juni 2005 einberufen. Alle Mitglieder der HU sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und durch ihre Teilnahme den Kurs der HU aktiv mit zu bestimmen. Neben interessanten Einblicken in die Arbeit anderer Regionalverbände bieten die Treffen immer [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.1</p>
<p>Der Bundesvorstand hat die 19. ordentliche Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union für das Wochenende 18./19. Juni 2005 einberufen. Alle Mitglieder der HU sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und durch ihre Teilnahme den Kurs der HU aktiv mit zu bestimmen. Neben interessanten Einblicken in die Arbeit anderer Regionalverbände bieten die Treffen immer auch spannende Diskussionen und gute Gelegenheiten, neue Kontakte zu knüpfen.</p>
<h5>Veranstaltungsort</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz findet diesmal in Mainz statt. Als Veranstaltungsort haben wir das &#132;Berliner Zimmer&#147; des Bürgerhauses Lerchenberg gewählt (Bürgerhaus Lerchenberg, Hebbelstr. 2, 55127 Mainz-Lerchenberg). Das Bürgerhaus ist mit dem ÖPNV vom Mainzer Hauptbahnhof Mainz zu erreichen (Fahrtzeit ab da ca. 18 Minuten):</p>
<p>Buslinie 54 (Richtung: Brucknerstraße, Mainz-Lerchenberg )<br />Buslinie 68 (Richtung: Klein-Winternheim Bahnhof)<br />jeweils bis zur Haltestelle &#132;Hebbelstraße&#147;</p>
<h5>Delegiertenwahlen</h5>
<p>Für die Delegiertenkonferenz ruft der Bundesvorstand alle Mitglieder der Humanistischen Union dazu auf, sich aktiv an der Wahl der Delegierten zu beteiligen. Gemäß Satzung und Wahlordnung der HU (s.S. 20) sind zunächst Kandidatinnen und Kandidaten für die Delegiertenwahl vorzuschlagen. Jedes Mitglied kann sich selbst oder andere Mitglieder als Kandidatin/Kandidaten vorschlagen. Außerdem kann jeder Ortsverband in einer Mitgliederversammlung eine KandidatInnenliste aufstellen.</p>
<p>Alle Kandidaturen sind bis zum 3. April an die Bundesgeschäftsstelle zu melden. Die dafür nötigen Formulare werden an die Orts- und Landesverbände verteilt bzw. sind in der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.</p>
<p><i>Die Delegiertenwahl wird vom 13. bis zum 30. April stattfinden, die öffentliche Auszählung der Stimmen ist für den 11. Mai geplant. Alle weiteren Termine zum Wahlablauf sind der Terminübersicht auf Seite 23 zu entnehmen.</i></p>
<h5>Unterk&uuml;nfte</h5>
<p>Wenige Fußminuten vom Bürgerhaus entfernt liegt das Hotel am Lerchenberg. (Hindemithstr. 5, 55127 Mainz-Lerchenberg, Tel.: 06131-934 300, Fax: 06131-934 3099, E-Mail: info@hotel-mainz.de) Dort haben wir unter dem Stichwort &#132;Humanistische Union&#147; 25 Einzelzimmer vom 17.-19.6.2005 zum Gruppenpreis von 57 Euro pro Nacht vorreserviert. Das Abrufkontingent wird bis zum 1.4.2005 freigehalten. Spätere Reservierungen sind bei Verfügbarkeit von Zimmern möglich.</p>
<p>Preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für 23 Euro (bei Zweibettbelegung) gibt es in der Rhein-Main-Jugendherberge &#150; Jugendgästehaus Mainz (Otto-Brunfels-Schneise 4, 55130 Mainz, Tel.: 06131-85332, Fax: 06131-82422, E-Mail: mainz@diejugendherbergen.de)</p>
<p>Eine Liste weiterer Hotels und Privatunterkünfte der Mainzer Touristik Zentrale senden wir gerne auf Anfrage zu. Ferner werden wir uns bemühen, auch private Übernachtungsmöglichkeiten bei HU-Mitgliedern aus Mainz und Umgebung zu vermitteln. Interessenten melden sich hierzu bitte in der Bundesgeschäftsstelle.</p>
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		<title>Menschenrechte im polizeilichen Alltag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/menschenrechte-im-polizeilichen-alltag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 18:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.2-4 Die Fachhochschule der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz veranstaltet am &#132;Tag der Menschenrechte&#147; eine Tagung zum Thema mit Vorträgen für die Studierenden. Wie im vergangenen Jahr wurde die Humanistische Union &#150; neben amnesty international &#150; als Bürgerrechtsorganisation eingeladen. Reinhard Mokros hielt als Bundesvorsitzender auf Wunsch der Veranstalter ein Referat mit dem Thema [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.2-4</p>
<p><i>Die Fachhochschule der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz veranstaltet am &#132;Tag der Menschenrechte&#147; eine Tagung zum Thema mit Vorträgen für die Studierenden. Wie im vergangenen Jahr wurde die Humanistische Union &#150; neben amnesty international &#150; als Bürgerrechtsorganisation eingeladen. Reinhard Mokros hielt als Bundesvorsitzender auf Wunsch der Veranstalter ein Referat mit dem Thema &#132;Menschenrechte im polizeilichen Alltag&#147;. Den Text drucken wir &#150; mit geringen Kürzungen &#150; hier ab.</i></p>
<p>Das Angebot, am heutigen &#132;Internationalen Tag der Menschenrechte&#147; zu Ihnen über das Thema &#132;Menschenrechte im polizeilichen Alltag&#147; zu sprechen, habe ich gern angenommen. Ich vermute, die Einladung verdanke ich der Tatsache, dass ich in zwei höchst unterschiedlichen Rollen hier auftreten kann. Zum einen bin ich Bundesvorsitzender der &#132;Humanistischen Union&#147;, einer Bürgerrechtsorganisation, die im Jahre 1961 gegründet wurde und sich seitdem für Menschenrechte einsetzt. Zum anderen bin ich seit mehr als 30 Jahren Polizeibeamter des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit einem Jahr arbeite ich als Dozent an der &#132;Fachhochschule für öffentliche Verwaltung&#147;. An der Abteilung Duisburg lehre ich das Fach &#132;Eingriffsrecht&#147;. Heute bereite ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen den &#132;polizeilichen Nachwuchs&#147; auf den &#132;polizeilichen Alltag&#147; im Streifendienst und in den Kriminalkommissariaten vor. Die Arbeit dort ist mir aber auch aus eigenem Erleben wohl bekannt, auch wenn meine Zeit im Streifendienst schon lange zurückliegt. Meine Erfahrungen aus dieser Zeit beeinflussen jedoch auch heute noch meine Stellungnahmen als Bürgerrechtler, wenn es um Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen geht.</p>
<p>Wenn ich heute zu Ihnen über das Thema &#132;Menschenrechte im polizeilichen Alltag&#147; spreche, tue ich dies mit der Betonung des Wortes &#132;Alltag&#147;. Es lenkt den Blick auf die &#132;Alltäglichkeit&#147; des rechtsstaatlichen Polizeihandelns. Auch wenn es immer wieder Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gibt, so wird niemand ernsthaft daran zweifeln, dass die Polizei im Staate des Grundgesetzes eine demokratische und rechtsstaatliche Institution ist. Die jüngste Geschichte hat uns gelehrt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Aus gutem Grund wird in Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte als &#132;unmittelbar geltendes Recht&#147; betont.</p>
<p>Trotz aller Kritik an den Grundrechtseinschränkungen durch insbesondere die &#132;Anti-Terror-Gesetze&#147;, sieht die Humanistische Union die Bundesrepublik nicht auf dem Weg in einen &#132;Polizeistaat&#147;. Wer dies behauptet, verniedlicht im Nachhinein die Unrechtsregime, von denen es auch heute noch zu viele gibt. Das Grundvertrauen in den Rechtsstaat hält uns jedoch nicht von der Kritik an Gesetzen und an Gesetzgebungsverfahren ab, die von einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger zeugen.</p>
<p>Mit dem Titel &#132;Menschenrechte im polizeilichen Alltag&#147; wird das Thema von der Ebene des &#132;Pathetischen&#147;, der &#132;Polizeiphilosophie&#147; oder &#132;Polizeikultur&#147; auf die Ebene der Polizeipraxis geholt. Auf dieser Ebene werde ich mich in meinem Vortrag bewegen und der Frage nachgehen, welche Bedeutung die Menschenrechte im Polizeialltag haben, wie die Beamtinnen und Beamten damit umgehen und welche Möglichkeiten es gibt, eine Polizeiarbeit zu unterstützen, die strikt an der Wahrung der Rechte aller Menschen orientiert ist.</p>
<p>Wenn ich Berufsanfänger der Polizei nach den Gründen für ihre Berufswahl frage, wird mir häufig mit dem Satz geantwortet: &#132;Ich will für andere Menschen da sein&#147;. Manchmal höre ich sogar: &#132;Ich will mich sozial engagieren&#147;. Der Polizeiberuf ist ein Zuwendungsberuf. Lange hat die Polizei des Landes NRW mit dem Satz &#132;Mensch im Mittelpunkt&#147; geworben. Sarkastisch war in mancher Wache zu hören: &#132;Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt &#150; und damit jedem im Wege&#147;. Tatsächlich steht der Mensch einer &#132;effizienten Polizeiarbeit&#147; oft im Wege. Da ist der sprachunkundige LKW-Fahrer, der nach dem Weg gefragt hat und nun die Erklärung des Polizisten nicht versteht oder der ältere Herr, der an einem Sonntagmorgen zur Wache kommt und umständlich und leicht verwirrt über &#132;verdächtige Beobachtungen&#147; berichtet. Und es gibt die &#132;mündigen Bürger&#147;, welche die Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme über das aufklären, was aus ihrer Sicht unbedingt bei der Beweissicherung zu beachten sei. Oder nach festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung kontert ein ertappter Autofahrer die Belehrung des Polizeibeamten mit der Aufforderung, doch lieber gefährliche Verbrecher statt harmloser Verkehrssünder zu jagen. In all diesen Fällen mag es schwer fallen, freundlich und ruhig zu bleiben. Ist die Versuchung nicht groß, den &#132;aufmüpfigen&#147; Autofahrer mit einer sehr &#132;gründlichen&#147; Fahrzeugkontrolle an der Fortsetzung der eiligen Fahrt zu hindern? Vielleicht wenden Sie an dieser Stelle ein: &#132;Das hat doch nichts mit Menschenrechten zu tun!&#147; Aber &#8211; ist die Freiheit von staatlicher Willkür nicht auch ein Menschenrecht?</p>
<p>Es sind die Regelverletzungen im alltäglichen Polizeihandeln, <br />auf die ich hinweisen möchte:</p>
<p>Der Schlag mit dem Schlagstock, nachdem der Betroffene bereits jeglichen Widerstand aufgegeben hat und das &#132;stramme Anziehen&#147; der Handfessel, welches zu schmerzhaften Verletzungen führt, zählt genauso dazu wie die Respektlosigkeit gegenüber gläubigen Muslimen, wenn bei einer Razzia der Gebetsteppich in einer Moschee mit Einsatzstiefeln betreten wird. Oder schauen Sie sich einmal an, mit welchen Mitteln die Polizei in einigen Großstädten die Drogenabhängigen aus der Innenstadt vertreibt. Die Änderungen des Strafrechts durch die zahlreichen &#132;Bekämpfungsgesetze&#147; der letzten Jahre sollen suggerieren, dass mit den Mitteln des Strafrechts eine Reduzierung der Drogenkriminalität erreicht werden kann. Wenn Sie dieselben Fixer zum zehnten Mal aufgegriffen haben, werden Sie wissen, dass Strafe keinem Abhängigen hilft. Aber das Drehen an der Strafrechtsschraube und die Problemabwälzung auf Polizei und Justiz erscheinen immer noch billiger als die Einrichtung von Therapieplätzen. Vielleicht gehen wir mit den Abhängigen auch innerlich herzenshärter um, weil wir sie nicht als Kranke, sondern als Übeltäter ansehen, die ihr Unglück selber &#132;schuld&#147; sind. Ob die Polizei es mit der Achtung der Menschenrechte im polizeilichen Alltag ernst meint, zeigt sich besonders in ihrem Verhalten gegenüber solchen &#132;Randgruppen&#147;. Mit Bedauern beobachte ich, dass in vielen Fällen der eingangs erwähnte Wunsch des Helfens und der Fürsorge für andere als Motivation für die Berufswahl der Einstellung weicht, als &#132;Crimefighter&#147; an der &#132;Front des Verbrechens&#147; zu kämpfen. Die permanente Rede von der &#132;Verbrechensbekämpfung&#147; als polizeiliche Aufgabe könnte solche Veränderungen der Einstellung bewirkt haben.</p>
<p>Zum Schluss werde ich auf ein Menschenrecht eingehen, dessen Gefährdung mit zunehmender Technisierung polizeilicher Kontrolle wächst: Das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht eines jeden Menschen auf Achtung seiner Privatsphäre. Bürgerrechtler kritisieren vehement die ausufernde Überwachung der Telekommunikation. Die Polizeigesetze einiger Bundesländer wurden und werden derzeit novelliert, um die &#132;präventive Telefonüberwachung&#147; im &#132;Vorfeld der organisierten Kriminalität&#147; zu ermöglichen. Diese Gesetze sind massive Eingriffe in das Grundrecht aus Artikel 10 Grundgesetz. Wie aber sieht es mit der Achtung der Privatsphäre im polizeilichen Alltag aus?</p>
<p>Ich stelle fest, dass mit &#132;personenbezogenen Daten&#147; nicht immer mit der gebotenen Sensibilität umgegangen wird. Auch hier nenne ich zunächst scheinbar &#132;kleinere Missachtungen&#147; des Persönlichkeitsrechts. Dazu gehört zum Beispiel die Anfrage beim Straßenverkehrsamt, wer Halter eines Fahrzeuges ist, oder die Überprüfung einer Adresse beim Einwohnermeldeamt, wenn diese &#132;Datenerhebungen&#147; dem Zweck dienen, die persönlichen Daten einer attraktiven Frau zu erfahren, mit denen der &#132;ermittelnde&#147; Polizeibeamte gerne anbändeln möchte. Oder die Überprüfung im Kriminalaktenbestand, um festzustellen, ob der potenzielle Mieter der Einliegerwohnung im Eigenheim des Polizisten auch ein unbescholtener Bürger ist.</p>
<p>Mit Sorge beobachte ich, dass die Polizei bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vernachlässigt. Auch dafür ein Beispiel aus dem Polizeialltag:</p>
<p>Die beiden Polizisten Torsten Heim und Thomas Weinkauf aus Bochum sind die Stars der Serie &#132;Toto und Harry&#147;, einer &#132;Doku-Soap&#147; des privaten Fernsehsenders &#132;Sat 1&#147;. Ein Fernsehteam begleitet die beiden Beamten während der Streife und schaut ihnen bei Einsätzen &#132;über die Schulter&#147;. Montags ab 22.15 Uhr können die Fernsehzuschauer für 30 Minuten die beiden &#132;Cops&#147; bei der alltäglichen Arbeit beobachten. Die beiden Fernsehstars sind sehr beliebt und berichten auf der eigenen Homepage stolz über ihre Auftritte. Auch die Polizeibehörde Bochum schmückt sich mit dieser Art &#132;Öffentlichkeitsarbeit&#147;. Neben den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bochum treten in der Serie allerdings auch viele unfreiwillige Darsteller auf. Es sind die Menschen, denen die Polizeibeamten bei der Arbeit als Zeugen, Beschuldigte oder Hilfsbedürftige begegnen. Gnadenlos richtet sich das Auge der Kamera auf unterschiedliche Facetten menschlichen Leids. Wir sehen betrunkene Nichtsesshafte, die zur Ausnüchterung in das Polizeigewahrsam gebracht werden, misshandelte Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, den von seiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung ausgesperrten Ehemann und die verwirrte ältere Dame, die in ihrer Wohnung &#132;Stimmen hört&#147;. Ein &#132;schwarzer Balken&#147; im Augenbereich soll verhindern, dass die Menschen von Freunden und Nachbarn erkannt werden. Anonymität ist kaum gewährleistet, wenn das Wohnumfeld der Betroffenen deutlich zu sehen ist. Es mag sein, dass alle gefilmten Personen ihr &#132;Einverständnis&#147; zur Veröffentlichung der Aufnahmen gegeben haben. Dennoch habe ich erhebliche Zweifel daran, dass die Menschenrechte &#150; insbesondere das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK) &#150; bei dieser Art Öffentlichkeitsarbeit der Polizei ausreichend geschützt werden.</p>
<p>Was kann eine Bürgerrechtsorganisation wie die Humanistische Union tun, um eine strikt an Bürger- und Menschenrechten orientierte Polizeiarbeit zu stützen?</p>
<p>Ich sehe drei Möglichkeiten:</p>
<p>Die Polizei vor einem Eingriffsrecht zu bewahren, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Standards erschwert oder sogar unmöglich macht. Als Beispiel sei hier die Verabreichung von &#132;Brechmitteln&#147; an verdächtige Drogenbesitzer genannt. Aber auch die Einführung einer &#150; teilweise verfassungswidrigen &#150; akustischen Wohnraumüberwachung gehört dazu. In solchen Fällen wird die Humanistische Union auch in Zukunft mit geeigneten Mitteln protestieren.</p>
<p>Die Humanistische Union setzt sich <br />für eine &#132;unterstützende Kontrolle&#147; <br />der Polizei ein.</p>
<p>Uns geht es nicht um (Vor-)Verurteilungen, sondern um Aufklärung und frühzeitige Intervention bei Fehlentwicklungen. Bewährt hatte sich nach unserer Auffassung die &#132;Polizeikommission&#147; in Hamburg. Ihre Einrichtung geht auf eine Empfehlung des &#132;Parlamentarischen Untersuchungsausschusses&#147; aus dem Jahre 1996 zurück. Dieser befasste sich mit Polizeiübergriffen in Hamburg. Die Polizeikommission hatte die gesetzliche Aufgabe, interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und darüber zu berichten&#147;. Leider wurde die Polizeikommission bereits unter dem Innensenator Schill aufgelöst. Sie bleibt ein Modell für die &#132;unterstützende Kontrolle&#147; der Polizei.</p>
<p>Die Menschenrechte müssen in der Aus- und Fortbildung einen höheren Stellenwert erhalten. Wir brauchen eine zeitgemäße &#132;Menschenrechtsbildung&#147; in der Polizei. Dabei ist insbesondere den Anforderungen durch die steigende Zahl der Auslandseinsätze deutscher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Rechnung zu tragen. Die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und des Europarates müssen der Polizei ebenso vertraut sein wie das nationale Eingriffsrecht. Im &#132;Forum Menschenrechte&#147; &#150; einem Zusammenschluss von über 40 Menschenrechtsorganisationen &#150; setzt sich die Humanistische Union für eine Menschenrechtsbildung &#150; nicht nur bei der Polizei &#150; ein.</p>
<p>Diese drei Themenbereiche sind meine persönlichen Arbeitsschwerpunkte als Bundesvorsitzender der Humanistischen Union. Im Juni 2005 wird eine neue Bundesvorsitzende oder ein neuer Bundesvorsitzender gewählt und es wird andere Schwerpunkte in der Bürgerrechtsarbeit geben. Persönlich fühle ich mich dem Thema verpflichtet. Ich befolge den Rat meines langjährigen Vorgesetzten, Polizeipräsident Prof. Dr. Hans Lisken, der zum &#132;Widerstand für das Recht&#147; aufrief. Sie sind Beamte auf Lebenszeit, damit Sie ohne Risiko widersprechen können. Seien Sie daher skeptisch, wenn der Abschaffung des Berufsbeamtentums das Wort geredet wird und widersetzen Sie sich allen Versuchen, Sie zur Missachtung der Menschenrechte zu verleiten. Das gilt nicht nur für &#132;Folteranordnungen&#147;, sondern auch für die &#132;Menschenrechte im polizeilichen Alltag&#147;.</p>
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		<item>
		<title>Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf dem Wege</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/das-informationsfreiheitsgesetz-ist-auf-dem-wege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 18:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bund Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IFG: Bund]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.5-6 Der 17. Dezember 2004 war ein bemerkenswertes Datum. Nach einem Verhandlungsmarathon von insgesamt sechs Jahren brachte Rot-Grün das lange angekündigte Informationsfreiheitsgesetz in die parlamentarische Umlaufbahn. Die Debatte anlässlich der ersten Beratung selbst fand zur besten Zeit am Vormittag statt. Ihr Verlauf war durchaus ungewöhnlich. Nicht alle Tage tritt ein Bundesminister ans [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.5-6</p>
<p>Der 17. Dezember 2004 war ein bemerkenswertes Datum. Nach einem Verhandlungsmarathon von insgesamt sechs Jahren brachte Rot-Grün das lange angekündigte Informationsfreiheitsgesetz in die parlamentarische Umlaufbahn. Die Debatte anlässlich der ersten Beratung selbst fand zur besten Zeit am Vormittag statt. Ihr Verlauf war durchaus ungewöhnlich. Nicht alle Tage tritt ein Bundesminister ans Rednerpult, um Bedenken gegen einen Gesetzentwurf aus seinem Zuständigkeitsbereich vorzutragen. Etwas enttäuschend war dabei die Haltung der FDP, deren Hauptsorge die Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses war. Gerade hier ist der Gesetzentwurf aber eher restriktiv und verbesserungsbedürftig. Der Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, die nicht ihrerseits mit dem Informationsanspruch abgewogen werden, könnte in der Praxis leicht zur Transparenzbremse werden.</p>
<p>Die Diskussion im Parlament zeigt die großen Hemmnisse und Probleme dieses Projekts auf. Obwohl 1998 im Koalitionsvertrag festgeschrieben, war es uns in der vergangenen Wahlperiode nicht möglich, uns auf ein Gesetz zu verständigen. Die Widerstände aus allen Bereichen der Bürokratie waren und sind enorm. Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner brauchte &#150; von wackeren und unerschütterlichen Ausnahmen abgesehen &#150; eine längere Anlaufzeit, um sich für das Thema zu erwärmen. Diese Zurückhaltung änderte sich erst nach und nach. In der neuen Wahlperiode ging es dann doch endlich voran. Die Fraktionen beschlossen schließlich im Frühsommer 2004, nicht länger auf Vorlagen zu warten, sondern das IFG als Koalitionsentwurf einzubringen.</p>
<p>Gegenwärtig läuft das Beratungsverfahren im federführenden Innenausschuss des Bundestages. Die parlamentarische Anhörung findet am 14. März 2005 statt. Erfahrungsgemäß verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Für das IFG ist das zugleich gut und schlecht. Gut, weil wir einige Punkte in Richtung mehr Transparenz verändern können, die im ersten Durchgang nicht durchsetzbar waren. Schlecht, weil die Bürokratien nicht aufgeben und auch weiterhin versuchen werden, mit immer weiteren Ausnahmeregelungen das Gesetz ins Leere laufen zu lassen. Es wird darauf ankommen, die Diskussion zum Gesetz öffentlich kritisch zu begleiten. Der Verbändeentwurf, den die HU und andere entwickelt haben, hat uns in den Verhandlungen sehr geholfen, dem enormen Druck standzuhalten. Es wird nunmehr darauf ankommen, den Koalitionskompromiss zu optimieren. Je konkreter und durchdachter die Vorschläge, umso eher finden sie Gehör. Die Koalitionsfraktionen laden deshalb am 21. Februar zu einem Beratungstreffen ein, um hier voran zu kommen.</p>
<p>Die Bürokratie auf dem langen Marsch <br />zu den Bürgern</p>
<p>Deutschland hat eine viel längere Tradition der Rechtsstaatlichkeit als der Demokratie. Die Bürger kämpfen lieber vor Gericht um &#132;ihr Recht&#147; als um Mehrheiten. Diese eigentümliche Mischung aus hochentwickelter Rechtsförmlichkeit und aufgeklärtem Absolutismus hat bis heute ihre Spuren hinterlassen. Das Bewusstsein für die Bürgerrechte muss hier wie in anderen Bereichen aber bisweilen erst noch vermittelt werden.</p>
<p>In der Bundesrepublik Deutschland gibt es allgemeine Informationsfreiheitsgesetze bisher nur in den Ländern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Gesetze haben sich bewährt. Alle Befürchtungen, die Behörden würden durch Heerscharen von Querulanten von der Arbeit abgehalten, haben sich in Luft aufgelöst. Bei der einen oder anderen Bundesbehörde mag es etwas lebhafter zugehen als beim Landratsamt; die Anfragen werden sich aber verteilen und zu bewältigen sein. Die Kostenregelung ist so gefasst, dass sie für die Antragsteller keine abschreckende Wirkung hat. Von kleinen Anfragen abgesehen wird sie aber auch nicht kostenlos sein. Darauf hat der Finanzminister geachtet.</p>
<p>Im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik Deutschland ohnehin Schlusslicht. Die Arbeiten von Christoph Bruch legen beredt Zeugnis davon ab. Während sich bei uns immer noch die Bedenkenträger austoben, sind vielerorts die Gesetze längst feste Bestandteile der politischen Kultur. Es gibt sie in den USA schon seit den 60er Jahren. In den meisten europäischen Ländern (Skandinavien, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Belgien, Irland und Österreich sowie in Osteuropa Polen, Ungarn, Russische Föderation und Tschechische Republik) sind sie längst in Kraft. Auch auf EU-Ebene gibt es seit Mai 2002 ein Informationsfreiheitsgesetz; bereits seit 1993 war der Informationszugang gängige Praxis.</p>
<p>Informationsfreiheit als Angebot <br />an die Bürgerinnen und Bürgern</p>
<p>Die Begründung für Informationsfreiheit geht längst über die klassische Kontrolle der Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger hinaus. Die manchmal noch immer vertretene Ansicht, &#132;es den Bürokraten mal zu zeigen&#147;, ist oft sicher berechtigt, greift aber auch zu kurz. Kluge Verwaltungsreformer wissen längst: mehr Transparenz in der Verwaltung schafft auch mehr Vertrauen in deren Arbeit. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet und wie Entscheidungen zustande kommen.</p>
<p>Auch wenn sich der Bundesinnenminister noch schwer damit tut: Alle natürlichen und juristischen Personen &#150; ob Deutsche oder Ausländer &#150; haben einen Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden des Bundes. Auskunftssuchende müssen nicht begründen, warum sie fragen. Das ist das Revolutionäre an dem Gesetz. Nach geltendem Verwaltungsverfahrensrecht dürfen nur unmittelbar Verfahrensbeteiligte (z.B. Anwohner eines Bauvorhabens) Akteneinsicht verlangen. Das Gesetz regelt auch, dass Behörden künftig von sich aus informieren sollen &#150; im Internet. Wir hätten eine Verpflichtung lieber gehabt, aber es gibt noch Nachzügler in der Verwaltung. Wir vertrauen aber darauf, dass ein &#132;Soll&#147; im öffentlichen Recht doch ein &#132;Muss&#147; ist, wenngleich mit begründeten Ausnahmen.</p>
<p>Die Bearbeitung der Anfrage muss unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen, abgeschlossen werden. Nur in besonders kniffligen Fällen müssen sich Antragsteller zwei Monate gedulden. Diese Frage war und ist heftig umkämpft. Im Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es eine solche Frist nicht. Hier zeigt sich wie an vielen anderen Stellen, dass bei aller Kritik an den Ausnahmeregelungen dieses Gesetz tief in die überkommene und verkrustete Dogmatik des Verwaltungsrechts eingreift.</p>
<p>Den Prunkstücken einer modernen Verwaltungskultur. Bei aller Trauer über allzu viel Kombination von Gürtel und Hosenträger als Ausdruck bürokratischer Absicherungsmentalität: Es gilt die Regel der Transparenz, deren Abweichung zu begründen ist. Das gilt auch für die Beschränkungen. Es wird sich in der Praxis zeigen, ob der Grundsatz der Herausgabe gilt. Der Autor ist zuversichtlich, dass dies gelingen wird. Das Gesetz beendet nicht die Diskussion über Transparenz der Verwaltung, es ist aber ein wichtiger Zwischenschritt. Noch länger auf ein besseres Gesetz zu hoffen, wäre aber gleichbedeutend mit einem Politikverzicht gewesen. Ein mutiger erster Schritt in die richtige Richtung bringt uns weiter als ein ungeduldiges Treten auf der Stelle.</p>
<p>Datenschutz und Transparenz: <br />ein demokratisches Liebespaar</p>
<p>Der Schutz persönlicher Daten ist gewährleistet. Bevor personenbezogene Daten an einen Dritten herausgegeben werden, ist der Betroffene hierüber auf jeden Fall zu informieren. Er hat dann Gelegenheit, sich zu äußern und dagegen auch juristisch vorzugehen. Besonders sensible persönliche Daten dürfen ohnehin nur mit Zustimmung des Betroffenen herausgegeben werden.</p>
<p>Bei der besonders schwierigen Frage des Urheberrechts und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird es ohne die Zustimmung des Betroffenen keine Herausgabe geben.</p>
<p>Ausdrücklich geschützt sind auch bestimmte öffentliche Belange wie Entscheidungsprozesse innerhalb der Behörden. Abstriche müssen wir auch bei der Transparenz der Sicherheitsbehörden machen. Informationen zur inneren und äußeren Sicherheit sind anfragenden Bürgerinnen und Bürgern auch künftig weitgehend entzogen.</p>
<p>Für das Gesetz ist der Bundesdatenschutzbeauftragte als neuer Informationsfreiheitsbeauftragter zuständig. Die in der Debatte vom Innenminister und der Union vorgebrachten Bedenken waren in der Sache wenig überzeugend. Schon aus Kostengründen würde die Schaffung einer gänzlich neuen Beauftragten-Stelle mehr Kritik als Nutzen bringen. Die Aufgabe des Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten wird es sein dafür zu sorgen, dass Transparenz und informationelle Selbstbestimmung nicht gegeneinander stehen. Sie sind im Gegenteil zwei Seiten einer Medaille. Der Anspruch zu wissen, was andere über einen wissen, und die Öffnung gesellschaftlicher Entscheidungsprozesse für den Einzelnen stehen nicht gegeneinander, sie bedingen vielmehr einander.</p>
<p>Gut für die Wirtschaft und <br />schlecht für die Korruption</p>
<p>Informationsfreiheit hilft der Wirtschaft, der Verwaltung in die Karten zu sehen. In den USA stellen Unternehmen ca. zwei Drittel der Anfragen. Auch in Kanada stellen sie mit etwa 50 Prozent die größte Nutzergruppe. Kommunikation und Wissenstransfer sind Standortfaktoren. Erstaunlicherweise ist die Industrie gegenüber dem Gesetz ablehnend.</p>
<p>Das Gesetz setzt der Korruption mehr Transparenz entgegen. Die Wirksamkeit dieses Konzepts bestätigen neben den Landesbeauftragten auch Transparency International, eine Organisation, die bei der Korruptionsbekämpfung im In- und Ausland große Verdienste erworben hat. Jene Länder, die in unserem Korruptionsindex sehr gut abschneiden, haben fast ausnahmslos Akteneinsichtsrechte.</p>
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		<title>Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen begrüßen den geplanten Abschied vom Amtsgeheimnis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/journalisten-und-buergerrechtsorganisationen-begruessen-den-geplanten-abschied-vom-amtsgeheimnis/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bund Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IFG: Bund]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.7 &#132;Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird die Möglichkeit für einen Kulturwandel in der Verwaltung eröffnet. Endlich soll das obrigkeitsstaatliche Erbe des Amtsgeheimnisses überwunden und der Grundsatz der Transparenz zum Prinzip erhoben werden. Die Mauer, mit der sich die öffentliche Verwaltung zum Schutz vor der Neugier der Bürger umgibt, beginnt zu bröckeln.&#147; Mit diesen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.7</p>
<p>&#132;Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird die Möglichkeit für einen Kulturwandel in der Verwaltung eröffnet. Endlich soll das obrigkeitsstaatliche Erbe des Amtsgeheimnisses überwunden und der Grundsatz der Transparenz zum Prinzip erhoben werden. Die Mauer, mit der sich die öffentliche Verwaltung zum Schutz vor der Neugier der Bürger umgibt, beginnt zu bröckeln.&#147; Mit diesen Worten begrüßte Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union die Vorlage des Entwurfs eines Informationsfreiheitsgesetzes, das heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten alle Bürger und alle Journalisten das Recht, Unterlagen öffentlicher Stellen einzusehen oder Informationen daraus anzufordern. Eine Antragsbegründung oder eine persönliche Betroffenheit sind nicht erforderlich. Falls die Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu müssen, muss sie dies begründen.</p>
<p>&#132;Der Journalismus wird durch bessere Recherchemöglichkeiten von dem neuen Gesetz profitieren, auch wenn sich der Entwurf stellenweise wie ein Informationsfreiheitsverhinderungsgesetz liest.&#147;, kommentierte Volker Hummel, stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), die Gesetzesvorlage. Journalisten seien nicht mehr nur auf Tipps und Indiskretionen aus Behörden angewiesen, sondern könnten mehr als bisher und ganz offiziell in Akten und Dokumenten recherchieren. So soll es jetzt einen Rechtsanspruch geben, Originalakten einzusehen, während der Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen häufig nicht weiter führte als bis zu abwiegelnden Auskünften der Behördenpressestelle. &#132;Das Gesetz macht uns Journalisten die Arbeit leichter und den Staat für alle Bürger transparenter&#147;, so Hummel.</p>
<p>&#132;Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, aber er ist wie ein Auto, das nur mit angezogener Handbremse fährt&#147;, schränkte Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche das positive Fazit ein. &#132;Leider wird der Grundsatz der Transparenz durch weitgefasste Ausnahmeregelungen zum Teil wieder ausgehebelt, vor allem bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir hoffen, dass diese Bremse, die auf massive Intervention des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie eingebaut wurde, im Zuge der parlamentarischen Beratungen wieder gelöst wird&#147;, so Redelfs. Er verwies ferner darauf, dass die Ministerialbürokratie sich auch die Möglichkeit offengehalten habe, Anfragen abzulehnen, wenn Finanzinteressen des Bundes beeinträchtigt werden könnten. &#132;Weil sich ein solcher Fall oft konstruieren lässt, kann das Gesetz leicht unterlaufen werden.&#147;</p>
<p>Das Bündnis aus den Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche e.V., Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) sowie der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (Deutsches Chapter) und der Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union hatte sich im vergangenen Jahr zusammengetan, um einen eigenen Gesetzentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz auszuarbeiten. Die Vorlage wurde im Frühjahr 2004 an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten geschickt. Durch diese Aktion, laut ver.di-Justitiar Helmut Platow &#132;ein Akt demokratischer Notwehr&#147;, wurde die Debatte um das schon totgesagte Informationsfreiheitsgesetz wiederbelebt. Seit Jahren war das Reformprojekt von der Regierung angekündigt worden, aber stets am Widerstand von Ministerialbeamten und auf Geheimhaltung bedachten Wirtschaftsverbänden gescheitert. Zuletzt versuchten sogar Kanzleramt und Innenministerium, die Gesetzesvorlage kurzfristig wieder von der Tagesordnung des Bundestages zu kippen.</p>
<p>&#132;Trotz der Schwächen, die das Gesetz noch hat, wird es dazu beitragen, dass Korruption und Ämterpatronage leichter aufgedeckt oder schon von vornherein verhindert werden können&#147;, bilanzierte Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender der Deutschen Sektion von Transparency International. &#132;Transparenz ist das beste Mittel gegen Machtmissbrauch. Es war längst überfällig, dass Deutschland mit dem Informationsfreiheitsgesetz ein Maß an Offenheit einführt, das in anderen Ländern seit Jahren selbstverständlich ist.&#147;</p>
<p><i>Gemeinsame Pressemitteilung vom 17. Dezember 2004<br />Humanistische Union e.V. <br />Netzwerk Recherche<br />Deutscher Journalisten-Verband<br />Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union<br />Transparency International</i></p>
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		<title>Irre! Ingeborg-Drewitz-Preis der Berliner HU an das Weglaufhaus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/irre-ingeborg-drewitz-preis-der-berliner-hu-an-das-weglaufhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin: Drewitz-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.8 Ein ungewöhnlicher Preis für ein außergewöhnliches Projekt: Am 12. Dezember 2004 erhielt das &#8222;Weglaufhaus &#150; Villa Stöckle&#8220; in Berlin den Ingeborg-Drewitz-Preis. Die Berliner HU würdigte damit auf ihre Weise das Engagement des antipsychiatrisch orientierten Projektes für die Selbstbestimmung. Das Weglaufhaus bietet Menschen Zuflucht vor Psychiatrisierung und Obdachlosigkeit und ermöglicht es ihnen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.8</p>
<p>Ein ungewöhnlicher Preis für ein außergewöhnliches Projekt: Am 12. Dezember 2004 erhielt das &#8222;Weglaufhaus &#150; Villa Stöckle&#8220; in Berlin den Ingeborg-Drewitz-Preis. Die Berliner HU würdigte damit auf ihre Weise das Engagement des antipsychiatrisch orientierten Projektes für die Selbstbestimmung. Das Weglaufhaus bietet Menschen Zuflucht vor Psychiatrisierung und Obdachlosigkeit und ermöglicht es ihnen, ihr Leben wieder in eigene Hände zu nehmen.</p>
<p>Zur Feier im Haus der Demokratie und Menschenrechte kamen etwa 80 Menschen, die dem Weglaufhaus in unterschiedlicher Weise verbunden sind oder waren. Manche gehörten zur Gründergeneration und sahen sich jetzt nach längerer Zeit wieder. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner sandten Grußworte. Ihnen entging ein Programm, das so vielfältig war wie die Gäste: Umrahmt von Gesang mit Laute mischten sich akustische Improvisationen, Reden, Gedichte, Erzählungen und schließlich die Übergabe des Preises.</p>
<p>Eigentlich hat der Ingeborg-Drewitz-Preis gar keine Gestalt, er ist immateriell wie das politische Engagement der Berliner Schriftstellerin, deren Namen er trägt. Um aber doch etwas überreichen zu können, gab es &#150; passend zur Jahrszeit &#150; ein selbstgebackenes Knusperhaus &#150; sozusagen ein Aufess-Haus für das ganze Weglaufhaus. Darüber freute sich wohl kaum jemand so sehr wie Ludger Bruckmann, der seit Anbeginn beim Weglaufhaus dabei war und den Preis stellvertretend für alle entgegennahm. Er berichtete von einer persönlichen Begegnung mit Ingeborg Drewitz, die er bei einer Veranstaltung um ihre Unterschrift unter einen psychiatriekritischen Aufruf gebeten hatte. Er musste nicht lange bitten.</p>
<p>Bruckmanns &#8222;Verrücktheit&#8220; und damit verbundene Einweisung hatte übrigens darin bestanden, sich in Essen einem Polizeiwagen entgegenzustellen und den Polizisten die Bergpredigt zu halten. Laudator Peter Lehmann wies im Hinblick auf kirchenferne Mitglieder der HU darauf hin, dass es ihm vermutlich nicht anders ergangen wäre, wenn er die Erklärung der Menschenrechte vorgetragen hätte&#8230;</p>
<p>Aus der Preisbegründung:<br />Was hat die HU mit Anti-Psychiatrie zu tun und wieso wird der Preis an das Weglaufhaus übergeben?</p>
<p>Mit dem Thema Psychiatrie setzte sich die Humanistische Union erstmals 1979 mit einem Kongress zur Psychiatriereform auseinander &#8230; Nach unserer Auffassung gehört Verrücktheit zur Menschlichkeit dazu. Nicht nur irren ist menschlich, sondern auch das Irre-Sein. Vor allem aber ist die Frage, wer oder was irre ist oder gemacht wird, eine Frage der Perspektive, der gesellschaftlichen Umstände und auch der Zeit. Unmenschlich waren und sind oft die Konsequenzen, die mit Diagnosen verbunden werden &#150; vor allem dann, wenn Behandlungen gegen den erklärten Willen der Betroffenen erfolgen.</p>
<p>Das Weglaufhaus zeigt tagtäglich, dass ein Ansatz möglich ist, der bewusst verzichtet auf eine Einteilung der Menschheit in &#8222;Kranke&#8220; einerseits und &#8222;Gesunde und Experten&#8220; andererseits. Uns beeindruckt die Offenheit, mit der das Weglaufhaus neue Wege geht, Altes immer wieder in Frage stellt, Neues ausprobiert und im Team auch kontrovers diskutiert. Das Weglaufhaus setzt sich nicht nur abstrakt für die Selbstbestimmung ein, sondern ganz konkret in der Umsetzung.</p>
<p>Die erfolgreiche Arbeit des Weglaufhauses wirft Fragen auf, die von nicht zu unterschätzender gesellschaftlicher Bedeutung sind: Wer kann bestimmen, ab welcher Abweichung von Rationalitätsnormen die Selbstbestimmung eingeschränkt werden kann? Wie sind die Menschenrechte noch geschützt, wenn gar die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bestritten, der erklärte Wille von Menschen ignoriert wird? Diese Fragen müssen wir uns immer wieder stellen, um Ausgrenzungen und Verletzungen der Menschenwürde zu vermeiden. Wahrscheinlich gibt es keine Patentlösungen. Um so wichtiger ist es, immer wieder genau hinzusehen, was &#150; insbesondere unter zunehmendem Kostendruck &#150; in der Psychiatrie geschieht, und nach Alternativen zu suchen. Es gilt zu vermeiden, dass Menschen gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt werden, weil sie &#8222;anders&#8220; und der Gesellschaft zu anstrengend sind.</p>
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		<title>Auszug aus der Laudatio von Peter Lehmann, Mitbegründer des Weglaufhauses</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/auszug-aus-der-laudatio-von-peter-lehmann-mitbegruender-des-weglaufhauses/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin: Drewitz-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.9 &#132;1982 war ich Teil jener Reisegruppe, die nach Amsterdam fuhr, um einen Kongress zum Thema Alternativen zur Psychiatrie zu besuchen. Dort besichtigten wir ein Weglaufhaus, und sofort entstand bei uns der Wunsch, auch in Berlin ein solches Asyl aufzubauen: ein Asyl für Menschen, die vor einer gewaltbereiten Psychiatrie fliehen und die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.9</p>
<p>&#132;1982 war ich Teil jener Reisegruppe, die nach Amsterdam fuhr, um einen Kongress zum Thema Alternativen zur Psychiatrie zu besuchen. Dort besichtigten wir ein Weglaufhaus, und sofort entstand bei uns der Wunsch, auch in Berlin ein solches Asyl aufzubauen: ein Asyl für Menschen, die vor einer gewaltbereiten Psychiatrie fliehen und die Hilfe und Unterstützung suchen &#8230;</p>
<p>Immer wieder hatten wir in unserer damaligen Selbsthilfegruppe die Erfahrung gemacht, dass Einzelne schnell überfordert sind, wenn sie einen Menschen in die eigene Wohnung mitnehmen, der eine psychische Extremsituation durchlebt und vor psychiatrischen Nachstellungen auf der Flucht ist. Viele Nächte hält man dies nicht durch, man muss ja doch einmal schlafen, tagsüber eventuell arbeiten. Und unbezahlt die Schäden bearbeiten, die andere bezahlt verursachen, das konnte und kann nicht die Lösung sozialer Probleme sein &#8230;</p>
<p>Das Weglaufhaus, das am 1. Januar 1996, rund 14 Jahre nach Entstehen der Idee, seinen Betrieb aufnahm, ist ein antipsychiatrisches Asyl für Menschen mit gelegentlich andersartigen Wahrnehmungen und hoher Sensibilität. Es sind in aller Regel die Wehrlosesten, die von ihren Gruppen und Familien ausgegrenzt werden, und wenn sie im Weglaufhaus ankommen, stehen sie meist da ohne Geld, ohne Wohnung, ohne Ausbildung, ohne Freunde, dafür abgefüllt oder zugespritzt mit Psychopharmaka. (Am Weglaufhaus) beteiligt sind kritische Psychiatriebetroffene, Angehörige, sogenannte Fachleute, sogenannte Laien, auch Journalisten, Politiker oder einfach nur Bürger. Gemeinsam ist ihnen, dass sie von Widerspruchsgeist und der grundlegenden Erkenntnis erfüllt sind, dass die Psychiatrie als naturwissenschaftliche Disziplin dem Anspruch, psychische Probleme zu lösen, nicht gerecht werden kann, dass ihre Gewaltbereitschaft eine Bedrohung darstellt und ihre Diagnostik als Schubladen-Denken den Blick auf die wirklichen Probleme des einzelnen Menschen verstellt &#8230;</p>
<p>Das Weglaufhaus ist nicht nur ein antipsychiatrisches Asyl, es ist nutzerkontrolliert.</p>
<p>Mindestens die Hälfte der Mitarbeiter sind ehemalige Psychiatriebetroffene &#150; Menschen, die ihre Psychiatriebetroffenheit verarbeitet haben und wissen, wo es lang gehen soll, zumindest wissen, wo nicht, denn Patentrezepte lehnt das Weglaufhaus ab &#8230; Welch ein Unterschied ist es doch, ob in einer Einrichtung Psychiatriebetroffenheit Grund zur Verweigerung eines Arbeitsvertrags ist, ob sich Psychiatriebetroffene &#150; neudeutsch &#150; trialogisch und auf gleicher Augenhöhe &#150; als Krankheitsfälle präsentieren dürfen oder ob sie ihren Erfahrungsschatz der Selbsthilfe und Problembewältigung als Grundlage der Arbeitskonzeption einbringen und dafür sorgen, dass Respekt vor dem &#150; auch unverstandenen &#150; Gegenüber und Selbstbestimmungsrecht oberstes Prinzip einer Hilfeeinrichtung ist.</p>
<p>Dem Projekt &#150; den Menschen, die es gegründet und unterstützt haben, die es jetzt tragen und die dort arbeiten, gehört mein Respekt: Menschen, die vor akademischen Titeln und weißen Kitteln nicht in Ehrfurcht versinken, Menschen mit Durchhaltevermögen und Widerspruchsgeist.&#8220;</p>
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		<title>II. Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/ii-berliner-gespraeche-zum-verhaeltnis-von-staat-und-religionsgemeinschaften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.10 Am 15. Januar 2005 fanden die zweiten Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften statt. Die Humanistische Union hatte unter der Überschrift &#132;Religionsgemeinschaften in Deutschland &#150; ihre politische Ethik im Kontext der Verfassung&#147; gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin zu der Tagung eingeladen, mit der die vor zwei Jahren begonnene Reihe [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.10</p>
<p><i>Am 15. Januar 2005 fanden die zweiten Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften statt. Die Humanistische Union hatte unter der Überschrift &#132;Religionsgemeinschaften in Deutschland &#150; ihre politische Ethik im Kontext der Verfassung&#147; gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin zu der Tagung eingeladen, mit der die vor zwei Jahren begonnene Reihe fortgesetzt wurde. Die ersten Berliner Gespräche widmeten sich Ende 2002 besonders dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den daraus abgeleiteten arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber. Eine Dokumentation der damaligen Beiträge ist im Buchhandel erhältlich. Es ist geplant, auch die zweiten Berliner Gespräche zu publizieren. </i></p>
<p>Strikte Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften oder vertrauensvolle Kooperation plus Finanzhilfen, darum ging es am Wochenende bei den zweiten &#132;Berliner Gesprächen&#147;, die die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung durchführten. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, wies in seinem einleitenden Vortrag den Gedanken einer Partnerschaft von Staat und Kirche zurück. Gegenseitige Rücksichtnahme heiße auch gegenseitige Abhängigkeit. Die dürfe es zwischen Staat und Religionsgemeinschaften nicht geben. Er bekräftige aber den Anspruch der Religionsgemeinschaften auf Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung. Kirchenasyl und Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern durch die Kirchen nannte er als positive Beispiele für glaubensgeleitete Betätigungen. Der evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß (Bonn) und Prälat Dr. Karl Jüsten vom Kommissariat der deutschen Bischöfe verteidigten die aus ihrer Sicht erfolgreiche Kooperation von Staat und Kirche, deren karitative Leistungen einen besonderen Öffentlichkeitsanspruch der Kirchen begründen. Dagegen erklärte Rabbiner Kai Eckstein (Hamburg) Religion zur Privatsache und auch Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach (Frankfurt/M.) betonte, die Kirchen seien ein zivilgesellschaftlicher Akteur unter vielen.</p>
<p>Die Vertreter der Glaubensgemeinschaften stellten sich anschließend den Fragen der mit ihnen am Runden Tisch sitzenden Vertreter von Weltanschauungsgemeinschaften, Staatsrechtlern und einem kritischen Publikum. Von verschiedenen Seiten wurde darauf hingewiesen, dass das bisherige Modell eines schulischen Religionsunterrichts angesichts der zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralisierung in Zukunft kaum mehr durchführbar ist. Wenn immer mehr Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften ein eigener Bekenntnisunterricht eingeräumt werden müsse, steigere dies nicht nur die Haushaltsbelastung des Staates, der diesen Unterricht finanziert, sondern werfe auch neue Probleme der gegenseitigen Toleranz und Integration in der Schule auf. Dies zeige die Auseinandersetzung um schulische Angebote islamischer Gruppierungen. Dr. Nadeem Elyas vom Zentralrat der Muslime stellte sich kritischen Fragen zur Scharia. Er unterstrich, dass die Mehrzahl der hier lebenden Muslime uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Angesichts des zu erwartenden Überangebots an Religionsunterricht vertrat Prof. Dr. Ludwig Renck (München) die Auffassung, dass die Länder &#150; in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz &#8211; bekenntnisfreie Schulen einrichten könnten, in denen Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach sei.</p>
<p>Weitere Anstöße zur Diskussion gaben die Referate von dem ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Bertold Sommer zum islamischen Kopftuch und des Ex-Verfassungsrichters Dr. Jürgen Kühling zum Gottesbezug in der EU-Verfassung.</p>
<p>HU-Presseinformation vom 17. Januar 2005</p>
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		<title>Arbeitskreis „Staat-Religion-Weltanschauung“ wieder begründet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/arbeitskreis-staat-religion-weltanschauung-wieder-begruendet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Rande der II. Berliner Gespräche trafen sich ein Dutzend Mitglieder am 16. Januar in Berlin, um einen alten Arbeitskreis der Humanistischen Union wieder auferstehen zu lassen, der sich dem Verhältnis von Staat und Kirchen widmet. Mitteilungen Nr. 188, S.11 Am Rande der II. Berliner Gespräche trafen sich ein Dutzend Mitglieder am 16. Januar in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Rande der II. Berliner Gespräche trafen sich ein Dutzend Mitglieder am 16. Januar in Berlin, um einen alten Arbeitskreis der Humanistischen Union wieder auferstehen zu lassen, der sich dem Verhältnis von Staat und Kirchen widmet.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 188, S.11</p>
<p>Am Rande der II. Berliner Gespräche trafen sich ein Dutzend Mitglieder am 16. Januar in Berlin, um einen alten Arbeitskreis der Humanistischen Union wieder auferstehen zu lassen, der sich dem Verhältnis von Staat und Kirchen widmet. Irmgard Koll hatte die Initiative ergriffen und zu dem Treffen eingeladen, von dem sie sich neuen Schwung in den Staat/Kirche-Aktivitäten der HU erwartete. Der Arbeitskreis soll die einzelnen Initiativen in diesem Bereich bündeln und den Vorstand beraten. Darüber hinaus bietet er eine Plattform für strategische Diskussionen zu umstrittenen Einzelfragen (Kopftuch, Religionsunterricht&#8230;). Und nicht zuletzt wird sich der Kreis auch mit der Außendarstellung unserer Forderungen befassen: Das reicht von der Überarbeitung der vorhandenen Materialien bis zur Planung neuer Projekte.</p>
<p>Nach einer kurzen Einführungsrunde stiegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungstreffens sofort in die Diskussion ein. Unterschiedliche Auffassungen gab es darüber, welchen Stellenwert die Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche in den aktuellen Auseinandersetzungen um den konfessionellen Unterricht hat. Während die einen angesichts der immer wieder versuchten Ausgrenzung freireligiöser und islamischer Gruppen von den staatlich finanzierten Lehrangeboten meinten, die HU sollte die Gleichbehandlung der verschiedenen religiös / weltanschaulichen Gruppierungen einfordern, sahen sich andere darin bestärkt, dass diesem Problem nur mit einer strikten Trennung begegnet werden könne. Einig war man sich darin, dass der gegenwärtige Zustand der Staatsfinanzen für eine strikte Streichung aller staatlichen Subventionen konfessioneller Schulangebote spricht.</p>
<p>In der Diskussion um die nächsten Schritte des Arbeitskreises öffnete sich ein weites Feld: etwa der Vorschlag, die Ergebnisse der 1. Berliner Gespräche zu den arbeitsrechtlichen Privilegien der Kirchen in eine politische Initiative umzumünzen; oder die Forderung, endlich ein alternatives, überkonfessionelles Lehrangebot Ethik/LER flächendeckend anzubieten. Unter dem Eindruck des Vortages sprachen sich alle für eine Fortsetzung der Reihe &#132;Berliner Gespräche&#147; aus und bedankten sich bei Jürgen Kühling für dessen großes Engagement. Sie verbanden damit die Hoffnung, dass die nächsten Gespräche unter seiner Federführung fortgesetzt werden können. Genügend Ideen für ein konkretes Thema der nächsten Gespräche gab es innerhalb des Arbeitskreises jedenfalls.</p>
<p>Neben den anwesenden hatten zahlreiche weitere Mitglieder ihr Interesse an einer Mitarbeit im Arbeitskreis angekündigt. Es ist also zu erwarten, dass die HU künftig wieder mehr zum Thema Staat/Kirche zu sagen hat.</p>
<p>Weitere Interessenten für den Arbeitskreis sind herzlich willkommen und melden sich einfach in der Bundesgeschäftsstelle, um an den Diskussionen teilzunehmen (s. Impressum).</p>
<p>Da die Mitglieder des Arbeitskreises bundesweit verteilt sind, wird die Arbeit vorwiegend über Telefon, per E-Mail oder Fax stattfinden. Das nächste Treffen ist am Rande der Delegiertenkonferenz in Mainz geplant. Bis dahin wird über eine Aktualisierung der bisherigen Thesen zur Trennung von Staat und Kirche diskutiert (s. HU-Schriften Nr. 21).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/arbeitskreis-staat-religion-weltanschauung-wieder-begruendet/">Arbeitskreis „Staat-Religion-Weltanschauung“ wieder begründet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Aktuelle Debatte um LER und Bekenntnisunterricht in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/aktuelle-debatte-um-ler-und-bekenntnisunterricht-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.11 Gegenwärtig ist die öffentliche Diskussion um LER und den Bekenntnisunterricht in Berlin wieder in Gang gekommen, wobei wieder die bisherige Trennung von Kirchen und Schule in Frage gestellt wird. Im Streit werden zwei Grundvarianten für die Zukunft diskutiert: Ein Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde als Pflichtfach ohne Abmeldeklausel nebst Weiterführung des nichtstaatlichen Religions- und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.11</p>
<p>Gegenwärtig ist die öffentliche Diskussion um LER und den Bekenntnisunterricht in Berlin wieder in Gang gekommen, wobei wieder die bisherige Trennung von Kirchen und Schule in Frage gestellt wird. Im Streit werden zwei Grundvarianten für die Zukunft diskutiert: Ein Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde als Pflichtfach ohne Abmeldeklausel nebst Weiterführung des nichtstaatlichen Religions- und Weltanschauungsunterrichts versus das Fach LER als Pflichtfach mit der Möglichkeit, sich zu einem Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzumelden, der staatliches Fach (ordentliches Lehrfach) werden soll &#150; im Ergebnis also ein Wahlpflichtbereich.</p>
<p>Der Berliner Landesverband der HU hatte im Rahmen dieser Debatte am 14. Januar 2005 im Abgeordnetenhaus ein Fachgespräch zu den rechtspolitischen Streitfragen organisiert. Befragt wurden die ehemaligen Verwaltungsrichter Dr. Peter von Feldmann (Berlin) und Prof. Dr. Ludwig Renck (München) von mehr als 20 Abgeordneten und FachpolitikerInnen der Parteien, VertreterInnen der Gewerkschaften und der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.</p>
<p>Die Hauptergebnisse der Veranstaltung waren:</p>
<p>&#8211; Berlin hat hinsichtlich eines Bekenntnisunterrichts aufgrund Art. 141 GG einen großen Gestaltungsspielraum. Dieser schließt auch ein, keinen Bekenntnisunterricht an den Schulen anbieten zu müssen. Ob Berlin einen Bekenntnisunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz als ordentliches Lehrfach einführen darf, ist umstritten.</p>
<p>&#8211; Wenn Bekenntnisunterricht zugelassen wird, gibt es keine verfassungsrechtlich zulässige Gesetzeskonstruktion, nach der einzelne Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (z.B. die Islamische Föderation) von einem Unterrichtsangebot ausgeschlossen werden dürfen.</p>
<p>&#8211; Es ist in Berlin möglich, ein religiös-weltanschaulich neutrales Fach LER als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler ohne Abmeldeklausel einzuführen.</p>
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		<title>Mildes Urteil im Fall Daschner ist falsches Signal</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Folter]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.12 Mit dem heute verkündeten Urteil gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit sind weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft der Bedeutung des ausnahmslos geltenden Folterverbotes und dem Schutz der Menschenwürde gerecht geworden. Zwar hat das Gericht die beiden Polizeibeamten für schuldig befunden und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.12</p>
<p>Mit dem heute verkündeten Urteil gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit sind weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft der Bedeutung des ausnahmslos geltenden Folterverbotes und dem Schutz der Menschenwürde gerecht geworden. Zwar hat das Gericht die beiden Polizeibeamten für schuldig befunden und die Gewaltandrohungen als rechtswidrig bezeichnet. Die Angeklagten sind jedoch derart milde verurteilt worden, als habe es sich bei der angedrohten Folter um eine Bagatelle gehandelt. Folgt man der Logik des Gerichts, ist die Androhung von Folter in Deutschland &#150; wenn sie aus einer &#132;ehrenwerten Gesinnung&#147; erfolgt &#150; faktisch legitim. Der Fall Daschner hat über den konkreten Vorwurf hinaus Bedeutung erlangt, weil mit seiner Hilfe das generelle Folterverbot aufgeweicht werden sollte. Offenkundig hat das Gericht die Chance und die Notwendigkeit versäumt, in dieser Frage eine eindeutige Antwort zu geben.</p>
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