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	<title>Mitteilungen Nr. 189 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Datenschutz  ein bedrohtes Grundrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.1-3 Der Datenschutz, also das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, bindet &#8211; wie jedes Grundrecht &#8211; Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung. Zum Grundrechtsschutz gehören die unabhängigen Datenschutzbeauftragten als Beratungs- und Kontrollorgane, die über ihre Tätigkeit den Parlamenten regelmäßig Bericht erstatten, um frühzeitig auf Gefahren und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Als Bundesbeauftragter für den Datenschutz habe ich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.1-3</p>
<p>Der Datenschutz, also das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, bindet &#8211; wie jedes Grundrecht &#8211; Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung. Zum Grundrechtsschutz gehören die unabhängigen Datenschutzbeauftragten als Beratungs- und Kontrollorgane, die über ihre Tätigkeit den Parlamenten regelmäßig Bericht erstatten, um frühzeitig auf Gefahren und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Als Bundesbeauftragter für den Datenschutz habe ich nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes zu unterrichten. Diesen Auftrag habe ich in der Vergangenheit wahrgenommen und werde mich nicht davon abbringen lassen, dies auch in Zukunft zu tun.<br />Mein Tätigkeitsbericht für die Jahre 2003 und 2004, den ich vor Kurzem dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben und im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt habe, zeigt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch den rasanten technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen &#8211; insbesondere bei der öffentlichen Sicherheit &#8211; bedroht ist.<br />So wurden immer wieder &#8211; nicht erst nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 &#8211; zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden eingeführt. Die Liste der realisierten und geforderten Grundrechtseinschränkungen ist lang, und ein Ende ist leider noch nicht abzusehen: Die &#8211; im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten &#8211; Regelungen zum &#8222;Großen Lauschangriff&#8220;, also zur akustischen Wohnraumüberwachung, sind zwar öffentlich besonders kritisch diskutiert worden; im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung, also ihren Einsatz durch die Ermittlungsbehörden, bleiben sie aber weit hinter anderen gesetzlichen Befugnissen zurück, insbesondere hinter der Überwachung der Telekommunikation. So ist nicht nur der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung immer wieder erweitert worden, auch die Anwendung dieser Befugnisse hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. <br />Weil es sich beim Datenschutz um ein Grundrecht handelt, müssen diejenigen, die ihn einschränken wollen, den Beweis antreten, dass der geforderte Eingriff erforderlich ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Die bloße Behauptung, diese oder jene Maßnahme diene der Bekämpfung des Terrorismus oder der allgemeinen Kriminalität, reicht bei weitem nicht aus. Und auch die Befugnisse, die staatlichen Stellen bereits eingeräumt wurden, müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden. <br />Dies gilt auch für die nach den Anschlägen 2001 als &#8222;Sicherheitspakete&#8220; befristet eingeführten Befugnisse. Sie müssen auf ihre Effizienz und Erforderlichkeit hin überprüft werden, wie es bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren vorgesehen war und seinerzeit als wichtige Voraussetzung für ihre Verabschiedung gesehen wurde. Ich halte es für dringend erforderlich, die bei der &#8222;Evaluation&#8220; verwendeten Kriterien und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit die politische Debatte auf Basis einer gesicherten Faktenlage geführt werden kann. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil über die Fortsetzung von Grundrechtseingriffen zu entscheiden ist, bei denen der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleiben muss. Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht werden oder die sich nicht bewährt haben, sind zurückzunehmen. Einen Automatismus darf es bei der anstehenden Verlängerung nicht geben. Eine generelle Entfristung der Befugnisse, wie sie vom Bundesinnenminister gefordert wurde, lehne ich ab.<br />Für nicht angemessen hielte ich es, wenn im Prinzip jedes Ergebnis als Argument für die Beibehaltung oder gar Ausweitung der Grundrechtseingriffe verwendet würde. So überzeugt es nicht, wenn eine geringe oder völlig fehlende Nutzung der neuen Befugnisse als Beweis für einen &#8222;verantwortungsvollen Umgang&#8220; damit gewertet und daraus zusätzliche Forderungen abgeleitet würden, zugleich aber &#8211; wie bei der Telekommunikationsüberwachung &#8211; eine starke Nutzung als Beleg dafür angeführt wird, dass neue Eingriffsbefugnisse erforderlich seien.<br />&#8222;Für nicht angemessen hielte ich es, wenn im Prinzip jedes Ergebnis als Argument für die Beibehaltung oder gar Ausweitung der Grundrechtseingriffe verwendet würde.&#8220;<br />Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in mehreren Entscheidungen eindrucksvoll unterstrichen. So betont das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004, dass ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung vor jeglicher Überwachung geschützt bleiben muss. Diese Entscheidung hat Konsequenzen weit über die akustische Wohnraumüberwachung hinaus, insbesondere für die Telefonüberwachung. Denn das Gericht hat am gleichen Tag in einer weiteren Entscheidung festgestellt, dass die aufgestellten Grundsätze auch bei der Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt zu beachten sind. Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, dass sie noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Begrenzung und Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vorlegt.<br />Kritisch sehe ich die auf europäischer Ebene diskutierte Initiative zur Einführung einer Verpflichtung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. Diese Daten (Wer hat wann mit wem telefoniert? Wo hat er/sie sich dabei aufgehalten? Unter welcher IP-Adresse wurde im Internet gesurft und welche Seiten wurden dabei angesehen?) sollen in Zukunft generell zwölf bis 36 Monate aufbewahrt werden. Dies wäre datenschutzrechtlich bedenklich, wie der Deutsche Bundestag mehrfach mit großer Mehrheit festgestellt hat, zuletzt in seinem einstimmigen Beschluss vom 17. Februar 2005. Als Alternative zur generellen und massenweisen Datenspeicherung auf Vorrat könnte die Strafverfolgungspraxis in den USA dienen, bei der auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden zwar in begründeten Einzelfällen die elektronischen Daten von den Diensteanbietern weiter zu speichern sind, aber nur herausgegeben werden müssen, wenn innerhalb von 90 Tagen ein entsprechender richterlicher Beschluss vorgelegt wird. Ein solcher Ansatz wäre wesentlich datenschutzfreundlicher und würde den geltend gemachten Belangen der inneren Sicherheit in gleicher Weise gerecht.<br />Ein weiterer wichtiger Punkt sind biometrische Systeme und Verfahren, die in mehreren Bereichen kurz vor der Anwendung stehen, um die Identifikation von Personen zu erleichtern. Sie ermöglichen es jedoch auch, den Einzelnen heimlich zu überwachen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgegeben werden. Die Biometrie hält aber häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Vor allem ist sie kein Allheilmittel zur Gefahrenabwehr oder Kriminalitätsbekämpfung. Wissenschaftliche Untersuchungen und Anwendungstests zeigen vielmehr, dass sie oft nicht so zuverlässig funktioniert, wie es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre.<br />Im Hinblick auf die geplante Einführung der Biometrie-Pässe hat das Bundesinnenministerium kürzlich erklärt, Tests hätten die Zuverlässigkeit der Verfahren belegt. Was spricht dann dagegen, diese Untersuchungen zu veröffentlichen? Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, welche Konsequenzen die Ausstattung der Personalpapiere der EU-Bürgerinnen und -Bürger mit digitalem Gesichtsbild und Fingerabdruck auf einem kontaktlos auslesbaren Funkchip haben wird. Ich halte eine offene und breit geführte Diskussion über biometrische Verfahren für unverzichtbar. Für die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen erscheint mir deswegen ein Moratorium angebracht, zumal die entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung erst Mitte 2006 und nicht etwa in diesem Jahr umgesetzt werden müssen. <br />Auch bei anderen elektronischen Verfahren, die derzeit diskutiert werden oder unmittelbar vor der Einführung stehen, muss der Grundsatz gelten, Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Dies gilt sowohl für die Gesundheitskarte als auch für die JobCard, zwei anspruchsvolle elektronische Verfahren, die auch für den Datenschutz eine große Herausforderung darstellen. Die damit verbundenen Probleme sind sicherlich lösbar, aber Entwicklung und Einführung müssen gründlich und sorgfältig vorbereitet werden, nicht zuletzt damit diese Karten auf die zwingend erforderliche Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten.<br />Leider hat die Entwicklung technologischer Instrumente, mit denen sich der Einzelne gegen die Erfassung seiner Daten schützen kann, nicht mit der allgemeinen technologischen Entwicklung Schritt gehalten. Umso wichtiger ist es, bei neuen Systemen den Datenschutz bereits in der Entwicklungs- und Konzeptionsphase zu berücksichtigen, wie dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits seit 2001 vorsieht. Offenbar hat diese Erkenntnis noch nicht alle Beteiligten erreicht. So musste ich feststellen, dass selbst bei einem Großprojekt wie der Umstellung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II elementare Datenschutzanforderungen bei der Systemgestaltung nicht beachtet wurden.<br />Von grundlegender Bedeutung sind auch die neuen Erkenntnisse bei der Erforschung des menschlichen Genoms und die daraus erwachsenen Anwendungsmöglichkeiten. Aus der DNA lassen sich sowohl die Identität und die Abstammung feststellen als auch Hinweise auf persönliche Eigenschaften und über die Veranlagung zu Krankheiten gewinnen. Die Kontroversen um die Nutzung der DNA als &#8222;Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts&#8220; und über die Zulässigkeit heimlicher Vaterschaftstest sind dabei nur ein erster Ausdruck für die Umwälzungen, die sich aus den neuen Erkenntnissen ergeben. Die hiermit verbundenen Fragen gehen weit über das kodifizierte Datenschutzrecht hinaus. Die kommenden Jahre werden entscheidende Weichenstellungen bringen, ob angesichts dieser qualitativ neuen Möglichkeiten das Persönlichkeitsrecht bewahrt werden kann. Vor diesem Hintergrund mag zwar der sog. &#8222;Richtervorbehalt&#8220; bei der DNA-Identitätsfeststellung bei anonymen Tatortspuren verzichtbar sein, seine weitere Einschränkung, etwa bei Vorliegen zweifelhafter, weil nicht wirklich freiwilliger Einwilligungen, geht jedoch zu weit. <br />Unverändert kontrovers bleibt auch die staatliche Kontenabfrage, die auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Auch wenn das Bundesministerium der Finanzen inzwischen mit einem &#8222;Anwendungserlass&#8220; den datenschutzrechtlichen Bedenken zum Teil Rechnung getragen hat und jetzt eine Information der Betroffenen vorsieht, sind noch nicht alle Einwände ausgeräumt. Ich rege deshalb an, dass zumindest die bereits in dem Anwendungserlass geregelten Vorgaben zur Gewährleistung des Datenschutzes in das Gesetz übernommen werden. Generell stellt sich jedoch weiterhin die Frage, ob die in dem Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Banken, die Kontostammdaten generell für sehr vielfältige staatliche Aufgaben zum Online-Abruf bereitzuhalten, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist. <br />Dieses Beispiel macht im Übrigen deutlich, wie staatliche Stellen zunehmend Zugriff auf Datenbestände der privaten Wirtschaft nehmen, die zu ganz anderen Zwecken angelegt worden sind. Dies ist eine Entwicklung, die in ihrer Tragweite von vielen Bürgerinnen und Bürgern noch gar nicht wahrgenommen worden ist und grundsätzliche Fragen zur Struktur und Wirksamkeit unseres Datenschutzrechts aufwirft, da die klare Trennung zwischen der Datenspeicherung für geschäftliche Zwecke und für staatliche Aufgaben verschwimmt. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Nutzungshäufigkeit von Befugnissen, die das Telekommunikationsgesetz Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden einräumt, drastisch angestiegen ist. Im Jahr 2004 wurden in fast drei Millionen Fällen Stammdaten von Telekommunikationskunden in einem automatisierten Verfahren bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nachgefragt (2001: 1,5 Mio.). Diese hat daraufhin insgesamt rund 10 Millionen Abfragen bei Telekommunikationsunternehmen gestellt (2001: 3,2 Mio.). Diese ausufernde Abfrage der Stammdaten von Telekommunikationskunden sollte gesetzlich begrenzt werden.<br />&#8222;Es darf nicht nur den Datenschutzbeauftragten überlassen bleiben, auf Gefährdungen für den Datenschutz hinzuweisen.&#8220;<br />Die grenzüberschreitende Datenverarbeitung und vor allem die Datenübermittlungen zwischen den nunmehr 25 Mitgliedstaaten der EU nehmen deutlich zu. Zwar ist die Europäische Datenschutzrichtlinie inzwischen durchgehend in nationales Recht umgesetzt; sie bezieht sich jedoch nicht auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sicherheitsbereich. Wenn Polizei- und Strafverfolgungsbehörden intensiver zusammenarbeiten und dabei auch personenbezogene Daten ohne Rücksicht auf nationale Grenzen austauschen sollen, wie dies im Haager Programm beschlossen wurde, muss der Datenschutz auch auf diesem Gebiet europäisiert werden. Ausgangspunkt müssen dabei die Datenschutz-Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta sein, die unverändert in den Entwurf für eine Europäische Verfassung übernommen wurden.<br />Aber auch der nationale Gesetzgeber bleibt weiter gefordert, denn angesichts der rasanten technologischen Entwicklung ist eine stetige Weiterentwicklung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend erforderlich. Leider herrscht hier aber eher Stillstand: Das für den Vollzug des BDSG 2001 erforderliche Datenschutzauditgesetz, das vom Bundestag seit langem geforderte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und das dringend notwendige Gendiagnostikgesetz lassen weiter auf sich warten. Auch die angekündigte grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts kommt nicht voran. Lediglich in einigen gesetzlichen Spezialregelungen konnten erfreuliche Ergebnisse erreicht werden, etwa bei der Gesundheitskarte.<br />Es darf nicht nur den Datenschutzbeauftragten überlassen bleiben, auf Gefährdungen für den Datenschutz hinzuweisen. Vielmehr müssen die Bürgerinnen und Bürger ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aktiv wahrnehmen und den hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmen einfordern. Denn gerade für bedrohte Grundrechte gilt, dass sie sich nur behaupten werden, wenn sie in Anspruch genommen und verteidigt werden.</p>
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		<title>Relativierungen &#038; Herausforderungen  Gedanken zur Situation der Bürgerrechte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.4-6  I. RelativierungenDer gegenwärtige Zustand der Bürgerrechte in Deutschland kann nicht beschrieben werden, ohne auf drei Vorgänge aus den vergangenen zwei Jahren einzugehen. Es sind drei Vorgänge, die aus dem täglichen Kampf um die Bürgerrechte, aus dem üblichen Ringen zwischen Sicherheit und Freiheit herausragen und in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes sind. Obwohl [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.4-6</p>
<p><b> I. Relativierungen</b><br />Der gegenwärtige Zustand der Bürgerrechte in Deutschland kann nicht beschrieben werden, ohne auf drei Vorgänge aus den vergangenen zwei Jahren einzugehen. Es sind drei Vorgänge, die aus dem täglichen Kampf um die Bürgerrechte, aus dem üblichen Ringen zwischen Sicherheit und Freiheit herausragen und in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes sind. Obwohl sie für sich genommen jeweils nichts miteinander zu tun haben, können sie in einem übergeordneten Zusammenhang gesehen werden.<br />1. Mitte 2003 kommt eine neue, vom Bonner Staatsrechtsprofessor Matthias Herdegen verfasste Kommentierung zu Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) im Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig heraus. Über Juristenkreise hinaus wäre dies vermutlich nicht weiter aufgefallen, hätte nicht Ernst-Wolfgang Böckenförde diese Neubearbeitung in einem tiefgründigen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung analysiert.  <br />Erwähnenswert ist dieser Vorgang, weil er schlaglichtartig eine sich über die Jahre vollziehende Veränderung in der Interpretation der Menschenwürdegarantie markiert. Günter Dürig, der (Mit-)Begründer des wohl angesehensten Grundgesetzkommentars, verstand die Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Absatz 1 GG als objektiv-rechtliche Konstruktionsmaxime des seinerzeit neu entstehenden Staates. Dem Grundkonsens der Nachkriegsgesellschaft entsprechend, die Barbarei der Nazi-Diktatur noch in den Gliedern, interpretierte er die Menschenwürde als einen jedem Menschen kraft seines Mensch-Seins, unabhängig von Entwicklungsstand, persönlichen Fähigkeiten, Leistung usw. zukommenden absoluten Wert. Durch seine vorpositivistische Verankerung sollte er dem inhaltlichen Zugriff entzogen sein. Nach seinem Verständnis wurde durch die Menschenwürdegarantie ein dem Staat und der Gesellschaft vorgelagerter sittlicher  Wert &#130;deklaratorisch&#8216; in das positive Recht übernommen.<br />In Herdegens Neuinterpretation spiegelt sich unsere heutige Unbefangenheit im Umgang mit den Vermächtnissen der jüngeren Vergangenheit: im Bewusstsein der sich gefestigten demokratischen Gesellschaft unterwirft er Artikel 1 Absatz 1 GG dem interpretatorischen Zugriff. Er löst ihn von der vorpositivistischen Verankerung und sieht allein den Verfassungstext und dessen Exegese als normativ relevant an. Die Menschenwürdegarantie wird Interpretationssache. Auswirkung hat dies vor allem dort, wo durch die Weiterentwicklung der Biotechnologien neue Antworten gefunden werden müssen (s.u. II.). <br />2. Der zweite Vorgang, der hier anzuführen ist, ist der Fall Daschner. Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident hatte dem Entführer Magnus Gäfgen die Zufügung von Schmerzen &#8222;ohne Verletzungen&#8220; androhen lassen, um von diesem das Versteck des Entführungsopfers Jakob Metzler zu erfahren, und war offensichtlich auch dazu entschlossen, nötigenfalls über die bloße Androhung hinaus zu gehen.<br />Dass darin ein Verstoß gegen das Folterverbot liegt, wurde in der von Daschner ausgelösten Debatte von keinem bezweifelt. Juristen wie vox populi stritten hernach jedoch über Ausnahmen und Grenzen des Folterverbots, also darüber, ob und in welchen Situationen der Staat sich vielleicht doch der Folter bedienen dürfe.<br />Liest man die Gründe des Urteils des Frankfurt Landgerichts vom 15. Februar, so muss man zunächst der Frankfurter Polizei Respekt zollen, denn es wird deutlich, wie sehr Daschner mit seiner Absicht, eine Aussage von Gäfgen notfalls durch die Zufügung von Schmerzen zu erzwingen, trotz der mittlerweile sehr zugespitzten Situation und der beharrlichen Obstruktion des Angeklagten, alleine stand. Das Bemerkenswerte dieses Falles ist, dass die Gewaltandrohung nicht auf einen Kollegen an der Front zurückgeht, der unter dem Druck der Erwartungen die Nerven verloren hatte, sondern gegen zähen Widerstand und an der offiziellen Hierarchie vorbei von der Behördenleitung durchgedrückt wurde. Die zuständigen Abschnittsleiter hielten an ihren ermittlungstaktischen Alternativen (der Gegenüberstellung mit Jakobs Schwester) auch in dieser Situation fest. <br />Dies zeigt, dass zu dieser Zeit das Folterverbot in den Polizeistrukturen so fest verankert war, dass &#8211; außer Daschner &#8211; keiner auf die Idee einer illegalen Aussageerpressung kam. Ja sogar noch als die verführerische Vorstellung vom amtierenden Chef der Behörde ausgesprochen und angeordnet war, seine Untergebenen dieses Vorgehen ablehnten und zu umgehen versuchten. <br />Die Frage ist: hat sich an dieser tiefen Verwurzelung des Folterverbots in den Polizeistrukturen seit dem Urteil des Frankfurter Landgerichts etwas verändert? <br />Daschner und der Beamte, der Gäfgen die Befragung unter Schmerzen angedroht hatte, wurden zwar vom Landgericht wegen Nötigung verurteilt. Das Urteil hielt das Folterverbot aufrecht und entzog sich zunächst allen Rechtskniffen einer Relativierung (bspw. durch übergesetzlichen Notstand, Verbotsirrtum usw.). Fragwürdig ist jedoch die Rechtsfolge, die das Landgericht über die beiden Angeklagten verhängte: eine für die Zeit von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen für Daschner, 60 für den ihm unterstellten Beamten &#8211; das Strafmaß bewegt sich dabei in Größenordnungen der Straßenverkehrsgefährdung. Bei formaler Aufrechterhaltung des Folterverbots macht das Landgericht zugleich klar: so ganz ernst gemeint ist das doch nicht; wer als verantwortlicher Polizeiführer in ähnlichen Situationen Folter androhen oder anwenden lässt, hat fortan wenig zu befürchten &#8211; nicht mal einen Karriereknick, denn das Disziplinarverfahren gegen Daschner wurde ohne Disziplinarmaßnahme beendet.<br />3. Der dritte hier zu erwähnende Vorgang ist das am 18. Juni 2004  von der Regierungskoalition beschlossene und am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz. Es enthält in § 14 Absatz 3 eine Ermächtigung zum Abschuss von (Passagier-)Flugzeugen, wenn diese von Terroristen als Waffe gegen andere Ziele eingesetzt werden sollen. Trotz aller einschränkenden Voraussetzungen und verschleiernden Sprache: Im Kern enthält diese Norm die nach 1945 undenkbare Ermächtigung, über das Leben von Menschen zu richten, die nicht Verursacher der Gefahr sind &#8211; die einen zu töten, um die anderen zu retten. Auch dieser Vorgang wurde in der rechtswissenschaftlichen Literatur umfänglich erörtert. Das Bemerkenswerte ist: sogar der Bundespräsident zweifelte. Allein: er wankte zwar, doch fiel er nicht. Trotz tiefgreifender Zweifel unterschrieb Horst Köhler das Gesetz und schob den schwarzen Peter per Brief an die Fraktionen des Bundestages und das Bundesverfassungsgericht weiter.<br />Die Menschen- resp. Bürgerrechte sind in dieser Zeit auch durch viele andere Vorgänge unter Druck geraten: durch neue Sicherheitsgesetze, durch die Einführung neuer Überwachungstechnologien, durch die Verabreichung von Brechmitteln, durch Abschiebungen usw. Diese drei Vorgänge verdienen aber, besonders benannt zu werden. Gemeinsam ist ihnen, dass <br />&#8211; sie gedanklich Fundamente unseres Menschenrechtsverständnisses in Frage stellen, <br />&#8211; sie sich von der starken Stellung abwenden, die nach dem bisherigen Verständnis der Menschenrechte dem Individuum gegenüber Staat und Gesellschaft zusteht und den Einzelnen für Zwecke des übergeordneten Großen in die &#8211; sogar tödliche &#8211; Pflicht nehmen. <br />&#8211; es sich nicht um Ansichten oder Forderungen von den Rändern der Gesellschaft oder um Äußerungen der vox populi handelt, sondern die Protagonisten Teile der Pfeiler sind, auf denen das Staatsgebäude ruht: Rechtswissenschaft, Justiz, Gesetzgeber.<br />Diese Vorgänge unterhöhlen den Rechtsstaat von innen heraus: Rechtsstaat setzt voraus, dass der Einzelne stets Rechtssubjekt ist, dass er der Exekutive niemals restlos aus-geliefert wird, dass immer sein Rechtsstatus als autonomes Subjekt geachtet wird. Und genau dieses Fundamentalprinzip des Rechtsstaates wird durchbrochen: Die Folter zielt auf totale Unterwerfung  und will alle Widerständigkeit gegen eine Kooperation mit der Staatsmacht brechen. Auch die gezielte Tötung unschuldiger Bürger zur Abwehr von Gefahren für andere lässt keinerlei Raum mehr für Autonomie. (Hier wird argumentiert, die Autonomie sei den Betroffenen schon von den Entführern genommen worden, es handele sich quasi schon um lebende Tote. Doch trägt diese Argumentation nicht, sie kommt einer juristischen Vorverlagerung des Todes gleich. Da der Mensch den Verlauf zukünftiger Ereignisse nicht vorherwissen kann, gibt es den Rechtsstatus des noch lebenden Toten nicht.)<br /><b> II. Veränderungen</b><br />Unsere Gesellschaft verändert sich &#8211; verglichen mit vorangegangenen Epochen &#8211; rasant. Diese Veränderungen betreffen alle Lebensbereiche: die technologische und die Wissenschaftsentwicklung, die Art des Wirtschaftens, das soziale Gefüge der Gesellschaft, die Bindungen der Menschen</p>
<p>untereinander&#8230; Mitunter stellt das auch das Konzept der Bürgerrechte vor gänzlich neue Fragen, die sich nicht unter Rückgriff auf ihre traditionelle Systematik lösen lassen. <br />1. Staat und Gesellschaft sind &#8222;verbürgert&#8220;:  die alten Stände bzw. Klassen &#8211; Adel, Klerus, Handwerk, Bauern, auch das Industrieproletariat &#8211; haben sich aufgelöst, der für die Bürgerrechte konstitutive Gegensatz von Staat und Gesellschaft ist überwunden. Unserer Staat ist kein Feudalstaat, die Beamten keine exklusive Kaste mehr, er ist ein Staat des Bürgertums geworden, ein Instrument in der Hand der Bürger. Die große Mitte der Gesellschaft erlebt die Staatsmacht nicht mehr als Bedrohung, sondern als Garant ihrer Entfaltungsmöglichkeiten und ihrer Sicherheit. Als Bedrohung wird nicht mehr die Macht des Staates, sondern seine Ohnmacht gegenüber externen Bedrohungen wahrgenommen &#8211; Terrorismus, Zuwanderung, Asylsuchende, Verbrecher usw. Der machtvollste Teil der staatlichen Exekutive, die Polizei, ist zu der gesellschaftlichen Institution geworden, die in der Bevölkerung am meisten Vertrauen genießt.<br />2. Von existenzieller Bedeutung sind Menschenrechte für diejenigen, die &#8211; von der Mitte der Gesellschaft aus gesehen &#8211; die wahrgenommene Bedrohung verkörpern. Das setzt den Ansatz der Menschenrechte unter Druck, denn er hat keine natürliche Verankerung in der Mitte der Gesellschaft, sondern wird als lästig und hinderlich in der Auseinandersetzung mit den Bedrohungen empfunden.<br />3. Trotz der Auflösung der Klassen und der (fast) allgemeinen Verbürgerlichung findet in unserer Gesellschaft eine neue Segregation statt. Die Chancen zur Teilhabe an den gesellschaftlichen Gütern sind höchst ungleich verteilt, die Gegensätze haben sich in den vergangenen Jahren verschärft. Und niemals zuvor hat sich die Gesellschaft so umfassend der Rationalität der Wirtschaftsgesetze unterworfen. Die soziale Dimension der Menschenrechte gewinnt damit gegenüber den Freiheitsrechten an Bedeutung.<br />4. Technische und wissenschaftliche Entwicklungen erlauben einen Zugriff auf den Menschen, wie wir ihn bislang nicht gekannt haben. Beschränkungen, die dem Zugriff von Staat und Gesellschaft auf den Einzelnen durch den Stand der Technik gesetzt waren, entfallen und verlangen teilweise völlig neue Antworten, die nicht ohne weiteres aus dem traditionellem System der Bürgerrechte abgeleitet werden können. <br />So erlaubt uns bspw. der Fortschritt der Gentechnik den Zugriff auf Stadien der menschlichen Entwicklung, der uns bislang verwehrt war: Wir können Embryonen außerhalb des Mutterleibes technisch herstellen und am Leben halten, wir können per PID ihre genetische Qualität erkunden (und dann danach entscheiden, welcher in den Mutterleib eingepflanzt und welcher &#8222;verworfen&#8220; wird), wir können klonen und künstliche Chimären aus menschlichen und tierischen Zellen herstellen, wir können die Keimbahnzellen manipulieren (so dass sich die Manipulationen auf die Nachkommen übertragen), und wir können genetisch bedingte Krankheiten erkennen, die sich noch gar nicht manifestiert haben. <br />Diese Zugriffsmöglichkeiten stellen grundlegende Fragen an das Konzept der Menschenrechte. Wann ist ein Mensch ein Mensch? Wann wird er zum Träger von Grundrechten und Menschenwürde? Welche Zugriffe auf die menschliche Entwicklung zu welchen Zwecken sollen zulässig sein? All dies sind Fragen, die auch aus bürgerrechtlicher Sicht beantwortet werden müssen.<br />Auch die Entwicklung der Informationstechnologie hat eine ganz neue Qualität von Zugriffsmöglichkeiten geschaffen: über Handys, GPS, Mautsysteme u.ä. lassen sich theoretisch Profile der physisch-realen Bewegungen fast jedes Bürgers herstellen; die virtuellen Bewegungen im Netz hinterlassen an jeder Serverkreuzung ihre Spuren, Patientenkarten sollen intime Gesundheitsdaten sammeln, elektronische Warenverwaltungssysteme können Konsumgewohnheiten offen legen usw. Mit riesigen Schritten nähern wir uns dem gläsernen Menschen. Als Anfang der 80er Jahre die Volkszählungsvorhaben zu massenhaftem Protest führte, hatten viele das Orwell-Jahr 1984 als Horror-Vision vor Augen. Zwanzig Jahre später sind wird dort angekommen und fühlen uns sauwohl dabei. <br /><b> III. Herausforderungen<br /></b>Die Humanistische Union muss sich diesen Herausforderungen stellen: Auf die Veränderungen muss sie Antworten finden, gegen die Relativierungen die Bürgerrechte wieder in der Mitte der Gesellschaft verankern. Das bedeutet konzeptionelle Arbeit: sie muss das Konzept der Bürgerrechte fit machen für das 21. Jahrhundert.<br />Für diese Aufgaben braucht die HU Diskussions- und Bündnispartner: nicht nur die anderen alt-ehrwürdigen Bürgerrechtsverbände wie die Gustav Heinemann-Initiative oder das Grundrechte-Komitee, sondern auch: Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, NGOs usw.<br />Entscheidend wird schließlich sein, ob es gelingt, die Idee der Bürgerrechte auch wieder für jüngere Menschen interessant zu machen. Wie andere Bürgerrechtsvereinigungen auch leidet die HU unter Überalterung und Mitgliederrückgang. Dies wird einerseits organisatorische Antworten erfordern &#8211; dass GHI und HU nun in Bürogemeinschaft arbeiten, ist ein Schritt in die richtige Richtung -, zwingt aber auch zum Nachdenken über Kommunikations- und Kampagneformen.</p>
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		<title>„Mit der Reichsbahn in den Tod“, Ein zu realisierendes Erinnerungsprojekt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/mit-der-reichsbahn-in-den-tod-ein-zu-realisierendes-erinnerungsprojekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.6 Am 4.5.2005 fand in Freiburg in den Räumen des mittelalterlichen Kaufhaussaales eine denkwürdige Veranstaltung statt. Dass der übliche Kreis gesellschaftlicher Verantwortungsträger (GEW, VVN-BdA/DGB, Gegen Vergessen Für Demokratie e.V., iz3w.org, Friedensform Freiburg und die HU) zu der von der Aktion &#8222;Stolpersteine für Freiburg&#8220; (Marlies Meckel) vorbereiteten Veranstaltung eingeladen hatten, erklärt wohl nicht [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.6</p>
<p>Am 4.5.2005 fand in Freiburg in den Räumen des mittelalterlichen Kaufhaussaales eine denkwürdige Veranstaltung statt. Dass der übliche Kreis gesellschaftlicher Verantwortungsträger (GEW, VVN-BdA/DGB, Gegen Vergessen Für Demokratie e.V., iz3w.org, Friedensform Freiburg und die HU) zu der von der Aktion &#8222;Stolpersteine für Freiburg&#8220; (Marlies Meckel) vorbereiteten Veranstaltung eingeladen hatten, erklärt wohl nicht die für Freiburger Verhältnisse enorme Zahl von gezählten 320 Teilnehmern. Es war eher der Name der Referentin des Abends, Beate Klarsfeld, die das Thema der Vernichtung von Juden und Andersdenkenden einer erneuten Aktualisierung und Begreiflichkeit zuführte. Für mich und nicht wenige meiner Altersgenossen war der Knall der Ohrfeige der jungen Beate Klarsfeld für das NSDAP-Mitglied und Kanzler der Großen Koalition Kiesinger im Jahre 1968 der Eingang zum Erinnerungskanal unserer Nazi-Geschichte.<br />Im andauernden Bestreben, den Gemordeten Gesichter und Namen zu geben und die Mauer des Unfassbaren zu überwinden, hatte Beate Klarsfeld in Frankreich in Zusammenarbeit mit den französischen Staatsbahnen eine Wanderausstellung organisiert, die den Anteil der zivilen Eisenbahn an der Deportation und Ermordung von 11.000 Kindern aus Frankreich, davon 500 aus Deutschland und hier auch des Freiburger Raumes, darstellt und in exemplarischen Lebensläufen Kinder, deren Familien, Schicksale und Namen nennt und Fotos zeigt. Diese Ausstellung wird gegenwärtig in französischen Bahnhöfen gezeigt und die Eröffnung fand als Zeichen dessen Unterstützung durch den französischen Ministerpräsidenten Chirac statt. Das Bestreben, auch in deutschen Bahnhöfen eine solche Wanderausstellung zu ermöglichen, scheiterte bisher am kategorischen Nein der Deutschen Bahn AG und ihres Vorstandes. Rüdiger Minow, Schriftsteller und Filmer, zitierte aus dem unsäglichen Briefwechsel zwischen der deutschen Initiativgruppe und dem Vorstand der Bahn AG. Diese will die Bahnhöfe denk-, erinnerungs- und damit auch verantwortungsfrei erhalten und jede Konfrontation der Reisenden mit der Deutschen Reichsbahn als Teil der Nazi-Mordmaschine vermeiden. Das sollte nicht gelingen.<br />Die Initiative hat einen Flyer vorbereitet, der darauf wartet, massenhaft in den Zügen der Bahn verteilt zu werden. Die Initiative verdient jede Unterstützung, damit nicht dem historischen Skandal durch die bisherige Weigerung der Deutschen Bahn AG ein aktueller Skandal nachfolgt.</p>
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		<title>Informationsfreiheit für Bayern: Aktionsbündnis gegründet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/informationsfreiheit-fuer-bayern-aktionsbuendnis-gegruendet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern Informationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[IFG: Bayern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.7 Zur Durchsetzung der Informationsfreiheit in Bayern hat sich in diesen Tagen ein B&#252;ndnis konstituiert. Ziel ist es, ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuf&#252;hren. Damit haben alle B&#252;rger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der bayerischen Beh&#246;rden.Auf einem Pressehearing des Aktionsb&#252;ndnisses am Dienstag, den 3. Mai, im M&#252;nchner Presseclub haben namhafte Experten &#252;ber [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.7</p>
<p>Zur Durchsetzung der Informationsfreiheit in Bayern hat sich in diesen Tagen ein B&uuml;ndnis konstituiert. Ziel ist es, ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuf&uuml;hren. Damit haben alle B&uuml;rger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der bayerischen Beh&ouml;rden.<br />Auf einem Pressehearing des Aktionsb&uuml;ndnisses am Dienstag, den 3. Mai, im M&uuml;nchner Presseclub haben namhafte Experten &uuml;ber Umfang und Auswirkungen des IFG informiert. Die beiden Expertinnen aus Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk (Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe) und Iris Hertel (Referentin des Datenschutzbeauftragten), berichteten von ihren Erfahrungen mit dem IFG, das im n&ouml;rdlichsten Bundesland bereits vor f&uuml;nf Jahren eingef&uuml;hrt wurde. So seien 90 Prozent aller Antr&auml;ge auf Auskunft innerhalb einer Woche bearbeitet worden. Ebenfalls 90 Prozent aller Antr&auml;ge wurde stattgegeben, bei nur einem Prozent wurde keine Auskunft erteilt, weil ein Gesch&auml;fts- oder Betriebsgeheimnis gesch&uuml;tzt werden musste. Ein Drittel der Antr&auml;ge wurde abgelehnt, weil den Beh&ouml;rden keine Unterlagen vorlagen.<br />Anders als in den Bundesl&auml;ndern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es in Bayern bis zum heutigen Zeitpunkt keine gesetzliche Regelung. In &uuml;ber 60 L&auml;ndern der Welt existieren solche Informationsfreiheitsgesetze. In der EU haben nur Luxemburg und Deutschland keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Information vorzuweisen. Auf Bundesebene wird noch in diesem Jahr ein Bundesgesetz in Kraft treten. Die darin verabschiedeten Regelungen gelten jedoch ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Bundesbeh&ouml;rden.<br />Das Ergebnis erster Gespr&auml;che mit der Bayerischen Staatsregierung ist: Es wird keine Gesetzesinitiative auf Landesebene geben. Daher verfolgt das B&uuml;ndnis die Strategie, Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene einzuf&uuml;hren. &#8222;Wenn sich die Staatsregierung mehr Transparenz verschlie&szlig;t, werden wir sie mit den Kommunen &uuml;berholen&#8220;, so Roman Huber, Sprecher des Aktionsb&uuml;ndnisses. &#8222;Wir suchen B&uuml;rger und Gemeinder&auml;te, die in Ihren Orten mehr Transparenz einf&uuml;hren wollen.&#8220;<br />Die Initiative hat eine Satzung entworfen, die Gemeinden im Gemeinderat oder per B&uuml;rgerentscheid beschlie&szlig;en k&ouml;nnen. Weiteres steht im Internet: <a href="http://www.informationsfreiheit.org/" target="_blank" rel="noopener">www.informationsfreiheit.org</a></p>
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		<title>Großer Lauschangriff im Bundestag verabschiedet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/grosser-lauschangriff-im-bundestag-verabschiedet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lauschangriff]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.7 Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur akustischen Wohnraum&#252;berwachung am 12. Mai 2005 wurde wieder einmal deutlich, wie wenig sich die parlamentarische Mehrheit um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schert. Das Gesetz unterl&#228;uft nach Auffassung der Humanistischen Union in zahlreichen Punkten die konkreten Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. M&#228;rz [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.7</p>
<p>Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur akustischen Wohnraum&uuml;berwachung am 12. Mai 2005 wurde wieder einmal deutlich, wie wenig sich die parlamentarische Mehrheit um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schert. Das Gesetz unterl&auml;uft nach Auffassung der Humanistischen Union in zahlreichen Punkten die konkreten Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. M&auml;rz 2004 f&uuml;r die Neuregelung der akustischen Wohnraum&uuml;berwachung aufgestellt hatte.<br />Wesentlicher Kritikpunkt ist der nach wie vor unzureichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der Gesetzgeber hat es vers&auml;umt, im Gesetz klar zu definieren, unter welchen konkreten Umst&auml;nden der Lauschangriff verboten ist. Es kann nicht sein, dass eine weitere &#8222;Exemplifizierung&#8220; in diesem Bereich der Rechtsprechung &uuml;berlassen wird und bis dahin der Lauschangriff ausgereizt wird.<br />An dem verabschiedeten Gesetz kritisiert die Humanistische Union ferner, dass es den vom Bundesverfassungsgericht benannten &#8222;Kernbereich privater Lebensgestaltung&#8220; nur in Privatwohnungen verortet. Pers&ouml;nliche Gespr&auml;che in der &Ouml;ffentlichkeit und am Arbeitsplatz fallen jedoch auch unter diese Privatsph&auml;re. In der Anh&ouml;rung des Rechtsausschusses vom 16.3.2005 beklagten die Polizeiexperten, durch den vorliegenden Gesetzentwurf w&auml;re der Lauschangriff praktisch kaum noch durchf&uuml;hrbar.<br />F&uuml;r die Humanistische Union ist die Konsequenz klar: Auf das Instrument des Gro&szlig;en Lauschangriffs ist zu verzichten, wenn es anderenfalls nur unter Verletzung des absolut gesch&uuml;tzten Kernbereichs privater Lebensgestaltung eingesetzt werden kann.<br />Die ausf&uuml;hrliche Stellungnahme der Humanistischen Union ist im Internet unter: <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de/</a> stellungnahme.gl.pdf abrufbar bzw. kann in der Bundesgesch&auml;ftsstelle angefordert werden.</p>
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		<title>Kulturkampf gegen gemeinsamen „Werteunterricht“ in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.8-9 In Berlin tobt ein Kulturkampf, vorgetragen vor allem von den Kirchen, der CDU und der FDP. Gegner in diesem Kampf sind die Berliner Regierungsparteien und all jene, die sich für einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zu Wertefragen und Religionskunde und gegen die Umwandlung des Religionsunterrichts in ein staatliches Wahlpflichtfach [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.8-9</p>
<p>In Berlin tobt ein Kulturkampf, vorgetragen vor allem von den Kirchen, der CDU und der FDP. Gegner in diesem Kampf sind die Berliner Regierungsparteien und all jene, die sich für einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zu Wertefragen und Religionskunde und gegen die Umwandlung des Religionsunterrichts in ein staatliches Wahlpflichtfach aussprechen. Die Auseinandersetzung begann, als sich Ende Februar 2005 abzeichnete, dass es auf dem SPD-Bildungsparteitag im April eine deutliche Mehrheit der Delegierten für ein integratives Unterrichtsfach und gegen eine Abmeldemöglichkeit davon geben wird. Kurz vor und nach dem Parteitag am 9. April 2005, auf dem drei Viertel der Delegierten für einen gemeinsamen Unterricht stimmten, erreichte die Auseinandersetzung ihren Höhepunkt.</p>
<p>Die Grundsatzdebatte &#132;Gemeinsamer Werteunterricht versus Wahlpflichtbereich Religion/Ethik&#147; ist bekanntlich nicht neu. Seit mehr als 15 Jahren wird darum gestritten. Neu ist allerdings die Maßlosigkeit, mit der die Gegner eines gemeinsamen Werteunterrichts diejenigen diffamieren, die sich dafür einsetzen, dass Jugendliche gemeinsam über die Grundwerte sprechen können, die unsere Gesellschaft tragen und lebensfähig erhalten, dass sie sich eine Grundbildung zu Kulturen, Religionen und Weltanschauungen aneignen und lernen, trotz unterschiedlichster kultureller Prägungen, religiöser bzw. weltanschaulicher Auffassungen miteinander in den Dialog zu kommen. Der bisher freiwillige Religions- und Weltanschauungsunterricht soll ausdrücklich weiter bestehen und weiter gefördert werden. Obwohl Berlin nach dem Grundgesetz &#150; und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2000 &#150; nicht verpflichtet ist, Bekenntnisunterricht an den Schulen zuzulassen, wird dieser Unterricht seit Jahrzehnten großzügig unterstützt. Die Bekenntnisgemeinschaften erhalten die Personalkosten zu 90 Prozent erstattet &#150; bei für staatliche Fächer erstrebenswerten Gruppengrößen von unter 20 Schüler/innen.</p>
<p>Ein gemeinsamer Unterricht wird von seinen Befürwortern nicht zuletzt wegen der enormen Pluralität von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen in Berlin als mögliches Medium der Verständigung über freiheitlich-demokratische Grundwerte und interkulturellen Lernens unterstützt. In Berlin gibt es eine Vielzahl von Nationalitäten und mehr als 360 Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaften. Mehr als die Hälfte der Berliner Bevölkerung gehört keiner Bekenntnisgemeinschaft an. Derzeit gibt es bereits acht verschiedene Angebote von Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht in Berlin. Weitere Religionsgemeinschaften überlegen, ob sie den Zugang zu den Schulen beantragen.</p>
<p>Viele haben die heftige Debatte in Berlin über die Medien mitverfolgen können. Ich möchte die Art und Weise, wie hier seitens der Kirche  diffamiert wurde, am Beispiel von Dr. Wolfgang Huber darstellen, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorsitzender des Rates der EKD. Er erwies sich in dem maßgeblich von ihm verantworteten Kulturkampf als fragwürdiger Meister der Manipulation öffentlicher Meinung. So gab er einem vergleichsweise moderat formulierten Aufruf zur Unterstützung des kirchlich favorisierten Modells eines Wahlpflichtbereiches Religion/Ethik einen Begleitbrief mit faustdicken Lügen und Unterstellungen bei (www.ekibb.de &#150; 4. April 2005). Unter anderem behauptete er nach der zutreffenden Feststellung &#132;114.000 Schülerinnen und Schüler besuchen den evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Berlin&#147;: &#132;Die regierenden Parteien wollen dies in Zukunft verhindern. Der Religionsunterricht soll ein für alle Mal aus der Schule verbannt werden.&#147; In Wahrheit haben weder die SPD noch die PDS die Absicht geäußert, den Religionsunterricht in Berlin abzuschaffen oder seine finanzielle Förderung einzustellen. Weiter heißt es, nun offener diffamierend: &#132;Die Religionsfreiheit in der Schule, die sich in der Wahlfreiheit von Lehrangeboten widerspiegelt, wird abgeschafft. Der Staat etabliert sich als Wertevermittler. Dies ist mit Blick auf die deutsche Vergangenheit ein gefährliches und verantwortungsloses Vorgehen.&#147; (Eine ähnliche Formulierung hat übrigens auch der Erzbischof der Katholischen Kirche Georg Sterzinsky gebraucht.) In Wahrheit bleibt die Wahlfreiheit beim bekenntnisgebundenen Religions- und Weltanschauungsunterricht auch in Zukunft erhalten. Niemand wird gezwungen, einen Bekenntnisunterricht zu besuchen bzw. sich von ihm abzumelden. Das Recht des Staates auf die Einrichtung von Pflichtfächern auch im ethischen Bereich ist kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, sondern sein verfassungsgegebenes Recht.</p>
<p>Der Bezug auf die &#132;deutsche Vergangenheit&#147; bei Bischof Huber wird in der Berlin-Brandenburgischen evangelischen Wochenzeitung &#132;Die Kirche&#147; (Nr. 12 vom 20.3.2005) durch Reimar von Wedel, Gründer des &#132;Notbundes für den evangelischen Religionsunterricht&#147; auf die Spitze getrieben, indem er die aktuelle Situation in Berlin direkt mit der zur Zeit des Nationalsozialismus vergleicht. Er schreibt: &#132;Viele, die unseren Aufruf zur Bewahrung des Religionsunterrichts begrüßt haben, stellen die Frage, warum dieser Vergleich: So schlimm wie 1934, als Niemöller den Pfarrernotbund gründete, ist es doch heute nicht. Das ist richtig, aber es kann so werden und manches ist schon heute vergleichbar.&#147;</p>
<p>Trotz der lautstarken und demagogisch agierenden Front der Gegner hat das Vorhaben, in Berlin ein neues integratives Unterrichtsfach zu Wertfragen und interkultureller Bildung einzuführen, nicht nur in Berlin eine klare parlamentarische Mehrheit, sondern auch viele Organisationen und Persönlichkeiten gefunden, die es befürworten.</p>
<p>Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Einführung des neuen Schulfaches ab dem Schuljahr 2006/2007 beginnend in den 7. Klassen erfolgen soll &#150; übrigens eine Rücksichtnahme auf die Bekenntnisgemeinschaften, deren Teilnehmer am Unterricht zu mehr als 70 Prozent in der Grundschule zu finden sind! Dabei ist der Name des integrativen Faches noch offen: Der SPD-Parteitag hat sich für &#132;Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde&#147; (LER) ausgesprochen, die PDS favorisiert &#132;Interkulturelle Bildung&#147;.</p>
<p>Bundesweite Bedeutung des Berliner Vorhabens</p>
<p>Die seitens der Kirchen betriebene Hetze, von der sich viele Kirchenmitglieder distanzierten, zeugt von einem bedenklichen Niedergang kirchlicher Werte und zugleich von großer Nervosität. Aus meiner Sicht ist ein wesentlicher Erklärungsansatz dafür, dass die Kirchen(leitungen) so unchristlich &#132;aus der Rolle fallen&#147;, in der nicht unbegründeten Furcht zu suchen, das neue Berliner Modell integrativen werteorientierten Unterrichts könnte bundesweit Schule machen. Denn spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ethikunterricht in Baden-</p>
<p>Württemberg vom 17. Juni 1998 ist klar, dass selbst in den alten Bundesländern (!) ein Pflichtfach Ethik für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden darf und Schülerinnen und Schüler, die konfessionellen Religionsunterricht besuchen wollen, dies dann zusätzlich tun müssen (BVerwG 6 C 11.97). Neuere bundesweite Umfragen weisen im Übrigen auf eine wachsende Akzeptanz für integrative Ethikfächer hin. Der kulturkämpferische Protest der Kirchen gegen das Vorhaben wird aber dennoch wohl in den nächsten Jahren nicht beendet sein. Den Berliner Regierungsparteien und den Grünen ist Kraft und Konsequenz zu wünschen, dass sie trotz des anhaltenden Getöses der Kirchen, der CDU und der FDP (voraussichtlich auch im 2006er Wahlkampf) im Gespräch mit allen dazu bereiten gesellschaftlichen Gruppen die Konzipierung, die gesetzliche Verankerung und die Einführung des neues Schulfaches vorantreiben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/">Kulturkampf gegen gemeinsamen „Werteunterricht“ in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Runder Tisch zum Werteunterricht?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/runder-tisch-zum-werteunterricht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Pressemitteilung). Mitteilungen Nr. 189, S.9 Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, der das Vorhaben eines gemeinsamen Unterrichts bereits im Vorfeld der Berliner Entscheidungen mit der Organisation einer Veranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus unterstützte, erklärte bereits am Tag des SPD-Parteitages seine Zustimmung und bot an, an der Debatte um die Ausgestaltung des neuen Schulfachs konstruktiv mitzuwirken. In [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/runder-tisch-zum-werteunterricht/">Runder Tisch zum Werteunterricht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Pressemitteilung). Mitteilungen Nr. 189, S.9</p>
<p>Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, der das Vorhaben eines gemeinsamen Unterrichts bereits im Vorfeld der Berliner Entscheidungen mit der Organisation einer Veranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus unterstützte, erklärte bereits am Tag des SPD-Parteitages seine Zustimmung und bot an, an der Debatte um die Ausgestaltung des neuen Schulfachs konstruktiv mitzuwirken. In der Presseerklärung vom 9. April 2005 heißt es:</p>
<p>Es ist vernünftig, dass sich die SPD für ein religionskundliches Fach für alle und gegen eine Abmeldeklausel entschieden hat.</p>
<p>Eine Abmeldeklausel wäre auf ein Wahlpflichtfach Religion hinausgelaufen. Ein solches Modell würde aber der religiös-weltanschaulichen Vielfalt in Berlin nicht gerecht. Um die Religionsfreiheit aller bestmöglich zu gewährleisten, muss Glaubensunterweisung Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bleiben. Die staatliche Schule kann und sollte aber darauf hinwirken, dass Vielfalt akzeptiert wird, die Rechte Andersgläubiger und Andersdenkender anerkannt und demokratische Spielregeln eingeübt werden. Dafür bietet ein gemeinsames Fach Lebensgestaltung&#150;Ethik&#150;Religionskunde (LER) neue Möglichkeiten.</p>
<p>Kenntnisse über die verschiedenen Religionen, Weltanschauungen und Kulturen gehören zur Allgemeinbildung. Eine Abmeldemöglichkeit von LER aus religiösen Gründen wäre ähnlich verfehlt wie entsprechende Abmeldungen vom Biologieunterricht oder vom Schwimmunterricht. Verfassungsrechtliche Probleme kann die Humanistische Union als Bürgerrechtsorganisation nicht erkennen.</p>
<p>Jetzt muss es darum gehen, das neue Fach zu gestalten. Wir hoffen, dass die Kirchen nach den polemischen und haltlosen Äußerungen der vergangenen Woche zu einem sachlichen Diskurs zurückkehren. Dazu schlagen wir einen Runden Tisch vor, bei dem neben Inhalten und Methoden auch geklärt werden sollte, welchen Beitrag Bekenntnisgemeinschaften zu dem neuen Fach leisten können. Die Humanistische Union, die weder parteipolitisch noch weltanschaulich gebunden ist, stünde als Moderatorin für eine solche Diskussion gern zur Verfügung.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/runder-tisch-zum-werteunterricht/">Runder Tisch zum Werteunterricht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Delegiertenkonferenz am 18./19. Juni 2005 in Mainz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/delegiertenkonferenz-am-1819-juni-2005-in-mainz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/delegiertenkonferenz-am-1819-juni-2005-in-mainz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.11 Die 19. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union findet &#150; wie bereits angekündigt &#150; am Wochenende des 18./19. Juni 2005 in Mainz statt. Der offizielle Teil der Versammlung beginnt am Samstag, dem 18. Juni, um 10.00 Uhr und endet voraussichtlich am Sonntag gegen 13.00 Uhr. Als Tagungsort haben wir das &#132;Berliner Zimmer&#147; des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/delegiertenkonferenz-am-1819-juni-2005-in-mainz/">Delegiertenkonferenz am 18./19. Juni 2005 in Mainz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.11</p>
<p>Die 19. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union findet &#150; wie bereits angekündigt &#150; am Wochenende des 18./19. Juni 2005 in Mainz statt. Der offizielle Teil der Versammlung beginnt am Samstag, dem 18. Juni, um 10.00 Uhr und endet voraussichtlich am Sonntag gegen 13.00 Uhr. Als Tagungsort haben wir das &#132;Berliner Zimmer&#147; des Bürgerhauses Lerchenberg reserviert. (s.u.) Neben den satzungsmäßig vorgegebenen Aufgaben der Delegiertenkonferenz &#150; darunter die Entlastung des alten und die Wahl eines neuen Vorstandes sowie der Diskussion und Abstimmung über vorliegende Anträge &#150; soll wieder möglichst viel Raum für inhaltliche Diskussionen gegeben werden.</p>
<p>Für den Freitagabend ist ein informeller Auftakt geplant. Dafür steht das genaue Programm leider noch nicht fest. Es wird allen Delegierten kurzfristig bekannt gegeben bzw. kann in der Bundesgeschäftsstelle erfragt werden.</p>
<p>Auf der Delegiertenkonferenz wird ein neuer Bundesvorstand gewählt. Aus dem bisherigen Vorstand wollen Ulrich Fuchs, Irmgard Koll, Sophie Rieger und Rosemarie Will erneut kandidieren. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten sind ausdrücklich erwünscht!</p>
<p>Alle bisher vorliegenden Anträge sind auf den Seiten 12/13 abgedruckt. Darunter befindet sich ein Antrag zur Änderung der Satzung (Antrag Nr. 4). Weitere inhaltliche Anträge können bis zum Beginn der Delegiertenkonferenz eingebracht werden. Wenn diese bis zum 8. Juni in der Bundesgeschäftsstelle eingehen, werden sie den Delegierten vorab zugestellt.</p>
<p>Auf der nebenstehenden Seite sind die Ergebnisse der Stimmenauszählung dokumentiert, die am 12. Mai in Anwesenheit einer Vertreterin der Wahlkommission (Ingeborg Rürup) und des Wahlleiters (Sven Lüders) ermittelt wurden. Wie üblich sind alle Mitglieder der HU ?? auch wenn sie nicht als Delegierte gewählt wurden &#150; recht herzlich zur Teilnahme an der Delegiertenkonferenz eingeladen!</p>
<p>Die Tagungsmappe mit weiteren Anträgen, den Finanzberichten und den Details des Programms für den Freitagabend soll am 8. Juni an alle Delegierten verschickt werden. Mitglieder, die nicht als Delegierte nach Mainz fahren, können die Unterlagen in der Bundesgeschäftsstelle abrufen. (Tel. 030 / 204 502 56 bzw. info@humanistische-union.de)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/delegiertenkonferenz-am-1819-juni-2005-in-mainz/">Delegiertenkonferenz am 18./19. Juni 2005 in Mainz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Öffentlichkeitsarbeit der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/oeffentlichkeitsarbeit-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.14 Die Humanistische Union ist eine Lobbyorganisation. Ihre Aktivitäten umfassen zu einem weiten Bereich Interessenvertretung für die Wahrung und den Ausbau von Menschen- und Bürgerrechten. Für den Erfolg dieser Arbeit ist die Fähigkeit zum Transport ihrer Botschaften wesentlich. Öffentlichkeitsarbeit, verstanden als Technik zur Verbreitung der Positionen der Humanistischen Union, ist deshalb ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.14</p>
<p>Die Humanistische Union ist eine Lobbyorganisation. Ihre Aktivitäten umfassen zu einem weiten Bereich Interessenvertretung für die Wahrung und den Ausbau von Menschen- und Bürgerrechten. Für den Erfolg dieser Arbeit ist die Fähigkeit zum Transport ihrer Botschaften wesentlich. Öffentlichkeitsarbeit, verstanden als Technik zur Verbreitung der Positionen der Humanistischen Union, ist deshalb ein zentrales Aktivitätsfeld. Entscheidend für den Erfolg der HU ist ihre inhaltliche Arbeit. Diese Einschätzung wird durch den folgenden Bericht nicht relativiert.</p>
<p>Die große Bedeutung der &#132;Verpackung&#147; für die Kommunikation von Inhalten erhielt in der HU lange zu wenig Aufmerksamkeit. Ungeachtet dieses Schattendaseins entwickelt sich das zarte Pflänzchen HU-Öffentlichkeitsarbeit seit ca. einem Jahr stetig:</p>
<p>&#8211; Anlässlich der letzten Jahrestagung in Lübeck wurde ein neu getextetes und gestaltetes HU-Faltblatt vorgestellt.</p>
<p>&#8211; Im Kontext des &#132;Faltblatt-Projektes&#147; wurde ein Deckblatt entwickelt, mit dem die HU jetzt mehrseitige Stellungnahmen &#132;binden&#147; kann.</p>
<p>&#8211; Als drittes Printprodukt wurde eine A4 Seite mit dem HU-Logo gestaltet, auf die mit dem Laserdrucker Einladungstexte bzw. Ankündigungen gedruckt werden können. Diese Vorlage eignet sich auch für das &#130;Großkopieren&#145; auf das Format A3.</p>
<p>&#8211; Um HU-Drucksachen stimmig gestalten zu können, wurde die Verwendung einer bestimmten Schrift festgelegt.</p>
<p>&#8211; Schließlich wurde das HU-Logo, das in keiner technisch gut zu verarbeitenden Form vorlag, von der Graphikerin, die das HU-Faltblatt gestaltet hat, nachgezeichnet und digitalisiert. Das digitale Logo ist jetzt in verschiedenen Versionen bei der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.</p>
<p>Diese Aktivitäten haben Kosten verursacht. Gewürdigt werden sollte auch, dass in der Herstellung des Faltblattes  bzw. der weiteren genannten Produkte viel Arbeit steckt, die von einer kleinen Gruppe engagierter HU-Mitglieder erbracht wurde. Beides, der Einsatz der HU-Mitglieder und die aufgewendeten Kosten leiten zu der Frage, wie der Nutzen des Projektes zu beurteilen ist.</p>
<p>&#8211; Bei den neuen HU-Faltblättern wurde der Nutzen bei den HU-Ständen zur 1.-Mai-Kundgebung in Berlin und kürzlich beim &#132;Fest der Demokratie&#147; am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor sehr deutlich.</p>
<p>&#8211; Das neue HU-Faltblatt erhielt deutlich mehr Aufmerksamkeit als sein Vorgänger. Das orange Quadrat ist ein Hingucker! Die ungewöhnliche Faltung führt dazu, dass in vielen Fällen das Faltblatt nicht nur auf-/angenommen, sondern auch gleich geöffnet und damit zumindest ansatzweise gelesen wird.</p>
<p>&#8211; In Bremen wurde das neue Faltblatt für Werbeaktionen in der Fußgängerzone benutzt. Die Verteilung von 100 Faltblättern erbrachte drei Anfragen nach mehr Information. Was auf den ersten Blick als kleiner Erfolg erscheinen mag, ist in Wirklichkeit weit mehr. Eine &#132;Response-Rate&#147; über einem Prozent gilt unter professionellen Spendensammlern (Fundraisern) als gutes Ergebnis.</p>
<p>&#8211; Beim &#132;Fest der Demokratie&#147; besuchte unser Beiratsmitglied Claudia Roth den HU-Stand und wurde sofort auf das neue Faltblatt aufmerksam. Dem Sprecher der Gustav Heinemann-Initiative gefällt das Faltblatt so gut, dass sie bei &#132;unserer&#147; Graphikerin das neue GHI-Faltblatt gestalten lassen möchten.</p>
<p>&#8211; Für die Karikaturenausstellung der HU im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte konnte durch die Verwendung der Einladungsvordrucke stilvoll eingeladen werden, ohne hohe Kosten zu verursachen.</p>
<p>&#8211; Bei der letzten Verleihung des Fritz-Bauer-Preises wurden für die Pressemappen die neuen Deckblätter verwendet. Für Spätanmelder zur Preisverleihung fehlten eigens gedruckte Einladungen. Diese Lücke konnte durch die Blanko-Einladungen geschlossen werden.</p>
<p>Die oben angesprochene große Bedeutung der Verpackung für die Kommunikation von Inhalten wurde am 8. Mai anhand der Missachtung von Flugblättern zu den Themen Biometrie- und Versammlungsfreiheit besonders anschaulich. Beide Texte waren versehen mit dem HU Logo auf DIN A5 Blätter kopiert worden. Neben den vielen gut gestalteten Auslagen der Stände, welche die Besucher des Festes passierten, blieben diese &#132;hässlichen Entlein&#147; unabhängig von der Qualität ihres Inhaltes weitgehend unbeachtet.</p>
<p>Aus dieser Erfahrung ist die Idee für das neueste Projekt der AG-Öffentlichkeitsarbeit geboren worden: Wir werden ein Blanko-Faltblatt entwerfen und drucken lassen, das die HU in die Lage versetzt, in attraktiver Form und kleinen Auflagen allgemein verständliche Stellungnahmen zu aktuellen Themen zu produzieren, die bei Veranstaltungen ausgelegt oder verteilt werden können.</p>
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		<title>Bianca Müller  Tod einer Polizistin</title>
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		<pubDate>Fri, 20 May 2005 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.15 &#132;Tod einer Polizistin&#147; lautete der Titel eines 2000 von Dieter Schenk veröffentlichten Buches,  das der Frage nachgeht, welche Dynamiken in der hierarchischen, männlich geprägten Institution Polizei tödliche Folgen haben können. Mit Erscheinen des Buches bricht auch eine Berliner Kriminalhauptkommissarin ihr Schweigen: Bianca Müller, die ihre Karriere als Sven Müller begann. Couragiert [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.15</p>
<p>&#132;Tod einer Polizistin&#147; lautete der Titel eines 2000 von Dieter Schenk veröffentlichten Buches,  das der Frage nachgeht, welche Dynamiken in der hierarchischen, männlich geprägten Institution Polizei tödliche Folgen haben können. Mit Erscheinen des Buches bricht auch eine Berliner Kriminalhauptkommissarin ihr Schweigen: Bianca Müller, die ihre Karriere als Sven Müller begann. Couragiert erzählt sie ihre Lebensgeschichte, setzt sie gegen die üble Nachrede, die sie nach der geschlechtsanpassenden Operation erfuhr. Mit ihren Medienauftritten klärt sie eine breitere Öffentlichkeit darüber auf, dass nicht alle Menschen bei Geburt eindeutig einem von zwei Geschlechtern zuzuordnen sind. Als Kind war sie gewaltsam auf das männliche Geschlecht festgelegt worden. Ihr &#132;Wandel&#147; zur Kollegin stieß bei Kollegen auf Unverständnis. Die Auseinandersetzung mit Anfeindungen wurde zu ihrem Lebensthema. Mit unendlich erscheinender Energie setzte sie sich bundesweit für Mobbing-Opfer in der Polizei ein.</p>
<p>Zur HU stieß Bianca Müller, nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, deren Sprecherin sie war, durch Zivilklagen in die Insolvenz getrieben worden war. Hintergrund waren Pressemitteilungen, die Ausländerfeindlichkeit und Mobbing in der Polizei angeprangert hatten. In Form einer Arbeitsgemeinschaft der HU suchte Bianca Müller die Arbeit der &#132;Kritischen&#147; fortzuführen. Dabei war es ihr wichtig, unmittelbar auf Ereignisse zu reagieren, die sie als Ungerechtigkeit erkannte &#150; notfalls als Pressemitteilung gleich nach einer Nachtschicht. Die langwierigen Abwägungs- und Entscheidungsprozesse unseres Verbandes vertrugen sich auf Dauer nicht mit ihrem Bedürfnis nach Unabhängigkeit. So einigten wir uns schließlich gütlich, wieder getrennte Wege zu gehen. Thematisch blieben wir verbunden, verloren sie aber zunehmend aus den Augen.</p>
<p>Ende April wurde Bianca Müller tot in ihrer Wohnung in Berlin aufgefunden. Der Presse war zu entnehmen, dass sie bei ihrem Suizid einen Abschiedsbrief hinterließ, in dem sie erneut Mobbing-Vorwürfe erhebt. Die Polizei beeilte sich, diese zurückzuweisen. &#132;Unerfüllte Karrierewünsche&#147; seien der Hintergrund ihrer Beschwerden gewesen. Diese Reaktion erinnert in fataler Weise an die Umgangsweise mit Mobbing und Suiziden in der Polizei, die Bianca Müller immer wieder kritisiert hatte. Auch wenn wir nach ihrem Austritt aus der HU zu wenig Kontakt zu Bianca Müller hatten, um die letztlichen Umstände ihres Suizids beurteilen zu können, kannten wir sie zu gut, um uns damit abzufinden. Ihr Suizid hatte eine Vorgeschichte. Sie handelt von unerträglichen Verhältnissen, denen Intersexuelle in dieser Gesellschaft und Unangepasste in der Polizei ausgesetzt sind. Um an dieser Situation etwas zu ändern, hat sie gekämpft: leidenschaftlich, aus eigener Erfahrung kompetent, aus der Außenperspektive mitunter verbissen, manches Mal am Rande der Verzweiflung &#150; bis sie offenbar keine Kraft mehr für diesen Kampf hatte. Über Bianca Müllers Tod ist die Berliner HU traurig und bestürzt. Ihre politischen Anliegen bleiben unerledigte bürgerrechtliche Aufgaben.</p>
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