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	<title>Mitteilungen Nr. 193 Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Tue, 31 Aug 2021 08:14:06 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis 2006 an Burkhard Hirsch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/fritz-bauer-preis-2006-an-burkhard-hirsch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union w&#252;rdigt Engagement f&#252;r einen liberalen Rechtsstaat Mitteilungen Nr. 193, S. 1 Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis 2006 an Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch, Bundestagsvizepr&#228;sident a.D. Sie w&#252;rdigt damit seine Verdienste um einen liberalen Rechtsstaat. Als streitbarer und k&#228;mpferischer Demokrat setzt er sich unentwegt f&#252;r eine freiheitliche Verfassung ein und meldet sich zu Wort, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union w&uuml;rdigt Engagement f&uuml;r einen liberalen Rechtsstaat</p>
<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 1</p>
<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis 2006 an Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch, Bundestagsvizepr&auml;sident a.D. Sie w&uuml;rdigt damit seine Verdienste um einen liberalen Rechtsstaat. Als streitbarer und k&auml;mpferischer Demokrat setzt er sich unentwegt f&uuml;r eine freiheitliche Verfassung ein und meldet sich zu Wort, wenn sie in Gefahr ger&auml;t und Grundrechte ausgeh&ouml;hlt werden.</p>
<p>Oft genug hat Burkhard Hirsch dem Gesetzgeber vor Augen gef&uuml;hrt, wie dieser das Grundgesetz missachtet. Insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum &#8222;Gro&szlig;en Lauschangriff&#8220; und zur Abschussbefugnis im Luftsicherheitsgesetz sind untrennbar mit seinem Namen verbunden. Die Humanistische Union ehrt mit Burkhard Hirsch einen liberalen Demokraten, der f&uuml;r einen unerm&uuml;dlichen Einsatz zum Schutz der Freiheitsrechte steht. Seine Erfolge zeigen nicht nur ein scheinbar unersch&ouml;pfliches b&uuml;rgerrechtliches Engagement, sondern auch verfassungsrechtlichen Sachverstand, der oft auch dem Gesetzgeber zu w&uuml;nschen w&auml;re.<br />&nbsp;In der Begr&uuml;ndung der Humanistischen Union zum Fritz-Bauer-Preis hei&szlig;t es:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#8222;Zum Gedenken an ihr Gr&uuml;ndungs- und Vorstandsmitglied Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt in Hessen von 1955 bis 1968, stiftet die Humanistische Union einen Preis f&uuml;r besondere Verdienste um die Demokratisierung, Liberalisierung und Humanisierung der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Preis wird allj&auml;hrlich an Pers&ouml;nlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne der &Uuml;berzeugungen Fritz Bauers und der Bestrebungen der Humanistischen Union in allgemeiner Weise oder auf einem besonderen Gebiet darum bem&uuml;ht haben, der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in unserer Gesetzgebung, Rechtsprechung und im Strafvollzug Geltung zu verschaffen.&#8220;</i> </p>
</blockquote>
<p>Der Fritz-Bauer-Preis wurde bislang unter anderem an Gustav Heinemann (1970), Heinrich Hannover (1973), Erich K&uuml;chenhoff (1983), Hans Lisken (1995), G&uuml;nter Grass (1997) und Regine Hildebrandt (2000) verliehen.</p>
<p>Der Preis wird im Rahmen des diesj&auml;hrigen Verbandstages der Humanistischen Union &uuml;berreicht. Der Festakt findet am Samstag, dem 16. September 2006 um 19 Uhr im Runden Saal des Konzerthauses in Freiburg/Br. statt. Im Anschluss l&auml;dt die Humanistische Union zu einem Empfang. Das ausf&uuml;hrliche Programm der Preisverleihung und des HU-Verbandstages wird in der kommenden Ausgabe der Mitteilungen (erscheint Ende August) angek&uuml;ndigt.</p>
<p><i>Fredrik Roggan <br />stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union</i></p>
<p>Ausf&uuml;hrliche Informationen zur Preisverleihung finden Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/buergerrechtspreise/fritz_bauer_preis/2006/">hier</a>.</p>
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		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht und Rasterfahndung: Nach 30 Jahren zurück in die Büchse?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/bundesverfassungsgericht-und-rasterfahndung-nach-30-jahren-zurueck-in-die-buechse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 2-3 Schon f&#252;r Horst Herold und die wehrhafte BRD im Kampf gegen die RAF war sie die gro&#223;e Zauberwaffe &#8211; f&#252;r ihre Gegner allerdings direkt aus der B&#252;chse der Pandora. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter, die am 23. Mai bekannt wurde, scheinen ihr allerdings die Z&#228;hne gezogen. Die Rede ist [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 2-3</p>
<p>Schon f&uuml;r Horst Herold und die wehrhafte BRD im Kampf gegen die RAF war sie die gro&szlig;e Zauberwaffe &ndash; f&uuml;r ihre Gegner allerdings direkt aus der B&uuml;chse der Pandora. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter, die am 23. Mai bekannt wurde, scheinen ihr allerdings die Z&auml;hne gezogen. Die Rede ist von der Rasterfahndung. Die HU hat Jahrzehnte vehement gegen ihren Einsatz gestritten. Aus der &Uuml;berzeugung, dass es sich um eine Polizeima&szlig;nahme handelt, die mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren ist. Denn die Rasterfahndung zielt von Anfang an auf eine v&ouml;llig unbestimmte Vielzahl von B&uuml;rgern. Es gibt keinen Tatverd&auml;chtigen, auch keine Tat, aber auch keine konkrete Gefahr, die auf eine m&ouml;gliche Straftat hinwiese.</p>
<p>Technisch geht das in ungef&auml;hr so: zun&auml;chst wird abstrakt ein T&auml;terprofil/Raster ersonnen (z.B. m&auml;nnlich, 30 Jahre, islamischen Glaubens). Anschlie&szlig;end wird das Profil an eine Vielzahl von Stellen &uuml;bergeben. Diese sind gehalten, ihre personenbezogenen Datenbest&auml;nde auf das vorgegebene Profil hin abzugleichen. Die &#8222;Treffer&#8220; sind der Polizei zu &uuml;bergeben. Die so gewonnenen Namen werden mit weiteren Dateien der Polizei abgeglichen. Am Ende wirft der Computer den Namen des potentiellen T&auml;ters aus. Dieser muss nur noch so lange beschattet werden, bis man ihn auf frischer Tat oder bei der Vorbereitung ertappt und festnehmen kann.</p>
<p>So weit die Theorie. Bis heute aber gibt es nur einen Fall, bei dem es hei&szlig;t, es sei einer der RAF-T&auml;ter mit Hilfe dieser Methode gefasst worden. Gleichwohl: nach dem 11. September 2001 erlebte die Rasterfahndung ihr Comeback und einen traurigen H&ouml;hepunkt. M&ouml;gliche &#8222;Schl&auml;fer&#8220; sollten gefasst werden. S&auml;mtliche Landeskriminal&auml;mter traten in einer konzertierten Aktion und einem abgestimmten Schl&auml;ferprofil an Registerbeh&ouml;rden, &Auml;mter und Universit&auml;ten heran. Insgesamt 5,2 Millionen Datens&auml;tze wurden daraufhin an die Polizeien &uuml;bermittelt. Von dort gingen sie an das Bundeskriminalamt, das weitere Abgleiche vornahm. Die Auswertung dauerte 18 Monate. Nicht ein einziger &bdquo;Schl&auml;fer&ldquo; wurde gefasst.</p>
<p>Gegen die damalige Aktion hatte ein davon betroffener, in NRW lebender marokkanischer Student bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt. Das Gericht hat ihm nun in einer von vielen als wegweisend wahrgenommenen Entscheidung Recht gegeben.</p>
<p>Aber was hat das Gericht eigentlich genau entschieden? Die damalige in Nordrhein-Westfalen durchgef&uuml;hrte Rasterfahndung war aufgrund eines Amtsgerichtsbeschlusses, der sich auf &sect; 31 des Landespolizeigesetzes st&uuml;tzte, durchgef&uuml;hrt worden. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen einer Rasterfahndung. Danach kann nur gerastert werden, soweit es zur Abwehr einer gegenw&auml;rtigen Gefahr f&uuml;r die&nbsp;Sicherheit oder f&uuml;r Leib und Leben von Personen erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Entscheidung vom 4. April 2006 zum Ergebnis, dass nur die Beschl&uuml;sse der Gerichte (neben dem Amtsgericht hatten Landgericht und Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung best&auml;tigt) als unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig aufzuheben seien. Die zugrunde liegende Befugnisnorm hielt das Gericht f&uuml;r noch verfassungsgem&auml;&szlig; &ndash; sofern man diese richtig liest, so die Richter. Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen hatten eine (f&uuml;r die Rasterfahndung notwendige) gegenw&auml;rtige Gefahr als gegeben angesehen, weil der zu erwartende Schaden eines drohenden Terrorangriffs so gro&szlig; sei, dass es auf den Nachweis der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts im Verh&auml;ltnis nicht mehr so stark ankomme. Vielmehr reiche eine auch nur entfernte abstrakte M&ouml;glichkeit des&nbsp; Schadenseintritts (sprich eines Anschlags in Deutschland) aus. Diese Sichtweise verwirft das BVerfG in seiner jetzigen Entscheidung. Allerdings r&uuml;ttelt es auch an der ehrw&uuml;rdigen Formel der &#8222;gegenw&auml;rtigen Gefahr&#8220; (sch&auml;digendes Ereignis hat bereits begonnen oder ist in allern&auml;chster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten). Von Verfassungs wegen m&uuml;sse sich die Eingriffsschwelle f&uuml;r die Rasterfahndung nicht an einer gegenw&auml;rtigen Gefahr orientieren, sie sei zu eng gefasst, da die Polizei wegen des gro&szlig;en Aufwandes bei der Rasterfahndung dann stets zu sp&auml;t beginnen werde (Rdnr. 141 f.). Stattdessen sei eine konkrete Gefahr f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit des Rasterns erforderlich. Und zwar eine konkrete Gefahr f&uuml;r die in der Norm benannten Rechtsg&uuml;ter. Sie muss sich auf Tatsachen beziehen (Rdnr. 145), kann aber auch eine Dauergefahr sein. Vage Anhaltspunkte oder blo&szlig;e Vermutungen &ndash; wie eine allgemeine Bedrohungslage nach dem 11. September &ndash; reichen jedenfalls nicht aus.</p>
<p>Mit dem Begriff der konkreten Gefahr kehrt das BVerfG zum guten alten Vokabular des Polizeirechts zur&uuml;ck. F&uuml;r die Rasterfahndung sagt das Gericht sogar ausdr&uuml;cklich: &#8222;diese darf nicht im Vorfeld einer konkreten Gefahr erm&ouml;glicht werden&#8220;, und erteilt damit allen Sicherheitsstrategen eine Absage, die bereits im sogenannten Vorfeld von Gefahren dieses Instrument der Polizei zur Anwendung bringen wollen.</p>
<p>Allerdings ist das Urteil keine generelle Absage an Vorfeldeingriffe (Rdnr. 134). Wenn die Polizei unterhalb der tradierten Gefahrenschwelle handelt, m&uuml;ssen &ndash; je nach Schwere des Eingriffs &ndash; besondere Anforderungen an die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit von Grundrechtseingriffen erf&uuml;llt sein. Und darin liegt das f&uuml;r B&uuml;rgerrechtlerInnen so Spannende dieses Beschlusses. Das Gericht nutzt die Gelegenheit, um fast leidenschaftlich die Schwere des Eingriffs der Rasterfahndung zu verdeutlichen. Eingegriffen wird in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, grunds&auml;tzlich selbst zu entscheiden, wer was wann &uuml;ber sie wissen darf. Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich viel Zeit, alle wesentlichen Formeln des Volksz&auml;hlungsurteils von 1983 zu best&auml;tigen und teilweise auch zu erneuern. Es ist also auch eine lesenswerte Fundgrube f&uuml;r Datensch&uuml;tzerInnen. Grundrechtsdogmatisch enth&auml;lt es ein deutliches Bekenntnis zum Verst&auml;ndnis von Grundrechten als den Abwehrrechten der B&uuml;rger gegen&uuml;ber dem Staat. Der Schutzpflichtdogmatik werden mit Blick auf das vielbeschworene &#8222;Grundecht auf Sicherheit&#8220; enge Grenzen bescheinigt.</p>
<p>F&uuml;r andere Landespolizeigesetze hei&szlig;t es jetzt wieder einmal Nachbessern. Mit verfassungskonformer Auslegung ist es in den meisten F&auml;llen nicht getan. Im Zuge der letzten Versch&auml;rfungen hatten einige Gesetzgeber in den L&auml;ndern die Eingriffsschwellen f&uuml;r die Rasterfahndung vollst&auml;ndig von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts entkoppelt und ins Vorfeld verlegt. Dazu geh&ouml;ren beispielsweise Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Th&uuml;ringen und der aktuelle Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern.</p>
<p>Erste Reaktionen auf das Urteil sprechen auch von der &Uuml;bertragbarkeit seiner Wertungen auf die Rechtm&auml;&szlig;igkeit anderer polizeilicher Instrumente. So k&ouml;nnten L&auml;ndernormen f&uuml;r den automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich, die Video&uuml;berwachung, die Schleierfahndung u.a.m. zumindest von den Gerichten zuk&uuml;nftig enger zu interpretieren sein. Auch f&uuml;r die IMSI-Catcher-Klage der HU oder geplante Aktivit&auml;ten der HU gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung enth&auml;lt das Urteil wichtige Hinweise. Ohne Zweifel wird die Welt mit Gerichtsurteilen nicht sofort gut. Aber Karlsruhe scheint einmal mehr ein wichtiger Verb&uuml;ndeter in einem Kampf, der &uuml;ber viele, viele Runden geht. Das Ziel, jeweils neu zu erstreiten, lautet: ein freiheitliches, die Selbstbestimmung seiner B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger achtendes Gemeinwesen.</p>
<p><i>Nils Leopold</i></p>
<p>Der Beschluss (1 BvR 518/02) v. 4.4.2006 kann im Internet abgerufen werden unter: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.htm" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.htm</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/bundesverfassungsgericht-und-rasterfahndung-nach-30-jahren-zurueck-in-die-buechse/">Bundesverfassungsgericht und Rasterfahndung: Nach 30 Jahren zurück in die Büchse?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Grundrechte-Report feiert 10. Ausgabe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/grundrechte-report-feiert-10-ausgabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: Ankündigungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 3 Prof. Dr. Jutta Limbach bei der Pr&#228;sentation des Grundrechte-Reports am 22.6.2006 Prof. Dr. Jutta Limbach bei der Pr&#228;sentation des Grundrechte-Reports am 22.6.2006 Am 22. Mai wurde in Karlsruhe der Grundrechte-Report 2006 vorgestellt. Damit liegt inzwischen die 10. Ausgabe des alternativen Verfassungsschutzberichtes vor, den die Humanistische Union und mittlerweile acht weitere [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/grundrechte-report-feiert-10-ausgabe/">Grundrechte-Report feiert 10. Ausgabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2006_02.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4298 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2006_02-324x450.jpg" alt="Grundrechte-Report feiert 10. Ausgabe" width="324" height="450"></a>Prof. Dr. Jutta Limbach bei der Pr&auml;sentation des Grundrechte-Reports am 22.6.2006</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Prof. Dr. Jutta Limbach bei der Pr&auml;sentation des Grundrechte-Reports am 22.6.2006</p>
</div>
<p>Am 22. Mai wurde in Karlsruhe der Grundrechte-Report 2006 vorgestellt. Damit liegt inzwischen die 10. Ausgabe des alternativen Verfassungsschutzberichtes vor, den die Humanistische Union und mittlerweile acht weitere B&uuml;rgerrechtsorganisationen j&auml;hrlich verfassen. Seit zehn Jahren dokumentiert der Grundrechte-Report die Gef&auml;hrdungen und Verletzungen der B&uuml;rger- und Menschenrechte in Deutschland. F&uuml;r die &ouml;ffentliche Pr&auml;sentation konnte in diesem Jahr die ehemalige Pr&auml;sidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, gewonnen werden. Dank ihrer Mithilfe und ihrer eindringlichen Werbung f&uuml;r das Projekt erhielt das Buch in diesem Jahr ein sehr breites Presseecho.</p>
<p>Zentrales Thema des Grundrechte-Reports 2006 ist der Ausbau des &Uuml;berwachungsstaates, u.a. durch die Einf&uuml;hrung biometrischer P&auml;sse, durch die weitere Einschr&auml;nkung des Datenschutzes oder durch Lauschangriffe. Der Report kritisiert au&szlig;erdem die Verletzung der Pressefreiheit, die Einschr&auml;nkung des Demonstrationsrechts, die weitere Aush&ouml;hlung des Fl&uuml;chtlingsrechts, zunehmende Repressionen gegen&uuml;ber Muslimen und demokratiegef&auml;hrdende Aktivit&auml;ten von Geheimdiensten. Als positive Entwicklung sehen die Herausgeber die Einf&uuml;hrung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene, welches der erste wichtige Schritt in Richtung transparente Verwaltung bedeute.</p>
<p>Der neue Grundrechte-Report enth&auml;lt einige Beispiele, in denen b&uuml;rgerrechtliche Eingriffe zumindest nachtr&auml;glich durch Gerichtsurteile aufgehoben bzw. wieder gutgemacht wurden. Jutta Limbach wies in ihrer Vorstellung des Buches jedoch darauf hin, dass man f&uuml;r den Schutz der Grundrechte nicht allein auf die Arbeit der Gerichte vertrauen d&uuml;rfe. B&uuml;rgerrechtsgruppen wie die Humanistische Union leisten nach ihrer Ansicht eine wichtige Vorarbeit f&uuml;r die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht. H&auml;ufig seien sie es, die Verfassungsbeschwerden ansto&szlig;en und mit ihrer Expertise begleiten. Zudem verweist die wachsende Zahl b&uuml;rgerrechtsfreundlicher Urteile auch darauf, dass sich Parlament und Regierung immer h&auml;ufiger &uuml;ber grundrechtliche Bedenken hinwegsetzen. Die fehlende Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsph&auml;re beim&nbsp; gro&szlig;en Lauschangriff ist nur ein Beispiel hierf&uuml;r.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
<p>Grundrechte-Report 2006. Zur Lage der B&uuml;rger- und Menschenrechte in Deutschland. <br />Hrsg. von T. M&uuml;ller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, J. K&uuml;hn, J. Micksch, W. Kaleck, M. Kutscha, R. G&ouml;ssner und F. Schreiber<br />Preis 9,95 &euro;, 256 Seiten, ISBN 3-596-17177-6<br />Fischer Taschenbuch Verlag, Juni 2006</p>
<p>zu beziehen im Buchhandel oder im <a href="https://www.humanistische-union.de/shop/">Online-Shop</a> der Humanistischen Union</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Reform des Bundesnachrichtendienstes?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/reform-des-bundesnachrichtendienstes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/reform-des-bundesnachrichtendienstes/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 4-5 Wieder einmal ersch&#252;ttert ein Geheimdienstskandal die Republik. Und das schon seit Monaten. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Journalisten bespitzelt und teilweise als V-Leute benutzt, m&#246;glicherweise soll er im Irak-Krieg trotz der offiziellen Position der Bundesregierung die Amerikaner unterst&#252;tzt haben, vielleicht hat er von amerikanischen Fl&#252;gen &#252;ber Deutschland und auf deutschen Flugh&#228;fen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 4-5</p>
<p>Wieder einmal ersch&uuml;ttert ein Geheimdienstskandal die Republik. Und das schon seit Monaten. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Journalisten bespitzelt und teilweise als V-Leute benutzt, m&ouml;glicherweise soll er im Irak-Krieg trotz der offiziellen Position der Bundesregierung die Amerikaner unterst&uuml;tzt haben, vielleicht hat er von amerikanischen Fl&uuml;gen &uuml;ber Deutschland und auf deutschen Flugh&auml;fen mit geheimen Gefangenen gewusst, anscheinend war er &uuml;ber die Entf&uuml;hrung eines deutschen Staatsb&uuml;rgers durch die amerikanischen Geheimdienste &uuml;ber Montenegro nach Afghanistan informiert, ohne dar&uuml;ber der Bundesregierung zu berichten, damit diese ihre Pflichten zum Schutze ihres Staatsb&uuml;rgers wahrnehmen konnte. Ein Untersuchungsausschuss tagt, das parlamentarische Kontrollgremium hat den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Gerhard Sch&auml;fer als Sachverst&auml;ndigen mit der Untersuchung der Journalistenbeobachtung beauftragt.</p>
<p>Wer erinnert sich da von uns &Auml;lteren nicht an die fr&uuml;heren spektakul&auml;ren Geheimdienstskandale: Die Traube-Aff&auml;re, als ein Atommanager gesetzwidrig abgeh&ouml;rt wurde. Das Celler Loch, als der Nieders&auml;chsische Verfassungsschutz mit logistischer Hilfe des BND ein Loch in die Gef&auml;ngnismauern der Justizvollzugsanstalt Celle sprengte, um einen terroristischen Befreiungsversuch vorzut&auml;uschen? Den Mordfall Schm&uuml;cker, bei dem der Berliner Verfassungsschutz die Tatwaffe verschwinden lie&szlig; und die gerichtliche Aufkl&auml;rung &uuml;ber 16 Jahre nach Kr&auml;ften behinderte? Der BND als Waffenh&auml;ndler, der als landwirtschaftliche Maschinen deklarierte Panzer nach Israel exportieren wollte, was der Zoll im Hamburger Hafen aufdeckte?</p>
<p>Diesmal geht es &#8222;nur&#8220; darum, dass der Bundesnachrichtendienst wissen wollte, woher der Journalist Schmidt-Eenboom seine internen BND-Kenntnisse hatte, als er 1993 sein Buch &#8222;Schn&uuml;ffler ohne Nase&#8220; ver&ouml;ffentlichte, in dem interne Details, Pannen und Aff&auml;ren des Geheimdienstes ausgebreitet wurden. &#8222;Ma&szlig;nahmen zur Eigensicherung&#8220; nannte der BND das, was er von da an bis teilweise in den Herbst 2005 hinein tat, um herauszufinden, wo das Leck im BND war, welches Informationen an Journalisten weitergab. Observationen verschiedenster Journalisten, &#8222;Absch&ouml;pfung&#8220; von Journalisten und auch Beauftragung von Journalisten als V-Leute z&auml;hlten dazu.</p>
<p>Immerhin hat dieser Fall so viel Aufsehen erregt, dass nach Erinnerung des Verfassers dieser Zeilen das Parlamentarische Kontrollgremium, vielleicht das geheimste Gremium dieser Republik, nach seinen Kontrollsitzungen &ouml;ffentliche Erkl&auml;rungen abgab, was nur einstimmig m&ouml;glich ist, und schlie&szlig;lich einen ehemaligen Bundesrichter als Sachverst&auml;ndigen mit der Untersuchung beauftragte &ndash; ja dann sogar diesen Bericht ver&ouml;ffentlichte.<br />Mit teilweise fragw&uuml;rdiger Auslegung des BND-Gesetzes (was sind sicherheitsgef&auml;hrdende neben geheimdienstlichen T&auml;tigkeiten, die sich gegen den BND und seine Quellen richten, &sect; 2 BND-Gesetz) kommt Herr Sch&auml;fer zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Observationsma&szlig;nahmen durchaus zul&auml;ssig war, da auch die Presse von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen der Geheimdienste nicht ausgenommen sei, dass aber umgekehrt eine Reihe von Ma&szlig;nahmen, insbesondere zur Erkenntnisgewinnung &uuml;ber das journalistische Umfeld, rechtswidrig war, da zwischen dem legitimen Schutzbed&uuml;rfnis des BND auch die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ber&uuml;cksichtigt werden m&uuml;sse und die Ma&szlig;nahmen nach dem Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatz zu bewerten seien.</p>
<p>Regierung und Parteien stellen sich hinter diesen Bericht und fordern unisono eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, die solche Verst&ouml;&szlig;e in Zukunft ausschlie&szlig;t. Aber wie soll dies m&ouml;glich sein? Nat&uuml;rlich kann man neue Dienstanweisungen erlassen &ndash; aber auch bisher schon gab es Dienstanweisungen, die nur schlicht nicht eingehalten wurden, bis hin zu der Tatsache, dass der Pr&auml;sident und das Aufsicht f&uuml;hrende Bundeskanzleramt (angeblich) nicht informiert wurden, wo sie h&auml;tten informiert werden m&uuml;ssen. Doch selbst wenn Dienstanweisungen immer eingehalten w&uuml;rden: Wie will man selbst dann verfassungsrechtliche Verst&ouml;&szlig;e gegen Artikel 5 Grundgesetz verhindern, wenn nur der Ma&szlig;stab der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit hierzu herangezogen werden soll? Dies sind doch nur &#8222;juristische Zwirnsf&auml;den&#8220;, die in der Realit&auml;t leicht zerrissen werden.</p>
<p>Insbesondere deshalb, weil die Einhaltung dieser Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, die Einhaltung etwaiger Dienstanweisungen doch nur durch den Geheimdienst selbst &uuml;berwacht werden kann. Und wo auf Erden funktioniert eine Kontrolle, wo der zu Kontrollierende sich selbst kontrolliert?</p>
<p>Der BND ist ein Geheimdienst. Das Wesentliche eines Geheimdienstes ist, dass er geheim arbeitet &ndash; und wenn niemand erf&auml;hrt und niemand erfahren darf, was eine geheime Beh&ouml;rde tut, weil ihr Handeln dann ja nicht mehr geheim w&auml;re und folglich nicht effektiv sein k&ouml;nnte, wer soll dann kontrollieren k&ouml;nnen? Dies geht ja so weit &ndash; vermutlich sogar zu Recht &ndash;, dass aus Gr&uuml;nden des Quellenschutzes neben dem V-Mann-F&uuml;hrer nicht einmal der Vorgesetzte erf&auml;hrt, wer denn der V-Mann ist.</p>
<p>In Band 17 ihrer Schriftenreihe, in der Brosch&uuml;re &#8222;Weg mit dem Verfassungsschutz, der unheimlichen Staatsgewalt&#8220; (Erstauflage 1990, 4. Aufl. 1993) hat die Humanistische Union nachgewiesen, dass Geheimbeh&ouml;rden einerseits, Demokratie und Rechtsstaat andererseits wie Feuer und Wasser sind. Demokratie und Rechtsstaat basieren auf &Ouml;ffentlichkeit und durch &Ouml;ffentlichkeit erm&ouml;glichte Kontrolle. Geheimdienste verhindern diese per se. Sie sind eine &#8222;(un)heimliche Staatsgewalt&#8220; (so schon der Titel des Memorandums der HU zum Verfassungsschutz von 1981). Ebenso ist die alte These der Humanistischen Union, dass Geheimdienste &uuml;berfl&uuml;ssig sind, weil sie zur Sicherheit in Wirklichkeit nichts beitragen, heute so richtig wie fr&uuml;her. Ja, Geheimdienste sind gef&auml;hrlich f&uuml;r die Demokratie: In seinem Volksz&auml;hlungsurteil (BVerfG 65, 1, 43) hat das Bundesverfassungsgericht ausgef&uuml;hrt: &#8222;Wer nicht mit hinreichender Sicherheit &uuml;berschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden (&#8230;) Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer B&uuml;rgerinitiative beh&ouml;rdlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen, wird m&ouml;glicherweise auf die Aus&uuml;bung seiner entsprechenden Grundrechte (Artikel 8, 9 Grundgesetz) verzichten. Dies w&uuml;rde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeintr&auml;chtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsf&auml;higkeit seiner B&uuml;rger begr&uuml;ndeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.&#8220; Die Zentralaussage dieses Urteils lautet: Die geheime Beobachtung von B&uuml;rgern verhindert deren freie Entfaltung und unbek&uuml;mmerte Nutzung ihrer Grundrechte und schadet damit der Demokratie. <br />Damals im Fokus waren in erster Linie die Grundrechte der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Nach den jetzt aufgedeckten Aktionen des BND bei Journalisten steht die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz auf dem Spiel: Welcher Journalist und welcher Informant wird sich noch ungesch&uuml;tzt und ohne Argwohn mit Journalisten unterhalten, wenn er f&uuml;rchten muss, dass dieser Journalist eine Quelle des Geheimdienstes ist? Nur die Abschaffung der &uuml;berfl&uuml;ssigen Geheimdienste vermag diese Gef&auml;hrdung der Demokratie zu beseitigen.</p>
<p><i>Till M&uuml;ller-Heidelberg<br />langj&auml;hriger Vorsitzender und Beiratsmitglied der HU<br /></i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>M&uuml;ller-Heidelberg, Till: Geheime Nachrichtendienste und Rechtsstaat, in: Humanistische Union (Hg.), Innere Sicherheit als Gefahr (Schriftenreihe der Humanistischen Union, Band 23), S. 151-155.</p>
<p>Die gek&uuml;rzte Fassung des &#8222;Sch&auml;fer-Berichts&#8220; zur Bespitzelung von Journalisten durch den BND ist abrufbar unter: <a href="http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kontrollgremien/parlkon/bnd_bericht.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kontrollgremien/parlkon/bnd_bericht.pdf</a></p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Forum Menschenrechte übergibt Positionspapier und fordert Bundesregierung zu Nichtigkeitsklage gegen EU-Richtlinie auf Mitteilungen Nr. 193, S. 5 Am 20. Juni beriet der Deutsche Bundestag über den Gruppenantrag &#8222;Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen&#8220; (Drs. 16/1622). Aus diesem Anlass hat das Forum Menschenrechte ein Positions- und Forderungspapier an die Bundesregierung und den Bundestag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Forum Menschenrechte übergibt Positionspapier und fordert Bundesregierung zu Nichtigkeitsklage gegen EU-Richtlinie auf</p>
<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 5</p>
<p>Am 20. Juni beriet der Deutsche Bundestag über den Gruppenantrag &#8222;Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen&#8220; (Drs. 16/1622). Aus diesem Anlass hat das Forum Menschenrechte ein Positions- und Forderungspapier an die Bundesregierung und den Bundestag übergeben.<br />In dem Papier kritisiert das Forum Menschenrechte die geplante Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten als völlig unverhältnismäßig und als Angriff auf das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft. Aus dem berechtigten Interesse des Staates, terroristische und andere schwere Straftaten zu verfolgen, lasse sich kein Recht des Staates ableiten, das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger zu erfassen.<br />Aus Sicht des Forum Menschenrechte verstößt die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Bundestag die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, schafft er damit ein Gesetz, das das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 Grundgesetz sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.<br />Um eine Umsetzung zu verhindern, fordert das Forum Menschenrechte die Bundesregierung auf, umgehend Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Bereits aus formalen Gründen stehen die Chancen gut. In seinem Urteil zur Fluggastdatenweitergabe an die USA vom 30.5. hatte der Gerichtshof klargestellt, dass Maßnahmen, deren Zweck dem Bereich öffentlicher Sicherheit zuzuordnen sind, nicht auf Gemeinschaftsrecht gestützt werden können, auch wenn die Datenverarbeitung von Privatfirmen ausgeführt wird. Für die Regelung der Vorratsdatenspeicherung wird dies ebenso gelten. Sie hätte daher nicht als Richtlinie beschlossen werden dürfen.<br />Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs appelliert das Forum Menschenrechte an die Bundesregierung, von einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht abzusehen. An den Bundestag richtete es die Forderung, sich ernsthaft mit Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung zu beschäftigen, wie zum Beispiel dem anlassbezogenen Speichern von Verbindungsdaten, dem sogenannten Quick Freeze-Verfahren. Wegen der schwerwiegenden verfassungs- und grundrechtlichen Verstöße dürfe der Bundestag einem Gesetz, das die Richtlinie umsetzt, unter keinen Umständen zustimmen.</p>
<p><i>Presseerklärung des Forum Menschenrechte vom 20. Juni 2006</i></p>
<p>Das Positionspapier wurde von der HU im Rahmen der Ad-hoc-AG Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte erarbeitet und vom Forum Menschenrechte angenommen. (s. Bericht auf Seite 12 ff.)<br />Das ausführliche Positionspapier des FORUM MENSCHENRECHTE kann im Internet abgerufen werden unter:</p>
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		<title>Staatskirchenverträge sind ein Relikt vergangener Zeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/staatskirchenvertraege-sind-ein-relikt-vergangener-zeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme der Humanistischen Union zum Entwurf eines Berliner Staatskirchenvertrages Mitteilungen Nr. 193, S. 6-8 Nach jahrelangen Verhandlungen ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg kurz vor dem Ziel: der Verabschiedung eines Staatskirchenvertrages mit dem Land Berlin. Ausgerechnet unter einer rot-roten Landesregierung wurde jetzt ein entsprechendes Gesetz vorbereitet, mit dem j&#228;hrliche Staatsleistungen an die evangelische Kirche festgeschrieben werden.&#160; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme der Humanistischen Union zum Entwurf eines Berliner Staatskirchenvertrages</p>
<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 6-8</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/couple4.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4299 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/couple4.jpg" alt="Staatskirchenvertr&auml;ge sind ein Relikt vergangener Zeiten" width="586" height="354" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/couple4.jpg 586w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/couple4-450x272.jpg 450w" sizes="(max-width: 586px) 100vw, 586px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Nach jahrelangen Verhandlungen ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg kurz vor dem Ziel: der Verabschiedung eines Staatskirchenvertrages mit dem Land Berlin. Ausgerechnet unter einer rot-roten Landesregierung wurde jetzt ein entsprechendes Gesetz vorbereitet, mit dem j&auml;hrliche Staatsleistungen an die evangelische Kirche festgeschrieben werden.&nbsp; Zugleich sichert sich die Kirche damit Einfluss auf zahlreiche politische Entscheidungen des Landes Berlin, etwa in der Ausstattung der Theologieprofessuren oder der Gestaltung des Ethik-Unterrichts an den Schulen.<br />Anl&auml;sslich der Beratungen des Gesetzentwurfs im Kultur- und Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat die Humanistische Union eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Drs. 15/4764) vorgelegt, die wir im Folgenden dokumentieren. Der Text konzentriert sich auf die zu erwartende Ungleichbehandlung anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Im Anschluss besch&auml;ftigt sich deshalb ein Diskussionsbeitrag von Notker Bakker mit der Frage, wie die Humanistische Union in Zukunft grunds&auml;tzlich mit dem Staatskirchenrecht umgehen sollte (Seite 9 f.).</i></p>
<h5>A. Staats&shy;kir&shy;chen&shy;ver&shy;tr&auml;ge sind unzeitgem&auml;&szlig; &ndash; die Privi&shy;le&shy;gie&shy;rung einzelner Kirchen verst&ouml;&szlig;t gegen das Gleich&shy;be&shy;hand&shy;lungs&shy;gebot aller Religions- und Weltan&shy;schau&shy;ungs&shy;ge&shy;mein&shy;schaf&shy;ten.</h5>
<p>Staatskirchenvertr&auml;ge entstammen einer Zeit, in der die Religionsfreiheit nicht hinreichend durch grundgesetzliche Garantien gesichert war. In ihnen &auml;u&szlig;ert sich ein tief sitzendes Misstrauen gegen&uuml;ber den grundgesetzlichen Garantien von Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Insofern stellen sie heute einen Anachronismus dar. Was &uuml;ber die Garantie der freien Religionsaus&uuml;bung hinaus zwischen Staat und Kirche zu regeln ist, kann wie im Land Berlin bisher auch auf anderen Wegen geregelt werden.</p>
<p>Staatskirchenvertr&auml;ge sichern zudem staatlich bevorzugte Behandlungen einzelner Religionsgemeinschaften ab. Privilegien bestimmter Religionsgemeinschaften sind aber mit dem vom Bundesverfassungsgericht in st&auml;ndiger Rechtsprechung best&auml;tigten Grundsatz der weltanschaulich-religi&ouml;sen Neutralit&auml;t des Staates nicht vereinbar: &bdquo;Es [das Grundgesetz] verwehrt die Einf&uuml;hrung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse &#8230;&ldquo; (BVerfGE 19, 216). Der Rechtsstaat des Grundgesetzes (GG) gibt allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine hervorragende verfassungsfeste Rechtsstellung und behandelt sie formal gleich (Artikel 4 I GG, Artikel 137 VII Weimarer Reichsverfassung &#8211; WRV).<br />Es bedarf keines Vertrages und besonderen Gesetzes, um den Staat zus&auml;tzlich auf die Selbstverst&auml;ndlichkeit zu verpflichten, dass er seine eigene Verfassungs- und Rechtsordnung auch gegen&uuml;ber den Kirchen einhalten muss. Damit ist ein erheblicher Teil des Vertragstextes &uuml;berfl&uuml;ssig.</p>
<p>Sofern der vorliegende Vertrag dazu dient, die evangelische Kirche in besonderer Weise gegen&uuml;ber anderen Gemeinschaften hervorzuheben, ist dies verfassungswidrig. Der in Artikel 27 des vorliegenden Vertrages vereinbarte Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen katholischer und evangelischer Kirche sowie der j&uuml;dischen Gemeinde l&auml;sst sich nicht auf diese drei Religionsgemeinschaften beschr&auml;nken. Soweit das Grundgesetz religionsrechtliche Vorzugsregelungen enth&auml;lt (&bdquo;Privilegien&ldquo;), gelten sie von Verfassungs wegen f&uuml;r alle religi&ouml;s-weltanschaulichen Vereinigungen gleicherma&szlig;en. Der Staat darf zwar &ndash; ohne sachlich Position zu beziehen &ndash; religi&ouml;s-weltanschauliche Tatsachen im Recht ber&uuml;cksichtigen und die religi&ouml;s-weltanschauliche Entfaltung von B&uuml;rgern und Vereinigungen auf der Basis strikter formaler Gleichbehandlung f&ouml;rdern. Staatsvertr&auml;ge m&uuml;ssten dementsprechend jedoch prinzipiell mit jeder Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft abgeschlossen werden. Verweigert das Land Berlin einer Gemeinschaft den Abschluss eines Staatskirchenvertrages oder billigt es einer Gemeinschaft ein Recht oder eine Subvention nicht zu, die es einer anderen Gemeinschaft vertraglich zugesichert hat, muss es begr&uuml;nden, warum es Gleiches ungleich behandelt.</p>
<p>Staatskirchenvertr&auml;ge enthalten &ndash; so auch der vorliegende &ndash; keine ordentlichen, vertragsm&auml;&szlig;igen K&uuml;ndigungsm&ouml;glichkeiten. Stattdessen enthalten sie so genannte &bdquo;Freundschaftsklauseln&ldquo; (Artikel 28). Danach sollen Vertragsinhalte zuk&uuml;nftig nur noch im freundschaftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien ge&auml;ndert werden. Damit soll die sp&auml;tere &Auml;nderung von Vertragsinhalten dem parlamentarischen Gesetzgeber weitestgehend entzogen werden. Durch die fehlende K&uuml;ndigungsklausel entsteht der Eindruck des Vertragsbruches bei notwendigen &Auml;nderungen des Vertragsinhaltes, obwohl bekanntlich alle rechtlichen Dauerverh&auml;ltnisse beendet werden k&ouml;nnen.<br />Alternativen zum Staatskirchenvertragssystem sind gerade in Berlin mit &uuml;ber 100 Weltanschauungs- und Religionsgesellschaften n&ouml;tig. Diese Herausforderung aufzugreifen und ein wirklich modernes und zukunftsf&auml;higes Religionsrecht zu erarbeiten, w&auml;re ein bahnbrechendes Verdienst. Eckpunkte eines allgemeinen, alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften betreffenden Gesetzes k&ouml;nnten eine Vielzahl der Punkte umfassen, die im vorliegenden Staatskirchenvertrag mit einer Religionsgemeinschaft ausgehandelt wurden.</p>
<p>Was einzelne Fragen des Gesetzesvollzugs betrifft, steht die M&ouml;glichkeit des normalen verwaltungsrechtlichen Vertrags nach den Regeln der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes bzw. Landes zur Verf&uuml;gung. F&uuml;r technische Detailregelungen kommen daneben auch nicht f&ouml;rmliche Verwaltungsabsprachen in Betracht.</p>
<h5>B. Einzelne Bestim&shy;mungen des Staats&shy;kir&shy;chen&shy;ver&shy;trages schr&auml;nken Freiheits- und Gleich&shy;heits&shy;rechte unzul&auml;ssig ein</h5>
<h2 class="auto-created">Artikel 3: Theologie und Religi&shy;ons&shy;p&auml;d&shy;agogik an den Hochschulen des Landes</h2>
<p>Die Vereinbarung einer &#8222;angemessenen Vertretung der f&uuml;nf theologischen Kernf&auml;cher sowie eine dar&uuml;ber hinausgehende Schwerpunkt- und Profilbildung&#8220; mit &#8222;mindestens 11 Professuren&#8220; sind eine institutionelle und finanzielle Lebensversicherung eines Faches, dessen Studentenzahlen sinken und dessen Festschreibung dem Land Dauerlasten aufb&uuml;rdet, f&uuml;r die es keinen Gestaltungsspielraum seitens der Hochschulen und des Landes mehr geben wird. Zudem verst&ouml;&szlig;t dies gegen die Autonomie der Hochschulen in Berlin und privilegiert eine Religionsgemeinschaft gegen&uuml;ber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.</p>
<h2 class="auto-created">Artikel 5: Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt</h2>
<p>Artikel 5 beschreibt zun&auml;chst den bisherigen Status des Religionsunterrichts an Berliner Schulen, um dann aber im Schlussprotokoll den Kirchen den Zugang zum neuen Unterrichtsfach Ethik zu er&ouml;ffnen.</p>
<p>Hier liegt offenbar eine Verwechselung zwischen Religions- und religionskundlichem Unterricht sowie den jeweiligen Zust&auml;ndigkeiten vor. Religionsunterricht ist seinem Grundcharakter nach &bdquo;Unterweisung im Glauben&ldquo;. Er wird deshalb von den Vertretern einer Glaubensrichtung speziell f&uuml;r die an einem bestimmten Glauben Interessierten erteilt. Der in Berlin geplante Ethikunterricht ist hingegen ein allgemeines Lehrfach, in dem auch &uuml;ber Religionen informiert werden soll. Ein solcher Unterricht ist uneingeschr&auml;nkt dem staatlichen Gebot zu weltanschaulich-religi&ouml;ser Neutralit&auml;t verpflichtet. Eine Vermischung des Religionsunterrichtes mit dem Ethikunterricht w&uuml;rde gegen dieses Gebot versto&szlig;en. Zwar ist eine Begegnung mit &bdquo;authentischen&ldquo; Vertretern von Bekenntnisgemeinschaften im Rahmen des Ethikunterrichts vorstellbar, aber auch dieser Teil des Unterrichts m&uuml;sste unter Aufsicht des Ethiklehrers stattfinden. Die im Schlussprotokoll zu Artikel 5 vereinbarte Verpflichtung zu &bdquo;gemeinsamen Unterrichtsphasen&ldquo; und &bdquo;Lerneinheiten&ldquo; mit dem Religionsunterricht, die im Schulzeugnis dokumentiert werden sollen, beeintr&auml;chtigen die negative Religionsfreiheit der Sch&uuml;ler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. Zudem w&auml;re zu kl&auml;ren, was diese Regelung in Bezug auf andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bedeutet.</p>
<p>F&uuml;r ebenso problematisch halten wir die folgende Feststellung im Schlussprotokoll: &bdquo;Eine Einf&uuml;hrung dieses Faches [Ethik] in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist nicht geplant.&rdquo; Selbst wenn man den Abschluss eines Staatskirchenvertrages grunds&auml;tzlich bejaht, kann es in einem solchen Vertrag h&ouml;chstens um Inhalte gehen, die rechtlich gesehen beide Seiten ber&uuml;hren. Bestimmungen zum evangelischen Religionsunterricht fallen hierunter, Bestimmungen &uuml;ber allgemeine Lehrf&auml;cher, die in den alleinigen Verantwortungsbereich staatlichen Handelns fallen (wie beim Ethikunterricht), jedoch nicht.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus lehnen wir eine solche Selbstbeschr&auml;nkung angesichts der aktuellen Debatten um Wertebildung, Erziehung und Integration ab. Wir halten es durchaus f&uuml;r denkbar, dass die Einf&uuml;hrung eines wertebezogenen, integrativen Faches wie Ethik auch in den unteren Jahrgangsstufen sinnvoll ist. Aus diesem Grund sollte sich das Land Berlin die M&ouml;glichkeit zu einer Erweiterung des Ethik-Angebots unbedingt offen halten.</p>
<h2 class="auto-created">Artikel 10: K&ouml;rper&shy;schafts&shy;rechte</h2>
<p>In Artikel 10 wird festgestellt: kirchlicher &bdquo;Dienst ist &ouml;ffentlicher Dienst eigener Art.&ldquo; Die finanzielle Seite dieser Status-Zuweisung l&auml;sst das Schlussprotokoll erahnen, in dem sich beide Seite davon leiten lassen, &bdquo;dass ein Wechsel aus dem kirchlichen in den staatlichen &ouml;ffentlichen Dienst und umgekehrt durch Anwendung der dienstrechtlichen Bestimmungen keine Nachteile zur Folge haben soll.&ldquo;</p>
<p>Es handelt sich hier um eine finanzielle Besserstellung der Kirchen und der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erhalten bei Stellenwechsel gegen&uuml;ber anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanzielle Vorteile, beispielsweise in der tariflichen Eingruppierung oder bei der Altersvorsorge. Die im Vertrag vorgesehene M&ouml;glichkeit der gegenseitigen &Uuml;bertragung, d.h. die Mitnahme von Rentenanwartschaften vom kirchlichen in den staatlichen Dienst und umgekehrt entspricht der Tradition einer evangelischen &bdquo;Staatskirche&ldquo;, die nach Artikel 140 GG bzw. Artikel 137 I der WRV aufgehoben ist.</p>
<h2 class="auto-created">Artikel 16: Staats&shy;leis&shy;tungen und finanzielle Fragen</h2>
<p>Die grunds&auml;tzliche organisatorische Trennung von Staat und Religion (Art. 137 I WRV) schlie&szlig;t auch die verm&ouml;gensrechtlich-finanzielle Trennung (Art. 138 WRV) ein. Solange das Trennungsprinzip im Grundgesetz jedoch nicht konsequent durchgef&uuml;hrt wird und einzelne Verbindungen zul&auml;sst, kommen sie formal allen religi&ouml;s-weltanschaulichen Vereinigungen in gleicher Weise zu. Finanzielle Staatsleistungen an einzelne Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben unter dem Aspekt der Gleichbehandlung deshalb eine besondere Bedeutung: Das Land Berlin muss damit rechnen, dass auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die im vorliegenden Vertrag zugesagten Leistungen einfordern werden. Die sich daraus ergebenden finanziellen Risiken sind angesichts der Vielzahl entsprechender Gemeinschaften in Berlin kaum zu &uuml;berblicken. Deshalb sollte im Vertrag mindestens durchg&auml;ngig f&uuml;r alle finanziellen Verpflichtungen des Staates der sonst &uuml;bliche Haushaltsvorbehalt gemacht werden.</p>
<p>Einen Haushaltsvorbehalt sehen wir zugleich als Voraussetzung, damit sich Landesregierung und Landesparlament hinsichtlich der Transferleistungen einen politischen Handlungsspielraum bewahren. Soweit finanzielle Fragen im Vertrag angesprochen werden, sind es &ndash; bis auf den Artikel 16 zu den &bdquo;Staatsdotationen&ldquo; &ndash; durchg&auml;ngig Formulierungen, die auf besondere Vereinbarungen und das Landesrecht verweisen, also formal nicht Bestandteil dieses Vertrages sind.</p>
<p>Mit dem vertraglichen &bdquo;Festschreiben&ldquo; bisheriger Absprachen und Vereinbarungen verlieren oder begrenzen Landesregierung und Landesparlament jedoch ohne Grund ihren politischen Handlungsspielraum bei k&uuml;nftigen Entscheidungen. In Artikel 16 Absatz 1 wird f&uuml;r die Jahre 2005 bis 2009 ein fester Betrag f&uuml;r die &bdquo;Staatsleistungen f&uuml;r Pfarrbesoldung und kirchenregimentliche Zwecke&ldquo; vertraglich fixiert. Im Schlussprotokoll wurde dagegen vereinbart, die Pfarrbesoldung anhand der Gehaltsentwicklung der Tarifgruppe A&nbsp;13 im &ouml;ffentlichen Dienst des Landes Berlin und der Entwicklung der Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg anzupassen. Die vertragliche Festschreibung des Zuschusses bis zum Jahr 2009 unterl&auml;uft die im Schlussprotokoll vereinbarte Berechnungsgrundlage und sichert der Kirche einen finanziellen Vorteil: Da ihr Mitgliederr&uuml;ckgang in den kommenden Jahren voraussichtlich gr&ouml;&szlig;er sein wird als die Steigerung der Beamtenbez&uuml;ge des &Ouml;ffentlichen Dienstes, m&uuml;ssten die Zahlungen j&auml;hrlich angepasst werden, wobei mit einer leichten Abnahme des Zuschusses zu rechnen w&auml;re.</p>
<p>Eine Besonderheit ist zudem die Vereinbarung (im Schlussprotokoll): &bdquo;Eine Pr&uuml;fung der Verwendung der Mittel findet durch staatliche Stellen nicht statt.&ldquo; Dies bedeutet, dass weder die Finanzbeh&ouml;rde noch der Berliner Rechnungshof berechtigt sind, die Angemessenheit der staatlichen Zusch&uuml;sse zu pr&uuml;fen. Nach unserer Auffassung ist eine solche Einschr&auml;nkung der staatlichen Finanzautonomie nicht hinnehmbar. Sowohl mit Blick auf die Finanzhoheit des Staates, aber auch hinsichtlich einer transparenten Finanzpolitik halten wir es f&uuml;r unerl&auml;sslich, dass die Verwendung der Mittel regelm&auml;&szlig;ig durch die zust&auml;ndigen Stellen &uuml;berpr&uuml;ft wird.</p>
<h2 class="auto-created">Artikel 17 und 25: Datenschutz und Kirchen&shy;steuer</h2>
<p>Im Schlussprotokoll zu Artikel 25 sind umfangreiche Datenweitergaben des Landes an die Kirche vorgesehen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie f&uuml;r eine geordnete Kirchensteuererhebung wirklich erforderlich sind. Dort wird im zweiten Absatz die M&ouml;glichkeit einger&auml;umt, auch die Daten nichtevangelischer B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger (Familienangeh&ouml;riger) weiterzugeben. Zwar ist gegen&uuml;ber dem derzeit geltenden Berliner Meldegesetz eine Reduktion der zu &uuml;bermittelnden Daten &uuml;ber Familienmitglieder vorgesehen. &bdquo;Im Einzelfall&ldquo; wird den Kirchen jedoch der Zugriff auf s&auml;mtliche Daten erm&ouml;glicht, und selbst ein ausdr&uuml;cklicher Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten soll dann nicht gelten, wenn die Kirche geltend macht, sie brauche die Daten zur Erhebung der Kirchensteuer.</p>
<p>Dies ist nach Auffassung der Humanistischen Union nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren. Nichtevangelische B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger m&uuml;ssen die M&ouml;glichkeit haben zu verhindern, dass ihre pers&ouml;nlichen Datens&auml;tze an die evangelische Kirche weitergeleitet werden. Sofern dem Land Berlin bei der diesbez&uuml;glichen Ausgestaltung des Meldegesetzes bundesrechtliche Grenzen gesetzt sind, ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, den Gestaltungsspielraum f&uuml;r die Zukunft weiter zu beschr&auml;nken, indem der Status Quo im Staatskirchenvertrag festgeschrieben wird.</p>
<p>Hinweisen m&ouml;chten wir auch an dieser Stelle auf das prinzipielle Gleichbehandlungsgebot mit anderen Bekenntnisgemeinschaften. Soweit diese (im Gegensatz zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) gleichgeschlechtliche Partnerschaften ablehnen und sogar arbeitsrechtlich sanktionieren, kann die Weiterleitung der Angabe &uuml;ber das Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhebliche Probleme bedeuten.</p>
<h2 class="auto-created">Artikel 24: Rundfunk</h2>
<p>Ebenso abzulehnen ist die neue zus&auml;tzliche Verb&uuml;rgung f&uuml;r die evangelische Kirche auf &bdquo;angemessene&ldquo; Vertretung in den Rundfunkr&auml;ten in Artikel 24. Diese Vertretung ist bereits gegeben, jedoch erschwert die zus&auml;tzliche Absicherung dieses Privilegs im Staatskirchenvertrag k&uuml;nftige Anpassungen der Zusammensetzung der Rundfunkr&auml;te an eine fortschreitende Pluralisierung und an eine sich wandelnde gesellschaftliche Vielfalt. Solche Diskussionen m&uuml;ssen auch k&uuml;nftig ergebnisoffen gef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen.<br />Zudem versch&auml;rft der staatskirchenvertragliche Vertretungsanspruch der evangelischen Kirche im Rundfunkrat eine Ungleichbehandlung mit den zahlreichen anderen weltanschaulich-religi&ouml;sen Gruppen in Berlin: Weder Muslime noch das freigeistige Spektrum sind bisher im Rundfunkrat repr&auml;sentiert. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die Mehrheit der Berliner Bev&ouml;lkerung konfessionslos, areligi&ouml;s und zu betr&auml;chtlichen Teilen atheistisch ist.</p>
<p><i>Rosemarie Will unter Mitarbeit von <br />Notker Bakker, Gerd Eggers, Carsten Frerk und Roland Otte</i></p>
<p>Eine &Uuml;bersicht der bisherigen Leistungen des Landes Berlin an die christlichen Kirchen findet sich unter:<br /><a href="http://www.berlin.de/sen/kultur/bkrw/staatsvertraege.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.berlin.de/sen/kultur/bkrw/staatsvertraege.html</a></p>
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            	</item>
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		<title>Staatskirchenverträge  Ende oder Anfang?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10 Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10</p>
<p>Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein Ende. Das eine Thema bewegte die Gemüter, das andere wird den &#132;Spezialisten&#147; überlassen. Dabei wies die Humanistische Union in ihrer Pressemitteilung vom 9.3.2006 darauf hin, dass Bestimmungen des Schlussprotokolls des Staatskirchenvertrages die Konzeption des neuen Unterrichtsfaches &#132;Ethik&#147; gefährden (siehe HU-Mitteilungen 192, S. 15).</p>
<p>Dies ist ein durchaus wiederkehrendes Phänomen: Einzelthemen, in denen das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat berührt werden, erzeugen immer wieder Aufmerksamkeit. Staatskirchenverträge, in denen zu fast allen Einzelthemen Regelungsinhalte zu finden sind, stoßen dagegen kaum auf Interesse. Obwohl diesen &#150; auf Grund ihrer speziellen juristischen Konstruktion &#150; faktisch höheres Gewicht zukommt als einfachen Parlamentsgesetzen. Aber dies ist kaum jemandem klar. Das Thema &#8222;Staatskirchenvertragssystem&#8220; ist allzu abstrakt und scheinbar abseitig.</p>
<p>Nunmehr also werden in den nächsten Wochen mit den Staatskirchenverträgen zwischen der evangelischen Kirche und den Ländern Berlin und Hamburg zwei letzte &#132;Lücken&#147; im bundesweiten Staatskirchenvertragssystem geschlossen. Danach &#132;fehlt&#147; eigentlich nur noch ein Konkordat zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl als Vertreter der katholischen Kirche. Nachdem jedoch mit dem jetzigen Berliner Staatskirchenvertrag erstmals auch die Linkspartei aus der Regierungsverantwortung heraus ein solches Vertragswerk aktiv einbrachte, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Konkordat folgen wird.</p>
<p>Zeit zu fragen, wie die Humanistische Union das Thema nach der &#8222;Lückenschließung&#8220; weiter verfolgen kann und sollte. Oder ob sie einem bestehendem Trend nachgibt, sich auf leichter &#8222;vermarktbare&#8220; Einzelthemen beschränkt und dann &#150; wie andere auch &#150; jedes Mal an bestimmten Stellen zu spüren bekommt, dass bestimmte Inhalte nicht mehr so einfach regelungsfähig sind, weil sie mittels Staatskirchenverträgen faktisch der parlamentarischen Verfügungsgewalt entzogen wurden.</p>
<p>Hier scheinen mir zwei mögliche Anknüpfungspunkte für eine Diskussion interessant zu sein: Zum einen die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz, dass alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften (WRG) betrifft. Zum anderen die Forderung nach konsequenter, inhaltlicher wie formaler Gleichbehandlung aller WRG, mit denen keine oder keine gleich weit gehenden Staatskirchenverträge abgeschlossen wurden.</p>
<p>Zum Ersteren: Die HU forderte bislang stets den Verzicht auf den Abschluss von Staatskirchenverträgen. Dies ist eine konsequente und richtige Forderung im Sinne einer Trennung von Staat und Kirchen. Nichtsdestoweniger ist mit dieser Ablehnung ein Problem verbunden, das in der faktisch unbegrenzten Gültigkeit solcher Verträge besteht: Selbst wenn über mehrere Legislaturperioden hinweg in einem Landesparlament der Verzicht auf einen Staatskirchenvertrag Mehrheitsmeinung ist, bedarf es letztlich nur einer einzigen Legislaturperiode mit einer gegenteiligen Mehrheitsmeinung, um den Zustand der Vertragsfreiheit dauerhaft zu ändern. Künftige Regierungen können &#150; selbst wenn sie es wollten &#150; nur noch schwer etwas am dann geltenden Rechtszustand ändern.</p>
<p>Eine mögliche Lösung könnte hier die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz sein, welches genau die Regelungsinhalte aufgreift, die typischerweise in Staatskirchenverträgen enthalten sind. Ein allgemeines Gesetz statt einer Vielzahl fragwürdiger Einzelfallgesetze.</p>
<p>Hierbei ergibt sich ein Hauptproblem: Die Forderung nach einem solchen Gesetz kann nur sinnvoll in Ersetzung des bestehenden Staatskirchenvertragssystems sein. Unter dieser Maßgabe wäre es auch juristisch leichter, die bestehenden Verträge &#150; gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Kirchen &#150; als nicht mehr gültig zu betrachten. Würde ein solches Gesetz nicht vertragsablösende Funktion haben, bestünde die Gefahr, dass es lediglich eine doppelte bzw. bei bestimmten Einzelfragen eine dritte und vierte Absicherung kirchenchristlicher Privilegien bedeutet.</p>
<p>Des Weiteren beißt sich die Forderung eines solchen Gesetzes mit der Forderung, Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften letztlich nach Vereinsrecht zu behandeln. Kern solcher Forderungen ist aber nicht die Benennung einer Organisation, sondern die Minderung der rechtlichen Privilegierung, die die Organisation genießt. Ein WRG-Gesetz kann also folglich nur sinnvoll sein, wenn es gegenüber dem be- stehenden Staatskirchenvertragssystem ersetzende Funktion hat und ein Minus an Privilegien enthält.<br />Die zweite zentrale Richtung für die HU kann sich aus einer dezidiert eingeforderten Gleichbehandlung aller WRG ergeben. Dies mag nicht sonderlich spektakulär klingen. Natürlich sollen anderen WRG auch die Rechte zustehen, die den beiden christlichen Marktführern seit jeher zugestanden werden. Manchen Mitgliedern der HU fällt dies womöglich noch leicht, wenn es zum Beispiel um die Einrichtung eines Lehrstuhles für humanistische Lebenskunde für den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) ginge. Aber ist die HU-Mitgliedschaft wirklich bereit, theologische Fakultäten für die Zeugen Jehovas, Milli Görüs und Scientology einzufordern? Wenn nicht: Wieso und nach welchen Kriterien wird hier gefiltert? Wie ist dies mit dem Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität vereinbar? In beiden Punkten sehe ich Gesprächsbedarf innerhalb wie außerhalb der HU.</p>
<p><i>Notker Bakker<br />ist HU-Mitglied und aktiv im AK Staat-Religionen-Weltanschauungen</i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Ludwig Renck: &#8222;Rechtsstellungsgesetze für Bekenntnisgemeinschaften&#8220;, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 3/2006, S. 8 ff.</p>
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		<title>Die Welt zu Gast im Freiluftknast</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgerrechte im Lichte der Sicherheits-Weltmeisterschaft Mitteilungen Nr. 193, S. 10-11 Anmerkung der Redaktion: Wir dokumentieren hier den Text eines Faltblattes, welches die Humanistische Union Berlin zur  Sicherheitspolitik rund um die Fußball-Weltmeisterschaft entworfen hat. Die angebliche Abwehr des Terrorismus Es gibt keine konkreten Hinweise auf einen Terroranschlag. Trotzdem reden deutsche Innenpolitiker ohne Unterlass davon. Zuerst sollte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bürgerrechte im Lichte der Sicherheits-Weltmeisterschaft</p>
<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 10-11</p>
<p><i>Anmerkung der Redaktion: Wir dokumentieren hier den Text eines Faltblattes, welches die Humanistische Union Berlin zur  Sicherheitspolitik rund um die Fußball-Weltmeisterschaft entworfen hat.</i></p>
<h5>Die angebliche Abwehr des Terrorismus</h5>
<p>Es gibt keine konkreten Hinweise auf einen Terroranschlag. Trotzdem reden deutsche Innenpolitiker ohne Unterlass davon. Zuerst sollte die Bundeswehr ihn verhindern &#150; und dafür im Schweinsgalopp das Grundgesetz geändert werden.<br />Nachdem im Februar das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz abschoss, forderten die Innenpolitiker die Bundeswehr für Unterstützungsaufgaben an, die früher vom Technischen Hilfswerk (THW) erledigt wurden. 2000 Soldaten werden für die &#132;technische Amtshilfe&#147; eingesetzt und 5000 weitere Soldaten stehen bereit, um bei &#132;Eintritt eines Großschadensereignisses unmittelbar reaktionsfähig zu sein&#8220; (Bundestags-Drucksache 16/1284). Zudem sollen AWACS-Flugzeuge &#132;den Luftraum sichern&#147;. Ein reiner Placebo: Tatsächlich können sie nur beobachten.<br />Für die innere Sicherheit bringt der Einsatz vom Militär nichts. Für polizeiähnliche Aufgaben ist die Bundeswehr nicht geeignet. Und aus gutem Grund ist sie im Grundgesetz auch nicht als Hilfspolizei vorgesehen. Wenn es dabei bleiben soll, brauchen wir auch keine symbolische Beteiligung der Bundeswehr bei der WM.<br />Noch bedenklicher und ebenso ineffektiv gegen Anschläge ist die Sicherheitsüberprüfung für alle Menschen, die innerhalb eines Stadions arbeiten &#150; vom Würstchenverkäufer bis zur Journalistin. Ihre Arbeitgeber erhalten einen Bescheid, ob ihre Beschäftigten im Stadion arbeiten dürfen. Die Betroffenen erfahren davon nichts. Auch nicht, was der Verfassungsschutz über sie gespeichert hat und warum er daraus eine Gefährlichkeit ableitet. Neuerdings fordern Innenpolitiker eine zusätzliche besondere Überprüfung von Menschen, die aus islamischen Staaten kommen.</p>
<p>Fest steht bereits: Jede Käuferin und jeder Käufer einer WM-Eintrittskarte wird mit der Passnummer registriert. Wenn es der FIFA nur darum ginge, Fälschungen und Schwarzmarkt entgegenzuwirken, gäbe es erheblich kostengünstigere und effektivere Verfahren. Niemand müsste dann mehr persönliche Daten von sich preisgeben als bei einem Antrag auf einen Kredit.</p>
<h5>Das kn&uuml;ppel&shy;harte Verhindern der &bdquo;Dritten Halbzeit&ldquo;</h5>
<p>Mit viel Aufwand versucht die Polizei, Schlägereien und Randale von Hooligans bei der WM zu verhindern. Sie reichen, vor der WM, von unbeholfenen &#132;Gefährder-Ansprachen&#147;, bei denen polizeibekannte Hooligans gebeten werden, sich doch anständig zu benehmen, bis zum blutigen Polizei-Einsatz in der Berliner Diskothek &#132;Jeton&#147;, bei der zahlreiche Fußballfans und auch völlig Unbeteiligte Opfer von willkürlicher Polizeigewalt wurden. Zudem wurden Festgenommene weitaus länger im Polizeigewahrsam gehalten als zulässig &#150; ohne Richtervorführung! Durch solche Aktionen wird vor allem eine &#132;Jetzt erst recht!&#147;-Einstellung geschürt und die Gewaltbereitschaft gesteigert.</p>
<p>Weitere Maßnahmen richten sich pauschal gegen alle, die die WM in den Stadien oder auf Großleinwänden verfolgen möchten. Dazu gehören Videoüberwachung und die Speicherung persönlicher Daten auf Miniaturchips (RFID), die in den Eintrittskarten integriert sind. Videoüberwachung bedeutet, dass jeder verdächtigt wird und dass ohne jeden Anlass Beweise gesammelt werden. Die Daten auf den Chips in den Eintrittskarten können unbemerkt auch auf Entfernung gelesen werden. Ohne konkretes Verdachtsmoment wird in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen, alles im Namen der &#132;Sicherheit&#147;.</p>
<p>Aus bürgerrechtlicher Sicht ist die Weltmeisterschaft ein gigantischer Feldversuch der Überwachungstechniken, bei dem jeder Fußball-Fan als potentieller Täter behandelt wird.</p>
<h5>Die Ausblendung der Technischen Sicherheit</h5>
<p>Bei so viel Streben nach &#8222;Sicherheit&#8220; sollte eigentlich auch besonders viel Wert auf die technische Sicherheit gelegt werden. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Die Stiftung Warentest stellte in mehreren WM-Stadien gravierende Sicherheitsmängel fest: von brüchigen Dächern über zu schmale Treppenstufen bis zu mangelnden  Fluchtmöglichkeiten. Die dünnhäutige Reaktion des Organisationskomitees zeigte, dass diese Aspekte verschlafen wurden.</p>
<p>Auch die Feuerwehr und die Polizei sind unzureichend für einen Katastrophenfall gerüstet. Bei einer Übung in Berlin zeigten sich gravierende Mängel hinsichtlich Ausbildung, Ausrüstung und Absprache zwischen den verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. So ist zu befürchten, dass sie bei einem realen Anschlag oder schweren Unfall überfordert wären.</p>
<h5>Das Fazit der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h5>
<p>Im Namen der Sicherheit wird anlässlich der WM in Bürgerrechte eingegriffen, werden rechtsstaatliche Standards verletzt und Errungenschaften unserer Verfassung bedroht. Doch nicht überall, wo &#132;Sicherheit&#147; draufsteht, ist auch Sicherheit drin. Das Meiste entpuppt sich bei näherem Hinsehen als militaristisches Tschingerassabumm, überflüssige Datensammelei und teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Behörden. Kurz: unsinniger Aktionismus.</p>
<p>Technische und organisatorische Maßnahmen, die zweifellos die Sicherheit für die Fußballfans erhöhen würden, wurden dagegen lange vernachlässigt. Dazu gehören gut ausgebaute und ausgeschilderte Fluchtwege, eine funktionierende Koordination von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern, ein gut ausgestattetes THW und auch ein zügiges rechtsstaatliches Vorgehen gegen tatsächliche Straftäter.</p>
<p>Die Humanistische Union wendet sich aber entschieden gegen die Verdächtigung von allen Menschen, die sich eine Karte für ein Spiel gekauft haben oder die in den Stadien arbeiten; gegen die totale Überwachung aller, die auf den Fanmeilen das Spiel genießen wollen und dagegen, dass das Militär immer mehr Aufgaben übernehmen soll, die bei Polizei, Sanitätern und THW besser aufgehoben sind.<br />Wir wehren uns dagegen, dass mit der Übertreibung von Gefahren Bürgerrechte in Frage gestellt werden. Wenn die Innenpolitiker wirklich glauben, was sie tagtäglich sagen, hätten sie die WM wegen der &#132;Sicherheit&#147; schon lange abgesagt.</p>
<p><i>Axel Bußmer, Thorben Olszewski und Roland Otte<br />für den Berliner Landesverband der Humanistischen Union e.V.</i></p>
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		<title>Bündnisarbeit im Forum Menschenrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/buendnisarbeit-im-forum-menschenrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 16:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 12-14 Humanis&#173;ti&#173;sche Union erneuert ihr Engagement im Forum Menschen&#173;rechte Das Forum Menschenrechte (FMR) beschreibt sich als &#132;ein Netzwerk von mehr als 40 (s. Kasten) deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz einsetzen &#150; weltweit, in bestimmten Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland. Das Forum wurde 1994 im [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 12-14</p>
<h5>Humanis&shy;ti&shy;sche Union erneuert ihr Engagement im Forum Menschen&shy;rechte</h5>
<p>Das Forum Menschenrechte (FMR) beschreibt sich als &#132;ein Netzwerk von mehr als 40 (s. Kasten) deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz einsetzen &#150; weltweit, in bestimmten Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland. Das Forum wurde 1994 im Anschluss an die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz gegründet.&#8220; Die HU gehört zu seinen Gründungsmitgliedern.Organisatorisch gliedert sich das FMR in einen Koordinierungskreis genannten Vorstand mit angegliedertem Sekretariat sowie das Plenum und aus seinen Mitgliedern gebildeten Arbeitsgruppen. Bis zum Ende der letzten Amtsperiode vertrat Ingeborg Rürup die HU im FMR und gehörte dort auch dem Koordinierungskreis an. Mit ihrem Rückzug aus der aktiven Mitarbeit beim FMR verlor die HU ihre Vertretung im Vorstand. Seit Januar 2006 gehören die folgenden Personen dem Koordinierungskreis an:</p>
<p>&#149; Günter Burkhardt, Pro Asyl</p>
<p>&#149; Selmin á&#128;¡aliskan, Medica Mondiale</p>
<p>&#149; Henny Engels, Deutscher Frauenrat</p>
<p>&#149; Barbara Lochbihler, amnesty international</p>
<p>&#149; Jochen Motte, Vereinte Evangelische Mission</p>
<p>&#149; Albert Riedelsheimer, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge</p>
<p>&#149; Beate Wagner, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen</p>
<p>&#149; Dieter Zabel, Missio München</p>
<p>Durch den Rückzug von Ingeborg Rürup ergab sich für den Bundesvorstand die Notwendigkeit, über die zukünftigen Aktivitäten der HU im FMR zu entscheiden. Seit Januar 2005 vertreten Rosemarie Will und Martina Kant die HU im Plenum des Forums. Unterstützt werden sie dabei von Christoph Bruch.Bei der Bearbeitung der inhaltlichen Schwerpunkte des FMR spielt &#150; anders als bei der HU &#150; die internationale Perspektive eine wesentliche Rolle. Die Bedeutung dieser internationalen Ausrichtung wird durch die Überlegung illustriert, wie das FMR seine Präsenz in Genf, dem Sitz des UN- Menschenrechtshochkommissariats, organisieren kann. Im Plenum des FMR wurde auf Anfrage der HU, welche Aufmerksamkeit der nationalen Menschenrechtssituation bei der Arbeit des FMR gewidmet werden solle, geantwortet, dass man ein diesbezügliches weiteres Engagement der HU sehr begrüßen würde. Als organisatorischer Rahmen für diese Engagement bot sich die &#132;AG Innenpolitik&#147; an.</p>
<p>Zu den wesentlichen Aktivitäten dieser Arbeitsgemeinschaft zählt die Organisation jährlicher Fachgespräche mit dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages und in diesem Jahr auch mit dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmeier, zum Zuwanderungsgesetz. Die Humanistische Union nahm mit Rosemarie Will und Christoph Bruch am Innenausschuss-Gespräch teil und trug dort zu den Themen Vorratsdatenspeicherung, Folterverbot, Geheimdienstkontrolle, Menschenverschleppung durch Geheimdienste (rendition) und Informationsfreiheit vor.Um innenpolitische Themen im Forum weiter voranzubringen, stimmte das Plenum auf der Jahresklausur des Forum Menschenrechte im Januar dieses Jahres der Gründung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe &#132;Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte&#147; zu. Martina Kant hat als HU-Vertreterin die Koordination der AG übernommen (Weiteres dazu weiter unten).</p>
<p>Auch zukünftig wird die Intensität des Engagements der HU im Forum Menschenrechte eng damit verknüpft sein, wie sich Themen, die ohnehin von der HU bearbeitet werden, in das Themenspektrum des FMR einbetten lassen, da die Arbeitsbelastung der Bundesgeschäftsstelle und des Bundesvorstandes nicht mehr zulassen.</p>
<p>Für die HU ist das Engagement im FMR attraktiv, weil das breite Spektrum der Mitgliedsorganisationen der HU Kontakte in gesellschaftliche Bereiche eröffnet, in welchen sie traditionell weniger gut vernetzt ist. Die Arbeit der HU wird im FMR mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und wirkt sich auch auf die von ihm vertretenen Positionen aus. Aktuellstes Beispiel für diese Rolle der HU ist eine für das kommende Plenum angesetzte Diskussion zu der Frage, ob Regelungen zum Themenfeld Patientenverfügung und humanes Sterben ein Menschenrechtsthema sind. Hierzu bestehen Differenzen in der Auffassung religiös und säkular orientierter Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen.</p>
<h5>Ad-hoc-&shy;A&shy;r&shy;beits&shy;gruppe &bdquo;Terro&shy;ris&shy;mus&shy;be&shy;k&auml;mp&shy;fung und Menschen&shy;rechte&ldquo;</h5>
<p>Innenpolitische Themen jenseits von Migrations- und Asylrechtspolitik waren in den letzten Jahren im Forum Menschenrechte nach Ansicht vieler Mitgliedsorganisationen zu kurz gekommen. Bereits bei der Jahresklausur im vergangenen Jahr zeigten sich VertreterInnen verschiedener Organisationen sehr interessiert daran, dass wieder verstärkt Menschen-/Grundrechtsprobleme aus dem Bereich innerer Sicherheit, Terrorismusbekämpfung u.a. in den Fokus des FMR rücken sollten. Für die diesjährige Jahresklausur im Januar stand daher in einem Workshop die &#132;Weiterentwicklung der AG Innenpolitik&#147; auf der Agenda. Martina Kant als HU-Vertreterin und Elena Deipenbrock für die Gustav Heinemann-Initiative nahmen daran teil und stellten ihre gemeinsam erarbeiteten Vorschläge für eine mögliche Neuausrichtung der &#132;AG Innenpolitik&#147; vor. In der Diskussion wurde deutlich, dass die AG Innenpolitik im Wesentlichen die Aufgabe hat, das jährliche Gespräch mit dem Innenausschuss und gegebenenfalls weitere Gesprächstermine vorzubereiten. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit innenpolitischen Themen, zum Beispiel die Ausarbeitung von Positionspapieren oder Stellungnahmen, findet dort in der Regel nicht statt. Die AG versteht sich vielmehr als Querschnitts-AG, die für alle innenpolitischen Themen des Forums im Rahmen des Innenausschuss-Gesprächs offen steht. Wie oben bereits erwähnt, hat die Humanistische Union den diesjährigen Termin erfolgreich nutzen können, um wichtige bürgerrechtliche Themen im Innenausschuss zu platzieren.Die enge Aufgabenstellung der AG Innenpolitik machte aber deutlich, dass für eine thematische Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen/grundrechtlichen Themen, mit denen sich die HU beschäftigt, ein anderer Rahmen gefunden werden muss. Aus dem Workshop heraus wurde schließlich die Idee zu einer Ad-hoc-AG &#132;Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte&#147; entwickelt, die zunächst ein Positions- und Forderungspapier zur gegenwärtigen Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik erarbeiten sollte. Diese Ad-hoc-AG wurde anschließend vom Plenum einstimmig beschlossen und eingesetzt. Mitarbeitende Organisationen sind die Humanistische Union, die Gustav Heinemann-Initiative (GHI), Pro Asyl, amnesty international und die Deutsche Kommission Justitia et Pax. Martina Kant (HU) hat die Koordinierung der AG übernommen.</p>
<p>Die Ad-hoc-AG hat sich zunächst auf zwei Teilbereiche der Terrorismusbekämpfung beschränkt, die aufgrund ihrer Aktualität und Menschrechts-/Grundrechtsrelevanz bearbeitet werden sollten: Zum einen betraf dies die Menschenrechtsverletzungen durch Verschleppungen und Folterungen von terrorismusverdächtigen Personen (El Masri, Zammar u.a.), an denen deutsche Behörden beteiligt waren, sowie die Verwendung von Informationen, die durch Folter erlangt wurden. Zum anderen betraf dies die Pläne zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Das Europäische Parlament und der Rat der EU hatten im März eine Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung sämtlicher Verkehrsdaten aus Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungen für sechs bis 24 Monate beschlossen (siehe hierzu bereits den Bericht über die HU-Stellungnahme an das Europäische Parlament vom Dezember letzten Jahres in den Mitteilungen Nr. 191, Dezember 2005, S. 7-9).Die jeweiligen Vorlagen der Positionspapiere wurden von amnesty international (zur Folter) und der Humanistischen Union (zur Vorratsdatenspeicherung) geliefert. Auf dem Plenum des FMR am 27. April in Berlin stellte die Ad-hoc-AG die Entwürfe erstmals den Mitgliedsorganisationen vor. Nach einer leichten Überarbeitung wurden beide Papiere im Umlaufverfahren von den Organisationen und dem Koordinierungskreis als Positions- und Forderungspapiere des Forum Menschenrechte angenommen und noch im Juni an die Bundesregierung und die zuständigen Bundestagsausschüsse versandt. Begleitet wurde dies mit einer Pressemitteilung des Forums.</p>
<p>Auf ihrer Sitzung am 19. Mai hat die Ad-hoc-AG bekräftigt, dass sie am Themenkomplex Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte weiterarbeiten will. Im Laufe der nächsten Monate werden amnesty international und Pro Asyl ein weiteres Positionspapier zu ausländerrechtlichen Verschärfungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung verfassen. Die HU wird zusammen mit der GHI ein Papier zum Bundeswehreinsatz im Innern und dem &#132;neuen Sicherheitsbegriff&#147; liefern. Anknüpfungspunkt hierbei ist auch das neue &#8222;Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8220;, das Mitte Juli im Kabinett beraten werden soll. Geplant ist, aus den Einzelpapieren am Ende die wichtigsten Positionen und Forderungen zur Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung zusammenzuziehen und als kurzes Positionspapier des Forum Menschenrechte zu veröffentlichen.</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen in der Ad-hoc-AG zeigen, dass HU-Themen und -Positionen eine sehr positive Resonanz im Forum Menschenrechte finden. Mit der Diskussion im Forum über die Vorratsdatenspeicherung ist es der HU darüber hinaus gelungen, ein bislang unbehandeltes Thema ins Forum zu tragen und darüber auch Organisationen, die in ganz anderen menschenrechtlichen Feldern tätig sind, nicht nur zu erreichen und zu sensibilisieren, sondern auch deren Unterstützung für die Forderungen zu gewinnen.</p>
<h5>Fachge&shy;spr&auml;ch zum 7. Bericht der Bundes&shy;re&shy;gie&shy;rung &uuml;ber ihre Menschen&shy;rechts&shy;po&shy;litik in den Ausw&auml;rtigen Beziehungen und in anderen Politik&shy;be&shy;rei&shy;chen</h5>
<p>Am 11. Mai 2006 hat die Bundesvorsitzende der HU, Rosemarie Will, im Auswärtigen Amt an einem vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) organisierten Fachgespräch zum 7. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung teilgenommen.Die Teilnahme der Humanistischen Union an diesem Fachgespräch wurde im Rahmen des Forum Menschenrechte organisiert. Nach der Begrüßung durch Günter Nooke, den neuen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, kam die stellvertretende Direktorin des DIMR, Frauke Seidensticker, zu Wort, die die Struktur und das Anliegen des Gespräches erläuterte.Inhaltliche Schwerpunkte waren die deutsche Menschenrechtspolitik gegenüber der Europäischen Union (EU), die Prävention von Menschenrechtsverletzungen, der nationale Aktionsplan für Menschenrechte und die Behandlung von Ländern im Menschenrechtsbericht sowie bei den innenpolitischen Themen die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz und schließlich Empfehlungen für den nächsten Menschenrechtsbericht. Bis auf den nationalen Aktionsplan und die Behandlung der Länder wurden alle Themen referierend von Vertretern des DIMR eingeführt. Dabei wurde die stärkste Kritik von Sebastian Müller an der Behandlung innenpolitischer Themen am Beispiel des Luftsicherheitsgesetzes vorgetragen. Der Menschenrechtsbericht selbst hatte das Luftsicherheitsgesetz in keiner Weise problematisiert. Es sprang geradezu ins Auge, dass das Handeln der Bundesregierung in problematischen Bereichen im Menschenrechtsbericht nicht analysiert worden ist. Auch die Vorträge zum Bericht gingen überwiegend behutsam mit seinen Defiziten um. So hätte man &#150; wie zum Luftsicherheitsgesetz &#150; auch Vergleichbares angesichts der Entscheidung zum europäischen Haftbefehl zur deutschen Menschenrechtspolitik gegenüber der EU vortragen können. In diesem Themenkomplex beschränkte man sich aber auf kritische Analysen zum geplanten Aufbau von Menschenrechtsagenturen.</p>
<p>Rudolf Bindig als MdB a.D. hatte den nationalen Aktionsplan für Menschenrechte analysiert und dabei das Ungleichgewicht zwischen außenpolitischen und innenpolitischen Orientierungen kritisiert. Von insgesamt 79 Punkten im Aktionsplan seien nur 13 nach innen gerichtet. Auf die Frage, ob der im Bericht abgedruckte Aktionsplan, der noch von Rot-Grün verabschiedet wurde, auch unter der neuen Koalitionsregierung gelten soll, gaben alle anwesenden Vertreter der Ministerien und auch Günter Nooke keine Antwort. Von daher schien es müßig, die Vollständigkeit des Aktionsplanes bzw. seine Operationalisierbarkeit vertieft zu diskutieren. Allerdings zeigte die Diskussion um den nationalen Aktionsplan sehr klar, dass innenpolitische Themen auch in künftigen Menschenrechtsberichten unterbelichtet bleiben werden. Daran haben die Diskutanten &#150; unter anderem auch amnesty international &#150; deutlich Kritik geübt. Insoweit bleibt als Fazit auch dieser Veranstaltung, dass die Mitwirkung der Humanistischen Union im Forum Menschenrechte, das Einbringen von innenpolitischen Themen, nötig und erforderlich ist.</p>
<p><i>Christoph Bruch, Martina Kant, Rosemarie Will</i></p>
<p><i>Die Positionspapiere zum Folterverbot und gegen die Vorratsdatenspeicherung können in der Bundesgeschäftsstelle der HU oder im Internet abgerufen werden (s.a. Bericht auf Seite 5).</i></p>
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		<title>Leitkultur Menschenrechte. Erfolgreiche Veranstaltungsreihe der HU Frankfurt/Main</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 15-17 Im Frühjahr dieses Jahres lief die Veranstaltungsreihe &#8222;Leitkultur Menschenrechte&#8220; des Ortsverbands Frankfurt &#150; sehr erfolgreich: Wir konnten fünf qualifizierte Referenten gewinnen und ein breites Publikum mit unseren Themen erreichen. Letzteres in doppeltem Sinne: die Veranstaltungen selbst waren mit 80 bis 110 ZuhörerInnen gut besucht. Darüber hinaus erreichten wir über unseren [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 15-17</p>
<p>Im Frühjahr dieses Jahres lief die Veranstaltungsreihe &#8222;Leitkultur Menschenrechte&#8220; des Ortsverbands Frankfurt &#150; sehr erfolgreich: Wir konnten fünf qualifizierte Referenten gewinnen und ein breites Publikum mit unseren Themen erreichen. Letzteres in doppeltem Sinne: die Veranstaltungen selbst waren mit 80 bis 110 ZuhörerInnen gut besucht. Darüber hinaus erreichten wir über unseren Kooperationspartner Frankfurter Rundschau (FR) ein bundesweites Publikum, denn als Mitveranstalter veröffentlichte die FR jeweils wenige Tage vor der Veranstaltung die Thesen unserer Referenten. Was war Ziel der Reihe &#132;Leitkultur Menschenrechte&#147;, wie verlief sie &#150; und wie geht es weiter?</p>
<h5>Ziele</h5>
<p>&#8222;Leitkultur&#8220;-Debatten gibt es nicht erst seit Friedrich Merz. Das Wort &#132;Kultur&#147; klingt attraktiv &#150; doch welche Inhalte werden transportiert? Die oft von konservativer Seite gestellte Frage, was &#132;uns&#147; gegenüber anderen Weltregionen auszeichne, griff der Ortsverband Frankfurt auf &#150; um sie auf europäischer Ebene neu zu beantworten: Seit Dezember diskutierten wir intern, was uns verbindet, was das Wertvolle unserer Kultur ist. Ergebnis: die Errungenschaften der Aufklärung, der mit ihr entstandene Humanismus und die Menschenrechte, die sich aus ihr entwickelt haben.<br />Wichtig war uns, nicht nur auf einer juristischen Ebene zu diskutieren &#150; die ist zwar wichtig, wenn Konflikte sich im Verfassungsrechtlichen zuspitzen. Doch vor der rein rechtlichen Debatte liegt die ethische Diskussion: etwas vorschnell möchte manche/r für alles offen sein. Doch dann fehlen in aktuellen Kontroversen wie dem Karikaturenstreit oder misslungener Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen (Extrembeispiel: der überlebende Teil der Familie Sürücü) leicht die Maßstäbe. Zugleich werden überholte Maßstäbe, überwunden geglaubte verengte Orientierungen wieder in die Debatte geworfen, wie der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit ihrem &#132;Bündnis für Erziehung&#147; zeigt. Auch, um nicht stets von neuem Rezepte von vorgestern korrigieren zu müssen, wollten wir uns dessen vergewissern, was unsere kulturelle Identität ausmacht. Dabei bewegen sich die Wertmaßstäbe von Aufklärung und Humanismus auf einem höheren Abstraktionsniveau als die einfacheren Handlungsorientierungen z.B. der abrahamitischen Religionen. Die Abstraktion ermöglicht den universalen Geltungsanspruch, zugleich muss sie vorausgesetzt werden, um individuelle Freiheit zu gewinnen.</p>
<p>Wie aber das abstrakte Gebilde &#132;Humanismus&#147; konkretisieren? Die Menschenrechte haben viele Facetten, aber nicht nur Redefreiheit beinhaltet mehr, als im Rahmen eines Handy-Flatratetarifs unbegrenzt zu schwätzen &#150; insgesamt ist das Wissen um Menschenrechte oft begrenzt. Um die aktuelle Situation bei bestimmten Aspekten auszuleuchten, hat der Ortsverband Frankfurt Spezialisten zur Diskussion eingeladen &#150; wobei wir nicht über die Organisationskapazität verfügten, um alle Aspekte sofort zu würdigen. Manche wichtige Themen wie die Gleichstellung der Frau &#150; gerade auch im islamischen Bevölkerungssegment! &#150; können erst im Herbst folgen.</p>
<h5>Verlauf</h5>
<p>Auftakt der Reihe war Dr. Michael Schmidt-Salomons Vortrag &#132;Humanismus und Aufklärung als Leitkultur &#150; oder: Wer für alles offen ist, ist auch nicht ganz dicht&#147;. Vor überfülltem Saal stellte Schmidt-Salomon Thesen aus seinem Manifest des Evolutionären Humanismus vor. Er gliederte seinen Vortrag in vier Abschnitte, wobei er in den ersten beiden mit weit verbreiteten Vorurteilen aufräumte: Unter der Überschrift &#132;Denn sie wissen nicht, was sie glauben &#8230;&#147; beleuchtete Dr. Schmidt-Salomon die Bibel, den grundlegenden Text christlicher Glaubensüberzeugungen. Viele behaupten, in der Bibel ein ethisches Fundament zu finden &#150; doch die meisten von ihnen wüssten nicht, was tatsächlich in der Bibel drinsteht, so Schmidt-Salomon. Er zitierte das Gebot von Sippenhaft im Dekalog, die Aufforderung, Hexen und Schwule zu töten und pyromanische Rachephantasien an allen Andersgläubigen, um festzustellen, &#132;dass sämtliche religiösen Quellentexte weit unter dem ethischen Mindeststandard jeder halbwegs zivilisierten Gesellschaft stehen&#147;.</p>
<p>Nachdem Dr. Schmidt-Salomon Fakten über den christlichen Quellentext dargestellt hatte, ging er ein zweites, ebenso weit verbreitetes Vorurteil an, das von den &#132;christlichen Werten&#147; &#150; denn all&#145; das, was uns heute für eine offene, demokratische und humane Gesellschaft wichtig ist, wurde seit der Renaissance und Aufklärung mühselig gegen die Kirchen erkämpft. Unter dem Stichwort &#132;Traditionsblindheit&#147; analysierte Schmidt-Salomon, wie sich das Vorurteil der &#132;christlichen Werte&#147; dennoch halten kann, um schließlich entschieden für Humanismus und Aufklärung als neue Leitkultur zu plädieren.</p>
<p>&#132;Von der &#130;Erziehung nach Auschwitz&#8216; zur Menschenrechtsbildung&#147; lautete das Thema von Prof. Dr. Micha Brumlik. Micha Brumlik ist Professor für Pädagogik an der Universität Frankfurt und leitete von 2000 bis 2005 das Fritz-Bauer-Institut, das die Geschichte und Wirkung des Holocaust erforscht. Prof. Brumlik lieferte einen Abriss der pädagogischen Diskussion und machte deutlich, dass es bei einer &#132;Erziehung nicht nach, sondern über Auschwitz&#147; nicht nur um das Vermitteln kognitiven Wissens geht. Die Unterscheidung zwischen &#132;education about human rights&#147; und &#132;education for human rights&#147; zeigt, dass es darauf ankommt, eine ethische Motivation (bei SchülerInnen) zu verankern. Damit ein solches &#132;moralisches Gefühl&#147; entwickelt wird, müssen &#150; so Brumlik &#150; jedoch &#132;sehr voraussetzungsreiche Bedingungen&#147; erfüllt sein:</p>
<p>&#132;1.   Die Anerkennung der Integrität anderer ist an die Erfahrung eigener Integrität und Anerkennung, die sich in Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung artikuliert, gebunden.<br />2. Niemand kann Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung entfalten, der nicht seinerseits in allen wesentlichen Bezügen toleriert, akzeptiert und respektiert worden ist.<br />3. Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung sind die logischen und entwicklungsbezogenen Voraussetzungen dafür, Einfühlung, Empathie in andere entfalten zu können.&#147;</p>
<p>Wie das Konzept in schulischer Praxis umgesetzt werden kann, wurde an einzelnen Beispielen demonstriert.</p>
<p>Claus Fussek hingegen widmete sich stark praxisorientiert der Situation in der Altenpflege. Anhand unzähliger Beispiele verdeutlichte er, wie die Menschenwürde einer stark wachsenden Gruppe mitten in Deutschland missachtet wird: Trotz vieler Konferenzen und bürokratischer Zertifizierungen herrschen in (zu) vielen Alten- und Pflegeheimen inakzeptable Zustände, aufgrund derer sich Dekubitusgeschwüre entwickeln oder Pflegebedürftige &#132;pflegeerleichternd&#147; in Windeln gewickelt statt zur Toilette geführt werden. Zu schnell wird auf Magensonden umgestellt, statt pflegebedürftige Menschen ihre täglichen Mahlzeiten in dem Tempo essen zu lassen, in dem sie kauen und schlucken können. Plastisch führte Fussek eine Wirklichkeit vor Augen, die gerne verdrängt wird. Viele Pflegebedürftige stellen sehr reduzierte Erwartungen an den Alltag ihrer letzten Lebensjahre &#150; doch fehlt ihnen die Lobby, um selbst diese geringen Ansprüche durchsetzen zu können. Mit der Fülle seiner negativen Beispiele betonte Fussek, dass es sich bei Fehlentwicklungen in den Altenheimen um keine &#132;Einzelfälle&#147; handelt. Leider hat er die Erfahrungen, die er und sein Verein gesammelt haben, nicht statistisch aufbereitet. Wie stark schlechte Pflege verbreitet ist und wie viele Pflegeheime mit akzeptablen oder guten Standards arbeiten, blieb offen.</p>
<p>Menschenrechte beanspruchen universale Geltung, machen auch völkerrechtlich nicht an den Landesgrenzen halt. Manchmal aber doch, so dass inzwischen auch deutsches Militär zu sogenannten &#132;humanitären Missionen&#147; in fremde Länder aufbricht. Der Einsatz militärischer Streitkräfte zeitigt immer auch Auswirkungen nach innen, so dass wir den Friedensforscher Dr. Peter Strutynski von der Universität Kassel einluden, der den Widerspruch zwischen dem Gebot der Nichteinmischung in &#132;innere Angelegenheiten&#147; fremder Staaten und dem auch völkerrechtlich gesicherten Anspruch auf Geltung der universalen Menschenrechte auflöste: Es gehe &#132;nicht um das &#130;ob&#145;, sondern allein um das &#130;wie&#145;&#147;. In fünf Thesen fasste Dr. Strutynski zunächst die Entwicklung der Menschenrechte von reiner, aber symbolisch wirksamer Deklamation in der Allgemeinen Erklärung vom 10. Dezember 1949 und früheren Quellen über die völkerrechtlich verbindlichen Zivil- und Sozialpakte von 1966 bis zur Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs zusammen. Mit den &#132;humanitären Interventionen&#147; setzt sich der UN-Sicherheitsrat über die eigene Charta hinweg &#150; seit 1991 im Irak, in Somalia, Haiti, Bosnien, Kosovo etc. Im Ergebnis stifteten die Interventionen weder einen nachhaltigen Frieden noch leisteten sie einen Schutz der Zivilbevölkerung und der Menschenrechte. Eigentlich kein Wunder, denn &#132;Krieg selbst stellt einen schweren Rechtsbruch dar, indem das grundlegendste Menschenrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, verletzt wird&#147;.</p>
<p>Abschließend nahm Dr. Carsten Frerk das Geschäft mit der Nächstenliebe unter die Lupe: die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diakonie, von denen viele glauben, dass die Kirchen darüber &#132;viel Gutes&#147; tun. Anhand satten Zahlenmaterials wies Dr. Frerk nach, dass &#132;die gesamten kirchlichen Zuschüsse für Caritas und Diakonie nur 1,8 Prozent von deren Gesamtkosten abdecken&#147;. Doch nicht genug, hier ein weiteres Vorurteil über Religionsgemeinschaften aufzudecken. Denn die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen sind mit zusammen rund 950.000 Beschäftigten die mit Abstand größten Arbeitgeber Deutschlands, weit vor Siemens (426.000 MitarbeiterInnen weltweit) oder DaimlerChrysler (366.000 MitarbeiterInnen weltweit) und zugleich diejenigen Arbeitgeber, die weit ins Privatleben ihrer Beschäftigten hineinregieren, bis hinein ins Ehebett: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften bilden für Beschäftigte in Einrichtungen der Caritas ebenso einen Kündigungsgrund wie Ehescheidungen!</p>
<p>In den letzten Wochen war das Antidiskriminierungsgesetz wieder in der Diskussion. Rot-Grün hatte die EU-Richtlinie nicht umgesetzt, Schwarz-Rot macht sich jetzt daran &#150; und hat den Kirchen einen Paragraphen eingefügt, der ihnen das Beschneiden von Religionsfreiheit, sexueller Selbstbestimmung und eine Reihe weiterer Diskriminierungen gestattet, bis in kirchenseitig definierte Tochterunternehmen hinein. Wie elementare Grundrechte auch noch durch ein &#132;Antidiskriminierungsgesetz&#147; beschnitten werden, bezeichnete Frerk als &#132;fatal&#147;.</p>
<h5>Res&uuml;mee</h5>
<p>Die Reihe &#132;Leitkultur Menschenrechte&#147; war in mehrfacher Hinsicht äußerst erfolgreich:</p>
<p>&#149; zentrale Anliegen der Menschen- und Bürgerrechte wurden formuliert<br />&#149; mit unseren Themen erreichten wir ein großes lokales Publikum, das darüber die HU als relevanten Akteur im politischen Diskurs kennen gelernt hat<br />&#149; einige Personen interessieren sich jetzt näher für die HU. Wir versuchen, den Kontakt zu pflegen, zu intensivieren &#150; und so neue Mitglieder zu gewinnen<br />&#149; die Reihe lief in Kooperation mit Partnern wie der Frankfurter Rundschau oder dem Alibri-Verlag, die in bestimmten Bereichen gleiche Ziele wie wir verfolgen. Wir konnten eine Win-Win-Situation herstellen, in der sich unsere Partner mit der Reihe profilieren und so von ihr profitieren konnten<br />&#149; neue Partner wurden erreicht: über die Reihe wurden Kontakte zu anderen Organisationen geknüpft, die ähnliche Ziele verfolgen. Gemeinsam geht das besser: die Vernetzung wird gefördert.</p>
<p>Für den &#150; gemessen am aktiven Kreis doch sehr kleinen &#150; Ortsverband Frankfurt war &#132;Leitkultur Menschenrechte&#147; eine große Herausforderung, auch zeitlich eine hohe Belastung &#150; aber auch ein Erfolgssignal. Der OV muss den Generationswechsel schaffen: So manche/r unserer Aktiven arbeitet schon seit Gründung der HU mit &#150; und zieht sich zunehmend zurück. Es gilt, neue Mitstreiter/innen zu gewinnen. Was wäre besser geeignet, als sich als lebendige Organisation zu präsentieren? Nach innen ist der Aufwand beides: Belastung des (zu) kleinen Kreises Aktiver und zugleich Chance, den Kreis zu vergrößern.</p>
<p>Im Herbst werden wir die Reihe &#132;Leitkultur Menschenrechte&#147; fortsetzen: Es gibt zu viele Facetten, die ungenannt geblieben sind. Der Publikumserfolg zeigt: Menschenrechte sind Thema, bleiben Thema &#150; unsere Aufgabe ist es, die Inhalte so greifbar zu machen, dass wir breite Kreise erreichen. Dabei ist die Frankfurter Strategie nicht neuerfunden, sondern wir setzen bewusst und aktiv Kooperationen und Marketing- / PR-Mechanismen ein, um die HU zu positionieren.</p>
<p>Religionskritische Themen haben Konjunktur, die Zuhörerzahlen zeigen es. Wir werden den Bedarf befriedigen &#150; vielleicht sogar passend zu Nikolaus. An erster Stelle stehen jedoch &#132;Klassiker&#147;: die Situation von Frauen. Diskussionen im Ortsverband ergaben, dass wir hier unterscheiden müssen zwischen der Situation mitteleuropäischer Frauen, die formal gleichberechtigt sind, gelegentlich sogar über Gleichstellungsprogramme beruflich gefördert werden &#150; und dennoch strukturell benachteiligt werden: Allein der unterschiedliche Anteil von Studienabsolventinnen zu Managerinnen spricht Bände. Das von Ingenieurinnen erzielte Einkommen liegt &#150; bei vergleichbaren Positionen &#150; in aller Regel unter dem ihrer männlichen Kollegen. Diskriminierung läuft also weiter, läuft aber nicht mehr offensichtlich. Krasser sieht es bei Frauen aus, die dem islamischen Kulturkreis entstammen. Ihre Situation müssen wir gesondert würdigen. Zu viele Probleme, die typische Mitteleuropäerinnen hinter sich gelassen haben, bestehen hier noch fort.</p>
<p>Ein gänzlich anderes Kapitel ist der Datenschutz. Der Begriff klingt altbacken, fast überholt, doch stehen uns z.B. im Gesundheitswesen neue Wellen von Datenerfassungen bevor. Wer erhält Zugriff auf welche dieser Daten? Wie steht es um Konsumentenprofile &#150; die dank RFID immer individueller werden? (RFID-Chips sind kleine Funk-Chips, über die jede Zahnbürste oder Kaffeepackung eine individuelle Seriennummer &#150; wie die Fahrgestellnummer eines PKW &#150; bekommen können, die an der Ladenkasse mit dem Zahlungsmittel des Kunden (&#132;Payback&#147;- oder Kreditkarte) verknüpft wird. Gegen den konservativen Slogan &#132;Datenschutz gleich Täterschutz&#147; gilt es hier, Grundaussagen griffig neu zu formulieren und so in den Köpfen zu verankern, welche Lebensrisiken der Verzicht auf Datenschutz produziert.</p>
<p>Weiter geplant sind eine Podiumsdiskussion zu Wirtschaft und Menschenrechten und ein Vortrag über den &#132;halbierten Liberalismus&#147;, über den wir die historische Dimension erschließen: wie materialisierte sich aufklärerisches Gedankengut? Sobald Referenten und Termine feststehen, informiert der Ortsverband Frankfurt.</p>
<p>Peter Menne<br />Mitglied des HU-Ortsverbandes Frankfurt/M.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/193/publikation/leitkultur-menschenrechte-erfolgreiche-veranstaltungsreihe-der-hu-frankfurtmain/">Leitkultur Menschenrechte. Erfolgreiche Veranstaltungsreihe der HU Frankfurt/Main</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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