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	<title>Mitteilungen Nr. 198 Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Tue, 31 Aug 2021 08:14:16 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Schleichend erfasst &#8211; von der Wiege bis zur Bahre</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Sep 2007 10:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuer-ID: Hintergründe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 1-3 Seit Monaten treibt Bundesinnenminister Wolfgang Sch&#228;uble eine Sau nach der anderen durchs Dorf der Grundrechte. Allein in diesem Jahr k&#252;ndigte er ein neues Luftsicherheitsgesetz an, mit dem vermeintliche Anschlagsflugzeuge abgeschossen werden sollten. Es folgten &#220;berlegungen zum Ende der &#8222;Unschuldsvermutung&#8220; und die scheinbar naive Frage, ob man nicht ganz legal den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/schleichend-erfasst-von-der-wiege-bis-zur-bahre/">Schleichend erfasst &#8211; von der Wiege bis zur Bahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 1-3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausweis-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3307 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausweis-1.jpg" alt="Schleichend erfasst - von der Wiege bis zur Bahre" width="240" height="167"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Seit Monaten treibt Bundesinnenminister Wolfgang Sch&auml;uble eine Sau nach der anderen durchs Dorf der Grundrechte. Allein in diesem Jahr k&uuml;ndigte er ein neues Luftsicherheitsgesetz an, mit dem vermeintliche Anschlagsflugzeuge abgeschossen werden sollten. Es folgten &Uuml;berlegungen zum Ende der &bdquo;Unschuldsvermutung&ldquo; und die scheinbar naive Frage, ob man nicht ganz legal den gezielten Todesschuss ohne Gerichtsurteil auf Terroristen wie Bin Laden anwenden k&ouml;nne. Aktuell verlangt Herr Sch&auml;uble dringend nach dem Bundestrojaner, mit dem das Bundeskriminalamt fremde Festplatten online durchsuchen m&uuml;sse. <br />Jenseits dieser rhetorischen &Uuml;bergriffe betreibt die Gro&szlig;e Koalition h&ouml;chst diskret und wirkungsvoll einen schleichenden Abbau von B&uuml;rgerrechten. Angesichts der f&uuml;r den Herbst zu erwartenden Versendung einer zentralen Steuernummer an alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ist es h&ouml;chste Zeit f&uuml;r einen wirksamen Widerstand.<br />Ausgangspunkt einer Entwicklung, die weitgehend unbeachtet von der &Ouml;ffentlichkeit fortschreitet, ist ein Beschluss der ehemaligen rot-gr&uuml;nen Bundesregierung. 2003 &auml;nderte sie die Abgabenordnung, um f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eine bundeseinheitliche Steuernummer einzuf&uuml;hren. Der ohnehin kaum sp&uuml;rbare Widerstand der Gr&uuml;nen wurde damals mit dem Argument der &bdquo;Steuergerechtigkeit&ldquo; ruhig gestellt. Auf welch fatale Regelung man sich mit dieser &Auml;nderung eingelassen hat, sehen viele erst heute: Zwischen Ende Juni und Anfang Juli diesen Jahres lieferten alle Einwohnermelde&auml;mter die Meldedaten der Einwohner zusammen mit einem Gemeindeschl&uuml;ssel an das Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern. Diese seit 1.1.2006 neu geschaffene Bundesbeh&ouml;rde mit 910 Mitarbeitern in Bonn ist direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt und hat als Dienstleister das ZIVIT, Zentrum f&uuml;r Informationsverarbeitung und Informationstechnik, an seiner Seite. Im ZIVIT nun werden derzeit 82 Millionen Personendatens&auml;tze auf Doppelmeldungen und Plausibilit&auml;t abgeglichen. Anschlie&szlig;end wird f&uuml;r jede Person eine 11-stellige Steuernummer generiert, die im Laufe der zweiten Jahresh&auml;lfte den Kommunen mitgeteilt wird. Diese wiederum werden dann allen EinwohnerInnen, vom Neugeborenen bis zum Greis, ihre neue Steuernummer schriftlich mitteilen. Zu den Aufgaben der Kommunen und ihrer Melde&auml;mter geh&ouml;rt dann auch, den R&uuml;ckl&auml;ufern und Fehlzustellungen nachzugehen.<br />Damit findet zwischen November 2007 und Fr&uuml;hjahr 2008 etwas statt, dass von der Volksz&auml;hlung bekannt ist: Bei dem Verfahren der Steuernummer-Generierung wird f&uuml;r die gesamte deutsche Bev&ouml;lkerung festgestellt, ob ihre Angaben im Melderegister und ihre tats&auml;chliche Einwohnerschaft &uuml;bereinstimmen. Anders als bei der Volksz&auml;hlung werden diesmal keine Z&auml;hler unterwegs sein, um weitere Informationen abzufragen. Jedoch sind die Kommunen dazu angehalten, Zweifelsf&auml;llen nachzugehen und gegebenenfalls die gemeindlichen &bdquo;Ermittlungsdienste&ldquo; einzuschalten. <br />An dieses Verfahren m&uuml;ssen aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht dringende Fragen gestellt werden. So ist es wohl anzunehmen, dass als &bdquo;Nebeneffekt&ldquo; dieses Abgleichs nicht gemeldete oder illegale Personen aufgesp&uuml;rt werden sollen. Ebenso ist zu bef&uuml;rchten, dass die unter dem Deckmantel der &bdquo;Steuergerechtigkeit&ldquo; gestartete Aktion in einigen Kommunen zu einer gezielten ausl&auml;nderrechtlichen Razzia ausarten k&ouml;nnte. Ob dieser &bdquo;Nebeneffekt&ldquo; von den gesetzlichen Grundlagen der Abgabenordnung gedeckt ist, ist doch sehr umstritten.<br />Als n&auml;chste Frage w&auml;re zu stellen, inwieweit es sich bei der Steuernummer um ein einheitliches Personenkennzeichen handelt, welches das Bundesverfassungsgericht f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt hat. Es ist bereits absehbar, dass die Verwendung der individuell vergebenen Steuernummern nicht auf den Zweck der Steueridentifikation beschr&auml;nkt bleibt. Allein durch die Vergabe &uuml;ber die Kommunen und den Abgleich mit den Melderegisterdaten werden sie zwangsl&auml;ufig den Kommunen bekannt. Es ist davon auszugehen, dass derselbe Sachbearbeiter, der die Einwohnermeldedaten erhebt und verarbeitet, auch Dubletten, Fehlern oder Zweifelsf&auml;llen nachgehen wird. Sp&auml;testens dabei wird ihm die Steuernummer bekannt werden, was de facto bedeutet, dass diese zwangsl&auml;ufig auch f&uuml;r andere Zwecke des Meldewesens oder des Ausl&auml;nderrechts und aufgrund einer anderen gesetzlichen Vorschrift genutzt werden. <br />Die Frage nach den Konsequenzen aus dieser Gesamterhebung der Einwohnerdaten stellt sich jedoch nicht nur f&uuml;r die einzelne Kommune. Auch auf der Bundesebene ist zu bef&uuml;rchten, dass die Daten f&uuml;r andere Zwecke als zur Identifikation von Steuerpflichtigen genutzt werden, wenn sie erst einmal zentral vorliegen. So hat vor nicht allzu langer Zeit ein Mitarbeiter des ZIVIT anl&auml;sslich einer Fachtagung mit Kommunalvertretern durchblicken lassen, dass zwar bisher nur an einen Abgleich in einer Richtung, d.h. zu Gunsten der Steuerbeh&ouml;rden gedacht sei, man sich in Zukunft aber durchaus vorstellen k&ouml;nne, dass dieser Datenpool &ndash; nach entsprechender &Auml;nderung gesetzlicher Grundlagen versteht sich &ndash; auch von Meldebeh&ouml;rden genutzt werden k&ouml;nne. <br />Erstaunlich, dass die Rechtsgrundlagen f&uuml;r das Entstehen eines gigantischen Personendatenpools von 82 Millionen Datens&auml;tzen lediglich in zwei Verordnungen bestehen, n&auml;mlich in &sect; 139 Abs. 3 Abgabenordnung und &sect; 5c Melde&uuml;bermittlungsverordnung. Ob ein Verfahren, das in der Konsequenz &ndash; ob steuerrechtlich, ausl&auml;nderrechtlich oder melderechtlich &ndash; zu Sanktionen und Grundrechtseingriffen f&uuml;hren kann, auf dem Verordnungsweg beschlossen werden darf, erscheint rechtstaatlich zweifelhaft und kommt angesichts der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts dem Versuch gleich, einen Verfassungsartikel per Rechtsverordnung einzuschr&auml;nken. <br />Eine besondere Brisanz erh&auml;lt die Frage nach der Einwohnergesamterhebung noch aufgrund einer zweiten Entwicklung, die derzeit unter weitgehendem Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit und vorbei an den Landesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz vollzogen wird: Die Schaffung eines Bundesmelderegisters. Schon vor der Gr&uuml;ndung der Gro&szlig;en Koalition in Berlin hatten sich SPD und CDU/CSU in der Verfassungsreformkommission darauf geeinigt, das Melderecht, bisher in der Hand der L&auml;nder und Kommunen, in Zukunft zur Bundesangelegenheit zu machen. Das k&uuml;nftige Bundesmelderecht soll demnach alle bisherigen Landesmeldegesetze abl&ouml;sen. Allein dies wird absehbar zur Verschlechterung der Datenschutzregelungen f&uuml;hren. K&ouml;nnen heute etwa in Nordrhein-Westfalen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger sicher sein, dass ihre Meldedaten nur dann an Adressbuchverlage oder den B&uuml;rgermeister und die Lokalzeitung zu Gratulationszwecken weitergegeben werden, wenn sie dies bei der Anmeldung ausdr&uuml;cklich gew&uuml;nscht haben, so soll nach den Vorstellungen der entsprechenden Arbeitskreise der Innenministerkonferenz die Nutzung der Meldedaten wesentlich erweitert werden. So hei&szlig;t es in Papieren, das zuk&uuml;nftige Melderecht solle &bdquo;die Nutzung der Meldedaten f&uuml;r &ouml;ffentliche Stellen und Private erleichtern&ldquo; und die &bdquo;melderegistergest&uuml;tzte amtliche Statistik&ldquo;, sprich die geplante Volksz&auml;hlung 2010 erm&ouml;glichen. <br />Zur praktischen Umsetzung&nbsp; sind dabei drei Modelle im Gespr&auml;ch:<br />Modell 1: Ein zentrales Bundesmeldeamt, das alle Meldedaten auf einem Server f&uuml;hrt, auf dem es noch insofern landesspezifische Bereiche gibt, als etwa Landesdatenschutzgesetze, Polizeigesetze oder Akteneinsichtsrechte unterschiedliche Grade der Intensit&auml;t der Datennutzung vorschreiben. So kann zum Beispiel in Baden-W&uuml;rttemberg die Polizei zur Identit&auml;tsfeststellung eines Tempos&uuml;nders oder Falschparkers auf die Melderegister zugreifen, in Nordrhein-Westfalen ist das nur bei Straftaten m&ouml;glich. Die Melde&auml;mter der Gemeinden w&auml;ren in diesem Modell weitgehend nur noch Erfassungsstellen des Zentralen Meldeamtes. Wo die biometrischen Fotos und Fingerabdr&uuml;cke bleiben, die f&uuml;r den Europ&auml;ischen Pass erfasst und in vielen Gemeinden zusammen mit den Passantr&auml;gen langfristig gespeichert werden, ist dabei v&ouml;llig offen. Sicher w&uuml;rde dieses Modell den Begehrlichkeiten des Bundesinnenministers nach Speicherung der Biometriedaten in einem Zentralregister am n&auml;chsten kommen. <br />Modell 2: Die Kommunen erfassen die Daten zum Teil auf Bundesebene und zum Teil auf Landesebene. Daf&uuml;r wird eine gro&szlig;e &bdquo;Datendrehscheibe&ldquo; eingerichtet, bei der aus vielen dezentral gehaltenen Datenbest&auml;nden ein Bundesmelderegister entsteht. Dieses Modell k&auml;me den bisherigen, von &ouml;konomischen Entwicklungen gepr&auml;gten Strukturen entgegen, die sich auf Landesebene etwa in Hamburg oder Bayern bereits heute entwickelt haben. Aus Kostengr&uuml;nden lassen bereits jetzt zahlreiche Kommunen ihre Daten bei Privatunternehmen &ndash; wie etwa Dataport, dem ehemaligen Hamburgischen Rechenzentrum &ndash; im Auftrag verarbeiten. De Facto bliebe bei diesem Modell vieles beim Alten, nur die Transparenz, wer, wo und wie auf welche Datenbest&auml;nde zugreifen kann, w&uuml;rde zur Sysiphosaufgabe f&uuml;r die Datensch&uuml;tzer. Denn es ist zu erwarten, dass selbst bei zuk&uuml;nftig einheitlichen Meldestandards weiterhin unterschiedliche, landesspezifische Regelungen f&uuml;r den Zugriff auf die Meldedaten bestehen bleiben. <br />Modell 3: Die Melderegister bei den Gemeinden halten die Daten und senden einen Teil definierter Daten an ein Landesmelderegister, diese wiederum einen Grunddatensatz an ein Bundesmelderegister. Unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit und B&uuml;rgerrechtsfreundlichkeit w&auml;re dieses Modell sicher am ehesten zu akzeptieren, denn es w&auml;re bekannt, wer was &uuml;ber die B&uuml;rger wei&szlig; und wo welche Daten liegen. Gleichwohl w&auml;re auch mit diesem Modell der erste Schritt zu einem Zentralregister vollzogen. Von hier bis zu einem bundeszentralen Einwohnermelderegister als Fahndungsdatenpool bliebe nur ein kleiner Schritt. <br />Die Zweckentfremdung von Meldedaten ist keine blo&szlig;e Zukunftsmusik. Schon heute gehen viele Kommunen ganz unterschiedlich mit den biometrischen Fotos um, die bei der Antragstellung f&uuml;r neue Reisep&auml;sse erfasst werden. Manche Kommunen heben die &uuml;berwiegend elektronisch gespeicherten Passantr&auml;ge nur so lange auf, bis der fertige Pass von der Bundesdruckerei geliefert wird und vernichten die Daten anschlie&szlig;end. Andere Gemeinden archivieren die Passantr&auml;ge inklusive Biometriebild und speichern sie dauerhaft. Teilweise stehen damit auf kommunaler Ebene die vom Bundesinnenminister gew&uuml;nschten Datens&auml;tze zu Fahndungszwecken schon bereit. Mit der Erfassung der Fingerabdr&uuml;cke ab Oktober 2007 wird daraus ein dezentrales, aber umfassendes Datenpotenzial, das einer erkennungsdienstlichen Behandlung der gesamten Wohnbev&ouml;lkerung entspricht.&nbsp;&nbsp; <br />Unter diesen Vorzeichen gewinnt die Generierung des Personenkennzeichens f&uuml;r Steuerzwecke in einer zentralen Bundesbeh&ouml;rde und die Errichtung eines Bundesmelderegisters eine neue Qualit&auml;t. Nat&uuml;rlich legen beide Vorhaben die Versuchung nahe, gelegentlich den Abgleich der Daten zu vollziehen. Warum, so k&ouml;nnte in ein paar Jahren gefragt werden, leistet sich der Staat zwei zentrale Personenregister, eines f&uuml;r Steuerzwecke und eines f&uuml;r Meldezwecke und legt sie nicht zusammen?&nbsp; Den Datenaustausch- und &Uuml;berwachungsszenarien scheinen kaum Grenzen gesetzt. Schleichend, aber um so erfolgreicher haben SPD und CDU die Schaffung&nbsp; eines zentralen &Uuml;berwachungsinstrumentariums mit einheitlichem Personenkennzeichen betrieben. <br />Hilflos mutet angesichts dessen die Entr&uuml;stung des Gr&uuml;nen-B&uuml;rgerrechtlers Volker Beck an, der im Fr&uuml;hjahr zu Recht daran erinnerte, dass man seinerzeit der Einf&uuml;hrung biometrischer Merkmale in Reisep&auml;ssen nur unter der Ma&szlig;gabe zugestimmt habe, dass diese nicht dauerhaft in Dateien erfasst w&uuml;rden. Noch w&auml;hrend Beck dieses Zugest&auml;ndnis m&uuml;hsam Otto Schily abrang, legte die SPD in der Verfassungsreformkommission bereits den Grundstein f&uuml;r die Wiedereinf&uuml;hrung des zentralen Personenkennzeichens. Mit der Zustimmung zur Melderechtskompetenz des Bundes wurde der Weg f&uuml;r die digitale Identifizierung aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger geebnet &#8211; von der Wiege bis zur Bahre, wie es in der DDR &uuml;blich war. <br />Gro&szlig;e Koalitionen, das hat in der Bundesrepublik Tradition, haben keine Achtung vor der Verfassung. Das bewiesen SPD und CDU bei der Einf&uuml;hrung der Notstandsgesetze und bei vielen angeblichen Antiterrorgesetzgebungen. Lamentieren hilft nicht weiter, denn anders als 1968 gibt es keine nennenswerte b&uuml;rgerrechtliche Gegenbewegung, wie sie damals f&uuml;r kurze Zeit APO, Gewerkschaften und FDP bildeten. So bleibt denn b&uuml;rgerrechtliche Aufkl&auml;rung und vielleicht der Rechtsweg, denn die Zusendung der Steuernummer k&ouml;nnte ein Verwaltungsakt sein. Und gegen den steht den 82 Millionen Betroffenen der Klageweg offen. Die Erfahrung mit der gescheiterten Volksz&auml;hlung zeigt, dass drohender Widerstand etwas bewirken kann. Deswegen lohnt es sich, zu widersprechen. Nur so ist eine gerichtliche Pr&uuml;fung zu erreichen, ob eigentlich verfassungswidrige Personenkennzeichen per Rechtsverordnung eingef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen.</p>
<p><i>Roland Appel<br />war von 1995 &#8211; 2000 Fraktionsvorsitzender der Gr&uuml;nen im Landtag von NRW und ist Mitglied der G 10 Kommission in Nordrhein-Westfalen. <br />Er ist als Unternehmensberater t&auml;tig und war 1989-91 <br />Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/schleichend-erfasst-von-der-wiege-bis-zur-bahre/">Schleichend erfasst &#8211; von der Wiege bis zur Bahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Forschungsprogramm Zivile Sicherheit: Eine Chance für die Bürgerrechte?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/forschungsprogramm-zivile-sicherheit-eine-chance-fuer-die-buergerrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 4 Mit dem &#8222;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; verabschiedet sich ein Bundesministerium vom traditionellen Vergabewesen und probiert etwas Neues aus. Gleichzeitig er&#246;ffnen sich neue Einflussm&#246;glichkeiten f&#252;r kritische Wissenschaftler und B&#252;rgerrechtler. Was ist das &#8222;Forschungs&#173;pro&#173;gramm Zivile Sicherheit&#8220;? Das &#8222;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; wurde Anfang 2007 unter der Federf&#252;hrung des Bundesministerium f&#252;r Bildung und Forschung gestartet. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/forschungsprogramm-zivile-sicherheit-eine-chance-fuer-die-buergerrechte/">Forschungsprogramm Zivile Sicherheit: Eine Chance für die Bürgerrechte?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 4</p>
<p><i>Mit dem &#8222;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; verabschiedet sich ein Bundesministerium vom traditionellen Vergabewesen und probiert etwas Neues aus. Gleichzeitig er&ouml;ffnen sich neue Einflussm&ouml;glichkeiten f&uuml;r kritische Wissenschaftler und B&uuml;rgerrechtler. </i></p>
<h5>Was ist das &bdquo;Forschungs&shy;pro&shy;gramm Zivile Sicherheit&ldquo;?</h5>
<p>Das &#8222;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; wurde Anfang 2007 unter der Federf&uuml;hrung des Bundesministerium f&uuml;r Bildung und Forschung gestartet. In den ersten Monaten stellte das Ministerium das Programm vor allem einer Fach&ouml;ffentlichkeit vor und bat sie um Projektantr&auml;ge. Das Programm l&auml;uft bis 2010 und hat ein Budget von 123 Millionen Euro. Dazu kommen bei Projekten von Firmen eine h&auml;lftige finanzielle Beteiligung der Antragsteller und Gelder aus dem Sicherheitsforschungsprogramm der EU. Dieses siebte Forschungsrahmenprogramm l&auml;uft von 2007 bis 2013, hat ein Budget von 1,4 Milliarden Euro und &auml;hnliche Schwerpunkte wie das deutsche Programm. Die Programme sind eine Reaktion auf neue Bedrohungen, Anschl&auml;ge und Naturkatastrophen und die teilweise chaotischen Reaktionen der zust&auml;ndigen Stellen.<br />Im Mittelpunkt des Sicherheitsforschungsprogramms steht die Verbesserung des Schutzes der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Deutschland vor alten und neuen Gefahren. Die Abwehr besonders der neuen Gefahren erfordert hoch entwickelte Technologien in neuen Sicherheitssystemen und damit verbunden neue Handlungsstrategien. Die angestrebten innovativen Sicherheitsl&ouml;sungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit der Menschen zu erh&ouml;hen ohne dadurch ihre Freiheit einzuschr&auml;nken. Im Gegenteil: Handlungsspielr&auml;ume, die durch Bedrohung bereits eingeschr&auml;nkt wurden, k&ouml;nnen durch verbesserte Sicherheitssysteme zur&uuml;ckgewonnen werden, z. B. durch optimierte und innovative Detektionstechnologien in Flugh&auml;fen. Die notwendigen Abw&auml;gungen bez&uuml;glich der Folgen des Umgangs mit den neuen Sicherheitssystemen und ihrer Akzeptanz k&ouml;nnen nur im &ouml;ffentlichen gesellschaftlichen Dialog bestimmt werden.&#8220; (Forschungsprogramm f&uuml;r zivile Sicherheit, S. 3)<br />Innerhalb des Programms werden die gesellschaftliche Zustimmung und das Gew&auml;hrleisten von B&uuml;rgerrechten als Herausforderungen genannt. Im Gegensatz zum normalen Beschaffungswesen wird mit dem &bdquo;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; ein f&uuml;r Verwaltungen immer noch neuer diskursiver Ansatz mit einer permanenten Evaluierung und der damit verbundenen M&ouml;glichkeit, Projekte vor ihrem Abschluss zu ver&auml;ndern oder abzubrechen, ausprobiert. Bei allen Antr&auml;gen werden Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine fundierte Begleitforschung erwartet. Das hei&szlig;t: ein Forschungsinstitut kann den technisch sicheren Flughafen entwerfen, aber wenn die Passagiere ihn nicht akzeptieren und B&uuml;rgerrechtler zu Recht dagegen protestieren, kann im Rahmen des Forschungsprogramms das Projekt sogar vorzeitig abgebrochen werden.<br />Was sind die Schwerpunkte des Programms?<br />Das &#8222;Forschungsprogramm Zivile Sicherheit&#8220; teilt sich in zwei interdisziplin&auml;r ausgerichtete Programmlinien mit jeweils vier Schwerpunkten auf.</p>
<p>Programmlinie 1: Szenarienorientierte Sicherheitsforschung<br />&bull;&nbsp;Schutz von Verkehrsinfrastrukturen<br />&bull; &nbsp;Schutz und Rettung von Menschen<br />&bull; &nbsp;Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen<br />&bull; &nbsp;Sicherung von Warenketten<br />Programmlinie 2: Technologieverb&uuml;nde<br />&bull;&nbsp;Detektionssysteme f&uuml;r CBRNE-Gefahrstoffe (chemische, biologische, nukleare, radiologische und explosive Gefahrstoffe)<br />&bull; &nbsp;Integrierte Schutzsysteme f&uuml;r Rettungs- und Sicherheitskr&auml;fte<br />&bull; &nbsp;Musterkennung<br />&bull; &nbsp;Biometrie<br />&bdquo;In beiden Programmlinien werden im Rahmen der Begleitforschung Fragen zur Akzeptanz der Technologieentwicklungen, zu Quellen der Bedrohungen, zum Datenschutz oder zur Auswirkung auf die Menschen- und Freiheitsrechte einen hohen Rang einnehmen. Die Begleitforschung wird besonderen Wert auf den Wissenstransfer in die &Ouml;ffentlichkeit legen. Publikationen, Workshops und Diskurse unter den Beteiligten verst&auml;rkten das Bewusstsein f&uuml;r sicherheitsrelevante Fragen und unterst&uuml;tzen die forschungspolitische Willensbildung. Dialog und Transparenz werden als wichtige Voraussetzung f&uuml;r einen Erfolg des Ganzen gesehen.&#8220; (Forschung f&uuml;r die zivile Sicherheit, S. 8)<br />Aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht sind nicht alle Themen problematisch. Im Gegenteil: gegen bessere technische Systeme zum Erkennen von CBRNE-Gefahrstoffen hat wohl niemand etwas. Auch wenn Menschen leichter aus Stadien, U-Bahnen und Hochh&auml;usern gerettet werden k&ouml;nnen, wird die HU sicher keine Einw&auml;nde haben. Interessanter aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht ist unter anderem der &bdquo;Schutz von Verkehrsinfrastrukturen&#8220;. In ihm sollen &bdquo;innovative Sicherheitsl&ouml;sungen zum Personenschutz im Bus-, Bahn- und Flugverkehr&#8220; erarbeitet werden. Hier wird es auch um biometrische Verfahren und das automatische Erkennen von gef&auml;hrlichem Verhalten gehen. Dies kann mit verschiedenen &Uuml;berwachungssystemen erreicht werden, wozu auch Videokameras geh&ouml;ren. <br />Wie ist der derzeitige Stand?<br />K&uuml;rzlich endeten die Fristen f&uuml;r den ersten Schwerpunkt pro Programmlinie. &Uuml;ber die Antr&auml;ge wird bis Jahresende entschieden. Die Bekanntmachungen f&uuml;r die anderen Schwerpunkte, jeweils einer pro Programmlinie und Jahr, folgen in den kommenden Jahren. Die Projekte sind auf drei Jahre befristet. &Uuml;ber die Antr&auml;ge entscheidet ein interdisziplin&auml;r besetzter Programmausschuss. F&uuml;r einen positiven Bescheid werden folgende Kriterien angelegt:<br />&bull;&nbsp;Beitrag zur Erh&ouml;hung der Sicherheit<br />&bull;&nbsp;Innovationsh&ouml;he und Erkenntnisgewinn<br />&bull;&nbsp;Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des L&ouml;sungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen<br />&bull;&nbsp;Praxistauglichkeit beziehungsweise Marktf&auml;higkeit der angestrebten L&ouml;sung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung <br />Die gef&ouml;rderten Projekte m&uuml;ssen entweder Verbundprojekte sein, bei denen die Geisteswissenschaften ein Teil des Projektes sind, oder die Antragsteller m&uuml;ssen fundierte Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine angemessene, in die Projekte zu integrierende&nbsp; Begleitforschung machen. Bei einer Vorstellung des Programms Ende Juni in Berlin zeigte sich der Referent des Forschungsministeriums von der Qualit&auml;t der bislang eingegangenen Antr&auml;ge und der vorgeschlagenen Begleitforschung &uuml;berrascht &ndash; es seien hochrangige und auch kritische Wissenschaftler und Institute vertreten.</p>
<h5>Wie k&ouml;nnen wir Einfluss nehmen?</h5>
<p>Weil in jedem Antrag auch Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine begleitende Forschung genannt werden m&uuml;ssen und es in den kommenden Jahren &ouml;ffentliche Foren gibt, bestehen f&uuml;r die Humanistische Union mehrere M&ouml;glichkeiten, ihre Ziele in neuen Kooperationen (wenn sie auch von uns gew&uuml;nscht werden) zu verfolgen:</p>
<p>&bull;&nbsp;indem wir das Programm auch in b&uuml;rgerrechtlichen Kreisen bekannter machen,<br />&bull;&nbsp;indem wir die &ouml;ffentlichen Foren besuchen,<br />&bull;&nbsp;indem wir kritische Wissenschaftler und Institute auffordern, sich zu beteiligen,<br />&bull;&nbsp;indem wir uns den Antragstellern als Ansprechpartner zur Verf&uuml;gung stellen,<br />&bull;&nbsp;indem wir uns selbst als kritische Begleiter ausgew&auml;hlter Projekte anbieten.</p>
<h5>Was riskieren wir?</h5>
<p>Wir k&ouml;nnen das b&uuml;rgerrechtliche Feigenblatt sein. Es kann sein, dass aufgrund wirtschaftlicher Erw&auml;gungen nicht auf unsere Bedenken geh&ouml;rt wird. Es kann sein, dass wir letztendlich bedenklichen Projekten mit unserem Votum ein b&uuml;rgerrechtliches Sigel geben. Doch umgekehrt bietet die gew&auml;hlte offene Form, die so &auml;hnlich vor wenigen Jahren beim Konvent f&uuml;r eine Europ&auml;ische Verfassung erprobt wurde, die Chance, unsere Anliegen in Kreise zu tragen, die normalerweise f&uuml;r b&uuml;rgerrechtliche Bedenken nicht sehr aufgeschlossen sind. Wir k&ouml;nnen einige Projekte bereits in einem sehr fr&uuml;hen Stadium beeinflussen und m&uuml;ssen nicht darauf warten, dass sie technisch (noch) nicht funktionieren oder nachtr&auml;glich von einem Gericht verboten werden. Wir haben die Chance, auf Teile der k&uuml;nftigen bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur, die normalerweise einer &ouml;ffentlichen Diskussion entzogen sind, Einfluss zu nehmen. Wie entscheidend dieser Einfluss sein wird, h&auml;ngt von unserem Engagement ab.</p>
<p><i>Axel Bussmer<br />ist Mitglied im Landesvorstand der HU Berlin-Brandenburg</i></p>
<p>Weitere Informationen zum Forschungsprogramm bei: <br />BM f&uuml;r Bildung und Forschung: <a href="http://www.bmbf.de/de/6293.php" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmbf.de/de/6293.php</a> <br />Nationalen Kontaktstelle Sicherheitsforschung: <a href="http://www.vditz.de/nks" target="_blank" rel="noopener">www.vditz.de/nks</a><br />Projekttr&auml;ger Sicherheitsforschung: <a href="http://www.vditz.de/sicherheitsforschung" target="_blank" rel="noopener">www.vditz.de/sicherheitsforschung</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/forschungsprogramm-zivile-sicherheit-eine-chance-fuer-die-buergerrechte/">Forschungsprogramm Zivile Sicherheit: Eine Chance für die Bürgerrechte?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Videoüberwachung wider besseres Wissen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/videoueberwachung-wider-besseres-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz: Videoüberwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berliner Verkehrsbetriebe wollen unn&#252;tze Videoaufzeichnung durchsetzen. Mitteilungen Nr. 198, S. 8 Ist die zunehmende Video&#252;berwachung &#246;ffentlicher R&#228;ume schon schlimm genug, so kommt ihrer Einf&#252;hrung im &#246;ffentlichen Personennahverkehr eine besondere Brisanz zu. W&#228;hrend sich die Berlinerinnen und Berliner (noch) entscheiden k&#246;nnen, ob sie lieber &#246;ffentliche Pl&#228;tze mit oder ohne Kameras aufsuchen, gibt es in einer Gro&#223;stadt [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Berliner Verkehrsbetriebe wollen unn&uuml;tze Videoaufzeichnung durchsetzen.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 8</p>
<p>Ist die zunehmende Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher R&auml;ume schon schlimm genug, so kommt ihrer Einf&uuml;hrung im &ouml;ffentlichen Personennahverkehr eine besondere Brisanz zu. W&auml;hrend sich die Berlinerinnen und Berliner (noch) entscheiden k&ouml;nnen, ob sie lieber &ouml;ffentliche Pl&auml;tze mit oder ohne Kameras aufsuchen, gibt es in einer Gro&szlig;stadt kaum Alternativen zur Benutzung der U-Bahn. Deshalb war es nur konsequent, als der Berliner Datenschutzbeauftragte und das Abgeordnetenhaus im Januar 2006 einem Pilotprojekt zur 24st&uuml;ndigen Aufzeichnung von Bilddaten bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nur unter Vorbehalt zustimmten: Sie forderten eine wissenschaftlich Begleitung und Auswertung des Versuchs, die BVG sollte zudem die datenschutzrechtliche Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Aufzeichnung &uuml;berpr&uuml;fen und ein schl&uuml;ssiges Sicherheitskonzept vorlegen.</p>
<p>Obwohl das Pilotprojekt mittlerweile abgeschlossen ist, hat das Unternehmen keine dieser drei Bedingungen erf&uuml;llt. Zwar startete der Modellversuch zur Videoaufzeichnung im April 2006 auf drei U-Bahn-Linien und ein externes Forschungsinstitut wurde mit der Auswertung der ermittelten Straftaten beauftragt. Nachdem die Forscher jedoch Ende 2006 einen Zwischenbericht vorgelegt hatten und es zu erheblichen Differenzen zwischen der BVG und den Wissenschaftlern kam, k&uuml;ndigte das Unternehmen kurzerhand den Evaluationsauftrag.</p>
<h5>Gl&auml;serne Kunden eines trans&shy;pa&shy;renten Unter&shy;neh&shy;mens?</h5>
<p>Nun sollte man meinen, dass ein Unternehmen, welches seinde Kunden abfilmen m&ouml;chte, selbst mit gutem Beispiel voran geht und einen transparenten Umgang mit den Videokameras pflegt. Weit gefehlt! Nachdem der Berliner Landesverband der Humanistischen Union vom Umgang der BVG mit den parlamentarische Vorgaben erfuhr, wandte er sich an die BVG und bat um eine Ver&ouml;ffentlichung des Zwischenberichts mit den Ergebnissen des Piloprojektes. Eine erste telefonische Anfrage scheiterte an un&uuml;berbr&uuml;ckbaren Differenzen im Verst&auml;ndnis von &Ouml;ffentlichkeit. Also stellte die Berliner HU einen Antrag auf Akteneinsicht. Als Anstalt des &Ouml;ffentlichen Rechts unterliegt die BVG dem seit 8 Jahren geltenden Berliner Informationsfreiheitsgesetz, an das Prinzip der grunds&auml;tzlich einsehbaren Akten sollte man sich in der Zwischenzeit gew&ouml;hnt haben.</p>
<p>Am 2. Juli trat die BVG den Gegenbeweis an: Sie lehnte den Antrag auf Akteneinsicht rundherum ab. Das Pilotprojekt der Videoaufzeichnung samt dem Zwischenbericht diene der Willensbildung &uuml;ber Sicherheitsma&szlig;nahmen bei der BVG, zudem enthalte der gesamte Untersuchungsbericht Betriebs- und Gesch&auml;ftsgeheimnisse. Nach verbreiteter Auffassung unterliegen externe Studien, die zur Evaluation oder Beweiserhebung f&uuml;r Entscheidungsverfahren herangezogen werden k&ouml;nnen, nicht dem Schutz des Willensbildungsprozesses. Noch fragw&uuml;rdiger wird der Verweis auf die Willensbildung aber dadurch, dass die BVG die Evaluation l&auml;ngst aus ihrem Entscheidungsprozess ausgeschlossen hatte. Der Auftrag zur Untersuchung der Wirksamkeit der Videoaufzeichnung war bereits zum 31. Dezember 2006 gek&uuml;ndigt worden. In einem internen Schreiben vom Februar 2007 hatte der BVG-Vorstand den Abbruch damit begr&uuml;ndet, dass mit dieser Art der Evaluation &bdquo;eine Verbesserung der objektiven Sicherheit f&uuml;r unsere Fahrg&auml;ste &#8230; nicht nachgewiesen werden kann.&ldquo; Oder anders: Die Untersuchung &uuml;ber die (Un-)Wirksamkeit der eingesetzten Videokameras widersprach dem gew&uuml;nschten &ndash; offenbar bereits vorher festgelegten &ndash; Ziel einer Ausweitung der Videoaufzeichnungen.</p>
<h5>Sicherheit hei&szlig;t: Hauptsache, wir tun was</h5>
<p>Gegen alle Zweifel am Erfolg der Video&uuml;berwachung verk&uuml;ndete die BVG im August 2007, dass sie bis zum Jahresende die 24st&uuml;ndige Aufzeichnung der Videoaufnahmen nach M&ouml;glichkeit auf s&auml;mtliche U-Bahnh&ouml;fe ausweiten will. Einzelne Beispiele erfolgreicher Strafverfolgung anhand der Videobilder wurden als Beleg f&uuml;r das erfolgreiche Pilotprojekt angef&uuml;hrt. Das Unternehmen weigert sich aber weiterhin, die Ergebnisse der Evaluation offen zu legen und versucht dadurch, eine sachliche &ouml;ffentliche Diskussion um die tats&auml;chliche Wirksamkeit der Videoaufzeichnungen zu verhindern. <br />Eine nachgeschobene Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Effektivit&auml;t soll nun eine Umfrage liefern, mit der man das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrg&auml;ste abfragen will. Dies h&auml;tte sich die BVG aber auch sparen k&ouml;nnen: Eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit ist ein schlechter Ersatz f&uuml;r die seri&ouml;s ermittelte Wirksamkeit und Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit einer &Uuml;berwachungsanlage. Dass Sicherheitsempfinden und tats&auml;chliche Verbreitung kriminellen Verhaltens oft weit voneinander entfernt sind, ist ein offenes Geheimnis. Eine umfassende, und bestimmt nicht der B&uuml;rgerrechtskritik verd&auml;chtige Studie im Auftrag des britischen Innenministeriums kam beim Vergleich von 14 Video&uuml;berwachungssystemen zu dem Ergebnis, dass nur bei zwei Systemen ein signifikanter R&uuml;ckgang der Kriminalit&auml;t zu verzeichnen war. Bei immerhin f&uuml;nf Systemen stellten die Forscher einen R&uuml;ckgang der Angst vor Kriminalit&auml;t fest, davon allerdings in vier Bereichen, wo es keinen R&uuml;ckgang der Kriminalit&auml;t bzw. gar einen Anstieg von Straftaten zu verzeichnen gab.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p>Informationen:<br />Martin Gill et.al. (2005): Assessing the impact of CCTV. Home Office Research Study 292 (Online Report 15/05), <a href="http://www.crimereduction.gov.uk/cctv/cctv38.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.crimereduction.gov.uk/cctv/cctv38.htm</a> <br />(vergleichende Evaluation von 14 verschiedenen Modellen der Video&uuml;berwachung in Gro&szlig;britannien)</p>
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		<title>Die neue Straflust in Hamburg und anderswo</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/die-neue-straflust-in-hamburg-und-anderswo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 9 Der Altmeister der Kriminologie, Prof. Fritz Sack, hatte gerufen und alle kamen. Sein Vortrag am 27.6.2007 über &#132;Die (neue) Straflust der Gesellschaft&#8220; zog mehr als 80 Zuhörer an, darunter natürlich viele Studierende der Kriminologie, aber auch politisch engagierte Senioren. Zur Freude des Veranstalters, der HU Hamburg, war der Vorlesungssaal am [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 9</p>
<p>Der Altmeister der Kriminologie, Prof. Fritz Sack, hatte gerufen und alle kamen. Sein Vortrag am 27.6.2007 über &#132;Die (neue) Straflust der Gesellschaft&#8220; zog mehr als 80 Zuhörer an, darunter natürlich viele Studierende der Kriminologie, aber auch politisch engagierte Senioren. Zur Freude des Veranstalters, der HU Hamburg, war der Vorlesungssaal am Allendeplatz jedenfalls brechend voll. Selbst ein hamburgischer alternativer Sender, das freie sender kombinat, war angerückt und schnitt den Vortrag mit. <br />Fritz Sack wäre nicht Fritz Sack, hätte er den Spannungsbogen seines Referates nicht von A bis Z zu halten gewusst. Als er anbot, sein Referat abzukürzen, um mehr Raum für die Diskussion zu lassen, war die Reaktion der Zuhörer eindeutig: sie wollten eine Fortsetzung des Vortags.<br />Mit einem Zitat aus dem Buch &#8222;The Expanding Prison&#8220; von David Caley überraschte Fritz Sack gleich zu Anfang. &#132;Die Stimmung und Einstellung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Behandlung der Kriminalität und der Kriminellen&#8220;, so zitierte Sack, &#132;ist eines der untrüglichsten Zeichen der Zivilisation und Kultur einer jeden Gesellschaft:<br />&#149; gelassen und nüchtern die Rechte des Beschuldigten und des Verurteilten gegen den Staat respektieren;<br />&#149; Beklemmung bei allen, die mit der Verhängung von Strafen betraut sind;<br />&#149; Wunsch und Eifer zur Reintegration;<br />&#149; unermüdliche Bemühungen zur Entwicklung von Projekten von Heilung und Regeneration;<br />&#149; der unerschütterliche Glaube an den guten Kern in jedermanns Herz, wenn man nur bereit ist, ihn zu sehen.<br />Dieses sind die Zeichen, welche bezüglich der Behandlung von Kriminalität und Kriminellen die erlangte Größe einer Nation markieren und messen sowie die Zeichen und Beweise der in ihr gelebten Tugend.&#8220; &#132;Und dies&#8220;, so fuhr Fritz Sack fort, &#132;gesprochen im englischen Unterhaus vor fast hundert Jahren; gesprochen nicht von einem linken Utopisten oder unpolitischen Philanthropen, sondern von einem Realpolitiker, zudem von einem Politiker unbestritten konservativer Herkunft: W. Churchill 1910.&#8220;<br />Vor diesem Hintergrund und am Beispiel des Hamburger Entwurfes zu einem Strafvollzugsgesetz vom 13.3.2007 diagnostizierte Sack einen &#132;Übergang von der Philanthropie zur Misanthropie im Strafvollzug&#8220;, ein Übergang, den er anhand einiger Eckpunkte des Gesetzes nachwies, z.B. anhand<br />&#149; des Vorrangs der &#8222;Sicherheit&#8220; als Vollzugsziel vor dem Ziel einer Resozialisierung,<br />&#149; der Institutionalisierung des geschlossenen Vollzuges als Regelvollzug,<br />&#149; der Zusammenfassung von Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug.<br />Fritz Sack sprach von der &#8222;Annullierung einer 100jährigen Tradition&#8220; im Strafvollzug und stellte heraus, dass dieses Gesetzesvorhaben eine Neuausrichtung des Hamburger Strafvollzuges absichere, wie sie nach Ablösung der rot-grünen Landesregierung im Jahre 2001 eingeleitet worden ist. Ähnliche Tendenzen zeichnen sich in Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg ab.<br />Der Referent zeigte auf, dass sich diese Entwicklung einbettet in einen weltweiten &#132;punitive turn&#8220;, der, ausgehend von den USA, zunächst Großbritannien erfasst und von dort auf das europäische Festland übergegriffen hat und z.B. in den Niederlanden, den skandinavischen Ländern und seit geraumer Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland wirksam sei. Kriminologischer Kronzeuge für diese kriminalpolitische Kehrtwende ist David Garlands &#132;The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society&#8220; (2001). Sack verwies unter anderem auf die in den Vereinigten Staaten herrschende, den Baseballregeln entnommene Doktrin &#132;three strikes and you are out&#8220; (= lebenslänglich nach drei oder weniger Straftaten), eine Doktrin, die unter den Bedingungen einer an den Grundrechten des Grundgesetzes orientierten Strafrechtspflege nicht akzeptabel ist. <br />Sack belegte anhand konkreter Zahlen, dass sich eine solche Kehrtwendung mit der Kriminalitätsentwicklung nicht begründen lasse. In der Wirkung der Medien sah er eher ein Symptom als eine Ursache. Er fragte demgegenüber nach den Profiteuren der Kriminalitätsangst und diagnostizierte dabei die &#132;4 P&#8220;: Politik, Polizei, Publizistik, Private Sicherheitsindustrie. <br />Der &#132;punitive turn&#8220; werde weiter durch den strukturellen und kulturellen Wandel getragen: nämlich durch die Abkehr von der sozialen Gesellschaft (nach Maßgabe des Sozialstaatsprinzips) und der Hinwendung zur Risikogesellschaft (Stichworte: Individualisierung, Ökonomisierung, neoliberales Marktmodell). Das führe unter anderem zu einer &#132;Kontraktualisierung&#8220; sozialer Beziehungen und insbesondere zu einer  &#132;angebotsorientierten Kriminalpolitik&#8220;, bei der die &#132;Kosten&#8220; der Kriminalität durch dichtere Kontrollen, strengere Strafandrohungen und schärferen Strafvollzug erhöht werden, statt zumindest gleichrangig die Kriminalitätsursachen zu bekämpfen &#150; all dies Folge der Wende zum Präventionsstrafrecht. <br />Besonders spannend war die abschließend von Fritz Sack aufgeworfene Frage nach der Politikfähigkeit seiner Analyse: Reicht der Protest von Menschenrechtlern (&#132;Rechtsstaatslobbyisten&#8220;) aus? Oder ist eine &#132;radikale Repolitisierung der Ökonomie&#8220; (Slavoj Zizek) erforderlich? Klar, dass sich eine lebhafte Diskussion anschloss. Nicht zuletzt aufgrund dieser Diskussion plant der Hamburger Landesvorstand der HU, gegen die im Entwurf des neuen Hamburger Strafvollzuges vorgesehene reaktionäre Wende Überzeugungsarbeit zu leisten (vgl. Bericht des HU LV Hamburg in diesem Heft). Es handelt sich hierbei um eine grundsätzliche Thematik, die auch von anderen Landesverbänden und vom Bundesvorstand der HU aufgegriffen werden könnte.<br />Hartmuth H. Wrocklage<br />war von 1994 &#8211; 2001 Hamburger Innensenator und ist <br />Mitglied  des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</p>
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		<title>Programm der 20. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/programm-der-20-delegiertenkonferenz-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>21. &#8211; 23. September 2007 in Hannover. Mitteilungen Nr. 198, S. 10 Es ist soweit! Vom 21. bis zum 23. September findet die Delegiertenkonferenz (DK) der Humanistischen Union in Hannover statt. Das oberste Gremium der Humanistischen Union wird die Arbeit des Vorstandes und der Gesch&#228;ftsstelle der vergangenen zwei Jahre bilanzieren, k&#252;nftige Themen und Vorhaben diskutieren [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>21. &#8211; 23. September 2007 in Hannover.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 10</p>
<p>Es ist soweit! Vom 21. bis zum 23. September findet die Delegiertenkonferenz (DK) der Humanistischen Union in Hannover statt. Das oberste Gremium der Humanistischen Union wird die Arbeit des Vorstandes und der Gesch&auml;ftsstelle der vergangenen zwei Jahre bilanzieren, k&uuml;nftige Themen und Vorhaben diskutieren und einen neuen Bundesvorstand w&auml;hlen. Zu dem Treffen sind nicht nur die Delegierten, sondern ebenso herzlich alle anderen Mitglieder und Interessenten an der B&uuml;rgerrechtsarbeit eingeladen. Die Delegiertenkonferenz bietet eine gute Gelegenheit, aktive Mitglieder aus anderen Regionalverb&auml;nden kennen zu lernen und sich mit ihnen &uuml;ber gemeinsame Fragen auszutauschen. Ich hoffe, wir sehen uns recht zahlreich in Hannover.</p>
<p>Die Auftaktveranstaltung am Freitag Abend ist einem aktuellen &#8222;Aufreger-Thema&#8220; gewidmet: der Diskussion um die Online-Durchsuchung von Computern. Der Pr&auml;sident des Bundeskriminalamtes, J&ouml;rg Ziercke, wird mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der HU, Dr. Fredrik Roggan, &uuml;ber das F&uuml;r und Wider dieser neuen &Uuml;berwachungstechnik streiten. Die Veranstaltung findet in den R&auml;umen der Universit&auml;t Hannover statt.<br />Am Samstag und Sonntag wird die Delegiertenkonferenz im Freizeitheim Linden (Windheimstra&szlig;e 4 in Hannover) fortgesetzt. Der Vorstand m&ouml;chte das diesj&auml;hrige Treffen nutzen, um &uuml;ber die Zukunftsperspektiven der HU zu diskutieren. Daf&uuml;r haben wir am Samstag etwas Zeit eingeplant. Im Vordergrund stehen die Fragen einer m&ouml;glichen Professionalisierung unserer B&uuml;rgerrechtsarbeit, aber auch die st&auml;rkere innerverbandliche Vernetzung und aktive Beteiligung von Mitgliedern an der Verbandsarbeit. In den letzten Mitteilungen hatten wir dazu aufgerufen, in Vorbereitung des Treffens &uuml;ber die Aktivit&auml;ten der Regionalverb&auml;nde in den letzten zwei Jahren zu berichten, aber auch um Anregungen f&uuml;r die k&uuml;nftige Arbeit der HU gebeten. Aus Platzgr&uuml;nden ist es an dieser Stelle leider nicht m&ouml;glich, alle eingegangenen Texte abzudrucken &ndash; diese werden in die Tagungsmappe f&uuml;r die Delegiertenkonferenz aufgenommen.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p>&Uuml;bersicht der Materialien zur Delegiertenkonferenz<br />&bull;&nbsp;Ergebnisse der Delegiertenwahlen (Seite 11)<br />&bull;&nbsp;Antr&auml;ge an die Delegiertenkonferenz (Seite 12-19)<br />&bull;&nbsp;Diskussion &#8222;HU und Europa&#8220; (TOP 12) (Seite 20-22)<br />&bull;&nbsp;Arbeitsbericht des Bundesvorstandes (Seite 22/23)</p>
<p>Als Tischvorlagen werden nachgereicht:<br />&bull;&nbsp;Ausf&uuml;hrliche Berichterstattung des Bundesvorstandes<br />&bull;&nbsp;&Uuml;bersichten zur Finanz- und Mitgliederentwicklung <br />&bull;&nbsp;Protokolle der Bundesvorstandssitzungen</p>
<p>Mitglieder, die nicht an der Versammlung teilnehmen,&nbsp; k&ouml;nnen alle Unterlagen der Delegiertenkonferenz in der Bundesgesch&auml;ftsstelle anfordern oder im internen Bereich der Homepage abrufen:<br /><a href="https://www.humanistische-union.de/login/">https://www.humanistische-union.de/login/</a></p>
<p>Auftaktveranstaltung<br />Freitag, 21. September 20.00 Uhr<br />&#8222;Die Online-Durchsuchung privater Rechner &#8220; <br />warum nicht?!&#8220; <br />Streitgespr&auml;ch mit J&ouml;rg Ziercke (Bundeskriminalamt) und Dr. Fredrik Roggan (Humanistische Union), <br />moderiert von Burckhard Nedden <br />Leibniz-Universit&auml;t Hannover, <br />H&ouml;rsaal II 003 im Conti-Campus (Erdgeschoss)<br />K&ouml;nigsworther Platz 1, 30167 Hannover</p>
<p>Vorl&auml;ufiges Programm der 20. Delegiertenkonferenz <br />Tagungsort: Freizeitheim Linden, Windheimstra&szlig;e 4, 30451 Hannover</p>
<p>Samstag, 22. September <br />&nbsp;10.00 Uhr&nbsp; Er&ouml;ffnung <br />1.&nbsp;Wahl der Tagungsleitung und Protokollf&uuml;hrung<br />2.&nbsp;Beschluss der Gesch&auml;ftsordnung<br />3.&nbsp;Wahl der Antragskommission<br />4.&nbsp;Verabschiedung der Tagesordnung<br />&nbsp;10.30 Uhr&nbsp; Berichte<br />5.&nbsp;Berichte der Vorsitzenden / der Vorstandsmitglieder<br />6.&nbsp;Bericht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung<br />7.&nbsp;Bericht der Revisoren<br />8. &nbsp;Diskussion zu den Berichten<br />9. &nbsp;Mandatspr&uuml;fung<br />10. &nbsp;Entlastung des Vorstandes<br />&nbsp;Mittagspause ca. 13.00 &#8211; 14.00 Uhr<br />&nbsp;14.00 Uhr Perspektiven der Humanistischen Union<br />11. &nbsp;Professionalisierung als Zukunft der HU?<br />&nbsp;(Bundesvorstand und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung)<br />12. &nbsp;HU und EU &#8211; Engagement f&uuml;r B&uuml;rgerrechte im geeinten Europa(Bj&ouml;rn Schreinermacher)<br />13. &nbsp;Demokratieexport in islamische L&auml;nder?<br />&nbsp;(Khatira Paywand)<br />&nbsp;17.00 Uhr Diskussion und Antr&auml;ge <br />14. &nbsp;Bericht der Antragskommission<br />15. &nbsp;Behandlung der Satzungsantr&auml;ge<br />&nbsp;Vesper ca. 18.00 &#8211; 19.00 Uhr<br />&nbsp;19.00 Uhr Wahlen<br />16.&nbsp;Wahlen der Vorsitzenden/des Vorsitzenden, der Mitglieder des Bundesvorstandes, des Schiedsgerichtes, der Wahlkommission, der RevisorInnen und der Diskussionsredakteur/in</p>
<p>Sonntag, 23. September<br />Fortsetzung der HU-Delegiertenkonferenz<br />&nbsp;10.00 Uhr&nbsp; Politische Antr&auml;ge<br />17.&nbsp;Behandlung politisch-inhaltlicher Antr&auml;ge<br />18.&nbsp;Organisatorisches / Verschiedenes<br />&nbsp;Ende der Delegiertenkonferenz ca. 14 Uhr</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Ergebnisse der Delegiertenwahlen 2007</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/ergebnisse-der-delegiertenwahlen-2007/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ergebnisse-der-delegiertenwahlen-2007/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 11 Am 6. Juli 2007 erfolgte die vereinsöffentliche Auszählung der Stimmzettel für die Delegiertenwahlen. Dabei wurden folgende  Wahlergebnisse ermittelt: Baden-Württemberg   Stimmberechtigte: 128 Stimmen/Wahlbeteiligung: 60 46,9%Delegierte Ja-Stimmen AnteilKauß, Udo 55 91,7%Balbarischky, Waltraud 52 86,7%Koll, Irmgard 52 86,7% Bayern   Stimmberechtigte: 191 Stimmen/Wahlbeteiligung: 79 41,4%Delegierte Ja-Stimmen AnteilKillinger, Wolfgang 72 91,1%Killinger, Helga 70 88,6%Ebert, Theodor 60 75,9%Rieger, Sophie 60 75,9%Fuchs, Ulrich 56 70,9%Laber, Florian 49 62,0% Berlin-Brandenburg   Stimmberechtigte: 214 (mit Sachsen)Stimmen/Wahlbeteiligung: 76 35,5%Delegierte Ja-Stimmen AnteilBaur, Tobias 64 84,2%Will, Rosemarie 64 84,2%Roggan, Fredrik 62 81,6%Telkamp, Corinna 62 81,6%Otte, Roland 58 76,3%Wiese, Kirsten 49 64,5%Lüssow, Axel 48 63,2%Hamburg  Stimmberechtigte: 73 Stimmen/Wahlbeteiligung: 38 52,1%Delegierte Ja-Stimmen AnteilWrocklage, Hartmuth H. 35 92,1%Hinze, Helgrid 33 86,8%Wessel, Edith 32 84,2% Hessen   Stimmberechtigte: 130 Stimmen/Wahlbeteiligung: 52 40,0%Delegierte Ja-Stimmen AnteilMenne, Peter 35 67,3%Scheunemann, Klaus 33 63,5%Becker, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 11</p>
<p>Am 6. Juli 2007 erfolgte die vereinsöffentliche Auszählung der Stimmzettel für die Delegiertenwahlen. Dabei wurden folgende  Wahlergebnisse ermittelt:</p>
<p>Baden-Württemberg  </p>
<p>Stimmberechtigte: 128 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 60 46,9%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Kauß, Udo 55 91,7%<br />Balbarischky, Waltraud 52 86,7%<br />Koll, Irmgard 52 86,7%</p>
<p>Bayern  </p>
<p>Stimmberechtigte: 191 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 79 41,4%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Killinger, Wolfgang 72 91,1%<br />Killinger, Helga 70 88,6%<br />Ebert, Theodor 60 75,9%<br />Rieger, Sophie 60 75,9%<br />Fuchs, Ulrich 56 70,9%<br />Laber, Florian 49 62,0%</p>
<p>Berlin-Brandenburg  </p>
<p>Stimmberechtigte: 214 (mit Sachsen)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 76 35,5%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Baur, Tobias 64 84,2%<br />Will, Rosemarie 64 84,2%<br />Roggan, Fredrik 62 81,6%<br />Telkamp, Corinna 62 81,6%<br />Otte, Roland 58 76,3%<br />Wiese, Kirsten 49 64,5%<br />Lüssow, Axel 48 63,2%<br />Hamburg  <br />Stimmberechtigte: 73 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 38 52,1%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Wrocklage, Hartmuth H. 35 92,1%<br />Hinze, Helgrid 33 86,8%<br />Wessel, Edith 32 84,2%</p>
<p>Hessen  </p>
<p>Stimmberechtigte: 130 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 52 40,0%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Menne, Peter 35 67,3%<br />Scheunemann, Klaus 33 63,5%<br />Becker, Peter 28 53,8%<br />Hanke, Franz-Josef 22 42,3%<br />Pelzer, Marei 22 42,3%<br />Ersatzdelegierte  <br />Pavlovic, Dragan 21 40,4%<br />Rink, Hans 17 32,7%<br />Bergmann, Karl 14 26,9%</p>
<p>Niedersachsen  </p>
<p>Stimmberechtigte: 140 (mit MV/Bremen)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 67 47,9%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Goerdeler, Jochen 57 85,1%<br />Nedden, Burckhard 56 83,6%<br />Glienke, Stephan A. 51 76,1%<br />Haupt, Johann-Albrecht 47 70,1%<br />Wöller, Christian 42 62,7%<br />Ersatzdelegierter  <br />Stache, Stefan 23 34,3%</p>
<p>Nordrhein-Westfalen  </p>
<p>Stimmberechtigte: 187 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 73 39,0%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Tjaden, Ursula 66 90,4%<br />Reichling, Norbert 58 79,5%<br />Helm, Nina 51 69,9%<br />Reinhardt, Anke 51 69,9%<br />Bakker, Notker 48 65,8%<br />Schreinermacher, Björn 48 65,8%<br />Lorenz, Helmar 36 49,3%</p>
<p>Rheinland-Pfalz  </p>
<p>Stimmberechtigte: 56 (mit Saarland)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 28 50,0%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Müller-Heidelberg, Till 27 96,4%<br />Mück-Raab, Marion 23 82,1%</p>
<p>Schleswig-Holstein  </p>
<p>Stimmberechtigte: 41 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 20 48,8%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Lenz, Helga 15 75,0%<br />Waterstradt, Klaus 11 55,0%<br />Ersatzdelegierter  <br />Bergemann, Nils 9 45,0%</p>
<p>Thüringen  </p>
<p>Stimmberechtigte: 6 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 3 50,0%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Christian Hiepe 3 100,0%</p>
<p>Wir gratulieren allen gewählten Delegierten!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/ergebnisse-der-delegiertenwahlen-2007/">Ergebnisse der Delegiertenwahlen 2007</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anträge zur 20. Delegiertenkonferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/antraege-zur-20-delegiertenkonferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/antraege-zur-20-delegiertenkonferenz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 12-19 Bis zum Redaktionsschluss der Mitteilungen lagen folgende Antr&#228;ge an die Delegiertenkonferenz vor: 1.&#160;(Satzungs&#228;nderung): Internationale Bezeichnung der Humanistischen Union2.&#160;(Satzungs&#228;nderung): Ersetzung der Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen3.&#160;Arbeitsschwerpunkt &#8222;Interne Vernetzung&#8220;4.&#160;Ausrichtung der IV. Berliner Gespr&#228;che 5.&#160;Kein besonderer Schutz religi&#246;ser Gef&#252;hle6.&#160;Stellungnahme zur Bildungspolitik7.&#160;Gesetzentwurf zum selbstbestimmten Sterben8.&#160;Gesetzentwurf zum selbstbestimmten Sterben (&#196;nderungsantrag zu Antrag 7)9.&#160;Kampagne &#8222;Aktive Sterbehilfe und Patientenverf&#252;gung&#8220;10.&#160;Verfassungswidrige [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 12-19</p>
<p>Bis zum Redaktionsschluss der Mitteilungen lagen folgende Antr&auml;ge an die Delegiertenkonferenz vor:</p>
<p>1.&nbsp;(Satzungs&auml;nderung): Internationale Bezeichnung der Humanistischen Union<br />2.&nbsp;(Satzungs&auml;nderung): Ersetzung der Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen<br />3.&nbsp;Arbeitsschwerpunkt &bdquo;Interne Vernetzung&#8220;<br />4.&nbsp;Ausrichtung der IV. Berliner Gespr&auml;che <br />5.&nbsp;Kein besonderer Schutz religi&ouml;ser Gef&uuml;hle<br />6.&nbsp;Stellungnahme zur Bildungspolitik<br />7.&nbsp;Gesetzentwurf zum selbstbestimmten Sterben<br />8.&nbsp;Gesetzentwurf zum selbstbestimmten Sterben (&Auml;nderungsantrag zu Antrag 7)<br />9.&nbsp;Kampagne &bdquo;Aktive Sterbehilfe und Patientenverf&uuml;gung&#8220;<br />10.&nbsp;Verfassungswidrige Observierung einer demokratischen Partei durch den Verfassungsschutz<br />11.&nbsp;Konferenz zu Sozialen Grundrechten<br />12.&nbsp;F&uuml;r ein bedingungsloses Grundeinkommen statt Hartz IV<br />13.&nbsp;Sozialabbau und &Uuml;berwachung<br />14.&nbsp;Engagement beim &#8222;Sozialforum in Deutschland&#8220;<br />15.&nbsp;Bundes-Steuerdatei und Personenkennzeichen</p>
<h5>Antrag 1 (Satzungs&shy;&auml;n&shy;de&shy;rung): Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Bezeichnung der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz m&ouml;ge folgende Erg&auml;nzung von &sect; 1 (1) der Satzung beschlie&szlig;en: In englischen Beschreibungen tr&auml;gt der Verein den Namen &bdquo;German Civil Liberties Union&#8220;.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Die Namens&auml;nderung ist als ein Beitrag zu einer einfacheren Internationalisierung der HU gedacht. Im englisch-amerikanischen Sprachraum f&uuml;hrt &bdquo;Humanistic Union&#8220; zu einer Einordnung unseres Verbandes, die weder dem Arbeitsfeld noch dem Selbstverst&auml;ndnis der Humanistischen Union gerecht wird. Mit der vorgeschlagenen Bezeichnung soll englischsprachigen Kooperationspartnern die Einordnung der Humanistischen Union als B&uuml;rgerrechtsorganisation nach dem Vorbild der American Civil Liberties Union (ACLU) erleichtert werden.</p>
<p><i>Antragsteller: Christoph Bruch und die Mitglieder des Bundesvorstandes</i></p>
<h5>Antrag 2 (Satzungs&shy;&auml;n&shy;de&shy;rung): <br />Ersetzung der Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renzen durch Mitglie&shy;der&shy;ver&shy;samm&shy;lungen</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union beschlie&szlig;t, die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen k&uuml;nftig durch Mitgliederversammlungen des Vereins zu ersetzen, an denen alle Mitglieder gleicherma&szlig;en stimmberechtigt teilnehmen k&ouml;nnen. Daf&uuml;r werden folgende &Auml;nderungen der Satzung der Humanistischen Union beschlossen:</p>
<p>&sect; 6 (3) wird ersetzt durch: &#8222;Juristische Personen k&ouml;nnen bei der Mitgliederversammlung durch Vertreter/innen mit beratender Stimme teilnehmen.&#8220;</p>
<p>&sect; 6 (5) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Das N&auml;here regelt eine Datenschutzordnung, die vom Vorstand ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.&#8220;</p>
<p>&sect; 7 b wird ersetzt durch: &#8222;die Mitgliederversammlung&#8220;</p>
<p>&sect; 8 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Verbandstag und die Mitgliedschaft k&ouml;nnen Antr&auml;ge und Beschl&uuml;sse zur Urabstimmung stellen.&#8220;</p>
<p>Die &sect; &sect; 9 und 10 werden durch folgende Neufassungen ersetzt:</p>
<p>&#8220; &sect; 9 Die Mitgliederversammlung<br />1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen bei einer fristgerecht einberufenen Versammlung anwesenden Vereinsmitgliedern, die auch zum Zeitpunkt der Ank&uuml;ndigung Mitglied des Vereins waren. Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das Rederecht von G&auml;sten, die nicht Mitglied des Vereins sind, kann von der Mitgliederversammlung beschr&auml;nkt werden.<br />2. Die Mitgliederversammlung ber&auml;t und beschlie&szlig;t &uuml;ber die ihr vorgelegten oder aus ihrer Mitte kommenden Antr&auml;ge, insbesondere &uuml;ber die vergangene und zuk&uuml;nftige T&auml;tigkeit des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Grunds&auml;tze der Haushaltsplanung, die Mitgliedsbeitr&auml;ge sowie &uuml;ber Satzungs&auml;nderungen. Bei Abstimmungen und Wahlen werden Stimmenthaltungen nicht mitgez&auml;hlt, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.<br />3. Sie w&auml;hlt auf die Dauer von zwei Jahren in getrennten Wahlg&auml;ngen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, den &uuml;brigen Vorstand, das Schiedsgericht, die Diskussionsredaktion, die Wahlkommission und zwei Revisorinnen oder Revisoren. W&auml;hlbar ist jedes Mitglied des Vereins.<br />4. Die Beschl&uuml;sse der Mitgliederversammlung werden privatschriftlich beurkundet und von der Versammlungsleitung sowie der Protokollf&uuml;hrung unterzeichnet.</p>
<p>&sect; 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<br />1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist alle zwei Jahre vom Vorstand einzuberufen.<br />2. Eine au&szlig;erordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn er selbst oder ein Zehntel der Mitglieder oder ein Drittel der Ortsverbandsvorst&auml;nde es verlangen. Der Antrag muss einen Tagesordnungsvorschlag enthalten und schriftlich begr&uuml;ndet sein.<br />3. Die Ank&uuml;ndigung einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss sp&auml;testens drei Monate, die Ank&uuml;ndigung einer au&szlig;erordentlichen Mitgliederversammlung zwei Monate vor ihrem Zusammentritt erfolgen. Dabei sind Ort und Zeitpunkt der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br />4. Antr&auml;ge der Mitglieder und der Vereinsgliederungen an die Mitgliederversammlung m&uuml;ssen einen Monat vor dem Zusammentritt beim Vorstand eingegangen sein. <br />5. Zur Mitgliederversammlung sind die Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen.. Die Einladung soll einen Vorschlag f&uuml;r die Tagesordnung sowie alle vorliegenden Antr&auml;ge an die Mitgliederversammlung enthalten.&#8220;</p>
<p>&sect; 11 der Satzung (Wahl der Delegierten) wird ersatzlos gestrichen, die Nummerierung der folgenden &sect; &sect; wird entsprechend angepasst.</p>
<p>&sect; 12 (1) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung.&#8220;</p>
<p>&sect; 13 (1) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Der Verbandstag wird in den Jahren ohne ordentliche Mitgliederversammlung, dar&uuml;ber hinaus jederzeit auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Ortsverbandsvorst&auml;nde vom Vorstand einberufen.&#8220;</p>
<p>&sect; 15 (2) S&auml;tze 1 und 2 werden ersetzt durch: &#8222;Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung gew&auml;hlt. Zu ihrer Wahl hat jedes an der Mitgliederversammlung teilnehmende Mitglied zwei Stimmen.&#8220;</p>
<p>&sect; 15 (4) wird ersetzt durch: &#8222;Alles weitere regelt eine Schiedsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie&szlig;en ist.&#8220;</p>
<p>&sect; 16 (1) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Sie &uuml;berwacht die Wahlen der Mitgliederversammlung und die Urabstimmungen.&#8220;</p>
<p>&sect; 16 (4) wird ersetzt durch: &#8222;Alles weitere regelt eine Wahlordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie&szlig;en ist.&#8220;</p>
<p>&sect; 17 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Das Schiedsgericht kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausschlie&szlig;en, wenn es die Bestrebungen des Vereins in der &Ouml;ffentlichkeit gr&ouml;blich gesch&auml;digt hat.&#8220;</p>
<p>&sect; 17 (2) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Ebenso kann das Schiedsgericht auf Antrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ein Mitglied eines Amtes im Verein entheben, wenn es die Bestrebungen des Vereins verletzt oder das Ansehen oder den Bestand des Vereins gef&auml;hrdet.&#8220;</p>
<p>&sect; 20 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag festgesetzten Mitgliedsbeitrag an den Verein.&#8220;</p>
<p>&sect; 20 (3) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Das Finanzgebaren des Vorstandes wird von zwei Revisorinnen oder Revisoren kontrolliert, die von jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zu w&auml;hlen sind und der folgenden Mitgliederversammlung zu berichten haben.&#8220;</p>
<p>&sect; 22 (1) und (2) werden ersetzt durch: &#8222;1. Eine &Auml;nderung der Satzung oder die Aufl&ouml;sung des Vereins kann nur von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Diesbez&uuml;gliche Antr&auml;ge m&uuml;ssen einen Monat vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Sie sind allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. Das Recht der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder, diese Antr&auml;ge abzu&auml;ndern, bleibt davon unber&uuml;hrt.<br />2. Kann ein Antrag auf Aufl&ouml;sung des Vereins wegen mangelnder Beschlussf&auml;higkeit nicht erledigt werden, so kann der Vorstand eine au&szlig;erordentliche Mitgliederversammlung innerhalb der n&auml;chsten drei Monate einberufen, die den Aufl&ouml;sungsantrag mit drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder annehmen kann.&#8220;<br />Sollte die Delegiertenkonferenz (DK) dieser Satzungs&auml;nderung zustimmen, muss zugleich die bisherige Gesch&auml;ftsordnung der DK f&uuml;r kommende Mitgliederversammlungen angepasst werden. Erg&auml;nzend wird dabei eine &Auml;nderung &uuml;ber die Beschlussf&auml;higkeit einer Mitgliederversammlung vorgeschlagen. Daf&uuml;r soll &sect; 1 (3) der bisherigen Gesch&auml;ftsordnung wie folgt ge&auml;ndert werden:<br />&#8222;Die Versammlungsleitung pr&uuml;ft zu Beginn die ordnungsgem&auml;&szlig;e Einberufung der Mitgliederversammlung und stellt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. Zum Zwecke der laufenden Pr&uuml;fung der Beschlussf&auml;higkeit haben Mitglieder sich bei zeitweiliger Abwesenheit bei der Versammlungsleitung ab- und zur&uuml;ckzumelden. Sp&auml;ter kommende Mitglieder k&ouml;nnen ihr Stimmrecht erst nach Anmeldung bei der Versammlungsleitung aus&uuml;ben. Die Mitgliedersammlung ist beschlussf&auml;hig, solange mindestens die H&auml;lfte der zu Beginn der Versammlung festgestellten Anzahl an Stimmberechtigten im Raum anwesend ist.&#8220;</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz und die damit verbundenen Delegiertenwahlen sollen f&uuml;r die grunds&auml;tzlichen Entscheidungen der Humanistischen Union eine angemessene regionale Repr&auml;sentation der Mitgliedschaft sicherstellen. Ihre Einf&uuml;hrung geht auf die lang zur&uuml;ckliegende Erfahrung mit einer professionell organisierten Anreise von Mitgliedern zu einer Versammlung der Humanistischen Union in den 1960er Jahren zur&uuml;ck. Damals sollte eine umstrittene Abstimmung beeinflusst werden. Vergleichbare Situationen einer gezielten massenhaften Einflussnahme auf Entscheidungen unseres Verbandes sehen wir heute nicht. <br />Dagegen ist die Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung der Delegiertenwahlen mit einem unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig hohem zeitlichen Aufwand und einer entsprechenden Belastung der Gesch&auml;ftsstelle verbunden: Kandidatinnen und Kandidaten m&uuml;ssen gefunden werden, f&uuml;r jedes Bundesland sind getrennte Wahlunterlagen vorzubereiten und zu versenden, schlie&szlig;lich die Stimmzettel auszuz&auml;hlen. Diesem Aufwand steht in den meisten Landesverb&auml;nden ein geringes Interesse an der aktiven Teilnahme bei den Delegiertenwahlen gegen&uuml;ber. Bei den letzten beiden Wahlg&auml;ngen war lediglich in zwei bzw. f&uuml;nf Bundesl&auml;ndern eine Auswahl von Kandidaten m&ouml;glich &ndash; in allen anderen Landesverb&auml;nden reichte eine abgegebene Stimme, um die Kandidatinnen und Kandidaten zu best&auml;tigen. <br />Ein Grund f&uuml;r das mangelnde Interesse an den Delegiertenwahlen besteht wohl darin, dass aktive und interessierte Mitglieder unabh&auml;ngig von ihrer Wahl als Delegierte zu dem Treffen kommen und mitdiskutieren. Von neu eingetretenen und j&uuml;ngeren Mitgliedern wissen wir, dass sie das Wahlverfahren angesichts der &uuml;berschaubaren Menge an HU-Aktiven &uuml;berzogen und formalistisch finden. Sie wollen sich lieber inhaltlich engagieren. <br />Schlie&szlig;lich hat auch die regionale Aufschl&uuml;sselung der Mandate nicht dagegen geholfen, dass die Zusammensetzung der tats&auml;chlich zur Konferenz anreisenden Delegierten immer vom Veranstaltungsort abhing. Auf lange Sicht hat die in der HU &uuml;bliche Praxis der wechselnden Orte f&uuml;r Delegiertenkonferenzen und Verbandstage zu einem Ausgleich regionaler &Uuml;bervorteilung beigetragen, einen gewissen Vorteil des aktuell &bdquo;gastgebenden&#8220; Landesverbandes konnte auch der Wahlmodus nicht verhindern. Er trug umgekehrt aber dazu bei, dass die Delegiertenkonferenzen der Humanistischen Union seit Jahren keine satzungs&auml;ndernden Mehrheiten mehr erreichten. Durch die in der Satzung festgelegte Delegiertenzahl (51) und die feststehenden Grundmandate f&uuml;r jeden Landesverband ist die Delegiertenkonferenz in Bezug auf Satzungs&auml;nderungen handlungsunf&auml;hig, sobald weniger als 34 Delegierte anwesend sind &ndash; selbst dann, wenn alle anwesenden Delegierten einem satzungs&auml;ndernden Antrag einstimmig zustimmen, und selbst dann, wenn noch viele andere HU-Mitglieder anwesend w&auml;ren, die dem auch zustimmen. <br />Aus diesen Gr&uuml;nden schlagen wir die Ersetzung der Delegiertenkonferenzen durch eine Mitgliederversammlungen vor. Diese sollen beschlussf&auml;hig sein, sofern sie mit einer Frist von mindestens drei Monaten angek&uuml;ndigt und die Einladungen mit den Tagesordnungsvorschl&auml;gen und den vorliegenden Antr&auml;gen mindestens 14 Tage vorher an die Mitglieder verschickt wurden. Unter diesen Bedingungen w&auml;re dann jede Mitgliederversammlung &ndash; unabh&auml;ngig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder &ndash; beschlussf&auml;hig. Mit der vorgeschlagenen &Auml;nderung der Gesch&auml;ftsordnung soll die unbegrenzte Verl&auml;ngerung einer Mitgliederversammlung verhindert werden.</p>
<p><i>Antragsteller: Bundesvorstand</i></p>
<h5>Antrag 3: Arbeits&shy;schwer&shy;punkt &bdquo;Interne Vernetzung&ldquo;</h5>
<p>Der n&auml;chste HU-Bundesvorstand sollte die interne Vernetzung und neue Formen der Zusammenarbeit zu einem seiner Arbeitsschwerpunkte machen.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Immer weniger Ortsverb&auml;nde und Landesverb&auml;nde der HU sind arbeitsf&auml;hig; au&szlig;erdem ist die Bereitschaft zur Mitarbeit in anderen, weniger &#8222;vereinsf&ouml;rmigen&#8220; Bahnen (z.B. E-Mail-Gruppen, Jour Fixes, produktorientierte Projektgruppen, Informationsst&auml;nde &#8230;) vermutlich gr&ouml;&szlig;er. Da es immer noch vielf&auml;ltigen, aber oft r&auml;umlich &#8222;zerstreuten&#8220; Sachverstand innerhalb der Mitgliedschaft zu mobilisieren g&auml;be, bedarf dieses Thema neben den politischen Akzenten des Verbands einer gr&ouml;&szlig;eren Aufmerksamkeit als bisher. Eine Hoffnung auf eine umfassende Satzungsreform kann angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre nicht gehegt werden &#8211; also m&uuml;ssen informelle Erg&auml;nzungen der bisherigen Strukturen erprobt werden.</p>
<p><i>Antragsteller: Landesverband NRW</i></p>
<h5>Antrag 4: Ausrichtung der IV. Berliner Gespr&auml;che</h5>
<p>Der Arbeitskreis Staat und Kirche der Humanistischen Union fordert die Delegiertenkonferenz vom 21. &#8211; 23. September in Hannover auf, sich f&uuml;r die IV. Berliner Gespr&auml;che wieder st&auml;rker auf die Thematik &#8222;Trennung von Staat und Kirche&#8220; zu besinnen und insbesondere die starke Privilegierung der beiden deutschen Amtskirchen durch das Konkordat und die folgenden Staatskirchenvertr&auml;ge mit den evangelischen Kirchen auf- und anzugreifen.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche ist satzungsgem&auml;&szlig; eines der Hauptziele der Humanistischen Union. In der internen Diskussion gerade in den letzten Monaten begegnet man immer wieder zwei Hauptargumentationslinien: Zum einen sei dieses Ziel nicht mehr zeitgem&auml;&szlig;, weil die &#8222;Bedrohung&#8220; durch die Kirchen nicht mehr so gro&szlig; sei wie zum Gr&uuml;ndungszeitpunkt der HU 1961. Zum zweiten, dieses Ziel sei zwar nach wie vor wichtig, m&uuml;sse aber gegen&uuml;ber den b&uuml;rgerrechtlichen Zielen zur&uuml;ckstehen, weil &#8222;das Haus in&nbsp; Flammen stehe und zun&auml;chst der Brand gel&ouml;scht werden m&uuml;sse&#8220;. Es sprechen aber sowohl strukturell als auch praktisch-politisch gesehen gewichtige Gr&uuml;nde daf&uuml;r, das Ziel &#8222;Trennung von Staat und Kirche&#8220; nach wie vor intensiv zu verfolgen:<br />Strukturell spricht erstens die verfassungsm&auml;&szlig;ige Ausgangslage daf&uuml;r. Als 1949 bei der Beratung des Grundgesetzes wegen der Blockade der gro&szlig;en Kirchen und der CDU/CSU unter F&uuml;hrung von Konrad Adenauer kein Konsens &uuml;ber eine Neuregelung des Kirchenrechts erzielt werden konnte, wurden die Artikel 136 bis 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung) als Bestandteil des Grundgesetzes in dessen Artikel 140 &uuml;bernommen. Nach Art. 137 (1) (Weimar) besteht zwar keine Staatskirche, aber die Kirchen werden privilegiert, u.a. durch das Kirchensteuerrecht. Der Verfassungsauftrag des Artikels 137 (1) (Weimar) und somit auch des Artikels 140 GG, nach dem die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abgel&ouml;st werden, wurde bis heute nicht verwirklicht, sondern einfach negiert. Zu diesen Staatsleistungen geh&ouml;ren nach wie vor die aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 resultierenden Zahlungen an die Kirchen, f&uuml;r die man jedem Steuerzahler gleichviel ob Christ, Muslim, Atheist bzw. Agnostiker oder Freidenker in die Tasche greift.<br />Zweitens sind die strukturelle Bevorzugung der Kirchen und dadurch eine indirekte Benachteiligung aller anderen Staatsb&uuml;rger durch das Konkordat und die verschiedenen Kirchenstaatsvertr&auml;ge zu nennen. Diese schreiben erhebliche Geldtransfers an die Kirchen fest, und zwar nicht nur f&uuml;r die Leistungen im sozialen Bereich, die die Kirchen nach ihrer Selbstdarstellung f&uuml;r die Allgemeinheit erbringen. Es geht aus kirchlicher Perspektive immer um die Sicherung des Einflusses auf Kinderg&auml;rten, Religionsunterricht an den Schulen und die theologischen Fakult&auml;ten einschlie&szlig;lich personeller Interventionsm&ouml;glichkeiten. Dieser Einfluss wird bei uns immer noch prim&auml;r durch das 1933 von Adolf Hitler mit dem Vatikan &ndash; oder wie er sich selbst nennt: &bdquo;Heiligen Stuhl&#8220; &ndash; abgeschlossene Konkordat garantiert. Es enth&auml;lt keine K&uuml;ndigungsklausel wie andere &#8222;normale&#8220; bzw. politische Staatsvertr&auml;ge. Das &ndash; politische &ndash; M&uuml;nchener Abkommen von 1938 wurde nachtr&auml;glich f&uuml;r &bdquo;v&ouml;lkerrechtswidrig, ung&uuml;ltig von Anfang an und f&uuml;r null und nichtig&#8220; erkl&auml;rt mit der Begr&uuml;ndung, es sei mit einem Verbrecher abgeschlossen worden. Und sogar die katholischen Staaten Spanien und Italien haben sp&auml;ter die von den faschistischen Diktatoren Franco und Mussolini mit dem &bdquo;Heiligen Stuhl&#8220; abgeschlossenen Konkordate revidiert! In Deutschland hat man sich bem&uuml;ht, den evangelischen Kirchen &ndash; nach 1989 auch in den neuen Bundesl&auml;ndern durch Kirchenstaatsvertr&auml;ge die gleichen Privilegien zu sichern, was unsere Politiker, nicht nur die der CDU/CSU, euphemistisch &#8222;eine Frage der Gerechtigkeit&#8220; nennen!<br />Praktisch-politisch gesehen gibt es eine Vielzahl von Einflussm&ouml;glichkeiten und Bevorzugungen der Kirchen neuerdings sogar der Muslime, soweit sie sich organisieren auf allen politischen Ebenen: Da gibt es die verschiedensten Gremien, wie z. B. &#8222;Ethikr&auml;te&#8220;, in denen teilweise am Parlament vorbei massiv Einfluss auf die Gesetzgebung genommen wird; die angema&szlig;te&nbsp; Meinungsf&uuml;hrerschaft der Kirchen in moralischen Fragen von der Stammzellforschung bis zur Abtreibung und die zensur&auml;hnlichen Strukturen in den Rundfunkr&auml;ten und den &uuml;berproportional gro&szlig;en Anteil religi&ouml;ser oder kirchenkonformer Sendungen auch&nbsp; f&uuml;r Gebildete in den &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien.<br />Diese zentrale Thematik sollte daher vor allem bei Gespr&auml;chen mit Vertretern der Kirchen wieder st&auml;rker ins Bewusstsein ger&uuml;ckt werden. Bezogen auf die n&auml;chsten, die IV. Berliner Gespr&auml;che mit den Kirchen fordern wir, bei dieser Veranstaltung kritische Themen und den kritischen Dialog anstelle der bisherigen Form st&auml;rker in den Vordergrund zu stellen, damit wir nicht Gefahr laufen, dass die Gespr&auml;che im Unverbindlichen versanden. (Vgl. hierzu auch den Artikel Nach den&nbsp; &#8222;III. Berliner Gespr&auml;chen wie geht es weiter ?&#8220; von Johann-Albrecht Haupt in den HU-Mitteilungen Nr. 197 vom Juli 2007)</p>
<p><i>Antragsteller/innen: Irmgard Koll und Hans Rink</i></p>
<h5>Antrag 5: Kein besonderer Schutz religi&ouml;ser Gef&uuml;hle</h5>
<p>Der Arbeitskreis Staat-Kirche fordert die Delegiertenkonferenz der HU am 21.-23. 9. 2007 in Hannover auf, gegen jeglichen Versuch einer Uminterpretation von Artikel 4 Grundgesetz in dem Sinne, dass die religi&ouml;sen Gef&uuml;hle bestimmter Gruppenzugeh&ouml;rigen besonders sch&uuml;tzenswert seien, Stellung zu beziehen und von den f&uuml;hrenden Politikern &ndash; unabh&auml;ngig von deren Parteizugeh&ouml;rigkeit &ndash; ein klares Bekenntnis zu den Vorgaben unseres Grundgesetzes zu fordern.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Jedem Gebildeten ist klar, dass die Postulate der verschiedensten Religionen auf der Welt weder im Sinne von f&uuml;r alle verbindlichen Wahrheiten noch einer prinzipiellen &Uuml;berlegenheit religi&ouml;ser gegen&uuml;ber diesseitig begr&uuml;ndeter Ethik akzeptabel und daher kritisch zu hinterfragen sind. Wir sind jedoch zur Toleranz verpflichtet, sowohl nach unserem humanistischen Selbstverst&auml;ndnis als auch nach der Vorgabe unserer Verfassung. Nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi&ouml;sen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich. Leider gibt es Anlass zu betonen, dass das religi&ouml;se und das weltanschauliche Bekenntnis nach dieser rechtlichen Ausgangslage gleichberechtigt nebeneinander stehen. Oder andersherum ausgedr&uuml;ckt: Daraus geht nicht hervor, dass&nbsp; religi&ouml;se Gef&uuml;hle besonders sch&uuml;tzenswert seien, wie es in der &ouml;ffentlichen Diskussion neuerdings immer wieder ins Feld gef&uuml;hrt wird, haupts&auml;chlich aber &ndash; wenn auch nicht nur &ndash; von muslimischer und r&ouml;misch-katholischer Seite.</p>
<p><i>Antragsteller/innen: Irmgard Koll und Hans Rink</i></p>
<h5>Antrag 6: Stellung&shy;nahme zur Bildungs&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Die Humanistische Union m&ouml;ge eine Stellungnahme zur Studie des UN-Berichtserstatters Vernor Munoz &uuml;ber das deutsche Bildungssystem erarbeiten und dabei b&uuml;rgerrechtspolitische Ansatzpunkte herausarbeiten.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Der fr&uuml;he HU-Arbeitsschwerpunkt &bdquo;Bildung&#8220; l&auml;sst sich nicht voluntaristisch wiederbeleben &ndash; aber die scharfe (und von Dutzenden andere Studien untermauerte) Kritik an der extremen Selektivit&auml;t des deutschen Schulwesens muss uns interessieren. Unabh&auml;ngig von alten bildungspolitischen Lagerdebatten m&uuml;ssen die dort angesprochenen Fragen des B&uuml;rgerrechts auf Bildung &ndash; &bdquo;sozialer Einschluss durch Schule&#8220;, Chancengleichheit f&uuml;r Migrantenkinder, f&uuml;r Kinder mit Behinderungen und aus bildungsarmen Familien sowie Schulpflicht f&uuml;r Fl&uuml;chtlingskinder &ndash; auf der politischen Tagesordnung bleiben und in unsere Arbeit einbezogen werden.</p>
<p><i>Antragsteller: Landesverband NRW</i></p>
<h5>Antrag 7: Gesetz&shy;ent&shy;wurf zum selbst&shy;be&shy;stimmten Sterben</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union m&ouml;ge beschlie&szlig;en: Die Humanistische Union spricht sich f&uuml;r die Straffreiheit von Sterbehilfe und eine uneingeschr&auml;nkte Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen aus. Deshalb schl&auml;gt die Humanistische Union folgende gesetzliche Regelungen vor:</p>
<p>Die Humanistische Union fordert folgende Neufassung des &sect; 216 Strafgesetzbuch (&bdquo;T&ouml;tung auf Verlangen&#8220;):<br />&bdquo;Nicht rechtswidrig sind Handlungen in F&auml;llen<br />1. &nbsp;des Unterlassens oder Beendens einer lebenserhaltenden medizinischen Ma&szlig;nahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht,<br />2. &nbsp;der Anwendung einer medizinisch angezeigten leidmindernden Ma&szlig;nahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verk&uuml;rzt,<br />3. &nbsp;einer T&ouml;tung auf Grund des ausdr&uuml;cklichen und ernstlichen Verlangens des Get&ouml;teten.&#8220;</p>
<p>Die Humanistische Union fordert einen neuen &sect; 1901b f&uuml;r das B&uuml;rgerliche Gesetzbuch:</p>
<p>&sect; 1901b Patientenverf&uuml;gungen<br />&bdquo;(1)&nbsp;Der Betreuer hat den in einer Patientenverf&uuml;gung ge&auml;u&szlig;erten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverf&uuml;gung &uuml;ber die Einwilligung oder die Verweigerung der Einwilligung in bestimmte &auml;rztliche oder pflegerische Ma&szlig;nahmen vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der &Auml;u&szlig;erungsunf&auml;higkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidung durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen t&ouml;dlichen Verlauf genommen hat.<br />(2)&nbsp;Der Absatz 1 gilt auch f&uuml;r Bevollm&auml;chtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.&#8220;</p>
<p>Schlie&szlig;lich fordert die Humanistische Union folgende Neufassung des &sect; 1904 des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches:</p>
<p>&sect; 1904 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei &auml;rztlichen Ma&szlig;nahmen<br />&bdquo;(1)&nbsp;Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen &auml;rztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begr&uuml;ndete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Ma&szlig;nahme stirbt oder einen schweren und l&auml;nger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Ma&szlig;nahme nur durchgef&uuml;hrt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.<br />(2)&nbsp;Die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine &auml;rztliche Ma&szlig;nahme nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die Ma&szlig;nahme medizinisch angezeigt und anzunehmen ist, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Ma&szlig;nahme stirbt. Bis zur Entscheidung &uuml;ber die Genehmigung hat das Vormundschaftsgericht die im Interesse des Betreuten erforderlichen Ma&szlig;regeln zu treffen.<br />(3)&nbsp;Eine Genehmigung nach Absatz 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und Arzt Einvernehmen dar&uuml;ber besteht, dass die Erteilung, die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten entspricht.<br />(4)&nbsp;Die Genehmigung nach Absatz 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Erteilung, die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung dem mutma&szlig;lichen Willen des Betreuten entspricht. Hierf&uuml;r bedarf es individueller konkreter Anhaltspunkte. Fehlen diese, ist das Wohl des Betreuten ma&szlig;gebend. Dabei ist im Zweifelsfall dem Lebensschutz des Betreuten Vorrang einzur&auml;umen. Liegt eine ausdr&uuml;ckliche, auf die Entscheidung bezogene Erkl&auml;rung des Patienten vor, so hat das Vormundschaftsgericht festzustellen, dass es seiner Genehmigung nicht bedarf.<br />(5)&nbsp;Ein Bevollm&auml;chtigter kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Ma&szlig;nahmen nur einwilligen, sie verweigern oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Ma&szlig;nahmen ausdr&uuml;cklich umfasst und schriftlich erteilt ist. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich.&#8220;<br />Begr&uuml;ndung:<br />Die Erl&auml;uterungen und Begr&uuml;ndungen f&uuml;r diesen Antrag wurden bereits in der vorherigen Ausgabe der Mitteilungen (Nummer 197, Seite 7-9) wiedergegeben, auf einen Neuabdruck wird daher verzichtet.</p>
<p><i>Antragsteller/in: Rosemarie Will und die Mitglieder des Bundesvorstandes</i></p>
<h5>Antrag 8: Gesetz&shy;ent&shy;wurf zum selbst&shy;be&shy;stimmten Sterben (&Auml;nderungs&shy;an&shy;trag zu Antrag 7)</h5>
<p>Die Humanistische Union setzt sich f&uuml;r eine unumschr&auml;nkte Anerkennung von Patientenverf&uuml;gungen ein und fordert deshalb folgende Erg&auml;nzung des &sect; 130 Abs. 2 des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches (BGB): &sect; 130 Abs. 2 BGB sollte durch folgenden Satz 2 erg&auml;nzt werden:</p>
<p>&bdquo;Dies gilt auch f&uuml;r eine Patientenverf&uuml;gung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte &auml;rztliche oder pflegerische Ma&szlig;nahmen f&uuml;r den Fall seiner &Auml;u&szlig;erungsunf&auml;higkeit erkl&auml;rt hat.&#8220;</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Der Bundesvorstand hat in den Mitteilungen 197 S. 7ff. seinen Antrag f&uuml;r die DK vorgestellt zum Thema Patientenverf&uuml;gung und Sterbehilfe. Dieser besteht aus einem strafrechtlichen und einem zivilrechtlichen Teil.<br />Dem strafrechtlichen Vorschlag des Bundesvorstandes, der in einer Neufassung des &sect; 216 StGB (T&ouml;tung auf Verlangen) besteht, schlie&szlig;e ich mich an, wenn auch nicht ganz richtig ist die Behauptung (Mitteilungen 197, S. 7 links unten), er sei bereits in den Mitteilungen 192 auf Seite 17/18 vorgestellt worden. Ein feiner Unterschied f&auml;llt auf: In den Mitteilungen 192 wird der Vorschlag von Arthur Kaufmann aufgegriffen, eine T&ouml;tung auf Verlangen unter bestimmten Bedingungen (u.a. beim Vorliegen einer Patientenverf&uuml;gung) f&uuml;r &bdquo;nicht strafbar&#8220; zu erkl&auml;ren, w&auml;hrend der jetzige Vorschlag des Bundesvorstandes in den Mitteilungen 197 sie (nur) f&uuml;r &bdquo;nicht rechtswidrig&#8220; erkl&auml;ren will, das ist etwas weniger. Aber den Unterschied verstehen eh nur Strafrechtsdogmatiker, im realen Leben ist der Unterschied weitgehend irrelevant, so dass ich mich dem Vorstandsvorschlag anschlie&szlig;en kann, der wohl f&uuml;r mehr Akzeptanz sorgen soll.<br />Den zivilrechtlichen Vorschlag einer Neuregelung im Betreuungsrecht des BGB finde ich weniger gelungen. Er schlie&szlig;t sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) an &ndash; eine Gesetzesregelung aber darf und sollte weiter gehen. Nach dem Vorstandsvorschlag sollen bei Vorliegen einer entsprechenden Patientenverf&uuml;gung lebensverl&auml;ngernde Ma&szlig;nahmen eingestellt werden, wenn Betreuer und Arzt einig sind. Sind sie sich nicht einig, soll das Vormundschaftsgericht entscheiden, welches den in der Patientenverf&uuml;gung zum Ausdruck gekommenen Willen des Patienten zu respektieren hat. Dies bedeutet, dass die nahen Angeh&ouml;rigen, die die Patientenverf&uuml;gung durchsetzen wollen, auf den beschwerlichen, kostenintensiven und langwierigen Gerichtsweg verwiesen werden &ndash; &bdquo;nur&ldquo; weil ein Arzt den Willen des Patienten nicht respektieren will.<br />Die Angeh&ouml;rigen befinden sich ohnehin in einer belastenden, schwierigen Situation und sollen nun zum Gericht gehen m&uuml;ssen, obwohl bei &auml;rztlichen Ma&szlig;nahmen ohnehin immer (!) nur die Einwilligung des Patienten ma&szlig;gebend ist, nicht die Meinung des Arztes. Jede &auml;rztliche Ma&szlig;nahme ist ohne Einwilligung des Patienten eine strafbare K&ouml;rperverletzung! Dieses Risiko darf vom Arzt nicht weggenommen werden, es ist der Schutz der Patienten vor den Halbg&ouml;ttern in Wei&szlig;.<br />Rosemarie Will schreibt: &#8222;Das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung gebietet es, den in einer Patientenverf&uuml;gung im Voraus ge&auml;u&szlig;erten Willen in gleicher Weise zu achten wie den Willen eines &auml;u&szlig;erungsf&auml;higen Patienten.&#8220; Richtig. Das steht schon seit 1896 so im BGB es muss lediglich, weil es von &Auml;rzten und Richtern immer wieder negiert wird, nachdr&uuml;cklich verdeutlicht werden. Die Verbindlichkeit einer Patientenverf&uuml;gung ohne Wenn und Aber ist keine Frage des Betreuungsrechts, sondern der Verbindlichkeit von Willenserkl&auml;rungen allgemein. Zu Recht weist darauf auch der meistbenutzte BGB-Kommentar, der Palandt, hin (Einf&uuml;hrung vor &sect; 1896 Anm. 7-10). Die Patientenverf&uuml;gung ist kein Indiz f&uuml;r den mutma&szlig;lichen Willen des Patienten, wie &Auml;rzte gern argumentieren, sie ist der Wille und damit umzusetzen ohne Vormundschaftsgericht (a.a.O.). Denn im Recht der Willenserkl&auml;rungen lautet bereits seit &uuml;ber 100 Jahren der &sect; 130 Abs. 2 BGB: &bdquo;Auf die Wirksamkeit der Willenserkl&auml;rung ist es ohne Einfluss, wenn der Erkl&auml;rende nach der Abgabe stirbt oder gesch&auml;ftsunf&auml;hig wird.&#8220; Zur nachdr&uuml;cklichen Verdeutlichung schlage ich vor, diese Vorschrift durch einen Satz 2 zu erg&auml;nzen:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&bdquo;Dies gilt auch f&uuml;r eine Patientenverf&uuml;gung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte &auml;rztliche oder pflegerische Ma&szlig;nahmen f&uuml;r den Fall seiner &Auml;u&szlig;erungsunf&auml;higkeit erkl&auml;rt hat.&#8220;</i></p>
</blockquote>
<p>Hiermit hat der Patient seine weiter verbindliche Willenserkl&auml;rung abgegeben. Der Vorsorgebevollm&auml;chtigte oder der Betreuer hat daher nicht selbst seine Einwilligung in &auml;rztliche Ma&szlig;nahmen zu erteilen, wof&uuml;r ggf. die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen w&auml;re, sondern der rechtsverbindliche Wille des Patienten ist zu beachten, wozu keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Der Arzt, der sich daran nicht h&auml;lt, begeht eine strafbare K&ouml;rperverletzung &ndash; dieses Risiko darf ihm nicht abgenommen werden, im Gegenteil: Hiermit muss man ihm drohen k&ouml;nnen.</p>
<p><i>Antragsteller: Till M&uuml;ller-Heidelberg</i></p>
<h5>Antrag 9: Kampagne zu &bdquo;Aktiver Sterbehilfe und Patien&shy;ten&shy;ver&shy;f&uuml;&shy;gung&ldquo;</h5>
<p>Auf der Grundlage des bei der Delegiertenkonferenz diskutierten und beschlossenen Gesetzesvorschlages zum Thema &bdquo;Aktive Sterbehilfe und Patientenverf&uuml;gung&ldquo; f&uuml;hrt die HU mit Unterst&uuml;tzung der Landes-, Regional- und Ortsverb&auml;nde eine bundesweite Kampagne durch.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Immer wieder besch&auml;ftigen wir uns mit den Rechten von sterbenden Menschen. Wir waren unter den ersten, die sich um die Formulierung von Patientenverf&uuml;gungen bem&uuml;hten. L&auml;ngst haben diese Aufgabe auch andere Organisationen &uuml;bernommen und es gibt sogar Formulierungen von offiziellen staatlichen Stellen. Auch die &bdquo;Aktive Sterbehilfe&ldquo; ist f&uuml;r die HU kein neues Thema.<br />Wie die Aussagen der Vertreter der Parteien bei der Veranstaltung im Februar gezeigt haben, besteht die Gefahr, dass sogar die bestehenden Patientenrechte wieder eingeschr&auml;nkt werden. Es gilt also Erreichtes zu verteidigen, aber auch vorw&auml;rtsgerichtet das Recht auf einen konsequent selbstbestimmten Tod einzufordern.<br />Bei einer bundesweit vernetzten Struktur von Veranstaltungen und Aktionen k&ouml;nnten Kr&auml;fte geb&uuml;ndelt, ReferentInnen ausgetauscht, geeignete Mitveranstalter empfohlen und z.B. Texte f&uuml;r Flugbl&auml;tter und Einladungen vorgeschlagen werden. Wir sind sicher, dass mit dieser Kampagne eine gro&szlig;e &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;r die HU hergestellt werden k&ouml;nnte und halten es nicht f&uuml;r ausgeschlossen, dass bei einiger Bem&uuml;hung auch Sponsoren gefunden werden k&ouml;nnten, denn die Betroffenheit in der Bev&ouml;lkerung ist gro&szlig;.</p>
<p><i>Antragsteller/innen: Theodor Ebert und Sophie Rieger</i></p>
<h5>Antrag 10: Verfas&shy;sungs&shy;wid&shy;rige Obser&shy;vie&shy;rung einer demokra&shy;ti&shy;schen Partei durch den Verfas&shy;sungs&shy;schutz</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz der HU vom 21. &#8211; 23. 9. 2007 in Hannover wird aufgefordert, nach ihrem Selbstverst&auml;ndnis als B&uuml;rgerrechtsorganisation gegen die Observierung der Partei &bdquo;Die Linke&#8220; durch den Verfassungsschutz zu protestieren und ggf. auch juristischen Sachverstand unserer HU-Freunde dazu einzubringen.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Seit der Neugr&uuml;ndung der Partei &#8222;Die Linke&#8220; durch fr&uuml;here Mitglieder der WASG und der PDS am 17.6.2007 und der Gr&uuml;ndung des linken Studentenverbandes SDS-Die Linke werden diese Organisationen und ihre Mitglieder zunehmend observiert, indem sie in den entsprechenden Dateien als &#8222;Linksextremisten&#8220; erfasst und dadurch gleichzeitig diskriminiert und in ihren B&uuml;rgerrechten besch&auml;digt werden. Nach unserer Kenntnis und auch nach Aussagen neutraler Beobachter im In- und Ausland ist die neue Partei keineswegs linksextremistisch; vielmehr steht sie auf dem Boden der so oft verbal beschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie strebt keineswegs eine Diktatur an.</p>
<p><i>Antragsteller/innen: Irmgard Koll und Hans Rink</i></p>
<h5>Antrag 11: Konferenz zu Sozialen Grund&shy;rechten</h5>
<p>Der Arbeitskreis Soziale Grundrechte (AKSG) beantragt, dass die HU ihn mit der Durchf&uuml;hrung einer Tagung zum Thema &bdquo;Soziale Grundrechte im Zeitalter des ALG II&#8220; beauftragen m&ouml;ge.</p>
<p><i>Antragsteller: Mitglieder des AK Soziale Grundrechte</i></p>
<h5>Antrag 12: F&uuml;r ein bedin&shy;gungs&shy;loses Grund&shy;ein&shy;kommen statt Hartz IV</h5>
<p>Wegen der damit verbundenen Einschr&auml;nkungen von Freiheits- und B&uuml;rgerrechten wie dem Zwang zur Annahme nahezu jeder auch noch so inakzeptablen Arbeit, der Pflicht zur &bdquo;Mitwirkung&#8220; und wegen der seit M&auml;rz 2003 nur um 80 Cent erh&ouml;hten Betr&auml;ge muss das Arbeitslosengeld II (ALG II) durch ein existenzsicherndes Grundeinkommen ersetzt werden. Zun&auml;chst m&uuml;ssen daf&uuml;r wieder die bis 2004 g&uuml;ltigen Bezugsbedingungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) gelten. Langfristig ist ein bedingungsloses Grundeinkommen aber die menschw&uuml;rdigste und b&uuml;rgerrechtlich gebotene Form sozialer Sicherung.</p>
<p><i>Antragsteller: Mitglieder des AK Soziale Grundrechte</i></p>
<h5>Antrag 13: Sozialabbau und &Uuml;berwachung</h5>
<p>Die B&uuml;rgerrechte Erwerbsloser werden durch die Regelungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) in nie gekannter Weise eingeschr&auml;nkt. Vor allem das Recht der Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) auf informationelle Selbstbestimmung, ihre Freiz&uuml;gigkeit, ihr Recht auf freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit und ihre freie Berufswahl sind in der Praxis stark eingeschr&auml;nkt. Gleichzeitig enth&auml;lt des SGB II strafende Elemente bei Verst&ouml;&szlig;en gegen Auflagen wie eine K&uuml;rzung des Regelsatzes bis auf Null.<br />Fast gleichzeitig mit der Einf&uuml;hrung des ALG II&nbsp; hat Deutschland auch nie gekannte Angriffe auf die Freiheitsrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger erlebt. Von der Einf&uuml;hrung der &bdquo;Anti-Terror-Datei&#8220; &uuml;ber die Ausstattung von Reisep&auml;ssen mit Chips zur Speicherung biometrischer Daten, die geplante Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungen &uuml;ber die wiederholte Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern bis hin zu Debatten &uuml;ber eine gezielte T&ouml;tung Verd&auml;chtiger reicht der Ma&szlig;nahmen-Katalog, der unter dem Vorwand der Terrorismusbek&auml;mpfung angedroht wird.<br />Die Humanistische Union bef&uuml;rchtet allerdings, dass die Einschr&auml;nkung sozialer Rechte mit der Einschr&auml;nkung von Freiheitsrechten einher geht. Die HU fordert die Politik deswegen auf, die st&auml;ndigen Einschr&auml;nkungen der Rechte von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern und damit den Abbau der Demokratie in Deutschland zu beenden. Die HU weist auf die alte Erkenntnis des Kriminologen Franz-Eduard von Liszt hin, der schon 1882 erkl&auml;rt hat: &bdquo;Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.&#8220;</p>
<p><i>Antragsteller: Mitglieder des AK Soziale Grundrechte</i></p>
<h5>Antrag 14: Engagement beim &bdquo;Sozi&shy;a&shy;l&shy;forum in Deutschland&ldquo;</h5>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union m&ouml;ge sich am zweiten &bdquo;Sozialforum in Deutschland&#8220;, das vom 18. bis 21. Oktober 2007 in Cottbus stattfindet, aktiv beteiligen. Eine aktive Beteiligung k&ouml;nnte durch einen Informationsstand, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder &auml;hnliches gew&auml;hrleistet sein.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Das &bdquo;Sozialforum in Deutschland&#8220; ist Teil des Weltsozialforums und arbeitet auf der Grundlage der im Jahr 2001 verabschiedeten Charta von Porto Alegre / Brasilien unter der Losung &bdquo;Eine andere Welt ist m&ouml;glich&#8220;. Der Protest gegen die neoliberale Globalisierung ist von der grundlegenden Frage begleitet, welche politischen und sozialen Ver&auml;nderungen erforderlich sind, um die W&uuml;rde des Menschen zu wahren, die Menschenrechte zu sichern und die demokratischen Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten zu erweitern.<br />Das zweite &bdquo;Sozialforum in Deutschland&#8220; bietet der Humanistischen Union die Gelegenheit, ihre Ziele als B&uuml;rgerrechtsvereinigung offensiv zu vertreten und neue Interessenten f&uuml;r ihre Arbeit zu gewinnen.</p>
<p><i>Antragsteller: Regionalverband M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern<br />(Informationen zum Sozialforum unter: </i><a href="http://www.sfid.info/" target="_blank" rel="noopener"><i>www.sfid.info</i></a><i>)</i></p>
<h5>Antrag 15: Bundes&shy;-&shy;Steu&shy;er&shy;datei und Perso&shy;nen&shy;kenn&shy;zei&shy;chen</h5>
<p>Die Delegiertenkonferenz m&ouml;ge beschlie&szlig;en: Die HU ist besorgt &uuml;ber das &Uuml;berwachungspotential der Steuernummer in Form eines allgemeinen Personenkennzeichens (PKZ) und der geplanten zentralen Steuerdatei. Zwar ist gegen Steuergerechtigkeit und gegen den internen Abgleich von Steuerdaten &uuml;berhaupt nichts einzuwenden. Aber den hier eingeschlagenen Weg h&auml;lt die HU mit den Datensch&uuml;tzern aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht f&uuml;r nicht beherrschbar. Eine Bundes-PKZ und ein Bundes-Melderegister darf es nicht geben, beide sind verfassungswidrig.<br />Daher fordert die HU die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, diese Arbeiten auszusetzen und in einem transparenten Verfahren ohne Hast nach L&ouml;sungen zu suchen, die weder die informationelle Selbstbestimmung der B&uuml;rgerInnen noch die informationelle Gewaltenteilung der Beh&ouml;rden besch&auml;digen.</p>
<p>Ohne die Problematik schon abschlie&szlig;en behandelt zu haben, erhebt die HU dabei folgende Forderungen: <br />&#8211;&nbsp;Abl&ouml;sung der Steuernummer durch ein modernes Identit&auml;tsmanagement<br />&#8211;&nbsp;kein Konfessionsstatus in der Steuerdatei<br />&#8211;&nbsp;Entlastung der Arbeitgeber, Banken und des Staates von Abzug/Abf&uuml;hrung der Kirchensteuer.</p>
<p>Die HU wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf zu Wort melden.</p>
<p>Begr&uuml;ndung:</p>
<p>Im Zuge der bereits laufenden Einf&uuml;hrung einer einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer soll damit zugleich eine umfangreiche zentrale Bundes-Steuerdatei &uuml;ber alle B&uuml;rgerInnen &ndash; vom S&auml;ugling bis zum Greis &ndash; entstehen. In die beim Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern (BZSt) gef&uuml;hrten Datensammlungen werden in Verbindung mit der eindeutigen, vom BZSt jeder Bundesb&uuml;rgerIn vergebenen Identifikationsnummer u.a. Name und K&uuml;nstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, das Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zust&auml;ndige Finanzbeh&ouml;rde und bei Verstorbenen auch der Sterbetag gespeichert (bis zu weiteren 20 Jahren). Diese Daten werden elektronisch von den lokalen Meldebeh&ouml;rden gesendet und bilden die Basis f&uuml;r die Erzeugung der Identifikationsnummern, die dann auch in den lokalen Melderegistern gespeichert werden.<br />Diese Informationen gehen der Bundesregierung aber noch nicht weit genug. Von Friedrich Halfmann, 2. Vors. des Vereins zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V., erhielten wir folgenden Hinweis: Nach dem vom Bundeskabinett im August verabschiedeten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 soll die elektronische Lohnsteuerkarte von 2011 an eingef&uuml;hrt werden, wozu so sensible Angaben wie Religionszugeh&ouml;rigkeit sowie Steuerklassen, EhepartnerInnen und Freibetr&auml;ge etwa f&uuml;r Kinder oder au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen in der Bundes-Steuerdatei gespeichert werden sollen. Die Arbeitgeber sollen auf diese Daten automatisch zugreifen, um die Lohnsteuer und die daran gekoppelte Kirchensteuer zu berechnen und abzuf&uuml;hren.</p>
<p>Schon die j&uuml;ngst verabschiedete Unternehmensteuerreform skizziert als Fernziel, dass ab 2011 in die Bundes-Steuerdatei auch Angaben zum Konfessionsstatus, zu dem (f&uuml;r den Kirchensteuerpflichtigen geltenden) Kirchensteuerhebesatz und zu der entsprechenden Religionsgesellschaft aufgenommen werden. Die Kreditinstitute sollen auf diese Daten automatisch zugreifen, um die Abgeltungsteuer und die daran gekoppelte Kirchensteuer zu berechnen und automatisch abzuf&uuml;hren.</p>
<p>Bis jetzt m&uuml;ssen Steuerpflichtige nur hinnehmen, dass au&szlig;er der Finanzbeh&ouml;rde (nur) dem Arbeitgeber der Konfessionsstatus mitgeteilt werden muss. Die damit gegebene Beeintr&auml;chtigung des Grundrechtes der Religionsfreiheit Art. 4 Abs. 1 wird h&ouml;chstgerichtlich f&uuml;r zumutbar gehalten, weil anders ein Einzug der Kirchensteuer durch den Staat nicht m&ouml;glich sei. F&uuml;r die jetzt beabsichtigte erneute Au&szlig;erkraftsetzung des Art. 4 Abs. 1 GG gibt es nur technizistische Begr&uuml;ndungen. Die Kirchen haben sich mit Macht strikt geweigert, eine pauschalierte Kirchensteuerzuweisung zu akzeptieren, was aus der Sicht des Finanzministeriums die wirklich eleganteste L&ouml;sung w&auml;re. Allgemein begr&uuml;ndet wird die Einf&uuml;hrung dieser Verfahren mit zwei Argumenten: <br />&#8211;&nbsp;Erh&ouml;hung der Steuerehrlichkeit und Kontrolle der Besteuerung, <br />&#8211;&nbsp;elektronische Machbarkeit, geringer Verwaltungsaufwand z.B. f&uuml;r die Banken, die Einfachheit des Verfahrens insgesamt und seine Effizienz.</p>
<p>Die Datensammelleidenschaft des Staates geht damit munter weiter. Nach dem gl&auml;sernen B&uuml;rger, dem gl&auml;sernen Patienten und dem gl&auml;sernen Bankkunden kommt jetzt auch noch der gl&auml;serne Steuerzahler. Aber es kann noch schlimmer kommen, denn wie die Erfahrung zeigt, erzeugen solche Systeme neue Begehrlichkeiten. Darauf haben besonders zwei Datenschutzbeauftragte hingewiesen, die ich hier zitieren m&ouml;chte:</p>
<p>Peter Schaar, Bundesbeauftragter f&uuml;r den Datenschutz, am 8. 8. 2007: &bdquo;Au&szlig;erdem bef&uuml;rchte ich, dass hier neue Begehrlichkeiten entstehen. So w&auml;ren die Daten etwa f&uuml;r Sozialleistungstr&auml;ger und Strafverfolgungsbeh&ouml;rden interessant. Leider gibt es zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zun&auml;chst f&uuml;r einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich auch f&uuml;r viele andere Zwecke verwendet werden: So werden die f&uuml;r steuerliche Zwecke erhobenen Daten &uuml;ber Freistellungsauftr&auml;ge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empf&auml;nger von Baf&ouml;G- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Die Mautdaten, die zun&auml;chst nur zur Mautberechnung erhoben wurden, sollen zuk&uuml;nftig auch zur Strafverfolgung verwendet werden. Der zur Terrorismusbek&auml;mpfung eingef&uuml;hrte Kontendatenabruf steht heute auch Finanz&auml;mtern offen&#8230;&#8220;</p>
<p>Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter f&uuml;r den Datenschutz in Schleswig-Holstein, am 29. 6. 2007: &bdquo;Mit der nun geschaffenen Infrastruktur droht eine weitgehende faktische Beseitigung der verfassungsrechtlich geforderten &bdquo;informationellen Gewaltenteilung&#8220; der Beh&ouml;rden: Gegen Steuergerechtigkeit und gegen den internen Abgleich von Steuerdaten ist aus Datenschutzsicht &uuml;berhaupt nichts einzuwenden. Der hierzu eingeschlagene Weg ist jedoch fatal: Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorg&auml;nge, von gesch&auml;ftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung, wird die neue Steuer-ID allgegenw&auml;rtig sein. Hier&uuml;ber k&ouml;nnen dann nicht nur Finanz&auml;mter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenh&auml;ndler, Versandh&auml;ndler und sonstige Unternehmen ihre Datenbest&auml;nde zusammenf&uuml;hren. Auch wenn dies vom Gesetz nicht erlaubt ist, wird es den Datenschutzaufsichtsbeh&ouml;rden praktisch nicht m&ouml;glich sein, eine solche Nutzung zu unterbinden. Die Folge ist, dass dank der Steuer-ID umfassende Pers&ouml;nlichkeitsprofile erstellt werden k&ouml;nnen.&#8220;</p>
<p><i>Antragsteller/innen: Helga und Wolfgang Killinger<br /></i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/antraege-zur-20-delegiertenkonferenz/">Anträge zur 20. Delegiertenkonferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Europapolitik ist auch eine Aufgabe der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/europapolitik-ist-auch-eine-aufgabe-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 20-22 Vorbemerkung der Redaktion: Nach dem EU-Workshop im vergangenen Jahr gab es verschiedene Ideen, wie die HU ihre europoapolitische Kompetenz erweitern und das Ziel einer st&#228;rkeren europ&#228;ischen Ausrichtung ihrer Aktivit&#228;ten verfolgen k&#246;nnten. Bj&#246;rn Schreinermacher und Christian Hiepe geben mit den beiden folgenden Beitr&#228;gen Anregungen, wie die HU europ&#228;ischer agieren k&#246;nnte. Ihre [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 20-22</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/europa-hu.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4261 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/europa-hu.jpg" alt="Europapolitik ist auch eine Aufgabe der HU" width="252" height="241"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Vorbemerkung der Redaktion: Nach dem EU-Workshop im vergangenen Jahr gab es verschiedene Ideen, wie die HU ihre europoapolitische Kompetenz erweitern und das Ziel einer st&auml;rkeren europ&auml;ischen Ausrichtung ihrer Aktivit&auml;ten verfolgen k&ouml;nnten. Bj&ouml;rn Schreinermacher und Christian Hiepe geben mit den beiden folgenden Beitr&auml;gen Anregungen, wie die HU europ&auml;ischer agieren k&ouml;nnte. Ihre Ideen wollen wir auf der Delegiertenkonferenz in Hannover vertiefen. </i></p>
<p>Die Humanistische Union versteht sich als bundespolitische B&uuml;rgerrechtsorganisation. Sie konzentriert sich auf die Grundrechte der Menschen in Deutschland und verweist dabei auf eine lange und erfolgreiche Tradition. Die Aufforderung, sich k&uuml;nftig verst&auml;rkt Themen der Europ&auml;ischen Union zu widmen, mag daher den einen oder anderen irritieren oder gar auf Ablehnung sto&szlig;en. Dennoch kommt die HU in Zeiten einer europ&auml;ischen Innenpolitik nicht mehr darum herum.</p>
<h5>Die EU und die Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung</h5>
<p>Ein aktuelles Beispiel f&uuml;r&nbsp; die Notwendigkeit einer europ&auml;ischen B&uuml;rgerrechtsarbeit ist die EU-Richtlinie zur Vorratdatenspeicherung. Dar&uuml;ber, dass die pauschale Speicherung von Kommunikationsdaten ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte der Privatsph&auml;re und des Datenschutzes ist, bedarf es hier keiner Diskussion. Dennoch muss die Kritik auch die Entstehungsgeschichte der Vorratsdatenspeicherung ber&uuml;cksichtigen: Das Vorhaben, Telekommunikationsdaten europaweit auf Vorrat zu speichern, wurde 2002 erstmals von der d&auml;nischen EU-Ratspr&auml;sidentschaft aufgebracht, aber umgehend von den anderen Mitgliedern abgelehnt. Zwei Jahre sp&auml;ter legten Frankreich, Irland, Schweden und Gro&szlig;britannien einen neuen Entwurf f&uuml;r einen Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung vor. Der Entwurf sah deutlich l&auml;ngere Mindestspeicherfristen vor als die schlie&szlig;lich verabschiedete Richtlinie, ebenso waren erweiterte M&ouml;glichkeiten des Datenzugriffs vorgesehen.</p>
<p>Der neue Entwurf wurde auf europ&auml;ischer Ebene kontrovers diskutiert, wobei sich die Diskussion vor allem auf die Form Regelung, weniger auf den Inhalt konzentrierte. Die Frage, ob ein EU-Rahmenbeschluss oder eine EG-Richtlinie die richtige Handlungsgrundlage w&auml;re, entschied &uuml;ber die Beteiligung des Europ&auml;ischen Parlaments und die Kontrollm&ouml;glichkeit durch den Europ&auml;ischen Gerichtshof (EuGH). Dass die 2006 in Kraft getretene Richtlinie jetzt dem EuGH zur Pr&uuml;fung vorliegt, verdeutlicht die Brisanz dieser Frage. Mit dem Umschwenken des Ministerrats im Jahr 2005 auf eine Richtlinie wurde auch das Europ&auml;ische Parlament in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Parlamentarier erreichten eine K&uuml;rzung der Mindestspeicherfristen und eine Beschr&auml;nkung der Datenzugriffe, letztendlich wurde das parlamentarische Engagement f&uuml;r eine b&uuml;rgerrechtskonforme Regelung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ausgehebelt [1], am 15. M&auml;rz 2006 trat die Richtlinie in der vom Ministerrat gew&uuml;nschten Form in Kraft.</p>
<p>In der Folge begannen europaweit Kampagnen gegen die Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungsgesetze. Aber angesichts der beschriebenen zweij&auml;hrigen Debatte &uuml;ber Form und Inhalt der Vorratsdatenspeicherung dr&auml;ngt sich die Frage auf, ob die &ouml;ffentlichen Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht schon viel fr&uuml;her h&auml;tte beginnen m&uuml;ssen.</p>
<h5>Europ&auml;ische Innen&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Aspekt eines Plans der europ&auml;ischen Regierungen, die innere Sicherheitspolitik in Europa zu koordinieren und &#8211; soweit m&ouml;glich &#8211; &uuml;ber die Rechtsetzungsinstrumente der EU verbindlich zu machen. Der gr&ouml;&szlig;te Teil dieser aktuellen und k&uuml;nftigen Innenpolitik l&auml;sst sich im sogenannten Haager Programm aus dem Jahr 2004 nachlesen oder findet sich im gescheiterten Verfassungsvertrag und dem k&uuml;rzlich geschlossenen Reformvertrag wieder. [2]</p>
<p>Die HU sollte einige Tatsachen erkennen: Die Bek&auml;mpfung von Organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus sowie die Steuerung von Fl&uuml;chtlingsstr&ouml;men werden in einem Europa der offenen Grenzen vor allem durch eine enge europ&auml;ische Zusammenarbeit bew&auml;ltigt. Die Innen- und Justizminister der Europ&auml;ischen Union treffen dabei regelm&auml;&szlig;ig Entscheidungen, die Auswirkungen auf deutsche Grundrechte haben. Diese beiden Tatsachen m&ouml;gen einem nicht behagen, &auml;ndern lassen sie sich allerdings nicht.</p>
<p>Zu den kritikw&uuml;rdigen Tatsachen geh&ouml;rt vielmehr ein Prozess, der sich in der deutschen Legislative bei der Umsetzung europ&auml;ischer Beschl&uuml;sse entwickelt hat. Denn eigentlich bed&uuml;rfen die meisten Entscheidungen der EU noch immer der nationalrechtlichen Umsetzung und damit der &Uuml;berpr&uuml;fung und Guthei&szlig;ung durch die nationalen Parlamente. Allerdings hat sich in beiden deutschen Kammern die Auffassung durchgesetzt, Parlament und Bundesregierung h&auml;tten die Verpflichtung gegen&uuml;ber den europ&auml;ischen Partnern, die gemachten Zusagen rasch und ohne Komplikationen umzusetzen. Umsetzungsgesetze werden im Bundestag nur noch in geringem Ma&szlig;e problematisiert und damit im Grunde durchgewunken. Die Entschuldigung, die besagten Themen seien ja bereits diskutiert und entschieden, darf nicht gelten. Aber der Kern dieser Aussage, dass die Konzepte nicht mehr in Berlin, sondern in allen europ&auml;ischen Hauptst&auml;dten zusammen und vor allem in Br&uuml;ssel entwickelt werden, muss anerkannt werden.<br />Der Prozess des Durchwinkens europ&auml;ischer Entscheidungen droht sich zu verst&auml;rken. Das Volumen der europ&auml;ischen Innenpolitik nimmt j&auml;hrlich zu, immer neue Rahmenbeschl&uuml;sse und Richtlinien werden beschlossen. Mit dem Reformvertrag wird die innenpolitische Zusammenarbeit zudem ab 2009 durch mehrheitliche Beschl&uuml;sse des Ministerrats geformt. Der Widerstand einzelner L&auml;nder kann dann &uuml;berstimmt werden. Der Erlass direkt anwendbarer Verordnungen wird ebenfalls zunehmen. Zwar verspricht der Reformvertrag auch eine verst&auml;rkte Beteiligung des Europ&auml;ischen Parlaments. Allerdings werden im Gegenzug die nationalen Kontrollmechanismen leiden. Allein die Masse der Beschl&uuml;sse wird den nationalen Abgeordneten den &Uuml;berblick &uuml;ber die ihnen vorliegenden Umsetzungsgesetze erschweren. Ganz davon abgesehen, dass die europ&auml;ische Sicherheitspolitik weiter an politischem Gewicht gewinnen und der Druck auf die nationalen Parlamente zunehmen wird.</p>
<h5>Was tun?</h5>
<p>Nat&uuml;rlich ist es Aufgabe der B&uuml;rgerrechtler, von den deutschen Abgeordneten im Bundestag bzw. den Landtagen einzufordern, dass Gesetzesvorlagen, die auf Br&uuml;sseler Beschl&uuml;sse zur&uuml;ckgehen, sorgf&auml;ltig zu pr&uuml;fen sind. Allerdings werden die nationalen Einflussm&ouml;glichkeiten auf die Politik der inneren Sicherheit unweigerlich abnehmen und die herk&ouml;mmlichen Lobbying-Wege f&uuml;r B&uuml;rgerrechtler nicht mehr ausreichen.</p>
<p>Was bedeutet das f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsarbeit? Die Anerkennung dieser Europ&auml;isierung innerer Sicherheitspolitik ist kein Pl&auml;doyer daf&uuml;r, die bew&auml;hrten Methoden der HU radikal zu ver&auml;ndern oder gar zu unterlassen. Aber sie m&uuml;ssen um eine europ&auml;isch orientierte Komponente erg&auml;nzt werden. Diese muss innenpolitische Themen bearbeiten, bevor zu ihnen bereits Beschl&uuml;sse in Br&uuml;ssel getroffen wurden. Das ist ohne Zweifel ein hohes Ziel. Die HU muss k&uuml;nftig erkennen, welche Themen im Europ&auml;ischen Parlament und Ministerrat diskutiert werden oder welche Themen in den Gremien der EU zur Entscheidung anstehen. Daf&uuml;r muss sie in ihren eigenen Reihen Mitglieder mobilisieren, die &uuml;ber Medien und andere Informationswege den &Uuml;berblick behalten. Und sie ben&ouml;tigt die Verkn&uuml;pfung mit anderen B&uuml;rgerrechtsorganisationen, wie der britischen &bdquo;statewatch&#8220;, die &uuml;ber Erfahrungen mit der europ&auml;ischen und internationalen B&uuml;rgerrechtspolitik verf&uuml;gen.</p>
<p>Um Einfluss auf die europ&auml;ische Politik zu nehmen, muss man nicht zwingend in Br&uuml;ssel vor Ort sein. Der Streit um die Dienstleistungsrichtlinie hat gezeigt: &Uuml;ber das Zusammenwirken von engagierten B&uuml;rgern und Medien l&auml;sst sich ein politischer Druck erzeugen, der von der nationalen Ebene &uuml;ber die deutschen Vertreter in Br&uuml;ssel auch auf die europ&auml;ische Ebene gelangt. Im Zusammenschluss mit Gleichgesinnten in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern kann eine Ver&auml;nderungen der EU-Politik erzielt werden. Nat&uuml;rlich hinkt das Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie in einer Hinsicht: Vorraussetzung f&uuml;r eine solche Mobilisierung ist immer eine ausreichende Medien&ouml;ffentlichkeit und die entsprechende Aufmerksamkeit f&uuml;r das Thema in der Bev&ouml;lkerung. Die Angst, durch Entscheidungen der EU den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren oder Einbu&szlig;en bei den Sozialstandards hinnehmen zu m&uuml;ssen, ist bei vielen Menschen gr&ouml;&szlig;er als die Sorge, durch europ&auml;ische Beschl&uuml;sse Teile ihrer pers&ouml;nlichen Freiheit aufgeben zu m&uuml;ssen. Die HU sollte es sich deshalb zur Aufgabe machen, die Menschen in Deutschland f&uuml;r europ&auml;ische Themen zu sensibilisieren und deren Auswirkungen auf die Grundrechte aufzuzeigen. Das setzte allerdings voraus, dass diese Aufmerksamkeit auch innerhalb der HU vorhanden ist. Die HU muss deshalb ihren Mitgliedern bei der Weiterbildung zu Themen der europ&auml;ischen Politik helfen.</p>
<h5>Anstehende Themen</h5>
<p>F&uuml;r eine europ&auml;ische B&uuml;rgerrechtsarbeit der HU lassen sich schon jetzt zahlreiche Themen erkennen: Das Grundrecht, welches momentan durch europ&auml;ische Regelungen am st&auml;rksten beschnitten wird, ist das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Allein bei der Betrachtung des erw&auml;hnten Haager Programms f&auml;llt eine F&uuml;lle geplanter Ma&szlig;nahmen auf, mit denen personenbezogene Daten der EU-B&uuml;rger zusammentragen werden. Neben der Vorratsdatenspeicherung betrifft dies etwa das Visa-Informationssystem, das erneuerte Schengener Informationssystem (SIS II) und den im Juli neu vereinbarten Transfer von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe werden von weiten Teilen des Europ&auml;ischen Parlaments harsch kritisiert. Die HU kann dieser Kritik auf nationaler Ebene argumentative Sch&uuml;tzenhilfe leisten.</p>
<p>2005 hat die EU-Kommission eine Transparenzinitiative gestartet mit dem Ziel, die Verwaltungs- und Rechtsetzungsverfahren der EU transparenter zu gestalten. Zu dem im letzten Jahr aus dieser Initiative hervorgegangen Gr&uuml;nbuch hat die Humanistische Union bereits eine Stellungnahme abgegeben. [3] Nachdem wir uns in den letzten Jahren erfolgreich in die Debatte &uuml;ber das deutsche Informationsfreiheitsgesetz eingebracht haben, sollten wir &uuml;berlegen, inwiefern wir uns noch st&auml;rker an dieser offenen Debatte beteiligen k&ouml;nnen. Dar&uuml;ber hinaus macht die Diskussion &uuml;ber Verfassungs- und Reformvertrag einmal mehr deutlich, dass die Strukturen der EU hinsichtlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit veraltet sind. Eine Einflussnahme auf die nun anstehenden Verhandlungen &uuml;ber den Reformvertrag erscheint ausgeschlossen. Dennoch m&uuml;ssen die Defizite der EU angesprochen werden, insbesondere da die Reformen nicht nur alte Fehler beseitigen, sondern auch neue schaffen werden. Das gr&ouml;&szlig;te aktuelle Problem der europ&auml;ischen Innenpolitik, n&auml;mlich die Zweiteilung in zwei verschiedene Kompetenzbereiche von EU- und EG-Vertrag, soll durch die Reformen behoben werden. Fraglich ist aber noch immer, ob dadurch tats&auml;chlich auch die Kontrollkompetenzen von Europ&auml;ischem Gerichtshof, Europ&auml;ischem Parlament und der Datenschutzinstitutionen gest&auml;rkt und nicht nur die Umsetzung politischer Pl&auml;ne beschleunigt werden. Das m&uuml;ssen europ&auml;ische B&uuml;rgerrechtler im Blick behalten.</p>
<h5>Erste Bew&auml;h&shy;rungs&shy;probe</h5>
<p>Wahrscheinlich wird der Europ&auml;ische Gerichtshof im n&auml;chsten Jahr seine Entscheidung &uuml;ber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&auml;llen. Vieles spricht daf&uuml;r, dass die Richter die falsche Handlungsgrundlage der Richtlinie bem&auml;ngeln und einen Rahmenbeschluss einfordern werden. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wird sich dann erneut auf die europ&auml;ische Ebene verlagern. Dann sollte die HU in der Lage sein, rasch zu reagieren und nicht wieder abwarten, bis das Vorhaben erneut dem Bundestag vorliegt.</p>
<p><i>Bj&ouml;rn Schreinermacher <a href="mailto:europa%40humanistische-union.de"><i>europa@humanistische-union.de</i></a><i>&gt;<br />Politologe, absolvierte 2006 ein Praktikum in der HU und bereitet derzeit seine Promotion zum Thema &bdquo;Die europ&auml;ische Innenpolitik und die M&ouml;glichkeiten b&uuml;rgerrechtlichen Einwirkens&ldquo; vor</i></i></p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>[1] Das pl&ouml;tzliche Einlenken des Europaparlaments gegen&uuml;ber Rat und Kommission im Dezember 2005 beschreibt folgender Artikel:<br /><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/66854" target="_blank" rel="noopener">http://www.heise.de/newsticker/meldung/66854</a></p>
<p>[2] Ausf&uuml;hrliche Informationen zur justiziellen Zusammenarbeit auf europ&auml;ischer Ebene finden sich unter:<br /><a href="http://ec.europa.eu/justice_home/index_de.htm" target="_blank" rel="noopener">http://ec.europa.eu/justice_home/index_de.htm</a>.</p>
<p>[3] Die Stellungnahme zum Gr&uuml;nbuch der EU ist auf den Internetseiten der HU zu finden unter: <br /><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/europa-internationales/">https://www.humanistische-union.de/themen/europa_internationales/</a></p>
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		<item>
		<title>Die Annäherung zweier Unionen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/die-annaeherung-zweier-unionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Probleme und L&#246;sungsans&#228;tze zur Partizipation der HU auf europ&#228;ischer Ebene. Mitteilungen Nr. 198, S. 22-24 Mit der deutschen Ratspr&#228;sidentschaft in der ersten H&#228;lfte des Jahres 2007 r&#252;ckten die politischen Ereignisse auf der europ&#228;ischen Ebene deutlich in den Fokus der Medien und auch das &#246;ffentliche Interesse an der EU wuchs. Doch auch jenseits von der zeitweiligen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Probleme und L&ouml;sungsans&auml;tze zur Partizipation der HU auf europ&auml;ischer Ebene. Mitteilungen Nr. 198, S. 22-24</p>
<p>Mit der deutschen Ratspr&auml;sidentschaft in der ersten H&auml;lfte des Jahres 2007 r&uuml;ckten die politischen Ereignisse auf der europ&auml;ischen Ebene deutlich in den Fokus der Medien und auch das &ouml;ffentliche Interesse an der EU wuchs. Doch auch jenseits von der zeitweiligen medialen Aufmerksamkeit sollte man die europ&auml;ische Politik beobachten und sich deren wachsenden Einfluss auf den B&uuml;rger bewusst(er) machen. So lag nach Analysen des Centrums f&uuml;r Europ&auml;ische Politik (CEP) der Anteil der &bdquo;europ&auml;ischen&#8220; Legislativakte in den Jahren 1998 bis 2004 bei 84%, dagegen wiesen lediglich 16% der legislativen Rechtsvorschriften einen rein nationalen Ursprung auf.<br />Sicherlich ist die EU heute immer noch in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft, weshalb der &uuml;berwiegende Teil der Rechtsakte &ouml;konomische Bereiche reglementiert. Nichtsdestotrotz wird die EU auch f&uuml;r andere Politikfelder wie die innere Sicherheit immer bestimmender, was nicht zuletzt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beweist.<br />Mit Blick auf die steigende Bedeutung der europ&auml;ischen Politik f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte sollte sich deshalb die HU auf ihrer Delegiertenkonferenz in Hannover mit ihren Defiziten in punkto Mitgestaltung auf der europ&auml;ischen Ebene kritisch auseinandersetzen und praktizierbare L&ouml;sungen diskutieren und implementieren. Dieser Artikel will dazu einige Ideen und Denkanst&ouml;&szlig;e liefern.</p>
<h5>Problem: Europ&auml;ische Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion</h5>
<p>Diskussionen um die Mitwirkung der HU auf der europ&auml;ischen Ebene sind nicht neu. Bereits J&uuml;rgen Roth (1992) und Nina Helm (2001) befassten sich eingehend mit dieser Thematik und forderten die HU zur Europ&auml;isierung ihrer Arbeit auf. W&auml;hrend meines Praktikums in der Bundesgesch&auml;ftsstelle im vergangenen Jahr musste ich feststellen, dass sich die HU auch 15 Jahre nach den ersten Aufrufen immer noch als eine &uuml;berwiegend bundesdeutsche Organisation pr&auml;sentiert, die kaum auf der europ&auml;ischen Ebene mitwirkt. Die Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung, der EU-Workshop im September 2006, der Kontakt zur englischen B&uuml;rgerrechtsorganisation statewatch sowie die Mitgliedschaft im virtuellen Informations- und Kommunikationsforum European Civil Liberties Network (ECLN) sind zwar erste Schritte, auf der europ&auml;ischen Ebene zu partizipieren. Diese Bestrebungen sind bisher lediglich punktuell. Eine kontinuierliche und effektive Teilhabe der HU an der europ&auml;ischen Politik findet nicht statt.<br />Ausgehend von dieser ern&uuml;chternden Analyse hinterfragte ich, welche Faktoren eine kontinuierliche und effektive Partizipation der HU auf der europ&auml;ischen Ebene verhindern.</p>
<h5>Ergebnis: Ressour&shy;cen&shy;schw&auml;che</h5>
<p>Eine europ&auml;ische Partizipation w&uuml;rde der HU in jedem Fall mehr Arbeitsleistung abverlangen. Allein schon so trivial erscheinende Arbeitsvorg&auml;nge wie die Recherche nach EU-Dokumenten, die &Uuml;bersetzung von Positionspapieren oder auch die Kontaktaufnahme bzw. -pflege mit europ&auml;ischen B&uuml;rgerrechtsorganisationen und Europapolitikern, k&ouml;nnen vom Bundesvorstand und der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung keineswegs bew&auml;ltigt werden. Beide sind bereits mit der Bearbeitung ihres nationalen Aufgabengebietes zeitlich nicht nur ausgelastet, sondern &uuml;berlastet (Jochen Goerdeler / Sven L&uuml;ders in Mitteilungen Nr. 194, S. 16 ff.) Der HU fehlt es somit zuvorderst an zeitlichen Ressourcen, um ihre europ&auml;ische Partizipation voranzubringen.<br />Aus meinen Beobachtungen, welche ich w&auml;hrend meines Praktikums in der Bundesgesch&auml;ftsstelle machen konnte, und den Interviews, die ich mit Vorstandmitgliedern und der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrungen durchf&uuml;hrte, kristallisierte sich zudem heraus, dass sich lediglich ein relativ kleiner Kreis von Mitgliedern aktiv innerhalb der HU einbringt. Diese Mitwirkung ist f&uuml;r die HU ganz essentiell. Blickt man auf das zu leistende Arbeitspensum, das die HU bew&auml;ltigen m&uuml;sste, um eine effektive B&uuml;rgerrechtsarbeit auf der europ&auml;ischen Ebene durchzuf&uuml;hren, ist nicht davon auszugehen, dass dies mit dem bisherigen Mitgliederengagement erreicht werden kann. Eine derartige Mitwirkung ist aber notwendig, um die europapolitischen Aktivit&auml;ten der HU voranzubringen, ohne Vorstand und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung noch st&auml;rker zeitlich zu &uuml;berlasten.<br />Ebenso wenig verf&uuml;gt die HU &uuml;ber finanzielle Spielr&auml;ume, die ihr es erm&ouml;glichen w&uuml;rden, einen zus&auml;tzlichen Mitarbeiter einzustellen, die/der entweder eine europ&auml;ische Partizipation lancieren oder die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung entlasten k&ouml;nnte. Ich kam daher zu dem Ergebnis, dass eine kontinuierliche und effektive Partizipation der HU auf der europ&auml;ischen Ebene an deren Ressourcenschw&auml;che scheitert. So kann der Bundesvorstand und insbesondere die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung nicht die Zeit aufwenden, die f&uuml;r eine europ&auml;ische Partizipation der HU von N&ouml;ten w&auml;re.</p>
<h5>L&ouml;sungs&shy;an&shy;s&auml;tze: Inhalte und Organi&shy;sa&shy;tion einer europ&auml;&shy;i&shy;schen Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion der HU</h5>
<p>Wenn sich die HU gegen&uuml;ber europ&auml;ischen Themen &ouml;ffnen oder sogar eine mitgestaltende Rolle auf der europ&auml;ischen Ebene einnehmen will, muss sie drei grundlegende Voraussetzungen anstreben:</p>
<p>1.&nbsp;Sachverstand &uuml;ber die Funktionsweise der EU und der europ&auml;ischen Entscheidungswege</p>
<p>Da die HU erst am Anfang einer europ&auml;ischen Partizipation steht, kommt dem Aufbau von Wissensbest&auml;nden &uuml;ber das politische System EU eine ganz zentrale Rolle zu. Die kontinuierliche Erschlie&szlig;ung dieses Themengebietes bildet die Basis f&uuml;r alle nachfolgenden Aktivit&auml;ten. Zudem verspricht ein bildungsorientierter Ansatz ein verst&auml;rktes Bewusstsein f&uuml;r europ&auml;ische Fragen innerhalb des Gesamtverbandes. Neben der Vermittlung von Grundlagen der EU sollte sich die HU auch um die Erschlie&szlig;ung des europ&auml;ischen F&ouml;rdersystems bem&uuml;hen. Der EU-Workshop im September 2006 ist dabei richtungweisend und kann als ein erster Erfolg verbucht werden.</p>
<p>2.&nbsp;Die Vernetzung mit europ&auml;ischen Gleichgesinnten und Whistleblowern, um rechtzeitig &uuml;ber aktuelle &nbsp;Themen Kenntnis zu bekommen und auf europ&auml;ische Akteure bzw. Entscheidungstr&auml;ger einwirken zu &nbsp;k&ouml;nnen.</p>
<p>&Auml;hnlich der Kooperation mit statewatch muss die HU sich k&uuml;nftig st&auml;rker um die Vernetzung mit gleichgestimmten Organisationen bem&uuml;hen. Denkbar w&auml;re hier beispielsweise die Kontaktaufnahme mit NGOs aus anderen Mitgliedsstaaten. Bei der Recherche nach relevanten Organisationen ist f&uuml;r die HU sicherlich das ECLN ein guter Ausgangspunkt, aber auch in Vergessenheit geratene Kontakte der HU zur Inter Citizens Conference oder den Jungen Europ&auml;ischen Demokraten sollten reaktiviert werden. Dar&uuml;ber hinaus k&ouml;nnte die HU ihre bereits bestehenden nationalen Netzwerke und deren Kontakte zu europ&auml;ischen Akteuren nutzen. Schlie&szlig;lich verf&uuml;gt die HU &uuml;ber eine Vielzahl von hochrangigen F&ouml;rderern in der Bundesrepublik, welche auch im Hinblick auf die europ&auml;ische Netzwerkarbeit von enormer Bedeutung sind. Nicht zuletzt w&auml;re auch eine Zusammenarbeit mit der Europ&auml;ischen Grundrechteagentur (vormals: Europ&auml;ische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) in Wien w&uuml;nschenswert.</p>
<p>3. &nbsp;Ausrichtung innerdeutscher Netzwerke und Lobbyarbeit auf europ&auml;ische Themen bzw. die europ&auml;ischen Aspekte deutscher Themen</p>
<p>F&uuml;r eine europ&auml;ische B&uuml;rgerrechtsarbeit stehen gen&uuml;gend Themen bereit (s. Beitrag von Bj&ouml;rn Schreinermacher auf Seite 20). F&uuml;r eine europ&auml;isch ausgerichtete B&uuml;rgerrechtsarbeit reicht jedoch die inhaltliche Bearbeitung dieser Themen nicht aus. Beim Engagement gegen die Vorratsdatenspeicherung etwa ist es wichtig, die eigenen Anstrengungen mit anderen Mitstreitern in Europa abzustimmen, um mit vereinten Kr&auml;ften die Umwandlung der Richtlinie in einen Rahmenbeschluss zu verhindern. Dar&uuml;ber hinaus gilt es, die vorhandenen Netzwerke der HU f&uuml;r europ&auml;ischen Themen zu sensibilisieren. Die HU muss innerhalb ihrer etablierten Lobbysph&auml;ren deutlich machen, dass sie sich fortan auch f&uuml;r europ&auml;ische Fragen einsetzt. Auf diesem Weg kann es ihr gelingen, ihre Einflussm&ouml;glichkeiten auf den europ&auml;ischen Horizont auszuweiten.</p>
<p>Mit Blick auf das umfangreiche Arbeitsprogramm und den Mangel an Ressourcen stellt sich unweigerlich die Frage, wer bzw. wie die HU das bew&auml;ltigen kann. Die Antwort darauf liegt nach meiner Einsch&auml;tzung im Mitgliederengagement. Lediglich eine aktive(re) Mitwirkung der Mitgliedschaft vermag die Europatauglichkeit der HU voranzutreiben und gleichzeitig die Ressourcen innerhalb des Verbandes zu schonen. Als ersten Schritt schlagen wir deshalb die Vernetzung der interessierten Mitglieder und die Gr&uuml;ndung einer Arbeitsgruppe &bdquo;EU und B&uuml;rgerrechte&#8220; vor. Aufgaben dieser Arbeitsgruppe sollten neben der Beobachtung von europapolitischen Geschehnissen auch die Besch&auml;ftigung mit europ&auml;ischen Rechtsetzungsprozessen und die anschlie&szlig;ende strategischen Planung sein. Dadurch k&ouml;nnte die Arbeitsgruppe helfen, die HU fr&uuml;hzeitig auf kommende Europa-Themen hinzuweisen. Daneben k&ouml;nnte die Arbeitsgruppe die &bdquo;europ&auml;ische Vernetzung&#8220; der HU, die Vorbereitung von (Bildungs-)Veranstaltungen sowie die Recherche und Beantragung von F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten durch die EU bzw. Stiftungen vorantreiben.</p>
<h5>Perspek&shy;ti&shy;ven: Erste Schritte der Arbeits&shy;gruppe &bdquo;EU und B&uuml;rger&shy;rechte&ldquo;</h5>
<p>Nach ihrer Konstitution sollte sich die Arbeitsgruppe in naher Zukunft zusammenfinden, um sich &uuml;ber zwei grundlegende Aspekte zu einigen:</p>
<p>1. &nbsp;Welche Projekte will die Arbeitsgruppe initiieren, um ein europ&auml;isches Bewusstsein innerhalb der HU&nbsp;zu bef&ouml;rdern?</p>
<p>Ein nahe liegendes Ziel der Arbeitsgruppe kann die Planung von Veranstaltungen sein. F&uuml;r den Anfang erscheint dabei der bildungsorientierte Ansatz am sinnvollsten. Denkbar w&auml;re &ndash; &auml;hnlich wie beim EU-Workshop 2006 &ndash; die Wissensvermittlung &uuml;ber wesentliche Aspekte der EU sowie deren praktische Untersetzung durch Fallbeispiele, Gruppenaufgaben und Eigenrecherchen. Hierbei handelt es sich um Projekte, bei denen sicherlich auch das HU-Bildungswerk in Nordrhein-Westfalen behilflich sein kann. Realistisch sind aber auch Fachtagungen zu spezifischen europapolitischen Themen. Die HU k&ouml;nnte damit einerseits weite Teile ihrer Mitgliedschaft erreichen und andererseits ihren europapolitischen Aktivismus kundtun.</p>
<p>2. &nbsp;Welche internen Ma&szlig;nahmen m&uuml;ssen getroffen werden, damit die Arbeitsgruppe handlungsf&auml;hig wird&nbsp; und auch perspektivisch bleibt?</p>
<p>Es sollte insbesondere das Informationsmanagement der Arbeitsgruppenmitglieder untereinander bzw. der Arbeitsgruppe und der Gesch&auml;ftsstelle thematisiert werden. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Arbeitsgruppe an die Bundesgesch&auml;ftstelle in Berlin anzubinden. Dadurch w&uuml;rde der Arbeitsgruppe der Austausch mit der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung und dem Vorstand sowie der R&uuml;ckgriff auf bereits vorhandene Datenmaterialien erm&ouml;glicht. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass sich die interessierten Mitglieder lediglich aus einer Region oder nur aus Berlin zusammenfinden. Daher w&auml;re ein virtuelles Kommunikationsforum hilfreich, in dem aktuelle Themen besprochen, Projektst&auml;nde hinterfragt, Informationen gesammelt und ad-hoc entstehende Fragen gemeinsam gekl&auml;rt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Die angef&uuml;hrten Ideen sind lediglich erste Vorschl&auml;ge, wie eine Mitwirkung der HU auf der europ&auml;ischen Ebene auf den Weg gebracht werden k&ouml;nnte. Aber auch diese Ideen setzen voraus, dass sich gen&uuml;gend interessierte Mitglieder finden, die sich auch mit europ&auml;ischen Themen besch&auml;ftigen wollen. Wir hoffen, dass die Mitglieder die Dringlichkeit einer europ&auml;ischen Partizipation erkennen. Die HU wird nur dann eine effektive Mitwirkung auf europ&auml;ischer Ebene erreichen, wenn wir &ndash; die Mitglieder &ndash; dieses Thema ernst nehmen und durch unser Engagement tragen. Deshalb hoffen wir auf eine rege Diskussion &uuml;ber die hier gemachten Vorschl&auml;ge und dar&uuml;ber, wie diese weiter entwickelt und umgesetzt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Wir freuen uns &uuml;ber diesbez&uuml;gliche R&uuml;ckmeldungen und Vorschl&auml;ge. Diese k&ouml;nnen an die Bundesgesch&auml;ftsstelle der Humanistischen Union oder direkt an uns gerichtet werden.</p>
<p><i>Christian Hiepe <a href="mailto:europa%40humanistische-union.de"><i>europa@humanistische-union.de</i></a><i>&gt;<br />absolvierte 2006 ein Praktikum in der Bundesgesch&auml;ftsstelle der HU </i></i></p>
<p>Literatur:<br />Centrum f&uuml;r Europ&auml;ische Politik (Stand: 07/2006): Deutschland in der EU, <a href="http://www.cep.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.cep.de</a></p>
<p>Goerdeler, Jochen / L&uuml;ders, Sven (2006): Projekt: Mitgliederwerbung &#8211; Diskussionspapier f&uuml;r den Verbandstag der Humanistischen Union 2006; in: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/">Mitteilungen Nr. 194</a>, S. 16-19</p>
<p>Helm, Nina (2001): 40 Jahre sind genug &#8211; Kritische Anmerkungen zu Gegenwart und Zukunft der Humanistischen Union; in: vorg&auml;nge Nr. 155, S. 237-241</p>
<p>Neumann, Ursula (1996): Die Mitgliederbefragung hat Konsequenzen. &#8211; Hoffentlich! Anregungen zu angeregtem Nachdenken &uuml;ber die Humanistische Union; in: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Mitteilungen154.pdf">Mitteilungen Nr. 154</a></p>
<p>Roth, J&uuml;rgen: (1992): B&uuml;rgerrechtsarbeit nach Maastricht &#8211; Ein Europa der B&uuml;rgerrechte mu&szlig;[!] politisch offensiv wirken; in: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Mitteilungen139.pdf">Mitteilungen Nr. 139</a>, S. 45-46</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/die-annaeherung-zweier-unionen/">Die Annäherung zweier Unionen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Aus der Arbeit des Bundesvorstandes</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/aus-der-arbeit-des-bundesvorstandes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Vorstand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 24- 25 Auf der Delegiertenkonferenz am 22./23. September wird ein neuer Bundesvorstand gew&#228;hlt. Der bisherige Vorstand m&#246;chte an dieser Stelle einen &#220;berblick &#252;ber die geleistete Arbeit geben.&#160; Aus Platzgr&#252;nden dokumentieren wir hier nur wichtigsten Aktivit&#228;ten des vergangenen Jahres.&#160; Einen ausf&#252;hrlichen Bericht &#252;ber die Arbeit, die Finanzentwicklung (&#8222;stabil&#8220;) und die Entwicklung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/aus-der-arbeit-des-bundesvorstandes/">Aus der Arbeit des Bundesvorstandes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 24- 25</p>
<p>Auf der Delegiertenkonferenz am 22./23. September wird ein neuer Bundesvorstand gew&auml;hlt. Der bisherige Vorstand m&ouml;chte an dieser Stelle einen &Uuml;berblick &uuml;ber die geleistete Arbeit geben.&nbsp; Aus Platzgr&uuml;nden dokumentieren wir hier nur wichtigsten Aktivit&auml;ten des vergangenen Jahres.&nbsp; Einen ausf&uuml;hrlichen Bericht &uuml;ber die Arbeit, die Finanzentwicklung (&bdquo;stabil&ldquo;) und die Entwicklung der Mitgliederzahlen (&bdquo;steigend&ldquo;) werden Vorstand und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung auf der Delegiertenkonferenz in Hannover geben.</p>
<p>Eine &Uuml;bersicht der Stellungnahmen und Pressemitteilungen seit der letzten Delegiertenkonferenz (Juni 2005) bis zum Sommer 2006 war in den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/">Mitteilungen Nr. 194 </a>(Heft 3/2006) auf Seite 14/15 abgedruckt, auf die wir an dieser Stelle verweisen. Mitglieder, die nicht an der Delegiertenkonferenz teilnehmen, k&ouml;nnen den Arbeitsbericht in der Bundesgesch&auml;ftsstelle anfordern oder im internen Bereich der Homepage abrufen.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
<h5>Sitzungen des Bundes&shy;vor&shy;standes</h5>
<p>18./19.11.2006&nbsp;Berlin<br />24./25.2.2007&nbsp;Berlin<br />14./15.4.2007&nbsp;Berlin<br />2.6.2007&nbsp;Berlin<br />21.7.2007&nbsp;Berlin</p>
<h5>Stellungnahmen</h5>
<p>14.7.2007&nbsp;Stellungnahme zum Fragebogen &#8222;Public Access to Documents held by institutions of the European Community: A review&#8220; [COM(2007) 185 final] (Dr. Christoph Bruch)<br />25.4.2007&nbsp;Stellungnahme und Anh&ouml;rung als Sachverst&auml;ndiger zur Novellierung des Zollfahndungsdienstgesetzes im Deutschen Bundestag (Dr. Fredrik Roggan)<br />19.1.2007&nbsp;Stellungnahme zum Referentenentwurf eines &#8222;Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&uuml;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&szlig;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG&#8220; (Dr. Miroslav Angelov, Nils Bergemann, Dr.Dr.hc. Burkhard Hirsch und andere)<br />25.11.2006&nbsp;Gutachterliche Stellungnahme f&uuml;r den Hessischen Landtag zur Neuregelung des Lauschangriffs im hessischen SOG (Dr. Fredrik Roggan)<br />16.11.2006&nbsp;Anh&ouml;rdung als Sachverst&auml;ndiger zur Novellierung des Polizeigesetzes im Landtag Brandenburg (Dr. Fredrik Roggan)<br />6.11.2006&nbsp;Stellungnahme zu den Gesetzentw&uuml;rfen f&uuml;r ein Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetz und Gemeinsame Dateien von Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten (Dr. Fredrik Roggan und Nils Bergemann)<br />19.10.2006&nbsp;Stellungnahme und Anh&ouml;rung als Sachverst&auml;ndiger zum Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des Verfassungsschutzgesetzes NRW (LT-Drucksache 14/2211) (Dr. Fredrik Roggan)</p>
<h5>Presse&shy;mit&shy;tei&shy;lungen </h5>
<p>6.7.2007&nbsp;Eine verpasste Chance f&uuml;r die St&auml;rkung der Grundrechte. Humanistische Union kritisiert geplante Reform der Telefon&uuml;berwachung und Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung<br />7.6.2007&nbsp;Postgeheimnis gilt auch im Vorfeld des G8-Gipfels. Beschwerde gegen Postbeschlagnahme in Hamburg erhoben<br />21.5.2007&nbsp;B&uuml;rgerrechtsorganisationen kritisieren Missachtung h&ouml;chstrichterlicher Urteile. Grundrechte-Report 2007 erschienen<br />26.4.2007&nbsp;Innenminister sind keine Ersatzgesetzgeber. Humanistische Union kritisiert abenteuerliches Rechtsverst&auml;ndnis der Bundesregierung und fordert sofortigen Stopp aller heimlichen Online-Durchsuchungen<br />29.3.2007&nbsp;Selbstbestimmung nur f&uuml;r Sterbenskranke? Humanistische Union weist verfassungswidrige Reichweitenbeschr&auml;nkung von Patientenverf&uuml;gungen zur&uuml;ck<br />26.2.2007&nbsp;Lebenslanges Wegsperren f&uuml;r mehr Sicherheit? Humanistische Union kritisiert geplante Ausweitung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung<br />9.2.2007&nbsp;Privatsph&auml;re muss vor heimlichen Online-Durchsuchungen gesch&uuml;tzt bleiben! Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt<br />25.1.2007&nbsp;Hamburgs Innensenator will Voodoo-Kriminalpolitik betreiben. Kritik an den Vorschl&auml;gen zur &bdquo;Eind&auml;mmung der Jugendgewalt&#8220; des Hamburger Innensenators Udo Nagel<br />22.1.2007&nbsp;St&auml;ndig mehr &Uuml;berwachung ist der falsche Weg! Humanistische Union legt rechtspolitische Stellungnahme zu Gesetzentwurf &uuml;ber verdeckte Ermittlungsma&szlig;nahmen und Vorratsdatenspeicherung vor<br />4.12.2006&nbsp;Verfassungsschutz-Pr&auml;sident gef&auml;hrdet die Verfassung <br />6.11.2006&nbsp;Anti-Terror-Gesetze mit schwerwiegenden M&auml;ngeln. Humanistische Union verweist auf verfassungsrechtliche Probleme in Gesetzentw&uuml;rfen zur Terrorbek&auml;mpfung<br />31.10.2006&nbsp;IFG Mecklenburg-Vorpommern: Zu hohe Geb&uuml;hren. Gemeinsame Pressemitteilung zur Ver&ouml;ffentlichung der Geb&uuml;hrenverordnung f&uuml;r das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern<br />26.10.2006&nbsp;Liegt Deutschlands Zukunft in den H&auml;nden der Bundeswehr? Humanistische Union bef&uuml;rchtet nach dem Wei&szlig;buch der Bundeswehr eine Militarisierung deutscher Innen- und Au&szlig;enpolitik<br />13.10.2006&nbsp;Karlsruhe auf halbem Wege stehen geblieben. Handyortung nicht vom Fernmeldegeheimnis, sondern vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesch&uuml;tzt<br />19.9.2006&nbsp;Schleswig-Holstein darf Amtsgeheimnis nicht wieder aus der Mottenkiste holen<br />8.9.2006&nbsp;Fritz-Bauer-Preis 2006 f&uuml;r Dr. Burkhard Hirsch</p>
<h5>Veranstaltungen</h5>
<p>17.9.2007&nbsp;Das Ende des Informanten- und Datenschutzes? Fachtagung zur Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, in Kooperation mit ARD, BDZV, DJV, DJU, Deutschem Presserat, VPRT, VDZ und ZDF (Berlin) <br />31.5.2007&nbsp;Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht! Abendveranstaltung in Kooperation mit der Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte und Zeitschrift Ossietzky (Berlin)<br />21.5.2007&nbsp;Pr&auml;sentation des Grundrechte-Reports 2007 (Karlsruhe)<br />13.4.2007&nbsp;III. Berliner Gespr&auml;che zum Verh&auml;ltnis von Staat, Religion und WeltanschauungTagesveranstaltung in Kooperation mit der Brandenburgischen Landeszentrale f&uuml;r politische Bildung (Potsdam)<br />27.2.2007&nbsp;Die Freiheit zu Sterben: Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverf&uuml;gung. Fachtagung in Kooperation mit der Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung (Berlin)<br />16.9.2006&nbsp;Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2006 an Dr. Burkhard Hirsch im Konzerthaus Freiburg<br />15.-17.9.2006&nbsp; Verbandstag der Humanistischen Union &#8211; Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Albrecht (Freiburg)<br />2./3.9.2006&nbsp;Workshop: &#8222;Die Europ&auml;ische Union als Raum der B&uuml;rgerrechtspolitik&#8220;. Wochenendseminar zu Aufbau und Struktur der europ&auml;ischen Institutionen und zu M&ouml;glichkeiten einer europ&auml;ischen B&uuml;rgerrechtsarbeit (Berlin)<br />15.2.2006&nbsp;Die Abschussbefugnis im Luftsicherheitsgesetz. Gemeinsame Fachtagung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (Berlin)<br />25.-27.11.2005&nbsp; Workshop der Jungen Humanistischen Union<br />16.-18.11.2005&nbsp; Teilnahme am World Summit of Information Society&nbsp;&nbsp; (Tunis)</p>
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