<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Mitteilungen Nr. 199 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 31 Aug 2021 08:14:17 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Zwischen Ignoranz und Nebelkerzen versinkt ein Grundrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/zwischen-ignoranz-und-nebelkerzen-versinkt-ein-grundrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 14:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.HUMeldung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/zwischen-ignoranz-und-nebelkerzen-versinkt-ein-grundrecht/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Mitteilungen Nr. 199, Seite 1 &#8211; 5 Vor einem Jahr hat das Bundesjustizministerium mit einem Referentenentwurf eine lang erwartete Gesamtreform der Telekommunikations&#252;berwachung eingeleitet. Ein Gesetzentwurf zur &#8222;Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG&#8220; sollte die zahlreichen Vorschriften f&#252;r heimliche Ermittlungsma&#223;nahmen harmonisieren. Die Ministerin [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/zwischen-ignoranz-und-nebelkerzen-versinkt-ein-grundrecht/">Zwischen Ignoranz und Nebelkerzen versinkt ein Grundrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Mitteilungen Nr. 199, Seite 1 &#8211; 5</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3570 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-600x359.jpg" alt="Zwischen Ignoranz und Nebelkerzen versinkt ein Grundrecht" width="600" height="359" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-600x359.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-768x459.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-1000x598.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-800x478.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1-450x269.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1.jpg 1300w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Vor einem Jahr hat das Bundesjustizministerium mit einem Referentenentwurf eine lang erwartete Gesamtreform der Telekommunikations&uuml;berwachung eingeleitet. Ein Gesetzentwurf zur &bdquo;<i>Neuregelung der Telekommunikations&uuml;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&szlig;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG</i>&#8220; sollte die zahlreichen Vorschriften f&uuml;r heimliche Ermittlungsma&szlig;nahmen harmonisieren. Die Ministerin versprach, es g&auml;be k&uuml;nftig mehr Grundrechtsschutz: Die Telefone w&uuml;rden nur noch zur Verfolgung schwerer Straftaten &uuml;berwacht, die Betroffenen einen besseren nachtr&auml;glichen Rechtsschutz erhalten und ihr Kernbereich privater Lebensgestaltung umfassender gesch&uuml;tzt. Der Bedarf f&uuml;r eine Begrenzung heimlicher &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen l&auml;sst sich kaum von der Hand weisen. Jede Woche werden neue F&auml;lle bekannt, in denen die Sicherheitsbeh&ouml;rden fantasiereiche Begr&uuml;ndungen f&uuml;r das Abh&ouml;ren von Telefonen oder das heimliche Filzen der Post Verd&auml;chtiger aufbringen. Bei der Ausf&uuml;hrung dieser &bdquo;Ma&szlig;nahmen&ldquo; legen die Ermittler gern selbst Hand an. Dass dabei Zeugnisverweigerungsrechte von Journalisten und Anw&auml;lten missachtet oder das Post- und Fernmeldegeheimnis unbeteiligter Dritter verletzt wird, scheint die Ermittler nicht zu st&ouml;ren. Das Vertrauen, gelegentlicher &Uuml;bereifer der Ermittler lie&szlig;e sich rechtsstaatlich geordnet beheben, ist derzeit schwer besch&auml;digt. Umso h&ouml;her sind die Erwartungen an ein Gesetz, dass sich genau diesem Problem verschrieben hat. Am 9. November 2007 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Das mit ihm eine wirkliche Begrenzung der zuletzt 42.000 Anordnungen zur Telefon-&uuml;berwachung stattfinden wird, kann niemand ernsthaft erwarten. Dabei stellen die bekannten Zahlen zur &Uuml;berwachung der Telefon- und Internetnutzer nur die Spitze des Eisbergs heimlicher Ermittlungsmethoden dar. &Uuml;ber die heimliche Beschlagnahmung von Postsendungen, den Einsatz verdeckter Ermittler, das l&auml;ngerfristige Observieren und dergleichen Methoden ist kaum bekannt, wie oft, wie lange und wie erfolgreich sie angewandt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Wenn wir es nicht besser w&uuml;ssten&hellip;</h2>
<p>Dies gilt insbesondere f&uuml;r eine zweite Form der Telekommunikations&uuml;berwachung: die Auswertung sogenannter Verkehrsdaten. Diese entstehen bei jedem Anruf, jedem Fax, jeder SMS oder jeder E-Mail. Aus ihnen geht hervor, wer, wann, mit wem, wie und von wo aus kommunizierte. Nach dem am 9. November verabschiedeten Gesetz sollen diese Daten sowohl beim Dienstleister des Anrufers/Senders, als auch beim Dienstleister des Angerufenen/Empf&auml;ngers f&uuml;r sechs Monate lang gespeichert werden. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf ihre Pflicht, eine europ&auml;ische Richtlinie &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) umzusetzen &#8211; mit der Umsetzung der europ&auml;ischen Datenschutzrichtlinie lie&szlig; man sich dereinst mehr Zeit. Die Auswertung solcher Verkehrsdaten f&uuml;r die Verfolgung von Straftaten, aber auch zur Gefahrenabwehr ist nicht neu. Die bis zum Jahresende befristete Regelung der Strafprozessordnung ( &sect; &sect; 100g, 100h StPO) &uuml;ber den Zugriff auf solche Daten wurde vom Bundestag Ende 2004 verabschiedet. Bereits damals forderte die Humanistische Union die Abgeordneten des Rechtsausschusses auf, f&uuml;r den Zugriff auf die Kommunikationsdaten eine Berichtspflicht im Gesetz zu verankern, damit vor einer erneuten Verl&auml;ngerung der Regelung zun&auml;chst einmal gepr&uuml;ft werden k&ouml;nne, wie oft die Ermittler Verkehrsdaten bisher nutzen, welchen Beitrag die Daten zur Aufkl&auml;rung von Straftaten leisten und wie viele Personen davon betroffen sind. Dar&uuml;ber fehlten bisher jegliche Angaben. Die Abgeordneten griffen diese Forderung der Humanistischen Union auf und beauftragten die Bundesregierung, bis zum 30. Juni 2007 einen Erfahrungsbericht &uuml;ber die tats&auml;chliche Nutzung der Verbindungsdaten vorzulegen, in dem &bdquo;<i>auch auf Anlass, Ergebnisse und Anzahl der Betroffenen der Ma&szlig;nahmen eingegangen</i>&#8220; wird. (BT-Drs. 15/3971, S. 3) Im Sommer dieses Jahres ver&ouml;ffentlichte die Deutsche Telekom erstmals Zahlen, wonach bei ihnen 2006 ca. 27.000 Anfragen nach Telefon- verbindungen und 94.000 Anfragen nach Internet-verbindungen eingingen. Dar&uuml;ber, wie viele Personen von einer solchen Anordnung betroffen sind, kann man nur mutma&szlig;en. Rekordverd&auml;chtig scheint ein Fall zu sein, den der Bundesrat zur Begr&uuml;ndung anf&uuml;hrte, warum ein standardisiertes Datenformat f&uuml;r die Auswertung der Verkehrsdaten notwendig sei: &bdquo;So waren z.B. in einem Ermittlungsverfahren zur Aufkl&auml;rung von T&ouml;tungsdelikten mehrere Millionen Daten zu verarbeiten und auszuwerten.&#8220; (BR-Drs. 275/07-Beschluss, S. 13) Inzwischen legte Frau Zypries ihren Gesetzentwurf vor, der erstmals eine unbefristete Regelung f&uuml;r den Zugriff auf die Verkehrsdaten enthielt ( &sect; 100g StPO neu). Mit der im Telekommunikationsgesetz eingef&uuml;hrten Vorrats- datenspeicherung wird das Reservoir an verf&uuml;gbaren Kommunikationsdaten erheblich ausgeweitet. Zwei Gr&uuml;nde mehr, die f&uuml;r eine sorgf&auml;ltige Pr&uuml;fung der bisherigen &Uuml;berwachung des Kommunikationsverhaltens sprechen. Der 30. Juni verstrich, ohne dass der Bericht vorlag. Die Abgeordnete Petra Pau (Die Linke) fragte auf Anregung der Humanistischen Union bei der Bundesregierung nach. Am 2. Juli antwortete der zust&auml;ndige Staatssekret&auml;r des Justizministeriums, Alfred Hartenbach, dass die Bundesregierung dem Max-Planck-Institut f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg einen entsprechenden Untersuchungsauftrag erteilt habe, der Bericht stehe kurz vor dem Abschluss. &bdquo;Sobald die Endfassung vorliegt, wird diese dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden.&#8220;&nbsp; (BT-Drs. 16/6079, S. 53) <br />Glaubten bis in den Herbst hinein alle, die Forscher w&auml;ren noch mit der Erstellung des Berichts besch&auml;ftigt, so wurde Ende Oktober bekannt, dass der Bericht l&auml;ngst an die Auftraggeber &uuml;bermittelt worden war. Mit Schreiben vom 1. November 2007 teilte Frau Zypries den Mitgliedern des Rechtsausschusses mit, dass der &bdquo;Entwurf eines Schlussberichts&#8220; inzwischen vorliege, sich die Abnahme des 472seitigen Gutachtens aber noch verz&ouml;gere. Den Abgeordneten wurden mit gleichem Schreiben vier Seiten mit den Empfehlungen der Wissenschaftler zur Kenntnis gegeben &#8211; der &bdquo;Rest&#8220; solle sp&auml;ter folgen. Die Zusammenfassung enthielt jedoch eine konkrete Zahlenangabe &uuml;ber die bisherige Praxis, die aufmerksame Leser zum Aufhorchen brachte: &bdquo;Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur f&uuml;r etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen der L&ouml;schungen ins Leere gehen.&ldquo; Mit einer Ermittlungsl&uuml;cke von 2% l&auml;sst sich die geplante Speicherung aller Verkehrsdaten kaum begr&uuml;nden, die pauschale Au&szlig;erkraftsetzung des Fernmeldegeheimnisses nicht rechtfertigen. Damit lag es bei den Abgeordneten, die Entscheidung &uuml;ber einen Gesetzentwurf zu vertagen, der auf unbestimmte Dauer das Fernmeldegeheimnis einschr&auml;nken w&uuml;rde, um sich vorher &uuml;ber die Notwendigkeit und die Auswirkungen dieser Regelung zu informieren. Die Humanistische Union erinnerte die Abgeordneten an ihren Beschluss von 2004, die Abgeordneten von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen stellten im Rechtsausschuss einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 16/6979, S. 56). Allein der Wille, sich gr&uuml;ndlich mit den Fakten &uuml;ber die Reichweite der Verkehrsdatenauswertung zu besch&auml;ftigen, fehlte den Koalition&auml;ren.</p>
<h2 class="auto-created">Verdunkelungsgefahr?</h2>
<p>Bis in die abschlie&szlig;ende Plenardebatte konnte sich der interessierte Betrachter nicht sicher sein, dass alle Beteiligten &uuml;ber ein und denselben Gesetzentwurf sprachen. Insbesondere die Justizministerin Brigitte Zypries, die im Vorfeld der Entscheidung Kritikern ein mangelndes Verst&auml;ndnis des Gesetzes und Panikmache vorgeworfen hatte, warf in der Plenardebatte selbst eine ganze Reihe von Nebelkerzen, mit denen sie das Ausma&szlig; der &Uuml;berwachung des Kommunikationsverhaltens kleinreden wollte.</p>
<p><u>Einige Beispiele:</u></p>
<p>Keine Zwangserhebung von Kommunikationsdaten? Die Bundesjustizministerin wurde nicht m&uuml;de, immer wieder zu betonen, bei der Vorratsdatenspeicherung gehe es nur darum, ohnehin anfallende Daten etwas l&auml;nger zu speichern. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten w&uuml;rden weder mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nach dem deutschen Umsetzungsgesetz explizit verpflichtet, personenbezogene Daten zu erheben und zu speichern, die bisher nicht anfielen.</p>
<p><i>Diese Daten, die f&uuml;r Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger.&#8220; (Brigitte Zypries lt. Plenarprotokoll der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9.11.2007, S. 12995)</i></p>
<p>Ein Blick in den verabschiedeten Gesetzentwurf verr&auml;t jedoch etwas anderes: Bei der Erhebung von sogenannten Bestandsdaten (Angaben zum Vertragsverh&auml;ltnis) nach &sect; 111 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden die Diensteanbieter k&uuml;nftig dazu verpflichtet, auch die Ger&auml;tenummern (IMEI) der verkauften Handys zu registrieren, obwohl sie diese Nummern f&uuml;r ihre Abrechnungen gar nicht ben&ouml;tigen: &bdquo;<i>Wer gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschl&uuml;sse f&uuml;r von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat &#8230; in F&auml;llen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendger&auml;t &uuml;berlassen wird, die Ger&auml;tenummer dieses Ger&auml;tes &#8230; vor der Freischaltung zu erheben und unverz&uuml;glich zu speichern, auch soweit diese Daten f&uuml;r betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind&#8230;</i>&#8220; (BT-Drs. 16/5846, S. 17). Aber auch f&uuml;r die Kommunikationsdaten im engeren Sinne (Verkehrsdaten) ist die Aussage irref&uuml;hrend, die Diensteanbieter m&uuml;ssten nur ohnehin anfallende Daten speichern. Nach &sect;113a Absatz 1 TKG werden alle Anbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten f&uuml;r sechs Monate zu speichern, sofern sie solche Daten erzeugen oder verarbeiten. Zwischen der Tatsache, dass jemand Verkehrsdaten erzeugt/verarbeitet und der Frage, ob diese Daten f&uuml;r Abrechnungszwecke ben&ouml;tigt bzw. gespeichert werden, besteht ein gro&szlig;er Unterschied. Dieser Unterschied wird insbesondere bei der elektronischen Weiterleitung von Nachrichten und den sogenannten Anonymisierungsdiensten deutlich, deren Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung in &sect;113a Absatz 6 TKG ausdr&uuml;cklich erw&auml;hnt wird: &bdquo;<i>Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Ma&szlig;gabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben ver&auml;ndert, ist zur Speicherung der urspr&uuml;nglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.</i>&#8220; (BT-Drs. 16/5846, S. 18)<br />Bei Anonymisierungsdiensten wie The Onion Router (TOR) oder Java Anon Proxy (JAP), bei denen auf zwischengeschalteten Rechnern der Kommunikationskette eine &bdquo;Umschreibung&#8220; der Verbindungsdaten (IP-Adressen) stattfindet, m&uuml;ssen die Verbindungsdaten der Internetnutzer technisch bedingt immer verarbeitet und f&uuml;r die Dauer einer aktiven Internetverbindung (z.B. 60 Minuten) gespeichert werden. Die Verkehrsdaten werden hierbei &uuml;blicherweise aber nicht zu Abrechnungszwecken ben&ouml;tigt, die gebr&auml;uchlichsten Anonymisierungsdienste sind kostenfrei nutzbar. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz m&uuml;ssten die Anbieter von Anonymisierungsdiensten dennoch die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, auch wenn dies dem Ziel der Anonymisierungsdienste, eine unbeobachtete Kommunikation im Internet zu gew&auml;hren, zuwiderl&auml;uft. &Auml;hnlich sieht es bei den Anbietern von E-Mail-Diensten aus: Auch hier werden die Verbindungsdaten (wer, wann an wen eine Nachricht schrieb) bisher zu Abrechnungszwecken weder erhoben noch gespeichert. Es ist kein Anbieter von E-Mail-Diensten bekannt, bei dem diese Angaben abrechnungsrelevant w&auml;ren. Die Einrichtung der elektronischen Postf&auml;cher ist entweder kostenfrei (durch Werbung finanziert) oder ihr Preis bestimmt sich nach dem verf&uuml;gbaren Speichervolumen. Nirgends ist der Preis von der Anzahl der empfangenen Nachrichten, geschweige denn den Absendern abh&auml;ngig. Die Adressdaten m&uuml;ssen zwar von den Mailservern verarbeitet werden (um etwa zu entscheiden, ob es sich beim Empf&auml;nger um ein Postfach auf dem eigenen Server handelt oder die Nachricht alternativ an einen anderen Mailserver weiterzuleiten), jedoch begr&uuml;ndet sich daraus kein Recht der Provider, die Absender und Empf&auml;nger der Nachrichten au&szlig;erhalb dieses Sortierprozesses separat zu erfassen und zu speichern.</p>
<h2 class="auto-created">Zugriff auf die Vorrats&shy;daten nur bei schwerer Krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;t?</h2>
<p><i>Einen Zugriff auf diese Daten [gemeint sind die TK Verbindungsdaten] kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt.&#8220;&nbsp; (Brigitte Zypries lt. Plenarprotokoll, S. 12995)</i></p>
<p>Leider stimmt weder das erste noch das zweite Kriterium wirklich. In der Neufassung des &sect; 100g Absatz 1 Strafprozessordnung hei&szlig;t es klipp und klar: &bdquo;<i>Begr&uuml;nden bestimmte Tatsachen den Verdacht, das jemand als T&auml;ter oder Teilnehmer &#8230; eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat, so d&uuml;rfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten &#8230; erhoben werden, soweit dies f&uuml;r die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist</i>.&#8220; (BT-Drs. 16/5846, S. 13) Die Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs weist ausdr&uuml;cklich darauf hin, dass hier durchaus an Delikte wie die Bedrohung oder Beleidigung am Telefon gedacht wurde. Wohl sieht die Regelung vor, dass in solchen&nbsp; F&auml;llen eine andere Erforschung des Sachverhaltes ausgeschlossen und die Verkehrsdatenabfrage &bdquo;<i>in einem angemessenen Verh&auml;ltnis zur Bedeutung der Sache</i>&#8220; stehen m&uuml;sse. Darunter mag jeder verstehen, was sie oder er will &ndash; das &auml;ndert aber nichts an der Tatsache, dass Verkehrsdaten k&uuml;nftig auch f&uuml;r die Aufkl&auml;rung leicht- und mittelschwerer Kriminalit&auml;t verwendet werden.<br />Der notwendige richterliche Beschluss wackelt, sobald man dem Verweis auf die allgemeinen Verfahrensregeln f&uuml;r Telekommunikations&uuml;berwachungen ( &sect; 100b Absatz 1 StPO) folgt. Dort steht geschrieben, dass &Uuml;berwachungen der Telekommunikation i.d.R. durch ein Gericht anzuordnen sind. Allerdings ist dies eine Regel mit Ausnahme: &bdquo;Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden.&#8220; Urspr&uuml;nglich sah der Gesetzentwurf vor, dass f&uuml;r den Fall, ein Gericht best&auml;tige nicht die &bdquo;Gefahr im Verzug&#8220;, die bis dato erlangten Daten nicht f&uuml;r Beweiszwecke verwendet werden d&uuml;rfen. Dieses an sich schon weiche Verwertungsverbot (Verbindungsdaten werden oft als Ermittlungsansatz, aber kaum als Beweis verwendet) wurde jedoch in der letzten Beratung des Rechtsausschusses wieder gestrichen. Die Ermittler haben also nichts zu verlieren, sollte ein Gericht dem Eilzugriff auf die Verkehrsdaten widersprechen.</p>
<h2 class="auto-created">Was d&uuml;rfen die Geheim&shy;dienste?</h2>
<p>Entgegen dem vorgeblichen Ziel einer Binnenharmonisierung des europ&auml;ischen Telekommunikationsmarktes l&auml;sst die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedsstaaten freie Hand, welche Beh&ouml;rden unter welchen Voraussetzungen auf die Kommunikationsdaten zugreifen d&uuml;rfen. Da als Ziel der Vorratsdatenspeicherung die Aufkl&auml;rung terroristischer bzw. schwerer Straftaten ausgegeben wurde, stand in der deutschen Diskussion von Beginn an die Frage im Raum, ob und wie die Geheimdienste auf diese Daten zugreifen d&uuml;rfen. Frau Zypries behauptete in der Plenardebatte:</p>
<p><i>Dieses Gesetz enth&auml;lt &uuml;berhaupt keine Regelungen &uuml;ber k&uuml;nftige Kompetenzen der Geheimdienste. &#8230; Damit wir uns dar&uuml;ber klar sind: Aufgrund dieses Gesetzes ist kein Zugriff m&ouml;glich.&#8220;&nbsp; (Brigitte Zypries lt. Plenarprotokoll, S. 12994)</i></p>
<p>Auf den ersten Blick scheint diese Aussage richtig: Mit der &Auml;nderung des Telekommunikationsgesetzes wird ein grunds&auml;tzlicher Zugriff auf die Verkehrsdaten f&uuml;r die Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr erheblicher Gefahren f&uuml;r die &ouml;ffentliche Sicherheit oder zur Erf&uuml;llung der gesetzlichen Aufgaben der Geheimdienste erlaubt, &bdquo;soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf &sect; 113a vorgesehen und die &Uuml;bermittlung im Einzelfall angeordnet ist&#8220;. ( &sect; 113b TKG) Dieser Verweis auf den neu geschaffenen &sect; 113a TKG (die Vorratsdatenspeicherung) existiert bisher nur in der Strafprozessordnung ( &sect; 100g Absatz 1 StPO), somit w&auml;re der Zugriff nur den Strafverfolgern bzw. der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt. <br />Sofort stellt sich aber die Frage, wie diese Rechtslage praktisch umgesetzt werden soll. Das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz, der Milit&auml;rische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst verf&uuml;gen seit dem Inkrafttreten des Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetzes&nbsp;(9.1.2002) &uuml;ber weit reichende Befugnisse, um die Bestandsdaten (ohne besondere Voraussetzungen) und die Verkehrsdaten (mit ministerieller Anordnung) von Telekommunikationskunden auszuwerten. Im vergangenen Jahr bekam das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz 14 Anordnungen zur Verkehrsdatenauskunft genehmigt, wobei die Kommunikationsdaten von 71 B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern betroffen waren (Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums f&uuml;r 2006, BT-Drs. 16/5982). Auf diese Befugnisse werden die genannten Dienste k&uuml;nftig kaum verzichten wollen, zumal der Gesetzgeber mit dem Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetz die Sonderrechte f&uuml;r den Antiterrorkampf erst Ende 2006 f&uuml;r weitere f&uuml;nf Jahre verl&auml;ngert hat. Wie aber kann ein Provider in Zukunft entscheiden, ob er einem Auskunftsersuchen der Geheimdienste folgen und die Daten &uuml;bermitteln soll? Er m&uuml;sste dazu unterscheiden, ob diese Daten bei ihm zu Abrechnungszwecken erhoben und gespeichert wurden (was f&uuml;r einige Kunden eine Zeit lang zutrifft), oder ob die Daten aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden (was besonders im Bereich der E-Mail- und Internetkommunikation f&uuml;r die Mehrzahl, f&uuml;r die anderen Kunden nach 3 Monaten gilt). In den bisher bekannt gewordenen Richtlinien &uuml;ber die technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht vorgesehen, bei den jeweiligen Datens&auml;tzen zu vermerken, aus welchem Anlass die Speicherung erfolgte bzw. aktuell noch aufrecht erhalten wird. Da das Abrufverfahren f&uuml;r die Nutzung der Verkehrsdaten jedoch automatisiert ablaufen soll (s. Beitrag auf S. 9), eine automatische Erkennung des Speichergrundes nicht m&ouml;glich ist, steht zu bef&uuml;rchten, dass sich die Geheimdienste aus dem verf&uuml;gbaren Datenschatz frei bedienen werden. Au&szlig;erdem d&uuml;rfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die entsprechenden Verweise auf die Vorratsdatenspeicherung (&sect;113a TKG) in den gesetzlichen Regelungen der Geheimdienste nachgetragen werden.<br />Damit aber nicht genug: F&uuml;r den Zugriff der Geheimdienste handelten die Koalition&auml;re in der abschlie&szlig;enden Beratung des Rechtsausschusses noch eine Hintert&uuml;r aus. Demnach gilt der Vorbehalt eines gesetzlichen Verweises f&uuml;r den Zugriff auf die Vorratsdaten nicht f&uuml;r das sogenannte manuelle Auskunftsverfahren &uuml;ber die Bestandsdaten der Kunden (&sect;113 TKG), in den &sect; 113b TKG wurde noch folgende Ausnahmeregelung aufgenommen: &bdquo;&#8230; f&uuml;r andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach &sect; 113 darf er die Daten nicht verwenden.&#8220; (BT-Drs. 16/6979, S. 34 &ndash; Hervorhebung im Original) Das hei&szlig;t nichts anderes, als dass die Geheimdienste im Verfahren der sogenannten &bdquo;manuellen Auskunftserteilung&#8220; &uuml;ber Bestandsdaten nach &sect;113 TKG auch auf die auf Vorratsdaten zugreifen d&uuml;rfen. Die manuelle Auskunftserteilung beinhaltet normalerweise die Abfrage von Name, Adresse und Vertragsgrundlagen eines Beschuldigten. Da es sich nicht um Informationen &uuml;ber einen konkreten Kommunikationsvorgang handelt, gelten f&uuml;r sie keine besonderen Anforderungen. Mit dem Gesetzentwurf soll aber, so die Begr&uuml;ndung, zugleich die umstrittene Benutzeridentifikation bei dynamischen IP-Adressen (welchem Nutzer war zum Zeitpunkt X die IP-Adresse Y zugeordnet?) als Abfrage nach den Bestandsdaten durchgesetzt werden. Provider hatten sich in der Vergangenheit mehrfach geweigert, derartige Ausk&uuml;nfte ohne die richterliche Anordnung zur Herausgabe von Verbindungsdaten (bisherige &sect; &sect; 100g, 100h StPO) zu erteilen, da mittels einer dynamischen IP-Adresse konkrete Kommunikationsverbindungen eines Internetnutzers ausgewertet werden k&ouml;nnen. Sollte sich die mit dem Gesetz beabsichtigte Ausweitung der Bestandsdatenabfrage tats&auml;chlich durchsetzen, hie&szlig;e dies auch, dass die Geheimdienste &uuml;ber diesen Weg die Internetkommunikation ausforschen k&ouml;nnen.</p>
<h2 class="auto-created">Alles wird besser?</h2>
<p>Davon ist zumindest die Justizministerin &uuml;berzeugt:</p>
<p><i>Die TK&Uuml;-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu f&uuml;hrt, dass die Rechte der deutschen Bundesb&uuml;rgerinnen und Bundesb&uuml;rger im Hinblick auf Daten&uuml;berwachung oder Abh&ouml;rm&ouml;glichkeiten verbessert werden. Sie werden &uuml;berhaupt nicht verschlechtert.&#8220;&nbsp; (Brigitte Zypries lt. Plenarprotokoll, S. 12995)</i></p>
<p>Lassen wir die grunds&auml;tzliche Frage, ob die umfassende Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&ouml;lkerung bei den Diensteanbietern wirklich eine Verbesserung des grundrechtlichen Schutzes vor &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen darstellt, einmal Au&szlig;en vor. Selbst die in der Strafprozessordnung aufgestellten Regeln, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Strafverfolger auf solche Kommunikationsdaten zugreifen d&uuml;rfen, haben sich mit der verabschiedeten Novelle nicht unbedingt zum Besseren entwickelt:</p>
<ul>
<li>Die Verbindungsdatens&auml;tze enthalten k&uuml;nftig nicht nur Angaben &uuml;ber die abgehenden Telefonate, Faxnachrichten, SMS-Mitteilungen und E-Mails, sondern auch alle Daten &uuml;ber ankommende Mitteilungen. Damit entf&auml;llt das bisher so aufw&auml;ndige Verfahren der sogenannten Zielwahlsuche bei der Auswertung von Telefondaten (wer hat einen &uuml;berwachten Anschluss angerufen?). Au&szlig;erdem gen&uuml;gt jetzt ein Blick in das Verbindungsdatenkonto eines Betroffenen, um s&auml;mtliche (gewollten oder ungewollten) Kommunikationspartner von ihm offen zu legen. Wehe dem, der versehentlich von einem Mitglied der militanten Gruppe angerufen wurde!&nbsp; </li>
<li>Bisher war die Erhebung von Verkehrsdaten an eine laufende Kommunikation gebunden &#8211; in &sect; 100g Absatz 3 Nummer 1 StPO wurden die Verkehrsdaten als Daten &bdquo;im Falle einer Verbindung&#8220; definiert. Das verf&uuml;hrte findige Strafverfolger bisweilen dazu, einem Verd&auml;chtigen sogenannte &bdquo;stille SMS&#8220; (eine auf dem Handy nicht erkennbare Nachricht) zu senden, um die gesetzlich notwendige Telekommunikations-verbindung unbemerkt anzusto&szlig;en. Die neue Regelung der &bdquo;Verkehrsdatenabfrage&#8220; setzt keine (menschliche) Kommunikation mehr voraus, sondern erlaubt es, jede technische Signal&uuml;bertragung mit dem Endger&auml;t zu nutzen. Somit k&ouml;nnen die Standortdaten eines Mobiltelefons im eingeschalteten Zustand ermittelt werden, ohne dass die Benutzer auch nur ein Gespr&auml;ch f&uuml;hren m&uuml;ssten, die &bdquo;Anmeldung&#8220; des Handys bei der n&auml;chstgelegenen Funkzelle reicht aus. Gleiches gilt f&uuml;r Computer, die sich &uuml;ber eine Netzwerkschnittstelle mit ihrer Umgebung verbinden.</li>
<li>Bisher regelten die &sect; &sect; 100g und 100h der Strafprozessordnung einen umfassenden Auskunftsanspruch der Strafverfolger gegen&uuml;ber den Dienstleistern: Jene mussten auf Anfrage s&auml;mtliche gespeicherten Verbindungsdaten eines Anschlusses mitteilen oder wurden verpflichtet, f&uuml;r die n&auml;chsten drei Monate alle Kommunikationsverbindungen an die Strafverfolger weiterzugeben. Die neue Fassung des &sect; 100g enth&auml;lt dar&uuml;ber hinaus eine allgemeine Befugnis, Verkehrsdaten zu erheben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Erhebung und Speicherung der Daten nicht mehr durch die Telekommunikationsdienstleister erfolgen muss, vielmehr die Ermittler auch selbstt&auml;tig mit entsprechender Technik die Daten erheben und sofort (&bdquo;live&#8220;) auswerten d&uuml;rfen. Der Wunsch ist verst&auml;ndlich &ndash; es gab in der Vergangenheit Provider, die offensichtlich rechtswidrige &Uuml;berwachungsanordnungen nicht umgesetzt haben. Das gleiche gilt f&uuml;r die &bdquo;klassische&#8220; Telekommunikations&uuml;berwachung nach den &sect; &sect; 100a, 100b der Strafprozessordnung. Auch hier d&uuml;rfen die Ermittler die Telekommunikation k&uuml;nftig selbst &uuml;berwachen und aufzeichnen (s. BT-Drs. 16/5846, S. 47).</li>
</ul>
<p>Das Telekommunikationsgesetz diente einst dem Schutz der vertraulichen, durch Artikel 10 Grundgesetz gesch&uuml;tzten Kommunikation. Mit der jetzt beschlossenen Novelle droht es, zu einem Fahndungs- und &Uuml;berwachungsgesetz der Sicherheitsbeh&ouml;rden zu verkommen, f&uuml;r das die Diensteanbieter als &bdquo;Hilfsbeamte&#8220; eingespannt werden.</p>
<p>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/zwischen-ignoranz-und-nebelkerzen-versinkt-ein-grundrecht/">Zwischen Ignoranz und Nebelkerzen versinkt ein Grundrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg11-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Das Ende des Informanten- und Datenschutzes?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/das-ende-des-informanten-und-datenschutzes-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 14:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.HUMeldung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-ende-des-informanten-und-datenschutzes-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fachtagung zur Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 17. September 2007 in Berlin, Mitteilungen Nr. 199, Seite 6 &#8211; 9 Die Humanistische Union hat am 17. September 2007 in Berlin eine rechtspolitische Tagung zur Einf&#252;hrung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung durchgef&#252;hrt. Die gut besuchte Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/das-ende-des-informanten-und-datenschutzes-1/">Das Ende des Informanten- und Datenschutzes?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fachtagung zur Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 17. September 2007 in Berlin, Mitteilungen Nr. 199, Seite 6 &#8211; 9</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3571 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-600x271.jpg" alt="Das Ende des Informanten- und Datenschutzes?" width="600" height="271" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-600x271.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-768x347.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-1000x452.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-1536x694.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-800x362.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1-450x203.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1.jpg 2000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die Humanistische Union hat am 17. September 2007 in Berlin eine rechtspolitische Tagung zur Einf&uuml;hrung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung durchgef&uuml;hrt. Die gut besuchte Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), dem Deutschen Presserat, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) angeboten. Die Vorratsdatenspeicherung ist im &bdquo;<i>Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&uuml;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&szlig;nahmen&#8230;</i>&#8220; enthalten, das am 9. November 2007 vom Bundestag verabschiedet wurde. (s. Bericht auf Seite 1) Sie verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, s&auml;mtliche Angaben &uuml;ber die Kommunikationsverbindungen ihrer Kunden f&uuml;r die Dauer von sechs Monaten zu speichern und f&uuml;r eine eventuelle Einsichtnahme und Zugriff durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste bereitzuhalten. Kritiker haben immer wieder auf die Gefahren hingewiesen: Die automatisierte Rekonstruktion des Kommunikationsverhaltens erm&ouml;glicht Kommunikations- und Bewegungsprofile und er&ouml;ffnet den Einblick in individuelle Interessen und soziale Netzwerke des Einzelnen; sie greift damit tief in die Privatsph&auml;re der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Zu Beginn der Tagung stellten die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, und Dr. Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitungsverleger noch einmal die grunds&auml;tzlichen Kritikpunkte an der Speicherung der&nbsp; Verbindungsdaten f&uuml;r eine sp&auml;tere, in keiner Weise absehbare Verwendung dar. Beide verwiesen auf die hohe Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung f&uuml;r den Rechtsstaat, f&uuml;r eine freie&nbsp; B&uuml;rgergesellschaft und f&uuml;r die ungehinderte Recherchearbeit der Medien.</p>
<p>&mdash;</p>
<p>Der erste Teil der Fachtagung unter Moderation des fr&uuml;heren Berliner Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Hansj&uuml;rgen Garstka behandelte die &bdquo;<i>Ermittlungspraxis und die technischen Notwendigkeiten</i>&#8220; bei der Speicherung von Verbindungsdaten. Bundesanwalt Michael Bruns versuchte Verst&auml;ndnis f&uuml;r die Forderung der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden nach einer l&auml;ngeren Speicherung der Verbindungsdaten zu gewinnen. Durch die zunehmende Ausweitung von Pauschaltarifen (flat rates) f&uuml;r Telefon-, Handy- und Internetnutzung entfalle die Notwendigkeit, Verbindungsdaten zu Abrechungszwecken zu speichern. Ermittlungsbem&uuml;hungen zur Auswertung von Kommunikationsspuren Verd&auml;chtiger liefen deshalb immer h&auml;ufiger ins Leere. Die unabh&auml;ngig vom Vertragsverh&auml;ltnis vorzunehmende Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten sei insofern nur eine logische Konsequenz des ge&auml;nderten Kommunikationsverhaltens und zur Erhaltung einer wirksamen Strafverfolgung &ndash; gerade auch zur Entlastung Unschuldiger &ndash; unverzichtbar. Er sehe darin auch keine Ausweitung der staatlichen &Uuml;berwachung, sondern nur den Ersatz von fr&uuml;her gegebenen Ermittlungsm&ouml;glichkeiten. Das in den U.S.A. &uuml;bliche Quick-Freeze-Verfahren sei aus seiner Sicht kein geeignetes Mittel, weil der Gegenstand des Strafverfahrens in der Regel historischer Natur ist. Diese Positionen und Einsch&auml;tzungen stie&szlig;en allerdings in der anschlie&szlig;enden Diskussion auf heftigen Widerspruch. Klaus Landefeld vom eco &#8211; Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. stellte in seinem Vortrag dar, dass insbesondere im Internetbereich noch ganz erhebliche, ungel&ouml;ste technische Probleme best&uuml;nden. Es existierten noch nicht einmal technische Richtlinien, was genau und wie zu speichern sei, so sich dass bei der Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten, ihrer Sicherung gegen zuf&auml;llige Verluste oder unbefugte Zugriffe sowie bei der Gew&auml;hrleistung der Beweissicherheit eine Vielzahl offener Fragen erg&auml;ben. Hinzu k&auml;men &ndash; wie auch im Festnetz- und Mobiltelefonbereich &ndash; die Probleme des riesigen Datenumfanges und des daf&uuml;r n&ouml;tigen Speichervolumens sowie der fehlenden Harmonisierung der rechtlichen und technischen Regelwerke zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.<br />Constanze Kurz vom Chaos Computer Club Berlin stellte in ihren Ausf&uuml;hrungen die Vorratsdatenspeicherung in den Zusammenhang der anderen bereits vollzogenen oder beabsichtigten gesetzlichen &Uuml;berwachungsm&ouml;glichkeiten (Ausweitung der Video&uuml;berwachung, biometrische Daten in Ausweispapieren, automatisches Erfassen der Kfz-Kennzeichen, Online-Durchsuchung privater Festplatten). Sie erlebe in ihrer Arbeit jeden Tag, wie viele B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger um den Schutz ihrer Privatsph&auml;re besorgt sind, zumal die Sicherung der Datensammlungen gegen Missbrauch oder Manipulation in keiner Weise gew&auml;hrleistet sei. Vertrauen in die vorgesehenen Verfahrenssicherungen k&ouml;nne man nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Richtervorbehalt bei der Telefon&uuml;berwachung oder mit der Benachrichtigung der Betroffenen nicht mehr haben. Im Gegenteil m&uuml;sse man bef&uuml;rchten, dass auf die Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung demn&auml;chst auch ein Verbot der anonymen Nutzung des Internet und eine erneute Diskussion &uuml;ber das Verbot von Anonymisierungsprogrammen folge.</p>
<p>&mdash;</p>
<p>Im zweiten Teil der Tagung wurde unter der Moderation von <i>Prof. Dr. Rosemarie Will </i>die Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht bewertet. <i>Prof. Dr. Marion Albers</i> sah die europ&auml;ische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht durch die Binnenmarktkompetenz aus Art. 95 EG-Vertrag gedeckt. Dass auch in Br&uuml;ssel insofern gewisse Zweifel bestanden haben, sei daraus abzulesen, dass in der Richtlinie zwar die Erfassung der Daten durch die Provider sehr detailliert geregelt, die Weitergabe der Daten an die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden dagegen weitgehend offen gelassen werde. Aber auch bei der materiellen Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftsgrundrechten (Berufsfreiheit der TK-Unternehmen, Schutz der Privatsph&auml;re und der unbeobachteten Kommunikation der TK-Teilnehmer) bestehen aus ihrer Sicht erhebliche Zweifel. Bei der rechtlichen Beurteilung der Regelungen im deutschen Umsetzungsgesetz sei von Bedeutung, dass die gro&szlig;e Mehrheit der gespeicherten Verbindungsdaten gar nicht f&uuml;r die im Gesetz auch nur unzureichend pr&auml;zisierten Zwecke ben&ouml;tigt w&uuml;rden, also im Rechtssinn nicht erforderlich sind. Hinzu komme die gro&szlig;e &bdquo;Streubreite&#8220; der gespeicherten Verbindungsdaten, der Umstand, dass sich bei diesen Daten die &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nde der Kommunikation nur schwer von den Inhalten des Austausches trennen lie&szlig;en, sowie die M&ouml;glichkeit, R&uuml;ckschl&uuml;sse auf Kommunikationsnetzwerke und -inhalte zu ziehen, woraus sich insgesamt aus ihrer Sicht ein unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Grundrechtseingriffs ergebe. Bei der Beurteilung der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit des deutschen Umsetzungsgesetzes vertrat <i>Prof. Dr. Thomas W&uuml;rtenberger</i> in seinem Vortrag gegens&auml;tzliche Positionen. Zun&auml;chst sei zu ber&uuml;cksichtigen, dass die Datenspeicherung bei den privaten Diensteanbietern erfolge und damit dem unmittelbaren Zugriff des Staates entzogen sei. Der mit der Speicherung verbundene Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sei daher nicht so schwerwiegend wie in anderen Mitgliedesstaaten, die eine zentrale staatliche Datenspeicherung planten. Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Datenspeicherung m&uuml;sse ber&uuml;cksichtigt werden, dass die Verbindungsdaten nicht nur zur Aufkl&auml;rung von Straftaten, sondern auch zur Abwehr von Gefahren genutzt werden sollen. Auch nur ein verhinderter terroristischer Anschlag qualifiziere nach seiner Auffassung die Vorratsdatenspeicherung schon als geeignete Ma&szlig;nahme. Deshalb m&uuml;sse die gesetzliche Entscheidung, ob k&uuml;nftig auf gespeicherte Verbindungsdaten zur&uuml;ckgegriffen werden darf, nach politischen Gesichtspunkten erfolgen. Die Entscheidung k&ouml;nne dann in einer sp&auml;teren Evaluation kritisch &uuml;berpr&uuml;ft werden. Hinsichtlich der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit des mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grundrechtseingriffs gab Herr W&uuml;rtenberger zu bedenken, dass die Speicherung ja nur f&uuml;r den begrenzten Zeitraum von sechs Monaten erfolge und damit keine l&uuml;ckenlose Registrierung von Lebens&auml;u&szlig;erungen verbunden sei. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sehr hohe H&uuml;rden errichtet, so dass er &#8211; auch im Hinblick auf die im Vortrag von Herrn Landefeld angesprochenen Probleme der technischen Datensicherheit und die finanzielle Belastung der TK-Unternehmen &#8211; insgesamt skeptisch sei, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen werde. In der anschlie&szlig;enden, sehr lebhaften Diskussion wurden die Auffassungen des Referenten zur Geeignetheit&nbsp;der Vorratsdatenspeicherung und seine pers&ouml;nliche Beurteilung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der damit verbundenen Grundrechtseingriffe sehr kritisch bewertet.</p>
<p>&mdash;</p>
<p>Der dritte Teil der Tagung unter der Moderation von Dr. Fredrik Roggan behandelte die &bdquo;<i>Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</i>&#8222;.<br />Prof. Dr. Petra Velten stellte in ihrem Vortrag zun&auml;chst heraus, dass die Vorratsdatenspeicherung einen weiteren Schritt in Richtung einer &bdquo;panoptischen Gesellschaft&#8220; darstelle, bei der auf der einen Seite der B&uuml;rger zunehmend durchschaubar und kontrollierbar werde, w&auml;hrend auf der anderen Seite das staatliche Handeln nur begrenzt &uuml;berpr&uuml;fbar sei, weil gegen verdeckte Eingriffe ein effektiver Rechtsschutz kaum m&ouml;glich ist. An der Vorratsdatenspeicherung ist aus ihrer Sicht besonders problematisch, dass bei einem Zugriff auf die Verbindungsdaten neben dem Beschuldigten auch s&auml;mtliche Kontaktpersonen des Beschuldigten ins Visier geraten (ohne bisher bestehende Zeugnisverweigerungsrechte zu ber&uuml;cksichtigen), dass dabei auch Zufallsfunde verwertet werden k&ouml;nnen, die m&ouml;glicherweise zu neuen Vorfeldma&szlig;nahmen f&uuml;hren und dass die gewonnenen Erkenntnisse als Ermittlungsansatz auch f&uuml;r Bagatellstraftaten nutzbar sind. Eine Begrenzung ergebe sich nur im Hinblick auf die beschr&auml;nkten Personalkapazit&auml;ten der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden, ohne dass dies aber nach au&szlig;en transparent und damit auch kontrollierbar sei. Au&szlig;erdem bestehe die Gefahr, dass die Aussagekraft der Verbindungsdaten &uuml;berbewertet und andere Ermittlungsans&auml;tze vernachl&auml;ssigt w&uuml;rden. Im Ergebnis f&uuml;hre der erweiterte Zugriff auf die Verbindungsdaten f&uuml;r die Betroffenen h&auml;ufig zu einer Art Beweislastumkehr und werde nach ihrer Einsch&auml;tzung nicht zur Vermeidung von Straftaten beitragen, sondern allenfalls angepasstes Verhalten f&ouml;rdern. Prof. Dr. Klaus Rogall setzte mit seinem Vortrag einen deutlichen Contrapunkt. Aus seiner Sicht sei die Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r k&uuml;nftige Zwecke der Strafverfolgung unverzichtbar und auch hinreichend bestimmt. &Auml;hnlich wie die DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes dienten die Dateien der Provider mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden der Strafverfolgungsvorsorge bzw. der Vorsorge f&uuml;r die Sicherheit der B&uuml;rger. F&uuml;r die Geeignetheit der Vorratsdatenspeicherung reiche es nach seiner Auffassung aus, dass die gesetzgeberische Ma&szlig;nahme darauf abziele, &bdquo;<i>es den Straft&auml;tern etwas schwerer zu machen</i>&#8222;. Die Gefahr der missbr&auml;uchlichen Bildung von Pers&ouml;nlichkeits- und Bewegungsprofilen aus den Verbindungsdaten sei gering, weil f&uuml;r den Zugriff auf die Daten eine Tatverdacht erforderlich sei und der Ermittlungszweck die zul&auml;ssigen Auswertungsm&ouml;glichkeiten begrenze. Ein Hauptproblem des Gesetzentwurfes sah Herr Rogall allerdings in der Datensicherheit. Die TK-Unternehmen m&uuml;ssten einen unbefugten Zugriff ihrer Mitarbeiter oder von Dritten verl&auml;sslich ausschlie&szlig;en. Abschlie&szlig;end wandte sich der Referent gegen die aus seiner Sicht &uuml;berzogene Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Sie habe m&ouml;glicherweise mit der Propagierung eines Angstsyndroms zu tun, das aus seiner Sicht &bdquo;<i>auf die insoweit nicht beifallw&uuml;rdige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts</i>&#8220; zur&uuml;ckgehe.<br />Die sehr deutlich von einander abweichenden Beurteilungen und Einsch&auml;tzungen der beiden Referenten f&uuml;hrten zu einer lebhaften Diskussion, bei der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vehement verteidigt wurde und die Positionen von Prof. Velten deutlich mehr Zustimmung erhielten.</p>
<p>&mdash;</p>
<p>An dem Abschlusspodium zur &bdquo;<i>Vorratsdatenspeicherung in der medienpolitischen Diskussion</i>&#8220; nahmen unter der Moderation von <i>Volker Hummel</i> (Deutscher Journalisten-Verband) die Bundestagsabgeordnete und fr&uuml;here Bundesjustizministerin <i>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</i>, der freie Journalist <i>Detlef Drewes</i> sowie <i>Stephan Wels</i> von der Abteilung Panorama des NDR teil. Die Runde besch&auml;ftigte sich vor allem mit den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Arbeit der Medien und die Pressefreiheit. Leider war kein Vertreter der Regierungskoalition bereit gewesen, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Einschr&auml;nkungen der journalistischen Arbeit und die Eingriffe in die Zeugnisverweigerungsrechte zu begr&uuml;nden. Die Teilnehmer der Runde waren sich in der Einsch&auml;tzung einig, dass auf Grund des fehlenden Informantenschutzes nicht nur die Arbeit der Journalisten erheblich beeintr&auml;chtigt, sondern auch die Kontroll- und W&auml;chterfunktion der Medien entscheidend geschw&auml;cht werden. Dies wurde von Stephan Wels und Detlef Drewes durch die konkrete Darstellung der journalistischen Arbeitsweise und durch Erfahrungsberichte sehr anschaulich untermauert. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass auch &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung hinaus grundrechts- und rechtsstaatsfeindliche Tendenzen in der aktuellen Gesetzgebung und Diskussionen zur Steuer-Identifikationsnummer, zu biometrischen Merkmalen in P&auml;ssen und zur Online-Durchsuchung privater Festplatten zu beobachten seien. Die Fachtagung mit etwa 150 Teilnehmern hat vor den abschlie&szlig;enden Beratungen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag die unterschiedlichen Positionen deutlich werden lassen. Auf der Tagung fand die von der Humanistischen Union mit Nachdruck vertretene Kritik an diesem Vorhaben breiteste Zustimmung. Leider haben diese Einw&auml;nde nicht zu einem Umdenken in der Politik gef&uuml;hrt, so dass &#8211; wieder einmal &#8211; alle Hoffnungen auf dem Bundesverfassungsgericht ruhen. Neueste Entwicklungen in Br&uuml;ssel (Forderung von Innen-Kommissar Frattini zur Erfassung und zehnj&auml;hrigen Speicherung der Daten von Flugpassagieren, die in die EU einfliegen oder aus der EU ausfliegen) lassen sogar bef&uuml;rchten, dass die Datenhaltung auf Vorrat weiter auf dem Vormarsch ist.</p>
<p>Burckhard Nedden<br />war bis 2006 Datenschutzbeauftragter des Landes Niedersachsen</p>
<p><i>Dokumentation:<br />Eine gedruckte Dokumentation der Vortr&auml;ge ist in Vorbereitung. <br />Die Tagungsbeitr&auml;ge sind im Internet dokumentiert unter:<br /></i><a href="https://www.humanistische-union.de/vorratstagung/"><i>https://www.humanistische-union.de/vorratstagung/</i></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/das-ende-des-informanten-und-datenschutzes-1/">Das Ende des Informanten- und Datenschutzes?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vdstagung1a-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Es geht noch mehr &#8230;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/es-geht-noch-mehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 13:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.Meldungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/es-geht-noch-mehr/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Technische Standards zur Vorratsdatenspeicherung ebnen Weg f&#252;r noch umfangreichere Erfassung, Mitteilungen Nr. 199, Seite 9 &#8211; 10 Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland ist beschlossen, doch wie sollen die entstehenden Datenberge durchsucht werden? Schlie&#223;lich soll f&#252;r sechs Monate gespeichert werden, wer wann mit wem von wo aus wie lange telefonierte, wer wann im Internet [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/es-geht-noch-mehr/">Es geht noch mehr &#8230;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Technische Standards zur Vorratsdatenspeicherung ebnen Weg f&uuml;r noch umfangreichere Erfassung, Mitteilungen Nr. 199, Seite 9 &#8211; 10</p>
<p>Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland ist beschlossen, doch wie sollen die entstehenden Datenberge durchsucht werden? Schlie&szlig;lich soll f&uuml;r sechs Monate gespeichert werden, wer wann mit wem von wo aus wie lange telefonierte, wer wann im Internet war und wem wann E-Mails geschrieben hat. Ohne einen entsprechenden&nbsp; technischen Standard zum Durchsuchen und &Uuml;bermitteln der Informationen schafft die VDS nur einen Datenberg, der keinen Nutzen haben kann, also schon im ersten Stadium einer Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitspr&uuml;fung scheitern muss. Doch sowohl die Richtlinie selbst als auch das Umsetzungsgesetz schweigen zu Fragen der genauen technischen Durchf&uuml;hrung. Nachdem bereits Ende September Entw&uuml;rfe f&uuml;r einen solchen technischen Standard zur Umsetzung der VDS bekannt wurden, sind Mitte November Teile der endg&uuml;ltigen Spezifikation ver&ouml;ffentlicht worden. Sie stammen vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI), einer der drei von der EU anerkannten regionalen Standardisierungsinstitutionen. Von ihm stammt z.B. der Mobilfunkstandard UMTS. Standards f&uuml;r die &Uuml;berwachung von Telekommunikation werden bei ihm &#8211; hinter verschlossenen T&uuml;ren &#8211; vom Lawful Interception Committee erarbeitet. Die interessante Frage hier ist nun, ob die Spezifikation technisch eine Erfassung und&nbsp; &Uuml;bermittlung von Daten erm&ouml;glicht, die rechtlich nicht gedeckt ist &#8211; mit anderen Worten: Kann sie mehr als sie darf? Daher soll nun erstens dargestellt werden, nach welchen Kriterien die Datenberge durchsucht werden k&ouml;nnen und zweitens, welche Daten vorgehalten und bei einem Treffer &uuml;bermittelt werden sollen. Die Kriterien, nach denen gesucht werden k&ouml;nnen soll, sind &#8211; jeweils mit der zus&auml;tzlichen Angabe eine Zeitpunktes oder Zeitfensters &#8211;&nbsp; die folgenden:</p>
<ul>
<li>Netzwerk- oder Dienstadresse (z.B. Telefonnummer oder IP-Adresse)</li>
<li>Hardware-Nummer eines Ger&auml;tes (Bsp.: Mobiltelefone haben eine weltweit einmalige Seriennummer, die IMEI</li>
<li>Netzwerkelement (z.B. eine Funkzelle)</li>
<li>Name und Adresse eines Teilnehmers (inkl. eventuell abweichenden Rechnungsadressen u.&Auml;.)</li>
<li>Herkunft oder Ziel einer Verbindung (bestimmt z.B. &uuml;ber Telefonnummer, IMEI, IP-Adresse)</li>
<li>Positionsinformationen (z.B. Funkzelle)</li>
</ul>
<p>Bemerkenswert ist dabei, dass f&uuml;r jedes der Kriterien nicht nur nach einem einzelnen Wert, sondern auch nach mehreren Werten oder einem Bereich von Werten gesucht werden kann. Diese Suche mit &bdquo;Wildcards&#8220; erlaubt Abfragen, die zum Beispiel auf unvollst&auml;ndigen Telefonnummern oder verschiedenen Schreibweisen von Namen basieren. Ein Beispiel w&auml;re die Suche nach einem Teilnehmer &bdquo;Otto M??er&#8220; mit der Telefonnummer &bdquo;12??56&#8243;. Zu den Abfragekriterien hei&szlig;t es in den Dokumenten lapidar, dass nicht jede nach den technischen Vorgaben m&ouml;gliche Suche und &Uuml;bermittlung auch notwendigerweise in jedem Staat, der die Richtlinie anwendet, legal sein m&uuml;sse. Dies zu kl&auml;ren, sei Sache der einzelnen Staaten.<br />Wenn nun eine solche Suche einen oder mehrere Treffer ergibt, sollen nach dem Standard folgende Daten &uuml;bermittelt werden:</p>
<p>Daten zu Quelle, Ziel und Art der Kommunikation:</p>
<ul>
<li>Netzwerk- oder Servicenummer (z.B. IP-Adresse, E-Mail-Adresse)</li>
<li>Hardwarenummer (z.B. IMEI)</li>
<li>Namen, Adressen, Benutzerkennungen der registrierten Teilnehmer</li>
<li>Beginn und Ende eines Kommunikationsvorgangs</li>
<li>Beginn und Ende der Verbindung mit einem Dienst&nbsp; (z.B. Einwahl in das Internet)</li>
<li>Daten zur Bestimmung der Art des Kommunikationsvorgangs (Telefongespr&auml;ch, SMS-Versand, E-Mail-Versand, Chat etc.)</li>
</ul>
<p>Daten zur Positionsbestimmung bei mobilen Endger&auml;ten:</p>
<ul>
<li>Position bei Beginn der Kommunikation (z.B. Ort der aktuellen Funkzelle)</li>
<li>Ort (z.B. &uuml;ber Postleitzahl) oder IP-Adresse bei Zugang zu einem &ouml;ffentlichen drahtlosen Netzwerk </li>
<li>Ort und Zeit der ersten Aktivierung von Prepaid-Diensten, Ort und Zeit der Aufladevorg&auml;nge (letzteres optional).</li>
<li>(optional) Positionsdaten unabh&auml;ngig von einem Kommunikationsvorgang, z.B. beim Wechsel von Funkzellen oder auf einer periodischen Basis, sowie Daten zum Status des Ger&auml;ts (im Netz eingeloggt oder nicht)</li>
</ul>
<p><b>Wo gehen diese Bestimmungen &uuml;ber die Vorratsdaten-Richtlinie hinaus?</b></p>
<p>Der wichtigste Punkt ist die m&ouml;gliche Erfassung von Standortdaten bei Mobilger&auml;ten. Die europ&auml;ische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass der Standort eines Mobilger&auml;tes zu Beginn eines Kommunikationsvorganges festgestellt wird. Nach dem ETSI-Standard soll es aber auch m&ouml;glich sein, die Daten abzufragen, wenn keine Kommunikation im allt&auml;glichen Sinne stattfindet, also beim Wechsel von Funkzellen und bei den regelm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrten &bdquo;Location Updates&#8220;, bei denen sich das Telefon kurz beim n&auml;chsten Funkmast meldet. Nach der europ&auml;ischen Richtlinie d&uuml;rften solche Standortdaten nicht gespeichert werden. Der ETSI-Standard sieht hier eine folgenreiche Erweiterung vor: W&auml;hrend die Bestimmungen der Richtlinie die Erstellung von einigerma&szlig;en pr&auml;zisen Bewegungsprofilen nur bei Vieltelefonierern erlaubt, erm&ouml;glicht der technische Standard die Erstellung solcher Profile f&uuml;r alle Besitzer von Mobiltelefonen, selbst wenn sie nicht telefonieren, sondern ihr Ger&auml;t nur im eingeschalteten Zustand mit sich herumtragen. Auch die m&ouml;gliche Erfassung von Ort und Zeit des Aufladens von Prepaid-Diensten ist nicht &uuml;ber die Richtlinie gedeckt.&nbsp; Gleiches gilt f&uuml;r die Erfassung von zus&auml;tzlichen Postanschriften der Kunden und deren &Auml;nderungen. Die Richtlinie nennt an Internetdiensten, deren Nutzung protokolliert werden soll, abschlie&szlig;end Internettelefonie und E-Mail. Der ETSI-Standard hingegen fordert generell eine Erfassung des genutzten Internetdienstes &ndash;&nbsp; also auch von anderen Diensten wie einem Internet Relay Chat (IRC). Die Erfassung umfangreicherer Standortdaten sowie die Erfassung von Adresswechseln sind&nbsp; optional. Allerdings ist zu bef&uuml;rchten, dass Daten, die erhoben werden k&ouml;nnen, fr&uuml;her oder sp&auml;ter auch erhoben und verwendet werden. Was technisch m&ouml;glich ist, wird auch rechtliche Begehrlichkeiten bei der Exekutive wecken &ndash; die Diskussion um den Einsatz von Mautdaten zur Strafverfolgung kann hier als Beispiel dienen. Doch warum gehen die technischen M&ouml;glichkeiten &uuml;berhaupt &uuml;ber die rechtlichen hinaus? Eine erste Antwort darauf liefert die Zusammensetzung des Lawful Interception Committee. Einige seiner Mitglieder haben Verbindungen zu Herstellern von Telekommunikationstechnik, zu Geheimdiensten und zu Strafverfolgungsbeh&ouml;rden. Interessant ist auch die starke Beteiligung von Vertretern, die ihren T&auml;tigkeitsschwerpunkt au&szlig;erhalb der Europ&auml;ischen Union haben, etwa des US-Unternehmens VeriSign und der Australischen Kommunikations- und Medienagentur &ndash; ein Schelm, wer B&ouml;ses dabei denkt.<br />Owe Langfeldt ist Student der Politikwissenschaft und arbeitet als freier Mitarbeiter f&uuml;r das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel.</p>
<p>Quellen:<br />Handover interface for the request and delivery of retained data V0.2.1 &#8211; technische Spezifikation der &Uuml;bergabeschnittstelle [Entwurf], <a href="http://www.quintessenz.at/d/000100003928" target="_blank" rel="noopener">http://www.quintessenz.at/d/000100003928</a>&nbsp; <br />Requirements of Law Enforcement Agencies for handling Retained Data V0.4.0 &#8211; Pflichtenheft f&uuml;r Telekommunikationsanbieter [Entwurf],<br /><a href="http://www.quintessenz.at/d/000100003929" target="_blank" rel="noopener">http://www.quintessenz.at/d/000100003929</a> &#8211;&nbsp; Lawful Interception (LI); Retained Data V1.1.1 &#8211; Pflichtenheft f&uuml;r Telekommunikationsanbieter&nbsp; [endg&uuml;ltige Version],<br /><a href="http://webapp.etsi.org/action%5CPU/20071113/ts_102656v010101p.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://webapp.etsi.org/action%5CPU/20071113/ts_102656v010101p.pdf</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/es-geht-noch-mehr/">Es geht noch mehr &#8230;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuerliche Nachhilfestunden in Karlsruhe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/neuerliche-nachhilfestunden-in-karlsruhe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 13:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Online-Durchsuchung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/neuerliche-nachhilfestunden-in-karlsruhe/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts &#252;ber Online-Durchsuchungen, Mitteilungen Nr. 199, Seite 11 Das die nordrhein-westf&#228;lische Regelung &#252;ber den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme einer verfassungsrechtlichen Pr&#252;fung nicht standh&#228;lt, war schon anhand der Aktenlage zu erkennen. Mit unbestimmten Ermittlungsbefugnissen, ohne R&#252;cksicht auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung und ohne den bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis oder den Wohnraum &#252;blichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/neuerliche-nachhilfestunden-in-karlsruhe/">Neuerliche Nachhilfestunden in Karlsruhe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber Online-Durchsuchungen, Mitteilungen Nr. 199, Seite 11</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4254 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-600x431.jpg" alt="Neuerliche Nachhilfestunden in Karlsruhe" width="600" height="431" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-600x431.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-768x552.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-1000x718.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-800x575.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa-450x323.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa.jpg 1140w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Das die nordrhein-westf&auml;lische Regelung &uuml;ber den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme einer verfassungsrechtlichen Pr&uuml;fung nicht standh&auml;lt, war schon anhand der Aktenlage zu erkennen. Mit unbestimmten Ermittlungsbefugnissen, ohne R&uuml;cksicht auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung und ohne den bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis oder den Wohnraum &uuml;blichen Richtervorbehalt&nbsp; kam das Gesetz daher &ndash; eigentlich eine klare Sache. Dennoch setzten die Richter eine m&uuml;ndliche Verhandlung an. Deren Gegenstand war weniger das Gesetz aus NRW. Die Richter nutzten den Termin am 10. Oktober vielmehr, um sich eingehend &uuml;ber die technischen Hintergr&uuml;nde und Fallstricke der Online-Durchsuchungen zu informieren.</p>
<h2 class="auto-created">Viele ungekl&auml;rte Fragen</h2>
<p>Die Experten verwiesen auf zahlreiche Probleme, die einer rechtsstaatlichen Kontrolle des neuen Instruments entgegen stehen:</p>
<ul>
<li>Anders als bei einer Telekommunikations&uuml;berwachung werden bei einer Online-Durchsicht nicht nur laufende Kommunikationen &uuml;berwacht &ndash; mit dem Zugriff auf den Datenbestand wird die gesamte &bdquo;informationelle Historie&ldquo; eines Computernutzers durchleuchtet.</li>
<li>Die vom Verfassungsgericht aufgestellte Forderung, der Staat d&uuml;rfe unter keinen Umst&auml;nden in den privaten Kernbereich der Lebensgestaltung eingreifen, ist bei einer Online-Durchsuchung nicht zu erf&uuml;llen. Nach den Vorstellungen der Sicherheitsbeh&ouml;rden sollen die Zielrechner automatisch&nbsp; durchsucht, die &bdquo;verd&auml;chtigen&ldquo; Daten dann zur Auswertung verdeckt an die Beh&ouml;rden &uuml;bertragen werden. Eine automatisierte Suche kann aber nur syntaktischen Regeln folgen (z.B. Stichwortlisten oder Dateiendungen), ob dabei Informationen aus dem Kernbereich angetastet werden, l&auml;sst sich nur semantisch, durch menschliche Interpretation erkennen.</li>
<li>Die Urheberschaft der bei einer Online-Durchsuchung gefundenen Informationen ist &auml;u&szlig;erst fragw&uuml;rdig. Es kann nicht zweifelsfrei gekl&auml;rt werden, wer die inkriminierten Daten auf einem Computer hinterlassen hat. Ebenso r&auml;umten die Vertreter der Sicherheitsbeh&ouml;rden ein, dass sie erst dann, wenn sich der Zielrechner in ihrem Besitz befinde, wissen, ob sie den richtigen Computer durchsucht haben.</li>
<li>Die mit einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten gen&uuml;gen nicht den Anforderungen an die Beweissicherheit, da es sich nur um Kopien der Daten handelt, die f&uuml;r &Uuml;bertragungsfehler oder unbeabsichtigte Ver&auml;nderungen anf&auml;llig sind. </li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Wie geht&lsquo;s weiter?</h2>
<p>Die Entscheidung der Richter wird im Fr&uuml;hjahr 2008 erwartet. Sp&auml;testens dann ist auch mit einer Fortsetzung des Gesetzgebungsprozesses auf Bundesebene zu rechnen. Im Vorfeld bem&uuml;ht sich das Bundesinnenministerium (BMI) um Verst&auml;ndnis f&uuml;r das Instrument und ver&ouml;ffentlichte k&uuml;rzlich einen Frage-/Antwort-Katalog, um besorgte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zu beruhigen. Dort war zu lesen, dass die Online-Durchsuchungen &bdquo;<i>nicht zur &Uuml;berwachung unbescholtener B&uuml;rger</i>&ldquo; eingesetzt werden solle. Wenn man das immer vorher w&uuml;&szlig;te, br&auml;uchte es ja keine Ermittlungen mehr. Au&szlig;erdem versprach das Ministerium, man werde &bdquo;die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten&ldquo;. Wie das angesichts der technischen Schwierigkeiten gelingen soll, verriet das BMI aber nicht. Weiterhin versprach das BMI: &bdquo;Die Betroffenen werden grunds&auml;tzlich nach Abschluss dar&uuml;ber unterrichtet&#8230;&ldquo;. Wenn diese Benachrichtigung genauso praktiziert wird wie in der Vergangenheit, ist mit grunds&auml;tzlich wohl gemeint, dass im konkreten Fall keine Benachrichtigung stattfindet, weil damit der weitere Einsatz des Instruments gef&auml;hrdet w&auml;re (wenn etwa bekannt wird, wie die Software auf den Zielrechner gelangte). Auch die immer wieder vorgetragenen Beteuerungen, aufgrund begrenzter personeller Ressourcen, eines technisch aufw&auml;ndigen Verfahrens und langer Vorbereitungszeiten k&ouml;nnten ohnehin nur wenige Online-Durchsuchungen durchgef&uuml;hrt werden, beruhigen nicht wirklich. Sie zeigen vielmehr, dass die Verfechter der Online-Durchsuchung die rechtspolitischen Untiefen der digitalen Wanzen immer noch ignorieren.</p>
<p>Sven L&uuml;ders</p>
<p>Angesichts der Tragweite der erwarteten Entscheidung f&uuml;r den Schutz der digitalen Privatsph&auml;re hat der Vorstand der Humanistischen Union entschieden, im April 2008 eine Fachtagung zum Thema anzubieten.</p>
<dl>
<dt>Links</dt>
<dd>B&uuml;rgerservice des BMI &#8211; Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung</dd>
</dl>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/neuerliche-nachhilfestunden-in-karlsruhe/">Neuerliche Nachhilfestunden in Karlsruhe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bverfg00aa.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>„Wir haben jetzt täglich Fahndungstag“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wir-haben-jetzt-taeglich-fahndungstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 13:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/wir-haben-jetzt-taeglich-fahndungstag/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Automatische Kfz-Kennzeichenfahndung auf dem verfassungsrechtlichen Pr&#252;fstand, Mitteilungen Nr. 199, Seite 12 &#8211; 13 Am 20. November verhandelte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden gegen die Polizeigesetze von Hessen und Schleswig-Holstein. Die beiden Bundesl&#228;nder erlauben, wie sieben weitere auch, die Kfz-Massenfahndung auf &#246;ffentlichen Stra&#223;en. Kameragest&#252;tzte Erkennungssysteme erfassen dabei die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge und gleichen diese mit Fahndungslisten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wir-haben-jetzt-taeglich-fahndungstag/">„Wir haben jetzt täglich Fahndungstag“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Automatische Kfz-Kennzeichenfahndung auf dem verfassungsrechtlichen Pr&uuml;fstand, Mitteilungen Nr. 199, Seite 12 &#8211; 13</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4255 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-392x450.jpg" alt="&bdquo;Wir haben jetzt t&auml;glich Fahndungstag&ldquo;" width="392" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-392x450.jpg 392w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-768x883.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-653x750.jpg 653w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-522x600.jpg 522w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small-293x337.jpg 293w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small.jpg 1200w" sizes="(max-width: 392px) 100vw, 392px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Am 20. November verhandelte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden gegen die Polizeigesetze von Hessen und Schleswig-Holstein. Die beiden Bundesl&auml;nder erlauben, wie sieben weitere auch, die Kfz-Massenfahndung auf &ouml;ffentlichen Stra&szlig;en. Kameragest&uuml;tzte Erkennungssysteme erfassen dabei die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge und gleichen diese mit Fahndungslisten ab. Au&szlig;erdem werden Bildaufnahmen der Fahrzeuge und ihrer Insassen gemacht. Die Fahndung ist &ndash; zumindest nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz &ndash; immer und &uuml;berall m&ouml;glich, es bedarf weder einer konkreten Gefahrensituation noch eines besonderen Anlasses. Aus Anlass der m&uuml;ndlichen Verhandlung sprach Sven L&uuml;ders mit Dr. Udo Kau&szlig;, dem Prozessbevollm&auml;chtigten der Beschwerdef&uuml;hrer.</i></p>
<p><u>SL:</u> Was genau passiert, wenn ich als Fahrer eines PKW in eine Kennzeichenfahndung gerate und mein Autokennzeichen als &bdquo;Treffer&#8220; ausgegeben wird?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> In der Regel wird das so gemacht, dass man diese Fahrzeug&uuml;berwachungen mit einem Polizeieinsatz kombiniert. Wenn man bei der Kontrolle feststellt, dass hier ein gestohlenes Kraftfahrzeugkennzeichen f&auml;hrt oder ein Auto zu entstempeln ist, dann wird eben die Kelle hochgehalten und das Fahrzeug an einer konventionellen Kontrollstelle angehalten. <br />Etwas anders ist es, wenn jemand zur &bdquo;polizeilichen Beobachtung&#8220; ausgeschrieben ist. Dann werden Ort und Zeitpunkt der Kontrolle notiert und weiter gegeben. Normalerweise wird das an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben, weil es sich bei den Fahndungsdateien meist um BKA-Dateien handelt. Die ausschreibenden Polizeidienststelle erf&auml;hrt dann vom BKA, wann die Beobachteten wo eine Kontrolle passiert haben.</p>
<p><u>SL:</u> Wie h&auml;ufig wurden denn bisher solche Fahndungen durchgef&uuml;hrt?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Wir haben aus Hessen die j&uuml;ngsten Daten, wo vom Fr&uuml;hjahr bis Oktober etwa 1 Million Kraftfahrzeuge auf diese Art und Weise am Fahndungsbestand vorbeigef&uuml;hrt wurden. Au&szlig;erdem hat der Spiegel berichtet, dass in Bayern t&auml;glich 170.000 Fahndungsnotierungen bzw. Kennzeichenabgleiche durchgef&uuml;hrt werden. Wenn man das auf den Monat hochrechnet, ergibt das etwa 5 Millionen pro Monat. Das klingt viel, ist aber nicht viel, wenn man bedenkt, was dabei passiert: Da wird ein Ger&auml;t aufgestellt und das arbeitet bis zu 3.000 Kennzeichen die Stunde ab. Wenn man dieses Ger&auml;t an eine befahrene Verkehrsstra&szlig;e stellt oder man stellt im Gro&szlig;raum M&uuml;nchen 10 dieser Ger&auml;te auf, dann hat man diese Zahl leicht zusammen. Das, was wir fr&uuml;her &bdquo;Bundesfahndungstag&#8220; nannten, wo man die ganze Republik durchfahndete und &uuml;berall Polizisten standen und kontrollierten, das haben wir mit der Kfz-Fahndung tagt&auml;glich &#8211; und niemand merkt es.</p>
<p><u>SL:</u> Herr Bouffier meinte, man k&ouml;nne mit solchen Fahndungen fr&uuml;hzeitig Gefahrenlagen erkennen, wenn etwa ein Neonaziaufmarsch geplant sei. Wof&uuml;r werden die erfassten Kfz-Daten bisher genutzt?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Es gab eine gro&szlig;e Diskussion beim Bundesverfassungsgericht dar&uuml;ber, was denn der sogenannte Fahndungsbestand ist, mit dem die Kennzeichen abgeglichen werden. Letztlich kam heraus: Die erzielten Treffer, wo die Ger&auml;te eine Meldung ausgeben, das sind zum gr&ouml;&szlig;ten Teil Verst&ouml;&szlig;e gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da haben Leute ihre Pr&auml;mie nicht gezahlt, da sollen Fahrzeuge entstempelt werden &#8211; das ist das eigentliche Massengesch&auml;ft, um das es hier geht. Aus Schleswig-Holstein sind jetzt gerade neue Zahlen bekannt geworden. Dort gab es nur solche Versicherungsf&auml;lle als Treffer. Nat&uuml;rlich ist es sinnvoll, wenn man die Versicherungspflicht &uuml;berwacht, aber nicht auf diese Art und Weise.</p>
<p><u>SL:</u> Aber es findet keine Gefahrenabwehr statt?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Kaum, die Jagd nach Versicherungsproblemen ist das Hauptgesch&auml;ft dieser Fahndungen. Die Landesvertreter haben ja behauptet, sie betreiben mit dem Kennzeichenabgleich nur Gefahrenabwehr und verfolgen keine Straftaten. Aber 90% aller Fahndungsdateien betreffen die Strafverfolgung. Die Strafverfolgung wird aber in der Strafprozessordnung geregelt, und nicht in Polizeigesetzen der L&auml;nder. Die Bundesl&auml;nder sind gar nicht zust&auml;ndig f&uuml;r diese Form der Kennzeichenfahndung.</p>
<p><u>SL:</u> Mit welchen Fahndungslisten werden die Kennzeichen denn abgeglichen?&nbsp;</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> In den Gesetzen steht ja nur etwas vom Fahndungsbestand. Deshalb wollte auch das Bundesverfassungsgericht wissen, was unter &bdquo;Fahndungsbestand&ldquo; zu verstehen ist. Nach den Polizeigesetzen kommen alle Fahndungsdateien in Frage, die in der Polizeilichen Dienstverordnung 384.1 genannt werden. Das ist eine lange Liste, in der auch &bdquo;weichere&#8220; Dateien enthalten sind, beispielsweise die Spurendokumentations-Datei, Dateien zur beobachtenden Fahndung, die Datei &bdquo;Gewaltt&auml;ter Sport&#8220;, Demonstrationsdateien (&bdquo;St&ouml;rerdateien&#8220; nennt man das). Mit dem Begriff Fahndungsdateien werden s&auml;mtliche Bundesfahndungsdateien und die entsprechenden Landesdateien erfasst. Sie k&ouml;nnen alle bei solchen Fahrzeugkontrollen abgeglichen werden.</p>
<p><u>SL:</u> Das hei&szlig;t, die beiden Gesetze geben &uuml;berhaupt keine Begrenzung auf bestimmte Fahndungsziele vor?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Nein, eine Begrenzung gibt es nicht. Und ich muss noch hinzuf&uuml;gen, dass in Hessen der Gesetzeszweck sozusagen autolegitimatorisch definiert ist. Dort hei&szlig;t es, zum Zwecke des Fahndungsabgleichs d&uuml;rfen Fahndungsabgleiche durchgef&uuml;hrt werden. Das ist der Inhalt der hessischen &bdquo;Regelung&#8220;. Deshalb bin ich ziemlich sicher, dass dieses Gesetz keinen Bestand haben kann. So etwas darf es nicht geben! Das schleswig-holsteinische Gesetz ist da etwas genauer. Dort wird gesagt, bei Kontrollen nach diesem oder einem anderem Gesetz ist ein Fahndungsabgleich m&ouml;glich. Die Praxis sieht wahrscheinlich anders aus: Es werden Fahndungsabgleiche gestartet und dann finden auch andere Kontrollen statt, also umgekehrt zu dem, wie es das Gesetz vorsieht.</p>
<p><u>SL:</u> Aber die Erfassung trifft &bdquo;nur&#8220; diejenigen, die in einer der Fahndungsdateien stehen?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Die Gesetze sagen, wo kein Treffer aus den Fahndungsdateien gemeldet wird, da soll auch keine Erfassung stattfinden. Die gespeicherten Daten sollen dann wieder gel&ouml;scht werden, und zwar unverz&uuml;glich. Aber was hei&szlig;t jetzt unverz&uuml;glich? Als Beispiel habe ich dem Bundesverfassungsgericht den &sect;27 des rheinland-pf&auml;lzischen Polizeiordnungsgesetzes vorgetragen.&nbsp; Dort sagt man, unverz&uuml;glich sei innerhalb von zwei Monaten &ndash; und das bei einem Massenabgleich. Sobald sich in den zwei Monaten aber der Sicherheitskontext &auml;ndert, eine neue Gefahrenlage auftaucht, dann werden sie nat&uuml;rlich auch die Nichttreffer benutzen wollen, denn die sind ja weiter gespeichert. Wir haben dann zwar eine Zweck&auml;nderung, aber naja&#8230; &bdquo;Unverz&uuml;glich L&ouml;schen&#8220; ist also eine handwerklich schlechte Formulierung, um jemanden vor Bewegungskontrollen zu sch&uuml;tzen.</p>
<p><u>SL:</u> Es steht ja die Bef&uuml;rchtung im Raum, dass hierbei Bewegungsprofile erstellt werden. Dem halten die Bef&uuml;rworter entgegen, es w&uuml;rden nur Kfz-Kennzeichen erfasst. Wie stark sehen Sie die Gefahr, dass Bewegungsprofile erstellt werden?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Bei den sogenannten Treffern ist automatisch die Bewegungskontrolle gegeben, weil in der weiteren polizeilichen Datenverarbeitung das Kennzeichen zum Halterdatum f&uuml;hrt und der Fahrzeughalter &ndash; zumindest im privaten Bereich &ndash; oft mit dem Fahrer identisch ist. Das sind nat&uuml;rlich personenbezogene Daten. Da auch noch Bilder von den Fahrzeugen gemacht werden, kann man je nach Bildg&uuml;te auch das Konterfei des Innenpersonals erkennen. Die hessischen Vertreter haben dem Bundesverfassungsgericht fotokopierte Aufnahmen vorgelegt, die waren so schlecht, dass man da niemand erkennen konnte. Dagegen sind die Ger&auml;te in Schleswig-Holstein so gut, dass man durchaus die Fahrer und diejenigen, die daneben sitzen, erkennen kann.</p>
<p><u>SL:</u> Also sollten wir demn&auml;chst nur noch frisch frisiert ins Auto steigen?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Oder mit der schwarzen Tarnkappe!</p>
<p><u>SL:</u> In der Pressemitteilung der Beschwerdef&uuml;hrer zur m&uuml;ndlichen Verhandlung hie&szlig; es, dass ein massenhafter Kfz-Kennzeichenabgleich &bdquo;nur im Einzelfall&#8220;, &bdquo;zur Abwehr einer gegenw&auml;rtigen Gefahr f&uuml;r Leib oder Leben&#8220; und &bdquo;nur mit richterlicher Genehmigung&#8220; hinzunehmen sei. Selbst unter diesen Voraussetzungen &ndash; bleibt der massenhafte Abgleich im Einzelfall nicht die Quadratur des Kreises?</p>
<p><u>Kau&szlig;:</u> Nicht unbedingt. Der Vorschlag ist ein Versuch, dem Problem gerecht zu werden. Das Problem ist hier die Gefahr in einem konkreten Fall. Es gibt ein bestimmtes rechtliches Konzept, ein rechtliches Instrumentarium, wie man Polizeieingriffe in einem demokratischen Rechtsstaat beherrschbar machen kann. Das ist das Konzept der konkreten, im einzelnen Fall bestehenden Gefahr. Wenn eine solche konkrete Gefahr besteht, dann richten sich die polizeilichen Ma&szlig;nahmen gegen den St&ouml;rer. Dabei ist wichtig, dass es sich um eine im Einzelfall bestehende Gefahr, nicht nur eine hypothetische Gefahr handelt. Der Vertreter Schleswig-Holsteins hat vor dem Bundesverfassungsgericht das genaue Gegenteil vorgetragen. Hier gehe es nicht um konkrete Gefahren, wir bek&auml;mpfen potentielle Gefahren, und potentiell ist die Teilnahme am Stra&szlig;enverkehr mit einem PKW gef&auml;hrlich und deswegen d&uuml;rfen wir alle kontrollieren. Gegen dieses &bdquo;Alles ist gef&auml;hrlich&#8220; wollen wir zu den bew&auml;hrten Instrumenten des Polizeirecht zur&uuml;ckfinden &ndash; der konkreten Gefahr, der Ma&szlig;nahme gegen den St&ouml;rer. Unser Vorschlag ist der Versuch, hier eine Grenze zu ziehen, und diese Grenze hei&szlig;t &bdquo;konkrete Gefahr im Einzelfall&#8220;, und die muss nachgewiesen sein.</p>
<p><u>SL:</u> Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch.</p>
<p>Weitere Informationen zum Verfahren, u.a. die Beschwerdeschrift und&nbsp; die Stellungnahmen der hessischen und schleswig-holsteinischen Landesregierungen, sind im Internet zu finden unter:<br /><a href="http://www.daten-speicherung.de/?p=206" target="_blank" rel="noopener">www.daten-speicherung.de/?p=206</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wir-haben-jetzt-taeglich-fahndungstag/">„Wir haben jetzt täglich Fahndungstag“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kauss_small.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Kein Mangel an Bürgerrechtsthemen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kein-mangel-an-buergerrechtsthemen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 11:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kein-mangel-an-buergerrechtsthemen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bericht von der Delegiertenkonferenz 2007 der Humanistischen Union, Mitteilungen Nr. 199, Seite 14 &#8211; 17 Die 20. Delegiertenkonferenz begann am Abend des 21. September in Hannover mit einem lebhaften Streitgespr&#228;ch zur Online-Durchsuchung. Knapp 100 Zuh&#246;rer nahmen an der Debatte &#252;ber den (Un)Sinn der geplanten Online-Durchsuchung privater Rechner zwischen dem Pr&#228;sidenten des Bundeskriminalamtes, J&#246;rg Ziercke, und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kein-mangel-an-buergerrechtsthemen/">Kein Mangel an Bürgerrechtsthemen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bericht von der Delegiertenkonferenz 2007 der Humanistischen Union, Mitteilungen Nr. 199, Seite 14 &#8211; 17</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4256 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-600x341.jpg" alt="Kein Mangel an B&uuml;rgerrechtsthemen" width="600" height="341" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-600x341.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-768x436.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-1000x568.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-1536x873.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-2048x1164.jpg 2048w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-800x455.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a-450x256.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die 20. Delegiertenkonferenz begann am Abend des 21. September in Hannover mit einem lebhaften Streitgespr&auml;ch zur Online-Durchsuchung. Knapp 100 Zuh&ouml;rer nahmen an der Debatte &uuml;ber den (Un)Sinn der geplanten Online-Durchsuchung privater Rechner zwischen dem Pr&auml;sidenten des Bundeskriminalamtes, J&ouml;rg Ziercke, und dem stellvertretenden Vorsitzenden der HU, Fredrik Roggan, teil. (s.S. 11)</p>
<h2 class="auto-created">Die Arbeit des Bundes&shy;vor&shy;stands</h2>
<p>Am n&auml;chsten Morgen ging es dann wesentlich sachlicher zu: Zum Auftakt der Delegiertenkonferenz gaben Rosemarie Will und die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung einen &Uuml;berblick &uuml;ber die Arbeit der vergangenen zwei Jahre und die Entwicklung des Verbandes. Die Vorsitzende schilderte die Bem&uuml;hungen des Bundesvorstandes, durch eine Ressortverteilung seine Aktivit&auml;ten auf zentrale b&uuml;rgerrechtliche Themen zu konzentrieren, zu denen l&auml;ngerfristig gearbeitet wurde. Dazu z&auml;hlten etwa das Luftsicherheitsgesetz, die Diskussion um Patientenverf&uuml;gungen und Sterbehilfe, die neuen Terrorismusgesetze, die Reform der Telefon&uuml;berwachung und die Vorratsdatenspeicherung sowie seit Beginn des Jahres auch die Online-Durchsuchung. So sei es gelungen, trotz des pers&ouml;nlich bedingten Ausscheidens von Gerd Eggers und des Auslandsaufenthaltes von Nils Leopolds eine kontinuierliche Arbeit zu erreichen. Daf&uuml;r, dass die HU nicht zu allen b&uuml;rgerrechtlich relevanten Themen pr&auml;sent sein kann, warb sie um Verst&auml;ndnis. Angesichts der enormen zeitlichen Belastung f&uuml;r die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und der thematischen Breite der HU sei mehr nicht zu schaffen. So verfolge die HU zwar aufmerksam die Einf&uuml;hrung der elektronischen Gesundheitskarte, die aktuellen Verfahren gegen mutma&szlig;liche Mitglieder der &bdquo;Militanten Gruppe&#8220; oder die Polizeieins&auml;tze im Umfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm, auch wenn wir dazu bisher keine Stellungnahmen abgegeben haben. Als besonderes Beispiel einer vertieften Projektarbeit verwies sie auf die Aktivit&auml;ten zur Vorratsdatenspeicherung: Hierf&uuml;r hatte die Humanistische Union erstmals Mittel einwerben k&ouml;nnen, aus denen f&uuml;r knapp ein Jahr eine kleine Projektstelle finanziert werden konnte. Die Arbeit von Miroslav Angelov zur Vorbereitung unserer Stellungnahmen, der Fachtagung und der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung habe der fachlichen Qualit&auml;t&nbsp; unserer Arbeit in diesem Bereich sehr geholfen.</p>
<p><b>HU im Wandel: <br />B&uuml;rgerrechtsarbeit ehrenamtlich oder professionell?</b></p>
<p>Ankn&uuml;pfend an diese Erfahrungen mit der Projektarbeit zur Vorratsdatenspeicherung stellte Rosemarie Will in der anschlie&szlig;enden Diskussion &Uuml;berlegungen des Bundesvorstandes zu einer weiteren Professionalisierung der Arbeit der Humanistischen Union vor. Der Verband habe bisher haupts&auml;chlich vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder gelebt, deren Zeitbudget begrenzt ist. Hinzu komme, dass die an einem bestimmten Thema interessierten Mitglieder zum Teil weit verstreut leben, was die Aktivit&auml;t und Wirksamkeit von Arbeitsgruppen einschr&auml;nke. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Projekt zur Vorratsdatenspeicherung denkt der Bundesvorstand deshalb seit geraumer Zeit dar&uuml;ber nach, wie eine vermehrte projektbezogene F&ouml;rderung zu erreichen sei. Christoph Bruch brachte dazu den konkreten Vorschlag ein, f&uuml;r befristete Zeit einen Webredakteur einzustellen. Die mit einer solchen Professionalisierung verbundenen Probleme, angefangen von der Delegation politischer Arbeit an Besch&auml;ftigte, &uuml;ber die Abh&auml;ngigkeit von Geldgebern bis hin zu Vermarktungstendenzen der eigenen Arbeit, sollten nicht &uuml;bersehen werden. In der Diskussion dieses Vorschlags wurde vor allem die Notwendigkeit betont, dass f&uuml;r ein ehrenamtliches Engagement in Arbeitsgruppen realistische, projektbezogene Ziele gefunden werden sollten, die mittelfristig zu bearbeiten sind. Dabei solle geschaut werden, wie die v.a. bei j&uuml;ngeren Mitgliedern verbreiteten elektronischen Medien (Mailinglisten, Foren, Wikis) st&auml;rker f&uuml;r die Zusammenarbeit genutzt werden k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem wurde vorgeschlagen, dass der Vorstand Kriterien f&uuml;r die Einwerbung von externen Mitteln diskutieren solle. Einige der Delegierten vertraten dabei die Auffassung, dass die HU (wie bisher auch) auf eine F&ouml;rderung durch staatliche Mittel verzichten sollte. Andere gaben zu bedenken, dass eine st&auml;rkere finanzielle F&ouml;rderung der aktiven Regionalverb&auml;nde notwendig sei, deshalb m&uuml;sse eine Abw&auml;gung zwischen der personellen Aufstockung (die wahrscheinlich in der Bundesgesch&auml;ftsstelle stattfinden w&uuml;rde) und der F&ouml;rderung des ehrenamtlichen Engagements getroffen werden. Eine Entscheidung f&uuml;r oder gegen eine st&auml;rkere Professionalisierung wurde auf der Delegiertenkonferenz nicht gef&auml;llt, der neue Bundesvorstand wird das Thema aber weiter verfolgen und konkrete Vorschl&auml;ge mit den Mitgliedern diskutieren.</p>
<h2 class="auto-created">Nicht nur virtuelle Arbeit: Bericht der Gesch&auml;fts&shy;f&uuml;h&shy;rung</h2>
<p>F&uuml;r die Entwicklung unserer Mitgliederzahlen gibt es einen Wendepunkt, der sich genau datieren l&auml;sst: der 21. August 2006. An diesem Tag wurde die neue Webseite der Humanistischen Union freigeschaltet. Seitdem verzeichnet die HU einen kontinuierlichen Anstieg ihrer Neumitglieder. So konnten wir im vergangenen Jahr erstmals seit 1989 einen realen Mitgliederzuwachs erzielen, f&uuml;r das laufende Jahr hat sich dieser Trend noch verst&auml;rkt. Sicherlich haben dabei die immer aberwitzigeren Pl&auml;ne der gro&szlig;en Koalition (insbesondere von Herrn Sch&auml;uble) ihren geb&uuml;hrenden Anteil. Dennoch l&auml;sst sich anhand der stark gewachsenen Zugriffszahlen auf unsere Internetseiten erkennen, dass uns &uuml;ber dieses Medium immer mehr Menschen kennen lernen, die zuvor nie etwas von der Humanistischen Union geh&ouml;rt haben. Aufgrund der zahlreichen Neueintritte (aktuell in 2007: 151) hat sich auch die Altersstruktur unseres Verbandes erheblich verj&uuml;ngt. Die Internetseiten geben inzwischen einen wesentlich aktuelleren und breiteren &Uuml;berblick &uuml;ber die Aktivit&auml;ten der Humanistischen Union, alle Veranstaltungen werden angek&uuml;ndigt, &uuml;ber zahlreiche Veranstaltungen finden sich Berichte und Dokumentationen, dar&uuml;ber hinaus sind alle Pressemeldungen und Stellungnahmen auf den Seiten abrufbar, zu ausgew&auml;hlten Themen gibt es Sonderseiten. Aber auch f&uuml;r die Pflege der Verbandsgeschichte ist die Webseite genutzt worden, beispielsweise sind die Mitteilungen (komplett), &auml;ltere Ausgaben des Grundrechte-Reports und immer mehr Publikationen abrufbar. Dadurch werden die thematischen Traditionen, das gesammelte Wissen und die Verbandsgeschichte der HU besser sichtbar. Hinzu kommen zus&auml;tzliche Seiten f&uuml;r Regionalverb&auml;nde (Berlin, Frankfurt, Niedersachsen, S&uuml;dbayern), die einfacheren Bestellm&ouml;glichkeiten (Onlineshop) und die bessere Zug&auml;nglichkeit f&uuml;r Interessenten und Neumitglieder, aber auch f&uuml;r Journalisten, die zu unseren Themen recherchieren. Die Ende 2005 getroffene Entscheidung des Bundesvorstandes, Geld in den neuen Internetauftritt zu investieren, hat sich deshalb mehr als bew&auml;hrt, sowohl hinsichtlich der erzielten Publizit&auml;t als auch finanziell. Durch den Mitgliederzuwachs und die gestiegenen Verk&auml;ufe unserer Publikationen werden sich die Kosten der Umstellung zu Beginn des n&auml;chsten Jahres amortisieren.&nbsp; Die finanzielle Lage der Humanistischen Union ist weitgehend stabil: Die vergangenen beiden Jahre konnten jeweils mit einem leichten &Uuml;berschuss (2005: +3.300 &euro;) bzw. einem leichten Defizit (2006: -3.400 &euro;) abgeschlossen werden, so dass die R&uuml;cklagen aus dem Vereinsverm&ouml;gen praktisch nicht belastet wurden. Diese finanzielle Stabilisierung ruht nach wie vor auf zwei Voraussetzungen: einer sparsamen personellen Besetzung der Gesch&auml;ftsstelle (derzeit eine Vollzeitstelle der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung, ein Minijob f&uuml;r Buchhaltung, Mitgliederverwaltung und Bestellungen) sowie auf der Tatsache, dass wir f&uuml;r alle gr&ouml;&szlig;eren Veranstaltungen / Projekte Drittmittel einwerben.&nbsp;Doch wo Licht ist, sind auch Schatten: Gerade angesichts der gestiegenen Publizit&auml;t der Humanistischen Union und der dadurch steigenden (Presse-)Anfragen ist der zeitliche Handlungsspielraum der Gesch&auml;ftsstelle stark begrenzt. Manche Antwort l&auml;sst l&auml;nger auf sich warten als gew&uuml;nscht, manche Aufgabe (wie die Protokolle der Vorstandssitzungen) harrt ihrer Erledigung. Auch die Webseiten der Humanistische Union l&auml;sst noch manche W&uuml;nsche offen: So ist es bisher leider nicht gelungen, die Pflege der Seite auf mehr Schultern zu verteilen, au&szlig;er den Seiten des Regionalverbandes S&uuml;dbayern (dank Wolfgang Killinger) und den Seiten zur Informationsfreiheit (dank Christoph Bruch) bleibt noch zu viel Arbeit in der virtuellen HU an der Gesch&auml;ftsstelle h&auml;ngen. So zeigen die Ergebnisse des Google-Rankings, die dar&uuml;ber Auskunft geben, auf welchem Platz die HU-Seiten bei bestimmten Suchbegriffen ausgegeben werden, dass noch vieles verbessert werden kann und wir mit unserer Webseite noch effektiver arbeiten k&ouml;nnten. (s. Bericht auf Seite 20/21)</p>
<h2 class="auto-created">Satzungs&auml;nderungen&hellip;</h2>
<p>Das Anliegen des ersten Antrags, die Einordnung der Humanistischen Union in englischsprachigen Darstellungen durch einen Namenszusatz zu vereinfachen, fand eine breite Zustimmung. In Erg&auml;nzung des urspr&uuml;nglichen Antrags wurde beschlossen, k&uuml;nftig die englische Bezeichnung &bdquo;Humanist Union. The German Civil Liberties Union&#8220; zu f&uuml;hren. Einige meinten gar, man h&auml;tte die Gelegenheit nutzen und zugleich den deutschen Namen &auml;ndern sollen, um der st&auml;ndigen Verwechslungsgefahr mit humanistisch-weltanschaulichen Verb&auml;nden, der Humanistischen Partei oder anderen Namensvettern zu entgehen. Zu einem solch radikalen Namenswechsel fand sich ad hoc jedoch keine Mehrheit. <br />Differenzierter war dagegen das Meinungsbild bez&uuml;glich des zweiten Antrages, der vorgeschlagenen Ersetzung der&nbsp; elegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen. Gegen den Antrag wurde etwa eingewandt, dass Mitgliederversammlungen zu einer geringeren Beteiligung von einkommensschwachen Mitgliedern f&uuml;hren k&ouml;nnten und diese damit tendenziell ausgrenzten. Au&szlig;erdem wird bef&uuml;rchtet, dass bei Mitgliederversammlungen eine geringere Beteiligung zu erwarten sei, wobei auch die repr&auml;sentative Verpflichtung der Abstimmenden entfiele &#8211; jeder stimme dann nur noch f&uuml;r sich. Andere warnten davor, dass Mitgliederversammlungen gezielt zur Majorisierung genutzt werden k&ouml;nnten, wenn eine organisierte Gruppe von Mitgliedern ihre Positionen durchstimmen l&auml;sst.&nbsp;Am Ende fand sich f&uuml;r den Antrag zwar eine knappe Mehrheit, die jedoch nicht f&uuml;r eine Satzungs&auml;nderung ausreichte. Deshalb entschlossen sich einige Mitglieder spontan, den Antrag in einer nach der Diskussion &uuml;berarbeiteten Fassung nun als Vorschlag f&uuml;r eine Urabstimmung auf den Weg zu bringen. Dieser Weg schien vielen Beteiligten insofern angemessen, weil dann eine ausf&uuml;hrlichere Diskussion innerhalb der HU m&ouml;glich sei und die HU zugleich direkte Demokratie praktiziere. Der Aufruf f&uuml;r diese Urabstimmung findet sich auf Seite 24/25 dieser Ausgabe.</p>
<h2 class="auto-created">&hellip; und andere Antr&auml;ge</h2>
<p>Breite Zustimmung fand die Anregung, der Bundesvorstand solle die interne Zusammenarbeit der Mitglieder st&auml;rker ber&uuml;cksichtigen und Angebote f&uuml;r eine bessere Vernetzung der Mitglieder unterbreiten. In der Diskussion wurden kleinere, konkrete Projektangebote f&uuml;r Mitglieder, die bereits erw&auml;hnten elektronischen Kommunikationsmittel, aber auch eine interne Expertendatenbank zum einfacheren Kontakt von Fachleuten in den eigenen Reihen genannt. Der Antrag des Landesverbandes NRW wurde einstimmig angenommen. Ebensoviel Zustimmung erhielt die Anregung, die HU solle sich nach M&ouml;glichkeit in die aktuellen bildungspolitischen Diskussionen einbringen. Gerade die aktuelle Studie des UN-Berichterstatters habe gezeigt, wie selektiv das deutsche Bildungssystem ist und welch gro&szlig;e Bedeutung dem Bildungszugang f&uuml;r das sp&auml;tere Leben zukommt. Etwas mehr Diskussionen rief dagegen der Antrag zur Ausrichtung der n&auml;chsten Berliner Gespr&auml;che hervor. W&auml;hrend sich Johann-Albrecht Haupt f&uuml;r eine Konkretisierung einsetzte, warnten andere davor, dass eine thematische Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt die Handlungsf&auml;higkeit derjenigen einschr&auml;nke, welche die Tagung letztlich vorbereiten. Au&szlig;erdem wurde darauf hingewiesen, dass die HU ungeachtet ihrer klaren Forderungen nach einer Trennung von Staat und Kirche und der Abschaffung der Staatskirchenleistungen den offenen Gespr&auml;chscharakter der Berliner Gespr&auml;che erhalten sollte. Nur so sei ein Gespr&auml;chsumfeld zu erreichen, in dem die Ziele der HU wirksam vertreten werden k&ouml;nnen. Der Antrag wurde mit einigen &Auml;nderungen mehrheitlich angenommen. Dagegen zogen die Antragsteller ihren Antrag &bdquo;Kein besonderer Schutz religi&ouml;ser Gef&uuml;hle&ldquo; nach kurzer Diskussion zur&uuml;ck, da der Aufruf als zu allgemein und wenig zielgerichtet angesehen wurde. Der Arbeitskreis und der Bundesvorstand wurden gebeten, bei evtl. Initiativen zur Versch&auml;rfung des &sect; 166 StGB im Sinne des Antrags Stellung zu nehmen.</p>
<h2 class="auto-created">Sterbehilfe und Patien&shy;ten&shy;ver&shy;f&uuml;&shy;gungen</h2>
<p>Die beiden Antr&auml;ge zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Antrag 7, Teil 1) bzw. zur gesetzlichen Regelung von Patientenverf&uuml;gungen (Antrag 7, Teil2 und Antrag 8) bildeten einen inhaltlichen Schwerpunkt der diesj&auml;hrigen Delegiertenversammlung. Rosemarie Will wies in der Vorstellung des Gesetzentwurfs darauf hin, dass eine gefestigte Rechtssprechung zum &bdquo;ausdr&uuml;cklichen und ernsthaften Verlangen&#8220; existiere. Diese Begriffe seien in der Rechtspraxis ausgef&uuml;llt und stellten somit wirksame Kriterien gegen den bef&uuml;rchteten Missbrauch einer Sterbehilfe-Regelung dar. <br />Kontroverse Diskussionen gab es um die Frage, ob es einen gesetzlich vorgegebenen Vorrang der Selbstt&ouml;tung geben solle, die aktive Sterbehilfe also nur in dem Fall zul&auml;ssig w&auml;re, wenn der (assistierte) Selbstmord nicht mehr m&ouml;glich ist. W&auml;hrend die einen damit einem Missbrauch der aktiven Sterbehilfe zur gezielten T&ouml;tung vorbeugen wollten, warnten andere vor einer gesetzlichen Privilegierung der Selbstt&ouml;tung, die die freie Selbstbestimmung letztlich wieder aufweiche. Am Ende zeigte sich jedoch eine deutliche Mehrheit f&uuml;r eine allgemeine Freigabe der aktiven Sterbehilfe ohne zus&auml;tzliche H&uuml;rden. Dass die Selbstbestimmung jedoch nicht nur an gesetzlichen Strafgeboten, sondern auch von den gesundheitspolitischen Fehlentwicklungen beeintr&auml;chtigt werden, dar&uuml;ber waren sich alle einig. So wurde beschlossen, die Ver&ouml;ffentlichung des Gesetzentwurfs mit weiteren Forderungen nach einer palliativmedizinischen Grundversorgung, einer Aufhebung der 2-Klassen-Medizin und menschenw&uuml;rdigen Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen zu verbinden. L&auml;nger diskutierten die Delegierten auch dar&uuml;ber, ob die Verbindlichkeit der Patientenverf&uuml;gung eher durch eine Regelung zur Willenserkl&auml;rung im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch (Antrag 8) oder im Betreuungsrecht (Antrag 7, Teil 2) festgeschrieben werden solle. Till M&uuml;ller-Heidelberg pl&auml;dierte daf&uuml;r, den strafrechtlichen Druck auf die &Auml;rzte aufrecht zu erhalten, die Konfliktl&ouml;sung von den Familiengerichten weg und hin zu den Amts- bzw. Vormundschaftsgerichten zu verlagern. Seinem Vorschlag schloss sich schlie&szlig;lich die Mehrzahl der Delegierten an.<br />Die sprach sich schlie&szlig;lich&nbsp; auch daf&uuml;r aus, die soeben beschlossenen Vorschl&auml;ge zur aktiven Sterbehilfe und den Patientenverf&uuml;gungen zu einem Schwerpunkt der HU-Arbeit zu machen. Begleitend zu dem Gesetzesvorschlag solle Informationsmaterial erstellt werden, um die Konsequenzen dieser Regelung zu verdeutlichen und auf die zu erwartende Kritik einzugehen,</p>
<ul>
<li>dass mit der Freigabe aktiver Sterbehilfe kein Rechtsanspruch gegen&uuml;ber Dritten auf Ausf&uuml;hrung der Sterbehilfe entstehe,</li>
<li>dass mit der Beibehaltung der bisherigen Rechtslage ein Sterbehilfe-Tourismus bef&ouml;rdert wird, der die freie Entscheidung &uuml;ber das Lebensende vom Geldbeutel abh&auml;ngig mache,</li>
<li>dass eine fehlende gesetzliche Regelung dubiosen Sterbehilfe-Angeboten unter unw&uuml;rdigen Bedingungen weiteren Vorschub leistet,</li>
<li>dass fehlgeschlagene Selbstt&ouml;tungsversuche f&uuml;r die Betroffenen schwer zu ertragende Folgen nach sich ziehen k&ouml;nnen. </li>
</ul>
<p>Die Verbreitung des HU-Vorschlags zur Sterbehilfe hat bereits begonnen: Der Regionalverband N&uuml;rnberg hat am 16. November eine Podiumsdiskussion zur Sterbehilfe angeboten, in Hamburg ist f&uuml;r den 12. Dezember eine weitere Veranstaltung geplant. Au&szlig;erdem wurde die gezielte Diskussion mit den Parlamentariern angeregt, die voraussichtlich im kommenden Jahr &uuml;ber die Gesetzentw&uuml;rfe zur Patientenverf&uuml;gung zu entscheiden haben.</p>
<h2 class="auto-created">Noch mehr Inhalte: Demokra&shy;tie&shy;ex&shy;port und Europa</h2>
<p>In einem Impulsreferat stellte Khatira Paywand aus Hamburg ihre Kritik an der These eines m&ouml;glichen Demokratieexports in islamische L&auml;nder vor. Sie kritisiert das Klischee vom Islam als einem Demokratiehemmnis. F&uuml;r die Entwicklung demokratischer Strukturen in islamischen Staaten sei entscheidend, dass dem diskursiven Recht eine gegen&uuml;ber der Religion &uuml;bergeordnete Rolle zur sozialen Regulierung einger&auml;umt werde. Dieser Prozess m&uuml;sse aber in diesen L&auml;ndern ausgetragen werden, das Modell einer von au&szlig;en aufgesetzten Demokratisierung funktioniere nicht. Der Entwicklung breiter Bildungschancen komme dabei eine besondere Funktion zu, Bildung sei eine Voraussetzung f&uuml;r Demokratisierungsprozesse.<br />Mit einem weiteren Referat fasste Bj&ouml;rn Schreinermacher die in der letzten Ausgabe der Mitteilungen angek&uuml;ndigte Initiative zu einer europ&auml;ischen Ausrichtung der B&uuml;rgerrechtsarbeit zusammen. Durch die zunehmende Verlagerung nationaler Rechtssetzungsprozesse auf die europ&auml;ische Ebene m&uuml;ssten national orientierte B&uuml;rgerrechtsorganisationen wie die HU einen &bdquo;Entzug&#8220; ihres klassischen Einflusses auf nationale Rechtssetzungsprozesse bef&uuml;rchten. Seine Anregungen stie&szlig;en auf offene Ohren. In der Diskussion wurden m&ouml;gliche Verb&uuml;ndete und Kontakte auf der europ&auml;ischen Ebene benannt, die die HU ansprechen sollte.</p>
<h2 class="auto-created">Und zum Schluss&hellip;</h2>
<p>war wie immer zu wenig Zeit, um alle Antr&auml;ge und viele weitere Themen zu diskutieren. Den Rest muss der neu gew&auml;hlte Bundesvorstand erledigen, der sich &uuml;ber jede Form der Unterst&uuml;tzung freut.</p>
<p>Sven L&uuml;ders</p>
<p><i>Das Beschlussprotokoll der Delegiertenkonferenz sowie die Berichte des Vorstands, der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung sowie der Regionalverb&auml;nde k&ouml;nnen Mitglieder in der Bundesgesch&auml;ftsstelle abrufen. Die Materialien sind ebenfalls im internen Mitgliederbereich der Webseite verf&uuml;gbar.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kein-mangel-an-buergerrechtsthemen/">Kein Mangel an Bürgerrechtsthemen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/dk4a.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Wahlergebnisse der 20. Delegiertenkonferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wahlergebnisse-der-20-delegiertenkonferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 11:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/wahlergebnisse-der-20-delegiertenkonferenz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 16 Wahl zur BundesvorsitzendenRosemarie Will (30 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung) Mitglieder des BundesvorstandesHartmuth H. Wrocklage (29 Stimmen)Fredrik Roggan (26 Stimmen)Christoph Bruch (25  Stimmen)Johann-Albrecht Haupt (24  Stimmen)Björn Schreinermacher (24 Stimmen)Franz-Josef Hanke (21 Stimmen)Jens Puschke (21 Stimmen) RevisorenJürgen GerdesHansjörg Siebels-Horst WahlkommissionJochen Goerdeler Roland Otte kooptiert wurden: Axel Bußmer, Axel Lüssow und Kirsten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wahlergebnisse-der-20-delegiertenkonferenz/">Wahlergebnisse der 20. Delegiertenkonferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 16</p>
<p><b>Wahl zur Bundesvorsitzenden</b><br />Rosemarie Will (30 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung)</p>
<p><b>Mitglieder des Bundesvorstandes<br /></b>Hartmuth H. Wrocklage (29 Stimmen)<br />Fredrik Roggan (26 Stimmen)<br />Christoph Bruch (25  Stimmen)<br />Johann-Albrecht Haupt (24  Stimmen)<br />Björn Schreinermacher (24 Stimmen)<br />Franz-Josef Hanke (21 Stimmen)<br />Jens Puschke (21 Stimmen)</p>
<p><b>Revisoren</b><br />Jürgen Gerdes<br />Hansjörg Siebels-Horst</p>
<p><b>Wahlkommission</b><br />Jochen Goerdeler <br />Roland Otte <br />kooptiert wurden: <br />Axel Bußmer, Axel Lüssow und Kirsten Wiese</p>
<p><b>Mitglieder des Schiedsgerichtes</b> <br />Notker Bakker<br />Tobias Baur<br />Till Müller-Heidelberg<br />Ingeborg Rürup<br />Edith Wessel</p>
<p><b>Diskussionredaktion der Mitteilungen</b><br />Stephan A. Glienke</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/wahlergebnisse-der-20-delegiertenkonferenz/">Wahlergebnisse der 20. Delegiertenkonferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschlüsse der 20. Delegiertenkonferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/beschluesse-der-20-delegiertenkonferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 11:28:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/beschluesse-der-20-delegiertenkonferenz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>am 22./23.9.2007 in Hannover, Mitteilungen Nr. 199, Seite 18 Englische Bezeichnung der Humanis&#173;ti&#173;schen Union § 1 (1) der Satzung der Humanistischen Union wird um folgenden Satz ergänzt: &#8222;In englischen Beschreibungen trägt der Verein den Namenszusatz &#8216;The German Civil Liberties Union&#8216;.&#8220;(Abstimmung: bei einer Enthaltung angenommen) Arbeits&#173;schwer&#173;punkt &#8222;Interne Vernetzung&#8220; Der nächste HU-Bundesvorstand soll die interne Vernetzung und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/beschluesse-der-20-delegiertenkonferenz/">Beschlüsse der 20. Delegiertenkonferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>am 22./23.9.2007 in Hannover, Mitteilungen Nr. 199, Seite 18</p>
<h2 class="auto-created">Englische Bezeichnung der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext"> § 1 (1) der Satzung der Humanistischen Union wird um folgenden Satz ergänzt: &#8222;In englischen Beschreibungen trägt der Verein den Namenszusatz &#8216;The German Civil Liberties Union&#8216;.&#8220;(Abstimmung: bei einer Enthaltung angenommen)</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Arbeits&shy;schwer&shy;punkt &bdquo;Interne Vernetzung&ldquo;</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext">Der nächste HU-Bundesvorstand soll die interne Vernetzung und neue Formen der Zusammenarbeit zu einem seiner Arbeitsschwerpunkte machen.<br />(Abstimmung: einstimmig angenommen)</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Ausrichtung der IV. Berliner Gespr&auml;che</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext">Die DK bittet den Bundesvorstand, die Berliner Gespräche der HU fortzusetzen. Beim nächsten Mal sollte die Privilegierung der Kirchen, namentlich im finanziellen Bereich, zum Thema gemacht und seitens der HU auf die Abschaffung der Staatsleistungen hingewirkt werden. Der Arbeitskreis Staat und Kirche der Humanistischen Union fordert die Delegiertenkonferenz vom 21. &#8211; 23. September in Hannover auf, sich für die IV. Berliner Gespräche wieder stärker auf die Thematik &#8222;Trennung von Staat und Kirche&#8220; zu besinnen und insbesondere die starke Privilegierung der beiden deutschen Amtskirchen durch das Konkordat und die folgenden Staatskirchenverträge mit den evangelischen Kirchen auf- und anzugreifen. (Abstimmung: bei 3 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen)</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Stellung&shy;nahme zur Bildungs&shy;po&shy;litik</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext">Die Humanistische Union möge eine Stellungnahme zur Studie des UN-Berichtserstatters Vernor Munoz über das deutsche Bildungssystem erarbeiten und dabei bürgerrechtspolitische Ansatzpunkte herausarbeiten. (Abstimmung: einstimmig angenommen)</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Beschl&uuml;sse zum Selbst&shy;be&shy;stimmten Sterben</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext">Die Humanistische Union spricht sich für die uneingeschränkte Anerkennung von Patientenverfügungen, für passive und aktive Sterbehilfe aus. Deshalb fordert die Humanistische Union folgende Neufassung des § 216 Strafgesetzbuch (&#8222;Tötung auf Verlangen&#8220;): <br />&#8222;Nicht rechtswidrig sind Handlungen in Fällen<br />1. des Unterlassens oder Beendens einer lebenserhaltenden medizinischen Maßnahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht,<br />2. der Anwendung einer medizinisch angezeigten leidmindernden Maßnahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt,<br />3. einer Tötung auf Grund des ausdrücklichen und ernstlichen Verlangens des Getöteten.&#8220; (Abstimmung: bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen)<br />Die Humanistische Union fordert einen neuen § 1901b für das Bürgerliche Gesetzbuch: &#8222; § 1901b Patientenverfügungen<br />(1)  Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverfügung über die Einwilligung oder die Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der Äußerungsunfähigkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidung durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat.<br />(2)  Der Absatz 1 gilt auch für Bevollmächtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.&#8220;<br />(Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen)<br />§ 130 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll durch folgenden Satz 2 ergänzt werden: &#8222;Dies gilt auch für eine Patientenverfügung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen für den Fall seiner Äußerungsunfähigkeit erklärt hat.&#8220;<br />(Abstimmung: bei 6 Enthaltungen angenommen)</p>
</blockquote>
<p>Auf der Grundlage des bei der Delegiertenkonferenz diskutierten und beschlossenen Gesetzesvorschlages führt die HU mit Unterstützung der Landes-, Regional- und Ortsverbände eine bundesweite Kampagne durch. (Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen)</p>
<h2 class="auto-created">Bundes&shy;-&shy;Steu&shy;er&shy;datei und Perso&shy;nen&shy;kenn&shy;zei&shy;chen</h2>
<p>Die HU ist besorgt über das Überwachungspotential der Steuernummer in Form eines allgemeinen Personenkennzeichens (PKZ) und der geplanten zentralen Steuerdatei. Zwar ist gegen Steuergerechtigkeit und gegen den internen Abgleich von Steuerdaten überhaupt nichts einzuwenden. Aber den hier eingeschlagenen Weg hält die HU mit den Datenschützern aus bürgerrechtlicher Sicht für nicht beherrschbar. Eine Bundes-PKZ und ein Bundes-Melderegister darf es nicht geben, beide sind verfassungswidrig. Daher fordert die HU die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, diese Arbeiten auszusetzen und in einem transparenten Verfahren ohne Hast nach Lösungen zu suchen, die weder die informationelle Selbstbestimmung der BürgerInnen noch die informationelle Gewaltenteilung der Behörden beschädigen. Ohne die Problematik schon abschließend behandelt zu haben, erhebt die HU dabei folgende Forderungen:</p>
<ul>
<li>Ablösung der Steuernummer durch ein modernes Identitätsmanagement</li>
<li>kein Konfessionsstatus in der Steuerdatei</li>
<li>Entlastung der Arbeitgeber, Banken und des Staates von Abzug/Abführung der Kirchensteuer. <br />Die HU wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf zu Wort melden.<br />(Abstimmung: bei 1 Enthaltung angenommen) </li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/beschluesse-der-20-delegiertenkonferenz/">Beschlüsse der 20. Delegiertenkonferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kampagne zu Sterbehilfe und Patientenrechten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kampagne-zu-sterbehilfe-und-patientenrechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 11:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Selbstbestimmtes Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kampagne-zu-sterbehilfe-und-patientenrechten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 19 &#8211; 20 Die Delegiertenkonferenz in Hannover beschloss am 23. September sowohl einen Gesetzentwurf, der die aktive Sterbehilfe straffrei stellt, sowie einen Gesetzentwurf, der den Status von Patientenverfügungen als verbindlich anzuerkennende Willenserklärungen sichern soll. Zugleich sprachen sich die Delegierten dafür aus, zur Durchsetzung dieser Gesetzentwürfe eine Kampagne durchzuführen. Sterbehilfe Für die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kampagne-zu-sterbehilfe-und-patientenrechten/">Kampagne zu Sterbehilfe und Patientenrechten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 19 &#8211; 20</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz in Hannover beschloss am 23. September sowohl einen Gesetzentwurf, der die aktive Sterbehilfe straffrei stellt, sowie einen Gesetzentwurf, der den Status von Patientenverfügungen als verbindlich anzuerkennende Willenserklärungen sichern soll. Zugleich sprachen sich die Delegierten dafür aus, zur Durchsetzung dieser Gesetzentwürfe eine Kampagne durchzuführen.</p>
<h2 class="auto-created">Sterbehilfe</h2>
<p>Für die Humanistische Union als Bürgerrechtsorganisation ist die Durchsetzung des Grundsatzes der Selbstbestimmung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Das galt sowohl bei der Reform des Sexualstrafrechtes wie bei der Reform des § 218 StGB &#8211; Reformen, an denen die Humanistische Union entscheidend mitgewirkt hat. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende wird zwar prinzipiell in unserer Recht-sprechung anerkannt, darum ist etwa der Freitod (und die Beihilfe dazu) nicht strafbar. Gleichwohl sprechen sich ärztliche Standesorganisationen (noch) gegen den ärztlich assistierten Suizid aus. Darüber hinaus enthält auch unser Strafrecht eine Ausnahme, nämlich den Fall der Tötung auf Verlangen, die aktive Sterbehilfe (§216 Strafgesetzbuch &#8211; StGB). Derzeit lautet der § 216 StGB:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"> § 216 Tötung auf Verlangen<br />(1)  Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren zu erkennen. <br />(2)  Der Versuch ist strafbar.</p>
</blockquote>
<p>Die von der Delegiertenkonferenz beschlossene Neufassung des § 216 StGB sieht dagegen eine weitgehendes Recht auf Sterbehilfe vor. Diese lautet:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"> § 216 Tötung auf Verlangen<br />Nicht rechtswidrig sind Handlungen in Fällen<br />1.  des Unterlassens oder Beendens eines lebenserhaltenden medizinischen Maßnahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht,<br />2.  der Anwendung einer medizinisch angezeigten leidmindernden Maßnahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt,<br />3.  einer Tötung auf Grund des ausdrücklichen und ernstlichen Verlangens des Getöteten.</p>
</blockquote>
<p>In diesem Vorschlag betreffen die Punkte 1 und 2 die passive und die sog. indirekte Sterbehilfe. Sie schreiben ein &#8211; bisher nur als Richterrecht &#8211; geltendes Recht fest, das von Ärzten teilweise schon angewandt wird. Mit dem dritten Punkt dagegen verlangt die HU die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Ein Missbrauch dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil die Regelung auf das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten verweist, welches vor Gericht notfalls nachzuweisen ist. Dieses Kriterium hat sich in der strafrechtlichen Praxis bewährt, wo es etwa zur Unterscheidung zwischen einer Tötung auf Verlangen und den Tötungsdelikten Mord und Totschlag angewandt wird.</p>
<h2 class="auto-created">Patientenverf&uuml;gung</h2>
<p>Der von den Delegierten beschlossene Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung zielt darauf ab, den Patientenverfügungen endlich einen wirklich verbindlichen Status zu geben. Vertreter verschiedener Parteien haben in der Bundestagsdebatte vom Sommer dieses Jahres versucht, die rechtliche Wirksamkeit der Patientenverfügungen nur unter bestimmten Bedingungen, etwa dem Vorliegen einer irreversibel tödlichen Krankheit, gelten zu lassen und damit bestehende Patientenrechte wieder einzuschränken. (&#8222;Reichweitenbegrenzung&#8220; im Gruppenantrag  der Abgeordneten Bosbach (CDU), Röspel (SPD), Winkler (Grüne) und Fricke (FDP).) Gegenüber diesen Bestrebungen ist es notwendig, hier offensiv die Rechte der Patienten zu verteidigen.</p>
<h2 class="auto-created">Kampagne</h2>
<p>Gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe werden sich die Kirchen und die Hospizvereine, werden sich ärztliche Standesvertreter, werden sich Politiker (insbesondere solche der C-Parteien) wenden. Aber die von der HU vertretene Position wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt. Gleiches gilt auch für unsere Position zur Verbindlichkeit der Patientenverfügungen. Daher wurde beschlossen, es nicht bei der Forderung einer Änderung des geltenden Rechtes zu belassen, sondern die Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und nach Stärkung der Patientenrechte auch zum Gegenstand einer Kampagne zu machen. Eine solche Kampagne ist dann am ehesten erfolgreich, wenn sie ein klar definiertes und erreichbares Ziel hat und wenn das damit verbundene Anliegen auf eine möglichst breite Unterstützung in der Bevölkerung und in der Öffentlichkeit stößt.<br />Unsere Kampagne hat ein klar definiertes Ziel, die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und die Stärkung der Patientenrechte. Es ist ein erreichbares Ziel, weil sich die Parteien einer großen Mehrheit der Bevölkerung auf Dauer nicht werden widersetzen können. <br />Dennoch ist der Widerstand, der von unseren Gegnern ausgeht, nicht zu unterschätzen. Diese Kampagne bietet aber auch die Möglichkeit, die Humanistische Union als Bürgerrechtsorganisation wieder weiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt zu machen. Wenn die von der Delegiertenkonferenz beschlossene Kampagne tatsächlich erfolgreich sein soll, dann müssen die Forderungen der HU zunächst einmal presseöffentlich gemacht werden, etwa durch Presseerklärungen, durch Leserbriefe (die jede und jeder schreiben kann), durch öffentliche Veranstaltungen.</p>
<h2 class="auto-created">&Ouml;ffentlichkeitsarbeit</h2>
<p>In Erlangen fand am 16. November in Zusammenarbeit mit der örtlichen Volkshochschule und mit Unterstützung weiterer Verbände, u.a. der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, dem Bund für Geistesfreiheit und der Petra-Kelly-Stiftung, bereits eine Podiumsdiskussion zum Thema &#8222;Selbstbestimmung auch am Lebensende?&#8220; statt. Bei dieser Veranstaltung hat Till Müller-Heidelberg die Position der HU vertreten. Die Thematik dieser Veranstaltung soll in einem Seminar am 1. Dezember (&#8222;Patientenautonomie und menschenwürdiger Tod&#8220;) ebenfalls in der Volkshochschule Erlangen vertieft werden. Mittelfristig werden wir auch durch Anzeigen in der überregionalen Presse, mit in der Öffentlichkeit bekannten prominenten Unterstützern, auf unsere Forderungen aufmerksam machen müssen. Solche Anzeigen kosten Geld, wie überhaupt die Arbeit, die mit einer solchen Kampagne verbunden ist, ohne zusätzliche finanzielle Mittel (vielleicht für eine eigene Mitarbeiterstelle in der Geschäftstelle in Berlin) nicht zu leisten ist. Daher die Bitte an alle Mitglieder, diese Kampagne auch durch eine Spende zu unterstützen. (Spendenkonto der HU: 30 74 200, Bank für Sozialwirtschaft Berlin BLZ 100 205 00, Stichwort: Kampagne Sterbehilfe/Patientenrechte).<br />Schließlich gilt es, zu weiteren Verbänden, zu den Parteien und ihren Unterorganisationen Kontakte herzustellen. Auf die Parteien können wir Druck ausüben, etwa indem den Kandidaten für die Bundestags- und Landtagswahlen in den nächsten Jahren Wahlprüfsteine vorgelegt werden, auf denen sie zu einer Stellungnahme zu den von der HU beschlossenen Gesetzesvorschlägen aufgefordert werden. <br />Es gibt also einiges zu tun. Und wie immer gilt: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.</p>
<p>Theodor Ebert und Sophie Rieger<br />sind aktiv im Regionalverband Nordbayern der Humanistischen Union</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/kampagne-zu-sterbehilfe-und-patientenrechten/">Kampagne zu Sterbehilfe und Patientenrechten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aktuelles aus dem Bundesvorstand</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/aktuelles-aus-dem-bundesvorstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 11:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Vorstand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/aktuelles-aus-dem-bundesvorstand/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 20 &#8211; 21 Im Anschluss an die Delegiertenkonferenz hat sich der neu gew&#228;hlte Bundesvorstand zu einer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf ihr wurde Fredrik Roggan als stellvertretender Vorsitzender der HU best&#228;tigt und ein erstes Arbeitstreffen des neuen Vorstands f&#252;r den 3./4. November angesetzt. Bei diesem Treffen standen zun&#228;chst die Aufteilung der Arbeitsgebiete, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/aktuelles-aus-dem-bundesvorstand/">Aktuelles aus dem Bundesvorstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 20 &#8211; 21</p>
<p>Im Anschluss an die Delegiertenkonferenz hat sich der neu gew&auml;hlte Bundesvorstand zu einer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf ihr wurde Fredrik Roggan als stellvertretender Vorsitzender der HU best&auml;tigt und ein erstes Arbeitstreffen des neuen Vorstands f&uuml;r den 3./4. November angesetzt. Bei diesem Treffen standen zun&auml;chst die Aufteilung der Arbeitsgebiete, die&nbsp; Terminplanungen und die Diskussion gr&ouml;&szlig;erer Tagungen im Vordergrund. Um die verbandsinterne Zusammenarbeit zu verbessern, m&ouml;chte der Vorstand m&ouml;glichst viele seiner Sitzungen bei verschiedenen Regionalverb&auml;nden abhalten, um mit den Aktiven vor Ort ins Gespr&auml;ch zu kommen und sich st&auml;rker auszutauschen. Die n&auml;chste Sitzung des Vorstands wird am 26./27. Januar 2008 in Marburg stattfinden, sp&auml;tere k&ouml;nnten in Frankfurt, Hamburg, Hannover und L&uuml;beck folgen. &Uuml;ber Einladungen anderer Ortsverb&auml;nde freut sich der Bundesvorstand nat&uuml;rlich auch.</p>
<h2 class="auto-created">Projekt&shy;pla&shy;nung: Sterbe&shy;hil&shy;fe/Pa&shy;ti&shy;en&shy;ten&shy;ver&shy;f&uuml;&shy;gung</h2>
<p>Nachdem hinter den Kulissen des Deutschen Bundestags ein gemeinsamer Gesetzentwurf zur Regelung der Patientenverf&uuml;gung von Joachim St&uuml;nker (SPD) und der Michael Kauch (FDP) zustande kam, wird f&uuml;r Januar n&auml;chsten Jahres der Start des Gesetzgebungsprozesses zur Regelung der Patientenverf&uuml;gungen erwartet. Die Chancen, dass unsere Forderung nach einer legalen aktiven Sterbehilfe dort aufgenommen wird, stehen schlecht. Bereits gegen die Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gung gibt es bei zahlreichen Abgeordneten Bedenken, eine Unterst&uuml;tzung f&uuml;r die Forderung nach aktiver Sterbehilfe findet sich im parlamentarischen Raum derzeit nicht. Umso wichtiger erscheint es uns, die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger darauf aufmerksam zu machen, welche Beschneidungen des Selbstbestimmungsrechts m&ouml;glicherweise bei der Gesetzgebung zur Patientenverf&uuml;gung drohen. Die mit den verschiedenen Gesetzentw&uuml;rfen verbundenen Probleme sollen in entsprechendem Informationsmaterial &bdquo;alltagstauglich&#8220; aufbereitet werden, ein professioneller Flyer dazu wird Anfang n&auml;chsten Jahres zur Verf&uuml;gung stehen. Au&szlig;erdem ist geplant, unsere Vorschl&auml;ge anl&auml;sslich der Beratungen im Bundestag einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit vorzustellen.</p>
<h2 class="auto-created">Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung / Anonymit&auml;t im Internet</h2>
<p>Nachdem die Verabschiedung des Gesetzes absehbar war, hat sich der Vorstand mit der weiteren Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung besch&auml;ftigt. F&uuml;r die Beschwerdef&uuml;hrung konnten inzwischen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhard Baum und Burkhard Hirsch gewonnen werden. Die Beschwerde soll im Januar 2008 eingereicht werden, wenn die &Auml;nderung des Telekommunikationsgesetzes inkraft getreten ist. Angesichts eines zunehmend repressiven Umgangs mit privaten Betreibern von Anonymisierungsdiensten hat sich der Bundesvorstand &uuml;ber Voraussetzungen und M&ouml;glichkeiten beraten lassen, als Verband einen eigenen Anonymisierungsserver anzubieten. Nach ausf&uuml;hrlicher Diskussion hat der Vorstand beschlossen, ab dem 1. Januar 2008 einen Anonymisierungsserver mit dem TOR-System anzubieten. Der Vorstand m&ouml;chte mit diesem Schritt dazu beitragen, dass auch in Zukunft Internetnutzer dieses Medium anonym nutzen k&ouml;nnen. Der Anonymisierungsdienst wird kostenfrei angeboten und soll ein konkreter Beitrag zum Schutz privater Daten sein. Die technische Betreuung wird von unserem Provider, der Berliner Firma Minuskel, kostenfrei erbracht, die Humanistische Union kommt f&uuml;r den Unterhalt und die n&ouml;tige juristische Betreuung des Servers auf. Die Vorbereitungen zur Einrichtung des Dienstes haben bereits begonnen.</p>
<h2 class="auto-created">Steuernummer</h2>
<p>Der Bundesvorstand pr&uuml;ft weiterhin, inwiefern gegen die&nbsp; bevorstehende Erteilung lebenslanger Steuernummern Beschwerde eingelegt werden kann. Die Ergebnisse werden wir in der n&auml;chsten Ausgabe der Mitteilungen ver&ouml;ffentlichen. Sollte sich die bisherige Annahme best&auml;tigen, dass die Bekanntgabe der Steuernummern einen widerspruchsf&auml;higen Verwaltungsakt darstellt, werden wir einen entsprechenden Musterbrief entwerfen, mit dem wir B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ermutigen wollen, ihren Protest gegen das in den Steuernummern enthaltene Potential zur Verkn&uuml;pfung verschiedener Datenbanken zu &auml;u&szlig;ern.</p>
<h2 class="auto-created">Und so gehts weiter&hellip;</h2>
<p>Auf seiner kommenden Sitzung in Marburg will sich der Vorstand vor allem mit dem Tagungsvorschlag zur Privatisierung der Gesetzgebung, zur Forderung eines Polizeibeauftragten und der europ&auml;ischen Ausrichtung der HU besch&auml;ftigen. Bei dem Treffen soll der Haushalt f&uuml;r das kommende Jahr beschlossen werden. Sofern es die Finanzlage der HU&nbsp; zul&auml;sst, wird der Vorstand dann &uuml;ber die befristete Einstellung einer Webredakteurin/eines Webredakteurs entscheiden. Schlie&szlig;lich ist ein Treffen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Soziale Grundrechte geplant, die sich am gleichen Wochenende in Marburg treffen.</p>
<p>Sven L&uuml;ders</p>
<h2 class="auto-created">Terminplanungen</h2>
<p><b>Vorstandssitzungen</b></p>
<blockquote>
<p class="bodytext">26./27. Januar 2008 Marburg<br />15./16. M&auml;rz 2008 Berlin (in Verbindung mit B&uuml;rgerrechtstreffen der Grundrechte-Report-Herausgeber)<br />26./27. April 2008 <br />14./15. Juni 2008 <br />26./27. Juli 2008 <br />1./2. November 2008</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Verbandstag der Humanis&shy;ti&shy;schen Union</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext">26.- 28. September 2008 </p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Geplante Fachta&shy;gungen</h2>
<blockquote>
<p class="bodytext"><b>April 2008 Online-Durchsuchung von Computern</b><br />Auswertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz NRW
</p>
<p class="bodytext"><b>23./24. Mai 2008 &bdquo;Sicherheit durch Grundrechte&#8220;</b> Gemeinsame Fachtagung der Herausgeberorganisationen des Grundrechte-Reports
</p>
<p class="bodytext"><b>1. Quartal 2009&nbsp;IV. Berliner Gespr&auml;che </b><br />Finanzielle Privilegierungen der Kirchen
</p>
<p class="bodytext"><b>3. Quartal 2009 Situation des Jugendstrafvollzugs</b> <br />Erfahrungen nach einem Jahr Reform
</p>
<p class="bodytext">Als weitere Tagungsvorschl&auml;ge sind im Gespr&auml;ch:<br />Soziale Grundrechte und B&uuml;rgerrechte<br />Gefahren einer Privatisierung der Gesetzgebung</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Arbeits&shy;ver&shy;tei&shy;lung innerhalb des Bundes&shy;vor&shy;stands</h2>
<table cellspacing="0" cellpadding="3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Prof. Dr. Rosemarie Will" height="96" alt="Prof. Dr. Rosemarie Will" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_will.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Prof. Dr. Rosemarie Will</strong><br />Bioethik, u.a. Patientenverf&uuml;gung und Sterbehilfe&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Dr. Christoph Bruch" height="160" alt="Dr. Christoph Bruch" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_bruch2.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Dr. Christoph Bruch</strong><br />Informationsfreiheit und Demokratie</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Franz-Josef Hanke" height="92" alt="Franz-Josef Hanke" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_hanke.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Franz-Josef Hanke</strong><br />soziale Grundrechte und (Anti-)Diskriminierung</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Johann-Albrecht Haupt" height="103" alt="Johann-Albrecht Haupt" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_haupt2.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Johann-Albrecht Haupt</strong><br />Staat, Religionen und Weltanschauungen</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Dr. Jens Puschke" height="93" alt="Dr. Jens Puschke" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_puschke.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Dr. Jens Puschke</strong><br />Strafprozessrecht, Kriminologie und Strafvollzug</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Dr. Fredrik Roggan" height="118" alt="Dr. Fredrik Roggan" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_roggan.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Dr. Fredrik Roggan<br /></strong>Polizei- und Geheimdienstrecht, Strafprozessrecht&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Bj&ouml;rn Schreinermacher" height="112" alt="Bj&ouml;rn Schreinermacher" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_bjoern.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Bj&ouml;rn Schreinermacher</strong><br />europ&auml;ische B&uuml;rgerrechtsarbeit, Angebote f&uuml;r junge Mitglieder</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;<img decoding="async" title="Hartmuth H. Wrocklage" height="95" alt="Hartmuth H. Wrocklage" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_wrocklage.jpg.jpg" width="100" border="0"></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Hartmuth H. Wrocklage</strong><br />Finanzen und verbandsinterne Kommunikation</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/aktuelles-aus-dem-bundesvorstand/">Aktuelles aus dem Bundesvorstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_vv_will.jpg.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
	</channel>
</rss>
