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	<title>Mitteilungen Nr. 202 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Neuer Datenschutzvirus in Umlauf gebracht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuer-ID: Hintergründe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union will rasche Ausbreitung der Steueridentifikationsnummer gerichtlich stoppen. Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 1/2 Seit August diesen Jahres verteilt das Bundeszentralamt f&#252;r Steuern die neuen Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs). In der &#8222;gr&#246;&#223;ten Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik&#8220; erhalten alle B&#252;rgerinnen und B&#252;rger bis zum Jahresende ihre neuen Steuernummern mitgeteilt. Im Vergleich zum logistischen Aufwand, der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union will rasche Ausbreitung der Steueridentifikationsnummer gerichtlich stoppen. Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 1/2</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3306 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1-600x389.jpg" alt="Neuer Datenschutzvirus in Umlauf gebracht" width="600" height="389" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1-600x389.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1-768x498.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1-800x519.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1-450x292.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/demo0-1.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Seit August diesen Jahres verteilt das Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern die neuen Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs). In der &bdquo;gr&ouml;&szlig;ten Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik&ldquo; erhalten alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger bis zum Jahresende ihre neuen Steuernummern mitgeteilt. Im Vergleich zum logistischen Aufwand, der f&uuml;r Erstellung und Verteilung der Nummern betrieben wird, nehmen sich die gesetzlichen Sicherungen f&uuml;r den Datenschutz, aber auch die Vorkehrungen der Verwaltung f&uuml;r den Rechtsschutz der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger bescheiden aus. </i></p>
<p>Als im August die ersten Bescheide bei ihren Empf&auml;ngern eintrafen, wurde schnell deutlich, dass die Zustellung der Steuernummern keine Einbahnstra&szlig;e wird: Zahlreiche Briefe konnten nicht zugestellt werden, da ihre Empf&auml;nger seit dem im letzten Jahr vollzogenen Datenabgleich verzogen waren. Andere wunderten sich &uuml;ber Namens- oder Herkunfts&auml;nderungen, die sie nat&uuml;rlich beheben lassen wollten. Schlie&szlig;lich gab es &ndash; nicht zuletzt auf Anregung der HU &ndash; viele Menschen, die die Zuteilung der neuen Steuer-ID nicht einfach hinnehmen und Widerspruch einlegen wollten. Wo und wie das geschehen k&ouml;nnte, lie&szlig;en die Schreiben jedoch offen. Die austeilende Beh&ouml;rde, das Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern, gab sich alle M&uuml;he, auf den Schreiben seine Absenderschaft zu verschleiern und verwies auf die Meldebeh&ouml;rden. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlte &ndash; sie k&ouml;nnte ja zu Widerspr&uuml;chen verleiten. <br />Aber selbst diejenigen, welche das Bundeszentralamt als ausstellende Beh&ouml;rde ausmachen konnten, mussten an dessen Telefonhotline erfahren, dass man sich f&uuml;r Widerspruchsfragen nicht zust&auml;ndig f&uuml;hle: Man sei eine kleine Beh&ouml;rde, die nicht &uuml;ber gen&uuml;gend personelle Kapazit&auml;ten verf&uuml;ge. Stattdessen wurden Widerspenstige wahlweise an das Bundesfinanzministerium, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Alles nette Strategien, um sich aufm&uuml;pfige B&uuml;rger vom Hals zu halten &ndash; ein effektiver Rechtsschutz gegen&uuml;ber dem Handeln der Verwaltung sieht anders aus.</p>
<h5>Der Fehler liegt im System</h5>
<p>Der fahrl&auml;ssige Umgang mit der neuen Steuernummer begann jedoch viel fr&uuml;her, bei der Schaffung ihrer gesetzlichen Grundlagen. Im Unterschied zu bisherigen Kennziffern wie der Ausweis-, Pass- oder Sozialversicherungsnummer ist die Verwendung der Steuer-ID keineswegs bereichsspezifisch geregelt, d.h. auf die Verwendung durch Finanzbeh&ouml;rden und f&uuml;r steuerliche Zwecke beschr&auml;nkt. (s. Mitteilungen Nr. 200, S. 14f) Der Gesetzgeber hat mit &sect; 139b der Abgabenordnung den Boden f&uuml;r eine rasche Ausbreitung der Steuer-ID bereitet. Nach derzeitiger Gesetzeslage wird die Steuer-ID neben den Finanz- und Meldebeh&ouml;rden schon bei folgenden Stellen gespeichert:</p>
<ul>
<li>alle privaten und &ouml;ffentlichen Arbeitgeber ben&ouml;tigen sie f&uuml;r die Lohnsteuerabrechnungen ihrer Besch&auml;ftigten</li>
<li>die Banken erfassen die Steuer-ID ihrer Kunden f&uuml;r die Entrichtung der Abgeltungssteuer (siehe Beitrag auf S. 12f dieser Ausgabe)</li>
<li>die Arbeitsagenturen erfassen die Steuer-IDs ihrer &bdquo;Klienten&#8220;</li>
<li>die Familienkassen speichern sie f&uuml;r alle Eltern und deren Kinder zur Berechnung des Kindergeldes</li>
<li>die Rentenversicherungstr&auml;ger erhalten sie im Rahmen ihres Datenabgleichs mit den Finanzbeh&ouml;rden.</li>
</ul>
<p>Und das ist erst der Anfang. Eine &Ouml;ffnungsklausel des &sect; 139b Absatz 2 der Abgabenordnung k&uuml;ndigt weitere Rechtsvorschriften an, die &ouml;ffentlichen und privaten Stellen die Verwendung der Steuer-ID gestatten k&ouml;nnen.</p>
<h5>Steuer-ID: Perso&shy;nen&shy;kenn&shy;zei&shy;chen &amp; General&shy;sch&shy;l&uuml;ssel</h5>
<p>Die neue Steuernummer selbst ist eigentlich harmlos, sie enth&auml;lt keine codierten Angaben. Anhand der Nummer kann niemand erkennen, wann der/die Inhaber/in geboren wurde oder wie gro&szlig; er/sie ist. Die Nummer ist dennoch nicht zu untersch&auml;tzen, sie erf&uuml;llt alle Merkmale eines Personenkennzeichens: Sie ist lebenslang g&uuml;ltig und eineindeutig, d.h. jeder Mensch hat nur eine Nummer und aus jeder Nummer l&auml;sst sich eine konkrete Person ablesen. Die Gefahr der Steuer-ID besteht daher weniger in ihr selbst, sondern in ihren Verwendungsm&ouml;glichkeiten.</p>
<p>Hat sich die Steuer-ID erst einmal verbreitet, wird sie zu einer Art Generalschl&uuml;ssel. Mit ihr werden die technischen Voraussetzungen f&uuml;r automatisierte Datenabgleiche geschaffen. Alle privaten und staatlichen Stellen, die die Nummer in ihren Datenbanken speichern, k&ouml;nnten in Zukunft automatisch abgleichen, wer welche Informationen zu einer bestimmten Person gespeichert hat. Diese Abgleiche setzen bisher (aufgrund von Namensdopplungen etc.) noch viel Handarbeit voraus, die man sich dann sparen k&ouml;nnte &ndash; die Erstellung von Pers&ouml;nlichkeitsprofilen wird dank Steuer-ID zum Kinderspiel. Aus Erfahrung wissen wir: Wenn erst einmal die Infrastruktur f&uuml;r automatisierte Datenabgleiche geschaffen ist, werden die Forderungen, diese auch durchzuf&uuml;hren, nicht lange auf sich warten lassen. Die Steuer-ID ist deshalb ein zentraler Angriff auf das Prinzip der Zweckbindung, welches bisher den freien Datenaustausch zwischen staatlichen Beh&ouml;rden begrenzt.</p>
<p>Um derartigen Gefahren von Datenabgleichen und Profilbildung vorzubeugen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil zur Volksz&auml;hlung (1983) die Einf&uuml;hrung eines Personenkennzeichens als Widerspruch zu unserem freiheitlichen Selbstverst&auml;ndnis beschrieben: Wer nicht &uuml;berschauen kann, welche staatlichen Stellen am Ende Zugriff auf seine Daten haben, kann nicht mehr selbstbestimmt entscheiden, was sie/er von sich preisgibt &#8211; die Konsequenzen sind f&uuml;r sie/ihn nicht absehbar. Kurioserweise waren es in jenem Verfahren die Vertreter der Bundes- und L&auml;nderregierungen, die zur Verteidigung ihrer Z&auml;hlermethode auf die Gefahren eines Personenkennzeichens f&uuml;r die informationelle Selbstbestimmung hinwiesen: &bdquo;<i>Eine Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien w&uuml;rde zudem die Einf&uuml;hrung eines einheitlichen Personenkennzeichens voraussetzen. Dies allerdings w&auml;re ein entscheidender Schritt, den einzelnen B&uuml;rger in seiner ganzen Pers&ouml;nlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren.</i>&#8220; (BVerfGE 65, 1 Rdnr. 119 &#8211; hier: Stellungnahmen des Bundes und der L&auml;nder) Diese Einsicht scheint bei den Gesetzgebern inzwischen verloren gegangen zu sein.</p>
<h5>Einmal mehr: Es gibt keine belanglosen Daten!</h5>
<p>Die Steuer-ID hat bereits zu ersten datenschutzrechtlichen Kollateralsch&auml;den gef&uuml;hrt: F&uuml;r die Generierung der IDs fand im vergangenen Jahr ein Datenabgleich zwischen den Meldebeh&ouml;rden und dem Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern statt. Bei diesem Abgleich wurden u.a. Vor- und Nachnamen sowie Geschlechtseintrag aller Gemeldeten &uuml;bermittelt. Hinter diesem auf den ersten Blick harmlos erscheinenden Angaben kann sich im Einzelfall eine h&ouml;chst sensible Diagnose verbergen: Bei transsexuellen Menschen, die die sog. &bdquo;kleine L&ouml;sung&ldquo; der Geschlechtsumwandlung gew&auml;hlt haben, weichen Geschlechtseintrag und Vornamens-Geschlecht voneinander ab. Ihre Daten unterliegen deshalb bei den Meldebeh&ouml;rden einem besonderen Schutz vor der Weitergabe an Dritte &ndash; der wurde nur leider &bdquo;&uuml;bersehen&ldquo;.</p>
<h5>Muster&shy;ver&shy;fahren der HU bereits er&ouml;ffnet</h5>
<p>Die Humanistische Union wird sich mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen das Personenkennzeichen wehren. Wir haben einen der ersten Bescheide des Bundeszentralamts genutzt, um im Namen des Empf&auml;ngers eine Musterklage gegen die Steuer-ID beim Finanzgericht K&ouml;ln einzureichen (Az 2 K 2822/08). Unserem Vorbild haben sich inzwischen zahlreiche Menschen angeschlossen und selbst Klage erhoben. Wir rechnen mit einem langwierigen Verfahren, dass wir jedoch dank zahlreicher Spenden notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht f&uuml;hren k&ouml;nnen. F&uuml;r die breite Unterst&uuml;tzung unserer Musterklage m&ouml;chten wir uns bereits jetzt bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken.</p>
<p>F&uuml;r alle, die Kosten und Risiken eines eigenen Verfahrens scheuen, stellt die Humanistische Union ein Widerspruchsschreiben bereit, mit dem der Erteilung, Speicherung und Verwendung der Steuer-ID widersprochen werden kann.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p><i>Ausf&uuml;hrliche Informationen zur Steuer-ID, zu den h&auml;ufigsten Fragen im Umgang mit der Nummer und dem aktuellen Stand der Musterklage finden Sie hier: </i><a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/"><i>https://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/</i></a><i>.</i></p>
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		<title>Mehr Datenschutz in der Wirtschaft  Gewinn und Sicherheit für alle!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 18:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 3-6 Das Thema Datenschutz hat nach den j&#252;ngsten Skandalen pl&#246;tzlich wieder Konjunktur. Viele, die in den letzten Jahren teils bedenkenlos, teils mit Bauchschmerzen alle m&#246;glichen Ma&#223;nahmen von biometrischen Merkmalen &#252;ber Vorratsdatenspeicherungen bis hin zu Lauschangriffen und erweiterten Befugnissen f&#252;r die Geheimdienste zugestimmt haben, entdecken nun wieder den Datenschutz. Das ist [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 3-6</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4223 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-600x397.jpg" alt="Mehr Datenschutz in der Wirtschaft &ndash; Gewinn und Sicherheit f&uuml;r alle!" width="600" height="397" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-600x397.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-768x508.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-800x529.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-450x297.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Das Thema Datenschutz hat nach den j&uuml;ngsten Skandalen pl&ouml;tzlich wieder Konjunktur. Viele, die in den letzten Jahren teils bedenkenlos, teils mit Bauchschmerzen alle m&ouml;glichen Ma&szlig;nahmen von biometrischen Merkmalen &uuml;ber Vorratsdatenspeicherungen bis hin zu Lauschangriffen und erweiterten Befugnissen f&uuml;r die Geheimdienste zugestimmt haben, entdecken nun wieder den Datenschutz. Das ist begr&uuml;&szlig;enswert, ob die Bem&uuml;hungen jedoch glaubw&uuml;rdig sein k&ouml;nnen, wird sich zeigen m&uuml;ssen. Noch ist vor allem von &bdquo;drastischen Strafen&#8220;, und &bdquo;h&ouml;heren Bu&szlig;geldern&#8220; die Rede, aber in der Substanz bleiben die Vorschl&auml;ge d&uuml;nn und kosmetisch &ndash; wie die aktuelle Datenschutznovelle etwa, bei der zu bef&uuml;rchten steht, dass sie den Datenschutz noch weiter aufweicht statt ihn zu st&auml;rken.</i></p>
<h5>Mehr Bedrohungen im privaten Bereich</h5>
<p>Ein gro&szlig;er Discounter er&ouml;ffnete den Reigen der Datenskandale und fiel durch eine &Uuml;berwachung auf, die sich eigentlich gegen die eigenen Mitarbeiter richtete, um deren Arbeitsverhalten zu &uuml;berwachen. Die Furcht vor Missbrauch von EC-Kundendaten wurde skandalisiert, die Tatsache der systematischen &Uuml;berwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz jedoch interessierte kaum jemanden. Niemand wei&szlig; wirklich, wie viele Orte und Betriebe etwa heute video&uuml;berwacht sind. Da dies einen permanenten Eingriff in Arbeitnehmer- und B&uuml;rgerrechte bedeutet, sollten Video&uuml;berwachungen in Unternehmen &ndash; vor allem im Kundenbereich &ndash; grunds&auml;tzlich deutlich gekennzeichnet sein und auf die zust&auml;ndigen Aufsichtsbeh&ouml;rden hinweisen m&uuml;ssen, damit B&uuml;rger sich an diese wenden k&ouml;nnen und im Beschwerdefall die rechtm&auml;&szlig;ige Verwendung, Datensicherung und L&ouml;schung der Videodaten leichter &uuml;berpr&uuml;ft werden kann.</p>
<h5>Betrieb&shy;liche Daten&shy;schutz&shy;be&shy;auf&shy;tragte m&uuml;ssen unabh&auml;n&shy;giger und quali&shy;fi&shy;zierter werden</h5>
<p>Leider wurde bei der letzten Datenschutznovelle die Schwelle f&uuml;r die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu berufen, auf zehn Mitarbeiter hoch gesetzt. Stattdessen m&uuml;sste doch gefordert werden, diese Verpflichtung viel fr&uuml;her anzusetzen, denn die Rechenleistungen von Computern und die Kapazit&auml;ten von Speichermedien erlauben heutzutage, dass immer weniger Menschen immer gr&ouml;&szlig;ere Datenfluten bew&auml;ltigen k&ouml;nnen und somit auch viel mehr Verantwortung tragen.</p>
<p>Entscheidend jedoch ist die Forderung, dass die Datensch&uuml;tzer in der Wirtschaft unabh&auml;ngiger werden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass das Datenschutzgesetz beispielsweise erlaubt, dass auch der stellvertretende Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer eines Unternehmens, das mit Daten handelt, sein eigener betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein darf! So wird per Gesetz Vorschub geleistet, dass es einen wirkungsvollen Datenschutz in der Privatwirtschaft, vor allem der mittelst&auml;ndischen Wirtschaft, nur dort gibt, wo das Unternehmen sich ohnehin positiv zum Datenschutz bekennt.</p>
<p>Besonders f&uuml;r den Mittelstand sind unter Effizienzgesichtspunkten L&ouml;sungen interessanter, die wirkliche Fachkompetenz von au&szlig;en heranholen und gepr&uuml;ften Dienstleistern die Funktion eines m&ouml;glichst unabh&auml;ngigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu &uuml;bertragen, statt dies durch unkundige Mitarbeiter als Alibi erledigen zu lassen. Selbst die als nicht datenschutzfreundlich geltenden USA gehen verst&auml;rkt diesen Weg. So schreibt die International Association of Privacy Professionals (IAPP) ihren zertifizierten Mitgliedern laufende Schulungen und wiederholte Zertifizierungen vor. Dieses System w&auml;re vorbildlich, wenn dazu noch Datensch&uuml;tzer f&uuml;r die Wirtschaft &ndash; analog Anw&auml;lten, Steuerberatern oder vereidigten Wirtschaftspr&uuml;fern &ndash; nicht nur auf ihre Fachkunde hin gepr&uuml;ft, sondern auch strengen Zulassungsregeln hinsichtlich ihrer Berufsaus&uuml;bung unterworfen w&uuml;rden.</p>
<h5>&hellip;und in den Datenschutz investieren!</h5>
<p>Eine weitere wichtige Unterst&uuml;tzung f&uuml;r den Mittelstand w&auml;re es, Datenschutzaudits in kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) aus EU-Mitteln zu f&ouml;rdern. Denn um KMU f&uuml;r den Datenschutz fit zu machen, fehlt es im Alltag oft nicht an der Bereitschaft, sondern am zus&auml;tzlichen Kleingeld f&uuml;r das entsprechende Know-how. Was k&ouml;nnte neben der F&ouml;rderung ein Anreiz f&uuml;r die Wirtschaft sein, mehr f&uuml;r den Datenschutz zu tun? Neben den Vorteilen von Datenschutzaudits und von Zertifizierungen sollte der Gesetzgeber die private Datenhaltung transparent machen.</p>
<h5>Risiken dort bek&auml;mpfen, wo sie entstehen</h5>
<p>Sicherlich w&auml;re es nicht angemessen, Unternehmen, die mit sensiblen Personendaten umgehen und umgehen m&uuml;ssen, grunds&auml;tzlich Ignoranz oder Bereitschaft zur Illegalit&auml;t zu unterstellen. Das Verh&auml;ltnis von Konzernsicherheit und Datenschutz in der Wirtschaft ist wohl &auml;hnlich gestaltet, wie beim Staat jenes zwischen den Geheimdiensten und den Datensch&uuml;tzern. Letztere werden eher als l&auml;stige Aufpasser empfunden und wenn &uuml;berhaupt, dann regelm&auml;&szlig;ig im Nachhinein und restriktiv &uuml;ber Operationen in der Grauzone informiert. Um so vordringlicher ist es, die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch in Gro&szlig;unternehmen, wo sie hauptamtlich besch&auml;ftigt sind, zu st&auml;rken, damit sie ohne Einschr&auml;nkung direkt an den Vorstand berichten und sich auch selbst an die Aufsichtsbeh&ouml;rden oder die &Ouml;ffentlichkeit wenden k&ouml;nnen, wenn sie Verst&ouml;&szlig;e feststellen und keine Abhilfe erfolgt. Dar&uuml;ber hinaus ist zu fordern, dass sie auch mit einem eigenen Budgetrecht auszustatten sind, das ihnen erlaubt, von ihnen als kritisch erkannte Prozesse durch unabh&auml;ngige Sachverst&auml;ndige auditieren zu lassen.</p>
<h5>Prinzip der Daten&shy;spar&shy;sam&shy;keit auch in der Privat&shy;wirt&shy;schaft durchsetzen!</h5>
<p>Das Prinzip der Datensparsamkeit, ein Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht 1983 formuliert hat, sollte durch die folgenden drei Ma&szlig;nahmen auch hinsichtlich der Wirkung auf die Wirtschaft wirksam gest&auml;rkt werden:</p>
<ol>
<li>Mit der gesetzlichen Festlegung der Datenerhebung nur nach ausdr&uuml;cklicher Zustimmung des Betroffenen, die an keinerlei Vertragsbedingungen gekoppelt werden darf, als freiwilliger, positiver Akt &ndash; so genannte &bdquo;Opt-in&#8220; L&ouml;sung. Diese muss f&uuml;r Preisausschreiben ebenso gelten, wie f&uuml;r jegliche Weiterverwendung von Gesch&auml;ftsdaten etwa bei Telefonvertr&auml;gen oder Rabattkarten.</li>
<li>Eine Ausgestaltung des Melderechts bundesweit dergestalt, dass es zur Weitergabe der Stammdaten au&szlig;erhalb des &ouml;ffentlichen oder gesetzlich geregelten Bereichs grunds&auml;tzlich der aktiven Zustimmung bedarf und ein jederzeitiges Widerspruchsrecht besteht, wie es das NRW-Meldegesetz von 1998 bis 2005 bereits einmal vorsah.</li>
<li>Mit einer Verpflichtung der Privatwirtschaft, dem erfassten B&uuml;rger einmal j&auml;hrlich obligatorisch einen Datenkontoauszug zuzusenden, die im Bundesdatenschutzgesetz einheitlich geregelt werden sollte. F&uuml;r die Telekommunikationswirtschaft, Banken, Versicherungen ebenso wie f&uuml;r viele andere Dienstleister w&auml;re es einfach und nicht einmal ein nennenswerter Kostenfaktor, solche Datenkontoausz&uuml;ge etwa mit der Monatsrechnung oder dem Kontoauszug zu versenden. Es w&uuml;rde aber manchem die Augen &ouml;ffnen, wer alles wie viel &uuml;ber ihn oder sie wei&szlig;.</li>
</ol>
<h5>Aufsichts&shy;be&shy;h&ouml;rden sind unzurei&shy;chend ausge&shy;stattet</h5>
<p>Die wenigen positiven Beispiele aus der Wirtschaft k&ouml;nnen aber keine wirkungsvollen Gesetze ersetzen, denn diese sollen ja vor allem im Fall des Missbrauchs Wirkung entfalten. Deshalb bedarf es dringend der St&auml;rkung der Kontrollbeh&ouml;rden &uuml;ber den privaten Bereich. Viel zu vage sind die Vorschriften, viel zu selten die Kontrollen und viel zu rudiment&auml;r ausgestattet die Aufsichtsbeh&ouml;rden, um Beschwerden wirkungsvoll nachgehen zu k&ouml;nnen. So sind im Baden-W&uuml;rttembergischen Innenministerium, der Beh&ouml;rde, die in ganz S&uuml;dwestdeutschland f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e im privaten Datenschutz zust&auml;ndig ist, gerade einmal vier Mitarbeiter mit der Erf&uuml;llung dieser Aufgabe betraut, nat&uuml;rlich nur neben ihren anderen Aufgaben im Innenministerium. Das Regierungspr&auml;sidium Darmstadt dagegen verf&uuml;gt f&uuml;r die gleiche Aufgabe &uuml;ber dreizehn Stellen. Der nordrhein-westf&auml;lischen Datenschutzbeauftragten, zust&auml;ndig auch f&uuml;r den privaten Datenschutz und Informationsfreiheit, hat die Politik seit 2005 j&auml;hrlich eine Stelle aus Haushaltsgr&uuml;nden gestrichen. Es ist &uuml;berf&auml;llig, die Aufsichtsbeh&ouml;rden angesichts der explodierenden Datenstr&ouml;me im privaten Bereich stattdessen mit deutlich mehr Personal auszustatten, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben &uuml;berhaupt erf&uuml;llen k&ouml;nnen.</p>
<h5>Daten&shy;schutz&shy;kom&shy;pe&shy;tenz geh&ouml;rt zuk&uuml;nftig zur beruflichen Grund&shy;bil&shy;dung</h5>
<p>Vielen Menschen ist &uuml;berhaupt nicht bewusst, wer aus der Privatwirtschaft bei welcher Gelegenheit Daten erfasst. Gerne spielen etwa autobegeisterte B&uuml;rger am Wochenende mit den &bdquo;Konfiguratoren&#8220; der Hersteller und stellen sich zum Spa&szlig; ihren Lieblings-Porsche, Mercedes oder Audi zusammen. Dass &uuml;ber die Speicherfunktionen f&uuml;r pers&ouml;nliche Konfigurationen auch irgendwann einmal nach der E-Mail oder gar Personendaten wie Name und Adresse gefragt wird, f&auml;llt manchem gar nicht auf, oder erst dann, wenn er sich wundert, dass er pl&ouml;tzlich eine Werbeofferte bekommt, die ziemlich genau seinem Geschmacksprofil entspricht. Vieles, was inzwischen Softwareprogramme wie etwa Google-Analytics erm&ouml;glichen, um Konsumentenprofile zu erstellen, ist ohne Zustimmung der Betroffenen rechtswidrig.</p>
<p>Angesichts einer zunehmenden Menge sensibler, personenbezogener Daten auf Festplatten der Unternehmen und in privaten Speichern &ndash; von der Bank &uuml;ber die Krankenkasse bis zu Versicherungen, Internet-Providern, Telekommunikationsunternehmen und Payback-Datenverarbeitern &ndash; muss auf den Pr&uuml;fstand, ob die dort besch&auml;ftigten Mitarbeiter in Datenschutzfragen hinreichend kompetent und gen&uuml;gend geschult sind, um sich im Zweifelsfall illegalen Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu widersetzen und diese ggf. auch anzuzeigen. In der Regel wird diese Frage zu verneinen sein. Deshalb besteht auch hier ein dringender Handlungsbedarf, um Datenschutzrisiken dort zu mindern, wo sie entstehen und besondere Sorgfalt im Umgang mit Daten geboten ist.</p>
<p>So ist zu fordern, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, eine Mindestqualifikation erf&uuml;llen und diese durch ein Zertifikat nachweisen m&uuml;ssen. Es ist heute &uuml;blich, reicht im Informationszeitalter aber nicht mehr aus, Mitarbeiter per einfacher Erkl&auml;rung, bei der meistens das &bdquo;Kleingedruckte&#8220; gar nicht gelesen wird, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.</p>
<p>Der Gesetzgeber k&ouml;nnte stattdessen vorschreiben, dass Zertifikate und andere Sachkundenachweise unabdingbare Voraussetzung sind, um etwa im Call-Center zu arbeiten und weitere Qualifikationen, um solche zu betreiben, denn gerade hier ist eine Gefahrenquelle f&uuml;r den Datenschutz aus der Sache heraus gegeben. Schlie&szlig;lich darf aus gutem Grund auch nicht, wer einen PKW-F&uuml;hrerschein besitzt, einen LKW mit Gefahrg&uuml;tern f&uuml;hren.</p>
<p>Was f&uuml;r Call-Center gilt, betrifft nat&uuml;rlich in erheblichem Ma&szlig;e auch alle Branchen der Gesundheitswirtschaft, die durch die zunehmende Digitalisierung mit immer gr&ouml;&szlig;eren Datenmengen operieren. Angefangen von den Mitarbeitern der kassen&auml;rztlichen Vereinigungen, die den zentralen Datenpool der Digitalen Gesundheitskarte verwalten, &uuml;ber die Angestellten der Krankenkassen bis hin zu medizinischen Zentren und Arztpraxen.</p>
<h5>Was m&uuml;ssen Mitarbeiter mindestens &uuml;ber Datenschutz wissen?</h5>
<p>Ein Modellprojekt f&uuml;r ein solches Datenschutz- und Datensicherheitszertifikat wird derzeit von den Landesmedienanstalten NRW und Rheinland-Pfalz unterst&uuml;tzt. Unterhalb des Fachkundenachweises, den betriebliche Datenschutzbeauftragte erbringen m&uuml;ssen, entsteht derzeit als Kooperation von &bdquo;Klicksafe&#8220; Rheinland-Pfalz und der Dienstleistungsgesellschaft f&uuml;r Informatik in Bonn ein Zertifikat f&uuml;r Datenschutz und Datensicherheit f&uuml;r Sch&uuml;ler und dar&uuml;ber hinaus in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft f&uuml;r Informatik ein solches f&uuml;r Mitarbeiter in der Wirtschaft.</p>
<p>Eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in Fragen des Datenschutz und der Datensicherheit ist bisher in vielen Bereichen der Wirtschaft vernachl&auml;ssigt worden. Was k&ouml;nnen nun die Mindestanforderungen an Mitarbeiter sein, die &bdquo;Skills&#8220; eines Datenschutz- und Datensicherheitszertifikats?</p>
<ol>
<li>Neben Grundbegriffen der Datenverarbeitung und Sicherheitsfragen g&auml;ngiger Software vor allem der Grundrechtscharakter des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Dazu geh&ouml;rt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur zweckgebunden, aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund von freiwilliger Zustimmung genutzt, gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden d&uuml;rfen.</li>
<li>Das Wissen, dass eine Weitergabe nicht ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen sollte und dass Betroffene einen Auskunftsanspruch haben, woher ein Unternehmen ihre Daten hat und dass auf unbefugte Datennutzung und -weitergabe hohe Bu&szlig;gelder und Strafen erhoben werden k&ouml;nnen.</li>
<li>Die Pflicht, solche Daten zu sichern und sie nicht mit anderen zu verkn&uuml;pfen. Daraus folgen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Daten und &uuml;ber die Dokumentation, wof&uuml;r sie von wem genutzt oder abgerufen werden. Dies sind nur einige Beispiele, die Eingang in entsprechende Lernzielkataloge und Zertifizierungen finden sollten.</li>
<li>Einen Blick daf&uuml;r, zu erkennen und sich zu informieren, welche Art von Prozessen, Gesch&auml;ftspraktiken oder Techniken Risiken f&uuml;r Datenschutz und IT-Sicherheit mit sich bringen k&ouml;nnten, um im Zweifelsfall den fachkundigen Rat von Datenschutz- oder IT-Fachpersonal in Anspruch zu nehmen.</li>
</ol>
<h5>Neue Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen durch das Web</h5>
<p>Selbstverst&auml;ndlich kommen in Zeiten des Web 2.0 noch andere Dimensionen hinzu, die etwa die Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten durch die Ver&ouml;ffentlichung vertraulicher Informationen im Netz oder auch nur die Weitergabe solcher Informationen, die nicht einfach wieder zur&uuml;ckgeholt oder gel&ouml;scht werden k&ouml;nnen. Viele Beispiele, etwa das Einstellen eines Videos &uuml;ber die letzte Party auf You-Tube, sind prinzipiell heute schon ahndungsf&auml;hige Verst&ouml;&szlig;e gegen die Pers&ouml;nlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Brisanz, neue rechtliche Instrumentarien zum Schutz der Pers&ouml;nlichkeit zu schaffen, bewies erst k&uuml;rzlich der Launch des Portals <a href="http://www.rottenneighbour.com/" target="_blank" rel="noopener">www.rottenneighbour.com</a>.</p>
<p>Es ist bislang nicht einfach, solche elektronischen &Uuml;bergriffe gerichtlich zu verfolgen. Dem muss eine zuk&uuml;nftige Datenschutzgesetzgebung Rechnung tragen, etwa durch neue Verfahren, Schadenersatzanspr&uuml;che aus verletztem Pers&ouml;nlichkeitsrecht geltend machen zu k&ouml;nnen. So sollten Privatpersonen, deren Daten ohne Zustimmung von dritten ins Netz gestellt werden, den Verursacher auch zivilrechtlich verfolgen k&ouml;nnen. Die Probleme der Identifikation sollen dabei nat&uuml;rlich nicht unterschlagen werden. Es gibt geeignete Methoden, die es erm&ouml;glichen, z. B. die IP-Adresse unkenntlich zu machen, was an sich nicht verwerflich, sondern in bestimmten F&auml;llen sogar von Datensch&uuml;tzern empfohlen wird. Gleichwohl m&uuml;ssen wir &uuml;ber international wirksame Rechtsverfolgung auch im Privatrecht nachdenken, die auch gegen Provider oder Akteure im Ausland wirksam ist, die neu erdacht und entwickelt werden muss, um bei der Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten im Netz und aus dem Netz nicht nur die Beseitigung verlangen zu k&ouml;nnen, sondern die auch wirksam Schadenersatz durchzusetzen vermag.</p>
<h5>Neue Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen durch digitalen Gesch&auml;fts&shy;ver&shy;kehr und E-Commerce</h5>
<p>Zahlreiche Betrugsf&auml;lle der Vergangenheit, nicht zuletzt im Zusammenhang mit diversen Internetplattformen, aber auch im elektronischen Banken- und Gesch&auml;ftsverkehr, k&ouml;nnten durch Zertifizierungen verhindert werden. Leider fehlt in Deutschland immer noch ein Auditgesetz, das den gesetzlichen Rahmen und die Mindestanforderungen f&uuml;r Zertifikate formuliert. Bisher gilt nur eine entsprechende Regelung in Schleswig-Holstein, in Zeiten des grenz&uuml;berschreitenden europ&auml;ischen Binnenhandels auch im elektronischen Handel ein schlichter Anachronismus. Deshalb muss ein Datenschutz-Auditgesetz, das auch die Kreditratings einschlie&szlig;t, wie sie heute von Banken, Agenturen und Auskunfteien angeboten werden, Klarheit und mehr Verbraucherschutz schaffen.</p>
<p>Ein positives Beispiel f&uuml;r erfolgreiche Regelungen in Selbstorganisation der Wirtschaft bieten die unter dem Dach der Initiative D21 e.V. organisierten G&uuml;tesiegel im Internet. Diese haben sich freiwillig auf hohe Standards des Verbraucher- und Datenschutzes verpflichtet und unterwerfen sich der Kontrolle eines G&uuml;tesiegelboards, dem neben den G&uuml;tesiegelunternehmen unabh&auml;ngige Experten und Vertreter von Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschutzorganisationen angeh&ouml;ren. Die positiven Beispiele aus der Wirtschaft m&uuml;ssen durch praktikable Gesetze zur Regel werden. Und auch da gibt es auf mehreren Feldern dringenden Handlungsbedarf.</p>
<p>Die seit 2005 in verschiedenen Schritten beschlossenen Wege zur Einf&uuml;hrung der digitalen Signatur bedeuten ebenfalls neue Herausforderungen f&uuml;r Datenschutz und insbesondere die Datensicherheit im privaten Bereich. Noch sind f&uuml;r Verbraucher die Risiken ihrer elektronischen Zahlungsmittel bei aller technischen Unzul&auml;nglichkeit der EC-Karten oder Kreditkarten mit PIN &uuml;berschaubar. Ob dies noch der Fall sein wird, wenn k&uuml;nftig die digitale Signatur nicht nur auf der Sparkassenkarte, sondern auch auf dem Personalausweis, der Gesundheitskarte und ELENA, dem elektronischen Gehaltsnachweis enthalten sein wird, wird sich zeigen. Ob die mit der Signatur einher gehende Beweislast-Umkehr zu Lasten der Verbraucher ein Schritt zu mehr Verbrauchersicherheit war, ist in diesem Zusammenhang zu bezweifeln und sollte deshalb schnell &uuml;berpr&uuml;ft werden.</p>
<h5>Zerti&shy;fi&shy;zie&shy;rung f&uuml;r Unternehmen klar regeln</h5>
<p>Viele Beispiele in der Privatwirtschaft zeigen schon heute hohes Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen. Von Trust-Centern, die unter strengsten Kriterien zertifiziert werden, aber auch von Banken, die aufgrund interner und versicherungsrechtlicher Absicherungen dazu angehalten sind, werden &uuml;beraus hohe Standards erreicht. Von der europ&auml;ischen Sicherheits- und Datenschutznorm ISO 17799 &uuml;ber Datenschutz-G&uuml;tesiegel, wie sie etwa das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein vergibt, bis zu den unter dem Dach der Initiative D21 organisierten G&uuml;tesiegeln gilt f&uuml;r unterschiedliche Anwendungsbereiche der Wirtschaft eine gro&szlig;e Spannweite von Kriterien des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes, die jedoch praktisch nur wenigen Fachleuten bekannt sind. Diese Kriterien m&uuml;ssen transparent und vor allem den Verbrauchern n&auml;her gebracht werden, auch darin l&auml;ge die Aufgabe eines vern&uuml;nftigen Auditierungsrahmens. Denn wie in vielen Bereichen sind auch hier inzwischen F&auml;lscher und Manipulierer unterwegs, auch hier gilt es sich abzugrenzen gegen wertlose Siegel, wie sie heute schon im Internet kursieren.</p>
<p>Leider stehen einige Politiker einem wirksamen Auditgesetz immer noch skeptisch gegen&uuml;ber. Der vorliegende Entwurf wird den Anforderungen an einen wirksamen Datenschutz unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung nur unzureichend gerecht. Gleichwohl findet insofern eine &#8222;Abstimmung mit den F&uuml;&szlig;en&#8220; statt, als immer mehr Unternehmen von sich aus nach Zertifizierungen rufen. So verzeichnen Unternehmen wie der T&Uuml;V S&uuml;d Management GmbH eine gestiegene Nachfrage nach Zertifizierungen und k&ouml;nnen sich Unternehmen wie Datenschutz Nord GmbH, einst eine Strukturinitiative f&uuml;r Bremerhaven, inzwischen erfolgreich als bundesweit t&auml;tige Unternehmen etablieren. Auch die anderen G&uuml;tesiegel unter dem Dach der Initiative D21 verzeichnen deutliche Zuw&auml;chse. Der Politik kommt die Entscheidung zu, wirksame G&uuml;tesiegel von Placebos zu unterscheiden. Datenschutz ist wie Umweltschutz l&auml;ngst kein l&auml;stiges Kostenelement mehr, sondern schafft Arbeitspl&auml;tze und wird durch das Vertrauen der Verbraucher zum positiven Faktor in der Wertsch&ouml;pfungskette.</p>
<h5>Neue politische Signale notwendig</h5>
<p>Die Ausw&uuml;chse des vermeintlichen &bdquo;Kampfes gegen den Terror&#8220; haben in den letzten Jahren geh&ouml;rig mit zur Aush&ouml;hlung des Datenschutzbewusstseins beigetragen, indem gegen den Rat von B&uuml;rgerrechtlern und Datensch&uuml;tzern immer neue Datenerfassungen, von der Rasterfahndung &uuml;ber biometrische Daten, die einheitliche Steuernummer bis zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen fast alles Denkbare auch beschlossen wurde. Insofern muss mancher Datenskandal dieser Tage das Rechtsbewusstsein aller sensibilisieren. Es sollte zu denken geben, wenn es in immer k&uuml;rzeren zeitlichen Abst&auml;nden dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist, die Wellen der &Uuml;berwachungsgesetze zu stoppen, und die Tatsache an sich l&auml;sst bef&uuml;rchten, dass es um das Verh&auml;ltnis der politischen Mehrheiten zu den Grund- und Freiheitsgarantien des Grundgesetzes schlecht bestellt ist.</p>
<h5>Ein Grundrecht auf Datenschutz ins Grundgesetz</h5>
<p>Am 19. Dezember 1978 wurde das Grundrecht auf Datenschutz in die Verfassung Nordrhein-Westfalens aufgenommen. Seitdem herrschen Stillstand und R&uuml;ckschritt beim Gesetzgeber um ein elementares B&uuml;rgerrecht, das wie kein anderes erst durch die informationstechnische Entwicklung an Bedeutung gewonnen hat. Eine breite politische Diskussion, ob ein Individualrecht auf Datenschutz im Grundgesetz zus&auml;tzlich formuliert werden sollte, ist &uuml;berf&auml;llig und darf nicht weiter den Gerichten &uuml;berlassen werden. Ein verbrieftes individuelles Grundrecht auf Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen&uuml;ber dem demokratischen Staat sind zwei Seiten einer Medaille. 60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes w&uuml;rde unserer Demokratie die Kodifizierung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gut anstehen, zumal andere westliche Demokratien wie Schweden, Norwegen, Kanada und Frankreich l&auml;ngst &uuml;ber vergleichbare Rechtsordnungen verf&uuml;gen. Es besteht insbesondere deshalb eine Chance, weil ein solcher Verfassungsvorschlag nicht hinter das Informationelle Selbstbestimmungsrecht zur&uuml;ckfallen kann, dass das Bundesverfassungsgericht direkt aus Artikel 1 Grundgesetz und aus dem Demokratieprinzip abgeleitet hat und damit einer &bdquo;Ewigkeitsgarantie&#8220; unterliegt. Eine klare Formulierung k&ouml;nnte das Bewusstsein f&uuml;r eine freiheitliche Verfassungswirklichkeit st&auml;rken und manchem Drang zur schleichenden Aush&ouml;hlung elementarer Grundrechte Einhalt gebieten.</p>
<p>&bdquo;<i>Time for a Change</i>&#8220; im Datenschutz: Es an der Zeit, sich auch von Seiten der Wirtschaft eindeutig auf die Seite einer offenen Gesellschaft und der B&uuml;rgerrechte zu stellen und es gibt viele M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Unternehmen, hierf&uuml;r eigene freiwillige Beitr&auml;ge zu leisten!</p>
<p><i>Roland Appel <br />ist Politikwissenschaftler und Unternehmensberater ,<br />Vorsitzender des G&uuml;tesiegelboards der Initiative D21 e.V. und <br />Mitglied der G-10 Kommission des Landtages Nordrhein-Westfalen</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/mehr-datenschutz-in-der-wirtschaft-gewinn-und-sicherheit-fuer-alle/">Mehr Datenschutz in der Wirtschaft  Gewinn und Sicherheit für alle!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die Fronten sind geklärt: Bosbach-Entwurf entwertet Patientenverfügungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-fronten-sind-geklaert-bosbach-entwurf-entwertet-patientenverfuegungen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 18:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionen]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung: Positionen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 7 Die  Blockadepolitik in Sachen Patientenverfügung scheint beendet: Am 21. Oktober hat Wolfgang Bosbach zusammen mit Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und dem Fürsprecher einer Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen, dem SPD-Abgeordneten René Röspel, einen zweiten Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen vorgestellt. Der als Gegenentwurf zum sog. Stünker-Entwurf aufgestellte Vorschlag begrenzt nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-fronten-sind-geklaert-bosbach-entwurf-entwertet-patientenverfuegungen-1/">Die Fronten sind geklärt: Bosbach-Entwurf entwertet Patientenverfügungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 7</p>
<p>Die  Blockadepolitik in Sachen Patientenverfügung scheint beendet: Am 21. Oktober hat Wolfgang Bosbach zusammen mit Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und dem Fürsprecher einer Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen, dem SPD-Abgeordneten René Röspel, einen zweiten Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen vorgestellt. Der als Gegenentwurf zum sog. Stünker-Entwurf aufgestellte Vorschlag begrenzt nicht einfach die Reichweite von Patientenverfügungen, d.h. ihre Wirksamkeit auf die Phase des Vorliegens einer unheilbaren, tödlich verlaufende Krankheit. Vielmehr führt der Entwurf Patientenverfügungen erster und zweiter Klasse ein. Offenbar hat die jahrelange Diskussion, dass eine Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen verfassungswidrig wäre, Wirkung gezeigt.</p>
<p>Unter der Voraussetzung, dass sich Betroffene ärztlich aufklären lassen, diese Beratung vom Arzt dokumentiert und nach einer Belehrung vor einem Notar errichtet werden, soll eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung möglich sein. Die notarielle Beurkundung darf dabei nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Werden diese Vorrausetzungen nicht erfüllt &#150; und das dürfte für nahezu alle derzeit abgeschlossenen Patientenverfügungen gelten &#150; soll die Reichweite der Patientenverfügung auf zwei Fälle begrenzt werden: 1. dafür, dass nach ärztlicher Überzeugung eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder 2. wenn der Betreute ohne Bewusstsein ist und nach ärztlicher Überzeugung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird.</p>
<p>Die Verfasser des Bosbach-Entwurfs scheinen sich jedoch nicht in allen Punkten einig zu sein: Gemeinsam mit dem Entwurf stellten sie einen Änderungsantrag vor, wonach die Patientenverfügung 2. Klasse nicht für die zweite Alternative &#8211; das so genannte Wachkoma &#150; gelten solle. Diese Patientenverfügung zweiter Klasse hätte, zumal in ihrer engen Variante, keine Funktion: In der Sterbephase im engeren Sinn ist der Arzt ohnehin verpflichtet, den Sterbenden zu begleiten und darf nicht von sich aus den Sterbeprozess verlängern. Die Patientenverfügung erster Klasse hingegen errichtet Hürden, die es letztlich nur einem privilegierten Kreis von Menschen ermöglichen wird, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende mit einer Patientenverfügung zu nutzen. Sie ist vor allem ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Notare und Juristen, ohne dass dadurch für die Betroffenen tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen würde. Jede erhöhte Formanforderung produziert erfahrungsgemäß eine erhöhte Fehleranfälligkeit. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen mit dem österreichischen Patientenverfügungsgesetz, dem der Bosbach-Vorschlag nachgebildet ist.</p>
<p><i>Rosemarie Will</i></p>
<p><i>Die Planung der HU-Kampagne für mehr Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Thema des Verbandstages in Lübeck, s.S. 19 dieser Ausgabe.</i></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung im Vergleich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-gesetzentwuerfe-zur-patientenverfuegung-im-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 18:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung: Gesetzgebung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-gesetzentwuerfe-zur-patientenverfuegung-im-vergleich/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 7/8 Quellen: St&#252;nker-Entwurf: BT-Drucksache 16/8442Bosbach-Entwurf: Webseite des Abgeordneten Wolfgang Bosbach &#160; Gesetzentwurf St&#252;nker, Kauch et al. Gesetzentwurf Bosbach, R&#246;spel, Gr&#246;ing-Eckart et al.&#160; Patienten-verf&#252;gung&#160; &#167; 1901a BGB(1) Hat ein einwilligungsf&#228;higer Vollj&#228;hriger f&#252;r den Fall seiner Einwilligungsunf&#228;higkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 7/8</p>
<p>Quellen:</p>
<p>St&uuml;nker-Entwurf: <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf" target="_blank" rel="noopener">BT-Drucksache 16/8442</a><br />Bosbach-Entwurf: <a href="http://wobo.de/home/nachrichten/resolveUid/ead6a781e71d4ead7e433a186296e324" target="_blank" rel="noopener">Webseite des Abgeordneten Wolfgang Bosbach</a></p>
<table cellspacing="0" cellpadding="1" border="1">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Gesetzentwurf St&uuml;nker, Kauch et al.</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Gesetzentwurf Bosbach, R&ouml;spel, Gr&ouml;ing-Eckart et al.&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Patienten-<br />verf&uuml;gung&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1901a BGB<br />(1) Hat ein einwilligungsf&auml;higer Vollj&auml;hriger f&uuml;r den Fall seiner Einwilligungsunf&auml;higkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder &auml;rztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Pat.verf&uuml;gung), pr&uuml;ft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverf&uuml;gung kann jederzeit formlos widerrufen werden.</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1901 b BGB<br />(1) W&uuml;nsche zur Behandlung und Entscheidungen &uuml;ber die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte oder bestimmbare medizinische Ma&szlig;nahmen, die eine einwilligungsf&auml;hige Person in schriftlicher Form f&uuml;r den Fall ihrer Einwilligungsunf&auml;higkeit ge&auml;u&szlig;ert hat (Patientenverf&uuml;gung), gelten nach Verlust der Einwilligungsf&auml;higkeit fort. Der Betreuer hat ihnen Geltung zu verschaffen, wenn sie auf die eingetretene Situation zutreffen, es sei denn, dass der Betreute sie widerrufen hat oder an ihnen erkennbar nicht festhalten will.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Beratung</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">[ohne gesetzliche Regelung]<br />Sowohl eine fachkundige Beratung als auch eine regelm&auml;&szlig;ige oder beim Auftauchen von schweren Krankheiten erfolgende Aktualisierung der Patientenverf&uuml;gung sind sehr zu&nbsp; empfehlen. Eine Verkn&uuml;pfung von Beratung und Aktualisierung mit der Wirksamkeit oder der Verbindlichkeit einer Patientenverf&uuml;gung ist aber nicht gerechtfertigt. (Begr&uuml;ndung, S. 14) <br />Eine Aktualisierungspflicht als Wirksamkeitsvoraussetzung f&uuml;r eine Patientenverf&uuml;gung sieht der Entwurf nicht vor, weil allein der Zeitraum zwischen der Errichtung oder der letzten &Auml;nderung oder Best&auml;tigung der Patientenverf&uuml;gung und dem Behandlungszeitpunkt nicht die Schlussfolgerung rechtfertigt, dass die abgegebenen Erkl&auml;rungen nicht mehr gelten sollen. (s. Begr&uuml;ndung S. 14)&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1901 b BGB<br />(2) W&uuml;nschen oder Entscheidungen einer Patientenverf&uuml;gung, die auf den Abbruch oder die Nichtvornahme lebenserhaltender medizinischer Ma&szlig;nahmen gerichtet sind, hat der Betreuer Geltung zu verschaffen, wenn 1. der Errichtung eine &auml;rztliche Aufkl&auml;rung&#8230;, vorausgegangen ist, 2. sie nach Belehrung &#8230; vor einem Notar errichtet wurde, und die Beurkundung nicht l&auml;nger als f&uuml;nf Jahre zur&uuml;ckliegt 3. und darin auf eine von dem Arzt gefertigte Dokumentation &uuml;ber die Aufkl&auml;rung verwiesen wird, &#8230; Dasselbe gilt, wenn der Betreute eine solche Patientenverf&uuml;gung &#8230;schriftlich best&auml;tigt hat und die Best&auml;tigung nicht l&auml;nger als f&uuml;nf Jahre zur&uuml;ckliegt &#8230;(3) Erf&uuml;llt eine Patientenverf&uuml;gung die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht, so hat der Betreuer darin enthaltenen W&uuml;nschen oder Entscheidungen, die auf den Abbruch oder die Nichtvornahme lebenserhaltender medizinischer Ma&szlig;nahmen gerichtet sind, Geltung zu verschaffen, 1. wenn nach &auml;rztlicher &Uuml;berzeugung eine unheilbare, t&ouml;dlich verlaufende Krankheit vorliegt oder 2. wenn der Betreute ohne Bewusstsein ist, nach &auml;rztlicher &Uuml;berzeugung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Aussch&ouml;pfung aller medizinischen M&ouml;glichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird &#8230;&nbsp; <br />&Auml;nderungsantrag vom 21.10.08: &sect; 1901 b (3) Erf&uuml;llt eine Patientenverf&uuml;gung die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht, so hat der Betreuer darin enthaltenen W&uuml;nschen oder Entscheidungen&#8230;, Geltung zu verschaffen, wenn nach &auml;rztlicher &Uuml;berzeugung eine unheilbare, t&ouml;dlich verlaufende Krankheit vorliegt.&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Bevollm&auml;cht.&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1901 a BGB<br />(4) Die Abs&auml;tze 1 bis 3 gelten auch f&uuml;r Bevollm&auml;chtigte.&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect;1901 a BGB<br />(1) Eine gesch&auml;ftsf&auml;hige vollj&auml;hrige Person kann f&uuml;r den Fall, dass sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer k&ouml;rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, einen Bevollm&auml;chtigten bestellen (Vorsorgevollmacht). &#8230; (2) Eine vollj&auml;hrige Person kann f&uuml;r den Fall ihrer Betreuung Vorschl&auml;ge zur Auswahl des Betreuers oder W&uuml;nsche zur Wahrnehmung der Betreuung &auml;u&szlig;ern (Betreuungsverf&uuml;gung). &#8230;<br />&sect; 1901 b (6) Die Abs&auml;tze 1 bis 4 gelten auch f&uuml;r Bevollm&auml;chtigte gem&auml;&szlig; &sect; 1901 a Abs. 1. &sect; 1904 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">mutma&szlig;l.<br />Wille&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1901a BGB<br />(2) Liegt keine Patientenverf&uuml;gung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverf&uuml;gung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer unter Beachtung des mutma&szlig;lichen Willens des Betreuten zu entscheiden, ob er in eine &auml;rztliche Ma&szlig;nahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. &#8230;&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">[ohne gesetzliche Regelung]<br />Dem Betreuer wird nicht etwa eine generelle Befugnis einger&auml;umt, unter R&uuml;ckgriff auf den mutma&szlig;lichen Willen W&uuml;nsche und Entscheidungen des Betroffenen in einer Patientenverf&uuml;gung nach eigenem Ermessen zu &#8222;korrigieren&#8220;. &#8230; Nur wenn tats&auml;chliche Anhaltspunkte bestehen oder sich die Irrt&uuml;mlichkeit der Patientenverf&uuml;gung geradezu aufdr&auml;ngt, soll er nicht daran gebunden, sondern nach den allgemeinen Regeln des &sect; 1901 zu einer &#8230; Entscheidung berufen sein.&nbsp; (Begr&uuml;ndung, S. 39)&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">PEG-Sonde&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">[ohne gesetzliche Regelung]<br />Verweis auf BGH-Beschluss vom 8.6.2005: &bdquo;Die mit Hilfe einer Magensonde durchgef&uuml;hrte k&uuml;nstliche Ern&auml;hrung ist ein Eingriff in die k&ouml;rperliche Integrit&auml;t, der deshalb der Einwilligung des Patienten bedarf. Eine gegen den erkl&auml;rten Willen des Patienten durchgef&uuml;hrte k&uuml;nstliche Ern&auml;hrung ist folglich eine rechtswidrige Handlung, deren Unterlassung der Patient analog &sect; 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit &sect; 823 Abs. 1 BGB verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn die begehrte Unterlassung &#8211; wie hier &#8211; zum Tode des Patienten f&uuml;hren w&uuml;rde. Das Recht des Patienten zur Bestimmung &uuml;ber seinen K&ouml;rper macht Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzul&auml;ssig.&#8220; (BGHZ 163, 195) Zu erg&auml;nzen ist, dass eine solche Zwangsbehandlung nicht nur nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten unzul&auml;ssig w&auml;re, sondern auch strafrechtlich grunds&auml;tzlich als K&ouml;rperverletzung einzustufen w&auml;re. (Begr&uuml;ndung, S. 16f)&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">[ohne gesetzliche Regelung]<br />Presseerkl&auml;rung vom 21.10.08: Eine Patientenverf&uuml;gung ist an die Grenzen des rechtlich Zul&auml;ssigen gebunden: Inhalte einer Patientenverf&uuml;gung, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten versto&szlig;en, sind nichtig. Aktive Sterbehilfe ist verboten. Die Basisversorgung kann nicht ausgeschlossen werden. (Das bedeutet nicht Ern&auml;hrung mittels PEG-Sonde.) &nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Vormundschafts-<br />gericht&nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1904 BGB&nbsp; <br />(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen &auml;rztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die Ma&szlig;nahme medizinisch angezeigt ist und die begr&uuml;ndete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Ma&szlig;nahme stirbt oder einen schweren und l&auml;nger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. (3) Die Genehmigung nach den Abs&auml;tzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht. (4) Eine Genehmigung nach den Abs&auml;tzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen dar&uuml;ber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht. &nbsp;</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext"> &sect; 1904 BGB&nbsp; <br />(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung durch den Betreuer in eine lebenserhaltende medizinische Ma&szlig;nahme bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. (3) Eine Genehmigung nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn nach &auml;rztlicher &Uuml;berzeugung eine unheilbare, t&ouml;dlich verlaufende Krankheit vorliegt und nach Beratung zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen dar&uuml;ber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung den in einer Patientenverf&uuml;gung ge&auml;u&szlig;erten W&uuml;nschen oder Entscheidungen des Betreuten entspricht. (4) Bei der Beratung &#8230; ist in der Regel den Pflegepersonen sowie dem Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Pflegeeltern und Kindern &#8230; Gelegenheit zur &Auml;u&szlig;erung zu geben&#8230; (beratendes Konsil). <br />&sect; 1904 a (1) Das Vormundschaftsgericht erteilt die Genehmigung nach &sect; 1904 Abs. 2, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung in eine lebenserhaltende &auml;rztliche Ma&szlig;nahme den W&uuml;nschen oder Entscheidungen einer Patientenverf&uuml;gung entspricht, die die Voraussetzungen des &sect; 1901 b Abs. 2 erf&uuml;llt. (2) Das Vormundschaftsgericht erteilt die Genehmigung nach &sect; 1904 Abs. 2, wenn nach &auml;rztlicher &Uuml;berzeugung eine unheilbare, t&ouml;dlich verlaufende Krankheit vorliegt und die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung in die lebenserhaltende &auml;rztliche Ma&szlig;nahme &#8230; (3) Das Vormundschaftsgericht erteilt die Genehmigung nach &sect; 1904 Abs. 2, wenn &#8230; der Betreute ohne Bewusstsein ist und &#8230; mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit &#8230; das Bewusstsein niemals wieder erlangen wird.&nbsp;</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		<title>Gemischte Aussichten auf die Zukunft der Bürgerrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/gemischte-aussichten-auf-die-zukunft-der-buergerrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 16:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Herausgeber des Grundrechte-Reports reflektierten ihre eigene Arbeit auf einer gemeinsamen Tagung. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 9-11 Heribert Prantl, Jutta Roitsch-Wittkowsky, Rosemarie Will und Reinhard Kreissl (v.l.n.r.) diskutierten zum Auftakt der Tagung am 23. Mai 2008 über das Verhältnis von Staat und Bürger sowie Chancen der Bürgerrechtsbewegung. Heribert Prantl, Jutta Roitsch-Wittkowsky, Rosemarie Will und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Herausgeber des Grundrechte-Reports reflektierten ihre eigene Arbeit auf einer gemeinsamen Tagung. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 9-11</p>
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<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4224 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01-600x193.jpg" alt="Gemischte Aussichten auf die Zukunft der Bürgerrechte" width="600" height="193" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01-600x193.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01-768x247.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01-800x258.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01-450x145.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium1a_01.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>Heribert Prantl, Jutta Roitsch-Wittkowsky, Rosemarie Will und Reinhard Kreissl (v.l.n.r.) diskutierten zum Auftakt der Tagung am 23. Mai 2008 über das Verhältnis von Staat und Bürger sowie Chancen der Bürgerrechtsbewegung.</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Heribert Prantl, Jutta Roitsch-Wittkowsky, Rosemarie Will und Reinhard Kreissl (v.l.n.r.) diskutierten zum Auftakt der Tagung am 23. Mai 2008 über das Verhältnis von Staat und Bürger sowie Chancen der Bürgerrechtsbewegung.</p>
</div>
<p>Seit nunmehr elf Jahren legen deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen gemeinsam einen Grundrechte-Report vor. Die jährlich erscheinenden Berichte liefern nicht nur ein Bild der Verfassungswirklichkeit, sondern auch eine Beschreibung der deutschen Bürgerrechtsbewegung. In den Berichten werden verschiedene Schwerpunkte und Sichtweisen deutlich, die Spannbreite reicht von der Unterstützung des zivilen Protests, über die anwaltliche Vertretung betroffener BürgerInnen und Musterklagen bis zur politischen Lobbyarbeit und der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Welche Bedeutung haben diese Methoden für die Bürgerrechtsarbeit, wie verhalten sie sich zueinander?<br />
Um ihre eigene Arbeit zu reflektieren, haben sich in diesem Jahr die Herausgeber des Grundrechte-Reports zu einer gemeinsamen Veranstaltung entschlossen.</p>
<p>Die Tagung am 23. und 24. Mai stand unter dem etwas provokanten Titel „Sicherheitsstaat am Ende&#8220;. Dieser zielte einerseits auf die zunehmenden sicherheitsstaatlichen Überwachungsvorhaben, den Sicherheitsstaat in seiner schrittweisen Vollendung. Zugleich wollte die Tagung eine Bilanz der uneingelösten Versprechen, der Schattenseiten des Sicherheitsdenkens bieten. Mehr als 200 Teilnehmer folgten der Einladung und diskutierten über die Auswüchse der Sicherheitspolitik und die Zukunft der Bürgerrechte. Den Auftakt am Freitagabend bildeten Referate von Heribert Prantl und Reinhard Kreissl sowie eine erste Podiumsrunde. Am Samstag folgten Arbeitsgruppen mit zahlreichen Experten zu den verschiedenen Themenfeldern der Bürgerrechtsarbeit. Zum Abschluss widmete sich eine zweite Podiumsrunde den Perspektiven der Bürgerrechtsarbeit.</p>
<p><b>Heribert Prantl: Recht sichert Freiheit</b><br />
Mit einer nüchternen Bilanz der deutschen Verfassungswirklichkeit im Jahre 2008 eröffnete Heribert Prantl seinen Vortrag über den „Staat und die Bürger(rechte). Zum Stand eines Verhältnisses&#8220;: „Der Staat und viele seiner Organe, der Staat und ein Teil seiner Gewalten haben den Stolz  auf die Grund- und auf die Freiheitsrechte verloren und an deren Stelle das Vorurteil gesetzt,  man müsse diese – die Grund- und Freiheitsrechte – um mehr Sicherheit willen kleiner machen. Und so kommt es, dass das grundrechtliche Fundament unseres Gemeinwesens, dass das sicher geglaubte, nicht mehr sicher ist.&#8220; Prantl machte neben jener „Politik der Angst&#8220; eine zweite Ursache für den Erosionsprozess der Grundrechte aus: den Rückzug des Staates aus der sozialpolitischen Verantwortung. Die zunehmende Armut und soziale Verunsicherung, die Ausgrenzung zahlreicher Randgruppen und Benachteiligter zehre an der demokratischen Substanz unserer Gesellschaft, degradiere aufrechte Bürger zu Hartz IV-Empfängern. Ein nachhaltiges Engagement für eine freie Gesellschaft setze voraus, dass sich Bürgerrechtsorganisationen auch der Gerechtigkeitsfragen annehmen. Wie das allerdings geschehen soll, ließ Heribert Prantl offen.</p>
<p>Im Hauptteil seines Vortrags verfolgte er dann den rasanten Abbau rechtsstaatlicher Sicherheit. Die terroristischen Anschläge des 11. September 2001 hätten dazu geführt, dass westliche Staaten ihr klassisches Strafrecht vergiftet, einen unkontrollierbaren Sicherheitsapparat aufgebaut und zivilisatorische Hemmschwellen wie das Folterverbot überschritten haben. Die moderne Sicherheitspolitik stehe in ihrem Irrationalismus der Hexenverfolgung des Mittelalters in nichts nach: „So genügte jahrhundertelang das bloße Gerücht, jemand sei mit dem Teufel im Bunde, um sie gefangen zu setzen, zum Geständnis zu zwingen und dann zu verbrennen. Heute genügt das  Gerücht, es sei jemand mit Bin Laden im Bunde, um Streubomben über ganzen Landstrichen abzuwerfen. Was dem Weißen Haus sein Bin Laden, das war dem Vatikan über Jahrhunderte der Teufel.&#8220; Prantl skizzierte, wie heute die Wahrnehmung realer Gefahren durch mediale Verzerrungen erschwert, wie Gefahren politisch instrumentalisiert und übersteigert werden, um das verängstigte Publikum anschließend mit inquisitorischen Praktiken zu erlösen. Als Gegenstrategie setzte Heribert Prantl auf aufklärerische Tugenden: Man müsse die Ängste und Sorgen der Menschen ernst nehmen, zugleich aber die Vereinfachungen und Kurzschlüsse der Sicherheitspolitiker aufzeigen. Er forderte die Einhaltung absoluter Grenzen staatlichen Handelns, nur so werde der reale Kern des Rechts auf Sicherheit deutlich: „Recht sichert Freiheit&#8220;.</p>
<p><b>Reinhard Kreissl: Die Politik der Bilder</b><br />
Im zweiten Referat widmete sich Dr. Reinhard Kreissl (Universität Wien) den Strategien der öffentlichen Inszenierung von Sicherheitsfragen. „Wir glauben, was wir sehen und andersherum sehen wir, was wir glauben. Das weiß auch die Politik. Und sie nutzt es, im Großen wie im Kleinen.&#8220; Kreissl stellte zwei Mechanismen vor, deren sich die Politik der Angst bedient: Einerseits werde das Bedrohungsszenario in einer Art „low intensity&#8220;-Strategie permanent durch Meldungen und Bilder mutmaßlicher Terroristen, neuer Sicherheitslücken etc. aufrecht erhalten. Hierbei spiele die suggestive Kraft der Bilder eine entscheidende Rolle. Sie erinnern uns täglich daran, dass die Gefahr buchstäblich überall lauert, wir uns nie sicher fühlen können. Die Inszenierung beruhe zweitens auf dem privilegierten Blick der Sicherheitsbehörden. Deren Informationspolitik entscheide, was als Sicherheitsrisiko wahrgenommen wird. Kreissl skizzierte im Anschluss, wie diese Bedrohungsszenarien durch eine Politik der Rückversicherung (&#8218;Wir tun alles Menschenmögliche gegen den schlimmsten denkbaren Fall.&#8216;), durch die mediale Darstellungen von Verbrechen (&#8218;Warum haben staatliche Behörden das zugelassen?&#8216;) und die vollmundigen Versprechungen der Sicherheitsindustrie (&#8218;Risiken lassen sich technisch vermeiden.&#8216;) verstärkt werden.</p>
<p>Die Kritik der Sicherheitspolitik sah Reinhard Kreissl in einem Dilemma: Damit sie nicht zur Erfüllungsgehilfin der Angst werde, dürfen sie die Macht der Überwachungsapparate nicht für bare Münze nehmen. Wer immer wieder vor dem Überwachungsstaat warne, bestärke damit nur die präventive Paranoia. Andererseits erfordere die große Zahl neuer Überwachungsgesetze aber eine Zuspitzung und Verkürzung, wenn man deren Gefahren medial vermitteln wolle. Wie aber kann man einen beständig sinkenden Grenznutzen der Überwachung skandalisieren, ohne in einem Zustand permanenter kritischer Dauererregung abzustumpfen? Auf die Kraft der besseren Argumente mochte Kreissl hierbei nicht vertrauen. Angesichts der hegemonialen Macht des Sicherheitsdenkens forderte er dazu auf, die Dinge neu zu denken: „Jede gute Gegenstrategie, so sie denn eine Chance haben will, muss versuchen, sich von der Logik dieser Bilder zu befreien.&#8220;</p>
<p><b>Die Bilder zurechtrücken – die Arbeitsforen<br />
</b>Gelegenheiten, sich von der Logik des Sicherheitsdenkens zu befreien, boten vor allem die sechs Foren, in denen am Samstag die Schwerpunkte der Bürgerrechtsarbeit vorgestellt wurden.<br />
Die Spannbreite der Themen reichte von der Risikologik des Präventionsdenkens (und dessen inkonsequenter Anwendung), der exekutiven Unterwerfung der Demonstrationsfreiheit unter die öffentliche Sicherheit und Ordnung, über die Vermischung ziviler, polizeilicher und militärischer Konfliktbewältigungen im In- und Ausland und den strukturellen Wandel der Sicherheitsbehörden bis zur fortgesetzten Sonderbehandlung von MigrantInnen sowie den Gründen für die partielle Blindheit der Bürgerrechtsbewegung für Probleme der Grundsicherung und Teilhabe. Die Berichte aus den Foren finden sich im Internet dokumentiert.</p>
<p>Der bunte Strauß an Themen, der in den Foren diskutiert wurde, zeigt die Vielfalt der Bürgerrechtsbewegung – und zugleich ein Problem. Es findet sich heute kaum eine Bürgerrechtsorganisation in Deutschland, die diese thematische Spannbreite qualifiziert bearbeiten kann. Allein die Auswüchse des Gefahrenbegriffs im Polizei- und Geheimdienstrecht, der rasante Umbau der Bundeswehr und ihre neuen Aufgaben oder die immer schärferen Sicherheitskontrollen und Aufenthaltsbeschränkungen von MigrantInnen haben zu einer starken Spezialisierung innerhalb der Bürgerrechtsszene geführt. Das erschwert nicht nur den Dialog miteinander, sondern kann u.U. dazu führen, dass verschiedene Probleme zueinander in Konkurrenz geraten.</p>
<p><b>Zwischen Selbstzweifel und Außenwahrnehmung: Diskussionen um die Bedeutung von Recht &amp; Medien </b></p>
<p>Um die Wahrnehmbarkeit und Wirksamkeit bürgerrechtlichen Engagements kreisten dann auch die beiden Podiumsrunden der Tagung. Natürlich gab es dabei Kritik an den Medien, deren politische Berichterstattung sich zuweilen auf die Darstellung von Beziehungskrisen beschränke (‘Die Stimmung in der Koalition‘), ebenso wie Klagen darüber, dass bürgerrechtliche Positionen in der politischen Öffentlichkeit eine Minderheitenposition einnehmen. Gegen zu viel Selbstmitleid erinnerte Heribert Prantl an die eigene Verantwortung: „Wenn bürgerrechtliche Themen keine öffentliche Empörung mehr hervorrufen, sind wir selber daran schuld. Punkt!&#8220; Auf der Suche nach den eigenen Versäumnissen fanden sich zahlreiche Ansatzpunkte, wie Bürgerrechtsbewegungen mehr Aufmerksamkeit erzielen können:</p>
<p><b>Das Verhältnis von politischem Anliegen und Information:</b> NGOs stellen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit oft ihre eigenen Positionen und Forderungen in den Vordergrund und wundern sich, wenn diese von den Medien nicht wahrgenommen werden. Bürgerrechtliche Positionen finden sich meist in einer Minderheitenposition, noch dazu zählen Bürgerrechtler nicht zu den politischen Entscheidungsträgern – für viele Medien Gründe genug, derartige Stellungnahmen nicht wiederzugeben. Mehr Chancen auf eine mediale Wahrnehmung haben Bürgerrechtsorganisationen, wenn sie zu ihren Themen Nachrichten generieren können (z.B. bei Musterklagen), oder wenn es ihnen gelingt, ihr Fachwissen für Medien aufzubereiten und als Hintergrundinformationen verfügbar zu machen. Anders gesagt: Bürgerrechtsorganisationen müssen zu Berichterstattern in eigener Sache werden. Dabei spielt nicht nur die Art der Darstellung eine entscheidende Rolle – exemplarische Einzelfallgeschichten lassen sich besser „verkaufen&#8220; als Forderungskataloge –, auch die Kontinuität in der öffentlichen Darstellung eines Themas sollte nicht vernachlässigt werden. Als Beispiel berichtete Ulrich Finckh, langjähriger Leiter der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerung, von den Auswirkungen einer kontinuierlichen öffentlichen Kommentierung einzelner Verfahren auf die öffentliche Wahrnehmung der Kriegsdienstverweigerung.</p>
<p><b>Mediale Aufmerksamkeit ist keine Einbahnstraße:</b> Um ihre Anliegen zu präsentieren, sollten Bürgerrechtler verstärkt darauf achten, welche Themen in der Öffentlichkeit auf Interesse stoßen. Dass soll nicht zu medialem Populismus verleiten, die vorhandenen Sensibilitäten können Bürgerrechtler aber für sich nutzbar machen. In den letzten Jahren finden sich zahlreiche Beispiele dafür, dass Einschränkungen von Bürgerrechten nicht widerstandslos hingenommen werden: Die Auseinandersetzungen um die Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm haben vielleicht die Globalisierungskritik in den Hintergrund treten lassen, lieferte für viele Beteiligte aber eine bittere Lektion für die Schwäche der Demonstrationsfreiheit. Die breite Ablehnung der Online-Durchsuchungen von Computern zeigte, dass entgegen allen Vorurteilen viele Menschen ihren PC als wichtigen Bestandteil ihrer Intimsphäre verstanden wissen wollen. Schließlich belegt das anhaltende Engagement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dass sich an dieser Überwachung der Kommunikation eine neue Generation von Internetnutzern politisiert und organisiert, die wesentlichen Anteil daran hat, dass die Vorratsdatenspeicherung sicherlich zu den meistdiskutierten und umstrittensten Überwachungs- gesetzen der letzten Jahre gehörte. Reinhard Kreissl wies darauf hin, dass zahlreiche weitere Themen – etwa die Fragen des Urheberrechts oder der Verteilung digitaler Kulturgüter &#8211; einer bürgerrechtlichen Entdeckung harren.</p>
<p><b>Funktionswandel des Rechts: </b>Ein immer wiederkehrendes Thema auf der Tagung war die rechtspolitische Ausrichtung der Bürgerrechtsorganisationen. Die Diskussionen erinnerten hier zuweilen an ein Spiel mit vertauschten Rollen. Während die Vorratsdatenspeicherung zur bisher größten Massenbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht führte, bei der über 34.000 Menschen ihren Protest rechtspolitisch artikulierten; während die letzten Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts (etwa zur Online-Durchsuchung) auf großes Publikumsinteresse stießen und zu politischen Events gerieten, deren Informations- und politischer Streitwert gerade von Nichtjuristen anerkannt wurde – währenddessen mehrten sich auf der Tagung die kritischen Stimmen aus den Reihen der Bürgerrechtler, die vor einer Überbewertung des Rechts warnten. Heiner Busch forderte beispielsweise, dass Bürgerrechtsorganisationen stärker hinterfragen sollten, welche Funktion ihr rechtspolitisches Engagement habe. Dies betreffe nicht nur die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren (wo kritische Stellungnahmen meist auf taube Ohren stoßen), sondern auch den Ertrag von Musterklagen oder Verfassungsbeschwerden. Dahinter steht die Erfahrung, dass sicherheitspolitische Entscheidungen wie die Einführung von Online-Durchsuchungen kaum verfassungsrechtlich aufzuhalten sind. Die Karlsruher Entscheidungen zur Online-Durchsuchung oder der KfZ-Kennzeichenfahndung kämen im Nachhinein einem roten Teppich gleich, der den Innenministern den Weg für neue Überwachungsgesetze ebne – für Gesetze, die sich dann auch noch mit dem Prädikat „verfassungskonform&#8220; schmücken dürften. Zugleich wies Wolfgang Kaleck darauf hin, dass sich Bürgerrechtler mit einer rein juristisch formulierten Kritik in Fachdiskussionen begeben, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden. Die bürgerrechtliche Kritik müsse thematisch breiter aufgestellt werden, um andere soziale Gruppen anzusprechen. So berechtigt beide Warnungen sind, muss daran erinnert werden, dass sich der Rechtsschutz gegen Überwachungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Medium der politischen Kommunikation entwickelt hat. Verfassungsbeschwerden können heute weiterführende politische Diskussionen auslösen, Bürgerrechtler sollten diese Kernkompetenz nicht leichtfertig aufgeben.</p>
<p>Neben vielen Anregungen, was in der alltäglichen Bürgerrechtsarbeit besser gemacht werden könne, hinterließ die Tagung auch offene Fragen, die zu weiteren Diskussionen anregen: So konnte die sympathische Idee, der politisch-medialen Inszenierung von Sicherheitsrisiken eine alternative Bildsprache entgegen zu setzen, noch nicht mit konkreten Vorschlägen untermauert werden. Wie lassen sich Grundrechtsverletzungen (einmal abgesehen von der Folterdiskussion) in eine freiheitliche Bildsprache übersetzen, die pointieren muss und zugleich den Angstdiskurs vermeiden will? Wie können Bürgerrechtsorganisationen neue Medien und Aktionsformen aufgreifen, um sich insbesondere der jüngeren Generation zu öffnen? Wie kann es gelingen, die im Internet vorhandenen Potentiale einer Gegenöffentlichkeit und des politischen Protests so zu verdichten, dass sie mehr Einfluss auf politische Diskussionen in der „realen Welt&#8220; gewinnen? Wie können Bürgerrechtsorganisationen neben den klassischen Protestformen ihren Handlungsspielraum erweitern?</p>
<p><i>Sven Lüders<br />
ist Geschäftsführer der Humanistischen Union</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/gemischte-aussichten-auf-die-zukunft-der-buergerrechte/">Gemischte Aussichten auf die Zukunft der Bürgerrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Die Banken und die Religion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-banken-und-die-religion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 16:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Abgeltungssteuer setzt das Religionsgeheimnis außer Kraft. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 12/13 In Deutschland erfassen künftig über 2.000 Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden &#8211; ist Religion dann wirklich noch Privatsache? In Deutschland erfassen künftig über 2.000 Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden &#8211; ist Religion dann wirklich noch Privatsache? In Sachen Kirchensteuern greift der Staat [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-banken-und-die-religion/">Die Banken und die Religion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Abgeltungssteuer setzt das Religionsgeheimnis außer Kraft. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 12/13</p>
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<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4225 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b-600x101.jpg" alt="Die Banken und die Religion" width="600" height="101" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b-600x101.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b-768x130.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b-450x76.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b.jpg 800w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>In Deutschland erfassen künftig über 2.000 Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden &#8211; ist Religion dann wirklich noch Privatsache?</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">In Deutschland erfassen künftig über 2.000 Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden &#8211; ist Religion dann wirklich noch Privatsache?</p>
</div>
<p>In Sachen Kirchensteuern greift der Staat immer wieder völlig ungeniert in die Weltanschauungsfreiheit seiner Bürgerinnen und Bürger ein und sichert ebenfalls völlig ungeniert die Kirchenprivilegien.</p>
<p><b>I</b></p>
<p>„Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren&#8220;. Ein Satz unserer Verfassung (Artikel 140 GG in Verbindung Art. 136 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung)  von bemerkenswerter Eindeutigkeit und Verständlichkeit, der sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch aus der in Artikel 4 GG garantierten Religionsfreiheit ergibt: Die Religion, die Weltanschauung ist Privatangelegenheit und geht niemanden etwas an.  Die Einschränkung, welche dem zitierten Grundsatz folgt,<br />
„Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit  zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert“<br />
braucht nicht zu beunruhigen, denn</p>
<ul>
<li>
<div align="left">das Grundgesetz selbst bestimmt in Art. 3 Abs. 3, dass niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Auffassung bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sodass – sieht man von Art. 7 Absatz GG (Teilnahme am Religionsunterricht) ab – „Rechte und Pflichten&#8220;, die gerade von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft abhängen, eigentlich nicht existieren dürften;</div>
</li>
<li>
<div align="left">Angaben über die Religionszugehörigkeit im Rahmen einer Statistik dürften unproblematisch sein, wenn und solange das Statistikgeheimnis gewahrt wird.</div>
</li>
</ul>
<p>Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren&#8220; wird aber schon jetzt flächendeckend missachtet, denn den kommunalen Meldebehörden und dem staatlichen Finanzamt ist die Religionszugehörigkeit mitzuteilen: die Finanzämter erheben die Kirchensteuer zusammen mit der staatlichen Einkommensteuer; die zuständige Meldebehörde stellt die Lohnsteuerkarte mit dem Vermerk über die (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft aus.</p>
<p>Nach Auffassung der Humanistischen Union verstößt die staatliche Erhebung der Kirchensteuer gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften: Nicht der Staat, sondern die Religionsgemeinschaften selber können nach der Verfassung (Artikel 140 GG in Verbindung Art. 136 Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung) Kirchensteuern erheben ; davon, dass die Kirche die Steuererhebung (gegen Entgelt) auf den Staat „outsourcen&#8220; darf,  ist im Grundgesetz nicht die Rede. Nicht das Finanzamt, sondern kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich – wie nahezu überall sonst in der zivilisierten Welt – um die Erhebung der kirchlichen  „Mitgliedsbeiträge&#8220; zu kümmern, denn um nichts anderes als Mitgliedsbeiträge handelt es sich der Sache nach. Wenn aber der Staat mit der Einziehung der Kirchensteuer nichts zu tun hat, haben auch die Behörden (Meldebehörde, Finanzamt) insoweit nicht das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu fragen.</p>
<p>Bereits jetzt erhält nicht nur der Staat, sondern – bei abhängig Beschäftigten – auch der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte von der Konfession seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kenntnis. Selbst wenn man mit der Staatspraxis, der herrschenden Rechtsmeinung und den Gerichten – anders als die HU – den staatlichen Kirchensteuereinzug für zulässig hält, ist die Pflicht zur Offenbarung der Religionszugehörigkeit gegenüber dem (privaten) Arbeitgeber offenkundig unvereinbar mit dem Grundgesetz, welches – siehe oben – nur den „Behörden&#8220; die Frage nach der Religion erlaubt, und eben nur die Frage, nicht die Weiterleitung der Antwort an Dritte.</p>
<p><b>II</b></p>
<p>Es steht jetzt allerdings bereits die nächste Stufe bevor: Nach den staatlichen und kommunalen Behörden und den Arbeitgebern sollen demnächst auch die Banken über die religiöse Orientierung ihrer Kunden Kenntnis erhalten. Das geht so:</p>
<p>Vom kommenden Jahr an (2009) brauchen Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, private Veräußerungsgewinne, insbesondere bei Wertpapieren etc.) nicht mehr zusammen mit anderen Einkünften in der Steuererklärung angegeben zu werden und sie werden nicht mehr vom Finanzamt veranlagt; vielmehr wird bei dem Kreditinstitut („an der Quelle&#8220;, daher auch Quellensteuer) auf die genannten Einkünfte die Abgeltungssteuer in Höhe von generell 26,375 % (25 % plus Solidaritätszuschlag) einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. So sieht es das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vor.</p>
<p>Die auf die Einkünfte entfallende Kirchensteuer kann der Steuerpflichtige entweder mit abgelten lassen (a) oder vom Finanzamt veranlagen lassen (b):</p>
<p>(a) Auf schriftlichen Antrag des Kirchensteuerpflichtigen gegenüber seiner Bank wird die Kirchensteuer im Abzugsverfahren von der Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die so abgeführte Kirchensteuer wird dann an die betreffende Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer durch die Bank kann widerrufen werden.<br />
(b) Wenn der Kirchensteuerpflichtige die Kirchensteuer nicht als Steuerabzug von seinem Kreditinstitut einbehalten lässt, setzt das Finanzamt die Höhe der Kirchensteuer fest. Dazu hat der Kirchensteuerpflichtige dem Finanzamt die einbehalten Kapitalertragsteuer zu erklären und eine entsprechende Bescheinigung der Bank vorzulegen.</p>
<p>Zwar ist, wenn ich das komplizierte Einkommensteuergesetz (EStG) richtig verstehe – und ehrlich: wer ist heutzutage dazu in der Lage? –, die Höhe der Kirchensteuer in beiden Varianten die gleiche (zur Nachprüfung: einschlägig sind die Paragraphen  20, 32 d Absatz  1, 43, 43 a Absatz  1, 51 a Absätze 2a bis 2d EStG). Jedoch muss der Steuerpflichtige, wenn er das für ihn einfachere Verfahren der Abgeltung durch die Bank wählt, ihr gegenüber seine Religionszugehörigkeit offenbaren. Will er das nicht, muss er sich von der Bank eine Bescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragssteuer geben lassen und gegenüber dem Finanzamt eigens zum Zwecke der Kirchensteuerveranlagung eine Erklärung über die von der Bank einbehaltene Kapitalertragssteuer abgeben. Ich gehe jede Wette ein, dass die Mehrzahl der Betroffenen schon aus Bequemlichkeit den Weg über die Abgeltung durch das Kreditinstitut wählen werden, entsprechend beraten von den Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die vermutlich an einem einheitlichen Verfahren ihrer Kunden interessiert sein werden.  Das baden-württembergische Finanzministerium empfiehlt bereits die Abgeltungslösung als für den Kirchenangehörigen „vorteilhaft&#8220;, weil einfach und ohne Aufwand, natürlich ohne darauf hinzuweisen, dass niemand seine Konfession zu offenbaren braucht (Pressemitteilung vom 23.07.2008).</p>
<p><b>III</b></p>
<p>Besteht für die Steuerjahre 2009 und 2010 immerhin noch das Recht, dem eigenen Kreditinstitut gegenüber die Religionszugehörigkeit zu verschweigen, so sieht die Perspektive jedoch finster aus. Der Gesetzgeber selbst spricht beim Wahlrecht von „einer Übergangslösung für einen begrenzten Zeitraum&#8220;<br />
(Regierungsentwurf zur Unternehmenssteuerreform, Bundestagsdrucksache 16/4841 S. 71). Für die Zukunft plant er bereits rigorosere Maßnahmen. In dem Gesetz, welches die Abgeltungssteuer eingeführt hat, heißt es ( § 51 a Absatz 2e EStG):</p>
<p>„Die Auswirkungen der Absätze 2c bis 2d werden unter Beteiligung von Vertretern von Kirchensteuern erhebenden Religionsgemeinschaften und weiteren Sachverständigen durch die Bundesregierung mit dem Ziel überprüft, einen umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzug auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems, das den Abzugsverpflichteten Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft gibt, einzuführen. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag bis spätestens zum 30. Juni 2010 über das Ergebnis.“</p>
<p>Gemeint ist, dass die Erfahrungen mit der neuen Form der Kirchensteuerhebung zwar geprüft werden sollen (an der Prüfung beteiligt sind natürlich Kirchenvertreter!), bereits jetzt aber das Ziel besteht, die Kreditinstitute („Abzugsverpflichtete&#8220;) gerade wegen des Konfessionsstatus ihrer Kunden ab 2011 an die im Aufbau befindliche Bundes-Steuerdatei anzuschließen, für welche die entsprechende Steuer- Identifikationsnummer (Steuer-ID) gerade in diesen Monaten an jeden Bundesbürger verschickt wird. [1] Sobald man dann aus den Elster-Daten (der elektronischen Steuererklärung) der Finanzämter die Religionszugehörigkeit in die Bundes-Steuerdatei übernommen hat, ist Schluss mit Wahlrecht, mit Freiwilligkeit und mit Privatheit in Sachen Religion. Dann bekommen die Banken die entsprechenden Daten online aus der Zentrale. Wenn dann erst für jeden Einzelnen bei den Finanzämtern und den Einwohnermeldeämtern, bei Banken und bei Arbeitgebern und als Krönung in einer zentralen Bundesdatei der Konfessionsstatus bekannt ist, wer wird dann noch an Vertraulichkeit gegenüber weiteren öffentlichen und privaten Stellen glauben? Wie heißt es doch so schön in der Verfassung: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren&#8220;. Das ist dann auch nicht mehr nötig.</p>
<p><b>IV</b></p>
<p>Es gibt nur einen überzeugenden Grund dafür, dass der Staat die Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer anbindet: „Damit wird den Kirchen das Aufkommen der Kirchensteuer dauerhaft gesichert&#8220;<br />
(Regierungsentwurf zu Unternehmenssteuerreform, Bundestagsdrucksache 16/4841, S. 71). Das ist ja bekanntlich die vornehmste Aufgabe des Staates.</p>
<p><i>Johann-Albrecht Haupt<br />
ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union</i></p>
<p><b>Zum Thema Steuer-ID</b> siehe den ersten Beitrag dieser Ausgabe sowie im Internet unter: <a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/">www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/die-banken-und-die-religion/">Die Banken und die Religion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/banken2b.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Religionsunterricht ist kein Ersatz für Ethik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/religionsunterricht-ist-kein-ersatz-fuer-ethik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 16:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Staat hat die Aufgabe, Schülern Dialogfähigkeit beizubringen, und zwar gemeinsam mit Grundkenntnissen über die Verfassung. Nur der Ethikunterricht kann das leisten. Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 14/15 Am 22. September hat die Initiative „Pro Reli&#8220; mit der Unterschriftensammlung für ihr Volksbegehren zur Einführung eines regulären Religionsunterrichts in der Hauptstadt begonnen. Die Initiative will den [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Staat hat die Aufgabe, Schülern Dialogfähigkeit beizubringen, und zwar gemeinsam mit Grundkenntnissen über die Verfassung. Nur der Ethikunterricht kann das leisten. Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 14/15</p>
<p>Am 22. September hat die Initiative „Pro Reli&#8220; mit der Unterschriftensammlung für ihr Volksbegehren zur Einführung eines regulären Religionsunterrichts in der Hauptstadt begonnen. Die Initiative will den Religionsunterricht an Berliner Schulen künftig zum versetzungsrelevanten Wahlpflichtfach aufgewertet wissen.<br />
Bislang können katholische und protestantische Schüler einen je eigenen Religionsunterricht nur als zusätzliches Schulfach belegen. Das bisherige Pflichtfach Ethik dagegen soll, ginge es nach Pro Reli, zur Alternative degradiert werden für all jene, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen.</p>
<p>Hinter dieser Debatte steht die Frage, welches Verhältnis Staat und Schule zur Religion haben sollen. Keine Frage – Religion ist vielen Menschen in Deutschland weiterhin wichtig. Auch können religiöse Institutionen ein Korrektiv zu staatlicher Macht und ungebremster Ökonomisierung der Lebensverhältnisse bilden, wie Robin Mishra kürzlich in der tageszeitung anmerkte (taz vom 12. 9. 08). Deshalb sollte der Staat die religiös-weltanschaulichen Interessen seiner BürgerInnen ernst nehmen und die Religionsgruppen – und andere Weltanschauungsgemeinschaften – fördern, soweit es die deutsche Verfassung erlaubt.</p>
<p>Die Bundesrepublik tut das, und auch das Land Berlin bildet hier keine Ausnahme: Es stellt den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Klassenräume für ihren bekenntnisgebundenen Unterricht zur Verfügung und kommt für 90 Prozent der entstehenden Personalkosten auf. In Berlin machen davon gegenwärtig neben den Katholiken und Protestanten, Muslime, Buddhisten und Humanisten Gebrauch.<br />
Daran hat sich nichts geändert, seit im Jahr 2006 das neue Pflichtfach Ethik eingeführt wurde. Wenn seitdem weniger SchülerInnen den freiwilligen Religionsunterricht besuchen als zuvor, mag man das bedauerlich finden. Doch der Rückgang ist gemessen am Rückgang der Gesamtschülerzahl gering. Angesichts eines ohnehin sehr vollen Stundenplans ist der Verzicht auf weitere Schulstunden verständlich und stellt keine Diskriminierung dar. Der Staat ist nicht gehalten, auf die Vermittlung eigener Erziehungsziele zu verzichten, nur um den Kirchen optimale Unterrichtsbedingungen einzuräumen.</p>
<p>Bislang hat neben Berlin nur Brandenburg einen staatlichen Ethikunterricht für alle SchülerInnen eingeführt. In fast allen anderen Bundesländern kann und muss der Ethikunterricht nur von solchen SchülerInnen besucht werden, die sich zuvor eigens vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Das aber ist bedauerlich. Die zunehmend pluralistische Zusammensetzung unserer Republik verlangt de facto einen verbindlichen Ethikunterricht für alle – gerade auch in den stark von Einwanderung geprägten Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.</p>
<p>Die staatlichen Schulen haben die Aufgabe, die Fähigkeiten zu vermitteln, die für das Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft erforderlich sind. SchülerInnen müssen lernen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Prägungen umzugehen, Konflikte friedlich zu lösen und dem Anderen gegenüber tolerant zu sein.</p>
<p>Ein staatlicher Ethikunterricht, in dem sowohl die kommunikativen Fähigkeiten für den interkulturellen Dialog als auch das grundlegende Wissen über unsere Verfassungs- und Menschenrechte vermittelt werden, ist dafür ein gutes Mittel. Natürlich stehen den Schulen auch andere Wege offen: In bereits existierenden Fächern wie Deutsch, Geschichte oder Philosophie kann gleichfalls Toleranz gelehrt werden. Für einen Ethikunterricht spricht aber, dass es mit ihm an der Schule einen Ort gibt, an dem die Konflikte des interkulturellen Zusammenlebens explizit thematisiert werden können. Vergessen wir nicht: Es war der Mord an einer jungen Deutschtürkin im Februar 2005, der von einigen SchülerInnen der Stadt öffentlich gebilligt worden war, der das Berliner Abgeordnetenhaus dazu bewegte, einen Ethikunterricht einzuführen.</p>
<p>Religionsunterricht kann einen solchen Ethikunterricht nicht ersetzen. Denn universelle Menschenrechte beanspruchen ja gerade unabhängig vom jeweiligen Bekenntnis Geltung. Und die Fähigkeit, allen Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen mit Respekt zu begegnen, setzt ein zumindest grundsätzliches Wissen über diese Religionen und Weltanschauungen voraus. Auch ein Konfessionsloser sollte sich deshalb mit dem Christentum befassen und eine Muslimin mit dem Judentum. LehrerInnen im bekenntnisgebundenen Religionsunterricht aber sind nicht verpflichtet, jede Religion gleichermaßen darzustellen. Ihnen steht es frei, nur eine bestimmte Religion zu vermitteln und zu propagieren. Mag sein, dass einzelne ReligionslehrerInnen das ganze religiös-weltanschauliche Spektrum ausgewogen behandeln. Doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Dass in einem muslimischen Religionsunterricht das Judentum und die christliche Lehre wie der Islam behandelt werden, ist kaum zu erwarten. Ebenso wenig ist damit zu rechnen, dass in einem katholischen Religionsunterricht die Gleichstellung der Geschlechter en détail im Sinne des Grundgesetzes dargestellt wird.</p>
<p>Wenn der konfessionelle Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach würde, stünde es allen Religionsgemeinschaften offen, einen solchen anzubieten. Für Berlin hieße das, dass in manchen Bezirken die Mehrzahl der SchülerInnen statt des Ethik- einen Islamunterricht besuchen würde, sollte sich Pro Reli durchsetzen. Vom Christentum würden sie dann vermutlich gar nichts mehr erfahren.</p>
<p>Der Staat aber ist gar nicht befugt, es allein den Religionsgemeinschaften zu überlassen, soziale Kompetenz und ethische Urteilsfähigkeit zu vermitteln. Dem steht die im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche entgegen. Nein, der Staat muss die Kompetenzen, die er für das demokratische Miteinander als notwendig erachtet, selbst an öffentlichen Schulen vermitteln. Werden SchülerInnen per Wahlpflichtfach vor die Entscheidung gestellt, entweder den Religions- oder den Ethikunterricht zu besuchen, dann ist das genauso falsch, als würde man „Politik&#8220; an der Schule entweder durch staatliche Lehrkräfte oder durch politische Parteien unterrichten lassen.</p>
<p>Verfassungsrechtlich ist zudem umstritten, ob in Ländern wie Berlin und Brandenburg „Religion&#8220; überhaupt als ordentliches Lehrfach eingerichtet werden darf. Diese Bundesländer sind – ebenso wie Bremen – von dem Verfassungssatz ausgenommen, nach dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach sein muss. Auch in den übrigen Bundesländern steht das konfessionelle Fach Religion als Teil des staatlichen Unterrichts zumindest im Spannungsverhältnis zur grundgesetzlichen Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Andere Bundesländer sollten sich deshalb an Berlin ein Beispiel nehmen und nicht – wie Pro Reli das vorschwebt – umgekehrt.</p>
<p><i>Kirsten Wiese<br />
ist Anwältin und aktiv im Vorstand der<br />
Humanistischen Union Berlin-Brandenburg.</i></p>
<p>Der Beitrag erschien in einer leicht geänderten Fassung in der taz vom 22.9.2008. Wir danken für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck.</p>
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		<item>
		<title>Säkularer Staat und religiöse Werte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/saekularer-staat-und-religioese-werte-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 16:05:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Samstag, 29. November 2008 in München. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 15 In verschiedenen Zusammenhängen werden von wertkonservativen Kreisen, vor allem von den Kirchen, Thesen verfochten, die einer Zementierung historisch bedingter Privilegien der beiden christlichen Kirchen und dem Monopolanspruch auf gesellschaftliche Werte gleichkommen würden. Solche Thesen lauten beispielsweise: Die abendländische Gesellschaft fußt allein auf christlichen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Samstag, 29. November 2008 in München. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 15</p>
<p>In verschiedenen Zusammenhängen werden von wertkonservativen Kreisen, vor allem von den Kirchen, Thesen verfochten, die einer Zementierung historisch bedingter Privilegien der beiden christlichen Kirchen und dem Monopolanspruch auf gesellschaftliche Werte gleichkommen würden. Solche Thesen lauten beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Die abendländische Gesellschaft fußt allein auf christlichen Grundwerten</li>
<li>Ohne Religion kann es keinen Wertekonsens geben</li>
<li>Ein weltanschaulich neutraler Staat darf selbst keinen Werteunterricht erteilen.</li>
</ul>
<p>Eine andere These hat ähnlich große Verbreitung gefunden: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.” Diese Behauptung, die auch als „Böckenförde-Diktum“ bekannt ist, dient heute zur Begründung von Partnerschaften zwischen Staat und Kirchen, sei es bei der Erziehung, bei der Gesetzgebung und nicht zuletzt bei der Alimentierung der Religionsgesellschaften. Während der Tagung sollen diese Thesen aus humanistischer und verfassungsrechtlicher Sicht kritisch überprüft werden. Und es soll gezeigt werden, wie anhand von religionsneutralen und universellen Prinzipien ein Wertekonsens, also eine Ethik für alle, erreicht und vermittelt werden kann. Dies ist dringend nötig, weil die deutsche Gesellschaft heute durch einen weltanschaulichen und religiösen Pluralismus gekennzeichnet ist, der sich in einer Vielfalt individueller Lebensformen mit persönlichen Sinnentwürfen spiegelt.<br />
Die Tagung ist eine Kooperation der Humanistischen Union Südbayern und der Petra-Kelly-Stiftung.</p>
<p><b>Programm</b></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="2">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">10.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Begrüßung: Heide Hering (Petra-Kelly-Stiftung) &amp; Dr. W. Tim Hering (Humanistische Union)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">10.15h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Leitkultur Humanismus und Aufklärung – Wie christlich sind unsere Werte? Dr. Michael Schmidt-Salomon, (Giordano-Bruno-Stiftung, Mastershausen)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">10.55h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Diskussion</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">11.35h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Werte, Religion und Toleranz im säkularen Staat. Mit kritischen Anmerkungen zum „Böckenförde-Diktum&#8220;, Prof. Dr. Hartmut Kreß (Ev.-theol. Fakultät, Universität Bonn)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">12.15h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Diskussion</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">12.55h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Mittagspause</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">14.30h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Bekenntnisneutrale Wertevermittlung an Schulen,  Werner Fuß (Fachverband Ethik, München)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">15.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Diskussion</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">15.50h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Kaffeepause</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">16.05h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Podiumsdiskussion: Säkularer Staat, Religionsfreiheit, Toleranz und ihre Grenzen mit Dr. Michael Schmidt-Salomon, Prof. Dr. Hartmut Kreß, Werner Fuß, moderiert von Jadwiga Adamiak (Journalistin)</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><b>Tagungsort &amp; Anmeldung<br />
</b>Die Tagung findet am 29. November 2008 von 10-17 Uhr im Raum EG 0.131 des Münchner Gasteigs (Rosenheimer Straße 5, 81667 München) statt. Es wird um eine vorherige Anmeldung bei der Humanistischen Union München gebeten, per Fax 089 / 859 30 44 oder E-Mail <a href="mailto:humanistische-union%40link-m.de">humanistische-union@link-m.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Prozess gegen Konkordatslehrstuhl in Erlangen eröffnet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/prozess-gegen-konkordatslehrstuhl-in-erlangen-eroeffnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 15:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 16 Das Berufungsverfahren für einen Konkordatslehrstuhl an der Universität Erlangen ist vorerst gestoppt. Eine Professorin und sechs weitere Bewerber hatten gegen die Ausschreibung eines Lehrstuhls für Praktische Philosophie Klage eingereicht, weil sie sich durch die so genannte Konkordatsbindung in ihren Bewerbungschancen benachteiligt sehen. Konkordatslehrstühle dürfen von den Universitäten nur in [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 16</p>
<p>Das Berufungsverfahren für einen Konkordatslehrstuhl an der Universität Erlangen ist vorerst gestoppt. Eine Professorin und sechs weitere Bewerber hatten gegen die Ausschreibung eines Lehrstuhls für Praktische Philosophie Klage eingereicht, weil sie sich durch die so genannte Konkordatsbindung in ihren Bewerbungschancen benachteiligt sehen. Konkordatslehrstühle dürfen von den Universitäten nur in Abstimmung mit dem zuständigen katholische Bischof besetzt werden. Die Kirchenvertreter können Bewerber/innen ablehnen, an deren „katholisch-kirchlichen Standpunkt&#8220; sie Zweifel haben. Nach dem bayerischen Konkordat vom 4. September 1974 kann die katholische Kirche bei der Besetzung von insgesamt 21 Lehrstühlen mitbestimmen.<br />
Bei den Klägern handelt es sich um die Professorin Ulla Wessels, die Professoren und Privatdozenten Christoph Fehige, Thomas Mohrs, Alexander von Pechmann, Franz Josef Wetz und die promovierten Philosophen Edgar Dahl und Michael Schmidt-Salomon, die von der Münchner Rechtsanwältin Bettina Weber vertreten werden.</p>
<p>Mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach monieren die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres freien Zugangs zu öffentlichen Ämtern und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Da sie nicht (mehr) der katholischen Kirche angehören, seien ihre Bewerbungschancen von vornherein gemindert. Dies widerspreche dem in der Verfassung verankerten Benachteiligungsverbot: „Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern (&#8230;) sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.&#8220; (Artikel 33 Abs. 3 Grundgesetz)</p>
<p>Die Kläger beantragten eine vorläufige Aussetzung des Berufungsverfahrens an der Universität Erlangen. Diesem Antrag hat das Gericht bisher noch nicht förmlich stattgegeben, allerdings setzte die Universität das Berufungsverfahren zunächst aus. Nachdem das Gericht die Klagen angenommen hat, erwarten Beobachter die mündliche Verhandlung für Oktober/November diesen Jahres. Eine Zusammenlegung der sieben Beschwerden lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach jedoch ab. Für das weitere Verfahren hat das Gericht einen Vertreter des Bischofs von Bamberg beigeladen. Dieser verfügt damit praktisch über dieselben Rechte wie eine Prozesspartei, er kann Berufung gegen das Urteil einlegen und eigene Sachanträge stellen. Bisher hat sich der Bamberger Bischof lediglich summarisch den Stellungnahmen der Universität Erlangen angeschlossen.</p>
<p>Die Kläger haben angekündigt, dass sie ihre Beschwerde notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen werden. Da das Gericht die Klagen jedoch in sieben getrennten Verfahren behandelt, gehen sie von erheblichen Kosten aus. Die Humanistische Union hat zur Unterstützung der Klage einen Spendenfond eingerichtet: Unter dem Stichwort „Klage Konkordatslehrstuhl&#8220;<br />
(Konto 30 74 200, BLZ 100 205 00 &#8211; Bank für Sozialwirtschaft Berlin) ruft sie zu zweckgebundenen Spenden für die Finanzierung des Musterverfahrens auf. Das Verfahren wird neben der Humanistischen Union von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Bund für Geistesfreiheit unterstützt.</p>
<p><b>Informationen:</b><b><br />
</b>Iris Hilberth: Vatikan redet Unis rein. Frankfurter Rundschau vom 5.6.2008, <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1345575" target="_blank" rel="noopener">http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1345575</a>&amp;<br />
Christine Burtscheidt &amp; Martin Thurau: Professor von Bischofs Gnaden. Interview mit Alexander von Pechmann. Süddeutsche Zeitung vom 11.6.2008, <a href="http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/artikel/76/179525/" target="_blank" rel="noopener">http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/artikel/76/179525/</a><br />
Nico Hartmann: Professoren von Bischofs Gnaden. In Bayern redet die katholische Kirche bei der Besetzung von nicht-theologischen Lehrstühlen mit. Neues Deutschland vom 22.8.2008, <a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/134202.professoren-von-bischofs-gnaden.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.neues-deutschland.de/artikel/134202.professoren-von-bischofs-gnaden.html</a><br />
Übersicht der Laizisten zu Konkordatslehrstühle an dt. Universitäten: <a href="http://www.laizisten.de/index.php?option=com_content" target="_blank" rel="noopener">www.laizisten.de/index.php?option=com_content</a>&amp; task=view&amp;id= 99<br />
Konrad Lotter, Konkordatslehrstühle in Bayern. Widerspruch, Heft 45, 2007, S. 55</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/prozess-gegen-konkordatslehrstuhl-in-erlangen-eroeffnet/">Prozess gegen Konkordatslehrstuhl in Erlangen eröffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ankündigung und Programm</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/ankuendigung-und-programm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 15:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ankuendigung-und-programm/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 17 Der Bundesvorstand lädt alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union zum Verbandstag nach Lübeck ein: Vom 14. bis 16. November bietet ein umfangreiches Programm viele Gelegenheiten, sich über aktuelle Themen und künftige Projekte der HU auszutauschen. Die Spannbreite reicht dabei von der Diskussion um den Datenschutz im Grundgesetz, über [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/ankuendigung-und-programm/">Ankündigung und Programm</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 17</p>
<p>Der Bundesvorstand lädt alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union zum Verbandstag nach Lübeck ein: Vom 14. bis 16. November bietet ein umfangreiches Programm viele Gelegenheiten, sich über aktuelle Themen und künftige Projekte der HU auszutauschen. Die Spannbreite reicht dabei von der Diskussion um den Datenschutz im Grundgesetz, über einen vorzustellenden Gesetzentwurf für einen unabhängigen Polizeibeauftragten bis zur Frage der Selbstbestimmung am Lebensende. Im Rahmen des Verbandstages findet am Samstag Abend auch die feierliche Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2008 statt. Erstmals wird eine spezielles Treffen für Neumitglieder der HU angeboten. Das komplette Programm findet sich auf der folgenden Seite. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Mitglieder die Gelegenheit nutzen, sich in die Arbeit der HU einzubringen.</p>
<p><b>Veranstaltungsort</b><br />Der Verbandstag findet im Kulturzentrum Neue Rösterei (Wahmstr.  43-45) im Zentrum Lübecks statt.</p>
<p><b>Anreise &amp; Unterbringung</b><br />Die Bundesgeschäftsstelle hat ein Zimmerkontingent für Mitglieder der HU reserviert. TeilnehmerInnen am Verbandstag können über die Bundesgeschäftsstelle der HU eines dieser Zimmer buchen oder eine Liste mit Hotelangeboten, preiswerten Pensionen und Jugendherbergen abrufen. Mitglieder, die eine finanzielle Unterstützung für Anreise und/oder Unterbringung benötigen, melden sich bitte in der Bundesgeschäftsstelle: Wir finden eine Lösung, wie Sie kostengünstig nach Lübeck kommen können &#8211; versprochen!</p>
<h2 class="auto-created">Programm des Verbands&shy;tages 2008</h2>
<p><b>Freitag, 14. November</b></p>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"> 20.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Datenschutz im digitalen Zeitalter: Ein Fall für&#8217;s Grundgesetz? <br />Podiumsdiskussion mit Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit &amp; Prof. Dr. Wolfgang Kilian (angefr.) </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2 class="auto-created">Samstag, 15. November</h2>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">9.30h </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Eröffnung des Verbandstages<br />Kurzberichte von Vorstand und Geschäftsführung</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">10.30h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Offene Arbeitsgruppen (Beschreibung s.u.)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">13.00h </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Mittagspause</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">14.00h </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Plenum: Berichte aus den Arbeitsgruppen und Regionalverbänden</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">16.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Kaffeepause </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">16.30h </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Demonstrationsbeobachtungen, polizeiliche Übergriffe und unabhängige Polizeikontrolle Erfahrungen mit der Polizeibeo-bachtung und Diskussion eines Gesetzentwurfs für einen unab-hängigen Polizeibeauftragten &#8211; mit Martin Herrnkind (Kritische PolizistInnen), Helga Lenz &amp; Hartmuth H. Wrocklage (beide HU)  </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">19.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2008 an Dr. Klaus Waterstradt <br />(Buddenbrookhaus, Mengstraße 4, Lübeck)</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2 class="auto-created">Sonntag, 16. November</h2>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">9.30h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Zeit für eine neue Bürgerrechtsorganisation? <br />Vorstellung und Diskussion des Vertragsentwurfs für die geplante Fusion von HU und GHI </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">11.00h</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Matinee: Mehr oder weniger Selbstbestimmung <br />am Lebensende? Die aktuellen Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen in der Diskussion <br />Mit: Gabriele Hiller-Ohm, MdB (SPD), NN. (Vertreter/in des Bosbach-Entwurfs, angefr.) &amp; Rosemarie Will (HU) </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">gegen 13.00h </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Ende des Verbandstages </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Alle Veranstaltungen sind öffentlich und finden &#8211; mit Ausnahme der Preisverleihung &#8211; im Kulturzentrum Neue Rösterei in der Wahmstraße  43-45 in Lübeck statt. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Podiumsrunden sowie alle Unterlagen für die Diskussion können in der Bundesgeschäftsstelle der HU abgerufen werden bzw. finden Sie in den u.a. Beiträgen:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/ankuendigung-und-programm/">Ankündigung und Programm</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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