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	<title>Mitteilungen Nr. 203 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Behördliche Heilsbotschaften</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 18:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Weg des Individuums in den Chip. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 1-3 Die &#8222;Elektronische Gesundheitskarte&#8220; wird trotz aller Einw&#228;nde kommen, versichert die Bundesgesundheitsministerin den &#8222;lieben B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern&#8220;. Ihre Botschaft: die Karte soll das System transparenter machen und B&#252;rokratie abbauen. Das kennen wir schon. &#8222;Diese kleine schlaue Karte&#8220;, schreibt die Ministerin, &#8222;mit der die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Weg des Individuums in den Chip. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 1-3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01.gif" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4213 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-441x450.gif" alt="Beh&ouml;rdliche Heilsbotschaften" width="441" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-441x450.gif 441w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-768x784.gif 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-735x750.gif 735w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-588x600.gif 588w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-330x337.gif 330w" sizes="(max-width: 441px) 100vw, 441px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die &bdquo;Elektronische Gesundheitskarte&ldquo; wird trotz aller Einw&auml;nde kommen, versichert die Bundesgesundheitsministerin den &bdquo;lieben B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern&ldquo;. Ihre Botschaft: die Karte soll das System transparenter machen und B&uuml;rokratie abbauen. Das kennen wir schon. &bdquo;Diese kleine schlaue Karte&ldquo;, schreibt die Ministerin, &bdquo;mit der die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise abgel&ouml;st wird, ist eine Neuerung, die unmittelbar den Menschen zugute kommt. Sie ebnet den Weg f&uuml;r mehr Qualit&auml;t, mehr Sicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitswesen.&ldquo;</p>
<p>Ob eine Karte &bdquo;schlau&ldquo; sein kann oder ob wir es hier mit einer schlauen Ministerin zu tun haben, ob die Karte, wenn sie es denn k&ouml;nnte, nicht lieber &bdquo;klug und weise&ldquo; sein sollte, wollen wir dahingestellt sein lassen. Schlau im Sinne der Durchsetzbarkeit eines politischen Vorhabens ist es aber sicher, einen gro&szlig;en Apparat zu schaffen, mit Beirat und Einbindung vieler politischer und gesellschaftlicher Gruppen und Verb&auml;nde, &ndash; nicht ohne st&auml;ndig mit dem altr&ouml;mischen Cato zu proklamieren: im &uuml;brigen bin ich f&uuml;r den Abbau der B&uuml;rokratie. Der neugegr&uuml;ndete Apparat hei&szlig;t &bdquo;gematik&ldquo; &ndash; &bdquo;Gesellschaft f&uuml;r Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH&ldquo;. Vertreter der Bundesl&auml;nder mischen mit und &ndash; selbstverst&auml;ndlich &ndash; Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums. &Auml;rztekammern, Krankenkassen, Professoren und Psychotherapeuten, Versicherungswirtschaft und Europ&auml;ische Gemeinschaft sind mit im Boot. </p>
<p>Diese nicht vollst&auml;ndige Aufz&auml;hlung l&auml;&szlig;t ahnen, welche Interessen da aufeinander prallen und warum das Projekt, das &bdquo;sp&auml;testens&ldquo; ab 1. Januar 2006 laufen sollte, immer noch nicht &uuml;ber eine begrenzte Testphase hinaus gediehen ist. Allein 200 Anbieter f&uuml;r die Software der Gesundheitskarte hoffen auf ein St&uuml;ck von dem gro&szlig;en Kuchen, der zu verteilen ist. Immerhin zahlen wir schon ein bi&szlig;chen f&uuml;r die E-Karte: ab 1. Juli dieses Jahres einen halben, vom kommenden Jahr an einen ganzen Euro pro Kassenmitglied und Jahr. Bei rund 80 Millionen Versicherten kommt da schon einiges zusammen, aber der Finanzbedarf allein f&uuml;r die Einf&uuml;hrung der Gesundheitskarte soll nach Angaben der &bdquo;gematik&ldquo; 1,6 Milliarden Euro betragen.</p>
<p>Hunderttausende von Leseger&auml;ten m&uuml;ssen angeschafft werden: f&uuml;r die Arztpraxen, Apotheken, Krankenh&auml;user. Was der laufende Betrieb kostet: die Wartung des Systems, die Verg&uuml;tung f&uuml;r den Zeitaufwand aller Beteiligten, kann niemand voraussagen. Nur ein neuer Begriff ist schon erfunden: Krankenh&auml;user d&uuml;rfen einen &bdquo;Telematikzuschlag&ldquo; erheben, eine Art &bdquo;Bedienzuschlag&ldquo; f&uuml;r das Gesundheitswesen. Reicht am Ende das Geld nicht, kann das Gesundheitsministerium die Beitr&auml;ge der gesetzlich Versicherten per Rechtsverordnung erh&ouml;hen. </p>
<p>Wie kommt nun, im Sinne unserer Fragestellung, &bdquo;das Individuum in den Chip?&ldquo; Eine Krankenkasse hat einen Speicherstick produzieren lassen, der den Vorgang folgenderma&szlig;en auf den Bildschirm zaubert: Begleitet von einer angenehmen M&auml;nnerstimme, schweben Geb&auml;ude durch den Raum &ndash; ein Rechenzentrum, eine Apotheke, ein Krankenhaus. Gesundheitskarten bewegen sich anmutig wie Papierschwalben von Terminal zu Terminal, symbolische Schl&uuml;ssel bunt wie Blumen tanzen ihren Reigen. Wenn von Menschen die Rede ist &ndash; von &Auml;rzten, Apothekern, Versicherten &ndash; sieht man Bildschirme und Computergeh&auml;use. Man h&ouml;rt die wohlklingenden Namen unbekannter Dinge: Kartenapplikationsmanagement, Hochsicherheitsmodul, Verordnungsdatenserver. Am Ende sagt die Stimme: &bdquo;Nat&uuml;rlich steht f&uuml;r uns der Versicherte im Vordergrund.&ldquo;</p>
<p>Die Erstellung seiner E-Karte beginnt bei der jeweiligen Krankenkasse: sie &uuml;bertr&auml;gt die auf dem Speicher der bisherigen Karte vorhandenen Daten auf den Mikroprozessor der neuen Karte, die mit einem Bild des Inhabers versehen und durch eine sechsstellige PIN gesichert ist. Der Mikroprozessor hat eine Kapazit&auml;t von 64 KB. Das reicht f&uuml;r einige Textseiten, nicht aber f&uuml;r das Bild auch nur einer R&ouml;ntgenaufnahme. Die neue Karte ist also nur ein Schl&uuml;ssel zu Zentralrechnern, auf denen im Laufe der Jahre Befunde, Diagnosen, Therapiema&szlig;nahmen, Behandlungsberichte und so weiter gespeichert werden sollen, eine &bdquo;vollst&auml;ndige Dokumentation &uuml;ber den Patienten&ldquo;. Will der Arzt &ndash; oder ein weiterbehandelnder Arzt &ndash; auf die Daten zugreifen, muss er seinen &bdquo;Elektronischen Heilberufsausweis&ldquo; ins Leseger&auml;t stecken. Wenn das auch der Patient getan hat, beide ihre sechs Ziffern richtig gedr&uuml;ckt haben, werden zun&auml;chst die G&uuml;ltigkeit und Aktualit&auml;t der Elektronischen Gesundheitskarte vom Stammdatendienst der Krankenkasse &uuml;berpr&uuml;ft. Dann kann die &bdquo;Sprechzeit&ldquo; beginnen.</p>
<p>Wird am Ende ein Rezept f&auml;llig, wandert dieses elektronisch auf die Karte des Patienten und ins Rechenzentrum. Wie es weitergeht, beschreibt das Bundesgesundheitsministerium so: &bdquo;Die Gesundheitskarte erm&ouml;glicht den sicheren Transport dieses Rezeptes unter Kontrolle des Versicherten in die Apotheke.&ldquo; Gemeint ist mit diesem kabarettreifen Satz: der Patient steckt die Karte in die Tasche und geht zum Apotheker. Der schiebt seinen spezifischen Heilberufsausweis ins Leseger&auml;t und &uuml;bertr&auml;gt das Rezept vom Verordnungsdatenserver in sein System. Wenn alles funktioniert, auch der Strom nicht ausgefallen ist, kann er das Medikament aush&auml;ndigen. Das System erwartet von ihm die L&ouml;schung des Rezepts, damit es nicht noch einmal eingel&ouml;st werden kann. Weil auch im Bundesgesundheitsministerium offenbar ein Rest von Skepsis am Ablauf dieses Vorgangs zur&uuml;ckgeblieben ist, soll sich der Patient vom Arzt auch eine Papierausfertigung des Rezepts mitgeben lassen k&ouml;nnen.</p>
<p>Es soll alles extrem sicher sein. Man betont es gebetsm&uuml;hlenartig, weil in der &Ouml;ffentlichkeit &Auml;u&szlig;erungen &uuml;ber den m&ouml;glichen, ja wahrscheinlichen Missbrauch der Gesundheitskarte kursieren: die B&uuml;rger w&uuml;rden bald ihre intimen Daten im Internet und auf dem Schreibtisch des Arbeitgebers wiederfinden, Versicherungen w&uuml;rden Risikopatienten aussortieren, die &auml;rztliche Verschwiegenheitspflicht w&auml;re ausgehebelt. Mich haben diese Argumente zeitweilig auch beeindruckt. Ich halte sie nun aber f&uuml;r &uuml;bertrieben und in mancher Hinsicht f&uuml;r unbegr&uuml;ndet. Wenn das medizinisch Wichtige auf einer zentralen Datenbank abgelegt wird, ist es auch f&uuml;r den weiterbehandelnden Arzt zug&auml;nglich.</p>
<p>Wie sinnvoll das sein kann, habe ich k&uuml;rzlich selbst erfahren. Ein Chirurg hatte ein R&ouml;ntgenbild meiner linken Hand angefertigt, es mir auf dem Monitor seines Computers erl&auml;utert und mich an einen weiteren Spezialisten &uuml;berwiesen. Ich nahm an, das R&ouml;ntgenbild, da es doch in bereits digitaler Form existierte, w&uuml;rde per E-Mail den Weg zum zweiten Arzt finden. Der hatte es aber nicht und konnte es auch nicht abrufen. &bdquo;Wegen Datenschutz&ldquo;, erfuhr ich. Die Gehilfin des Arztes A machte mir eine Papierkopie, die ich, um mit dem Bundesgesundheitsministerium zu sprechen, sicher und kontrolliert zum Arzt B hin&uuml;bertransportieren konnte.</p>
<p>Entspricht das noch dem Bewu&szlig;tsein und den technischen M&ouml;glichkeiten unserer Zeit? Wohl kaum. Auch mit dem Begriff &bdquo;Arztgeheimnis&ldquo; sollte man nicht so pauschal operieren &ndash; ich komme darauf zur&uuml;ck. Bei der Verschl&uuml;sselung der Daten und der Differenzierung der Zugangsrechte wird jedenfalls ein Optimum angestrebt. Die Patientendaten&nbsp; werden in den Zentralspeichern nach dem System des Bankschlie&szlig;fachs verwahrt: den zweiten Schl&uuml;ssel hat immer der Patient. Gerade weil man dem vor 25 Jahren vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen Recht auf &bdquo;informationelle Selbstbestimmung&ldquo; treu bleiben will, weil der B&uuml;rger grunds&auml;tzlich selbst &uuml;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten soll bestimmen k&ouml;nnen, deshalb ist nun alles so kompliziert geregelt. Deshalb auch enth&auml;lt das Gesetz &uuml;ber die Elektronische Gesundheitskarte Klauseln, die den Sinn des Ganzen in Frage stellen. </p>
<p>Denn, so hei&szlig;t es w&ouml;rtlich, &bdquo;mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der Versicherten &#8230;darf erst begonnen werden, wenn die Versicherten jeweils gegen&uuml;ber dem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker dazu ihre Einwilligung erkl&auml;rt haben&ldquo;. Die Einwilligung ist au&szlig;erdem jederzeit widerruflich. Auch Teile der Einwilligung k&ouml;nnen widerrufen werden, Teile des Gespeicherten m&uuml;ssen, wenn der Patient es will, gel&ouml;scht werden: der &bdquo;Herr der Daten&ldquo; kann sein Krankheitsbild durch Teil-L&ouml;schungen gewisserma&szlig;en retouchieren.&nbsp; Nur der Abrechungs- beziehungsweise Rezeptbereich ist f&uuml;r ihn tabu. Die &auml;rztliche Verschwiegenheitspflicht beh&auml;lt ihre grunds&auml;tzliche Bedeutung, bekommt aber einen neuen Akzent, wenn der Arzt ohne jeweilige Zustimmung seines Patienten gar keine Informationen an den externen Speicher herausgeben darf und diese allein nach dem Willen des Patienten auch wieder gel&ouml;scht werden m&uuml;ssen.</p>
<p>Wenn trotz allem Zweifel verbleiben am Sinn der Elektronischen Gesundheitskarte, hat das mehrere Ursachen: Die immer st&auml;rkere Erfassung des einzelnen durch den Staat steht im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Freiheit des B&uuml;rgers. Der Perfektionismus des Regelwerks bef&ouml;rdert das Gef&uuml;hl des Ausgeliefertseins an einen undurchschaubaren, technischen Apparat. Da&szlig; dieser &bdquo;sicher&ldquo; sei vor Aussp&auml;hung und Manipulation, findet nur begrenzten Glauben.</p>
<p>Schlie&szlig;lich soll das Projekt Gesundheitskarte in einer Zeit knapper Kassen realisiert werden. Werden die in die Elektronik gesteckten Mittel nicht da fehlen, wo sie dringend gebraucht werden, n&auml;mlich bei der angemessenen Honorierung der &bdquo;Sprechzeit&ldquo;? Vor zweieinhalb tausend Jahren lehrte Hippokrates, dessen Eidesformel weiterhin als verbindlich gilt, da&szlig; das Gespr&auml;ch mit dem Patienten von Freundlichkeit und Liebensw&uuml;rdigkeit gepr&auml;gt sein m&uuml;sse, von Hingabe und Dialogf&auml;higkeit.&nbsp; Er und die &Auml;rzte seiner Zeit mu&szlig;ten genau hinsehen und gut zuh&ouml;ren, denn sie konnten den Patienten nur von au&szlig;en betrachten. Heute schickt der Arzt seine Strahlen, Katheter und Video-Sonden in den Menschen, und was die dort sehen, k&ouml;nnen Arzt und Patient manchmal gemeinsam betrachten. Beide schauen auf den Monitor. Er ist zum Medium eines Dialogs geworden, bei dem man sich nicht mehr in die Augen sehen mu&szlig;. Wir m&uuml;ssen das rechte Ma&szlig; finden und wahren zwischen Technik und Menschlichkeit.</p>
<p><i>Werner Hill<br />war Redakteur beim NDR und wurde f&uuml;r seine rechtspolitischen Essays und Berichte 1976 mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet.</i></p>
<p>* Gek&uuml;rzte Fassung des Kommentars &bdquo;Glaubenssachen&ldquo; auf NDR Kultur vom 19. Oktober 2008, 8.40 &ndash; 9.00 Uhr. Wir danken f&uuml;r die freundliche Genehmigung des Autors zum Abdruck.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/behoerdliche-heilsbotschaften/">Behördliche Heilsbotschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Die elektronischen Gesundheitskarte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/die-elektronischen-gesundheitskarte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 18:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 3 Das sagen die Kritiker/innen: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein weiterer Schritt, vertrauliche Informationen &#252;ber den Gesundheitszustand der Patienten aus dem gesch&#252;tzten Bereich der Arztpraxis &#8222;herauszul&#246;sen&#8220;. Die zentrale Datensammlung wird den &#246;konomischen Druck im Gesundheitswesen versch&#228;rfen, vermutlich auf Kosten chronisch kranker Menschen. Das technisch komplizierte System belastet das Arzt-Patienten-Verh&#228;ltnis [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/die-elektronischen-gesundheitskarte/">Die elektronischen Gesundheitskarte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott.gif" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4214 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-548x450.gif" alt="Die elektronischen Gesundheitskarte" width="548" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-548x450.gif 548w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-768x631.gif 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-913x750.gif 913w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-1536x1261.gif 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-731x600.gif 731w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/eGK_boykott-410x337.gif 410w" sizes="(max-width: 548px) 100vw, 548px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><b>Das sagen die Kritiker/innen:</b></p>
<ul>
<li>Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein weiterer Schritt, vertrauliche Informationen &uuml;ber den Gesundheitszustand der Patienten aus dem gesch&uuml;tzten Bereich der Arztpraxis &bdquo;herauszul&ouml;sen&ldquo;. Die zentrale Datensammlung wird den &ouml;konomischen Druck im Gesundheitswesen versch&auml;rfen, vermutlich auf Kosten chronisch kranker Menschen.</li>
<li>Das technisch komplizierte System belastet das Arzt-Patienten-Verh&auml;ltnis und erh&ouml;ht den organisatorischen Zeitaufwand bei der Behandlung &ndash; eine Qualit&auml;tssteigerung sei durch die eGK nicht zu erwarten.</li>
<li>Die Patienten k&ouml;nnen nicht autonom entscheiden, welche ihrer Daten wann und f&uuml;r wen zug&auml;nglich sind, da das System der Datenspeicherung und -&uuml;bertragung f&uuml;r die Mehrheit un&uuml;berschaubar bleiben wird.</li>
<li>Der Kostendruck im Gesundheitssystem wird sicher bald dazu f&uuml;hren, dass die &ndash; zun&auml;chst freiwillige &ndash; zentrale Speicherung der Patientenakte verpflichtend wird.</li>
<li>Die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten der Versicherten erh&ouml;ht das Missbrauchsrisiko, v.a. durch die Zahl von bis zu 2 Mio. zugriffsberechtigter Stellen.</li>
<li>Eine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten erh&ouml;ht den Anreiz, die Verwendungsm&ouml;glichkeiten sp&auml;ter auszuweiten &ndash; etwa f&uuml;r Strafverfolger, Arbeitgeber, Versicherungen, Forschungsunternehmen. </li>
</ul>
<p>Ausf&uuml;hrliche Informationen zur Kritik an der eGK finden sich auf den Webseiten des Komitees f&uuml;r Grundrechte und Demokratie sowie eines Aktionsb&uuml;ndnisses &bdquo;Stoppt die e-Card&ldquo;:<br /><a href="http://www.grundrechtekomitee.de/index.php?sectionID=14&amp;typ=Artikel" target="_blank" rel="noopener">www.grundrechtekomitee.de/index.php?typ=Artikel&amp;sectionID=14</a><br /><a href="http://www.stoppt-die-e-card.de/" target="_blank" rel="noopener">www.stoppt-die-e-card.de</a></p>
<p>Einf&uuml;hrende Informationen zur technischen Infrastruktur der eGK hat die Gematik in einem &bdquo;Whitepaper Sicherheit&ldquo; zusammengefasst:<br /><a href="http://www.gematik.de/upload/gematik_whitepaper_sicherheit_3571.pdf" target="_blank" rel="noopener">www.gematik.de/upload/gematik_whitepaper_sicherheit_3571.pdf<b><u></u></b></a></p>
<p><b><u>Chronologie der Einf&uuml;hrung </u></b></p>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>Dez. 2006</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">In den Modellregionen Sachsen und Flensburg <br />wird ein erster Test der eGK (10.000er Testreihe) <br />gestartet. An die Versicherten und Arztpraxen werden <br />Karten sowie Leseger&auml;te ausgeteilt, die eGK wird<br />jedoch nur als Rezeptspeicher (&bdquo;offline&ldquo;) genutzt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>6.8.2007</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Das Bundesgesundheitsministerium sagt die geplanten 100.000er Tests f&uuml;r die eGK ab. Allein die Hardwarekosten pro Arztpraxis werden auf ca. 3.500-10.000 &euro; veranschlagt, hinzu kommen Schulungs- und Wartungskosten. &Uuml;ber die Kostenaufteilung <br />konnte noch keine Einigung erzielt werden. </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>14.3.2008</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Der 10.000er-Feldversuch der eGK in der Testregion Flensburg wird gestoppt: Ein gro&szlig;er Teil der Versicherten und des medizinischen Personals sperrte durch falsche PIN-Eingaben seine Karten, hinzu kamen Probleme mit den Zertifikaten. Im Ergebnis wird eine Super-PIN f&uuml;r &Auml;rzte diskutiert, mit der sie auf die Daten zugreifen k&ouml;nnen.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>22.5.2008</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Der 111. deutsche &Auml;rztetag spricht sich f&uuml;r eine &Uuml;berarbeitung des Konzepts der eGK aus und formuliert Pr&uuml;fsteine f&uuml;r die Beteiligung der &Auml;rzte an dem Projekt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>11.7.2008</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Das Aktionsb&uuml;ndnis Stoppt die e-Card ver&ouml;ffentlicht den Vordruck einer Patientenverf&uuml;gung, mit der &Auml;rzte verpflichtet werden, keine Patienten-Krankheitsdaten in zentralen Computern au&szlig;erhalb der Arztpraxis zu speichern<strong>.</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>13.11.2008&nbsp;</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Die Gematik k&uuml;ndigt an, eine dezentrale Speicherung der digitalen Krankenakten auf USB-Sticks pr&uuml;fen zu wollen &ndash; am Zeitplan f&uuml;r die fl&auml;chendeckende Einf&uuml;hrung der eGK (&bdquo;Basis Rollout&ldquo;) und der Entwicklung einer zentralen Speicher-Infrastruktur wird jedoch festgehalten.&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>12.12.2008</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Das erste Kartenterminal f&uuml;r das Basis-Rollout der eGK wird in einer Arztpraxis der &bdquo;Durchstichregion&ldquo; Nordrhein installiert. Gleichzeitig startet der erste Konzessionsinhaber mit der Ausgabe von Heilberufsausweisen. </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><i>(Quelle: B&Auml;K, Gematik, Heise)</i></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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            	</item>
		<item>
		<title>Und noch eine Chipkarte mehr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/und-noch-eine-chipkarte-mehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Biometrie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/und-noch-eine-chipkarte-mehr/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Einführung des elektronischen Personalausweises Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 4-5 Am 23. Juli stimmte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Einführung des neuen elektronischen Personalausweises zu. Dieser soll ab dem 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ersetzen. Er wird einen sog. &#132;RFID-Chip&#147; enthalten auf dem alle Daten gespeichert werden sollen, die auf dem bisherigen Personalausweis [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/und-noch-eine-chipkarte-mehr/">Und noch eine Chipkarte mehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einführung des elektronischen Personalausweises</p>
<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 4-5</p>
<p>Am 23. Juli stimmte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Einführung des neuen elektronischen Personalausweises zu. Dieser soll ab dem 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ersetzen. Er wird einen sog. &#132;RFID-Chip&#147; enthalten auf dem alle Daten gespeichert werden sollen, die auf dem bisherigen Personalausweis angegeben sind, u.a. Name, Anschrift, Alter und biometrisches Lichtbild. Vorerst freiwillig können zudem zwei Fingerabdrücke auf dem Chip registriert werden. Mit einem sog. &#132;RFID-Lesegerät&#147; können diese Daten dann kontaktlos &#150; im Gegensatz zu kontaktabhängigen Medien wie z.B. der EC-Karte &#150; ausgelesen werden. Die Aufnahme von zusätzlichen biometrischen Merkmalen zu einem späteren Zeitpunkt, wie z.B. ein Netzhaut-Scan oder der DNS, wurde im Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen.<br />Laut Bundesregierung wird das Ausweisdokument durch die Aufnahme von biometrischen Daten sicherer vor Fälschungen. Ob es dieser Erhöhung der Fälschungssicherheit wirklich bedarf, sei dahingestellt &#150; eine nennenswerte Zahl gefälschter Ausweise gab es bisher nicht. Deshalb weist die Regierung auf die neuen Funktionen des elektronischen Personalausweises hin: Mit ihm könnten anhand biometrischer Daten die Inhaber schneller identifiziert und authentifiziert werden.</p>
<p><b>Sicherheitsrisiken</b><br />Dennoch birgt die zukünftige Speicherung biometrischer Daten auf dem Personalausweis auch Sicherheitsrisiken. Die Ausweis-Daten könnten zum einen von unbefugten Personen ausgelesen werden. Die Bundesregierung begegnet diesem Risiko mit der Auflage, die Daten mittels Verschlüsselungsverfahren vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Das Lesegerät muss sich mit einem speziellen &#132;Schlüssel&#147; bei dem RFID-Chip anmelden und identifizieren. Erkennt der Chip diesen Schlüssel an, werden die Daten übertragen. Ob man den Schlüssel auf Dauer geheim halten kann, ist jedoch äußerst fraglich. Schon allein bei der Einreise in ein anderes Land werden die Daten automatisch an verschiedene Behörden und Staaten übermittelt.  </p>
<p>Zum anderen ermöglicht die kontaktlose Übertragung der Daten mittels RFID-Chip das Auslesen der gespeichert Daten, ohne dass der/die Ausweisinhaber/in etwas davon bemerkt. Das verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Computerexperten wiesen bereits darauf hin, dass es möglich ist, die Lesevorgänge &#132;abzuhören&#147;. Aufgrund der kontaktlosen Kommunikation zwischen einem RFID-Chip und einem Lesegerät können Dritte unbefugt Daten &#132;mithören&#147; und/oder abfangen. <br />Die zu erwartende massenhafte Verbreitung von RFID-Chips wird zudem zur Entwicklung von Technologien anregen, die die Schwachstellen von RFID-Chips ausnutzen oder schädigen. Wie einfach so etwas gehen kann, bewies erst kürzlich ein niederländisches Forschungsteam: Erfolgreich entwickelte es einen sog. &#132;RFID-Virus&#147;, der einem Computervirus gleichkommt.</p>
<p><b>Gefahren durch Biometrie<br /></b>Auch die Speicherung von biometrischen Merkmalen auf dem neuen elektronischen Personalausweis bringt Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten mit sich. So wäre z.B. die Anfertigung von Kopien der gespeicherten Fingerabdrücke denkbar. Dass die Nachfrage an &#132;unbelasteten Fingerabdrücken&#147; im Bereich der &#132;Organisierten Kriminalität&#147; ansteigen würde, ist leicht nachzuvollziehen. Die Fälschung von biometrischen Merkmalen ist eben deshalb so gefährlich, weil sie nicht wie Passwörter geändert werden können und sie ständig unfreiwillig und überall hinterlassen werden, wie im Sommer auch der Bundesinnenminister feststellen musste, nachdem der Chaos Computer Club seinen heimlich abgenommenen Fingerabdruck publizierte.</p>
<p>Durch die Überprüfung ihrer Fingerabdrücke bei jeder Passkontrolle sollen die Bürgerinnen und Bürger langsam daran gewöhnt werden, diese zukünftig bereitwillig und ohne Skepsis an jegliche Fingerabdrucksensoren abzugeben, z.B. in Hotels, Kaufhäusern, Videotheken etc.</p>
<p>Die Speicherung biometrischer Daten unterliegt in Deutschland engen Vorgaben. Für andere Staaten oder Geheimdienste gilt dieses Verbot jedoch nicht. Sie hätten nach der Einführung des ePersonalausweises die Gelegenheit, biometrische Daten der Bundesbürger zu erheben und zu speichern. Diese Datenspeicherung könnten weder der deutsche Staat noch die Betroffenen beeinflussen oder kontrollieren.</p>
<p><b>Elektronischer Identitätsnachweis<br /></b>Mit dem neuen Personalausweis soll auch ein &#132;elektronischer Identitätsnachweis&#147; (eID) eingeführt werden. Die Identifizierung und Nutzung von Angeboten im privat-wirtschaftlichen Bereich, besonders im Internet, sollen mit der eID sicherer werden. Laut Bundesregierung sollen somit Dienste wie Online-Banking, Online-Versandhandel und -Auktionen, E-Mail-Accounts und Chat-Foren, Online-Computerspiele etc. aber auch Angebote im sog. E-Government-Bereich, wie die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Formular), Kfz-An- und -Ummeldung oder eine elektronische Adressänderung einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können. </p>
<p>Um die Funktion des eID im Internet zu nutzen, benötigt der/die Inhaber/in ein zertifiziertes Lesegerät mit dazugehöriger Software. Der Personalausweisinhaber bekommt zudem eine Geheimnummer (PIN). Damit Anbieter von Online-Angeboten die Möglichkeiten des eID nutzen können, müssen sie eine Berechtigung sowie ein &#132;Berechtigungszertifikat&#147; bei einer staatlichen Stelle beantragen. Der Diensteanbieter übermittelt vor einer Transaktion das Berechtigungszertifikat an den Interessenten. Dieser kann sich somit von der Authentizität des Berechtigungszertifikats überzeugen und die Datenkategorien auswählen, die sie/er übermitteln möchte. Nach der Eingabe der Geheimnummer wird der Personalausweis per Lesegerät am PC ausgelesen und die Daten an den Diensteanbieter übertragen. </p>
<p><b>Nachteile und Risiken</b><br />Ein Risiko, das der &#132;elektronische Identitätsnachweis&#147; mit sich bringt, ist das sog. &#132;Single Sign-On&#147;-Verfahren. Im Fall des Verlustes eines Personalausweises &#150; laut BMI werden jährlich rund 250.000 Personalausweise gestohlen oder gehen verloren &#150; steigt das Risiko eines Missbrauchs. Dritte könnten mit Hilfe der Ausweise versuchen, auf das Bankkonto, die Steuererklärung oder den E-Mail-Account des Besitzers zuzugreifen. Der Personalausweis als Universalschlüssel wird hier zum Sicherheitsrisiko: Sicherheitsexperten wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weisen schon seit Jahren daraufhin, nie ein und dasselbe Passwort für mehrere verschiedene Online-Dienste zu nutzen. </p>
<p>Ein zweites Risiko liegt bei den &#132;Berechtigungszertifikaten&#147; und der staatlichen Vergabe dieser Zertifikate. Mit den Berechtigungszertifikaten sollen Transparenz und Vertrauen zwischen Verbrauchern und Diensteanbietern geschaffen werden. Alle Diensteanbieter, welche den eID für die Authentifizierung ihrer Kunden nutzen wollen, müssen sich bei einer staatlichen Vergabestelle registrieren und prüfen lassen. In Anbetracht des geplanten massenhaften Einsatzes des eID und der weiter steigenden Bedeutung des Internethandels ist mit einem enormen Ansturm auf die Vergabestellen der Berechtigungszertifikate zu rechnen. Ob diese über die nötigen Kompetenzen, personelle Ausstattung und Zeit verfügen, um die Menge der Anträge umfassend und genau zu überprüfen, ist fraglich. Zudem lässt sich aus dem Gesetzentwurf zum neuen Personalausweis entnehmen, dass eine tiefgehende Prüfung der einzelnen Antragsteller gar nicht vorgesehen ist. So wird praktisch jeder, der z.B. nicht wegen Betruges vorbestraft ist, ein Zertifikat erhalten. Das Versprechen der Bundesregierung, dass mit einem Berechtigungszertifikat für den Verbraucher &#132;in jedem Falle transparent [ist], wer welche Daten elektronisch abfragt&#147;, hilft da nur wenig. </p>
<p>Unverständlich ist auch, warum die Vergabestelle und nicht die Datenschutzaufsichtsbehörde prüfen soll, ob der Datenschutz eingehalten wird. Die Datenschutzaufsichtsbehörde kann nur aufgesucht werden, wenn seitens des Verbrauchers Zweifel an der Echtheit eines Berechtigungszertifikats bestehen. Aber auch hier fehlt es der Behörde an wirksamen Befugnissen, denn laut § 21 des Gesetzentwurfs zum neuen Personalausweis verfügt sie über keinerlei Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Datenmissbrauch &#150; sie kann zweifelhaften Anbietern höchstens das Zertifikat entziehen. Ein schwacher Trost für Bürgerinnen und Bürger, die sich auf eine staatlich installierte Infrastruktur verlassen haben.</p>
<p><i>Bastian Gräbener<br />studiert Politikwissenschaften in Marburg und absolvierte  ein <br />Praktikum in der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union</i></p>
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		<title>Datenschutz ins Grundgesetz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/datenschutz-ins-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz als Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 6-7 Diskussion um neue Verfassungswerte auf dem Verbandstag der HU in L&#252;beck (v.l.n.r.): Peter Schaar, Rosemarie Will und Wolfgang Kilian Diskussion um neue Verfassungswerte auf dem Verbandstag der HU in L&#252;beck (v.l.n.r.): Peter Schaar, Rosemarie Will und Wolfgang Kilian Im Sommer dieses Jahres ver&#246;ffentlichten B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen ihren Vorschlag f&#252;r [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 6-7</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4215 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-600x348.jpg" alt="Datenschutz ins Grundgesetz?" width="600" height="348" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-600x348.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-768x445.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-1000x580.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-1536x890.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-2048x1187.jpg 2048w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-800x464.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/datenschutz1_01-450x261.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>Diskussion um neue Verfassungswerte auf dem Verbandstag der HU in L&uuml;beck (v.l.n.r.): Peter Schaar, Rosemarie Will und Wolfgang Kilian</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Diskussion um neue Verfassungswerte auf dem Verbandstag der HU in L&uuml;beck (v.l.n.r.): Peter Schaar, Rosemarie Will und Wolfgang Kilian</p>
</div>
<p>Im Sommer dieses Jahres ver&ouml;ffentlichten B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen ihren Vorschlag f&uuml;r einen Datenschutz-Artikel im Grundgesetz. Seitdem diskutiert auch der Bundesvorstand der HU &uuml;ber die Vor- und Nachteile einer verfassungsrechtlichen Kodifizierung. Wie berichtet (s. Mitteilungen Nr. 201, S. 3 f.), zogen wir einen eigenen Entwurf in Erw&auml;gung. Die Meinungsbildung dazu aber blieb kontrovers: Es liegt auf der Hand, dass es derzeit keine verfassungs&auml;ndernde Mehrheit von 2/3 der Stimmen in Bundestag und Bundesrat f&uuml;r eine Erweiterung des Datenschutzes gibt. Unter der gro&szlig;en Koalition w&auml;ren vielmehr Einschr&auml;nkungen zu bef&uuml;rchten. Gleichwohl ist zu fragen, was die Diskussion um einen Verfassungstext zum Datenschutz bringen k&ouml;nnte, vor allem aber, wie ein aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht idealer Verfassungstext aussehen k&ouml;nnte. Dahinter steht auch der Anspruch, dass wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation nicht nur defensiv gegen die Einschr&auml;nkungen der Grundrechte auftreten, sondern auch offensiv &ndash; wo es n&ouml;tig ist &ndash; neue Grundrechtsgew&auml;hrleistungen einfordern wollen.</p>
<p>Der diesj&auml;hrige Verbandstag der HU er&ouml;ffnete deshalb mit einer Podiumsdiskussion &bdquo;Datenschutz im digitalen Zeitalter: Ein Fall f@&frac14;r&#8217;s Grundgesetz?&ldquo;. Auf dem Podium diskutierten Peter Schaar, der Bundesbeauftragte f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), mit Prof. em. Dr. Wolfgang Kilian von der Universit&auml;t Hannover. In seiner Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter ist Schaar Mitglied der Artikel-29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten, die er von Februar 2004 bis Februar 2008 leitete. Seit 1984 ist er engagiertes Mitglied der Humanistischen Union. Prof. Kilian war von 1974 bis 1991 Gr&uuml;ndungspr&auml;sident der Gesellschaft f&uuml;r Rechts- und Verwaltungsinformatik (GRVI ) und ist seit 1995 Pr&auml;sident der Vereinigung europ&auml;ischer Rechtsinformatikinstitute (FIRILITE).</p>
<p>Der Verfassungs&auml;nderungsentwurf der b&uuml;ndnisgr&uuml;nen Fraktion (BT-Drs. 16/9607) bildete den Ausgangspunkt unserer Diskussion. Der Entwurf versieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2a) mit einem Gew&auml;hrleistungsanspruch, &uuml;ber seine pers&ouml;nlichen Daten selbst zu bestimmen. Beschr&auml;nkungen des Grundrechts sind mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt m&ouml;glich. W&auml;hrend der Gew&auml;hrleistungsanspruch des Grundrechts &ndash; zumindest auf Bundesebene &ndash; ein Novum darstellt, bleibt der einfache Gesetzesvorbehalt hinter den verfassungsgerichtlichen Grenzen f&uuml;r Eingriffe in das Grundrecht zur&uuml;ck. </p>
<p>Der Vorschlag der Gr&uuml;nen umfasst jedoch mehr: In Artikel 5a des Grundgesetzes wollen sie ein allgemeines Informationszugangsrecht verankern. Jede B&uuml;rgerin, jeder B&uuml;rger h&auml;tte dann das Recht auf Zugang zu allen Daten &ouml;ffentlicher Stellen. Beschr&auml;nkungen dieses Rechtes d&uuml;rften nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn &ouml;ffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein &uuml;berwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht. Als Antwort auf die aktuellen &Uuml;berwachungsvorhaben durch Online-Durchsuchungsbefugnisse des BKAs, der L&auml;nderpolizeien und Geheimdienste schlagen die Gr&uuml;nen au&szlig;erdem ein vorbehaltlos gew&auml;hrleistetes Recht auf Vertraulichkeit und Integrit&auml;t informationstechnischer Systeme vor (Artikel 13a). Sie gehen mit einem solchen vorbehaltlosen Grundrecht weiter, als es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27.2.2008 eingef&uuml;hrt hat. Schlie&szlig;lich sieht ihr Gesetzentwurf in Artikel 19 einen neuen Absatz 3 vor, mit dem der Kernbereich privater Lebensgestaltung f&uuml;r unantastbar erkl&auml;rt werden soll. </p>
<p>Peter Schaar will, dies hat er unmissverst&auml;ndlich klargemacht, den Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung verankert sehen. Es k&ouml;nne nicht angehen, dass der Schutz dieses Grundrechts immer am Bundesverfassungsgericht h&auml;nge, und nicht vom Verfassungsgeber selbst gestaltet werde. F&uuml;r Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebe es keine Garantie. Zwar habe das 1983 im Volksz&auml;hlungsurteil formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine enorme Wirkung entfaltet, aber&nbsp; angesichts der rasanten technischen Entwicklung und der Gef&auml;hrdung informationstechnischer Systeme sei es h&ouml;chste Zeit f&uuml;r Innovationen beim Datenschutz. Der Staat m&uuml;sse den B&uuml;rger auch vor dem Datenhunger Privater sch&uuml;tzen. Zudem erfordere der technische Fortschritt bei den Informations- und Kommunikationstechnologien, dass die B&uuml;rger auch im Bereich der neuen Technologien ihre grundlegenden Rechte aus der Verfassung selbst in hinreichender Klarheit entnehmen k&ouml;nnen. Der verfassungsgebende Gesetzgeber sei daher gehalten, die neuen Grundrechtspositionen widerspruchsfrei in die bestehende Grundrechtsordnung einzuf&uuml;gen. Eine Verankerung klarer Gew&auml;hrleistungen f&uuml;r den Datenschutz im Grundgesetz sei dar&uuml;ber hinaus auch eine Selbstverpflichtung des einfachen Gesetzgebers, die notwendige &Uuml;berarbeitung der Datenschutzgesetze endlich anzugehen und insbesondere auch den Schutz vor zunehmend bedrohlichen privaten Datensammlungen auszubauen. </p>
<p>Wolfgang Kilian kn&uuml;pfte daran unmittelbar an. Er war eher skeptisch, was die Wirkung einer grundgesetzlichen Verankerung des Datenschutzes betrifft. Jedoch betonte er die Notwendigkeit, rechtliche Standards f&uuml;r den Privatrechtsverkehr mit pers&ouml;nlichen Daten zu entwickeln. Dabei k&ouml;nnten Verfassungspositionen helfen. </p>
<p>Das Publikum beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Dabei wurde zum Teil Kritik am Entwurf der Gr&uuml;nen ge&uuml;bt, weil insbesondere der einfache Gesetzesvorbehalt f&uuml;r Einschr&auml;nkungen des Datenschutzgrundrechte zu schwach sei. Dies hebe das f&uuml;r den Datenschutz so essentielle Gebot der Zweckbindung staatlicher Datensammlungen auf, dass das Verfassungsgericht m&uuml;hsam aufrecht erhalte. Letztlich war aber auch das Publikum unentschlossen, ob es lohne, sich f&uuml;r eine Verfassungs&auml;nderung einzusetzen.</p>
<p><i>Rosemarie Will<br />ist Professorin f&uuml;r &ouml;ffentliches Recht an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union</i></p>
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		<title>Bürgerrechtlicher Humanismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/buergerrechtlicher-humanismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Humanismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 7-9 (Redaktion) Am 15./16. November veranstaltete die Humanistische Akademie Deutschlands (HAD) zusammen mit der Akademie für Politische Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung (fes) eine Konferenz zum Thema „Was ist heute Humanismus?“. Die Beiträge der Tagung behandelten sowohl die philosophisch-historische Begründung des Humanismus als auch neuere Strömungen eines Humanismus als integrativer Wissenschaft und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 7-9</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4216 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-411x450.jpg" alt="Bürgerrechtlicher Humanismus" width="411" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-411x450.jpg 411w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-768x841.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-685x750.jpg 685w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-548x600.jpg 548w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt-308x337.jpg 308w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/jahaupt.jpg 900w" sizes="(max-width: 411px) 100vw, 411px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
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<p>(Redaktion) Am 15./16. November veranstaltete die Humanistische Akademie Deutschlands (HAD) zusammen mit der Akademie für Politische Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung (fes) eine Konferenz zum Thema „Was ist heute Humanismus?“. Die Beiträge der Tagung behandelten sowohl die philosophisch-historische Begründung des Humanismus als auch neuere Strömungen eines Humanismus als integrativer Wissenschaft und Weltanschauung.<br />
Johann-Albrecht Haupt hielt als Vertreter der Humanistischen Union auf dieser Tagung das nachfolgend wiedergegebene Referat über das bürgerrechtliche Verständnis des Humanismus. Daneben hatten die Veranstalter Vertreter eines Modernen Humanismus (Prof. Dr. Frieder Otto Wolf), Dr. Michael Schmidt-Salomon als Verfechter eines Evolutionären Humanismus, für ein weltliches Verständnis des Humanismus Dr. Dr. Joachim Kahl und Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber als Vertreter eines Demokratischen Humanismus eingeladen.</p>
<p>Die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich, sagt das Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1). Daran fällt nicht nur die Parallelisierung von Religion und Weltanschauung auf, die auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht (Art. 137 Abs. 7), sondern auch die Annahme, dass anthropologisch zum Menschsein offenbar  so etwas wie Weltanschauung (oder Religion) gehört. Ob das so ist, will ich als Vertreter der Humanistischen Union bei dieser Veranstaltung  nicht näher untersuchen. Denn der Humanismus, den wir in unserem Namen tragen, ist jedenfalls kein weltanschaulicher Humanismus. So können wir auch nicht den Anspruch erheben, dass  das Grundgesetz in seinem Art. 4 unseren Humanismus, auf den ich sogleich zu sprechen komme, gegen staatliche Eingriffe schützt.<br />
Die 5 Kurzvorträge über Humanismus, die heute Nachmittag vorgesehen sind, haben die Veranstalter jeweils mit einem sie charakterisierenden Beiwort versehen. Mir ist der bürgerrechtliche Humanismus sozusagen zugeteilt worden. Dafür danke ich, da diese Beschreibung für die von mir zu vertretende Haltung  zutrifft.<br />
Bürgerrechtlicher Humanismus ist eine Haltung mit Blick auf Staat und Gesellschaft, die sich auf die Tradition der Aufklärung bezieht und die für mich aus drei wesentlichen Elementen besteht:</p>
<ol>
<li>Das Wagnis des Selbstdenkens</li>
<li>Der Verzicht auf Ausschließlichkeitsansprüche</li>
<li>Die Akzeptanz unterschiedlicher weltanschaulicher, auch religiöser Positionen, soweit diese Bürgerrechte und Verfassung respektieren.</li>
</ol>
<p><b>1. Das Wagnis des Selbstdenkens<br />
</b>Das Recht jedes Einzelnen, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und sein Verhalten danach auszurichten, musste sich im Abendland bis in die jüngste Zeit in scharfem Kontrast sowohl zu den obrigkeitlichen Anforderungen des Staates  als auch zu den religiösen Anforderungen der Kirchen entwickeln. Der Einzelne sollte gehorchen unter Zurückstellung eigener Überlegungen. Subordination ohne Mitspracherecht. Noch im 20. Jahrhundert tritt in mörderischer Form wiederholt Bevormundung an die Stelle der Selbstbestimmtheit, haben der kommunistische wie der faschistische Staat die Errungenschaften der Aufklärung und des Liberalismus beseitigt. Die Stationen der Befreiung aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ sind oft und eingehend beschrieben worden. Das will ich hier nicht wiederholen, Im politischen Bereich markieren die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte und die Einführung des allgemeinen Wahlrechts die wichtigsten Stationen.</p>
<p>Im konfessionellen Bereich ist der Syllabus errorum von Papst Pius IX. von 1864 ein Beispiel für die spirituelle Bevormundung der Gläubigen: die in ihm enthaltenen kirchenamtlichen Denkverbote und Verdammungen von aufgeklärten Positionen wirkten jedenfalls bis zum Zweiten Vaticanum, partiell auch noch bis heute nach, auch wenn manchem die Inhalte heute schlicht lächerlich vorkommen mögen.</p>
<p>Das Individuum in seiner Funktion als Bürger, nämlich Citoyen: Staatsbürger, kann nach Auffassung des bürgerrechtlichen Humanismus nur akzeptieren, was er selbst als richtig erkennt, wofür er die Gründe beizubringen in der Lage ist und wofür er selbst deshalb die Verantwortung tragen zu können meint. Dies ist  ein ungeheurer Anspruch, ein Wagnis, aber auch so etwas wie eine Chance. Vor allem gehört zu einer solchen Haltung Mut, wie Kant in seiner Schrift „Was ist Aufklärung“ gleich anfangs betont: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“[1]. Mut nicht nur im Hinblick auf die jeweiligen gesellschaftlichen und weltanschaulich-religiösen „herrschenden“ Auffassungen, die erdrückend wirken, weil sie Abweichungen von den Hauptströmungen  mit sozialer und beruflicher Ächtung bedrohen. Mut auch gegen sich selbst, weil der selbst denkende Mensch immer auch selbstkritisch gegen sich selbst sein muss; denn natürlich wäre es im Blick auf die Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns entlastender, sich auf Autoritäten zu stützen, als sich „nur“ seines eigenen Verstandes zu bedienen.</p>
<p><b>2. Der Verzicht auf Ausschließlichkeitsansprüche</b><br />
Der bürgerrechtliche Humanismus nimmt für sich selbst nicht in Anspruch, eine Heilsbotschaft auf dem Weg zum eigenen oder zum allgemeinen Glück zu sein, weder eine diesseitige noch gar eine aus einer überweltlichen Gewissheit abgeleitete und auf ein Jenseits zielende Heilsbotschaft. Insbesondere stellt der bürgerrechtliche Humanismus nicht die Sinn- und die Wahrheitsfrage. Nicht weil diese Frage  für falsch, entbehrlich oder gar für unzulässig gehalten wird, sondern weil die Sinnfrage außerhalb des  so verstandenen humanistischen Anspruchs liegt.  Dieser Anspruch ist ein strikt sozialer: die Menschen sollen – in der gegenwärtigen historischen Situation – in der Gesellschaft in einer Weise wirken, dass die Voraussetzungen für eine menschenwürdiges Leben mit gleichen Teilhabemöglichkeiten für möglichst viele geschaffen oder bewahrt werden. Dazu gehört die umfassende Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte aller Menschen ebenso wie die Bekämpfung von Privilegien, der Schutz und die Bewahrung der Lebensgrundlagen und – nicht zuletzt – die kontinuierlich, gleichmäßige und wirksame Teilhabe am politischen Prozess. Dieser Humanismus – wie vermutlich jeder – endet nicht an den Grenzen eines Landes, einzelner gesellschaftlicher Gruppen und nimmt vor allem auch Bedacht auf zukünftige Generationen.</p>
<p>Zugleich wendet sich der bürgerrechtliche Humanismus aber auch gegen weltanschauliche oder religiöse Ausschließlichkeitsansprüche anderer, die mit Wirkung für oder gegen jedermann von anderen vertreten werden. Es liegt offenbar im Wesen des Religiösen, Exklusivität für sich in Anspruch zu nehmen, die eigenen Wahrheiten für  ewig und unverrückbar zu halten. Die häufig genug blutigen konfessionellen Auseinandersetzungen in Geschichte und Gegenwart bis hin zur Enzyklika Ut unum sint von Papst Johannes Paul II. bieten dafür reiches Anschauungsmaterial. Der bürgerrechtliche Humanismus wendet sich gegen alle Bestrebungen, die jeweilige Glaubensüberzeugung als allgemeine Regel für alle rechtlich oder gesellschaftlich verbindlich zu machen. Sagen Sie nicht, eine solche Geisteshaltung  gebe es heute in Deutschland nicht mehr. Im Staatskirchenrecht  etwa finden sich noch immer starke Tendenzen dieser Art. In seinem Aufsatz „Wie viel Christentum braucht, wie viel Christentum verträgt der Staat des Grundgesetzes“ [2] dekretiert der einflussreiche Bonner Rechtslehrer Christian Hillgruber: „Der Staat braucht das Christentum“, und zwar weil das Christentum der „seidene Faden“ sei, an dem die unantastbare Würde des Menschen hänge.  Eine solche für alle verbindliche christliche Grundlegung des Staates kann nach Auffassung des bürgerrechtlichen Humanismus nicht akzeptiert werden, weil damit weltanschaulich anders orientierte Menschen ausgeschlossen werden.</p>
<p>Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Fabian von Schlabrendorff erfand 1972 in einem dissenting vote das „religiöse Minimum, auf das kein Staat ohne Gefahr seiner Existenz verzichten darf“ und befand: „Jeder Mensch und jeder Staat glaubt an Gott. Der Mensch, der Gott leugnet, glaubt an seinen Abgott. Das gleiche gilt vom Staat.“ Er warf in diesem Zusammenhang nicht nur dem Kläger in dem Verfassungsgerichtsverfahren (es ging um die Frage, ob von einem evangelischen Pfarrer eine Eidesleitung, und sei es auch ohne Anrufung Gottes, erzwungen werden kann), sondern auch seinen Richterkollegen, die ihn überstimmt hatten, eine offensichtliche Fehlinterpretation der Bergpredigt (Mt. 5, 33 – 37) vor. Wie gesagt: Nicht als gläubiger Privatmann argumentiert Schlabrendorff, sondern in seiner Richtereigenschaft anlässlich eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. [3]</p>
<p>„Werte gibt es nur mit Gott“ plakatierte die Evangelische Kirche in Deutschland vor wenigen Jahren in der gesamten Bundesrepublik und erklärte damit Millionen Atheisten, dass sie wertelos seien. Gegen solche in den staatlichen und gesellschaftlichen Bereich mit Verbindlichkeitsanspruch hineinwirkenden religiösen Verabsolutierungen wendet sich der bürgerrechtliche Humanismus.</p>
<p><b>3. Akzeptanz unterschiedlicher weltanschaulicher, auch religiöser Positionen, soweit diese Bürgerrechte und Verfassung respektieren<br />
</b>Andererseits ist es wichtigstes Anliegen des bürgerrechtlichen Humanismus dafür einzutreten, dass weltanschauliche Positionen uneingeschränkt vertreten werden dürfen. Die Weltanschauungsfreiheit, welche die Religionsfreiheit einschließt, und zwar auch und gerade eine solche mit Absolutheitsanspruch, ist wie andere Freiheitsrechte ein Teil der Werteordnung, von welcher das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Grundgesetz verschiedentlich gesprochen hat. Das ist die Grundlage auch des bürgerrechtlichen Humanismus, der gerade nicht religions- oder glaubensfeindlich ist, sondern überall und immer die Ausübung der Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit  ebenso wie alle anderen bürger- und menschrechtlichen Freiheitsrechte verteidigt.</p>
<p>Wir bestehen jedoch darauf: Religion und Weltanschauung sind Privatsache. Diese Aussage ist aber himmelweit entfernt von  jener negativen Konnotation, welche  die staatskirchenfrommen Religionsfunktionäre mit dem vermeintlichen Schimpfwort Laizismus versehen, wobei sie unterstellen, die Laizisten wollten Glaubensangelegenheiten ebenso wie die Aktivitäten und Erscheinungsformen der Kirchen aus dem öffentlichen Raum verdrängen oder gar unterdrücken. Ganz im Gegenteil: Nach dieser unserer Auffassung gelangen Religion und Weltanschauung als Angelegenheiten des Bürgers, des Individuums wie als Teil der Gesellschaft, erst frei von staatlicher Ingerenz zu ihrer jeweils eigenen und eigentlichen Würde und Entfaltung. Nur in dieser vom Staat und der staatlichen Sphäre getrennten Privatheit ist das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit Bestandteil der Wertordnung  des Grundgesetzes. Und die großartigen Schöpfungen und Kulturleistungen des abendländischen Christentums (Kirchenbauten, Musik, Literatur und Kunst) genießen ebenso unsere Hochachtung und Verehrung wie entsprechende Werke und Erscheinungsformen anderer Religionen und Kulturen. Nur: Privilegien leiten sich daraus nicht ab.</p>
<p>Es versteht sich, dass alle Weltanschauungen in gleicher Weise den Schutz genießen, wobei für uns die Betonung auf dem Zusatz „in gleicher Weise“ liegt. Hier bestehen m.E. die größten Defizite zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Das Lippenbekenntnis zur religionsrechtlichen Parität nicht nur zwischen den christlichen Konfessionen, sondern zwischen den etablierten Religionsgemeinschaften (den Kirchen) und allen anderen weltanschaulichen Strömungen und Denominationen ist wohlfeil und wird auch von den starrsten Vertretern des überlieferten staatskirchenrechtlichen Denkens proklamiert. In der Wirklichkeit sind die rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen unübersehbar, eine Fülle von Privilegien der christlichen Kirchen wird im Widerspruch zum Geist der Verfassung von der Staatspraxis gestützt auf die sog. herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung  nicht nur beibehalten und verteidigt, sondern ständig erneuert und verfeinert. Aus der Vielzahl der Beispiele möchte ich als Beleg aus neuerer Zeit nur nennen: die Verträge zwischen dem Land Baden-Württemberg und den dortigen Landeskirchen und Diözesen aus dem Jahr 2007, welche jedenfalls für den württembergischen Landesteil erstmals eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Staatsleistungen an die Kirchen kreiert haben. [4] Hier werden die Kirchen materiell privilegiert (nicht zu knapp [5]), eine eklatante Ungleichbehandlung. In Bayern werden die Kirchen, namentlich die katholische, durch die das Kruzifix-Urteil des BVerfG offensichtlich missachtende Regelung von 1995 im Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen [6] bevorzugt, indem das christliche Hauptsymbol in einer schwer überwindbaren Weise von Staats wegen in allen Schulklassen als Wandschmuck verordnet wird. Dass diese sozusagen ideologische Privilegierung und Parteinahme für die ständig wachsende Zahl von weltanschaulich anders orientierten Bürgerinnen und Bürger eine Provokation ist oder jedenfalls sein kann, liegt auf der Hand. Mit Neutralität hat das nichts zu tun.</p>
<p>Die Akzeptanz weltanschaulich-religiöser Positionen hat  nach unserer Auffassung ihre Grenze dort, wo der jeweilige – legitime – Absolutheitsanspruch über den Binnenbereich der Religion oder Glaubensgemeinschaft hinausgreift und bestrebt ist, den Freiheitsbereich anderer zu beeinträchtigen. Die Anerkennung der Universalität der Menschenrechte durch alle Rechtsunterworfenen, auch die, deren Weltanschauung oder Religion einen Exklusivitätsanspruch vertreten, ist unverzichtbare Bedingung für den bürgerrechtlichen Humanismus. Nicht vereinbar mit dem bürgerrechtlichen Humanismus sind auch weltanschaulich-religiöse Auffassungen, welche bestrebt sind,  die weltanschauliche Neutralität des Staates in Frage zustellen bzw. zu beseitigen, wie sie offenbar im Islam anzutreffen sind.</p>
<p>—</p>
<p>Zum Ende meiner Ausführungen komme ich auf den Anfang zurück, auf die Tradition der Aufklärung. Von dieser sagt Kant in seiner Schrift: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“, dass zur Aufklärung nichts anderes erforderlich als die unschädlichste aller Freiheiten, „nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen.“   Dies ist es, was – wenn ich es auf den Punkt bringen sollte – bürgerrechtlichen Humanismus ausmacht.</p>
<p><i>Johann-Albrecht Haupt<br />
ist Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und dort für die Themen Staat, Religion &amp; Weltanschauung zuständig.<br />
</i></p>
<p>Anmerkungen:<br />
[1] Immanuel Kant, Werke in sechs Bänden, hrsg. v. Wilhelm Weischedel 1964, Bd. VI S. 53<br />
[2] In: Rechtsstaat und Grundrechte, Festschrift für Detlev Merten, hsg. V. Ferdinand Kirchhof u.a., Heidelberg 2007 S. 23 ff.<br />
[3] BVerfGE 33, 23/37 und 41<br />
[4] Gesetz v. 8.1.2008 (GBl. BW S. 1)<br />
[5] Im Jahre 2008 erhält die evangelische Kirche 51.340.043 Euro, die katholische Kirche 50.424.400 Euro<br />
[6] Gesetz v. 23.12.1995 (BayGBl. S. 850)<br />
[7] Immanuel Kant, Werke in sechs Bänden, hsg. v. Wilhelm Weischedel 1964, Bd. VI S. 55</p>
<p>Zur Diskussion um den Humanismus-Begriff der HU siehe auch:<br />
<b>Rosemarie Will: Humanismus als Weltanschauung?</b> Mitteilungen Nr. 200, S. 16/17<br />
<b>Till Müller-Heidelberg: Von der antiklerikalen Aufklärung </b>zur Bürgerrechtsbewegung. Die Humanistische Union, Mitteilungen Nr. 162, S. 35-39<br />
und aus einer ganz anderen Perspektive:<br />
Ulrich Becke, <b>Für einen christlich begründeten Humanismus der HU</b>. Mitteilungen Nr. 94, S. 7 (mit anschließender Diskussion)</p>
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		<title>Verbandstag der Humanistischen Union in Lübeck</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 10-12 Wie lassen sich Polizei&#252;bergriffe verhindern und eine unabh&#228;ngige Kontrolle des Polizeiapparates am besten erreichen? Wie lassen sich Polizei&#252;bergriffe verhindern und eine unabh&#228;ngige Kontrolle des Polizeiapparates am besten erreichen? Viele bekannte Gesichter, erfreulicherweise aber auch neue Mitglieder fanden sich vom 14. bis 16. November zum diesj&#228;hrigen Verbandstag in L&#252;beck ein. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 10-12</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4217 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-600x264.jpg" alt="Verbandstag der Humanistischen Union in L&uuml;beck" width="600" height="264" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-600x264.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-2048x901.jpg 2048w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-768x338.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-1000x440.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-1536x676.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-800x352.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/verbandstag2-450x198.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>Wie lassen sich Polizei&uuml;bergriffe verhindern und eine unabh&auml;ngige Kontrolle des Polizeiapparates am besten erreichen?</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Wie lassen sich Polizei&uuml;bergriffe verhindern und eine unabh&auml;ngige Kontrolle des Polizeiapparates am besten erreichen?</p>
</div>
<p>Viele bekannte Gesichter, erfreulicherweise aber auch neue Mitglieder fanden sich vom 14. bis 16. November zum diesj&auml;hrigen Verbandstag in L&uuml;beck ein. Auf dem Programm standen zahlreiche politische Themen wie die Zukunft des Datenschutzes (in der Verfassung), eine unabh&auml;ngige Kontrolle der Polizei und die Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen. Daneben gab es verbandsinterne Berichte, Diskussionen und Arbeitsgruppen. Den feierlichen H&ouml;hepunkt des Wochenendes bildete die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Klaus Waterstradt (s. Bericht auf Seite 16).</p>
<p><b>Berichte und Ausblick zur Arbeit der HU<br /></b>Rosemarie Will er&ouml;ffnete den Verbandstag am Samstag mit einem Bericht &uuml;ber die Arbeit des Bundesvorstandes. Die HU war mit zwei gro&szlig;en Tagungen (Online-Durchsuchung, Sicherheitsstaat) und zahlreichen Musterklagen recht erfolgreich. Neben den Aktivit&auml;ten der letzten 12 Monate wies die Bundesvorsitzende auf die Vorhaben f&uuml;r das n&auml;chste Jahr hin: Geplant sind die IV. Berliner Gespr&auml;che zum Verh&auml;ltnis von Staat, Religion und Weltanschauung, dar&uuml;ber hinaus Tagungen zur &bdquo;Privatisierung der Gesetzgebung&ldquo; (Einfluss von Lobbygruppen), zu den sozialen Grundrechten und der Beschneidung des Rechtsschutzes f&uuml;r Hartz IV-Empf&auml;nger/ innen sowie der aktuellen Situation im Strafvollzug &ndash; ein volles Programm. Die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung erg&auml;nzte diesen Arbeitsbericht mit einem kurzen &Uuml;berblick zu den Finanzen und der Mitgliederentwicklung des Verbandes (s. Bericht ab Seite 13). In der Diskussion w&uuml;nschten sich einige Mitglieder ein st&auml;rkeres &ouml;ffentliches Engagement des Bundesvorstandes zu bestimmten Themen (etwa der Selbstbestimmung am Lebensende) &ndash; allein die Zeit aller ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder setzt hier Grenzen.</p>
<p><b>Arbeitsgruppen</b><br />Gelegenheit, sich selbst in die Verbandsarbeit einzubringen, boten die zahlreichen Arbeitsgruppen am Samstag Nachmittag. Eine speziell an Neumitglieder gerichtete Gruppe fand regen Zulauf &ndash; auch von &bdquo;alten Hasen&#8220;. Im Mittelpunkt der Diskussion standen verschiedene Vorschl&auml;ge, wie sich j&uuml;ngere, nicht juristisch ausgebildete Mitglieder besser in die Verbandsarbeit einbringen k&ouml;nnen. Im neuen Jahr soll dazu ein Wiki (eine Online-Plattform) an den Start gehen, &uuml;ber die der Austausch zu aktuellen Projekten einfacher wird. Das Wiki kann k&uuml;nftig als Plattform f&uuml;r die verbandsinterne Diskussion (Textentw&uuml;rfe, Aktionsplanungen etc.), aber auch als Sammelstelle f&uuml;r Mustertexte und Grafikvorlagen dienen. So wird auch den Regionalgruppen die Vorbereitung eigenst&auml;ndiger Aktionen erleichtert. Daneben wurde angeregt, speziell f&uuml;r Neumitglieder eine Newsgruppe einzurichten, um den pers&ouml;nlichen Austausch zwischen Mitgliedern anzuregen, die keine funktionierende Regionalgruppe in ihrer Nachbarschaft haben.</p>
<p>Den <i>Arbeitskreis Staat/Kirche </i>besch&auml;ftigte vor allem die Vorbereitung der n&auml;chsten Berliner Gespr&auml;che. Sie sollen unter dem Arbeitstitel &bdquo;Die finanziellen Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz&#8220; dazu genutzt werden, auf die &uuml;berf&auml;llige Abl&ouml;sung der Staatskirchenleistungen hinzuweisen und die oft &uuml;bersehenen Unterschiede zwischen verfassungsrechtlich garantierten und &bdquo;freiwilligen&#8220; Transferleistungen des Staates herauszuarbeiten. Im Arbeitskreis gab es konkrete Vorschl&auml;ge zum Aufbau der Tagung, die der Bundesvorstand in der weiteren Vorbereitung aufgreifen wird. Daneben sprach sich die Runde f&uuml;r eine Tagung zur &bdquo;Religi&ouml;sen und weltanschaulichen Meinungsfreiheit&#8220; aus, die gemeinsam mit dem Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten f&uuml;r 2010 angedacht ist. Der Arbeitskreis schlug vor, dass neben einer Bestandsaufnahme der deutschen Situation (Verfahren zu &bdquo;Gottesl&auml;sterung&#8220; nach &sect; 166 StGB) auch der internationale Diskurs um eine Umdeutung der Religionsfreiheit als Beschr&auml;nkung der Religionskritik (etwa im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen) aufgegriffen werde.&nbsp; </p>
<p>Weitere Gruppen diskutierten den Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung am Lebensende, den die HU Anfang 2009 &ouml;ffentlich pr&auml;sentieren will, sowie die schleichende Verabschiedung vom Resozialisierungsanspruch des Strafvollzuges. </p>
<p><b>Polizeikontrolle</b><br />&bdquo;Handfester&#8220; wurde es am sp&auml;ten Nachmittag in einer Diskussionsrunde zur Notwendigkeit einer unabh&auml;ngigen Polizeikontrolle: Die L&uuml;becker Ortsgruppe hatte in diesem Fr&uuml;hjahr eine Demonstrationsbeobachtung organisiert, nachdem ein Nazi-Aufmarsch inklusive einer Gegendemonstration angek&uuml;ndigt waren. Helga Lenz berichtete von den Erfahrungen dieser Demonstrationsbeobachtung (s. Mitteilungen 201, S. 29): Wie so oft, stellten die Beobachter/innen zahlreiche Polizei&uuml;bergriffe fest, die sich sp&auml;ter jedoch nicht einzelnen Verantwortlichen zuordnen lie&szlig;en. Martin Herrnkind best&auml;tigte diese Erfahrungen einer &bdquo;Mauer des Schweigens&#8220;, der Opfer von Polizei&uuml;bergriffen immer wieder gegen&uuml;ber stehen. Es kann daher nicht verwundern, dass einer Vielzahl von Berichten &uuml;ber Gewaltanwendungen durch und Strafanzeigen gegen Polizisten eine verschwindend geringe Anzahl von Verurteilungen gegen&uuml;ber stehen. Wie solche Verfahren in der Regel ausgehen, lie&szlig; sich j&uuml;ngst an der Entscheidung des Landgerichtes Dessau im Falle Oury Jallohs beobachten. </p>
<p>Martin Herrnkind wies jedoch darauf hin, dass diese Mauer nicht nur f&uuml;r die Opfer der &Uuml;bergriffe, sondern auch f&uuml;r beteiligte Polizisten problematisch sei. Jeder Polizist, der unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige &Uuml;bergriffe eines Kollegen beobachte und diese nicht sofort zur Anzeige bringe, mache sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. Angesichts des in vielen Polizeieinheiten anzutreffenden Corpsgeistes laufen Polizisten, die belastende Aussagen &uuml;ber ihre Kollegen machen, Gefahr drangsaliert und ausgegrenzt zu werden. Eine Vertrauensstelle, an die sich aussagewillige Polizisten wenden k&ouml;nnen, sei deshalb dringend n&ouml;tig.</p>
<p>Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen hat der Bundesvorstand unter der Leitung von Hartmuth H. Wrocklage einen Gesetzentwurf f&uuml;r einen unabh&auml;ngigen Polizeibeauftragten erarbeitet, der sich am Vorbild des Wehrbeauftragten orientiert. Der Vorschlag zielt auf einen vom Parlament gew&auml;hlten Beauftragten, der mit einem angemessenen Arbeitsstab und eigenst&auml;ndigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet sein soll. Dieser Beauftragte soll sowohl f&uuml;r betroffene B&uuml;rger/innen als auch f&uuml;r Polizeibedienstete ansprechbar sein. Der Gesetzentwurf wird nach seiner Fertigstellung Anfang n&auml;chsten Jahres pr&auml;sentiert. Gemeinsam mit anderen Organisationen wie Amnesty International und der Internationalen Liga f&uuml;r Menschenrechte wird sich die Humanistische Union daf&uuml;r einsetzen, dass das Ignorieren und Leugnen derartiger Probleme im Polizeialltag endlich ein Ende findet.</p>
<p><b>Breite Zustimmung zur Fusion mit der Gustav Heinemann-Initiative</b><br />Nach der Preisverleihung ging es am Sonntagmorgen mit verbandsinternen Themen weiter: Till M&uuml;ller-Heidelberg und Rosemarie Will berichteten von den bisherigen Gespr&auml;chen zwischen HU und GHI &uuml;ber eine m&ouml;gliche Fusion. Die inhaltlichen Voraussetzungen und organisatorischen Abl&auml;ufe hatten die Vorst&auml;nde der beiden Vereine auf einer Sitzung im Oktober besprochen. Demnach gibt es viele gemeinsame Anliegen (z.B. den Schutz der B&uuml;rgerrechte im Anti-Terror-Kampf), zahlreiche sich gegenseitig erg&auml;nzende Spezialisierungen, zum Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche aber auch divergierende Ansichten. </p>
<p>Von Seiten der HU wurde bei dem Treffen auf die in der Satzung verankerten Ziele hingewiesen: Die Humanistische Union verstehe sich als religi&ouml;s/weltanschaulich neutrale Organisation, die sich f&uuml;r eine freie Entfaltung von Religionen und Weltanschauungen, die Achtung der Glaubensfreiheit und die strikte Neutralit&auml;t des Staates einsetzt. Entgegen ihrer gelegentlichen Wahrnehmung als atheistischer Kampfbund (1) war die Humanistische Union immer stolz darauf, kritische Christen, Muslime und andere Gl&auml;ubige in ihren Reihen zu wissen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an Gerd Hirschauer, der jahrelang sowohl in den linkskatholischen &bdquo;werkheften&#8220; gegen den Klerikalismus und die sich christlich nennenden Parteien publizierte &ndash; und zugleich Redakteur der vorg&auml;nge war. Dass sie diese Offenheit auch heute noch besitzt, kann die Humanistische Union beweisen, wenn es ihre gelingt, die zum Teil protestantisch gepr&auml;gten Mitglieder der GHI erfolgreich in ihr Vereinsleben zu integrieren. Sicher gibt es unter ihnen einige, die das Berliner Volksbegehren &bdquo;Pro Reli&#8220; unterst&uuml;tzen &ndash; aber auch andere, die den Aufruf &bdquo;Christen pro Ethik&ldquo; (s. Seite 18) unterzeichnet haben. Mit solchen Positionen der GHI-Mitglieder kann man sich auf der Basis unserer Satzung und mit angemessener vereinsinterner Toleranz auseinander setzen. Die grunds&auml;tzlichen Ziele einer Trennung von Staat und Kirche standen bei den Gespr&auml;chen mit der GHI jedenfalls nicht zur Disposition. Und die zahlreichen gemeinsamen Anliegen sollten dabei auch nicht aus dem Blick geraten. </p>
<p>Aus Sicht der HU verspricht eine Fusion mit der GHI wertvolle Expertise f&uuml;r einige in der letzten Zeit vernachl&auml;ssigte Themen, etwa die sozialen Grundrechte, die Chancenverteilung im Bildungsbereich und die Militarisierung der Au&szlig;enpolitik. Das Zusammengehen der beiden Verb&auml;nde stie&szlig; deshalb in L&uuml;beck auf einhellige Zustimmung.</p>
<p><b>&#8230; aber Probleme mit dem Namen</b><br />Der vorgestellte Vertragsentwurf, den beide Vorst&auml;nde ausgehandelt haben, sieht eine Verschmelzung der beiden Vereine nach dem sog. Umwandlungsgesetz vor. Die GHI w&uuml;rde damit &ndash; formal gesehen &ndash; in der Humanistischen Union aufgehen. Die Entscheidung der GHI-Mitglieder &uuml;ber diesen Vertrag wird stark davon abh&auml;ngig sein, wie sie sich und ihr Engagement in der HU aufgehoben sehen. Dabei spielt der Name der Organisation eine entscheidende Rolle. Angesichts der seit Jahren innerhalb der HU immer wieder diskutierten Namens&auml;nderung hat sich der Bundesvorstand f&uuml;r eine Entscheidung per Urabstimmung ausgesprochen. So soll alten wie neuen Mitgliedern die Gelegenheit gegeben werden, gemeinsam &uuml;ber den Namen zu entscheiden. Der &ndash; nach dem Verbandstag leicht &uuml;berarbeitete &ndash; Vertragsentwurf schl&auml;gt deshalb vor, dass unmittelbar nach der Verschmelzung von HU und GHI eine Urabstimmung &uuml;ber den neuen Namen stattfindet. F&uuml;r die &Uuml;bergangsphase &ndash; bis zur Entscheidung &uuml;ber den endg&uuml;ltigen Namen &ndash; w&uuml;rde die Humanistische Union den Zusatz &bdquo;Vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative&#8220; tragen. </p>
<p>Allerdings: Es fehlt bisher ein &uuml;berzeugender Vorschlag, mit welchem neuen Namen die vereinigte B&uuml;rgerrechtsorganisation an den Start gehen soll. Das Meinungsbild zur &bdquo;Namensfrage&#8220; war beim Verbandstag entsprechend diffus: Einerseits wurde die Fusion als Gelegenheit begriffen, sich der immer wieder kehrenden Verwechslungsprobleme und Missdeutungen zu entledigen, einen auch im internationalen Austausch eindeutigen Namen zu finden. Andere Mitglieder wiesen auf den m&ouml;glichen Traditions- und Identit&auml;tsverlust hin und warnten vor dem mit einer Namens&auml;nderung verbundenen Aufwand. Der Bundesvorstand hat sich deshalb nach dem Verbandstag entschlossen, den Prozess der Namensfindung zu beschleunigen und bittet alle Mitglieder, ihre Vorschl&auml;ge bis zum 28. Februar 2009 an die Bundesgesch&auml;ftsstelle zu schicken (s. Aufruf Seite 13). Der beste Vorschlag soll dann, nach Abstimmung mit der GHI, zur Diskussion gestellt werden. </p>
<p>F&uuml;r die weitere Vorbereitung der Fusion wurde vereinbart, dass ab dem kommenden Jahr Vorstandsmitglieder der GHI beratend an den Sitzungen des HU-Vorstandes teilnehmen. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die GHI im Mai 2009 auf ihrer Mitgliederversammlung &uuml;ber die Fusion entscheidet, die Humanistische Union wird dies auf ihrer Delegiertenkonferenz im Juni tun (s. Ank&uuml;ndigung auf Seite 15). Sollten beide Gremien dem Vertrag mit einer 3/4-Mehrheit zustimmen, k&ouml;nnte die Verschmelzung zum 30. Juni 2009 vollzogen werden. </p>
<p><b>Aufkl&auml;rung tut Not &ndash; die Gesetzgebung zur Patientenverf&uuml;gung in der Diskussion<br /></b>Den Abschluss des Verbandstages bildete eine Matinee &uuml;ber &bdquo;Mehr oder weniger Selbstbestimmung am Lebensende&#8220;. Dazu waren Bundestagsabgeordnete aller Parteien und Vertreter aller drei Gesetzentw&uuml;rfe eingeladen. Unter der Moderation von Dominik Wietfeld sollten sie ihre Entscheidung f&uuml;r / gegen die verschiedenen Vorschl&auml;ge zur Regelung von Patientenverf&uuml;gungen begr&uuml;nden und sich den kritischen Fragen der Zuh&ouml;rer stellen. Leider fand sich nur eine Abgeordnete, Frau Hiller-Ohm (L&uuml;beck, SPD), die sich der Diskussion stellte. Sie hatte denn auch keinen leichten Stand, nachdem offenbar wurde, dass sie &ndash; in der Sache noch unentschieden &ndash; momentan den sog. Bosbach-Entwurf favorisiere. In der recht lebhaft gef&uuml;hrten Runde wurden zahlreiche Missverst&auml;ndnisse dar&uuml;ber deutlich, inwiefern dieser Entwurf die bisherige Rechtspraxis &auml;ndert und Patientenverf&uuml;gungen entwertet. Wer l&auml;sst sich heute schon seine Verf&uuml;gung von einem Notar beurkunden? Auch die Beschr&auml;nkung von Patientenverf&uuml;gungen auf das Stadium irreversibler Krankheitsverl&auml;ufe taucht zwar in der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes auf, ist jedoch keineswegs rechtliche Standardpraxis im Umgang mit Patientenverf&uuml;gungen. Insofern zeigte die Abschlussveranstaltung vor allem eines: Jenseits der Bioethik-Experten unter den Bundestagsabgeordneten bleibt f&uuml;r die HU viel zu tun, um etwas Licht in das Dickicht der verschiedenen Vorschl&auml;ge zu bringen. Eine Aufkl&auml;rungskampagne &uuml;ber die Folgen des Bosbach-Entwurfs ist deshalb dringend n&ouml;tig.</p>
<p><i>[1] Eine Stellungnahme zum religi&ouml;s-weltanschaulichen Neutralit&auml;tsanspruch der Humanistischen Union hat deren Bundesvorstand bereits 1965 ver&ouml;ffentlicht: &#8222;Der Humanismus der Humanistischen Union, der christliche Glaube und die christlichen Kirchen. Erkl&auml;rung zu den Vorw&uuml;rfen von Vertretern der katholischen Kirche, die Humanistische Union f&uuml;hre einen &#8218;Kampf gegen die Kirche'&#8220; In: vorg&auml;nge Heft 7/1965, S. 293</p>
<p>Die im Text angesprochenen Dokumente &#8211; Arbeitsberichte, Gesetzentw&uuml;rfe, Verschmelzungsvertrag und Arbeitsgruppentexte &#8211; k&ouml;nnen Mitglieder der HU im internen Bereich der Webseite oder in der Bundesgesch&auml;ftsstelle abrufen. </i></p>
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		<item>
		<title>Aufruf zur Namensfindung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/aufruf-zur-namensfindung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 13 Die für das kommende Jahr geplante Fusion der Humanistischen Union mit der Gustav Heinemann-Initiative ist die Gelegenheit, die &#132;Namensfrage&#147; endlich einmal anzugehen. Die Diskussion um den Namen der HU ist wahrscheinlich fast so alt wie der Verband selbst. Immer wieder verleitet &#132;humanistisch&#147; zu Verwechslungen mit dem Humanistischen Verband, wird [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/aufruf-zur-namensfindung/">Aufruf zur Namensfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 13</p>
<p>Die für das kommende Jahr geplante Fusion der Humanistischen Union mit der Gustav Heinemann-Initiative ist die Gelegenheit, die &#132;Namensfrage&#147; endlich einmal anzugehen. Die Diskussion um den Namen der HU ist wahrscheinlich fast so alt wie der Verband selbst. Immer wieder verleitet &#132;humanistisch&#147; zu Verwechslungen mit dem Humanistischen Verband, wird die HU als Weltanschauungsverband missverstanden. Dass es sich bei der HU um eine Bürgerrechtsorganisation handelt, ist dem Namen nach nur für &#132;Insider&#147; erkennbar.<br />Dass viele Mitglieder in der Humanistischen Union ihre Heimat gefunden haben, ist uns bewusst. Jedoch hat sich die politische Landschaft seit den 1960er Jahren stark verändert: Zahlreiche NGOs sind seitdem entstanden, der Begriff Humanismus hat einige Bedeutungsverschiebungen erfahren. Nicht zuletzt ist der Bekanntheitsgrad der HU überschaubar, eine Namensänderungen in Fachkreisen leichter zu vermitteln. <br />So viel ist klar: Namensfragen sind Identitätsfragen. Deshalb will ein neuer Name gut überlegt sein. Er sollte möglichst folgende Eigenschaften mitbringen:</p>
<ul>
<li>klar und eindeutig benennen, wofür die Humanistische Union steht (Grundrechte, Freiheit &#8230;)</li>
<li>internationalisierbar sein, d.h. insbesondere Anknüpfungen an vergleichbare Organisationen im englischsprachigen Raum erlauben (ACLU, Liberty&#8230;)</li>
<li>eine einprägsame Abkürzung erlauben.</li>
</ul>
<p>Der Bundesvorstand schlägt deshalb vor, über die Namensänderung in einer Urabstimmung zu entscheiden. Diese soll im Sommer 2009 nach der Fusion mit der GHI stattfinden. Zur Vorbereitung bittet er alle Mitglieder um ihre Ideen für einen neuen Namen der Organisation: Was verbinden Sie mit der Arbeit der HU? Welche Begriffe, Aussagen oder Bilder assoziieren Sie mit unserem Verband? Bitte schicken Sie Ihre Anregungen bis zum 28. Februar 2009 an die Bundesgeschäftsstelle. Die besten Vorschläge werden dann verbandsintern zur Diskussion gestellt, bevor wir die Urabstimmung starten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/aufruf-zur-namensfindung/">Aufruf zur Namensfindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Humanistische Union in Zahlen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/die-humanistische-union-in-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 17:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus dem Bericht der Geschäftsführung zum Verbandstag 2008. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 13-14 MitgliederentwicklungDie Humanistische Union war nie eine Massenorganisation. Seit Beginn der 1970er Jahre &#150; als sie mit etwa 4.000 Mitgliedern ihren Höhepunkt überschritten hatte &#150; beklagte sie jahrzehntelang den Mitgliederschwund aufgrund des fehlenden Nachwuchses. Umso erfreulicher ist nun, dass die HU das [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Bericht der Geschäftsführung zum Verbandstag 2008. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 13-14</p>
<p><b>Mitgliederentwicklung</b><br />Die Humanistische Union war nie eine Massenorganisation. Seit Beginn der 1970er Jahre &#150; als sie mit etwa 4.000 Mitgliedern ihren Höhepunkt überschritten hatte &#150; beklagte sie jahrzehntelang den Mitgliederschwund aufgrund des fehlenden Nachwuchses. Umso erfreulicher ist nun, dass die HU das dritte Jahr in Folge wächst. Im laufenden Jahr hat der Verein 126 neue Mitglieder gewonnen, denen 39 Austritte gegenüber stehen.</p>
<p>Derzeit kommt die HU auf ca. 1.300 Mitglieder. Diese absolute Mitgliederzahl mag bescheiden klingen. Was die Eintritte der vergangenen Jahre für den Verein bedeuten, wird aber deutlich, wenn man die Verschiebungen der Altersstruktur in den letzten drei Jahren betrachtet:</p>
<p>Innerhalb von drei Jahren hat sich der Anteil der Mitglieder bis 39 Jahre (nach HU-Maßstäben die Jugend) mehr als verdoppelt und beträgt nun ca. 25%. Das Durchschnittsalter der Mitglieder sank im gleichen Zeitraum von ca. 61 Jahre auf derzeit etwa 56 Jahre. Das macht aus der HU zwar noch keinen Jugendverband. Es zeigt aber, dass der Verein mitten in einem Generationswechsel steht. Die Altersverteilung, speziell die Entwicklung der drei ältesten Gruppen, weist auf ein zweiten Effekt hin: Offenbar ordnen viele Mitglieder mit dem Eintritt in das Rentenalter ihre Lebensverhältnisse neu &#150; die damit verbundenen finanziellen Einschränkungen spielen sicher eine Rolle. Einige nehmen dies zum Anlass, um ihre Mitgliedschaft in der HU zu beenden. Die meisten derjenigen, die dann Mitglied bleiben, halten der HU jedoch bis ins hohe Alter die Treue. Dies führt zu einer generativen Zusammensetzung unserer Mitgliedschaft, die man wohl als bipolar bezeichnen könnte. Die Humanistische Union wird heute von zwei Generationen getragen &#150; derjenigen, die in den 1960er/1970er Jahren Mitglied wurde, und den seit 2000 eingetretenen Mitgliedern. Beide Gruppen machen jeweils knapp 40% unserer Mitgliedschaft aus.</p>
<p>Finanzen<br />Die Humanistische Union war immer stolz darauf, ihre Arbeit aus privaten Beiträgen und Spenden zu finanzieren, um so ihre Unabhängigkeit sicher zu stellen. Diese Freiheit von den Zwängen staatlicher Förderprogramme hat auch ihre Schattenseiten, die Geschichte der HU ist geprägt von Finanzknappheit. Seit vier Jahren weist der Verband einen ausgeglichenen Haushalt auf, der lediglich 2006 (bedingt durch die Investition in den neuen Webauftritt) in ein leichtes Defizit geriet: </p>
<p>Aufgrund der sparsamen Ausgabenpolitik stieg das Eigenkapital des Verbandes in diesem Zeitraum von 148.800 &#128; (Abschluss 2004) auf 164.000 &#128; (Abschluss 2007). Diese solide wirtschaftliche Situation der HU kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der finanzielle Spielraum äußerst begrenzt ist. Fast könnte man meinen: Des Haushälters Freude ist des Politikers Leid. So ist der größte Teil der laufenden Einnahmen für Personalkosten und die Arbeit der Geschäftsstelle gebunden.</p>
<p>Wie gering der Handlungsspielraum des Vorstands bei der Haushaltsplanung ist, lässt sich daran ermessen, dass auch unter den Rubriken Verbandsarbeit (Umlage der Mitgliederbeiträge an die Regionalverbände), Publikationen (v.a. die HU-Mitteilungen) sowie Veranstaltungen (Delegiertenkonferenzen, Verbandstage, Fritz-Bauer-Preisverleihungen) und Projekte (Grundrechte-Report) fest verankerte &#132;Institutionen&#147; der HU-Arbeit zu finden sind, die nicht jedes Jahr zur Disposition stehen. Finanziell aufwändigere Vorhaben kann die HU daher nur starten, wenn sogleich deren Finanzierung gesichert ist. Der Zugriff auf das Vereinsvermögen ist zudem durch einen Beschluss der Delegiertenkonferenz von 1997 begrenzt, wonach der Vorstand höchstens 10% der längerfristigen Rücklagen pro Jahr nutzen darf.</p>
<p>Dass die Lebensfähigkeit der Humanistischen Union auf dem finanziellen Engagement ihrer Mitglieder beruht, zeigt die Verteilung der Einnahmen. In den letzten Jahren konnte der Anteil externer bzw. projektgebundener Spenden leicht gesteigert werden. Dennoch finanziert sich die Humanistische Union nach wie vor zu über 80% aus den Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder. Ob nicht doch eine gezielte Einwerbung größerer Projektmittel anzustreben ist, um daraus beispielsweise projektgebundene Mitarbeiter/innen zu finanzieren, sollte in Zukunft noch einmal überdacht werden.</p>
<p><b>Weitere Informationen:</b><br />Die kompletten Übersichten zur Mitgliederentwicklung sowie den Finanzen können Mitglieder der HU im internen Bereich der Webseite oder in der Bundesgeschäftsstelle abrufen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Knapper Ausgang der ersten HU-Urabstimmung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/knapper-ausgang-der-ersten-hu-urabstimmung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 16:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wahlaufruf zur 21. Delegiertenkonferenz vom 12. &#150; 14. Juni 2009. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 15 An Dramatik mangelte es bei der Auszählung zur ersten Urabstimmung in der Geschichte der HU wahrlich nicht. Nach der ersten Zählrunde (die Befürworter hatten das Quorum hauchdünn erreicht) war klar, dass eine genaue Prüfung nötig ist. Den Ausgang verrät [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlaufruf zur 21. Delegiertenkonferenz vom 12. &#150; 14. Juni 2009.</p>
<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 15</p>
<p>An Dramatik mangelte es bei der Auszählung zur ersten Urabstimmung in der Geschichte der HU wahrlich nicht. Nach der ersten Zählrunde (die Befürworter hatten das Quorum hauchdünn erreicht) war klar, dass eine genaue Prüfung nötig ist. Den Ausgang verrät bereits die Überschrift: Der Antrag zur Änderung der HU-Satzung ist gescheitert. Das Ergebnis fiel am Ende denkbar knapp aus: Von 328 abgegebenen Stimmen sprachen sich 244 Mitglieder für die vorgeschlagene Satzungsänderung (die Einführung von Mitgliederversammlungen) und 82 Mitglieder dagegen aus. Darüber hinaus gab es eine Stimmenthaltung und eine ungültige Stimme. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 26%. Bei 328 abgegebenen Stimmen wären 246 Ja-Stimmen für das laut Satzung vorgegebene Quorum (75% der abgegebenen Stimmen) nötig gewesen. Was auch immer am Ende den Ausschlag gegeben haben mag &#150; es bleibt nun vorerst bei den Delegiertenkonferenzen.</p>
<p><b>Einberufung der Delegiertenkonferenz 2009</b><br />Der Bundesvorstand hat nach dem Ergebnis der Urabstimmung die 21. ordentliche Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union für den 12. bis 14. Juni 2009 einberufen. Die Versammlung findet voraussichtlich in Frankfurt/M. statt. Auf dem Programm der nächsten Delegiertenkonferenz steht v.a. die Entscheidung über die geplante Fusion mit der GHI. Darüber hinaus wählt die Versammlung einen neuen Bundesvorstand sowie die anderen Gremien und Funktionen des Verbandes. </p>
<p>Delegiertenkonferenzen bieten eine gute Gelegenheit, die Arbeit regionaler Gruppen der Humanistischen Union kennen zu lernen und sich mit aktiven Mitgliedern auszutauschen. Im Rahmen der DK werden sicher Treffen der HU-Arbeitskreise stattfinden. Alle Mitglieder der Humanistischen Union sind herzlich dazu eingeladen, bereits im Vorfeld des Treffens ihre Ideen und Vorschläge für die verbandsinterne Diskussion einzubringen. Der Bundesvorstand wird sich Anfang 2009 mit der Planung der Delegiertenkonferenz befassen.</p>
<p><b>Delegiertenwahlen</b><br />Die Teilnahme an der Delegiertenversammlung ist grundsätzlich für alle Mitglieder der Humanistischen Union möglich. Bei den Abstimmungen und Wahlen haben jedoch nur gewählte Delegierte ein Stimmrecht. Der Bundesvorstand ruft alle Mitglieder dazu auf, sich aktiv an der Wahl der Delegierten zu beteiligen. Da für satzungsändernde Anträge (wie die Fusion mit der GHI) eine Zustimmung von mind. 34 Delegierten nötig ist, kommt es wirklich auf jede Stimme an!</p>
<p>Die Wahl der Delegierten findet vom 1. bis 30. April 2009 statt, mit der Wahlleitung wurde der Bundesgeschäftsführer betraut. Gemäß Satzung und Wahlordnung der Humanistischen Union sind zunächst Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu benennen: Jedes Mitglied kann sich selbst oder andere Mitglieder als Kandidatin/Kandidaten für die Delegiertenwahlen nominieren. Außerdem können Orts-, Regional- und Landesverbände in ihren Mitgliederversammlungen KandidatInnenlisten aufstellen. Für die Kandidaturen ist ein Formblatt zu verwenden (s.u.). Einsendefrist für alle Kandidaturen ist der 15. März 2009. </p>
<p><b>Weitere Vorbereitung<br /></b>Anträge zur Beschlussfassung durch die Delegierten können auch während der Delegiertenkonferenz gestellt werden. Für satzungsändernde Anräge gilt jedoch eine Frist von einem Monat: sie sind bis spätestens 12. Mai 2009 bei der Bundesgeschäftsstelle einzureichen. Über weitere geplante Themen der Delegiertenkonferenz werden wir in den nächsten Ausgaben der Mitteilungen berichten.</p>
<p><i>Die Formulare  zur Kandidatur  bei den Delegiertenwahlen sowie die Wahl- und Geschäftsordnung der Delegiertenkonferenz können in der Bundesgeschäftsstelle abgerufen werden oder finden sich im internen Bereich der Homepage: Mitglieder erreichen sie nach einem Login über das Men § -> Interner Bereich -> Verband -> Delegiertenkonferenzen.</i></p>
<p><b>Delegiertenschlüssel der 21. Delegiertenkonferenz<br />gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung (Mitgliederstand: 11.12.08)</b></p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="2" background="" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Baden-Württemberg</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">5 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Bayern</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">7</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Berlin-Brandenburg</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">7</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Bremen</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">2 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Hamburg </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">3</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Hessen</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">5 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Mecklenburg-Vorpommern</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Niedersachsen </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">4</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Nordrhein-Westfalen </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">7</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Rheinland-Pfalz </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">2 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Saarland</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">2</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Sachsen </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">2 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Sachsen-Anhalt</p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1 </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Schleswig-Holstein </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">2</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">Thüringen </p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">1</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><b>Termine zur Delegiertenkonferenz 2009</b></p>
<table bordercolor="#000000" cellspacing="0" cellpadding="2" background="" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>15. März 2009 </strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Nominierungsfrist für Kandidatinnen und <br />Kandidaten zu den Delegiertenwahlen</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>30. März 2009</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Versand der Wahlunterlagen<br />für die Delegiertenwahlen</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>30. April 2009</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Frist für Rücksendung der Stimmzettel</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>5. Mai 2009 </strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">vereinsöffentliche Auszählung der Stimmen </p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>12. Mai 2009</strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Frist für die Einreichung von (satzungsändernden) <br />Anträgen an die Delegiertenkonferenz</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="bodytext"><strong>30. Mai 2009 </strong></p>
</td>
<td>
<p class="bodytext">Mitteilungen Nr. 205: Bekanntgabe der <br />Ergebnisse der Delegiertenwahlen sowie <br />der eingegangenen Anträge an die DK </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><b>12. &#8211; 14. Juni 2009: 21. ordentliche Delegiertenkonferenz der HU </b></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Späte Anerkennung für ein Lebenswerk</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/spaete-anerkennung-fuer-ein-lebenswerk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 16:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/spaete-anerkennung-fuer-ein-lebenswerk/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Eine Preisverleihung und ein Abschied von Klaus Waterstradt Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 16 Am Rande der Preisverleihung bedankten sich viele Weggef&#228;hrten und Freunde bei Klaus Waterstradt f&#252;r dessen jahrzehntelanges Engagement &#8211; so wie Helga Killinger Am Rande der Preisverleihung bedankten sich viele Weggef&#228;hrten und Freunde bei Klaus Waterstradt f&#252;r dessen jahrzehntelanges Engagement &#8211; so [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Preisverleihung und ein Abschied von Klaus Waterstradt</p>
<p>Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 16</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4218 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-600x450.jpg" alt="Sp&auml;te Anerkennung f&uuml;r ein Lebenswerk" width="600" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-600x450.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-768x576.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-1000x750.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-1536x1152.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-800x600.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a-450x337.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fbp2008a.jpg 2000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a>Am Rande der Preisverleihung bedankten sich viele Weggef&auml;hrten und Freunde bei Klaus Waterstradt f&uuml;r dessen jahrzehntelanges Engagement &#8211; so wie Helga Killinger</span></p>
<p class="news-single-imgcaption">Am Rande der Preisverleihung bedankten sich viele Weggef&auml;hrten und Freunde bei Klaus Waterstradt f&uuml;r dessen jahrzehntelanges Engagement &#8211; so wie Helga Killinger</p>
</div>
<p>Die zahlreichen G&auml;ste bei der Verleihung des diesj&auml;hrigen Fritz-Bauer-Preises erlebten am 15. November einen eindrucksvollen Festakt. Ein von Alter und Krankheit gezeichneter Preistr&auml;ger war sichtlich stolz auf die Ehrung, die ihm zuteil wurde. Der Fritz-Bauer-Preis sei f&uuml;r ihn &bdquo;das Gr&ouml;&szlig;te &#8230;, das ich &uuml;berhaupt bekommen kann.&ldquo; In der Freude &uuml;ber den Preis klang ein wenig Ehrfurcht vor den &bdquo;gro&szlig;en Namen&ldquo; an, in die sich der Preistr&auml;ger mit der Auszeichnung eingereiht sah.&nbsp; Diese Ehrfurcht bzw. die darin sichtbare Bescheidenheit ist charakteristisch f&uuml;r Klaus Waterstradts. Er hat &uuml;ber seine Arbeit nie gro&szlig;e Worte verloren, seine Ver&ouml;ffentlichungen sprechen die Sprache des Praktikers.</p>
<p>Mit dem Fritz-Bauer-Preis ehrt die Humanistische Union Menschen, die sich um die Humanisierung der Rechtsordnung verdient gemacht haben. Es gibt nur wenige, die dieses Anliegen so engagiert verfolgt haben wie Klaus Waterstradt. W&uuml;rde der Fritz-Bauer-Preis in verschiedenen Kategorien vergeben, so h&auml;tte die diesj&auml;hrige wohl &bdquo;praktizierte Moralkritik&ldquo; lauten m&uuml;ssen &ndash; eine Auszeichnung f&uuml;r besondere Humanit&auml;t im Alltag. Klaus Waterstradt erh&auml;lt diese Auszeichnung nicht f&uuml;r B&uuml;cher, Aufs&auml;tze oder Sonntagsreden. Die Ehrung der Humanistischen Union trifft keinen der &bdquo;g&auml;ngigen Preistr&auml;ger&ldquo; und Gutmenschen, der seine Erhabenheit &uuml;ber den Rest der Welt mit dem erhobenen Zeigefinger formulieren w&uuml;rde. Andere zu ermahnen, &uuml;ber ihr Handeln zu urteilen oder edle Werte zu verk&uuml;nden &ndash; all das ist Klaus Waterstradt fremd. </p>
<p>Seine &bdquo;praktizierte Moralkritik&ldquo; speist sich aus dem Bewusstsein, dass sich Werteordnungen gegen die Menschen verkehren, wenn moralische Zw&auml;nge in Rechtsordnungen gegossen werden. Humanisierung hei&szlig;t f&uuml;r ihn, die Menschen aus den Abh&auml;ngigkeiten der Moral zu befreien. Kaum einer hat so gegen die Zwangsjacke der Moral opponiert wie Klaus Waterstradt: &bdquo;Die so genannte killing society, die mordende Gesellschaft, ertr&auml;gt t&auml;glich Unmassen von Unfalltoten einschlie&szlig;lich Kindern, die sie durch Technik und Verkehr umbringt, sie produziert und segnet Waffen, vergiftet und verseucht unseren Lebensraum und den unserer Nachkommen, aber sie entr&uuml;stet sich in moralischem Pathos &uuml;ber finale Entschl&uuml;sse einzelner Individuen.&#8220; (In: &Uuml;ber das Recht, in W&uuml;rde zu sterben. Eine Reise nach Oxford. vorg&auml;nge 52, S. 22-25)</p>
<p>Es ist jedoch weniger das Zitat allein &ndash; ein Text, leicht dahinzuschreiben &ndash; als das dahinter stehende Werk, das ihm Gewicht verleiht und Klaus Waterstradt f&uuml;r den Fritz-Bauer-Preis pr&auml;destiniert: Als junger Arzt, der seine medizinischen F&auml;higkeiten in Zeiten des Krieges Freund wie Feind feilbot; mit seiner Beratungsstelle f&uuml;r ungewollt schwangere Frauen, denen er in Zeiten des Abort-Tourismus und der Kurpfuscherei eine seri&ouml;se medizinische Versorgung verschaffte; mit der Verbreitung von Patientenverf&uuml;gungen, die seinen Patienten mehr Sicherheit f&uuml;r ein selbstbestimmtes Lebensende schaffen sollten; die von ihm &ndash; bis ins hohe Alter &ndash; organisierten Hilfstransporte nach Rum&auml;nien, Kroatien und Serbien, mit denen Opfern des B&uuml;rgerkrieges der Neuanfang erleichtert wurde.</p>
<p>Benachteiligte sch&uuml;tzen, f&uuml;r B&uuml;rgerrechte eintreten, freiheitliche Werte leben &ndash; das waren f&uuml;r Klaus Waterstradt stets praktische Herausforderungen und Normen, nach denen er sein eigenes Handeln ausrichtete. Wenn so jemand einen Preis erh&auml;lt, braucht man sich um den Festakt keine Sorge zu machen. Ein solches Werk hinterl&auml;sst Spuren. Zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises im L&uuml;becker Buddenbrookhaus kamen neben seiner Familie viele Freunde, Weggef&auml;hrten und Mitstreiter, um an dem Festakt teilzuhaben.</p>
<p>Die Preisverleihung war ein gro&szlig;es Wiedersehen &ndash; und zugleich ein Abschied. Klaus Waterstradt verstarb am 22. November im Alter von 88 Jahren. Die Preisverleihung wolle er auf jeden Fall noch erleben, wie er in den letzten Monaten immer wieder betonte &ndash; um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: &bdquo;Die Anerkennung von so eigentlich selbstverst&auml;ndlichen Handlungen ist eben nicht selbstverst&auml;ndlich. Die Einsicht und die Notwendigkeit, sich in Gemeinschaft einzusetzen, f&uuml;r Humanit&auml;t, Toleranz und Freiheit, ist nach wie vor sehr wichtig.&ldquo; Sp&auml;testens die breite Schar der G&auml;ste an der Preisverleihung hat deutlich werden lassen: Die Humanistische Union verliert mit Klaus Waterstradt einen ihrer engagiertesten und liebensw&uuml;rdigsten Mitstreiter.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br /></i><i>ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p>Die Reden zur Preisverleihung sowie Texte von Klaus Waterstradt sind <a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/fbp/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>&nbsp;dokumentiert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/spaete-anerkennung-fuer-ein-lebenswerk/">Späte Anerkennung für ein Lebenswerk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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