<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Mitteilungen Nr. 208/209 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 11 Oct 2024 09:55:17 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Zeit für das Ende der Sicherungsverwahrung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zeit-fuer-das-ende-der-sicherungsverwahrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/zeit-fuer-das-ende-der-sicherungsverwahrung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 1-3 Die Rechtsprechung &#252;berschl&#228;gt sich in den letzten Monaten mit Beschl&#252;ssen und Urteilen zur Sicherungsverwahrung. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Sicherungsverwahrung eine Strafe ist und dementsprechend f&#252;r ihre Anordnung die gleichen strengen Grunds&#228;tze gelten m&#252;ssen wie f&#252;r die Verh&#228;ngung einer Freiheitsstrafe. In Deutschland wird die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zeit-fuer-das-ende-der-sicherungsverwahrung/">Zeit für das Ende der Sicherungsverwahrung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 1-3</p>
<p>Die Rechtsprechung &uuml;berschl&auml;gt sich in den letzten Monaten mit Beschl&uuml;ssen und Urteilen zur Sicherungsverwahrung. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Sicherungsverwahrung eine Strafe ist und dementsprechend f&uuml;r ihre Anordnung die gleichen strengen Grunds&auml;tze gelten m&uuml;ssen wie f&uuml;r die Verh&auml;ngung einer Freiheitsstrafe.</p>
<p>In Deutschland wird die Sicherungsverwahrung als eine Ma&szlig;regel der Besserung und Sicherung bezeichnet. Sie soll die Allgemeinheit vor als gef&auml;hrlich beurteilten Straft&auml;tern sch&uuml;tzen. Als freiheitsentziehende Ma&szlig;nahme wird sie zus&auml;tzlich zu einer verh&auml;ngten Freiheitsstrafe angeordnet und regelm&auml;&szlig;ig im Anschluss an sie vollstreckt. Die Anordnung kann unmittelbar in dem Urteil erfolgen, in dem der Straft&auml;ter auch zu Freiheitsstrafe verurteilt wird. Sie kann in diesem Urteil aber auch lediglich vorbehalten werden; die abschlie&szlig;ende Entscheidung &uuml;ber die Anordnung wird dann erst zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt getroffen. Zudem besteht &#8211; seit 2004 im Erwachsenenstrafrecht und seit 2008 auch im Jugendstrafrecht &#8211; die M&ouml;glichkeit, die Sicherungsverwahrung nachtr&auml;glich, also w&auml;hrend der Verb&uuml;&szlig;ung der Freiheitsstrafe und ohne vorherige Anordnung im Urteil, zu verh&auml;ngen.</p>
<p>Mit Blick auf die Menschenrechte und das Grundgesetz sind F&auml;lle besonders problematisch, in denen die Sicherungsverwahrung r&uuml;ckwirkend angeordnet oder verl&auml;ngert wird. So hatte der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 &uuml;ber eine Beschwerde zu entscheiden, mit der ger&uuml;gt wurde, dass die Abschaffung der zehnj&auml;hrigen H&ouml;chstgrenze f&uuml;r die Sicherungsverwahrung im Jahr 1998 sich auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits in Sicherungsverwahrung befindliche Personen auswirkte. F&uuml;r den Beschwerdef&uuml;hrer, der sich seit 1991 in Sicherungsverwahrung befand (zuvor verb&uuml;&szlig;te er eine f&uuml;nfj&auml;hrige Freiheitsstrafe), hie&szlig; das, dass er nicht nach zehn Jahren, also im Jahr 2001 entlassen wurde, sondern auf unbestimmte Zeit inhaftiert blieb. Die Stra&szlig;burger Richter gaben dem Beschwerdef&uuml;hrer Recht. Sie urteilten, dass die f&uuml;r das Strafrecht geltenden besonderen Beschr&auml;nkungen der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) &#8211; wie das R&uuml;ckwirkungsverbot &#8211; auch auf die Sicherungsverwahrung angewendet werden m&uuml;ssen. Der Grund hierf&uuml;r sei, dass sich die Rechtsfolgen in der Anwendung kaum unterscheiden lassen. Sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Sicherungsverwahrung sind Sanktionen, die tief in Grund- und Menschenrechte eingreifen; au&szlig;erdem werden sie in denselben Haftanstalten vollzogen und dienen zumindest theoretisch der Resozialisierung des Inhaftierten und der Sicherung der Allgemeinheit. Und auch aus Sicht der Gefangenen ist ein Unterschied kaum wahrnehmbar. Dar&uuml;ber hinaus beklagte der EGMR auch den Mangel an besonderen Betreuungs- und Therapieangeboten. Das Urteil wurde am 11. Mai 2010 rechtskr&auml;ftig.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beurteilte diese Frage im Jahr 2004 noch anders. Es entschied, dass das absolute R&uuml;ckwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG auf Ma&szlig;regeln der Besserung und Sicherung nicht anzuwenden sei. Somit k&ouml;nne eine nachtr&auml;gliche Gesetzes&auml;nderung auch zu Lasten des Verurteilten gehen. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe diene die Sicherungsverwahrung weder der Missbilligung vorwerfbaren Verhaltens noch dem Ausgleich strafrechtlicher Schuld. Nur f&uuml;r diesen Fall sei es jedoch notwendig, dass man sich auf die Rechtsfolgen seines Tuns einstellen k&ouml;nne.</p>
<p>Die unterschiedliche Beurteilung der Frage, ob besondere Beschr&auml;nkungen f&uuml;r die Sicherungsverwahrung gelten oder nicht, wirkt sich nicht nur auf den Fall der Gesetzes&auml;nderung des Jahres 1998 aus. Obwohl vom EGMR nicht unmittelbar entschieden, hat das Urteil auch Gewicht, wenn es um die Beurteilung geht, ob die aktuelle gesetzliche Regelung zur nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz und der EMRK vereinbar ist. Das ist nach dem Urteil h&ouml;chst fraglich. Zwar kann man mit dem Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne handelt. Dennoch ist ihre Eingriffstiefe mit der einer Freiheitsstrafe vergleichbar. Das gilt sowohl f&uuml;r die vom EGMR angesprochene Art und Weise des Vollzuges als auch f&uuml;r den Stempel der Gef&auml;hrlichkeit, der dem Verurteilten aufgedr&uuml;ckt wird und &auml;hnliche psychische und soziale Folgen mit sich bringt wie das Unwerturteil, das in der Verh&auml;ngung einer Freiheitsstrafe zu sehen ist. Im Ergebnis bedeutet dies: Das strafrechtliche R&uuml;ckwirkungsverbot und das Verbot der Doppelbestrafung kommen zwar nicht unmittelbar zur Anwendung. Zumindest die Unzul&auml;ssigkeit einer nachtr&auml;glichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ergibt sich aber aus der Garantie der Menschenw&uuml;rde, dem allgemeinen Vertrauensgrundsatz und dem Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsprinzip. Einer Person, die rechtskr&auml;ftig zu einer langj&auml;hrigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist es nicht zuzumuten, bis kurz vor Ende der Verb&uuml;&szlig;ung dieser Strafe im Unklaren dar&uuml;ber zu bleiben, ob sich noch eine zeitlich unbestimmte Sicherungsverwahrung anschlie&szlig;t. Dies gilt umso mehr, wenn eine besondere Gef&auml;hrlichkeit im Zeitpunkt der Verurteilung nicht festgestellt werden konnte, sich also eine solche Beurteilung erst im Zusammenhang mit dem Strafvollzug ergibt. Der nicht hinreichend auf die Resozialisierung ausgerichtete Strafvollzug in Deutschland darf nicht auf diese Weise zu Lasten des Verurteilten gehen.</p>
<p>Teilweise wird argumentiert, dass die Verh&auml;ngung der Sicherungsverwahrung am Ende der Haftzeit keine nachtr&auml;gliche, auf denselben Gegenstand (die Straftat) bezogene Entscheidung sei, sondern vielmehr eine von der Verurteilung zur Freiheitsstrafe unabh&auml;ngige neuartige Anordnung. Dann k&auml;me aber auch eine Verh&auml;ngung der Sicherungsverwahrung in Betracht, g&auml;nzlich ohne zuvor begangene Straftat. Es k&auml;me dann nur noch auf die von Gutachtern festgestellte Gef&auml;hrlichkeit an, um Menschen wegzusperren &#8211; ein Szenario, das inhaftierte Menschen endg&uuml;ltig zum blo&szlig;en Objekt degradieren w&uuml;rde. Stattdessen geht der EGMR davon aus, dass auch die Sicherungsverwahrung als eine Reaktion auf eine Straftat zu betrachten ist und nicht au&szlig;er Verh&auml;ltnis zur Straftat stehen darf, deretwegen sie verh&auml;ngt wurde. So wird in dem Urteil zur Sicherungsverwahrung ausgef&uuml;hrt, dass sich eine freiheitsentziehende Ma&szlig;nahme nur dann gem. Art. 5 Abs. 1 a EMRK rechtfertigen l&auml;sst, wenn ihre Verh&auml;ngung eng mit der Feststellung der Schuld verbunden ist.</p>
<p>Die Ausf&uuml;hrungen machen deutlich, dass unter Beachtung von EMRK und Grundgesetz das Schutzniveau des Strafrechts auch f&uuml;r die Sicherungsverwahrung gilt, mit der Folge, dass es eine nachtr&auml;glich verh&auml;ngte oder verl&auml;ngerte Sicherungsverwahrung nicht geben darf. Auch die Sicherheit der Allgemeinheit spricht nicht gegen, sondern f&uuml;r eine solche Bewertung. Bei Strafgefangenen, die einer nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung unterliegen, werden Vorbereitungen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft deutlich erschwert. Ist der voraussichtliche Zeitpunkt der Haftentlassung unklar, lassen sich Ma&szlig;nahmen zur Wiedereingliederung wie Hafturlaub oder offener Vollzug schlecht planen und unterbleiben h&auml;ufig. Zum anderen erschweren die psychischen Auswirkungen einer ungewissen Zukunft die Bem&uuml;hungen der Strafgefangenen. In der Folge kann die Wahrscheinlichkeit eines R&uuml;ckfalls erheblich steigen. Dadurch wird das Ziel eines besseren Schutzes der Allgemeinheit durch die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung letztlich konterkariert.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" title="Sicherungsverwahrte in Deutschland" height="206" alt="Sicherungsverwahrte in Deutschland" hspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_sv-grafik2.jpg.jpg" width="300" vspace="5" border="0"></p>
<p>Abb. 1: Anzahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland (nach: Statistisches Bundesamt; Kinzig in NStZ 2010, 233ff.; Wikipedia)</p>
<p>Leider bleibt festzuhalten, dass die obersten deutschen Gerichte der kritischen Bewertung der Sicherungsverwahrung bisher nicht folgen. Sowohl das BVerfG als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung f&uuml;r mit dem Grundgesetz vereinbar erkl&auml;rt. Eine Hauptsachenentscheidung des BVerfG zur Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des EGMR steht allerdings noch aus. Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung, die die Freilassung eines von der Gesetzes&auml;nderung im Jahr 1998 Betroffenen zur Folge gehabt h&auml;tte, wurde vom BVerfG abgelehnt. Die durch das Urteil des EGMR aufgeworfenen Rechtsfragen seien im Hauptsacheverfahren zu kl&auml;ren.</p>
<p>Die Brisanz der Diskussion wird noch dadurch erh&ouml;ht, dass im Koalitionsvertrag eine Harmonisierung der Anordnungsvoraussetzungen f&uuml;r die Sicherungsverwahrung und das Schlie&szlig;en vermeintlich bestehender Schutzl&uuml;cken vereinbart wurde. Die Koalition sieht sich also immerhin selbst in der Pflicht aktiv zu werden. Und dieser Pflicht muss sie unabh&auml;ngig von anstehenden Urteilen des BVerfG nachkommen. Es darf in einem demokratischen Rechtstaat nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts sein, staatliche Zwangsma&szlig;nahmen, die derart tief in Grundrechte eingreifen, auf das verfassungsrechtlich gerade noch zul&auml;ssige Ma&szlig; zur&uuml;ckzustutzen. Das Bundesjustizministerium (BMJ), dem innerhalb der Regierung die Federf&uuml;hrung f&uuml;r einen Gesetzesentwurf zukommt, und der Gesetzgeber sind daher dazu aufgerufen, das Recht der Ma&szlig;regeln der Besserung und Sicherung grundlegend neu zu gestalten.</p>
<p>Inzwischen wurde ein vom Kabinett beschlossenes Eckpunktepapier des BMJ vorgelegt, das vorsieht, die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen und die anderen Formen der Sicherungsverwahrung auf schwere Gewalt- und Sexualstraftaten zu beschr&auml;nken. Zudem wird &uuml;ber den Einsatz einer elektronischen Aufenthalts&uuml;berwachung f&uuml;r die Zeit nach der Haftentlassung nachgedacht. Inwieweit die sog. elektronische Fu&szlig;fessel bzw. eine besondere Form der GPS-Ortung aber &uuml;ber die Beruhigung der Bev&ouml;lkerung hinaus zum Schutz vor zuk&uuml;nftigen strafbaren Handlungen oder zur besseren Eingliederung der Haftentlassenen f&uuml;hren soll, bleibt unklar. Die im Eckpunktepapier vorgesehene Abschaffung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung ist eine notwendige Reaktion auf die Entscheidung des EGMR. Sie geht aber nicht weit genug. Ziel muss es sein, ein staatliches Reaktionssystem zu entwerfen, das Gesichtspunkte der Schuldangemessenheit, der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit und eines menschenw&uuml;rdigen Umgangs mit Straft&auml;tern zum Leitbild hat. Das hie&szlig;e aber, dass nicht nur die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen ist. Der Staat sollte vielmehr auf das Instrumentarium der Sicherungsverwahrung vollst&auml;ndig verzichten. Denn auch eine im Strafurteil angeordnete oder vorbehaltene Sicherungsverwahrung stellt sich aus Sicht der Betroffenen als zus&auml;tzliche, als doppelte Strafe dar. Jede Form der Sicherungsverwahrung bedeutet letztlich ein Wegsperren &uuml;ber die Zeitspanne hinaus, die ein Gericht als schuldangemessene Freiheitsstrafe betrachtet. Dieses zus&auml;tzliche Wegsperren begr&uuml;ndet sich allein aus einer Gef&auml;hrlichkeitsprognose, die h&ouml;chst unsicher ist. Zudem f&uuml;hrt die Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit, wie sie allen Formen der Sicherungsverwahrung zu eigen ist, dazu, dass eine erfolgreiche Wiedereingliederung kaum m&ouml;glich ist.</p>
<p>Nat&uuml;rlich birgt der Verzicht auf die (u.U. lebensl&auml;ngliche) Sicherungsverwahrung auch Gefahren. Solche Gefahren jedoch sollte eine offene Gesellschaft aushalten. W&uuml;rden sich dagegen staatliche Eingriffe nur an vermuteten Risiken orientieren, verdr&auml;ngten bald Angst und Voreingenommenheiten die rechtstaatlichen Wertma&szlig;st&auml;be. Die Grenze f&uuml;r einen freiheitsentziehenden staatlichen Eingriff muss dort gezogen werden, wo Menschen, die f&uuml;r ihre Taten verantwortlich sind, dem Grad ihrer Schuld entsprechend die ihnen auferlegte Freiheitsstrafe verb&uuml;&szlig;t haben.</p>
<p>Die beste Art und Weise, um Gefahren f&uuml;r die Allgemeinheit zu vermeiden, besteht darin, den Strafvollzug w&auml;hrend dieser Zeit konsequent so auszugestalten, dass er auf notwendige Therapie, auf Verbesserung der Lebenssituation der Inhaftierten, etwa durch (Aus)Bildung und Betreuungsangebote, und auf Resozialisierung f&uuml;r alle Gefangenen ausgerichtet ist. Trotz gegenteiliger Beteuerungen einiger Politiker gibt es einen solchen Strafvollzug in Deutschland bisher nicht. Freilich ist eine solche Ausgestaltung des Vollzuges teuer. Dennoch ist dies die einzige M&ouml;glichkeit, ein notwendiges Ma&szlig; an Sicherheit und rechtsstaatliche Grunds&auml;tze gleicherma&szlig;en zu bewahren.</p>
<p><i>Jens Puschke<br />ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union</i></p>
<h5>Siche&shy;rungs&shy;ver&shy;wah&shy;rung in Deutschland &ndash; die Etappen ihrer Ausweitung</h5>
<p><b>28.8.2002&nbsp; Gesetz zur Einf&uuml;hrung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung</b> [Einf&uuml;hrung &sect; 66a StGB &#8211; Vorbehalt der SV und &sect; 275a StPO &#8211; Verfahren zur vorbehaltenen Entscheidung]</p>
<p>Wenn die materiellen Voraussetzungen f&uuml;r eine Anordnung der SV zum Zeitpunkt des Urteils vorliegen, aber das Gericht nicht hinreichend sicher bestimmen kann, ob ein ,,Hang zu erheblichen Straftaten&#8220; gem. &sect; 66 (1) StGB besteht, kann im Strafurteil eine sp&auml;tere Anordnung der Verwahrung vorbehalten werden. Die Entscheidung trifft dann die Strafvollstreckungskammer, sp&auml;testens 6 Monate vor dem m&ouml;glichen Termin einer vorzeitigen Haftentlassung (2/3 Strafzeit). Das Gericht muss Gutachter zur Beurteilung der Gef&auml;hrlichkeit hinzuziehen.</p>
<p><b>24.7.2004&nbsp; Gesetz zur Einf&uuml;hrung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung</b> [Einf&uuml;hrung &sect; 66b StGB &#8211; nachtr&auml;gliche SV, Anpassung &sect; 275a StPO]</p>
<p>Werden nach einer Verurteilung Tatsachen bekannt (etwa durch das Verhalten im Strafvollzug), die auf eine erhebliche Gef&auml;hrdung der Allgemeinheit schlie&szlig;en lassen, kann die Sicherungsverwahrung auch nachtr&auml;glich angeordnet werden (ohne dass sie im Urteil vorbehalten war). Die nachtr&auml;gliche SV ist m&ouml;glich bei Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung bzw. bei Freiheitsstrafen von mind. 5 Jahren.&nbsp;</p>
<p><b>8.7.2008&nbsp; Gesetz zur Einf&uuml;hrung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht </b>[&Auml;nderung &sect; 7 JGG]</p>
<p>Anordnung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht m&ouml;glich bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mind. 7 Jahren und Verbrechen gegen das Leben, die k&ouml;rperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung. F&uuml;r die Anordnung gelten die Bestimmungen bei Erwachsenen, lediglich die gerichtliche Pr&uuml;ffrist auf Fortsetzung der SV wurde auf 1 Jahr verk&uuml;rzt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zeit-fuer-das-ende-der-sicherungsverwahrung/">Zeit für das Ende der Sicherungsverwahrung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_sv-grafik2.jpg.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>ELENA  Wird das Datenmonster zur Strecke gebracht?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/elena-wird-das-datenmonster-zur-strecke-gebracht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ELENA]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/elena-wird-das-datenmonster-zur-strecke-gebracht/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 4-6 Nach rund halbj&#228;hrigem Untertauchen ist die Datenkrake ELENA p&#252;nktlich zum medialen Sommerloch wieder aufgetaucht: Bundeswirtschaftsminister Rainer Br&#252;derle (FDP) hatte Anfang Juli gegen&#252;ber einer Tageszeitung ge&#228;u&#223;ert, dass man verst&#228;rkt &#252;ber ein Moratorium nachdenken m&#252;sse. W&#228;hrend dem FDP-Minister finanzielle Belastungen des Mittelstandes durch die Sammelei von Arbeitnehmerdaten Sorge bereiten und ihn [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/elena-wird-das-datenmonster-zur-strecke-gebracht/">ELENA  Wird das Datenmonster zur Strecke gebracht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 4-6</p>
<p>Nach rund halbj&auml;hrigem Untertauchen ist die Datenkrake ELENA p&uuml;nktlich zum medialen Sommerloch wieder aufgetaucht: Bundeswirtschaftsminister Rainer Br&uuml;derle (FDP) hatte Anfang Juli gegen&uuml;ber einer Tageszeitung ge&auml;u&szlig;ert, dass man verst&auml;rkt &uuml;ber ein Moratorium nachdenken m&uuml;sse. W&auml;hrend dem FDP-Minister finanzielle Belastungen des Mittelstandes durch die Sammelei von Arbeitnehmerdaten Sorge bereiten und ihn zum Stoppen des umstrittenen Vorhabens veranlassen k&ouml;nnten, bef&uuml;rchtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben angesichts der Kritik an der Praxistauglichkeit aufgeweicht w&uuml;rden. &#8222;Die Zweifel am Verfahren sind gewachsen&#8220;, erkl&auml;rte er. Zweifel an der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von ELENA insgesamt sind allerdings mehr als angebracht.</p>
<h5>Was ist ELENA?</h5>
<p>Die Abk&uuml;rzung ELENA steht f&uuml;r den ELektronischen EntgeltNAchweis. ELENA ist die Weiterentwicklung des schon unter der rot-gr&uuml;nen Regierung vorangetriebenen JobCard-Projekts.<br />Seit 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, f&uuml;r jeden ihrer Besch&auml;ftigten monatlich einen festgelegten Datensatz &uuml;ber das Arbeitsentgelt und zahlreiche weitere Arbeitnehmerdaten an die Deutsche Rentenversicherung zu &uuml;bermitteln, den diese in einer zentralen Stelle speichert. Betroffen sind alle ca. 36 Millionen Arbeitnehmer/innen in Deutschland einschlie&szlig;lich der geringf&uuml;gig Besch&auml;ftigten (au&szlig;er in Privathaushalten), BeamtInnen, Richter/innen und SoldatInnen.</p>
<p>Die Datensammlung soll die bislang auf Papier erstellten Arbeits- und Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers ersetzen, die beim Beantragen bzw. beim Bezug von Arbeitslosengeld, &Uuml;bergangsgeld, Berufsausbildungsgeld, Wohngeld und Elterngeld von den B&uuml;rger/innen vorgelegt werden m&uuml;ssen. Es ist geplant, in Zukunft weitere Bescheinigungen und Sozialleistungen in das ELENA-Verfahren miteinzubeziehen wie z.B. BAf&ouml;G, Prozesskostenhilfe, Arbeitslosengeld II.</p>
<p>S&auml;mtliche Daten werden verschl&uuml;sselt und unter Pseudonym bei der sog. Zentralen Speicherstelle gespeichert. Eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person soll nur &uuml;ber die sog. Registratur Fachverfahren m&ouml;glich sein, die die Pseudonyme verwaltet. Ein Datenabruf soll nur erlaubt sein, wenn der betroffene B&uuml;rger mit seiner Signaturkarte, also seinem Schl&uuml;ssel, die erforderlichen Daten gegen&uuml;ber der zust&auml;ndigen Stelle (Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, Elterngeldstelle etc.), freigibt.</p>
<h5>Rechtsgrundlage</h5>
<p>Bundestag und Bundesrat haben im M&auml;rz 2009 das ELENA-Verfahrensgesetz beschlossen (BGBl I Nr. 17 v. 1.4.2009, S. 634 ff.), das das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises im Sozialgesetzbuch IV regelt (&sect;&sect; 95-104). Das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales hat Ende Februar 2010 mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung erlassen, in der Form und Inhalt der zu &uuml;bermittelnden Daten n&auml;her bestimmt sind.</p>
<h5>Ziele des ELENA-&shy;Ver&shy;fah&shy;rens</h5>
<p>Nach Auffassung der Bundesregierung diene ELENA dem B&uuml;rokratieabbau und k&ouml;nne Kosten bei Arbeitgebern und der Verwaltung einsparen, wenn k&uuml;nftig auf Papierbescheinigungen verzichtet wird. Zudem k&ouml;nnten Antr&auml;ge auf Sozialleistungen schneller und fehlerfreier bearbeitet werden. F&uuml;r die B&uuml;rger/innen w&uuml;rde die Antragstellung z.B. von Arbeitslosen- oder Wohngeld zudem diskreter, da sie nicht mehr bei ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber wegen einer Arbeitsbescheinigung vorstellig werden m&uuml;ssten. Nach Einbeziehung aller Sozialleistungen sei ELENA schlie&szlig;lich geeignet, Leistungsmissbrauch weitgehend auszuschlie&szlig;en.</p>
<h5>Welche Daten werden gespei&shy;chert?</h5>
<p>In Form von einzelnen Datenbausteinen und Datenfeldern werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuerklasse und Kinderfreibetr&auml;ge des Besch&auml;ftigten, Angaben zum Arbeitgeber, zur T&auml;tigkeit, zu Art und H&ouml;he der Entgelte, den abgef&uuml;hrten Steuern und Sozialversicherungsbeitr&auml;gen, Art und Umfang von Fehlzeiten, Abmahnungen, Entlassungen/K&uuml;ndigungen und deren Gr&uuml;nde erfasst. Dabei handelt es im Wesentlichen um Angaben, die bislang &#8211; allerdings nur wenn sie ben&ouml;tigt wurden &#8211; mit den amtlichen Formularen erhoben wurden, bspw. denen der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit oder der Wohngeldstelle.</p>
<h5>Wie lange werden die Daten gespei&shy;chert?</h5>
<p>Die einzelnen Daten werden solange gespeichert, wie sie f&uuml;r eine Entgeltbescheinigung zum Bezug von Arbeitslosengeld, Wohngeld, Elterngeld etc. ben&ouml;tigt werden. Sie werden jedoch sp&auml;testens nach Ablauf von f&uuml;nf Jahren gel&ouml;scht. Die L&ouml;schung soll jeweils automatisch und feldgenau erfolgen. Das hei&szlig;t, ein Datum bleibt solange gespeichert, wie es im l&auml;ngsten Fall potentiell ben&ouml;tigt wird. Das ist bei den einzelnen Sozialleistungen jedoch sehr verschieden und kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes tats&auml;chlich bis zu f&uuml;nf Jahre zur&uuml;ckreichen.</p>
<p>Nach telefonischer Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund, die f&uuml;r die Umsetzung des ELENA-Verfahrens zust&auml;ndig ist, werden s&auml;mtliche Daten zun&auml;chst zwei Jahre gespeichert, unabh&auml;ngig davon, ob sie ben&ouml;tigt werden oder nicht.</p>
<p><img decoding="async" title="ELENA-Ablaufschema" height="225" alt="ELENA-Ablaufschema" hspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_elena-verfahren.jpg.jpg" width="300" vspace="5" border="0"></p>
<p>Abb. 1: So funktioniert das ELENA-Verfahren (Grafik: Wikipedia)</p>
<h5>Auskunftsrechte</h5>
<p>Jede/r Arbeitnehmer/in hat dem Gesetz nach ab 2010 den Anspruch, bei der Zentralen Speicherstelle und bei der Registratur Fachverfahren zu erfahren, welche Daten &uuml;ber ihn/sie gespeichert sind. Angeblich sei eine Auskunft jedoch erst ab Januar 2012 technisch realisierbar, mit der Begr&uuml;ndung, dass die abrufenden Stellen, also die Sozialbeh&ouml;rden, erst ab 2012 auf die Daten zugreifen k&ouml;nnten. Nach Kritik von Bundesrat und Bundesdatenschutzbeauftragtem wird nun an einem Konzept gearbeitet, wie eine &#8222;Selbstauskunft&#8220; der Arbeitnehmer &uuml;ber ihre Daten schon vorher gew&auml;hrleistet werden kann. Allerdings soll diese Auskunft, die dann beim Datenschutzbeauftragten erfolgen wird, erst Mitte 2011 m&ouml;glich sein.</p>
<h5>Was kann man gegen ELENA tun?</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat keine M&ouml;glichkeit f&uuml;r die Arbeitnehmer/ innen vorgesehen, der &Uuml;bermittlung und Speicherung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zu widersprechen. Nach dem ELENA-Verfahrensgesetz sowie dem Bundesdatenschutzgesetz bestehen lediglich Auskunftsrechte und das Recht, fehlerhafte Daten zu berichtigen bzw. zu l&ouml;schen.</p>
<p>Der/die Betroffene kann theoretisch den Abruf der Daten durch die Sozialbeh&ouml;rden verhindern, indem er/sie die erforderliche Zustimmung mit der Signaturkarte verweigert. Eine Verweigerung wird jedoch dazu f&uuml;hren, dass die beantragten Sozialleistungen abgelehnt werden.</p>
<p>Arbeitgeber, die sich weigern, die Daten ihrer Mitarbeiter/innen zu melden, drohen Bu&szlig;gelder bis zu 25.000 Euro. Jedoch werden nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung derzeit keine Pr&uuml;fungen vorgenommen, ob Arbeitgeber vollst&auml;ndig gemeldet haben. Mit Bu&szlig;geldern m&uuml;sse man daher noch nicht rechnen.</p>
<h5>Welche Klagem&ouml;g&shy;lich&shy;keiten gegen ELENA bestehen?</h5>
<p>Arbeitnehmer/innen haben zum einen die M&ouml;glichkeit, gegen ihren Arbeitgeber auf Unterlassung der &Uuml;bermittlung ihrer Daten vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dazu sollten sie zun&auml;chst ihrem Arbeitgeber untersagen, ihre Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu &uuml;bermitteln.</p>
<p>Sie k&ouml;nnten ferner bei der speichernden Stelle, der ZSS bei der Deutschen Rentenversicherung die L&ouml;schung der &uuml;bermittelten Daten beantragen und &#8211; wenn sich die ZSS weigert &#8211; auf die L&ouml;schung ihrer Daten vor dem Sozialgericht klagen. Das Hauptargument in beiden F&auml;llen ist, dass die Daten in einer verfassungswidrigen, da unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Datensammlung gespeichert werden.</p>
<p>Zus&auml;tzlich k&ouml;nnen sie die &#8211; von der ZSS bis 2012 angeblich nicht realisierbare &#8211; Auskunft &uuml;ber ihre Daten einklagen. Damit lie&szlig;e sich zugleich belegen, dass ELENA nicht datenschutzkonform umgesetzt ist. Nach Papieren der ELENA-Gremien sei eine solche Klage auf Erteilung einer Auskunft beim Sozialgericht Hannover anh&auml;ngig.<br />Ende M&auml;rz reichten rund 22.000 Arbeitnehmer/innen eine vom FoebuD und dem AK Vorrat organisierte Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahrensgesetz ein.</p>
<h5>Aktueller Stand</h5>
<p>Nach massiven Protesten von Gewerkschaften u.a. wegen der Erfassung von Streiktagen, sah sich die Bundesregierung um den Jahreswechsel 2009/2010 herum gezwungen, &Auml;nderungen am ELENA-Verfahren anzuk&uuml;ndigen. In der Folge wurde der Umfang der zu &uuml;bermittelnden Daten minimal verringert: Bei Fehlzeiten wird nun nicht mehr zwischen unrechtm&auml;&szlig;igen, rechtm&auml;&szlig;igen Streiks und Aussperrungen unterschieden, sondern derartige Fehlzeiten werden nunmehr in der Sammelrubrik &#8222;sonstige unbezahlte Fehlzeit&#8220; erfasst, in der auch bspw. die Pflege eines kranken Kindes ohne Krankengeldbezug, unentschuldigtes Fehlen u.a. gemeldet werden.<br />Ferner hat der Deutsche Gewerkschaftsbund ein Anh&ouml;rungsrecht &#8211; nicht etwa ein Mitwirkungs- oder Mitentscheidungsrecht &#8211; f&uuml;r den Aufbau der einzelnen Datens&auml;tze erhalten. Diese &Auml;nderung des SGB IV hat der Deutsche Bundestag am 17.6.2010 beschlossen. Ein Anh&ouml;rungsrecht von Arbeitnehmervertreter/innen bei der Festlegung der Datenfelder oder die Streichung einiger weniger Datenfelder &auml;ndert jedoch nichts an der grundlegenden Problematik.</p>
<h5>Kritik an ELENA</h5>
<p>Beim ELENA-Verfahren handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung, ohne dass zum Zeitpunkt der Speicherung tats&auml;chlich ein bestimmter Zweck vorliegt. Der in der Gesetzesbegr&uuml;ndung angegebene Zweck, n&auml;mlich Kosten f&uuml;r Arbeitgeber zu senken und die Verwaltung effizienter zu gestalten sind lediglich abstrakt formulierte Ziele, die nicht ohne weiteres die Speicherung von Millionen von personenbezogenen Daten rechtfertigen k&ouml;nnen.</p>
<p>Bei den in der ZSS gesammelten Daten handelt es sich um sehr sensible Daten &uuml;ber die Einkommensverh&auml;ltnisse aller abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Menschen, darunter l&auml;ngere Krankheits- und andere Fehlzeiten sowie subjektive Daten wie Abmahnungen und K&uuml;ndigungsgr&uuml;nde, die als Freitext &uuml;bermittelt werden.</p>
<p>ELENA schafft eine Datensammlung, ohne dass sicher ist, dass die Daten &uuml;berhaupt ben&ouml;tigt werden. Das Gebot der Datensparsamkeit wird zudem durch den Umfang der erfassten Daten verletzt.</p>
<p>Die &Uuml;bermittlung und Speicherung der Daten ist unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Der gemutma&szlig;te Nutzen, n&auml;mlich Einsparung von anfangs 86 Millionen Euro bei den Arbeitgebern und B&uuml;rokratieabbau in der Verwaltung rechtfertigen nicht die Vorratsspeicherung derart sensibler Daten von Millionen Arbeitnehmer/innen.</p>
<p>Die zentrale Speicherung birgt ein gro&szlig;es Missbrauchsrisiko und Gefahren f&uuml;r die Datensicherheit. Angesichts der Datenskandale der letzten Zeit, welche gravierende Schwachstellen bei der Datensicherheit aufzeigten, ist eine solche Datenbank nicht zu verantworten.</p>
<p>Eine derartige Datensammlung weckt Begehrlichkeiten. Zwar ist zur Zeit im Gesetz eine Verwendung der Daten zu anderen als den dort genannten Zwecken nach anderen Rechtsvorschriften ebenso wie eine Beschlagnahme ausgeschlossen. Eine &Auml;nderung des Gesetzes und damit eine Zweckentfremdung der Daten ist aber bei entsprechenden Mehrheiten m&ouml;glich.</p>
<p>Nach den Pl&auml;nen der Bundesregierung soll die Datensammlung zuk&uuml;nftig sogar auf alle Sozialleistungen ausgeweitet werden, u.a. um Missbrauch auszuschlie&szlig;en und die Verwaltungseffizienz weiter zu erh&ouml;hen. Das w&uuml;rde bedeuten, dass weitere personenbezogene, zum Teil sehr sensible Daten k&uuml;nftig zentral gespeichert werden k&ouml;nnten. Ein Blick in die von den Sozialbeh&ouml;rden derzeit bereitgehaltenen Formulare f&uuml;r den Antrag auf Leistungen zeigt die Vielfalt der abgefragten Daten.</p>
<p>Damit ist eine Ausweitung des Umfangs der gespeicherten Daten und der Zugriffsberechtigten vorprogrammiert: Eine umfassende Datenbank mit Arbeitnehmerdaten und m&ouml;glicherweise weiteren Daten wird entstehen.</p>
<p>Der von der Bundesregierung angegebene Spareffekt f&uuml;r Arbeitgeber ist l&auml;cherlich: Es sollen anfangs 85 Millionen Euro sein. Bei 3 Millionen Arbeitgebern w&auml;ren dies rund 28 Euro pro Arbeitgeber und Jahr. Dagegen gerechnet werden m&uuml;ssen aber die Ausgaben der Arbeitgeber f&uuml;r die Umstellung auf die neue Meldepflicht, die deutlich h&ouml;her als 28 Euro sein werden &#8211; gerade f&uuml;r kleinere Betriebe. Auch f&uuml;r die Arbeitnehmer/innen wird es teurer als gedacht: Die ben&ouml;tigte Signaturkarte wird nicht f&uuml;r 3,30 Euro pro Jahr zu haben sein, wie der Normenkontrollrat berechnet hat. Zur Zeit muss noch mit Kosten von 20 Euro pro Jahr gerechnet werden. Nicht einmal das Kostenargument tr&auml;gt also. Die b&uuml;rgerrechtlichen Kosten sind hingegen immens.</p>
<p>Ob nach den &Auml;u&szlig;erungen von Bundeswirtschaftsminister Br&uuml;derle das ELENA-Verfahren tats&auml;chlich gestoppt wird, ist zu bezweifeln. Daf&uuml;r wurde bereits zu viel Geld in den Aufbau der Infrastruktur gesteckt. Dabei w&auml;re es allerh&ouml;chste Zeit, &uuml;ber Alternativen nachzudenken, die ohne eine zentrale Speicherung auskommen und die die volle Kontrolle der Daten durch die Betroffenen gew&auml;hrleisten.</p>
<p><i>Martina Kant<br />Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union</i></p>
<p>Informationen zur Verfassungsbeschwerde und weiteren Protesten gegen ELENA unter <a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/elena/">www.humanistische-union.de/shortcuts/elena/</a>.<br />Die Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund enth&auml;lt zahlreiche Dokumente zum ELENA-Verfahren (Rechtsgrundlagen, FAQ etc.): <a href="https://www.das-elena-verfahren.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.das-elena-verfahren.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/elena-wird-das-datenmonster-zur-strecke-gebracht/">ELENA  Wird das Datenmonster zur Strecke gebracht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_elena-verfahren.jpg.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2010 erschienen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/grundrechte-report-2010-erschienen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:55:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/grundrechte-report-2010-erschienen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 6 Der alternative Verfassungsschutzbericht diesmal mit Beiträgen zu folgenden Themen: Abschiebungen · Aus- und Einreiseverbote · Berufsverbote · Bildungsungerechtigkeit · Bleiberecht · Ehegattennachzug · ELENA · Fixierung in Pflegeeinrichtungen · Geheimdienstliche Telefonüberwachung · Hartz IV-Ermittler · Illegale Haft · Internetsperren · Islamfeindlichkeit · Kinderrechte · Kindesentzug · Konkordatslehrstühle · Lagerunterbringung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/grundrechte-report-2010-erschienen/">Grundrechte-Report 2010 erschienen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 6</p>
<div>
<p><img decoding="async" class="wp-image-19576 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel.jpg" alt="" width="264" height="401" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel.jpg 526w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel-493x750.jpg 493w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel-395x600.jpg 395w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/10/2010-grr-titel-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 264px) 100vw, 264px" /></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Der alternative Verfassungsschutzbericht diesmal mit Beiträgen zu folgenden Themen:<br />
Abschiebungen · Aus- und Einreiseverbote · Berufsverbote · Bildungsungerechtigkeit · Bleiberecht · Ehegattennachzug · ELENA · Fixierung in Pflegeeinrichtungen · Geheimdienstliche Telefonüberwachung · Hartz IV-Ermittler · Illegale Haft · Internetsperren · Islamfeindlichkeit · Kinderrechte · Kindesentzug · Konkordatslehrstühle · Lagerunterbringung von Asylsuchenden · Patientenverfügungen · Piratenbekämpfung · Polizei- beauftragte · Polizeiübergriffe · Pressefreiheit · Randgruppenparagraph · Religionsfreiheit · Rentenversicherung für Gefangene · Residenzpflicht für Flüchtlinge · Richtervorbehalt · Scheingewerkschaften · Spitzel für Ausländerbehörden · Studiengebühren · SWIFT · Terrorcamps · Terrorismusvorbehalt im Asylrecht · Überwachung von Bundestagsabgeordneten · Unabhängigkeit der Medien · Versammlungsfreiheit · Videoüberwachung · Willkürliche Wehrpflicht u.v.m</p>
<p>Der Grundrechte-Report ist über den Online-Shop der Humanistischen Union erhältlich (<a href="https://www.humanistische-union.de/shop/">www.humanistische-union.de/shop/</a>) oder kann über den Buchhandel bezogen werden. Mitglieder der Humanistischen Union erhalten das Buch wie üblich kostenfrei zugesandt.</p>
<p>Grundrechte-Report 2010.<br />
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, hrsg. von T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, K. Schubert, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis 9.95 €, 280 Seiten, Frankfurt/M. (Fischer Taschenbuch Verlag), Mai 2010, ISBN 3-596-18678-5.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/grundrechte-report-2010-erschienen/">Grundrechte-Report 2010 erschienen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bulliges zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/bulliges-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.DE-Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/bulliges-zur-vorratsdatenspeicherung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 7 (Red.) Am 2. M&#228;rz diesen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht &#252;ber einige Musterbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Neben der HU, zahlreichen Parteien und Berufsverb&#228;nden hatten mehr als 30.000 B&#252;rgerinnen und B&#252;rger gegen das Gesetz geklagt. Mit ihrem Urteil erkl&#228;rten die Verfassungsrichter das deutsche Umsetzungsgesetz zur Speicherung der TK-Verbindungsdaten mehrheitlich f&#252;r nichtig, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/bulliges-zur-vorratsdatenspeicherung/">Bulliges zur Vorratsdatenspeicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 7</p>
<p>(Red.) Am 2. M&auml;rz diesen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht &uuml;ber einige Musterbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Neben der HU, zahlreichen Parteien und Berufsverb&auml;nden hatten mehr als 30.000 B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger gegen das Gesetz geklagt. Mit ihrem Urteil erkl&auml;rten die Verfassungsrichter das deutsche Umsetzungsgesetz zur Speicherung der TK-Verbindungsdaten mehrheitlich f&uuml;r nichtig, unterlie&szlig;en es jedoch, die zugrundeliegende EU-Richtlinie dem Europ&auml;ischen Gerichtshof vorzulegen. Grunds&auml;tzlich sei eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. Welche Auswirkungen diese Entscheidung f&uuml;r den Datenschutz hat, und wie die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa weiter geht, dar&uuml;ber berichten wir in der n&auml;chsten Ausgabe der Mitteilungen. An dieser Stelle zun&auml;chst ein Kommentar von unserem Beiratsmitglied Martin Kutscha zu den Diskussionen, die die Entscheidung unter (ehemaligen) Datensch&uuml;tzern ausl&ouml;ste.</p>
<p>Gerade auch von b&uuml;rgerrechtlicher Seite wurde die Hauptsachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mit Spannung erwartet. Das Urteil vom 2. M&auml;rz 2010 bedeutete dann einerseits einen Triumph, weil das Gericht die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen f&uuml;r verfassungswidrig und nichtig erkl&auml;rte, andererseits aber auch eine Entt&auml;uschung: Das Bundesverfassungsgericht verzichtete darauf, die EG-Richtlinie dem Europ&auml;ischen Gerichtshof wegen Versto&szlig;es gegen EU-Recht vorzulegen, und erkl&auml;rte die Vorratsdatenspeicherung nicht f&uuml;r &#8222;schlechthin unvereinbar&#8220; mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung dieser Daten seien vielmehr dann verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, so das Gericht, &#8222;wenn sie &uuml;berragend wichtigen Aufgaben des Rechtsg&uuml;terschutzes dienen.&#8220; (Urteilstext unter <a href="http://www.bverfg.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bverfg.de</a>). Auf der Grundlage einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung d&uuml;rfen demnach in Zukunft wieder alle Verkehrsdaten der Telekommunikation monatelang gespeichert und unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Stellen auch abgerufen und ausgewertet werden.<br />Die Humanistische Union hat also zu Recht die b&uuml;rgerrechtliche Halbherzigkeit der Karlsruher Richter und Richterinnen in Sachen Vorratsdatenspeicherung angeprangert (Pressemitteilung vom 2.3.2010), ebenso wie einige liberale Journalisten. Auch Hans Peter Bull, Sozialdemokrat, emeritierter Staatsrechtler und in den Jahren von 1978 bis 1983 als erster Bundesdatenschutzbeauftragter im Amt, hat im Editorial der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Heft 12/2010, immerhin der wichtigsten juristischen Fachzeitschrift, heftige Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ge&auml;u&szlig;ert. Die Sto&szlig;richtung dieser Kritik erstaunt allerdings: F&uuml;r ihn geht das Urteil in Sachen Freiheitsschutz zu weit. &#8222;Die Abw&auml;gung der betroffenen Interessen ist ganz einseitig ausgefallen. Dass die Daten zur Strafverfolgung n&ouml;tig sind, wird nicht mit dem gebotenen Gewicht ber&uuml;cksichtigt&#8220;. Und es kommt noch dicker: &#8222;Indem das BVerfG gutgemeinte, aber unbegr&uuml;ndete &Auml;ngste vor einem Umkippen des Rechtsstaats in einen &#8218;repressiven Pr&auml;ventionsstaat&#8216; mit der generellen Einschr&auml;nkung legitimer staatlicher Aktivit&auml;ten beantwortet, l&auml;sst es Zweifel an der Rechtstreue aller anderen Staatsorgane erkennen und gef&auml;hrdet letztlich das Vertrauen in das geltende Recht.&#8220; <br />Man reibt sich angesichts solcher drastischen Formulierungen verwundert die Augen. Was sind denn &#8222;gutgemeinte &Auml;ngste&#8220;, die in den Augen Bulls zweifellos unbegr&uuml;ndet sein sollen? Hat das Gericht nur ein Phantom gezeichnet, als es darauf verwies, dass sich aufgrund einer Auswertung der Telekommunikationsverkehrsdaten &#8222;tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivit&auml;ten eines jeden B&uuml;rgers gewinnen&#8220; lassen? Und gibt es in der deutschen Geschichte wirklich keinerlei Beispiele f&uuml;r massive staatliche Bespitzelung auch jenseits des Rechts?<br />Merkw&uuml;rdig mutet auch der Vorwurf an, das Bundesverfassungsgericht lie&szlig;e &#8222;Zweifel an der Rechtstreue aller anderen Staatsorgane erkennen.&#8220; Schlie&szlig;lich ist doch gerade die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit, ja &uuml;berhaupt die gerichtliche Kontrolle staatlicher Machtaus&uuml;bung Ausdruck des Zweifels, ob der Staat in seinem Handeln die Verfassung und die einfachen Gesetze immer strikt einh&auml;lt. Dass dies nicht der Fall ist und dass sogar elementare Grundrechte missachtet werden, belegt nicht nur unser j&auml;hrlicher Grundrechte-Report, sondern auch eine lange Kette von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts. Als Bundesdatenschutzbeauftragter war schlie&szlig;lich auch Hans Peter Bull vor vielen Jahren mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen f&uuml;r die Datenverarbeitung zu kontrollieren. Sp&auml;ter war Bull dann allerdings Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, und in den letzten Jahren hat er sich u. a. als Gutachter f&uuml;r Privatunternehmen bet&auml;tigt, so z. B. 2005 f&uuml;r die Firma Loyalty Partner GmbH, die Betreiberin des &#8222;Payback&#8220;-Systems. Ihm d&uuml;rfte dabei nicht verborgen geblieben sein, dass beim Betrieb solcher &#8222;Kundenkarten&#8220;-Systeme zahlreiche personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden. Unser wackerer Gutachter hat damit indessen keine Probleme: &#8222;Datenaskese zu &uuml;ben&#8220;, sei &#8222;nicht nur chancenlos, sondern unangebracht; denn Datenverarbeitung ist im Allgemeinen sozial n&uuml;tzlich&#8220; (Bull, Zweifelsfragen um die informationelle Selbstbestimmung &#8211; Datenschutz als Datenaskese? NJW 2006, S. 1618). Nanu, ist dem ehemaligen Datensch&uuml;tzer das in &sect; 3a des Bundesdatenschutzgesetzes mit guten Gr&uuml;nden verankerte Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nicht bekannt? Jedenfalls hat sich seine Perspektive auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seit der Wahrnehmung seines anspruchsvollen Amtes radikal ver&auml;ndert. Und mit seiner neuesten Philippika gegen das Bundesverfassungsgericht&nbsp; hat er sich endg&uuml;ltig f&uuml;r den n&auml;chsten Big Brother Award qualifiziert. Herzlichen Gl&uuml;ckwunsch, Herr Bull!<br />Martin Kutscha lehrt <br />Verwaltungsrecht an der Berliner Hochschule f&uuml;r Wirtschaft und Recht</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/bulliges-zur-vorratsdatenspeicherung/">Bulliges zur Vorratsdatenspeicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz wird fortgeführt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-versammlungsgesetz-wird-fortgefuehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-versammlungsgesetz-wird-fortgefuehrt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S.8 Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Obwohl erst am 22. Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigen Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-versammlungsgesetz-wird-fortgefuehrt/">Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz wird fortgeführt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S.8</p>
<p>Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Obwohl erst am 22. Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigen Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde.*</p>
<p>Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache zurückgestellt.</p>
<p>Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter dem Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und  Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.</p>
<p>Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich &#150; offen ist nur noch die FDP &#150; beschlossen, ihre Beschwerde weiter zu verfolgen. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler: &#132;Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die &#130;Pressefreiheit des kleinen Mannes&#8216; angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie &#130;schlechthin konstituierend&#8216;.&#8220; Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:</p>
<ul>
<li>auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie solche unter freiem Himmel  </li>
<li>die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente und Flugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird</li>
<li>zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges</li>
<li>die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten &#132;Schutzwaffen&#8220; wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche &#132;Vermummungen&#8220; wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern.</li>
<li>Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige &#132;Militanzverbot&#8220; ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten. </li>
</ul>
<p>Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch soweit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.</p>
<p><i>München, den 31.5.2010<br />Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler</i></p>
<p>* Die ursprüngliche Verfassungsbeschwerde wurde im Namen folgender Organisationen eingereicht: 1. DGB Bayern  2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern  3. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern  4. Bund Naturschutz in Bayern e.V.  5. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern  6. Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)  7. Humanistische Union Bayern  8. Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern  9. Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern  10. Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern  11. Die Linken Landesverband Bayern  12. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  13. Attac München.</p>
<p><i>Zum Thema s. Mitteilungen 202, S. 28 und  Mitteilungen 201, S. 12-14.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-versammlungsgesetz-wird-fortgefuehrt/">Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz wird fortgeführt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zwei Jahre Videoüberwachung im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin  eine Evaluation, die den Namen nicht verdient</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zwei-jahre-videoueberwachung-im-oeffentlichen-personennahverkehr-in-berlin-eine-evaluation-die-den/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz: Videoüberwachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/zwei-jahre-videoueberwachung-im-oeffentlichen-personennahverkehr-in-berlin-eine-evaluation-die-den/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 9 Bis zum 31. Januar 2010 hatte der Berliner Senat Zeit f&#252;r einen Evaluationsbericht, in dem er &#252;ber Art, Umfang und Erfolg der Video&#252;berwachung im &#214;ffentlichen Personennahverkehr Auskunft geben sollte. Sowohl die Polizei als auch die BVG sind durch eine &#196;nderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und des Datenschutzgesetzes [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zwei-jahre-videoueberwachung-im-oeffentlichen-personennahverkehr-in-berlin-eine-evaluation-die-den/">Zwei Jahre Videoüberwachung im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin  eine Evaluation, die den Namen nicht verdient</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 9</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kamera_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4130 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kamera_01.jpg" alt="Zwei Jahre Video&uuml;berwachung im &Ouml;ffentlichen Personennahverkehr in Berlin &#8211; eine Evaluation, die den Namen nicht verdient" width="400" height="304"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Bis zum 31. Januar 2010 hatte der Berliner Senat Zeit f&uuml;r einen Evaluationsbericht, in dem er &uuml;ber Art, Umfang und Erfolg der Video&uuml;berwachung im &Ouml;ffentlichen Personennahverkehr Auskunft geben sollte. Sowohl die Polizei als auch die BVG sind durch eine &Auml;nderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und des Datenschutzgesetzes seit November 2007 befugt, den &Ouml;ffentlichen Nahverkehr in der Hauptstadt mit Videokameras zu &uuml;berwachen. Davon sind t&auml;glich &uuml;ber eine Million Fahrg&auml;ste betroffen. Wegen erheblicher Zweifel an der Wirksamkeit und der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der neuen Regelungen verpflichtete das Parlament den Senat zu der Evaluation, die angesichts des beispiellosen Kameranetzes dringend geboten ist.</p>
<p>Dass es sich bei dem im Januar diesen Jahres vom Senat vorgelegten Bericht (Drucksache 16/2958) um keine ernsthafte Auswertung oder gar Evaluation handelt, zeigt bereits der erste Blick. Der Bericht hat gerade einmal den Umfang von einer Seite. Selbst zusammen mit den Informationen, die sich aus zwei vom Abgeordneten Benedikt Lux eingereichten Kleinen Anfragen (Drucksachen 16/13853 und 16/13854) ergeben, kann der Senat den Nachweis, dass der Eingriff in die Grundrechte der B&uuml;rger gerechtfertigt ist, nicht erbringen. Deutlich wird aber durch die jetzt ver&ouml;ffentlichten Zahlen, in welchem Ausma&szlig; innerhalb der ersten beiden Jahre von den neuen Befugnissen Gebrauch gemacht wurde. Die Datenerhebung erfolgte schwerpunktm&auml;&szlig;ig durch die BVG. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Polizei die Video&uuml;berwachung gem. &sect; 24 b ASOG nur bei hinreichendem Anlass und zur Abwehr oder zum Erkennen von Straftaten von erheblicher Bedeutung nutzen darf. In den vergangenen zwei Jahren sah die Polizei diese Voraussetzungen lediglich in 12 F&auml;llen als gegeben und beobachtete Bahnh&ouml;fe und Fahrg&auml;ste in Echtzeit. Ohne weitere Analyse bewertet der Senat die Anwendung dieser Ma&szlig;nahmen relativ gro&szlig;z&uuml;gig als Erfolg. Im Bericht hei&szlig;t es dazu: <i>&#8222;Es ergab sich ein unauff&auml;lliges Bild der Lage an den beobachteten &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen der BVG. Diese Erkenntnis war f&uuml;r die weitere Lagebeurteilung hilfreich.&#8220;</i></p>
<p>In den meisten F&auml;llen bedient sich die Polizei jedoch der durch die BVG angefertigten Videoaufzeichnungen. Anders als die Polizei darf die BVG gem. &sect; 31b Berliner Datenschutzgesetz Videoaufzeichnungen verdachtsunabh&auml;ngig und damit tagt&auml;glich und rund um die Uhr in allen U-Bahnh&ouml;fen, U-Bahnen, Bussen und Stra&szlig;enbahnen anfertigen. Aus dem Bericht ergibt sich, dass inzwischen alle 173 U-Bahnh&ouml;fe,&nbsp; 31 % der U-Bahnen, 68 % der Busse und 28 % der Trams mit&nbsp; Kameras ausgestattet sind. Insgesamt &uuml;berwacht die BVG ihre Fahrg&auml;ste mit 6.404 Kameras.</p>
<p>Aus den vorgelegten Daten ergibt sich, dass nur ein Bruchteil der Bilderflut f&uuml;r die Strafverfolgung verwertbar ist. Im Jahr 2008 wurden 1.383 Aufzeichnungen an die Polizei oder andere Strafverfolgungsbeh&ouml;rden weitergegeben. In 246 F&auml;llen ergaben die Bilder irgendeinen Anhaltspunkt auf die T&auml;ter, in 141 F&auml;llen &#8222;unterst&uuml;tzten&#8220; die Bilder angeblich die Ermittlung oder Identifizierung von T&auml;tern. Im Jahr 2009 stieg die Zahl bereits auf 1.823 &Uuml;bermittlungen an, die 325 T&auml;teranhalte lieferten und in 124 F&auml;llen die Ermittlungen oder die Identifizierung unterst&uuml;tzten. Damit wird deutlich: W&auml;hrend die Nachfrage nach den Videobildern von einem zum anderen Jahr deutlich anstieg, halfen die von der BVG gelieferten Bilder der Polizei immer seltener bei der Ermittlung oder Identifizierung von Tatverd&auml;chtigen. So dr&auml;ngt sich die Vermutung auf, dass das Anfordern von Videobildern immer mehr zum selbstverst&auml;ndlichen Ermittlungsinstrument wird &#8211; unabh&auml;ngig von deren zu erwartenden Nutzen.</p>
<p>Bei der vom Senat vorgelegten &#8222;Evaluation&#8220; bleiben viele Fragen offen: Wie oft die Identifizierung der T&auml;ter auch auf andere Weise h&auml;tte erreicht werden k&ouml;nnen? Wie oft f&uuml;hrten die Ermittlungen zu&nbsp; Gerichtsverfahren und Verurteilung. In welchem Umfang werden Daten an die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden &uuml;bermittelt? F&uuml;r die Aufkl&auml;rung welcher Straftaten wurden die Bilder ausgewertet? Konnte die Video&uuml;berwachung in irgendeiner Form kriminalpr&auml;ventive Wirkungen entfalten? Antworten auf all diese Fragen w&auml;ren wichtig, um grundlegend beurteilen zu k&ouml;nnen, ob die Video&uuml;berwachung zur Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung geeignet, erforderlich und im Verh&auml;ltnis zu dem mit ihr verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht auch angemessen ist.</p>
<p>Trotz der mageren Erkenntnisse &uuml;ber die Wirkung der Video&uuml;berwachung schreitet der Ausbau der &Uuml;berwachungsanlagen z&uuml;gig voran. Wie aus der Antwort auf die zweite Anfrage des Abgeordneten Lux deutlich wird, plant der Senat alle Fahrzeuge (U-Bahnen, Busse, Trams) mit Kameras auszustatten. Das w&uuml;rde nach Berechnung der Humanistischen Union zu einer Verdopplung auf ca. 12.000 Kameras f&uuml;hren, die rund um die Uhr Bilder aller Fahrg&auml;ste aufzeichnen.</p>
<p><i>Anja Heinrich<br />ist Landesgesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der HU Berlin-Brandenburg</i></p>
<p>Drucksache 16/2958 &#8211; Evaluationsbericht des Senats von Berlin</p>
<p>Drucksachen 16/13853 und 16/13854 &#8211; Antworten des Senats auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten B. Lux und der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen</p>
<p>HU Berlin-Brandenburg: Pressemitteilungen vom 16.1. und 24.1.2010</p>
<p>Mareike Schmale: So weit die Kamera reicht. Schwierigkeiten einer Evaluation der Video&uuml;berwachung am Beispiel der Berliner Verkehrsbetriebe. Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 5-7.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/zwei-jahre-videoueberwachung-im-oeffentlichen-personennahverkehr-in-berlin-eine-evaluation-die-den/">Zwei Jahre Videoüberwachung im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin  eine Evaluation, die den Namen nicht verdient</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/kamera_01.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Gesetzgebung im Ungewissen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/gesetzgebung-im-ungewissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gesetzgebung-im-ungewissen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#220;ber Informationsl&#252;cken des Gesetzgebers, die Nichtbefolgung von Gesetzen und effiziente Rechtsetzung. Ein Interview mit Dr. Corinna Sicko. Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 10-12 Ob Anti-Terror-Datei, BKA-Gesetz oder Video&#252;berwachung &#8211; mehr und mehr Gesetze auch im Sicherheitsbereich werden bei ihrer Verabschiedung mit einem Evaluationsvorbehalt versehen. Die nachtr&#228;gliche Pr&#252;fung der Aus- und Nebenwirkungen neuer Gesetze ist eine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/gesetzgebung-im-ungewissen/">Gesetzgebung im Ungewissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&Uuml;ber Informationsl&uuml;cken des Gesetzgebers, die Nichtbefolgung von Gesetzen und effiziente Rechtsetzung. Ein Interview mit Dr. Corinna Sicko. Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 10-12</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausimg_9110-2a.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4131 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausimg_9110-2a.jpg" alt="Gesetzgebung im Ungewissen" width="600" height="400" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausimg_9110-2a.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausimg_9110-2a-450x300.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Ob Anti-Terror-Datei, BKA-Gesetz oder Video&uuml;berwachung &#8211; mehr und mehr Gesetze auch im Sicherheitsbereich werden bei ihrer Verabschiedung mit einem Evaluationsvorbehalt versehen. Die nachtr&auml;gliche Pr&uuml;fung der Aus- und Nebenwirkungen neuer Gesetze ist eine von drei Formen der Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung (GFA). Das methodische Arsenal der GFA auszubauen und f&uuml;r Anwender in Ministerien wie Verwaltungen handhabbar zu machen, diesen Zielen hat sich das Institut f&uuml;r Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut f&uuml;r &ouml;ffentliche Verwaltung Speyer verschrieben. Im Interview erl&auml;utert Dr. Corinna Sicko die Ziele und Vorteile einer sozialwissenschaftlichen Begleitung der Rechtsentwicklung.</i></p>
<p><i>Frau Sicko, in einem Vortrag haben Sie k&uuml;rzlich vom &#8222;Risikofaktor Recht&#8221; gesprochen. Das klingt ungew&ouml;hnlich, zumindest aus dem Mund einer Juristin. Was macht das Recht zum Risiko?</i></p>
<p>Recht dient nat&uuml;rlich zun&auml;chst einmal der Risikovorsorge. Wenn man jedoch die Steuerungsebene betrachtet, dann stellt sich schon die Frage, ob die staatliche Rechtsetzung selbst ein Risiko darstellen kann. Wenn der Gesetzgeber t&auml;tig wird, wei&szlig; er ja im Zweifel nicht genau, was seine Gesetze bewirken. Er wird selten alle Daten haben und auch nicht die M&ouml;glichkeiten, die Auswirkungen seiner Gesetze bis ins Letzte zu &uuml;berblicken. Wenn man Risiko dann als Unsicherheit versteht, kommt man relativ schnell dazu, vom Risikofaktor Recht zu sprechen.</p>
<p><i>Worin besteht das Risiko f&uuml;r den Gesetzgeber?</i></p>
<p>Das gr&ouml;&szlig;te Risiko f&uuml;r mich als Gesetzgeber besteht darin, dass ich falsch regle. Das ergibt die sog. &#8222;Irrtumskosten&#8220; einer Regelung, wie Herr Scherzberg das mal formuliert hat. In monet&auml;ren Verh&auml;ltnissen ausgedr&uuml;ckt w&uuml;rde ich fragen &#8218;Was ist billiger: Gar nicht regeln oder falsch regeln?&#8216; Dieses Verh&auml;ltnis, das ist mein Verst&auml;ndnis vom Recht als Risikofaktor.</p>
<p><i>Was kann die Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung dazu beitragen, solche Risiken zu minimieren?</i></p>
<p>Die Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung ist ja in Deutschland haupts&auml;chlich bekannt geworden durch Herrn B&ouml;hret. Er vertritt einen sehr umfassenden Ansatz, der alles absch&auml;tzen und viele Auswirkungen erfassen will. Aus diesem umfassenden Ansatz ergibt sich das Problem der Praktikabilit&auml;t. Wir gehen davon aus, dass aufgrund des sehr umfangreichen Verfahrens &#8211; sehr teuer, sehr zeitintensiv &#8211; es sich noch nicht in der Fl&auml;che durchsetzen konnte. Deshalb wollen wir vor allem versuchen, Module zu entwickeln, das Verfahren handhabbarer machen, auch in zeitlicher Hinsicht. Wenn sie heute eine prospektive Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung in Auftrag geben, dauert die drei Jahre. Da will der Gesetzgeber meist schon lange t&auml;tig geworden sein.</p>
<p><i>Wie k&ouml;nnte es schneller gehen?</i></p>
<p>Da ist nat&uuml;rlich die Frage, ob man sich nicht Kriterien &uuml;berlegt, wie tief so eine Pr&uuml;fung gehen soll. Eine Idee von uns: Wenn Gesetze neu erlassen werden, handelt es sich meist um Konvolute, von denen 90 Prozent der Regelungen nicht so spannend sind, zumindest im politischen Kontext. Man braucht eben Kriterien, wann eine Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung sinnvoll ist und was die Punkte sind, die ihren Umfang bestimmen. Wie tief muss rein gegangen werden? Was sind die Knackpunkte, auf die man sich beschr&auml;nkt?</p>
<p><i>Wie gehen Sie bei einer begleitenden Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung vor?</i></p>
<p>Wenn Sie ganz vorn ansetzen, m&uuml;ssen Sie fragen: &#8216;Was wollt Ihr damit erreichen?&#8217; Dann geht es uns nicht darum, diese Ziele an sich zu bewerten, sondern um die Frage: &#8216;K&ouml;nnen mit den vorgesehenen Mitteln, oder mit welchen Mitteln &#8211; um prospektiv zu sprechen &#8211; k&ouml;nnen diese Ziele erreicht werden?&#8217; Um diese Frage zu beantworten, kommt nat&uuml;rlich die komplette Methodik in Betracht. Die Frage nach den Kosten darf dabei nicht ausgeblendet werden, ebenso wenig wie die Akzeptanz beim Normadressaten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, juristisch gesprochen, die Frage nach der Geeignetheit, oder einfach gesagt die Frage nach der Datengrundlage. Auf welcher Informationsgrundlage entscheiden Sie?</p>
<p><i>Welchen Einfluss kann eine wissenschaftliche Begleitforschung auf die Gesetzgebung nehmen?</i></p>
<p>Unsere Vorschl&auml;ge k&ouml;nnen einerseits zeigen, was zur Zielerreichung geeignet ist.&nbsp; Andererseits k&ouml;nnen wir darauf hinweisen, welche Regelungsvorschl&auml;ge als falscher Weg betrachtet werden, was ge&auml;ndert werden sollte. Das w&auml;ren dann unsere Empfehlungen an den Gesetzgeber. Vielleicht auch: Ihr solltet noch hier oder da zus&auml;tzlich regeln. Bei der begleitenden Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung haben Sie selten die M&ouml;glichkeit, noch einmal komplett von der gesetzlichen Regelung herunter zu kommen. Die Vorentscheidung f&uuml;r eine gesetzliche Regelung ist meist schon gefallen.</p>
<p><i>Wie wichtig ist die Unabh&auml;ngigkeit der Untersuchenden?</i></p>
<p>Ich denke, dar&uuml;ber muss man sich bewusst sein: Gesetze passieren im politischen Raum. Nat&uuml;rlich ist eine Unabh&auml;ngigkeit der Untersucher anzustreben &#8211; so weit als m&ouml;glich. Also wir, unser Institut, w&uuml;rden uns nicht reinreden lassen, was das Ergebnis anbelangt. Das versteht sich ja von selber! Man hat als Institut den Vorteil, dass man vergleichsweise unabh&auml;ngiger ist, als wenn die Untersuchung verwaltungsintern durchgef&uuml;hrt w&uuml;rde. Ein Problem haben Sie als Untersuchende, wenn Sie die Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung im Auftrag der Regierung durchf&uuml;hren. Nat&uuml;rlich werden Sie von manchen Befragten damit konfrontiert, die Ihnen vorwerfen: &#8216;Sie sind ja von denen beauftragt, Sie werden sicherlich kein Gutachten erstellen, dass den W&uuml;nschen der Regierung widerspricht.&#8217; Aber so macht man es sich zu leicht, finde ich. Die wissenschaftliche Unabh&auml;ngigkeit ist vorhanden, auf die legen wir sehr viel Wert.</p>
<p><i>Sie sprachen von der Unabh&auml;ngigkeit der Ergebnisse Ihrer Untersuchungen. Wie sieht es hinsichtlich der ausgew&auml;hlten Methoden aus?</i></p>
<p>Das war vielleicht missverst&auml;ndlich formuliert. Nat&uuml;rlich k&ouml;nnen wir auch die Methodik frei w&auml;hlen. Was Verfahren und Methodik anbelangt, deren Auswahl erfolgt nach wissenschaftlichen Standards und darauf wird auch Wert gelegt &#8211; zumindest von unserer Seite. Sie werden immer das Problem der Unabh&auml;ngigkeit und Objektivit&auml;t durch ihre Verfahren haben. In der Praxis geht es aber eher darum: Welche Fragen werden gestellt? Nat&uuml;rlich wird der Auftraggeber ein Interesse an gewissen Fragen haben, gewisse Schwerpunkte setzen. Eine weitere Frage ist: Wann bekommen Sie &uuml;berhaupt objektive Informationen? Nat&uuml;rlich verfolgen diejenigen, die Sie befragen, mit ihrer Antwort auch eine Strategie. Aber vielleicht sind das ja gerade die Aufgaben der Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung: relativ fr&uuml;h zu informieren, zu beteiligen, Transparenz zu gew&auml;hrleisten und dem Auftraggeber &#8211; wie in diesem Fall der Regierung &#8211; zu zeigen, wo die Konfliktlinien liegen.</p>
<p><i>Welche Rolle spielt die Beteiligung von Experten und betroffenen B&uuml;rgern &#8211; der Normadressaten &#8211; im Verfahren der Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung?</i></p>
<p>Ich selber bin zu der Auffassung gelangt, dass die Beteiligung ein ganz zentraler Punkt ist. Zum einen ist die Einbindung der Betroffenen wichtig, damit sich die Leute ihrerseits beteiligen, dass sie sich ernst genommen f&uuml;hlen und ernst genommen werden. Zum andern gilt nat&uuml;rlich: Sie bekommen als Gesetzgeber da Informationen, die sie h&ouml;chstwahrscheinlich nicht h&auml;tten, wenn sie das Gesetz im stillen K&auml;mmerlein ausformulieren. Manchmal werden Sie auch &uuml;berrascht, wenn der Gesetzgeber mit mehr Widerstand rechnet. Da hei&szlig;t es dann in der Praxis pl&ouml;tzlich: &#8216;Finden wir eigentlich gut, lediglich da und dort k&ouml;nnte man es anders machen.&#8217;</p>
<p><i>Inwiefern sehen Sie die Gefahr, dass Ihre Arbeit der Akzeptanzbeschaffung f&uuml;r den Gesetzgeber dient? </i></p>
<p>Ich sehe Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung nicht so negativ, als Instrument der Akzeptanzbeschaffung. Ich sehe vielmehr das Ziel, die Gesetze insofern zu verbessern, dass Sie weniger Probleme haben durch Nichtbefolgung. Es geht darum, zu erkennen: Wo gibt es Verbesserungsm&ouml;glichkeiten, Anpassungsbedarf oder vielleicht auch kompletten &Auml;nderungsbedarf? Jemand hat von der Effizienz gesetzlicher Regelungen gesprochen. Effizienz in dem Sinne, dass sie befolgt werden, m&ouml;glichst wenig Kosten verursachen und vor allem auch ihr Ziel erreichen. Wenn Sie davon ausgehen, dass eine gesetzliche Regelung grunds&auml;tzlich zur Zielerreichung geeignet ist, funktioniert sie nat&uuml;rlich nur, wenn sie befolgt wird. Und insofern ist die Akzeptanz der Normadressaten nat&uuml;rlich ein wichtiger Punkt. Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung hei&szlig;t dann eben nicht Akzeptanzbeschaffung &#8216;auf Teufel komm raus&#8217; f&uuml;r einen vorgefertigten Entwurf. Vielmehr geht es darum, einen Gesetzentwurf aufgrund der R&uuml;ckmeldungen, die man von den Adressaten erh&auml;lt, zu verbessern.</p>
<p><i>Was halten Sie von einer Evaluation, die von den Anwendern der Gesetze selbst vorgenommen wird?</i></p>
<p>Bei Eigenevaluation haben Sie nat&uuml;rlich das Problem, dass die eigenen Ziele der Anwender wesentlich st&auml;rker in die Untersuchung einflie&szlig;en. Wobei man andererseits ber&uuml;cksichtigen muss, dass bestimmte Fragen &#8211; gerade wenn es um formelle, interne Abl&auml;ufe geht &#8211; einer, der die Interna kennt, wesentlich besser beurteilen kann. Insofern denke ich, die Eigenevaluation ist, was Verfahrensstandards angeht, sicherlich gut und richtig. Wenn es dann aber um die materielle, die inhaltliche Seite geht, sieht das wieder anders aus. Irgendwann werden sie betriebsblind. Wenn Sie da jemanden von Au&szlig;en darauf schauen lassen, der hat einfach ganz andere Ideen und bringt einen anderen Blickwinkel ein.</p>
<p><i>Hat die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren Ihren Blick auf das Recht ver&auml;ndert?</i></p>
<p>Ich glaube schlichtweg, dass sie derzeit zu kurz kommt. Ich bin Juristin, da sind Sie mit dem formellen Gesetzgebungsprozess vertraut, den kennen Sie. Wie ein Gesetzentwurf aber entsteht und was dahinter steckt, ist dabei zweitrangig. Seit ich mich damit n&auml;her besch&auml;ftige, denke ich vor allem, dass die inhaltlichen Fragen zu wenig beachtet werden. Sie haben als Gesetzgeber mehrere Probleme: Sie haben teilweise europarechtliche Vorgaben, die sie beachten m&uuml;ssen. Sie haben sachliche Probleme, die sie l&ouml;sen wollen &#8211; sei es jetzt Umweltschutz, sei es Integration, sei es sonst irgend etwas. Gerade bei gr&ouml;&szlig;eren Vorhaben ist es deshalb wichtig, dass sie sich eine entsprechende Datengrundlage verschaffen. Nicht umsonst mahnt das Bundesverfassungsgericht ja immer wieder an, dass der Gesetzgeber doch bittesch&ouml;n die vorhandenen und verf&uuml;gbaren Daten einflie&szlig;en l&auml;sst und die Pflicht hat, laufend zu pr&uuml;fen, ob seine gesetzlichen Regelungen noch passen.</p>
<p><i>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch.</i></p>
<p><i>Die Fragen stellte Sven L&uuml;ders.</i></p>
<p><b>Rechtsgrundlagen der Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung:</b></p>
<p>&sect; 44 Gemeinsame Gesch&auml;ftsordnung der Ministerien (GGO) und st&auml;ndige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Prognose-, Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers insbesondere aus grundrechtlichen Schutzpflichten ableitet (vgl. BVerfGE 50, S. 290, 333; BVerfGE 56, 54, 78; BVerfGE 88, 203, 263).</p>
<p><b>Informationen:</b></p>
<p>Carl B&ouml;hret/G&ouml;tz Konzendorf: Leitfaden zur Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung. Stuttgart 2000, unter <a href="http://www.verwaltung-innovativ.de/nn_684684/DE/Buerokratieabbau/Gesetzesfolgenabschaetzung/gesetzesfolgenabschaetzung__node.html?__nnn=true" target="_blank" rel="noopener">http://www.verwaltung-innovativ.de/&#8230;</a> (-&gt; B&uuml;rokratieabbau -&gt; GFA).</p>
<p>Marion Albers/ Ruth Weinzierl (Hrsg.), Menschenrechtliche Standards in der Sicherheitspolitik. Beitr&auml;ge zur rechtsstaatsorientierten Evaluierung&nbsp; von Sicherheitsgesetzen. Baden-Baden (Nomos) 2010<br />Institut f&uuml;r Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung und Evaluation Speyer (InGFA): <a href="http://www.ingfa-speyer.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.ingfa-speyer.de</a>.</p>
<h5>Kriterien der Geset&shy;zes&shy;fol&shy;ge&shy;n&shy;ab&shy;sch&auml;t&shy;zung</h5>
<ol>
<li>Geeignetheit: Kann die gesetzliche Norm zur Erreichung der politischen Ziele beitragen?</li>
<li>Praktikabilit&auml;t: Ist die Norm f&uuml;r die Beh&ouml;rden anwendbar und f&uuml;r die B&uuml;rger einl&ouml;sbar?</li>
<li>&Ouml;konomische Effizienz: Welches Kosten/Nutzen-Verh&auml;ltnis ergibt sich in der Anwendung der Norm?</li>
<li>Gerechtigkeitsfolgen: Welche Verteilungswirkungen entfaltet die Norm?</li>
<li>Systemische Folgen: Welche Wechselwirkungen entfaltet die Norm? Welche Nebenfolgen ergeben sich im Nahbereich (z.B. mitbetroffene B&uuml;rger, die nicht Normadressaten sind), im Fernbereich oder gemessen an globalen Ma&szlig;st&auml;ben (Nachhaltigkeit, &Ouml;kologie&#8230;).</li>
<li>Nachvollziehbar: Ist die Norm verstehbar/verst&auml;ndlich?</li>
<li>Welche Akzeptanz erzielt die Norm bei den Anwendern und Adressaten?</li>
</ol>
<p>(nach: BMI, Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung, Berlin 2009; B&ouml;hret/Konzendorf 2000)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/gesetzgebung-im-ungewissen/">Gesetzgebung im Ungewissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausimg_9110-2a.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaatlichkeit in Zeiten der Terrorbedrohung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/rechtsstaatlichkeit-in-zeiten-der-terrorbedrohung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/rechtsstaatlichkeit-in-zeiten-der-terrorbedrohung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 12-14 1. Vorbe&#173;mer&#173;kung Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in den Mitteilungen der Humanistischen Union über die Bewahrung des Rechtsstaates in Zeiten der Terrorbedrohung veröffentlicht. Die SPD hat sich bedauerlicherweise in den letzten Jahren nicht mit übermäßigem Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz hervorgetan. Es gab [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/rechtsstaatlichkeit-in-zeiten-der-terrorbedrohung/">Rechtsstaatlichkeit in Zeiten der Terrorbedrohung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 12-14</p>
<h5>1. Vorbe&shy;mer&shy;kung</h5>
<p>Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in den Mitteilungen der Humanistischen Union über die Bewahrung des Rechtsstaates in Zeiten der Terrorbedrohung veröffentlicht. Die SPD hat sich bedauerlicherweise in den letzten Jahren nicht mit übermäßigem Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz hervorgetan. Es gab zu wenig Respekt vor den Freiheitsrechten, zu wenig Besonnenheit im Umgang mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen.</p>
<p>Der Umstand, dass auch andere Parteien mit einer vernünftigen Antwort auf die Terrorbedrohung hadern, tröstet kaum darüber hinweg, dass es ein sozialdemokratischer Innenminister war, der nach dem 11. September 2001 ohne nennenswerten Widerstand einer sozialdemokratischen Justizministerin die Sicherheitsgesetze durchsetzen konnte. Eine weitere sozialdemokratische Justizministerin wollte die mit der vermeintlichen &#130;Terrorbekämpfung&#8216; einhergehenden Grundrechtseingriffe ebenfalls kaum wahrnehmen.</p>
<p>Das immer stärkere Hochschrauben der Sicherheits- und Überwachungsspirale führte zwar regelmäßig zu einem innerparteilichen (und teilweise außen hörbaren) Aufbegehren der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen und anderer bürgerrechtlich und rechtsstaatlich denkender Sozialdemokrat(inn)en. Dies änderte aber weder etwas am Regierungshandeln noch konnte es verhindern, dass die SPD inzwischen kaum mehr als Partei wahrgenommen wird, die sich für den Schutz und die Durchsetzung der Freiheits- und Bürgerrechte einsetzt.</p>
<p>Warum ist dies alles so gekommen und wie kann man in Zukunft eine vergleichbare Fehlentwicklung verhindern? Wie kann es gelingen, nicht nur die SPD, sondern auch die Liberalen (und vielleicht sogar die Christdemokraten) von dem Kurs immer schärferer Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen abzubringen? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, müssen wir jene Mechanismen analysieren und demaskieren, die hinter der Politik der Otto Schilys und Wolfgangs Schäubles liegen.</p>
<h5>2. Angst, Sicherheit und Freiheit</h5>
<p>Während Furcht auf eine konkrete Bedrohung gerichtet ist, ist Angst von der ursprünglichen Bedeutung her ein nicht auf ein bestimmtes Objekt gerichteter Gefühlszustand. Es gibt unterschiedliche Arten von Angst: Angst vor Krieg, Gewalt und Kriminalität, Angst vor Klimawandel, Umweltkatastrophen und vor Atomkraft, Angst vor sozialem Abstieg, Angst vor Krankheit, vor dem Tod und dem Verlust von Menschen, die wir lieben. Diese Ängste sind oftmals diffus und unbestimmt. Es gibt aber auch die sog. Realängste, beispielsweise die Angst ausländischer Mitbürger vor rechtsradikalen Pöbeleien oder gar tätlichen Übergriffen, die Angst von Kindern und Jugendlichen vor Ausgrenzung und Schamzufügung in der Schule oder die Angst von Menschen in gefährdeten Wirtschaftszweigen vor dem Verlust ihrer Arbeit.</p>
<p>Das deutsche Wort &#132;Angst&#147; hat es als Wortexport bis ins Englische geschafft. Dort bedeutet es soviel wie Existenzangst, eine aus Sicht der Engländer typisch deutsche Gefühlsanwandlung. Das erscheint seltsam, ist doch Deutschland eines der sichersten Länder der Welt: Wir haben niedrige Kriminalitätsraten und in Deutschland in den letzten Jahren keinen Terroranschlag erleben müssen, wie die USA, England oder Spanien.</p>
<p>Warum ist dennoch Angst derart präsent in unserem Land? Angst entsteht zum einen durch das Beobachten oder das Erfahren bedrohlicher Ereignisse in der näheren oder entfernteren Umgebung, aber auch durch ständige Warnungen vor schrecklichen Ereignissen. Angst vor Terror kann zu irrationalen Sicherheitsmaßnahmen verleiten. Die Angst vor dem Terror legitimiert in Amerika seit 2001 einen &#132;Krieg gegen den Terrorismus&#8220; im Irak, an dem Deutschland zum Glück (durchaus dank der SPD) nicht direkt teilnimmt. Mit der Angst vor terroristischen Anschlägen werden seit 2001 in Deutschland immer neue Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt. Die Intensität und Häufigkeit der Warnhinweise standen nicht in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Terrorbedrohung.</p>
<p>Wie können wir einer solchen Angst und Verunsicherung begegnen? Stabilität, Ruhe und Geborgenheit sind eine Art Gegenentwurf zur Angst: Menschen, die in stabilen Lebens- und Arbeitsverhältnissen leben, die in sich ruhen, die Solidarität und Geborgenheit fühlen, sei es in der eigenen Familie, unter Freunden, in der Nachbarschaft, ja auch Menschen, die in irgend einer Weise an Gott glauben, verspüren deutlich weniger Angst als Menschen in unsicheren Lebenslagen, einsame Menschen und Menschen, die sich nichts zutrauen.</p>
<p>Der Staat und die Parteien müssen die Ängste der Menschen ernst nehmen und auf die Bedrohungen mit angemessenen Mitteln reagieren. Was aber tun, wenn eine Regierung immer weniger Menschen eine angemessene Versorgung all ihrer Bedürfnisse garantieren kann und es nicht zu verhindern vermag, dass die Gegensätze zwischen Arm und Reich immer größer und immer unerträglicher werden? Es erscheint dann allzu reizvoll, von diesen (nur scheinbar) unlösbar anmutenden Problemen abzulenken und sich der Ängste und Unsicherheiten bezüglich Terror oder Kriminalität zu widmen. Auf derart kultivierte Ängste wird dann mit vorgefertigten Überwachungsgesetzen reagiert, die in weiten Teilen zudem noch kaum größere Sicherheit bieten!</p>
<p>Den Begriff der Freiheit benutzen wir oft, ohne uns bewusst zu machen, was er wirklich bedeutet. Im Gegensatz zur Freiheit von inneren Zwängen umfasst die äußere Freiheit als soziale Größe alle rechtlichen, sozialen und politischen Umstände. Von besonderer Relevanz für unsere äußere Freiheit sind die Grundrechte. Wir dürfen uns frei bewegen, unsere Meinung äußern, uns mit anderen versammeln, grundsätzlich unabgehört kommunizieren über Briefe und Telefon und ganz generell unsere Persönlichkeit entfalten, solange wir nicht die Rechte anderer verletzen und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Schon heute aber lassen sich viele Menschen beispielsweise von starker Polizeipräsenz oder von staatlichen Videoaufzeichnungen von der Teilnahme an einer Demonstration abhalten. Wann wird es so weit sein, dass wir zögern, höchstpersönliche und vertrauliche Dinge am Telefon auszusprechen oder im Mailverkehr schriftlich auszutauschen und unsere Freiheiten im doppelten Sinne nicht mehr &#130;wahrnehmen&#8216;?</p>
<h5>3. Die innere Logik von Politik</h5>
<p>Gegen die unter Schily und Schäuble getroffenen Überwachungsmaßnahmen haben die Humanistische Union, der AK Vorratsdatenspeicherung, die Grünen, Teile der FDP und der SPD immer wieder protestiert. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) stieß dabei auf manchen Widerstand in den eigenen Reihen.</p>
<p>Brigitte Zypries aber war stolz auf die nach eigenem Bekunden angeblich stets rechtsstaatliche Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere auf die Bestrafung des Besuchs von Terrorcamps, die Vorratsdatenspeicherung und die erweiterte Kronzeugenregelung. Sie verwies auch gern auf jene Punkte, in denen sie bzw. die SPD dem Koalitionspartner widerstanden habe: den Einsatz der Bundeswehr im Innern, ein Feindstrafrecht, die Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten (die aber de facto mit der Reform des BKA-Gesetzes erfolgte) oder eine Aufweichung des Folterverbotes. Dieser Widerstand reichte nicht aus. Die SPD braucht eine Rückbesinnung auf früher gepflegte rechtsstaatliche und freiheitliche Überzeugungen.</p>
<p>Die bürgerrechtliche Zukunft unter der schwarz-gelben Regierungsmehrheit sieht keineswegs besser aus (s. Mitteilungen Nr. 207, S. 1-8). Letztlich unterliegen alle Parteien der Gefahr, den Verlockungen populistischer Forderungen im Bereich der Terrorabwehr nachzugeben. Sie ist offenbar zu reizvoll, diese um &#132;Volksnähe&#8220; bemühte Politik, die Unzufriedenheit, Ängste und aktuelle Konflikte für ihre Zwecke instrumentalisiert, an Instinkte appelliert und einfache Lösungen propagiert und dabei verantwortungsethische und rechtsstaatliche Überlegungen weitgehend außer Acht lässt.</p>
<p>Auch auf der politischen Agenda der EU stehen noch erschreckende Vorhaben, beispielsweise die Aufzeichnung sämtlicher Flugreisedaten, ein europäisches Visa Informations-System, in dem biometrische Fotos und Fingerabdrücke aller Besucher gespeichert werden, ein EU-Sicherheitsprogramm und eine systematische Überwachung von Finanztransaktionen. Ein Lichtblick war allein die kürzlich erfolgte Ablehnung des sogenannten Swift-Abkommens durch das Europäische Parlament.</p>
<p>Gegen Populismus im &#130;Kampf&#8216; gegen die &#130;Terrorbedrohung&#8216; hilft nur Aufklärung über das Ausmaß der wirklichen Risiken, ein Demaskieren der falschen Sicherheitsversprechungen, ein Widerlegen der Scheinlogiken und vor allem eine tatsächliche Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Menschen und des solidarischen Miteinanders.</p>
<h5>4. Auswege</h5>
<p>Was aber tun, wenn &#150; wie bislang &#150; die Politik in weiten Teilen versagt? Unsere Demokratie hält zumindest drei Schutzmechanismen bereit: die Gewaltenteilung, das Bundesverfassungsgericht und die Medien. Nur wenn der Staat, so Montesquieu, lediglich den gesellschaftlich unbedingt notwendigen Zwang ausübe, sei die maximal mögliche bürgerliche Freiheit gegeben. Ein beachtlicher Satz vor dem Hintergrund unserer Zeit. Wo aber haben wir heute noch eine wirkliche parteiunabhängige Kontrolle der Regierungen durch die Parlamente?</p>
<p>Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben uns in den vergangenen Jahren viele rechtsstaatswahrende Urteile beschert &#150; auch sie aber genügen dem Anspruch auf Schutz der Grundrechte nur im Rahmen der selbst auferlegten Zurückhaltung, der sog. &#132;richterlichen Selbstbeschränkung.&#8220; So scheute sich das Bundesverfassungsgericht beispielsweise davor, Onlinedurchsuchungen für gänzlich verfassungswidrig zu erklären und begnügte sich mit dem Aufstellen hoher Hürden für solche Maßnahmen.</p>
<p>Fatalerweise schwindet aber aktuell auch die Wirksamkeit der Medien als &#130;Vierter Gewalt&#8216;. Da sich immer mehr Bürger im Internet kostenlos informieren, brechen den Verlagen und Sendern die Werbeeinnahmen weg, Einschaltquoten und Auflagen sinken. Weil Medienkonzerne sparen müssen, wird eine gründliche Recherche kaum mehr finanziert. Schnelligkeit, nicht Redlichkeit ist das Gebot der Stunde.</p>
<p>Was also tun, wenn Politik und Medien versagen und das höchste Gericht vornehme Zurückhaltung übt? Wie kommen wir heraus aus dem Teufelskreis von medialer Aufhetzung und politischem Aktionismus?</p>
<p>Es ist an der Zeit, dass die kritische Öffentlichkeit wieder mehr Widerstand und Zivilcourage zeigt. Nach dem Schock des 11. September 2001 haben allmählich einzelne Gruppen ihre Sprache wiedergefunden. Die Berliner Demonstration &#132;Freiheit statt Angst&#8220; hat im letzten Jahr viele Menschen mobilisiert, Aufsehen erregt und die Gruppierungen, die sich für den Erhalt des Rechtsstaates einsetzen auch emotional zusammen geführt.</p>
<p>Die Humanistische Union hat in den letzten Jahren viel publiziert, immer wieder in klugen und gewählten Worten auf Missstände und Bedrohungen unseres Rechts- und Sozialstaates hingewiesen. Das war gut so. Vielleicht aber sollten wir gemeinsam über andere Formen des Widerstandes, des Aufbegehrens und des Protestes nachdenken. Die Leute vom AK Vorratsdatenspeicherung machen es uns vor: Sie drucken Warnhinweise auf ihre Visitenkarten und warnen vor Überwachungsanlagen auf öffentlichen WCs und andernorts. Wir sollten uns fragen, was die HU von diesen Methoden lernen kann: Gibt es Aktivitäten, die wirksamer sind als Aufsätze in Mitteilungsblättern oder Vorträge im kleinen Kreis? Worauf hören die Menschen, wohin sehen sie, wovon lassen sie sich berühren und anstecken? Und wie können wir noch effektiver auf Abgeordnete und Regierungsverantwortliche einwirken?</p>
<p>Wir sind alle gefragt, mehr zu tun als bislang für Freiheit (aber auch für Solidarität und Gerechtigkeit). Wir müssen uns einmischen im Kleinen wie im Großen. Das ist anstrengend und unbequem, aber bitter nötig!</p>
<p><i>Anke Pörksen <br />ist Mitglied der HU Hamburg und stellv. Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/rechtsstaatlichkeit-in-zeiten-der-terrorbedrohung/">Rechtsstaatlichkeit in Zeiten der Terrorbedrohung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur AG Netzpolitik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/aufruf-zur-ag-netzpolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/aufruf-zur-ag-netzpolitik/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 13 Von anonymer Kommunikation &#252;ber Informationsfreiheit bis zu Urheberrechtsfragen &#8211; die Regulierung des Internets und seiner Dienste l&#228;sst sich mit dem Datenschutz allein nicht bew&#228;ltigen. Wie kann eine b&#252;rgerrechtliche Antwort auf die netzpolitischen Fragen aussehen? Was bieten &#8222;klassische Zug&#228;nge&#8220; der HU, wo ben&#246;tigen wir neue Ans&#228;tze f&#252;r die B&#252;rgerrechte im [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/aufruf-zur-ag-netzpolitik/">Aufruf zur AG Netzpolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 13</p>
<p>Von anonymer Kommunikation &uuml;ber Informationsfreiheit bis zu Urheberrechtsfragen &#8211; die Regulierung des Internets und seiner Dienste l&auml;sst sich mit dem Datenschutz allein nicht bew&auml;ltigen. Wie kann eine b&uuml;rgerrechtliche Antwort auf die netzpolitischen Fragen aussehen? Was bieten &#8222;klassische Zug&auml;nge&#8220; der HU, wo ben&ouml;tigen wir neue Ans&auml;tze f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte im Web? <br />Diesen Fragen widmet sich die neu zu gr&uuml;ndende AG Netzpolitik. Mitglieder und Interessierte, die zum Thema arbeiten m&ouml;chten, melden sich bitte bei Tobias Baur (E-Mail: <a href="mailto:baur%40humanistische-union.de">baur@humanistische-union.de</a>) oder in der Bundesgesch&auml;ftsstelle der HU.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/aufruf-zur-ag-netzpolitik/">Aufruf zur AG Netzpolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Perspektiven des nationalen und europäischen Schutzes der Bürger- und Menschenrechte. Erstes Gustav-Heinemann-Forum in Rastatt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/perspektiven-des-nationalen-und-europaeischen-schutzes-der-buerger-und-menschenrechte-erstes-gustav/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/perspektiven-des-nationalen-und-europaeischen-schutzes-der-buerger-und-menschenrechte-erstes-gustav/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 15 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von M&#228;rz 2010 zeigt, dass die nationale Umsetzung europ&#228;ischer Vorgaben immer h&#228;ufiger zum Gegenstand verfassungsgerichtlicher Auseinandersetzungen wird. Die Rechtssprechung der nationalen Verfassungsgerichte wird vermutlich Auswirkungen auf die Gestaltung europ&#228;ischer Regelungen haben. Ist das Europarecht also Erg&#228;nzung oder Vorgabe f&#252;r die nationale Rechtsprechung? Wie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/perspektiven-des-nationalen-und-europaeischen-schutzes-der-buerger-und-menschenrechte-erstes-gustav/">Perspektiven des nationalen und europäischen Schutzes der Bürger- und Menschenrechte. Erstes Gustav-Heinemann-Forum in Rastatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 15</p>
<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von M&auml;rz 2010 zeigt, dass die nationale Umsetzung europ&auml;ischer Vorgaben immer h&auml;ufiger zum Gegenstand verfassungsgerichtlicher Auseinandersetzungen wird. Die Rechtssprechung der nationalen Verfassungsgerichte wird vermutlich Auswirkungen auf die Gestaltung europ&auml;ischer Regelungen haben.</p>
<p>Ist das Europarecht also Erg&auml;nzung oder Vorgabe f&uuml;r die nationale Rechtsprechung? Wie verhalten sich die Menschenrechtsschutzsysteme von EU, Europarat und OSZE zueinander? In welcher Weise erg&auml;nzen, verst&auml;rken oder behindern sie sich? Diesen Fragen sind die Einf&uuml;hrungsvortr&auml;ge des Gustav-Heinemann-Forums gewidmet, das die Humanistische Union am 3./4. September 2010 erstmals im Rast&auml;tter Schloss veranstaltet.</p>
<p>Die generelle Perspektive auf das Spannungsfeld von nationaler und europ&auml;ischer Gew&auml;hrleistung der B&uuml;rger- und Menschenrechte wird am zweiten Tag beispielhaft an zwei Themen vertieft: dem Zusammenhang von Datenschutz und &#8222;Innerer Sicherheit&#8220; anhand der Vorratsdatenspeicherung, und der Arbeitnehmerdatenbank ELENA; der Diskussion um das Mindestma&szlig; von Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 entwickelt.</p>
<p>Mit dem &#8222;Gustav-Heinemann-Forum&#8220; startet die Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, den Auftakt f&uuml;r eine neue verfassungspolitische Diskussionsreihe. Sie widmet sich den Leerstellen und Defiziten unserer Verfassungsordnung. Das Gustav-Heinemann-Forum sucht Antworten auf die b&uuml;rger- und menschenrechtlichen Probleme unserer Zeit und will Impulse f&uuml;r die weitere Entwicklung der nationalen und europ&auml;ischen Verfassungsordnung geben.<br />Martina Kant</p>
<p>Eine Einladung zur Tagung geht allen Mitgliedern der HU zu. Die Teilnahme ist kostenfrei m&ouml;glich. Es wird um eine Anmeldung bis zum 25.8.2010 gebeten. Anmeldungen online unter <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2010/">www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2010/</a> oder formlos an die Gesch&auml;ftsstelle der HU (Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Fax: 030 / 204 502 57 oder E-Mail: <a href="mailto:service%40humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>).</p>
<h5>Programm</h5>
<p><b>Freitag, 3. September 2010</b></p>
<p>18.00 Uhr&nbsp;&nbsp; Begr&uuml;&szlig;ung<br />Prof. Dr. Rosemarie Will, Vorsitzende der HU</p>
<p>18.15 Uhr&nbsp;&nbsp; Er&ouml;ffnungsvortr&auml;ge: Nationaler und europ&auml;ischer Schutz der B&uuml;rger- und Menschenrechte<br />Dr. h.c. Renate Jaeger, Richterin am Europ&auml;ischen Gerichtshof <br />f&uuml;r Menschenrechte<br />Prof. Dr. Siegfried Bro&szlig;, Richter am Bundesverfassungsgericht</p>
<p>19.15 Uhr&nbsp; Diskussion (Moderation: Dr. J&uuml;rgen K&uuml;hling, RiBVerfG a.D.)</p>
<p>20.15 Uhr&nbsp;&nbsp; Empfang im Schloss Rastatt<br />Vortragssaal des Wehrgeschichtlichen Museums</p>
<p>21.00 Uhr&nbsp;&nbsp; Abendessen im Restaurant Braust&uuml;ble</p>
<p><b>Samstag, 4. September 2010</b></p>
<p>9.30 Uhr&nbsp;&nbsp; Begr&uuml;&szlig;ung <br />Werner Koep-Kerstin, Humanistische Union</p>
<p>9.35 Uhr&nbsp;&nbsp; Existenzsicherung und Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben. Zur Bedeutung nationalen und europ&auml;ischen Grundrechtsschutzes f&uuml;r das &#8218;untere Drittel&#8216; der Gesellschaft<br />Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt</p>
<p>anschl. Diskussion (Moderation: Jutta Roitsch-Wittkowsky, HU)</p>
<p>10.20 Uhr&nbsp;&nbsp; Pause</p>
<p>10.30 Uhr&nbsp;&nbsp; Datenschutz und Innere Sicherheit<br />Prof. Dr. Alexander Ro&szlig;nagel, Universit&auml;t Kassel<br />anschl. Diskussion (Moderation: Jutta Roitsch-Wittkowsky, HU)</p>
<p>12.15 Uhr&nbsp;&nbsp; Zwei alternative F&uuml;hrungen durch die Erinnerungsst&auml;tte f&uuml;r die&nbsp; Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte: &#8222;Revolutionen 1848/49&#8220; oder &#8222;Freiheitsbewegungen in der DDR&#8220;</p>
<p>13.15 Uhr&nbsp;&nbsp; Mittagessen / Ende der Veranstaltung</p>
<p>Informationen zur Anmeldung etc. finden Sie in der aktuellen Ank&uuml;ndigung der Veranstaltung hier:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/perspektiven-des-nationalen-und-europaeischen-schutzes-der-buerger-und-menschenrechte-erstes-gustav/">Perspektiven des nationalen und europäischen Schutzes der Bürger- und Menschenrechte. Erstes Gustav-Heinemann-Forum in Rastatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
