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	<title>Mitteilungen Nr. 211 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ein Virus namens Angst</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 16:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 1 Die Inszenierung war an Dramatik kaum zu &#252;berbieten: Als der Bundesinnenminister am 17. November vor die Presse trat und verk&#252;ndete, dass es Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag in Deutschland gebe, stockte der Republik f&#252;r einen Moment der Atem. Ausgerechnet jener Minister, der sich bisher durch ma&#223;volle Zur&#252;ckhaltung von seinen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-virus-namens-angst/">Ein Virus namens Angst</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 1</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4103 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg" alt="Ein Virus namens Angst" width="600" height="317" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3-450x238.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>Die Inszenierung war an Dramatik kaum zu &uuml;berbieten: Als der Bundesinnenminister am 17. November vor die Presse trat und verk&uuml;ndete, dass es Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag in Deutschland gebe, stockte der Republik f&uuml;r einen Moment der Atem. Ausgerechnet jener Minister, der sich bisher durch ma&szlig;volle Zur&uuml;ckhaltung von seinen Vorg&auml;ngern im Amt abzusetzen wusste, der den Dialog mit den Kritikern des Sicherheitsdenkens im eigenen Haus etablierte, wandte sich jetzt &#8211; offenbar notgedrungen &#8211; an die &Ouml;ffentlichkeit. Die Lage musste ernst sein, daran konnten kaum Zweifel bestehen.</p>
<p>Die Ank&uuml;ndigung setzte die bekannten Reflexe in Gang: Noch am gleichen Tag traten die ersten innenpolitischen Hardliner auf den Plan. Der eine wollte die Gef&auml;hrder pr&auml;ventiv wegsperren, der andere ihnen Fu&szlig;fesseln anlegen, ihnen Handys und Computer wegnehmen. Ein dritter warnte vor arabisch sprechenden Nachbarn, auf die die Bev&ouml;lkerung achten solle. Und unisono wurde die Forderung nach einem neuen Gesetz zur Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erhoben. Das in Umlauf gebrachte Virus befiel jedoch nicht nur Politiker, auch die Medien lie&szlig;en sich anstecken. Wenige Tage nach der Warnung enth&uuml;llte Spiegel Online den vermeintlichen Plan der Terroristen: die gewaltsame St&uuml;rmung des Reichstagsgeb&auml;udes. Vor den Augen der Leser wurde eine Blutspur ausgemalt, die bis ins &#8222;Zentrum der Demokratie&#8220; f&uuml;hrte. F&uuml;r den ministeriellen Aufruf zur Besonnenheit, es gebe &#8222;Grund zur Sorge, aber keinen Grund zu Hysterie&#8220;, war es da schon zu sp&auml;t.</p>
<p>Die Aufregung hat sich mittlerweile etwas gelegt. Der zun&auml;chst prophezeite Anschlagstermin verstrich ohne Zwischenf&auml;lle, die Bundespolizisten in Kampfmontur r&uuml;cken langsam wieder ab. Und der Bundesinnenminister konnte gegen die hysterischen Stimmen in Politik und Medien locker sein Image des Besonnenen verteidigen. Alles noch mal gut gegangen!</p>
<p>Eine Frage bleibt: Wof&uuml;r war die Warnung eigentlich gut? Die geschilderten Reaktionen waren wenig &uuml;berraschend, sie waren vorhersehbar. Glaubte der Minister wirklich, terroristischen Anschl&auml;gen lie&szlig;e sich mit einem Aufruf an die Bev&ouml;lkerung vorbeugen, die Terroristen sich von Polizisten mit verst&auml;rkten Schusswesten abschrecken? Wohl kaum! Alle Erfahrungen mit den bisherigen Anschl&auml;gen zeigen doch, dass sich solche Fanatiker weder von Kameras (wie in London) noch von intensivster &Uuml;berwachung (wie im Sauerland) von ihrem Ziel abbringen lassen. Sowohl Polizisten, die nicht einmal wissen, wonach sie eigentlich Ausschau halten sollen, als auch nerv&ouml;se B&uuml;rger k&ouml;nnen solche T&auml;ter nicht stoppen. Am Ende &uuml;berwiegen bei dieser Art von Sicherheitspolitik immer noch die b&uuml;rgerrechtlichen Kollateralsch&auml;den: der weitere Abbau rechtsstaatlicher Standards (wie der Unschuldsvermutung), die Einschr&auml;nkungen demokratischer Prinzipien (wie der Pressefreiheit) und nicht zuletzt die Kultur der gegenseitigen Verd&auml;chtigungen.</p>
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            	</item>
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		<title>Ein Gesetzentwurf, der seinem Namen nicht gerecht wird</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-gesetzentwurf-der-seinem-namen-nicht-gerecht-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 15:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine kritische Lekt&#252;re des Regierungsentwurfs f&#252;r ein Gesetz zum Besch&#228;ftigtendatenschutz. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 2-4 Die Notwendigkeit, Besch&#228;ftigte vor einer systematischen &#220;berwachung am Arbeitsplatz zu sch&#252;tzen, besteht nicht erst seit den Skandalen der vergangenen Jahre. Die Vorf&#228;lle bei Lidl, der Telekom oder der Deutschen Bahn sind popul&#228;re F&#228;lle, aber vermutlich nur die Spitze des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-gesetzentwurf-der-seinem-namen-nicht-gerecht-wird/">Ein Gesetzentwurf, der seinem Namen nicht gerecht wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kritische Lekt&uuml;re des Regierungsentwurfs f&uuml;r ein Gesetz zum Besch&auml;ftigtendatenschutz. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 2-4</p>
<p>Die Notwendigkeit, Besch&auml;ftigte vor einer systematischen &Uuml;berwachung am Arbeitsplatz zu sch&uuml;tzen, besteht nicht erst seit den Skandalen der vergangenen Jahre. Die Vorf&auml;lle bei Lidl, der Telekom oder der Deutschen Bahn sind popul&auml;re F&auml;lle, aber vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Sie haben deutlich werden lassen, wie einfach und wie weitgehend heute eine &Uuml;berwachung von Besch&auml;ftigten m&ouml;glich ist &#8211; und wie schlecht die Chancen der Besch&auml;ftigten stehen, sich dagegen effektiv zu wehren. Dies gilt sowohl f&uuml;r heimliche Kontrollen aber auch f&uuml;r Datenerhebungen, von denen die Besch&auml;ftigten wissen, in die sie vorab vielleicht gar eingewilligt haben. Aufgrund der angespannten Lage am Arbeitsmarkt kann sich heute kaum ein Besch&auml;ftigter erlauben, &#8222;Vorschl&auml;ge&#8220; des Arbeitgebers zur automatischen Leistungskontrolle abzulehnen.</p>
<p>Ein grundlegendes Ziel des Datenschutzrechts besteht darin, die einsch&uuml;chternden Effekte einer un&uuml;bersehbaren Datenerhebung und -verwendung zu vermeiden. Dieser Effekt der informationellen Fremdbestimmung trifft in besonderer Weise f&uuml;r die Situation am Arbeitsplatz zu: Die zunehmende Digitalisierung vieler Arbeitsabl&auml;ufe f&uuml;hrt dazu, dass heute praktisch jeder Arbeitsschritt erfasst und ausgewertet werden kann. Viele dieser Daten sind Nebenprodukt des Arbeitsprozesses. Sie k&ouml;nnen vom Arbeitgeber auch genutzt werden, um Leistung, Verhalten und Einstellung der Besch&auml;ftigten zu erfassen. Im Arbeitsalltag birgt jede Erhebung personenbezogener Daten f&uuml;r die Besch&auml;ftigten das Risiko einer potentiellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der gegen&uuml;ber sie sich u.U. rechtfertigen m&uuml;ssen und die ihr Arbeitsverh&auml;ltnis gef&auml;hrden kann. Schlie&szlig;lich gilt auch im Betrieb: Je mehr Daten erhoben werden, desto gr&ouml;&szlig;er die Wahrscheinlichkeit ihrer zweckfremden Nutzung und die Gefahr, dass darin Fehlinformationen enthalten sind, die zu Lasten der Besch&auml;ftigten ausgelegt werden.</p>
<p>Wenn also ein &#8222;neuer&#8220; Besch&auml;ftigtendatenschutz einen Mehrwert zum bestehenden Datenschutzrecht bieten soll, dann m&uuml;sste er dort einsetzen, wo gerade das Arbeitsverh&auml;ltnis, die Situation am Arbeitsplatz die informationelle Selbstbestimmung bedroht. Dazu w&auml;re nach Ansicht der Humanistischen Union die Transparenz der betrieblichen Datenverarbeitung zu verbessern und die Mitbestimmungsposition der Besch&auml;ftigten zu verbessern &#8211; also st&auml;rkere Auskunfts-, Informations- und Widerspruchsrechte der Besch&auml;ftigten zu schaffen. Insbesondere heimliche Ma&szlig;nahmen sollten grunds&auml;tzlich unterbunden werden.</p>
<p>Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Besch&auml;ftigtendatenschutzgesetzes (BDSG-E) wird diesen Anspr&uuml;chen nicht gerecht. Er weitet in einigen Bereichen (bspw. Gesundheitsuntersuchungen) die arbeitgeberseitigen Informationsrechte aus, bleibt bisweilen hinter dem gerichtlich erstrittenen Stand des Datenschutzes zur&uuml;ck und &uuml;berl&auml;sst vielerlei Abw&auml;gungsentscheidungen allein den Arbeitgebern &#8211; Klarheit im Recht und Rechtssicherheit sehen anders aus. W&auml;hrend der Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung gerade am Arbeitsplatz besonders hoch ist, senkt der Entwurf das Schutzniveau gegen&uuml;ber anderen Lebensbereichen deutlich ab. Hier eine kurze &Uuml;bersicht der kritischen Vorschl&auml;ge &#8211; ohne Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit:</p>
<h5>Daten&shy;er&shy;he&shy;bung im Bewer&shy;bungs&shy;ver&shy;fahren (&sect; 32 BDSG-E)</h5>
<p>Im Zusammenhang mit Bewerberdaten stellt sich seit je her das Fragerecht des Arbeitgebers als problematisch dar. Gerichtlich ist gekl&auml;rt, dass der Arbeitgeber insoweit ein Fragerecht hat, als er ein &#8222;berechtigtes billigenswertes und schutzw&uuml;rdiges Interesse&#8220; im Hinblick auf das Arbeitsverh&auml;ltnis hat. Dabei ist anerkannt, dass bestimmte Fragen, die keinen Bezug zu der auszu&uuml;benden T&auml;tigkeit haben, generell nicht gestellt werden d&uuml;rfen. Dem folgt der Gesetzentwurf in groben Z&uuml;gen, indem er das Fragerecht auf Informationen begrenzt, die &#8222;erforderlich sind, um die Eignung des Besch&auml;ftigten f&uuml;r die vorgesehene T&auml;tigkeit&#8220; festzustellen (&sect; 32 Abs. 1). Dabei ger&auml;t die Regelung teilweise inkonsistent und l&uuml;ckenhaft. Fragen nach einer Schwerbehinderung sind unzul&auml;ssig (Abs. 3), solche nach dem gesundheitlichen Befinden aber schon (Abs. 2). Der Verweis auf die etablierte Rechtsprechung zu Fragen nach der Familienplanung/Schwangerschaft fehlt (unzul&auml;ssig bis auf eine enge Ausnahme: kurzzeitig befristete Stelle, die in die Erwerbspause fiele), und auch f&uuml;r viele andere Streitf&auml;lle &#8211; von den Verm&ouml;gensverh&auml;ltnissen bis zur Religionszugeh&ouml;rigkeit &#8211; w&auml;ren sch&auml;rfere Begrenzungen des Arbeitgeber-Fragerechts bzw. eine unmissverst&auml;ndliche Negativliste w&uuml;nschenswert.</p>
<p>G&auml;nzlich offen l&auml;sst der Entwurf, welche Sanktionen der Arbeitgeber bei einem Versto&szlig; gegen die ohnehin weichen Beschr&auml;nkungen zu erwarten hat: Was passiert, wenn er eine unzul&auml;ssige Frage stellt und die Informationen verwertet? Bislang wurde dem Betroffenen entweder ein &#8222;Recht zur L&uuml;ge&#8220; einger&auml;umt, oder aber die Rechtsprechung verneinte die Arglist der Befragten, die bewusst falsch darauf antworten. Es liegt auf der Hand, dass derartige Entscheidungen &uuml;ber den datenschutzrechtlichen Rahmen hinausgehen, die im BDSG vorgesehenen Sanktionsm&ouml;glichkeiten nicht ausreichen, um die Rechte der Besch&auml;ftigten zu sichern.</p>
<h5>&Auml;rztliche Unter&shy;su&shy;chungen und Eignungs&shy;tests im Bewer&shy;bungs&shy;ver&shy;fahren (&sect; 32a)</h5>
<p>Bereits heute gilt: Gesundheitsdaten d&uuml;rfen von BewerberInnen nur dann erhoben werden, wenn sie f&uuml;r die Feststellung der physischen und psychischen Voraussetzungen einer T&auml;tigkeit erforderlich sind und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzw&uuml;rdige Interessen der Bewerber gegen die Untersuchung &uuml;berwiegen (&sect; 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG). Das soll auch nach dem Gesetzentwurf so bleiben. Damit wird die Pr&uuml;fung, ob eine solche Untersuchung legitim sei, auch k&uuml;nftig dem Arbeitgeber &uuml;berlassen. Er bestimmt, was die erforderlichen Voraussetzungen f&uuml;r einen Arbeitsplatz sind; und er hat seine eigene Sicht, was berechtigte schutzw&uuml;rdige Interessen seiner Arbeitnehmer sind. F&uuml;r einen effektiven Datenschutz und mehr Rechtssicherheit w&auml;ren Verweise auf bereits bestehende Verbote (etwa genetische Tests, &sect;&sect; 19 ff. Gendiagnostikgesetz) und Regelbeispiele f&uuml;r h&auml;ufig auftretende Konstellationen w&uuml;nschenswert. Erneut bleibt die Frage der Rechtsfolgen offen: Was geschieht, wenn der Arbeitgeber eine unzul&auml;ssige Untersuchung vorschl&auml;gt, der Besch&auml;ftigte diese zu Recht ablehnt und daraufhin nicht eingestellt wird?</p>
<h5>Offene Zweck&shy;be&shy;stim&shy;mung der Daten&shy;er&shy;he&shy;bung im Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis (&sect; 32c Abs. 1)</h5>
<p>Der Entwurf sieht vor, dass solche Daten erhoben werden d&uuml;rfen, die f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung, Beendigung oder Abwicklung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses erforderlich sind. Diese Formulierung widerspricht der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), wonach die Zwecke der Datenverarbeitung eindeutig zu bestimmen sind &#8211; denn: Welche personenbezogenen Daten bitte sind f&uuml;r die Beendigung eines Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses n&ouml;tig? Sofern diese abstrakte Zweckbestimmung die &#8222;Munitionierung&#8220; f&uuml;r eine sp&auml;tere K&uuml;ndigung (oder die Vorsorge gegen K&uuml;ndigungsschutzklagen) einschlie&szlig;t, w&uuml;rde das eine nahezu grenzenlose Datensammlung legitimieren.</p>
<h5>Automa&shy;ti&shy;sierte Daten&shy;ab&shy;gleiche (&sect; 32d Abs. 3)</h5>
<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber &#8222;zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen&#8220; einen automatisierten Abgleich ihrer anonymen/pseudonymen Datenbest&auml;nde durchf&uuml;hren d&uuml;rfen. Welche Voraussetzungen f&uuml;r solche Ermittlungen vorliegen m&uuml;ssen (Reicht eine blo&szlig;e Ahnung? Braucht es konkrete Anhaltspunkte oder gar einen qualifizierten Verdacht?), l&auml;sst der Entwurf offen. Jede Staatsanwaltschaft w&uuml;rde sich ob solcher Ermittlungsfreir&auml;ume bedanken. Systematisch ebenso unsinnig bleibt die Vorschrift, wonach der Abgleich mit anonymen Daten erfolge, die anschlie&szlig;end &#8211; bei einer Erh&auml;rtung des Verdachts &#8211; zu personalisieren seien. Das eine schlie&szlig;t das andere aus. Nach der Definition des BDSG (&sect; 3 Abs. 6) liegen anonyme Daten dann vor, wenn diese nicht oder nur mit unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igem Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden k&ouml;nnen. Zudem ist besonders bei kleineren Unternehmen eine wirksame Anonymisierung von Mitarbeiterdaten kaum vorstellbar.</p>
<h5>Heimliche Daten&shy;er&shy;he&shy;bungen / &Uuml;berwachung (&sect; 32e)</h5>
<p>Die Vorschrift zur heimlichen &Uuml;berwachung am Arbeitsplatz f&auml;ngt aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht gut an: &#8222;Der Arbeitgeber darf Besch&auml;ftigtendaten nur mit Kenntnis des Besch&auml;ftigten erheben.&#8220; Die klare Absage an verdeckt ermittelnde Arbeitgeber wird leider im Folgenden komplett aufgehoben. Die &Uuml;berwachung der Mitarbeiter sei zul&auml;ssig, wenn solche Ma&szlig;nahmen erforderlich w&uuml;rden, um tats&auml;chliche oder vermeintliche Straftaten bzw. schwerwiegende Pflichtverletzungen zu ermitteln oder solche Taten pr&auml;ventiv zu verhindern. Und wer entscheidet dar&uuml;ber, ob hinreichende Anhaltspunkte f&uuml;r solche Straftaten oder Vergehen vorlagen? Einmal mehr der Arbeitgeber &#8211; ganz allein, ohne Betriebsrat, Datenschutzbeauftragte oder gar Richter einzubeziehen. Das in den Medien kolportierte Verbot der heimlichen Video&uuml;berwachung am Arbeitsplatz &#8211; so l&ouml;blich es ist &#8211; bleibt leider die Ausnahme. Der Entwurf spricht eine andere Sprache: Arbeitgeber als eigenm&auml;chtige Super-Ermittler.</p>
<p>Es ist sicher ein legitimes Interesse der Arbeitgeber, die Vertrags- und Gesetzestreue ihrer Besch&auml;ftigten wirksam einzufordern und gegebenenfalls auch zu kontrollieren. Andererseits bleibt festzuhalten: Die Bek&auml;mpfung von Korruption und Kriminalit&auml;t ist nicht prim&auml;re Aufgabe der Arbeitgeber; Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bleiben hoheitliche Aufgaben. Dass Arbeitgeber jedoch Sonderrechte zur Aufkl&auml;rung von Straftaten zugesprochen bekommen, ist nicht akzeptabel. Am Ende kommt der Staatsanwalt, dem die Telefon&uuml;berwachung eines Verd&auml;chtigen vom Richter untersagt wird, noch auf den Gedanken, dessen Chef um &#8222;private Amtshilfe&#8220; zu bitten. Sofern heimliche &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen am Arbeitsplatz &uuml;berhaupt zul&auml;ssig sein sollen, bedarf dies mindestens einer ebensolchen Verfahrenssicherung wie bei den strafprozessualen Ermittlungen, sprich: Unabh&auml;ngige Dritte m&uuml;ssten entscheiden, ob die Ma&szlig;nahmen erforderlich und angemessen sind; es bedarf einer zeitlichen Begrenzung etc.</p>
<p>Insgesamt erscheint ein Ansatz fragw&uuml;rdig, der Korruption durch st&auml;rkere Kontrollrechte des Arbeitgebers zu verhindern sucht. Soweit der begr&uuml;ndete Verdacht einer Straftat vorliegt, k&ouml;nnen und sollten Arbeitgeber die zust&auml;ndigen Ermittlungsbeh&ouml;rden informieren, so wie jeder andere B&uuml;rger auch. Wozu &#8222;Sonderermittlungsrechte&#8220; von Unternehmen f&uuml;hren k&ouml;nnen, l&auml;sst sich nach den Datenskandalen bei deutschen Gro&szlig;konzernen erahnen. Auch sie nahmen ihren Ausgangspunkt in &#8222;internen&#8220; Ermittlungen.</p>
<h5>Einsicht&shy;nahme in privat genutzte Telekom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;dienste (&sect; 32i)</h5>
<p>Die Regelung sieht in Absatz 4 vor, dass der Arbeitgeber die Inhalte einer abgeschlossenen privaten Telekommunikation (Beispiel: das Mailarchiv) nur erheben, verarbeiten und nutzen darf, wenn dies zur Durchf&uuml;hrung des ordnungsgem&auml;&szlig;en Dienst- oder Gesch&auml;ftsbetriebes unerl&auml;sslich ist, der Besch&auml;ftigte dar&uuml;ber schriftlich informiert wurde und er keine &uuml;berwiegenden schutzw&uuml;rdigen Interessen vorbringen kann. Ein solcher Zugriff auf Kommunikationsinhalte kann etwa im Krankheitsfall eintreten, wenn die Vertretung einen Zugang zum Mailaccount des erkrankten Kollegen ben&ouml;tigt und dort private Nachrichten vorfindet. Die Regelung l&auml;sst hier eine Klarstellung vermissen, dass erkennbar private Kommunikationsinhalte (der Mailordner &#8222;Pers&ouml;nliches&#8220;) tabu sind, diese Inhalte weder verarbeitet noch genutzt werden d&uuml;rfen. Dies intendiert auch die Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs, allein der Normtext bleibt hier mehrdeutig. Eine Klarstellung, in welchen F&auml;llen grunds&auml;tzlich schutzw&uuml;rdige Interessen des Besch&auml;ftigten bestehen und die Kenntnisnahme der Kommunikation ausgeschlossen ist, w&auml;re ratsam.</p>
<h5>Beschwer&shy;de&shy;recht (&sect; 32l)</h5>
<p>Der Gesetzentwurf sieht in Absatz 4 vor, dass sich Arbeitnehmer erst dann an eine zust&auml;ndige Aufsichtsbeh&ouml;rde wenden k&ouml;nnen, wenn ihr Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde nicht abgeholfen hat. Diese Einschr&auml;nkung des Beschwerdewegs verst&ouml;&szlig;t nicht nur gegen europ&auml;isches Datenschutzrecht, sondern ist auch mit Blick auf die prek&auml;re Beschwerdeposition des Arbeitnehmers kritikw&uuml;rdig. Die EU-Datenschutzrichtlinie r&auml;umt gem&auml;&szlig; &sect; 28 Abs. 4 jeder Person vorbehaltlos das Recht ein, sich mit ihren Fragen zur Rechtm&auml;&szlig;igkeit einer Datenverarbeitung unmittelbar an eine Kontrollstelle wenden zu k&ouml;nnen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um datenschutzrechtliche Mindestvorgaben, an die der deutsche Gesetzgeber gebunden ist. Zudem mag es gut begr&uuml;ndete F&auml;lle geben, in denen sich Besch&auml;ftigte vertraulich an den Datenschutzbeauftragten wenden k&ouml;nnen, innerhalb der Firma jedoch Sanktionen f&uuml;rchten m&uuml;ssen, sollten sie ihre Rechte einfordern.</p>
<p>Die Regelung erscheint im Vergleich mit den eigenst&auml;ndigen Ermittlungsbefugnissen der Arbeitgeber (&sect; 32e) als unparit&auml;tisch: W&auml;hrend Arbeitgeber das Recht zugesprochen bekommen, Besch&auml;ftigte bei Verdacht einer Straftat heimlich zu &uuml;berwachen, sollen die Besch&auml;ftigten bei mutma&szlig;lichen Rechtsverst&ouml;&szlig;en ihrer Arbeitgeber darauf verpflichtet werden, eben jene zu informieren.</p>
<p><i>Sarah Thom&eacute;<br />studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Oslo und absolviert derzeit die Wahlstation ihres Referendariats in der HU-Gesch&auml;ftsstelle.</i></p>
<p><i>Ausf&uuml;hrliche Informationen zum Besch&auml;ftigtendatenschutz (Gesetzentwurf, Stand der Rechtsprechung sowie Stellungnahmen der Gewerkschaften) unter: </i><a href="https://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz" target="_blank" rel="noopener"><i>https://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz</i></a><i>.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-gesetzentwurf-der-seinem-namen-nicht-gerecht-wird/">Ein Gesetzentwurf, der seinem Namen nicht gerecht wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HU bleibt HU  Abstimmung zur Änderung des Vereinsnamens verfehlt knapp das Quorum</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/hu-bleibt-hu-abstimmung-zur-aenderung-des-vereinsnamens-verfehlt-knapp-das-quorum-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 15:54:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/hu-bleibt-hu-abstimmung-zur-aenderung-des-vereinsnamens-verfehlt-knapp-das-quorum-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 4 Die Mitglieder der Humanistischen Union haben entschieden: Die Humanistische Union beh&#228;lt auch nach der Fusion mit der Gustav Heinemann-Initiative ihren bisherigen Namen. In einer Urabstimmung stimmte zwar eine deutliche Mehrheit (72,9%) f&#252;r den neuen Vorschlag &#8222;Gesellschaft f&#252;r B&#252;rgerrechte&#8220;. F&#252;r eine Satzungs&#228;nderung w&#228;re jedoch eine Zustimmung von drei Viertel aller [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 4</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/urabstimmung.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4104 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/urabstimmung-578x450.jpg" alt="HU bleibt HU &#8211; Abstimmung zur &Auml;nderung des Vereinsnamens verfehlt knapp das Quorum" width="578" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/urabstimmung-578x450.jpg 578w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/urabstimmung-433x337.jpg 433w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/urabstimmung.jpg 600w" sizes="(max-width: 578px) 100vw, 578px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die Mitglieder der Humanistischen Union haben entschieden: Die Humanistische Union beh&auml;lt auch nach der Fusion mit der Gustav Heinemann-Initiative ihren bisherigen Namen. In einer Urabstimmung stimmte zwar eine deutliche Mehrheit (72,9%) f&uuml;r den neuen Vorschlag &#8222;Gesellschaft f&uuml;r B&uuml;rgerrechte&#8220;. F&uuml;r eine Satzungs&auml;nderung w&auml;re jedoch eine Zustimmung von drei Viertel aller Abstimmenden n&ouml;tig gewesen.</p>
<p>Am Ende fehlten ganze 14 Stimmen f&uuml;r den neuen Namen. Auch die mehrfache Nachz&auml;hlung aller Stimmen best&auml;tigte das knappe Ergebnis: 26,4 Prozent der TeilnehmerInnen an der Urabstimmung sprachen sich gegen den neuen Namensvorschlag aus. Damit verfehlte die zweite Urabstimmung in der Geschichte der HU erneut das f&uuml;r eine Satzungs&auml;nderung erforderliche Quorum (drei Viertel der Stimmen). Insgesamt beteiligten sich diesmal 652 Mitglieder an der Abstimmung.</p>
<p>Die Urabstimmung &uuml;ber eine neuen Vereinsnamen war zwischen den Mitgliedern von Humanistischer Union und Gustav Heinemann-Initiative anl&auml;sslich der Verschmelzung beider Vereine im vergangenen Jahr vereinbart worden. In ihrem Verschmelzungsvertrag hatten sich beide Vereine verpflichtet, &uuml;ber einen neuen Namen abzustimmen &#8211; nicht zuletzt, um die Integration nach Au&szlig;en deutlich zu machen. Dieser Versuch einer Namens&auml;nderung ist vorerst gescheitert: Die HU hei&szlig;t auch in Zukunft &#8222;Humanistische Union, vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative&#8220;.&nbsp;</p>
<p>Das Abstimmungsergebnis ist dennoch ein starkes Signal: Es zeigt, dass der Wunsch zur Namens&auml;nderung nicht nur von den Mitgliedern der fr&uuml;heren GHI ausging, sondern auch in den Reihen der &#8222;alten&#8220; HU-Mitgliedschaft viele Bef&uuml;rworter fand.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Menschenwürde und Sozialstaat: Messlatten für die neue Gesetzgebung zu den Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/menschenwuerde-und-sozialstaat-messlatten-fuer-die-neue-gesetzgebung-zu-den-regelleistungen-nach-dem/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 15:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existenzsicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 5-7 (Red.) Die Humanistische Union hat sich in diesem Jahr intensiv mit den Fragen der Existenzsicherung und der Teilhabe armer Menschen in Deutschland besch&#228;ftigt &#8211; auf verschiedenen Tagungen in Marburg, Berlin und Rastatt. Aus dieser Arbeit gingen mehrere Stellungnahmen und Positionspapiere zur Neuregelung der sogenannten Hartz IV-Regels&#228;tze und dem Bildungspaket [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 5-7</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wuerde-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3392 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wuerde-1.jpg" alt="Menschenw&uuml;rde und Sozialstaat: Messlatten f&uuml;r die neue Gesetzgebung zu den Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII" width="600" height="399" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wuerde-1.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wuerde-1-450x299.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>(Red.) Die Humanistische Union hat sich in diesem Jahr intensiv mit den Fragen der Existenzsicherung und der Teilhabe armer Menschen in Deutschland besch&auml;ftigt &#8211; auf verschiedenen Tagungen in Marburg, Berlin und Rastatt. Aus dieser Arbeit gingen mehrere Stellungnahmen und Positionspapiere zur Neuregelung der sogenannten Hartz IV-Regels&auml;tze und dem Bildungspaket hervor, deren zentrale Argumentation wir an dieser Stelle zusammenfassen. Die vollst&auml;ndigen Texte sind &uuml;ber den Link am Ende des Beitrags abrufbar. </i></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09 u. a.) klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums in Form eines Leistungsanspruchs jedes/r Hilfebed&uuml;rftigen gegen&uuml;ber dem Staat gibt. Dieses folge aus der Menschenw&uuml;rdegarantie (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz). Die bisherigen Vorschriften zu den Regelleistungen f&uuml;r Erwachsene und Kinder nach dem Sozialgesetzbuch 2 hat das Gericht f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt.</p>
<p>Mit der Anerkennung eines Grundrechts auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums greift das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bestimmungen des Internationalen Paktes &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (Sozialpakt) auf, bei dem Deutschland Vertragspartei ist. In Artikel 11 des Sozialpaktes ist das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard enthalten, der ausreichenden Zugang zu Nahrung, Kleidung, Unterkunft und auch Wasser umfasst: &#8222;<i>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard f&uuml;r sich und seine Familie an, einschlie&szlig;lich ausreichender Ern&auml;hrung, Bekleidung und Unterbringung</i>&#8222;. Zudem enth&auml;lt der Artikel 9 des Sozialpaktes das Recht auf soziale Sicherheit. Das zust&auml;ndige &Uuml;berwachungsgremium, das Komitee der Vereinten Nationen f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (WSK-Komitee), hat seit 1999 einige Rechtskommentare zur Interpretation der Bestimmungen des Sozialpaktes verfasst, so 1999 den Rechtskommentar zum Recht auf Nahrung, 2002 zum Recht auf Wasser und 2009 einen Kommentar zum &#8222;Recht auf soziale Sicherheit&#8220;. Im Rechtskommentar zum Recht auf Nahrung wird das Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums als Teil der Staatenpflichten zur Umsetzung des Sozialpaktes beschrieben. Neben dem UN-Sozialpakt erkennt auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen &#8211;Deutschland ist auch hier Vertragspartei &#8211; ein Recht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums an. In Artikel 26 &#8222;Soziale Sicherheit&#8220; hei&szlig;t es: &#8222;<i>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit &#8230; an</i>&#8222;.</p>
<p>Das BVerfG best&auml;tigt mit seinem Urteil die entsprechenden Bestimmungen des UN-Sozialpaktes und der Kinderrechtskonvention. Leider erw&auml;hnt das Gericht in seiner Entscheidung nicht die v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Das w&auml;re aus v&ouml;lkerrechtlicher Perspektive w&uuml;nschenswert gewesen, um die engen Verbindungen der menschenrechtlichen Verpflichtungen und des Grundrechtsschutzes systematisch zu nutzen.</p>
<p>Der Staat ist demnach verpflichtet, allen Hilfebed&uuml;rftigen die Mittel zu gew&auml;hrleisten, die f&uuml;r ein menschenw&uuml;rdiges Dasein unbedingt erforderlich sind. Dies umfasst sowohl die physische Existenz also Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat, Heizung, Hygiene und Gesundheit als auch eine gesicherte M&ouml;glichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestma&szlig; an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe.</p>
<p>Das Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum soll nach dem Urteil vor allem durch Verfahren gesch&uuml;tzt werden, das hei&szlig;t, der Gesetzgeber muss die H&ouml;he des Anspruchs &#8222;<i>in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realit&auml;tsgerecht und nachvollziehbar auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren</i>&#8220; bemessen, so das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere die Bed&uuml;rfnisse von Kindern und Jugendlichen d&uuml;rfen nun nicht mehr von den Regels&auml;tzen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern m&uuml;ssen eigenst&auml;ndig ermittelt werden. Eine neue gesetzliche Regelung &uuml;ber die H&ouml;he des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes muss diese Grunds&auml;tze zwingend beachten.</p>
<p>Bei der Definition, welche Leistungen in welcher H&ouml;he gew&auml;hrt werden m&uuml;ssen, um ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum und ein Mindestma&szlig; an Teilhabe zu gew&auml;hrleisten, m&uuml;ssen konsequenterweise auch Wertentscheidungen getroffen werden. Der Gesetzgeber darf sich bei der Festlegung jedoch nicht von sachfremden &Uuml;berlegungen leiten lassen, wie zum Beispiel Vorurteilen gegen&uuml;ber sogenannten bildungsfernen Schichten und ihren Bed&uuml;rfnisse sowie dem &#8222;Lohnabstandsgebot&#8220;, das bislang immer dazu benutzt wurde, die Regels&auml;tze im SGB unterhalb der Einkommen im Niedriglohnsektor zu halten.</p>
<p>Ein Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung der physischen Existenz und eines Mindestma&szlig;es an Teilhabe kann nur dann verwirklicht werden, wenn die tats&auml;chlichen Bed&uuml;rfnisse der Menschen befriedigt werden. Das Bundesverfassungsgericht f&uuml;hrt in seinem Urteil aus, dass dieses Grundrecht &#8222;<i>dem Grunde nach unverf&uuml;gbar</i>&#8220; ist. Es ist danach ausgeschlossen, in erster Linie die Kassenlage, Disziplinierungs- oder Ordnungsvorstellungen f&uuml;r eine Berechnung heranzuziehen. Dieses gilt gleicherma&szlig;en f&uuml;r die Ausgestaltung des Leistungsanspruchs: Diese muss Rechtssicherheit schaffen und weitestgehend stigmatisierungs- und bevormundungsfrei umgesetzt werden.</p>
<p>Das am 3. Dezember 2010 vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetz gen&uuml;gt dem jedoch nicht.</p>
<h5>Nicht transparent und teilweise willk&uuml;rlich</h5>
<p>Die Humanistische Union hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (siehe Bundestagsdrucksache 17/3404) kritisiert, dass der Entwurf weder transparente, nachvollziehbare noch realit&auml;tsgerechte Berechnungen liefert. Zudem sind die Wertentscheidungen, was letztendlich existenznotwendig sein soll und in welcher H&ouml;he, oftmals fragw&uuml;rdig und vorurteilsbeladen. Dar&uuml;ber hinaus ist die Bestimmung der Berechnungsgrundlage zweifelhaft. Zum einen ist die Festlegung der Referenzgruppe der zu ber&uuml;cksichtigenden Haushalte willk&uuml;rlich. Damit soll weiterhin ein Einkommensabstand zu Niedriglohngruppen gewahrt bleiben, obwohl das Lohnabstandsgebot nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rolle mehr spielen kann. Zum anderen kann ein echtes Existenzminimum gar nicht allein auf der Grundlage von Daten zum Verbrauch und Konsum festgestellt werden. Vielmehr zeigen viele Posten in der Verbrauchsstatistik, die zur Berechnung herangezogen wurde, dass in den Familien schlicht kein Geld f&uuml;r Kultur, B&uuml;cher, Bildung, Kommunikation und vieles andere vorhanden ist. Es ist daher nicht m&ouml;glich, von den tats&auml;chlichen Ausgaben auf den wirklichen, existenzminimalen Bedarf auch hinsichtlich gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe zu schlie&szlig;en. Dadurch zementiert der Gesetzgeber vielmehr den gesellschaftlichen Ausschluss der Leistungsbezieher und ihrer Familien.</p>
<h5>Bildungs&shy;paket ist Bevor&shy;mun&shy;dung und Mogel&shy;pa&shy;ckung</h5>
<p>In den alten Regels&auml;tzen f&uuml;r Kinder waren Ausgaben f&uuml;r Bildung schlichtweg nicht vorgesehen, da der Bund sich daf&uuml;r nicht zust&auml;ndig f&uuml;hlte. Aber auch das im August 2009 eingef&uuml;hrte &#8222;Schulstarter-Paket&#8220; von willk&uuml;rlich festgesetzten 100 Euro f&uuml;r Kinder von Leistungsbezieher/innen lie&szlig; das Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen. Es entschied stattdessen, dass insbesondere der altersspezifische Bedarf schulpflichtiger Kinder gedeckt werden m&uuml;sse.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat diese &#8222;Bedarfe&#8220; jedoch nicht in die Regels&auml;tze einflie&szlig;en lassen, sondern will Ausgaben f&uuml;r &#8222;Bildung und Teilhabe&#8220; extra auszahlen lassen &#8211; in Form von personalisierten Gutscheinen oder Kosten&uuml;bernahmeerkl&auml;rungen. Finanziert werden sollen damit Schulausfl&uuml;ge, Klassenfahrten und pers&ouml;nlicher Schulbedarf (wiederum mit 100 Euro, die aber nun nicht mehr komplett zum Schuljahrsbeginn ausgezahlt werden, sondern in Tranchen von anfangs 70 Euro und 30 Euro zum zweiten Halbjahr). Nur in Ausnahmef&auml;llen wird Nachhilfeunterricht vom Jobcenter finanziert. Die H&uuml;rden sind hier so hoch gesteckt, dass Sch&uuml;ler/innen im Hartz-IV-Bezug quasi von der au&szlig;erschulischen F&ouml;rderung ausgeschlossen werden. Sowohl f&uuml;r Sch&uuml;ler/innen, die voraussichtlich nicht versetzt werden, wie auch f&uuml;r Sch&uuml;ler, die es voraussichtlich aus eigener Kraft gerade noch so schaffen werden, ist demnach Lernforderung &#8222;nicht geeignet&#8220;, ebenso wenig, um eine andere Schulartempfehlung zu erhalten. Damit scheint schon das absolute Minimum festgelegt und ein &#8218;lernschwaches&#8216; Kind dauerhaft auf die Note &#8222;ausreichend&#8220; fixiert und von h&ouml;herer Schulbildung m&ouml;glicherweise ausgeschlossen.</p>
<p>Die Zielrichtung ist klar: Der Regierung geht es in erster Linie um eine neue Kontrollinstanz gegen&uuml;ber Kindern und Eltern im Hartz-IV-Bereich. Das Vertrauen in die Eltern wird dabei ersetzt durch ein Vertrauen in die Jobcenter, die, nachdem sie &#8222;Notwendigkeit&#8220; und &#8222;Erforderlichkeit&#8220; festgestellt haben, Gutscheine ausgeben oder aber die zweckgerechte Verwendung von Geldleistungen kontrollieren sollen. Dies ist die Fortsetzung einer Politik der institutionellen Bevormundung. Die Politik geht dabei offenbar von der Vorstellung aus, dass Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen, nicht in der Lage oder willens sind, ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Untersuchungen belegen hingegen, dass die Mehrheit der Leistungsbezieher/innen das wenige Geld, das ihnen zur Verf&uuml;gung steht, vorrangig f&uuml;r ihre Kinder verwendet und die eigenen Bed&uuml;rfnisse eher zur&uuml;ckstellt. [1]</p>
<p>V&ouml;llig an der Realit&auml;t vorbei gedacht ist schlie&szlig;lich die &#8222;F&ouml;rderung&#8220; von gesellschaftlicher Teilhabe f&uuml;r Kinder und Jugendliche. In einem abschlie&szlig;enden Katalog listet das Gesetz die f&ouml;rderungsw&uuml;rdigen Besch&auml;ftigungen wie &#8222;Mitgliedsbeitr&auml;ge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit&#8220; und Musik- und anderen k&uuml;nstlerischen Unterricht auf, f&uuml;r die pro Monat insgesamt Kosten in H&ouml;he von 10 Euro bezahlt werden. Welcher Klavier- oder Gitarrenunterricht ist schon f&uuml;r 2,50 Euro pro Stunde zu haben? Ausdr&uuml;cklich ausgeschlossen sind laut Gesetzesbegr&uuml;ndung im &Uuml;brigen Kinobesuche, da sie vermeintlich nur der Unterhaltung dienen. Nicht finanziert werden auch die Fahrtkosten zum Verein oder Musikunterricht. Damit verkommt die &#8222;F&ouml;rderung von gesellschaftlicher Teilhabe&#8220; endg&uuml;ltig zur Farce.</p>
<p>Das Gesetz sieht vor, dass die Bildungs- und Teilhabekosten k&uuml;nftig auch mit elektronischen Abrechnungssystemen, sprich: Chipkarten abgewickelt werden k&ouml;nnen. Das Arbeitsministerium kann das N&auml;here einfach per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen.</p>
<p>Die Humanistische Union lehnt die Einf&uuml;hrung einer Chipkarte ab, da diese entm&uuml;ndigend, b&uuml;rokratisch, stigmatisierend, teuer und zudem unn&ouml;tig ist. Bereits ein Gutscheinsystem, aber besonders ein Chipkartensystem stellt einen eklatanten Eingriff in die Privatsph&auml;re dar: Es spricht den Eltern ab, individuelle Entscheidungen und Handlungen frei treffen und w&auml;hlen zu k&ouml;nnen und bedeutet eine Einschr&auml;nkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem beschr&auml;nkt die Bildungskarte als Zugangs-/Kontrollmedium soziale Teilhabe mehr als sie diese bef&ouml;rdert. Sie ist datenschutzrechtlich bedenklich und bedeutet einen weiteren Schritt hin zum gl&auml;sernen Menschen (Weiteres dazu siehe bei den Literaturhinweisen).</p>
<h5>Sankti&shy;o&shy;nen&shy;system unter&shy;mi&shy;niert das Existenz&shy;mi&shy;nimum</h5>
<p>Nach der alten wie der nun beschlossenen Regelung werden die Regelleistungen um 10, 30, 60 oder sogar um 100 Prozent gestrichen, wenn die Leistungsbezieher ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen, z.B. bei sogenannten Meldevers&auml;umnissen, Verst&ouml;&szlig;en gegen die Eingliederungsvereinbarung oder bei der Ablehnung einer vermeintlich zumutbaren Arbeit. Nach Auffassung der Humanistischen Union ist es mit dem Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum unvereinbar, Leistungen, die genau dieses unbedingt Erforderliche abdecken, ersatzlos zu k&uuml;rzen.</p>
<p>Die alte und die beschlossene neue Rechtslage sehen vor, dass der Tr&auml;ger bei K&uuml;rzungen der Regelleistungen ab 30 Prozent ersatzweise Sachleistungen oder Dienstleistungen erbringen kann. Es handelt sich hierbei um Ermessensentscheidungen der zust&auml;ndigen Sachbearbeiter. Erst wenn Kinder in der betroffenen Bedarfsgemeinschaft leben, m&uuml;ssen dem Gesetz nach Ersatzleistungen erbracht werden. Bei erwerbsf&auml;higen Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren wird bei einer Pflichtverletzung der Regelsatz komplett gestrichen, bei wiederholter Pflichtverletzung werden sogar die Zahlungen f&uuml;r Unterkunft und Heizung eingestellt. Auch hier gibt es lediglich &#8222;Kann-Vorschriften&#8220;, nach denen Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden.</p>
<p>Die Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums darf nicht allein vom Wohlverhalten der Betroffenen abh&auml;ngig gemacht und in das Ermessen von Sachbearbeitern gestellt werden. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes d&uuml;rfte der Sachbearbeiter kein Ermessen aus&uuml;ben, wenn durch die K&uuml;rzung das Existenzminimum gef&auml;hrdet w&uuml;rde, denn in diesem Bereich ist der Staat verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Das Ermessen ist folglich auf Null reduziert. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine explizite Regelung zu schaffen, die die Tr&auml;ger dazu verpflichten, bei allen K&uuml;rzungen der Regelleistung einen Ersatz in Form von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen anzubieten. Den Betroffenen muss freistehen, dieses Angebot anzunehmen oder von anderer Seite wie Familienangeh&ouml;rigen, Freunden vor&uuml;bergehend Unterst&uuml;tzung zu erbitten.</p>
<p>Bei einer vollst&auml;ndigen K&uuml;rzung der Unterkunftskosten bei Vollj&auml;hrigen, aber noch unter 25-J&auml;hrigen, droht schlimmstenfalls die Obdachlosigkeit. Dieses ist mit dem Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Auch hier besteht gesetzgeberischer Nachholbedarf. Es ist unzumutbar, dass Betroffene bislang erst durch gerichtliche Klagen ihre Leistungen erhalten und die Sozialbeh&ouml;rden in diesen F&auml;llen zur &#8222;verfassungskonformen&#8220; Auslegung gezwungen werden m&uuml;ssen. Eine gesetzliche Klarstellung ist daher geboten.</p>
<h5>Gesell&shy;schaft&shy;liche Aufgabe</h5>
<p>F&uuml;r die Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und XII muss z&uuml;gig Klarheit &uuml;ber die H&ouml;he ihrer Leistungen geschaffen werden. Dennoch k&ouml;nnen Bestimmung und Berechnung des menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums nicht &uuml;bers Knie gebrochen und schon gar nicht unbeirrt an der bisherigen H&ouml;he orientiert werden, nur weil das Bundesverfassungsgericht die bislang geltenden Regels&auml;tze &#8222;nicht als evident unzureichend&#8220; erkannt hat. Welche Aufwendungen f&uuml;r eine Existenz in W&uuml;rde und Freiheit f&uuml;r Erwachsene und Kinder notwendig sind, muss in einem transparenten und &ouml;ffentlichen Diskurs erfolgen &#8211; unter Einbeziehung insbesondere der Sozialverb&auml;nde und wissenschaftlicher Erkenntnisse.</p>
<p>Dabei sollte auch ber&uuml;cksichtigt werden, dass die im BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 benannten M&auml;ngel auch f&uuml;r andere Personengruppen, wie z.B. Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zutreffen. Nicht zuletzt muss in diesem Zusammenhang auch an die (in Deutschland geborenen) Kinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (der meist mit dem ungesicherten Status der Eltern verbunden ist) gedacht werden. Auch f&uuml;r diese Kinder m&uuml;ssen Regelsatz&auml;nderungen realit&auml;tsgerecht und in &Uuml;bereinstimmung mit dem Grundgesetz erfolgen. Deshalb w&auml;re ein weiter gefasstes Reformpaket sinnvoll, das allen betroffenen Gruppen gerecht wird.</p>
<p>Wie f&uuml;r alle sozialen Rechte darf dabei nicht aus den Augen verloren werden, dass es in erster Linie darum gehen muss, den Menschen in Deutschland zu erm&ouml;glichen, ihre Existenz eigenst&auml;ndig sichern zu k&ouml;nnen. Dazu m&uuml;ssen unter anderem gleiche Bildungschancen verwirklicht, Erwerbsarbeit umverteilt und existenzsichernde L&ouml;hne gezahlt werden.</p>
<p><i>Martina Kant<br />Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin der Humanistischen Union</i></p>
<p><i>[1] Siehe hierzu BMFSFJ (Hg.), Monitor Familienforschung Nr. 23: Eltern wollen Chancen f&uuml;r ihre Kinder. Anhaltspunkte aus der aktuellen Forschung, Berlin 2010 sowie die Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender V&auml;ter und M&uuml;tter (VAMV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur &Auml;nderung des Zweiten und Zw&ouml;lften Sozialgesetzbuches, Berlin 6.10.2010, S. 4.</i></p>
<p><i>S&auml;mtliche Stellungnahmen und Hintergrundinformationen der Humanistischen Union zur aktuellen Hartz IV-Gesetzgebung unter: </i><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/sozialpolitik/hartz-iv/"><i>https://www.humanistische-union.de/themen/soziales/hartz4/</i></a><i>.</i></p>
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		<item>
		<title>Ein erneuter Verstoß gegen europäische Menschenrechtsnormen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-erneuter-verstoss-gegen-europaeische-menschenrechtsnormen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 14:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ausz&#252;ge aus der Stellungnahme der HU zur Reform der Sicherungsverwahrung. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 8/9 (Red.) Der Deutsche Bundestag hat &#8211; nach Verurteilung Deutschlands durch den Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte (EGMR) &#8211; am 2. Dezember 2010 eine Reform der Sicherungsverwahrung beschlossen, mit der die ger&#252;gten Verst&#246;&#223;e gegen europ&#228;ische Menschenrechtsnormen behoben werden sollten. Zu dem [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-erneuter-verstoss-gegen-europaeische-menschenrechtsnormen/">Ein erneuter Verstoß gegen europäische Menschenrechtsnormen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ausz&uuml;ge aus der Stellungnahme der HU zur Reform der Sicherungsverwahrung. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 8/9</p>
<p><i>(Red.) Der Deutsche Bundestag hat &#8211; nach Verurteilung Deutschlands durch den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte (EGMR) &#8211; am 2. Dezember 2010 eine Reform der Sicherungsverwahrung beschlossen, mit der die ger&uuml;gten Verst&ouml;&szlig;e gegen europ&auml;ische Menschenrechtsnormen behoben werden sollten. Zu dem Gesetzentwurf (s. BT-Drs. 17/3403) hat Jens Puschke f&uuml;r die HU eine Stellungnahme abgegeben, die wir hier zusammengefasst wiedergeben, sofern sie nicht durch die im Rechtsausschuss vorgenommenen &Auml;nderungen am Entwurf (s. BT-Drs. 17/4062) hinf&auml;llig wurden.</i></p>
<h5>Anlasstaten der prim&auml;ren Siche&shy;rungs&shy;ver&shy;wah&shy;rung</h5>
<p>Die Sicherungsverwahrung kann, wenn man sie &uuml;berhaupt f&uuml;r erforderlich und zul&auml;ssig h&auml;lt, nur unter engsten Voraussetzungen f&uuml;r bestimmte Ausnahmenf&auml;lle als Rechtsfolge verh&auml;ngt werden. Dementsprechend wurde angek&uuml;ndigt, die Taten, derentwegen Sicherungsverwahrung angeordnet werden darf, auf schwere Sexual- und Gewaltverbrechen zu begrenzen. Diese Ank&uuml;ndigung wird in dem Entwurf jedoch nicht umgesetzt. Gem&auml;&szlig; &sect; 66 I Nr. 1a/b der beschlossenen Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) k&ouml;nnen alle Straftaten, die sich gegen die Rechtsg&uuml;ter Leben, pers&ouml;nliche Freiheit, k&ouml;rperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung richten oder Straftaten aus speziellen Abschnitten des Strafgesetzbuch, dem V&ouml;lkerstrafgesetzbuch und dem Bet&auml;ubungsmittelgesetz, die im H&ouml;chstma&szlig; jeweils mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, daf&uuml;r herangezogen werden. Das trifft beispielsweise auf die N&ouml;tigung (&sect; 240 StGB), auf den Raub (&sect; 249 StGB), die Brandstiftung (&sect; 306 StGB) oder den Handel mit Bet&auml;ubungsmitteln (&sect; 29a BtMG) zu. Zwar werden durch die weitere Voraussetzung einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren (&sect; 66 I Nr. 1 StGB) F&auml;lle leichterer Kriminalit&auml;t ausgeschlossen. Jedoch kann die gerichtliche Praxis der sog. Sanktioneneskalation durchaus dazu f&uuml;hren, dass mittelschwere Delikte zu einer entsprechenden Verurteilung f&uuml;hren. In F&auml;llen weniger schwerwiegender Delikte ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung (neben der Freiheitsstrafe) jedoch nicht angemessen. Die erstrebte Sicherheit der Allgemeinheit kann einen auf unbestimmte Zeit angelegten Freiheitsentzug in diesen F&auml;llen nicht rechtfertigen.</p>
<h5>Ausbau der vorbe&shy;hal&shy;tenen Siche&shy;rungs&shy;ver&shy;wah&shy;rung</h5>
<p>Die Neufassung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung gem&auml;&szlig; &sect; 66a StGB stellt eine massive Erweiterung ihres Anwendungsbereichs dar, die alle Bem&uuml;hungen um eine Restriktion dieser Form der Freiheitsentziehung im Sinne des Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsprinzips konterkariert. Die Anlasstaten f&uuml;r die vorbehaltene Sicherungsverwahrung werden wieder nicht abschlie&szlig;end auf schwere Sexual- und Gewaltdelikte begrenzt, sondern entsprechen der Art nach denen des &sect; 66 StGB. Einschr&auml;nkend wird verlangt, dass &#8211; au&szlig;er bei bestimmten Sexual- und K&ouml;rperverletzungsstraftaten &#8211; ein Verbrechen vorliegen muss. Dennoch bleiben Straftaten wie etwa Raub (&sect; 249 StGB) im Anwendungsbereich erhalten, die im konkreten Fall einen geringen Schweregrad aufweisen k&ouml;nnen.</p>
<p>Des Weiteren soll die Sicherungsverwahrung gem&auml;&szlig; &sect; 66a I StGB bei entsprechenden Vorverurteilungen bereits dann vorbehalten werden, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, aber wahrscheinlich ist, dass der T&auml;ter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten zum Zeitpunkt der Verurteilung f&uuml;r die Allgemeinheit gef&auml;hrlich ist. Nach der bisherigen h&ouml;chstrichterlichen Rechtsprechung musste demgegen&uuml;ber das Bestehen eines Hanges positiv festgestellt werden (Urteil vom 8. Juli 2005, BGHSt 50, 188, 194 f.). F&uuml;r derartige Gef&auml;hrlichkeitsprognosen gilt grunds&auml;tzlich, dass es nicht m&ouml;glich ist, zuverl&auml;ssig zuk&uuml;nftige Straftatenbegehungen auszuschlie&szlig;en oder vorherzusagen. Studien haben gezeigt, dass eine Mehrzahl Entlassener, die von Gutachtern als gef&auml;hrlich beurteilt wurden, keine schwerwiegenden neuen Straftaten begangen haben. Eine eingriffsintensive Ma&szlig;nahme wie die Sicherungsverwahrung auf ein derart unsicheres Mittel zu st&uuml;tzen, ist h&ouml;chst bedenklich. Durch die Reduzierung der Anforderungen an die der Prognose zugrunde liegenden Feststellungen, werden die Anordnungsvoraussetzungen f&uuml;r die vorbehaltene Sicherungsverwahrung vage und es besteht die Gefahr, dass diese immer dann vorbehalten wird, wenn die formalen Voraussetzungen erf&uuml;llt sind. Dies gilt umso mehr bei erstmalig Straff&auml;lligen, gegen die unter den Voraussetzungen des &sect; 66a II StGB nun ebenfalls die Sicherungsverwahrung vorbehalten werden kann. Eine Prognose zuk&uuml;nftiger Legalbew&auml;hrung auf der Grundlage einer einzigen qualifizierenden Anlasstat ist kaum abzugeben.</p>
<p>Die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist erkl&auml;rtes Ziel der jetzt beschlossenen Reform; eine &#8222;effektive&#8220; prim&auml;re und vorbehaltene Sicherungsverwahrung soll den &#8222;Verzicht&#8220; auf die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung ausgleichen, so die Gesetzesbegr&uuml;ndung. In der Praxis wird dies aber zu einer Verschlechterung der Resozialisierungsbem&uuml;hungen und damit letztlich der Sicherheit der Allgemeinheit f&uuml;hren. Das Damoklesschwert der unbefristeten Inhaftierung nach Verb&uuml;&szlig;ung der Freiheitsstrafe, das &uuml;ber Verurteilten mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung schwebt, erschwert deren Wiedereingliederung erheblich, da w&auml;hrend der Verb&uuml;&szlig;ung der Freiheitsstrafe nicht sicher feststeht, ob sie entlassen werden oder eine Sicherungsverwahrung antreten m&uuml;ssen. Die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung wird Scheinanpassungen von Gefangenen w&auml;hrend des Strafvollzuges bef&ouml;rdern (um die sp&auml;tere Sicherungsverwahrung zu vermeiden), was einer erfolgreichen Therapie nat&uuml;rlich entgegensteht.</p>
<p>Durch die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vergr&ouml;&szlig;ern sich auch die Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Regelung mit der Rechtsprechung des EGMR. Der EGMR sieht in der Sicherungsverwahrung eine Unterbringung durch Verurteilung (EGMR vom 17.12.2009, NJW 2010, 2495), die sich an den Grunds&auml;tzen des Art. 5 I a EMRK messen lassen muss: Die Freiheitsentziehung in Form der Sicherungsverwahrung muss die Konsequenz der &#8222;Verurteilung&#8220; und ihre Folge sein, auf ihr beruhen oder durch die &#8222;Verurteilung&#8220; geschehen sein. Wird die Sicherungsverwahrung lediglich bei der Verurteilung vorbehalten, weil sowohl Hang als auch Gef&auml;hrlichkeit nicht feststehen, sondern nur wahrscheinlich sind, dann st&uuml;tzt sich eine sp&auml;tere Entscheidung &uuml;ber die Anordnung regelm&auml;&szlig;ig auf Tatsachen, die zeitlich nach der Verurteilung liegen. Dies sind Tatsachen, die sich vor allem aus dem Verhalten des Betroffenen w&auml;hrend des Strafvollzugs ergeben (und deshalb wenig geeignet sind, R&uuml;ckschl&uuml;sse auf ein zuk&uuml;nftiges Verhalten in Freiheit zu ziehen). Zum anderen ist der Kausalzusammenhang zwischen urspr&uuml;nglicher Verurteilung und Freiheitsentziehung durch Sicherungsverwahrung fraglich.</p>
<h5>Beibe&shy;hal&shy;tung der nachtr&auml;g&shy;li&shy;chen Siche&shy;rungs&shy;ver&shy;wah&shy;rung</h5>
<p>Entgegen den Ank&uuml;ndigungen und auch im Widerspruch zu Teilen der Gesetzesbegr&uuml;ndung soll die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 66b StGB wird das Instrument weiterhin f&uuml;r solche Personen angewandt, die aufgrund gerichtlicher Entscheidung zun&auml;chst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden. Wird diese Unterbringung f&uuml;r erledigt erkl&auml;rt, weil der die Schuldf&auml;higkeit ausschlie&szlig;ende oder vermindernde Zustand nicht mehr besteht, kann dennoch eine nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dies widerspricht den Vorgaben des EGMR. Eine ausreichende Kausalverkn&uuml;pfung zwischen dem Urteil, in dem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde, und einer sp&auml;teren Freiheitsentziehung in Form der Sicherungsverwahrung ist nicht gegeben. W&auml;hrend ersteres Urteil darauf beruht, dass ein Zustand der Schuldunf&auml;higkeit oder der verminderten Schuldf&auml;higkeit besteht, kn&uuml;pft die Anordnung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung gerade an den Wegfall dieses Zustandes an.</p>
<p>Zu kritisieren ist zudem, dass die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung f&uuml;r sog. Altf&auml;lle fortbestehen soll (vgl. BT-Drs. 17/3403, S. 52). Personen, die einschl&auml;gige Straftaten vor dem Inkrafttreten der Neuregelung begangen haben, sollen auch in Zukunft der zurzeit bestehenden Gesetzeslage unterfallen. Dies betrifft vor allem jene, die sich derzeit im Strafvollzug befinden. Der Zeitraum f&uuml;r die Anwendung der alten Gesetzeslage kann auf diese Weise noch viele Jahre betragen. Diese widerspricht ebenfalls Art. 5 I a EMRK. Es ist daher mit einer erneuten Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den EGMR zu rechnen.</p>
<p>Noch gr&ouml;&szlig;ere Bedenken bestehen gegen die vollst&auml;ndige Beibehaltung der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung f&uuml;r Jugendliche und Heranwachsende. Diese Regelung ist mit den Grunds&auml;tzen des Jugendstrafrechts und einem rechtsstaatlichen Umgang mit jungen Straft&auml;tern nicht vereinbar. Die Sicherungsverwahrung, die w&auml;hrend der Zeit des Strafvollzuges angeordnet werden kann, verst&auml;rkt die negativen Auswirkungen einer Inhaftierung erheblich und kann zu einer weiteren Steigerung der gerade bei Jugendstrafe ohnehin sehr hohen sog. R&uuml;ckfallquoten f&uuml;hren. Zudem sind aussagekr&auml;ftige Prognosen &uuml;ber zuk&uuml;nftiges Verhalten in Freiheit bei jungen Menschen, die sich in der Entwicklung befinden und die einen Gro&szlig;teil ihres Lebens in Haft verbracht haben, nahezu unm&ouml;glich.</p>
<h5>Ausbau der F&uuml;hrungs&shy;auf&shy;sicht</h5>
<p>Die F&uuml;hrungsaufsicht (&sect;&sect; 68 ff. StGB) dient dazu, nach Verb&uuml;&szlig;ung einer Strafe oder einer freiheitsentziehenden Ma&szlig;regel Lebenshilfe zur Wiedereingliederung zu geben und die verurteilte Person dabei zu kontrollieren. Mit ihr soll die erneute Begehung von Straftaten verhindert werden. Ein Resozialisierungseffekt ist bei der elektronischen Aufenthalts&uuml;berwachung (&#8222;Fu&szlig;fessel&#8220;), wie sie jetzt beschlossen wurde, jedoch nicht zu erwarten, der durch Strafandrohungen (bei Zuwiderhandlungen) zu erzielende Abschreckungseffekt ist mehr als fraglich. In der Wissenschaft bestehen ohnehin Zweifel bez&uuml;glich einer negativ-spezialpr&auml;ventiven Wirkung von Strafandrohungen. Dies gilt umso mehr f&uuml;r die Personengruppe, der jetzt die &#8222;elektronische Fu&szlig;fessel&#8220; angelegt wird: ihre Gef&auml;hrlichkeit bestehe ja gerade in einer Neigung zur Begehung von Straftaten, die einer rationalen Abw&auml;gung von Vor- und Nachteilen einer Tatbegehung entzogen ist. Wie eine &#8222;elektronische Fu&szlig;fessel&#8220; den attestierten Kontrollverlust&nbsp; kompensieren soll, ist nicht verst&auml;ndlich. Statt elektronischer Aufenthalts&uuml;berwachung w&auml;ren im Rahmen der F&uuml;hrungsaufsicht Betreuungsangebote auszubauen und den Verurteilten qualifizierte Ansprechpartner zur Seite zu stellen.</p>
<h5>Therapieunterbringungsgesetz</h5>
<p>In dem Gesetzentwurf ist zudem die zwangsweise Unterbringung in therapeutischen Anstalten f&uuml;r jene Personen vorgesehen, die aufgrund des Urteils des EGMR teilweise bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden bzw. noch zu entlassen sind (BT-Drs. 17/3403, S. 31 f.). F&uuml;r eine solche Zwangstherapieunterbringung hat der Bund schlicht keine Gesetzgebungskompetenz, da es sich um eine gefahrabwehrende Ma&szlig;nahme handelt, jedoch nicht um Strafverfolgung.</p>
<p><i>Informationen:</i></p>
<p><i>Jens Puschke: Zeit f&uuml;r das Ende der Sicherungsverwahrung. Mitteilungen Nr. 208, S. 1-3</i></p>
<p><i>HU-Pressemitteilungen vom 28.10./30.11.2010, </i><i>siehe&nbsp; </i><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/rechtspolitik/"><i>https://www.humanistische-union.de/themen/rechtspolitik/</i></a><i>.</i></p>
<p><i>[Bei dem Text handelt es sich um eine gegen&uuml;ber der Druckausgabe der HU-Mitteilungen leicht korrigierte Fassung.]</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-erneuter-verstoss-gegen-europaeische-menschenrechtsnormen/">Ein erneuter Verstoß gegen europäische Menschenrechtsnormen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Fernmeldegeheimnis light als Antwort auf die zunehmende Vernetzung der Welt?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/fernmeldegeheimnis-light-als-antwort-auf-die-zunehmende-vernetzung-der-welt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 13:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.HUMeldung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte schl&#228;gt einen Kompromiss im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor und erntet daf&#252;r viel Kritik. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 10/11 Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung besteht innerhalb der Koalition aus CDU/CSU und FDP Uneinigkeit dar&#252;ber, ob die Vorratsdatenspeicherung wieder eingef&#252;hrt werden soll. J&#252;ngste Terrorwarnungen haben die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erneut [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte schl&auml;gt einen Kompromiss im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor und erntet daf&uuml;r viel Kritik. Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 10/11</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/handyset-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3452 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/handyset-1.jpg" alt="Fernmeldegeheimnis light als Antwort auf die zunehmende Vernetzung der Welt?" width="600" height="300" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/handyset-1.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/handyset-1-450x225.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/handyset-1-540x270.jpg 540w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung besteht innerhalb der Koalition aus CDU/CSU und FDP Uneinigkeit dar&uuml;ber, ob die Vorratsdatenspeicherung wieder eingef&uuml;hrt werden soll. J&uuml;ngste Terrorwarnungen haben die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erneut angeheizt. Das Innenministerium beruft sich auf verschiedene Warnungen des Chefs des Bundeskriminalamtes, J&ouml;rg Ziercke, wonach ohne Vorratsdatenspeicherung in einigen F&auml;llen schwere Straftaten nicht aufgekl&auml;rt werden k&ouml;nnten, weil keine Daten vorhanden seien. Die FDP und ihre Justizministerin m&ouml;chten die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einf&uuml;hren und favorisieren statt dessen ein Verfahren namens &#8222;Quick Freeze&#8220;, wonach bei einem Anfangsverdacht die Verbindungsdaten beim Provider &#8222;auf Zuruf&#8220; gespeichert und sp&auml;ter, nach Einholung einer richterlichen Genehmigung, von den Ermittlern abgerufen werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Eine Entscheidung zwischen diesen beiden Positionen musste bisher nicht gef&auml;llt werden. Die Europ&auml;ische Kommission arbeitet an einem Evaluierungsbericht zur Vorratsdatenspeicherung, der daf&uuml;r entscheidend sein wird, ob in den Mitgliedsl&auml;ndern zuk&uuml;nftig weiter ohne Anlass gespeichert werden muss. Dieser Bericht sollte gem&auml;&szlig; Art. 14 der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bereits im September vorgelegt werden. Aus Br&uuml;ssel hei&szlig;t es jedoch, dass es Probleme gebe, ausreichende Daten aus den Mitgliedsl&auml;ndern zu erhalten, die Aufschluss &uuml;ber die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung bei der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung geben.</p>
<p>Nun hat der Bundesbeauftragte f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung neu entfacht. Sein Vorschlag: Da die Vorratsdatenspeicherung an sich verfassungsrechtlich zul&auml;ssig sei, sollte die Speicherung auf eine Frist von ein bis zwei Wochen begrenzt werden. Effektive Strafverfolgung sei ein wichtiges &ouml;ffentliches Anliegen, und ohne die Vorratsdatenspeicherung, so Schaar, w&uuml;rde den Ermittlern die erforderlichen Daten zur Strafverfolgung fehlen. &#8222;Quick Freeze&#8220; allein sei aus seiner Sicht nicht effizient genug, da die Verbindungsdaten immer erst nach einer Straftat erfasst w&uuml;rden. Peter Schaar verteidigte seinen Vorsto&szlig; vor allem mit Blick auf Europa: Da die Speicherpflicht in fast allen anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern bestehe, k&ouml;nne sich Deutschland nicht im Alleingang gegen Gemeinschaftsrecht stellen. Zudem sei der Vorsto&szlig; jetzt &#8211; im noch laufenden Evaluationsverfahren &#8211; n&ouml;tig, bevor sich das Fenster zur &Auml;nderung der EU-Richtlinie wieder schlie&szlig;e.</p>
<h5>Die Kritiken</h5>
<p>Schaars Vorschlag provozierte nicht zuletzt beim netzpolitischen Kongress der Gr&uuml;nen, wo er ihn vor der Community verteidigte, viele Gegenstimmen. Inhalt und Zeitpunkt seines Kompromissangebots wurden heftig kritisiert. Die FDP hatte sich wenige Tage zuvor auf Quick-Freeze als Verhandlungsoption verst&auml;ndigt, sah sich nun weiterem Erkl&auml;rungsdruck ausgesetzt. Dar&uuml;ber hinaus bleiben Notwendigkeit und Eignung der Datenspeicherung weiter umstritten.</p>
<p>Seit Beginn der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung bestehen Zweifel dar&uuml;ber, ob die Speicherung aller Verbindungsdaten tats&auml;chlich zur Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung erforderlich ist. Weder eine Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts noch die vom BKA vorgelegten Zahlen konnten die These der zunehmenden Beweisl&uuml;cken im digitalen Raum best&auml;tigen. Auch in der polizeilichen Kriminalstatistik finden sich keine Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufkl&auml;rungsquoten signifikant steigern k&ouml;nne. Nicht zuletzt zeigen die Schwierigkeiten, welche die Europ&auml;ische Kommission mit der Evaluation der EU-Richtlinie hat, dass der zahlenm&auml;&szlig;ige Nachweis f&uuml;r die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung schwer f&auml;llt. Und inwiefern die Vorratsdatenspeicherung geeignet und erforderlich ist, um terroristische Anschl&auml;ge zu verhindern, ist ebenfalls fragw&uuml;rdig.</p>
<p>Aus Sicht der HU besteht das Problem jedoch nicht nur darin, dass die Erforderlichkeit der Richtlinie empirisch nicht ausreichend belegt wurde. In der anlasslosen Speicherung aller Kommunikations-Verbindungsdaten sehen wir einen unangemessenen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, dessen Schwere durch kein noch so bedeutsames anderes Interesse ausgeglichen werden kann. In Anlehnung an die fr&uuml;here Rechtsprechung des BVerfG halten wir eine solche pauschale Speicherung f&uuml;r nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da sie das Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. I GG in seinem Wesensgehalt verletzt. Diesen Befund teilte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. M&auml;rz 2010 ausdr&uuml;cklich nicht (s. Rdnr. 215), zugleich machte es aber deutlich, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen&nbsp; besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite handle, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstrecke, lie&szlig;en sich aus diesen Daten, so das Gericht, bis in die Intimsph&auml;re hineinreichende inhaltliche R&uuml;ckschl&uuml;sse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongespr&auml;chen erlaubten, wenn sie &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum beobachtet w&uuml;rden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugeh&ouml;rigkeiten sowie pers&ouml;nlichen Vorlieben, Neigungen und Schw&auml;chen. Je nach Nutzung der Telekommunikation k&ouml;nne eine solche Speicherung die Erstellung aussagekr&auml;ftiger Pers&ouml;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&uuml;rgers erm&ouml;glichen.</p>
<h5>Die Evolution des Telefo&shy;nie&shy;rens und das Fernmel&shy;de&shy;ge&shy;heimnis</h5>
<p>Gerade unter dem Aspekt, welchen Stellenwert Telekommunikation heute einnimmt, sollte die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Vorratsdatenspeicherung von allen beteiligten Akteuren noch einmal kritisch gepr&uuml;ft werden. Die EU-Kommissarin Cecilia Malstr&ouml;m gab bereits zu bedenken, dass die Richtlinie eventuell rechtm&auml;&szlig;ig eingef&uuml;hrt wurde, sich ihr Charakter aber durch zwischenzeitliche Entwicklungen ge&auml;ndert haben k&ouml;nne und sie nunmehr keinen angemessenen Ausgleich zwischen individuellen Rechten und staatlichen Interessen darstelle.</p>
<p>Was ist damit gemeint? Die Schwere eine Grundrechtseingriffs richtet sich in erster Linie danach, welchen Stellenwert der gesch&uuml;tzte Handlungsbereich &#8211; hier die Telekommunikation &#8211; f&uuml;r ein selbstbestimmtes Leben einnimmt, sprich: wie und wozu Menschen diese Freiheiten nutzen. Und in dieser Hinsicht erf&auml;hrt die Telekommunikation seit einigen Jahren einen radikalen Wandel: Der alte Fernsprechapparat, zuhause oder in einer Telefonzelle fest installiert, wurde regelm&auml;&szlig;ig von mehreren Personen gemeinsam genutzt, die Gespr&auml;chszeiten waren schon aufgrund der hohen Geb&uuml;hren begrenzt. Ein l&uuml;ckenloses Profil &uuml;ber den gesamten Lebensalltag lie&szlig; sich damit kaum erstellen. Mit dem Handy wurde das Telefon nicht nur zum st&auml;ndigen Begleiter, auch die Zahl der Endger&auml;te (in Deutschland mittlerweile mehr Ger&auml;te als Einwohner registriert) und die Gespr&auml;chszeiten nahmen best&auml;ndig zu, w&auml;hrend die Verbindungskosten sanken. Mittlerweile werden die Telefone mehr und mehr durch sog. Smartphones ersetzt, mit denen man nicht nur mobil, sondern st&auml;ndig online ist. Bei Smartphones ger&auml;t das Telefonieren zum Beiwerk. Ihre Leistung besteht darin, alle m&ouml;glichen Dienste jederzeit verf&uuml;gbar zu haben: vom st&auml;ndig verf&uuml;gbaren Internet in der Hosentasche, der Standortbestimmung in Echtzeit, der Lokalisierung von Freunden und Bekannten, der Terminverwaltung bis zum globalen Nachrichteneingang, der alle Sprach-, Fax- und Textnachrichten jederzeit ausspuckt. Ein gutes Smartphone wei&szlig; am Ende mehr &uuml;ber seine Besitzerin / seinen Besitzer als er oder sie selbst.</p>
<p>Es stellt sich also die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung noch als verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ansehen w&uuml;rde, wenn fast alle ein Smartphone h&auml;tten. Genau das ist aber die Zukunft: Eine von Google und Otto-Versand beauftragte Studie namens &#8222;<a href="http://www.ottogroup.com/fileadmin/pdf/go_smart.pdf" target="_blank" rel="noopener">Go Smart 2012: Always-in-touch</a>&#8220; prognostiziert, dass in den n&auml;chsten zwei Jahren der Anteil der &#8222;Smartphone-Intensivnutzer&#8220; um 83 Prozent steigen wird. Den Autoren zufolge machen die Online-Medien in naher Zukunft fast 40 Prozent der gesamten Mediennutzung aus, der Griff zum Smartphone werde zur multimedialen &#8222;Zigarettenpause des 21. Jahrhunderts&#8220;. Die Entwicklung der Telekommunikation wird so dazu beitragen, dass allein mit den TK-Verbindungsdaten &uuml;ber einen Gro&szlig;teil der Bev&ouml;lkerung aussagekr&auml;ftige Pers&ouml;nlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>All dies zeigt: Die Telekommunikation ist mittlerweile tief in unserem Alltag verankert und erfasst inzwischen weit mehr als das fernm&uuml;ndliche Gespr&auml;ch mit einem Gegen&uuml;ber. Vor diesem Hintergrund geh&ouml;rt die Vorratsdatenspeicherung noch einmal auf den Pr&uuml;fstand: Erlaubt man die pauschale Erfassung s&auml;mtlicher Verbindungsdaten, sei es mit einer sechsmonatigen oder einer zweiw&ouml;chigen Speicherfrist, dann bleibt vom Recht auf vertrauliche Kommunikation nur noch ein &#8222;Fernmeldegeheimnis light&#8220; &uuml;brig &#8211; angesichts der skizzierten Entwicklungen ein fatales Signal. Grundrechte light kennt das Grundgesetz aber nicht. Die Humanistische Union wird sich deshalb weiterhin gegen eine verdachtsunabh&auml;ngige Erfassung des Kommunikationsverhaltens aller B&uuml;rger engagieren, unabh&auml;ngig von deren Speicherfrist.</p>
<p><i>Sarah Thom&eacute;<br />studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Oslo und absolviert derzeit die Wahlstation ihres Referendariats in der HU-Gesch&auml;ftsstelle.</i></p>
<p><b>Informationen:</b></p>
<p><i>Peter Borchers: Vorratsdatenspeicherung: Schaar schl&auml;gt &#8222;Quick Freeze Plus&#8220; vor. Heise Online vom 12.11.2010</i></p>
<p><i>Peter Schaar: Welches Update braucht der Datenschutz? Vortrag beim Netzpolitischen Kongress von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen am 13.11.2010 in Berlin, abrufbar unter </i><a href="http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/category/programm/keynote" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/category/programm/keynote</i></a></p>
<p><i>Hans-J&ouml;rg Albrecht, Adina Grafe und Michael Kilchling: Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung &uuml;ber Telekommunikationsverbindungsdaten nach &sect;&sect; 100g, 100h StPO. Freiburg 2007, abrufbar unter </i><a href="http://www.bmj.de/files/3dfc9ae120ef598aa31e13850a22f470/3045/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.bmj.de/files/3dfc9ae120ef598aa31e13850a22f470/3045/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf</i></a></p>
<p><i>Sven L&uuml;ders: Telekommunikationsdaten &#8211; ein begehrtes Gut. Mitteilungen Nr. 200, S. 10-12.</i></p>
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            	</item>
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		<title>Generationswechsel. Bericht vom ersten Verbandstag der vereinigten HU-GHI am 8.-10. Oktober 2010 in Köln</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/generationswechsel-bericht-vom-ersten-verbandstag-der-vereinigten-hu-ghi-am-8-10-oktober-2010-in/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 13:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 12-14 Etwa 40 Mitglieder fanden sich zum diesj&#228;hrigen Verbandstag der Humanistischen Union (HU) in K&#246;ln ein. Die Veranstaltung war gepr&#228;gt vom Wandel der HU: Erstmals nahmen an ihr auch Mitglieder aus der Gustav Heinemann-Initiative teil, was sich u.a. in einer Diskussion zur Friedenspolitik widerspiegelte. Daneben konnten wir erfreulicherweise einige neue [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/generationswechsel-bericht-vom-ersten-verbandstag-der-vereinigten-hu-ghi-am-8-10-oktober-2010-in/">Generationswechsel. Bericht vom ersten Verbandstag der vereinigten HU-GHI am 8.-10. Oktober 2010 in Köln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 12-14</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/koeln1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4105 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/koeln1.jpg" alt="Generationswechsel. Bericht vom ersten Verbandstag der vereinigten HU-GHI am 8.-10. Oktober 2010 in K&ouml;ln" width="600" height="351" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/koeln1.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/koeln1-450x263.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Etwa 40 Mitglieder fanden sich zum diesj&auml;hrigen Verbandstag der Humanistischen Union (HU) in K&ouml;ln ein. Die Veranstaltung war gepr&auml;gt vom Wandel der HU: Erstmals nahmen an ihr auch Mitglieder aus der Gustav Heinemann-Initiative teil, was sich u.a. in einer Diskussion zur Friedenspolitik widerspiegelte. Daneben konnten wir erfreulicherweise einige neue und j&uuml;ngere Mitglieder bei der Versammlung begr&uuml;&szlig;en.</p>
<p>Der Auftakt des Verbandstages &#8211; eine Vorabauff&uuml;hrung des Dokumentarfilms &uuml;ber Fritz Bauer &#8211; lockte wohl eher die &auml;ltere Generation der Mitglieder an (obgleich der Film auch f&uuml;r die J&uuml;ngeren viel zu bieten hat). Der Generationswechsel wurde am Folgetag gleich beim ersten Thema, einem Newcomer deutlich:</p>
<h5>Netzpolitik</h5>
<p>Auf Anregung des Vorstands sollte der Verbandstag ein erster Austausch dar&uuml;ber sein, worin die netzpolitischen Fragestellungen und Ziele der HU bestehen k&ouml;nnten. Rosemarie Will schilderte eingangs, wie sich der Bundesvorstand dem Thema in den letzten Monaten gen&auml;hert hat: Gemeinsam wurden die netzpolitischen Positionen der Parteien, der beteiligten Ministerien (Innen, Justiz, Verbraucher, Wirtschaft) und anderer Akteure verglichen. So sollten die Kerne jener netzpolitischen Debatte identifiziert werden, die nach dem Achtungserfolg der Piraten im vergangenen Jahr alle Parteien erfasst hat. Nat&uuml;rlich galt die Suche auch den Leerstellen der Debatte und den &#8222;Marktl&uuml;cken&#8221; f&uuml;r ein netzpolitisches Engagement der HU. Dabei wurde deutlich, dass &#8222;Netzpolitik&#8221; kaum auf den Begriff zu bringen ist, sondern mehr ein Konglomerat verschiedener Politikfelder beschreibt, die sich am und im Internet treffen: Infrastruktur, Strafverfolgung &amp; Pr&auml;vention, geistiges Eigentum, Datenschutz, Informationsfreiheit und Partizipation. Die Ergebnisse dieser Bem&uuml;hungen stehen im HU-Wiki bereit und k&ouml;nnen f&uuml;r die weitere Arbeit des netzpolitischen Arbeitskreises genutzt werden (s. Links am Ende des Artikels).</p>
<p>Aus dem Kreis der TeilnehmerInnen kamen einige Anregungen f&uuml;r die weitere netzpolitische Diskussion in der HU: Als erstes die Warnung vor einem selbstauferlegten Perfektionismus (N. Reichling); neben der Ausgestaltung des Netzes sollten der gleichberechtigte Zugang &#8211; auch f&uuml;r einkommensschwache Menschen &#8211; und die bildungspolitische Bedeutung des Netzes nicht vergessen werden (U. Hausmann). Mehrere Mitglieder warnten vor dem Versuch, die HU k&ouml;nne ein eigenes netzpolitisches Konzept aufstellen; wir sollten uns vielmehr auf die b&uuml;rgerrechtliche Kritik beschr&auml;nken und unsere St&auml;rken (etwa den Datenschutz) in der Netzdebatte nicht aus den Augen verlieren. F&uuml;r die weitere Bearbeitung des Themas haben sich mittlerweile einige Interessenten f&uuml;r den Arbeitskreis Netzpolitik (s. Mitteilungen 209, S. 27) gefunden &#8211; weitere MitstreiterInnen sind jederzeit herzlich willkommen. Es wurde angeregt, f&uuml;r einzelne Aspekte des Themas die interessierten Regionalgruppen einzubinden. So k&ouml;nnten einzelne Fragen auch auf Abendveranstaltungen in Bremen, Frankfurt oder anderswo diskutiert werden. Der Vorstand hat diese Anregungen des Verbandstages mittlerweile ausgewertet und einen ersten Einstieg der HU in die netzpolitische Debatte beschlossen: einen Workshop zu den Kompetenzen der Strafverfolger und Sicherheitsbeh&ouml;rden im digitalen Raum, der in Kooperation mit der Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung im ersten Halbjahr 2011 stattfinden soll. Ideen dazu sowie der weitere Fahrplan f&uuml;r die netzpolitischen Aktivit&auml;ten der HU im WIKI bzw. &uuml;ber die Gesch&auml;ftsstelle der HU.</p>
<h5>50 Jahre HU</h5>
<p>Gro&szlig;e Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der Vorstand besch&auml;ftigt sich seit geraumer Zeit mit der Frage, wie das 50j&auml;hrige Bestehen der HU im n&auml;chsten Jahr angemessen begangen werden kann. Vor 10 Jahren gab es dazu eine Festschrift innerhalb der Zeitschrift vorg&auml;nge (Heft 155: 40 Jahre B&uuml;rgerrechtsbewegung), die einen breiten Mix von Innen- und Au&szlig;enansichten zur HU versammelte und Akteure, Themen und &#8230; auflistete. Das soll im n&auml;chsten Jahr nicht einfach wiederholt werden, zumal nach 10 Jahren die Geschichte der HU nicht g&auml;nzlich neu zu schreiben w&auml;re.</p>
<p>Mit Blick auf den Generationenwandel, den die HU derzeit vollzieht, und den damit drohenden Verlust politischer Erfahrungen schl&auml;gt der Vorstand das Konzept eines Dokumentenbandes vor. Dieser Band ist der Versuch, die thematischen Traditionslinien der HU, die Entwicklung ihrer Positionen (um nicht zu sagen: ihre Dogmen) sowie ihre Erfolge anhand von Originaltexten zu dokumentieren. Angedacht ist eine Sammlung denkw&uuml;rdiger Texte zu allen Themenfeldern der HU. Das k&ouml;nnen Aufs&auml;tze, offene Briefe, Memoranden, Musterklagen und dergleichen mehr sein. Mit dieser Sammlung an Originaltexten wollen wir gerade die j&uuml;ngeren Mitglieder ansprechen, um ihnen die Vorgeschichte und den Zeithorizont mancher Diskussionen in- und au&szlig;erhalb der HU nahe zu bringen. Und der Dokumentenband bietet zugleich einen Blick auf die Konjunkturen, auf Dauerbrenner wie verloren gegangene Themen aus 50 Jahren HU.</p>
<p>Da unser aller Ged&auml;chtnis endlich ist, und viele derzeit Aktive innerhalb der HU auch nicht die ganze Zeit miterlebt haben, bitten wir um tatkr&auml;ftige Unterst&uuml;tzung bei dem Vorhaben (s. Aufruf). Der aktuelle Recherche- und Diskussionsstand zu den verschiedenen Rubriken l&auml;sst sich im HU-WIKI verfolgen. Textvorschl&auml;ge k&ouml;nnen gern im Netz eingebracht, oder an die Bundesgesch&auml;ftsstelle gesandt werden.</p>
<p>Auf dem Verbandstag wurde das Konzept des Dokumentationsbandes diskutiert, zahlreiche Anregungen f&uuml;r die Themenauswahl gegeben. Au&szlig;erdem stand Ort und Zeitpunkt des Festaktes zur Debatte. Dieser wurde mittlerweile vom Vorstand auf Samstag, den 24. September 2011 in Berlin festgelegt (s. Terminplan auf Seite 24).</p>
<h5>Friedens&shy;po&shy;li&shy;tik: Das Afgha&shy;ni&shy;stan-&shy;Pa&shy;pier</h5>
<p>Bis zuletzt befasste sich die Gustav Heinemann-Initiative aktiv mit dem Prozess der Remilitarisierung der Bundesrepublik, mischte sich in die aktuellen friedenspolitischen Debatten ein. Kein Wunder, sind doch viele ihrer Aktiven in der Friedensbewegung verwurzelt. Und so war die Hoffnung gro&szlig;, dass dieses Engagement auch unter dem Dach der Humanistischen Union einen neuen Platz findet.</p>
<p>Ein erstes Produkt dieser Bem&uuml;hungen war das vor einem Jahr publizierte Positionspapier &#8222;Den Frieden politisch und mit zivilem Aufbau gewinnen &#8211; Ausstieg aus dem milit&auml;rischen Engagement in Afghanistan&#8221;, das ma&szlig;geblich von Alexander Wittkowsky und Werner Koep-Kerstin formuliert wurde. Vor welchem Hintergrund dieser Text zu verstehen ist (die GHI diskutiert seit 1998 kontrovers &uuml;ber milit&auml;rische Interventionen), erl&auml;uterten Jutta Roitsch und Alexander Wittkowsky. Ihnen ging es darum, zentrale friedenspolitische Anliegen (Vorrang des Zivilen; Deeskalation des milit&auml;rischen Konflikts &#8230;) mit einer Politik der Verantwortung zu verbinden, die sich den durch milit&auml;rische Interventionen geschaffenen Fakten stellt und sich nicht auf die einfache Formel &#8222;Abzug aus Afghanistan&#8220; reduziert. Gegen derlei &#8222;realpolitische&#8220; &Uuml;berlegungen (Was passiert mit der zivilen Hilfe nach einem Abzug? Welche Konsequenzen ergeben sich f&uuml;r die afghanische Zivilgesellschaft?) gab es von einigen &#8222;Alt-HUlern&#8220; erkennbare Vorbehalte. Die Diskussion offenbarte Differenzen im politischen Zugriff auf das Thema. Dabei sollte jedoch nicht unterschlagen werden, dass die Frage des Milit&auml;rischen auch in der &#8222;Alt-HU&#8220; immer umstritten war &#8211; man schaue sich nur die damaligen vereinsinternen Diskussionen zum Kosovo-Einsatz an.</p>
<p>Alexander Wittkowsky berichtete in K&ouml;ln weiter vom Stand einer Afghanistan-Konferenz, die ein breites B&uuml;ndnis friedens- und entwicklungspolitischer Gruppen sowie Menschenrechtsorganisationen f&uuml;r Februar 2011 vorbereitet. Bei dieser Konferenz stehen zur Debatte: die Konditionen des milit&auml;rischen Abzugs aus Afghanistan, das Verh&auml;ltnis von Milit&auml;r und zivilen Hilfsorganisationen, die Perspektiven f&uuml;r die Umsetzung der neuen Verfassung und die &ouml;konomische Zukunft des Landes. Auch hierzu gab es Vorbehalte, dass sich die HU nicht zu tief mit afghanischen Problemen befasse &#8211; im Gegensatz zu den anderen beteiligten NGOs betreibe man dort ja keine Hilfsprojekte und k&ouml;nne deshalb nicht auf eigenen Erfahrungen aufbauen.</p>
<p>Angesichts solcher kritischen Anmerkungen bef&uuml;rchteten einige &#8222;Alt-GHIler&#8221;, ihre friedenspolitischen Anliegen k&ouml;nnten in der Humanistischen Union untergehen. Dies war keineswegs die Absicht der Kritiker. In der Diskussion wurde vielmehr deutlich, dass all die &#8222;Afghanistan-Diskussionen&#8220; starke innenpolitische wie b&uuml;rgerrechtliche Bez&uuml;ge aufweisen, zu denen eine Selbstverst&auml;ndigung der HU angesagt ist, etwa: &uuml;ber unsere Haltung zur Reform der Bundeswehr und deren Umgestaltung zur Kampftruppe; &uuml;ber die Abschaffung der Wehrpflicht und der parlamentarischen Anbindung der Armee; zu den Verst&ouml;&szlig;en gegen v&ouml;lker- und menschenrechtliche Normen bei Auslandseins&auml;tzen; zu extraterritorialen Staatenpflichten Deutschlands usw.</p>
<p>Die Verst&auml;ndigungsschwierigkeiten der K&ouml;lner Debatte zeigten zweierlei: Die Frage der milit&auml;rischen Gewaltanwendung ist nach wie vor moralisch hoch bewertet und umstritten. Dazu besteht in der HU (nicht erst seit der GHI-Fusion) ein enormer Gespr&auml;chsbedarf. Dieser wird noch dadurch verst&auml;rkt, dass HU und GHI die friedenspolitischen Traditionen der jeweils Anderen bisher zu wenig wahrgenommen haben. Zum anderen zeugen die Irritationen &uuml;ber den Stellenwert der friedenspolitischen Debatten in der HU vom Integrationsbedarf, den wir nach der Vereinigung mit der GHI noch zu leisten haben. Beides keine unl&ouml;sbaren Probleme. Am besten hilft wohl Lesen und Reden: Die zentralen friedenspolitischen Texte aus HU und GHI finden sich am Ende dieses Textes; sie sind Pflichtlekt&uuml;re vor der n&auml;chsten vereinsinternen Debatte.</p>
<h5>Und sonst &hellip;</h5>
<p>wurde die Arbeit des Vorstands einer kritischen Pr&uuml;fung unterzogen &#8211; nicht zuletzt von den Vorstandsmitgliedern selbst. Jutta Roitsch-Wittkowsky wies etwa darauf hin, dass zahlreiche Tagungen wie die zum Existenzminium im Mai 2010 verbandsintern kaum genutzt w&uuml;rden, um eine Positionsbestimmung zu den Themen voranzutreiben. Aufwand und Ertrag der Veranstaltungen w&auml;ren deshalb zu hinterfragen. Ein kurzer Austausch &uuml;ber die Aktivit&auml;ten in den Regionalverb&auml;nden zeigte, dass die HU auf sehr verschiedenen Ebenen agiert: von der Arbeit nah am Parlament und der Gesetzgebung (Bund &amp; Berlin) &uuml;ber Informationsveranstaltungen im Landtagswahlkamf (NRW) bis zu Veranstaltungen im Strafvollzug (Bremen) oder im studentischen Milieu (Freiburg). Es gab manche Anregung, wie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Regionalverb&auml;nden innerhalb der HU verbessert werde k&ouml;nne &#8211; etwa durch das Angebot fertiger Veranstaltungskonzepte oder Modellprojekte sowie einen gezielten Austausch zwischen den Regionalvertretern. Und schlie&szlig;lich blieb zwischen Auftaktfilm, dichtgepackter Tagesordnung und Fritz-Bauer-Preisverleihung wieder einmal wenig Zeit, um sich abseits des Protokolls auszutauschen.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p><i>Die Planungen des Dokumentationsbandes zu 50 Jahre HU im WIKI unter -&gt; Projekte -&gt; Dokumentationsband bzw. WIKI-Code O1006.</i></p>
<p><i>Die Vorarbeiten des Bundesvorstands zur Netzpolitik sowie ein erster Fahrplan f&uuml;r den neu gegr&uuml;ndeten Arbeitskreis im WIKI unter -&gt; Intern <br />-&gt; Projekte -&gt; AK Netzpolitik bzw. WIKI-Code I1003.</i></p>
<p><i><br />Zur friedenspolitischen Lekt&uuml;re empfohlen:</i></p>
<p><i>Gustav Heinemann-Initiative: Gerechter Friede statt &#8222;gerechter&#8220; Kriege. <br />Beschluss des GHI-Vorstandes vom 2. Februar 2005.</i></p>
<p><i>Martin Kutscha: Abschied von der Friedensstaatlichkeit? Der Entwurf des neuen Wei&szlig;buchs der Bundeswehr, Mitteilungen Nr. 194, S. 1-5.</i></p>
<p><i>Rosemarie Will, Sven L&uuml;ders: Das neue Wei&szlig;buch und die Militarisierung der deutschen Innen- und Au&szlig;enpolitik. Mitteilungen Nr. 195, S. 8-11.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/generationswechsel-bericht-vom-ersten-verbandstag-der-vereinigten-hu-ghi-am-8-10-oktober-2010-in/">Generationswechsel. Bericht vom ersten Verbandstag der vereinigten HU-GHI am 8.-10. Oktober 2010 in Köln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/koeln1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die hauptamtliche HU. Zur Personalsituation in der HU-Geschäftsstelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/die-hauptamtliche-hu-zur-personalsituation-in-der-hu-geschaeftsstelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 13:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 14/15 Aufmerksamen Mitgliedern wird nicht entgangen sein, dass seit geraumer Zeit Pressemitteilungen der HU wieder die Unterschrift von Martina Kant tragen, bei Anrufen im B&#252;ro meldet sich eine Sabine Kiefer am Telefon und auch der bisherige Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Sven L&#252;ders tritt hin und wieder in Erscheinung. Wie kommt es zu der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/die-hauptamtliche-hu-zur-personalsituation-in-der-hu-geschaeftsstelle/">Die hauptamtliche HU. Zur Personalsituation in der HU-Geschäftsstelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 14/15</p>
<p>Aufmerksamen Mitgliedern wird nicht entgangen sein, dass seit geraumer Zeit Pressemitteilungen der HU wieder die Unterschrift von Martina Kant tragen, bei Anrufen im B&uuml;ro meldet sich eine Sabine Kiefer am Telefon und auch der bisherige Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Sven L&uuml;ders tritt hin und wieder in Erscheinung. Wie kommt es zu der wundersamen Personalvermehrung in der HU? Welche Gr&uuml;nde gibt es f&uuml;r die Personalaufstockung? Und nicht zuletzt: Wer macht jetzt eigentlich was im B&uuml;ro? Zeit f&uuml;r einen kleinen Bericht aus der Gesch&auml;ftsstelle.</p>
<p><b>Personalsituation</b></p>
<p>Um es vorweg zu nehmen: Die Personalausstattung der HU hat sich nicht so dramatisch ge&auml;ndert, wie es auf den ersten Blick scheint. Lag sie in den letzten Jahren bei 50 Wochenstunden, betr&auml;gt sie jetzt 78 Wochenstunden &#8211; de facto zwei Vollzeitstellen. Im vergangenen Jahr wurde Sabine Kiefer als Nachfolgerin f&uuml;r die Buchhaltung und Mitgliederverwaltung eingestellt (s. Mitteilungen 205/206, S. 46). Aufgrund einer F&ouml;rderung ihrer Anstellung konnte der zeitliche Stellenumfang der &#8222;Buchhaltung&#8220; erweitert werden. Das erschien uns w&uuml;nschenswert, nachdem der &#8222;Mitgliederumsatz&#8220; der HU in den letzten Jahren stetig anstieg (s. Bericht auf S. 16) und die HU vermehrt die (finanzielle) Abwicklung von Dauerprojekten wie von kurzfristigen Kooperationen &uuml;bernimmt: AK Vorrat, Grundrechte-Report, vorg&auml;nge e.V., Kongress &Ouml;ffentlichkeit &amp; Demokratie &#8230; Nach ihrem ersten Jahr hat sich Sabine&nbsp; Kiefer erfolgreich eingearbeitet und &uuml;bernimmt nun Schritt f&uuml;r Schritt auch Sekretariatsaufgaben. Durch ihre t&auml;gliche Pr&auml;senzzeit zwischen 10 und 16 Uhr ist sie zu einem wichtigen R&uuml;ckgrat unseres B&uuml;ros geworden.</p>
<p>Im Februar diesen Jahres kehrte Martina Kant aus ihrer Beurlaubung zur&uuml;ck, die sie f&uuml;r eine Referentinnenanstellung beim BND-Untersuchungsausschuss des 16. Deutschen Bundestags erhalten hatte. Seitdem teilt sie sich, wie schon zuvor, die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung mit Sven L&uuml;ders. Beide sind formal mit 24 Wochenstunden angestellt, die sie auf vier (Martina Kant) bzw. drei Tage pro Woche (Sven L&uuml;ders) verteilen. Daneben gibt es in der Gesch&auml;ftsstelle einen festen Platz f&uuml;r PraktikantInnen bzw. ReferendarInnen; ab und an werden wir durch Aushilfen unterst&uuml;tzt, die Sozialstunden bei uns ableisten.</p>
<p><b>Arbeitsteilung ist angesagt</b></p>
<p>Was f&uuml;r alle Beteiligten verlockend ist &#8211; die Teilzeitarbeit &#8211; stellt uns im Arbeitsalltag auch vor Herausforderungen. Weder die thematische Bandbreite noch die zahlreichen Verwaltungsaufgaben lassen sich in einer 24-Stunden-Woche vern&uuml;nftig bearbeiten. Deshalb haben wir die Zust&auml;ndigkeiten innerhalb des B&uuml;ros klar geordnet: F&uuml;r jeden Themenbereich ist &#8211; analog dem Ressortprinzip im Vorstand &#8211; ein/e Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer/in zust&auml;ndig. Daneben wurden auch die Arbeitsgruppen, Kooperationen und Verwaltungsaufgaben aufgeteilt. Die Auflistung, wer im B&uuml;ro was betreut und wof&uuml;r zust&auml;ndig ist, findet sich in der untenstehenden &Uuml;bersicht. Sie soll zum einen nach au&szlig;en transparent machen, wer wof&uuml;r die/der richtige Ansprechpartner/in ist. Das geschieht nicht ganz uneigenn&uuml;tzig: Ein Blick auf die Liste erspart uns manche Erkl&auml;rung. Au&szlig;erdem soll die &Uuml;bersicht ein wenig &#8222;den Blick f&uuml;rs Ganze&#8220; sch&auml;rfen. Schlie&szlig;lich kann es aufgrund der beschriebenen Arbeitszeiten durchaus passieren, dass eine von den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden zu beantwortende Frage erst nach f&uuml;nf Tagen bearbeitet wird.</p>
<p>Die &Uuml;bersicht soll nicht in dem Sinne abschreckend sein, dass Sie vorab pr&uuml;fen m&uuml;ssten, wen Sie im B&uuml;ro ansprechen d&uuml;rfen. Wir leiten Ihre Fragen in jedem Fall an die richtige Adressatin. Auch wollen wir keine Verantwortung wegdelegieren. Wir kennen selbst die dr&auml;ngenden Fragen, die sich nicht vertagen lassen. In solchen F&auml;llen werden wir stets nach einer L&ouml;sung suchen. Zudem gibt es eine Reihe von Aufgaben (etwa: Informationen an den Bundesvorstand, Pressearbeit etc.) die mehr oder weniger von uns allen in der Gesch&auml;ftsstelle wahrgenommen werden.</p>
<h5>Martina Kant</h5>
<p><a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a></p>
<p>THEMEN</p>
<p>Anti-Diskriminierung<br />Bildung<br />Datenschutz (gemeinsam mit SL)<br />Demonstrationsrecht, Demo-Beobachtung<br />ELENA<br />Europa<br />Freiwilliges Engagement/Partizipation<br />Geheimdienste, Geheimdienstrecht<br />Gleichberechtigung<br />Integration; soziale Grundrechte f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge<br />Polizei, Polizeirecht<br />Sicherheitspolitik auf europ&auml;ischer Ebene<br />Soziale Grundrechte<br />Strafprozessrecht<br />Versammlungsfreiheit<br />Vorratsdatenspeicherung (gemeinsam mit SL)</p>
<p>GREMIEN<br />Forum Menschenrechte (projektbezogen)<br />Grundrechte-Report (Redaktion)</p>
<p>VEREIN <br />AK Soziale Grundrechte&nbsp;<br />Beirat der HU: Informationen &amp; Kontakt<br />HU-Mitteilungen (gemeinsam mit SL)<br />HU-Webseite (Redaktion)</p>
<h5>Sven L&uuml;ders<br /><a href="mailto:lueders%40humanistische-union.de">lueders@humanistische-union.de</a><br /><a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a></h5>
<p>THEMEN<br />Bioethik<br />Datenschutz (gemeinsam mit MK)<br />Friedenspolitik &amp; zivile Konfliktl&ouml;sung<br />Medienpolitik<br />Netzpolitik<br />Plattform Zivile Konfliktbearbeitung<br />Religions- und Weltanschauungspolitik<br />Steuer-ID<br />Strafrecht, Jugendstrafrecht<br />Strafvollzug und kriminologische Fragen<br />Trennung Staat/Kirche<br />Video&uuml;berwachung<br />Vorratsdatenspeicherung (gemeinsam mit MK)</p>
<p>GREMIEN<br />Stiftung Bridge (AG Evaluation)<br />Zeitschrift vorg&auml;nge<br />Forum Menschenrechte (KoKreis, projektbezogen)</p>
<p>VEREIN <br />AK Staat/Kirche<br />AK Netzpolitik<br />HU-Mitteilungen (gemeinsam mit MK)<br />HU-Webseite (Redaktion &amp; Verwaltung)<br />Finanzen (Zahlungen, Haushaltsplanung, Revision)<br />Vereinsfragen: Strukturen &amp; Beschwerden<br />Vereinswahlen</p>
<h5>Sabine Kiefer<br /><a href="mailto:service%40humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a></h5>
<p>MITGLIEDERBETREUUNG&nbsp;<br />Adress&auml;nderungen<br />Beitragsfragen<br />Ein-/Austritte von Mitgliedern<br />Kontakte zu Mitgliedern/Regionalgruppen<br />Rundsendungen an/f&uuml;r Regionalverb&auml;nde <br />Vorg&auml;nge-Abonnementverwaltung</p>
<p>FINANZEN<br />Beitragsrechnungen<br />Belegfragen<br />Buchhaltung Bundesverband &amp; HU-Projekte<br />Regionalverb&auml;nde: Abrechnungen und Mitgliederumlagen <br />Spendenbescheide</p>
<p>EXTERNES<br />Adressverwaltung<br />Buchbestellungen<br />Interessentenanfragen <br />Materialversand</p>
<p>Stand: Oktober 2010</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/die-hauptamtliche-hu-zur-personalsituation-in-der-hu-geschaeftsstelle/">Die hauptamtliche HU. Zur Personalsituation in der HU-Geschäftsstelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Humanistische Union in Zahlen (2010)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/die-humanistische-union-in-zahlen-2010/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 13:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 16/17 Vor zwei Jahren erschien an dieser Stelle die letzte &#220;bersicht zur Situation der Humanistischen Union (Mitteilungen Nr. 203, S. 11/12). Die Zeit ist also reif f&#252;r ein kleines Update. Im Folgenden soll ein komprimierter &#220;berblick zur Mitgliederentwicklung und der finanziellen Situation des Verbandes gegeben werden. Schlie&#223;lich bem&#252;ht sich die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/die-humanistische-union-in-zahlen-2010/">Die Humanistische Union in Zahlen (2010)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 16/17</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4106 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder1.jpg" alt="Die Humanistische Union in Zahlen (2010)" width="600" height="332" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder1.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder1-450x249.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4107 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder2.jpg" alt="Die Humanistische Union in Zahlen (2010)" width="600" height="353" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder2.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder2-450x265.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder3.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4108 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder3.jpg" alt="Die Humanistische Union in Zahlen (2010)" width="600" height="289" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder3.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder3-450x217.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder4.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4109 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder4.jpg" alt="Die Humanistische Union in Zahlen (2010)" width="600" height="233" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder4.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mitglieder4-450x175.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Vor zwei Jahren erschien an dieser Stelle die letzte &Uuml;bersicht zur Situation der Humanistischen Union (Mitteilungen Nr. 203, S. 11/12). Die Zeit ist also reif f&uuml;r ein kleines Update. Im Folgenden soll ein komprimierter &Uuml;berblick zur Mitgliederentwicklung und der finanziellen Situation des Verbandes gegeben werden. Schlie&szlig;lich bem&uuml;ht sich die HU auch um Transparenz in eigener Sache, und beim Verbandstag in K&ouml;ln (wo dieser Bericht aus Zeitgr&uuml;nden stark gek&uuml;rzt vorgetragen wurde) war nur ein Bruchteil unserer Mitgliedschaft anwesend.</i></p>
<h5>Mitglie&shy;der&shy;ent&shy;wick&shy;lung und -struktur</h5>
<p>Jahrzehntelang schrumpfte die HU, doch seit 2006 kann sie erfreulicherweise wieder Zuw&auml;chse verzeichnen. Diese erreichten im Jahre 2007 einen H&ouml;hepunkt (damals u.a. aktuell: Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, Sch&auml;ubles &Uuml;berlegungen zur Abschaffung der Unschuldsvermutung). Im laufenden Jahr hat die HU 111 neue Mitglieder gewonnen, denen 70 Austritte gegen&uuml;berstehen. F&uuml;r die letzten Jahre ergibt sich folgender Trend (noch ohne GHI-Fusion):</p>
<p><i>Grafik 1: Ein- und Austritte der Humanistischen Union (f&uuml;r das laufende Jahr: Stand 10.12.2010).<br /></i></p>
<p>Derzeit kommt die HU auf knapp 1.600 Mitglieder. Ein wesentlicher Sprung in der Mitgliederzahl ist der Vereinigung mit der Gustav Heinemann-Initiative im vergangenen Jahr geschuldet. Dadurch gewann die HU 253 Neumitglieder (11 Doppelmitgliedschaften bestanden bereits).</p>
<p>Anderthalb Jahre nach der Fusion mit der GHI ist es an der Zeit f&uuml;r eine erste Integrationsbilanz. Wie viele Mitglieder der GHI sind den Schritt mitgegangen? Die Antwort liefert Grafik 2: Sie zeigt die Entwicklung der Mitgliederzahlen in der GHI vor und nach der Verschmelzung im Sommer 2009. Offenbar hat die Diskussion &uuml;ber die bevorstehende Verschmelzung mit der HU (die in der GHI lang und mit offenem Ausgang gef&uuml;hrt wurde) keine gr&ouml;&szlig;eren &#8222;Fluchtbewegungen&#8220; ausgel&ouml;st. Seit der Verschmelzung ist die Austrittsrate unter den GHI-Mitgliedern leicht gestiegen, jedoch sind mit 218 (Stand: 15.12.2010) in der HU/GHI verbliebenen mehr Menschen den Schritt mitgegangen, als erhofft.</p>
<p><i>Grafik 2: Mitgliederzahlen (ehem.) GHI-Mitglieder vor und nach der Verschmelzung mit der Humanistischen Union im Juni 2009.</i></p>
<p>Ungeachtet der Verschmelzung von HU und GHI hat sich in den vergangenen Jahren die &#8222;Verj&uuml;ngung&#8220; unserer Mitgliedschaft fortgesetzt. Umfasste der Anteil der unter 40-J&auml;hrigen 2005 noch 11 Prozent, macht er inzwischen 29 Prozent der Mitgliedschaft aus:</p>
<p><i>Grafik 3: Die Verschiebung der Altersstruktur in der HU-Mitgliedschaft seit 2008.</i></p>
<p>Durch die Mitgliederzuw&auml;chse der vergangenen Jahre wird die HU mittlerweile von einer Generation relativ jung im Verband angekommener Mitglieder getragen. Nahezu jedes zweite Mitglied ist 2000 oder sp&auml;ter in den Verband eingetreten. Insgesamt zeigt sich folgende Verteilung nach dem Eintrittsdatum (da GHI-Mitglieder in der HU-Statistik alle mit Eintrittsdatum vom August 2009 erscheinen w&uuml;rden, sind sie an dieser Stelle nicht ber&uuml;cksichtigt):</p>
<p><i>Grafik 4: Die &#8222;Eintrittsgenerationen&#8220; in die Humanistische Union. Ausgewertet wurde das aktuell vermerkte Datum des (Wieder-) <br />Eintritts in den Verband.</i></p>
<h5>Finanzen</h5>
<p>Kurz zusammengefasst l&auml;sst sich die finanzielle Lage der HU so ausdr&uuml;cken: arm, aber stabil &#8211; und zum Teil sogar komfortabel. Die vergangenen Jahre wurden jeweils mit einem ausgeglichenen Haushalt abgeschlossen, teilweise konnte ein leichter &Uuml;berschuss erwirtschaftet werden, mit dem eine Erh&ouml;hung der R&uuml;cklagen m&ouml;glich wurde:&nbsp;</p>
<p><i>Grafik 5: Haushaltsausgleich der HU in den vergangenen Jahren (die Angaben zu 2010 geben den Stand vom 17.11.2010 wieder).</i></p>
<p>Bei einem j&auml;hrlichen Ausgabenbudget von knapp 150.000 &#8364; verf&uuml;gte die HU zum Jahresabschluss 2009 &uuml;ber R&uuml;cklagen in H&ouml;he von 218.000 &#8364;, was im Vergleich zu anderen NGOs (die mit einer R&uuml;cklage von 3-4 Monaten auskommen m&uuml;ssen) recht komfortabel ist. In diesen R&uuml;cklagen ist die &#8222;Erbschaft&#8220; des GHI-Vereinsverm&ouml;gens i.H.v. 35.000 &#8364; enthalten.</p>
<p>Bevor an dieser Stelle unerf&uuml;llbare Begehrlichkeiten geweckt werden: Ein Teil der R&uuml;cklagen ist zweckgebunden (etwa: 10.000 &#8364; f&uuml;r die Zeitschrift vorg&auml;nge, 6.800 &#8364; f&uuml;r die Musterklage gegen die Steuer-ID). Zudem beschloss die HU-Delegiertenkonferenz bereits 1997 die Einf&uuml;hrung einer &#8222;Schuldenbremse&#8220;, wonach j&auml;hrlich nur 10 Prozent der freien R&uuml;cklagen verbraucht werden d&uuml;rfen.</p>
<p>Mit den steigenden Mitgliedszahlen steigt auch das Beitragsaufkommen der HU an. Es liegt seit einigen Jahren durchschnittlich bei ca. 66 &#8364; pro Jahr und Mitglied. Die Beitr&auml;ge und Spenden unserer Mitglieder machen nach wie vor ca. 75 Prozent der HU-Einnahmen aus und sichern ihre Unabh&auml;ngigkeit. Daneben konnte die HU in den vergangenen Jahren ihre Projektmittel ein wenig steigern, wie ein Blick auf die Einnahmestruktur zeigt:</p>
<p><i>Grafik 6: Herkunft der HU-Einnahmen im Jahresvergleich 2004-2009.<br /></i></p>
<p>Damit stieg auch der Anteil der projektgebundenen Ausgaben. Das Budget der HU wuchs in den vergangenen Jahren stetig an, die Fixkosten (B&uuml;romiete, technische Dienstleistungen) und die Personalausgaben blieben in ihrer absoluten H&ouml;he jedoch ann&auml;hernd konstant. Dadurch arbeitete die HU in finanzieller Hinsicht effektiver:</p>
<p><i>Grafik 7: HU-Ausgabenverteilung im Jahresvergleich 2004-2009.</i></p>
<p>Die Angaben zu den projektbezogenen Aufwendungen fallen in dieser &Uuml;bersicht systematisch bedingt niedriger aus, als die realen Aufwendungen sind. Da zahlreiche unserer Kooperationsprojekte mit minimalen Eigenmitteln bestritten und finanziell von externen Geldgebern getragen werden (in 2010 u.a. Berliner Gespr&auml;che, Hartz IV-Tagung, Kongress &Ouml;ffentlichkeit &amp; Demokratie), treten sie im HU-Haushalt kaum in Erscheinung.</p>
<h5>Auch f&uuml;r die HU gilt: Besser geht immer</h5>
<p>Leider l&auml;sst sich die Reichweite und Wirksamkeit unserer Arbeit nicht so einfach in Zahlen messen. Reizvoll w&auml;re solch eine Auswertung allemal, etwa zur medialen Reichweite der HU, aber auch zur Wirkung ihrer politischen Beitr&auml;ge. Bisher fehlt uns daf&uuml;r noch die geeignete Datenbasis, die sich in vertretbarer Zeit erstellen und auswerten lie&szlig;e. Als kleiner Anhaltspunkt f&uuml;r die Reichweite der HU an dieser Stelle die &#8222;Abozahlen&#8220; der HU-Mitteilungen. Die Verbreitung der gedruckten Exemplare gibt Anhaltspunkte f&uuml;r die Entwicklung des HU-Umfeldes:</p>
<p><i>Grafik 8: Feste Bezieher/innen der HU-Mitteilungen, ermittelt aus den Daten des Pressepostversandes.</i></p>
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		<title>Denis Diderot  Weiß man je, wohin man geht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 06:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 18/19 Denis Diderot &#8211; Wei&#223; man je, wohin man geht? Ein Lesebuch. Herausgegeben von Werner Raupp Diderot Verlag, Rottenburg/N., 2. Aufl. 2009&#160; (2008), 480 S., 60 Abb.,Vorwort: Peter Prange, 27,90 &#8364;ISBN: 978-3-936088-95-3 Mit dieser Anthologie &#252;ber die ausnehmend &#8222;bunte Gedankenwelt&#8220; (S. 18) des ber&#252;hmten franz&#246;sischen Aufkl&#228;rers und Enzyklop&#228;disten, die ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 18/19</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4110 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover-306x450.jpg" alt="Denis Diderot &#8211; Wei&szlig; man je, wohin man geht?" width="306" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover-306x450.jpg 306w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover-510x750.jpg 510w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover-408x600.jpg 408w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover-229x337.jpg 229w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/diderot-cover.jpg 600w" sizes="(max-width: 306px) 100vw, 306px" /></a></span></p>
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<p><i>Denis Diderot &#8211; Wei&szlig; man je, wohin man geht? Ein Lesebuch. Herausgegeben von Werner Raupp <br />Diderot Verlag, Rottenburg/N., 2. Aufl. 2009&nbsp; (2008), 480 S., 60 Abb.,<br />Vorwort: Peter Prange, 27,90 &#8364;<br />ISBN: 978-3-936088-95-3</i></p>
<p>Mit dieser Anthologie &uuml;ber die ausnehmend &#8222;bunte Gedankenwelt&#8220; (S. 18) des ber&uuml;hmten franz&ouml;sischen Aufkl&auml;rers und Enzyklop&auml;disten, die ein Jahr nach ihrem Erscheinen bereits in zweiter Auflage vorliegt, er&ouml;ffnet der T&uuml;binger Philosophiehistoriker und FH-Dozent Werner Raupp seine popul&auml;rwissenschaftliche Reihe &#8222;Humanismus &#8211; neu entdeckt&#8220;. Diese weitet den Begriff &#8222;Humanismus&#8220; stark aus und besitzt eine politische wie &ouml;kophile Intention (vgl. Vorwort, S. 17-20).</p>
<p>Der mit eindrucksvollen Illustrationen (besonders Stichen) geschm&uuml;ckte Band schildert zun&auml;chst kompakt die bekannten Eckdaten von Diderots Leben und Werk, der als Prototyp der Moderne seiner Zeit in vielerlei Hinsicht voraus war (Einf&uuml;hrung, S. 21-70). Dabei markiert der Herausgeber Diderots philosophischen Denkweg, der vom Theismus &uuml;ber den Skeptizismus und Deismus hin zu einem materialistisch-monistischen Weltbild f&uuml;hrt: zu &#8222;einem vitalistischen resp. hylozoistischen Materialismus und Pantheismus&#8220; (S. 56). Damit verbunden werden mehrere geistesgeschichtliche Linien sichtbar, die auch seine demokratische Gesinnung umfassen (S. 63-69).</p>
<p>Der Hauptteil (S. 71-434) gliedert sich in acht Kapitel und bietet auch etliche deutsche Erst&uuml;bersetzungen dar. Zu den &Uuml;bersetzern z&auml;hlen neben dem Herausgeber und der T&uuml;binger Romanistin Iris Raupp auch Lessing, Goethe und der Diderot-Kenner Hans Magnus Enzensberger. Der Textteil beginnt mit zum Teil am&uuml;santen Beitr&auml;gen &uuml;ber Diderots durchaus abenteuerliche Vita und bringt neben Schiller u. a. Rousseaus &#8222;Bekenntnisse&#8220; zu Geh&ouml;r (Kp. 1). <br />Sodann folgen Texte aus der epochalen Enzyklop&auml;die (28 Bde., 1751-1772), die von &#8222;Amerika&#8220; &uuml;ber &#8222;Geschichte&#8220; (von Voltaire verfasst) bis zu &#8222;Liebe der Geschlechter&#8220; wie auch zur &#8222;Nat&uuml;rlichen Gleichheit&#8220; und &#8222;Z&ouml;libat&#8220; reichen. Angef&uuml;gt sind Briefe, die den heftigen Streit um das von Kirche und Staat unterdr&uuml;ckte Monumentalwerk belegen, das bekanntlich zum &#8222;Durchbruch der aufkl&auml;rerischen und antifeudalen Denkrichtung&#8220; verhalf und so die Franz&ouml;sische Revolution von 1789 mit vorbereitete (S. 36). Zukunftsweisend ist auch Jean le Rond d&#8217;Alemberts ber&uuml;hmte Einleitung (&#8222;Discours pr&eacute;liminaire&#8220;), die nachdr&uuml;cklich f&uuml;r die empirische Methode eintritt (Kp. 2).</p>
<p>Das 3. Kapitel behandelt in drei Abschnitten die Kunst: u. a. die &uuml;beraus moderne Abhandlung &uuml;ber das &#8222;Paradox des Schauspielers&#8220; (1773-1778), die auch noch im 20. Jahrhundert Bert Brecht beeinflusste (&#8222;Theater&#8220;); die plauderhaften Salons (1759-1781), Berichte &uuml;ber die im Louvre stattfindenden Ausstellungen (&#8222;Bildende Kunst&#8220;); &Auml;u&szlig;erungen zur weniger bekannten Musiktheorie und zum heftigen &#8222;Buffonistenstreit&#8220; (1752-54), der auch politische Dimension besa&szlig; (&#8222;Musik&#8220;).</p>
<p>Ausf&uuml;hrlich ist das folgende Kapitel 4 geraten, das Ausschnitte aus den Romanen bietet: die bis ins 20. Jahrhundert als skandal&ouml;s angesehene Kloster-Satire &#8222;Die Nonne&#8220; (1760) sowie die dialogischen St&uuml;cke &#8222;Rameaus Neffe&#8220; (1761/62) &#8211; in der &Uuml;bersetzung Goethes (1805) &#8211; und &#8222;Jacques, der Fatalist&#8220; (1773-75). Mit diesen Erz&auml;hlungen hat sich der Aufkl&auml;rer in die Weltliteratur eingeschrieben. Er sucht darin, zuweilen in pikaresker Weise, der Frage nach gelingender Lebensorientierung nachzusp&uuml;ren. Humorvoll ist schlie&szlig;lich die Erz&auml;hlung vom &#8222;alten Hausrock&#8220;, den Hans Magnus Enzensberger mit sprachlicher Brillanz &uuml;bertrug.<br />Dann folgen die philosophischen Texte (Kp. 5): hervorgehoben seien die aphoristischen &#8222;Philosophischen Gedanken&#8220; (1746), die das intolerante Christentum mit seinen &#8222;H&ouml;llenstrafen&#8220; kritisieren, und die materialistische Poesie vom &#8222;Traum d&#8217;Alemberts&#8220; (1769), die den Menschen als Kind der unendlichen Evolution ansieht, verankert in der &#8222;gro&szlig;en Kette&#8220; des Lebens.</p>
<p>Kurzweilig gehalten ist auch das 6. Kapitel, das den Polygraphen als markanten Wegbereiter der Demokratie wie als scharfen Kritiker des Kolonialismus und der Sklaverei vorstellt: nicht zuletzt in den &#8222;Beobachtungen &uuml;ber den &#8218;Nakaz&#8216; der Zarin Katharina II.&#8220; (1774), eine der deutschen Erst&uuml;bersetzungen. Der kritische Kommentar zu Katharinas neuer Gesetzgebung gipfelt in den Worten: &#8222;Es gibt nur einen wahren Herrscher: die Nation; es gibt nur einen wahren Gesetzgeber: das Volk&#8220; (S. 365). Harsch wusste Diderot &uuml;berdies dem &#8222;Kriegstreiber&#8220; Friedrich II., d. G. entgegenzutreten (&#8222;Seiten gegen einen Tyrannen&#8220;, 1771).</p>
<p>Der vorletzte Teil bietet sodann 22 zum Teil &uuml;beraus lebhafte Briefe Diderots: u. a. an Voltaire, Madame de Pompadour, David Hume, Carl Philipp Emanuel Bach und Katharina d. Gr. sowie freilich an die kongeniale Geliebte, Sophie Volland. Das 8. Kapitel betrachtet schlie&szlig;lich den Aufkl&auml;rer &#8222;im Spiegel seiner Zeitgenossen und der Nachwelt&#8220;, wobei der Herausgeber eine illustre Schar von K&ouml;pfen versammelt hat: von Lessing (1751) &uuml;ber Goethe (1812/13) und Ludwig B&ouml;rne (1831) bis zu Enzensberger (1994).</p>
<p>Den Schlussteil (S. 435-480) bilden neben einer allerdings etwas kurz geratenen Bibliographie ein ausf&uuml;hrliches Quellenregister sowie eine Diderot-Chronik und ein Namen-Glossar. Angeh&auml;ngt ist schlie&szlig;lich ein kurzer Abschnitt mit provokanten &#8222;Gedankensplittern&#8220; als &#8222;Einstimmung in die neue Buchreihe&#8220;. Insgesamt ist die Auswahl und die Aufbreitung der Texte vorz&uuml;glich gelungen &#8211; und so stellt die sch&ouml;n aufgemachte Anthologie sowohl ein vielversprechender Auftakt der neuen Buchreihe wie auch eine gegl&uuml;ckte Einladung zur Lekt&uuml;re des Diderotschen &#338;uvre dar, das im deutschsprachigen Raum immer noch viel zu wenig bekannt ist. Dort sucht die Anthologie nunmehr ihresgleichen.&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/denis-diderot-weiss-man-je-wohin-man-geht/">Denis Diderot  Weiß man je, wohin man geht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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