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	<title>Mitteilungen Nr. 227 Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:42:06 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Einladung zur Delegiertenkonferenz 2015</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 1 In vier Wochen ist es soweit: in M&#252;nchen treffen sich die Delegierten und interessierte Mitglieder zur diesj&#228;hrigen Delegiertenkonferenz (DK). Alle Delegierten, aber auch alle anderen Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Auf dem Programm stehen neben der Neuwahl des Bundesvorstands u.a. ein Antrag auf Satzungs&#228;nderung, mit dem k&#252;nftig [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 1</p>
<p>In vier Wochen ist es soweit: in M&uuml;nchen treffen sich die Delegierten und interessierte Mitglieder zur diesj&auml;hrigen Delegiertenkonferenz (DK). Alle Delegierten, aber auch alle anderen Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Auf dem Programm stehen neben der Neuwahl des Bundesvorstands u.a. ein Antrag auf Satzungs&auml;nderung, mit dem k&uuml;nftig Mitgliederversammlungen eingef&uuml;hrt werden sollen, sowie ein Antrag, die H&ouml;he der Mitgliederbeitr&auml;ge nach 18 Jahren erstmals wieder zu erh&ouml;hen. Daneben wird sich die Versammlung mit der Gesetzgebung zur Suizidbeihilfe, der religionspolitischen Positionierung der HU insbesondere zu Kopftuch-Verboten in &ouml;ffentlichen Einrichtungen und anderen inhaltlichen Fragen besch&auml;ftigen. Ein Thema der DK wird sicher auch die aktuelle Fl&uuml;chtlingssituation und die Frage sein, was die HU dazu beitragen kann.&nbsp;</p>
<p>In dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen finden Sie das Programm der DK, die Ergebnisse der Delegiertenwahlen und alle bis zum Redaktionsschluss vorliegenden Antr&auml;ge. Weitere Antr&auml;ge an die DK sind m&ouml;glich und werden sicher noch kommen.</p>
<p>F&uuml;r Samstagmittag, den 31. Oktober haben wir eine &ouml;ffentliche Aktion in der M&uuml;nchner Innenstadt geplant. Die Auswertung unserer Kampagnenarbeit zum Verfassungsschutz und den Geheimdiensten, aber auch der sonstigen Aktivit&auml;ten von Vorstand, Gesch&auml;ftsstelle und Regionalgruppen ist fester Bestandteil der DK.</p>
<p>F&uuml;r Teilnehmer/innen des Treffens haben wir ein Kontingent an Hotelzimmern reserviert. Dieses kann &uuml;ber die Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden. Aktuelle Informationen zur DK sind &uuml;ber die HU-Webseite (s.u.) oder die Gesch&auml;ftsstelle abrufbar.</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/dk/">https://www.humanistische-union.de/shortcuts/dk/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Programm der 24. Delegiertenkonferenz in München</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/programm-der-24-delegiertenkonferenz-in-muenchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 2 Tagungsort f&#252;r alle Veranstaltungen:EineWeltHaus M&#252;nchenSchwanthaler Str. 80 Rgb.80336 M&#252;nchenwww.einewelthaus.de&#160;Auftaktveranstaltung Freitag, 30. Oktober 2015, 19.30 Uhr&#196;RZTE, ANGEH&#214;RIGE, STERBEHELFER &#8211; wer darf beim Suizid helfen? Diskussionsveranstaltung mit Bundestagsabgeordneten zur Gesetzgebung &#252;ber Suizidbeihilfe Samstag, 31. Oktober 2015 9.00 Uhr&#160;&#160; &#160;Beginn der Delegiertenkonferenz (DK)11.00 &#8211; 11.15 Uhr&#160;Kaffeepause12.30 &#8211; 13.30 Uhr&#160;Mittagspause14.00 Uhr&#160;&#214;ffentliche Aktion [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 2</p>
<p>Tagungsort f&uuml;r alle Veranstaltungen:<br />EineWeltHaus M&uuml;nchen<br />Schwanthaler Str. 80 Rgb.<br />80336 M&uuml;nchen<br /><a href="http://www.einewelthaus.de/" target="_blank" rel="noopener">www.einewelthaus.de</a><br />&nbsp;<br />Auftaktveranstaltung</p>
<p><b>Freitag, 30. Oktober 2015, 19.30 Uhr<br /></b>&Auml;RZTE, ANGEH&Ouml;RIGE, STERBEHELFER &#8211; wer darf beim Suizid helfen? <br />Diskussionsveranstaltung mit Bundestagsabgeordneten zur Gesetzgebung &uuml;ber Suizidbeihilfe</p>
<h2 class="auto-created">Samstag, 31. Oktober 2015</h2>
<p>9.00 Uhr&nbsp;&nbsp; &nbsp;Beginn der Delegiertenkonferenz (DK)<br />11.00 &ndash; 11.15 Uhr&nbsp;Kaffeepause<br />12.30 &#8211; 13.30 Uhr&nbsp;Mittagspause<br />14.00 Uhr&nbsp;&Ouml;ffentliche Aktion zur VS-Kampagne <br />14.30 Uhr&nbsp;&nbsp; &nbsp;Fortsetzung DK<br />16.00 &ndash; 16.30 Uhr &nbsp;Kaffeepause<br />18.00 Uhr&nbsp; &nbsp;Vereinswahlen</p>
<p>Ende gegen 20.30 Uhr</p>
<h2 class="auto-created">Sonntag, 1. November 2015</h2>
<p>9.00 Uhr&nbsp; &nbsp;Fortsetzung DK<br />10.45 &ndash; 11.00 Uhr&nbsp;Kaffeepause<br />11.00 Uhr &nbsp;Religionspolitische Grundsatzdebatte (s.S. 11 ff.)<br />13.00 Uhr&nbsp; &nbsp;Ende der DK</p>
<h2 class="auto-created">Tages&shy;ord&shy;nung der DK:</h2>
<p>1. Begr&uuml;&szlig;ung und Er&ouml;ffnung <br />2. Wahl der Tagungsleitung und Protokollf&uuml;hrung <br />3. Beschluss der Gesch&auml;ftsordnung <br />4. Wahl der Antragskommission <br />5. Verabschiedung der Tagesordnung <br />6. Berichte aus den Regionalverb&auml;nden sowie den Arbeitskreisen Soziale Grundrechte, Verfassungsschutz und Staat/Kirche <br />7. Aussprache &amp; Austausch zu den Berichten <br />8. Berichte der Vorsitzenden / der Vorstandsmitglieder <br />9. Bericht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung <br />10. Bericht der Revisoren <br />11. Diskussion zu den Berichten <br />12. Mandatspr&uuml;fung <br />13. Entlastung des Vorstandes <br />14. Bericht der Antragskommission <br />15. Diskussion &amp; Abstimmung satzungs&auml;ndernder Antrag: Einf&uuml;hrung einer Mitgliederversammlung (Antrag 1)<br />16. Diskussion &amp; Abstimmung weiterer Antr&auml;ge: &Auml;nderung der Beitragsordnung (Antrag 2),&nbsp; &Auml;nderung der HU-Datenschutzordnung (Antrag 3)<br />17. Behandlung weiterer Antr&auml;ge <br />18. Wahlen der Verbandsgremien: Vorsitzende/r, Bundesvorstand, Schiedsgericht, Wahlkommission, Revisor/innen,&nbsp; Diskussionsredakteur/in <br />19. Religionspolitische Grundsatzdebatte <br />20. Verabschiedung und Ende</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/programm-der-24-delegiertenkonferenz-in-muenchen/">Programm der 24. Delegiertenkonferenz in München</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antrag: Änderung der Vereinssatzung &#8211; Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Antr&#228;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 5-7 Die Delegiertenkonferenz m&#246;ge beschlie&#223;en: Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden k&#252;nftig durch j&#228;hrliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen k&#246;nnen alle Mitglieder gleicherma&#223;en stimmberechtigt teilnehmen. Regul&#228;re Vorstandswahlen finden wie bisher im zweij&#228;hrigen Turnus [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/">Antrag: Änderung der Vereinssatzung &#8211; Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antr&auml;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 5-7</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden k&uuml;nftig durch j&auml;hrliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen k&ouml;nnen alle Mitglieder gleicherma&szlig;en stimmberechtigt teilnehmen. Regul&auml;re Vorstandswahlen finden wie bisher im zweij&auml;hrigen Turnus statt. Daf&uuml;r werden folgende &Auml;nderungen der Vereinssatzung beschlossen:</p>
<p>[Es folgt der komplette Wortlaut der ge&auml;nderten Satzung, der hier aus Platzgr&uuml;nden nicht wiedergegeben wird. Die &Auml;nderungen betreffen im Kern folgende Paragrafen:</p>
<p>&sect;&nbsp;7 Organe des Vereins: hier wird die Delegiertenkonferenz durch die Mitgliederversammlung ersetzt und der Verbandstag ersatzlos gestrichen</p>
<p>&sect;&nbsp;9 Mitgliederversammlung (MV): die Regelungen zur DK werden sinngem&auml;&szlig; auf die MV angewandt; die Beschlussf&auml;higkeit der MV ist gegeben bei fristgem&auml;&szlig;er Einladung und dann solange bis festgestellt wird, dass weniger als die H&auml;lfte der Teilnehmenden noch anwesend ist.</p>
<p>&sect;&nbsp;10 Einberufung der MV: die ordentliche MV soll j&auml;hrlich stattfinden; sie ist drei Monate vorher anzuk&uuml;ndigen; die Antragsfrist betr&auml;gt f&uuml;nf Wochen; die Einladung (mit Tagesordnung und Antr&auml;gen) hat vier Wochen vorher zu erfolgen.</p>
<p>&sect;&nbsp;11 Wahl der Delegierten: entf&auml;llt</p>
<p>&sect;&nbsp;13 Verbandstag: entf&auml;llt</p>
<p>&sect;&nbsp;20 Finanzordnung: eine rechtliche Klarstellung, das voraus bezahlte Mitgliedsbeitr&auml;ge nicht zur&uuml;ck erstattet werden</p>
<p>&sect;&nbsp;21 Haftung der Mitglieder (f&uuml;r das Vereinsverm&ouml;gen): ersatzlos gestrichen, da bereits gesetzlich hinreichend geregelt</p>
<p>&sect;&nbsp;22 Satzungs&auml;nderung / Vereinsaufl&ouml;sung: die Satzungs&auml;nderung ist mit 2/3 der Stimmen der MV, die Vereinsaufl&ouml;sung mit 3/4 der Stimmen m&ouml;glich.</p>
<p>Der komplette Wortlaut der Satzungs&auml;nderungen wird den Delegierten mit den Unterlagen zur Versammlung zugestellt, kann &uuml;ber die HU-Webseite unter <a href="http://www.humanistische/" target="_blank" rel="noopener">http://www.humanistische</a> -union.de/veranstaltungen/2015/dk/ oder die Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden.]</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung:</b></p>
<p>Es gibt viele Gr&uuml;nde, warum eine Delegiertenversammlung heute nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist: <br />Die meisten Mitglieder kennen die zu w&auml;hlenden KandidatInnen &uuml;berhaupt nicht und k&ouml;nnen sich anhand der knappen Selbstdarstellung auch kein sinnvolles Urteil bilden. Zudem findet kaum ein Austausch zwischen den Delegierten und den sie w&auml;hlenden Mitgliedern statt. Insofern stehen die KandidatInnen nicht f&uuml;r bestimmte Positionen, das Delegiertenprinzip funktioniert nicht mehr. <br />Das Delegiertenwahlverfahren bremst Mitglieder aus, es behindert insbesondere das Engagement neuer und junger Mitglieder. Die Delegiertenwahlen funktionieren weitgehend nach dem Seniorit&auml;tsprinzip: gew&auml;hlt wird, wer bereits bekannt ist. Folglich treffen sich bei der DK immer wieder die gleichen Personen. Wer nicht als Delegierter gew&auml;hlt wurde, f&uuml;r den d&uuml;rfte eine Teilnahme an der DK kaum interessant sein &#8211; weil er/sie nicht mit abstimmen darf. Dazu tr&auml;gt auch die Komplexit&auml;t des Delegiertenwahlverfahrens (wer darf wen nominieren?) bei. <br />Die Frage der regionalen Gerechtigkeit (&#8222;Demokratie der gleichlangen Wege&#8220;) ist unabh&auml;ngig von der Frage Delegierten- oder Mitgliederversammlung: der regelm&auml;&szlig;ige Wechsel der Versammlungsorte soll beibehalten werden.<br />Der F&ouml;deralismus des Wahlverfahrens passt nicht zur ungleichen Mitgliederverteilung der HU, die in den einzelnen Bundesl&auml;ndern sehr unterschiedlich aufgestellt ist. Derzeit hat die HU in vier Bundesl&auml;ndern jeweils mehr als 200 Mitgliedern, in drei L&auml;ndern dagegen weniger als 10 Mitglieder. <br />Es findet nur vereinzelt eine echte Wahl statt, f&uuml;r die meisten L&auml;nder finden sich zu wenige (oder gar keine) KandidatInnen. Eine echte Auswahl gab es in diesem Jahr nur in den Wahlbezirken Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern und Berlin, dagegen hatten vier L&auml;nder weniger KandidatInnen als Delegiertenpl&auml;tze. <br />Die Delegierten repr&auml;sentieren keineswegs gleichm&auml;&szlig;ig die Mitgliedschaft: Durch Grundmandate und mangelnde KandidatInnen variiert die Zahl der von jedem/jeder Gew&auml;hlten repr&auml;sentierten Mitglieder betr&auml;chtlich. Sie reicht diesmal von 7 Mitgliedern (f&uuml;r die Delegierten aus dem Saarland) bis zu 35 Mitgliedern, die jede/r Delegierte aus Nordrhein-Westfalen repr&auml;sentiert. <br />Die HU muss keineswegs f&uuml;rchten, dass Mitglieder oder Regionalgruppen eine Mitgliederversammlung ernsthaft majorisieren k&ouml;nnten &#8211; dazu w&auml;re derzeit keine Regionalgruppe in der Lage. Der Vorschlag zur Satzungs&auml;nderung enth&auml;lt zudem Regelungen, die solchen Gefahren vorbeugen sollen:<br />* Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von drei Monaten im Voraus angek&uuml;ndigt. Damit bleibt gen&uuml;gend Zeit, damit jede/r f&uuml;r sich entscheiden kann, ob ihre/seine Teilnahme an der Versammlung wichtig ist.<br />* Stimmberechtigt ist nur, wer zum Zeitpunkt der Ank&uuml;ndigung der Versammlung bereits Mitglied der HU war. Damit soll dem Risiko von Masseneintritten unmittelbar vor der Mitgliederversammlung begegnet werden. <br />* Die Mitgliederversammlung ist nur so lange beschlussf&auml;hig, wie mindestens die H&auml;lfte der zu Beginn der Sitzung anwesenden Mitglieder noch teilnehmen. Mit dieser Regelung soll einer Verz&ouml;gerungstaktik von Minderheiten vorgebeugt werden.<br />Das Verh&auml;ltnis von Kosten und Nutzen des Wahlverfahrens stimmt nicht: F&uuml;r die Kandidatensuche, die Erstellung der Wahlunterlagen und deren Versand (getrennte Unterlagen f&uuml;r jedes Bundesland) werden ca. 9 Personenarbeitstage ben&ouml;tigt; Druck &amp; Versand der Unterlagen kosten ca. 750 Euro &#8211; beides w&uuml;rden wir lieber in politische Projekte investieren.<br />Das Vorhaben war bereits Gegenstand einer 2008 durchgef&uuml;hrten Urabstimmung unter den HU-Mitgliedern und verfehlte damals mit 74,8&nbsp;% Ja-Stimmen das n&ouml;tige Quorum von &frac34; der abgegebenen Stimmen denkbar knapp. Bei der letzten Delegiertenversammlung wurden die Beratungen &uuml;ber einen fast identischen Antrag nach einer Probeabstimmung ausgesetzt.<br />Antragsteller:<br />Bundesvorstand der Humanistischen Union</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag: Anhebung der Mitgliedsbeiträge</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-anhebung-der-mitgliedsbeitraege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/antrag-anhebung-der-mitgliedsbeitraege/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 7/8 Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung beschließt die Delegiertenversammlung eine Anhebung der jährlichen Mitgliederbeiträge der Humanistischen Union. Ab dem 1.1.2016 gelten folgen jährlichen Beitragssätze: Normalbeitrag für Einzelmitglieder: 110 &#128; Normalbeitrag für Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft: 140 &#128; ermäßigter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-anhebung-der-mitgliedsbeitraege/">Antrag: Anhebung der Mitgliedsbeiträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 7/8</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</p>
<p>Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung beschließt die Delegiertenversammlung eine Anhebung der jährlichen Mitgliederbeiträge der Humanistischen Union. Ab dem 1.1.2016 gelten folgen jährlichen Beitragssätze:</p>
<ul>
<li>Normalbeitrag für Einzelmitglieder: 110 &#128;</li>
<li>Normalbeitrag für Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft: 140 &#128;</li>
<li>ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Studierende und Mitglieder mit geringem Einkommen: 40 &#128;</li>
<li>Mitglieder, die sich noch in einer Ausbildung befinden, zahlen wie bisher im ersten Jahr die Hälfte des regulären Beitrags. </li>
</ul>
<p><b>Begründung:</b></p>
<p>Die Beitragssätze der Humanistischen Union (HU) wurden zuletzt zum 1. Januar 1998 erhöht. Seitdem sind die Kosten für Dienstleistungen u.v.m. erheblich gestiegen, die Inflationsrate beträgt für diesen Zeitraum bis heute lt. Statistischem Bundesamt rd. 31 Prozent. Für eine Organisation, die sich größtenteils über die Beiträge (und Spenden) ihrer Mitglieder finanziert, hat das zur Folge, dass ihr finanzieller Spielraum und damit letztlich ihre Handlungsfähigkeit abnimmt; zudem sinkt das Reallohnniveau für die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle kontinuierlich. Beides kann nicht im Interesse des Vereins sein.</p>
<p>Die HU operiert aus diesem Grund seit Jahren mit einem strukturellen Haushaltsdefizit. Dies äußert sich beispielsweise darin, dass jenseits der Fixkosten (Personal, Büro, &#132;Standard-Projekte&#147;) nur sehr wenige Finanzmittel für kurzfristige politische Aktionen zur Verfügung stehen.</p>
<p>Bei konstanten Beitragssätzen hat die Bundesgeschäftsstelle ihre Leistungen in den letzten Jahren erweitert, u.a. durch:</p>
<ul>
<li>die kostenfreie Zusendung des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports an alle Mitglieder;</li>
<li>Erstellung, Aboverwaltung und Vertrieb der Zeitschrift vorgänge</li>
<li>den kostenfreien Bezug der Zeitschrift vorgänge für alle Mitglieder; </li>
<li>die Unterstützung der Regionalgruppen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen</li>
<li>den Versand von Rundschreiben, Einladungen etc. für alle Regionalgruppen durch die Geschäftsstelle.</li>
</ul>
<p>Diese Sach- und Personalkosten sind mit erheblichem Personalaufwand verbunden.</p>
<p>Der Vorschlag umfasst eine gestaffelte Anhebung der jährlichen Beitragssätze: Normalbeiträge und freiwillig erhöhte Beiträge sollen um jeweils 20 Euro/Jahr angehoben werden; die ermäßigten Beitragssätze werden um jeweils 10 bis 15 Euro/Jahr erhöht. Damit wird Rücksicht auf jene Mitglieder genommen, die sich bereits jetzt aus Einkommensgründen keinen Normalbeitrag leisten können.</p>
<p>Durch die vorgeschlagene Beitragserhöhung ist mit jährlichen Mehreinnahmen i.H.v. ca. 10.000 Euro zu rechnen.</p>
<p>Die vorgeschlagene Beitragserhöhung wird das strukturelle Haushaltsdefizit der HU nicht gelöst, aber der Zeitrahmen für die Entwicklung wirksamer Fundraising-Maßnahmen erweitert. Vorstand und Geschäftsführung bemühen sich seit mehreren Jahren, neue externe Finanzquellen für die Arbeit der HU zu erschließen. 2013/2014 hat sich die HU erstmals an einem EU-Förderprojekt beteiligt, seit 2013 wird die Arbeit der HU durch eine Basisförderung der Bewegungsstiftung i.H.v. insgesamt 70.000 Euro unterstützt. Im Rahmen dieses Projektes werden derzeit auch neue Fundraising-Maßnahmen erprobt. Bis diese Bemühungen (die auf der Delegiertenkonferenz vorgestellt werden) zu einer dauerhaften Verbesserung der Einnahmesituation führen, wird es noch ein bis zwei Jahre dauern.</p>
<p><i>Antragsteller: <br />Bundesvorstand der Humanistischen Union</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-anhebung-der-mitgliedsbeitraege/">Antrag: Anhebung der Mitgliedsbeiträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag: Änderung der Datenschutzordnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-datenschutzordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 13:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 8/9 Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Datenschutzordnung der Humanistischen Union in der derzeit gültigen Fassung vom 14.06.2009 wird in folgenden Abschnitten geändert: 1. Die Überschrift von Abschnitt 2 wird ergänzt und lautet jetzt: &#132;2 Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten&#147;. 2. Der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-datenschutzordnung/">Antrag: Änderung der Datenschutzordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 8/9</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</p>
<p>Die Datenschutzordnung der Humanistischen Union in der derzeit gültigen Fassung vom 14.06.2009 wird in folgenden Abschnitten geändert:</p>
<p>1. Die Überschrift von Abschnitt 2 wird ergänzt und lautet jetzt: &#132;<i>2 Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten</i>&#147;.</p>
<p>2. Der 1. Absatz von Abschnitt 2 wird wie folgt neu gefasst: &#132;<i>Für Nicht-Vereinsmitglieder: Zur Kontaktaufnahme mit der Humanistischen Union über E-Mail oder Webformulare besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften). Die angegebenen persönlichen Daten werden vereinsintern nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen oder Informationen bzw. für die explizit genannten anderen Zwecke (etwa: die Zusendung von Spendennachweisen) genutzt.</i>&#147;</p>
<p>3. Dem 2. Absatz von Abschnitt 2 wird folgender Vorsatz zugefügt: &#132;<i>Für Mitglieder:</i>&#147;.</p>
<p>4. Der vorletzte Absatz von Abschnitt 2 lautet neu: &#132;<i>Diese Informationen werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und sind nur den Beschäftigten der Bundesgeschäftsstelle, dem Bundesvorstand sowie ggf. den Beauftragten der jeweiligen Orts-, Regional- oder Landesverbände (s. Abschnitt 4) zugänglich.</i>&#147;</p>
<p>5. In Abschnitt 4 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt (der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5): &#132;<i>Für die Abwicklung von Massensendungen dürfen die Adressdaten der Empfänger/ innen an externe Dienstleister übermittelt werden. Die Dienstleister sind durch einen schriftlichen Vertrag darauf zu verpflichten dass: sie das Datengeheimnis einhalten; die übermittelten Daten nur für die Ausführung der beauftragten Leistungen nutzen; eine Weitergabe der Daten untersagt ist sowie die übermittelten Daten nach Ausführung zu löschen sind.</i>&#147;</p>
<p><b>Begründung:</b></p>
<p>Die Änderungsvorschläge Nr. 1 bis 3 bezwecken lediglich redaktionelle Klarstellungen, indem die Regeln für Mitglieder/Nichtmitglieder klar ausgewiesen werden.</p>
<p>Der Änderungsvorschlag Nr. 4 ist eine redaktionelle Klarstellung, um an dieser Stelle die Aufzählung all jener, die auf die Mitgliederdaten zugreifen dürfen, vollständig zu machen. (Bisher fehlten an dieser Stelle die Beauftragten der Orts-/Regional-/Landesverbände, die im 4. Abschnitt der Datenschutzordnung beschrieben werden.)</p>
<p>Der einzige substantielle Änderungsvorschlag ist Nummer 5: Hierbei geht es um die Erlaubnis, die Adressdaten für die Erledigung von Versandaufgaben an externe Dienstleister übergeben zu dürfen. Die bisherige Datenschutzordnung schließt eine solche Weitergabe strikt aus. Alle Versandaufgaben werden deshalb bisher von den Mitarbeiter/innen der Bundesgeschäftsstelle erledigt. Insbesondere die Versendung der Grundrechte-Reporte (1x jährlich), aber auch der Zeitschrift vorgänge (bis zu 4x jährlich) sind nicht nur zeitaufwändig, sondern stellen auch eine physische Belastung dar, da sich die Geschäftsstelle in der 2. Etage des Hauses der Demokratie und Menschenrechte befindet. Wir möchten derartig umfangreiche Versandaufgaben deshalb gern von externen Dienstleistern ausführen lassen, auch um die ohnehin knappe Arbeitszeit unserer Mitarbeiter/innen zu schonen. Den Dienstleistern sollen mit der vorgeschlagenen Regelung strikte Vorgaben für einen datenschutzgerechten Umgang mit den übergebenen Adressdaten gemacht werden.</p>
<p>Antragsteller:<br />Bundesvorstand der Humanistischen Union</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-datenschutzordnung/">Antrag: Änderung der Datenschutzordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Antrag: Verlängerung der Legislaturperiode nur bei gleichzeitigen Volksabstimmungen auf Bundesebene</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-verlaengerung-der-legislaturperiode-nur-bei-gleichzeitigen-volksabstimmungen-auf-bundesebene/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 9/10 Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Humanistische Union setzt sich dafür ein, dass die Legislaturperiode des Bundestages nur dann verlängert werden darf, wenn gleichzeitig die Rechte der Wählerinnen und Wähler gestärkt werden. Dazu müssen Volksabstimmungen auf Bundesebene eingeführt werden, wie es Art. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-verlaengerung-der-legislaturperiode-nur-bei-gleichzeitigen-volksabstimmungen-auf-bundesebene/">Antrag: Verlängerung der Legislaturperiode nur bei gleichzeitigen Volksabstimmungen auf Bundesebene</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anträge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 9/10</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</p>
<p>Die Humanistische Union setzt sich dafür ein, dass die Legislaturperiode des Bundestages nur dann verlängert werden darf, wenn gleichzeitig die Rechte der Wählerinnen und Wähler gestärkt werden. Dazu müssen Volksabstimmungen auf Bundesebene eingeführt werden, wie es Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG vorsieht.</p>
<p><b>Begründung:</b></p>
<p>Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages. Laut eines Berichtes der Süddeutschen Zeitung vom 28.12.2013 zeigen sich führende Vertreter der Großen Koalition offen für eine Verlängerung.<br />Der Verein &#132;Mehr Demokratie e.V.&#147; kritisiert dies, weil für einen 18jährigen Menschen im Laufe seines Lebens drei bis vier Wahlen wegfielen. Nur mit Volksabstimmungen, genauer Volksbegehren und Volksentscheid, hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Politik punktuell in Sachfragen zu beeinflussen. <br />Wir unterstützen den Vorschlag des Vereins &#132;Mehr Demokratie e.V.&#147;. Mit dem Verlust an Wahlen verlieren die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Politik. Um hier gegenzusteuern, brauchen wir ein Instrument der direkten Demokratie &#150; nämlich bundesweite Volksabstimmungen. Zuletzt in 2009 hat die Delegiertenkonferenz beschlossen: &#132;Die Humanistische Union fordert erneut den Gesetzgeber auf, endlich den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen.&#147;<br />Antragsteller: Nadine Freialdenhoven, Wolfgang Killinger, Hansjörg Siebels-Horst und Wolfgang Stöger für den RV München-Südbayern</p>
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		<title>Antrag: Unterstützung der Kampagne gegen Killerdrohnen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-unterstuetzung-der-kampagne-gegen-killerdrohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Antr&#228;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 10 Die Delegiertenkonferenz m&#246;ge beschlie&#223;en: Die Humanistische Union lehnt den milit&#228;rischen Einsatz bewaffneter Drohnen ab und schlie&#223;t sich der &#8222;Campaign to stop killer robots&#8220; an. Begr&#252;ndung: Mit Hilfe bewaffneter Drohnen werden durch die US-Armee sowie die CIA immer wieder feindliche K&#228;mpfer hingerichtet. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-unterstuetzung-der-kampagne-gegen-killerdrohnen/">Antrag: Unterstützung der Kampagne gegen Killerdrohnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antr&auml;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 10</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union lehnt den milit&auml;rischen Einsatz bewaffneter Drohnen ab und schlie&szlig;t sich der &#8222;Campaign to stop killer robots&#8220; an.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b></p>
<p>Mit Hilfe bewaffneter Drohnen werden durch die US-Armee sowie die CIA immer wieder feindliche K&auml;mpfer hingerichtet. Eine solche Milit&auml;rstrategie entspricht einer au&szlig;ergerichtlichen Todesstrafe &#8211; die unter b&uuml;rger- und menschenrechtlichen Gesichtspunkten v&ouml;llig inakzeptabel ist. Dar&uuml;ber hinaus werden auch immer wieder unbeteiligte Zivilpersonen Opfer solcher Eins&auml;tze.</p>
<p>Die Nutzung bewaffneter Drohnen ist daher bedingungslos abzulehnen. Zu den Hintergr&uuml;nden sowie weiteren Argumenten gegen den Einsatz solcher Drohnen wird auf einen Aufsatz von Johannes Feest verwiesen: T&ouml;tung durch Drohnen. Ein Beispiel f&uuml;r au&szlig;ergerichtliche, willk&uuml;rliche oder summarische Todesstrafe?; Vortrag auf der &#8222;Regionalen Antikriegskonferenz (RAKK)&#8221; am 5.9.2015 in Bremen, abrufbar unter <a href="http://criminologia.de/2015/09/toetung-durch-drohnen-ein-beispiel-fuer-aussergerichtlichewillkuerliche-oder-summarische-todesstrafe/" target="_blank" rel="noopener">http://criminologia.de/2015/09/toetung-durch-drohnen-ein-beispiel-fuer-aussergerichtlichewillkuerliche-oder-summarische-todesstrafe/</a>.</p>
<p>Weitere Informationen zur Kampagne unter <a href="http://www.stopkillerrobots.org/" target="_blank" rel="noopener">http://www.stopkillerrobots.org/</a>.</p>
<p>Antragsteller: <br />Landesvorstand der HU Bremen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-unterstuetzung-der-kampagne-gegen-killerdrohnen/">Antrag: Unterstützung der Kampagne gegen Killerdrohnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Neu: Leitfaden für HU-Aktive</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/neu-leitfaden-fuer-hu-aktive/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 10 Die Bundesgesch&#228;ftsstelle hat einen Leitfaden erstellt, der neuen HU-Mitgliedern einen &#220;berblick &#252;ber die Strukturen, Themen und Ansprechpartner/ innen in unserem Verein gew&#228;hrt. Mit dem Leitfaden in der Hand erfahre ich zum Beispiel, wie und zu welchen Themen ich mich innerhalb der HU engagieren kann, wie ich die Regionalgruppe [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 10</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4002 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final-317x450.jpg" alt="Neu: Leitfaden f&uuml;r HU-Aktive" width="317" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final-317x450.jpg 317w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final-237x337.jpg 237w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final.jpg 418w" sizes="(max-width: 317px) 100vw, 317px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die Bundesgesch&auml;ftsstelle hat einen Leitfaden erstellt, der neuen HU-Mitgliedern einen &Uuml;berblick &uuml;ber die Strukturen, Themen und Ansprechpartner/ innen in unserem Verein gew&auml;hrt. Mit dem Leitfaden in der Hand erfahre ich zum Beispiel, wie und zu welchen Themen ich mich innerhalb der HU engagieren kann, wie ich die Regionalgruppe in meiner N&auml;he finde oder eine neue Regionalgruppe gr&uuml;nden kann. <br />Auch f&uuml;r Mitglieder, die schon l&auml;nger dabei sind, ist der Leitfaden ein praktisches Nachschlagewerk: Wer im Bundesvorstand war nochmal f&uuml;r das Thema &#8222;Versammlungsrecht&#8220; zust&auml;ndig? Wie kann ich beim &#8222;Arbeitskreis Psychiatrie&#8220; mitmachen? Und wie komme ich zum HU-Wiki und was finde ich dort?</p>
<p>Der Leitfaden wird von der Gesch&auml;ftsstelle ab sofort an alle Neumitglieder verschickt und fortlaufend aktualisiert. Der Leitfaden ist &uuml;ber die HU-Webseite oder die Bundesgesch&auml;ftsstelle abrufbar (<a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> oder Tel. 030/204 502 56).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/neu-leitfaden-fuer-hu-aktive/">Neu: Leitfaden für HU-Aktive</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-Mitarbeit_2015_final.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Religionspolitik der HU: Überlegungen zur weiteren Ausrichtung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/religionspolitik-der-hu-ueberlegungen-zur-weiteren-ausrichtung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/religionspolitik-der-hu-ueberlegungen-zur-weiteren-ausrichtung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 11-15 In Deutschland haben in j&#252;ngerer Zeit das Bundesverfassungsgericht (Zeugen Jehovas, kirchliches Arbeitsrecht, Kopftuch einer Lehrerin) und das Bundesarbeitsgericht (kirchliches Arbeitsrecht, Kopftuch einer Krankenschwester) mehrfach zu religi&#246;sen Sachverhalten entschieden. Die Humanistische Union (HU) hat darauf vereinzelt mit Pressemitteilungen reagiert. W&#228;hrend die Position der HU zu Sonderrechten der Religionsgemeinschaften wie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/religionspolitik-der-hu-ueberlegungen-zur-weiteren-ausrichtung/">Religionspolitik der HU: Überlegungen zur weiteren Ausrichtung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 11-15</p>
<p>In Deutschland haben in j&uuml;ngerer Zeit das Bundesverfassungsgericht (Zeugen Jehovas, kirchliches Arbeitsrecht, Kopftuch einer Lehrerin) und das Bundesarbeitsgericht (kirchliches Arbeitsrecht, Kopftuch einer Krankenschwester) mehrfach zu religi&ouml;sen Sachverhalten entschieden. Die Humanistische Union (HU) hat darauf vereinzelt mit Pressemitteilungen reagiert. W&auml;hrend die Position der HU zu Sonderrechten der Religionsgemeinschaften wie dem kirchlichen Arbeitsrecht verbandsintern weitgehend ist, ist die Position der HU zum staatlichen Umgang mit individuellen religi&ouml;sen Handlungen wie dem Tragen des Kopftuches im &ouml;ffentlichen Dienst strittig.</p>
<p>Hinsichtlich der Privilegien der Religionsgemeinschaften (sofern sie K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts sind) rege ich an, dass die HU wie bislang deren Abschaffung fordert und ggf. ein Religionsgemeinschaften-Gesetz entwirft.</p>
<p>Hinsichtlich des Tragens des Kopftuches im &ouml;ffentlichen Dienst und vergleichbarer Handlungen rege ich an, dass hier&uuml;ber auf der Delegiertenkonferenz erneut diskutiert wird.</p>
<h2 class="auto-created">1&nbsp; Diskus&shy;si&shy;ons&shy;s&shy;tand zum Kopftuch</h2>
<p>Die HU begr&uuml;&szlig;te am 16. M&auml;rz 2015 in einer Pressemitteilung den j&uuml;ngsten Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses hatte am 27. Januar 2015 entschieden, dass Lehrerinnen das Tragen von Kopft&uuml;chern im &ouml;ffentlichen Schuldienst nicht mehr grunds&auml;tzlich verboten werden d&uuml;rfe. Die HU begr&uuml;&szlig;te in einer Pressemitteilung vom 16.3.2015 diesen Beschluss als St&auml;rkung der Religionsfreiheit, mahnte aber zugleich die Trennung von Staat und Religion in der Schule an. Anl&auml;sslich dieser Pressemitteilung gab es Kritik einzelner HU-Mitglieder sowie zwei kritische Nachfragen.</p>
<p>Eine andere Pressemitteilung der HU mit Kopftuchbezug vom September 2014 &ndash; die HU kritisierte darin eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass die K&uuml;ndigung einer Krankenschwester mit Kopftuch durch den Tr&auml;ger eines evangelischen Krankenhauses best&auml;tigte &ndash; gab es vereinzelte kritische Mails und zwei Austritte aus der HU.</p>
<p>Die letzte gro&szlig;e Kopftuch-Diskussion innerhalb der HU wurde auf dem Verbandstag 2004 in L&uuml;beck gef&uuml;hrt. Dem voraus ging eine Stellungnahme der HU zum ersten Verfahren vor dem BVerfG zur Zul&auml;ssigkeit des Kopftuchtragens im &ouml;ffentlichen Schuldienst, in der sich die HU daf&uuml;r ausgesprochen hatte. Ich rege an, auf der Delegiertenkonferenz die Position der HU zum Tragen des Kopftuches und anderer religi&ouml;ser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsst&uuml;cke im &Ouml;ffentlichen Dienst erneut zu diskutieren.</p>
<h2 class="auto-created">2&nbsp; Stellung der HU zur Religions- und Weltan&shy;schau&shy;ungs&shy;frei&shy;heit und zum Verh&auml;ltnis von Staat und Religions- und Weltan&shy;schau&shy;ungs&shy;ge&shy;mein&shy;schaften</h2>
<p>Nach &sect; 2 der Satzung der HU gilt:</p>
<p>&bdquo;<i>Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu f&ouml;rdern, welche </i></p>
<p><i>1. die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religi&ouml;sen, philosophischen, wissenschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gew&auml;hrleisten, </i></p>
<p><i>2. es jeder B&uuml;rgerin und jedem B&uuml;rger gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen, </i></p>
<p><i>3. die Unabh&auml;ngigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu l&ouml;sen sind, gegen&uuml;ber Machtanspr&uuml;chen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen, [&hellip;]</i>&ldquo;</p>
<p>Die HU verpflichtet sich demnach sowohl auf den Schutz der individuellen Religions- und Weltanschauungsfreiheit wie auch darauf, den Einfluss konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen auf den Staat zu minimieren; mit anderen Worten: die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften, insbesondere den christlichen Kirchen, durchzusetzen.</p>
<p>Die Gr&uuml;ndung der HU 1961 war insbesondere davon bestimmt, der Verstrickung von Staat und christlichen Kirchen entgegenzuwirken. So schreibt Gerhard Szczesny in seinem Gr&uuml;ndungsaufruf 1961:</p>
<p>&bdquo;<i>Es ist hier nicht die Rede vom Recht des gl&auml;ubigen Christen, sich um die Verbreitung seines Glaubens zu bem&uuml;hen. Es ist die Rede von dem immer unverh&uuml;llter und anma&szlig;ender zu Tage tretenden Versuch, eine Gesellschaft, die nur zu einem Teil aus gl&auml;ubigen Christen besteht, dem totalen Machtanspruch einer christlichen Sprach-, Denk- und Verhaltensregelung zu unterwerfen. Die im Grundgesetz der deutschen Bundesrepublik verankerten Rechte der freien Pers&ouml;nlichkeitsentfaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, der freien Meinungs&auml;u&szlig;erung, Information und Forschung sind l&auml;ngst durch eine christlich-konfessionalistische Regierungspraxis ausgeh&ouml;hlt, wenn nicht au&szlig;er Kraft gesetzt. Wo es nicht gelingt, die Aufsicht der Kirchen durch die Konfessionalisierung staatlicher und kommunaler Einrichtungen sicherzustellen, spielt man konfessionellen Verb&auml;nden oder konfessionell gebundenen Pers&ouml;nlichkeiten die Macht zu.</i>&ldquo;</p>
<p>Auch das weitere Wirken der HU richtet sich insbesondere auf die Entflechtung von Staat und Kirchen, so zum Beispiel die Forderungen nach der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen, der Aufgabe der Konkordatslehrst&uuml;hle und nach Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts. Diese Forderungen sind meiner Kenntnis nach in der HU weitgehend unumstritten.</p>
<p>Muslimische Frauen, die mit Kopftuch an &ouml;ffentlichen Schulen unterrichten wollen, fordern die HU aber ebenso heraus wie die Beschneidung von Jungen durch einige Muslime und Juden. In beiden F&auml;llen geht es vor allem um die Aus&uuml;bung individueller Religionsfreiheit, die jedoch mit anderen verfassungsrechtlichen Vorgaben kollidiert &ndash; staatliche &bdquo;Neutralit&auml;t&ldquo; in religi&ouml;s-weltanschaulichen Belangen im Fall des Kopftuches und Schutz der k&ouml;rperlichen Unversehrtheit im Fall der Beschneidung. Hinsichtlich der Beschneidung hat die HU sich 2012 nach m&uuml;hsamen Diskussionen und einigen Vereinsaustritten dazu durchgerungen, f&uuml;r das Recht auf Beschneidung einzutreten, wenngleich gesetzliche Vorgaben f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Beschneidung gefordert wurden.</p>
<p>Das Kopftuchtragen fordert die HU insofern ganz besonders heraus, als hier zwei Werte im Widerspruch stehen, auf deren Schutz sich die HU verpflichtet hat: Einerseits die individuelle Religionsfreiheit der muslimischen Frau, die das Kopftuch tragen m&ouml;chte und andererseits, da die Frau das Kopftuch ja in einer staatlichen Schule tragen will, der Schutz staatlichen Einrichtungen vor dem &bdquo;Machtanspr&uuml;chen konfessioneller Gruppen&ldquo;.</p>
<h2 class="auto-created">3&nbsp; Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Vorgaben</h2>
<p>Das Grundgesetz (GG) gibt f&uuml;r diesen Konflikt keine eindeutige L&ouml;sung vor. Durch Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG wird die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gesch&uuml;tzt. Zudem werden durch die &uuml;ber Artikel 140 GG inkorporierten Artikel&nbsp; 136 &ndash; 141 der Weimarer Reichsverfassung Vorgaben f&uuml;r das Verh&auml;ltnis von Staat und B&uuml;rger*innen, sowie Staat und Religionsgesellschaften gemacht. Dort hei&szlig;t es insbesondere in Artikel 137 Absatz 1 WRV: &bdquo;<i>Es besteht keine Staatskirche.</i>&ldquo; Art. 4 Absatz 1 und 2, Artikel 140 GG, sowie Artikel 7 GG, in dem Religionsunterricht an &ouml;ffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach bestimmt wird, wurden zuvor zusammenfassend als Staatskirchenrecht bezeichnet, w&auml;hrend seit einigen Jahren eher von Religionsverfassungsrecht gesprochen wird.</p>
<p>Das BVerfG liest aus den Artikeln 3 Abs. 3, 4, 33 Abs. 3 und 140 GG in Verbindung mit&nbsp; Artikel 137 Abs. 1 WRV eine Pflicht des Staates zu Neutralit&auml;t in religi&ouml;s-weltanschaulichen Dingen, und begr&uuml;ndet diese rechtspolitisch. &bdquo;Der Staat, in dem Anh&auml;nger unterschiedlicher oder gar gegens&auml;tzlicher religi&ouml;ser und weltanschaulicher &Uuml;berzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gew&auml;hrleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralit&auml;t bewahrt.&#8220; (BVerfGE 93, 1 (16) &#8211; Kruzifix).</p>
<p>Im Grundgesetz sind allerdings hinsichtlich des Verh&auml;ltnisses von Staat-Religion keine Prinzipien explizit festgeschrieben, weder ist von Neutralit&auml;t, S&auml;kularit&auml;t oder Laizismus die Rede. Jegliche L&ouml;sungen f&uuml;r den Umgang mit religi&ouml;s-weltanschaulichen Handlungen im Privaten, im &ouml;ffentlichen Raum und in staatlichen Einrichtungen m&uuml;ssen deshalb aus den religionsverfassungsrechtlichen Vorschriften und den im Einzelfall entgegenstehenden Verfassungsrechten herausgelesen werden.</p>
<p>Diese religionsverfassungsrechtlichen Artikel stehen der Interpretation offen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird dar&uuml;ber gestritten, was die richtige Auslegung der religionsverfassungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes ist. Die Auslegungsvorschl&auml;ge reichen von strikter/ausgrenzender/distanzierender/negativer (staatlicher) Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber Religion und Weltanschauung &uuml;ber religionsfreundliche Trennung von Staat und Religion im Sinn von deren grunds&auml;tzlich organisatorischer Trennung hin zu einem Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche als solches der unvollst&auml;ndigen oder hinkenden Trennung oder freundlichen Kooperation. Die jeweilige Auslegung wird in der Regel mit bestimmten gesellschaftspolitischen oder verfassungshistorischen Annahmen begr&uuml;ndet.</p>
<p>Die HU hat bislang die religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben immer eher im Sinne einer strikten staatlichen Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber Religionen (bzw. Religionsgemeinschaften) interpretiert.</p>
<h2 class="auto-created">4&nbsp; Notwen&shy;dig&shy;keit eines &Uuml;berdenkens der bisherigen HU-Position zum Tragen des Kopftuches</h2>
<p>Roland Otte schrieb in den Mitteilungen 2004 &uuml;ber die Diskussion zum Kopftuch auf dem Verbandstag in L&uuml;beck 2004:</p>
<p>&bdquo;<i>Die Diskussion wird weitergehen &ndash; nicht nur, weil die Landesgesetze absehbar wieder in Karlsruhe vorliegen werden, sondern auch, weil das weiterreichende Thema, die Integration von Muslimen in einem (unvollst&auml;ndig) s&auml;kularisierten Rechtsstaat, auch in Zukunft grundrechtliche Fragen aufwerfen wird. Um Antworten darauf zu entwickeln, werden wir pr&uuml;fen m&uuml;ssen, inwiefern die Positionen, die wir in Auseinandersetzung mit einem hegemonialen Staatskirchentum entwickelt haben, anwendbar sind auf die minorit&auml;ren und ganz anders als die Kirchen organisierten (und damit weitgehend von Privilegien ausgeschlossenen) islamischen Gemeinschaften. Als zugleich freiheitlich-rechtsstaatliche und gesellschaftlich-emanzipatorische Kraft kann die HU dazu wichtige Diskussionsstr&auml;nge b&uuml;ndeln und Impulse geben.</i>&ldquo;</p>
<p>Diese Aussage gilt immer noch. 11 Jahre sp&auml;ter ist einerseits die Integration von Muslim*innen in Deutschland noch keinesfalls abgeschlossen und hat sich andererseits im Verh&auml;ltnis von Staat und christlichen Kirchen wenig ge&auml;ndert. Hier m&uuml;ssen weiterhin die alten HU-Forderungen nach Abl&ouml;sung der Staatsleistungen etc. erhoben werden. Die HU sollte versuchen auf die unterschiedlichen Fragen, die sich durch religi&ouml;s motiviertes Verhalten im Staat stellen, Antworten zu finden. Dabei ist sie weder durch das Grundgesetz, dem sie sich verpflichtet f&uuml;hlt, noch durch ihre eigene Satzung in den Antworten festgelegt. Vielmehr gilt f&uuml;r die HU wie f&uuml;r alle gesellschaftspolitischen Einrichtungen in einer demokratischen Gesellschaften, dass Antworten immer wieder neu ausgehandelt werden m&uuml;ssen.</p>
<p>F&uuml;r das Kopftuchtragen im &ouml;ffentlichen Schuldienst lassen sich nach dem Grundgesetz und der Satzung der HU gegens&auml;tzliche L&ouml;sungen vertreten: Sowohl die L&ouml;sung, dass Lehrerinnen mit Hinweis auf eine staatliche Neutralit&auml;t in Glaubensdingen die Einschr&auml;nkung ihrer Religionsfreiheit hinnehmen m&uuml;ssen, als auch dass die Religionsfreiheit &uuml;berwiegt, weil die Gef&auml;hrdung der staatlichen Neutralit&auml;t in Glaubensdingen durch das Kopftuchtragen nicht hinreichend nachgewiesen werden kann.</p>
<p>Ich finde die L&ouml;sung, nach der Kopftuchtragen mit Blick auf die individuelle Religionsfreiheit im Schuldienst grunds&auml;tzlich erlaubt wird, &uuml;berzeugender. Sie entspricht dem freiheitswahrenden Charakter des Grundgesetzes und zugleich der integrationspolitischen Notwendigkeit, auch den Musliminnen, die sich st&auml;rker an ihrem Glauben orientieren wollen, den Zugang zum Aufstiegsberuf Lehramt zu erm&ouml;glichen. Die von einer kopftuchtragenden Lehrerin ausgehenden Gefahren &ndash; m&ouml;gliche religi&ouml;se Beeinflussung von Sch&uuml;ler*innen; Zurschaustellung einer Frauen unterdr&uuml;ckenden Geschlechterordnung; Best&auml;rken von Eltern, die ihre T&ouml;chter unters Kopftuch zwingen wollen; Gef&auml;hrdung der schulischen Neutralit&auml;t in Glaubensfragen &#8211; sind in meinen Augen nicht hinreichend genug, um das Kopftuchtragen grunds&auml;tzlich zu untersagen.</p>
<p>Der HU kann in diesem Konflikt die Rolle zukommen, einerseits auf die Wahrung der Religionsfreiheit hinzuweisen und andererseits darauf zu pochen, dass die Schule als Institution weiterhin neutral sein muss, mit der Folge, dass der Staat selbst nicht religi&ouml;s handeln darf, also keine Kruzifixe aufh&auml;ngen, keine Schulgebete sprechen etc.</p>
<h2 class="auto-created">5&nbsp; Religi&shy;ons&shy;ge&shy;mein&shy;schaf&shy;ten-&shy;Ge&shy;setz &ndash; Erste Gedanken</h2>
<p>Die Religionsgemeinschaften haben nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 WRV die M&ouml;glichkeit, K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts zu bleiben (katholische und evangelische Kirche) oder zu werden (z.B. Zeugen Jehovas). Nach Art. 137 Abs. 6 WRV haben die Religionsgemeinschaften, die K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts sind, das Recht, Steuern zu erheben. Weitere Privilegien werden den Religionsgemeinschaften &ndash; jenseits des Rechts zur Mitbestimmung der Inhalte des Religionsunterrichts (nach Art. 7 Abs. 3 GG) &ndash; durch das Grundgesetz nicht einger&auml;umt. Allerdings sind ihnen in allerlei Gebieten &ndash; Datenschutz, Steuerrecht, Medienrecht etc. &ndash; Sonderrechte einger&auml;umt. Zum Teil sind Privilegien auch durch Staatsvertr&auml;ge mit den einzelnen Kirchen festgelegt. Die HU k&ouml;nnte ihre Position nach Abschaffung dieser Privilegien mit einem Gesetzesvorschlag untermauern. Dies k&ouml;nnte entweder ein Vorschlag f&uuml;r ein eigenes Religionsgemeinschaften-Gesetz sein, in dem ggf. auch die Voraussetzungen f&uuml;r die Verleihung des Status einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts gekl&auml;rt werden, als auch ein Vorschlag f&uuml;r ein Artikel-Gesetz, in dem f&uuml;r jedes Gesetz, in dem den Kirchen Privilegien einger&auml;umt sind, die Streichung der entsprechenden Vorschrift festgelegt wird.</p>
<h2 class="auto-created">Zum Thema:</h2>
<p>Johann-Albrecht Haupt: Diskussion um Kopftuch, in: HU-Mitteilungen Nr. 226, S. 5</p>
<p>Roland Otte: Lebhafte Diskussionen zum Kopftuch auf dem Verbandstag der HU, in: HU-Mitteilungen Nr. 187, S. 14/15</p>
<p>Till M&uuml;ller-Heidelberg / Humanistische Union: Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der Frau Fereshta Ludin &ndash; BvR 1436/02, abrufbar unter <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/srw/">https://www.humanistische-union.de/themen/srw/</a> symbole/browse/1/.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/religionspolitik-der-hu-ueberlegungen-zur-weiteren-ausrichtung/">Religionspolitik der HU: Überlegungen zur weiteren Ausrichtung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für ein Europa der Menschen und der Menschenrechte!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar-fuer-ein-europa-der-menschen-und-der-menschenrechte-1/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 16 So viele Menschen wie noch nie seit Ende des Zweiten Weltkriegs sind auf der Flucht und suchen Schutz, auch in Deutschland und Europa. Viele B&#252;rgerinnen und B&#252;rger zeigen eine &#252;berw&#228;ltigende Hilfsbereitschaft. Doch Realit&#228;t ist auch: Fast t&#228;glich werden in Deutschland Unterk&#252;nfte angez&#252;ndet, Fl&#252;chtlinge oder die, die ihnen beistehen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 16</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Aufruf_Fluechtlinge_Onlinebanner_300x250_v01_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4005 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Aufruf_Fluechtlinge_Onlinebanner_300x250_v01_01.jpg" alt="Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar. F&uuml;r ein Europa der Menschen und der Menschenrechte! " width="300" height="250"></a></span></p>
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<p>So viele Menschen wie noch nie seit Ende des Zweiten Weltkriegs sind auf der Flucht und suchen Schutz, auch in Deutschland und Europa. Viele B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zeigen eine &uuml;berw&auml;ltigende Hilfsbereitschaft. Doch Realit&auml;t ist auch: Fast t&auml;glich werden in Deutschland Unterk&uuml;nfte angez&uuml;ndet, Fl&uuml;chtlinge oder die, die ihnen beistehen, angegriffen. W&auml;hrend tausende Fl&uuml;chtlinge auf ihrem Weg nach Europa im Mittelmeer ertrinken, schotten viele europ&auml;ische Regierungen ihre Grenzen ab. Und vielen, denen die Einreise gelingt, steht eine monatelange Odyssee in unw&uuml;rdigen Verh&auml;ltnissen bevor. <br />Auch wenn die Hilfsbereitschaft der Bev&ouml;lkerung beeindruckend ist &#8211; Europa bietet insgesamt ein verheerendes Bild. Es zeigt sich uneinig, hilflos, kleinkr&auml;merisch. Unser Kontinent verr&auml;t seine Ideale. <br />Keine Frage &#8211; die Anzahl der Fl&uuml;chtlinge stellt unsere Gemeinwesen vor enorme Herausforderungen. Aber wer, wenn nicht eine der friedlichsten und wohlhabendsten Regionen der Welt, k&ouml;nnte diese Aufgabe stemmen? Eine Region, die auf Werten gr&uuml;ndet wie Freiheit und Gerechtigkeit. Eine Region, die ihre Vielfalt als St&auml;rke begreift. <br />Unser Europa steht an einem Scheideweg. Wie wollen wir leben? Wer wollen wir sein? Wollen wir diejenigen sein, die sich mit Stacheldraht abschotten? Wollen wir diejenigen sein, die ihre Haltung von der aktuellen Befindlichkeit und der Kassenlage abh&auml;ngig machen? Oder wollen wir diejenigen sein, die nicht von ihren Werten abr&uuml;cken? Die f&uuml;r Menschlichkeit und die Wahrung von Menschenrechten stehen? <br />26 Jahre nach dem Fall der Mauer haben die Menschen in allen Teilen Deutschlands angesichts der Not der Fl&uuml;chtlinge pragmatisch und engagiert ein Beispiel daf&uuml;r gegeben, was es hei&szlig;t, in einer friedlichen, freiheitlichen und gerechten Gesellschaft zu leben. <br />Von diesen Werten d&uuml;rfen wir nicht wieder abr&uuml;cken. Wir m&uuml;ssen und wollen auch in Deutschland weiter wachsen an den aktuellen Herausforderungen: Statt neue Abschreckungsma&szlig;nahmen in Form von Einschnitten im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht vorzunehmen, gilt es, Teilhabe zu erm&ouml;glichen, Grundbed&uuml;rfnisse zu decken und Zug&auml;nge in Bildung und Arbeit zu &ouml;ffnen.</p>
<p>Es ist Zeit, sich zu bekennen. Wir, die Unterzeichnenden, bekennen uns zu</p>
<p>Humanit&auml;t und Solidarit&auml;t, <br />der Wahrung von Menschenrechten, <br />sicheren Zugangswegen und fairen Asylverfahren, <br />Schutz vor Hetze und Anschl&auml;gen und <br />einer offenen, menschlichen und von Vielfalt gepr&auml;gten Gesellschaft.</p>
<p>Unterst&uuml;tzen auch Sie das Bekenntnis: <br /><a href="http://www.europa-der-menschenrechte.org/" target="_blank" rel="noopener">www.europa-der-menschenrechte.org</a>.</p>
<p><i>Der Bundesvorstand bem&uuml;ht sich derzeit um den Aufbau einer AG Asyl innerhalb der HU &#8211; Interessierte melden sich bitte in der Gesch&auml;ftsstelle.</i></p>
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