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	<title>Mitteilungen Nr. 232 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/mitgliederversammlung-2017-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 1 Am Wochenende des 17./18. Juni 2017 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Humanistischen Union in Hamburg statt. Der Vorschlag zur Tagesordnung (s.S. 2) sowie die bisher eingegangenen Anträge an die Versammlung (s.S. 3f.) finden sich in dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen. Alle Mitglieder und Regionalgruppen sind herzlich zur Teilnahme an der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 1</p>
<p>Am Wochenende des 17./18. Juni 2017 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Humanistischen Union in Hamburg statt. Der Vorschlag zur Tagesordnung (s.S. 2) sowie die bisher eingegangenen Anträge an die Versammlung (s.S. 3f.) finden sich in dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen.</p>
<p>Alle Mitglieder und Regionalgruppen sind herzlich zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung eingeladen. Auch Interessierte sind willkommen und dürfen mitdiskutieren &#150; nur die Abstimmungen bleiben den Mitgliedern vorbehalten. Eine Teilnahme ist auch ohne Anmeldung möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch um eine formlose Anmeldung bei der HU-Geschäftsstelle. Das erleichtert uns die Vorbereitung und Planung des Treffens. Allen angemeldeten Mitgliedern werden wir unmittelbar vor der Veranstaltung die vorliegenden Unterlagen zur MV sowie weitere ggf. eingegangene Anträge zusenden.</p>
<p>Mitglieder, die gern an der Versammlung teilnehmen wollen und noch eine Unterkunft benötigen, melden sich bitte rasch in der Geschäftsstelle. Wir haben ein Kontingent von Hotel- und Pensionszimmern verschiedener Preiskategorien gebucht, das wir nach Eingang der Bestellung vergeben. (Am fraglichen Wochenende sind in Hamburg dank Fronleichnam viele Touristen, die Hotelzimmer entsprechend knapp.)</p>
<p>Alle Teilnehmenden sind herzlich zur Auftaktveranstaltung am Freitag Abend, den 16. Juni eingeladen. Nach einer Umfrage bei den aktiven Regionalgruppen zeigte sich, dass es ein besonderes Bedürfnis innerhalb der Mitgliedschaft gibt, sich über den aktuellen sicherheitspolitischen Gesetzesmarathon und insbes. die zahlreichen neuen Vorschriften zu &#132;Gefährdern&#147; auszutauschen. (S. dazu auch den offenen Brief der HU Bremen auf S. 5ff.)</p>
<p>Für alle weiteren Fragen rund um die Mitgliederversammlung stehen die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.</p>
<p><i>Sven Lüders<br />Geschäftsführer<br /></i></p>
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		<item>
		<title>Programm der Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/programm-der-mitgliederversammlung-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 2 Tagungsort für alle Veranstaltungen: GLS Bank Hamburg Düsternstr. 10, 20355 Hamburg ÖPNV: S1, S2, S3 Stadthausbrücke (1 min Entfernung), U3 Rödingsmarkt (3 min) Freitag, 16. Juni 2017 19.30 Uhr Auftaktveranstaltung Diskussion zur aktuellen sicherheitspolitischen Gesetzgebung Samstag, 17. Juni 2017 9.00 Uhr  Beginn der Mitgliederversammlung   1. Begrüßung und Eröffnung   [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 2</p>
<p><i>Tagungsort für alle Veranstaltungen: <br />GLS Bank Hamburg <br />Düsternstr. 10, 20355 Hamburg</i></p>
<p><i>ÖPNV: S1, S2, S3 Stadthausbrücke (1 min Entfernung), U3 Rödingsmarkt (3 min)</i></p>
<h2 class="auto-created">Freitag, 16. Juni 2017 </h2>
<p>19.30 Uhr Auftaktveranstaltung <br />Diskussion zur aktuellen sicherheitspolitischen Gesetzgebung</p>
<h2 class="auto-created">Samstag, 17. Juni 2017 </h2>
<p>9.00 Uhr  Beginn der Mitgliederversammlung<br />   1. Begrüßung und Eröffnung<br />   2. Wahl Tagungsleitung und Protokollführung<br />   3. Beschluss der Geschäftsordnung<br />   4. Wahl der Antragskommission<br />   5. Verabschiedung der Tagesordnung <br />   6. Berichte Regionalverbände &amp; Arbeitskreise<br />   7. Aussprache &amp; Austausch zu den Berichten</p>
<p>11.00-11.15 Uhr  Kaffeepause</p>
<p>   8. Berichte Vorsitzender / Vorstand<br />   9. Bericht der Geschäftsführung<br />   10. Bericht der Revisoren <br />   11. Diskussion zu den Berichten</p>
<p>13.00 Uhr  Mittagspause</p>
<p>14.15-14.30 Uhr  Gruppenbild</p>
<p>   12. Bericht der Wahlkommission <br />   13. Entlastung des Vorstandes <br />   14. Social Media Konzept der HU: <br />         Vorstellung und Diskussion</p>
<p>16.30 &#8211; 17.00 Uhr  Kaffeepause</p>
<p>   15. Bericht der Antragskommission<br />   16. Behandlung von Anträgen</p>
<p>18.00 Uhr  Vereinswahlen</p>
<p>   17. Wahlen der Verbandsgremien<br />   &#8211; Vorsitzende/r<br />   &#8211; Bundesvorstand<br />   &#8211; Schiedsgericht<br />   &#8211; Wahlkommission<br />   &#8211; Revisor/innen<br />   &#8211; Diskussionsredakteur/in</p>
<p>Ende gegen 20.30 Uhr</p>
<h2 class="auto-created">Sonntag, 18. Juni 2017 </h2>
<p>9.00 Uhr  Fortsetzung MV<br />   18. Themendiskussion: <br />         Polizeikontrolle als Thema der HU</p>
<p>10.45 &#8211; 11.00 Uhr  Kaffeepause</p>
<p>   19. Behandlung weiterer Anträge</p>
<p>13.00 Uhr  Ende der Mitgliederversammlung</p>
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		<title>Anträge an die Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/antraege-an-die-mitgliederversammlung-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 3/4 Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen lagen folgende Antr&#228;ge an die Versammlung vor. Weitere Antr&#228;ge (sofern sie sich nicht auf Satzungs&#228;nderungen beziehen) sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung m&#246;glich. Alle bis zum 12. Juni in der Gesch&#228;ftsstelle vorliegenden Antr&#228;ge werden den Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Mitglieder, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 3/4</p>
<p><i>Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen lagen folgende Antr&auml;ge an die Versammlung vor. Weitere Antr&auml;ge (sofern sie sich nicht auf Satzungs&auml;nderungen beziehen) sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung m&ouml;glich. Alle bis zum 12. Juni in der Gesch&auml;ftsstelle vorliegenden Antr&auml;ge werden den Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Mitglieder, die nicht per E-Mail erreichbar sind, k&ouml;nnen diese Antr&auml;ge per Post zugeschickt bekommen &#8211; dazu bitte im Berliner B&uuml;ro (s. Impressum) melden.</i></p>
<h5>&bdquo;Das &uuml;berholte Gef&auml;ngnis &ndash; F&uuml;r einen humanen Umgang mit Straf&shy;f&auml;l&shy;ligen&ldquo;</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union veranstaltet &#8211; vorzugsweise in M&uuml;nchen &#8211; eine Tagung &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen. Dort sollen PraktikerInnen des Strafvollzugs, KriminologInnen, PsychologInnen, SoziologInnen und VertreterInnen der Straff&auml;lligenhilfe Perspektiven entwickeln f&uuml;r Alternativen zum Gef&auml;ngnis als Resozialisierungseinrichtung. Erw&uuml;nscht sind auch Szenarien f&uuml;r den &Uuml;bergang vom heutigen Strafvollzug zu der Zukunftsvision.&nbsp; Auch M&ouml;glichkeiten zur Humanisierung des Strafvollzugs und zur Pr&auml;vention von Straftaten sollen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis dieser Tagung soll die HU in aufkl&auml;rende Ma&szlig;nahmen und Gesetzesvorschl&auml;ge umsetzen.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>Zu dem Selbstverst&auml;ndnis der HU geh&ouml;ren Themen wie &#8222;Kriminalpolitik, die nicht nur auf Gef&auml;ngnisse setzt&#8220; und &#8222;Menschenw&uuml;rdigere Haftbedingungen und Resozialisierung&#8220; (siehe HU-Website). In Bayern wird der Vollzug des Strafrechts besonders restriktiv gehandhabt.</p>
<p>Der Strafvollzug soll resozialisieren, aber immer noch wird ein nennenswerter Teil (30% &#8211; 65%) der z.Zt. 60.000 Gefangenen r&uuml;ckf&auml;llig. Woran liegt dies? Wissenschaftler beklagen, dass zu wenig auf diesem Gebiet geforscht wird, auch bei der Erforschung der Resozialisierungs-Methoden fehle es.</p>
<p>Praktiker, wie Dr. Galli und andere nennen die wesentlichen Folgen des Freiheitsentzugs:</p>
<p>a) Manche Gefangenen kommen erst im Gef&auml;ngnis so richtig auf falsche Ideen oder geraten in falsche Kreise. Aktuelles Beispiel sind die Attent&auml;ter von Paris, die erst im Gef&auml;ngnis radikalisiert worden sein sollen.</p>
<p>b) Der Selbstwert der Gefangenen wird durch und in Haft eher zerst&ouml;rt.</p>
<p>c) Allgemein wird die soziale Einbindung in vielen F&auml;llen zerst&ouml;rt (gerade bei langen Freiheitsstrafen oft unwiderruflich).</p>
<p>d) Oft ist es gar nicht so sehr die Tat an sich, sondern die Gef&auml;ngniszeit, die zum Makel wird: Er macht die Wiedereingliederung schwierig. Niemanden sagt zu einem Entlassenen: &#8222;Du hast jetzt 15 Jahre in Straubing verb&uuml;&szlig;t, jetzt sind wir wieder gut, wir fangen wieder bei Null auf Augenh&ouml;he an.&#8220; Wir wissen alle, genau das Gegenteil ist der Fall.</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Wolfgang Killinger</i></p>
<h5>&bdquo;AG Whist&shy;leblo&shy;wing&ldquo;</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union setzt in Zukunft eine AG Whistleblowing ein. Aufgabe dieser AG w&auml;re, ein Konzept auszuarbeiten, um eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern anzuregen.&nbsp; Nach M&ouml;glichkeit ist eine Kooperation mit anderen Initiativen anzustreben, die zu diesem Thema arbeiten.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>Whistleblower setzen sich f&uuml;r die Allgemeinheit ein, weil sie Missst&auml;nde (von Firmen und Beh&ouml;rden) und Verbrechen &ouml;ffentlich machen und sorgen so f&uuml;r Transparenz und Information. Whistleblower werden vor dem deutschen Gesetz nicht gesch&uuml;tzt. Ziel ist, eine Gesetzesinitiative anzuregen, um diese vor Strafverfolgung zu sch&uuml;tzen.</p>
<p>Ein Beispiel aus Deutschland: Inge Hannemann. Sie war Arbeitsvermittlerin&nbsp; im Jobcenter Hamburg-Altona, brachte &ouml;ffentlich Missst&auml;nde bei der Vermittlung von Arbeitslosen innerhalb des Systems Hartz IV zur Sprache. Aus diesen Gr&uuml;nden wurde sie im April 2013 durch ihren Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot (Quelle: de.wikipedia.org).</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven</i></p>
<h5>Aktion 18.M&auml;rz</h5>
<p>Die Mitgliederversammlung m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die Humanistische Union unterst&uuml;tzt die &#8222;Aktion 18. M&auml;rz&#8220;. Ziel ist, den 18. M&auml;rz als bundeseinheitlichen, konfessionslosen Feiertag zu etablieren.</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung: </b>In Deutschland gibt es mindestens sieben christliche (auf regionaler Ebene mehr) und nur zwei nichtkonfessionelle Feiertage (1. Mai und 3. Oktober). Die &#8222;Aktion 18. M&auml;rz&#8220; (siehe auch: <a href="http://www.maerzrevolution.de/" target="_blank" rel="noopener">www.maerzrevolution.de</a>) ist eine &uuml;berparteiliche B&uuml;rgerinitiative, deren Ziel es ist, den 18. M&auml;rz als Feiertag zu erkl&auml;ren. Hintergrund ist das Gedenken an die M&auml;rzrevolution von 1848 bis 1849. Die M&auml;rzrevolution hatte das Ziel, liberale und b&uuml;rgerlich-demokratische Werte gegen die wieder erstarkende Restauration zu verteidigen. Dieser Gedanke hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation setzen uns ebenfalls gegen demokratiefeindliche Str&ouml;mungen ein, die momentan wieder erstarken.</p>
<p><i>Antragsteller: RV M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vertreten durch Nadine Freialdenhoven</i></p>
<p><b>Ank&uuml;ndigung: Bericht &amp; Beschlussempfehlung der AG Social Media</b></p>
<p>Zur diesj&auml;hrigen Mitgliederversammlung bereitet die nach der letzten MV begr&uuml;ndete AG Social Media eine umfangreiche Empfehlung f&uuml;r die Erprobung dieser Medien durch die HU vor. Die AG hat sich ausf&uuml;hrlich mit Risiken und Chancen eines solchen Engagements befasst und Ideen gesammelt, wof&uuml;r und wie diese durch die HU genutzt werden k&ouml;nnten. Die Vorlage ist ab dem 5. Juni &uuml;ber die HU-Gesch&auml;ftsstelle bzw. die HU-Webseite abrufbar. Die Mitgliederversammlung wird dar&uuml;ber entscheiden, ob und in welcher Form der Verein k&uuml;nftig Dienste wie Facebook nutzen soll oder nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/antraege-an-die-mitgliederversammlung-2017/">Anträge an die Mitgliederversammlung 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Sicherheitsgefühle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 13:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 5-10   Die Bremer Senatoren Ulrich Mäurer (Inneres) und Martin Günthner (u.a. Justiz) haben im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zu &#8222;sozialdemokratische[n] Antworten in der Sicherheitsdebatte auf Hass und Terror&#8220; vorgelegt. Sie konzentrieren sich dabei fast ausschließlich auf repressive Instrumente der Antiterrorpolitik, u.a. fordern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun/">„Sicherheitsgefühle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 5-10</p>
<p> <br /> <i>Die Bremer Senatoren Ulrich Mäurer (Inneres) und Martin Günthner (u.a. Justiz) haben im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zu &#8222;sozialdemokratische[n] Antworten in der Sicherheitsdebatte auf Hass und Terror&#8220; vorgelegt. Sie konzentrieren sich dabei fast ausschließlich auf repressive Instrumente der Antiterrorpolitik, u.a. fordern sie bzw. kündigen für ihr Bundesland an den Ausbau polizeilicher Überwachungsbefugnisse (u.a. präventive Telefonüberwachung), den verstärkten Einsatz von Fußfesseln, von Videoüberwachung u.a.m. Der HU-Landesverband Bremen hat unter der Federführung von Johannes Feest und Thomas von Zabern darauf mit einem offenen Brief geantwortet, den wir hier (unter Kürzung der Quellenangaben) wiedergeben.</i></p>
<h5>Zu I. Lagebild </h5>
<p>&#8222;Die derzeit größte Gefahr im Bereich Internationaler Terrorismus geht derzeit vom IS und anderen islamisch-dschihadistischen Gruppen aus. Im letzten Jahr ist dabei zunehmend Europa und auch Deutschland in den Fokus der Terroristen gerückt&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Diese Einschätzung teilt die HU-LV Bremen. Die grausamen Attentate in den letzten beiden Jahren belegen das. Ob allerdings Bremen wirklich ein &#8222;Hot-Spot der salafistischen und radikal-islamistischen Szene in Deutschland&#8220; ist, wird durch die mitgeteilten Zahlen nicht ausreichend belegt. Begriffe wie &#8222;radikalislamistisch&#8220; sind wenig geeignet, belastbare Statistiken zu erstellen geeignet. Wir schlagen vor, genauer zwischen gewaltorientierten und friedfertigen fundamentalistisch religiösen Strömungen zu unterscheiden. Nur auf diese Weise kann eine rationale öffentliche Diskussion geführt und dem Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung entgegengewirkt werden.</p>
<p>Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, welche die terroristische Gefahr reduzieren, ist zweifellos sinnvoll. Allerdings muss dabei stets bedacht werden, ob die vorhandenen Instrumente nicht ausreichen und nur konsequenter angewendet werden müssten Wir haben uns die vorgeschlagenen Maßnahmen angesehen und möchten unsere Überlegungen und unsere Kritik an einigen dazu darlegen.</p>
<h5>Zu II. Pr&auml;vention </h5>
<h2 class="auto-created">1. Extre&shy;mis&shy;muspr&auml;&shy;ven&shy;tion: </h2>
<p>&#8222;Wer die Kette von Gewalt und Extremismus durchbrechen will, der muss das Nachwachsen von neuen Extremisten und Fanatikern verhindern, wir müssen den Terrororganisationen den Nachwuchs nehmen &#8230; Bei Menschen, die aus anderen Ländern und Kulturen zu uns gekommen sind, steht das Erfordernis einer schnellen und wirksamen Integration im Vordergrund&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Den hier genannten Zielen stimmen wir voll und ganz zu. Die HU &#8211;LV Bremen begrüßt die Aufstockung des Präventionsprojekts Kitab um 4 Stellen. Wir fordern aber ergänzend dazu, dass Fortbildungen geschaffen werden, welche die Lehrkräfte in die Lage versetzen, das Thema sinnvoll in den Unterricht einzubinden, eine Radikalisierung verlässlich erkennen ggf. darauf reagieren zu können.</p>
<p>Grundsätzlich stellen wir fest: Nur eine angemessene personelle Ausstattung wird die Schulen in die Lage versetzen, die dringend notwendige Projekte gegen die insgesamt zunehmenden Gewalt (verbal wie körperlich) und nicht nur gegen religiösen Fundamentalismus und Extremismus anzubieten.</p>
<p>Die vorgeschlagenen &#8222;Ergänzungen&#8220; bei der Meldepflicht der Schulleitungen halten wir für einen sehr problematischen Weg. Erfolgreiche Präventionsarbeit erfordert den Aufbau von Vertrauen, Denunziation stört diese Vertrauensbildung und sollte daher nur in gravierenden Ausnahmefällen von den pädagogisch Verantwortlichen verlangt werden.</p>
<h2 class="auto-created">3. Forschungs&shy;stelle Salafis&shy;mus/Is&shy;la&shy;mis&shy;mus/Ter&shy;ro&shy;rismus </h2>
<p>Die Einrichtung einer Forschungsstelle für Extremismusforschung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie sollte jedoch nicht beim Senator für Inneres geschaffen werden, sondern als eine unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung an der Universität. Der Tendenz zur nicht-öffentlichen Eigenforschung der Bremer Ressorts sollte entgegengewirkt werden. Die Humanistische Union LV-Bremen hat schon vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Diskussion über die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgeschlagen an der Universität eine &#8222;Forschungsstelle Extremismus&#8220; einzurichten, damit dort unabhängig und basierend auf wissenschaftlichen Methoden alle Arten von Extremismus und extremistischen Strömungen erforscht und öffentlich dokumentiert werden. Diese Forschung darf nicht wie in dem Papier vorgeschlagen von den Interessen von Polizei und Sicherheitsstrategen maßgeblich beeinflusst werden. Die angewandten Methoden müssen überprüfbar sein, die Ergebnisse ohne Einschränkungen veröffentlicht werden.</p>
<p>Wenn sich die Sicherheitsbehörden jetzt (endlich) dazu entscheiden, ihre Arbeit auch zu evaluieren, dann begrüßen wir das. Diese Evaluation kann ja unabhängig von der universitären Forschungsstelle behördenintern organisiert werden.</p>
<h5>Zu III. Aufkl&auml;rung und &Uuml;berwachung </h5>
<h2 class="auto-created">1. Polizei-&shy;Ge&shy;fah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr-TK&Uuml; </h2>
<p>Eine Regelungslücke bei der Abfrage der Telekommunikationsdaten oder der Überwachung der Telekommunikation sehen wir nicht. Dass und wo die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, müsste daher genauer dargelegt werde, bevor das Bremer Polizeigesetz geändert wird.</p>
<h2 class="auto-created">2. Gef&auml;hr&shy;der-&shy;Fu&szlig;&shy;fessel </h2>
<p>2.1 Der Begriff &#8222;Gefährder&#8220; ist juristisch problematisch, weil er auch im Polizei- und Ordnungsrecht nicht &#8222;legaldefiniert&#8220; ist. Ein Gefährder, also eine Person, die als solche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, gibt es so im Gesetz nicht. Mit der Einführung des Begriffs in das Strafrecht würde einem Präventivstrafrecht (&#8222;pre-crime&#8220;) Tür und Tor geöffnet. Das ist grundsätzlich abzulehnen. Dort, wo von Personen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine &#8222;auf Tatsachen gestützte Prognose&#8220; ausgeht, bestehen auch heute schon polizeiliche Möglichkeiten der Überwachung und des Einschreitens (bei Ausländern: ausländerrechtliche Maßnahmen). Hinzukommen die Möglichkeiten des § 129 B StGB zum Vorgehen gegen ausländische kriminelle und terroristische Vereinigungen. Soweit von Personen keine konkrete Gefahr ausgeht, muss die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt werden, dass auch Nicht-Störer unerwartet gefährlich werden können und dass dagegen keine rechtsstaatlich zulässigen Maßnahmen möglich sind.</p>
<h2 class="auto-created">2.2 Fu&szlig;fesseln </h2>
<p>Die Bundesminister für Justiz und Inneres haben sich darauf verständigt die Anwendung der Fußfessel auf extremistische Straftäter auszuweiten. Dazu brachten sie am 14.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches &#8211; Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftaten &#8211; in den Bundestag ein (Drucksache 18/11162).</p>
<p>Bisher gibt es keine Belege dafür, dass durch den Einsatz der Fußfessel Straftaten verhindert werden können. Der Attentäter, der in Frankreich letztes Jahr einen Priester tötete, trug eine Fußfessel.</p>
<p>Der Bericht des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen zu einer bundesweiten Studie über die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht weist darauf hin, dass eine Aufenthaltsüberwachung die Begehung von Straftaten letztlich nicht verhindern kann.</p>
<p>Ebenso bezweifelt der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) die Wirksamkeit der Fußfessel bei der Verhinderung von Straftaten. Er plädiert dafür, die Mittel zur Überwachung, die bei einer Ausweitung notwendig würden, stattdessen in Planstellen für Kriminalbeamte zu investieren. </p>
<p>Schon zu den heute geltenden rechtlichen Regelungen zum Einsatz der Fußfessel gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, ob nach der Verbüßung einer Strafe die Fußfessel angeordnet werden darf. Es gibt dazu mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, über die noch nicht verhandelt wurde.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist für uns die von Mäurer und Günthner vertretene Position, dass die Ausweitung des Rechtsrahmens für den Einsatz der Fußfessel &#8222;gut und sinnvoll&#8220; ist, nicht nachvollziehbar und vertretbar.</p>
<p>Das weitergehende Vorhaben, den Einsatz von Fußfesseln für sogenannte Gefährder auch ohne einen Richterspruch anwenden zu können, lehnen wir ab.</p>
<p>Es erscheint daher verfrüht, hierfür bereits einen genau bezifferten Personalbedarf für die Beantragung, Auswertung und Kontrolle solcher Maßnahmen vorzusehen. Diese Stellen könnten aber angesichts des Personalmangels bei der Bremer Polizei dem allgemeinen Polizeidienst &#8211; z.B. zur intensiveren Bekämpfung der organisierten Kriminalität- zugeschlagen werden.</p>
<h2 class="auto-created">3. LfV &ndash; G10 und Observation </h2>
<p>Die von Mäurer/Günthner vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen für das Landesamt für Verfassungsschutz lehnen wir ab. Die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist nämlich nicht die Terrorismusbekämpfung, sondern der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (also unseres staatlichen Systems). Terrorangriffe gefährden Menschenleben, aber im seltensten Fall die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Schutz von Menschenleben ist Aufgabe der Polizei. Eine Vermischung der Kompetenzen führt lediglich dazu, dass die eine Behörde nicht mehr weiß was die andere macht und damit zu mehr Unsicherheit (siehe NSU und wahrscheinlich auch Fall Amri).</p>
<h5>IV. Schutz des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Raums </h5>
<h2 class="auto-created">1. Video&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung </h2>
<p>Wie von Mäurer/Günthner selbst eingestanden wird, führt Videoüberwachung nicht zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen, allenfalls zur Identifikation der Täter. </p>
<p>Allein das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, kann verfassungsrechtlich kein Argument für die vermehrte Installation von Videokameras im öffentlichen Raum sein. Bei Sicherheitsgefühlen geht es um Gefühle die mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun haben. Hier ist Aufklärung der Bevölkerung geboten anstelle von Überwachung von einer Vielzahl zufälliger Passanten, die keinerlei Straftat verdächtigt werden. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 I iVm 1 I GG) zahlreicher Bürgerinnen und Bürger dar. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich viele Menschen dieser Videoüberwachung in ihrem täglichen Leben nicht entziehen können, weil sie in der Nähe der überwachten Orte wohnen oder arbeiten oder weil sie auf die Benutzung überwachter Verkehrsknotenpunkte zur Bewältigung ihres Alltages angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals in seinem Volkszählungsurteil klargestellt, dass jede/r ein Recht darauf hat, selbst darüber entscheiden zu können, welche persönlichen Daten erhoben werden. Es hat seitdem mehrfach deutlich gemacht, dass dieses Recht deshalb von elementarer Bedeutung ist, weil es nicht nur der individuellen Freiheit einzelner Personen dient, sondern darüber hinaus ein wesentliches Element unseres demokratischen Gemeinwesens darstellt. Bei Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelten daher strenge Anforderungen an den mit der Maßnahme verfolgten Zweck. Allein die Verbesserung des Sicherheitsgefühls ist kein hinreichender Zweck, der einen solchen Eingriff unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann. Im Übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass es fraglich ist, ob Kameras überhaupt geeignet sind, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen oder ob sie den Menschen nicht vielmehr signalisieren, dass sie sich gerade an einem Ort befinden, der als gefährdet eingestuft wird. Spätestens jedenfalls, wenn Bilder von Straftaten in Printmedien und auf den Fernsehbildschirmen erscheinen, dürfte dem Sicherheitsgefühl nicht mehr gedient sein.</p>
<p>Soweit das vorgelegte Papier auf die Zweckdienlichkeit der Kameras zur Strafverfolgung abstellt, weisen wir darauf hin, dass die Identifizierung bei den vergangenen terroristischen Straftaten in Deutschland das geringste Problem darstellte. So sind die Täter entweder bei ihrem Anschlag ums Leben gekommen oder haben absichtlich Identifikationspapiere hinterlassen. Damit stellt sich die Frage der Erforderlichkeit der Kameras. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass im Bereich der Strafverfolgung gemäß Art. 74 Absatz 1 Nr. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Bundesgesetzgeber liegt.</p>
<p>Auch der mögliche Missbrauch in der Zukunft durch Einsatz von fortgeschrittener Gesichtserkennungssoftware sollte nicht außer Acht gelassen werden.</p>
<p>Die Notwendigkeit von zusätzlichen 12 Personalstellen für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung muss in Frage gestellt werden. Die &#8222;verbesserten einsatztaktischen Möglichkeiten der Reaktion&#8220; sind eine Worthülse ohne konkreten Inhalt. Hier ist auch darzulegen, wie viel Beamten für diesen Bereich bisher schon tätig sind.</p>
<h5>V. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung &ndash; Straf&shy;voll&shy;stre&shy;ckung </h5>
<h2 class="auto-created">1. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung </h2>
<p>Für die Gewährleistung der Sicherheit ist es unerlässlich, dass Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinflussen, konsequent verfolgt und von den Gerichten zeitnah geahndet werden&#8220; (Mäurer/ Günthner).</p>
<p>Muss die konsequente Verfolgung nicht für alle schweren Straftaten gelten? Insbesondere für solche aus dem Bereich Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, da die Schadenssummen hier meist weit über der von &#8222;Alltagskriminalität&#8220; liegen, auch wenn diese von der Bevölkerung nicht als direkte Bedrohung ihres Alltagslebens wahrgenommen werden. Dass die Personalausstattung der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte zu gering ist, wird seit Jahren in Bremen diskutiert. Für diesen Bereich nun Abhilfe zu schaffen ist geboten, allerdings sollte dies nicht nur für den Bereich politischer Delikte geschehen.</p>
<h2 class="auto-created">2. Justiz&shy;vollzug </h2>
<p>&#8222;Um die Sicherheit in der JVA weiterhin gewährleisten zu können, werden wir auf die gestiegenen Fallzahlen bei Polizei und Strafjustiz, aber auch auf die bereits in 2016 stark gestiegenen Belegungszahlen im Justizvollzug, mit einer spürbaren Verstärkung der Sicherheitsabteilung der JVA reagieren&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Die Schwierigkeiten, im Strafvollzug das Vollzugsziel der Resozialisierung der Strafgefangenen zu erreichen, sind bekannt. Dem ist mit einer &#8222;spürbaren Verstärkung der Sicherheitsabteilung&#8220; nicht zu begegnen. Schon jetzt ist der Vollzug für die meisten Gefangenen übersichert. Bei der Einstellung von neuem Personal nur auf Gefangene aus den &#8222;islamistischen Umfeld&#8220; oder &#8222;radikal-islamistische Gefangen&#8220; abzustellen, wird dem Gesamtsystem Strafvollzug das insgesamt ein höchst problematisches System struktureller Gewalt ist, nicht gerecht.</p>
<p>In erster Linie müsste erreicht werden, dass der Strafvollzug von Gefangenen entlastet wird, welche dort fehlplatziert sind (Ersatzfreiheitsstrafen, Drogenabhängige u.ä.) und deren Resozialisierung besser außerhalb geschlossener Anstalten erreicht werden kann. Das gilt für deutsche wie für ausländische Gefangene.</p>
<p>Ein besonderes Problem besteht darin, dass die Zahl der Strafgefangenen die wenig oder kein Deutsch sprechen, ansteigt. In erster Linie sollten daher Kurse &#8222;Deutsch für Ausländer&#8220; angeboten werden. Die HU unterstützt daher auch die geplante Einstellung weiterer Sprachmittler. Darüber hinaus erscheint es uns erforderlich, für das Personal in der JVA kontinuierliche Fortbildungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz vorzusehen. Nur auf diese Weise werden auch die in Bremen geplanten Programme der Ent-Radikalisierung zu bewältigen sein.</p>
<h5>VI. Ausl&auml;n&shy;der&shy;recht&shy;liche Ma&szlig;nahmen </h5>
<p>&#8222;Das Ausländerrecht ist in den letzten Monaten mehrfach verschärft worden&#8220; (Mäurer/Günthner).</p>
<p>Wie wenig dies in der Praxis zur Gefahrenabwehr gebracht hat, zeigt der Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. In einem ausführlichen Gutachten zu diesem Fall konnte gezeigt werden, dass aufgrund der vorliegenden Informationen sowohl Überwachungsmaßnahmen und strenge Meldeauflagen möglich gewesen wären, aber auch Untersuchungshaft, eine Ausweisungsverfügung, Abschiebungshaft und letztlich sogar eine Abschiebung in sein Heimatland selbst.</p>
<h2 class="auto-created">1. Abschie&shy;bungs&shy;haft f&uuml;r &bdquo;Gef&auml;hrder&ldquo; </h2>
<p>Abschiebungshaft ist nach § 62 AufentG in vielen Fällen möglich, insbesondere, wenn der betreffende Ausländer &#8222;auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist&#8220; oder &#8222;die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist&#8220; (§ 62 Abs. 3 Nr.1 bzw. Nr. 3 AufenthG). Es ist auch nicht richtig, wie von Mäurer/Günthner behauptet, dass die 3-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG &#8222;eine unüberwindliche Hürde&#8220; in Fällen darstellt, in denen die Herkunftsländer nicht kooperieren. Vielmehr kann diese Frist nach § 62 Abs. 4 AufenthG bereits jetzt im Einzelfall auf sechs bzw. zwölf Monate verlängert werden.</p>
<p>Auf keinen Fall sollte Abschiebungshaft dazu genutzt werden, das menschenrechtliche Verbot von Präventivhaft zu umgehen. Diese Bestrebungen der der Bundesregierung sollten daher auf keinen Fall unterstützt werden.</p>
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		<title>Spenden statt Schenken  Geburtstag für die Bürgerrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/spenden-statt-schenken-geburtstag-fuer-die-buergerrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Spendenaufruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 10 Brauchen Sie zum Geburtstag keine Geschenke von Freundinnen und Freunden und wollen Sie etwas f&#252;r die B&#252;rgerrechte tun? Dann bitten Sie doch Ihre G&#228;ste statt Geschenken um eine Spende an die Humanistische Union. Der Anwalt und langj&#228;hrige HU-Vorsitzende Till M&#252;ller-Heidelberg wandte sich mit folgenden Worten an seine G&#228;ste: [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 10</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3984 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-300x450.jpg" alt="Spenden statt Schenken &#8211; Geburtstag f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte" width="300" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-300x450.jpg 300w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-500x750.jpg 500w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-768x1153.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-1023x1536.jpg 1023w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-400x600.jpg 400w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1-225x337.jpg 225w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/mueller-heidelberg1.jpg 1228w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Brauchen Sie zum Geburtstag keine Geschenke von Freundinnen und Freunden und wollen Sie etwas f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte tun? Dann bitten Sie doch Ihre G&auml;ste statt Geschenken um eine Spende an die Humanistische Union. Der Anwalt und langj&auml;hrige HU-Vorsitzende Till M&uuml;ller-Heidelberg wandte sich mit folgenden Worten an seine G&auml;ste:</p>
<p>&#8222;<i>Liebe Freunde, bitte schenkt mir nichts zum Geburtstag, ich habe schon alles, was ich gebrauchen kann. Wenn ihr mir eine Freude machen wollt, gebt eine Spende an die Humanistische Union. Sie ist gemeinn&uuml;tzig und ihr erhaltet eine Spendenquittung. Wie ihr wisst, engagiere ich mich seit vielen Jahren f&uuml;r diese B&uuml;rgerrechtsorganisation, die sich f&uuml;r unsere Grund- und Freiheitsrechte einsetzt, gegen Bevormundung durch Staat oder Kirchen, gegen &Uuml;berwachung, f&uuml;r Rechtsstaat und Demokratie, und die das Menschenbild des Grundgesetzes hoch h&auml;lt: der freie, selbstbewusste und selbstbestimmte B&uuml;rger mit R&uuml;ckgrat, von dem unsere freiheitliche Gesellschaft lebt.</i>&#8220;</p>
<p>Damit hat er der HU zweifach geholfen: es kommen auf diesem Weg schnell mehrere hundert Euro f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte zusammen und er hat Freunde und Familie &uuml;ber unsere Arbeit informiert. Vielen Dank!</p>
<p><i>Rufen auch Sie zu Geburtstagsspenden auf: </i><a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/spenden-2/geburtstag/"><i>https://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/spenden/geburtstag/</i></a><i>. <br /></i></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Böses TTIP  gutes CETA?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/boeses-ttip-gutes-ceta/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 12:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was steht im Vertrag der EU mit Kanada?, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 11-14 (Red.) Nachdem sich der HU-Landesverband NRW st&#228;rker in einer Volksinitiative gegen das CETA-Handelsabkommen engagiert, gab es verbandsintern kritische Stimmen, die die positive Bedeutung solcher Abkommen in Zeiten zunehmenden Nationalismus und &#246;konomischen Isolationismus hervorhoben. Aus diesem Anlass fasst Helge Klawitter noch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/boeses-ttip-gutes-ceta/">Böses TTIP  gutes CETA?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Was steht im Vertrag der EU mit Kanada?, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 11-14</p>
<p><i>(Red.) Nachdem sich der HU-Landesverband NRW st&auml;rker in einer Volksinitiative gegen das CETA-Handelsabkommen engagiert, gab es verbandsintern kritische Stimmen, die die positive Bedeutung solcher Abkommen in Zeiten zunehmenden Nationalismus und &ouml;konomischen Isolationismus hervorhoben. Aus diesem Anlass fasst Helge Klawitter noch einmal die Kritik an CETA/TTIP zusammen. F&uuml;r Erwiderungen ist ggf. in der n&auml;chsten Ausgabe der HU-Mitteilungen Raum</i>.</p>
<p>TTIP, das geplante Handelsabkommen der EU mit den USA, wurde nach drei Jahren Verhandlungen von der EU-Kommission &bdquo;auf Eis gelegt&ldquo;. Es gab keine Einigung zwischen europ&auml;ischen und amerikanischen Wirtschaftsinteressen, und die nationalistische Gegnerschaft des neuen amerikanischen Pr&auml;sidenten Trump gegen&uuml;ber dem Freihandel macht ein Abkommen zur Zeit noch unwahrscheinlicher. Die bekannt gewordenen Planungen f&uuml;r TTIP enthalten nach Ansicht gro&szlig;er Teile der &Ouml;ffentlichkeit Gefahren f&uuml;r die Demokratie sowie f&uuml;r den Schutz von Umwelt, Verbrauchern und Arbeitnehmern.</p>
<p>Im Unterschied dazu wird CETA, das Abkommen mit Kanada, das unterzeichnet ist und sich im Prozess der Ratifizierung befindet, von seinen Bef&uuml;rwortern als fortschrittliches und gegen&uuml;ber TTIP deutlich entsch&auml;rftes Freihandelsabkommen dargestellt. Ist es das?</p>
<h2 class="auto-created">Reform der Schieds&shy;ge&shy;richts&shy;bar&shy;keit ber&uuml;hrt nicht den Kern des Problems</h2>
<p>Skandal&ouml;se Beispiele f&uuml;r Klagen von Investoren gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten hatten zu einer Welle des Protests dagegen gef&uuml;hrt, dass auch TTIP und CETA solche Klagem&ouml;glichkeiten enthalten sollten. Das Europ&auml;ische Parlament verlangte daher f&uuml;r TTIP eine Reform solcher Investorenklagen, die dann auch noch nachtr&auml;glich in den bereits fertig verhandelten CETA-Vertrag aufgenommen wurde. Er sieht jetzt ein st&auml;ndiges Gericht anstelle der privaten Schiedsgerichte vor, mit einer Berufungsinstanz, weitgehend &ouml;ffentlichen Verhandlungen und Richtern, die von der EU und Kanada ernannt werden. Neu ist auch ein Absatz, der das Recht der Staaten auf Gesetzgebung &bdquo;zur Erreichung legitimer (!) politischer Ziele&ldquo; betont (Art. 8.9) &ndash; dem SPD-Abgeordneten Matthias Miersch zufolge &bdquo;eine blo&szlig;e Selbstverst&auml;ndlichkeit &hellip;, die jedoch durch unbestimmte Rechtsbegriffe ein Einfallstor f&uuml;r Auslegungsstreitigkeiten in sich tr&auml;gt&ldquo;.</p>
<p>Die Richter erhalten nur eine kleine Grundverg&uuml;tung sowie Honorare f&uuml;r die tats&auml;chlich verhandelten F&auml;lle, haben also ein finanzielles Interesse daran, dass es m&ouml;glichst viele Klagen gibt. Sie sollen Fachwissen &uuml;ber &bdquo;Streitbeilegung im Rahmen internationaler Investitions- oder Handelsabkommen&ldquo; besitzen (Art. 8.27.4); d.h. sie werden nicht zuletzt aus dem Kreis derjenigen Juristen ausgew&auml;hlt, die als Richter bei den privaten Schiedsgerichten t&auml;tig waren oder sind.</p>
<p>Der Kern der bisherigen Regelung bleibt erhalten: das Recht ausl&auml;ndischer Investoren, Staaten vor einem Sondergericht auf Schadensersatz f&uuml;r deren Gesetzgebung zu verklagen, wenn diese ihre Investitionen entwertet oder &bdquo;den vern&uuml;nftigen Erwartungen (!), die mit der Investition verbunden sind, zuwiderl&auml;uft&ldquo; (Anhang 8-A.2, S. 632-633 des Dokuments).</p>
<h2 class="auto-created">Neue Insti&shy;tu&shy;ti&shy;onen konkur&shy;rieren mit gew&auml;hlten Parlamenten und Regierungen</h2>
<p>Die EU und Kanada sollen gemeinsame Aussch&uuml;sse zur Auslegung und Umsetzung des Vertrags schaffen, an der Spitze den &bdquo;Gemischten CETA-Ausschuss&ldquo;. Seine Auslegungen sind f&uuml;r das Investitionsgericht und f&uuml;r die Vertragsparteien bindend (Art. 26.1.5 e, 26.3.2). In bestimmten F&auml;llen kann er nach Inkrafttreten des Vertrages Erg&auml;nzungen beschlie&szlig;en &ndash; und dadurch nach der Ratifizierung durch die Parlamente Inhalte ver&auml;ndern! So kann er die Liste der m&ouml;glichen Verst&ouml;&szlig;e gegen die gebotene &bdquo;gerechte und billige Behandlung&ldquo; von Investoren nachtr&auml;glich erweitern, gegen die sich Investorenklagen richten k&ouml;nnen (Art.8.10.3). Die Mitglieder der CETA-Aussch&uuml;sse sollen nicht gew&auml;hlt, sondern von der kanadischen Regierung und der EU-Kommission ernannt werden.</p>
<p>Eine &bdquo;demokratische R&uuml;ckbindung&ldquo; des Gemischten Ausschusses an den W&auml;hlerwillen in Deutschland forderte das Bundesverfassungsgericht als eine seiner Bedingungen an die Bundesregierung f&uuml;r die Zeit bis zur Entscheidung der Verfassungsklagen gegen CETA. In dem Urteil vom 13. 10. 2016 ging es noch nicht darum, ob CETA verfassungswidrig ist, sondern lediglich darum, ob den Kl&auml;gern ein irreparabler Schaden entstehen w&uuml;rde, wenn es der Bundesregierung nicht durch eine einstweilige Anordnung untersagt w&uuml;rde, CETA zuzustimmen &ndash; dies verneinte das Bundesverfassungsgericht.&nbsp;</p>
<h2 class="auto-created">&bdquo;Regu&shy;lie&shy;rungs&shy;zu&shy;sam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit&ldquo; kann&nbsp; in Gesetz&shy;ge&shy;bung eingreifen </h2>
<p>Wie TTIP sieht auch CETA eine &bdquo;Regulierungszusammenarbeit&ldquo; vor. Die Vertragsparteien sollen die M&ouml;glichkeit haben, Informationen &uuml;ber geplante Gesetze zum fr&uuml;hest-m&ouml;glichen Zeitpunkt (lange vor Beginn einer parlamentarischen Debatte) auszutauschen und den betroffenen Interessengruppen zwecks Stellungnahme zu &uuml;bermitteln, Folgenabsch&auml;tzungen in Bezug auf die Wirksamkeit und die Kosten der geplanten Gesetze und Ma&szlig;nahmen vorzunehmen sowie Alternativen zu pr&uuml;fen oder auch eine &bdquo;Minimierung des Einsatzes handels- und investitionsverzerrender Regelungsinstrumente&ldquo; (!) anzustreben (Art. 21.4 b,d,e,f,r).</p>
<p>Bei CETA kommt das harmloser daher als bei TTIP geplant: lediglich als Kann-Bestimmung &#8211; nicht als Verpflichtung, sondern als Erm&auml;chtigung. Wer wird hier aber erm&auml;chtigt? Es sind die Vertragsparteien EU und Kanada, vertreten durch den &bdquo;Gemischten CETA-Ausschuss&ldquo; und das &bdquo;Forum f&uuml;r die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen&ldquo;. Sie sollen das Recht erhalten, die Gesetzgebung der EU, Kanadas und der Einzelstaaten zu koordinieren und zu kontrollieren im Hinblick auf deren Folgen f&uuml;r Handel und Investitionen. Damit w&uuml;rden die gew&auml;hlten Gesetzgeber bereits im Planungsstadium von Gesetzen einem Rechtfertigungsdruck unterworfen.</p>
<h2 class="auto-created">Auch CETA verst&ouml;&szlig;t gegen den Grundsatz der Volks&shy;sou&shy;ve&shy;r&auml;&shy;nit&auml;t</h2>
<p>Wenn der Vertrag erst ratifiziert ist, entscheiden nicht die Parlamente und Regierungen der Einzelstaaten oder das EU-Parlament, ob sie ihre gesamte k&uuml;nftige Gesetzgebung der Messlatte von gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glicher Handels- und Investitionsfreundlichkeit unterstellen lassen wollen, sondern der &bdquo;Gemischte CETA-Ausschuss&ldquo; entscheidet das f&uuml;r sie. Matthias Miersch: &bdquo;Es ist nicht zu verstehen, warum sich demokratisch legitimierte Parlamente vorher mit unzureichend legitimierten Gremien auseinandersetzen m&uuml;ssen. &hellip; Hierdurch findet eindeutig eine Einschr&auml;nkung des Gesetzgebungsrechts der Parlamente statt.&ldquo;</p>
<p>Artikel 20 des Grundgesetzes &ndash; &bdquo;Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus&ldquo; &ndash; bedeutet: Der souver&auml;ne Gesetzgeber darf, mit den n&ouml;tigen Mehrheiten und Verfahren, alles beschlie&szlig;en, was nicht gegen Grund- und Menschenrechte verst&ouml;&szlig;t. Er muss sich vor keinem nicht gew&auml;hlten Gremium rechtfertigen. Ein Handelsvertrag, der dieses Recht einschr&auml;nkt, geht weit &uuml;ber einen Handelsvertrag hinaus: De facto &auml;ndert er die Verfassung &ndash; ohne die hierf&uuml;r geltenden gesetzlichen Verfahren und ohne eine Verfassungsdebatte.</p>
<h2 class="auto-created">Ist CETA denn noch zu stoppen?</h2>
<p>Jetzt liegt erst Runde Nr. 1 hinter uns: Die europ&auml;ischen Gremien haben zugestimmt. Jetzt kommt die Runde Nr. 2, es m&uuml;ssen noch 38 Parlamente in den Mitgliedstaaten zustimmen. Wenn nur eine Kammer CETA ablehnt, kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Hinzu kommt die anstehende Pr&uuml;fung vor dem Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Wir haben also noch 38+1 Chancen gegen CETA. Diese hier sind besonders erfolgversprechend:</p>
<h2 class="auto-created">Chance 1: Das Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;ge&shy;richt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h2>
<p>Das Hauptsacheverfahren gegen CETA hat noch gar nicht begonnen. Es kann erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat eingeleitet werden. Das Gericht hat schon bei der Verhandlung &uuml;ber die vorl&auml;ufige Anwendung erkennen lassen, dass unsere Argumente stichhaltig sind. Zudem wird noch eine Verfassungsbeschwerde in Frankreich vorbereitet.</p>
<h2 class="auto-created">Chance 2: Belgien / Wallonie&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h2>
<p>Belgien hat seine Zustimmung im Herbst auf Druck der Wallonie an eine Reihe von Bedingungen gekn&uuml;pft. Der EuGH wird von Belgien angerufen mit der Frage, ob die Schiedsgerichte mit Europarecht vereinbar seien. Die h&auml;rteste Auflage ist: Solange die Schiedsgerichte in CETA enthalten sind, wird die Wallonie nicht zustimmen.</p>
<h2 class="auto-created">Chance 3: &Ouml;sterreich&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h2>
<p>In &Ouml;sterreich wurden bei einem Volksbegehren gegen CETA innerhalb einer Woche 560.000 Unterschriften gesammelt. Die notwendige H&uuml;rde liegt bei 100.000 Unterschriften. Leider kommt es nicht automatisch zum Volksentscheid, sondern das Parlament muss einer Abstimmung durch die B&uuml;rger/innen zustimmen. Die Allianz gegen CETA ist breit. Das Volksbegehren wurde von SP&Ouml;-B&uuml;rgermeistern initiiert, unterst&uuml;tzt von Gr&uuml;nen sowie der FP&Ouml;. Eine seltene Allianz. Der Handelsriese Spar (&auml;hnlich wie Aldi oder Lidl bei uns) rief auf jedem Kassenbeleg gegen CETA auf. Der Druck auf Parlament und Regierung ist immens.</p>
<h2 class="auto-created">Chance 4: Nieder&shy;lan&shy;de-Re&shy;fe&shy;rendum&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h2>
<p>In den Niederlanden kann eine Volksabstimmung gegen CETA erzwungen werden, wenn 300.000 Menschen innerhalb von sechs Wochen gegen das Ratifizierungsgesetz unterschreiben. Es gibt&nbsp; schon &uuml;ber 200.000 Unterst&uuml;tzer/innen und ein gro&szlig;es B&uuml;ndnis. Das ist eine der besten Chancen, CETA zu kippen. Es gibt auch noch die M&ouml;glichkeit, dass in D&auml;nemark, Slowenien oder Irland ein Referendum &uuml;ber CETA stattfindet.</p>
<h2 class="auto-created">Chance 5: Deutschland&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h2>
<p>Bundestag und Bundesrat m&uuml;ssen CETA zustimmen. Im Bundesrat braucht es daf&uuml;r 35 JA-Stimmen von den insgesamt 69 Stimmen. Die gro&szlig;e Koalition hat derzeit nur 19 Stimmen. Aktuell sind in allen anderen Bundesl&auml;ndern Gr&uuml;ne oder Linke an der Landesregierung beteiligt. Wenn sie als Koalitionspartner nicht zustimmen wollen, muss sich das Bundesland enthalten und es fehlen die notwendigen JA-Stimmen. Wenn Gr&uuml;ne und Linke standhaft bleiben, hat CETA keine Chance. Mit Volksinitiativen in Schleswig-Holstein und NRW k&auml;mpfen wir daf&uuml;r, dass das so bleibt!</p>
<p>Und in Bayern werden wir pr&uuml;fen, ob das Volksbegehren zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt doch noch m&ouml;glich ist. Denn das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung darauf, dass noch kein Gesetz zur Ratifizierung von CETA im Bundestag und Bundesrat vorliegt. Zudem sei noch nicht klar, nach welchem Verfahren CETA im Bundesrat abgestimmt wird.</p>
<h2 class="auto-created">Quellen: </h2>
<p>CETA-Vertragstext deutsch: <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-vorschlag-fuer-einen-beschluss-ueber-die-unterzeichnung-des-wirtschafts-und-handelsabkommens-zwischen-kanada-und-der-eu%2Cproperty=pdf%2Cbereich=bmwi2012%2Csprache=de%2Crwb=true.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-vorschlag-fuer-einen-beschluss-ueber-die-unterzeichnung-des-wirtschafts-und-handelsabkommens-zwischen-kanada-und-der-eu,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf</a>;</p>
<p>Matthias Miersch, SPD-MdB, Bewertung des CETA-Abkommens, 17. August 2016: <a href="http://matthias-miersch.de/imperia/md/content/bezirkhannover/miersch/2016/2016_08_16_matthias_miersch_-_bewertung_ceta.pdf/2016_08_16_matthias_miersch_-_bewertung_ceta.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://matthias-miersch.de/imperia/md/content/bezirkhannover/miersch/2016/2016_08_16_matthias_miersch_-_bewertung_ceta.pdf/2016_08_16_matthias_miersch_-_bewertung_ceta.pdf</a></p>
<p>Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, 13. 10.2016: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html</a></p>
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		<title>Sicherheit bedeutet Gefahr  jedenfalls für die Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/sicherheit-bedeutet-gefahr-jedenfalls-fuer-die-grundrechte-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 12:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung zur Pr&#228;sentation des Grundrechte-Reports 2017, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 14f. Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche B&#252;rger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beitr&#228;gen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung zur Pr&auml;sentation des Grundrechte-Reports 2017, in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 14f.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2017_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3985 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/grr2017_01-295x450.jpg" alt="Sicherheit bedeutet Gefahr &#8211; jedenfalls f&uuml;r die Grundrechte" width="295" height="450"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche B&uuml;rger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beitr&auml;gen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf. Zu den Themen des Grundrechte-Reports z&auml;hlen die zahlreichen &#8222;Verschlimmbesserungen&#8220; in der Anerkennung bzw. Abweisung von Gefl&uuml;chteten, die der Gesetzgeber nach dem kurzen &#8222;Sommer der Migration&#8220; in Gang setzte, ebenso wie diskriminierende Praktiken aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Herkunft oder anderer Merkmale. Einen breiten Raum nehmen auch die zahlreichen neuen gesetzlichen Beschr&auml;nkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie rechtsstaatlicher Grundprinzipien ein, die immer h&auml;ufiger mit der Notwendigkeit sicherheitspolitischer Ma&szlig;nahmen und der Terrorbek&auml;mpfung begr&uuml;ndet werden.</p>
<p>Den diesj&auml;hrigen Grundrechte-Report stellt der Journalist und Leiter des TV-Magazins Monitor, Georg Restle, vor. Er appelliert angesichts der negativen Bilanz des Reports daran, die Werteordnung unserer Verfassung nicht aus dem Blick zu verlieren: &#8222;In einer Zeit, in der Sicherheit &uuml;ber allem steht, ger&auml;t die Freiheit in Gefahr. Wie selten zuvor in der Geschichte des Grundgesetzes stehen Grundrechte in diesem Land unter Druck. &#8218;In dubio pro libertate&#8216; wurde abgel&ouml;st durch &#8218;in dubio pro securitate&#8216;: Im Zweifel f&uuml;r die Sicherheit. Der Grundrechte-Report 2017 liefert eine erschreckende Chronik der Einschr&auml;nkung von B&uuml;rger- und Menschenrechten und zeigt: Der Kampf um die Grundrechte muss in diesem Land neu aufgenommen werden.&#8220;</p>
<p>Ein besonderer Schwerpunkt des diesj&auml;hrigen Berichtes sind zahlreiche Einschr&auml;nkungen sozialer Grundrechte, etwa bei der l&uuml;ckenhaften Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichbehandlung durch die Erbschaftssteuerreform oder die Kostenvorbehalte im Bundesteilhabegesetz. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Redaktion den Gefangenen. Martin Singe prangert den Zynismus einer &#8222;aufgeschobenen Inkraftsetzung&#8220; von &sect; 190 ff Strafvollzugsgesetz an, das seit 1977 eine gesetzliche Rentenversicherung f&uuml;r Gefangene vorschreibt. Sie f&uuml;hrt dazu, dass Gefangene zus&auml;tzlich zur menschenunw&uuml;rdigen Bezahlung ihrer Arbeit weit unterhalb des Mindesteinkommens auch noch dadurch bestraft werden, dass ihr Verdienst nicht in die Rentenversicherung einflie&szlig;t &#8211; Altersarmut vorprogrammiert ist. Die Begr&uuml;ndungen f&uuml;r die Verweigerung dieser Sozialstandards sind so verschieden wie widerspr&uuml;chlich und belegen vor allem eines: dass sich Bund und L&auml;nder wechselseitig aus der Verantwortung stehlen wollen.</p>
<p>Vanessa Hellmann berichtet von der verweigerten Substitutionstherapie f&uuml;r einen Langzeit-Drogenabh&auml;ngigen im bayerischen Strafvollzug, die den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte besch&auml;ftigte. Auf eine weitere Entrechtung von Gefangenen macht Kirstin Drenkhahn aufmerksam: Sie geht der Frage nach, ob Gefangene eine Gewerkschaft gr&uuml;nden und betreiben d&uuml;rfen. W&auml;hrend die L&auml;nder dies bisher bestreiten &#8211; bei Gefangenenarbeit handle es sich um Zwangsdienste (was nicht mehr f&uuml;r alle Bundesl&auml;nder gilt) und Gefangene seien deshalb keine echten Arbeitnehmer/innen (was auch f&uuml;r Wehrdienstleistende galt, die eine Gewerkschaft gr&uuml;nden durften) &#8211; sieht Drenkhahn keine &uuml;berzeugenden Gr&uuml;nde daf&uuml;r, Gefangenen ihr Recht auf Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz abzusprechen. Bei der Pr&auml;sentation wird stellvertretend f&uuml;r viele Betroffene Oliver Rast, Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation anwesend sein und &uuml;ber den aktuellen Stand der Anerkennung seiner Organisation informieren.</p>
<p><i>Grundrechte-Report 2017 &#8211; Zur Lage der B&uuml;rger- und Menschenrechte in Deutschland.</i></p>
<p><i>Herausgeber: Till M&uuml;ller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Cara R&ouml;hner, Rolf G&ouml;ssner, Julia Heesen und Arthur Helwich. </i></p>
<p><i>Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2017, ISBN 978-3-596-29819-8, 224 Seiten, 10.99 Euro. </i></p>
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		<title>Marburger Leuchtfeuer 2017 für Katharina Nocun</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/marburger-leuchtfeuer-2017-fuer-katharina-nocun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Regionen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17 Katharina Nocun erh&#228;lt das Marburger Leuchtfeuer 2017. Oberb&#252;rgermeister Dr. Thomas Spies wird der 30j&#228;hrigen Campaignerin die Auszeichnung am 9. Juni bei einer Feierstunde um 11 Uhr im Historischen Saal des Marburger Rathauses &#252;berreichen. Die Laudatio auf die Preistr&#228;gerin wird Karolin Schwarz halten. Sie ist Begr&#252;nderin des Projekts www.hoaxmap.org [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17</p>
<p>Katharina Nocun erh&auml;lt das Marburger Leuchtfeuer 2017. Oberb&uuml;rgermeister Dr. Thomas Spies wird der 30j&auml;hrigen Campaignerin die Auszeichnung am 9. Juni bei einer Feierstunde um 11 Uhr im Historischen Saal des Marburger Rathauses &uuml;berreichen.</p>
<p>Die Laudatio auf die Preistr&auml;gerin wird Karolin Schwarz halten. Sie ist Begr&uuml;nderin des Projekts <a href="http://www.hoaxmap.org/" target="_blank" rel="noopener">www.hoaxmap.org</a> zur Richtigstellung von &#8222;Fake News&#8220; &uuml;ber gefl&uuml;chtete Menschen und arbeitet als Faktencheckerin bei correctiv. org. Die Preisbegr&uuml;ndung der Jury wird als deren Sprecher der Marburger Altoberb&uuml;rgermeister Egon Vaupel vortragen.</p>
<p>Seit 2005 verleiht die HU Marburg mit Unterst&uuml;tzung der Universit&auml;tsstadt Marburg j&auml;hrlich das &#8222;Marburger Leuchtfeuer f&uuml;r Soziale B&uuml;rgerrechte&#8220;. Tr&auml;ger der undotierten Auszeichnung waren bisher beispielsweise der Sozialethiker Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, die blinde Tibetologin Sabriye Tenberken, der Psychiater Prof. Dr. Horst-Eberhard Richter, Katja Urbatsch von ArbeiterKind, Dr. Ulrich Schneider vom Parit&auml;tischen, die Hamburger &#8222;JobCenter-Rebellin&#8220; Inge Hannemann und der Psychiatriekritiker Lutz G&ouml;tzfried.</p>
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		<title>Marburg: Nächster Humanisten-Treff am 28. Juni</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/marburg-naechster-humanisten-treff-am-28-juni/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Regionen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17 Bei ihrem Neujahrsessen hatte die HU Marburg vereinbart, sich künftig vierteljährlich zu treffen. Nächster Termin des &#132;Marburger Humanisten Treffs&#8220; ist Mittwoch, der 28. Juni um 19.30 Uhr in der Gaststätte &#132;Mai Tai&#147; (Neue Kasseler Straße 4, 35039 Marburg) unweit vom Hauptbahnhof. Der Ort des &#8211; ebenfalls öffentlichen &#8211; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17</p>
<p>Bei ihrem Neujahrsessen hatte die HU Marburg vereinbart, sich künftig vierteljährlich zu treffen. Nächster Termin des &#132;Marburger Humanisten Treffs&#8220; ist Mittwoch, der 28. Juni um 19.30 Uhr in der Gaststätte &#132;Mai Tai&#147; (Neue Kasseler Straße 4, 35039 Marburg) unweit vom Hauptbahnhof. Der Ort des &#8211; ebenfalls öffentlichen &#8211; &#132;Marburger  Humanisten-Treffs&#147; am 27. September steht noch nicht fest.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/marburg-naechster-humanisten-treff-am-28-juni/">Marburg: Nächster Humanisten-Treff am 28. Juni</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>München/Südbayern: 70 Jahre bayerische Verfassung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/muenchensuedbayern-70-jahre-bayerische-verfassung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 May 2017 10:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Regionen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17-19 Am 15. März fand in der Seidlvilla in München eine Veranstaltung statt mit dem Titel &#132;Verfassung des Freistaates Bayern &#150; 70 Jahre und immer noch modern&#147;. Wolfgang Stöger, Mitglied im Vorstand des HU-Regionalverbands, führte in die Thematik ein. Er erwähnte, dass Wilhelm Hoegner, SPD-Mitglied, den Entwurf der Verfassung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/muenchensuedbayern-70-jahre-bayerische-verfassung/">München/Südbayern: 70 Jahre bayerische Verfassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: Mitteilungen Nr. 232 (2/2017), S. 17-19</p>
<p>Am 15. März fand in der Seidlvilla in München eine Veranstaltung statt mit dem Titel &#132;Verfassung des Freistaates Bayern &#150; 70 Jahre und immer noch modern&#147;.</p>
<p>Wolfgang Stöger, Mitglied im Vorstand des HU-Regionalverbands, führte in die Thematik ein. Er erwähnte, dass Wilhelm Hoegner, SPD-Mitglied, den Entwurf der Verfassung bereits aus seinem Schweizer Exil mitbrachte. Er zitierte das &#132;Münchner Feuilleton&#147; mit der Aussage, einige Passagen der Bayerischen Verfassung zeigten große Weitsicht, die Realität hinke dagegen etwas hinterher. Bevor er das Wort an die beiden Referenten, Dr. Klaus Hahnzog, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, und Franz Schindler, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen im Bayerischen Landtag, übergab, sprach er noch einmal die vier Punkte aus dem Einladungstext an:</p>
<p>· Was stand drin?<br />· Was ist übrig geblieben nach der &#132;Aushöhlung&#147; durch den Bund und die EU?<br />· Was plant die CSU?<br />· Welchen Änderungsbedarf gibt es aus bürgerrechtlicher Sicht?</p>
<p>Klaus Hahnzog hob hervor, dass die Bayerische Verfassung &#8211; das Original von 1946 ist übrigens verschwunden &#8211; in ihrer ursprünglichen Form soziale Grundrechte betont, beispielsweise Art. 106 (Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung&#133;) oder Art. 161 Abs. 2 (Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen&#133;).</p>
<p>Franz Schindler bemerkte, dass 1946 bei der Abfassung der Bayerischen Verfassung offenbar auch CSU-Abgeordnete bereit waren, soziale (Grund)rechte mitzutragen, so dass manche sagten, die Verfassung lese sich so, als hätten Papst Franziskus und Fidel Castro an ihr mitgeschrieben. Das heutige Verhältnis der CSU charakterisierte er als &#132;Duldung&#147; der Bayerischen Verfassung durch die Staatsregierung, als &#132;Taktgeber&#147; werde die Verfassung von der Regierung nicht betrachtet. Die praktische Bedeutung vieler fortschrittlicher Formulierungen in der Verfassung sei auch deshalb gering, da nach dem Prinzip &#132;Bundesrecht vor Landesrecht&#147; viele Artikel heute durch entsprechende Bestimmungen des Grundgesetzes ersetzt worden sind. Dies habe seinen Grund nicht zuletzt darin, dass die Bayerische Verfassung alle staatlich relevanten Lebensbereiche, also neben dem Staatsaufbau und den Grundrechten auch das Zusammenleben in der Gemeinschaft und das Wirtschaftsleben regelte, da bei ihrem Inkrafttreten 1946 die Bundesrepublik und ihr Grundgesetz noch nicht existierten.</p>
<p>Franz Schindler wies darauf hin, dass Verfassungsänderungen in Bayern auch nach Zustimmung des Landtags mit 2/3-Mehrheit in einem Volksentscheid von den Bürgern bestätigt werden müsse; das sei ein Grund, warum die Bayerische Verfassung wesentlich weniger Änderungen aufweise als das Grundgesetz. Einige Änderungen wurden von den beiden Referenten erwähnt:</p>
<p>· 1968 Einführung der christlichen Gemeinschaftsschule statt der katholischen bzw. evangelischen Bekenntnisschule.<br />· 1970 Aktives Wahlalter auf 18 Jahre, passives auf 21 Jahre gesenkt.<br />· 1973 Freiheit des Rundfunks vor zu starker Einflussnahme der Politik verankert (Art. 111 a), Sperrklausel für den Einzug in den Landtag von 10%-Klausel in einem Wahlkreis auf 5% in ganz Bayern gesenkt.<br />· 1995 Einführung von kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.<br />· 1998 Bekenntnis zu Europa (Art.3a), Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags von 4 auf 5 Jahre, Abschaffung des Senats, der 2. Kammer des Bayerischen Landtags.<br />· 2003 Stärkung des Konnexitätsprinzips (Werden den Gemeinden neue Aufgaben zugewiesen, muss der Staat auch für eine entsprechende finanzielle Ausstattung sorgen), passives Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt.<br />· 2013 Einführung einer &#132;Schuldenbremse&#147; ab 2020 (Art.82), Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern (Art.3 Abs.2), das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung in EU-Fragen kann durch ein Gesetz festgelegt werden (Art.70 Abs.4).</p>
<p>Die Referenten formulierten auch einige Änderungswünsche:</p>
<p>· Die Berufsrichter des Verfassungsgerichtshofs sollten vom Landtag mit 2/3-Mehrheit gewählt werden.<br />· Einführung eines konstruktiven Misstrauensvotums wie im Grundgesetz.<br />· Die Integration von Migranten sollte verbessert werden, die Bemühungen der Staatsregierung und der CSU-Mehrheit gehen derzeit eher in die gegensätzliche Richtung.<br />· Eine Änderung der Mandatsverteilung in den Regierungsbezirken aufgrund der Bevölkerungsverschiebungen.</p>
<p>In der anschließenden Diskussion gab es zahlreiche Verständnisfragen zu bestimmten Artikeln und Regelungen, die auch noch einmal zeigten, dass so manche fortschrittlichen Forderungen leider bis heute nicht erfüllt wurden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/232/publikation/muenchensuedbayern-70-jahre-bayerische-verfassung/">München/Südbayern: 70 Jahre bayerische Verfassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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