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	<title>Mitteilungen Nr. 238 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Einladung zur Mitgliederversammlung und #HUKon19 in Freiburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 21:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 1 &#8211; 2 Wir laden alle Mitglieder der HU, alle Interessierten und alle Neugierigen ein, vom 21. bis zum 23. Juni zur diesj&#228;hrigen Mitgliederversammlung zu kommen. Dieses Jahr wird zeitgleich die #HUKon19, eine Tagung zum Thema Internet, KI und ihren Einfluss auf die Gesellschaft stattfinden. Am Freitagnachmittag ab 17:00 Uhr [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/einladung-zur-mitgliederversammlung-und-hukon19-in-freiburg/">Einladung zur Mitgliederversammlung und #HUKon19 in Freiburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 1 &#8211; 2</p>
<p>Wir laden alle Mitglieder der HU, alle Interessierten und alle Neugierigen ein, vom 21. bis zum 23. Juni zur diesj&auml;hrigen Mitgliederversammlung zu kommen. Dieses Jahr wird zeitgleich die #HUKon19, eine Tagung zum Thema Internet, KI und ihren Einfluss auf die Gesellschaft stattfinden.</p>
<p>Am Freitagnachmittag ab 17:00 Uhr k&ouml;nnen die ersten Teilnehmenden zu einem kleinen Empfang in die Michael-Schule kommen, und bei Erfrischungen bleibt Zeit f&uuml;r informelle Gespr&auml;che, bevor es weitergeht zur Universit&auml;t Freiburg.</p>
<p>Prof. Dr. Hefendehl (Professor f&uuml;r Strafrecht an der Albrecht-Ludwigs-Universit&auml;t Freiburg) wird dort einen Vortrag zur Sicherheit in den St&auml;dten halten. Es geht um die Ausweitung polizeilicher Kontrollbefugnisse im &ouml;ffentlichen Stadtraum unter dem Signum &#8222;Gef&auml;hrliche Orte&#8220;, an denen die Polizei zur anlasslosen Jedermannskontrolle berechtigt sein will.</p>
<p>Am Samstag wird die Veranstaltung in der Michael-Schule ab 9:00 Uhr mit einem informativen R&uuml;ckblick &uuml;ber die Themen, die die HU im letzten Jahr bewegten und besch&auml;ftigten, fortgesetzt. Danach werden Vortr&auml;ge zum Themenbereich K&uuml;nstliche Intelligenz (KI), Machine Learning und mediale Revolutionen durch das Internet stattfinden. Als Referenten konnten wir bisher neben Stefan H&uuml;gel aus unserem Bundesvorstand auch Britta Schinzel (Professorin f&uuml;r Mathematik und Informatik im Ruhestand) und Hannah Bast (Informatikerin und Hochschullehrerin an der Albert-Ludwigs-Universit&auml;t Freiburg) gewinnen.</p>
<p>Im vereinsinternen Programmteil, der eigentlichen Mitgliederversammlung, finden dann ab 17:00 Uhr die Wahl des neuen Bundesvorstands und der weiteren Funktionen des Vereins statt. Au&szlig;erdem werden Satzungs&auml;nderungen und inhaltliche Positionen des Vereins beraten und beschlossen.</p>
<p>Im letzten Teil der #HUKon19 werden Judith Hartstein (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Zentrum f&uuml;r Hochschul- und Wissenschaftsforschung) und weitere Referenten am Sonntag Vortr&auml;ge zu den Themen &Uuml;berwachung, Staatstrojaner und Internetplattformen halten.</p>
<p>Um m&ouml;glichst vielen HU-Mitgliedern die Teilnahme zu erm&ouml;glichen, besteht die M&ouml;glichkeit der &Uuml;bernahme von Fahrt- und &Uuml;bernachtungskosten im Rahmen der HU-Reisekostenregelung (u.a. Bahnfahrt 2. Klasse). Voraussetzung ist ein Antrag auf Kosten&uuml;bernahme vor Reiseantritt. Es wird auch wieder ein Kontingent von Hotelzimmern geben, welche die Bundesgesch&auml;ftsstelle f&uuml;r HU-Mitglieder bereits reserviert hat.</p>
<p>Bitte melden sie sich per E-Mail an <a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>, oder indem Sie die beiliegende Anmeldung ausgef&uuml;llt zur&uuml;ckschicken, zur #HUKon19 und Mitgliederversammlung an, dabei k&ouml;nnen Sie gleichzeitig die Fahrtkostenerstattung und ein Zimmer aus dem Hotelkontingent beantragen. Wir freuen uns darauf, Sie in Freiburg zu begr&uuml;&szlig;en!</p>
<p>Adressen:<br />Freitag, Samstag und Sonntag:<br />Michael-Schule<br />Kart&auml;userstr. 55<br />79104 Freiburg im Breisgau</p>
<p>Einf&uuml;hrungsvortrag Samstagabend:<br />Universit&auml;t Freiburg<br />Platz der Universit&auml;t 2<br />Kollegiengeb&auml;ude I<br />79089 Freiburg im Breisgau</p>
<p>Termine zur Mitgliederversammlung 2019:<br />27. Mai&nbsp;Verschicken der Einladung zur Mitgliederversammlung <br />17. Juni&nbsp;Versand letzte Antr&auml;ge und Unterlagen<br />21.-23. Juni Mitgliederversammlung in Freiburg</p>
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		<title>Anträge zur Mitgliederversammlung 2019</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/antraege-zur-mitgliederversammlung-2019/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 20:41:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 2 &#8211; 4 Bisher wurden folgende Anträge zur Mitgliederversammlung eingereicht: Antrag 1: Aufwands&#173;ent&#173;sch&#228;&#173;di&#173;gung an Mitglieder Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 11 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern: &#8222;Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Vereinsmitglieder für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 2 &#8211; 4</p>
<p>Bisher wurden folgende Anträge zur Mitgliederversammlung eingereicht:</p>
<h2 class="auto-created">Antrag 1: Aufwands&shy;ent&shy;sch&auml;&shy;di&shy;gung an Mitglieder</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 11 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:</p>
<p>&#8222;Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Vereinsmitglieder für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der Grundlage eines Honorarvertrages eine ihrem Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist ermächtigt, entsprechende Honorarverträge abzuschließen. Dies gilt auch gegenüber Mitgliedern des Vorstands. § 27 (3) Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Der Vorstand ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Der Abschluss solcher Verträge ist der darauffolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.&#8220;</p>
<p>Die Nummerierung der weiteren Absätze wird entsprechend angepasst.</p>
<p><b>Begründung:</b> Die Bezahlung von Vorstandsmitgliedern gemeinnütziger Vereine ist nur dann zulässig, wenn sie in der Vereinssatzung explizit geregelt ist. Das gilt für alle Zahlungen, die über eine Erstattung tatsächlich angefallener Kosten im Rahmen der Vereinstätigkeit (etwa: Fahrtkosten) hinausgeht.</p>
<p>Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll dafür eine Grundlage geschaffen werden. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer anerkannter Vereine, wählt jedoch eine im Vergleich &#8222;enge&#8220; Lösung, die folgende Grenzen enthält: Sie ist auf einen sachlich begrenzten Bereich der Vereinsarbeit (die Mithilfe bei Rechtsschutzverfahren) beschränkt, und sie enthält weder eine pauschale Aufwandserstattung noch eine Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder. Mit dieser engen Regelung wird dem besonderen Stellenwert von Rechtsschutzmaßnahmen für die künftige Arbeit der HU Rechnung getragen. Der Bundesvorstand hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Frage der Arbeitsschwerpunkte und Aktionsformen des Vereins befasst. Daraus entstand der Vorschlag einer stärkeren Fokussierung auf sogenannte Musterklagen. Er folgt der Einsicht, dass es zahlreiche Themenfelder der HU gibt (etwa: Bioethik, Datenschutz oder Sicherheitsrecht&#8230;), in denen die argumentative Kraft der HU, aber auch der weiteren Bürgerrechtsbewegung nicht ausreicht, um die Gesetzgeber von offensichtlich unsinnigen bzw. grundrechtsfeindlichen Vorhaben abzubringen bzw. neue Standards zu etablieren &#8211; bei denen aber durchaus die Chance besteht, dies vor Gericht zu erstreiten. Zugleich bieten Musterverfahren die Gelegenheit für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie das Einwerben von Spenden. Deshalb möchte der Bundesvorstand Musterklagen als &#8222;Standardinstrument&#8220; in der Vereinsarbeit der HU etablieren. Dieser Vorschlag schließt andere Aktionsformen (etwa: Demonstrationen, Petitionen, Fachveranstaltungen, Publikationen&#8230;) nicht aus; sie sollen jedoch sinnvoll mit den Musterklagen verbunden und nach Möglichkeit so eingesetzt werden, dass sie die öffentliche und politische Wirkung dieser Klagen unterstützen und verstärken. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden bereits auf der letzten Mitgliederversammlung vorgestellt. Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass solche Musterklagen (vor allem wenn es sich um mehrstufige Verfahren handelt) nicht &#8222;nebenbei&#8220; und allein mit ehrenamtlichen Mitteln zu stemmen sind &#8211; vor allem, wenn dies kontinuierlich und in mehreren Themenbereichen gleichzeitig betrieben werden soll. Dafür muss juristischer bzw. technischer Sachverstand eingeworben bzw. eingekauft werden, Um das Prinzip der grundsätzlich ehrenamtlichen Vorstandsarbeit nicht zu gefährden, soll die Bezahlung ausdrücklich auf jene Leistungen beschränkt bleiben, die für Musterverfahren des Vereins erbracht werden. Alle übrigen Tätigkeiten sind nicht erstattungsfähig.</p>
<p><i>Antragsteller: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union</i></p>
<h2 class="auto-created">Antrag 2: Regelung f&uuml;r Fahrt&shy;kos&shy;ten&shy;er&shy;stat&shy;tung</h2>
<p>Die Mitgliederversammlung möge die Einfügung eines neuen § 18 Abs. 5 in die Satzung beschließen:</p>
<p> &#8222;Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen, die ihnen durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrt- und Reisekosten sowie Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt nur mit dem Nachweis der konkreten Auslagen und in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. Näheres regelt eine Reisekostenordnung, die der Vorstand beschließt.&#8220;</p>
<p><b>Begründung:</b> In der Reisekostenordnung sollte festgelegt werden, dass Fahrt- und Reisekosten für alle vereinsbezogenen Reisen nur bezahlt werden, sofern der Erstattungswunsch vor Antritt der Reise der Geschäftsstelle mitgeteilt wurde und diese das dafür vorgesehene Budget des Haushaltsplans noch nicht ausgeschöpft hat.</p>
<p>Nach der bisherigen Fassung der Satzung kann zudem der Bundesvorstand keine Reisekostenordnung beschließen, da ihm dafür die Zuständigkeit fehlt.</p>
<p><i>Antragsteller: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union</i></p>
<h2 class="auto-created">Antrag 3: Kampagne f&uuml;r Alternative Soziale Medien</h2>
<p>Es gibt Alternativen: Es wird häufig so dargestellt, als käme man nicht umhin, facebook, whatsapp etc. zu nutzen. Nun haben wir ja gelernt, dass nichts alternativlos ist. Das stimmt auch hier, nur meistens sind die Alternativen unbekannt. Als Bürgerrechtsorganisation setzen wir uns für die Grundrechte ein. Deswegen ist ja auch Datenschutz für uns ein wichtiges Thema. Wir finden, dass Schluss sein muss, dass wir mit unseren Daten bezahlen. Wir zeigen auf, dass es Alternativen gibt.</p>
<p>Folgende Schritte schlage ich vor:</p>
<ol>
<li>Es werden Kriterien definiert, die ein datenschutzkonformes Angebot im Netz aufweisen muss. </li>
<li>Alle HU-Mitglieder (Information über die Mitteilungen bzw. unseren Newsletter) machen sich anhand der Kriterien auf die Suche nach<br />* Messengern<br />* Social Networks<br />* Suchmaschinen<br />* Arbeits- / Austauschplattformen<br />Bis (z. B. Ende des Jahres) werden die Alternativen in der Geschäftsstelle gesammelt. Dabei wird verdeutlicht, warum das eine Alternative ist. Wir sollten auch die Smartphones nennen, die sich um eine nachhaltige und faire Produktion bemühen (z. B. fairphone, shiftphone).</li>
<li>Die Sammlung wird in einer gut organisierten Kampagne (Flyer, Anzeigen, Bekundungen von Promis (z. B. unseren Beiratsmitgliedern, aber auch jungen Gesichtern)) auf Veranstaltungen, Kongressen etc. vorgestellt.</li>
<li>Ein guter Zeitpunkt könnte z. B. die Funkausstellung 2020 sein. Der Bremer Landesverband wird die Geschäftsstelle nach Kräften unterstützen.</li>
</ol>
<p><i>Antragsteller: Landesverband Bremen, Christiane Bodammer</i></p>
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		<title>Bericht: 100 Jahre Staatsleistungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/bericht-100-jahre-staatsleistungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 19:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 4 &#8211; 5 Am 05. April fand in Berlin im Haus der Demokratie und Menschenrechte eine Veranstaltung zum Thema 100 Jahre Staatleistungen &#8211; 100 Jahre Missachtung der Verfassung statt. Ein bedenkliches Jubil&#228;um, zu dem die Humanistische Union und das B&#252;ndnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (kurz BaSta) mehrere Referent*innen zu einer Podiumsdiskussion [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/bericht-100-jahre-staatsleistungen/">Bericht: 100 Jahre Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 4 &#8211; 5</p>
<p>Am 05. April fand in Berlin im Haus der Demokratie und Menschenrechte eine Veranstaltung zum Thema 100 Jahre Staatleistungen &#8211; 100 Jahre Missachtung der Verfassung statt. Ein bedenkliches Jubil&auml;um, zu dem die Humanistische Union und das B&uuml;ndnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (kurz BaSta) mehrere Referent*innen zu einer Podiumsdiskussion einluden.</p>
<p>Es diskutierten der Sprecher des BaSta, Johann-Albrecht Haupt, der zugleich Beirat in der Humanistischen Union und im Institut f&uuml;r Weltanschauungsrecht sowie Mitglied der (von der SPD nicht anerkannten) s&auml;kularen Sozis ist. Au&szlig;erdem kam Michael Droege, Kirchenrichter und Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht an der Universit&auml;t T&uuml;bingen, Schwerpunkt Verwaltungs-, Religionsverfassungs-, und Kirchenrecht. F&uuml;r die Perspektive der Kirche kam Lorenz Wolf, Leiter des Katholischen B&uuml;ros Bayern, Offizial der Erzdi&ouml;zese M&uuml;nchen und Freising sowie Rundfunkratsvorsitzender des Bayerischen Rundfunks. F&uuml;r die Politik kamen Sevim Dagdelem, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag und Bettina Jarasch, religionspolitische Sprecherin der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, moderierte die Debatte.</p>
<p>In seinem einleitenden Vortrag erl&auml;uterte Johann-Albrecht Haupt den Verfassungsauftrag zur Abschaffung der Staatsleistungen. Da dieser Auftrag sich an die Politik wende, sei seine Kritik auch nicht als Kritik an der Kirche misszuverstehen. Er stellte die drei zentralen Forderungen des BaSta vor: Zun&auml;chst sollten die Zahlungen der Staatsleistungen eingestellt werden, da bereits genug Entsch&auml;digungen an die Kirchen gezahlt worden seien. Dann m&uuml;ssten Gespr&auml;che zwischen Politik und Kirche gef&uuml;hrt werden. Im Anschluss daran, k&ouml;nnte dann eine neue gesetzliche Regelung gefunden werden.</p>
<p>&#8222;Wo der Gesetzgeber die Verfassung missachtet &#8211; da herrscht Willk&uuml;r&#8220;, so Johann-Albrecht Haupt, der auch das pauschale Argument, eine Abl&ouml;sung sei ohnehin nicht finanzierbar, nicht gelten lie&szlig;. Da ein solcher Vorgang bisher beispiellos sei, m&uuml;sse &uuml;ber das Wie der Umsetzung, inklusive der Finanzierung, zun&auml;chst einmal geredet werden.</p>
<p>Einen ausf&uuml;hrlichen Artikel &uuml;ber die Veranstaltung k&ouml;nnen Sie beim Humanistischen Pressedienst unter folgendem Link abrufen:</p>
<p><a href="https://hpd.de/artikel/gesetzgeber-verfassung-missachtet-da-herrscht-willkuer-16699" target="_blank" rel="noopener">https://hpd.de/artikel/gesetzgeber-verfassung-missachtet-da-herrscht-willkuer-16699</a></p>
<p>Johann-Albrecht Haupt hat die Aufstellung der j&auml;hrlichen Staatsleistungen an die Kirchen auch f&uuml;r das laufende Jahr weitergef&uuml;hrt. Wir werden die Zahlen in den vorg&auml;ngen 225/226 ver&ouml;ffentlichen. Die Tabellen k&ouml;nnen au&szlig;erdem <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2019-02-28_Staatsleistungen_1949-2019.pdf">von der Webseite der HU </a>heruntergeladen werden hier. Bei Bedarf k&ouml;nnen Sie die Tabellen auch in Papierform in der HU-Gesch&auml;ftsstelle bestellen.</p>
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		<item>
		<title>Wie weit geht die Freiheit beim Sterben?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/wie-weit-geht-die-freiheit-beim-sterben-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 14:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Selbstbestimmtes Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bericht von der Fachtagung, 09.05.2019, Berlin In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 5 &#8211; 6 Dass jeder über sein Sterben selbst entscheiden kann, ist grundgesetzlich geschützt und wird auch vom Gesetzgeber weitgehend anerkannt. Mit den 2009 erfolgten gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung wurde ein wichtiger Liberalisierungsschritt gegangen, den der Gesetzgeber aber sechs Jahre später durch die repressive [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bericht von der Fachtagung, 09.05.2019, Berlin</p>
<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 5 &#8211; 6</p>
<p>Dass jeder über sein Sterben selbst entscheiden kann, ist grundgesetzlich geschützt und wird auch vom Gesetzgeber weitgehend anerkannt. Mit den 2009 erfolgten gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung wurde ein wichtiger Liberalisierungsschritt gegangen, den der Gesetzgeber aber sechs Jahre später durch die repressive Regelung des § 217 StGB konterkariert hat. Der Umgang mit dem Suizid ist deshalb in Deutschland nur scheinbar liberal. Zwar gibt es kein strafrechtliches Verbot der Selbsttötung, und auch die Suizidassistenz ist grundsätzlich straffrei, dem stehen aber drei Verbote entgegen:</p>
<ol>
<li>das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe nach § 217 StGB,</li>
<li>die staatliche Weigerung, entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2017 (Az. BVerwG 3 C 19.15), in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen, und</li>
<li>die berufsrechtlichen Verbote ärztlicher Suizidassistenz durch einige Landesärztekammern. </li>
</ol>
<p>Zu diesen Themen haben wir am 09.05.2019 in den Räumen der Humboldt-Universität Berlin mit zahlreichen Expertinnen und Experten kontrovers diskutiert. Wir planen eine Veröffentlichung der Rede- und Diskussionsbeiträge in der <b>vor</b><i>gänge</i>-Ausgabe 228 und auf unserer Webseite. Wir werden über die Mitteilungen darauf aufmerksam machen, wenn die Beiträge aufbereitet worden und auf der Webseite abrufbar sind.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bericht: Präsentation Grundrechte-Report</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/bericht-praesentation-grundrechte-report/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 13:01:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Präsentation des neuen Grundrechte-Reports am 23.5.2019 in Karlsruhe In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 6 &#8211; 7 Am 23.05.2019 wurde der alljährliche &#8222;alternative Verfassungsschutzbericht&#8220; &#8211; der Grundrechte-Report &#8211; in Karlsruhe vorgestellt. Dr. Gregor Gysi &#8211; auch Autor des Einleitungsartikels zu &#8222;70 Jahre Grundgesetz&#8220; &#8211; stellte mit diesen Worten den Grundrechte-Report vor: &#8222;Das Grundgesetz braucht auch 2019 [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/bericht-praesentation-grundrechte-report/">Bericht: Präsentation Grundrechte-Report</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Präsentation des neuen Grundrechte-Reports am 23.5.2019 in Karlsruhe</p>
<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 6 &#8211; 7</p>
<p>Am 23.05.2019 wurde der alljährliche &#8222;alternative Verfassungsschutzbericht&#8220; &#8211; der Grundrechte-Report &#8211; in Karlsruhe vorgestellt.</p>
<p>Dr. Gregor Gysi &#8211; auch Autor des Einleitungsartikels zu &#8222;70 Jahre Grundgesetz&#8220; &#8211; stellte mit diesen Worten den Grundrechte-Report vor: &#8222;Das Grundgesetz braucht auch 2019 den Grundrechte-Report, der mit einer Vielzahl von Beispielen, wie in unserem Land verfassungsmäßige Grundrechte missachtet und eingeschränkt werden, mahnt, nicht nachzulassen im Einsatz für deren Schutz und Verteidigung. 70 Jahre Grundgesetzpraxis zeigen, dass wir die Grundrechte in ihrer Substanz nur bewahren können, wenn wir sie auch ausbauen. Wir brauchen im Grundgesetz und in Europa einklagbare soziale Grundrechte, weil heute die immer tiefere soziale Spaltung in Deutschland, Europa und weltweit für immer größere Bevölkerungsgruppen Grundrechte beschneidet, zum Teil sogar ausschließt&#8220;.</p>
<p>Wie jedes Jahr nahmen an der Präsentation des Grundrechte-Reports Menschen teil, deren Fälle der aktuelle Grundrechte-Report behandelt:</p>
<p>Vera Egenberger klagte erfolgreich gegen die Praxis der Kirchen, Arbeitsstellen für Kirchenmitglieder zu reservieren: In ihrem Klageverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt die Möglichkeiten kirchlicher Arbeitgeber deutlich begrenzt und damit der langjährigen Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) widersprochen, den Kirchen vielfach arbeitsrechtliche Diskriminierungen aus religiösen Gründen zu ermöglichen. Vera Egenberger erklärt dazu: &#8222;Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Beschäftigung ist ein durch die Europäische Union verbrieftes Recht. In Deutschland wiederum stellt man das Recht der Kirchen, sich selbst zu ordnen, über das Recht auf die individuelle Diskriminierungsfreiheit. Das war und bleibt weiterhin problematisch, wenn konfessionellen Arbeitgebern nicht durch die Gerichte verdeutlicht wird, wo die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen verlaufen&#8220;.</p>
<p>Der Rechtsanwalt Engin Sanli setzte sich als Anwalt für einen Mann aus Togo ein, der nach einem ersten, gescheiterten Versuch mit massivem Polizeieinsatz aus der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen abgeschoben wurde. Daraufhin erhielt Sanli Hass-Mails und Drohbriefe und wurde von führenden Politiker*innen gar als Teil einer &#8222;Anti-Abschiebe-Industrie&#8220; diffamiert. Mit dieser Erfahrung ist er nicht allein, aktuell geraten Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen wegen ihres Einsatzes für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Geflüchteten mehr und mehr unter Druck.</p>
<p>Diese und viele weitere Problemfelder werden in 35 einzelnen Artikeln beleuchtet.</p>
<p>Mitglieder der HU bekommen den Grundrechte-Report wie jedes Jahr kostenlos zugesandt. Falls Sie zusätzliche Exemplare wünschen, können Sie sie über den Online-Shop der Humanistischen Union bestellen. Das Buch ist außerdem über den Buchhandel erhältlich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/bericht-praesentation-grundrechte-report/">Bericht: Präsentation Grundrechte-Report</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neues aus der Geschäftsführung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/neues-aus-der-geschaeftsfuehrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 12:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 7 Zum 31.01.2019 hat uns nach 14-jähriger Zusammenarbeit unser bisheriger Geschäftsführer Sven Lüders verlassen. Er arbeitet nun als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Sven Lüders war für die Humanistische Union wie ein Schweizer Taschenmesser &#8211; er kennt sich in allen Themenbereichen, die wir bearbeiten, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 7</p>
<p>Zum 31.01.2019 hat uns nach 14-jähriger Zusammenarbeit unser bisheriger Geschäftsführer Sven Lüders verlassen. Er arbeitet nun als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Sven Lüders war für die Humanistische Union wie ein Schweizer Taschenmesser &#8211; er kennt sich in allen Themenbereichen, die wir bearbeiten, bestens aus, hat als großes Verdienst die Webseite der HU neu aufgebaut, ist als Redakteur maßgeblich für die hohe Qualität unserer Zeitschrift vorgänge verantwortlich, und er beherrschte unsere Technik wie kein Zweiter. Wir freuen uns sehr, dass er uns als Redakteur der vorgänge weiterhin erhalten bleibt, und wünschen ihm alles erdenklich Gute und viel Freude in seinem neuen Job bei der HWR.</p>
<p>Ihm folgte am 11.02.2019 Luise Wagner. Sie hat an der Humboldt Universität in Berlin Rechtswissenschaften studiert und anschließend ihr Referendariat absolviert. Im November 2018 hat sie auch das Zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden. Wir freuen uns auf die kommende Zeit und eine produktive Zusammenarbeit.</p>
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		<title>Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte: Das Mitnahmeverbot gefährlicher Werkzeuge durch die Bundespolizei war rechtswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/das-ovg-berlin-brandenburg-bestaetigte-das-mitnahmeverbot-gefaehrlicher-werkzeuge-durch-die-bundespo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 11:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 7 &#8211; 8 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von &#8222;gefährlichen Werkzeugen&#8220; auf den Bahnhöfen und in der S-Bahn zwischen den S-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg verboten hatte, war rechtswidrig. Die Entscheidung [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 7 &#8211; 8</p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von &#8222;gefährlichen Werkzeugen&#8220; auf den Bahnhöfen und in der S-Bahn zwischen den S-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg verboten hatte, war rechtswidrig.</p>
<p>Die Entscheidung ist im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens ergangen, das ein Berliner S-Bahnpassagier in Gang gesetzt hatte. Unterstützt wurde er von den Bürgerrechtsorganisationen Humanistische Union (HU) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Anja Heinrich, Bundesvorstandsmitglied der HU und Rechtsanwältin in dem Verfahren, erklärt: &#8222;Auf der Grundlage des Verbots hat die Bundespolizei drei Monate lang an den Wochenenden tausende friedliche Menschen kontrolliert. Die Bundespolizei hat ihre Befugnisse bei dem Verbot weit überschritten. Die Allgemeinverfügung war eklatant rechtswidrig.&#8220;</p>
<p>So hat es auch das Oberverwaltungsgericht gesehen und das Verbot daher aus gleich mehreren Gründen für rechtswidrig erklärt. Unter anderem, weil der Begriff des &#8222;gefährlichen Werkzeugs&#8220; nicht bestimmt genug sei. Das Verbot könne auch zahlreiche Alltagsgegenstände erfassen wie Schraubendreher, Korkenzieher, Nagelscheren etc. Für die betroffenen S-Bahnpassagier sei dabei nicht erkennbar, welche Gegenstände sie bei sich führen dürfen und welche nicht.  Zudem habe es an einer konkreten Gefahr gefehlt. Ein bloßer Gefahrenverdacht oder eine beabsichtigte Gefahrenvorsorge reiche für das polizeiliche Verbot nicht aus. Von Personen, die solche Gegenstände lediglich mit sich führen, gehe per se erst einmal keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Daher wäre für das Verbot sogar eine qualifizierte Gefahr erforderlich gewesen. Diese sei aber nicht gegeben gewesen.<br />Aus den gleichen Gründen hatte bereits am 11.01.2019 das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz das polizeiliche Verbot für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hatte das Verbot trotzdem weiter umgesetzt. Heinrich erklärt dazu: &#8222;Das Verbot war so weit gefasst, dass es willkürlichen polizeilichen Maßnahmen Tür und Tor geöffnet hat. Zudem war es völlig unverhältnismäßig. Es fanden massenhaft Identitätskontrollen und Taschendurchsuchungen statt. Dabei wurden auch Alltagsgegenstände wie Schraubendreher beschlagnahmt. Das sind völlig unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe gegenüber friedlichen Menschen.&#8220;</p>
<p>Die Allgemeinverfügung hatte die Bundespolizei am 16.10.2019 erlassen. Sie galt vom 01. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr. Da sich der Rechtsstreit mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung erledigt hatte, musste das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formal nur noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Dabei prüfte es aber inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Verfügung.</p>
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		<title>Vorführung von &#8222;Das Leben des Brian&#8220; am Karfreitag erlaubt &#8211; jedenfalls hinter verschlossenen Fenstern und Türen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/vorfuehrung-von-das-leben-des-brian-am-karfreitag-erlaubt-jedenfalls-hinter-verschlossenen-fenste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 10:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 8 &#8211; 9 Am 16. April gestattete das Verwaltungsgericht Stuttgart die Vorf&#252;hrung des Filmes &#8222;Das Leben des Brian&#8220; &#8211; wenn auch nur hinter verschlossenen Fenstern und T&#252;ren. Und weil die Vorf&#252;hrung Teil &#8222;eines Informationskonzeptes mit satirischem Einschlag sei, welches der Meinungskundgabe&#8220; und dem Ausdruck einer Weltanschauung diene. Der Antragsteller wurde [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 8 &#8211; 9</p>
<p>Am 16. April gestattete das Verwaltungsgericht Stuttgart die Vorf&uuml;hrung des Filmes &#8222;Das Leben des Brian&#8220; &#8211; wenn auch nur hinter verschlossenen Fenstern und T&uuml;ren. Und weil die Vorf&uuml;hrung Teil &#8222;eines Informationskonzeptes mit satirischem Einschlag sei, welches der Meinungskundgabe&#8220; und dem Ausdruck einer Weltanschauung diene.</p>
<p>Der Antragsteller wurde vertreten von dem Rechtsanwalt und baden-w&uuml;rttembergischen HU-Landesvorstand Dr. Udo Kau&szlig;. Er hatte zun&auml;chst erfolglos eine Ausnahme vom Spa&szlig;verbot am Karfreitag beantragt, um mehrere satirische, religionskritische Filme, darunter auch &#8222;Das Leben des Brian&#8220;, in einer f&uuml;r jedermann*frau zug&auml;nglichen Vorf&uuml;hrung zu zeigen.</p>
<p>Schlie&szlig;lich rief er im Wege des Eilrechtsschutzes das Verwaltungsgericht Stuttgart an, um doch noch rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein &auml;hnlicher Versuch scheiterte im letzten Jahr noch. Dieses Jahr aber drang der Rechtsanwalt Kau&szlig; mit seiner Argumentation beim Gericht durch, und die Genehmigung wurde erteilt.</p>
<p>Die Veranstaltung, auf der der Film &#8222;Das Leben des Brian&#8220; (1980 von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft als &#8222;nicht feiertagsfrei&#8220; eingestuft) gezeigt werden sollte, zeichnete sich durch ein &#8222;Informationskonzept mit satirischem Einschlag&#8220; aus. Durch die Filmvorf&uuml;hrungen wollte der Antragsteller seine eigene kritische Position zum Einfluss der zwei gro&szlig;en Kirchen auf das Leben Konfessionsloser darstellen, sowie auf die im Feiertagsschutz zum Ausdruck kommende Vermischung von Kirche und Staat aufmerksam machen. Die Veranstaltung sollte die &ouml;ffentliche, kritische Debatte &uuml;ber die Kirche und ihren Einfluss auf den Staat anregen und so einen Beitrag zur &ouml;ffentlichen Meinungsbildung leisten.</p>
<p>Damit fiel die Veranstaltung (auch) nach Ansicht des Gerichts unter den Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 GG, sowie der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG. Nach dieser Argumentation allerdings bliebe eine &ouml;ffentlich zug&auml;ngliche reine Unterhaltungsveranstaltung selbst hinter verschlossenen T&uuml;ren und Fenstern weiterhin vom Spa&szlig;verbot am Karfreitag erfasst.</p>
<p>Unter dem Link <a href="https://bit.ly/2wewEnW" target="_blank" rel="noopener">https://bit.ly/2wewEnW</a> k&ouml;nnen Sie den Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, Az.: 4 K 2359/19, abrufen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/vorfuehrung-von-das-leben-des-brian-am-karfreitag-erlaubt-jedenfalls-hinter-verschlossenen-fenste/">Vorführung von &#8222;Das Leben des Brian&#8220; am Karfreitag erlaubt &#8211; jedenfalls hinter verschlossenen Fenstern und Türen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Fritz Bauers &#8222;Kleine Schriften&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/fritz-bauers-kleine-schriften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 09:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Mitteilungen 238 (1/2019), S. 9 Im Frankfurter Campus-Verlag sind Ende 2018 zwei Bände mit &#8222;Kleinen Schriften&#8220; des HU-Mitbegründers Fritz Bauer erschienen. Seine Person und Bedeutung müssen hier nicht vorgestellt werden. In einer mehrjährigen Recherche hat das Fritz-Bauer-Institut nach den weit verstreuten Artikeln, Kommentaren, Interviews und Broschürentexten gesucht und diese jetzt in einer Edition von [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/fritz-bauers-kleine-schriften/">Fritz Bauers &#8222;Kleine Schriften&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Mitteilungen 238 (1/2019), S. 9</p>
<p>Im Frankfurter Campus-Verlag sind Ende 2018 zwei Bände mit &#8222;Kleinen Schriften&#8220; des HU-Mitbegründers Fritz Bauer erschienen. Seine Person und Bedeutung müssen hier nicht vorgestellt werden. In einer mehrjährigen Recherche hat das Fritz-Bauer-Institut nach den weit verstreuten Artikeln, Kommentaren, Interviews und Broschürentexten gesucht und diese jetzt in einer Edition von mehr als 1850 Seiten zusammengestellt. Darunter sind auch mehrere im HU-Kontext entstandene und in den <b>vor</b><i>gängen</i> veröffentlichte Texte, etwa zu Justizreform und Strafvollzug, zur Erinnerungskultur, aber auch zu literarischen, ökonomischen, soziologischen und psychologischen Themen. Damit wird noch einmal die große Bandbreite von  Bauers Denken sichtbar. Die Lektüre ist äußerst kurzweilig.</p>
<p>Die Leistungen seines letzten Lebensjahrzehnts sind inzwischen etwas bekannter geworden, u.a. durch mehrere Filme, doch die Arbeiten des 1. Bandes &#8211; wenige aus der Weimarer Zeit, einige aus dem Exil und viele aus den 1950er Jahren &#8211; erlauben einen Blick auf die vielfältigen Wurzeln seines zähen Engagements für Rechtsstaat und Humanität. Und man kann mit den Herausgebern festhalten: Diese bislang meist übersehenen Arbeiten eines (von Fach-Journalen über Tageszeitungen und Rundfunk bis zur Illustrierten &#8222;Quick&#8220;) unablässig intervenierenden Intellektuellen sind das eigentliche Hauptwerk Fritz Bauers.</p>
<p><i>Fritz Bauer: Kleine Schriften , Bd. 1 (1921-1961) und Band 2 (1962-1969), Hrsg. Lena Foljanty und David Johst, Fankfurt/M. (Campus-Vlg.) 2018, zus. 78,00 EUR</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/fritz-bauers-kleine-schriften/">Fritz Bauers &#8222;Kleine Schriften&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wie weiter mit der Humanistischen Union? Ein Diskussionsbeitrag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/wie-weiter-mit-der-humanistischen-union-ein-diskussionsbeitrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 08:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 10 &#8211; 11 1.) Auf unserer Homepage nennen wir als Ziel der HU &#8222;Schutz und Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte&#8220;, § 2 unserer Satzung ist insoweit noch etwas ausführlicher. In der Tat gibt es zahlreiche Felder, auf denen es mit den Menschenrechten in Deutschland nicht zum Besten steht. Hier seien [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/wie-weiter-mit-der-humanistischen-union-ein-diskussionsbeitrag/">Wie weiter mit der Humanistischen Union? Ein Diskussionsbeitrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 10 &#8211; 11</p>
<p>1.) Auf unserer Homepage nennen wir als Ziel der HU &#8222;Schutz und Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte&#8220;, § 2 unserer Satzung ist insoweit noch etwas ausführlicher. In der Tat gibt es zahlreiche Felder, auf denen es mit den Menschenrechten in Deutschland nicht zum Besten steht. Hier seien &#8211; ohne Anspruch auf Vollständigkeit &#8211; nur einige genannt:</p>
<ul>
<li>Missachtung der Rechte auf selbstbestimmtes Sterben sowie auf selbstbestimmte Schwangerschaft</li>
<li>Missachtung der Versammlungs- sowie der Meinungsfreiheit (z. B. auf der Grundlage eines pauschalen Antisemitismusvorwurfs)</li>
<li>Abkehr vom sozialen Wohnungsbau mit der Folge, dass sich immer weniger Menschen Mietwohnungen in Großstädten leisten können</li>
<li>Vorenthaltung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums bei Hartz-IV-Sanktionen (wird gerade vom BVerfG entschieden)</li>
<li>elektronische Massenüberwachung und -ausforschung durch Polizeien und Geheimdienste, aber auch durch globale Internetfirmen wie Facebook und Google</li>
<li>vielfältige Diskriminierungen z. B. aufgrund des Geschlechts (ungleiche Löhne für Männer und Frauen), aber auch aus religiösen Gründen (kirchliches Sonderarbeitsrecht)</li>
<li>staatlicher Umgang mit Geflüchteten</li>
<li>Förderung von Krieg und Gewalt durch nahezu unbeschränkte Waffenexporte in zahlreiche, auch undemokratisch regierte Staaten völkerrechtlich nicht gedeckte Kriegseinsätze der Bundeswehr rund um die Welt</li>
</ul>
<p>2) Am ehesten spiegelt sich die ganze Bandbreite der Menschenrechtsverletzungen noch im Grundrechtereport sowie in unserer Zeitschrift &#8222;Vorgänge&#8220; wider &#8211; beides erscheint mir schon deshalb als unverzichtbar. Darüber hinaus kümmern wir uns nur recht selektiv um die einzelnen Felder &#8211; was bei einer doch relativ kleinen Organisation wie der HU wohl auch nicht anders möglich ist. Es kommt hinzu, dass sich in den letzten Jahren zahlreiche NGOs gebildet haben, die jeweils nur eines der genannten Themenfelder bearbeiten, damit zum Teil auch ein großes Medienecho erreichen, in der Sache aber mit uns in Konkurrenz stehen. Deshalb müssen wir uns immer wieder fragen, wo unsere besonderen Stärken liegen.</p>
<p>3) Unsere Kampagne gegen den Verfassungsschutz betrachte ich durchaus als Erfolg. Liberale Medien nehmen uns inzwischen durchaus als Expert*innen hierzu wahr, bitten um Interviews etc. Gegenwärtig bereiten wir gemeinsam mit der VVN einen Sammelband zur Problematik des Verfassungsschutzes vor. Auch die Bitte um Stellungnahmen in Anhörungsverfahren zu Gesetzentwürfen ist grundsätzlich positiv zu werten, auch wenn solche Stellungnahmen viel Arbeit bereiten und die Gefahr besteht, als pseudodemokratisches Feigenblatt benutzt zu werden. Die Erfahrungen mit unseren bisherigen Musterklagen scheinen mir sehr durchwachsen zu sein. So wurden wir im verfassungsgerichtlichen Verfahren gegen die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz von der &#8222;Gesellschaft für Freiheitsrechte&#8220; regelrecht ausmanövriert. Grundsätzlich können gezielte Musterklagen durchaus politische Debatten und Veränderungen anstoßen, wie das Beispiel der Umwelthilfe mit ihren erfolgreichen Klagen gegen die Luftverschmutzung in den Städten durch Dieselfahrzeuge zeigt. Ich halte aber nichts davon, krampfhaft nach irgendwelchen Nischen zu suchen, in die andere NGOs noch nicht gesprungen sind. Dies scheint mir der Fall zu sein bei unserer Musterklage für eine Art &#8222;Recht auf Mitnahme von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen in der Berliner  S-Bahn während der Wochenendnächte&#8220;, welches durch eine &#8211; zweifellos zu unbestimmte &#8211; Allgemeinverfügung der Bundespolizei beeinträchtigt wurde. Würden wir auch ein &#8222;Recht auf Tabakgenuss&#8220; in der U-Bahn oder ein &#8222;Recht auf das Rasen auf deutschen Autobahnen&#8220; (&#8222;Freie Fahrt für freie Bürger&#8220;) einklagen, falls sich einmal eine Regierungsmehrheit entschließen sollte, dort ein allgemeines Tempolimit einzuführen? Nicht nachvollziehbar ist für mich auch der Einsatz für ein Recht auf Vollverschleierung auch vor Gericht und für Schülerinnen (vgl. <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 224, S. 148). Anders als beim Tragen eines Kopftuches als Ausdruck des Bekenntnisses zum Islam dürfte die Berufung auf die Glaubensfreiheit der betreffenden Frauen oder Schulmädchen in diesem Fall häufig nur vorgeschoben sein, während es in Wahrheit um den zutiefst patriarchalischen Herrschaftsanspruch der Ehemänner und Väter geht. Bei den Familien z. B. aus Saudi-Arabien, die ich kennengelernt habe, konnte ich jedenfalls nicht den Eindruck einer freien und selbstbestimmten Entscheidung der Frau für die Gesichtsverschleierung gewinnen. Mit wie viel Mühe ist in den europäischen Staaten die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Frauen durchgesetzt worden! Sollen wir als HU dahinter zurückfallen, indem wir stockreaktionäre, religiös verbrämte Sozialpraktiken romantisch verklären?</p>
<p>4) Wo liegen erfolgversprechende Ansatzpunkte für eine glaubwürdige Menschenrechtsarbeit? Auf jeden Fall sollten wir uns weiterhin z. B. gegen Massenüberwachung usw. engagieren. Vielleicht gelingt es ja unter der neuen Geschäftsführung, endlich die Positionspapiere zum Verfassungsschutz und zum Datenschutz nach entsprechender Aktualisierung zu veröffentlichen. Wie wäre es darüber hinaus mit dem aktuell immer brisanter werdenden Thema der Wohnungsnot? Dieses hat durchaus juristische Bezüge, wie die Debatte um eine Vergesellschaftung von Konzernen wie &#8222;Deutsche Wohnen&#8220; in Berlin zeigt. Was bedeutet z. B. das &#8222;Recht auf Wohnraum&#8220; in Art. 28 der Verfassung von Berlin und der entsprechende Art. 11 des UNO-Sozialpaktes? Wie könnte eine wirksame &#8222;Mietpreisbremse&#8220; gestaltet werden? Ein künftiges Schwerpunktheft der <b>vor</b><i>gänge</i> soll sich diesen Themen widmen. Last but not least: Wir sollten nicht vergessen, dass die Menschenrechte vor allem die Schwächeren schützen sollen und nicht als Legitimation dienen dürfen, &#8222;Selbstverwirklichung&#8220; auf Kosten anderer Menschen zu betreiben.</p>
<p><i>Martin Kutscha, Mitglied des Bundesvorstands</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/238/publikation/wie-weiter-mit-der-humanistischen-union-ein-diskussionsbeitrag/">Wie weiter mit der Humanistischen Union? Ein Diskussionsbeitrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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