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	<title>Mitteilungen Nr. 240 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die HU protestiert gegen geplante Hamburger Polizeigesetze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 1-2 In Hamburg plant der rot-grüne Senat eine große Überarbeitung seiner Polizeigesetze. Das Gesetz zur Datenverarbeitung bei der Polizei wird komplett überarbeitet, während im Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur wenige Änderungen vorgenommen werden. Der Senat legte den Gesetzesentwurf der Bürgerschaft am 30.07.2019 vor und deutete an, dass die Änderungen noch vor [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 1-2</p>
<p>In Hamburg plant der rot-grüne Senat eine große Überarbeitung seiner Polizeigesetze. Das Gesetz zur Datenverarbeitung bei der Polizei wird komplett überarbeitet, während im Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur wenige Änderungen vorgenommen werden.</p>
<p>Der Senat legte den Gesetzesentwurf der Bürgerschaft am 30.07.2019 vor und deutete an, dass die Änderungen noch vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2019 verabschiedet werden sollen. Die Hamburger Polizeigesetze gehörten bereits zu den schärfsten der Republik: Die Polizei hatte die Befugnisse für Präventivgewahrsam, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Bodycams und Taser für sich schon ins ältere Polizeigesetz schreiben lassen.<br />Hinzu kamen mit dem neuen Entwurf eine Meldeauflage, die elektronische Fußfessel, Aufnahmen von Lichtbildern in Gewahrsamseinrichtungen, die automatische Datenanalyse und eingeschränkte Befugnisse des Datenschutzbeauftragten.<br />Im Entwurf für die Meldeauflage fand sich weder eine Beschränkung der Dauer der Maßnahme noch eine Beschränkung, wie oft Betroffene sich bei der Polizei zu melden haben. Außerdem hatten einige Bundesländer Ausnahmetatbestände eingeführt, damit Betroffenen nicht auferlegt werden kann, sich während der Arbeit oder ähnlichem zu melden. Auch dieser Zusatz fand sich in Hamburg nicht. Während der Expert*innenanhörung im Innenausschuss wurde Kritik an der Norm geübt.<br />Außerdem wurde während der Expert*innenanhörung die Beschränkung der Befugnisse des Datenschutzbeauftragten teilweise für europarechtswidrig gehalten. Dieser Einschätzung folgt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auch selbst.<br />Die wohl unklarste Norm im Entwurf, die automatische Datenverarbeitung, soll vermutlich den Einsatz einer ähnlichen Software wie Palantir in Hessen ermöglichen. Der rot-grüne Senat sieht das nicht so. Die Norm solle nur ermöglichen, dass die Datenbanken der Polizei besser genutzt und übersichtlicher gestaltet werden können. Wir teilen diese Einschätzung nicht. Die Norm deckt den Einsatz der in Hessen eingesetzten Software und sollte, wenn der Senat tatsächlich nur die Verbesserung der Nutzbarkeit plant, wesentlich präziser gefasst werden.<br />Nach einigen Anfangsschwierigkeiten hat sich ein Demonstrationsbündnis gegen die neuen Polizeigesetze gebildet und zur Demonstration am 16.11. aufgerufen. Auch die Humanistische Union Hamburg rief zur Demo auf und beteiligte sich zeitweise an den Planungen für die Demonstration. Startort der Demonstration war der Hansaplatz, an dem seit neustem eine enorme Videoüberwachung eingerichtet wurde und sich die Initiative _STATTKAMERAS gegen die Videoüberwachung gebildet hat. Diese Initiative unterstützt die Hamburger HU auch nach Kräften.<br />Noch während der Vorbereitungen zur Demonstration hat der Senat einen Entwurf für eine Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Das Demonstrationsbündnis wendete sich nach kurzer Verständigung auch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz unter dem Titel &#8222;Nein zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze!&#8220;.<br />An der Demonstration beteiligten sich nach Angabe der Polizei 2300 Menschen, das Bündnis ging von ca. 5000 Menschen aus. Die Polizei war mit überraschend vielen Polizist*innen und Wasserwerfern vor Ort. Um einen Tweet der taz Nord Redakteurin Katharina Schipkowski zu zitieren:<br />&#132;Die Hamburger Polizei nimmt die Demo gegen das #Polizeigesetz evtl. etwas persönlich. Das riesen Aufgebot mit Wasserwerfern und Räumpanzer ist jedenfalls ne Ansage #nopolghh #hh1511&#147;<br />Mikey Kleinert</p>
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		<title>Strategien kommunaler Sicherheitspolitik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 2-3 Strategien kommunaler Sicherheitspolitik Am 22. und 23.Juni fand die diesjährige Bundesmitgliederversammlung der Humanistischen Union in Freiburg statt. Den Auftakt hierzu machte am Abend des 21.Juni Prof. Dr. Roland Hefendehl, Direktor des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg. Er gab einen Überblick über die &#132;Strategien kommunaler Sicherheitspolitik&#147; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 2-3</p>
<p>Strategien kommunaler Sicherheitspolitik</p>
<p>Am 22. und 23.Juni fand die diesjährige Bundesmitgliederversammlung der Humanistischen Union in Freiburg statt. Den Auftakt hierzu machte am Abend des 21.Juni Prof. Dr. Roland Hefendehl, Direktor des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg. Er gab einen Überblick über die &#132;Strategien kommunaler Sicherheitspolitik&#147; mit einem besonderen Augenmerk auf Freiburg.<br />Zunächst warf er einen Blick auf die dramatisierende Darstellung der Kriminalitätslage in vielen Medien. Hiernach sei aus dem ehemals gelassenen und fröhlichen Ort Freiburg ein solcher der Angst und Unsicherheit geworden. Aber nicht allein die Medien, sondern auch die Freiburger Stadtverwaltung, das Landesinnenministerium und die Polizei scheinen eine besorgniserregende Entwicklung auszumachen. Sie schmieden Sicherheitspakte, die die Polizeipräsenz und den kommunalen Vollzugsdienst verstärken. Es werden &#132;gefährliche Orte&#147; deklariert, die die Durchführung anlassloser Kontrollen und die Einführung von Videoüberwachung ermöglichen. Damit solle einerseits Kriminalität eingedämmt, andererseits das verloren gegangene Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wiederhergestellt werden.<br />Sodann setzte Hefendehl diesem Aktionismuspaket eine Analyse der Hellfeldzahlen zur Kriminalitätsbelastung Freiburgs entgegen. Danach seien weder beunruhigende Zustände noch &#150; im Längsschnitt &#150; beunruhigende Entwicklungen der Kriminalitätslage festzustellen. Auch der Verweis auf das verloren gegangene Sicherheitsgefühl könne die angesprochenen Maßnahmen nicht rechtfertigen, da Unsicherheitsgefühle und Kriminalität nur wenig miteinander zu tun haben. Kriminalitätsfurcht sei vielmehr Ausdruck von sozialen Ängsten und hat andere, tieferliegende Ursachen.<br />Aber es fehle nicht lediglich an einer zahlenmäßigen Grundlage für die angesprochenen Maßnahmen, vielmehr seien die Maßnahmen selbst höchst zweifelhaft: Anlasslose Kontrollen sollen die Ausnahme bleiben, um nicht in einen Generalverdacht zu führen. Das massenhafte Ausrufen gefährlicher Orte befördere Vorurteile und Diskriminierung. Die Videoüberwachung sei zwar im Aufschwung begriffen, aber schaffe es nach kriminologischen Erkenntnissen weder, Kriminalität zu reduzieren noch die Aufklärungsquote bei Straftaten zu erhöhen. Erst recht könne durch Videoüberwachung kein Sicherheitsgefühl wiederhergestellt werden.<br />Worum es bei diesen Maßnahmen wirklich gehe, das sei die Gestaltung des öffentlichen Raums nach städtischen Vorstellungen. Und so endete Hefendehl mit einem Zitat aus einem alemannischen Gedicht von Johann Peter Hebel: &#132;Z&#8216; Friburg in der Stadt &#150; Suufer isch&#8217;s un glatt&#147;</p>
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		<title>Künstliche Intelligenz und Bürgerrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/kuenstliche-intelligenz-und-buergerrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Thema für die Humanistische Union! In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 3-6 Am zweiten Tag der HU-Konferenz, dem Samstagnachmittag, befassten wir uns in drei Vorträgen mit Künstlicher Intelligenz. Aus Sicht der Humanistischen Union ein neues Thema, das bisher keinen Schwerpunkt unserer Arbeit bildete, aber aus Sicht der Bürgerrechte immer mehr an Bedeutung gewinnen wird: beispielsweise [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/kuenstliche-intelligenz-und-buergerrechte/">Künstliche Intelligenz und Bürgerrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Thema für die Humanistische Union!</p>
<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 3-6</p>
<p>Am zweiten Tag der HU-Konferenz, dem Samstagnachmittag, befassten wir uns in drei Vorträgen mit Künstlicher Intelligenz. Aus Sicht der Humanistischen Union ein neues Thema, das bisher keinen Schwerpunkt unserer Arbeit bildete, aber aus Sicht der Bürgerrechte immer mehr an Bedeutung gewinnen wird: beispielsweise durch sein Potenzial zur Manipulation von Wahlen oder zur Überwachung und Klassifizierung von Menschen &#150; Stichwort Programmierter Rassismus.<br />Den Anfang machte Stefan Hügel: Im Vortrag Künstliche Intelligenz und Politik gab er einen einführenden Überblick über die Anwendung von künstlicher Intelligenz und ihre Auswirkungen. Während in der Wissenschaft die Erwartungen an eine künstliche Intelligenz (KI) zuletzt deutlich reduziert wurden, wird die Technologie in der politischen Öffentlichkeit in den letzten Jahren deutlich aufmerksamer &#150; und zum Teil kritischer &#150; verfolgt. Stefan Hügel sortierte diese Debatte, indem er zunächst einmal die verschiedenen Begriffe von starker und schwacher KI, computergestützten Algorithmen, Lern- und Entscheidungssystemen voneinander abgrenzte. Basis der aktuellen Debatte um künstliche Intelligenz ist der Begriff des Algorithmus, der heute häufig irreführend verwendet wird. Ergebnisse des maschinellen Lernens werden hauptsächlich durch die Daten bestimmt, aus denen ein solches System &#132;lernt&#147;. Die Daten werden durch einen universellen Lernalgorithmus verarbeitet, der Parameter und Schwellwerte justiert, die jeweils statistische Wahrscheinlichkeiten ausdrücken. Unter Laborbedingungen ist diese Form der künstlichen Intelligenz zu erstaunlichen Leistungen fähig, wie sich zuletzt bei dem für das Go-Spiel entwickelten AlphaGo und seinen Weiterentwicklungen zeigte.<br />Im zweiten Teil seines Vortrags ging er ausführlich auf die verschiedenen Gefährdungspotenziale der KI für Demokratie und Öffentlichkeit ein. Maschinelles Lernen reproduziert die vorgefundene Welt und dies kann zu Diskriminierungen, z.B. sogenanntem programmiertem Rassismus führen, wenn solche Vorurteile in vorgefundene Daten eingeschrieben werden. Als Beispiel: Ergibt sich aus der Statistik, dass bevorzugt Männer in Führungspersonen gelangen, so werden beim maschinellen Lernen auch in der Zukunft vorzugsweise Männer für solche Positionen vorgeschlagen werden. Das hat zu einer politischen Debatte geführt; aufgrund der Komplexität und mangelnden Nachvollziehbarkeit gibt es aber keine einfache Lösung. Der grundsätzliche Ansatz wurde im Vortrag von Prof. Bast behandelt (s.u.).<br />Zusätzlich können die Ergebnisse für &#132;Nudging&#147; genutzt werden, zur subtilen Beeinflussung von Menschen. Der Fall des Data-Science-Unternehmens Cambridge Analytica, wo Daten für gezielte Wahlwerbung genutzt wurden, deutet auf die Gefährdungen unserer Demokratie hin. Es ist nicht klar, ob die Verantwortlichen in der Politik die Problematik vollständig verstanden haben. Erforderlich ist letztendlich eine Einhegung solcher Konzepte, bei der ein wohlverstandener Datenschutz  eine zentrale Rolle spielt.<br />An den Vortrag von Stefan Hügel knüpfte Prof. Dr. Britta Schinzel, Professorin Emerita für Informatik und Gesellschaft an der Universität Freiburg vertiefend an. Sie stellte zunächst dar, was &#132;künstliche Intelligenz&#147; eigentlich bedeutet, was möglich ist, und wie. Dazu ging sie auf die Geschichte der künstlichen Intelligenz ein: Erste Überlegungen hierzu gab es bereits in den 1930er Jahren; viele der heute genutzten Methoden sind nicht eigentlich neu &#150; sie basieren vor allem auf künstlichen neuronalen Netzen (KNN) und Stochastik &#150;, sondern können jetzt erst auf leistungsfähigen Maschinen, mit höherer Speicherdichte und einem umfangreichen Datenbestand (&#132;Big Data&#147;) erfolgreich eingesetzt werden. <br />Künstliche Intelligenz ist keine Simulation des menschlichen Gehirns, sondern nutzt Standardverfahren der Mathematik und Informatik. Das gilt auch für das maschinelle Verstehen gesprochener Sprache durch Systeme wie Siri oder Alexa, die akustische Wellenformen mit Wörtern und Satzkonstruktionen in Beziehung setzen, mögliche Antworten durch statistische Inferenz ableiten und einen Antwortsatz auf Basis der höchsten Wahrscheinlichkeit generieren. Die dabei gewonnenen Daten werden zur Optimierung, Individualisierung, Profilbildung und für weitere Nutzungen verwendet. Das gleiche Prinzip gilt bei der Bilderkennung. Es werden keine kausalen Zusammenhänge und genauen Ergebnisse ermittelt, sondern Näherungen und Korrelationen. <br />Den zweiten Abschnitt ihres Vortrags bildeten die vielfältigen Anwendungen des maschinellen Lernens, die heute eingesetzt werden für Sprach- und Informations-Medien, soziale Netzwerke, Bilderkennung, Geo-Systeme einschließlich automatischem Fahren, Geo-Aufklärung und für autonome Waffen.<br />Die Probleme und gesellschaftlichen Wirkungen stellte Prof. Schinzel im dritten Teil ihres Vortrags detailliert dar: Ressourcenverbrauch &#150; Metalle und seltene Erden, die häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen abgebaut werden, Arbeit 4.0 mit Crowd- und Clickworking, Überwachungskapitalismus, Bias und Ungleichgewichte und Diskrimierung durch Training an vorurteilsbehafteten Trainingsdaten oder durch methodologische Fehler. Diese Problematik ist in der Praxis häufig nicht durch durch Antidiskriminierungsrecht zu fassen.<br />Den Abschluss des Vortrags bildeten die Gegenmaßnahmen: Hier wurde in erster Linie die Anwendung von Datenschutzgesetzen &#150; z.B. Zweckbindung und Datensparsamkeit &#150; und Verweigerung der Deep-Packet-Inspektion genannt; dies könnte nach Ansicht einer Datenschützerin bereits rund 80% aller Probleme, Vorurteile, Diskriminierung, Missbrauch, Trollbots etc. vermeiden. Es bleibt die Frage nach ethischer Nutzung und den gesellschaftlichen Zielen der KI. Forderungen wie Transparenz, Datenschutz und Ethik by Design gehen an Deep Neural Networks in der Praxis einfach vorbei. Es gibt aber Initiativen: Die japanische Regierung hat eine Initiative für &#132;AI 5.0&#147; aufgesetzt, es gibt ethische Standards des World Economic Forum und der EU-Kommission, und die deutsche Datenschutzkonferenz hat in ihrer Hambacher Erklärung Prinzipien aufgestellt.<br />Den Schlusspunkt der Vorträge zur Künstlichen Intelligenz setzte Prof. Dr. Hannah Bast, ebenfalls Professorin an der Universität Freiburg, wo sie in der Informatik den Bereich Algorithmen vertritt und in die Enquete-Kommission &#132;Künstliche Intelligenz &#150; Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale&#147; des Deutschen Bundestags berufen wurde. Bereits in den Sitzungen der Enquete-Kommission am 15. Oktober 2018 und am 14. Januar 2019 hat sie einige der behandelten Aspekte dargestellt.<br />Bei der Behandlung von Verfahren der Künstlichen Intelligenz ist es wichtig, so Professor Bast, zwischen klassischen Algorithmen und maschinellem Lernen zu unterscheiden. Klassische Algorithmen können bei &#132;einfachen&#147; Problemen eingesetzt werden, bei denen die Anzahl der Parameter bei der Berechnung noch beherrschbar ist. Einfaches Beispiel ist die Auswahl einer Wohnung, beispielsweise mit den Parametern Wohnfläche und Preis. Die Bewertung kann in einem Algorithmus programmiert werden und wird immer gleich angewendet. Doch auch beim Schachspiel kann man noch in dieser Weise arbeiten: Spielstellungen können bewertet werden, und damit kann über den nächsten Spielzug entschieden werden. Offensichtlich benötigt man dafür erheblich mehr Rechenleistung als bei dem einfachen Wohnungsbeispiel; moderne Computer können dies aber leisten. 1997 wurde zum ersten Mal der amtierende Weltmeister &#150; Garri Kasparow &#150; von einem Computer &#150; IBM Deep Blue &#150; geschlagen. <br />Anders funktioniert das maschinelle Lernen: Um eine Klassifikation oder Bewertung von Daten zu erhalten, werden in einer Trainingsphase Spielstände von einem neuronalen Netz bewertet. Entspricht die Bewertung nicht dem gewünschten Ergebnis, werden Parameter des neuronalen Netzes so lange verändert, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Dabei müssen die anderen Eingabewerte ebenfalls berücksichtigt werden: Bereits richtig klassifizierte Eingaben können durch spätere Änderungen der Parameter wieder verfälscht werden, so dass weitere Veränderungen notwendig sind. Ziel ist es, Parameter so einzustellen, dass für alle Eingabewerte aus den Trainingsdaten das &#132;richtige&#147; Ergebnis errechnet wird. An die Stelle der Bewertungsfunktion des klassischen Algorithmus tritt die &#132;gelernte&#147; Bewertungsfunktion des neuronalen Netzes. Während dem ersten die Bewertungsfunktion noch explizit von &#132;außen&#147; mitgegeben wurde, hat das neuronale Netz sie quasi &#132;selbst&#147; ermittelt. Dies lässt sich anhand von Simulationsbeispielen anschaulich nachvollziehen. Die Komplexität von Go ist so hoch, dass nur noch Verfahren des maschinellen Lernens mit Erfolg angewendet werden können. Im Gegensatz zum Schach ist die Anzahl der möglichen Spielstellungen so groß, dass keine klassisch algorithmischen Bewertungsfunktionen mehr programmiert werden können. Das ist auch der Grund, warum hier der Computer den menschlichen Weltmeister erst ca. 20 Jahre später &#150; 2016 &#150; schlagen konnte.<br />Probleme des maschinellen Lernens, die Prof. Bast außerdem behandelte, waren Transparenz und &#132;Bias&#147; &#150; die Ursache für Diskriminierung, den bereits genannten programmierten Rassismus durch maschinelles Lernen. Die Parameter eines neuronalen Netzes haben (für den Menschen) keine nachvollziehbare Interpretation, und es besteht kein systematischer Zusammenhang zur den klassifizierten Objekten. Es ist nicht garantiert, dass für den Menschen gleiche Objekte vom neuronalen Netz gleich klassifiziert werden. Manchmal genügt die Änderung eines Pixels &#150; für uns Menschen nicht erkennbar &#150; für eine völlig andere Erkennung.<br />Das Problem Bias stellte Prof Bast anhand der Spracherkennung dar: Dabei können fast gleiche Wörter sehr unterschiedliche Bedeutung haben, wie &#132;Hering&#147; und &#132;Ehering&#147;, die sich nur in einem Buchstaben unterscheiden. &#132;Bundestag&#147; und &#132;Parlament&#147; sind dagegen sehr unterschiedlich, bezeichnen aber das gleiche Konzept. Deswegen werden Wörter häufig als Punkte in einem Raum dargestellt, wobei Wörter mit ähnlicher Bedeutung nahe beieinander liegen. Damit ergeben sich Relationen wie z. B. &#132;Deutschland verhält sich zu Berlin wie Schweden zu Stockholm&#147;.<br />Dabei können ungewollte Effekte auftreten, wenn z.B. aus den Texten, die als Eingabedaten dienen, die &#150; offensichtlich falsche &#150; Relation &#132;Mann verhält sich zu Chefarzt wie Frau zu Krankenschwester&#147; abgeleitet wird. Das wird dadurch gelöst, dass man zwischen definitorischen (Mann, Frau) und stereotypen (Chefarzt, Krankenschwester) Wörtern unterscheidet und letztere aus der Klassifikation &#132;herausrechnet&#147;. Welche Wörter man dabei als definitorisch und welche als stereotyp betrachtet, ist nicht zuletzt auch eine politische Frage.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/kuenstliche-intelligenz-und-buergerrechte/">Künstliche Intelligenz und Bürgerrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Die Menschenwürde, doch antastbar</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 6-9 Es ist schon erstaunlich, mit welcher Schnelligkeit und Leichtigkeit &#252;ber das j&#252;ngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen in der Grundsicherung (volkst&#252;mlich Hartz IV genannt) hinweggegangen und hinweggeschrieben worden ist. &#8222;Breite Zustimmung&#8220; titelt &#8222;Zeit Online&#8220; kurz nach der Verk&#252;ndung am 5. November. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von einem [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar/">Die Menschenwürde, doch antastbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 6-9</p>
<p>Es ist schon erstaunlich, mit welcher Schnelligkeit und Leichtigkeit &uuml;ber das j&uuml;ngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen in der Grundsicherung (volkst&uuml;mlich Hartz IV genannt) hinweggegangen und hinweggeschrieben worden ist. &#8222;Breite Zustimmung&#8220; titelt &#8222;Zeit Online&#8220; kurz nach der Verk&uuml;ndung am 5. November. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von einem &#8222;sehr weisen&#8220; und &#8222;ausgewogenen&#8220; Urteil, das &#8222;eine Chance auf gesellschaftliche Befriedung&#8220; biete und Rechtssicherheit in der 15-j&auml;hrigen Debatte. Wenn er sich da nicht t&auml;uscht.<br />So empfiehlt sich ein genauer Blick in das Urteil 1 BvL 7/16 und seine beiden Vorg&auml;nger-Urteile aus dem Jahr 2010 und 2012. Alle drei Urteile f&auml;llte der 1. Senat, der &uuml;ber die Grundrechte wacht. Vor neun Jahren ging es um das Geld in der Grundsicherung, zwei Jahre sp&auml;ter um die Frage, was Asylbewerbern zusteht. Nun im, dritten Urteil, um die Strafen, wenn sich Arbeitslose verweigern, zumutbare Arbeit oder andere Angebote der Jobcenter anzunehmen. Die Richterinnen und Richter haben inzwischen gewechselt: Nur noch ein Richter, Johannes Masing, war an allen drei Urteilen beteiligt. Zumindest er h&auml;tte sich an dem einstimmigen Urteil nicht beteiligen und in einem Sondervotum auf einen Widerspruch hinweisen sollen: Denn in seiner nun fast zehnj&auml;hrigen Rechtsprechung verf&auml;ngt sich das h&ouml;chste Gericht in seiner eigenen Setzung zur unantastbaren Menschenw&uuml;rde.<br />So las sich in dem Urteil vom 9. Februar 2010 im ersten Leitsatz in aller Deutlichkeit und Klarheit: &#8222;Das Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums aus Art.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebed&uuml;rftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f&uuml;r seine physische Existenz und f&uuml;r ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerl&auml;sslich sind.&#8220; Dieses Grundrecht, so hei&szlig;t es in dem zweiten Leitsatz weiter, &#8222;ist dem Grunde nach unverf&uuml;gbar und muss eingel&ouml;st werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungs-pielraum zu.&#8220; Diesen h&ouml;chst richterlich gesetzten Ma&szlig;stab legte der 1. Senat auch zwei Jahre sp&auml;ter an das Asylbewerberleistungsgesetz an (1 BvL 10/10 vom 18. Juli 2012). Er wiederholte die Garantie eines &#8222;menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; als Grundrecht und weitete dieses als ein Menschenrecht aus, das &#8222;deutschen und ausl&auml;ndischen Staatsangeh&ouml;rigen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleicherma&szlig;en zu(steht).&#8220; Und auch migrationspolitisch nicht zu instrumentalisieren sei. Beide Urteile enthalten keine Bedingungen an die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, kein Wohlverhalten.<br />Die Richterinnen und Richter korrigieren sich selbst<br />Und nun das dritte Urteil zum menschenw&uuml;rdigen Existenzminimum. Setzen die Richterinnen und Richter auf die schnelle Vergesslichkeit in Politik und Medien? Oder passen sie sich der Grundstr&ouml;mung in der deutschen Bev&ouml;lkerung an, die sich emp&ouml;rt, wenn Clan-Chefs im Porsche vorfahren, um &#8222;St&uuml;tze&#8220; zu kassieren oder wohlgen&auml;hrte M&auml;nner sich &uuml;ber die Boulevard-Presse bei den Richtern bedanken, dass ihnen Hartz IV auf dem Silbertablett serviert wird?<br />In dem Urteil vom 5. November korrigieren sich die Richter und Richterinnen selbst, relativieren die unantastbare Menschenw&uuml;rde und machen sie antastbar. Zwar wiederholen sie im ersten Leitsatz das Grundrecht auf eine Sicherung der &#8222;physischen und soziokulturellen Existenz&#8220; und betonen, dass dieser Anspruch auch nicht durch &#8222;unw&uuml;rdiges&#8220; Verhalten verlorenginge. Dann folgt das gro&szlig;e Aber.<br />Dieses Aber hat einen Namen: der Nachranggrundsatz, dem das Grundgesetz nicht entgegen stehe. Danach kann der Gesetzgeber &#8222;abverlangen&#8220;, &#8222;selbst zumutbar an der Vermeidung oder &Uuml;berwindung der eigenen Bed&uuml;rftigkeit aktiv mitzuwirken&#8220;( zweiter Leitsatz). Was aber ist eine zumutbare Aktivit&auml;t? Und was verbirgt sich hinter dem Abverlangen?<br />Der 1. Senat windet sich, die unantastbare Menschenw&uuml;rde und die staatliche M&ouml;glichkeit, soziale Leistungen an Bedingungen und Sanktionen zu kn&uuml;pfen, irgendwie grundrechtlich abzusichern. Er verwahrt sich gegen staatliche Bevormundung und verlangt bei der aktiven Mitwirkung &#8222;Respekt vor der autonomen Selbstbestimmung des Einzelnen&#8220;. Das w&auml;re der Ansatz gewesen, sich kritisch mit der Praxis auseinanderzusetzen und die Wirkung der Sanktionen, die bei j&uuml;ngeren und &auml;lteren Arbeitslosen, bei Frauen mit Kindern oder M&auml;nnern mit Familie h&ouml;chst unterschiedlich sind, zu &uuml;berpr&uuml;fen. So blieb es bei einem vagen Schutz und dem formulierten Unbehagen der Richterinnen und Richter (Fundstelle: Randnotiz 141): Die Mitwirkungspflichten d&uuml;rften auch in der Praxis nicht &#8222;zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden&#8220;. Hier schimmert auch die Geschichte des Sozialrechts durch, die in der Weimarer Republik mit einer Gesetzgebung gegen die &#8222;Arbeitsscheuen&#8220; begann. In seinem Urteil streift der Senat dieses tr&uuml;be Kapitel.<br />Eigentlich zielt diese Passage auf die Anh&ouml;rungen der Verb&auml;nde, Gewerkschaften, Institute und Wissenschaftler sowie des Ministeriums &uuml;ber die Praxis der Sanktionen (hier vor Gericht nur die Praxis f&uuml;r die &uuml;ber 25j&auml;hrigen). Ihren Unmut dar&uuml;ber dr&uuml;cken die Richter und Richterinnen deutlich aus: aus den Stellungnahmen, Studien und Begutachtungen ergebe sich kein &#8222;durch tragf&auml;hige Daten gef&uuml;lltes Bild&#8220;. Das ist eine samtig verpackte Ohrfeige f&uuml;r den Gesetzgeber (zur Erinnerung: es war die rot-gr&uuml;ne Regierungskoalition in Berlin), der eine &#8222;regelm&auml;&szlig;ige und zeitnahe&#8220; &Uuml;berpr&uuml;fung vorgegeben habe. &#8222;Doch liegt eine solche umfassende Untersuchung f&uuml;r sanktionierte Mitwirkungspflichten &#8230; nicht vor.&#8220; Auch fehlten eindeutige empirische Erkenntnisse, ob der Zweck alle Mittel heilige und die Betroffenen durch Leistungsentzug oder auch nur die Androhung motiviert w&uuml;rden, sich an der &Uuml;berwindung ihrer Hilfsbed&uuml;rftigkeit st&auml;rker zu beteiligen.<br />Vom Grundrecht auf ein Existenz-minimum bleibt nicht viel &uuml;brig<br />Nach diesen f&uuml;r Politik und die begleitende Wissenschaft vernichtenden Feststellungen w&auml;re es folgerichtig gewesen, Aufgaben an den Gesetzgeber zur&uuml;ckzugeben und die bisherige Praxis der Sanktionen vorerst zu kippen, dann wohl auch f&uuml;r alle Altersgruppen, nicht nur die &uuml;ber 25-J&auml;hrigen, um die es in diesem Fall ging. So wie es der 1. Senat vor neun Jahren mit den &#8222;freih&auml;ndig gesch&auml;tzten&#8220; Geldleistungen f&uuml;r die Erwachsenen und vor allem die Kinder getan hatte. Der jetzige Senat aber l&auml;sst sich trotz aller Bedenken gegen&uuml;ber den empirischen Erkenntnissen auf die abgestuften Sanktionen ein und w&auml;gt ab, wann das menschenw&uuml;rdige Existenzminimum nicht einzul&ouml;sen sei. Die Richterinnen und Richter geben dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum und gehen in ihrem Urteil den Bef&uuml;rwortern der Sanktionen sehr weit entgegen. Zwar halten sie eine Sperre &uuml;ber drei Monate f&uuml;r &#8222;deutlich zu lang&#8220; und empfehlen mehr Flexibilit&auml;t oder die k&uuml;rzeren Sperrzeiten f&uuml;r die unter 25-J&auml;hrigen (sechs Wochen). Auch den Geldentzug bis zu 30 Prozent winken sie mit geringen Auflagen wie einer m&uuml;ndlichen Anh&ouml;rung durch. Und selbst die K&uuml;rzungen um 60 Prozent seien im Einzelfall nicht auszuschlie&szlig;en, &#8222;wenn sich dies tragf&auml;hig belegen l&auml;sst&#8220;. Da bleibt von dem Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum nicht mehr viel &uuml;brig.<br />Vollends n&auml;hern sich die Richterinnen und Richter aber gegen Ende der Urteilsbegr&uuml;ndung der Geschichte mit den Arbeitsscheuen. Es geht im Kern um die Zumutbarkeit von Arbeit und Arbeitsangeboten f&uuml;r Menschen in der Grundsicherung. Auch diesen Punkt wollte das Sozialgericht Gotha, das dieses gesamte Verfahren angesto&szlig;en hatte, vom Bundesverfassungsgericht &uuml;berpr&uuml;fen lassen: Haben die Jobcenter das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit zu achten? Der Fall, den das Gothaer Gericht zum Anlass f&uuml;r seinen Gang nach Karlsruhe nahm, ist einer der extremen Verweigerung von Mitwirkung und Eigenverantwortung. Aber die Karlsruher Richter gehen nicht auf diesen Einzelfall ein, sondern sagen allgemein: die Arbeitslosenversicherung (SGB&nbsp;III) und die Grundsicherung (SGB&nbsp;II) seien strukturell verschieden. Aus Artikel 12 des Grundgesetzes zur Berufswahlfreiheit lasse sich &#8222;kein Recht auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder unver&auml;nderten Arbeitslohn&#8220; ableiten. Der Gesetzgeber verfolge mit den Sanktionen, mit dem &#8222;F&ouml;rdern und Fordern&#8220; ein legitimes Ziel. Daher: Wenn jemand die Aufnahme einer ihm angebotenen zumutbaren Arbeit verweigere und damit nicht mitwirke, aus der Hilfsbed&uuml;rftigkeit heraus zu kommen, dann urteilen die Richterinnen und Richter ruppig: &#8222;Wird eine solche tats&auml;chlich existenzsichernde und im Sinne des &sect; 10&nbsp;SGB&nbsp;II zumutbare Erwerbst&auml;tigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des &sect; 31 Abs.1 Satz 2&nbsp;SGB&nbsp;II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die M&ouml;glichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der pers&ouml;nlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen k&ouml;nnten, ist daher ein vollst&auml;ndiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.&#8220; Der &Auml;rger &uuml;ber den konkreten Fall in Gotha ist sp&uuml;rbar. Aber rechtfertigt er letztlich doch den erziehenden Staat, der &#8222;unw&uuml;rdiges&#8220; Verhalten bestraft? Und lenkt dieser Schluss nicht von Zumutungen in Jobcentern ab, &uuml;ber die es &#8222;tragf&auml;hige Daten&#8220; und Erkenntnisse gibt? Nachdenklichere Antworten auf diese Fragen w&auml;ren angebrachter als ein &#8222;Weiter so&#8220;. Sie k&ouml;nnten zur tats&auml;chlichen gesellschaftlichen Befriedung beitragen.<br />zun&auml;chst erschienen in Faustkultur: <a href="https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html" target="_blank" rel="noopener">https://faustkultur.de/4104-0-Jutta-Roitsch-ueber-das-Hartz-IV-Urteil-des-BVerfG.html</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar/">Die Menschenwürde, doch antastbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Lesestoff aus der Ortenau/Baden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/lesestoff-aus-der-ortenaubaden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 9 Ursula Neumann, Tätiger Humanismus. Historische Beiträge zu aktuellen Debatten. Hrsg. u. Vorwort von Horst Groschopp. Alibri-Verlag Aschaffenburg. 2019. 273 Seiten.Der Sammelband reflektiert auf sehr persönliche und pointierte Weise weiterhin aktuell gebliebene Debatten der letzten 30 Jahre über Glaubensfragen und Humanismus, Kirchen- und Religionskritik, Ethik und Umgang mit Geflüchteten sowie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 9</p>
<p>Ursula Neumann, <i>Tätiger Humanismus. Historische Beiträge zu aktuellen Debatten.</i> Hrsg. u. Vorwort von Horst Groschopp. Alibri-Verlag Aschaffenburg. 2019. 273 Seiten.<br />Der Sammelband reflektiert auf sehr persönliche und pointierte Weise weiterhin aktuell gebliebene Debatten der letzten 30 Jahre über Glaubensfragen und Humanismus, Kirchen- und Religionskritik, Ethik und Umgang mit Geflüchteten sowie weibliche Selbstbestimmung. Einige Texte sind gemeinsam mit Johannes Neumann verfasst. Alles Themen, die mehr oder weniger zum Standard der gesellschaftlichen Auseinandersetzung von HU-Mitgliedern gehören. Ursula Neumann war 1996-1998 Mitglied des Bundesvorstandes der HU. Zusammen mit Sohn und 2013 verstorbenen Ehemann Johannes Neumann hat sie die wegweisenden Urteile im Zusammenhang der Einführung  des Ethik-Unterrichts an Schulen erstritten.<br />Die Titel der Beiträge geben deren Spannbreite wieder: Wie werde ich ein guter Außenseiter? (2000) * Vernunft und Verantwortung (1990) * Die Welt ist voller Gläubigen (2018) * Theologie als Glaubensgehorsam (1990) * Johannes Dyba, der Heilige Bonifatius und die Geister, die wie gerufen kommen (1991) * Von der Wiege bis zur Bahre (1999) * Zur Gottesfrage (2017) * Die Kunst, den Bogen ungestraft zu überspannen (1997) * Sind Christen doch die besseren Menschen? (1998) * &#132;Ersatzfach&#147; Ethik (1998) * Schwangerschaftsabbruch (1993) * Christliche Gleichberechtigung (1994) * Behandelt man so seine treueste Stütze? (1998) * Eine ganz gewöhnliche Abschiebung (1992) * Gutmensch trifft Flüchtling (2017) * Frust in der Flüchtlingsarbeit (2018) * &#132;Quäl dich, du Sau!&#147; (2017)<br />Auch dieses Jahr erschienen: Johannes Neumann, Humanismus und Kirchenkritik. Beiträge zur Aufklärung. Mit einer biographisch-bibliographischen Studie von Theodor W. Beine, einem Nachwort von Ursula Neumann und einem Vorwort von Horst Groschopp. Alibri-Verlag Aschaffenburg.2019. 296 S. &#128; 25.-<br />Der Sammelband verfolgt an ausgewählten Publikationen, wie und warum der renommierte Kirchenrechtler und aktives HU-Mitglied Johannes Neumann (1929&#150;2013) Ende der 1970er Jahre das katholische Gehäuse verlässt, sich seine Kirchen- zu einer Gesellschafts- und Staatskritik (Religionsverfassung) erweitert, er über Atheismus schreibt, Humanismusforschungen unternimmt und schließlich humanistische Organisationen ratgebend unterstützt.<br />Dr. Udo Kauß</p>
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		<title>Der RAV feiert seinen 40. Geburtstag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/der-rav-feiert-seinen-40-geburtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 9-10 Am letzten November-Wochenende feierte der &#132;Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein&#147; (RAV) in Berlin seinen 40. Geburtstag. Seinerzeit in Zeiten des Deutschen Herbstes ganz wesentlich mitbegründet von unserem langjährigen HU-Vorstandsmitglied Werner Holtfort, weil die althergebrachten anwaltlichen Standesorganisationen im Kampf um eine freie Advokatur und demokratische Rechtsstaatlichkeit auf Tauchstation gegangen waren. Zur [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 9-10</p>
<p>Am letzten November-Wochenende feierte der &#132;Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein&#147; (RAV) in Berlin seinen 40. Geburtstag. Seinerzeit in Zeiten des Deutschen Herbstes ganz wesentlich mitbegründet von unserem langjährigen HU-Vorstandsmitglied Werner Holtfort, weil die althergebrachten anwaltlichen Standesorganisationen im Kampf um eine freie Advokatur und demokratische Rechtsstaatlichkeit auf Tauchstation gegangen waren. Zur Feier angereist waren neben vielen anderen Gratulanten Mikey Kleinert vom HU-Bundesvorstand und Udo Kauß vom LV Baden-Württemberg. Im Gepäck hatten die beiden die Festschrift der HU zu ihrem 50. Geburtstag:&#132;Bürgerrechtliche Argumente. Dokumente zu 50 Jahren Humanistische Union&#147;.<br />Der RAV legte zum 40. Geburtstag eine von Volker Eick und auch HU-Mitglied Jörg Arnold besorgte Festschrift vor. Etliche weitere anwaltliche Mitglieder der HU behandeln rechtspolitische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen der vergangenen vier Jahrzehnte, in denen sich der &#132;Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht&#147;, so der Untertitel, widerspiegelt. Die Publikation gliedert sich in acht Kapitel: Rechtstheorie und Rechtskritik. Linke (Rechts)Politik gegen (politischen) Rechtsruck. Humanistische und kritische Kriminalpolitik. Anwaltspraxis versus Gefährdungen des Rechtsstaats. Sicherheitsrecht und Rechtsstaat. Entstehung, Entwicklung und Zukunft des RAV. Partner des RAV. Stimmen der Gründergeneration.<br />In den Beiträgen u.a. von Berenice Böhlo, Helga Cremer-Schäfer, Herta Däubler-Gmelin, Monika Frommel, Rolf Gössner, Roland Hefendehl, Anja Heinrich, Ingo Müller, Wolfgang Kaleck, Udo Kauß, Ulrike Lembke, Anna Luczak, Helmut Pollähne, Birgit Sauer, Tobias Singelnstein, Elke Steven, Peer Stolle, Antonia von der Behrens, Hartmut Wächtler, Wolfgang Wieland, um nur die Breite der Autorenschaft anzudeuten, wird der Beitrag des RAV zur Herausforderung der Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik, für ein rechtsstaatlich gebremstes Sicherheitsrecht sowie für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht deutlich. Eine ausführliche Rezension wird es in den &#132;vorgängen&#147; geben.</p>
<p><i>40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht.</i> <br />Hrsg. von Volker Eick und Jörg Arnold. Verlag Westfälisches Dampfboot. Münster. 2019. 422 Seiten. Preis: 35,00 &#128;.<br />ISBN:978-3-89691-264-0</p>
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		<title>Aus der Geschäftsstelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/aus-der-geschaeftsstelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HU jetzt mit Doppelspitze In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 10 Einigen ist es vielleicht schon bekannt: Zum Ende Juli hat uns Luise Wagner verlassen. Nach einem anstrengenden und engagierten halben Jahr hat sie sich entschieden, sich zukünftig an anderer Stelle zu engagieren. Diejenigen von uns, die sie in ihrer begrenzten Zeit in der Bundesgeschäftsstelle kennengelernt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>HU jetzt mit Doppelspitze</p>
<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 10</p>
<p>Einigen ist es vielleicht schon bekannt: Zum Ende Juli hat uns Luise Wagner verlassen. Nach einem anstrengenden und engagierten halben Jahr hat sie sich entschieden, sich zukünftig an anderer Stelle zu engagieren. Diejenigen von uns, die sie in ihrer begrenzten Zeit in der Bundesgeschäftsstelle kennengelernt haben, werden diesen Entschluss bedauern. Seit Oktober teilen sich jetzt Carola Otte und Katharina Rürup die Arbeit in der Geschäftsführung. Carola Otte muss hier nicht mehr vorgestellt werden – seit vielen Jahren ist sie die Stütze des Berliner Büros und allen Mitgliedern gut bekannt. Katharina Rürup ist Politikwissenschaftlerin und langjähriges HU-Mitglied mit einem Schwerpunkt auf Innerer Sicherheit in Deutschland und den USA. Nach einem Jahrzehnt im Ausland kehrt sie jetzt nach Berlin in die Greifswalder Straße zurück. Über die HU hat sie sich durch ihre weiterhin bestehende Mitgliedschaft und gelegentlich Abstecher nach Baden-Württemberg auf dem Laufenden gehalten. Trotzdem wird es sicher einige Zeit dauern, bis sich die „Neue“ eingearbeitet hat, und wenn in der Anfangszeit manchmal etwas nicht ganz rund läuft, bitten wir um Nachricht und Nachsicht.</p>
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		<title>Auf dem Laufenden bleiben</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/auf-dem-laufenden-bleiben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 11 Wir möchten alle Mitglieder noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, die Protokolle der Bundesvorstandssitzungen zu abonnieren. Per mail (mindestens) fünf Mal im Jahr erfahren, was im BuVo diskutiert wird und was für Aktionen geplant sind. Mit einer simplen mail an die Bundesgeschäftsstelle auch zwischen den Mitgliederversammlungen gut informiert sein [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 11</p>
<p>Wir möchten alle Mitglieder noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, die Protokolle der Bundesvorstandssitzungen zu abonnieren. Per mail (mindestens) fünf Mal im Jahr erfahren, was im BuVo diskutiert wird und was für Aktionen geplant sind. Mit einer simplen mail an die Bundesgeschäftsstelle auch zwischen den Mitgliederversammlungen gut informiert sein über die Arbeit des Vorstandes.<br />
Apropos informiert sein: Vom neuen Jahr an informiert die Bundesgeschäftsstelle wieder regelmäßig mit einem Newsletter über Wissenswertes im Bereich Bürgerrechte und Bürgerrechtsarbeit.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/auf-dem-laufenden-bleiben/">Auf dem Laufenden bleiben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>(K)Ein Social-Media Konzept für die Humanistische Union?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/kein-social-media-konzept-fuer-die-humanistische-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Homepage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 11-12 Vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesvorstand (BuVo) von der Mitgliederversammlung den Auftrag bekommen, eine Facebook-Präsenz aufzubauen, den bestehenden Twitter-Account intensiver zu nutzen, und es wurde die redaktionelle Mitarbeit an Wikipedia vorgeschlagen. Dabei sollten die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte der HU die inhaltliche Grundlage sein. All das soll in einem [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/kein-social-media-konzept-fuer-die-humanistische-union/">(K)Ein Social-Media Konzept für die Humanistische Union?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 11-12</p>
<p>Vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesvorstand (BuVo) von der Mitgliederversammlung den Auftrag bekommen, eine Facebook-Präsenz aufzubauen, den bestehenden Twitter-Account intensiver zu nutzen, und es wurde die redaktionelle Mitarbeit an Wikipedia vorgeschlagen. Dabei sollten die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte der HU die inhaltliche Grundlage sein. All das soll in einem Social-Media-Konzept vom BuVo zusammengefasst werden, wobei auch in geeignete Werbemaßnahmen investiert werden soll. An Ressourcen wurden 10h Arbeitszeit/Woche in der Geschäftsführung und 1500€ pro Jahr eingeplant.<br />
Soweit so klar – in seiner Septembersitzung hat der Bundesvorstand sich mit dem Thema befasst und beschlossen, dass der damalige Beschluss insoweit umgesetzt werden soll, dass wir unsere Präsenz in sozialen Medien verstärken wollen, die HU aber nicht auf Facebook präsent sein soll. Die Entscheidung ist einigen BuVo-Mitgliedern nicht leichtgefallen und fiel nach ausführlicher Diskussion. Schließlich bedeutet das, dass ein Mitgliederbeschluss teilweise nicht umgesetzt wird. Hauptgrund für diese mehrheitliche Entscheidung sind die vielen Datenschutzskandale, mit denen Facebook in den vergangenen Jahren auf sich aufmerksam gemacht hat.<br />
Früher wussten wir, dass die Möglichkeit eines extensiven Datensammelns/Datenmissbrauchs bestand, heute wissen wir, dass dies auch wirklich geschieht. Und es geht nicht nur darum, Werbung besser platzieren zu können. Eindringliches Beispiel dafür, dass Facebook auch unsere Demokratie gefährdet, ist der Skandal um Cambridge Analytica (vgl. dazu z.B. Stefan Hügel, Rainer Rehak: Künstliche Intelligenz im Wahlkampf im Grundrechte-Report 2019).<br />
Somit hat sich eine neue Situation ergeben. Wir können nicht einerseits engagiert für Grundrechte eintreten und dann auf einer Plattform unterwegs sein, die sich nicht um Gesetze / Grundrechte schert. Damit würde man eine Struktur unterstützen, die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Prinzip „gläserne Bürgerinnen und Bürger“ perfektioniert wird und in der Folge sich auch die Sicherheitsbehörden (nicht nur in China) für einen Zugriff auf diese Daten interessieren (werden). Glaubwürdigkeit ist für eine gemeinnützige Organisation enorm wichtig. Dazu passt ein Engagement auf Facebook für die HU nun gar nicht.<br />
Die Ablehnung von Facebook bedeutet nicht, dass wir auf sozialen Medien und allgemein im Internet nicht präsent sein wollen. Für die Webseite der HU steht eine umfassende Renovierung an, die gerade vorbereitet wird. Wir wollen auch verstärkt unsere Inhalte im Netz verfügbar machen, z.B. in Form von Aufzeichnungen unserer Veranstaltungen. Auch der bestehende Twitter-Account soll weiter bedient werden. Das ist der Kompromiss. Denn die Datenschutzerklärung von Twitter macht deutlich, dass es sich auch hier um eine Datenkrake handelt. Doch für die Kommunikation von HU-Themen erachten wir Twitter als relevant. Neben dem Account des Bundesverbands sind hier inzwischen auch Regionalverbände aktiv, so z.B. Hessen, Hamburg, Marburg und Frankfurt.<br />
Das Thema Digitalisierung und Bürger:innenrechte wird uns im Bundesvorstand weiter beschäftigen. Wir freuen uns, wenn aus der Mitgliedschaft daran Interesse besteht und laden herzlich dazu ein, uns zu unterstützen. Bitte nehmt Kontakt mit uns (Christiane Bodammer/Stefan Hügel) auf. Die HU unterstützt bei diesem Thema auch die Erklärung des Bits &amp; Bäume-Kongresses. Darin heißt es unter anderem:<br />
„Basis einer gerechten Gesellschaft sind demokratische Entscheidungen: Die Digitalisierung muss in sich demokratischer gestaltet werden und gleichzeitig demokratische Prozesse unterstützen, statt diesen entgegenzuwirken. Dafür muss sie konsequent darauf ausgerichtet werden, emanzipatorische Potenziale, dezentrale Teilhabe, offene Innovationen und zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. [&#8230;]<br />
Datenschutz, Manipulationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung sollen als Grundlage von freien, demokratischen, friedlichen und langfristig souveränen Gesellschaften national und global vorangetrieben werden. Es müssen Rahmenbedingungen zur Kontrolle digitaler Monopole geschaffen werden, damit sich im Norden und globalen Süden eine eigene, selbstbestimmte digitale Wirtschaft entwickeln kann. Bestehende Monopole von Betreiber*innen kommerzieller Plattformen müssen gebrochen werden, indem beispielsweise eine definierte Schnittstelle zum Austausch zwischen Social-Media-Diensten verpflichtend eingeführt wird.</p>
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		<title>Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13 Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/240/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr/">Die Humanistische Union trauert um Wolf-Dieter Narr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union trauert um ihr Mitglied Wolf-Dieter Narr</p>
<p>In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 12-13</p>
<p>Nach langer schwerer Krankheit ist unser Mitglied Wolf-Dieter Narr am 12. Oktober 2019 in Berlin gestorben. Wolf-Dieter Narr war Professor an der Freien Universität, engagierter Politikwissenschaftler und über all dies hinaus ein Aktivist für Bürger-und Menschenrechte, ein Kämpfer gegen die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten. Mit dem Jura-Professor Uwe Wesel hat er das 4. Russel-Tribunal 1978 initiiert, das sich mit der Situation der Berufsverbote &#150; dem Radikalenerlass &#150; und deren Folgen befasste, die der damalige Bundesvorstand der HU weniger kritisch gesehen hatte. <br />Seit 1978 arbeitete an der Freien Universität unter seiner Leitung die Forschungsgruppe &#132;Das staatliche Monopol physischer Gewalt und der liberale Rechtsstaat&#147;, sprich &#145;Polizei und Bürgerrechte&#145;. Ein Kind dieses Forschungsprojektes ist die bis heute in der 120. Ausgabe erscheinende  Zeitschrift &#132;Bürgerrechte und Polizei/CILIP&#147;. Im März 1978 erschien die erste Ausgabe mit dem &#130;Motto: &#132;Wer bewacht die Wächter&#147;, dem die Zeitschrift bis heute verpflichtet ist. Ziel war und ist es, zuverlässige und aussagekräftige Daten über die Polizei und die Geheimdienste zu liefern, über ihre Strukturen und Instrumente und ihre Vorgehensweise zu informieren und allgemein das Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und den Bürgerrechten zu beleuchten. So widmet sich das aktuelle Heft dem Thema &#132; Der Zoll &#150; nicht nur eine Finanzpolizei&#147;. Wolf-Dieter Narr gründete das &#132;Institut für Bürgerrechte &#038; öffentliche Sicherheit e.V.&#147; an der Freien Universität Berlin, das die Arbeit der Forschungsprojekte nach 1982 fortführt und die Zeitschrift bis heute als Herausgeber trägt.<br />Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt und die Veröffentlichungen in CILIP waren wichtige Grundlagen für die Forderungen der Humanistischen Union zur Politik der Inneren Sicherheit, gegen die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten und gegen die Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Sie wurden von Mitarbeitern des Forschungsprojekts in die Humanistische Union getragen.<br />Wolf-Dieter Narr war 1980 Mitbegründer und Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das sich für die Einhaltung der Menschenrechte insgesamt einsetzte. Thematisch fanden sich Grundrechte-Komitee und HU immer wieder auf der gleichen Seite, sei es im Widerstand gegen die Volkszählung von 1981, oder bis zum heutigen Tage in der Herausgabe des Grundrechte-Reports. Mitglied der Humanistischen Union war Wolf-Dieter Narr in seinem Leben zweimal: Einmal von 1964 bis 1974 und dann wieder über seine Mitgliedschaft in der Gustav Heinemann-Initiative nach ihrer Vereinigung mit der HU im Jahre 2009 bis zu seinem Tod. <br />Narr war nicht nur Vordenker, er war ein Akteur und Aktivist für die Grundrechte und Ermutiger. Er wird immer ein Vorbild bleiben, was seine analytische Klarheit, seinen Mut und seine Unbeirrbarkeit anbelangt. Einschüchtern ließ er sich von Nichts und Niemanden. Wer immer sich ein Unbehagen an Macht und Staat bewahrt hat, dem sei Wolf-Dieter Narrs 2017 erschienene Summe &#132;Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen&#147; empfohlen. </p>
<p>Wolf-Dieter Narr<br /><i>Niemands-Herrschaft. Eine Einführung in die Schwierigkeiten, Herrschaft zu begreifen<br /></i>Herausgegeben von Uta v. Winterfeld<br />VSA, 320 Seiten | 2015 | EUR 26.80 <br />ISBN 978-3-89965-600-8</p>
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