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	<title>Mitteilungen Nr. 241 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Grund- und Menschenrechte gerade in der Krise bewahren</title>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 2-3 Positionspapier der Humanistischen Union zur COVID-19-Pandemie Die Humanistische Union versteht sich als radikale Verfechterin der Grund-, Bürger- und Menschenrechte in ihrer ganzen Breite. Sie sieht heute mit großer Sorge, wie diese Rechte in einer Krisensituation eingeschränkt und in Frage gestellt werden. Grund-rechte sind keine Schönwetterrechte! Auch in Zeiten wie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 2-3</p>
<p>Positionspapier der Humanistischen Union zur COVID-19-Pandemie</p>
<p>Die Humanistische Union versteht sich als radikale Verfechterin der Grund-, Bürger- und Menschenrechte in ihrer ganzen Breite. Sie sieht heute mit großer Sorge, wie diese Rechte in einer Krisensituation eingeschränkt und in Frage gestellt werden. Grund-rechte sind keine Schönwetterrechte! Auch in Zeiten wie diesen, wo die Aussetzung von Grundrechten zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von einer Mehrheit unterstützt wird, kann auf ihre Verteidigung nicht verzichtet werden. Auf der anderen Seite können sich Grundrechte gerade auch in Bedrohungslagen bewähren: Transparente und demokratische politische Entscheidungen, die die Grund- und Freiheitsrechte bewahren, können für die Akzeptanz und Wirksamkeit notwendiger Maßnahmen sorgen.</p>
<p>Von den Maßnahmen sind mehrere Grundrechte betroffen. Den aktuellen Einschränkungen des Versammlungsrechts, die über das durch den Infektionsschutz gebotene Maß hinausgehen, wurde bereits durch das Bundesverfassungsgericht ein Riegel vorgeschoben. Die vieldiskutierte, sogenannte Corona-App birgt erhebliche Risiken für den Datenschutz und damit die Persönlichkeitsrechte bei gleichzeitig unklarem Nutzen.</p>
<p>Grundrechte</p>
<p>Die Entwicklung in Italien, Spanien und Frankreich macht deutlich, dass es sich bei COVID-19 um eine ernste Bedrohung handelt. Die Vermeidung hoher Opferzahlen hat daher höchste Priorität, weshalb seit März eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus implementiert wurde.</p>
<p>Aus bürgerrechtlicher Sicht ist zunächst festzustellen, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen &#150; mit Unterschieden in den einzelnen Bundesländern &#150; stark in Grundrechte eingreifen. Eingeschränkt sind derzeit:</p>
<p>&#149; das allgemeine Persönlich-keitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG),</p>
<p>&#149; das Versammlungsrecht (Art. 8 Abs. 1 GG),</p>
<p>&#149; die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1),</p>
<p>&#149; die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG),</p>
<p>&#149; die Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG),</p>
<p>&#149; die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 GG),</p>
<p>&#149; die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG),</p>
<p>&#149; die Freiheit der Religionsaus-übung (Art. 4 Abs. 2 GG).</p>
<p>Begründet werden diese Einschränkungen mit einer Abwägung dieser Rechte gegenüber der Wahrung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).</p>
<p>Öffentliche Debatte</p>
<p>Im Einzelnen kann die Einschränkung eines Grundrechtes nach einer Abwä-gung legitim sein, wenn sie einem legitimen Zweck dient, geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen, und es kein milderes und ebenso geeignetes Mittel gibt. In einer akuten Krise kann schnelles Handeln bei unvollständigem Wissen damit erforderlich und legitim sein. Dies gilt für den Beginn der Krise im März, als mildere Mittel zur Eingrenzung des Virus nicht erkennbar waren. Inzwischen hat sich die akute Krise in eine mittel- bis langfristige verwandelt. Die Ausbreitung steigt den offiziellen Zahlen nach immer noch &#150; wenn auch in geringerem Umfang als bisher. Der teilweise Rückgang hat Diskussionen über die Rücknahme bürgerrechtseinschränkender Maßnahmen ausgelöst.</p>
<p>Solche Diskussionen sind Ausdruck einer lebendigen, kritischen Demokratie und damit zu begrüßen. Wichtig ist aber &#150; auch aus bürgerrechtlicher Sicht &#150;, dass die Debatte nicht mit populistischen Argumenten geführt wird, sondern aufgrund medizinischer, technischer und juristischer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Gleichzeitig muss transparent sein, auf Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung entscheidet, von wem sie beraten wird, und welche Interessen dabei vertreten werden. Die Wissenschaft kann die Fakten liefern &#150; welche Maßnahmen daraus folgen, muss die Politik bewerten und entscheiden.</p>
<p>Maßnahmen und Risiken</p>
<p>Gleichzeitig werden neue Maßnahmen diskutiert: eine allgemeine Verpflichtung &#150; oder mindestens &#132;dringende Empfehlung&#147; &#150;, Atemschutzmasken zu tragen, die Isolation von &#132;Risikogruppen&#147; &#150; dies würde vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen betreffen &#150; und der Einsatz technischer Lösungen. Eine Corona-App für Smartphones soll Infektionsketten nachvollziehbar machen und dadurch zielgerichtete Maßnahmen gegen das Virus ermöglichen. Grundlage der momentanen Maßnahmen ist das Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen, solange keine flächendeckende Immunisierung durch einen Impfstoff möglich ist. Dabei muss aber jede einzelne Maßnahme betrachtet und auf ihre Nachvollziehbarkeit überprüft werden. Das derzeit geltende Kontaktverbot mag nachvollziehbar sein &#150; auch wenn es die Fähigkeit der Menschen zur Eigenverantwortung negiert &#150;, das Verbot, alleine auf einer Parkbank zu sitzen oder mit dem notwendigen körperlichen Abstand politische Versammlungen abzuhalten, sind es nicht.</p>
<p>Offen ist die Frage, was nach dem aktuellen Shutdown kommen soll. Vorgeschlagen wird, Maßnahmen auf die &#150; vermutet oder tatsächlich &#150; betroffenen Gruppen zu begrenzen. Doch auch die gezielte Isolation von &#132;Risikogruppen&#147; greift massiv in die Grundrechte einzelner gesellschaftlicher Gruppen ein und muss den bereits genannten Kriterien genügen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die Gesellschaft in mehrere Klassen aufspaltet, für die unterschiedliche Niveaus von Grundrechten gelten.</p>
<p>Langfristige Risiken</p>
<p>Langfristig ergeben sich auch Risiken nach dem Ende der Pandemie: Die Erfahrung aus vergangenen Krisen &#150; beispielweise des Terroranschlags von 11. September 2001 &#150; zeigt, dass Maßnahmen und erweiterte Befugnisse häufig nicht zurückgenommen werden.</p>
<p>Auch für die Zivilgesellschaft besteht die Gefahr bleibender Schäden: Im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen gibt es keine Schutzschirme für Non-Profit-Organisationen, obwohl diese haupt- und ehrenamtlich bei der Bekämpfung der Seuche und deren Folgen mitwirken sollen. Betroffen davon sind rund 600.000 Einrichtungen der Zivilgesellschaft, (davon über 300.000 gemeinnützig anerkannte), mit insgesamt über 3,7 Mio. Beschäftigten.</p>
<p>Eingriffe in das Versammlungsrecht</p>
<p>Umso schwerer wiegen die Eingriffe, die die Bundesländer beim Versammlungsrecht zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgenommen haben. Diese reichen von Totalverboten über Regelungen, die aufgrund der verfügten Auflagen in praktischer Konsequenz einem Verbot gleichkommen. Regelungen, wie sie z. B. Bremen getroffen hat, sind unter Beachtung bestimmter Auflagen versammlungsfreundlich gehalten.</p>
<p>In diesem Sinne begrüßt die Humanistische Union die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. April 2020, das einem Antrag stattgibt auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot. Demnach stellt das Verbot offensichtlich eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 8 GG dar. Die Versammlungsbehörde habe verkannt, dass sie Entscheidungsspielraum bei der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit hat. Außerdem habe die Versammlungsbehörde ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden. Eine ähnliche Entscheidung gab es zwei Tage später für eine Demonstration in Stuttgart.</p>
<p>Corona-App &#150; eine Scheinlösung?</p>
<p>Als technische Lösung wird derzeit eine Corona-App vorgeschlagen. Sie soll helfen, Infektionsketten nachvollziehbar zu machen und damit Risikobereiche zu identifizieren, um dort gezielt eingreifen zu können. Wichtig ist dabei, dass eine Ansteckung bereits möglich ist, wenn die Krankheit noch nicht effektiv ausgebrochen ist. Dabei werden unterschiedliche Varianten diskutiert, die unterschiedliche Anforderungen an den Datenschutz erfüllen &#150; oder auch nicht. Die Erwartungen an eine solche App sind klar zu formulieren und die App dementsprechend so zu entwickeln, dass keine Daten erhoben werden, die für ihren Zweck nicht erforderlich sind. Klar muss aber vor allem sein, dass die App ihre Ziele auch erfüllt und nicht eine unspezifische technische Lösung für ein Problem propagiert wird, für das sie nicht geeignet ist. An der Eignung des Verfahrens werden inzwischen Zweifel formuliert. Es wird auch deutlich, dass eine solche App aus Sicht des Daten-schutzes systembedingt mit erheblichen Risiken behaftet ist.</p>
<p>Die Humanistische Union fordert daher:</p>
<p>&#149; Jede Maßnahme, die wegen der Pandemie Grundrechte einschränkt oder ihre Geltung aussetzt, muss befristet sein. Bevor die Fortgeltung solcher Maßnahmen angeordnet wird, muss demokratisch überprüft werden, ob sie zur Erreichung des angestrebten Ziels noch die geeignetsten und mildesten Mittel sind, und ob sie noch angemessen sind. Dazu gehört die transparente und sorgfältige Abwägung der mit der Grundrechtseinschränkung verbundenen Risiken. Bei allen Maßnahmen müssen auch die damit verbundenen anderen Risiken (z.B. das Risiko häuslicher Gewalt) berücksichtigt werden.</p>
<p>&#149; Zu einer demokratischen Überprüfung der Fortgeltung von Grundrechtseinschränkungen gehört zwingend die Mitwirkung parlamentarischer Körperschaften. Anderslautende Ermächtigungen der Exekutive sind wegen ihrer Verfassungswidrigkeit aufzuheben.</p>
<p>&#149; Einschränkungen des Versammlungsrechts, die über das durch den Infektionsschutz gebotene Maß hinausgehen, sind sofort zurückzunehmen. Die Humanistische Union begrüßt daher die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass bei Anmeldungen von Versammlungen die Behörden ihren Ermessensspielraum nutzen und konkrete Einzelfallprüfungen vornehmen müssen.</p>
<p>&#149; Die Erwartungen an eine Corona-App sind klar zu formulieren und die App dementsprechend so zu entwickeln, dass keine Daten erhoben werden, die für ihren Zweck nicht erforderlich sind. Die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts müssen erfüllt und kommerzielle Interessen eingehegt werden. Vor allem muss die Eignung des Verfahrens für den angestrebten Zweck geprüft werden.</p>
<p>&#149; Es müssen datenschutzfreundliche und sichere Lösungen für mobiles Arbeiten entwickelt werden. Dabei müssen die Lasten gerecht und nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.</p>
<p>&#149; Die staatlichen Versäumnisse bei der Digitalisierung müssen aus aktuellem Anlass benannt werden, um sie zu beseitigen.</p>
<p>&#149; Die Privatisierung großer Teile der öffentlichen Infrastruktur (Organisation des Gesundheitswesens und der Daseinsvorsorge, technologische Forschung und Digitalisierung, wirtschaftliche Strukturen) muss auf den Prüfstand. Die Orientierung an wirtschaftlichen Maßstäben für das Gesundheitswesen und alle Dienstleistungen der öf-fentlichen Grundversorgung muss hinterfragt werden.</p>
<p>&#149; Es muss im Hinblick auf zukünftige Krisen, insbesondere in Folge des Klimawandels, geklärt werden, was wir aus der Corona-Krise lernen können bzw. müssen. Die Wahrung der Grundrechte muss Staat und Gesellschaft bei jeder Krisenbewältigung leiten.</p>
<p>&#149; Die Notversorgung und Evakuierung der Flüchtlinge in den durch die Corona-Krise besonders bedrohten Flüchtlingslagern an der Südgrenze der Europäischen Union müssen durch eine europäische Lösung sichergestellt werden.</p>
<p>Folgerungen</p>
<p>Bei der Corona-Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen handelt es sich um eine Form des Ausnahmezustands, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gegeben hat. Es versteht sich von selbst, dass nur die demokratischen Institutionen darüber entscheiden dürfen &#150; und nur im Rahmen der ihnen vom Grundgesetz verliehenen Kompetenzen. Das gilt sowohl für die klassischen drei Gewalten als auch für die föderalen Strukturen. Diese Strukturen sind eine Lehre aus unserer Geschichte, sie dürfen nicht als &#132;schwerfällig&#147; und &#132;ungeeignet&#147; denunziert und zu Guns-ten einer Zentralisierung von Macht-strukturen aufgegeben werden.</p>
<p>Gleichzeitig müssen alle während der Krise getroffenen Entscheidungen danach auf den Prüfstand. Politische Entscheidungen müssen transparent vorbereitet und getroffen werden; wissenschaftliche Erkenntnisse sind dafür die Grundlage, dürfen aber die Entscheidungen nicht determinieren. Es gibt keine alternativlosen Entscheidungen.</p>
<p> </p>
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		<title>Digitalpakt Schule</title>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Umsetzung in Coronazeiten In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 10 &#8211; 11 Anfang Februar warnte die Humanistische Union Baden-Württemberg in einer Presseerklärung vor den daten-schutzrechtlichen Mängeln des zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen geschlossenen &#132;Digitalpakt Schule.&#147; Weder der &#132;Digitalpakt Schule&#147;, noch die vom Kultus-ministerium Stuttgart hierzu heraus-gegebenen Anwendungshinweise, verlören ein Wort zu der einzusetzen-den Software. Bei [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Umsetzung in Coronazeiten</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 10 &#8211; 11</p>
<p>Anfang Februar warnte die Humanistische Union Baden-Württemberg in einer Presseerklärung vor den daten-schutzrechtlichen Mängeln des zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen geschlossenen &#132;Digitalpakt Schule.&#147; Weder der &#132;Digitalpakt Schule&#147;, noch die vom Kultus-ministerium Stuttgart hierzu heraus-gegebenen Anwendungshinweise, verlören ein Wort zu der einzusetzen-den Software. Bei den Anschaffungsempfehlungen in Baden-Württemberg würde jedoch &#132;aus Kostengründen&#147; Microsoft präferiert. Dies führe u.a. dazu, dass seit dem 14.01.2020 Schülerdaten über eine Cloud außer-halb des deutschen Rechtsraumes verwaltet werden würden.</p>
<p>Die HU kritisierte den Einsatz von Office 365 Education im Rahmen des &#132;Digitalpakt Schule&#147; u.a., weil damit der Schutz der Daten von Schülerin-nen und Schülern, ebenso wie der von Lehrenden, nicht hinreichend gesichert werden kann. Die Kritikpunkte der HU, die unter maßgeblicher Mit-wirkung der Informatikerin Britta Schinzel erarbeitet worden sind, sind im Einzelnen in der Presseerklärung auf der Website der HU nachzulesen (<a href="http://www.humanistische-uni-on.de/nc/presse/2020/pressedetail_2020/back/presse-2020/article/mit-dem-digitalpakt-schulen-sehenden-auges-in-den-datenschutzrechtlichen-abgrund/." rel="nofollow noopener">http://www.humanistische-uni-on.de/nc/presse/2020/pressedetail_2020/back/presse-2020/article/mit-dem-digitalpakt-schulen-sehenden-auges-in-den-datenschutzrechtlichen-abgrund/.</a></p>
<p>Am 28. Februar antwortet die Ministerin und räumt namentlich in der Favo-risierung von Microsoft einen &#132;redaktionellen&#147; Fehler ein, und betonte, dass auch ihr persönlich der Schutz der personenbezogenen Daten der Schüler und Schülerinnen sowie der Lehrpersonen sehr wichtig sei. Die wenig erhellende Antwort der Kultusministerin hat erneute Fragen aufgeworfen. Mit Schreiben vom 26.03. warnte die HU davor, die mit der Corona-Pandemie einhergehende Digitalisierung des Schulbetriebes zum Anlass von &#132;Notlösungen&#147; zu nehmen, die später nicht zu korrigieren sind. Denn einmal beschlossen, werden in der Krise in Kauf genommene Lockerungen des Datenschutzes und damit verbundene Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte erfahrungsgemäß allein schon aus Kostengründen kaum mehr zurückgenommen.</p>
<p>Die HU hakt insbesondere nach bei der faktisch favorisierten Verwendung von Microsoft Azure Active Directory, die die Ministerin in ihrem Schreiben in Abrede stellte: Denn Azure Active Directory würde bisher mit der billigen aber datenschutzrechtlich völlig unzureichenden Lizenz A1 betrieben, deren Daten über die Cloud von Microsoft verwaltet werden. Die Aussage der Ministerin, es bestünde keine Gefahr, dass Schülerdaten nach dem 14. Januar 2020 über eine Cloud außerhalb des deutschen Rechtsraumes verwaltet würden, will die HU schon genau bestätigt sehen und fragt nach: &#132;Dürfen wir Ihre Antwort so interpretieren, dass in Abkehr von früheren Planungen nicht mehr die für Microsoft Office 365 Education datenschutzrechtlich völlig ungenügende Lizenz A1 verwendet werden soll, sondern Ihr Haus jetzt die Anwendung der Lizenzen A3 oder A5, und ggf. welche der beiden, aus-gewählt hat?&#147;</p>
<p>Als ob Microsoft die Ministerin Lügen strafen will, bietet Microsoft in einer Situation, in der die Landesregierungen durch die Schließung der Schulen unter größtem Druck sind, als &#132;Retter in der Not&#147; den Einsatz von &#132;Microsoft Teams&#147; an, die kostenlos bei der Installierung aushelfen sollen. Dieses Angebot beinhaltet den Einsatz von Office 365 unter der Lizenz A1. Damit ist wiederum die Datenverwaltung in der Microsoft-Cloud verbunden und die Anwendung von Microsoft Outlook als E-Mail-System grundlegend. Die HU kommt zu dem Schluss: Gerade diese uralte Systemkomponente ist bei der gegebenen rasanten Entwicklung von IT-Infrastrukturen völlig ungeeignet, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Datenschutzes auch nur annähernd zu genügen. Sie dennoch einzusetzen, um weitere Dienste wie MicrosoftTeams aus Microsoft Office 365 zu integrieren, ist sowohl für die IT-Sicherheit, wie auch den Daten-schutz, höchst gefährlich und geradezu fahrlässig.</p>
<p>Die Antwort der Kultusministerien wird mit Spannung erwartet: Abschließend fordert die HU die Ministerin auf, wenn schon mit Microsoft gearbeitet werden soll, den Hersteller zu veranlassen, die Softwarequalität seiner Dienste in Office 365, insbesondere der empfohlenen zentralen Systemkomponente Outlook, deutlich zu verbessern. Und gemäß dem baden-württembergische Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) die Ent-scheidungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalpaktes Schulen und den zugrunde zu legenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zeitnah öffentlich zur Diskussion zu stellen.</p>
<p>Udo Kauß, Freiburg</p>
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		<item>
		<title>Karlsruhe hat zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) geurteilt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/sterbehilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Selbstbestimmtes Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was nun? In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 12 &#8211; 13 Wenige Tage nach dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot der ge-schäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) lud die Humanistische Union in den Lichthof der Humboldt-Universität zu Berlin um mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Verbän-den über das Urteil und die Folgen zu diskutieren. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was nun?</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 12 &#8211; 13</p>
<p>Wenige Tage nach dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot der ge-schäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) lud die Humanistische Union in den Lichthof der Humboldt-Universität zu Berlin um mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Verbän-den über das Urteil und die Folgen zu diskutieren. Moderiert von Prof. Dr. Rosemarie Will, unserer stellvertretenden Vorsitzenden, debattierten Prof. Dr. Steffen Augsberg, Universität Gießen, Bevollmächtigter des Bundes-tages im Verfahren zu § 217 StGB, Erwin Kress, Präsident des Humanisti-schen Verbands Deutschlands, Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Mitglied im Deutschen Ethikrat, und Rechtsanwalt Dr. Wieland Schinnenburg, FDP- Bundestagsabgeordneter, Mitglied des Gesundheitsausschusses sowie Privatdozent Dr. med. Johann F. Spittler, Arzt, Psychiater (Gutachter zur Entscheidungs-Kompetenz von Suizidenten in 494 Fällen).</p>
<p>Vor voll besetztem Haus begrüßt Ro-semarie Will die Teilnehmer und forderte dazu auf, in der Diskussion weniger das Urteil als „großartig“ oder als „Fehlleistung“ zu bewerten, son-dern sich zunächst darauf zu konzentrieren, was denn das eigentlich „Neue“ am Urteil sei. In einem zweiten Schritt sollten die Podiumsteilnehmer, so Will, sich auf die Frage neuer regulatorischer Konzepte konzentrieren. Sie führte einleitend aus, das Urteil gehe aus von der Existenz eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben welches das Recht auf Selbsttötung miteinschließt. „In der Rechtswissenschaft war die Verortung dieses Rechtes – also in welchem Grundrecht das eigentlich steht und geschützt ist– umstritten. Das Verfassungsgericht hat jetzt das getan, was auch schon das Bundesverwaltungsgericht gemacht hat, und hat es im allgemeinen Persönlichkeitsrecht Artikel 2, Absatz 1 in Verbindung mit der Menschenwürde, also Artikel 1, Absatz 1 verortet.“ Entscheidend sei, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen sei, dass der Suizident selber bestim-me, was die Maßstäbe dessen sein, was er für lebenswert halte und was es heiße in Würde zu sterben. „Diese Maßstäbe zu regeln ist, wenn man dem Urteil folgt, dem Gesetzgeber entzogen.“ Angesprochen werden sollten im 2. Teil insbesondere die berufsrechtlichen Aspekte des Urteils und die Abgabe des „tödlichen Medikaments“.</p>
<p>Zunächst kam Prof. Dr. Steffen Augsberg zu Wort und zweifelte die „Neuheit“ des Urteils an. Er war an der Formulierung des Gesetzesentwurfes beteiligt und hält auch heute an der Überzeugung fest, dass das Gesetz im Kern richtig und verfassungsgemäß. Es sei dabei nie „ um Lebensschutz ver-sus Autonomieschutz [gegangen] sondern um unterschiedliche Wahrnehmungen von Autonomieschutz.“ Auch die Zurückweisung materieller Kriterien sei nicht neu hinzugekommen, so Augsberg, sondern lediglich bestärkt worden: „Mit dem vorliegenden Urteil haben wir noch keine echte Lösung, wir stehen erst am Anfang.“</p>
<p>Prof. Dr. Reinhard Merkel betonte, dass das „Tödliche Medikament“ (Natrium-Pentobarbital) auch nach diesem Urteil nicht frei erhältlich sein wird. „Eine Freigabe von NaP ist undenkbar“, so Merkel. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg analysierte ebenfalls: „Wir brauchen neue Regelungen“ Ein Versuch von seiner Fraktionskollegin Frau Hellwig-Plahr eine fraktionsübergreifende Lösung zu finden wurde ebenfalls vorgestellt. Auch Erwin Kress stellte Kernthesen eines eigenen Gesetzentwurfes des Humanistischen Verbandes vor. Dr. Johann F. Spittler verwies auf seine Erfahrungen als Gutachter. Wie auch immer ein neues Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe aussehen wird, Professor Roßbruch kündigte an, dass man es mit Argusaugen betrachten werde.</p>
<p>Nach einer angeregten Diskussion blieb leider kaum noch Raum für die Diskussion mit dem Publikum, aber alle Beteiligten waren sich einig, dass man sicher nicht das letzte Mal zusammengekommen sei, um dieses Thema zu diskutieren.</p>
<p>Die Diskussion wird in Kürze vollständig als Audio-Datei auf der Website der Hu zu finden sein, wie auch kurzes Video der Einführung von Rosemarie Will finden wird. In Arbeit ist im Moment das Vorgänge Heft, das sowohl die Beiträge der Fachtagung „Wie weit geht die Freiheit beim Sterben?“ die die HU im Mai letzten Jahres durchführte (vgl. Mitteilungen 238, 2019) enthält als auch Kommentare der Beteiligten zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die unterschiedlichen Entwürfe für eine gesetzliche Regelung, die nach dem Urteil formuliert wurden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Corona-Splitter aus Baden-Würtemberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/die-menschenwuerde-doch-antastbar-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Empfingen im Corona-Modus/Mortalitätsstatistik Corona In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 14-15 Empfingen im Corona-Modus In der SüdwestPresse, Neckar-Chronik vom 21.03.2020, war zu lesen, dass die kleine Gemeinde Empfingen eine private Sicherheitsfirma beauftragt hat, &#8222;die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. Dabei sollen die Wachleute, die sonst für private Auftraggeber tätig sind, die ab [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Empfingen im Corona-Modus/Mortalitätsstatistik Corona</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 14-15</p>
<p>Empfingen im Corona-Modus</p>
<p>In der SüdwestPresse, Neckar-Chronik vom 21.03.2020, war zu lesen, dass die kleine Gemeinde Empfingen eine private Sicherheitsfirma beauftragt hat, &#8222;die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. Dabei sollen die Wachleute, die sonst für private Auftraggeber tätig sind, die ab dem heutigen Samstag verschärfte Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 durchsetzen.&#8220;</p>
<p>Wir haben den Bürgermeister angeschrieben und um nähere Darlegung gebeten. Seine Antwort kam per Email: Es sei nur ein mündlicher Auftrag gegeben worden. Auf der Facebook-Seite der Gemeinde wird eingeräumt, dass die dafür entstehenden Kosten von der Gemeinde getragen werden. Auch eine nur auf einer mündlichen Anordnung beruhende Beauftragung privater Security-Leute ist ein bisher für Baden-Württemberg beispielloser Vorgang. Das Beispiel könnte im Schatten der Corona-Krise Schule machen und damit private Hilfsscheriffs salonfähig machen. Hier-durch würde in unseren Augen eine grundlegende Verschiebung bei der Wahrnehmung der öffentlichen Si-cherheit im Lande vorgenommen. Deshalb ist die HU mit der Gewerk-schaft der Polizei (GdP) in Kontakt getreten, die sich seit Jahrzehnten gegen jede Privatisierung von Polizei-gewalt ausgesprochen hat.</p>
<p>Mortalitätsstatistik Corona</p>
<p>Wenn bei einer verstorbenen Person eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, dann gilt dies dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge als Corona-Todesfall. Auch wenn die verstorbene Person vorerkrankt war und möglicherweise wegen einer anderen Ursache gestorben ist. Lothar Wieler, der Prä-sident des RKI, sagte dazu Ende März in einem seiner aktuellen Corona-Lageberichte: &#8222;Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wur-de.&#8220; Das RKI zählt laut Angaben einer Sprecherin als Corona-Todesfälle alle Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen. Dazu gehören Menschen, die direkt &#8222;an Corona verstorben&#8220; sind, aber auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen nicht erweislich ist, dass die Infektion mit Corona die eigentliche Todesursache war (&#8222;mit Corona-infiziert gestorben&#8220;).</p>
<p>Es geht uns darum, die Unsicherheiten in der Statistik da zu vermeiden, wo sie vermeidbar sind. Durch vermeidbar falsche Zahlen, wie sie regelmäßig in der Presse berichtet werden (&#8222;&#8230;ist die Zahl der Corona-Opfer auf über 1000&#8230;&#8220;), wird erst recht Unsicherheit geschürt und gerade jetzt wichtiges Vertrauen verspielt. Wir haben uns daher u.a. an das regionale Gesundheitsamt in Freiburg gewandt und nähere Angaben zu der Corona-Mortalität eingefordert. Denn die offizielle europaweite Mortalitätsstatistik (<a href="https://www.euromomo.eu/)" rel="nofollow noopener">https://www.euromomo.eu/)</a> lässt auch in der 13. Kalenderwoche keine Werte erkennen, die die international in etwa gleichen Erhöhungskurven signifikant übersteigen. In der Statistik gibt es ein, zwei Wochen Verzögerung bei der Erfassung. Das heißt nicht, dass die Gefahr nicht ganz real besteht, aber bitte nicht mit falschen Zahlen.</p>
<p>Das Thema der Mortalitätsstatistik und die Kritik an den veröffentlichten Zahlen hat z.B. in der Badischen Zei-tung vom 04./05.04.2020 endlich Früchte getragen. Es wurden erstmals die Sterbezahlen nicht mit der vermeidbar irreführenden Wortwahl von &#8222;an Corona Verstorbenen&#8220; veröffentlicht, sondern &#8222;mit Corona-Infektion verstorben&#8220;. Das heißt nicht, die Gefahr kleinzureden. Aber wir erleben zu Zeit eine nie für möglich gehaltene Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und der darauf angewiesenen Grundrechte wie der Versammlungs-freiheit, mit ihren Berührungspunkten zur Meinungsfreiheit, aber auch Religionsfreiheit. Da gilt es genau hinzusehen, zumal die Novelle des Infektionsschutzgesetzes genau zu dem gesetzestechnischen Mitteln gegriffen hat Mitteln gegriffen hat, das als Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten (Art.48, II WRV) die parlamentarische Demokratie an ihr Ende gebracht hat (sog. Gesetzesvertretende Verord-nungsgewalt). Nur ist es heute die des Bundesgesundheitsministers.</p>
<p>Udo Kauß, Freiburg</p>
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		<title>Nachruf auf Erhard Eppler</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/kein-social-media-konzept-fuer-die-humanistische-union-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits am 19. Oktober 2019 ist Erhard Eppler im Alter von 92 Jahren gestorben. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 16-17 Er war einer der großen Intellektuellen der SPD, der Zukunftsthemen früher als andere definierte und sich nur begrenzt den Machtzwängen pragmatischer Alltagspolitik aussetzte. Das hat ihm auch den Spott der eigenen Genossen eingebracht. Helmut Schmidts [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am 19. Oktober 2019 ist Erhard Eppler im Alter von 92 Jahren gestorben.</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 16-17</p>
<p>Er war einer der großen Intellektuellen der SPD, der Zukunftsthemen früher als andere definierte und sich nur begrenzt den Machtzwängen pragmatischer Alltagspolitik aussetzte. Das hat ihm auch den Spott der eigenen Genossen eingebracht. Helmut Schmidts Wort war auch auf Eppler gemünzt: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“. Herbert Wehner nannte ihn „Pietcong“, damit anspielend auf seinen baden-württembergischen Pietismus und seine oft kämpferischen Auftritte.</p>
<p>Seine politische Laufbahn begann Eppler in Gustav Heinemanns „Gesamt-deutscher Volkspartei“, die er ebenso wie dieser wegen Erfolglosigkeit bei der Wählerschaft verließ, um dann in die SPD einzutreten. Er sei am Godesberger Programm von 1959 unschul-dig, hat er einmal gesagt, das weitgehend Abschied nahm von sozialistischen Positionen und der Volkspartei SPD den Weg ebnete. 1961 wurde er Bundestagsabgeordneter und zog 1968 als Entwicklungshilfeminister in das Kabinett der Großen Koalition unter Kanzler Kiesinger ein; auch unter Kanzler Willy Brandt bekleidete er das Amt von 1969 bis 1974. Er hat das Konzept der bloßen „Entwicklungshilfe“ um den Aspekt der „wirtschaftlichen Zusammenarbeit“ erweitert.“ Für Eppler war Entwicklungspolitik internationale Sozial- und Friedenspolitik. Ihm gelang es damals, die Entwicklungspolitik als dritte Säule der Außenpolitik neben der West- und Ost-politik zu etablieren.</p>
<p>Nach der Kanzlerschaft von Willy Brandt hat Eppler sein Amt 1974 zur Verfügung gestellt, weil er sich mit Helmut Schmidt nicht über Haushaltsfragen einigen konnte. Eppler ist bis 1981 in die Landespolitik nach Baden-Württemberg gegangen; der erhoffte Erfolg blieb aus. Allerdings gelang es ihm, im Landesverband den Abschied von der Atomenergie durchzusetzen. In diese Zeit fällt auch sein Engagement in der Gustav Heinemann-Initiative, die das politische Vermächtnis des ersten sozialdemokratischen Bundespräsidenten weiterzutragen auf ihre Fahne geschrieben hatte. Ein Schwerpunkt lag auf der Friedenspolitik, insbesondere was die Versöhnung mit den östlichen Nachbarn betraf. Ebenso ging es der Initiative um einen leistungsfähigen Sozialstaat und die Wahrung sowie den Ausbau von Bürgerrechten. Eppler gehörte zu denen, die 1978 den Gründungsaufruf unterschrieben. Die Humanistische Union trägt bis heute in ihrem Namen den Untertitel: „Vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative“, was 2009 erfolgte.</p>
<p>Viele Jahre war Eppler Vorsitzender der Grundwerte-Kommission der SPD. Er gilt als einer der ersten, die die Nutzung der Kernenergie in Frage stellten. Er war Gegner der von Hel-mut Schmidt betriebenen Nato-Nachrüstung mit Mittelstreckenrake-ten Ende der siebziger und in den achtziger Jahren. Wie nur wenige Sozialdemokraten redete er auf den Groß-kundgebungen der Friedensbewegung. Dazu trug gewiss auch sein Engagement in der evangelischen Kirche bei – er war zwei Mal Präsident von Kirchentagen und hatte Funktionen in der EKD-Synode.</p>
<p>Wie sehr Eppler auch in innerdeutschen Fragen seiner Zeit voraus war, zeigt seine Beteiligung am sog. SPD-SED-Grundlagen-Papier, das er 1987 mit dem Ostberliner Professor Reinhold veröffentlichte. Es ging um die Bedingungen für eine Überwindung der Teilung Deutschlands. Seine Rede am 17. Juni 1989 vor dem Deutschen Bundestag nahm in frappierender Weise die Ereignisse der Folgemonate vorweg.</p>
<p>Eppler war wie Schmidt, Dregger und andere noch Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs. Das hat ihn zum Kriegsgegner gemacht, aber er war kein Pazifist. Den Bundeswehreinsatz im Koso-vo 1999 verteidigte er. Seine Haltung damals: „Tragisch ist eine Situation, wenn man schuldig wird, ganz gleich, was man tut“. Und er half Gerhard Schröder, als es darum ging, die Agenda 2010 in der Partei und Öffentlichkeit durchzusetzen. Er habe zu wenig über die Einzelheiten der Agenda gewusst, warf er sich später einmal vor. Und er wusste: „Das Wichtigste ist Glaubwürdigkeit.“</p>
<p>Eine Würdigung von Erhard Eppler darf seine publizistischen Leistungen nicht ausblenden. Mit seinem Buch „Ende oder Wende“ aus dem Jahr 1975 bewies Eppler beispielsweise, wie sehr er Vordenker für einökologisches Bewusstsein war. Zur Selbstironie fähig meinte er: „Wer zu früh kommt, den bestrafen die Parteifreunde.“ Seine Autobiografie „Links leben“ aus dem Jahr 2015 gehört zu den lesenswertesten Politiker-Selbstporträts. Heute wissen wir, dass die traditionsreiche SPD Leute mit seiner intellektuellen Kraft nötiger hat denn je.</p>
<p>Werner Koep-Kerstin</p>
<p>Erhard Eppler: Links Leben. Erinnerun-gen eines Wertkonservativen.</p>
<p>Berlin, Propyläen Verlag, 335 Seiten | 2015 | EUR 26.80</p>
<p>ISBN 3-549-07465-4.</p>
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		<title>Dr. Jürgen Kühling ist verstorben</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/die-humanistische-union-trauert-um-wolf-dieter-narr-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 16. Dezember 2019 ist unser Mitglied Jürgen Kühling im Alter von 85 Jahren verstorben. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 18 Seit 1980 war Jürgen Kühling Mitglied der Humanistischen Union. Als er in die Humanistische Union eintrat, war Kühling Richter am Bundesverwal-tungsgericht. 1989 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Dort war er bis 2001 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 16. Dezember 2019 ist unser Mitglied Jürgen Kühling im Alter von 85 Jahren verstorben.</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 18</p>
<p>Seit 1980 war Jürgen Kühling Mitglied der Humanistischen Union. Als er in die Humanistische Union eintrat, war Kühling Richter am Bundesverwal-tungsgericht. 1989 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Dort war er bis 2001 im Ersten Senat tätig und hat als Bericht-erstatter eine Reihe wegweisender Entscheidungen vorbereitet, unter anderem die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen in traditionelle Männerberufe, zur Rechtmäßigkeit von Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks und zur Untersagung der &#132;Bennetton-Werbung&#8220;, weil sie Perso-en herabwürdigte.</p>
<p>Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht war er von 2001 bis 2005 Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union. Mit seiner Arbeit im Vorstand hat er unser Wirken bis heute nachhaltig geprägt. Er initiierte u.a. 2003 die &#132;Berliner Gespräche&#147; als Gegenstück zu den christlich organisierten &#132;Essener Gesprächen&#8220;. Diese sollen einen &#150; von kirchlicher Finanzierung unabhängigen &#150; Raum schaffen, in dem grundlegende Probleme des Religionsverfassungsrechts diskutiert werden. Er organisierte die 1. und 2. Berliner Gespräche selbst und verschaffte damit der Humanistischen Union großes Ansehen und Respekt. Das erste von ihm organisierte &#132;Berliner Gespräch&#8220; war dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen und dem kirchlichen Arbeitsrecht gewidmet. In den 5. Berliner Gesprächen, die wir gegenwärtig vorbereiten, wollen wir in Anbetracht der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht wieder zu diesem Ursprung zurückgehen. Dort wird auch Gelegen-heit sein, Jürgen Kühling für sein Wirken in der Humanistischen Union ausführlich zu würdigen.</p>
<p>Rosemarie Will</p>
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		<title>Zum Tod von Burkhard Hirsch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/nationalsozialistisches-strafrecht-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 11. M&#228;rz 2020 ist Burkhard Hirsch im Alter von 89 Jahren gestorben. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 19-20 Wie nur wenige hat er den Linksliberalis-mus in der Bundesrepublik verk&#246;rpert. Hirsch, der am 29. Mai 1930 in Mag-deburg geboren wurde und in Halle aufwuchs, geh&#246;rte zur &#8222;Mitteldeutschen Fraktion&#8220; in der FDP um den Hallenser Hans-Dietrich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 11. M&auml;rz 2020 ist Burkhard Hirsch im Alter von 89 Jahren gestorben. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 19-20</p>
<p>Wie nur wenige hat er den Linksliberalis-mus in der Bundesrepublik verk&ouml;rpert. Hirsch, der am 29. Mai 1930 in Mag-deburg geboren wurde und in Halle aufwuchs, geh&ouml;rte zur &#8222;Mitteldeutschen Fraktion&#8220; in der FDP um den Hallenser Hans-Dietrich Genscher und geb&uuml;rtigen Dresdner Gerhart Baum.</p>
<p>Die Entscheidungen des Bundesver-fassungsgerichts zum Gro&szlig;en Lauschangriff (2004) und zum Luftsicherheitsgesetz (2006) sind untrennbar mit seinem Namen verbunden; er hat zudem die Vorratsdatenspeicherung nach Kr&auml;ften torpediert. 71 Jahre lang war Hirsch Mitglied der FDP &#8211; mit allen H&ouml;hen und Tiefen, die er mit dem von der FDP vertretenen Mehrheits-Liberalismus in der Bundesrepublik durchlitten hat. &Auml;mter hat er viele innegehabt, Bundesminister wurde er allerdings nie.</p>
<p>Der promovierte Jurist Hirsch begann 1964 als Kommunalpolitiker im D&uuml;s-seldorfer Stadtrat. Nach den Landtagswahlen 1975 avancierte er zum Innenminister in Nordrhein-Westfalen. In seine Amtszeit fielen die terroristischen Taten der &#8222;Roten Armee Fraktion&#8220;, die Auseinandersetzungen um den &#8222;Schnellen Br&uuml;ter&#8220;, bei denen Hirsch sich als strikter Gegner der Kernenergie auswies. Hirsch war es, der f&uuml;r die Aufnahme des Datenschutzrechts in die Landesverfassung k&auml;mpfte &#8211; und der allerdings die Be-rufsverbote f&uuml;r vertretbar hielt.</p>
<p>Bundestagsabgeordneter wurde Burkhard Hirsch zum ersten Mal 1972, er kehrte 1980 in das h&ouml;chste deutsche Parlament zur&uuml;ck und war von 1994 bis 1998 Bundestags-Vizepr&auml;sident. Aus Protest gegen die Einf&uuml;hrung des &#8222;Gro&szlig;en Lauschangriffs&#8220; trat er 1995 von seinem Posten als rechts- und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion zur&uuml;ck.</p>
<p>Sein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag 1998 lie&szlig; ihn in seinem Engagement als leidenschaftlicher Verteidiger des Rechtsstaates nicht weniger aktiv sein. 2006 hat die Humanistische Union den Fritz Bauer Preis an Burkhard Hirsch verliehen &#8211; ein Preis, der alle zwei Jahre das politisch-rechtliche Verm&auml;chtnis des Generalstaatsanwaltes aus Hessen fortf&uuml;hrt. In der Begr&uuml;ndung hie&szlig; es: &#8222;Mit Burkhard Hirsch ehrt die Humanistische Union einen liberalen Demokraten, der sich unerm&uuml;dlich zum Schutz der Freiheitsrechte einsetzt. Seine Erfolge zeigen nicht nur ein unersch&ouml;pfliches b&uuml;rgerrechtliches Engagement, sondern auch verfassungsrechtlichen Sachverstand, der manchmal auch dem Gesetzgeber zu w&uuml;nschen w&auml;re.&#8220; In der anl&auml;sslich der Preisverleihung &uuml;berreichten Festschrift (&#8222;Mit Recht f&uuml;r Menschenw&uuml;r-de und Verfassungsstaat&#8220;) w&uuml;rdigen zahlreiche Weggef&auml;hrten Hirschs dessen Engagement f&uuml;r Freiheit und Recht.</p>
<p>Wer in unserer von der Reaktion auf die Corona-Krise extrem reduzierten B&uuml;rgerfreiheit zumindest zeitweise eine geistige Befreiung erleben m&ouml;chte, lese nach, was Hirsch in seiner Dankesrede anl&auml;sslich der Verleihung des Fritz Bauer-Preises an ihn im Jahr 2006 erkl&auml;rt hat. Mit der ihm eigenen intellektuellen Sch&auml;rfe und Kantigkeit durchmisst Hirsch die damaligen b&uuml;rgerrechtlichen Defizite einer auf unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Sicherheit setzenden Politik. Dort bietet ein linksliberaler Verteidiger des Rechtsstaats einen unvergleichlichen Einblick in sein Koordinatensystem und die Quellen seiner b&uuml;rgerrechtlichen Radikalit&auml;t.</p>
<p>Burkhard Hirsch starb kurz vor seinem 90. Geburtstag, den er im Mai 2020 h&auml;tte feiern k&ouml;nnen. Er musste nicht erleben, welch ungeahnte Zumutungen an unsere Freiheitsrechte in der Corona-Krise m&ouml;glich geworden sind.</p>
<p>Eine ausf&uuml;hrliche W&uuml;rdigung Burkhard Hirschs wird in den vorg&auml;ngen &#8222;Zeitschrift f&uuml;r B&uuml;rgerrechte und Gesellschaftspolitik&#8220; erscheinen.</p>
<p>Werner Koep-Kerstin</p>
<p>Zur Dankesrede Burkhard Hirschs an-l&auml;sslich der Fritz Bauer-Preisverleihung am 16. September 2006:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/buergerrechtspreise/fritz_bauer_preis/2006/rede_hirsch/" target="_blank" rel="noopener">www.humanistische-union.de/veranstaltungen/buergerrechtspreise/fritz_bauer_preis/2006/rede_hirsch/</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/nationalsozialistisches-strafrecht-1/">Zum Tod von Burkhard Hirsch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bundesvorstand begrüßt WBGU* Charta</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/kirche-beste-geschaeftsidee-aller-zeiten-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 20 &#8211; 21 Wir leben in transformativen Zeiten. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, der Klimawandel, die Energiewende, Globalisierung, soziale Ungerechtigkeit, nachhaltige Lebens-weisen, Migration usw., machen Veränderungen erforderlich. Der Einsatz digitaler Systeme kann helfen, die Herausforderungen zu bewältigen und zugleich entstehen große, für freiheitliche Gesellschaften gefährliche Überwachungspotentiale. Wie sehen Leitlinien für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/kirche-beste-geschaeftsidee-aller-zeiten-1/">Bundesvorstand begrüßt WBGU* Charta</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 20 &#8211; 21</p>
<p>Wir leben in transformativen Zeiten. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, der Klimawandel, die Energiewende, Globalisierung, soziale Ungerechtigkeit, nachhaltige Lebens-weisen, Migration usw., machen Veränderungen erforderlich. Der Einsatz digitaler Systeme kann helfen, die Herausforderungen zu bewältigen und zugleich entstehen große, für freiheitliche Gesellschaften gefährliche Überwachungspotentiale. Wie sehen Leitlinien für eine gemeinwohlorientierte, menschenzentrierte Gestaltung der Technologie in einer demokratischen Gesellschaft aus?</p>
<p>*Der WBGU (Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen) ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung. Er soll u.a. globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber in Gutachten zu berichten und natio-nale und internationale Forschung auf dem Gebiet des Globalen Wandels auszuwerten, bzw. Forschungsdefizite aufzeigen. Fragt sich, wo dessen Arbeit für die HU von Interesse ist. Nun, Thema 2019 war &#132;Unsere gemeinsame digitale Zukunft&#147; und die Frage, wie man die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellen kann.</p>
<p>Christiane Bodammer, Bremen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/kirche-beste-geschaeftsidee-aller-zeiten-1/">Bundesvorstand begrüßt WBGU* Charta</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Kapelle in Emmendingen-Tennenbacher Kapelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/tennenbacher-kapelle-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/tennenbacher-kapelle-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Land überlässt das Verfügungsrecht über ein landeseigenes Baudenkmal einer katholischen Kirchengemeinde. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 21-23 &#132; &#133; es giebt wenig Stellen im Schwarzwald, welche derartig mit einem Gefühl der Vergänglichkeit irdischer Dinge berühren, als dieser sonderbar stille, weltabgelegene Rest des Klosters Thennenbach, um den ringshin die Natur sich ihr ältestes Recht zurückerobert [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/tennenbacher-kapelle-1/">Die Kapelle in Emmendingen-Tennenbacher Kapelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Land überlässt das Verfügungsrecht über ein landeseigenes Baudenkmal einer katholischen Kirchengemeinde.</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 21-23</p>
<p>&#132; &#133; es giebt wenig Stellen im Schwarzwald, welche derartig mit einem Gefühl der Vergänglichkeit irdischer Dinge berühren, als dieser sonderbar stille, weltabgelegene Rest des Klosters Thennenbach, um den ringshin die Natur sich ihr ältestes Recht zurückerobert hat.&#147;</p>
<p>Der Schriftsteller Wilhelm Jensen (in: Der Schwarzwald; Leipzig 1901; Re-print Frankfurt 1980; S.225) hat Ende des 19.Jahrhunderts das Tal in seiner stillsten Phase gesehen: Die Fundamente des abgerissenen barocken Klosters waren unter einer Wiese verschwunden. Nur die Kapelle und das Gasthaus standen noch. Die heutige Straße war ein gerade erst angelegter Feldweg. Die Motorisierung hatte noch nicht eingesetzt. Seit 1936 (!) ist das gesamte Tal ein Landschaftsschutzgebiet. Der westliche Teil mit dem ältesten Gebäude der Region ist Wasserschutzgebiet. Der Bau, die Fundamente und die Reste der Klosterummauerung stehen unter Denkmalschutz. Große Teile der Talsohle sind geschützte Biotope.</p>
<p>Dennoch hat der Kreistag 2011, 850 Jahre nach der Klostergründung von 1158 bis 1161, beschlossen, die Straße zu begradigen, zu verbreitern, noch dichter an die Kapelle heran zu</p>
<p>bauen, mit Leitplanken zu versehen, die kleine Gewölbebrücke durch ein Betonbauwerk zu ersetzen usw. Und all das, obwohl es eine uralte Alterna-tivtrasse außerhalb aller Schutzgebiete gibt.</p>
<p>Eine Gruppe von &#132;Freund*innen des Tales&#147; hat versucht, den besonderen Ort zu schützen, aber erst eine Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und eine Bestätigung von dessen Beschluss durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim konnten erreichen, dass nun endlich, 14 Jahre nach Planungsbeginn, eine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Auf die Veröffentlichung der Ergebnisse wird zurzeit gewartet.</p>
<p>Die Humanistische Union hat sich gemäß ihrer Aufgaben aber eines anderen Themas angenommen: Die Lan-desverwaltung (hier das Amt Vermögen und Bau Freiburg) überlässt einer katholischen Kirchengemeinde das alleinige Verfügungsrecht über den wunderschönen Raum der landeseigenen Kapelle &#8211; oder sogar über den gesamten Bau. Grundlage ist eine Vereinbarung des Großherzogtums Baden von 1897, womit der Gemeinde allerdings nur das jederzeitig kündbare, kostenfreie Recht eingeräumt wurde, die Kapelle &#132;zur Vornahme von kirchlichen Handlungen&#147; zu benutzen, was die Gemeinde bis heute einige Male im Jahr tut.</p>
<p>In der übrigen Zeit hat die Kirche versucht, den Raum zu vermieten, allerdings nur an Gruppen, die ihr weltanschaulich genehm sind. Das trifft u. a. nicht auf den Arbeitskreis Tennenbach des Kulturkreise Emmendingen zu &#150; und auch nicht auf die Humanistische Union, die im Oktober 2018 beantragt hatte, dort eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung durchführen zu dürfen. Nach Auffassung der HU wi-derspricht das Verhalten der Landes-verwaltung dem Verfassungsauftrag zur weltanschaulichen Neutralität des Staates. Es ist überdies inkonsistent: in vergleichbaren Fällen handelt sie an-ders, so zum Beispiel bei der ebenfalls landeseigenen ehemaligen Klosterkirche St. Ägidius in Schwäbisch Hall. Dort gewährt das Land sowohl der Stadt als auch der benachbarten Kirchengemeinde die Verfügungsrechte.</p>
<p>Entsprechend ihrem satzungsgemäßen Auftrag, sich für die strikte Trennung von Staat und Kirche einzusetzen, hat die HU eine Klage gegen das Land BW eingereicht mit dem Ziel, allen interessierten Bürgergruppen zu ermöglichen, den Raum ohne kirchliche Zensur für Veranstaltungen zu nutzen, die dem besonderen Ort angemessen sind.</p>
<p>Die Klage kostet Geld. Daher bittet die HU um zweckgebundene Spenden auf das Konto</p>
<p>Humanistische Union e. V.</p>
<p>DE65 6001 0070 0966 0747 02</p>
<p>Kennwort &#132;Kapelle Tennenbach&#147;.</p>
<p>Ulrich Niemann, Emmendingen</p>
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		<title>Aus der Geschäftsstelle I</title>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2020 17:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geschäftsstelle im (Teil)Homeoffice In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 23-24 Ausgangssperren, Kontaktverbote und geschlossene Grenzen &#150; die Corona-Pandemie zwingt uns dazu, viele Dinge, auch unsere Arbeit, neu zu organisieren. Seit Ende März arbeite ich (Katharina) im Homeoffice und muss meine Arbeitsabläufe daran anpassen. Die Woche davor hatte ich Urlaub &#150; der fand dann aber auch daheim [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Geschäftsstelle im (Teil)Homeoffice</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 23-24</p>
<p>Ausgangssperren, Kontaktverbote und geschlossene Grenzen &#150; die Corona-Pandemie zwingt uns dazu, viele Dinge, auch unsere Arbeit, neu zu organisieren. Seit Ende März arbeite ich (Katharina) im Homeoffice und muss meine Arbeitsabläufe daran anpassen. Die Woche davor hatte ich Urlaub &#150; der fand dann aber auch daheim statt und wurde umfunktioniert zur Neuorientierungsphase für das Leben ohne Schule, Büro und ohne außerhäusliche Aktivitäten.</p>
<p>Die erste Zeit im Homeoffice war dann geprägt von dem Versuch, sich zu orientieren: Was für technische Voraussetzungen brauchen wir fürs Homeoffice, was muss ich neu lernen? Aber auch: Wie datenschutzkompatibel sind denn jetzt all diese neuen Software-Tools für Videokonferenzen und zum Teilen von Dateien, oder spielt das auf einmal alles keine Rolle mehr?</p>
<p>Wie organisieren wir unsere Kommunikation im Büro, mit dem Vorstand und mit den Mitgliedern, damit wir gerade in dieser Zeit im Kontakt bleiben? Carola Otte ist weiterhin in Ber-lin im Büro und wir versuchen, im ständigen Kontakt zu bleiben. Beide nehmen wir an den alle zwei Wochen stattfindenden telefonischen Bundesvorstandssitzungen teil und zwischen den Sitzungen bleiben wir per E-Mail im Kontakt mit den Vorständen. Auch der Austausch mit den anderen Bürgerrechtsorganisationen ist in Zeiten täglich stärker eingeschränkter Bürgerrechte mehr als notwendig.</p>
<p>Daneben habe ich mir vorgenommen, die gewonnene Zeit für die neue Homepage und die Vorbereitung der größeren Veranstaltungen zu nutzen. Ich werde versuchen, einen Überblick zu gewinnen über die grundrechtlichen Konsequenzen der angeordneten Maßnahmen und zu helfen, die Reaktionen unserer Mitglieder und Freunde in anderen Organisationen zu koordinieren.</p>
<p>Zur Zeit erreicht man mich am besten per mail (ruerup@humanistische-union.de) und in Kürze auch unter der gewohnten HU-Telefonnummer. Ich freue mich auf Mails von Ihnen/Euch und wünsche Euch, dass Ihr gesund durch die nächsten Wochen kommen/kommt.</p>
<p>Schöne Grüße aus dem Homeoffice</p>
<p>Ihre/Eure Katharina Rürup</p>
<p> </p>
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